38. Sitzung (WP20)
11.10.2023 · 139 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (18)SSW (15)CDU (13)FDP (12)GRÜNE (10)
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 15. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Ich darf Ihnen mitteilen, dass von der SPD-Fraktion die Abgeordnete Sandra Redmann erkrankt ist. Wir wünschen ihr gute Besserung. (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtungen sind von der Landesregierung heute ganztags Ministerin Karin Prien und Minister Claus Madsen sowie nachmittags Minister Dirk Schrödter entschuldigt, und nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages hat der Abgeordnete Niclas Dürbrook mitgeteilt, dass er an der Teilnahme an der Sitzung heute Vormittag verhindert ist. Meine Damen und Herren, die besondere Bedeutung dieses Tages, der wir gleich mit der Aktuellen Stunde Rechnung tragen werden, spiegelt sich auch auf der Gästetribüne wider. Ich möchte gern mit Ihnen gemeinsam Ehrengäste begrüßen: Ich begrüße zum einen meine Kollegin und Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin, Frau Cornelia Seibeld. (Beifall) Ich begrüße sehr herzlich unseren Landesrabbiner Isak Aasvestad, (Beifall) den Vorsitzenden und die Geschäftsführerin des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinschaft Schleswig-Holstein, Herrn Igor Wolodarski und Frau Viktoria Ladyshenski, (Beifall) den Antisemitismusbeauftragten des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Schleswig-Holstein, Herrn Walter Joshua Pannbacker, (Beifall) sowie den Beauftragten für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus des Landes Schleswig-Holstein, Herrn Dr. Gerhard Ulrich. (Beifall) Ihnen allen ein herzliches Willkommen. – Ich möchte Sie bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Präsidentin Kristina Herbst) (Die Anwesenden erheben sich) Am frühen Samstagmorgen, dem Schabbat, haben islamistische Terrororganisationen den Staat Israel angegriffen. Die Berichte aus der Region sind erschütternd. Sie zeugen von einer schockierenden Skrupellosigkeit und tiefster Menschenverachtung sowohl der radikalislamischen Hamas als auch der ihr zur Seite stehenden Hisbollah. Hunderte Menschen sind den Terrorgruppen zum Opfer gefallen, darunter besonders viele junge Menschen, die ausgelassen auf einem Festival im Süden Israels feierten. Viele wurden als Geiseln in den Gazastreifen entführt, und es gibt Tausende Verletzte. Der Beschuss mit Raketen und Artillerie trifft das ganze Land. Das Ziel der Hamas ist nichts Geringeres als die Auslöschung des Staates Israel und der israelischen Gesellschaft, und dies ist durch nichts – absolut nichts! – zu legitimieren. Wir trauern um die Toten und sind in Gedanken bei den an Leib und Seele Verwundeten. Wir fühlen mit den Hinterbliebenen und schließen all jene in unsere Arme, die Leid und Sorge zu tragen haben – auch hier, in unserem Land. Ihnen rufen wir zu: Ihr seid nicht allein, wir stehen an eurer Seite! Meine Damen und Herren, die Sicherheit Israels ist Teil der deutschen Staatsräson. Dies ist eine der Lehren, die wir aus unserer Geschichte gezogen haben. Das Existenzrecht Israels und das Recht seiner Bürgerinnen und Bürger, in Frieden und Freiheit zu leben, sind für uns nicht verhandelbar. Gerade jetzt, in diesen schweren Tagen und Wochen, stehen wir fest, entschlossen und in tiefer Freundschaft an der Seite Israels und des ganzen israelischen Volkes. Wir werden in unserem Land weder Hass noch Gewalt, weder antisemitische Hetze noch menschenverachtende Fürsprache für das mörderische Treiben von Hamas und Hisbollah dulden. SchleswigHolstein steht fest an der Seite der Menschen, die Angehörige und Freunde in Israel haben. Unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern jüdischen Glaubens, für die Schleswig-Holstein Heimat und selbstverständlicher Teil ihrer Identität geworden ist, gilt unsere ganz besondere Solidarität. Gemeinsam werden wir gestärkt gegen jegliche Art von antisemitischen, oft unter dem Deckmantel der Israelkritik versteckten Anfeindungen vorgehen. Meine Damen und Herren, in diesen Zeiten müssen wir alle unsere Stimme gegen den irrationalen Hass erheben. Terror darf, Terror wird niemals siegen, denn er bringt nichts als Schmerz, Verzweiflung und menschliche Abgründe. Lassen Sie uns innehalten und für den Frieden beten, im Nahen Osten und in der gesamten Welt, der so bitter nötig ist. – Sie haben sich erhoben – ich danke Ihnen. Meine Damen und Herren, die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW haben im Wege der Dringlichkeit mit der Drucksache 20/1508 einen Dringlichkeitsantrag vorgelegt: Solidarität mit Israel – dem Terror der Hamas entschieden Einhalt gebieten Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/1508 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich lasse über den Dringlichkeitsantrag, Drucksache 20/1508, abstimmen. Es gilt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Wer der Dringlichkeit zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Vielen Dank, die Dringlichkeit ist damit bejaht. Wir schlagen vor, den Tagesordnungspunkt als Tagesordnungspunkt 34 A in die Tagesordnung einzureihen. Die Parlamentarischen Geschäftsführungen haben sich geeinigt, den Dringlichkeitsantrag gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 1, Aktuelle Stunde, zu beraten. – Ich höre keinen Widerspruch; dann verfahren wir so. Meine Damen und Herren, die Fraktion der SPD hat im Wege der Dringlichkeit mit der Drucksache 20/1509 einen Dringlichkeitsantrag vorgelegt: Die Landesregierung muss sich für die Zukunft der FSG-Nobiskrug Werften einsetzen Dringlichkeitsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/1509 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich auch hier abstimmen: Wer ist für die Dringlichkeit des Antrags? – Auch das ist einstimmig. Damit ist die Dringlichkeit anerkannt. Ich schlage vor, den Tagesordnungspunkt als Tagesordnungspunkt 34 B in die Tagesordnung einzureihen. Die Parlamentarischen Geschäftsführungen haben sich geeinigt, den Tagesordnungspunkt am Freitag als letzten Tagesordnungspunkt zu erörtern. – Ich höre keinen Widerspruch; dann verfahren wir so. (Präsidentin Kristina Herbst) Meine Damen und Herren, die Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben im Wege der Dringlichkeit mit der Drucksache 20/1510 einen Dringlichkeitsantrag vorgelegt: Bericht zum Migrationsgipfel vom 9. Oktober Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1510 Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall. Ich lasse darüber abstimmen. Wer ist für die Dringlichkeit? – Auch dies ist einstimmig. Ich schlage vor, dass wir den Tagesordnungspunkt als Tagesordnungspunkt 34 C in die Tagesordnung einreihen. Die Parlamentarischen Geschäftsführungen haben sich geeinigt, den Dringlichkeitsantrag gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 28, Irreguläre Migration deutlich reduzieren und Kommunen besser unterstützen, zu beraten. – Ich höre keinen Widerspruch; dann verfahren wir so. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4, 6, 13, 17, 18, 21, 22, 35 und 39 ist eine Aussprache nicht vorgesehen. Von der aktuellen Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 12, 19 und 38. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 16 und 24, Mehrwertsteuerermäßigung auf Gas und Fernwärme beibehalten sowie Rahmenbedingungen für die solidarische Wärmewende in Schleswig-Holstein verbessern; die Tagesordnungspunkte 25 und 29, Krankenhaussterben verhindern – auskömmliche Refinanzierung dauerhaft sicherstellen sowie Krankenhäuser in Schleswig-Holstein jetzt finanziell unterstützen; sowie die Tagesordnungspunkte 33 und 34, Reaktivierung der Bahnstrecke Geesthacht-Hamburg. Ein Antrag zu einer Fragestunde liegt nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 15. Tagung. Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis 18 Uhr und am Freitag – ohne Mittagspause – voraussichtlich bis 12:30 Uhr tagen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Sie können gemeinsam mit mir auf der Tribüne Gäste begrüßen: Herrn Matthäus Weiß, Mitglied des Vorstands im Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und Vorsitzender des Landesverbands Schleswig-Holstein der Deutschen Sinti und Roma e. V., Herrn Dr. Wilko Teifke, Landeskirchlicher Beauftragter, Herrn Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender von Haus & Grund Schleswig-Holstein, sowie Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Husum Nord. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe die Tagesordnungspunkte 1 und 34 A auf: Gemeinsame Beratung a) Aktuelle Stunde Solidarität mit Israel – dem Terror der Hamas entschieden Einhalt gebieten Antrag der Fraktionen von FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW Drucksache 20/1505 b) Solidarität mit Israel – dem Terror der Hamas entschieden Einhalt gebieten Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/1508 Ich eröffne die Aktuelle Stunde. Der Abgeordnete und Vorsitzende der FDP-Fraktion, Christopher Vogt, hat als Erster das Wort.
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Fast auf den Tag genau 50 Jahre nach dem Ausbruch des Jom-Kippur-Krieges, bei dem Israel überraschend von Ägypten und Syrien angegriffen wurde, hat die Terrororganisation Hamas vom Gazastreifen aus nicht nur rund 3.000 Raketen auf das verhältnismäßig kleine Staatsgebiet Israels abgefeuert, auf das gesamte Land Israel, sondern ist parallel auch auf israelisches Staatsgebiet eingedrungen. Über 1.200 Menschen wurden brutal ermordet, davon allein rund 260 beim Massaker auf einem Musikfestival, wo junge Menschen einfach nur friedlich gefeiert hatten. Rund 2.900 Menschen wurden, Stand heute, verletzt; (Christopher Vogt) rund 500 von ihnen müssen in Krankenhäusern behandelt werden. Rund 150 Menschen wurden in den Gazastreifen verschleppt; darunter sind auch deutsche Staatsbürger. Die Unmenschlichkeit der barbarischen Hinrichtungen, Vergewaltigungen und Entführungen lässt sich kaum in Worte fassen. Es zerreißt einem wirklich das Herz, wenn man die Berichte über die bestialischen Morde, selbst an Kindern und Babys, liest. Der 7. Oktober 2023 wird als schwarzer Tag in die Geschichte eingehen. Der israelische Staatspräsident Herzog sprach davon, dass seit dem Holocaust nicht mehr so viele Juden in so kurzer Zeit ermordet wurden. In Israel ist fast jede Familie betroffen, wie uns der israelische Botschafter gestern bei einem sehr bewegenden Austausch mit der FDP-Bundestagsfraktion in Berlin berichtet hat. Man kann sich, glaube ich, als Deutscher kaum vorstellen, was diese Terrorattacke für die Menschen in Israel und für ihr Land, das sie sich aufgebaut haben, eigentlich bedeutet. Der Staat Israel ist so etwas wie ein Schutzraum für jüdische Menschen auf der Welt. Die bisher nicht vorstellbare Terrorattacke der Hamas hat viele Menschen in Israel deshalb zutiefst verunsichert. Sie wird oft mit dem 11. September verglichen. Ich glaube, wenn ich es historisch einordne, dass sie für Israel sogar noch größere Bedeutung hat. Israel hat das völkerrechtlich verbriefte Recht, sich gegen den Terror der Hamas zu verteidigen. Meine Damen und Herren, wir haben diese Aktuelle Stunde gemeinsam beantragt und gemeinsam einen Antrag formuliert, um unsere uneingeschränkte Solidarität mit Israel zum Ausdruck zu bringen. Wir stehen in dieser dunklen Stunde an der Seite Israels und seiner Bürger – und ganz ausdrücklich auch an der Seite der jüdischen Menschen hier bei uns in Schleswig-Holstein, die sich natürlich große Sorgen machen. Viele jüdische Menschen in Schleswig-Holstein haben Verwandte und Freunde in Israel – viele übrigens auch in der Ukraine. (Beifall ganzes Haus) Meine Damen und Herren, das Existenzrecht und somit auch die Sicherheit Israels sind deutsche Staatsräson. Ich finde, ehrlich gesagt, wir sollten endlich konsequenter danach handeln. (Beifall ganzes Haus) Das berührt viele Punkte – zum einen die Unterstützung Israels gerade jetzt in den internationalen Gremien. Das klingt selbstverständlich, ist es aber leider nicht, wie wir in den letzten Tagen gesehen haben; ich erinnere nur daran, was kürzlich im UNMenschrechtsrat passiert ist. Meine Damen und Herren, es geht auch um den Umgang mit den Feinden Israels. Damit meine ich nicht allein die deutschen und europäischen Zahlungen an verschiedene Projekte in den Palästinensergebieten, die aus meiner Sicht dringend auf den Prüfstand gehören. Darunter sind natürlich auch humanitäre Projekte; deswegen ist das schwierig. Ich finde trotzdem, sie müssen zunächst gestoppt und noch einmal genau geprüft werden, damit nicht indirekt der Terror gegen Israel finanziert wird. Die Hamas hat sehr viel Geld für Raketen. Insofern müssen diese Zahlungen dringend auf den Prüfstand, damit es nicht dazu kommt, dass wir den Terror ungewollt mitfinanzieren. (Beifall ganzes Haus) Es braucht also neue außenpolitische Klarheit, größere Klarheit als in der Vergangenheit. Es braucht aber auch ein konsequenteres Vorgehen gegen verschiedene Organisationen in Deutschland, die den Terror gegen Israel offen oder verdeckt unterstützen. Es ist gut, dass sich die staatstragenden Parteien im Bundestag auf einen Antrag geeinigt haben, der heute beschlossen werden soll, in dem das Verbot von „Samidoun“ und die Schließung des sogenannten Islamischen Zentrums in Hamburg gefordert werden. (Beifall ganzes Haus) Der Terror gegen Israel, der auf pure Vernichtung angelegt ist, geht uns alle an. Antisemitismus kann und darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Es gibt Antisemitismus leider nach wie vor, teilweise sogar mit steigender Tendenz, in verschiedenen Bereichen unserer Gesellschaft – am rechten und auch am linken politischen Rand, bei einigen christlichen Gruppen, mitunter auch in der politischen Mitte. Auch meine Partei hatte in der Vergangenheit damit zu kämpfen; das gehört zur Wahrheit dazu. Ich glaube, das betrifft alle demokratischen Parteien in Deutschland. Wir dürfen aber auch nicht die Augen davor verschließen, dass nicht wenige Muslime in Deutschland und anderen westlichen Ländern ein antisemitisches Weltbild haben und dies immer weniger verbergen. Ich finde es unerträglich, wenn der Hamas-Terror ausgerecht auf den Straßen Berlins, (Beifall ganzes Haus) (Christopher Vogt) der ehemaligen Reichshauptstadt – wir haben die Bilder von der Sonnenallee in Neukölln gesehen –, offen bejubelt wird. Überraschen kann das aber in Wahrheit niemanden mehr. Unsere Polizei und alle Behörden sind aufgefordert, dagegen konsequent einzuschreiten. Die muslimischen Verbände – ich finde, Cem Özdemir hat es richtig auf den Punkt gebracht, als er sagte, dass sie weniger naiv betrachtet werden sollten – haben eine besondere Verantwortung, der sie endlich gerecht werden müssen. Die bisherigen Äußerungen einiger Verbände – und vor allem das laute Schweigen anderer Verbände – empfinde ich als hochproblematisch. Wer die Ermordung von Juden feiert, kann in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Es ist auch nicht hinnehmbar, dass Journalisten auf offener Straße bedrängt und bedroht werden. Das sollten wir unmissverständlich deutlich machen. Es ist leider Ausdruck gescheiterter Integration, was uns große Sorgen machen muss. Dies erfordert aktives Handeln. (Beifall ganzes Haus) Mit Sorge blicke ich allerdings auch in den Kultur- und Medienbereich. Der Documenta-Skandal ist nicht lange her. Wir haben am Wochenende gesehen, dass die „Tagesschau“ von den Hamas-Terroristen als „Kämpfer“ gesprochen hat, so, als seien es Mitglieder legitimer militärischer Einheiten. Man muss Terror auch Terror nennen und sollte ihn nicht schönreden. (Beifall ganzes Haus) Israel ist eine Demokratie – übrigens die einzige im Nahen Osten. Es gibt dort Religionsfreiheit, die gerade Juden in vielen Teilen der Welt nicht genießen dürfen. Man muss die Politik der israelischen Regierung nicht mögen; man darf sie auch kritisieren, was gerade mit Blick auf die Siedlungspolitik und die geplante Justizreform, die das Land zuletzt innenpolitisch sehr gespalten hat, auch vielfach getan wird. Das alles ist aber kein Grund für Hetze gegen den Staat Israel und gegen jüdische Menschen. (Beifall ganzes Haus) Meine Damen und Herren, Hamas vertritt mittlerweile eine glasklare IS-Ideologie und handelt auch dementsprechend. Sie bekommt massive Unterstützung durch den Iran, aber auch durch Staaten wie Katar, mit denen wir in jüngster Vergangenheit ja auch Abkommen geschlossen haben, aber vermutlich auch durch Russland. Es ist sicherlich kein Zufall, was gerade auf den Krisenherden der Welt passiert. Erst die Sahelzone, jetzt auch der Nahe Osten – ich denke, das ist kein Zufall und wird uns als westliche Wertegemeinschaft noch massiv herausfordern. Schleswig-Holstein war eine Hochburg der Nationalsozialisten, was sich auch mit dem Kriegsende nicht sofort geändert hat. Dass ein Massenmörder wie Heinz Reinefarth, der Schlächter von Warschau, Mitglied dieses Landtages war, ist und bleibt eine unfassbare Schande. (Beifall ganzes Haus) Wir haben nicht nur deshalb eine besondere Verantwortung, der wir noch stärker gerecht werden sollten. Das fängt mit der Stärkung des Geschichtsbewusstseins an unseren Schulen, aber auch mit der Arbeit der Gedenkstätten an. Ich finde es richtig, dass die Bildungsministerin die Schulen in entsprechender Form angeschrieben hat. Wir sollten den Menschen den Rücken stärken, die gegen Antisemitismus Zivilcourage zeigen. Wir sollten Polizei und Justiz den Rücken stärken, konsequent gegen entsprechende Straftaten vorzugehen. Jüdische und israelische Einrichtungen müssen geschützt werden – das gilt in der kommenden Zeit in besonderem Maße. Es ist sehr traurig, dass dies notwendig ist; aber solange dies notwendig ist, müssen und werden wir es tun. Der Anschlag auf die Synagoge in Halle ist uns allen noch in Erinnerung. Wir sollten den Austausch mit Israel – gerade bei den jungen Menschen – weiter ausbauen, um die Erinnerungsarbeit und den kulturellen Austausch zu intensivieren. Meine Damen und Herren, hier in Schleswig-Holstein wird auch militärische Ausrüstung für die israelische Armee produziert, die dazu dient, dass sich das Land verteidigen kann. Als FDP-Fraktion sagen wir sehr deutlich: Wir begrüßen und unterstützen das ausdrücklich. Das ist ein wichtiger Beitrag dazu, jüdisches Leben auf der Welt zu schützen. (Beifall FDP, CDU, SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sollten sehen, dass Israel unsere Solidarität nicht nur in diesen Tagen, sondern auch in der kommenden Zeit – in den nächsten Wochen und Monaten – brauchen wird. Die Hamas muss erfolgreich bekämpft werden, damit das Existenzrecht Israels und die Sicherheit der Menschen dort wieder gewährleistet werden können. Israel wird und muss jetzt Stärke zeigen und die Strukturen der Hamas erfolgreich zerschlagen. Das wird militärisch sehr (Christopher Vogt) schwierig werden; eine Bodenoffensive wird dafür notwendig sein. In Gaza sind viele Zivilisten, die – wie die entführten Geiseln – von der Hamas als menschliche Schutzschilde missbraucht werden. Eines ist für uns jedoch klar: Wir stehen fest an der Seite Israels und werden dem Antisemitismus auch hierzulande noch konsequenter begegnen. Es ist gut, dass wir dieses Signal heute gemeinsam und sehr geschlossen senden werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat nun der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch das Wort.
Tobias Koch CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 6. Oktober des Jahres 1973, dem Tag des jüdischen Versöhnungsfestes Jom Kippur, brach mit dem Überraschungsangriff Ägyptens und Syriens der Krieg über Israel herein. Der Staat Israel und seine jüdische Bevölkerung sollten von der Landkarte getilgt werden, so die Absicht der damaligen arabischen Angreifer. Und auch wenn Israel am Ende siegreich war, so schon damals mit entsetzlichen Verlusten. Auf den Tag genau 50 Jahre später hat sich mit dem Terror der Hamas dieser Angriff auf Israel und seine Bevölkerung jetzt wiederholt. Es sind schreckliche Bilder, die uns seit dem vergangenen Samstag aus Israel erreichen: Tausende Raketen, die aus dem Gazastreifen heraus abgeschossen werden, um in israelischen Siedlungen und Städten Menschen und Wohnungen zu treffen; palästinensische Killerkommandos, die Jagd auf Zivilisten machen, mordend durch die Straßen von Haus zu Haus ziehen, wahllos auf Passanten und Autos schießen, Frauen, Kinder und ältere Menschen als Geiseln nehmen, um diese ebenso wie tote israelische Soldatinnen und Soldaten in erniedrigenden Videos der Weltöffentlichkeit zur Schau zu stellen; unvorstellbare Gräueltaten von geköpften Babys und geschändeten Frauen. Was hier passiert, ist zutiefst verabscheuungswürdig. Es ist ein Massaker, das an Brutalität und Grausamkeit kaum zu überbieten ist. Dieser Ausbruch von Hass und Gewalt ist durch nichts und wirklich nichts zu rechtfertigen. (Beifall ganzes Haus) Unsere Solidarität gilt jetzt umso mehr dem Staate Israel und seiner Bevölkerung. Wir trauern um Hunderte von Toten, die es seit dem Beginn des Angriffs gegeben hat. Wir leiden mit den Menschen, die Opfer von Verletzungen geworden sind oder in Angst und Schrecken um Leben und Gesundheit fürchten. Wir unterstützen die israelischen Soldatinnen und Soldaten, die ihr Land verteidigen und ihre Bevölkerung beschützen. Wir betrachten mit Respekt, dass alle Parteien der Knesset trotz aller politischen Zerrissenheit des Landes jetzt vereint zusammenstehen. Auch wir als Schleswig-Holsteinischer Landtag stehen an der Seite Israels. Israel besitzt jedes Recht dazu, sich gegen diesen Angriff zu verteidigen. (Beifall ganzes Haus) Meine Damen und Herren, es handelt sich um einen verbrecherischen Terroranschlag, bei dem Hunderte von Terroristen zeitgleich angegriffen haben. Das Ganze war offenbar von langer Hand mit großem logistischen Aufwand und unter Einsatz erheblicher Ressourcen vorbereitet und verbunden mit dem Versuch eines Zweifrontenkrieges durch Beschuss der Hisbollah aus dem Libanon heraus. Das alles ist eine ganz neue Dimension der Bedrohung für die Menschen in Israel und die Existenz des Staates Israel, darüber hinaus aber auch für die Sicherheitslage im gesamten Nahen Osten. Unsere Solidarität und unser Mitgefühl mit den Opfern sind in dieser Situation ein wichtiges Zeichen. Das gilt genauso für die Unterstützung der israelischen Verteidigungsmaßnahmen. Alleine mit verbalen Unterstützungs- und Solidaritätsadressen ist es in dieser Situation allerdings auch nicht getan. Es kann keinen Zweifel daran geben, dass jetzt aktives Handeln erforderlich ist und Konsequenzen gezogen werden müssen, und zwar nicht nur von Israel selbst, sondern auch bei uns in Deutschland und Europa. Es ist unerträglich, wenn Hamas-Anhänger in Deutschland auf unseren Straßen den Angriff bejubeln und sich über den Tod von Israelis freuen. (Beifall ganzes Haus) Wer Terroristen unterstützt, der verwirkt sein Aufenthaltsrecht in Deutschland und darf auch nicht eingebürgert werden. (Anhaltender Beifall CDU, FDP, SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Ebenso wie die Hamas sind deshalb auch ihre Vorfeld- und Unterstützungsorganisationen zu verbie- (Tobias Koch) ten; Spendensammlungen und Transferzahlungen zugunsten der Hamas müssen konsequent unterbunden werden. Das gilt auch für die staatlichen Hilfszahlungen aus Deutschland in die Palästinensergebiete. Sie müssen erst einmal umgehend auf Eis gelegt, kritisch überprüft und gegebenenfalls eingestellt werden. Die humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung darf nicht dazu führen, die Machtbasis der Hamas zu stärken und damit die Voraussetzungen für fortwährende Angriffe auf Israel zu schaffen. (Beifall ganzes Haus) Israelfeindschaft und Antisemitismus dürfen von uns nicht toleriert und erst recht nicht finanziert werden. Das betrifft auch die Aktivitäten des BDS und seiner Sympathisanten in Deutschland. Wer offen das Existenzrecht Israels bestreitet und eine antizionistische Kampagne betreibt, darf in Deutschland keinen Platz haben. (Beifall ganzes Haus) Bereits im Jahr 2019 hat der Deutsche Bundestag fraktionsübergreifend festgestellt, dass die Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung antisemitisch sind. Diesen Worten müssen jetzt auch Taten folgen. Gleichzeitig müssen wir unsere Anstrengungen zur Eindämmung von Antisemitismus und Israelfeindlichkeit in unserer Gesellschaft verstärken. Ich begrüße es deshalb sehr, dass Bildungsministerin Karin Prien angekündigt hat, den Terror der Hamas im Schulunterricht zu behandeln und in Bezug zu Deutschland einzuordnen. Das Existenzrecht Israels ist nicht verhandelbar. Antisemitismus – egal ob von rechts, links oder mit islamischem Hintergrund – hat keinen Platz in unserer Gesellschaft. Das müssen alle verinnerlichen, die in Deutschland leben. (Anhaltender Beifall ganzes Haus) Völlig inakzeptabel ist es auch, wenn eine UN-Organisation im Rahmen der Hilfe für palästinensische Flüchtlinge vor Ort im Gazastreifen HamasMitglieder bezahlt, in Schulen versteckte Raketen an die Hamas übergibt und in Schulbüchern an Schulen, die vom UN-Hilfswerk selbst betrieben werden, jüdische Städte von der Landkarte getilgt, hebräische Schriftzeichen gelöscht werden und Terror gegen Israel gepriesen wird. All das hat es in den letzten Jahren gegeben und darf sich nie wieder wiederholen. (Beifall ganzes Haus) Genauso wenig darf es noch einmal dazu kommen, dass ein Staatsgast wie Palästinenserpräsident Abbas bei einem Staatsbesuch in Deutschland einen Holocaust-Vorwurf gegenüber Israel erhebt und dies unwidersprochen bleibt. Mit seiner gestrigen Reise nach Moskau hat er sich endgültig ins politische Abseits gestellt. Auch auf internationaler Ebene bedarf es mehr Einsatz von Deutschland. Ich fand, es war ein hoffnungsvoller Anfang, als es im Jahr 2020 mit dem Abraham-Abkommen zu einer vollständigen Normalisierung der Beziehungen zwischen Israel und den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie mit Bahrain gekommen ist. Es folgten Abkommen mit Marokko und mit dem Sudan. Erst vor wenigen Tagen gab es Meldungen über ein bevorstehendes historisches Friedensabkommen zwischen Israel und Saudi-Arabien. Vielleicht ist das genau der Grund, weshalb die Hamas jetzt in diesen Tagen zugeschlagen hat. Diesen Kurs der Aussöhnung und der friedlichen Nachbarschaft gilt es jetzt weiter zu gehen und von deutscher Seite mit aller Kraft zu unterstützen. (Beifall ganzes Haus) Gleichzeitig müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass von iranischer Seite der Angriff der Hamas wahrscheinlich mit vorbereitet, in jedem Fall aber offen unterstützt und begrüßt wird. Dieses Verhalten sollten Deutschland, die Europäische Union sowie die internationale Staatengemeinschaft zum Anlass für eine härtere Gangart gegenüber dem iranischen Regime nehmen. Für Angehörige der Staatsführung darf es keine Visa mehr für die Europäische Union geben. Ihr Kapital im Ausland muss eingefroren werden. Hier gilt mein Appell an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen. (Beifall ganzes Haus) Meine Damen und Herren, wir sollten uns aber auch überlegen, wie wir in Schleswig-Holstein unsere Solidarität mit Israel noch stärker zum Ausdruck bringen können. Die Solidarpartnerschaft unseres Bundeslandes mit der Region Cherson ist ein ganz starkes Zeichen für die Unterstützung der Ukraine, die mittlerweile seit 20 Monaten dem brutalen russischen Angriffskrieg ausgesetzt ist. Etwas Ähnliches würde ich mir auch für die Zusammenarbeit mit Israel wünschen. So unterschiedlich beide Fälle gelagert sind, so haben sie doch beide vieles gemeinsam. In beiden Fällen werden Demokratien von außen mit dem Ziel angegriffen, sie zu zerstören. Wir wissen auch, dass Russland und Iran dabei Hand in Hand zusammenarbeiten. Schon allein des- (Tobias Koch) halb dürfen wir in unserer Unterstützung für die beiden angegriffenen Länder nicht nachlassen, sondern sollten ihnen weiterhin zur Seite stehen. (Beifall ganzes Haus) Das gilt nicht nur für das Land Schleswig-Holstein. Gerade auch im Rahmen von Städte- und Schulpartnerschaften lassen sich der deutsche-israelische Austausch und die Beziehungen beider Länder intensivieren. Ich will deswegen ausdrücklich auch an die Kommunen appellieren, sich in dieser Hinsicht stärker zu engagieren. Als akute Hilfsmaßnahme bitte ich die Landesregierung, der israelischen Botschaft das Angebot zur medizinischen Hilfeleistung zu übermitteln, damit bei Bedarf verletzte und verwundete Israelis bei uns in Schleswig-Holstein behandelt werden können. Die gerade im Juli dieses Jahres geschlossene Kooperationsvereinbarung zwischen dem UKSH und dem Tel Aviv Sourasky Medical Center ist dafür eine sehr gute Grundlage. Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass wir anbieten, israelische Kinder hier bei uns in Schleswig-Holstein die Ferien verbringen zu lassen, damit sie die traumatischen Erlebnisse dieser Tage ein wenig besser bewältigen können. Meine Damen und Herren, die Bilder vom Angriff der Hamas auf Israel sind für mich und meine Fraktion genauso schockierend wie der russische Angriff auf die Ukraine. Lassen sie uns aus diesem grausamen Unheil die richtigen Konsequenzen ziehen, um die Welt zu einem friedlichen Ort ohne Hass und Gewalt zu machen. – Herzlichen Dank! (Anhaltender Beifall ganzes Haus)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Fraktionsvorsitzende Lasse Petersdotter das Wort.
Lasse Petersdotter GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Am vergangenen Samstag hat der Terror der Hamas die Region erneut weiter vom Frieden entfernt. Der brutale Angriff der Hamas auf die israelische Bevölkerung ist durch nichts, aber auch gar nichts zu rechtfertigen. Der gnadenlose Überfall auf ein Musikfestival an der Grenze zum Gazastreifen und die zahlreichen Kriegsverbrechen, die die Hamas dort begangen hat, sind nur ein Beispiel für die Grausamkeit dieses Tages. Ich möchte von den expliziten Beschreibungen dieser Grausamkeiten heute absehen. Trotzdem ist es wichtig zu benennen, dass erneut gezielt Gewalt gegen Frauen als Kriegswaffe genutzt wurde und wird. Es muss unmissverständlich klar sein, dass die Verbrechen gesehen werden und Konsequenzen haben. Unser Mitgefühl gilt den zahlreichen Opfern, den Verletzten wie ihren Angehörigen, die diesen furchtbaren 7. Oktober 2023 erleben mussten oder ihn nicht überlebt haben. Es muss aber um mehr als Mitgefühl gehen. Es muss um Solidarität gehen. Diese Solidarität steht für mich auf drei Säulen. Die erste Säule der Solidarität lautet: Das Existenzrecht Israels ist für uns nicht verhandelbar. (Lebhafter Beifall ganzes Haus) Diese Überzeugung ist auch eine Schlussfolgerung aus unserer eigenen furchtbaren Geschichte – aber nicht nur. Die sehr lange Geschichte der Jüdinnen und Juden hat gezeigt, dass sich doch auf kurz oder lang die Staaten, in denen sie leben, nicht als sicher erwiesen haben. Genau deswegen braucht es einen Ort wie Israel, der diese Sicherheit gewährleisten kann, auch wenn das nicht immer einfach ist. Die zweite Säule der Solidarität lautet: Israel hat ein Recht auf Verteidigung. Eben weil es nicht immer einfach ist, ist es wichtig, dass Israel dieses Recht auch ausüben kann und sowohl dazu legitimiert als auch in der Lage ist, dieses Recht auszuüben. (Beifall ganzes Haus) Die Bilder, die damit einhergehen, können schmerzhaft sein. Verteidigung ist kein Selbstzweck, sondern eine harte Notwendigkeit, die nicht übersehen darf, dass im Krieg immer Menschen agieren, dass die Menschen immer Opfer sind und eben keine Zahlen und dass auch Krieg immer in einem rechtlichen Rahmen stattfindet und dass das Völkerrecht hier Vorgaben macht. Die dritte Säule der Solidarität lautet: Wir stehen in diesen schwierigen Stunden geschlossen an der Seite Israels. Israel ist unser Verbündeter, unser Freund, und Israel muss sich auf Deutschland verlassen können. Darum müssen unsere diplomatischen Bemühungen vielfältig sein. Oft wurden in den vergangenen Tagen historische Vergleiche gezogen, etwa mit dem 11. September 2001 in New York oder dem Jom-Kippur-Krieg vor 50 Jahren. Vergleiche sind in der Regel schwierig, aber Lehren aus der Geschichte sind notwendig. Eine Ausbreitung des Konflikts auf weitere Staaten der Region muss unbedingt verhindert werden. Darum ist es (Lasse Petersdotter) wichtig, die Ziele des Abraham-Abkommens und die Annährung etwa mit Saudi-Arabien weiter zu verfolgen. Denn auch hier muss die perfide Strategie der Hamas durchbrochen werden. Die Hamas will die Annäherung zwischen Israel und SaudiArabien verhindern und kalkuliert hierzu massive israelische Militäraktionen ein. Die Hamas kalkuliert damit auch den Tod zahlreicher Palästinenserinnen und Palästinenser für die geopolitischen Ziele des Iran ein. Dieser Plan muss scheitern. (Beifall ganzes Haus) Dafür ist es wichtig, dass Israels Verbündete geschlossen und entschlossen handeln. Deutschland, Frankreich und Großbritannien haben gestern Geschlossenheit und Entschlossenheit exemplarisch gezeigt, und das ist gut so. All das und noch viel mehr ist wichtig, und all das ist wahnsinnig komplex. Machen wir es uns nicht einfach! All das diskutieren und entscheiden gerade weltweit zahlreiche Menschen, viele davon, die klüger sind als ich und mehr Ahnung von diesem Konflikt haben. Sie treffen schwierige Abwägungen und Entscheidungen, um hier zu Frieden zu gelangen. Aber eines kann ich an dieser Stelle sagen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und so viele Menschen darüber hinaus stehen unverrückbar an der Seite der Jüdinnen und Juden in diesem Land. Ja, dazu zählt der Schutz: der Schutz jüdischer Einrichtungen, israelischer Einrichtungen. Dazu zählt aber auch der Schutz jüdischen Alltags und jüdischen Lebens in diesem Land. Darum war es richtig und gut, dass Karin Prien so zügig reagiert und unmittelbar Maßnahmen in den Schulen ergriffen hat, um über diesen Konflikt zu sprechen. Denn natürlich ist er Thema auf den Schulhöfen, und natürlich wird er dort auch kontrovers diskutiert. Lehrkräfte müssen auf diese Debatten gut vorbereitet werden, und Schülerinnen und Schüler müssen sich mit dieser Thematik auseinandersetzen, so komplex sie auch ist. (Beifall ganzes Haus) Zu diesem Schutz und zu diesem Solidaritätsversprechen gehört auch, dass wir uns gegen jeden Antisemitismus stellen: gegen rechten Antisemitismus, gegen islamistischen Antisemitismus, gegen radikal-christlichen Antisemitismus und auch gegen linken Antisemitismus. All diese Phänomenbereiche gibt es. (Beifall ganzes Haus) An keinem Tag seit der Befreiung von Auschwitz wurden mehr Jüdinnen und Juden ermordet als am 7. Oktober 2023. An so einem Tag ist kein Raum für „Ja, aber“, es ist auch kein Platz für erste Verteidigungsreflexe „Man muss doch das große Ganze sehen“. Es ist ein Tag der Trauer, und es ist ein Tag der Verurteilung dieser Hamas-Kriegsverbrechen. Es ist auch ein Tag der Solidarität mit Israel und den Jüdinnen und Juden weltweit und ganz besonders mit unseren jüdischen Freundinnen und Freunden in Schleswig-Holstein. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall ganzes Haus)
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Thomas Losse-Müller das Wort.
Thomas Losse-Müller SPD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am letzten Freitag und Samstag haben sich Familien, Freunde und Nachbarn in Israel wie jede Woche einen friedvollen Schabbat gewünscht: „Schabbat Schalom!“. Schalom, das bedeutet das Gegenteil von Krieg und Terror: Schutz vor Gefahr, Freude, Vertrauen und Gerechtigkeit. Schabbat Schalom ist das gegenseitige Bekenntnis von Menschen, miteinander in Frieden leben zu wollen und anderen Frieden und Glück zu ermöglichen. In diesem Wunsch liegt aber auch die Anerkenntnis, dass Frieden und Glück keine Selbstverständlichkeit sind. Sie sind zerbrechlich, und wir dürfen niemals ruhen in unserem Bemühen, Frieden und Menschlichkeit zu schaffen und zu schützen. (Beifall ganzes Haus) An diesem Samstag sind Hunderte Israelis – Männer und Frauen, Alte und Kinder – von Mördern der Hamas umgebracht, geschändet und entführt worden. Wir verurteilen diese Verbrechen mit aller Klarheit und Kraft. (Beifall ganzes Haus) Wir zeigen hier mit all unserem Mitgefühl, all unserem Vermögen zur Solidarität gemeinsam, indem wir unseren gemeinsamen Antrag unterstützen, indem die israelische Flagge auf dem Landtag gehisst ist, dass wir geschlossen an der Seite aller stehen, die das unfassbare Leid dieser Verbrechen tragen müssen. Wir sorgen uns mit allen um das Schicksal der Geiseln in den Händen der Hamas, und wir teilen die Furcht vor all dem, was da noch kommen mag. (Thomas Losse-Müller) Deshalb will ich auch für meine Fraktion bekräftigen, was wir in unserem gemeinsamen Antrag festgehalten haben: Wir stehen fest an der Seite Israels und seiner Bevölkerung. Alles, was wir in diesen schweren Stunden beitragen können, müssen wir tun, unsere Solidarität ist uneingeschränkt und unverbrüchlich. (Beifall ganzes Haus) Hinter den erschreckenden Zahlen stehen noch erschreckendere menschliche Schicksale. Wir sind es den Menschen schuldig, dass uns ihr Schicksal anrührt und wir über diese Bilder sprechen. Ich denke an die Eltern im Kfar-Aza-Kibbuz, die ihre zehn Monate alten Zwillingssöhne noch verstecken konnten, bevor sie selbst ermordet wurden. Ich denke an die junge Frau, die nackt auf einem Pickup gezogen worden ist – geschändet und bespuckt –, und an die Bilder, die davon im Internet verbreitet wurden. Wir fühlen mit den Eltern der 22 Jahre alten Berliner Studentin, die im Kibbuz Nir Os getötet wurde und deren letzte Nachricht an ihre Mutter uns die Stimme raubt. Wir leiden mit den Menschen, denen dieses Grauen widerfahren ist und gerade noch widerfährt. Wir tun das nicht nur als mitfühlende Menschen, als Väter und Mütter, als Töchter und Söhne, als Freunde, wir tun das auch als Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, als Deutsche mit unserer einzigartig historischen Verantwortung. Die Abscheu und die Wut über die Gräueltaten und Gewaltakte in Israel, die ich empfinde, wenn ich diese Bilder sehe, lösen bei mir gleichzeitig eine tiefe Scham und Trauer aus, dass wir selbst als Deutsche Ähnliches und Schlimmeres jüdischen Menschen in Deutschland und Europa angetan haben. All unser Urteil, all unser Handeln als Deutsche muss dieser geschichtlichen Verantwortung verpflichtet sein, in ihr verwurzelt sein. (Beifall ganzes Haus) Deshalb stehen wir gemeinsam in diesem Parlament gegen Antisemitismus, deswegen müssen wir immer überprüfen, ob das, was wir tun, ob die Art und Weise, wie wir bilden, wie wir reden, geeignet ist, die Erinnerung an die Schoah und diese Gräueltaten aufrechtzuerhalten, um uns überhaupt erst einen moralischen Kern zu geben in den schwierigen Zeiten, um Urteile und Empfindungen überhaupt einordnen zu können. Deshalb verurteilen wir die Terrorakte der Hamas als Verbrechen. Die Hamas kämpft nicht für eine gerechte Sache. Sie kämpft auch nicht für Frieden, Gerechtigkeit und Menschlichkeit für die Palästinenser. Die Hamas will ein System, das diskriminiert, verfolgt und mordet. Wir dürfen nicht vergessen: Viele der zwei Millionen Menschen in Gaza leiden seit Jahren unter dem Terror der Hamas. Deshalb ist es auch in ihrem Interesse, dem Interesse der Menschen in Palästina, wenn ihre Terrorherrschaft gebrochen wird. Für uns als Deutsche kann es kein Weggucken und auch kein Relativieren geben. Wir stehen an der Seite Israels gegen die Terroristen und Verbrecher, wir unterstützen gemeinsam mit unseren Verbündeten das Recht Israels, sich zu verteidigen. Präsident Biden, Bundeskanzler Scholz, Präsident Macron, Premierministerin Meloni und Premierminister Sunak haben noch einmal gemeinsam festgestellt, dass wir gemeinsam Israel in seinem Recht, sich zu verteidigen und vor Terror zu schützen, unterstützen werden. Sie haben bekräftigt, dass sich die westliche Staatengemeinschaft auch im Konflikt mit anderen Staaten an die Seite Israels stellen wird und dass das legitime Streben der Palästinenser nach Freiheit und Gerechtigkeit nicht durch die Hamas vertreten wird. Wer immer noch glaubt oder gar sagt, dass die Verbrechen der Hamas irgendwie zu rechtfertigen sind, stellt sich außerhalb unserer demokratischen Gesellschaft. (Anhaltender Beifall ganzes Haus) Deshalb schockiert es mich, dass es in Deutschland Demonstrationen wie in Duisburg und Berlin gibt, in denen Menschen ihre Solidarität mit den Terroristen der Hamas ausdrücken. Der Rechtsstaat muss darauf – das ist gar keine Frage – mit aller Schärfe reagieren. (Beifall ganzes Haus) Meine Damen und Herren, wir erleben die Rückkehr des Krieges und der gewaltsamen Auseinandersetzungen in unserer direkten Nachbarschaft. Wir werden in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten eine Eskalation des Nahost-Konflikts erleben. Wir haben, glaube ich, noch keine Vorstellung davon, wie das sein wird. Der Ukrainekrieg wird uns weiter fordern. Hinzu kommen die kriegerischen Auseinandersetzungen in der Sahelzone und der Krieg zwischen Aserbaidschan und Armenien. Wir alle blicken besorgt auf mögliche Konflikte im pazifischen Raum. Wir müssen uns auch in Schleswig-Holstein darauf vorbereiten, dass Deutschland in diesen Krisen künftig mehr Verantwortung übernehmen muss. (Thomas Losse-Müller) Das gilt sowohl für unsere Bereitschaft, die Bundeswehr zu stärken und unsere Wehrindustrie hier in Schleswig-Holstein zu unterstützen, als auch für unsere Bereitschaft, denjenigen, die vor diesen Konflikten fliehen, hier bei uns Schutz zu gewähren. Wir müssen darauf vorbereitet sein, dass wir mehr tun müssen und nicht weniger. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Meine Damen und Herren, das alles immer im Bewusstsein unserer historischen Verantwortung und im Wissen, dass Frieden und Glück keine Selbstverständlichkeit sind. Sie sind zerbrechlich, und wir dürfen niemals ruhen in unserem Bemühen, Frieden und Menschlichkeit zu schaffen und zu schützen. – Danke schön. (Anhaltender Beifall ganzes Haus)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Lars Harms das Wort.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Terrorangriff der Hamas auf Israel macht eigentlich nur sprach- und fassungslos. Das Morden und Vergewaltigen, das Entführen von Frauen, Kindern, Alten und anderen, das Präsentieren von geschlagenen, vergewaltigten oder ermordeten Menschen auf Pick-ups im Gazastreifen, das Vorführen von kleinen, unschuldigen entführten Kindern ist mit nichts, aber auch mit gar nichts zu rechtfertigen oder zu relativieren! (Beifall ganzes Haus) Wir haben es mit Terror der übelsten Art zu tun, mit Terror und Menschenverachtung, wie wir ihn auch von den Taliban und dem IS kennen. Da gibt es nichts zu verharmlosen. Die Hamas-Terroristen sind keine Kämpfer oder Kriegsteilnehmer. Sie sind eine Mordbande, die jedes Gefühl für Mitmenschlichkeit vollständig verloren hat – wenn sie es denn überhaupt jemals besessen haben. Deswegen sind unsere Gedanken beim israelischen Volk – egal welchen Glauben die Menschen haben. Wir stehen an der Seite Israels – ohne Wenn und Aber. Es ist das völkerrechtlich verbriefte Recht Israels, sich zu verteidigen. Das Existenzrecht Israels steht außer Frage, und der Schutz Israels ist deutsche Staatsräson. (Beifall ganzes Haus) Ich werde heute keine Ratschläge an Israel geben. Das wäre anmaßend. Wir können nicht im Entferntesten nachvollziehen, wie es im Inneren der Menschen dort aussieht. Wir können nur unsere Solidarität ausdrücken und Israel versichern, dass wir uneingeschränkt an seiner Seite stehen. Deshalb ist es wichtig, dass wir heute gemeinsam ein Zeichen setzen, dass auch Schleswig-Holstein fest an der Seite Israels steht. (Beifall ganzes Haus) Gestern bekamen wir eine Nachricht der Initiative Givat Haviva, die seit Jahrzehnten versucht, israelisch-arabische Versöhnungs- und Dialogarbeit zu leisten. Jetzt werden gerade deren Einrichtungen genutzt, um Menschen aus dem Grenzgebiet zum Gazastreifen unterzubringen und zu versorgen. Diese Organisation wird auch durch uns in SchleswigHolstein finanziell unterstützt. Ich zitiere aus deren Schreiben an uns: „Unser Ziel ist es, möglichst schnell den Betrieb wieder aufzunehmen, damit Juden und Araber im Land gemeinsam über die Ereignisse der letzten Tage und das, was jetzt noch kommen mag, sprechen können. Für uns ist jetzt nicht die Zeit, zu resignieren und unsere Arbeit einzustellen – noch nicht einmal, zu pausieren! … Wir alle arbeiten jeden Tag daran, Frieden und Verständigung zu fördern. Selbst in dieser schrecklichen Zeit werden wir alles tun, um die Einheit der israelischen Gesellschaft zu erhalten und weitere Konflikte und Gewalt zwischen israelischen Bürger*innen zu verhindern!“ Es ist schön, dass es auch diese Stimmen gibt, und wir müssen alles dafür tun, dass diese Stimmen in Zukunft nicht verstummen. (Beifall ganzes Haus) Umso schlimmer ist es, dass wir erkennen müssen, dass die palästinensische Regierung der Fatah nicht den Mut hat, die Hamas ebenfalls klar zu verurteilen. Eigentlich bedarf es dazu keines Mutes. Aber das macht es nur schlimmer, weil sich die Fatah damit nicht von Verbrechen gegen die Menschlichkeit distanziert. Gerade das kann in Zukunft ein riesiges Hindernis für Versöhnungsarbeit sein. Wir müssen leider auch klar erkennen, dass es selbst in unserem Land andere Stimmen gibt. Der Zentralrat der Muslime, der glücklicherweise nicht für alle Muslime spricht, verurteilt die Angriffe der Hamas auf Zivilisten; nicht auf Israel! Und dann (Lars Harms) wird dieser Terrorangriff auch noch relativiert. Ich zitiere: „Damit nicht noch mehr Opfer in der Zivilbevölkerung beklagt werden, müssen alle Seiten jetzt die Kampfhandlungen sofort einstellen.“ Es sind nicht nur Kampfhandlungen, sondern vonseiten der Hamas ist dies Terror. Es handelt sich hier um die übelsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die man sich vorstellen kann. Natürlich hat Israel dann auch das Recht, sich zu verteidigen. Israel hier mit der Hamas gleichzusetzen, indem man beide gemeinsam auffordert, sogenannte Kampfhandlungen einzustellen, ist – milde gesagt – zynisch, meine Damen und Herren. (Lebhafter Beifall ganzes Haus) Ich sage aber auch: Weder der Zentralrat der Muslime noch irgendwelche Extremisten oder andere Organisationen sprechen für die Muslime hier bei uns im Land. Die Mehrheit der Muslime ist friedlich und verurteilt diese Verbrechen der Hamas genauso wie alle anderen Menschen auch. Zum Glück gibt es auch andere Stimmen. Die Türkische Gemeinde in Deutschland ist da sehr klar: „Wir verurteilen ganz klar die antisemitische Gewalt, den Terror und die unzähligen Misshandlungen an so vielen unschuldigen Menschen. Es ist absolut inakzeptabel, dass in Deutschland mancherorts Jubelstimmung nach den schrecklichen Angriffen aufgekommen ist. Auch relativierende Statements dazu dürfen nicht hingenommen werden.“ Dem kann man nur uneingeschränkt zustimmen, meine Damen und Herren. (Beifall ganzes Haus) Ein solches Statement tut auf der einen Seite gut, weist auf der anderen Seite aber auch auf ein weiteres Problem hin. Es gab und gibt mitten in Deutschland Pro-Hamas-Demonstrationen. Es gibt Jubelfeiern, die das Abschlachten von jüdischen Menschen nicht nur rechtfertigen, sondern ausdrücklich befürworten und bejubeln – auch in der Form von Vergewaltigung, Entführung, Mord und Folter. Diese Demonstrationen müssen rechtliche Konsequenzen haben. Hier werden Tatbestände erfüllt, die bestraft gehören. (Beifall ganzes Haus) Und ja, wenn es sich um ausländische Bürger handelt, die das tun, dann müssen auch ausländerrechtliche Konsequenzen geprüft werden. Wir als Staat dürfen nicht dulden, dass solche niederträchtigen Aufmärsche stattfinden. So wie Faschismus keine Meinung, sondern ein Verbrechen ist, so ist auch der Islamismus und der damit einhergehende Terrorismus ein Verbrechen. Wir müssen befürchten, dass es nicht bei solchen Pro-Hamas-Demonstrationen bleibt. Wir müssen auch bei uns hier befürchten, dass der islamistische Antisemitismus, wie jeder andere Antisemitismus auch, zu Gewalt und Brutalität bis hin zum Mord führen kann. Deshalb müssen jüdische Einrichten noch besser und intensiver geschützt werden als bisher. Ich bin froh, dass dies im Land umgehend geschehen ist. Wir müssen uns bewusst sein, dass auch bei uns Islamisten ihr Unwesen treiben. Diese gilt es zu überwachen und mit rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen. Deshalb können wir es nur begrüßen, dass die Bundesanwaltschaft Ermittlungen gegen unbekannte Mitglieder der islamistischen Hamas wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung eingeleitet hat. Hintergrund sind die Entführungen und mutmaßlichen Tötungen deutscher Staatsbürger. Dieser Schritt ist richtig und ein deutliches Zeichen, dass mit allen rechtlichen Mitteln gehandelt wird. (Beifall ganzes Haus) Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal sagen, dass wir alle voll auf der Seite Israels stehen. Wir werden Israel bei der Bewältigung des Terrorangriffs in allen Belangen beistehen; das steht außer Frage. Wir verurteilen diese bestialischen Terrorangriffe der Hamas auf das Schärfste. Wir in Schleswig-Holstein stehen an der Seite Israels, ohne Wenn und Aber. Der Terror wird nicht siegen, sondern Freiheit und Demokratie werden siegen. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Kristina Herbst
Für die Landesregierung erteile ich dem Ministerpräsidenten, Daniel Günther, das Wort.
Daniel Günther
Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Geschockt und mit großem Entsetzen blicken wir in diesen Tagen nach Israel. Die Hamas hat Israel den Krieg erklärt. Bei den barbarischen, unmenschlichen Terrorangriffen haben seit Samstagmorgen mittlerweile (Ministerpräsident Daniel Günther) weit über 1.000 Menschen ihr Leben verloren, viele Tausende sind verletzt worden, Männer, Frauen, selbst Kinder und Babys wurden abgeschlachtet. Was wir dort sehen, ist ein Massaker an unschuldigen und wehrlosen Menschen. Diese Angriffe verurteilen wir aufs Schärfste. (Beifall ganzes Haus) Unser Mitgefühl und unsere vollste Solidarität gelten in diesen schweren Stunden dem israelischen Volk. Unsere Gedanken sind bei den Menschen in Israel, auch bei unseren schleswig-holsteinischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die sich derzeit noch in Israel aufhalten, bei allen, die Angehörige verloren haben oder um ihre Familie oder um Freundinnen und Freunde bangen. Viele Menschen befinden sich in der Gewalt der Terroristen und werden als menschliches Schutzschild eingesetzt. Israel kann sich immer auf unseren Rückhalt verlassen, gerade wenn es sein legitimes Recht auf Selbstverteidigung wahrnimmt. (Beifall ganzes Haus) Ich bin dankbar, dass wir heute im Landtag geschlossen deutlich machen: Wir stehen fest und unverrückbar an der Seite Israels. Das Existenzrecht und der Schutz Israels sind deutsche Staatsräson. Darauf können sich unser israelischen Freundinnen und Freunde in diesen Stunden umso mehr verlassen. (Beifall ganzes Haus) Der Angriff der Hamas kam für Israel, für die internationale Staatengemeinschaft und auch für uns alle überraschend. Er führt uns erneut schmerzlich vor Augen, dass es sich bei Israel um ein Land handelt, dessen Existenz tagtäglich bedroht ist und dessen Sicherheit unter größten Anstrengungen geschützt werden muss. Was wir in Israel erleben, ist abscheuliche Gewalt, das ist nichts anderes als blanker Terrorismus. Mich macht es deshalb fassungslos und wütend, dass es in Deutschland Menschen gibt, die diese Angriffe feiern und verherrlichen, dass wir in Berlin eine propalästinensische Demonstration sehen müssen, bei der Menschen diesen Terror bejubeln, dass es auch in Schleswig-Holstein Sympathien für die Terroristen gibt. Das ist aus meiner Sicht schier unerträglich, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall ganzes Haus) Mit Blick auf diese Bilder sage ich: Wir müssen uns noch viel stärker damit auseinandersetzen, wie wir gegen sogenannten importierten Judenhass vorgehen können. Wer zu uns kommt, für den gilt – wie für alle, die hier leben –: Wir dulden keinen Antisemitismus. Wir werden ihn mit allen Mitteln des Rechtsstaats bekämpfen. Ich sage deshalb sehr deutlich: Wer Antisemitismus unterstützt, wer Hass und Hetze verbreitet, wer zu Gewalt aufruft, der macht sich strafbar. Unser Rechtsstaat wird diesen Fällen nachgehen und strafrechtliches Verhalten sanktionieren. Judenhass hat in unserem Land keinen Platz. (Starker Beifall ganzes Haus) Die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW zeigen geschlossen, über die Parteigrenzen hinweg ihre Solidarität mit Israel und dem israelischen Volk. Dafür bin ich sehr dankbar. Um es ganz klar zu sagen: Verantwortlich für diese Eskalation ist einzig und allein die Hamas. Jede Relativierung dieser Tatsache verbietet sich, erst recht in Deutschland, mit unserem historischen Hintergrund. Die deutschen Hilfsgelder für die Palästinensergebiete, insbesondere für den Gazastreifen, müssen daran geknüpft sein, dass sie keinen Antisemitismus unterstützen. Ich halte es im Übrigen auch nicht für zielführend, im Moment Debatten über innenpolitische israelische Angelegenheiten zu führen und damit von dem brutalen Überfall abzulenken. Wir sollten nicht vergessen: Israel ist die einzige Demokratie in der gesamten Region. Es gibt in der Bevölkerung ein eigenes Korrektiv. Das müssen nicht wir sein, schon gar nicht im Angesicht der derzeitigen Grausamkeiten. (Beifall ganzes Haus) Die große Zahl der einberufenen Reservisten und der sich freiwillig Meldenden zeigt vielmehr: Für die Israelis geht es darum, in dieser Stunde der Not zusammenzurücken. Es geht einzig und allein darum, das Überleben Israels zu sichern. Auch für uns sollte momentan nichts anderes zählen. Wir sollten uns in Deutschland deshalb fragen, wie wir unseren Freundinnen und Freunden in Israel zur Seite stehen können, wie wir ihnen helfen können, damit sie die Sicherheit im Land dauerhaft wiederherstellen können, und ihnen jedwede Unterstützung, die sie brauchen, zukommen lassen. In Schleswig-Holstein ist es in dieser Situation unsere Aufgabe und Pflicht, unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger und ihre Einrichtungen (Ministerpräsident Daniel Günther) bestmöglich zu schützen. Wir haben daher den Schutz für die jüdischen Einrichtungen im Land erhöht und stehen in engem Austausch mit den Jüdischen Gemeinden im Land. Die Polizei ist besonders sensibilisiert. Den Menschen jüdischen Glaubens im Land sage ich: Ihr Schutz hat für uns absolute Priorität, wir fühlen uns Ihrer Sicherheit verpflichtet. (Beifall ganzes Haus) Das vergangene Wochenende und diese Tage haben uns in Deutschland auf furchtbare Weise noch einmal unsere besondere Verantwortung vor Augen geführt. Dieser Angriff stellt einen Einschnitt dar, nach dem nichts mehr so sein wird wie vorher. Er wird tiefgreifende Folgen haben. Wir alle sind jetzt gefordert, unsere Stimme gegen den Hass zu erheben und unsere Solidarität mit Israel zu bekräftigen. Die zahlreichen friedlichen Kundgebungen auch bei uns in Schleswig-Holstein drücken dieser Tage diese Solidarität aus. In diesen schweren Stunden und Tagen stehen wir an der Seite Israels – in unverbrüchlicher Solidarität, Freundschaft und Verbundenheit. Ich danke Ihnen persönlich für dieses klare Signal aus dem Schleswig-Holsteinischen Landtag. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall ganzes Haus)
Hauke Hansen CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Krankenhäuser stehen wirtschaftlich extrem unter Druck und brauchen dringend Hilfe. Die entlastenden Effekte der geplanten Krankenhausreform – so sie denn kommen – werden uns erst in einigen Jahren erreichen und damit zu spät für viele Häuser. Unser heutiger Antrag zeigt einen Weg auf, wie wir dem wirtschaftlichen Druck begegnen und den Häusern tatsächlich helfen können: erstens durch eine einmalige rückwirkende Anhebung der Landesbasisfallwerte, also der Vergütung der Häuser für die Jahre 2022 und 2023, um vier Prozent; (Beifall Werner Kalinka [CDU]) zweitens durch die Beibehaltung der gekürzten Zahlungsfrist der Krankenkassen für Krankenhausrechnungen von fünf Tagen; und drittens durch eine Systemanpassung für die kommenden Jahre, die Tarifsteigerungen vollständig finanziert und Vergütungsanpassungen schneller umsetzt. (Beifall CDU) Aktuelle Zahlen bestätigen uns, dass diese Schritte absolut notwendig sind. Laut Berechnung eines Mitglieds der Regierungskommission zur Krankenhausreform, Professor Boris Augurzky, werden circa 80 Prozent der Krankenhäuser in Schleswig-Holstein 2024 einen wirtschaftlichen Verlust erleiden. Auch für die Folgejahre ist die Prognose düster. Ohne Kursänderung von Bundesminister Lauterbach wird es unweigerlich zu weiteren Insolvenzen kommen. Bitte beachten Sie eine Sache besonders: Die Mitglieder von Regierungskommissionen auf Bundesebene werden ausschließlich von Bundesministern (Hauke Hansen) festgelegt und maximal noch von den regierungstragenden Fraktionen beeinflusst. Hier sagt also ein von Bundesminister Lauterbach selbst ausgesuchter Wissenschaftler: Achtung, wir haben eine wirtschaftliche Schieflage bei 80 Prozent der Krankenhäuser, das ist nicht gut! (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Krankenhäuser kommt die Reaktion von Karl Lauterbach darauf wie folgt an: Ja, ist dann halt so, kann ich nichts machen; der Finanzminister gibt mir kein Geld. Ich kümmere mich jetzt lieber um die Legalisierung von Cannabis. (Zurufe SPD: So ein Quatsch!) Meine Damen und Herren, genau so kommt das bei den Leuten an, und der Gesundheitsminister tut nichts dagegen. Das ist eine absolute Katastrophe. (Beifall CDU – Widerspruch SPD) Die Krankenhausmitarbeiterinnen und -mitarbeiter fragen sich: Was machen die da in Berlin? (Zuruf Birte Pauls [SPD]) Nehmen die uns da oben überhaupt noch wahr? Die Menschen haben teilweise echte Existenzangst. Das ist die traurige Realität. Wir haben bereits heute einen Mangel an Fachkräften im Gesundheitsbereich und kämpfen um jede gute Nachwuchskraft, sogar mit Anwerbekampagnen im Ausland. Wenn wir in der wahrgenommenen Wertschätzung der Fachkräfte nicht einen deutlichen Wechsel hinbekommen, werden sich zukünftig mehr junge Menschen gegen eine Ausbildung oder gegen ein Studium im medizinischen Bereich entscheiden. Arbeitskräfte, die heute im Gesundheitssystem sind, werden den Bereich dann verlassen. Das können wir alle zusammen in diesem Parlament doch nicht wollen. Das können wir doch nicht hinnehmen, und das können wir doch nicht unkommentiert lassen. (Beifall CDU) Wenn der Bundesgesundheitsminister sich jetzt nicht seiner Verantwortung stellt und sich um die Betriebsmittelfinanzierung kümmert, wird das Krankenhaussterben weitergehen und in einer Katastrophe für die Patientenversorgung münden. Ich bin den Landtagskolleginnen und Landtagskollegen von CDU und Grünen aus Nordrhein-Westfalen dankbar, die dort einen Antrag eingebracht haben, der die Grundlage für unseren heutigen Antrag ist und der ganz offensichtlich von SPD und SSW aufmerksam gelesen wurde. – Lieber Marco Schmitz, ich weiß, du sitzt am Live-Stream und verfolgst unsere Sitzung aus dem Landtag von Nordrhein-Westfalen aus aufmerksam. Vielen Dank für die ausgezeichnete länderübergreifende Zusammenarbeit gerade bei diesem Thema. Es ist erschreckend, aber wir brauchen ein starkes gemeinsames Signal, um den Bundesminister an seine Verantwortung für die Betriebsmittelfinanzierung der Krankenhäuser zu erinnern. Heute haben wir dazu die Chance. In Nordrhein-Westfalen hat die SPD dem Antrag von CDU und Grünen übrigens zugestimmt. Eine breite Zustimmung würde ich mir im Sinne der Krankenhäuser und aller Bürgerinnen und Bürger unseres Landes heute auch in diesem Hohen Haus wünschen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jette Waldinger-Thiering
Ich erteile nun das Wort der Abgeordneten Birte Pauls von der SPD. (Zuruf Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Herr Abgeordneter, Sie sind noch nicht dran. Die Abgeordnete ist die Antragstellerin zu dem Antrag unter b). Deshalb hat sie jetzt das Wort und nicht die Grünen.
Birte Pauls SPD
Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorab möchte ich ganz klar begrüßen und sagen, dass wir uns bei der Zielrichtung beider Anträge – jetzt der drei Anträge – weitgehend einig sind. Unsere Krankenhäuser benötigen finanzielle Unterstützung. – So weit, so gut. Nun kann man sich das natürlich so einfach machen, wie die CDU sich das gerade macht, (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) wie es CDU und Grüne immer tun, wenn es um Finanzen geht: Man schiebt die alleinige Verantwortung in Richtung Berlin. Man könnte sich aber auch der eigenen Verantwortung gegenüber der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Menschen im Land bewusst werden und eigene Ideen entwickeln. (Vereinzelter Beifall SPD, FDP und SSW) (Birte Pauls) Baden-Württemberg, gleiche Regierungskonstellation, macht es Ihnen vor: Bereits das zweite Hilfspaket seitens des Landes ist dort mit 126 Millionen Euro auf dem Weg in die Krankenhäuser. Es geht also, wenn man nur will. Um Sie mit der Ideensuche nicht alleinzulassen, schlagen wir Ihnen vor, die verbleibenden Mittel aus dem Corona-Notkredit für eine unbürokratische Akuthilfe zu nutzen. Laut unseren aktuellen Zahlen stehen 200 Millionen Euro zur Verfügung. Ich hätte zwar eine ganze Reihe an anderen Ideen, was man mit dem Geld sonst noch machen kann, um Coronafolgen abzumildern – da gibt es nämlich noch eine ganze Reihe von Dingen, die wir tatsächlich tun müssten –, aber wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben dem Corona-Notkredit zugestimmt, weil wir der Überzeugung waren und immer noch sind, dass man Menschen und Einrichtungen in diesen herausfordernden Situationen der Pandemie und ihrer Folgen nicht alleinlassen darf. Viele brauchten diese finanzielle Unterstützung, und es war gut, dass wir das trotz der angespannten Haushaltslage gemacht haben. Wir haben aber dem Corona-Notkredit nicht zugestimmt, damit möglichst viel von dem finanziellen Spielraum übrig bleibt und Sie vermeintliche Sparschweine damit füttern können, sondern wir wollen, dass Pandemiefolgen auch weiterhin abgefedert werden. Noch immer leiden die Krankenhäuser an den Folgen der Coronapandemie. In dieser Zeit haben sie unter erheblichen Kraftanstrengungen Enormes geleistet, und dafür sei ihnen noch einmal unser Dank versichert. (Vereinzelt Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Heiner Garg [FDP] und Christian Dirschauer [SSW]) Zusätzlich kämpfen die Häuser jetzt mit hohen Energiekosten, inflationsbedingten Mehrkosten bei Medizinprodukten, Arzneimitteln und Lebensmitteln. Auch die Tariflöhne steigen im Durchschnitt um 11,5 Prozent, was wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten natürlich sehr begrüßen, denn das ist der bessere Weg als ungerecht ausgezahlte Einmalboni. Am 9. September 2023 haben Krankenhausträger und Mitarbeitende in Berlin auf ihre schwierige Situation aufmerksam gemacht. Auch Vertreterinnen und Vertreter aus den Krankenhäusern aus Schleswig-Holstein waren dabei, und die Angst vor dem Krankenhaussterben geht tatsächlich um. Nicht allen Häusern geht es finanziell schlecht, wir haben in Schleswig-Holstein tatsächlich auch Häuser, die schwarze Zahlen schreiben, aber den existenzbedrohten Häusern muss jetzt geholfen werden. Der Bund hat aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds 8 Milliarden Euro für Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen bereitgestellt. Davon sind 48 Millionen Euro in SchleswigHolstein angekommen, und weitere Energiekostenhilfen des Bundes folgen noch, weitere 2,5 Milliarden Euro deutschlandweit und davon circa 80 Millionen Euro für Krankenhäuser in Schleswig-Holstein. Das ist viel, aber auch das wird nicht reichen. Es braucht eine verlässliche Finanzierung der Betriebskosten. Diese erhoffen wir uns durch die anstehende Krankenhausreform. Der Beginn ist jetzt für Mai 2024 geplant. Doch bis diese kommt und greift, würden wir uns entsprechende Überbrückungshilfen oder eine rückwirkende Anpassung des Landesbasisfallwertes für 2022 und 2023 von 4 Prozent wünschen. (Vereinzelter Beifall SPD, Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Christian Dirschauer [SSW]) Dieser Wunsch geht ganz klar in die Richtung unserer Bundesregierung, und da sind wir uns tatsächlich auch einig, denn was nützt uns die beste Krankenhausreform, wenn es bestimmte Häuser gar nicht mehr gibt! Aber, wie gesagt, das Land kann auch helfen und sollte die Krankenhäuser jetzt nicht im Stich lassen. Wenn das Land seiner Verpflichtung zu den Krankenhausinvestitionen gerecht werden würde, wäre den Krankenhäusern allerdings auch schon sehr geholfen. (Vereinzelter Beifall SPD, Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Christian Dirschauer [SSW]) Krankenhausinvestitionen sind und bleiben Ländersache. Das von Ihnen in Auftrag gegebene Gutachten hat Sie an Ihre eigene Verantwortung an dieser Stelle erinnert. Die Investitionslücke von 800 Millionen Euro wird ja nicht kleiner, es sei denn, die Landesregierung spekuliert darauf, dass es einige Häuser bis zur Krankenhausreform gar nicht mehr schaffen, aber das ist wahrlich keine gute Strategie. Also, werden Sie bitte Ihrer Verpflichtung gerecht, und helfen Sie unseren Krankenhäusern im Land! Sie haben es bitterlich nötig, und sie haben es alle verdient. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Ich erteile nun dem Abgeordneten Jasper Balke von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Jasper Balke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Krankenhäusern in Deutschland und Schleswig-Holstein geht es nicht gut. Durch den Personalmangel, ein starres Vergütungssystem, ausbleibende Investitionen, hohe bürokratische Pflichten und Dokumentationsverpflichtungen und nicht zuletzt die Inflation und die Energiekrise sind sie schlicht selbst zu Patienten geworden. Ich habe die Zahlen letztens schon einmal vorgetragen, und der Kollege Hauke Hansen hat es auch schon gemacht: Aktuell sind es 80 Prozent der Krankenhäuser, die in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt rote Zahlen schreiben. Die Insolvenzmeldungen steigen im ganzen Bundesgebiet; in diesem Jahr sind wir bei über 40, davon einige in Schleswig-Holstein – über 40 Standorte, an denen ungesteuert für die Bevölkerung ein Stück Versorgung und für das Personal plötzlich Arbeitsplätze wegfallen. Gerade für Standorte in den ländlichen Regionen in der Grund- und Regelversorgung sind solche Entwicklungen besonders bitter. Deshalb ist es gut und richtig gewesen, dass die Bundesregierung im Zuge der Energiekrise schnell und unbürokratisch Energiehilfen bereitgestellt hat – wir haben dieses Verfahren in Schleswig-Holstein noch einmal beschleunigt –, doch dies reicht bei Weitem nicht aus. Deshalb greifen wir mit unserem Antrag eine Initiative aus NRW auf, die – rückwirkend! – die inflationsbedingten Kostensteigerungen durch die Krankenkassen für die Jahre 2022 und 2023 über die Erhöhung des Landesbasisfallwertes refinanzieren soll. Es handelt sich also um eine Angleichung innerhalb des aktuellen Vergütungssystems. Dieses Instrument soll verstetigt werden – in Zukunft sind kürzere Zahlungsfristen vorgesehen – und vor allem die Tarifsteigerungen für alle Berufsgruppen, also auch die des ärztlichen Personals, angemessen berücksichtigen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Forderungen sind deshalb wichtig, weil sie für die meisten Standorte einen Puffer für die Zeit bis zum endgültigen Greifen der Krankenhausstrukturreform bedeuten. Es ist für die Menschen einfach nicht zu verstehen, dass laut Politik die Krankenhausstrukturreform zwar kommen soll, um die Krankenhauslandschaft geordnet zu verändern und auf die Pfeiler eines neuen, besseren Vergütungssystems zu stellen, bis dahin aber sehenden Auges das momentan erlebbare, ungeordnete Krankenhaussterben einfach hingenommen wird. Das passt einfach vorn und hinten nicht zusammen und muss deshalb ganz klar verhindert werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Das Gute ist, dass wir uns in einem Punkt einig sind: Die Strukturreform muss kommen, und die Länder müssen darauf natürlich angemessen reagieren. In diesem gesamten Prozess wird es sicherlich den einen oder anderen Standort geben, der das bisherige Angebot verändern oder gar einschränken muss. Wir werden dazu also viele schwierige Debatten bekommen, in denen eine klare und verständliche Kommunikation in die Bevölkerung hinein enorm wichtig ist. Auch wird interessant sein, welche Standorte die Möglichkeit, ein Level‑1i-Krankenhaus zu werden, nutzen, um damit einen Beitrag zu einer besseren, sektorenübergreifenden Versorgung zu leisten. Damit wird klar, dass auch auf die Krankenhäuser und ihre Träger eine enorme Herausforderung zukommt. Da diese Herausforderung eines geordneten Transformationsprozesses eben genau dann nicht funktioniert, wenn sie von den Kliniken aus einer Position der Schwäche, mit schlechter finanzieller Ausgangslage, begleitet wird, wäre es so wichtig gewesen, das von den Ländern und der Gesundheitsministerin geforderte Vorschaltgesetz im Sinne einer funktionierenden Strukturreform auf den Weg zu bringen. Stattdessen soll jetzt zuerst das Krankenhaustransparenzgesetz auf den Weg gebracht werden – was für die Krankenhäuser erheblichen bürokratischen Aufwand bedeuten wird. Der Gedanke hinter dem Gesetz an sich, nämlich mehr Transparenz und einen besseren Überblick im Gesundheitswesen zu schaffen, ist aus meiner Sicht ein sehr richtiger. Jedoch kommt dieses Vorhaben einfach zum falschen Zeitpunkt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Es hätte doch nachgreifend zu einer erfolgreichen Strukturreform auf den Weg gebracht werden können, in einem Prozess also, in dem ohnehin viele Daten anfallen. Dieses anstelle eines notwendigen Vorschaltgesetzes zum jetzigen Zeitpunkt auf den (Jasper Balke) Weg zu bringen, ist aus meiner Sicht eine schlechte Prioritätensetzung und die falsche Reihenfolge. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zum Schluss kommen. Es ist gut, dass der Bund mit der Strukturreform seine Hausaufgaben macht. Es ist auch richtig, dass die Länder ihn darauf hinweisen. Ich sage aber ganz klar, dass natürlich auch die Länder ihre Hausaufgaben machen müssen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Das tun sie bisher leider nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kein Bundesland in Deutschland kommt den Investitionsverpflichtungen im Krankenhausbereich vollumfänglich nach. (Zuruf SPD: Ja!) Ich finde ja, dass das auf ein strukturelles Problem in Deutschland hinweist, welches im Rahmen der Strukturreform auch hätte geregelt werden können; aber dafür gab es keine Mehrheit. Stattdessen werden die Länder, so auch SchleswigHolstein, eine Mammutaufgabe bewältigen müssen, um den aktuellen Investitionsverpflichtungen und den aus der Strukturreform resultierenden Kosten irgendwie nachzukommen. Zwar ist für Letzteres zwischen Bund und Ländern ein wie auch immer gearteter Strukturfonds geplant – was richtig ist –, aber auch ein solcher muss ja angesichts der Schuldenbremse aus den laufenden, knappen Haushalten finanziert werden. Wir werden deshalb unsere Hausaufgaben im Zuge der Strukturreform machen, eine Versorgungsanalyse auf den Weg bringen, den Krankenhausplan ab 2024 angehen und unser Krankenhausgesetz anpassen. Bis dahin müssen jedoch die Betriebskosten der Krankenhäuser ausreichend finanziert sein. Deshalb bitte ich um Unterstützung unseres Antrags und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Das Wort hat nun der Abgeordnete Dr. Heiner Garg von der FDP-Fraktion.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Auf ein so klares Bekenntnis der Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, wie es gerade vom Kollegen Balke kam, hatte ich gar nicht gehofft. (Beifall FDP) Aber der Reihe nach! – Die Krankenhausfinanzierungsreform mit der einhergehenden notwendigen Strukturanpassung ist längst überfällig, liebe Kolleginnen und Kollegen; denn es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Sicherung der Zukunft der akutstationären Versorgung in Deutschland. Insofern, Herr Kollege Hansen, war Ihre peinliche Polemik – ich hätte mir wirklich gewünscht, dass wir einmal darauf verzichten könnten; Sie sagten, Berlin beschäftige sich mit Cannabis statt mit Krankenhäusern – an dieser Stelle, sorry, fehl am Platz. (Beifall FDP, SPD und SSW – Zuruf CDU: War sie nicht!) Zum ersten Mal seit Jahrzehnten stellt sich eine Bundesregierung dieser Mammutaufgabe. Dass es dabei knirscht und nicht alles wie erwartet läuft, ist verständlich. Ihre Landesregierung hat das Verfahren übrigens mit einer strammen Enthaltung begleitet. So kann man es natürlich auch machen, Herr Hansen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Vor diesem Hintergrund will ich mich auf die beiden vorliegenden Anträge – ich nenne sie einmal Haupt- oder Initiativanträge –, den von SPD und SSW und den von CDU und Grünen, konzentrieren. Der Antrag von CDU und Grünen, der ja aus der Ursprungsinitiative Nordrhein-Westfalens entstanden ist, ist fachlich vollkommen in Ordnung. Deswegen habe ich dazu auch einen Änderungsantrag gestellt. Der Antrag von SPD und SSW ist ein wenig spannender, weil er die Krankenhausfinanzierungssystematik im ersten Absatz etwas durchbricht. Deswegen würde ich darüber sehr gern auch im Ausschuss diskutieren, liebe Kollegin Pauls. Man könnte sich ja auch noch das Modell Rheinland-Pfalz anschauen. Dort ist ein Liquiditätssicherungspakt auf den Weg gebracht worden, mit dem Zahlungsströme an die Krankenhäuser ermöglicht werden, das heißt, die Betriebskosten werden sozusagen vorfinanziert. Einen Teil hat Schleswig-Holstein mit der Energiekostenhilfe schon umgesetzt. Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit den Kostenträgern im Zusammenhang mit den Pflegebudgets eine entsprechende Vereinbarung getroffen. So kann man Liquidität sichern. (Dr. Heiner Garg) Das große Problem vieler Häuser im Moment ist – das muss man ehrlicherweise sagen –, dass sie ein Liquiditätsproblem haben. Frau Ministerin, vielleicht können Sie noch etwas dazu sagen, ob das für Sie infrage kommt, ohne die Finanzierungssystematik im Krankenhauswesen zu durchbrechen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag von CDU und Grünen ist fachlich in Ordnung. Was mich daran stört, ist, dass Sie in Ihren Antrag keinen Satz zur Verantwortung des Landes geschrieben haben. Nicht ein Satz findet sich dazu! (Beifall FDP, SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Die Verantwortung Schleswig-Holsteins – wie die aller anderen Bundesländer; Kollege Balke hat darauf hingewiesen – ist es, für eine auskömmliche Investitionsfinanzierung zu sorgen, und zwar nicht nur, weil Krankenhäuser weiterhin gebaut und grundsaniert werden müssen, sondern auch deshalb, weil es ein Teil des Problems ist, dass seit Existenz des DRG-Systems die Krankenhäuser wegen der fehlenden Investitionsfinanzierung durch sämtliche Bundesländer über Jahre hinweg gezwungen waren, aus Fallpauschalen Investitionen zu tätigen. Natürlich fehlt dann das Geld an anderer Stelle. Vor diesem Hintergrund, finde ich, darf man eine Landesregierung in einer Debatte über dieses Thema – im Ziel sind wir uns übrigens einig – nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Es muss endlich Schluss sein mit der Verunsicherung, wie es mit den Investitionskosten weitergehen soll. (Beifall FDP, SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Im Übrigen, Herr Kollege Hansen, haben Sie bei Ihrem Appell an Ihren virtuellen Kollegen aus Nordrhein-Westfalen wohlweislich etwas verschwiegen: Die Nordrhein-Westfalen machen jetzt genau das zusätzlich. (Lebhafter Beifall FDP, SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Die nehmen noch einmal richtig Geld in die Hand und unterstützen ihre Krankenhäuser bei den Investitionskosten. Vor diesem Hintergrund wird aus Ihrem Antrag ehrlicherweise nur dann ein Schuh, wenn Sie tatsächlich auch zur eigenen Verantwortung stehen. Sie haben ein Rechtsgutachten in Auftrag geben, (Beate Raudies [SPD]: Ja, genau!) bei dem herausgekommen ist: Oh Wunder, die Länder sind für die Krankenhausplanung verantwortlich! – Natürlich sind sie das! Aber verdammt noch mal, dann muss man diese Planungsverantwortung auch wahrnehmen und sie mit Geld hinterlegen. (Beifall FDP, SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Liebe Kollegin Pauls, wenn Sie sich einen Ruck geben könnten: Ich würde über Ihren Antrag wirklich gern im Ausschuss diskutieren; vielleicht bekommen wir die Ausschussüberweisung hin. Dem Antrag von CDU und Grünen wird meine Fraktion zustimmen. Vor dem Hintergrund der notwendigen Verantwortung, der Sie ja nachkommen wollen, und auch vor dem Hintergrund des Appells des Kollegen Balke hoffe ich sehr, dass Sie als regierungstragende Fraktionen auch unserem Änderungsantrag, der sich genau auf diese Investitionskostenverpflichtung bezieht, zustimmen können. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SPD)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Ich erteile nun dem Abgeordneten Christian Dirschauer vom SSW das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Kære fru landdagspræsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die schwierige Situation der Krankenhäuser in dieser Wahlperiode mehr als einmal hier im Plenum diskutiert. Doch an der Tatsache, dass es vielen Kliniken finanziell schlecht geht, hat sich bis heute nichts geändert. Im Gegenteil: Der wirtschaftliche Druck ist weiterhin so groß, dass er zunehmend existenzbedrohend wird. Uns allen sind auch die Insolvenzfälle der jüngsten Vergangenheit bekannt, und wir alle wissen um die Probleme, vor denen insbesondere sensible Bereiche wie etwa die Notfallversorgung, die Geburtshilfe oder aber die pädiatrischen Abteilungen stehen. Auch die Gründe für die brisante Lage sind nicht neu, denn nicht nur die Inflation, sondern auch die Kosten für Personal, Energie, Medizinprodukte oder Dienstleistungen steigen schon seit einer ganzen Weile. Weil Krankenhäuser diese steigenden Aufgaben nun einmal nicht an die Patientinnen oder Patienten weiterreichen können, werden ihre Defizite immer größer. Wenn wir ehrlich sind, dann hat sich schon im Nachgang der Coronapandemie eine Situation deutlich abgezeichnet, in der die Kliniken ihre Erlöse über die Fallpauschalen nicht anpassen (Christian Dirschauer) können, gleichzeitig aber vor einer dramatischen Kostenentwicklung stehen. Diese Situation kann natürlich nicht lange gut gehen, wie wir gesehen haben. Mittlerweile ist es längst traurige Gewissheit, dass diese Entwicklung existenzgefährdende Ausmaße annimmt. Und weil wir hier nicht über irgendeinen Einzelhändler, sondern einen ganz zentralen Bestandteil unserer Daseinsvorsorge reden, will ich eines klar sagen: Es ist gut, dass nun endlich auch die Landesregierung lebensrettende Maßnahmen für unsere Kliniken vom Bund einfordert. Die bundesweiten Verluste der Krankenhäuser liegen längst im zweistelligen Milliardenbereich, und angesichts dieser Zahlen und vor dem Hintergrund der wirklich dramatischen Lage vieler Häuser auch in Schleswig-Holstein kann es kaum verwundern, dass wir in unseren Anträgen ähnliche Dinge fordern. Es ist und bleibt enorm wichtig, dass die Kliniken nicht auf den Kostensteigerungen der vergangenen Jahre sitzen bleiben. Deshalb ist die rückwirkende Anpassung der Landesbasisfallwerte um vier Prozentpunkte absolut sinnvoll und nur konsequent. Ganz ähnlich sieht es bei der regelhaften Finanzierung künftiger Tarifsteigerungen für alle Berufsgruppen außerhalb des Pflegebudgets aus. Auch diese Forderung teilen wir, weil sie zu einer zukunftsfesten Finanzierung beiträgt. Trotz dieser geeinten Punkte gibt es einen ganz wesentlichen qualitativen Unterschied bei den vorliegenden Anträgen, und zwar mit Blick auf die Rolle des Landes während des Übergangszeitraumes bis zum Inkrafttreten der Krankenhausstrukturreform und der hiermit verbundenen, von SSW und SPD geforderten Soforthilfe. Diese Hilfe ist dringend notwendig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW und SPD) Die Kliniken brauchen sie vor allem auch zusätzlich zur rückwirkenden Anpassung der Basisfallwerte. Hier ist die Landesregierung durchaus in der Mitverantwortung, da sie insbesondere mit den Corona-Notkrediten Möglichkeiten an der Hand hat, die Krankenhäuser schnell und unbürokratisch zu unterstützen. (Vereinzelter Beifall SPD) Es sind noch erhebliche Mittel frei, und diese zur Rettung der Kliniken zu nutzen, erscheint mir nicht nur sinnvoll, sondern auch geboten. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag von SPD und SSW. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und SPD)
Jette Waldinger-Thiering
Mange tak! – Ich erteile nun noch einmal dem Abgeordneten Hauke Hansen von der CDU-Fraktion das Wort für einen Dreiminutenbeitrag.
Hauke Hansen CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine Sache möchte ich nun doch nicht so stehen lassen, nämlich den hier erhobenen Vorwurf, wir würden unserer Verantwortung nicht gerecht werden oder sie nicht wahrnehmen. Das ist einfach nicht zutreffend. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt eine ganz klare Aufteilung zwischen dem Bund auf der einen Seite und den Ländern auf der anderen Seite, wer was zu tun hat. (Beate Raudies [SPD]: Ja, Investitionskosten! – Thomas Hölck [SPD]: Ja, dann macht doch mal! – Martin Balasus [CDU]: Lasst ihn doch mal aussprechen!) – Frau Raudies, es ist gut, dass Sie auch etwas sagen wollen. Sie können sich ja noch einmal zu einem Beitrag melden. (Beate Raudies [SPD]: Das kann ich gerne, Herr Hansen!) Noch einmal: Die Investitionskosten sind seit Jahren nicht auskömmlich finanziert. Herr Garg, auch Sie haben es in Ihrer Zeit nicht geschafft, dieses Defizit auszugleichen. (Birte Pauls [SPD]: 800 Millionen Euro! – Christopher Vogt [FDP]: Das höchste in Deutschland!) An dieser Stelle muss man eines festhalten: Unsere Verantwortung ist es, in einer sich immer schwieriger darstellenden Haushaltslage in den nächsten Jahren diese Lücke weiter zu schließen und hierfür weiteres Geld zur Verfügung zu stellen. Das haben wir in der letzten Haushaltsberatung gemacht; wir sind ein gutes Stück weitergekommen. Ich kann Ihnen sagen, dass Jasper Balke und ich in den anstehenden Haushaltsberatungen auch wieder darum kämpfen werden, ein weiteres Stück voranzukommen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Hauke Hansen) Aber wenn wir als Land Schleswig-Holstein Geld in den Krankenhausbereich geben, dann müssen wir zuallererst unsere gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Wenn wir damit fertig sind, dann können wir uns Gedanken darüber machen, ob wir Betriebskostenzuschüsse zahlen können. Das können wir erst danach machen. Das ist nämlich ureigene Aufgabe des Bundes und nicht Aufgabe des Landes. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Ich bin dankbar, dass alle heute gesagt haben, dass unsere Krankenhäuser dringend Hilfe benötigen. Daher bitte ich noch einmal darum, den Antrag von Grünen und CDU zu unterstützen, damit wir ein starkes Signal nach Berlin senden. Da sitzen die Verantwortlichen, und da sitzt der Minister, der es in der Hand hat, die Betriebskosten zu finanzieren. Aus diesem Grund, Frau Pauls, werden wir den gemeinsamen Antrag von SPD und SSW ablehnen. (Zuruf: Auch die Ausschussüberweisung?) Auch die Bereitschaft, die Strukturanpassungsveränderungen jetzt schon für zukünftige Haushalte festzulegen, sehe ich noch nicht. Da sind noch Diskussionen mit dem Bund notwendig, damit wir zu einer fairen Lastenverteilung kommen. – Ich danke Ihnen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat sich der Abgeordnete Dr. Heiner Garg gemeldet.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Tja, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Hansen! Ich möchte darauf hinweisen, dass wir in der vergangenen Legislaturperiode in Jamaika gemeinsam etwas geschafft haben, dass nur noch ein anderes Bundesland geschafft hat – das Bundesland Hessen –, nämlich dass wir wieder real mehr in die Krankenhäuser investiert haben – real! Alle anderen Bundesländer haben reinvestiert und es den Krankenhäusern zugemutet, von der Substanz zu leben. Ich habe in meinem Beitrag sehr deutlich gemacht, dass die Bundesländer von Schleswig-Holstein bis Bayern in den letzten 30 Jahren ihren Investitionsverpflichtungen nicht vollumfänglich nachgekommen sind. Ja, soll das denn die Politik der Zukunft sein? Wollen wir denn wirklich in Zukunft so mit den Krankenhäusern umgehen? Sehr geehrter Herr Kollege Hansen, so einfach kommen Sie hier nicht weg. In dem Änderungsantrag steht „Strukturanpassungen vornehmen“. Die sind zwar in keiner Drucksache der Landesregierung mit Geld hinterlegt, aber auch Ihre Finanzministerin spricht davon, dass beim Bau und der Projektierung von Krankenhäusern auch auf den Klimawandel geachtet werden soll. Ich sage nur: klimatisierte Patientinnen- und Patientenräume. Auch das kostet Geld. Wir sind uns ja an einer Stelle einig, nämlich, dass eine so große Strukturreform der Krankenhäuser nicht ohne finanzielle Unterstützung des Bundes gehen wird. Natürlich müssen Lauterbach und Lindner sich zusammensetzen und hier in den nächsten Jahren finanzielle Mittel bereitstellen. Aber das entbindet Sie um Himmels willen doch nicht von der Verpflichtung, auch im Land den Investitionsverpflichtungen, die Sie haben, nachzukommen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Herr Hansen: Ich bin doch nur so sauer und stinkwütend, weil Sie hier im Dezember 2022 ein Theater aufgeführt haben im Hinblick auf die Investitionsverpflichtungen, auf die wir uns in Wahrheit schon in der letzten Legislaturperiode geeinigt haben und die Sie wieder infrage gestellt haben. (Beifall FDP, SPD und SSW – Tobias Koch [CDU]: Das Theater haben Sie aufgeführt!) – Herr Koch, ich freue mich sehr darauf, Ihren Plenarbeitrag aus dem Dezember 2022 an geeigneter Stelle wieder zu zitieren. (Tobias Koch [CDU]: Ja!) Natürlich gab es eine Einigung, dass das strukturelle Defizit beseitigt wird. (Tobias Koch [CDU]: In der Zukunft! Das machen wir auch!) Die Tatsache, dass Sie heute schon wieder nicht bereit sind, zu dieser Verpflichtung zu stehen, zeigt mir nur: Sie haben den Ernst der Lage immer noch nicht kapiert. (Beifall FDP, SPD und SSW – Tobias Koch [CDU]: Quatsch!) (Dr. Heiner Garg) Herr Koch, wenn das genau das ist, was Sie sich vorgenommen haben, dann können Sie ja ganz beruhigt dem Ergänzungsantrag von meiner Fraktion zu Ihrem Antrag zustimmen, der nichts anderes sagt, als dass Sie Ihren Investitionsverpflichtungen in Zukunft nachkommen wollen. Dafür bedanke ich mich dann schon jetzt an dieser Stelle sehr herzlich. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Ich erteile nun das Wort für einen weiteren Dreiminutenbeitrag der Abgeordneten Beate Raudies.
Beate Raudies SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige Aussagen des Kollegen Hansen will ich dann doch nicht so hier stehen lassen. Er hat darauf verwiesen, alle sollten ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen. Ja, lieber Kollege: Die gesetzliche Aufgabe des Landes ist die Investitionsfinanzierung für unsere Krankenhäuser. Da beißt doch die Maus keinen Faden ab. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich weiß nicht, warum Sie immer, wenn es um dieses Thema geht, nach Berlin zeigen. Damit hat Berlin überhaupt nichts zu tun, sondern damit hat Kiel etwas zu tun. Da müssen Sie liefern und nicht immer nur jammern! Ich finde es langsam echt armselig.
Jette Waldinger-Thiering
Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Hauke Hansen CDU
Teilen Sie die Ansicht, dass das Land zuerst die Investitionskostenfrage lösen sollte und sich dann um die Betriebskosten kümmern sollte, oder sind Sie der Auffassung, wir sollten uns erst um das kümmern, wofür der Bund zuständig ist, und uns dann irgendwann überlegen, woher wir Geld für die Investitionen kriegen – in der jetzigen Haushaltslage? Sie sind ja auch Haushaltspolitikerin und wissen, wie es im Land aussieht. – Herr Hansen, diese Frage hat mich jetzt komplett verwirrt. Sie macht eigentlich deutlich: Sie haben das Problem nicht verstanden. (Beifall SPD) Sie haben auch unseren Antrag nicht verstanden. Das Land hat die Aufgabe, Investitionen zu finanzieren, und Sie wollen allen Ernstes sagen: Wir warten jetzt erst einmal, ob der Bund Betriebskosten finanziert, und entscheiden dann, wie und woher wir die Investitionen finanzieren? (Hauke Hansen [CDU]: Nein, nein! – Tobias
Tobias Koch CDU
Was ist denn das akute Problem? – Unruhe)
Jette Waldinger-Thiering
Die Abgeordnete Beate Raudies beantwortet die Frage alleine!
Beate Raudies SPD
Es ist doch unsere Aufgabe, Investitionsmittel vorzuhalten. Es sind zig Millionen Investitionskosten der Krankenhäuser angemeldet. Die stehen in diversen Listen. Wir haben ja inzwischen Akten aus dem Sozialministerium gesehen – in Klammern: mich hat überrascht, dass in Akten über die Krankenhausfinanzierung so wenige Zahlen stehen –, aber das macht doch noch einmal sehr deutlich, wo die Aufgabe des Landes liegt, unabhängig davon, wie sich der Bund jetzt – hoffentlich positiv – zu den Betriebskosten einlässt. Lieber Kollege Hansen, ich finde es echt armselig, bei dem Thema immer auf Berlin zu verweisen und zu sagen, solange die nichts tun, müssen wir auch nichts tun. Damit kommen wir nicht weiter. Genauso armselig, das hat der Kollege Garg schon gesagt, ist der Verweis darauf, die Regierungen vor uns hätten nichts getan, deswegen könnten wir uns auch noch ein bisschen Zeit lassen. Lieber Kollege Garg, es wäre gut, wenn Sie mir aufmerksam zuhören, Sie haben es eben gesagt: Jamaika war da sehr viel weiter. Der Kollege Garg hat recht mit dem, was er hier über die Einigung zur zweiten Tranche und zur Festlegung der Finanzierung gesagt hat, denn das hat uns der Blick in die Akten gezeigt. (Lebhafter Beifall SPD, FDP und SSW –
Dr. Heiner Garg FDP
Ja, Herr Koch!) Und noch ein Wort zum Verweis auf die Haushaltslage. Seit Mai 2023 hören wir, dass die Haushaltslage ganz furchtbar und schrecklich werde. Ich weiß, wie Steuerschätzungen entstehen. Ich sehe die Konjunkturprognosen. Ich habe eine Ahnung, was da (Beate Raudies) auf uns zukommt. Aber Zahlen kenne ich nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen: Was ist denn unsere Aufgabe als Parlamentarierinnen und Parlamentarier, als Haushaltsgesetzgeber? – Ist es unsere Aufgabe, diese Situation zu beklagen und über das Problem zu räsonieren, oder ist es unsere Aufgabe, das Problem zu lösen? Die Leute draußen sind es satt, dass wir immer nur jammern und klagen. Die wollen, dass wir in diesem Land insgesamt mal was gerissen kriegen, und nicht nur hier, sondern im ganzen Land. (Beifall Martin Habersaat [SPD]) In der letzten Tagung haben wir uns über die Schuldenbremse unterhalten. Wenn Sie mir genau zugehört haben: Ich habe da einen Vorschlag gemacht, woher wir Mittel für Investitionen bekommen können, zum Beispiel für die Investitionen in die Krankenhäuser. – Vielen Dank. (Beifall SPD)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat sich der Abgeordnete Werner Kalinka gemeldet.
Werner Kalinka CDU
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer die Rede der Kollegin Raudies gehört hat, weiß, warum immer weniger SPD wählen. (Beifall CDU) Dermaßen Polemik! Die Lage ist viel zu ernst, als dass dieses Thema für Polemik taugt. (Zurufe SPD) Es ist ja bemerkenswert, dass nicht ein Projekt in Schleswig-Holstein von Ihnen genannt worden ist, das nicht finanziert worden wäre. Das ist das Auffällige dieser Diskussion: Sie malen Bilder, die nicht der Realität entsprechen. (Beifall CDU) Die Probleme, die wir haben, bestehen bundesweit. Das kann man nicht bestreiten und ist ausführlich dargelegt worden. Natürlich ist Schleswig-Holstein davon nicht unberührt, das ist doch völlig logisch. Die Probleme liegen zwischen laufenden Kosten und Investitionen, das brauchen wir doch alles gar nicht zu diskutieren. Dass das Geld nicht mehr wird, wissen wir auch alle. Es ist aber doch beachtlich, dass die Kollegin Raudies sagt: Berlin hat mit Investitionen nichts zu tun, und der Kollege Garg sagt – sehr interessant –: Berlin muss künftig mitfinanzieren. Das ist schon ein ganz erheblicher Unterschied für die künftige Investitionstätigkeit, denn bei den Größenordnungen, die hier auf uns zukommen, stellt sich in der Tat die Frage, wie bei knappen Landesfinanzen alles noch zu finanzieren und zu stemmen ist. Ich betone aber: Bisher ist kein Projekt in diesem Land Schleswig-Holstein nicht vom Land finanziert worden. (Birte Pauls [SPD]: Was?) – Ich wiederhole das, wenn Sie es noch einmal hören wollen. (Birte Pauls [SPD]: Ja!) – Dann gehen Sie nach vorne und sagen uns, welches Projekt nicht finanziert worden ist. Die Frage, ob hier Listen vorliegen, ist nicht von Relevanz für diese Diskussion. Warum nicht? – Das Verfahren ist so, dass man zunächst einmal anmeldet und sagt: Wir können uns einen Neubau vorstellen, wir könnten uns eine Investition vorstellen. Da gibt es einen Prozess von Jahren, in dem sich diese Diskussion fachlich weiter verengt: Was ist nötig, was ist richtig? Wir haben übrigens die Situation, dass durch die Neuregelung im Bund, wenn sie denn kommt, sich mögliche Schwerpunkte der Krankenhäuser verändern werden. Damit verändern sich auch die Investitionsschwerpunkte beachtlich. Dann gibt es weitere fachliche Prüfungen, und am Ende kommt man zu einem Prozess, in dem das Land sagt: Jawohl, ist okay, wir geben den Bescheid und fördern. – So ist der Ablauf dieser Dinge. Insofern, meine Damen und Herren, haben wir im Land bisher alles finanziert. Ich möchte auch noch einmal ganz deutlich sagen: Wir haben das auch mit Blick auf das UKSH finanziert. Es wird in dieser Diskussion häufig so getan, als ob das Land sich gar nicht beteiligte. Das UKSH gehört dem Land und ist stark von Investitionen und Zuschüssen geprägt, sodass ich sagen kann: Das Land macht ganz viel für unsere Gesundheit. Darüber können wir uns noch einmal freuen und dafür dankbar sein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Martin Habersaat [SPD]: Wer hat das denn noch einmal beschlossen? Wann ist das denn entschieden worden?) Deswegen, meine Damen und Herren: Machen Sie die schwierige Lage der Kliniken, die Verunsicherung der Patienten, dass man Monate auf Termine (Werner Kalinka) warten muss, nicht noch dadurch schwieriger, dass Sie versuchen, mit Polemik eine Diskussion zu führen, um die es in diesem Zusammenhang in Schleswig-Holstein nicht geht. (Lachen Birte Pauls [SPD] und Beate Raudies [SPD]) Wir stehen zu unseren Verpflichtungen und Pflichten, aber sie müssen real begründet sein und in einem geordneten Ablauf erfüllbar sein. So werden wir weiter unsere Gesundheitspolitik hier in Schleswig-Holstein machen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe SPD)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank! – Die Landesregierung muss noch warten. Ich erteile nun dem Abgeordneten Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Kære fru landdagspræsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur noch einmal in aller Kürze, um eines klarzustellen: Ja, wir haben entsprechende Zuständigkeiten in der Finanzierung für Betriebskosten und Investitionen. Die haben wir ohne Frage. Kollege Hansen hat darauf hingewiesen. Kollege Garg hat darauf hingewiesen, dass der Antrag von SSW und SPD das System durchbrechen würde. Aber seien wir doch einmal ehrlich: Wir haben doch gerade einen Konsens erzielt, dass dieses System in der Vergangenheit gar nicht funktioniert hat und gar nicht gelebt wurde, (Beifall Lars Harms [SSW]) weil Betriebsmittel für Investitionen genutzt werden mussten, weil die Krankenhäuser nicht entsprechend ausfinanziert waren. Deswegen halte ich es auch nicht für unangemessen, wenn SPD und SSW hier sagen: Wir brauchen eine Sonderleistung, eine Akutunterstützung für die Krankenhäuser. Ich komme aus Flensburg. Wir haben gerade erlebt, was eine Insolvenz bedeutet. Was bedeutet denn eine Akuthilfe für die Krankenhäuser? – Die bedeutet natürlich, das Krankenhaus wird gestützt, die Versorgungsstrukturen bleiben erst einmal erhalten. Das ist alles richtig. Aber es bedeutet doch vor allem eines: Wir können Arbeitsplätze sichern. Wir laufen nicht Gefahr, dass Menschen ihren Job verlieren. Darum muss es doch auch gehen.
Jette Waldinger-Thiering
Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Heiner Garg zulassen?
Dr. Heiner Garg FDP
Herr Kollege, ich habe immer noch die Hoffnung nicht aufgegeben, dass die klaren Finanzierungszuständigkeiten in Zukunft eingehalten werden. Vor dem Hintergrund frage ich Sie: Was hielten Sie denn von dem Vorschlag, wenn sich die Landesregierung tatsächlich Mühe gibt, für die Häuser ein Liquiditätssicherungspakt gemeinsam mit den Kostenträgern – also nach dem Vorbild Rheinland-Pfalz – hinzubekommen, und die Mittel, die Sie in Ihrem Antrag verwenden wollen, nicht für die Betriebskostenfinanzierung, sondern zusätzlich und ausschließlich für Krankenhausinvestitionen in Schleswig-Holstein eingesetzt werden würden? – Auch das wäre ein denkbarer Weg. Auch der würde Entlastung bringen. Insoweit könnte ich auch damit leben. Abschließend: Es muss darum gehen, nicht weitere Krankenhäuser in die Insolvenz laufen zu lassen. Wir brauchen Unterstützung auf die eine oder andere Art und Weise. Es gibt das Modell, das Herr Garg gerade beschrieben hat, aber es gibt eben auch das Modell, über das wir heute abstimmen müssen. Das ist das Modell von SPD und SSW. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und vereinzelt SPD – Werner
Werner Kalinka CDU
In Flensburg liegt noch kein entscheidungsreifer Vorschlag vor!)
Jette Waldinger-Thiering
Mange tak. – Jetzt sehe ich wirklich keine weiteren Dreiminutenbeiträge und erteile für die Landesregierung der Gesundheitsministerin Professor Dr. von der Decken das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Lage der Krankenhäuser ist höchst angespannt. Wir haben es gesehen: Vor rund zwei Wochen sind bundesweit Krankenhausvertreterinnen und Krankenhausvertreter sowie Beschäftigte auf die Straße gegangen, um (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) sicht- und hörbar auf die wirtschaftlichen Probleme ihrer Häuser hinzuweisen. Das Kernproblem der Krankenhäuser, über das wir heute sprechen, ist das immer größere Auseinanderklaffen zwischen Kosten und Erlösen. Die Betriebskosten der Krankenhäuser sind in den letzten Jahren infolge der Energiekrise, infolge der Inflation und infolge erhöhter Tarifabschlüsse massiv gestiegen. Da die Krankenhäuser nahezu keine Möglichkeit haben, diese Kosten zu refinanzieren – sie können ja nicht ihre Preise erhöhen oder Ähnliches –, rechnen die meisten von ihnen mit einem negativen finanziellen Ergebnis. Das Kernproblem also, die Finanzierung der Betriebskosten, funktioniert über die Krankenkassen und die entsprechenden Regeln. Die entsprechenden Gesetze kann alleine der Bund erlassen. Mit der Krankenhausreform soll die Krankenhausfinanzierung auf neue Beine gestellt werden, das DRGSystem um eine fallmengenunabhängige Vorhaltepauschale ergänzt werden. Das finden wir richtig. Dieses neue System wird allerdings frühestens 2026 erste Wirkungen entfalten. Die wirtschaftliche Krise der Krankenhäuser ist aber jetzt da. Das war der Grund, weshalb die Länder während der gesamten Verhandlungen von Anfang an immer eine Übergangsfinanzierung gefordert haben, ein Vorschaltgesetz bis zum Greifen der Reform. Im Eckpunktepapier zur Krankenhausreform wurde dann aber auf Betreiben des Bundesgesundheitsministers lediglich ein Prüfauftrag verankert. Das war der wesentliche Grund dafür, dass wir dem Eckpunktepapier nicht zustimmen konnten. Bereits in der Pressekonferenz zum Eckpunktepapier bestätigten sich unsere Bedenken. Der Bundesgesundheitsminister bescheinigte dieser Prüfung nur geringe Erfolgsaussichten. Allerdings – zumindest in Bezug auf die gestiegenen Energiekosten – hatte der Bund bereits vor Verabschiedung des Eckpunktepapiers reagiert und nach mehrfacher Aufforderung der Länder 6 Milliarden Euro zur Unterstützung der Krankenhäuser bereitgestellt. Nach einer Gesetzesänderung, die wiederum auf Betreiben der Länder erfolgt ist, sind nun 4 Milliarden Euro als Pauschalzahlung vorgesehen. Die übrigen 2 Milliarden Euro werden als krankenhausindividuelle Erstattungsbeträge ausgestaltet. Klar ist aber, dass diese Hilfen, so willkommen sie sind und waren, nicht ausreichen werden, denn die finanziellen Schwierigkeiten der Krankenhäuser sind eben nicht nur durch die gestiegenen Energiekosten bedingt, sondern auch durch Inflation und höhere Tarifabschlüsse. Ich habe daher nach dem Eckpunktepapier im August dem Bundesgesundheitsminister einen längeren Brief geschrieben und ihn noch einmal um eine effektive und ausreichende Unterstützung der Krankenhäuser gebeten. Ich habe ihm fünf verschiedene Vorschläge unterbreitet: Erstens eine zweite Pauschalzahlung, ein Vorschaltgesetz ähnlich für die Energiekosten, zweitens eine Erhöhung beziehungsweise Änderung der Landesbasisfallwerte, drittens eine Kompensation der nicht refinanzierten Tarifsteigerungen außerhalb des Pflegebudgets, viertens eine schnellere Erstattung der entstehenden Pflegepersonalkosten und fünftens eine dauerhafte Verstetigung der Fünf-Tages-Frist zur Begleichung der Krankenhausrechnungen. Mittlerweile hat der Bundesgesundheitsminister endlich den Ländern kurzfristig Abhilfe in Aussicht gestellt. Er kündigte allerdings lediglich Maßnahmen zur Liquiditätsverbesserung an, die sich ausschließlich auf die Pflegepersonalkosten beziehen. Auch das ist ein richtiger Schritt, aber eine Anpassung alleine des Pflegebudgets reicht nicht aus. Diese in Aussicht gestellten Maßnahmen des Bundesgesundheitsministers sind noch keine ausreichenden Antworten auf die betriebswirtschaftlichen Schwierigkeiten der Krankenhäuser. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja, aber er tut was!) Die Forderungen an den Bund, seinen Verpflichtungen zur Finanzierung der Betriebskosten nachzukommen, ist nicht nur eine Forderung, die die Gesundheitsminister der Länder erheben. Mittlerweile ist diese Forderung auch auf Ebene der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten angekommen. Auf der heute beginnenden Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz wird über ein Vorschaltgesetz beraten – als Forderung an den Bund für ein einmaliges Nothilfeprogramm für existenzbedrohte Krankenhäuser. Auch die Erhöhung beziehungsweise Änderung der Landesbasisfallwerte wird ein Thema sein. Die bislang nicht refinanzierten Kostensteigerungen der Jahre 2020, 2022 und 2023 sollen rückwirkend und die Kostensteigerungen der nächsten Jahre regelhaft kompensiert werden. Lassen Sie es mich bitte in aller Deutlichkeit noch einmal sagen: Schleswig-Holstein war und ist ein entschiedener Befürworter der Krankenhausstrukturreform. Wir haben diesen Prozess stets kritisch, aber immer konstruktiv begleitet. Jetzt hat es (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) höchste Priorität, bis zum Greifen der Reform einen kalten Strukturwandel, ein Wegbrechen bedarfsnotwendiger Versorgungsstrukturen zu verhindern. Wir werden alle aufgezeigten Lösungswege weiterverfolgen und auf Bundesebene einfordern. Wir stehen dabei als Schleswig-Holstein nicht alleine da, ganz im Gegenteil. Es sind alle Länder. Es sind nicht nur die Gesundheitsminister, sondern auch die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten. Wir werden uns mit allem Nachdruck weiterhin für die Betriebskostenfinanzierung unserer Krankenhäuser einsetzen, und ich danke Ihnen dafür. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Die Ministerin hat ihre Redezeit um eine Minute und 47 Sekunden überzogen. Die würde jetzt rein theoretisch den einzelnen Fraktionen zur Verfügung stehen. – Ich sehe, davon wird kein Gebrauch gemacht. (Wortmeldung Dr. Heiner Garg [FDP]) – Zur Geschäftsordnung? – Ja.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den letzten Jahrzehnten haben sich Klangfarbe, Musik und sogar die Moderationen der Radiosender sehr stark angenähert. Manchmal weiß man gar nicht, welchen Sender man im Auto hört; so sehr gleichen sie sich inzwischen. Das kann einem bei den nichtkommerziellen Lokalradios im Land nicht passieren: bei Radio Fratz in Flensburg und beim Freien Radio in Neumünster. Deren Programme unterscheiden sich im Laufe des Tages erheblich; abhängig davon, wer die entsprechende Sendung zu verantworten hat. Auch die Sendungen sind sehr individuell gestaltet; so wie man es auch beim Offenen Kanal kennt. Bei den nichtkommerziellen Radios werden Nischen gepflegt und musikalische Schätze gespielt. Das ist weit weg vom Top-Ten-Einerlei, was man ansonsten in Schleswig-Holstein zu hören bekommt. Darüber hinaus informieren sie über das, was in Stadt und Region passiert: angefangen von Selbsthilfegruppen bis hin zu neuen Radwegen. Die Lokalradios erbringen damit wichtige mediale Funktionen für die lokale Öffentlichkeit. (Beifall SSW und Thomas Losse-Müller [SPD]) Dieses Programm kommt gut an und scheint den Bedürfnissen vieler Hörerinnen und Hörer entgegenzukommen, die diese Individualität schätzen. Die Radiomacher in Flensburg und Neumünster haben einen guten Draht zu ihrem Publikum. Doch damit könnte bald Schluss sein. Die technische Umstellung auf DAB+ erlegt diesen Sendern eine erhebliche Kostenbelastung auf. Das können sie nicht stemmen. Darum haben wir den Antrag gestellt, den nichtkommerziellen Lokalradios eine entsprechende Unterstützung zukommen zu lassen. Solange nicht klar ist, wann UKW ganz abgeschaltet wird, müssen die Radios die Kosten für beide technischen Ausspielwege tragen. Die nächsten drei Jahre gelingt dies noch mit einer Sonderregelung, bei der nur ein Weg pauschal bezahlt werden muss. Danach wird es aber teuer. Da muss das Land dringend einspringen. Die Programmleute brennen darauf, Radio zu machen. Meist nebenberuflich setzen sie sich hinter das Mikro, recherchieren und bereiten die Sendungen vor. Aber darum geht es nicht. Es geht um Sendezeiten, Rechnungen und Programmplanung, also die administrativen Tätigkeiten, die erledigt werden müssen. Die nichtkommerziellen Radiosender haben eigene Webseiten mit Audiotheken, was alternativlos ist. Diese müssen zur Hörerbindung ständig aktualisiert werden. Das können die Moderatoren, die dort ehrenamtlich tätig sind, nicht auch noch nebenbei machen. Genau das passiert aber derzeit und droht dem Projekt Freies Lokalradio hinterrücks den Garaus zu machen – wie ein aktuelles Gutachten zeigt. Der Finanzbedarf ist zurückhaltend beschrieben und betrifft vor allem die Senderadministration, die mit 60.000 Euro jährlich veranschlagt wird, entweder für eine ganze Stelle oder zwei halbe Stellen. Die Einstellung einer Verwaltungsfachkraft hat neben der Professionalisierung der administrativen Vorgänge einen weiteren großen Vorteil, nämlich die Ermöglichung von Praktika. Bislang werden Praktika neben dem normalen Sendebetrieb meist von den Moderatorinnen und Moderatoren betreut. Das ist eine Belastung, der viele aus dem Weg gehen wollen. Damit ist aber die Nachwuchsförderung der nichtkommerziellen Radios extrem erschwert. Selbst Plätze für FSJler sind dann nicht mehr möglich. Wer sich fürs Radiomachen interessiert, muss mit den entsprechenden technischen Abläufen vertraut gemacht werden; Moderationsschulung oder Stimmschulung kommen eventuell hinzu. Schon beim Praktikumsvertrag – nicht einmal bei der Umsetzung – müssen die Sender heutzutage schon die Waffen strecken, weil sie das Personal nicht haben. Wenn wir also die Radiostationen langfristig sichern wollen, müssen wir die Nachwuchsförderung ermöglichen. Das funktioniert eben nur über Praktika. Die wiederum sind von einer funktionierenden Verwaltung abhängig. Ohne die entsprechende Finanzierung des Verwaltungsaufwands wird den Radios also langsam der Saft abgedreht. So ein Tod auf Raten ist nicht nur unwürdig, sondern steht im Gegensatz zu dem, was die Koalitionsparteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Dort ist die Rede von Public Value, den die Sender schaffen und weswegen sie einen entsprechenden Anspruch auf eine dauerhafte und staatsferne Förderstruktur haben. (Lars Harms) Im Koalitionsvertrag findet sich auch eine Förderzusage für den digitalen Umbau. Die Landesregierung hat sich also gemeinsam mit der Koalition zur Förderung der nichtkommerziellen Lokalradios bekannt, lässt die beiden Lokalsender derzeit aber noch in der Luft hängen. Das ist ein Versäumnis, das mit Zustimmung zu unserem vorliegenden Antrag behoben werden kann. Deshalb werbe ich ausdrücklich um die Unterstützung der Lokalradios. Wir müssen diese engagierten Bürgerprojekte unterstützen. Wir müssen das wollen, meine Damen und Herren. Vor Jahren haben wir gemeinsam beschlossen, dass wir kommerzielle und nichtkommerzielle Radiostationen regionaler Art zulassen wollen. Jetzt lassen wir die nichtkommerziellen Radios im Regen stehen. Das kann es nicht sein. Auch sie gehören zur Vielfalt der Radiomedienlandschaft dazu. Sie haben es verdient, entsprechend unterstützt zu werden. Deswegen bitte ich um Unterstützung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall SSW und Thomas Losse-Müller [SPD])
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Ich erteile nun dem Abgeordneten Dr. Hermann Junghans von der CDU-Fraktion das Wort.
Dr. Hermann Junghans CDU
Sehr geehrtes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Idealbild einer pluralen Medienberichterstattung in einer gut funktionierenden Demokratie geht von einer vollständigen und objektiven Information aus, die zwischen Sachverhaltsinformation und eigener Meinung der Journalisten korrekt unterscheidet. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Werner Kalinka [CDU]: Sehr gut!) Es ist allerdings typisch für ein Ideal, dass die Praxis immer mehr oder minder stark hinter so einem rein gedanklichen, theoretischen Konstrukt zurückbleibt. Bei aller im Einzelfall auch gerechtfertigten Kritik haben wir trotzdem eine im Großen und Ganzen gut funktionierende Medienlandschaft, die den Vergleich mit anderen Demokratien – andere Vergleiche verbieten sich – nicht scheuen muss. Das darf uns allerdings nicht davon abhalten, neue Entwicklungen im Auge zu behalten und uns stets um Verbesserungen zu bemühen. Denn auch der ideale Medienkonsument ist darauf angewiesen, dass er auf allen Ebenen – einschließlich der kommunalen Ebene – Zugang zu verschiedenen Medien hat, um sich aus einem hinreichend breiten Angebot informieren zu können. Auf kommunaler Ebene gab es früher oft eine dominante Tageszeitung mit hohem Durchsetzungsgrad, mit deren Neutralität man vielleicht nicht immer und zu jeder Zeit zufrieden war, (Beifall Werner Kalinka [CDU]) die aber eine allgemeine Grundlage für alle Interessierten lieferte. Die Auflagen der regionalen Printmedien sind in den letzten Jahrzehnten deutlich zurückgegangen. Ich habe den Eindruck, dass dieser Rückgang durch Online-Angebote nicht voll kompensiert werden konnte. Es ist deshalb naheliegend, darüber nachzudenken, ob diese Informationslücken nicht zumindest teilweise auch durch lokale Radiosender gedeckt werden können. (Vereinzelter Beifall CDU) Deshalb enthält der Koalitionsvertrag zu Recht den Punkt einer dauerhaften und staatsfernen Förderstruktur für nicht kommerzielle und kommerzielle Lokalradios in Schleswig- Holstein. Derzeit gibt es nur zwei nicht kommerzielle Lokalradios in Schleswig-Holstein – das wurde eben schon genannt – in Flensburg und Neumünster, die von der Medienanstalt Hamburg/SchleswigHolstein teilweise mitfinanziert werden. Es werden die GEMA-Gebühren sowie Infrastruktur- und Verbreitungskosten zumindest für einen Verbreitungsweg, derzeit nur UKW, getragen. Aus Sicht der Lokalsender, die es gibt, ist es natürlich wünschenswert, dass weitere Kosten gedeckt werden, zum Beispiel die Personalkosten. Wir leben allerdings in Zeiten, die zu außerordentlichen Belastungen, auch in finanzieller Hinsicht, geführt haben. Wir haben uns heute Vormittag bei zwei großen Tagesordnungspunkten damit beschäftigt, vor welchen außergewöhnlichen Belastungen unsere Gesellschaft derzeit steht. Das heißt logischerweise, dass nicht alles, was wünschenswert ist, sofort finanziert werden kann. Wir sind dazu gezwungen, priorisieren zu müssen. Zudem geht es bei der Finanzierung von Medien um einen verfassungsrechtlich sehr sensiblen Bereich, bei dem noch nicht einmal der Eindruck entstehen darf, dass es hier an einer Staatsferne mangeln könnte. Die Art und Weise der Finanzierung muss deshalb außerordentlich gut überlegt sein und darf nicht über das Knie gebrochen werden. (Dr. Hermann Junghans) Wir kommen als CDU-Fraktion in einer Gesamtabwägung der Umstände zu dem Ergebnis, dass wir uns derzeit auf deutlich dringlichere und noch bedeutendere Themen konzentrieren müssen, und lehnen deshalb den Antrag – bei aller Sympathie für seine Zielsetzung – zum derzeitigen Zeitpunkt ab. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jette Waldinger-Thiering
Ich erteile nun dem Abgeordneten Jan Kürschner von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Jan Kürschner GRÜNE
Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Präsidentin! „Hier ist Berlin Voxhaus“, so begann vor fast hundert Jahren, am 29. Oktober 1923, das Radioprogramm in Deutschland. Das Radio bietet als Medium einen großen Vorteil: Man kann beim Hören die Augen schließen – nichts anderes möchte man gerade jetzt angesichts mancher aktueller Nachrichten. (Unruhe) Die beiden nicht kommerziellen Lokalradios in Flensburg und Neumünster erfüllen eine wichtige Funktion. Sie gewähren Menschen Zugang zur Öffentlichkeit. Alle Menschen aus der Region, die Interesse daran haben, freies Radio zu machen, sollen mitmachen können. Sie schaffen damit ein niedrigschwelliges Angebot. Neben dem Offenen Kanal fördern sie auf diese Weise Medienkompetenz und dienen dazu, Themen von Interessengruppen in die Öffentlichkeit zu tragen, die in den klassischen Medien wenig Raum haben. Sie können damit das Angebot an lokaler Berichterstattung erweitern und zur Vielfaltssteigerung beitragen. Das ist notwendig. Wir haben den Bericht zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein gelesen. Um die Vielfalt der Medienlandschaft ist es in Schleswig-Holstein nicht gut bestellt. Dass eine vielfältige Medienlandschaft gegen gesellschaftliche Polarisierung wirkt, hören wir vor allem aus den USA, wo der Aufstieg Trumps möglicherweise auch mit der Medienlandschaft zu tun hatte, in der wichtige lokale Themen überhaupt keine Rolle mehr spielen. Das Kurzgutachten macht noch einmal deutlich, wie die beiden Radios aufgestellt sind und wie sie sich in der Medienlandschaft verorten. Besonders zu begrüßen sind die Mitarbeit von Migrant_innen und Obdachlosen, die in herkömmlichen Medien meist selbst nicht zu Wort kommen. Durch mehrsprachige Angebote fördern sie den interkulturellen Dialog. Das ist ein ehrenamtliches Engagement, das ich sehr begrüße. Nun wird im Antrag der SSW-Fraktion gefordert, dass die beiden Radios adäquate Mittel zur Finanzierung zur Verfügung gestellt bekommen. Es ist aber nicht so, dass Radio Fratz und Radio Neumünster überhaupt keine Förderung erhalten. Beide Radios haben über die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein eine Anschubfinanzierung für die Studioeinrichtung erhalten. Aus besonderen Mitteln des Rundfunkbeitrags werden auch die Kosten für die UKW-Verbreitung, die GEMA-Gebühren und die notwendige technische Infrastruktur finanziert. Beide Radios erhalten jeweils circa 40.000 Euro Förderung im Jahr. Im Gutachten wird dargestellt, dass dies für die dauerhafte Finanzierung nicht ausreiche. Es wird insbesondere die Förderung von Personalstellen gefordert, aber nicht – wie im Antrag des SSW formuliert –, dass die Landesregierung diese Mittel zur Verfügung stellen solle, sondern dass eine staatsferne Förderstruktur eingerichtet werden solle, damit die Meinungsbildung unabhängig erfolgen könne und weil diese Förderstruktur verfassungsrechtlich geboten sei – so wie beim öffentlichen Rundfunk, und freie Radios sind Rundfunk. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Die staatsferne Vergabe von Rundfunkbeiträgen durch die Landesmedienanstalt sei der richtige Weg, so das Gutachten. Die Richtlinie der Medienanstalt zur Förderung der Lokalradios gibt allerdings vor, dass nur die Kosten für den terrestrischen Sendebetrieb und die Entgelte der Verwertungsgesellschaften erstattet werden können. Außerdem schreibt die Medienanstalt in ihrem letzten Jahresbericht, dass auch im Jahr 2022 die Einnahmen zu gering gewesen seien, um den vielfältigen Aufgaben auf Dauer gerecht werden zu können. Das Gutachten zeigt zwar auf, wie die nicht kommerziellen Radios gefördert werden könnten, aber nicht, woher die Mittel dafür kommen könnten. Folgt man dem Gutachten, müsste die Medienanstalt besser ausgestattet werden. Dafür müsste man die Rundfunkgebühr erhöhen oder/einen höheren Anteil aus dem Rundfunkbeitrag für die Medienanstalt zur Verfügung stellen. Das ist derzeit aber nicht absehbar und unterliegt ohnehin der Entscheidung der KEF, der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, und nicht uns. (Jan Kürschner) Wir haben im schwarz-grünen Koalitionsvertrag verabredet, dass wir die Lokalradios unterstützen wollen, mit dem Ziel, eine staatsferne Förderstruktur zu schaffen. Wir werden nach Wegen suchen, um eine verfassungskonforme Förderung zu entwickeln, die die Lokalradios langfristig sichert. Zu diesem Zeitpunkt müssen wir den Antrag aber ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Ich erteile nun dem Abgeordneten Thomas Losse-Müller von der SPD das Wort.
Thomas Losse-Müller SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es kurz zu machen: Wir unterstützen den Antrag des SSW. Wir halten es für richtig, dass die beiden bestehenden nicht kommerziellen Lokalradios unterstützt werden. Es ist klar, dass es die Finanzierungsbedarfe gibt; das hat das Gutachten belegt. Es ist auch klar, dass sie eine wichtige Funktion erfüllen bei der Frage, wie wir unsere plurale Mediengesellschaft, unsere plurale Informationsgesellschaft organisieren. Das scheint auch die Auffassung von SchwarzGrün zu sein; deswegen habe ich Ihre Beiträge gerade nicht verstanden. Was ist denn die Priorität, von der Sie sprechen, wenn nicht die Sicherung von Medienvielfalt für Demokratie? Woran lesen Sie sie ab? Gibt es einfach eine andere Priorität, die Ihnen zur Förderung von Demokratie wichtiger ist als Pluralität? Oder ist es das operative Problem, das Sie gerade benannt haben, nämlich dass Sie nicht ganz genau wissen, wie es mit dem Geld gehen soll? Ganz ehrlich, wir wissen: Bei der Medienanstalt geht es um linke Tasche, rechte Tasche. Wir können Dinge finanzieren, die die Medienanstalt gerade übernimmt. Das kann man auch aus dem Landeshaushalt machen; dann könnte man über die Medienanstalt gehen. Man kann sich aber auch andere Wege überlegen. Ich halte die Diskussion über die Frage, wie wir Medien finanzieren und vor allen Dingen Medien, die es sich zum Ziel gesetzt haben, lokale Diskussionen und Informationen zu verbreiten, und dafür da sind, gerade auch Interessen, die nicht dem Mainstream entsprechen, darzustellen, für außerordentlich wichtig. Wir reden natürlich bei der Frage, wie wir Medien organisieren, auch über die schwierige Tatsache, dass wir merken, dass Gesellschaft sich polarisiert und wir irgendwie dafür sorgen müssen, dass noch die richtigen Informationen an die richtigen Leute kommen. Deswegen werfe ich den Blick nicht nur darauf, wie wir die beiden bestehenden Lokalradios erhalten, sondern wir sollten auch darüber reden, wie wir das große Potenzial, das wir in Schleswig-Holstein von Menschen haben, die Beiträge liefern wollen, noch mehr nutzen wollen. Wenn wir uns einmal angucken, was es an Podcasts, audiovisuellen Beiträgen aus Schleswig-Holstein gibt, ist das bemerkenswert, und das kann auch genutzt werden. Das sind Beiträge für eine vielfältige Medienlandschaft. Ich habe mir immer gern den Podcast „Das nehme ich mal mit“ vom Kollegen Petersdotter und von Ministerin Touré angehört – da ist sie – oder den Podcast „Das lasse ich mal so stehen“ oder „Man müsste mal“ von der Kollegin Sophia Schiebe. (Vereinzelte Heiterkeit) Ich erinnere mich an sehr interessante Beiträge, die wir alle im Landtagswahlkampf gemacht haben, moderiert vom „Moderathore“ Thore aus Nordfriesland, der mit seiner „Tasse Tee“ schon 58 Folgen gemacht hat. Der Ykaerne-Podcast aus Eckernförde hat 46 Folgen über Menschen in Eckernförde gemacht, und ich habe gelernt, dass es „Dithmarscher Rotkohl“ gibt, die linke Sicht auf Dithmarschen und den Norden. (Christopher Vogt [FDP]: Und alles ohne Zuschüsse! – Heiterkeit FDP und CDU) – Ja, genau, das Argument ist total klar. Nur: Irgendwann brechen die wieder ab. (Christopher Vogt [FDP]: Frau Touré braucht keine! – Dr. Heiner Garg [FDP]: Die möchte auch Zuschüsse?) Irgendwann müssen wir uns doch überlegen: Wie schaffen wir es, dass dieses Potenzial gehoben und verbreitet wird? Ich wünsche mir nicht nur fünf, sechs, sieben, acht, neun, zehn Podcasts und Beiträge, sondern ich wünsche mir tausend. (Unruhe) Dafür schüfe ich gern die Infrastrukturen. Dafür halte ich es für erforderlich, dass wir jetzt verhindern, dass die beiden freien, nicht kommerziellen Radios, die wir haben, zugrunde gehen, weil sie die Finanzierung nicht mehr haben. Deshalb unterstützen wir den Antrag und freuen uns auf jede weitere (Thomas Losse-Müller) Diskussion dazu. Aber diesen Antrag können wir von uns aus gern abstimmen. – Danke schön. (Beifall SPD und SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Das Wort hat nun der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz von der FDP-Fraktion.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Ausschuss dieses Landtags hat sich gerade mit der Finanzierungsfrage der nicht kommerziellen Lokalradios befasst, nämlich der Zusammenarbeitsausschuss von Hamburg und Schleswig-Holstein. Er hat in einer Sitzung nicht nur die unabhängige Medienanstalt Hamburgs und Schleswig-Holsteins eingeladen, sondern auch die Betreiber dieser nicht kommerziellen Lokalradios, um vortragen zu lassen, was denn die Problematik ist, und mit den Damen und Herren zu diskutieren. Anders als der Kollege Lars Harms daraus geschlossen hat, der diesen Antrag stellt, muss ich sagen: Mich hat in dieser Diskussion nicht überzeugt, dass dieser massive Finanzbedarf bei den nicht kommerziellen Lokalradios tatsächlich vorhanden ist. Das liegt an unterschiedlichen Gründen. Der erste Grund besteht darin, dass wir in einer modernen Welt leben, zu der Thomas Losse-Müller gerade eben zu recht aufgezeigt hat, woher die Medienvielfalt kommen kann und muss. Podcasts hier, Videocasts dort, Möglichkeiten sich medial zu verwirklichen – jeder von uns kann heute Medienproduzent sein. Er kann es deshalb, weil es das Internet ermöglicht, solche Formate zu erstellen. Warum brauchen wir dann nicht kommerzielle, terrestrische Verbreitungsfrequenzen? Die Frage kann mir niemand mehr beantworten. Zu der Zeit, in der man das geschaffen hat, war es tatsächlich die einzige Möglichkeit, sich über terrestrische Frequenzen zu verbreiten. Diese Möglichkeit ist längst überholt. Warum muss dann ein nicht kommerzielles Lokalradio auf DAB+ umstellen, statt ins Internet zu gehen? Ich verstehe das nicht. Ich verstehe ein Zweites nicht – das muss ich ganz deutlich sagen –: Warum das „nicht kommerzielle“ Lokalradio? Niemand verbietet im lokalen Radiobereich, werbefinanziert auch einmal etwas Kommerzielles zu versuchen. Warum bitte dann nicht auch das machen? (Beifall FDP und Patrick Pender [CDU]) Hinter dem Wort „kommerziell“ verbirgt sich bei vielen Leuten so ein „Ürgh!“. (Christopher Vogt [FDP]: Du immer mit deiner Marktwirtschaft!) – Bei mir nicht. Bei mir ist „kommerziell“ etwas ganz Sinnvolles, denn die Unabhängigkeit von Medien hängt übrigens in großem Maße davon ab, wie man sich selbst auch finanziell unabhängig macht. (Beifall FDP) Immer nur an irgendeinem Tropf von jemandem zu hängen, mit staatlichen Zuschüssen oder welchem Umweg auch immer finanzieren zu müssen, das schafft nicht unbedingt Unabhängigkeit. Ich bin ein Fan der unabhängigen Medien, und die sind in der Regel auch privat finanziert und können daraus etwas machen. (Beifall FDP) So, jetzt noch einmal zu dem Charakter von nicht kommerziellen Lokalradios: Das sollte die Möglichkeit sein, vor Ort nicht kommerziell zu experimentieren und etwas auszuprobieren. Und das braucht jetzt tatsächlich feste Gerüste mit hauptamtlich beschäftigtem Personal, lieber Lars Harms? – Mit Verlaub, ich sehe es nicht. Die Medienvielfalt der Zukunft besteht nicht aus der Fortführung solcher nicht kommerzieller Lokalradios. Die können weiter – das ist der Punkt, den der Kollege Kürschner zu Recht gemacht hat – und die müssen vor allem staatsfern aus Rundfunkgebühren mitfinanziert werden. Wenn jemand nicht kommerzielles Radio in Schleswig-Holstein machen möchte, dann kann er weiterhin mit einer bestimmten Förderung durch die Medienanstalt rechnen und das insofern betreiben. Aber feste, mit Hauptamtlichen besetzte Strukturen und terrestrische Strukturen, die dann auch noch auf DAB+ gehen, sind in Zeiten einer modernen Digitalisierung aus meiner Sicht schlicht und ergreifend zu sehr von gestern und eine Fehlallokation von Geld, das man woanders besser einsetzen könnte. Meine Damen und Herren, Medienvielfalt ja! Medienvielfalt über alle Kanäle, nutzen Sie alle das Internet als Sender! Machen Sie sich alle selbst zu Medien – mit so tollen Podcasts, wie sie Sophia Schiebe macht oder ich sie als Wirtschaftsminister damals auch einmal gemacht habe! (Zurufe: Oh! – Heiterkeit) – Ja, das musste ich an der Stelle noch einmal sagen, das musste ich noch einmal loswerden. – Das ist doch für uns alle eine wirkliche Chance, (Dr. Bernd Buchholz) Vielfalt in die Medienlandschaft zu bringen. Ich sage einmal, Ahrensburg TV ist ein kleiner Sender, der kommerziell funktioniert und lokale Nachrichten verbreitet. Das wünsche ich mir an ganz vielen Stellen. Dazu braucht es den Antrag des SSW aus meiner Sicht leider nicht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und Patrick Pender [CDU])
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für einen Dreiminutenbeitrag hat sich der Abgeordnete Lars Harms gemeldet. (Unruhe FDP)
Lars Harms SSW
Meine Damen und Herren! Eines habe ich schon einmal aus der Debatte gelernt: Also staatlich finanzierte Verlautbarungen eines Ministers im Internetradio sind total okay, das darf gern vom Staat finanziert werden, (Beifall Christian Dirschauer [SSW] und Thomas Losse-Müller [SPD]) aber wenn sich Bürgerinnen und Bürger engagieren, ist das natürlich Teufelswerk. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nein, Lars Harms! – Unruhe) So ist das natürlich nicht, sondern erst einmal zur Klarstellung: Wir haben gesetzlich festgelegt, dass es kommerzielle und nicht kommerzielle Radios geben soll. Die haben eine Frequenz für nicht kommerzielle Radios; denen ist es untersagt, Werbung zu machen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Richtig!) Sie sind also darauf angewiesen, das im Ehrenamt zu machen, und auf die Möglichkeiten, die sie eben haben. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Im Ehrenamt!) Sie haben kein Geld. Das muss dazu gesagt werden. Zweiter Punkt: Diese Argumention „Dann geht doch ins Internet!“ – Demnächst werden wir sagen: Offener Kanal, dann geht doch ins Internet! Irgendwann sagen wir dann: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, dann geht doch ins Internet, das ist doch alles viel billiger! – Nee, so ist es eben nicht. Die Vielfalt in den Medien muss sich auf allen Kanälen widerspiegeln. Das gilt auch für freie Radios. (Beifall SSW, Serpil Midyatli [SPD] und Thomas Losse-Müller [SPD]) Meine Damen und Herren, ein kurzer Hinweis – ich habe es vorhin gesagt –: Wir wollen eine staatsferne Finanzierung. Das wollen die übrigens auch selber; die wollen nicht, dass in das, was sie tun, reingeredet wird. Ich finde das völlig berechtigt. Natürlich ist es so, wie der Kollege Losse-Müller sagt: Man kann der MA HSH Finanzmittel zuweisen und von dort aus entsprechend eine Förderung vornehmen. Übrigens haben wir bereits ein ähnliches Modell. Manchmal heißt von Friesen lernen ja auch siegen lernen. Wir haben nämlich bei uns im Offenen Kanal das Friesische Radio an der Westküste, das finanziert wird, und zwar durch Landesmittel, die wir über die Friesenstiftung und über eine Projektförderung entsprechend vergeben. Das funktioniert. Was bei den Friesen funktioniert, funktioniert sicher auch in Flensburg und Neumünster. Ich glaube, deshalb müssen wir nicht drum herumreden und behaupten, das gehe nicht. Das funktioniert. Worum geht es eigentlich? – Es geht um den Koalitionsvertrag, dass das, was dort vereinbart wurde, zumindest zum Teil Wirklichkeit wird. Ich habe gar nicht den Anspruch, dass das zu 100 Prozent umgesetzt wird. Das hat es noch nie gegeben, dass so etwas bei Koalitionsverträgen geschieht. Aber zumindest sollte man den Einstieg versuchen. Ich habe die Äußerung der beiden Regierungsfraktionsvertreter gehört. Herr Junghans hat gesagt: Wir lehnen das zum derzeitigen Zeitpunkt ab. Das lässt mich hoffen, dass es vielleicht irgendwann einen Zeitpunkt geben wird, an dem Sie es nicht mehr so hart ablehnen werden. Ich habe beim Kollegen Kürschner gehört: Wir wollen gern eine verfassungskonforme Förderung entwickeln. – Das wollen wir ja auch, deshalb haben wir den Antrag gestellt. Deshalb wäre jetzt mein Vorschlag, damit wir das gemeinsam mit den Betroffenen, aber vielleicht auch mit Fachleuten beraten können, dass wir unseren Antrag in den Finanzausschuss und in den Innen- und Rechtsausschuss überweisen, um dann in den Ausschüssen genau diese verfassungskonforme Förderung zu entwickeln. Dann werden wir hoffentlich eines Tages hier auch eine verfassungskonforme staatsferne Finanzierung für die nicht kommerziellen Lokalradios hinbekommen. – Vielen Dank. (Beifall SSW und Thomas Losse-Müller [SPD])
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Es gibt keine weiteren Kurzbeiträge. Somit erteile ich nun Minister Schrödter das Wort für die Landesregierung.
Dirk Schrödter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Lokalradios, ob kommerziell oder nicht kommerziell, leisten ohne jeden Zweifel einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Medienvielfalt in unserem Land. Lokalradios sind neben den – das will ich betonen – landesweiten Angeboten der Privaten und der Öffentlich-Rechtlichen ein wesentlicher Player auf dem Hörfunkmarkt. Gemeinsam mit den Bürgermedien und der Presselandschaft in unserem Land sind diese, alle Akteure des Hörfunks, ein wichtiger Beitrag, um die Bürgerinnen und Bürgern vor Ort mit Informationen und entsprechenden Nachrichten in unserem Land zu versorgen. Gut informierte Bürgerinnen und Bürger sind elementar für das Funktionieren unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD) – Ja, das ist so. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, aus diesem Grund finanzieren und unterstützen wir auch die nicht kommerziellen Lokalradios in unserem Land bereits umfangreich. Mit Radio Fratz in Flensburg und dem Freien Radio Neumünster senden zwei tolle Sender Programme, die das Hörfunkangebot in unserem Land in den jeweiligen Regionen stärken. Sie senden aus der Region für die Region und sichern dort die regionale Medienvielfalt. Seit Ende 2019 sind diese beiden Radios auf Sendung, und das ehrenamtlich und selbst organisiert. Sie wurden dabei – das muss man immer wieder betonen – auch von Dritten mit einer Anschubfinanzierung für die Studioeinrichtung und notwendige Erneuerungen unterstützt, sodass das auf den Weg gehen konnte. Die Medienanstalt – das ist heute auch schon betont worden – übernimmt aus besonderen Rundfunkbeitragsmitteln die Finanzierung des Sendebetriebs, regelmäßig die Kosten für die Verbreitung – derzeit UKW; wenn man sich da in Zukunft anders aufstellt, wird das auch über einen anderen Weg gehen; ich denke, auch dort müssen wir uns auf die digitale Zukunft einstellen –, und entrichtet die entsprechenden GEMA-Gebühren. Sogar technische Veränderungen in der Infrastruktur werden unterstützt. Die beiden Radios erhalten damit jeweils 40.000 Euro jährlich für die Sicherstellung ihres Sendebetriebs. Ich möchte an dieser Stelle betonen: Das erhalten die beiden kommerziellen Sender – kommerziell ist überhaupt gar nicht negativ gemeint, lieber Bernd Buchholz –, die sich aus marktwirtschaftlichen Grundsätzen heraus tragen müssen, eben nicht. Da haben wir schon einen Unterschied, wenn ich nach Lübeck oder nach Sylt schaue. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Sendebetrieb ist damit für diese beiden Sender in Neumünster und in Flensburg sichergestellt. Bisher haben die Mittel der Medienanstalt dafür auch immer ausgereicht. Der Sendebetrieb wurde nie infrage gestellt, weil Mittel fehlten. Zusätzliche Bedarfe zur Erneuerung von Technologie- und Infrastrukturausstattung konnten ebenfalls gedeckt werden. Notfalls hätten wir mit der Landeskasse auch aushelfen können. Wir haben im letzten Jahr im Haushalt dafür einen Ansatz von 20.000 Euro gehabt und haben ihn auch noch in diesem Jahr. Aber die Nothilfe war nicht nötig, weil die Mittel bei der MA HSH überhaupt nicht ausgeschöpft wurden. (Vereinzelter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Wenn an anderer Stelle in dem hier schon zitierten Gutachten davon die Rede ist, man müsse sich um die Vermittlung beispielsweise von Medienkompetenz kümmern, kann ich dazu nur sagen: Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich meine, das ist in unserem Land Aufgabe des Offenen Kanals. Den fördern wir. Doppelstrukturen müssen wir dafür nicht aufbauen. Wir haben eine Struktur, und die sollten wir dann auch konsequent nutzen. (Vereinzelter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Ohnehin wird ein großer Bereich des Bürgerrundfunks durch den Offenen Kanal Schleswig-Holstein abgedeckt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben Zugang und damit die Möglichkeit, in unserem Land auf Sendung zu gehen. Daneben existieren die beiden Lokalradios, deren gesetzliche Kernaufgabe es ist, die ergänzende Versorgung der Bevölkerung mit lokalen Informationen sicherzustellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte gar keinen Zweifel daran aufkommen lassen, (Minister Dirk Schrödter) dass die Ehrenamtlichen in Neumünster und Flensburg einen richtig guten Job und ein richtig gutes Radio machen sowie meine große Anerkennung und meinen großen Respekt für ihr Tun haben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber zur DNA von freien Radios, nicht kommerziellen Radios gehört eben auch, dass sie staatsfern und auf ehrenamtlicher Basis arbeiten (Vereinzelter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) und sich neben der genannten Förderung zur Sicherstellung des Sendebetriebs für Infrastruktur aus Eigenmitteln und Spenden finanzieren. Das ist eben der Unterschied, den wir in unserem Land auch gesetzlich verankert haben. Das sollten wir nicht infrage stellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass auch die kommerziellen Lokalradios, die ihr Geld für den Sendebetrieb am Markt verdienen müssen, einen richtig guten Job in unserem Land machen (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und damit Herausragendes zur Medienvielfalt unseres Landes leisten. Das kommt mir in der heutigen Diskussion ein bisschen zu kurz. Ich möchte deshalb darauf noch ein Spotlight werfen. (Christopher Vogt [FDP]: Keine Kritik am Parlament, das steht Ihnen nicht zu!) Nach alledem bin ich der Meinung, dass es weiterer Mittel für die nicht kommerziellen Radios nicht bedarf. Insofern fände ich es richtig, wenn wir hier nicht in eine weitere Finanzierungsdebatte staatlicher Stellen einsteigen würden. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
15:04 Uhr, und wir sind beschlussfähig; ich eröffne wieder die Sitzung. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir mit der Tagesordnung fortfahren, möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass die Abgeordnete Eka von Kalben an einer Plenarsitzung des Europäischen Ausschusses der Regionen teilnimmt und deshalb an der Teilnahme an der heutigen Sitzung verhindert ist. Begrüßen Sie gemeinsam mit mir auf der Besuchertribüne Mitglieder des Frauenbüros der Hansestadt Lübeck sowie Mitglieder des Ortsverbands Stockelsdorf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Ich rufe die Tagesordnungspunkte 16 und 24 auf: Gemeinsame Beratung a) Mehrwertsteuerermäßigung auf Gas und Fernwärme beibehalten Antrag der Fraktion des SSW Drucksache 20/1459 b) Rahmenbedingungen für die solidarische Wärmewende in Schleswig-Holstein verbessern Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/1471 Wärmewende in Schleswig-Holstein anpacken Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1516 Wie ich sehe, wird das Wort zur Begründung nicht gewünscht. Somit eröffne ich die Aussprache. Für die Fraktion des SSW erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Lars Harms das Wort.
Lars Harms SSW
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Die Bundesregierung findet, nun habe man die Menschen bei den Energiepreisen genug unterstützt; nun könnten die Leute auch gut wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme zahlen. Das verkennt aber, dass die Menschen im Vergleich zum Jahresanfang 2022 noch immer deutlich höhere Preise für Energie und Nahrungsmittel bezahlen und dass auch die Inflationsrate mit 4,5 Prozent noch immer hoch ist. Diese andauernden Mehrkosten sind längst nicht bei allen Leuten durch ein Mehr an Gehalt ausgeglichen worden. Steigt der Mehrwertsteuersatz für Gas und Fernwärme wieder auf 19 Prozent, belastet das eine vierköpfige Familie mit etwa 270 Euro im Jahr. Dazu kommen im Frühjahr 2024 noch die (Lars Harms) wegfallende Energiepreisbremse und der geplante Anstieg des CO -Preises. Die Verbraucherpreise 2 sind immer noch hoch und die Mieten drastisch gestiegen. All das belastet die Menschen darüber hinaus. Wer das verkennt, der darf sich über hohe Stimmenanteile für Extremisten nicht wundern. Und Berlin? – Debattiert über fehlende Staatseinnahmen. Diese könnten wir gern erhöhen: Ich glaube fest daran, dass es noch die eine oder andere Subvention für Privilegierte gibt, die wir streichen könnten. Aber den normalen Leuten sind wir es schuldig, dass sie mit ihrem Haushaltseinkommen planen können, und zwar für länger als nur für ein paar Monate am Stück, meine Damen und Herren. (Beifall SSW) Woher sollen die Menschen das Geld nehmen, um die vielen Kostensteigerungen tragen zu können? Darauf bleibt die Ampelkoalition die Antwort schuldig. Wir dürfen Haushaltslöcher nicht auf Kosten der kleinen Leute stopfen. Wer so handelt, braucht sich am Ende nicht zu wundern, wenn die Menschen politikverdrossen sind. Darum fordern wir die Landesregierung auf, sich auf der Bundesebene für eine Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme mindestens bis Ende 2024 einzusetzen. Natürlich müssen wir perspektivisch dafür sorgen, dass wir im Land unabhängiger von der Preisentwicklung fossiler Brennstoffe werden. Das gilt für den einzelnen Haushalt ebenso wie für die kommunalen Versorger. Für Letztere gilt, dass Gas und Kohle durch andere technische Lösungen, etwa Großwärmepumpen, ersetzt werden müssen. Für den Endverbraucher müssen wir vor allem Anschlussmöglichkeiten an Wärmenetze schaffen, weil das immer die günstigere Wahl ist, als 30.000 Euro oder mehr in eine eigene Wärmepumpe zu investieren. (Beifall SSW und SPD) Um den dafür notwendigen Ausbau der Wärmenetze in den nächsten Jahren stemmen zu können, brauchen wir kommunale Versorger, aber auch private Unternehmen, die in Wärmenetze investieren. Ob die Unterstützung hierfür so aussehen muss wie von der SPD im vorliegenden Antrag aufgezeigt, daran habe ich allerdings Zweifel. Vor allem den Ansatz, den Unternehmen Eigenkapital zur Verfügung zu stellen, sehen wir kritisch. Zum einen klingt das in meinen Ohren beihilferechtlich schwierig. (Serpil Midyatli [SPD]: Das sichert den normalen Leuten die Arbeitsplätze!) Zum anderen frage ich mich, liebe Frau Midyatli, ob wir als Land wirklich Anteilseigner an allen möglichen kommunalen Wärmeversorgern werden wollen. (Zuruf FDP: Genau! – Beate Raudies [SPD]: Wer soll es denn sonst machen?) Und umgekehrt: Wollen die kommunalen Wärmeversorger das Land als Anteilseigner haben? (Beate Raudies [SPD]: BlackRock?) – Bitte? (Beate Raudies [SPD]: BlackRock soll es dann werden, oder wer?) – Nein, es soll keiner werden, sondern das sollen vielleicht auch einmal unsere Stadtwerke selbst regeln können. Sie sollen auch selbst entscheiden können, ob sie jemanden aufnehmen oder nicht. (Vereinzelter Beifall CDU und FDP) Wir sollten nicht politisch entscheiden, was unsere Stadtwerke zu tun haben; das können sie, glaube ich, immer noch am besten selbst, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, CDU und FDP – Serpil
Serpil Midyatli SPD
Sie wollen, dass wir entscheiden!) Ich bin im Übrigen zuversichtlich, dass sie es auch ohne Unterstützung des Landes schaffen, in einen Austausch mit den möglichen kapitalgebenden Banken zu treten. Das ist nämlich auch ihr Job. Gleiches gilt für eine Landesinfrastrukturgesellschaft – eine Idee, die die SPD offenbar sehr lieb gewonnen hat. Ich glaube aber nicht, dass das der richtige Weg ist. Es kann im Notfall, als Ultima Ratio, durchaus sein, dass man, wenn ein Stadtwerk es nicht gebacken kriegt, tatsächlich sagt: Dann müssen wir es wohl machen. – Aber im Regelfall würde ich das immer den kommunalen Versorgern überlassen. (Beifall SSW, CDU und FDP) Denn sie bringen gute Erfahrungen mit, und sie haben auch die Fähigkeit dazu, meine Damen und Herren. Vielerorts werden aktuell nämlich schon Nahwärmenetze geplant und gebaut, und das funktioniert reibungslos, auch ohne Infrastrukturgesellschaft. So wenig Bürokratie wie möglich sollte nach unserer Auffassung das Ziel sein. Das ist ganz wichtig, (Lars Harms) meine Damen und Herren. Deswegen ist es in Ordnung, wenn wir unsere kommunalen Stadtwerke unterstützen. Wir müssen aber auch wissen, dass die großen Wärmenetze erst in einigen Jahren kommen. Die Städte sollen bis 2028 einen Plan haben. Danach geht es mit dem Buddeln und dem Zusammenschließen der Leitungen los. Das wird schon noch ein paar Jährchen dauern. Wir sitzen aber im Hier und Jetzt, und deshalb brauchen die Menschen jetzt eine Unterstützung, damit sie sich die heutigen Heizkosten leisten können. Wir sind der Auffassung, dass wir die Menschen jetzt bei den Gas- und Fernwärmepreisen entlasten müssen, und das geht über die Mehrwertsteuer immer noch am einfachsten und schnellsten. So können wir die Ermäßigung, die wir schon haben, einfach beibehalten. Das wäre der richtige Weg. Danach können wir uns in Ruhe um die Wärmenetze kümmern. Ich bin gar nicht bange, dass wir das schaffen.
Annabell Krämer
Für die SPD-Fraktion hat nun der Fraktionsvorsitzende Thomas Losse-Müller das Wort.
Thomas Losse-Müller SPD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben mittlerweile offensichtlich einen breiten Konsens im Land, dass der Ausbau von Wärmenetzen ein ganz entscheidender Faktor für eine erfolgreiche und sozial gerechte Wärmewende in unserem Land ist. Wir als SPD haben in den letzten Monaten – das wissen Sie – Dutzende von Gesprächen mit Stadtwerken, Gemeinden, Investoren, Expertinnen und Experten zu diesem Thema geführt. Alle Akteure sind sich einig, dass wir schnell große Schritte tun müssen. Als strategische Infrastruktur haben Wärmenetze auch in diesem Haus so viel Aufmerksamkeit verdient wie Straßen, Schienen und Glasfaser. (Beifall SPD) Es ist wichtig, dass wir uns mit diesem Thema beschäftigen, und ich wünschte mir, dass Sie das tun, weil ich aus Ihren Bemerkungen heraushöre, Herr Kollege Harms, dass Ihnen das Thema manchmal noch nicht so ganz geläufig ist. (Zurufe: Oh!) Zur Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele schlagen wir vor, das Ziel vorzugeben, dass 40 Prozent aller Gebäude in Schleswig-Holstein an ein Wärmenetz anzuschließen sind. Das ist nicht besonders wolkenkuckucksheimmäßig, aber auch nicht „Kurs halten“. Es bedeutet, dass wir die Anzahl der an Wärmenetze angeschlossenen Gebäude von heute unter 10 Prozent auf 40 Prozent erhöhen. Das heißt aber nicht, dass es nicht noch genug Wärmepumpen im Land geben wird. Wir brauchen beides. 40 Prozent erscheinen uns sehr sinnvoll. Damit das geschieht, müssen wir in den nächsten acht Jahren bis 2030 240.000 Gebäude zusätzlich an ein Wärmenetz anschließen. Die durchschnittlichen Investitionskosten pro Gebäude in SchleswigHolstein – bestätigt von allen im Land, die sich damit auskennen – betragen ungefähr 30.000 Euro pro Gebäude. Das heißt, dass der Investitionsbedarf allein für den Ausbau von Wärmenetzen in den nächsten acht Jahren 7,2 Milliarden Euro beträgt. Dazu kommt dann noch der Ersatz von Ölund Gasheizkraftwerken durch Meereswasserwärmepumpen, Geothermie oder was immer wir uns vorstellen können. Das macht 8 Milliarden Euro Investitionsbedarf – nicht ganz überraschend, denn das ist auch die Zahl, auf die der Verband der Stadtwerke kommt. Jetzt kommt der entscheidende Punkt, lieber Kollege Harms, und liebe Kollegen, die uns Staatswirtschaft vorwerfen: 8 Milliarden Euro können Stadtwerke nur dann am Finanzmarkt aufnehmen, wenn sie genügend Eigenkapital haben, um das zu tun. Jetzt nehmen wir an, dass ungefähr ein Viertel dieser Summe mit Eigenkapital unterlegt werden muss. Das sind 2 Milliarden Euro zusätzliche Eigenkapitalmittel in unseren Stadtwerken. Das ist mehr als die gesamte jährliche Bilanzsumme der Stadtwerke heute. (Zurufe SPD: Oh!) 2 Milliarden Euro zusätzliches Eigenkapital! Das haben die Stadtwerke nicht. Wo soll das herkommen? Wenn es gut läuft, sind die Stadtwerke in Schleswig-Holstein im Besitz der Kommunen. Das heißt, dass die Besitzer der Stadtwerke dieses zusätzliche Eigenkapital aufbringen müssen. Das heißt, dass wir 2 Milliarden Euro in den Kommunen brauchen. Ich weiß nicht, wie viele Kommu- (Thomas Losse-Müller) nen Sie kennen, die 2 Milliarden Euro Eigenkapital aufbringen können; ich kenne keine einzige, die auch nur einen Bruchteil davon aufbringen kann. Daher müssen wir als Land, das dafür zuständig ist, den Kommunen die Freiheit für Investitionen zu geben, dafür sorgen, dass das Geld in die Kommunen kommt. (Beifall SPD) Das ist ehrlich gesagt auch total wirtschaftlich und keine Staatswirtschaft. Jedes Lehrbuch für Finanzwissenschaft sagt Ihnen: Wenn Sie mit öffentlichen Investitionen das Dreifache an privaten Investitionen hebeln können, dann lohnt sich das und ist eine Investition, die getätigt werden darf. Die Vertreter der Sparkassenverbände sagen uns in den Gesprächen, dass auf Konten in SchleswigHolstein circa 20 Milliarden Euro Ersparnisse liegen. Wenn wir es schaffen, Finanzinstrumente zu schaffen, die diese Gelder in grüne Investitionen im Land bringen, dann würden Bürgerinnen und Bürger auch mit uns investieren. Nur brauchen wir ein Konzept dafür, und das muss sicher sein, und es muss mit Eigenkapital unterlegt sein – daher unsere Forderung, diesen Weg zu gehen. Dass das formal geht, haben wir mit der Umwandlung des UkraineNotkredits gezeigt. (Beate Raudies [SPD]: So ist es! – Beifall SPD) Schon da investieren wir mit der Begründung der Notlage in die Wärmewende, weil wir von Gas und Öl wegkommen müssen. Wir können diesen Weg jetzt weitergehen, wir brauchen bloß den Mut. (Beifall SPD) Bei den Gesprächen im Land – ich muss leider zum Ende kommen, aber es ist ein wichtiger Punkt –, ist sehr klar geworden, dass viele Menschen in Schleswig-Holstein mit Wärmenetzen schlechte Erfahrungen gemacht haben, weil sie Monopolisten ausgeliefert sind, insbesondere einem im Land, der ihnen Preiserhöhungen auferlegt, sodass sie mittlerweile bis zu 56 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Das ist ein Fall für eine starke Marktaufsicht, die sich darum kümmert, dass die Bürgerinnen und Bürger im Land günstige Preise für Wärme zahlen.
Annabell Krämer
Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Ende!
Thomas Losse-Müller SPD
Das heißt aber, dass der Minister, der die Aufsicht über diese Netze hat, das tun muss, und das kann er nicht mit einer viertel Stelle. Deswegen hätten wir da gern mehr Stellen. – Danke schön. (Beifall SPD)
Annabell Krämer
Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Ole-Christopher Plambeck das Wort.
Ole-Christopher Plambeck CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war richtig, dass die Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme seit Oktober 2022 abgesenkt wurde und durch die Energiepreisbremsen der sprunghafte Preisanstieg infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine für Unternehmen, aber auch für Verbraucherinnen und Verbraucher abgefedert wurde. (Beifall Lars Harms [SSW]) Das waren die richtigen Instrumente zur richtigen Zeit, und sie haben gut gewirkt. Die aktuelle Regelung mit dem ermäßigten Steuersatz gilt noch bis Ende März kommenden Jahres, habe ich jedenfalls gedacht. Jetzt hört man aus der Bundesregierung aber, dass sie schon Ende dieses Jahres auslaufen soll. Stichwort: Planungssicherheit. Ich mache einmal ein großes Fragezeichen dahinter, ob das wirklich so gut ist. Nichtsdestotrotz haben sich die Energiepreise in den letzten Jahren auf einem sehr hohen Niveau eingependelt. Wir müssen in der Tat darüber diskutieren, welche Maßnahmen sinnvoll sind und ob eine Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes bei der Umsatzsteuer sinnvoll ist. Eines tut diese Senkung schon einmal nicht: Sie senkt nicht dauerhaft die Nettokosten der Energie, und da viele Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) bringt diese Regelung ihnen gar nichts. Wir müssen daher an die Nettokosten ran. Denn die Entwicklung der Preise darf nicht dazu führen, dass Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Gerade für viele Industrieunternehmen bedarf es einer tragfähigen und planungssicheren Lösung, und da kann zum Beispiel ein Brückenstrompreis helfen, auch wenn der sehr viel Geld kosten wird. Der deutsche Strompreis zählt zu den höchsten weltweit, und deswegen bedarf es einer berechenbaren, verlässlichen und wettbewerbsfähigen Lösung – das kann der Brückenstrompreis sein –, damit Deutsch- (Ole-Christopher Plambeck) land im internationalen Wettbewerb nicht hinten runterfällt. (Beifall CDU) Ein weiterer Treiber bei den Energiekosten – gerade hier in Schleswig-Holstein – sind die Netzentgelte. Die derzeitige Verteilung der Netzentgelte bestraft vor allem die Regionen, die in hohem Maße erneuerbare Energien produzieren. Deswegen wird die Landesregierung aufgefordert, sich weiterhin auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Netzentgelte besser verteilt werden, aber vor allem auch, dass die weiteren Abgaben und Umlagen reduziert oder vielleicht sogar abgeschafft werden. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Trotz dieser Schwierigkeiten muss Schleswig-Holstein die Wärmewende anpacken – darin sind wir alle uns einig –, und das zentrale Instrument dafür ist die kommunale Wärmeplanung und die Wärmewende vor Ort. Schleswig-Holstein ist bereits aktiv dabei, um nach der Planung in die Umsetzung zu kommen. So stellt das Land als Ergänzung zur Bundesförderung für die Planung und Errichtung effizienter Wärmenetze 75 Millionen Euro für die kommunale Wärmewende bereit. Zudem wird die Förderung von Investitionen in die Infrastruktur, die neben den Wärmenetzen benötigt wird, angegangen. Dafür gibt es weitere 30 Millionen Euro. Für Bürgerinnen und Bürger stehen für die Umsetzung der Wärmewende Fördermittel für private Investitionen, zum Beispiel für den Anschluss an ein Wärmenetz, für SolarthermieAnlagen oder Wärmepumpen bereit. Auch für die Energieberatung stehen weitere 10 Millionen Euro zur Verfügung. Insbesondere sollen mit dem Kompetenzzentrum für klimaneutrale Wärmeversorgung die erforderlichen Strukturen geschaffen werden, um Kommunen vor Ort zu unterstützen. Das große Projekt ist nichtsdestotrotz das große Bürgschaftsprogramm in Höhe von 2 Milliarden Euro, um gerade kommunale Unternehmen, Energieversorger, Vorhabenträger, bei der Wärmewende zu unterstützen, denn in der Tat sind die Investitionen für den Auf- und Ausbau der Wärmenetze enorm, und da bedarf es entsprechender Unterstützung. (Zuruf SPD: Hört, hört!) In Schleswig-Holstein hat zudem die Geothermie erhebliches Potenzial. Es gibt auch ein Investitionshemmnis, und das ist vor allem bei tiefer und mitteltiefer Geothermie das Findungsrisiko. Wir müssen hier ein finanzielles Instrument schaffen, um Probebohrungen entsprechend absichern zu können. Insgesamt gilt es, den steigenden Energiepreisen zu begegnen, die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu unterstützen und vor allem die Wärmewende vor Ort voranzutreiben. Das kann nur gelingen, wenn die Instrumente von Bund, Land und Kommunen klug ineinandergreifen. Ich bin aber zuversichtlich, wenn wir dort gemeinsam arbeiten, dass wir es hinbekommen. Ich beantrage, den Antrag des SSW in den Finanzausschuss und den Wirtschaftsausschuss zu überweisen und unseren Antrag in der Sache abzustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Annabell Krämer
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Ulrike Täck das Wort.
Dr. Ulrike Täck GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Anwesende! Erdgasheizungen, Ölheizungen, teils Holz, Fernwärme auf Basis fossiler Prozesse und Wärmepumpen – momentan bevorzugt im Neubau –: Das ist heute bei uns das Wärmeportfolio. Es zeigt, dass wir weitgehend von fossilen Energieträgern abhängig sind. In der Wärmewende werden die Wärmenetze eine herausragende Rolle spielen. So ist der Antrag der SPD wertzuschätzen, der eine Anschlussquote an Wärmenetze als Ziel setzt. (Beifall SPD) – Ihr ahnt es schon: Aber erst die Ergebnisse aus den Wärmeplanungen werden wirklich zeigen, wie groß das Anschlusspotenzial für die Haushalte an die Wärmenetze ist. Man kann eine Anschlussquote fordern, aber das eigentliche Ziel ist die Klimaneutralität bis 2040. (Zuruf: Ach was!) Diesem wollen wir durch die Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Rechnung tragen und sind dabei in der Spitzengruppe in den Bundesländern angekommen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Wo ist das jetzt ein Widerspruch? – Martin Habersaat [SPD]: Haben Sie denn auch Mittel zu Ihren Zielen?) – Wir haben sowas von Mitteln, und das werde ich Ihnen auch gleich zeigen. (Ulrike Täck) (Zurufe SPD) Bei uns ist im Vergleich zu vielen Bundesländern besonders, dass wir zusätzlich zu den Bundesmitteln eine solide finanzielle Unterstützung auf den Weg bringen. (Beate Raudies [SPD]: Welche denn?) – 10 Millionen Euro für die Beratung der Energie- und Klimaschutzinitiative, insbesondere für das Kompetenzzentrum Klimaneutralversorgung, 75 Millionen Euro für die Förderung der kommunalen Wärmeplanung, 2 Milliarden Euro für die Umsetzung von Wärmenetzen. (Martin Habersaat [SPD]: Kein echtes Geld! – Weiterer Zuruf SPD: Bürgschaften!) Wir wollen dies abrunden und bitten die Landesregierung, das Fündigkeitsrisiko von tiefen Geothermiebohrungen finanziell abzusichern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Raudies?
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, liebe Kollegin. – Ich wollte Sie fragen, ob Sie meinem Kollegen Losse-Müller genau zugehört haben. Der hat vorgerechnet, was die Umstellung auf Wärmenetze kostet und von welchem Investitionsbedarf er ausgeht. Er hat von mehreren Milliarden Euro für Schleswig-Holstein geredet. Dem setzen Sie ein paar hundert Millionen Euro als großartige Finanzierung entgegen. Habe ich Sie da richtig verstanden? – Nein, Sie haben mich falsch verstanden, weil wir 2 Milliarden Euro im Sondervermögen dafür haben. (Thomas Losse-Müller [SPD]: Bürgschaft!)
Annabell Krämer
Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung der Kollegin Raudies?
Beate Raudies SPD
Sehr geehrte Frau Kollegin, wenn ich mich an die letzte Landtagstagung erinnere, so haben wir einen Bürgschaftsrahmen in Höhe von 2 Milliarden Euro beschlossen. Das Geld stellen wir nicht zur Verfügung, sondern wir als Land bürgen für 2 Milliarden Euro. Die Landesregierung berechnet die Ausfallwahrscheinlichkeit mit ein paar hundert Millionen Euro, im unteren dreistelligen Millionenbereich. Das ist also mitnichten Geld, das zur Verfügung steht. Halten Sie Ihre Behauptung weiterhin aufrecht, dass 2 Milliarden Euro zur Verfügung stehen? – Die 2 Milliarden Euro, so, wie ich gesagt habe, in den Sondervermögen. Sie können natürlich gerne sagen, es braucht mehr und man muss mehr fördern. Am Ende muss es aber auch finanziert werden. (Zurufe SPD) Damit beende ich meine Antwort. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Man kann, wie die SPD es tut, noch mehr Geld für die Wärmenetze fördern. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Überhaupt etwas! Nicht mehr!) Das blendet aus, dass Wärmenetze zwar sehr bedeutsam sind, nicht aber die alleinige Lösung darstellen. Deswegen begrüßen wir, dass die Landesregierung weitere 30 Millionen Euro für die Finanzierung nicht fossiler Wärmesysteme für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stellt. Gleichzeitig bitten wir die Landesregierung, sich beim Bund weiter für die Förderungen und gute Rahmenbedingungen einzusetzen, die die Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel bei Energieeffizienzmaßnahmen an ihren Gebäuden unterstützen. Diesbezüglich stellen wir fest, dass der Bundesrat erst neulich genau diesen Punkt im Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes begrüßt hat. Das finden wir gut. Alles in allem zeigt unser Alternativantrag, dass wir das Geld dafür ausgeben, dass wir ganz konkrete Vorschläge dafür haben, wie es zu koordinieren ist. Diese konkreten Vorschläge außer nur zu fordern, dass man mehr Geld haben will, kann ich bei der SPD nicht entdecken. (Serpil Midyatli [SPD]: Mehr Geld vom Bund!)
Annabell Krämer
Das Wort für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Oliver Kumbartzky.
Oliver Kumbartzky FDP
Sehr verehrte, liebe Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich fange mal mit dem ersten Thema an. Da möchte ich Ole Plambeck Recht geben. Er hat zu Recht die Ampel gelobt: Es war richtig, dass die Energiepreisbremsen eingeführt worden sind, ebenso wie die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme. Das waren richtige Entscheidungen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Nun muss man aber aufpassen. Wenn man nun wie der SSW pauschal sagt, lass uns das mal deutlich verlängern – – (Lars Harms [SSW]: Sehr gut!) – Nein, Herr Harms, man muss sich einmal ansehen, wie sich die Großhandelspreise auf Gas in den letzten Monaten entwickelt haben. Die haben sich einigermaßen normalisiert. Außerdem sind zum 1. Oktober 2023, also vor wenigen Tagen, zwei Umlagen weggefallen, nämlich die Bilanzierungsumlage – immerhin 0,57 Cent – sowie die Konvertierungsumlage – okay, nur 0,03 Cent, aber das ist auch Geld. Diese Umlagen sind aus dem Grund gestrichen worden, weil die Marktentwicklung gezeigt hat, dass da momentan nichts erhoben werden muss. Nichtsdestotrotz sollte man aber unbedingt über das Thema Energiepreise in Gänze weiterhin sprechen und es nicht aus den Augen verlieren. Da ist ein ganz großer Punkt, das Energieangebot zu steigern. Schauen wir uns mal an: Was sagt eigentlich der SSW zu diesem wichtigen Thema? – LNG lehnen Sie in Bausch und Bogen komplett ab, wollen Sie überhaupt nicht. Verlängerung der Kernenergie: auch überhaupt nicht. Zum dringend notwendigen Hochlaufen von Wasserstoff sowie der Tiefengeothermie ist vom SSW auch nichts zu hören. (Lars Harms [SSW]: Machen wir schon!) Dabei ist der Hochlauf unbedingt zu beschleunigen und neue Technologien sind voranzubringen. Entlastungen, Herr Harms, führt man zum Beispiel dadurch herbei, dass man die Stromsteuer senkt. Das ist ein Thema, über das man sprechen muss, auch über eine Reform der Netzentgelte oder über das Klimageld, das spätestens 2025 kommen muss. (Beifall FDP, vereinzelt SPD, Beifall Lukas Kilian [CDU] und Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Aber ich will mich jetzt auch nicht am SSW abarbeiten. Die machen ja nichts. Ich komme jetzt zum SPD-Antrag. Die machen schon was, wenn auch immer das Gleiche, aber gut. Jetzt wieder zu den 2 Milliarden Euro, die im Raum stehen und die zusätzlich für den Ausbau von Wärme zur Verfügung gestellt werden sollen. Mich hat die Aussage der Kollegin Täck schon ein bisschen irritiert, was das Thema der Bürgschaften angeht. Also ja, wir haben gemeinsam in der letzten Sitzung etwas beschlossen. Ein Sondervermögen ist mir da nicht bekannt. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Vielleicht haben Sie das heimlich gemacht!) Dazu kann ja die Regierung gleich etwas sagen. Sollte sie doch eins haben, kann sie das kurz erläutern. Aber wie gesagt, das sind unterschiedliche Paar Schuhe. In der Tat muss man die Finanzministerin fragen: Wo würden denn jetzt diese zusätzlichen 2 Millionen Euro (Serpil Midyatli [SPD]: Milliarden!) – Milliarden! – zusätzlich herkommen? Wo sollen die herkommen? Den zweiten Punkt in dem Antrag finde ich sehr sinnvoll und zustimmungswürdig. Es ist ein ganz wichtiges Thema, dass man in den Austausch mit den Banken gerade zu der Frage der Finanzierungsbedingungen für Wärmenetze kommt: Was kann man da verbessern? Was ist zu tun? Das wird auch maßgeblich das Tempo beim Thema Wärmewende bestimmen. Ganz wichtig ist auch der dritte Punkt, die verbesserten – – (Vereinzelter Beifall SPD) – Ja, da kann man auch mal klatschen; genau. (Beifall FDP und SPD) Der dritte Punkt: die verbesserte Regulierung. Auch das ist ein ganz großes Thema. Da gibt es regionale Beispiele, wo die Preise sehr stark gestiegen sind. Da sollte die Landesregierung in der Tat prüfen, wie transparent die Preise für Wärme und Verbraucher sind und sein sollten, um dann die richtige Entscheidung zu treffen. Das Thema Infrastrukturgesellschaft ist ja so ein Dauerbrennerthema von der SPD. Da will ich nur erwähnen, dass es auch ein Kompetenzzentrum für klimaneutrale Wärmeerzeugung geben soll. Ich gebe zu – das ist ja nicht mein Problem, es ist das Problem der Regierung –, das dauert schon ein biss- (Oliver Kumbartzky) chen lange. Es ist im Januar beschlossen worden, und da ist es immer noch nichts Konkretes gekommen. Da interessiert mich, Herr Minister: Wie sieht da der Zeitplan aus? Wie soll das Ganze finanziert werden? Wie viele Stellen soll das ganze Thema überhaupt bekommen? Wenn Sie das gleich nicht sagen, stelle ich eine Kleine Anfrage. Ich muss nur noch auf „Senden“ drücken. Vielleicht kommt das gleich. Ich hoffe wirklich sehr – das meine ich ganz im Ernst –, dass das Kompetenzzentrum Wärme eben nicht so eine One-Man-Show wird wie das Kompetenzzentrum für eine klimaeffiziente Landwirtschaft. Das ist nämlich gar nichts, meine Damen und Herren. (Minister Tobias Goldschmidt geht zu einem Mitarbeiter und unterhält sich mit diesem – Zuruf SPD: Er arbeitet schon! – Dr. Bernd
Dr. Bernd Buchholz FDP
Er ist auf dem Weg zur Vermeidung einer Kleinen Anfrage! – Heiterkeit) – Das ist doch wunderbar. Ich lass mir noch ein bisschen Zeit. Was soll ich noch sagen? – Ach klar: Wir haben noch einen Alternativantrag der Koalition, der – das hat mich tatsächlich überrascht – überraschend gut ist. Dem können wir zustimmen. Ich glaube, er ist so gut, weil darin viele Punkte angesprochen werden, die unter Jamaika initiiert worden sind. Außerdem sind viele gute Förderprogramme, die auf Bundesebene laufen, angesprochen. Das ist genau der richtige Weg. Darin sind sehr viele Punkte, die zeigen, wie wir die Wärmewende voranbringen können. Deswegen werden wir diesem Alternativantrag zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Annabell Krämer
Der Minister hat noch ein bisschen Zeit. Wir kommen nämlich erst zu den Kurzbeiträgen. Hier erteile ich zunächst dem Abgeordneten Oliver Brandt das Wort.
Oliver Brandt GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da wir hier in verbundener Debatte zwei sehr unterschiedliche Anträge haben, nutze ich die Gelegenheit, um auf den SSW-Antrag einzugehen. Der Hintergrund ist ja ein aus meiner Sicht sehr wichtiges Thema, nämlich Energiearmut. Was ist Energiearmut? – Das ist die Energiekostenbelastung insbesondere einkommensschwacher Haushalte. Diese hat zweifellos aufgrund der Energiepreissteigerungen durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zugenommen. Der Sachverständigenrat der Bundesregierung für Verbraucherfragen unter Beteiligung der Wirtschaftsweisen Veronika Grimm hat sich gerade vor wenigen Tagen dieses Themas angenommen, dazu ein Dossier veröffentlicht und festgestellt: Der Peak ist womöglich erreicht, aber die Preise stabilisieren sich auf einem hohen Niveau. – Was aus meiner Sicht noch viel bedenklicher ist: Die ärmsten 20 Prozent der Bevölkerung müssen 16 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für Energiekosten aufbringen, die wohlhabendsten 20 Prozent dagegen nur vier Prozent. Das heißt, das Problem liegt klar bei den ärmsten 20 Prozent der Bevölkerung. Welche Schlussfolgerung schlägt der Sachverständigenrat nun vor? – Kurzfristig die Verlängerung der Energiepreisbremsen bis Ende April 2024. Die gute Nachricht ist: Das Bundeskabinett hat gerade heute beschlossen, die Energiepreisbremsen bis immerhin Ende März 2024 zu verlängern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW – Zuruf SPD: Bravo!) Weiter wird vorgeschlagen, die Beratung zum Energiesparen weiter auszubauen, mittelfristig den Emissionshandel zu stärken, um Anreize für energetische Sanierung zu setzen (Vereinzelter Beifall SPD) und vor allen Dingen Ausschüttung dieser Einnahmen, die dadurch generiert werden, in Form eines pauschalen Klimageldes. Erstaunlich, was die Einigkeit angeht. Genau das, was der FDP-Kollege Kumbartzky gesagt hat, möchte ich hier auch betonen. (Beifall Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Denn das heißt, alle würden gleichermaßen profitieren, unabhängig von Energieverbrauch und Einkommensteuer. Einkommensschwache Haushalte würden sogar belohnt. Dazu kommt, dass eine gewünschte Lenkungswirkung in Richtung unserer Klimaziele erreicht werden würde. Daher fordere ich auch hier noch einmal, dass das Klimageld von der Ampel nun angepackt werden muss. Im Koalitionsvertrag ist es ja bereits enthalten. Es muss nur noch auf den Weg gebracht werden. (Oliver Brandt) (Serpil Midyatli [SPD]: Genau!) Übrigens ist im Bericht des Sachverständigenrats die Fortführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Erdgas nicht erwähnt. Das ist wohl aus gutem Grunde gemacht worden, denn davon profitieren besonders Besserverdienende, die viel Energie verbrauchen. Aus meiner Sicht ist das Thema Energiekosten für Haushalte komplex. Das sehen wir an diesen Vorschlägen. Daher schlage ich vor, den Antrag federführend in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen, um dort das gesamte Spektrum der Energiefragen zu beraten, und mitberatend in den Finanzausschuss. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)
Annabell Krämer
Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Thomas Losse-Müller.
Thomas Losse-Müller SPD
Liebe Kollegen, ich würde gerne noch einmal auf zwei, drei Aspekte, die Sie angesprochen haben, eingehen, weil es mir schon wichtig ist, dass wir das klären. Das sind nämlich alles Themen, die uns in den nächsten Jahren beschäftigen werden, die dieses Haus erreichen werden, weil es Umsetzungsprobleme sind, die in den Kommunen an anderen Stellen entstehen. Frau Täck, erst einmal denke ich, es ist wirklich ganz wichtig, dass wir hier einmal klarstellen, dass Sie bitte niemandem im Land erzählen, dass es 2 Milliarden Euro von der Landesregierung für Wärmenetze gibt. Das stimmt einfach nicht. (Beifall SPD) Sie ermöglichen – das ist richtig –, dass, wenn ein Stadtwerk einen Kredit aufnimmt, es eine Bürgschaft gibt, die diesen Kredit besichert. Das ist ein ganz anderes Instrument. Das hilft, aber es löst den Kern nicht, dass die Stadtwerke diesen Kredit gar nicht aufnehmen werden, weil sie nicht genug Eigenkapital haben. Deswegen die Forderung. (Beifall SPD) Das ist im Wesentlichen der Grund, warum wir Ihren Fünf-Minuten-vor-Schluss-Antrag, von denen wir im Übrigen zu viele in diesem Haus haben, ablehnen werden. (Beifall SPD) Das, was Sie vorschlagen, ist richtig, tut aber so, als löse es das Problem. Und das tut es nicht. Wir reden über die Zahlen, damit wir da Transparenz haben. Lieber Kollege Harms, die Landesinfrastrukturgesellschaft als Ultima Ratio, da schlage ich ein. Das ist genau das, was es sein soll. Es ist die letzte Möglichkeit, einer Kommune, einer Gemeinde, einem Dorf dabei zu helfen, ein Wärmenetz aufzubauen, zu finanzieren, operativ umzusetzen. Deswegen schlagen wir eine Landesinfrastrukturgesellschaft vor. Nur, die Ultima Ratio in SchleswigHolstein sind relativ viele Gemeinden. Viele, viele hundert Gemeinden, kleine Gemeinden in diesem Land haben kein Stadtwerk. Es gibt keins. Sie haben ehrenamtliche Bürgermeister. Ehrenamtliche Politik, die gerade ein Feuerwehrhaus gebaut hat, das sie fast schon überfordert hat, die vielleicht noch eine Kita baut und die jetzt vor der Herausforderung steht: Wie schützen wir unsere Bürgerinnen und Bürger vor einem Heizungsverbot, indem wir eine kommunale Planung umsetzen? – Denen wollen wir helfen. Darum geht es uns bei der Landesinfrastrukturgesellschaft. Da, wo es ein Stadtwerk gibt, muss es ein Stadtwerk geben. Da, wo es andere Lösungen gibt, muss es andere Lösungen geben. Aber als Ultima Ratio, als das, was am Ende dafür sorgt, dass wir überall im ganzen Land und insbesondere auf dem Land und in den ländlichen Regionen die Möglichkeit haben, (Beifall SPD) dass sich alle auf den Weg machen können, dafür wollen wir eine Landesinfrastrukturgesellschaft. Das ist kein Kompetenzzentrum, sondern das ist jemand, der diese Infrastruktur bauen kann, betreiben kann, Träger sein kann, an die Kommune übergeben kann – was auch immer – das auf jeden Fall garantiert. (Beifall SPD) Frau Täck, eine Warnung will ich ansprechen: Es reicht einfach nicht, darauf zu warten, dass die Wärmeplanung abgeschlossen ist. Denn in der Wärmeplanung wird das Stadtwerk den Menschen, die in der Kommune geplant haben, schon gesagt haben: Das können wir uns nicht leisten.
Thomas Losse-Müller SPD
Dann kommt eine Wärmeplanung dabei heraus, die nicht das beste Ergebnis für die Menschen hat. Deswegen ist es wichtig, die Stadtwerke jetzt in der Planung für die Infrastruktur zu bestärken und das nicht zu verhindern. Das passiert im Moment in zu vielen Kommunen. – Danke schön. (Beifall SPD)
Annabell Krämer
Das Wort für einen weiteren Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Lars Harms.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich aus drei Gründen zu Wort gemeldet. Erstens: Ich finde es gut, dass wir unseren Antrag an den Ausschuss überweisen. Wir haben einen Vorschlag gemacht, wie man die Bürgerinnen und Bürger entlasten kann. Ich habe nichts dagegen, etwas anderes zu finden, was die Bürgerinnen und Bürger entlastet, und den Antrag dann entsprechend zu ändern; dafür bin ich offen. Hauptsache, wir entlasten die breite Bevölkerung. Damit meine ich nicht nur die Ärmsten der Armen, sondern auch die Mittelschicht, die irgendwann wegbrechen wird. Wir haben auch gegenüber den ganz normalen Leuten draußen dafür zu sorgen, dass sie sich ihr Leben noch leisten können – so komisch das klingt; ich weiß, dass das unser Slogan gewesen ist. Ich will darauf hinweisen, was am letzten Wochenende passiert ist. Auch das ist ein Grund dafür, dass es rechtsradikale Parteien wie die AfD so gut schaffen, die Stimmen der Menschen zu erhaschen. Die haben bei der Sozialdemokratie geklaut, die haben bei den Grünen geklaut, die haben bei der CDU geklaut, die haben bei der FDP geklaut, bei uns konnten sie nicht klauen, weil wir da nicht zur Wahl angetreten sind, sonst hätten sie wahrscheinlich auch bei uns Stimmen geklaut. Es geht darum, dass wir Demokraten es regeln, dass die Menschen entlastet werden. Da sind wir natürlich offen, andere Wege zu finden als den Weg, den wir vorgeschlagen haben. Deswegen können wir der Ausschussüberweisung zustimmen. Zweitens: Wärmewende 2 Milliarden Euro. Frau Täck, es handelt sich nicht um ein Sondervermögen, sondern eine Bürgschaft, die wir gemeinsam beschlossen haben. Wir sollten – da hat der Kollege Losse-Müller recht – natürlich nicht draußen herumlaufen und sagen, jetzt falle Geld wie Manna vom Himmel. Wenn, müsste man das gegenfinanzieren und hochgeistig diskutieren. Ich glaube, dass die Bürgschaften und die einzelnen Zuschüsse, die 75 Millionen und die 30 Millionen Euro, die zur Verfügung gestellt werden, sehr helfen. Wir befinden uns bei der Wärmewende ja noch in der Anfangsphase, in der Findungsphase. Drittens: Wer wird die Wärmewende zentral machen? – Das sind eindeutig die Stadtwerke. Ja, wir haben viele Dörfer und viele ländliche Bereiche, in denen es keine Stadtwerke gibt. Da macht das ein großer Versorger, und es gibt Leute, die Verträge mit allen möglichen Versorgern haben. Dort wird es anders laufen. Im Gegensatz zu anderen Ländern haben wir da allerdings eine super Infrastruktur und vor allen Dingen super Erfahrungswerte aus den Bereichen Windenergie und Solarparks. Da gibt es Bürgerinitiativen, und die wird es auch hier wieder geben. (Beate Raudies [SPD]: Aber die kosten auch Geld!) Da wird es auch wieder Landwirte geben, wie in Dänemark, die jetzt mit Biogasanlagen Biogas zur Verfügung stellen, durch das die Leute sogar ihre alte Gasanlage CO -neutral weiternutzen können. 2 Das wird es geben. Wir müssen es den Leuten vor Ort überlassen, wie sie das gestalten wollen. (Beifall SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Wir können nicht aus dem Landtag heraus theoretisch vorschreiben, wie alle es im Land im Rahmen einer Infrastrukturgesellschaft regeln sollen. Dass wir den Stadtwerken helfen, dass wir den einzelnen Initiativen helfen, auch mit Wissen, ist doch völlig klar. Es ist der Job der Landesregierung und der kommunalen Leute, dies zu tun.
Lars Harms SSW
Es ist aber nicht unsere Aufgabe, den Leuten irgendwo in Osterwittbekfeld zu erzählen, wie sie ihre Biogasanlage zu betreiben haben. Das kriegen die schon selbst hin. (Beifall SSW)
Annabell Krämer
Das Wort für einen weiteren Kurzbeitrag hat nun die Abgeordnete Beate Raudies.
Beate Raudies SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir merken, dass wir auf sehr unterschiedlichen Erkenntnisleveln sind, was dieses Thema angeht, dass der eine oder die andere vielleicht mehr Gespräche mit Menschen und Institutionen geführt hat, nicht nur mit den Stadtwerken, sondern auch mit Sparkassen und Volksbanken, mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern von kleinen und großen Gemeinden. Lieber Kollege Harms, alle sagen uns: Das wird Geld kosten. Und das haben wir nicht. – Darüber müssen wir uns richtig Gedanken machen. Liebe Kollegin Täck, es hilft nicht, dass wir warten, bis die Wärmeplanung fertig ist. Die Frage habe ich dem Minister schon letztes Jahr gestellt: Was passiert denn, wenn die Wärmeplanung der Kommune fertig ist? In meiner Heimatstadt Elmshorn, einer der am dichtest besiedelten Städte Deutschlands mit einer engen Bebauung, könnte man wahrscheinlich richtig viel machen, weil man sehr viele Menschen anschließen kann. Das kostet Geld. Wenn Sie sich entscheiden, damit anzufangen, muss irgendeiner sagen können, woher das Geld kommt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich wird das zum Teil aus der Kreditwirtschaft kommen. Ohne Eigenkapital geht es aber nicht. Die Kreditwirtschaft hat auch nicht so viel Geld. Gucken Sie sich einmal die Bilanzen unserer Sparkassen und Volksund Raiffeisenbanken an, und vergleichen Sie das mit den Investitionszahlen, die hier im Raum stehen! Das ist einfache Mathematik. Sehr geehrter Kollege Harms, niemand will einer Gemeinde vorschreiben, wie sie ihre Wärmeplanung macht oder wie sie die Wärmeversorgung der Menschen am besten organisiert. Da sind die oft viel weiter, als wir es uns das in unseren kühnsten Träumen vorstellen. Aber auch da braucht es Geld. Stadtwerke gehen schon jetzt in die Vorfinanzierung auf Kosten anderer Projekte. Dass der Markt es nicht richten wird, haben wir zuletzt beim Breitbandausbau erlebt. Was war das Ergebnis? – Schwarze und graue Flecken. In Schleswig-Holstein hat es erst gefunzt, als wir mit dem Breitband-Kompetenzzentrum angefangen haben, mit dem wir alles zusammengefasst und uns zentral um die Finanzierung gekümmert haben. Um nichts anderes geht es. Der Markt wird es nicht richten, und vor allem nicht zugunsten der von Ihnen, Kollege Harms, angesprochenen kleinen Leute. (Beifall SPD)
Annabell Krämer
Weitere Wortmeldungen aus dem Parlament liegen nicht vor. Somit erteile ich nun der Landesregierung das Wort, dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gut drei Viertel des Jahres 2023 sind vorüber, und wir blicken auf ein Jahr erhitzter energiepolitischer Diskussionen zurück. Förderung oder Ordnungsrecht? Wärmenetz oder Wärmepumpe? Dämmung oder erneuerbare Energien? – Als handele es sich um Gegensätze und nicht um zwei Seiten derselben Medaille, die sehr gut zusammenpassen! Nach den Auseinandersetzungen, die stattgefunden haben, kann ich sagen: Ich bin froh, dass die Phase der Überzeichnung ein Ende gefunden hat. Als Energieminister dieses Landes bin ich froh, dass wir mit einer deutlich sichereren Energieversorgung in diesen Winter starten als im letzten Jahr. Das sind gute Nachrichten. (Beifall) Mittlerweile ist das Gebäudeenergiegesetz vom Bundestag beschlossen, das Wärmeplanungsgesetz geht ins parlamentarische Verfahren; das ist gut vorbereitet, sodass darüber diskutiert werden kann. Endlich fangen wir an, die Wärmewende bundesweit umzusetzen und aufzugleisen. Erst letzte Woche habe ich mit verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, der Energiewirtschaft, der Baubranche und des Verbraucherschutzes zusammengesessen und über die Bedeutung von Wärmenetzen gesprochen. Drei Dinge sind sehr klar geworden. Erstens: Die Akteure stehen in den Startlöchern, sie wollen die Wärmewende, und sie wollen Wärmenetze bauen. Zweitens: Wärmenetze sind von überragender Bedeutung für die Wärmewende, aber sie werden nicht in allen Fällen wirtschaftlich und günstig sein und sind nicht immer die vernünftigste Option. (Minister Tobias Goldschmidt) Drittens: Alle Akteure wünschen sich Verlässlichkeit und klare Rahmenbedingungen, unter denen wir gemeinsam weiterarbeiten müssen. Die Bundesgesetzgebung ist ja gerade erst beschlossen. Es stellen sich viele Auslegungs- und Umsetzungsfragen. In Schleswig-Holstein bieten wir die Rahmenbedingungen, die gewünscht werden und die erforderlich sind, schon an. Früher als andere haben wir die kommunale Wärmeplanung verpflichtend gemacht. Unsere Kommunen wissen also länger als die Kommunen in anderen Bundesländern, was auf sie zukommt und dass sie eine Planung vorlegen müssen. Mit den vielen verschiedenen Förderprogrammen für Wärmenetze sorgen wir komplementär zur Bundesförderung dafür, dass Wärmenetze gebaut werden können, dass Infrastrukturförderung stattfindet. Mit den 2 Milliarden Euro des Bürgschaftsprogramms, die heute mehrfach angesprochen worden sind, unterstützen wir Unternehmen dabei, an günstige Finanzierung zu kommen. Wer Eigenkapital braucht, kann zur Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein gehen und mit ihnen darüber sprechen, wie man an Eigenkapital kommt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Wer sich beraten lassen möchte – viele Kommunen stehen vor der Fragestellung: „Wie soll das denn jetzt eigentlich laufen?“ –, kann zur EKI bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gehen und sich dort beraten lassen. Diese EKI werden wir gemeinsam zu einem Kompetenzzentrum Wärmewende ausbauen. Damit kann ich die Frage des Abgeordneten Kumbartzky beantworten. Wir haben gerade in der letzten Woche mit der kommunalen Ebene vereinbart, dass wir das unter dem Dach der EKI machen, in engem Austausch mit den Kommunen. Wir wollen ein Kompetenzzentrum bauen, das für die Kommunen ein guter Ansprechpartner ist und den Kommunen hilft, die Wärmewende umzusetzen. Die Frage war ja auch ganz wichtig: Wann soll das an den Start gehen? – Wir wollen, dass das spätestens Anfang nächsten Jahres an den Start geht. Wir werden einen Aufgabenübertragungsvertrag mit der IB machen, sodass es unter dem Dach in bestehenden Strukturen einen richtigen Wumms entfalten kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Oliver Kumbartzky [FDP]) Ich habe zu Beginn meiner Rede über Verlässlichkeit gesprochen. Im Bereich der Wärmewende ist das ganz besonders wichtig, aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen Verlässlichkeit. Wir haben im Kreise der Energieministerinnen und Energieminister der Länder über die vorzeitige Rücknahme der Mehrwertsteuervergünstigung gesprochen. Wir finden das nicht glücklich; wir finden, dass die Bürgerinnen und Bürger Verlässlichkeit haben sollen. Aber genauso war nicht der Ruf danach zu hören, die Mehrwertsteuervergünstigung zu verstetigen, auf Dauer anzulegen. Denn es braucht gezielte, bessere, gerechtere Instrumente zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger von hohen Energiepreisen. Die Konzepte sind teilweise heute genannt worden. Sie liegen auf dem Tisch. Was wir uns nicht leisten können, sind die Gießkanne und das Füllhorn. Denn wir haben viel vor, nicht nur im Bereich der Energiewende, aber insbesondere bei der Energiewende. Wenn wir über den Brückenstrompreis sprechen, den wir brauchen, sind es Milliardenbeträge, die erforderlich wären. Wenn wir über die Kraftwerksstrategie sprechen, die wir brauchen, um gerade im Süden des Landes die Stromnetze stabil zu halten, sind es Milliardenbeträge, die wir brauchen. Wenn wir über eine staatliche Stützung der Netzentgelte sprechen, die davongaloppieren, sind es Milliardenbeträge, die wir brauchen. Dass wir den Ausbau der grünen Wasserstoffnetze brauchen, ist auch klar, und dass auch das viele Milliarden Euro kostet. Wir können uns bei der Energiewende in dem Bestreben, das Ganze bezahlbar zu halten, keine Fehlanreize und kein Füllhorn leisten. – Vielen Dank für die Debatte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Annabell Krämer
Der Minister hat die Redezeit nahezu eingehalten. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) – Also, ich glaube nicht, dass noch irgendeine Fraktion von 40 Sekunden Gebrauch machen möchte. – Doch? Dann besteht jetzt die Chance. (Christopher Vogt [FDP]: Na, komm, Thomas!) – Also nicht. Okay. – Wie ich vermutet habe: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Somit schließe ich jetzt die Beratung. (Vizepräsidentin Annabell Krämer) Wir kommen zunächst zur ersten Abstimmung zu a), Antrag der Fraktion des SSW, Drucksache 20/1459. Es ist beantragt worden, diesen Antrag federführend dem Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss sowie mitberatend dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Wunderbar, Ausschussüberweisung ist einstimmig beschlossen. Kommen wir somit zur Abstimmung zu b), Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/1471, sowie dem Alternativantrag der Fraktion von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/1516. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/1471, abstimmen. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP sowie CDU gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Enthaltung des SSW abgelehnt. Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/1516, in der Sache abstimmen. Auch hier bitte ich die, die zustimmen möchten, um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, FDP und CDU gegen die Stimmen der SPD angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens zur nachhaltigen Finanzierung von Maßnahmen der grün-blauen Infrastruktur Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/1463 Änderungsantrag der Fraktionen von SSW und FDP Drucksache 20/1490 (neu) Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Somit eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile das Wort – nun mit richtiger Ansprache – dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit 2005 verbringen Schleswig-Holstein beziehungsweise Hamburg Hafensedimente zur Tonne E3. Das ist ein Schlickfallgebiet einige Seemeilen vor Helgoland. Das sind seit 18 Jahren Maßnahmen, die der Nordsee nicht guttun. Es sind schwierige Entscheidungen, die getroffen werden, denn mit den Sedimenten, die dort in unserem Meer verklappt werden, sind Schadstoffe verbunden. Sie führen zu einer Eintrübung der Wassersäule. Es ist also eine Belastung für das Ökosystem der Nordsee. Es ist auch eine teure Maßnahme. Denn dadurch, dass dort auch Schadstoffe verklappt werden, muss man ein entsprechendes Monitoring machen; das ist personalkostenintensiv. Aber man muss sagen – als Umweltminister sage ich –: Die Verbringung dorthin ist das kleinere Übel im Vergleich zu einer Verbringung beispielsweise in die Nähe des Nationalparks Wattenmeer bei Scharhörn oder vor dem Neuen Luechter Grund. Deswegen spreche ich von der besten der schlechten Lösungen, wenn es um die Verbringung der Hafensedimente geht. (Beate Raudies [SPD]: Darum geht es ja gerade gar nicht!) Genauso klar, wie dass es eine schwierige Entscheidung ist, ist klar, dass es im Norden solidarisch zugeht und dass Schleswig-Holstein ein verlässlicher Partner für die Nachbarstadt ist. Der Hamburger Hafen ist auch das schleswig-holsteinische Tor zur Welt; deswegen helfen wir Hamburg seit 18 Jahren und tun das auch weiter. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt FDP) Wir haben im letzten Jahr Wort gehalten. Als Hamburg ein Problem hatte, haben wir im Rahmen bestehender Genehmigungen möglich gemacht, dass zusätzlich 330.000 Tonnen Hafenschlick verklappt werden konnten. Wir haben uns auch an die Zusage gehalten, zügig eine Genehmigung für eine längere Zeit zu erteilen – für zehn Jahre –, 1,5 bis 2 Millionen Tonnen Hafenschlick an der Tonne E3 zu verklappen. Das unterscheidet uns von anderen, mit denen wir diese Vereinbarung getroffen haben. Gerade der Bund hat seine Vereinbarung nicht eingehalten, schnell zu einer Prüfung zu kommen, ob in der ausschließlichen Wirtschaftszone auch solche Verbringstellen eingerichtet werden können. Das bedaure ich sehr. (Minister Tobias Goldschmidt) Die Vereinbarungen mit Hamburg, die wir getroffen haben, die zu Zahlungsströmen führten, sind sicher keine perfekten Vereinbarungen, aber eine gute, solide Lösung, ein gutes Fundament für die Zusammenarbeit bei der Sicherstellung der Funktion des Hamburger Hafens. Sie sind deshalb gute Vereinbarungen, weil sie dem Prinzip folgen, dass man, wenn man nutzt, auch schützen muss. Wer also in die Natur eingreift, muss ihr an anderer Stelle Luft zum Atmen geben. Genau das tun wir. Mit den Mitteln, die Hamburg freiwillig zur Verfügung stellt, bringen wir ein Sondervermögen auf den Weg. Ich habe heute den Gesetzentwurf vorgestellt, mit dem Maßnahmen ergriffen werden können, um die grün-blaue Infrastruktur, den Nationalpark Wattenmeer, zu stärken und hier Luft zum Atmen zu geben beispielsweise für den Ausbau der Biotopvernetzung, die naturschutzorientierte Meeresnutzung, die Küstenfischerei, den Nationalpark, die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und die ökologische Weiterentwicklung auch unserer Häfen hier in Schleswig-Holstein. Insofern glaube ich, dass es ein gutes Paket ist aus Eingriff in die Nordsee, Sicherstellung der Zukunft des Hamburger Hafens als unser Tor zur Welt und eben auch Naturschutz. Der Naturschutz ist am Ende Menschenschutz. Wir wollen ein Sondervermögen auf den Weg bringen, mit dem wir allen drei Partnern hier Gutes tun – ein gutes Sondervermögen für Norddeutschland. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Annabell Krämer
Für die CDU-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Cornelia Schmachtenberg das Wort.
Cornelia Schmachtenberg CDU
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Heute reden wir zum ersten Mal über den Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens zur nachhaltigen Finanzierung der Maßnahmen der grün-blauen Infrastruktur. Kurz: Wir diskutieren heute über einen Gesetzentwurf, der ein Sondervermögen über die Verwaltung der Schlickgelder vorsieht. Bisher sind die freiwilligen Zahlungen, die wir aus Hamburg erhalten haben, als Ausgleich für die Verklappung an der Tonne E3 unmittelbar an die Nationalparkstiftung gegangen, ohne dass wir hier als Parlament auf die Verwendung Einfluss nehmen konnten. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Unerhört!) Vor diesem Hintergrund wurde in der letzten Legislaturperiode gemeinsam beschlossen, dieses Vorgehen zu beenden und ein Sondervermögen für die Verwendung der sogenannten Schlickgelder einzurichten. (Zuruf Oliver Kumbartzky [FDP]: Gut so!) Diesen Beschluss begrüßen wir nach wie vor ausdrücklich, denn es ist wichtig, dass wir hier als Parlament bei der Verwendung dieser Gelder eng einbezogen werden (Beifall ganzes Haus) und die Mittel nicht an der Mitbestimmung vorbeifließen. Nun kommt es also zur aktiven Ausgestaltung dieses Sondervermögens. Ehe ich direkt auf das Sondervermögen eingehe, bedarf es eines Blicks auf die Vereinbarung mit Hamburg, die der Minister eben schon angesprochen hat, da die für den Hintergrund und das Gesamtgefüge durchaus entscheidend ist. So wurde zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein vereinbart, dass nun sieben Euro pro Tonne Schlick bezahlt werden. Das sind immerhin zwei Euro mehr als in der letzten Vereinbarung. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Ein Euro pro Tonne steht für die Verwendung von Sediment im Küstenschutz zur Verfügung, eine lange erhobene Forderung, die nun endlich umgesetzt wird. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ein Euro pro Tonne geht unmittelbar in die Förderung und Entschlickung der Häfen – auch eine Forderung, die nun endlich umgesetzt wird. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fünf Euro fließen in das Sondervermögen, über dessen Gesetzentwurf wir heute zum ersten Mal sprechen. Bei diesem Gesetzentwurf war es uns von besonderer Bedeutung, dass die Mittel direkt der Westküste zugutekommen, denn die Region ist am stärksten von den Auswirkungen der Verklappung betroffen, sodass es nur folgerichtig ist, dass die Mittel prioritär für diese Region verwendet werden. (Beifall CDU, Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Marc Timmer [SPD]) (Cornelia Schmachtenberg) Für folgende Bereiche sollen die Mittel verwendet werden, das wurde zum Teil auch schon gesagt: zum einen für den Biotopverbund. Die Förderung eines Verbundsystems in Schleswig-Holstein ist von besonderer Bedeutung, denn wir können in diesem Land nur Naturschutz leisten, wenn wir ein Verbundsystem haben. Wir können Naturschutz machen, ohne dass die Biotope miteinander verbunden sind, und es wird nicht zum Erfolg kommen. Deswegen ist das ein wichtiger Beitrag zum Naturschutz in unserem Land. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ebenso soll das Sondervermögen für die Krabbenund Küstenfischerei genutzt werden, und dort vor allem für die noch schutzgebietsverträglichere Ausgestaltung. Weiterhin sollen die Gelder in die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie fließen, die wir in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen haben, und natürlich in die Stärkung eines Nationalparks, der bisher alleinig von den Mitteln profitiert hat. Schlussendlich – das ist auch neu – sollen die Gelder auch für die ökologische Weiterentwicklung von Häfen genutzt werden, beispielsweise für Landstromanlagen, für Anlagen für alternative Kraftstoffe, Verkehrsanbindungen an das Schienennetz, zur Emissionsminderung, für Hafeninfrastruktur, für Umweltbildung und vieles mehr. So profitieren unsere Häfen in Schleswig-Holstein gleich zweimal von den Schlickmitteln: einmal durch das Sondervermögen und einmal durch den einen Euro im Voraus zur Entwicklung der Häfen. (Beate Raudies [SPD]: Nee!) Uns war es wichtig, dass die Gelder dort ankommen, wo die Nachteile der Verklappung zu verspüren sind – sei es der Naturschutz, seien es die Häfen oder die Fischerei. Wichtig ist, dass die Folgewirkungen ausgeglichen werden. Um noch kurz auf den SSW- und FDP-Antrag einzugehen: Selbstverständlich werden sich die Ministerien abstimmen. Das steht auch sehr deutlich in der Begründung. Natürlich wird nicht das Umweltministerium alleine über die Fischereimittel oder die Hafenmittel entscheiden. Das geht natürlich nur gemeinsam. (Lars Harms [SSW]: Das steht auch im Gesetz!) Ich freue mich daher auf die Beratungen in den kommenden Wochen und beantrage die Überweisung in den Finanzausschuss und mitberatend in den Umwelt- und Agrarausschuss. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Silke Backsen das Wort.
Silke Backsen GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung über die Errichtung eines Sondervermögens zur nachhaltigen Finanzierung von Maßnahmen der grün-blauen Infrastruktur hat eine gemeinsame Eckpunktevereinbarung als Grundlage, die zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein schon Anfang April 2023 geschlossen wurde. Für die künftige Verbringung von Sedimenten in Gebiete Schleswig-Holsteins ist beabsichtigt – meine Kollegin hat es eben ausgeführt –, die erwarteten Zahlungen in ein neu zu schaffendes Sondervermögen fließen zu lassen. Diese Verbringung von Sedimenten aus der Elbe und dem Hamburger Hafen erfolgt bereits seit vielen Jahren – wir haben es gerade gehört – in ein sogenanntes Schlickfallgebiet ungefähr 6,5 Meilen vor Helgoland bei der Tonne E3. Dieser Eingriff in die Natur muss natürlich entsprechend den Naturschutzgesetzen ausgeglichen werden. Man macht dies üblicherweise durch eine Wiederherstellung des Ökosystems oder durch Ersatzmaßnahmen. Auch das ist gerade schon dargestellt worden. Genau dies ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geplant. Genau dafür wird das Sondervermögen gebildet: zur nachhaltigen Finanzierung von Maßnahmen, zum Beispiel – wir haben es gerade auch schon gehört – im Bereich der grün-blauen Infrastruktur, zum Ausbau und zur Aufwertung des Biotopverbundsystems, aber auch zur Stärkung des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, ebenfalls zur Durchführung von Maßnahmen unserer gemeinsamen Strategie „Kurs Natur 2030“, aber auch zum Beispiel für eine ökologische Weiterentwicklung unserer Häfen. Die grün-blaue Infrastruktur definiert das Netzwerk natürlicher und naturnaher Lebensräume in Schleswig-Holstein. Dies wollen wir unterstützen, ausbauen und damit zu einer Verbesserung unserer Ökosysteme beitragen. Die Strategie „Kurs Natur 2030“ ist eine gemeinsam beschlossene Biodiversitätsstrategie des Lan- (Silke Backsen) des, die wir gemeinsam umsetzen wollen und müssen, und wir tun es eben schon seit Jahren mit Landesmitteln. Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist enorm wichtig. Naturnahe und intakte Ökosysteme erfüllen eine Reihe sehr wichtiger Funktionen im Wasser-, Boden- und Naturschutz. Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung und Revitalisierung der Biodiversität, also der Artenvielfalt, sind in unserer Strategie festgeschrieben. Wir wollen dies eben auch umsetzen, damit es nicht nur bei einer Strategie bleibt, sondern zu konkreten Maßnahmen vor Ort in unserem Bundesland kommt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Neben der oben erwähnten Eckpunktevereinbarung erklärt sich Hamburg bereit – auch das haben wir schon gehört –, gemeinsam mit uns, mit SchleswigHolstein konkrete Konzepte, Vorfeldstudien oder Projekte für die Verwendung von Sedimenten im Küstenschutz und an Land zu unterstützen und dazu einen zusätzlichen finanziellen Beitrag zu leisten. Bereits Anfang Juli hat es eine Absichtserklärung im Kreis Steinburg für ein Pilotprojekt zur Sedimentnutzung an Land gegeben. Es sollen dort potenzielle Lösungsansätze für die Nutzung dieser Sedimente aus der Unterelbe und der Stör erarbeitet und gefunden werden. Es geht also voran. Zur Minderung der zunehmenden Verschlickung an schleswig-holsteinischen Anlegestellen – also Häfen und Sportboothäfen – an der Tideelbe und den Nebenflüssen wird Hamburg ebenfalls zusätzlich finanzielle Mittel für die Sediementräumung bereitstellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Es sind also viele verschiedene Aspekte im Gesetzentwurf berücksichtigt worden. Der Eingriff wird über die Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen ausgeglichen. Ja, die Verbringung von Schlick und Sedimenten ist ein Eingriff und sicherlich auch ein bitterer Kompromiss. Wir bieten eine Verbringungsstelle an, sozusagen eine Schlickdeponie, um Schlimmeres zu verhindern und um ein zuverlässiger Partner für Hamburg zu sein und zu bleiben. Wir betonen immer wieder – wir haben das gerade schon gehört –, dass wir im Norden zusammenstehen und dass wir den Hamburger Hafen brauchen. Langfristig brauchen wir sicherlich eine nationale Hafenstrategie mit sinnvollen Kooperationen. Langfristig brauchen wir auf jeden Fall eine ökologische Renaturierung der Elbe, für die auch Schleswig-Holstein eine Verantwortung hat. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Annabell Krämer
Das Wort für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Beate Raudies.
Beate Raudies SPD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es nicht um das Für und Wider der Elbvertiefung oder des Sedimentmanagements. Es geht auch nicht um die Grenzen des Wachstums des Hamburger Hafens oder des Welthandels. Heute geht es um die Verwendung von Geld, das die Freie und Hansestadt Hamburg freiwillig an das Land Schleswig-Holstein dafür zahlt, dass wir beim Sedimentmanagement helfen. Es geht um Geld. Wir reden über ein Sondervermögen. Das tut die Freie und Hansestadt Hamburg bereits seit 2016. Damals haben die Landesregierungen eine Vereinbarung geschlossen. Diese sah vor, dass Geld an die Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein fließt, um Projekte in und um den Nationalpark Wattenmeer zu fördern; ein Deal vorbei am Landtag, dem Haushaltsgesetzgeber, der keinen Zugriff auf diese Mittel hatte. Fast 50 Millionen Euro sind inzwischen aus diesem Topf an die Nationalparkstiftung geflossen, und nur sehr wenige Förderprojekte wurden damit bezuschusst. Wer dies nachlesen möchte: Umdruck 20/904. Da finden wir die Zahlen. Im Jahr 2020 hat der Landesrechnungshof dieses Verfahren zu Recht beanstandet, und alle Fraktionen des damaligen Landtags waren sich einig, dass so ein Verfahren künftig nicht mehr vorkommen soll. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 19/2950, TOP 48, vom 18. Mai 2021, die wir einstimmig in diesem Haus beschlossen haben: „Einnahmen aus dem Hamburger Baggergut gehören in den Landeshaushalt Der Finanzausschuss teilt die Feststellung des Landesrechnungshofs. Er bittet das MELUND … um einen Entscheidungsvorschlag, wie die Zahlungen aus künftigen Vereinbarungen mit Hamburg unter Wahrung der Kontroll- und Entscheidungsrechte des Parla- (Beate Raudies) ments über den Landeshaushalt vereinnahmt und verwendet werden können.“ Kontroll- und Entscheidungsrechte: Das heißt, das Parlament entscheidet und nicht Landesregierungen in irgendwelchen Vereinbarungen, die sie schließen. (Beifall SPD und SSW) Meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf kommt die Landesregierung zumindest teilweise diesem Beschluss nach. So weit, so gut. Das ist auch noch ein Glücksfall für Schwarz-Grün, denn damit steht ein bisschen mehr Geld für diverse Wunschprojekte zur Verfügung, und wenigstens in diesem Bereich hilft der Hinweis auf die Haushaltslage jetzt nicht mehr, um Maßnahmen abzulehnen. Welche sollen das genau sein? Der Gesetzestext hat mir da wenig geholfen. Da hieß es, das wurde schon ein paar Mal zitiert: nachhaltige Finanzierung von Vorhaben für den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und grün-blaue Infrastruktur, insbesondere Biodiversitätsstrategie. Die Vorhaben sollen wegen des dortigen Eingriffs in den Wasser- und Naturhaushalt insbesondere an der Westküste umgesetzt werden. Soweit der Gesetzestext. Was in der Biodiversitätsstrategie steht, wissen wir alle. Die haben wir gemeinsam beschlossen. Dass diese von Anfang an nicht mit ausreichend Geld ausgestattet ist, sagt ihnen meine Kollegin Sandra Redmann seit zwei Jahren. Das ist also keine Überraschung. Schön, dass es jetzt Geld dafür gibt. Da kommt das gerade recht. Was sind bitte schön Maßnahmen der grün-blauen Infrastruktur? Diese Frage stand in meinem Text. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen Schmachtenberg und Backsen. Durch ihre Redebeiträge ist es mir ein bisschen klarer geworden. Vielen herzlichen Dank. Ich weiß jetzt also, dass da auch die Entschlickung der Häfen der Tideelbe-Nebenflüsse möglicherweise mit reingehört. Trotzdem finde ich es gut, dass SSW und FDP mit ihrem Änderungsantrag die Themen Hafeninfrastruktur und Investitionen aufgenommen haben. Ich finde es gut, dass wir dieses Thema mit in der Anhörung haben. (Beifall SPD und SSW) Im Gesetz steht auch „insbesondere“. Das heißt, dann hätten wir zum Beispiel auch Geld für den Ostseeschutz, für den wir auf jeden Fall Geld brauchen werden, nachdem die CDU den Nationalpark nun endgültig beerdigt hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was mich aber stört: Laut Gesetzentwurf sollen die in Textziffer 12 des gemeinsamen Eckpunktepapiers, Umdruck 20/1320, vereinbarten fünf Euro je Tonne Baggergut in das Sondervermögen fließen. Die Hamburg Port Authority, Frau Schmachtenberg hat es gesagt, zahlt aber sieben Euro pro Tonne. Wieso fließt nicht der gesamte Betrag ins Sondervermögen? Das ist nach unserer Auffassung ein klarer Verstoß gegen den Landtagsbeschluss und gegen die Vereinbarung, die wir hier getroffen haben. (Beifall SPD) Die Verwendung der Mittel für bestimmte Zwecke, wie sie mit Hamburg vereinbart ist, ist durchaus im Gesetz über Verwendung des Sondervermögens zu regeln und nicht nur durch Vereinbarung der Landesregierung. Sonst fließen die Mittel nämlich wieder am Landeshaushalt und am Parlament vorbei. Sollen da möglicherweise schwarz-grüne Kassen für die Ministerien geschaffen werden? Darüber würden wir im Finanzausschuss sehr gern sehr ausführlich diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)
Annabell Krämer
Für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Oliver Kumbartzky das Wort.
Oliver Kumbartzky FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fange mit einer guten Nachricht an: Die sogenannten Schlickgelder sollen jetzt über ein echtes Sondervermögen verteilt werden, und die Landesregierung hat es tatsächlich geschafft, ein halbes Jahr nach der Vereinbarung mit Hamburg diesen Gesetzentwurf hier vorzustellen. Das ist im Vergleich zu anderen Gesetzgebungsverfahren durchaus rasant. Damit kommen wir aber auch schon zur schlechten Nachricht. Offenbar war das Verfahren für die CDU-Vertreter in der Landesregierung zu rasant, denn sie haben sich von den Grünen über den Tisch beziehungsweise durch den Schlick ziehen lassen. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Herr Kollege Balasus, wenn man sich den Gesetzentwurf ansieht, dann sieht man ganz klar: Einzig Projekte des MEKUN sollen profitieren. Es soll zusätzlich sogar ein erheblicher Personalaufwand aus dem Sondervermögen finanziert werden. Das ist nach Luxus-Ottern, nach Rangern, die keiner (Oliver Kumbartzky) braucht, der nächste Streich aus dem Hause Goldschmidt. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich habe es bei der letzten Debatte zu dem Thema schon einmal hier im Landtag gesagt, und ich zitiere mich selbst – das wollte ich immer schon einmal tun: „Das Schlickgeld … darf nicht heimlich, still und leise einfach eins zu eins in die Biodiversitätsstrategie umleitet werden.“ Genau das passiert jetzt. Ich weiß, Fischerei wird erwähnt. Aber da steckt der Teufel im Detail. Es geht laut Gesetzentwurf um eine noch schutzgebietsverträglichere Ausgestaltung der Krabben- und Küstenfischerei. Frau Kollegin Schmachtenberg, ich kann Ihnen etwas sagen: Der Kollege Nielsen und ich haben eine Brieffreundschaft mit dem damaligen MELUND und der damaligen Staatssekretärin, weil zum Thema Krabbenfischerei im Prinzip nichts rübergekommen ist und weil seitens der Krabbenfischerei immer wieder beklagt worden ist, dass man sich zum einen nicht ernst genommen fühlte, zum anderen nachhaltige Projekte nicht umsetzen konnte. Ich freue mich auf die Anhörung, und ich bin gespannt, wie das MEKUN und auch das MLLEV die Situation und den Gesetzentwurf jetzt einschätzen. Ich rate dazu, die Fischerei bei diesem Thema nicht zu vergessen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Man kann den Gesetzentwurf also ziemlich leicht zusammenfassen: Das Sondervermögen soll das Umweltministerium finanziell absichern. Kein Wort zum Thema Daseinsvorsorge, kein Wort von anderen Ministerien und kein Wort von anderen möglichen Antragstellern oder Vorhabenträgern. Genau das ist meiner Meinung nach ein Fehler, den Sie hier machen. Wir werden es in der Anhörung sehen: Viele werden das Gefühl haben, dass sich im Prinzip im Vergleich zum jetzigen Verfahren gar nichts ändert. Ich denke schon, dass der Widerstand groß sein wird. Damit setzen Sie die Akzeptanz aufs Spiel. Aber, Sie wissen ja, SSW und FDP als ServiceOpposition helfen gern, und wir haben einen Änderungsantrag eingereicht, der genau das eben Erwähnte aufgreift. Meine Damen und Herren, das Geld aus diesen Sondervermögen soll eben nicht in die Lieblingsprojekte von Tobias Goldschmidt fließen, sondern es soll in die Zukunft SchleswigHolsteins investiert werden. (Beifall FDP, SPD und SSW) Dazu gehört, dass nicht nur in die ökologische, sondern auch in die wirtschaftliche Weiterentwicklung und die Erreichbarkeit unserer Häfen investiert wird. Frau Kollegin Schmachtenberg, Sie haben es ganz geschickt gemacht, dass die Häfen mit diesem einen Euro profitieren. Aber schauen wir doch einmal genau in den Vertrag. Es geht da um die Elbehäfen und nicht um alle Häfen an der Westküste. Deswegen ist unser Antrag die richtige Lösung. (Beifall FDP und SSW) Vor allem halte ich es für richtig, dass das Verkehrsministerium mitsprechen und mitentscheiden darf. Zudem sollten die Kreise und die kommunalen Gebietskörperschaften oder von ihnen getragene Organisationen die Möglichkeit erhalten, Gelder für Maßnahmen nach § 2 zu beantragen. Ich bitte also um Ausschussüberweisung und freue mich auf die Anhörung. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass wir am Ende vielleicht tatsächlich zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf kommen. Das würde mich wirklich freuen, weil Schlammschlachten uns hier nicht weiterhelfen. Wir müssen gemeinsam zusehen, dass wir unsere Häfen nicht außer Acht lassen, dass wir die gesamten Häfen an der Westküste nicht außer Acht lassen, dass wir das Verkehrsministerium nicht vergessen und dass wir die Vorhabenträger an der Westküste und die Fischerei nicht vergessen. Deshalb bitte ich um Ausschussüberweisung, und ich freue mich auf die Anhörung. – Danke schön. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Annabell Krämer
Das Wort für die Fraktion des SSW hat nun die Abgeordnete Sybilla Nitsch.
Sybilla Nitsch SSW
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der Weg hin zu diesem Sondervermögen war – ja, man mag es so bezeichnen – etwas holprig. Aber nun liegt uns endlich dieser Gesetzentwurf zum künftigen Management des sogenannten Schlickgeldes aus der entsprechenden Vereinbarung mit Hamburg vor; wir haben uns schon zahlreiche Erklärungen dazu anhören können. Den Fokus möchte die Landesregierung dabei auf die Finanzierung von Vorhaben für den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer – also wie bisher – sowie auf die Finanzierung der sogenann- (Sybilla Nitsch) ten grün-blauen Infrastruktur, insbesondere der Biodiversitätsstrategie, legen. Als SSW unterstützen wir diese ökologische Ausrichtung grundsätzlich. Allerdings bietet sich gerade zur Verausgabung dieses Sondervermögens eine clevere und gleichberechtigte Kombination ökologischer wie wirtschaftlicher Zielsetzungen regelrecht an. Wir vom SSW würden den Fokus nämlich auf den nachhaltigen und zukunftweisenden Ausbau unserer landeseigenen Häfen legen wollen. Entsprechend haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt, der den Gesetzentwurf um pragmatische Investitionsmöglichkeiten ergänzen würde. Die Themen Hafenschlick und Schlickgeld beschäftigen uns seit Langem in regelmäßigen Abständen. Insbesondere im Finanzausschuss kam es zuletzt im Zuge der neuen Verhandlungen wiederholt zu intensiven Diskussionen. Wieder und wieder haben wir vom SSW moniert, dass die Schlickgelder aus Hamburg am Landeshaushalt vorbei in die Nationalparkstiftung fließen, (Beifall SSW und FDP) ohne gebotene Transparenz, ohne gebotene Kontrolle und trotz einer deutlich vorteilhafteren Alternativverwendung. (Zuruf CDU: Was hätten wir bloß ohne den SSW gemacht!) Wir haben immer dafür geworben, das Notwendige mit dem Praktischen zu verbinden. Sprich: Die Schlickgelder sollten transparent in ein eigenes Sondervermögen fließen, woraus insbesondere in die Zukunftsfähigkeit unserer Häfen investiert werden sollte. So würde der reguläre Landeshaushalt entlastet, und trotzdem kämen wir in puncto Sanierungsstau und Weiterentwicklung unserer Häfen endlich in großen Schritten voran. Das ist bitter nötig und liegt sowohl in ökologischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht im ureigenen Interesse Schleswig-Holsteins. Investitionen in unsere Häfen sind Investitionen in Daseinsvorsorge und stehen nicht im Widerspruch zu ökologischen Maßnahmen; denn ohne eine funktionierende Hafeninfrastruktur können auch die ökologischen Maßnahmen im Wattenmeer nicht gemanagt werden. Ich hebe an dieser Stelle gern noch einmal hervor, dass wir unsere Westküstenhäfen in Husum und Büsum haben. Gerade diese beiden landeseigenen Häfen benötigen dringend Gelder für diverse Ausbauarbeiten und den Betrieb. Im Gegenzug bringen sie ja auch wieder Geld herein. Die Potenziale dort sind nämlich längst nicht ausgeschöpft. So soll Büsum die Hafenanbindung unter anderem für Northvolt werden. Und Husum bietet sich immer noch für die Versorgung im Offshore-Bereich an, für Schiffsreparaturen und die Anlandung des Hamburger Hafenschlicks, sobald dieser – endlich – für Küstenschutzmaßnahmen genutzt werden kann. Um diese Visionen realisieren zu können, müssen aber entsprechende Gelder in die Hand genommen werden. Die Bedarfe an Ausbaggerungen, an der Sanierung von Kaianlagen sowie an der Verbesserung der Erreichbarkeit von Land und von See aus sind bei beiden Häfen immens. Wenn wir also wollen, dass die landeseigenen Häfen weiterhin für die Versorgung des Landes zur Verfügung stehen, und wenn wir wollen, dass sich bei uns eine starke, zukunftweisende Hafeninfrastruktur entwickelt, die ökonomische, ökologische und touristische Zielvorgaben erreicht, dann müssen wir in unser Eigentum investieren. (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Entsprechend sollten die Mittel aus diesem Sondervermögen eingesetzt werden; das beschreiben wir. Denn insbesondere unsere Häfen sind doch echte grün-blaue Infrastruktur, die zudem sogar schon uns gehört und einen entscheidenden Faktor für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes markiert. Abschließend sei noch einmal erwähnt, dass wir gespannt auf die Vorstellung der Nationalen Hafenstrategie warten, die auf der Bundesebene hoffentlich bald erfolgen wird. Wir hoffen darauf, dass auch die Häfen in Schleswig-Holstein ihre Aufmerksamkeit beim Bund bekommen – und dann auch die Mittel, die sie verdienen und benötigen. Darüber werden wir am Freitag sicherlich ausführlich debattieren. Parallel bringen wir auf der Landesebene nun dieses Schlickgeld-Sondervermögen auf den Weg. Stimmen Sie, wie gesagt, vorher gern noch unserem Änderungsantrag zu, oder wir diskutieren noch einmal über die richtige Ausschussüberweisung. Denn frei nach dem Motto, dass die Mittel vom Hafen in den Hafen fließen, wurden auch wir als Opposition stets eingeladen – das nur als Nebenbemerkung –, uns an der konkreten Ausgestaltung zu beteiligen; die Beteiligungsmöglichkeiten waren allerdings relativ dünn gesät. Daher schlagen wir eine Änderung des Gesetzentwurfs vor.
Sybilla Nitsch SSW
Wenn wir dieses Sondervermögen in unserem Sinne, das heißt so, wie SSW und FDP es vorschlagen, beschließen, dann können wir richtig etwas bewegen in puncto Daseinsvorsorge, Zukunftsfähigkeit unserer Häfen sowie Biodiversität hier in Schleswig-Holstein. Ich schlage vor, dass auch der Wirtschaftsausschuss mitberatend beteiligt wird. – Vielen Dank. (Beifall SSW und FDP)
Annabell Krämer
Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat nun die Abgeordnete Silke Backsen.
Silke Backsen GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur ganz kurz ein paar Begriffe aufgreifen, die ich gehört habe und die mich doch ein bisschen – oder auch schwerer – irritieren: „Wunschprojekte“, „Luxus-Otter“, „Lieblingsprojekte“. Ich finde es mehr als befremdlich, dass solche Begriffe tatsächlich in dieser Debatte verwendet wurden. Wir debattieren hier über viele Themen, und sicherlich spielen für den einen bestimmte Themen eine größere Rolle als für den anderen. Dass aber Themen wie Naturschutz oder Erhalt unserer Lebensgrundlagen permanent belächelt werden, finde ich sehr irritierend. Ich finde es nicht angemessen, in einer Debatte darüber von „Wunschprojekten“ oder „Luxus-Ottern“ zu reden; das muss ich ehrlicherweise sagen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das finde ich sogar unterirdisch. Es geht eben nicht darum, wie ich mich fühle, oder um Akzeptanz. Ich kritisiere, dass man von vornherein eine bestimmte Stimmung erzeugt und dagegenschießt. Anscheinend möchte man die Menschen polarisieren, indem man immer wieder bestimmte Fronten aufbaut. Wenn man aber unseren Text liest, weiß man, dass wir die Fischerei berücksichtigt und auch sonst viele Kompromisse geschlossen haben. Man muss es nur lesen wollen! (Zuruf Beate Raudies [SPD]) – Lesen! Ich habe nur gesagt, wenn man es liest, dann stellt man fest, dass wirklich viele Kompromisse geschlossen worden sind. Wie Sie das interpretieren, weiß ich nicht; ich habe es gerade anders gesagt als Sie. Ich wiese noch einmal darauf hin, dass ein Eingriff in ein Ökosystem natürlich auch ökologisch ausgeglichen werden muss. Es geht hier einfach um Naturschutzmaßnahmen; vielleicht ist das nicht allen klar geworden. Es geht nicht darum, einen ökologischen Eingriff wirtschaftlich auszugleichen. Diese Feststellung ist mir sehr wichtig. Es stünde uns gut zu Gesicht, wenn wir über den Erhalt unserer Lebensgrundlagen, über Naturschutz und über solche Dinge wie die Biodiversitätsstrategie auch einmal ernsthaft reden könnten. – Danke. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Heiner Rickers [CDU]
Annabell Krämer
Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Lars Harms.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der letzte Satz der Kollegin Backsen hat mich dann doch noch einmal hier noch vorn eilen lassen. Es ist in der Tat richtig, dass wir uns über unsere natürlichen Lebensgrundlagen und über unsere Grundlagen allgemein unterhalten müssen, auch in einer solchen Debatte. Das Thema dieser Debatte beinhaltet aber nicht nur Naturschutz im engeren Sinne. Ich verweise übrigens auf die Nationalpark-Stiftung, die immer noch auf der Kohle sitzt, die wir ihr in der vergangenen Wahlperiode verschafft haben. (Beate Raudies [SPD]: Ja, 50 Millionen!) Dort liegt richtig Kohle. Wir müssen uns also keine Sorgen machen, dass dort nichts passiere. Die Frage ist doch, wie wir es hinbekommen, zum Beispiel die Verkehrswende zu unterstützen, und zwar auch durch unsere Häfen! Diese leisten einen Beitrag zur Verkehrswende; das ist nachhaltiger Verkehr. Warum sträuben sich manche dagegen, dass wir auch diese Verkehrsmöglichkeiten so ausbauen, dass sie sich wirtschaftlich und ökologisch lohnen? Das ist es doch, was wir vorschlagen. Das ist nichts Schlimmes und nicht gegen die Ökologie gerichtet. Wir möchten gern, dass auch die Kommunen, die kommunale Häfen betreiben – und sich damit im Naturschutz engagieren –, eine Chance haben, An- (Lars Harms) träge zu stellen, wenn sie tolle Ideen in diesem Bereich haben. Ich finde, dagegen kann man nicht sein. Deswegen gehe ich auch ganz ruhig in die Debatte und die Anhörung. Ich finde aber schon, dass man sich nicht hier hinstellen und sagen kann: Wir wissen, das wird alles vom Umweltministerium gemacht, und dann ist auch alles schön. – Das reicht nicht aus. Wenn wir uns verkehrlich weiterentwickeln wollen, auch zum Wohle der nachhaltigen Entwicklung, dann bedeutet das, dass das zuständige Ministerium, das Verkehrsministerium, ein Wörtchen mitspricht und seine Projekte einbringt. Wir müssen immer bedenken, dass dieses Sondervermögen Komplementärfinanzierung machen, also nicht alles finanzieren soll. Es soll dann, wenn es notwendig ist, etwas dazutun können. Das ist wichtig, und es ist gerade im Verkehrsbereich wichtig. Warum ist es dann so schlimm, eine Schienenanbindung finanzieren zu können? (Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Das steht doch drin! – Weitere Zurufe CDU) Warum ist es so schlimm, eine Zuwegung zum Hafen ausbaggern zu können? Das ist ein Eingriff in die Natur, und deshalb ist es durch euer Ministerium und euren Gesetzentwurf jetzt nicht zugelassen. Aber wenn es so läuft, wie wir euch es vorschlagen, dann wäre das Ausbaggern der Zuwegung eben auch möglich. Es ist doch eine nachhaltige Entwicklung, wenn wir unsere Güter auf Schiffe tun. (Beifall SSW und FDP) Das haben wir immer gesagt, und das ist unser Ansinnen. Naturschutzmaßnahmen in Ihrem Sinne kann die Nationalparkstiftung mit ihren Mitteln super machen, das wird sie auch tun. Hier geht es darum, den Standort an der Westküste so auszugestalten, dass wir in der Lage sind, im Bereich Verkehr und im Bereich Schiffsverkehr tatsächlich nachhaltig zu arbeiten und damit auch die Verkehrswende zu unterstützen. Es ist sozusagen auch ein Verkehrswendevorschlag, den wir hier vortragen. Es ist richtig, das in die Ausschüsse zu überweisen, federführend in den Finanzausschuss und mitberatend in den Umwelt- und Agrarausschuss sowie in den Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss. Es ist eben wichtig, dass auch der wirtschaftliche Verstand der Leute mitgenommen wird und vor allem, dass wir einmal den Mut haben, die Kommunen mitmachen zu lassen, denn sie haben gute Ideen und gute Projekte und eben auch die Verantwortung für die Häfen. Daher sollten sie gerne dabei sein. (Beifall SSW und FDP)
Peter Lehnert
Ich erteile noch einmal dem Minister Tobias Goldschmidt das Wort. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Vielen Dank. – Erst einmal freue ich mich auf die Debatte über den Gesetzentwurf in den Ausschüssen. Heute sind viele Punkte angesprochen worden, über die wir dann sicher noch einmal diskutieren und die wir aufklären müssen. Zwei Punkte jetzt schon aufzuklären, ist mir wichtig. Der erste Punkt ist, dass der Gesetzentwurf ein Gesetzentwurf der Landesregierung ist und dass es mitnichten so ist, dass sämtliche Verwendungszwecke vom MEKUN, also von meinem Ministerium, verwaltet und verwendet werden. Ich habe zum Beispiel gesagt, dass die naturschutzverträglichere Meeresnutzung, also die Fischerei, profitieren wird. Deswegen hat zum Beispiel der Kollege Werner Schwarz im Kabinett zugestimmt. Wir haben auch darüber gesprochen, dass wir die Elbhäfen entschlicken wollen. Deswegen werden die Mittel, die dafür zur Verfügung stehen – ein Euro pro Tonne – beim Wirtschafts- und Verkehrsministerium veranschlagt werden. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Insofern ist es kein Sondervermögen für Klimaund Naturschutz alleine. Ich bin eigentlich nach vorne gekommen, weil es gerade in diesen Tagen wichtig ist, gar nicht erst Falschinformationen zu streuen. (Zuruf SPD: Oh!) Deswegen verwehre ich mich für die Landesregierung einmal sehr deutlich gegen den Begriff „schwarze Kassen“. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Beate Raudies [SPD]: „Schwarz-grüne“ habe ich gesagt!) Wir bekommen sieben Euro pro Tonne aus Hamburg. Jeder Euro, der vereinnahmt wird, wird von diesem Parlament beschlossen. Fünf Euro für das Sondervermögen und je ein Euro, der in die zwei Einzelpläne fließt. Soweit ich informiert bin, entscheidet über die Einzelpläne der Haushaltsgesetz- (Minister Tobias Goldschmidt) geber, also dieses Haus. Es ist mir wirklich wichtig, das hier einmal klarzustellen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Peter Lehnert
Kollegin Raudies hat das Wort für einen Dreiminutenbeitrag.
Beate Raudies SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Ich will gerne noch einmal den Landtagsbeschluss zitieren. Ich glaube, ich bin mit allen Kolleginnen und Kollegen einig, die in der letzten Legislatur in der Haushaltsprüfgruppe saßen und die mit uns wahrhaft intensiv und lange über diesen Formulierungsvorschlag gerungen haben. Zum Zwischenruf „Das hat Küste gemacht!“, will ich sagen: „Ja, das hat die Küstenkoalition gemacht, und das war nicht gut“. Meine Güte! Wenn es erforderlich ist, dass ich das hier noch einmal sage, dann gerne. Es war nicht gut, das am Parlament vorbei gemacht zu haben, das hat der Landesrechnungshof beanstandet, und das ganze Parlament hat gesagt: Genauso ist es. Darum geht es, Herr Minister. Warum gehen diese zwei Euro nicht ins Sondervermögen, so wie wir es beschlossen haben, so wie Sie es in diesem Papier vorgeschlagen haben? Warum geht das wieder in einen Extratopf? Man kann das alles über das Sondervermögen regeln. Das haben Sie mir noch nicht klargemacht. So wie es jetzt vorgeschlagen ist, ist es für mich nicht deutlich, nicht transparent, nicht klar und sauber organisiert und gemacht. Sie müssen in der Ausschussberatung klar darlegen, was Sie sich dabei denken und wie diese Mittel aussehen sollen. Wir haben in diesem Haus ganz viele andere Sondervermögen, die unendlich viele Verwendungszwecke haben. Da haben wir überhaupt kein Problem festzulegen, wie das Geld in den einen, den anderen oder den dritten Bereich geht und welche Häuser darüber walten. Es gibt keinen Grund, diese sieben Euro nicht komplett in das Sondervermögen zu überführen. Das ist heute mein wichtigstes Petitum. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Ole-Christopher Plambeck CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Ziel ist klar: Wir wollen in Schleswig-Holstein klimaneutral werden. Dabei muss das Land Vorbild sein und vorangehen. Dazu gehört in erster Linie natürlich, die Sektoren der eigenen Landesverwaltung auf Klimaneutralität umzustellen. Im Jahre 2021 war die Verteilung der Emissionen der Landesverwaltung so, dass mehr als zwölf Prozent auf den Bereich Mobilität entfallen sind, darunter fallen der Fuhrpark, aber auch Dienstreisen oder Dienstfahrten. Der Mobilitätssektor hat also durchaus großes Potenzial, Emissionen einzusparen. Daher wird die Landesregierung mit unserem Antrag aufgefordert, die Fahrzeugflotte der Landesverwaltung verstärkt auf emissionsfreie Fahrzeuge mit Ausnahme bestimmter Sonderfahrzeuge oder Sondernutzungen technologieoffen umzustellen. Aus wirtschaftlichen Gründen muss aber immer darauf geachtet werden, dass eine Umstellung auch sinnvoll ist; denn gerade Sonderfahrzeuge – seien es Kettenfahrzeuge, Lastkraftfahrzeuge, Schlepper oder andere besondere Fahrzeuge – können nicht ohne Weiteres auf E-Mobilität umgestellt werden. Zudem sollen nicht Fahrzeuge für denselben Zweck doppelt vorgehalten werden. Wir wollen, dass gerade im Baubereich – sei es im Landesbetrieb für Straßenbau oder im Landesbe- (Ole-Christopher Plambeck) trieb für Küstenschutz und Naturschutz – der Markt im Hinblick auf Wasserstoff oder auch E-Fuels beobachtet wird, damit sinnvoll und technologieoffen umgestellt werden kann. Darauf muss die GMSH bei der Beschaffung achten. (Beifall CDU) Nichtsdestotrotz ist das Ziel die vollständige Umstellung bis zum Jahr 2030. Dabei muss immer auch die Ladeinfrastruktur für die landeseigenen Fahrzeuge ausgebaut werden. Diesen Umstellungsprozess wollen wir parlamentarisch eng begleiten, und so soll die Landesregierung einmal jährlich im ersten Quartal dem Finanzausschuss über den aktuellen Fahrzeugbestand und den Ausbau der dazu notwendigen Infrastruktur berichten. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Oliver Brandt das Wort.
Oliver Brandt GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu den gesetzlich festgeschriebenen Klimazielen muss auch der Verkehrssektor seinen Beitrag leisten. Dieser Beitrag war allerdings bislang nicht ausreichend. Im Gegenteil: Der Anteil des Verkehrs an den Gesamtemissionen in Deutschland ist von etwa 13 Prozent im Jahre 1990 auf 19,4 Prozent im Jahre 2021 gestiegen. Daher kommt dem Ausbau der Elektromobilität parallel zur insbesondere bei uns in Schleswig-Holstein voranschreitenden Umstellung der Stromproduktion auf erneuerbare Energien eine besondere Rolle zu. Endlich kommen wir dabei nun voran. Im Jahr 2023 hat Deutschland bei den zugelassenen Elektroautos erstmals die Marke von 1 Million überschritten. Zum ersten Juli 2023 waren es bereits knapp 1,2 Millionen Elektroautos plus 900.000 Plug-in-Hybride. In Schleswig-Holstein waren im August knapp 35 Prozent der neu zugelassenen Pkw E-Autos. Damit liegen wir bundesweit auf Platz zwei. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt kommt der Wermutstropfen: Noch immer sind lediglich zwei Prozent der Pkw auf unseren Straßen E-Autos beziehungsweise vier Prozent, wenn man die Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid mitzählt. Damit ist Deutschland noch ein ganzes Stück von dem selbst gesteckten Ziel von 15 Millionen Elektroautos bis 2030 entfernt. Daher muss auch das Land seinen Beitrag zum Ausbau der Elektromobilität und zur Umstellung der landeseigenen Fahrzeugflotte leisten. Aufgrund der Vorgaben des EWKG Schleswig-Holstein müssen im Wesentlichen alle Fahrzeuge der Landesverwaltung bis 2030 emissionsfrei sein, um das Klimaziel zu erreichen. Auf die Ausnahmen hat der Kollege Plambeck bereits hingewiesen. Der Umstieg rechnet sich zudem auf lange Sicht auch wirtschaftlich, da der Preis für fossile Treibstoffe aufgrund der CO -Bepreisung kontinuierlich ansteigen wird. 2 Mit unserem heutigen Antrag wollen wir sicherstellen, dass der Landtag den Pfad bis 2030 und die Einhaltung der Zwischenziele konsequent im Blick behält. Die Mobilität hat mit rund elf Prozent am CO -Ausstoß der Landesverwaltung zwar einen ge2 ringeren Anteil an den Gesamtemissionen als etwa die Landesliegenschaften, jedoch gibt es hier immer noch einen hohen Nachholbedarf. Nach Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des SSW aus dem Februar 2023 – vielen Dank an den Kollegen Dirschauer – waren mit 74 E-Kfz erst rund acht Prozent der Fahrzeugflotte elektrisch. Ich hebe an dieser Stelle das Finanzministerium lobend hervor, dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein Drittel seiner Fahrzeugflotte auf E-Antrieb umgestellt hatte. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es bleibt dennoch einiges zu tun, was angesichts der immer breiter werdenden Fahrzeugpalette allerdings zukünftig leichter fallen sollte. Dennoch sind klare Fortschritte erforderlich, um die Zielerreichung nicht zu gefährden. Über deren Erreichung wollen wir uns zukünftig jährlich berichten lassen. Mit der Beschaffung entsprechender Fahrzeuge muss ein schneller und konsequenter Ausbau der Ladeinfrastruktur einhergehen. Zuletzt hatten wir immerhin an 64 von 310 Landesliegenschaften insgesamt 112 Ladeeinrichtungen. Dieser Weg muss weiter konsequent beschritten werden. Klar ist: Die Elektromobilität kann neben dem Ausbau des Schienenverkehrs und der Förderung klimafreundlicher Mobilität im Fuß- und Radverkehr nur ein Baustein zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor sein. Das Land wird für diesen Baustein seinen Beitrag leisten. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Peter Lehnert
Für die SPD-Fraktion erteile ich der Kollegin Beate Raudies das Wort.
Beate Raudies SPD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist der 11. Oktober 2023. Wissen Sie, was heute in einem Monat ist? (Zuruf: Ja!) – Der 11.11., und da beginnt der Karneval, und im Karneval macht man ja Sachen, die nicht ganz ernst gemeint sind. Genauso – es tut mir leid – habe ich den Antrag der Regierungskoalition verstanden. (Beifall SPD, FDP und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag hätte wahrlich eine Büttenrede verdient. Der Ministerpräsident könnte ja schon einmal üben. Ich bemühe mich um einen ernsthaften Beitrag, aber liebe Kolleginnen und Kollegen, ernst können Sie diesen Antrag doch tatsächlich nicht meinen, denn Sie fordern Ihre Regierung auf, sich gesetzeskonform zu verhalten (Zuruf FDP: Hey! – Beifall SPD, FDP und SSW) und lassen sie darüber auch noch jährlich dem Ausschuss berichten – heidewitzka! Der Kollege Brandt oder der Kollege Plambeck – ich weiß gar nicht, wer von den beiden Vorrednern es war – hat ja schon § 4 Absatz 12 EWKG Schleswig-Holstein, zitiert, in dem die Quote feststeht und alles geregelt ist, was die Autos angeht. Ich sage es gern noch einmal: „bis Ende 2025 auf 50 Prozent“ saubere Fahrzeuge erhöhen und „bis Ende 2030 alle Fahrzeuge im Bestand der Landesverwaltung emissionsfrei“. – Ei pardauz! So steht es im Gesetz. Dazu fordern Sie die Landesregierung jetzt auf. Ich finde, wir finden: Das ist an Peinlichkeit fast nicht zu überbieten. Einzig alleine, wenn wir die Landesregierung tatsächlich auffordern müssten, weil sie es von alleine nicht täte, wäre es sinnvoll. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie Ihren Koalitionsvertrag richtig gelesen hätten, dann müssten Sie heute – das ist jetzt ein Zitat, Herr Präsident – „ein stringentes Umsetzungskonzept mit entsprechenden Zwischenzielen“ fordern. So haben Sie es in Ihrem Koalitionsvertrag formuliert. (Beifall SPD, Dr. Heiner Garg [FDP] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Vielleicht ist Ihnen bewusst, dass es jetzt schon fast zu spät für so ein Konzept ist, wenn die Landesregierung bisher noch keines hat. Angesichts der Lieferzeiten von E-Autos ist es mit den Zwischenzielen vielleicht auch etwas schwierig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kollege Brandt war ja immerhin so fair, auf den tatsächlichen Nachholbedarf der Landesregierung hinzuweisen. Ich habe mir schon einmal im Rahmen der Haushaltsberatung 2022 das Vergnügen gemacht, die Anzahl der E-Autos in der Landesverwaltung abzufragen. Das Ergebnis war schon damals beschämend, fand ich: Von 75 geleasten Fahrzeugen – eigens angeschafft wird nicht mehr viel; es wird geleast – waren doch tatsächlich 16 hybrid und ganze sechs vollelektrisch. – Wow, so geht die Energiewende, so geht die Verkehrswende im echten Norden! Und das waren nur die geleasten Fahrzeuge. (Vereinzelter Beifall SPD) Jetzt wird es richtig gut, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir haben ja nicht nur Fahrzeuge auf der Straße, wir haben auch in dreistelliger Zahl Fahrzeuge im Wasser: Schiffe, Boote und andere Wasserfahrzeuge. Was ist denn mit denen? Was ist denn mit der Umstellung dieser Antriebe? – Darüber haben wir auch schon einmal in diesem Haus geredet. Was ist denn eigentlich daraus geworden, liebe Kolleginnen und Kollegen? Unser Fazit: Anträge wie dieser sollen Aktivität vortäuschen, wo eigentlich nur gesetzeskonformes Handeln gefragt ist. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, nennen wir Politiksimulation. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag oab. (Beifall SPD, FDP und Jette WaldingerThiering [SSW])
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Bernd Buchholz das Wort. (Zurufe) – Dann ist das hier falsch gemeldet worden. Ich erteile selbstverständlich dem Kollegen Kumbartzky das Wort. (Serpil Midyatli [SPD]: Der hat ein bisschen zugenommen! – Annabell Krämer [FDP]: Kein Bodyshaming hier! – Oliver Kumbartzky [FDP]: Ich werde hier gemobbt!)
Oliver Kumbartzky FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Midyatli! In dem vorliegenden Antrag geht es ja darum, dass die Landesregierung aufgefordert wird, § 4 Absatz 12 des EWKG einzuhalten und zu erfüllen. Da wir als Rechtstaatspartei immer dafür sind, dass geltende Gesetze einzuhalten sind, werden wir diesem Antrag zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Peter Lehnert
Für den SSW erteile ich das Wort dem Fraktionsvorsitzenden Lars Harms.
Lars Harms SSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Da hat der SSW dann doch mehr zu sagen als der verkleidete Herr Buchholz von eben. Als ich nämlich den Antrag der regierungstragenden Fraktionen zur Umstellung der Fahrzeugflotte las, dachte ich genauso wie der Kollege Kumbartzky: Gute Sache, sollten wir so machen. Dann dachte ich: Was ist eigentlich neu daran? (Heiterkeit Beate Raudies [SPD]) Ja, genau, steht so im Gesetz, sollte man so machen, steht ja drin und sollte man sich eigentlich dran halten. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Könnte man machen!) Insofern sind wir da auf dem gleichen Standpunkt. Natürlich schadet es nicht, sich dann regelmäßig dazu berichten zu lassen. Das ist ja die einzige Neuerung. Meine Damen und Herren, trotzdem muss man einmal genau hingucken, welche Herausforderungen wir denn haben. Das eine ist: Natürlich müssen wir in Fahrzeuge investieren, die elektrisch fahren. Das ist die einzige vernünftige Alternative. Wir wissen alle, dass es mit Wasserstoff nicht funktioniert. Den sollte man lieber woanders nutzen, nämlich in größeren Anlagen. In Schiffen, vielleicht auch in Bussen kann man das machen, aber mehr ist eben nicht. E-Fuels, das sagen schon die Fachleute, werden nie marktreif werden. Es macht gar keinen Sinn, sich damit zu beschäftigen, weil es wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Deswegen ist ganz klar, dass wir uns mit dem Bereich nicht beschäftigen müssen. Es geht tatsächlich um E-Mobilität. (Beifall Thomas Losse-Müller [SPD]) Da haben wir eigentlich nicht die Herausforderung, diese ganzen Autos zu leasen oder zu kaufen. Das wird irgendwie laufen, dafür brauche ich kein großes Programm der Regierung. Die Frage ist dann doch: Haben wir eine Infrastruktur, die darauf ausgelegt ist? (Beifall SSW und SPD – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Da wissen wir ja selber auch – so viel kann man ja sagen –: Das ist eine Herausforderung. Du kannst nämlich nicht überall so ein Schnellladesystem hinbauen. Das ist aber eigentlich notwendig. Es sind aber die Leitungen nicht darauf ausgelegt. Wenn dann auf einmal auch noch jeder Private anfängt, E-Autos zu fahren, wird es noch etwas schwieriger. Und wenn dann noch die Leute sagen: „Wir bauen uns überall auch noch eine Wärmepumpe hin“, stellen wir fest, da wird dann schon wieder elektrische Energie benötigt. (Serpil Midyatli [SPD]: Aber du hast vorhin gesagt, das regelt der Markt!) Was ich damit sagen will, ist, dass das Problem nicht ist, dass wir hier die Autos kaufen wollen. Das Problem wird nachher sein, dass wir diese Autos auch laden können. (Beifall SPD) Bei uns vor der Tür haben wir derzeit noch nicht die Möglichkeit, Fahrzeuge zu laden. (Beate Raudies [SPD]: Aber in der Tiefgarage jetzt!) Das mag der Grund sein, warum so viele Häuser, so viele Ministerien solche Fahrzeuge eben noch nicht angeschafft haben. Da müssen wir rangehen. Wenn wir das nicht machen, wenn wir da nicht Geld in die Hand nehmen und die Kommunen unterstützen, damit eben auch solche Netze geschaffen werden können, dann können wir uns hundertmal überlegen, ob wir irgendwelche Autos anschaffen; dann wird es nicht funktionieren. Ganz ehrlich – das soll auch das Letzte sein –: Das Entscheidende ist nicht nur, dass wir Ladesäulen haben, sondern man muss seine Fahrzeuge auch schnell laden können. Das ist das Entscheidende. Wenn wir das nicht können – derzeit können wir das nicht –, dann kriegen wir Schwierigkeiten in der Nutzung dieser Fahrzeuge. Das ist die große Herausforderung, die wir haben. Das heißt: Wenn wir uns als Land überlegen, wir wollen diese Fahrzeuge an einem Standort anschaffen – ob das beim Landesbetrieb Küstenschutz ist oder ob das bei (Lars Harms) einem Ministerium ist –, dann liegt es ganz klar immer zuerst an der Ladeinfrastruktur, ob sich das überhaupt lohnt. Deswegen geht es nicht nur darum, einfach einen Plan zu haben, dass wir diese Fahrzeuge anschaffen wollen, sondern es geht vor allen Dingen darum, einen Plan zu haben, wo wir sie laden können. Wir warten immer noch darauf, dass wir da eine Erkenntnis durch die Landesregierung kriegen. Die haben wir nämlich bisher noch nicht. – Vielen Dank. (Beifall SSW)
Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich der Finanzministerin Monika Heinold das Wort. Monika Heinold, Finanzministerin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist mir eine große Ehre und Freude, zu diesem Punkt sprechen zu dürfen. (Zuruf SPD: Wirklich?) Die Neufassung des EWKG vom 17. Dezember 2021 setzt auf den neuen Klimaschutzzielen auf, die auf Bundesebene nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vereinbart wurden. Demnach sollen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 bis 2030 bundesweit um mindestens 65 Prozent gemindert werden. Um das zu erreichen, hat unser EWKG eine Reihe konkreter Ziele festgeschrieben. Unter anderem sollen – es ist heute hier erwähnt – bis 2030 alle Fahrzeuge mit Ausnahme bestimmter Sonderfahrzeuge im Bestand der Landesverwaltung emissionsfrei sein. Unter Sonderfahrzeuge fallen beispielsweise Baustellenfahrzeuge, landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, Zivil- und Katastrophenschutzfahrzeuge und Fahrzeuge des Rettungswesens. Ab 1. Januar 2035 – so im Gesetz verankert – sollen nur noch emissionsfreie Fahrzeuge inklusiv Sonderfahrzeugen genutzt werden, soweit nach dem Stand der Technik verfügbar. Insgesamt befinden sich heute 661 Straßenfahrzeuge, die für eine Umstellung infrage kommen, im Bestand der Landesverwaltung. Während es vor 2015 in der Landesverwaltung noch kein einziges E‑Fahrzeug gab, sind es inzwischen 82 emissionsfreie Elektrofahrzeuge und 96 emissionsfreie Fahrzeuge, wenn wir Hybrid hinzurechnen. Das entspricht einer Quote von 12,4 Prozent beziehungsweise 14,5 Prozent. Wenn wir uns zum Vergleich einmal anschauen, was bundesweit auf den Straßen ist, dann liegt dort der Anteil bei zwei Prozent. Das zeigt: Wenn alle so handeln würden wie wir, hätten wir einen deutlich größeren Bestand an E‑Fahrzeugen auf unseren Straßen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Obwohl wir besser als der Bundesdurchschnitt sind, geben wir uns damit natürlich nicht zufrieden. Ziel ist es, bis 2025 die Hälfte aller relevanten Fahrzeuge auf emissionsfrei umgestellt zu haben. Das ist das, worauf wir uns verständigt haben. Da sind wir in der Umsetzung. Neben der Umstellung der Fahrzeugflotte – auch das wurde eben erwähnt – braucht es eine bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur an unseren Landesliegenschaften. Auch hier kommen wir Stück für Stück voran. Unser Ziel ist es sicherzustellen, dass jede Landesliegenschaft mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet wird, auch unabhängig von einer Fahrzeugbestellung. Darüber hinaus prüft die GMSH bei jeder E‑KfzBeschaffung, ob am jeweiligen Standort generell ausreichend Ladepunkte vorhanden sind. Mit der schrittweisen Umsetzung des so beschriebenen CO₂-neutralen Fuhrparks und dem Ausbau der Ladeinfrastruktur kommen wir unserem Ziel der klimaneutralen Landesverwaltung ein großes Stück näher. Dabei dürfen wir aber nicht vergessen, dass neben dem Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge und der Vermeidung von Verkehr auch die verstärkte Nutzung des ÖPNV immer wieder geprüft werden muss und dass wir auch hierfür gute Rahmenbedingungen brauchen. Und die schaffen wir Stück für Stück. Ein gutes Beispiel dafür ist, dass wir die Attraktivität für die Nutzung des ÖPNV dadurch gestärkt haben, dass wir unseren NAH.SH-Jobticket mit dem Deutschlandticket kombiniert haben. Damit können unsere Beschäftigten auf dem Arbeitsweg dort, wo die Anbindung es zulässt, aber auch in ihrer Freizeit zu extrem guten Konditionen umweltfreundlich unterwegs sein. Und auch mit dem Angebot des Fahrradleasings, das für einen Teil der Beschäftigten gilt, vereinen wir nachhaltige Mobilität mit Klimaschutz. Meine Damen und Herren, die Landesregierung zeigt, dass Mobilität gleichzeitig komfortabel, leistungsfähig und klimafreundlich sein kann. Deshalb werden wir unser Ziel, die Umstellung der Fahrzeugflotte, weiterhin engagiert verfolgen und, wie in Ihrem Antrag gefordert, dem Finanzausschuss jährlich im ersten Quartal über den aktuellen Stand berichten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Ministerin Monika Heinold) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Oliver Kumbartzky FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den letzten zwölf Monaten hat das Land gerade einmal drei – ich wiederhole: drei! – weitere Gebäude mit einer PV-Anlage ausgestattet. Damit verfügen jetzt 4,4 Prozent aller Landesgebäude über eine Photovoltaikanlage – gerade einmal 0,3 Prozent mehr als noch vor einem Jahr. (Zurufe FDP: Hui!) Herzlichen Glückwunsch! (Demonstrativer Beifall FDP) Um noch einmal Zahlen zu nennen: 43 von 981 Dächern. Das kann man lustig finden. Ich, meine Damen und Herren, finde das peinlich. (Zurufe FDP: Wir auch! – Beifall FDP) Wenn Schwarz-Grün in diesem Schneckentempo weitermachte, würde es mehr als 300 Jahre dauern, bis alle landeseigenen Gebäude über eine PV-Anlage verfügen. Ich hoffe, es dauert nicht so lang – sowohl Schwarz-Grün als eben die PV-Geschichte. Schaut man sich den Koalitionsvertrag von CDU und Grünen an, sieht man, darin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Landesregierung eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz hat. Auch im EWKG ist es festgeschrieben. Wir haben bei dem Tagesordnungspunkt eben gerade gesehen, dass der Koalition das EWKG sehr wichtig ist und sie einen Weckruf an die Landesregierung gesendet hat. Jetzt von uns der Weckruf: Ganz klar, es muss beim Thema PV auf landeseigenen Dächern mehr getan werden. (Beifall FDP, SSW und Marc Timmer [SPD]) Ich bin immer sehr dafür, dass Gesetze eingehalten werden. Schaut man sich dieses Thema an und vergleicht das mit dem EWKG, sieht man, dass Schwarz-Grün diesem Gesetz nicht gerecht wird und der Vorbildrolle nicht gerecht wird. Die grüne Finanzministerin und der grüne Energiewendeminister machen hier schlichtweg ihren Job nicht. Während die Grünen sonst immer darauf achten, dass Private immer noch mehr gegängelt werden, und verlangen, dass Private bestimmte Vorschriften einhalten und sich PV aufs Dach setzen, wird bei der eigenen Verantwortung weggeschaut. Solche Vorbilder braucht kein Mensch. Das schadet auch dem Einsatz für Klimaschutz. Die Landesregierung macht sich mit solchen Zahlen, die ich eben genannt habe, unglaubwürdig. (Beifall FDP, SSW und Marc Timmer [SPD]) Frau Heinold, Sie sind seit elf Jahren als Finanzministerin im Amt. Die klimapolitische Bilanz in Ihrem Bereich ist verheerend. Das scheint Sie nicht einmal wirklich zu interessieren. Ich kann nicht nachvollziehen, dass Ihr Ministerium derart herumtrödelt und landeseigene Dachflächen nicht, wie Niedersachsen es macht, auch an Investoren vermietet, wenn das Land selbst nicht in der Lage ist, das zu tun. Man muss nur einmal ins Nachbarland schauen. Da können Private Dachflächen mieten. Auch die bereits vor einem Jahr versprochene PVStrategie der Landesregierung lässt weiter auf sich warten. Es passt angesichts dieser miserablen Bilanz nicht ins Bild, gleichzeitig die Pflichten für Bürgerinnen und Bürger zur Installation von Photovoltaikanlagen immer stärker ausweiten zu wollen. (Beifall FDP und Birgit Herdejürgen [SPD]) (Oliver Kumbartzky) Wir fordern mit unserem Antrag heute erneut eine umfangreiche Investitionsoffensive beim Thema Photovoltaik. Anders als es die Landesregierung darstellt, wäre ein Solarkataster ein geeignetes Instrument, um endlich zu nennenswerten Fortschritten zu kommen. Nun hat die Koalition einen Alternativantrag eingebracht, der es in sich hat. Ich erinnere noch einmal daran: Nur 43 der 981 landeseigenen Gebäude verfügen über eine PV-Anlage. Die Koalition schreibt in ihrem Antrag: „In diesem Zusammenhang begrüßt der Landtag, dass die Landesregierung dem Ausbau von PV-Anlagen eine hohe Priorität einräumt.“ Das ist wirklich unglaublich, das ist karnevalesk. Das hätte den Orden wider den tierischen Ernst verdient. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Immerhin fordern CDU und Grüne in ihrem Antrag, dass die Landesregierung endlich ihre angekündigte Strategie vorlegen soll. Da habe ich ein bisschen Hoffnung, dass angekommen ist, dass die Regierung liefern soll. Dann mal los! Ich werbe trotzdem dafür, unserem Antrag zuzustimmen. Gerade mit den Punkten Solarkataster und Vermietung an private Investoren könnten wir diese Thematik ordentlich voranbringen. Ich bitte zum Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)
Peter Lehnert
Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Ole-Christopher Plambeck das Wort.
Ole-Christopher Plambeck CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Photovoltaikanlagen auf Landesliegenschaften sind wichtig – keine Frage –, und sie sind notwendige Umsetzungsinstrumente, um die Ziele des EWKG zu erreichen. Daher ist der Zubau mit PV dort, wo es sinnvoll ist, ein wichtiger Beitrag, erneuerbare Energie zu produzieren und damit die Emissionen im Bereich der Gebäude beziehungsweise deren technischer Anlagen zu senken. Im Jahr 2021 hatten die Emissionen aus dem Stromverbrauch inklusive der IT-Anlagen einen Anteil an den Gesamtemissionen der Landesverwaltung von mehr als 38 Prozent. Daran sieht man, dass auch hier die Umstellung absolut wichtig ist. Daher müssen Energieerzeugungsanlagen, also die klassische PV-Anlage auf dem Dach, aber auch Fassadenanlagen oder PV-Anlagen auf gebäudenahen Freiflächen zügig kommen. Jede Möglichkeit, die Energie der Sonne in nutzbare Energie umzuwandeln, sollte genutzt werden, wo es machbar ist. In der Tat muss das Land das alles nicht unbedingt selbst machen, sondern sollte entsprechende Flächen an Unternehmen verpachten, die dies umsetzen. Insgesamt hat die Landesregierung umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dazu zählen Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Landesliegenschaften und der Einsatz von erneuerbaren Energien, also PV. Bisher war die Konzentration, dort PV zu installieren, wo saniert wird. Es wurde die nachhaltige Beschaffung eingeführt, die Strategie zur Reduktion der Büroflächen und kürzlich die beschlossene Green-IT-Strategie. Es wird sehr viel gemacht, um die gesetzlichen Ziele bis 2040 zu erreichen. Natürlich muss dem weiter Nachdruck verliehen werden. Daher bitten wir die Landesregierung, zeitnah die Photovoltaikstrategie für Landesliegenschaften vorzulegen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Kollegin Nelly Waldeck das Wort.
Nelly Waldeck GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg_innen! Ein Jahr dauert die Legislaturperiode, da wird es Zeit, Anträge ein zweites Mal zu stellen. (Annabell Krämer [FDP]: Nächstes Jahr wieder!) Wir führen die Debatte über die Verantwortung der Landesregierung, um Klimaschutz in und auf den Landesliegenschaften voranzubringen, gern ein zweites Mal. (Christopher Vogt [FDP]: Wenn ihr nichts macht!) Es ist richtig: Wir haben als Landesregierung ambitionierte Ziele für Solarenergie in Schleswig-Holstein. Wir wollen die erneuerbare Stromerzeugung bis 2030 auf 40 Terawattstunden bis 45 Terawattstunden anheben. Bislang hält der Solarausbau im Land mit diesem Ziel in Schleswig-Holstein ganz (Nelly Waldeck) gut Schritt, das allerdings vorrangig auf Freiflächen. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Gerade im Sinne einer effizienten Flächennutzung wollen wir den Ausbau von Solaranlagen dort, wo bereits versiegelte Fläche ist, noch stärker voranbringen. Dazu gehören natürlich vorrangig die Dächer. So sind wir auch bereits einige regulative Punkte angegangen, beispielsweise befindet sich unsere Landesbauordnung in der Überarbeitung, damit endlich auch Doppel- und Reihenhäuser Solar einfacher ausbauen können. Auch in der Landesverwaltung ist seit dem letzten Jahr einiges passiert. Die PV- Leistung auf Landesliegenschaften hat sich in den letzten drei Jahren immerhin verdreifacht. Während der Zubau 2020 noch bei etwa 200 Kilowatt-Peak lag, sind dieses Jahr fast 800 Kilowatt-Peak Zubau dazugekommen. Das ist der richtige Weg und zeigt, dass der Ausbau von Photovoltaik auf den Landesdächern zumindest vorangeht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich sind wir damit weitaus noch nicht am Ende. Die Ausbaukurve muss mindestens so steil weitergehen, wenn wir unsere Ausbauziele erreichen wollen. Dabei soll auch die PV-Strategie helfen. Für die Strategie muss klar sein, dass dort, wo der eigene Energieverbrauch besonders hoch ist, auch die Priorität gesetzt werden sollte. Eigenversorgung ist immer wirtschaftlicher als die Einspeisung ins Netz. Das heißt aber nicht, dass nur für den Eigenbedarf gebaut wird. Wir wollen unsere Dächer nutzen und mit den Landesliegenschaften zur Energieversorgung beitragen. Dazu reicht der reine Ausbau zum Eigenbedarf nicht. Es darf auch nicht das Kriterium maximaler Wirtschaftlichkeit gelten. Das haben wir bereits im Rahmen des § 7 der Haushaltsordnung festgelegt und mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz noch einmal verfestigt. Deswegen gilt es, über den eigenen Bedarf hinaus zu bauen und möglichst eine Vollbelegung der Dächer anzustreben. Genau das halten wir in unserem Antrag noch einmal sehr deutlich fest. Natürlich wird bei der Auswahl der Maßnahmen auch auf Effizienz gesetzt. Es ist sinnvoll, erst die Dachsanierung und Energieeffizienzmaßnahmen am Gebäude durchzuführen, bevor PV aufs Dach montiert wird. Die PV-Anlagen werden erst montiert, wenn die Sanierung bereits stattgefunden hat und keine Nachsanierung zum späteren Zeitpunkt mit Solaranlagen erfolgen muss. Auf diesen Bereich wurde die letzten Jahre ein größerer Schwerpunkt gelegt. Insofern sind die Ergebnisse bislang noch nicht so erfreulich, wie ich sie mir vorstellen würde. Aber der Blick auf die geplanten Solaranlagen im Vergleich zu den bestehenden zeigt doch: Es geht in die richtige Richtung. Das Wichtigste ist: Mit den Programmen IMPULS und EMiL stehen auch ausreichend Mittel zur Verfügung, um in den nächsten Jahren deutlich mehr Solaranlagen auf die Dächer zu bringen. Insofern sollte dem weiteren Ausbau nichts im Wege stehen. Wir können, wenn Sie den Antrag im September nächsten Jahres wieder stellen, hoffentlich auf noch erfreulichere Zahlen blicken. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Zurufe FDP: Noch besser! – Zurufe)
Peter Lehnert
Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Kollegen Marc Timmer das Wort.
Marc Timmer SPD
Sehr geehrte Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über Photovoltaik auf den Dächern der Landesliegenschaften wurde hier schon oft diskutiert, leider hat sich seitdem fast nichts verändert. Die Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP hat das schonungslos offengelegt. Ich wiederhole es gern: 43 PV-Anlagen auf 981 landeseigenen Gebäuden. Das ist wirklich enttäuschend. Dabei steht die Vorbildfunktion nicht nur im Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes. Sie haben in Ihren Koalitionsvertrag geschrieben, dass die Nutzung von Photovoltaik bei den Landesliegenschaften sowohl bei Neubauten und Sanierungsvorhaben als auch im Bestand zum Standard werden solle. Da gibt es noch sehr viel Luft nach oben. (Beifall SPD, vereinzelt FDP und SSW) Danke daher an die FDP, die ein weiteres Mal völlig zu Recht auf dieses Versäumnis hinweist. Und was machen Sie, liebe regierungstragenden Fraktionen? Sie legen uns einen wachsweichen Alternativantrag vor, der vorgibt, Sie hätten in diesem Bereich etwas erreicht und im Prinzip alles im Griff. Hier erkenne ich ein wiederkehrendes Muster. Es (Marc Timmer) ist eines der oftmals zitierten Ablenkungsmanöver. Eine Reflexion der eigenen Verantwortlichkeit findet nicht statt. Sie machen sich nicht einmal die Mühe zu erklären, was die Gründe für den unzureichenden Solarausbau sind. Wir können aber nicht nur anderen Vorschriften machen und selbst nicht mitziehen. Das funktioniert nicht. Deshalb sollten wir zügig und pragmatisch vorgehen. Das erwarten die Menschen von uns. (Beifall SPD, FDP und SSW) Im Alternativantrag ist von umfangreichen gebäudebezogenen Maßnahmen die Rede. Tatsächlich heißt es auf der Seite des Finanzministeriums: „Mit dem laufenden Sonderprogramm ‚Energetische Modernisierung in Landesliegenschaften‘ (EMiL), dem IMPULS‑Programm und der Einzelstrategie ‚Bauen und Bewirtschaftung von Landesliegenschaften‘ hat das Land im Berichtszeitraum“ – 2020 und 2021 – „rund 17 Millionen Euro in die energetische Sanierung und Modernisierung investiert.“ 17 Millionen Euro – das haben sie anscheinend selbst gemerkt – sind relativ wenig. Sie haben deshalb EMiL um 185 Millionen Euro aufgestockt. EMiL läuft bis 2030. Aber wirklichen Aufschluss, wo wir bei der energetischen Sanierung der Liegenschaften stehen und was das kosten wird, gibt der Infrastrukturbericht 2022 nicht her. Sie wissen es nicht. Das ist bitter. (Beifall SPD – Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Fangen sie doch einmal genau dort an. Die Feststellung ist übrigens nicht neu. Ich empfehle die Lektüre der Bemerkungen des Landesrechnungshofes aus diesem Jahr. In unserem TRAFO.SH – das kann man vielleicht nicht ganz vergleichen – haben wir den energetischen Sanierungsbedarf für einen Teil der Landesund kommunalen Liegenschaften auf 2,5 Milliarden Euro taxiert. Das ist nicht eins zu eins übertragbar; das zeigt eins: die deutliche Finanzierungslücke. Von daher ist mir wirklich völlig schleierhaft, wie diese Finanzierungslücke in den Griff bekommen werden soll. Sie rennen den gesetzlichen normierten Zielen in weitem Abstand hinterher. Das zeigt dieses Thema besonders anschaulich. Dabei gäbe es gerade beim PV‑Zubau gute Möglichkeiten. Denn PV‑Anlagen rechnen sich. Der erzeugte Strom kann in den Büros und Kantinen gleich genutzt werden. Da der Strom in erster Linie tagsüber gebraucht wird, ist der Eigenverbrauch hoch, und die Anlagen amortisieren sich schnell. Es handelt sich also um grundsätzlich wirtschaftliche Projekte. Genau deshalb können auch Fremdmittel zum Einsatz kommen, die aus den ersparten Energiekosten über die Zeit getilgt werden. Deshalb verstehe ich das zögerliche Handeln der Landesregierung nicht. (Beifall SPD, Oliver Kumbartzky [FDP] und Christopher Vogt [FDP]) Es ist eine reine Organisationsfrage. Die Maßnahmen würden den Haushalt kaum belasten. Hierbei sind auch weniger wirtschaftliche Projekte mit wirtschaftlichen Projekten zu poolen und entsprechend in Ausgleich zu bringen; auch diese Möglichkeit besteht. Die Finanzierungsfrage löst sich dann fast von selbst. Bitte legen sie also projektbezogene Daten vor! Welche Dächer werden wann auf Geeignetheit geprüft sein? Welche Projekte rechnen sich über welchen Zeitraum? Wie kann ein Poolingsystem aussehen? Inwiefern prüft und steuert die politische Ebene? Sind die Planungstools zwischen GMSH und Ministerium aufeinander abgestimmt? Gibt es eine Art Steuerungsausschuss zu dem Solarausbauprojekt, der entscheidet, wenn es hakt, unterstützt und den Zeitplan nachhält? – Über Antworten der Ministerin würde ich mich freuen. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass das Thema im Ausschuss näher zu beleuchten ist. Ich sehe große Klärungs- und Handlungsbedarf. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, vereinzelt FDP und SSW)
Peter Lehnert
Für den SSW erteile ich dem Kollegen Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Septembertagung war eine gemeinsame Beratung der Themen Fahrzeugflotte und Photovoltaik vorgesehen. Ich hatte mir da einen schönen thematischen Übergang zurechtgelegt. Den brauche ich jetzt nicht mehr, weil wir die Themen auseinandergezogen haben. Trotzdem war mein Ansatz richtig; deswegen dürfen Sie trotzdem an diesem Gedanken teilhaben. (Christian Dirschauer) (Christopher Vogt [FDP]: Redenrecycling nennt man das!) Der ist wie folgt. In der besten aller Welten ist es doch so: Wir schaffen emissionsfreie Fahrzeuge an – in 2022 waren das immerhin knapp 41 Prozent aller neu beschafften Fahrzeuge – und bauen zeitgleich konsequent Photovoltaikanlagen auf die Dächer aller Liegenschaften, auf denen es technisch möglich ist und keine anderen Belange, wie etwa der Denkmalschutz, dagegensprechen. Mit dem so gewonnenen Strom betanken wir dann unsere eigenen Fahrzeuge. Auf diese Weise entlasten wir das Netz, und der Strom ist sogar kostenfrei. Auch mir ist klar, dass das nicht immer geht. Im Dunkeln oder im Januar bei Schietwetter ist so ein Speicher auch einmal leer, aber im Ansatz wäre es durchaus denkbar. Damit daraus etwas wird, müssen wir mit dem Ausbau der Photovoltaik auf den Dächern und, wo möglich, auch an den Fassaden der Landesliegenschaften im viel höheren Tempo vorankommen. Viele landeseigene Gebäude haben nicht nur große Dachflächen, sondern auch große Fassaden, von denen sicherlich auch einige gen Süden ausgerichtet sind. Auch diese Möglichkeit zur Energieerzeugung sollten wir nicht ungenutzt lassen, zumal es da schon viele hervorragende Praxisbeispiele gibt. Schauen Sie sich beispielhaft etwa den Rhein-KaiSpeicher in Mannheim an, der mit einer großen, architektonisch ansprechenden Solarfassade schon vor zehn Jahren zum Plusenergiegebäude umgestaltet wurde. Mit der Förderung privater Balkonanlagen allein schaffen wir die Energiewende wohl nicht. Insofern brauchen wir tatsächlich dringend eine PV‑Strategie, um den Zubau an Solaranlagen gezielt planen zu können. Was wir aber noch viel dringender benötigen als nur eine Strategie sind die Solarmodule auf den Dächern, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Wenn ich lese – die Kollegen Kumbartzky und Timmer haben es erwähnt –, dass die GMSH über 900 Gebäude im Bestand aufgeführt hat, die über geeignete Flächen verfügen, davon aber nur auf 43 Gebäuden eine Solaranlage installiert ist, nimmt das Land an dieser Stelle nicht die öffentliche Vorbildfunktion ein, die ich mir wünschen würde. Das muss ich ganz klar sagen. (Beifall Lars Harms [SSW], Marc Timmer [SPD], Dr. Heiner Garg [FDP] und Christopher Vogt [FDP]) In meiner Heimat Stadt Flensburg sind circa 50 Gebäude im Besitz des Landes. Insgesamt sind dort bislang nicht mehr als sechs PV‑Anlagen auf Dächern installiert. So sieht ein konsequenter PV‑Zubau in meinen Augen nicht aus. (Beifall SSW und FDP – Christopher Vogt [FDP]: Da scheint auch nie die Sonne!) – In Flensburg scheint immer die Sonne. – In den letzten Monaten wurde viel über Freiflächen‑PV gesprochen. Klar kann man auf diese Weise große Leistungen in großer Zeit errichten. Aber wir wissen auch um die Flächenkonkurrenz und die Wirkung, die diese Anlagen im Landschaftsbild haben. Wir müssen daher noch viel stärker als bisher auf PV‑Anlagen in ohnehin schon versiegelten Bereichen fokussieren, also Dachflächen, Fassaden oder Parkplätze. Da muss das Land entschieden vorangehen und nicht den privaten Investoren hinterherlaufen. Es ist löblich, dass PV‑Anlagen bei Neubauten und Sanierungen immer mitbedacht werden, aber um wirklich voranzukommen, genügt dieses Ausbautempo nicht. Wie die FDP zu Recht bemerkt, hätten wir gerne in weniger als 300 Jahren überall dort, wo es möglich ist, Solarmodule auf Dächern und eben auch gern an Fassaden installiert. Wir erwarten daher, dass das Thema Vermietung der Dachflächen an Private ein Teil der vorzulegenden Strategie wird. (Beifall SSW, SPD und FDP) Vielleicht kann die Landesregierung auch einmal mit den Niedersachen ins Gespräch kommen, um zu hören, ob deren Konzept zur Nachahmung empfohlen werden kann. Wir brauchen das Rad nicht neu zu erfinden – abgucken ist an der Stelle erlaubt. Nur losgehen muss es endlich, und darin stimmen wir ganz mit der FDP überein. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, FDP und Marc Timmer [SPD] – Lars Harms [SSW]: Sehr gut!)
Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich der Finanzministerin Monika Heinold das Wort. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Jetzt geht die Sonne unter!) Monika Heinold, Finanzministerin: Jetzt geht die Sonne auf. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Ministerin Monika Heinold) Meine Damen und Herren! Für die Landesregierung ist Nachhaltigkeit ein zentrales Thema. Das betrifft alle Bereiche – Finanzanlagen über grüne Energie –, und es betrifft natürlich auch unsere Landesliegenschaften. Mit der Strategie zum Erreichen der Klimaschutzziele, die im Mai 2020 – damals noch durch das Jamaikakabinett – verabschiedet wurde, haben wir Ziele für unsere Landesliegenschaften klar definiert. Wie sieht diese alte, ehemalige Jamaikastrategie aus? In einem ersten Schritt haben wir vereinbart, unseren Schwerpunkt auf die energetische Sanierung und das klimaschonende Bauen zu setzen. Dazu gehört das Prinzip Sanierung vor Neubau, Verwendung nachhaltiger Baumaterialien und die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie zum Beispiel durch Dachbegrünung. Außerdem denken wir standardmäßig bei Baumaßnahmen die Energetik gleich mit; hier greift das sogenannte Kopplungsprinzip. Das heißt, bauliche Maßnahmen werden grundsätzlich mit energetischen Sanierungen gekoppelt. Mit dem Programm „Energetische Modernisierung in Landesliegenschaften“ – EMiL – sind hierfür, neben IMPULS, für den Zeitraum bis 2030 über 200 Millionen Euro eingeplant. Dies klingt aus heutiger Sicht selbstverständlich, aber ich kann Ihnen sagen, in den ersten Jahren, als ich Finanzministerin wurde, gab es weder Geld für Bausanierung noch für energetische Maßnahmen. Das heißt, was heute so selbstverständlich klingt, dass in der Planung für energetische Sanierung jetzt Geld da ist, ist tatsächlich etwas, was sich das Parlament insgesamt – wir uns alle miteinander – erarbeitet hat. Heute haben wir Mittel für Bau und Sanierung und damit auch für zusätzliche Energieeffizienz. Meine Damen und Herren, wenn Sie sich einmal anschauen, was im Land passiert, dann sehen Sie auch, dass diese Mittel für Bau und Sanierung gerade im energetischen Bereich gut ankommen. Schauen Sie sich die Zentrale Hochschulbibliothek der Uni Lübeck an, schauen Sie sich das Bauvorhaben auf dem Campus Kiel an, schauen Sie sich die Finanzämter in Heide und Husum an, schauen Sie sich die Polizeidirektion in Westerland auf Sylt an – überall wird saniert, auch energetisch saniert, und wir kommen voran. (Christopher Vogt [FDP]: IB.SH!) – Meine Damen und Herren, die IB.SH ist ein klimaneutrales Gebäude. Man hätte natürlich zusätzlich auch noch Solar darauf bauen können. Man hat damals gesagt: Wenn Klimaneutralität erreicht ist, ist es gut. – Aus heutiger Sicht, wenige Jahre später, würde man sagen: Es geht auch mehr als Klimaneutralität, selbstverständlich. – So entwickeln wir uns alle miteinander immer weiter. Neubauten errichten wir grundsätzlich unter der Beachtung des Passivhausstandards. Zudem unterschreiten wir die bundesgesetzlichen Vorgaben zum Wärmedämmwert von Bauteilen beim Ausbau von größeren Sanierungen um 30 Prozent. Stück für Stück stellen wir so die Energieeffizienz unsere Landesliegenschaften um und integrieren erneuerbare Energien bei der Wärme- und Stromversorgung. Und natürlich gehören dazu auch die Photovoltaikanlagen. Sie sehen also: Die Landesregierung hat sich noch unter Jamaika darauf verständigt, nicht zuerst Solar flächendeckend auf die Dächer zu bringen, sondern zunächst Gebäude energetisch zu sanieren und mit regenerativer Energie auszustatten. Das war unsere Strategie, und die ist noch nicht sehr lange her. Jetzt, angesichts der verschärften Debatte um die Notwendigkeit, sich von fossilen Energieträgern und autoritären Staaten unabhängig zu machen, machen wir noch mehr und verstärken unsere Strategie. Deshalb werden wir natürlich auch im Bereich der Photovoltaikstrategie, die gerade im Finanzministerium finalisiert wird, noch mehr machen und diese Strategie bis Ende des Jahres veröffentlichen. Wir wollen und wir müssen Photovoltaik nutzen, und wir haben Potenzial. Aber lassen Sie mich das auch sehr klar sagen: Natürlich sind nicht alle 981 Liegenschaften, die in der Bauverwaltung gelistet sind, für die Installation von PV-Anlagen geeignet, beispielsweise kleinere Garagen oder verschattete Flächen. Wir haben jetzt 43 Landesgebäude mit PV-Anlagen, das haben Sie gesagt. Acht weitere sind in der Umsetzung, weitere 70 sind geplant. – Vielen Dank für die heutige Debatte und gerne jedes Jahr immer wieder. (Christopher Vogt [FDP]: Darauf können Sie sich verlassen!) Wir reden über ein sehr wichtiges Thema. (Christopher Vogt [FDP]: Das machen wir jetzt jeden Monat, Monika!) Wir müssen vorankommen. Wir kommen voran. Manchmal wird nicht so gut über die GMSH geredet. Lassen Sie mich deshalb auch sagen: Wir bürden unserer GMSH eine ganze Menge auf. So haben wir gerade vor wenigen Tagen gesagt, dass (Ministerin Monika Heinold) wir – das ist auch die Forderung hier im Parlament, darüber werden wir morgen sprechen – mehr Plätze in unseren Landesunterkünften für Flüchtlinge zur Verfügung stellen müssen. Das heißt, es kommt immer mehr an Anforderungen auf die GMSH zu. Wir müssen priorisieren. Das machen wir auch. Darunter soll die energetische Sanierung nicht leiden. Ich bedanke mich an dieser Stelle einmal bei unseren Mitarbeitenden der GMSH ganz herzlich dafür, dass sie sich immer wieder neuen Herausforderungen stellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und Christian Dirschauer [SSW])
Peter Lehnert
Die Ministerin hat die Redezeit um eine Minute und acht Sekunden erweitert. Dies stünde theoretisch allen Fraktionen zur Verfügung. – Ich sehe aber keine weiteren Wortmeldungen und schließe deshalb die Beratung. Ausschussüberweisung ist meines Erachtens nicht beantragt worden. Ich komme dann zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/1377, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion, die FDP-Fraktion und der SSW. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/1415, in der Sache abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD und FDP. Damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 20 auf: Vertrauen und Akzeptanz stärken – Entwicklung des Digitalen Euro konstruktiv begleiten Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1466 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Ich erteile zunächst für die CDU-Fraktion dem Abgeordneten Michel Deckmann das Wort.
Michel Deckmann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Anfang nächsten Jahres feiern wir ein 25-jähriges Jubiläum: Vor 25 Jahren wurde der Euro als Buchgeld eingeführt. # (Beate Raudies [SPD]: Ah, das war toll! – Zuruf Lars Harms [SSW]) Für manch einen wie mich ist das eher eine Geschichte aus ferner Vergangenheit, denn ich kenne als Bargeld nur den Euro. Die D‑Mark war für mich eher Spielgeld zu Kindheitszeiten. Immer mehr Generationen wachsen so auf und kennen nur den Euro in ihrem Alltag. Über 20 Jahre ist es also her. Über 20 Jahre hat der Euro Bedeutung für den Alltag der Menschen in unserem Land, sei es beim Einkaufen im Supermarkt oder auch beim Reisen innerhalb unserer europäischen Nachbarstaaten. Ursprünglich wurde hauptsächlich tatsächlich der Euro als Bargeld verwendet, als das gesetzliche Zahlungsmittel. Doch in den vergangenen Jahren gab es dort andere Entwicklungen: Elektronisches Giralgeld wurde immer bedeutsamer, beispielsweise wie die mittlerweile fast schon klassischen Instrumente der EC-Karte oder der Kreditkarte. Aber nun mittlerweile auch modernere Anbieter wie beispielsweise PayPal und Apple Pay dominieren immer weiter den europäischen Zahlungsverkehrsmarkt. In manchen Ländern der Eurozone ist gar die elektronische Zahlungsweise der hauptsächliche Faktor, und Bargeld wurde weitestgehend zurückgedrängt. In Deutschland ist das noch nicht der Fall. In Deutschland genießt Bargeld unter anderem aufgrund seiner Anonymität weiterhin sehr großes Vertrauen und wird überwiegend insbesondere von dem älteren Teil unserer Gesellschaft verwendet. Diese Entwicklung müssen wir in unserer Politik berücksichtigen und adressieren. So wird beispielsweise auf europäischer Ebene seit mehreren Jahren die Einführung eines sogenannten digitalen Euro diskutiert, insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung im Kryptowährungsbereich. Mittlerweile liegt dazu auch ein Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission vor. In der Debatte um das ganze Thema digitaler Euro wurden auch Sorgen artikuliert: Beispielsweise wird die Sorge vor einer möglichen Abschaffung des Bargelds geäußert, aber auch die Auswirkung auf unsere Geschäftsbanken, beispielsweise auf die Kreditfähigkeit dieser. (Michel Deckmann) Ich bin davon überzeugt: Als politische Vertreter müssen wir diese Sorgen ernst nehmen; denn auch mit Einführung des digitalen Euro muss klar sein: Bargeld als Alternative muss für all diejenigen erhalten bleiben, die ihn nutzen wollen. Ich bin froh, dass die EU-Kommission dies auch bekräftigt hat, und ich möchte dies an dieser Stelle auch tun, denn solange Bargeld von den Menschen genutzt werden möchte, muss es auch als Alternative gewährt bleiben. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Die Diskussion allerdings rein aufs Bargeld herunterzubrechen, ist zu einfach, denn die Frage um die Zukunft unserer Währung ist vielschichtig. Wir müssen uns fragen: Wer soll das Wallet, also den Ort, wo der digitale Euro verwaltet werden soll, anbieten? Wir müssen fragen, welche Rolle die Intermediäre in der Zukunft unserer Währung haben sollen und wie wir eigentlich möglichst umfassende Anonymität für die Nutzer des digitalen Euro organisieren, damit auch diese unserer neuen möglicherweise digitalen Währung anschließend vertrauen können. Diese Fragen sind noch nicht abschließend geklärt, und das, obwohl wir bereits einen Verordnungsentwurf vorliegen haben und sich der Bundesrat damit beschäftigt hat. Es ist wichtig, dass Gesellschaft und Politik an diesem Prozess umfassend beteiligt werden. Deswegen haben wir heute diesen Antrag eingebracht, denn er soll der erste Schritt dazu sein. Deswegen soll das heute hier nicht die abschließende finale Beratung sein, denn dafür ist das Thema zu komplex. Da würden wir uns darüber freuen, das ganze Thema weiter im Finanzausschuss und begleitend im Europaausschuss mit einem möglicherweise stattfindenden Fachgespräch zu beraten, um einfach gemeinsam diese große Komplexität näher beleuchten zu können. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Oliver Brandt das Wort.
Oliver Brandt GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehöre zu einem Jahrgang, der noch den 50-DM-Schein mit dem Lübecker Holstentor in der Hand gehalten hat, aber ich bin durchaus sehr zukunftszugewandt. (Vereinzelter Beifall SPD) Deswegen freue ich mich, jetzt über den digitalen Euro sprechen zu dürfen. (Lars Harms [SSW]: Ich habe noch mit 2- DM-Stücken gezahlt!) – Ich auch. – Vor zwei Jahren hat die EZB erstmals angekündigt, ein Konzept für einen digitalen Euro vorzulegen. In diesem Sommer hat nun die EUKommission einen konkreten Vorschlag zur Einführung eines digitalen Euro vorgelegt. Worum geht es beim digitalen Euro? – Geplant ist er als ein drittes Zahlungsmittel neben dem Bargeld und dem Buchgeld auf Bankkonten. Er soll Bargeld nicht ersetzen, sondern ergänzen. Außerdem soll er in allen EU-Staaten genutzt werden können. Die Einführung eines digitalen Euro würde eine Reihe von neuen Möglichkeiten eröffnen. Insbesondere für Verbraucherinnen und Verbraucher wäre er einfach, barrierearm und verlässlich, zudem im Grundsatz kostenfrei. Er könnte analog zu Bargeld verwendet werden, aber, und das ist der Unterschied im Vergleich zu bestehend bargeldlosen Zahlungslösungen: Ebenso wie bei Bargeld liefe die Zahlung anonym ab. Derzeit geben wir mit bargeldlosen Zahlungen erhebliche Datenmengen über unser alltägliches Verhalten preis. Dies wäre beim digitalen Euro zukünftig nicht der Fall, je nachdem, wie er ausgestaltet wird. Der digitale Euro ist ebenso eine Chance für den Einzelhandel auf ein faires und gebührenarmes oder eventuell sogar kostenfreies neues Zahlungsmittel, ohne dass es für Kleinbetriebe mit einer Verpflichtung zur Annahme verbunden ist. Auch hier kommt es im weiteren Prozess darauf an, wie die konkrete Ausgestaltung aussieht. Zudem verfügen viele Menschen in der Europäischen Union nicht über ein Bankkonto, und das unfreiwillig. Allein in Deutschland liegt die Zahl nach Schätzungen der Verbraucherzentralen bei etwa einer halben Million. Ein digitaler Euro würde auch ihnen künftig die Teilhabe am digitalen Zahlungsverkehr ermöglichen. Das wäre ein nicht zu unterschätzender Fortschritt für Inklusion und die gesellschaftliche Teilhabe. Nicht zuletzt kann ein digitaler Euro der Stärkung der Unabhängigkeit und Souveränität der EU dienen. Die Funktionsfähigkeit unseres digitalen Zahlungsverkehrs insbesondere im E-Commerce wäre dann nicht mehr so stark abhängig von der Infrastruktur privater Zahlungsdienstleister aus (Oliver Brandt) Drittstaaten, die eine marktbeherrschende Stellung einnehmen und teilweise mit europäischen Datenschutzrichtlinien ihre Probleme haben. Das sind aus meiner Sicht einige gute Gründe, positiv auf den digitalen Euro zu blicken. Dennoch sollten wir den weiteren Prozess kritisch-konstruktiv begleiten, denn viele Einzelheiten sind noch nicht entschieden und einige Bedenken nicht ausgeräumt. In der Kreditwirtschaft gibt es teilweise Sorgen, dass durch die Einführung des digitalen Euro Einlagen von den Geschäftsbanken abgezogen werden und so deren Liquidität geschwächt werden könnte. Mögliche Auswirkungen auf die Stabilität des Bankensystems müssen daher im Blick behalten werden, beispielsweise das sogenannte Haltelimit, der Höchstbetrag in der digitalen Geldbörse. Dies muss gut ausbalanciert werden, um einerseits das Geschäftsmodell der Banken nicht zu bedrohen, gleichzeitig aber die Attraktivität und Akzeptanz des neuen Zahlungsmittels zu gewährleisten. Viel diskutiert wird beim Thema digitaler Euro außerdem die Frage nach der Zukunft des Bargelds. Es ist daher gut, dass die EU-Kommission und die EZB wiederholt klargestellt haben, dass das digitale Zahlungsmittel in keiner Weise Bargeld ersetzen soll. Vielmehr soll ein zweiter, parallel vorgelegter EU-Legislativvorschlag die Rolle von Bargeld auch in Zukunft sichern: Alle Bürgerinnen und Bürger im EU-Währungsgebiet sollen demnach ihre bevorzugte Zahlungsmethode frei wählen können und Zugang zu grundlegenden Bargelddiensten haben. So wird die finanzielle Teilhabe zum Beispiel älterer Menschen, die bevorzugt mit Bargeld zahlen, auch in Zukunft abgesichert. Das wäre eine deutliche Stärkung des Bargelds gegenüber dem Status quo, denn bisher gab es in der EU keine gesetzlichen Regelungen über einen ausreichenden und effektiven Zugang zu Bargeld. Für den Erfolg und die Akzeptanz eines digitalen Euro ist es aus meiner Sicht wichtig, dass er auf allen demokratischen Ebenen wahrgenommen wird und dass eine Debatte darüber stattfindet. Für ein derart bedeutsames Vorhaben mit Auswirkungen auf alle Bürgerinnen und Bürger war die öffentliche Aufmerksamkeit bislang eher gering. Zwar hat sich bereits der Bundesrat dazu verhalten und vorletzte Woche eine Stellungnahme abgegeben, dennoch können auch wir zur weiteren Diskussion beitragen, indem wir uns in einer Anhörung von Interessenverbänden und Fachleuten im Land mit dem Vorhaben befassen und damit die öffentliche Wahrnehmung zu diesem Thema erhöhen. Daher beantragen wir, wie schon vorgeschlagen, die Überweisung unseres Antrags an den Finanzausschuss, mitberatend an den Europaausschuss. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Birte Glißmann [CDU])
Peter Lehnert
Für die SPD-Fraktion erteile ich der Kollegin Beate Raudies das Wort.
Beate Raudies SPD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich mit meinem Sohn unterwegs bin und ihn um Bargeld bitte, dann guckt er mich mit großen Augen an. Er zahlt überall digital, mit seinem Handy. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Das ist eine Methode, die meiner Mutter nicht ganz geheuer ist. Für sie gilt noch immer: Nur Bares ist Wahres. Es gibt gute Gründe, mit Bargeld zu zahlen. Ich kann nur so viel ausgeben, wie ich im Portemonnaie habe. Bargeld garantiert Anonymität und hinterlässt keine digitalen Spuren. Es gibt genauso gute Gründe, das Bargeld abzuschaffen. Bargeldzahlungen erleichtern Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Banken und Sparkassen, aber auch Unternehmen wenden viel Geld für sicheren Transport und Aufbewahrung von Bargeld oder zur Vermeidung von Falschgeld auf. Und können Sie sich vorstellen, welchen Stress es gibt, wenn im Einzelhandel abends die Kasse nicht stimmt? Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt aber auch gute Gründe, digital zu bezahlen. Das Zahlungsmittel ist überall verfügbar, vorausgesetzt, das Handy hat Akku. Ich kann auch spontan mehr Geld ausgeben als geplant, und im Ausland muss ich mich nicht um passende Scheine und Münzen kümmern. Es gibt auch gute Gründe, beim digitalen Bezahlen vorsichtig zu sein. Der Zahlungsdienstleister, über den die Zahlung meistens abgewickelt wird, bekommt Zugriff auf meine Daten. Es bleibt immer ein gewisses Risiko, Opfer von Hackern oder Betrügern zu werden. Eine Gebühr bekommt der Dienstleister auch, genau wie das kontoführende Geldinstitut. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, so ist die Realität. Inzwischen werden immer mehr Transaktionen über das Internet abgewickelt, über digitale Geldbörsen. Viele von Ihnen, von uns, kennen PayPal. Darüber können wir Freundinnen und Freun- (Beate Raudies) den oder Familienangehörigen ganz schnell nur unter Angabe der E-Mail-Adresse Geld senden. Da sind wir aber auch schon bei einem der großen Kinken. Ein Großteil dieser Onlinezahlungen wird von Unternehmen aus nichteuropäischen Ländern abgewickelt, und wenn wir in den letzten Jahren eines gelernt haben, dann ist es, uns möglichst nicht von anderen abhängig zu machen. (Beifall SPD) Deswegen ist es natürlich wichtig, die Finanzstabilität und die strategische Autonomie der EU von Unternehmen aus Drittstaaten in den Blick zu nehmen und zu gewährleisten. Die Europäische Zentralbank prüft derzeit nicht nur deswegen, aber auch deswegen ebenso wie andere Zentralbanken auf der ganzen Welt, eine digitale Zentralbankwährung für Privatkunden auszugeben – den digitalen Euro. Der Kollege Deckmann hat eben darauf hingewiesen: Der Euro als Buchgeld kam vor dem Bargeld. Der Grund war, dass es viel einfacher war, den Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union abzuwickeln. In den Bilanzen stand plötzlich überall die gleiche Währung. Das sparte unendlich viel Zeit und Geld. Das verspricht man sich natürlich auch von einem digitalen Euro; es ist bereits gesagt worden. Es gab eine zweijährige Prüfphase. In dieser sollten die mögliche Ausgestaltung, Verteilung und Auswirkungen dieses digitalen Euro genauer untersuchen. Irgendwann in diesen Wochen wird die EZB uns über das Prüfergebnis informieren und entscheiden, wie sie weitergehen will. Frühestens 2026 könnte ein digitaler Euro kommen. Die EU-Kommission hat trotzdem schon einmal einen Vorschlag für eine Verordnung gemacht, obwohl wir noch gar nicht wissen, wie der digitale Euro ausgestaltet sein könnte. Damit will sie nach eigenen Aussagen den Rahmen schaffen, der die wirksame Verwendung des digitalen Euro als einheitliche Währung im gesamten Euro-Währungsgebiet gewährleisten soll. Ich bitte um Nachsicht, ich zitiere hier fast wörtlich: Ziel ist, ein modernes, allen zugängliches digitales Zahlungsmittel anzubieten, die Finanzstabilität zu erhalten und die finanzielle Integration zu fördern. Ergänzt wird der Verordnungsentwurf um einen Gesetzesvorschlag, der sicherstellen soll, dass Bargeld weiterhin breit akzeptiert wird und Verbraucherinnen und Verbraucher flächendeckend Zugang dazu haben. Aber – ich sagte es bereits – viele Fragen zum digitalen Euro sind weiterhin ungeklärt. Einig sind sich alle – immerhin –, dass der digitale Euro Bargeld ergänzen, aber nicht ersetzen soll. Inwieweit er überhaupt dazu beitragen kann, die europäische Wirtschaft zu stärken und die Digitalisierung des europäischen Zahlungsverkehrs zu fördern, hängt also sehr stark von der Ausgestaltung ab. Wir sind uns, glaube ich, einig – und nicht nur hier, sondern auch in anderen Häusern –: Der europäische Zahlungsverkehr muss weiterentwickelt werden, um den Bedürfnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Wirtschaft entgegenzukommen. Wenn wir die Rolle des Euro als Leitwährung erhalten und festigen wollen, ist das ein weiterer Grund. Worin genau der Mehrwert eines digitalen Euro in Abgrenzung zu bestehenden Zahlungssystemen liegt, welche Auswirkungen ein digitaler Euro auf unsere Banken und Sparkassen hat – diese und viele andere Fragen müssen noch beantwortet werden. Deswegen ist es gut, wenn wir im Finanzausschuss noch einmal darüber sprechen. – Vielen Dank. (Beifall SPD)
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich der Kollegin Annabell Krämer das Wort.
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Welt wandelt sich stetig; so ändert und wandelt sich auch unser Umgang mit Bargeld. Während es vor nicht allzu langer Zeit noch üblich war, dass Bargeld in großem Umfang über die Ladentheken im stationären Einzelhandel floss, haben sich die Präferenzen der Menschen – wir hörten es – mittlerweile hinreichend verschoben. Nicht zuletzt die Coronapandemie hat den Onlinehandel samt Online-Zahlungsdienstleistern sowie das kontaktlose Bezahlen endgültig populär gemacht. Denn: Nur noch 30 Prozent der Befragten in Deutschland gaben in einer Umfrage an, dass Bargeld ihr bevorzugtes Zahlungsmittel sei; in Finnland sind es übrigens gerade einmal noch elf Prozent. Auf diese Änderung der Präferenzen gilt es zu reagieren; denn das Bargeld ist bis dato unser einziges gesetzliches Zahlungsmittel und neben der Mindestreserve und den Überschussreserven der Geschäftsbanken bei der Zentralbank Teil des Zentralbankgeldes. Wenn sich der Trend weg vom Bargeld fortsetzt, spielt das Zentralbankgeld bald gar keine Rolle mehr. Das kann – das muss man (Annabell Krämer) ernsthaft sagen – Vertrauen verspielen. Vertrauen in die Zentralbank und deren Handlungsfähigkeit ist aber natürlich wichtig. (Beate Raudies [SPD]: Ja!) Auch wird der Markt der Online-Zahlungsdienstleister hauptsächlich von nichteuropäischen Firmen dominiert; Kollegin Raudies wies darauf hin. Wenn es europäische Lösungen gibt, sind diese nur national. Das muss sich ändern; denn auch hier müssen wir Abhängigkeiten minimieren. Der digitale Euro soll diese Lücke schließen. Dafür hat sich die Europäische Zentralbank bereits 2021 auf den Weg gemacht. Zuletzt hat die EU-Kommission im Juli einen Verordnungsvorschlag zur Einführung eines digitalen Euro vorgelegt. Und ja, es bleiben natürlich noch viele Fragen zur Ausgestaltung offen: Wie soll der digitale Euro zur Verfügung gestellt werden? Per App und Bezahlkarte oder ausschließlich per App? Wer wird sich in Deutschland darum kümmern, dass wirklich jeder Zugang zum digitalen Zentralbankgeld erhält? Wird es ein Verzinsungsverbot geben oder eine maximale Haltemenge? Wie wird sich die Geldpolitik verändern, falls es doch Zinsen auf den digitalen Euro gibt? Und zuletzt: Wie anonym ist eigentlich anonym? Als ich zum ersten Mal den Titel des Koalitionsantrags las, der besagt – ich zitiere –: „Vertrauen und Akzeptanz stärken – Entwicklung des Digitalen Euro konstruktiv begleiten“, dachte ich tatsächlich, Schwarz-Grün habe etwas Konstruktives zu dieser Debatte beizutragen. (Zuruf SPD: Das würde nicht passen!) Aber dann würde dieser Antrag nicht in die klassische Art von Anträgen passen, die wir von Schwarz-Grün gewohnt sind. Diese sind – werte Kollegen, Sie ahnen es – entweder Kategorie A (Zurufe SPD: Prüfaufträge!) – Prüfaufträge, richtig – (Heiterkeit FDP und SPD) oder Kategorie B (Zurufe SPD: Der Bund!) – Forderungen an den Bund; richtig – (Heiterkeit und Beifall FDP und SPD) oder Kategorie C; ich hörte es bereits: (Zurufe SPD: Begrüßungsanträge!) – Begrüßungsanträge. Großartig! (Heiterkeit und Beifall FDP und SPD) Welche Art von Antrag liegt nun vor? Ein Antrag, der im Wesentlichen dem Beschluss des Bundesrates vom 29. September 2023 entspricht. Somit bitten Sie die Landesregierung, genauso weiterzumachen wie bisher. Dazu kann man nur sagen, Frau Nitsch? (Sybilla Nitsch [SSW]: Bingo!) – Danke. (Heiterkeit und Beifall FDP, SPD und SSW) Ein Begrüßungsantrag! Zugestimmt haben Sie im Bundesrat ja schon. Warum also dieser Antrag? Meine Theorie: Sie sind mittlerweile thematisch so weit voneinander entfernt, dass Sie unbedingt einen Antrag stellen müssen, um zu signalisieren, dass Sie konstruktiv zusammenarbeiten. Da ist es das Naheliegendste, einfach einen Bundesratsbeschluss aufzuwärmen. Wir werden Ihrem Antrag dennoch zustimmen; denn er schadet nicht. (Heiterkeit und vereinzelter Beifall FDP und SPD) Der digitale Euro kann unsere gemeinsame Währung in das neue Jahrtausend bringen. Dabei ist es wichtig, die Bevölkerung zu informieren. Wir müssen dabei natürlich auch die kleineren Privat- und Geschäftsbanken im Auge behalten. Wir müssen die Prozesse transparent gestalten und die Risiken für die Finanzmärkte minimieren. Bevor ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit danke, bitte ich inständig um Abstimmung in der Sache. Bitte einen Begrüßungsantrag nicht auch noch in den Ausschuss überweisen! – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SSW)
Peter Lehnert
Für den SSW erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Lars Harms das Wort.
Lars Harms SSW
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In seiner Sitzung am 29. September dieses Jahres hat der Bundesrat eine umfangreiche Stellungnahme zu den entsprechenden EU-Vorschlägen zur Einführung des digitalen Euro abgegeben. Auch das Land Schleswig-Holstein hat diese Beschlussvorlage mitgetragen. In dieser Vorlage finden sich sämtliche Punkte wieder, die wir nun auch durch (Lars Harms) Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag der regierungstragenden Fraktionen beschließen sollen. Ein ziemlich sinnloser Vorgang! Wir wollen hier schließlich Anträge zur Kontrolle der Regierung oder für innovative politische Ideen beschließen, nicht aber reine Jubelanträge, um die Landesregierung im Nachgang zu feiern. Meine Damen und Herren, ich finde, das ist ziemlich armselig. (Beifall SSW, SPD und FDP) Da wir aber das Thema schon einmal auf der Tagesordnung haben: Was verbirgt sich eigentlich hinter dem Schlagwort „digitaler Euro“? „Ein digitaler Euro wäre eine digitale Form von Zentralbankgeld, konkret des Euro.“ Er könnte von der breiten Bevölkerung in ähnlicher Weise genutzt werden wie Bargeld – nur eben in virtueller Form. – So erklärt es die Deutsche Bundesbank auf ihrer Internetseite, und scheinbar ist damit alles gesagt. Doch ganz so einfach ist die Sache nicht. Weltweit arbeiten zahlreiche Zentralbanken an der Einführung von digitalem Zentralbankgeld, nun also auch die EZB. Noch in diesem Oktober – es ist also nicht mehr lange hin; auch vor diesem Hintergrund ergibt eine Ausschussüberweisung eigentlich keinen Sinn – soll der EZB-Rat nämlich entscheiden, ob der digitale Euro in eine Probephase geht. Wie genau der digitale Euro dann ausgestaltet wäre und welche konkreten Vorteile sich für Bürger wie für Unternehmen im Alltag damit ergäben, die über ein Nice-to-Have hinausgingen, ist, Stand heute, noch ziemlich offen. In den bislang veröffentlichten Reden, Analysen und Kommentaren werden zwar angebliche Vorteile genannt: Der digitale Euro wäre die digitale Version unserer Gemeinschaftswährung, die eins zu eins an den Euro gekoppelt wäre. Neben privatwirtschaftlichen digitalen Zahlungsmitteln, beispielsweise der Girokarte oder Bezahl-Apps, gäbe es dann also immer auch öffentliches Geld – was immer das ist –, und zwar sowohl als Bargeld als auch in Form des digitalen Euro. Genau wie Bargeld soll auch der digitale Euro risikofrei, überall verfügbar, effizient und nutzerfreundlich sein. Und: Die grundlegende Nutzung wäre kostenlos. Wie aber, meine Damen und Herren, wäre der digitale Euro konkret konzipiert? Darauf haben wir bis heute keine Antwort erhalten. Anfängliche Überlegungen, den digitalen Euro als Kryptowährung zu konzipieren, sind inzwischen wohl verworfen worden. Stattdessen sollen die Zahlungen über ein zentrales System der EZB ablaufen. Dann würde der digitale Euro quasi wie das Buchgeld auf unseren Girokonten funktionieren, wäre also eine Kopie von etwas, was es schon gibt und was funktioniert. Warum sollte man als Durchschnittsbürger dann auf den digitalen Euro umsteigen? Die Argumentation, die auf Schlagworten wie „geldpolitische Souveränität“, „Digitalisierungsschub“ und „finanzielle Privatsphäre“ aufbaut, wäre an dieser Stelle dann doch etwas dünn. Die meisten Menschen würden wohl einfach bei ihren bereits eingerichteten Konten und Apps bleiben. Apropos Privatsphäre und Souveränität: Wie stünde es eigentlich um Schutzmechanismen, Einschränkungen und Datenschutzfragen? Bargeld hat nach wie vor eine hohe praktische und ideelle Bedeutung für sehr viele Menschen. Während wir mit Bargeld weitgehend anonym bezahlen können, wird dies mit digitalem Geld nicht mehr möglich sein. Schließlich könnte man den digitalen Euro nur mit einem Konto nutzen, durch das potenziell alle Transaktionen nachverfolgbar wären. Die Blockchain-Idee ist ja, wie gesagt, bereits verworfen worden Wahrung der Finanzstabilität sowie Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung lauten demnach die Gründe, weshalb das Bezahlen mit digitalem Geld nicht anonym sein könne – und weshalb auch über Maximalbeträge und Haltelimits für die digitale Brieftasche nachgedacht wird; die Rede ist von maximal 3.000 Euro. Aber dies sind, wie gesagt, alles noch Spekulationen. Wie eine solch kleine Geldbörse für den Durchschnittsbürger und vor allem auch für die Wirtschaft interessant sein könnte, bleibt weiterhin unklar. Wir sehen: Es sind noch viele Fragen offen, und die konkreten Vorteile wollen sich noch nicht so richtig überzeugend erschließen. Entsprechend werden wir die Entwicklung weiter beobachten müssen, aber immer Schritt für Schritt. Wichtig wird sein, die Ausgestaltung eines potenziellen digitalen Euros stets an den Bedürfnissen und Anforderungen der Nutzer, also der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft auszurichten. Aber an diesem Punkt sind wir eigentlich noch gar nicht. Was wir hier vorliegen haben, meine Damen und Herren, ist ein Antrag, der begrüßt, was in der Bundesrepublik schon längst beschlossen worden ist. Das ist ein bisschen dünne, meine Damen und Herren! Wenn man sich dann anguckt, dass wir diesen Antrag nun auch noch in den Ausschuss schieben sol- (Lars Harms) len, dann muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Das ist eine Nummer zu doll. Warum soll sich jetzt der Finanzausschuss mit einer Sache beschäftigen, die schon längst beschlossen ist? (Zuruf Michel Deckmann [CDU]) Da fehlt mir jetzt der Zugang. Ich will mal ganz ehrlich sagen: Es macht wirklich – ganz anders, als wir es sonst beantragen
Peter Lehnert
Kollege Harms, die Redezeit ist abgelaufen!
Lars Harms SSW
– Sinn, in der Sache abzustimmen, weil das Ding vom Bundesrat schon beschlossen ist. Warum wollen wir uns damit denn noch intensiv beschäftigen? – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich der Finanzministerin Monika Heinold das Wort. Monika Heinold, Finanzministerin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Harms! Die Landesregierung zu feiern, ist doch besser, als sie abzumeiern. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das kommt auf die Interessen an!) Am 14. Juli 2021 verkündete die EZB – es ist gesagt worden – für Oktober 2021 den Start einer zweijährigen Untersuchungsphase zu einem digitalen Euro und startete damit offiziell das Projekt um die Konzeption einer digitalen Zentralbankwährung. Nun liegt der erste Verordnungsvorschlag der EU-Kommission vor, um den Rechtsrahmen zur Einführung des digitalen Euros vorzubereiten. Noch in diesem Herbst möchte die EZB entscheiden, ob sie in die sogenannte Realisierungsphase einsteigt. Die Wahrscheinlichkeit, dass der digitale Euro in der einen oder anderen Art kommt, ist sehr hoch. Wie Frau Raudies aber gesagt hat, ist mit einer Einführung vor 2026 nicht zu rechnen. Meine Damen und Herren, demzufolge debattieren nun auch die deutschen Parlamente und Gremien über eine mögliche Einführung und Ausgestaltung – so auch der Bundesrat, der im September dazu mit Stimme Schleswig-Holsteins beschlossen und die Einführung im Grundsatz befürwortet hat. Zugleich hat der Bundesrat aber auch deutlich gemacht, dass bei der Ausgestaltung natürlich sorgsam vorgegangen werden muss, dass Risiken begrenzt werden müssen und Datenschutz beachtet werden muss. Meine Damen und Herren, nach den Überlegungen der EZB und der Kommission soll der digitale Euro als digitales Zentralbankgeld für Privatpersonen und Unternehmen zugänglich gemacht werden, ähnlich wie Eurobanknoten, nur in digitaler Form. Das derzeitige Geldsystem würde neben dem von Zentralbanken emittierten Bargeld und dem von Geschäftsbanken geschaffenen Giralgeld mit dem digitalen Euro um ein drittes Zahlungsmittel erweitert werden. Der digitale Euro kann bei Bedarf – – (Unruhe)
Peter Lehnert
Frau Ministerin, ich darf die Kolleginnen und Kollegen bitten – – Monika Heinold, Finanzministerin: Mich stört das nicht!
Peter Lehnert
Ja, aber trotzdem finde ich, dass Sie das Anrecht darauf haben, jetzt mit Ihrer Rede die nötige Aufmerksamkeit des Hauses zu genießen. Monika Heinold, Finanzministerin: Vielen Dank, Herr Präsident. Es ist ja auch Wunsch des Parlamentes, dass ich hier rede. Ich habe mich ja nicht aufgedrängt. – Der digitale Euro kann bei Bedarf eins zu eins in Banknoten getauscht werden und soll als Zahlungsmittel in allen Ländern der Eurozone zur Verfügung stehen. Das Eurosystem hat verschiedene Ansätze und Technologien zur Bereitstellung eines digitalen Euros getestet. Untersucht wurden sowohl zentrale als auch dezentrale Lösungen, die auf der Distributed-Ledger-Technology basieren. Dabei soll der digitale Euro – auch das ist gesagt – das Bargeld nicht ersetzen, sondern die bisherigen Zahlungssysteme ergänzen. Nun stellt sich die Frage, warum der digitale Euro gebraucht wird. Auch wenn festgestellt werden kann, dass Bargeld als Zahlungsmittel in der EU an Bedeutung verloren hat und es digitale Zahlungsmittel gibt, braucht es weitere Veränderungen. Wir sehen es an Ländern wie Schweden, wo das digitale Bezahlen inzwischen der Normalfall ist; aber auch in Deutschland hat sich der Trend durch die Coro- (Ministerin Monika Heinold) napandemie noch einmal verstärkt, hat ordentlich Drive aufgenommen. Außerdem sehen wir – auch das hat Frau Raudies erwähnt –, dass die jungen Leute heute mit ihrer Smartwatch bezahlen. Diese Entwicklung nutzen private Zahlungsdienstanbieter und Big Techs, um am Markt neue Plattformlösungen anzubieten, die auf den Nutzungsbedarf ihrer Kundinnen zugeschnitten sind. So sorgte die geplante und inzwischen gescheiterte Einführung einer eigenen Währung durch Facebook für viel Wirbel. Gleichzeitig wächst die Macht von internationalen Kreditfirmen auf dem europäischen Markt, da es bisher keine einheitliche grenzüberschreitende Lösung für Zahlungen im Onlinehandel oder mit Karte für den Euroraum gibt. Darauf wird jetzt reagiert. Diese Entwicklung macht deutlich, warum die EZB das Projekt digitaler Euro mit Nachdruck verfolgt. Es geht um die europäische Finanzmarktstabilität, und dazu gehört es auch, Abhängigkeiten zu reduzieren. Deshalb befürwortet die Landesregierung grundsätzlich die Einführung des digitalen Euros, hat dem so im Bundesrat zugestimmt und über den Beschluss im Bundesrat zugleich benannt, wo Risiken sind und was bei der Einführung beachtet werden muss. Meine Damen und Herren, die Einführung des digitalen Euros ist die richtige Antwort der EZB auf die fortschreitende Entwicklung des digitalen Zahlungsverkehrs. – Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen Feierabend. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt SPD – Vereinzelt Heiterkeit)
Peter Lehnert
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Bevor wir zu dem von Ihnen erwähnten Feierabend kommen, stelle ich noch fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und schließe deshalb die Beratungen. Es ist Ausschussüberweisung beantragt. (Zurufe: Nein!) – Doch, es ist Ausschussüberweisung beantragt. Es ist beantragt, den Antrag Drucksache 20/1466 federführend in den Finanzausschuss und mitberatend in den Europaausschuss und den Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. (Annabell Krämer [FDP]: Das gibt so eine Rache, das sage ich euch!) Herausgegeben von der Präsidentin des – Wir würden jetzt gerne die Abstimmung durchführen. Also: Die CDU ist dafür, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Teile der SPD. (Zurufe SPD – Heiterkeit) – Überweisung in den Ausschuss, ja. Also, es bleibt dabei: CDU-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Teile der SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind Teile der FDP-Fraktion (Heiterkeit – Anhaltende Unruhe) und die gesamte SSW-Fraktion. Wer enthält sich? – Das sind weitere Teile der FDP-Fraktion. (Heiterkeit) – Sehr bunt, ja. Aber nichtsdestotrotz kann ich damit feststellen, dass eine breite Mehrheit der Ausschussüberweisung zugestimmt hat. (Anhaltende Unruhe) Dann haben wir das somit beschlossen. Ich unterbreche die heutige Sitzung und wünsche allen Kollegen einen schönen Abend. (Vereinzelter Beifall) Schluss: 17:57 Uhr Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst
