Ole-Christopher Plambeck
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war richtig, dass die Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme seit Oktober 2022 abgesenkt wurde und durch die Energiepreisbremsen der sprunghafte Preisanstieg infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine für Unternehmen, aber auch für Verbraucherinnen und Verbraucher abgefedert wurde. (Beifall Lars Harms [SSW]) Das waren die richtigen Instrumente zur richtigen Zeit, und sie haben gut gewirkt. Die aktuelle Regelung mit dem ermäßigten Steuersatz gilt noch bis Ende März kommenden Jahres, habe ich jedenfalls gedacht. Jetzt hört man aus der Bundesregierung aber, dass sie schon Ende dieses Jahres auslaufen soll. Stichwort: Planungssicherheit. Ich mache einmal ein großes Fragezeichen dahinter, ob das wirklich so gut ist. Nichtsdestotrotz haben sich die Energiepreise in den letzten Jahren auf einem sehr hohen Niveau eingependelt. Wir müssen in der Tat darüber diskutieren, welche Maßnahmen sinnvoll sind und ob eine Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes bei der Umsatzsteuer sinnvoll ist. Eines tut diese Senkung schon einmal nicht: Sie senkt nicht dauerhaft die Nettokosten der Energie, und da viele Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) bringt diese Regelung ihnen gar nichts. Wir müssen daher an die Nettokosten ran. Denn die Entwicklung der Preise darf nicht dazu führen, dass Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Gerade für viele Industrieunternehmen bedarf es einer tragfähigen und planungssicheren Lösung, und da kann zum Beispiel ein Brückenstrompreis helfen, auch wenn der sehr viel Geld kosten wird. Der deutsche Strompreis zählt zu den höchsten weltweit, und deswegen bedarf es einer berechenbaren, verlässlichen und wettbewerbsfähigen Lösung – das kann der Brückenstrompreis sein –, damit Deutsch- (Ole-Christopher Plambeck) land im internationalen Wettbewerb nicht hinten runterfällt. (Beifall CDU) Ein weiterer Treiber bei den Energiekosten – gerade hier in Schleswig-Holstein – sind die Netzentgelte. Die derzeitige Verteilung der Netzentgelte bestraft vor allem die Regionen, die in hohem Maße erneuerbare Energien produzieren. Deswegen wird die Landesregierung aufgefordert, sich weiterhin auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Netzentgelte besser verteilt werden, aber vor allem auch, dass die weiteren Abgaben und Umlagen reduziert oder vielleicht sogar abgeschafft werden. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Trotz dieser Schwierigkeiten muss Schleswig-Holstein die Wärmewende anpacken – darin sind wir alle uns einig –, und das zentrale Instrument dafür ist die kommunale Wärmeplanung und die Wärmewende vor Ort. Schleswig-Holstein ist bereits aktiv dabei, um nach der Planung in die Umsetzung zu kommen. So stellt das Land als Ergänzung zur Bundesförderung für die Planung und Errichtung effizienter Wärmenetze 75 Millionen Euro für die kommunale Wärmewende bereit. Zudem wird die Förderung von Investitionen in die Infrastruktur, die neben den Wärmenetzen benötigt wird, angegangen. Dafür gibt es weitere 30 Millionen Euro. Für Bürgerinnen und Bürger stehen für die Umsetzung der Wärmewende Fördermittel für private Investitionen, zum Beispiel für den Anschluss an ein Wärmenetz, für SolarthermieAnlagen oder Wärmepumpen bereit. Auch für die Energieberatung stehen weitere 10 Millionen Euro zur Verfügung. Insbesondere sollen mit dem Kompetenzzentrum für klimaneutrale Wärmeversorgung die erforderlichen Strukturen geschaffen werden, um Kommunen vor Ort zu unterstützen. Das große Projekt ist nichtsdestotrotz das große Bürgschaftsprogramm in Höhe von 2 Milliarden Euro, um gerade kommunale Unternehmen, Energieversorger, Vorhabenträger, bei der Wärmewende zu unterstützen, denn in der Tat sind die Investitionen für den Auf- und Ausbau der Wärmenetze enorm, und da bedarf es entsprechender Unterstützung. (Zuruf SPD: Hört, hört!) In Schleswig-Holstein hat zudem die Geothermie erhebliches Potenzial. Es gibt auch ein Investitionshemmnis, und das ist vor allem bei tiefer und mitteltiefer Geothermie das Findungsrisiko. Wir müssen hier ein finanzielles Instrument schaffen, um Probebohrungen entsprechend absichern zu können. Insgesamt gilt es, den steigenden Energiepreisen zu begegnen, die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu unterstützen und vor allem die Wärmewende vor Ort voranzutreiben. Das kann nur gelingen, wenn die Instrumente von Bund, Land und Kommunen klug ineinandergreifen. Ich bin aber zuversichtlich, wenn wir dort gemeinsam arbeiten, dass wir es hinbekommen. Ich beantrage, den Antrag des SSW in den Finanzausschuss und den Wirtschaftsausschuss zu überweisen und unseren Antrag in der Sache abzustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
