Jan Kürschner
Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Präsidentin! „Hier ist Berlin Voxhaus“, so begann vor fast hundert Jahren, am 29. Oktober 1923, das Radioprogramm in Deutschland. Das Radio bietet als Medium einen großen Vorteil: Man kann beim Hören die Augen schließen – nichts anderes möchte man gerade jetzt angesichts mancher aktueller Nachrichten. (Unruhe) Die beiden nicht kommerziellen Lokalradios in Flensburg und Neumünster erfüllen eine wichtige Funktion. Sie gewähren Menschen Zugang zur Öffentlichkeit. Alle Menschen aus der Region, die Interesse daran haben, freies Radio zu machen, sollen mitmachen können. Sie schaffen damit ein niedrigschwelliges Angebot. Neben dem Offenen Kanal fördern sie auf diese Weise Medienkompetenz und dienen dazu, Themen von Interessengruppen in die Öffentlichkeit zu tragen, die in den klassischen Medien wenig Raum haben. Sie können damit das Angebot an lokaler Berichterstattung erweitern und zur Vielfaltssteigerung beitragen. Das ist notwendig. Wir haben den Bericht zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein gelesen. Um die Vielfalt der Medienlandschaft ist es in Schleswig-Holstein nicht gut bestellt. Dass eine vielfältige Medienlandschaft gegen gesellschaftliche Polarisierung wirkt, hören wir vor allem aus den USA, wo der Aufstieg Trumps möglicherweise auch mit der Medienlandschaft zu tun hatte, in der wichtige lokale Themen überhaupt keine Rolle mehr spielen. Das Kurzgutachten macht noch einmal deutlich, wie die beiden Radios aufgestellt sind und wie sie sich in der Medienlandschaft verorten. Besonders zu begrüßen sind die Mitarbeit von Migrant_innen und Obdachlosen, die in herkömmlichen Medien meist selbst nicht zu Wort kommen. Durch mehrsprachige Angebote fördern sie den interkulturellen Dialog. Das ist ein ehrenamtliches Engagement, das ich sehr begrüße. Nun wird im Antrag der SSW-Fraktion gefordert, dass die beiden Radios adäquate Mittel zur Finanzierung zur Verfügung gestellt bekommen. Es ist aber nicht so, dass Radio Fratz und Radio Neumünster überhaupt keine Förderung erhalten. Beide Radios haben über die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein eine Anschubfinanzierung für die Studioeinrichtung erhalten. Aus besonderen Mitteln des Rundfunkbeitrags werden auch die Kosten für die UKW-Verbreitung, die GEMA-Gebühren und die notwendige technische Infrastruktur finanziert. Beide Radios erhalten jeweils circa 40.000 Euro Förderung im Jahr. Im Gutachten wird dargestellt, dass dies für die dauerhafte Finanzierung nicht ausreiche. Es wird insbesondere die Förderung von Personalstellen gefordert, aber nicht – wie im Antrag des SSW formuliert –, dass die Landesregierung diese Mittel zur Verfügung stellen solle, sondern dass eine staatsferne Förderstruktur eingerichtet werden solle, damit die Meinungsbildung unabhängig erfolgen könne und weil diese Förderstruktur verfassungsrechtlich geboten sei – so wie beim öffentlichen Rundfunk, und freie Radios sind Rundfunk. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Die staatsferne Vergabe von Rundfunkbeiträgen durch die Landesmedienanstalt sei der richtige Weg, so das Gutachten. Die Richtlinie der Medienanstalt zur Förderung der Lokalradios gibt allerdings vor, dass nur die Kosten für den terrestrischen Sendebetrieb und die Entgelte der Verwertungsgesellschaften erstattet werden können. Außerdem schreibt die Medienanstalt in ihrem letzten Jahresbericht, dass auch im Jahr 2022 die Einnahmen zu gering gewesen seien, um den vielfältigen Aufgaben auf Dauer gerecht werden zu können. Das Gutachten zeigt zwar auf, wie die nicht kommerziellen Radios gefördert werden könnten, aber nicht, woher die Mittel dafür kommen könnten. Folgt man dem Gutachten, müsste die Medienanstalt besser ausgestattet werden. Dafür müsste man die Rundfunkgebühr erhöhen oder/einen höheren Anteil aus dem Rundfunkbeitrag für die Medienanstalt zur Verfügung stellen. Das ist derzeit aber nicht absehbar und unterliegt ohnehin der Entscheidung der KEF, der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, und nicht uns. (Jan Kürschner) Wir haben im schwarz-grünen Koalitionsvertrag verabredet, dass wir die Lokalradios unterstützen wollen, mit dem Ziel, eine staatsferne Förderstruktur zu schaffen. Wir werden nach Wegen suchen, um eine verfassungskonforme Förderung zu entwickeln, die die Lokalradios langfristig sichert. Zu diesem Zeitpunkt müssen wir den Antrag aber ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
