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Lars Harms

SSW 11.10.2023 Sitzungen 20/38

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In seiner Sitzung am 29. September dieses Jahres hat der Bundesrat eine umfangreiche Stellungnahme zu den entsprechenden EU-Vorschlägen zur Einführung des digitalen Euro abgegeben. Auch das Land Schleswig-Holstein hat diese Beschlussvorlage mitgetragen. In dieser Vorlage finden sich sämtliche Punkte wieder, die wir nun auch durch (Lars Harms) Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag der regierungstragenden Fraktionen beschließen sollen. Ein ziemlich sinnloser Vorgang! Wir wollen hier schließlich Anträge zur Kontrolle der Regierung oder für innovative politische Ideen beschließen, nicht aber reine Jubelanträge, um die Landesregierung im Nachgang zu feiern. Meine Damen und Herren, ich finde, das ist ziemlich armselig. (Beifall SSW, SPD und FDP) Da wir aber das Thema schon einmal auf der Tagesordnung haben: Was verbirgt sich eigentlich hinter dem Schlagwort „digitaler Euro“? „Ein digitaler Euro wäre eine digitale Form von Zentralbankgeld, konkret des Euro.“ Er könnte von der breiten Bevölkerung in ähnlicher Weise genutzt werden wie Bargeld – nur eben in virtueller Form. – So erklärt es die Deutsche Bundesbank auf ihrer Internetseite, und scheinbar ist damit alles gesagt. Doch ganz so einfach ist die Sache nicht. Weltweit arbeiten zahlreiche Zentralbanken an der Einführung von digitalem Zentralbankgeld, nun also auch die EZB. Noch in diesem Oktober – es ist also nicht mehr lange hin; auch vor diesem Hintergrund ergibt eine Ausschussüberweisung eigentlich keinen Sinn – soll der EZB-Rat nämlich entscheiden, ob der digitale Euro in eine Probephase geht. Wie genau der digitale Euro dann ausgestaltet wäre und welche konkreten Vorteile sich für Bürger wie für Unternehmen im Alltag damit ergäben, die über ein Nice-to-Have hinausgingen, ist, Stand heute, noch ziemlich offen. In den bislang veröffentlichten Reden, Analysen und Kommentaren werden zwar angebliche Vorteile genannt: Der digitale Euro wäre die digitale Version unserer Gemeinschaftswährung, die eins zu eins an den Euro gekoppelt wäre. Neben privatwirtschaftlichen digitalen Zahlungsmitteln, beispielsweise der Girokarte oder Bezahl-Apps, gäbe es dann also immer auch öffentliches Geld – was immer das ist –, und zwar sowohl als Bargeld als auch in Form des digitalen Euro. Genau wie Bargeld soll auch der digitale Euro risikofrei, überall verfügbar, effizient und nutzerfreundlich sein. Und: Die grundlegende Nutzung wäre kostenlos. Wie aber, meine Damen und Herren, wäre der digitale Euro konkret konzipiert? Darauf haben wir bis heute keine Antwort erhalten. Anfängliche Überlegungen, den digitalen Euro als Kryptowährung zu konzipieren, sind inzwischen wohl verworfen worden. Stattdessen sollen die Zahlungen über ein zentrales System der EZB ablaufen. Dann würde der digitale Euro quasi wie das Buchgeld auf unseren Girokonten funktionieren, wäre also eine Kopie von etwas, was es schon gibt und was funktioniert. Warum sollte man als Durchschnittsbürger dann auf den digitalen Euro umsteigen? Die Argumentation, die auf Schlagworten wie „geldpolitische Souveränität“, „Digitalisierungsschub“ und „finanzielle Privatsphäre“ aufbaut, wäre an dieser Stelle dann doch etwas dünn. Die meisten Menschen würden wohl einfach bei ihren bereits eingerichteten Konten und Apps bleiben. Apropos Privatsphäre und Souveränität: Wie stünde es eigentlich um Schutzmechanismen, Einschränkungen und Datenschutzfragen? Bargeld hat nach wie vor eine hohe praktische und ideelle Bedeutung für sehr viele Menschen. Während wir mit Bargeld weitgehend anonym bezahlen können, wird dies mit digitalem Geld nicht mehr möglich sein. Schließlich könnte man den digitalen Euro nur mit einem Konto nutzen, durch das potenziell alle Transaktionen nachverfolgbar wären. Die Blockchain-Idee ist ja, wie gesagt, bereits verworfen worden Wahrung der Finanzstabilität sowie Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung lauten demnach die Gründe, weshalb das Bezahlen mit digitalem Geld nicht anonym sein könne – und weshalb auch über Maximalbeträge und Haltelimits für die digitale Brieftasche nachgedacht wird; die Rede ist von maximal 3.000 Euro. Aber dies sind, wie gesagt, alles noch Spekulationen. Wie eine solch kleine Geldbörse für den Durchschnittsbürger und vor allem auch für die Wirtschaft interessant sein könnte, bleibt weiterhin unklar. Wir sehen: Es sind noch viele Fragen offen, und die konkreten Vorteile wollen sich noch nicht so richtig überzeugend erschließen. Entsprechend werden wir die Entwicklung weiter beobachten müssen, aber immer Schritt für Schritt. Wichtig wird sein, die Ausgestaltung eines potenziellen digitalen Euros stets an den Bedürfnissen und Anforderungen der Nutzer, also der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft auszurichten. Aber an diesem Punkt sind wir eigentlich noch gar nicht. Was wir hier vorliegen haben, meine Damen und Herren, ist ein Antrag, der begrüßt, was in der Bundesrepublik schon längst beschlossen worden ist. Das ist ein bisschen dünne, meine Damen und Herren! Wenn man sich dann anguckt, dass wir diesen Antrag nun auch noch in den Ausschuss schieben sol- (Lars Harms) len, dann muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Das ist eine Nummer zu doll. Warum soll sich jetzt der Finanzausschuss mit einer Sache beschäftigen, die schon längst beschlossen ist? (Zuruf Michel Deckmann [CDU]) Da fehlt mir jetzt der Zugang. Ich will mal ganz ehrlich sagen: Es macht wirklich – ganz anders, als wir es sonst beantragen

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