Jette Waldinger-Thiering
Mange tak. – Jetzt sehe ich wirklich keine weiteren Dreiminutenbeiträge und erteile für die Landesregierung der Gesundheitsministerin Professor Dr. von der Decken das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Lage der Krankenhäuser ist höchst angespannt. Wir haben es gesehen: Vor rund zwei Wochen sind bundesweit Krankenhausvertreterinnen und Krankenhausvertreter sowie Beschäftigte auf die Straße gegangen, um (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) sicht- und hörbar auf die wirtschaftlichen Probleme ihrer Häuser hinzuweisen. Das Kernproblem der Krankenhäuser, über das wir heute sprechen, ist das immer größere Auseinanderklaffen zwischen Kosten und Erlösen. Die Betriebskosten der Krankenhäuser sind in den letzten Jahren infolge der Energiekrise, infolge der Inflation und infolge erhöhter Tarifabschlüsse massiv gestiegen. Da die Krankenhäuser nahezu keine Möglichkeit haben, diese Kosten zu refinanzieren – sie können ja nicht ihre Preise erhöhen oder Ähnliches –, rechnen die meisten von ihnen mit einem negativen finanziellen Ergebnis. Das Kernproblem also, die Finanzierung der Betriebskosten, funktioniert über die Krankenkassen und die entsprechenden Regeln. Die entsprechenden Gesetze kann alleine der Bund erlassen. Mit der Krankenhausreform soll die Krankenhausfinanzierung auf neue Beine gestellt werden, das DRGSystem um eine fallmengenunabhängige Vorhaltepauschale ergänzt werden. Das finden wir richtig. Dieses neue System wird allerdings frühestens 2026 erste Wirkungen entfalten. Die wirtschaftliche Krise der Krankenhäuser ist aber jetzt da. Das war der Grund, weshalb die Länder während der gesamten Verhandlungen von Anfang an immer eine Übergangsfinanzierung gefordert haben, ein Vorschaltgesetz bis zum Greifen der Reform. Im Eckpunktepapier zur Krankenhausreform wurde dann aber auf Betreiben des Bundesgesundheitsministers lediglich ein Prüfauftrag verankert. Das war der wesentliche Grund dafür, dass wir dem Eckpunktepapier nicht zustimmen konnten. Bereits in der Pressekonferenz zum Eckpunktepapier bestätigten sich unsere Bedenken. Der Bundesgesundheitsminister bescheinigte dieser Prüfung nur geringe Erfolgsaussichten. Allerdings – zumindest in Bezug auf die gestiegenen Energiekosten – hatte der Bund bereits vor Verabschiedung des Eckpunktepapiers reagiert und nach mehrfacher Aufforderung der Länder 6 Milliarden Euro zur Unterstützung der Krankenhäuser bereitgestellt. Nach einer Gesetzesänderung, die wiederum auf Betreiben der Länder erfolgt ist, sind nun 4 Milliarden Euro als Pauschalzahlung vorgesehen. Die übrigen 2 Milliarden Euro werden als krankenhausindividuelle Erstattungsbeträge ausgestaltet. Klar ist aber, dass diese Hilfen, so willkommen sie sind und waren, nicht ausreichen werden, denn die finanziellen Schwierigkeiten der Krankenhäuser sind eben nicht nur durch die gestiegenen Energiekosten bedingt, sondern auch durch Inflation und höhere Tarifabschlüsse. Ich habe daher nach dem Eckpunktepapier im August dem Bundesgesundheitsminister einen längeren Brief geschrieben und ihn noch einmal um eine effektive und ausreichende Unterstützung der Krankenhäuser gebeten. Ich habe ihm fünf verschiedene Vorschläge unterbreitet: Erstens eine zweite Pauschalzahlung, ein Vorschaltgesetz ähnlich für die Energiekosten, zweitens eine Erhöhung beziehungsweise Änderung der Landesbasisfallwerte, drittens eine Kompensation der nicht refinanzierten Tarifsteigerungen außerhalb des Pflegebudgets, viertens eine schnellere Erstattung der entstehenden Pflegepersonalkosten und fünftens eine dauerhafte Verstetigung der Fünf-Tages-Frist zur Begleichung der Krankenhausrechnungen. Mittlerweile hat der Bundesgesundheitsminister endlich den Ländern kurzfristig Abhilfe in Aussicht gestellt. Er kündigte allerdings lediglich Maßnahmen zur Liquiditätsverbesserung an, die sich ausschließlich auf die Pflegepersonalkosten beziehen. Auch das ist ein richtiger Schritt, aber eine Anpassung alleine des Pflegebudgets reicht nicht aus. Diese in Aussicht gestellten Maßnahmen des Bundesgesundheitsministers sind noch keine ausreichenden Antworten auf die betriebswirtschaftlichen Schwierigkeiten der Krankenhäuser. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja, aber er tut was!) Die Forderungen an den Bund, seinen Verpflichtungen zur Finanzierung der Betriebskosten nachzukommen, ist nicht nur eine Forderung, die die Gesundheitsminister der Länder erheben. Mittlerweile ist diese Forderung auch auf Ebene der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten angekommen. Auf der heute beginnenden Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz wird über ein Vorschaltgesetz beraten – als Forderung an den Bund für ein einmaliges Nothilfeprogramm für existenzbedrohte Krankenhäuser. Auch die Erhöhung beziehungsweise Änderung der Landesbasisfallwerte wird ein Thema sein. Die bislang nicht refinanzierten Kostensteigerungen der Jahre 2020, 2022 und 2023 sollen rückwirkend und die Kostensteigerungen der nächsten Jahre regelhaft kompensiert werden. Lassen Sie es mich bitte in aller Deutlichkeit noch einmal sagen: Schleswig-Holstein war und ist ein entschiedener Befürworter der Krankenhausstrukturreform. Wir haben diesen Prozess stets kritisch, aber immer konstruktiv begleitet. Jetzt hat es (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) höchste Priorität, bis zum Greifen der Reform einen kalten Strukturwandel, ein Wegbrechen bedarfsnotwendiger Versorgungsstrukturen zu verhindern. Wir werden alle aufgezeigten Lösungswege weiterverfolgen und auf Bundesebene einfordern. Wir stehen dabei als Schleswig-Holstein nicht alleine da, ganz im Gegenteil. Es sind alle Länder. Es sind nicht nur die Gesundheitsminister, sondern auch die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten. Wir werden uns mit allem Nachdruck weiterhin für die Betriebskostenfinanzierung unserer Krankenhäuser einsetzen, und ich danke Ihnen dafür. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
