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Jasper Balke

GRÜNE 11.10.2023 Sitzungen 20/38

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Krankenhäusern in Deutschland und Schleswig-Holstein geht es nicht gut. Durch den Personalmangel, ein starres Vergütungssystem, ausbleibende Investitionen, hohe bürokratische Pflichten und Dokumentationsverpflichtungen und nicht zuletzt die Inflation und die Energiekrise sind sie schlicht selbst zu Patienten geworden. Ich habe die Zahlen letztens schon einmal vorgetragen, und der Kollege Hauke Hansen hat es auch schon gemacht: Aktuell sind es 80 Prozent der Krankenhäuser, die in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt rote Zahlen schreiben. Die Insolvenzmeldungen steigen im ganzen Bundesgebiet; in diesem Jahr sind wir bei über 40, davon einige in Schleswig-Holstein – über 40 Standorte, an denen ungesteuert für die Bevölkerung ein Stück Versorgung und für das Personal plötzlich Arbeitsplätze wegfallen. Gerade für Standorte in den ländlichen Regionen in der Grund- und Regelversorgung sind solche Entwicklungen besonders bitter. Deshalb ist es gut und richtig gewesen, dass die Bundesregierung im Zuge der Energiekrise schnell und unbürokratisch Energiehilfen bereitgestellt hat – wir haben dieses Verfahren in Schleswig-Holstein noch einmal beschleunigt –, doch dies reicht bei Weitem nicht aus. Deshalb greifen wir mit unserem Antrag eine Initiative aus NRW auf, die – rückwirkend! – die inflationsbedingten Kostensteigerungen durch die Krankenkassen für die Jahre 2022 und 2023 über die Erhöhung des Landesbasisfallwertes refinanzieren soll. Es handelt sich also um eine Angleichung innerhalb des aktuellen Vergütungssystems. Dieses Instrument soll verstetigt werden – in Zukunft sind kürzere Zahlungsfristen vorgesehen – und vor allem die Tarifsteigerungen für alle Berufsgruppen, also auch die des ärztlichen Personals, angemessen berücksichtigen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Forderungen sind deshalb wichtig, weil sie für die meisten Standorte einen Puffer für die Zeit bis zum endgültigen Greifen der Krankenhausstrukturreform bedeuten. Es ist für die Menschen einfach nicht zu verstehen, dass laut Politik die Krankenhausstrukturreform zwar kommen soll, um die Krankenhauslandschaft geordnet zu verändern und auf die Pfeiler eines neuen, besseren Vergütungssystems zu stellen, bis dahin aber sehenden Auges das momentan erlebbare, ungeordnete Krankenhaussterben einfach hingenommen wird. Das passt einfach vorn und hinten nicht zusammen und muss deshalb ganz klar verhindert werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Das Gute ist, dass wir uns in einem Punkt einig sind: Die Strukturreform muss kommen, und die Länder müssen darauf natürlich angemessen reagieren. In diesem gesamten Prozess wird es sicherlich den einen oder anderen Standort geben, der das bisherige Angebot verändern oder gar einschränken muss. Wir werden dazu also viele schwierige Debatten bekommen, in denen eine klare und verständliche Kommunikation in die Bevölkerung hinein enorm wichtig ist. Auch wird interessant sein, welche Standorte die Möglichkeit, ein Level‑1i-Krankenhaus zu werden, nutzen, um damit einen Beitrag zu einer besseren, sektorenübergreifenden Versorgung zu leisten. Damit wird klar, dass auch auf die Krankenhäuser und ihre Träger eine enorme Herausforderung zukommt. Da diese Herausforderung eines geordneten Transformationsprozesses eben genau dann nicht funktioniert, wenn sie von den Kliniken aus einer Position der Schwäche, mit schlechter finanzieller Ausgangslage, begleitet wird, wäre es so wichtig gewesen, das von den Ländern und der Gesundheitsministerin geforderte Vorschaltgesetz im Sinne einer funktionierenden Strukturreform auf den Weg zu bringen. Stattdessen soll jetzt zuerst das Krankenhaustransparenzgesetz auf den Weg gebracht werden – was für die Krankenhäuser erheblichen bürokratischen Aufwand bedeuten wird. Der Gedanke hinter dem Gesetz an sich, nämlich mehr Transparenz und einen besseren Überblick im Gesundheitswesen zu schaffen, ist aus meiner Sicht ein sehr richtiger. Jedoch kommt dieses Vorhaben einfach zum falschen Zeitpunkt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Es hätte doch nachgreifend zu einer erfolgreichen Strukturreform auf den Weg gebracht werden können, in einem Prozess also, in dem ohnehin viele Daten anfallen. Dieses anstelle eines notwendigen Vorschaltgesetzes zum jetzigen Zeitpunkt auf den (Jasper Balke) Weg zu bringen, ist aus meiner Sicht eine schlechte Prioritätensetzung und die falsche Reihenfolge. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zum Schluss kommen. Es ist gut, dass der Bund mit der Strukturreform seine Hausaufgaben macht. Es ist auch richtig, dass die Länder ihn darauf hinweisen. Ich sage aber ganz klar, dass natürlich auch die Länder ihre Hausaufgaben machen müssen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Das tun sie bisher leider nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kein Bundesland in Deutschland kommt den Investitionsverpflichtungen im Krankenhausbereich vollumfänglich nach. (Zuruf SPD: Ja!) Ich finde ja, dass das auf ein strukturelles Problem in Deutschland hinweist, welches im Rahmen der Strukturreform auch hätte geregelt werden können; aber dafür gab es keine Mehrheit. Stattdessen werden die Länder, so auch SchleswigHolstein, eine Mammutaufgabe bewältigen müssen, um den aktuellen Investitionsverpflichtungen und den aus der Strukturreform resultierenden Kosten irgendwie nachzukommen. Zwar ist für Letzteres zwischen Bund und Ländern ein wie auch immer gearteter Strukturfonds geplant – was richtig ist –, aber auch ein solcher muss ja angesichts der Schuldenbremse aus den laufenden, knappen Haushalten finanziert werden. Wir werden deshalb unsere Hausaufgaben im Zuge der Strukturreform machen, eine Versorgungsanalyse auf den Weg bringen, den Krankenhausplan ab 2024 angehen und unser Krankenhausgesetz anpassen. Bis dahin müssen jedoch die Betriebskosten der Krankenhäuser ausreichend finanziert sein. Deshalb bitte ich um Unterstützung unseres Antrags und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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