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Annabell Krämer

11.10.2023 Sitzungen 20/38

Weitere Wortmeldungen aus dem Parlament liegen nicht vor. Somit erteile ich nun der Landesregierung das Wort, dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gut drei Viertel des Jahres 2023 sind vorüber, und wir blicken auf ein Jahr erhitzter energiepolitischer Diskussionen zurück. Förderung oder Ordnungsrecht? Wärmenetz oder Wärmepumpe? Dämmung oder erneuerbare Energien? – Als handele es sich um Gegensätze und nicht um zwei Seiten derselben Medaille, die sehr gut zusammenpassen! Nach den Auseinandersetzungen, die stattgefunden haben, kann ich sagen: Ich bin froh, dass die Phase der Überzeichnung ein Ende gefunden hat. Als Energieminister dieses Landes bin ich froh, dass wir mit einer deutlich sichereren Energieversorgung in diesen Winter starten als im letzten Jahr. Das sind gute Nachrichten. (Beifall) Mittlerweile ist das Gebäudeenergiegesetz vom Bundestag beschlossen, das Wärmeplanungsgesetz geht ins parlamentarische Verfahren; das ist gut vorbereitet, sodass darüber diskutiert werden kann. Endlich fangen wir an, die Wärmewende bundesweit umzusetzen und aufzugleisen. Erst letzte Woche habe ich mit verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, der Energiewirtschaft, der Baubranche und des Verbraucherschutzes zusammengesessen und über die Bedeutung von Wärmenetzen gesprochen. Drei Dinge sind sehr klar geworden. Erstens: Die Akteure stehen in den Startlöchern, sie wollen die Wärmewende, und sie wollen Wärmenetze bauen. Zweitens: Wärmenetze sind von überragender Bedeutung für die Wärmewende, aber sie werden nicht in allen Fällen wirtschaftlich und günstig sein und sind nicht immer die vernünftigste Option. (Minister Tobias Goldschmidt) Drittens: Alle Akteure wünschen sich Verlässlichkeit und klare Rahmenbedingungen, unter denen wir gemeinsam weiterarbeiten müssen. Die Bundesgesetzgebung ist ja gerade erst beschlossen. Es stellen sich viele Auslegungs- und Umsetzungsfragen. In Schleswig-Holstein bieten wir die Rahmenbedingungen, die gewünscht werden und die erforderlich sind, schon an. Früher als andere haben wir die kommunale Wärmeplanung verpflichtend gemacht. Unsere Kommunen wissen also länger als die Kommunen in anderen Bundesländern, was auf sie zukommt und dass sie eine Planung vorlegen müssen. Mit den vielen verschiedenen Förderprogrammen für Wärmenetze sorgen wir komplementär zur Bundesförderung dafür, dass Wärmenetze gebaut werden können, dass Infrastrukturförderung stattfindet. Mit den 2 Milliarden Euro des Bürgschaftsprogramms, die heute mehrfach angesprochen worden sind, unterstützen wir Unternehmen dabei, an günstige Finanzierung zu kommen. Wer Eigenkapital braucht, kann zur Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein gehen und mit ihnen darüber sprechen, wie man an Eigenkapital kommt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Wer sich beraten lassen möchte – viele Kommunen stehen vor der Fragestellung: „Wie soll das denn jetzt eigentlich laufen?“ –, kann zur EKI bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gehen und sich dort beraten lassen. Diese EKI werden wir gemeinsam zu einem Kompetenzzentrum Wärmewende ausbauen. Damit kann ich die Frage des Abgeordneten Kumbartzky beantworten. Wir haben gerade in der letzten Woche mit der kommunalen Ebene vereinbart, dass wir das unter dem Dach der EKI machen, in engem Austausch mit den Kommunen. Wir wollen ein Kompetenzzentrum bauen, das für die Kommunen ein guter Ansprechpartner ist und den Kommunen hilft, die Wärmewende umzusetzen. Die Frage war ja auch ganz wichtig: Wann soll das an den Start gehen? – Wir wollen, dass das spätestens Anfang nächsten Jahres an den Start geht. Wir werden einen Aufgabenübertragungsvertrag mit der IB machen, sodass es unter dem Dach in bestehenden Strukturen einen richtigen Wumms entfalten kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Oliver Kumbartzky [FDP]) Ich habe zu Beginn meiner Rede über Verlässlichkeit gesprochen. Im Bereich der Wärmewende ist das ganz besonders wichtig, aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen Verlässlichkeit. Wir haben im Kreise der Energieministerinnen und Energieminister der Länder über die vorzeitige Rücknahme der Mehrwertsteuervergünstigung gesprochen. Wir finden das nicht glücklich; wir finden, dass die Bürgerinnen und Bürger Verlässlichkeit haben sollen. Aber genauso war nicht der Ruf danach zu hören, die Mehrwertsteuervergünstigung zu verstetigen, auf Dauer anzulegen. Denn es braucht gezielte, bessere, gerechtere Instrumente zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger von hohen Energiepreisen. Die Konzepte sind teilweise heute genannt worden. Sie liegen auf dem Tisch. Was wir uns nicht leisten können, sind die Gießkanne und das Füllhorn. Denn wir haben viel vor, nicht nur im Bereich der Energiewende, aber insbesondere bei der Energiewende. Wenn wir über den Brückenstrompreis sprechen, den wir brauchen, sind es Milliardenbeträge, die erforderlich wären. Wenn wir über die Kraftwerksstrategie sprechen, die wir brauchen, um gerade im Süden des Landes die Stromnetze stabil zu halten, sind es Milliardenbeträge, die wir brauchen. Wenn wir über eine staatliche Stützung der Netzentgelte sprechen, die davongaloppieren, sind es Milliardenbeträge, die wir brauchen. Dass wir den Ausbau der grünen Wasserstoffnetze brauchen, ist auch klar, und dass auch das viele Milliarden Euro kostet. Wir können uns bei der Energiewende in dem Bestreben, das Ganze bezahlbar zu halten, keine Fehlanreize und kein Füllhorn leisten. – Vielen Dank für die Debatte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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