Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich der Finanzministerin Monika Heinold das Wort. Monika Heinold, Finanzministerin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist mir eine große Ehre und Freude, zu diesem Punkt sprechen zu dürfen. (Zuruf SPD: Wirklich?) Die Neufassung des EWKG vom 17. Dezember 2021 setzt auf den neuen Klimaschutzzielen auf, die auf Bundesebene nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vereinbart wurden. Demnach sollen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 bis 2030 bundesweit um mindestens 65 Prozent gemindert werden. Um das zu erreichen, hat unser EWKG eine Reihe konkreter Ziele festgeschrieben. Unter anderem sollen – es ist heute hier erwähnt – bis 2030 alle Fahrzeuge mit Ausnahme bestimmter Sonderfahrzeuge im Bestand der Landesverwaltung emissionsfrei sein. Unter Sonderfahrzeuge fallen beispielsweise Baustellenfahrzeuge, landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, Zivil- und Katastrophenschutzfahrzeuge und Fahrzeuge des Rettungswesens. Ab 1. Januar 2035 – so im Gesetz verankert – sollen nur noch emissionsfreie Fahrzeuge inklusiv Sonderfahrzeugen genutzt werden, soweit nach dem Stand der Technik verfügbar. Insgesamt befinden sich heute 661 Straßenfahrzeuge, die für eine Umstellung infrage kommen, im Bestand der Landesverwaltung. Während es vor 2015 in der Landesverwaltung noch kein einziges E‑Fahrzeug gab, sind es inzwischen 82 emissionsfreie Elektrofahrzeuge und 96 emissionsfreie Fahrzeuge, wenn wir Hybrid hinzurechnen. Das entspricht einer Quote von 12,4 Prozent beziehungsweise 14,5 Prozent. Wenn wir uns zum Vergleich einmal anschauen, was bundesweit auf den Straßen ist, dann liegt dort der Anteil bei zwei Prozent. Das zeigt: Wenn alle so handeln würden wie wir, hätten wir einen deutlich größeren Bestand an E‑Fahrzeugen auf unseren Straßen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Obwohl wir besser als der Bundesdurchschnitt sind, geben wir uns damit natürlich nicht zufrieden. Ziel ist es, bis 2025 die Hälfte aller relevanten Fahrzeuge auf emissionsfrei umgestellt zu haben. Das ist das, worauf wir uns verständigt haben. Da sind wir in der Umsetzung. Neben der Umstellung der Fahrzeugflotte – auch das wurde eben erwähnt – braucht es eine bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur an unseren Landesliegenschaften. Auch hier kommen wir Stück für Stück voran. Unser Ziel ist es sicherzustellen, dass jede Landesliegenschaft mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet wird, auch unabhängig von einer Fahrzeugbestellung. Darüber hinaus prüft die GMSH bei jeder E‑KfzBeschaffung, ob am jeweiligen Standort generell ausreichend Ladepunkte vorhanden sind. Mit der schrittweisen Umsetzung des so beschriebenen CO₂-neutralen Fuhrparks und dem Ausbau der Ladeinfrastruktur kommen wir unserem Ziel der klimaneutralen Landesverwaltung ein großes Stück näher. Dabei dürfen wir aber nicht vergessen, dass neben dem Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge und der Vermeidung von Verkehr auch die verstärkte Nutzung des ÖPNV immer wieder geprüft werden muss und dass wir auch hierfür gute Rahmenbedingungen brauchen. Und die schaffen wir Stück für Stück. Ein gutes Beispiel dafür ist, dass wir die Attraktivität für die Nutzung des ÖPNV dadurch gestärkt haben, dass wir unseren NAH.SH-Jobticket mit dem Deutschlandticket kombiniert haben. Damit können unsere Beschäftigten auf dem Arbeitsweg dort, wo die Anbindung es zulässt, aber auch in ihrer Freizeit zu extrem guten Konditionen umweltfreundlich unterwegs sein. Und auch mit dem Angebot des Fahrradleasings, das für einen Teil der Beschäftigten gilt, vereinen wir nachhaltige Mobilität mit Klimaschutz. Meine Damen und Herren, die Landesregierung zeigt, dass Mobilität gleichzeitig komfortabel, leistungsfähig und klimafreundlich sein kann. Deshalb werden wir unser Ziel, die Umstellung der Fahrzeugflotte, weiterhin engagiert verfolgen und, wie in Ihrem Antrag gefordert, dem Finanzausschuss jährlich im ersten Quartal über den aktuellen Stand berichten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Ministerin Monika Heinold) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
