landtag.ltsh.de ↗

Dr. Hermann Junghans

CDU 11.10.2023 Sitzungen 20/38

Sehr geehrtes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Idealbild einer pluralen Medienberichterstattung in einer gut funktionierenden Demokratie geht von einer vollständigen und objektiven Information aus, die zwischen Sachverhaltsinformation und eigener Meinung der Journalisten korrekt unterscheidet. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Werner Kalinka [CDU]: Sehr gut!) Es ist allerdings typisch für ein Ideal, dass die Praxis immer mehr oder minder stark hinter so einem rein gedanklichen, theoretischen Konstrukt zurückbleibt. Bei aller im Einzelfall auch gerechtfertigten Kritik haben wir trotzdem eine im Großen und Ganzen gut funktionierende Medienlandschaft, die den Vergleich mit anderen Demokratien – andere Vergleiche verbieten sich – nicht scheuen muss. Das darf uns allerdings nicht davon abhalten, neue Entwicklungen im Auge zu behalten und uns stets um Verbesserungen zu bemühen. Denn auch der ideale Medienkonsument ist darauf angewiesen, dass er auf allen Ebenen – einschließlich der kommunalen Ebene – Zugang zu verschiedenen Medien hat, um sich aus einem hinreichend breiten Angebot informieren zu können. Auf kommunaler Ebene gab es früher oft eine dominante Tageszeitung mit hohem Durchsetzungsgrad, mit deren Neutralität man vielleicht nicht immer und zu jeder Zeit zufrieden war, (Beifall Werner Kalinka [CDU]) die aber eine allgemeine Grundlage für alle Interessierten lieferte. Die Auflagen der regionalen Printmedien sind in den letzten Jahrzehnten deutlich zurückgegangen. Ich habe den Eindruck, dass dieser Rückgang durch Online-Angebote nicht voll kompensiert werden konnte. Es ist deshalb naheliegend, darüber nachzudenken, ob diese Informationslücken nicht zumindest teilweise auch durch lokale Radiosender gedeckt werden können. (Vereinzelter Beifall CDU) Deshalb enthält der Koalitionsvertrag zu Recht den Punkt einer dauerhaften und staatsfernen Förderstruktur für nicht kommerzielle und kommerzielle Lokalradios in Schleswig- Holstein. Derzeit gibt es nur zwei nicht kommerzielle Lokalradios in Schleswig-Holstein – das wurde eben schon genannt – in Flensburg und Neumünster, die von der Medienanstalt Hamburg/SchleswigHolstein teilweise mitfinanziert werden. Es werden die GEMA-Gebühren sowie Infrastruktur- und Verbreitungskosten zumindest für einen Verbreitungsweg, derzeit nur UKW, getragen. Aus Sicht der Lokalsender, die es gibt, ist es natürlich wünschenswert, dass weitere Kosten gedeckt werden, zum Beispiel die Personalkosten. Wir leben allerdings in Zeiten, die zu außerordentlichen Belastungen, auch in finanzieller Hinsicht, geführt haben. Wir haben uns heute Vormittag bei zwei großen Tagesordnungspunkten damit beschäftigt, vor welchen außergewöhnlichen Belastungen unsere Gesellschaft derzeit steht. Das heißt logischerweise, dass nicht alles, was wünschenswert ist, sofort finanziert werden kann. Wir sind dazu gezwungen, priorisieren zu müssen. Zudem geht es bei der Finanzierung von Medien um einen verfassungsrechtlich sehr sensiblen Bereich, bei dem noch nicht einmal der Eindruck entstehen darf, dass es hier an einer Staatsferne mangeln könnte. Die Art und Weise der Finanzierung muss deshalb außerordentlich gut überlegt sein und darf nicht über das Knie gebrochen werden. (Dr. Hermann Junghans) Wir kommen als CDU-Fraktion in einer Gesamtabwägung der Umstände zu dem Ergebnis, dass wir uns derzeit auf deutlich dringlichere und noch bedeutendere Themen konzentrieren müssen, und lehnen deshalb den Antrag – bei aller Sympathie für seine Zielsetzung – zum derzeitigen Zeitpunkt ab. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Dr. Hermann Junghans Protokoll ↗