Ole-Christopher Plambeck
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Photovoltaikanlagen auf Landesliegenschaften sind wichtig – keine Frage –, und sie sind notwendige Umsetzungsinstrumente, um die Ziele des EWKG zu erreichen. Daher ist der Zubau mit PV dort, wo es sinnvoll ist, ein wichtiger Beitrag, erneuerbare Energie zu produzieren und damit die Emissionen im Bereich der Gebäude beziehungsweise deren technischer Anlagen zu senken. Im Jahr 2021 hatten die Emissionen aus dem Stromverbrauch inklusive der IT-Anlagen einen Anteil an den Gesamtemissionen der Landesverwaltung von mehr als 38 Prozent. Daran sieht man, dass auch hier die Umstellung absolut wichtig ist. Daher müssen Energieerzeugungsanlagen, also die klassische PV-Anlage auf dem Dach, aber auch Fassadenanlagen oder PV-Anlagen auf gebäudenahen Freiflächen zügig kommen. Jede Möglichkeit, die Energie der Sonne in nutzbare Energie umzuwandeln, sollte genutzt werden, wo es machbar ist. In der Tat muss das Land das alles nicht unbedingt selbst machen, sondern sollte entsprechende Flächen an Unternehmen verpachten, die dies umsetzen. Insgesamt hat die Landesregierung umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dazu zählen Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Landesliegenschaften und der Einsatz von erneuerbaren Energien, also PV. Bisher war die Konzentration, dort PV zu installieren, wo saniert wird. Es wurde die nachhaltige Beschaffung eingeführt, die Strategie zur Reduktion der Büroflächen und kürzlich die beschlossene Green-IT-Strategie. Es wird sehr viel gemacht, um die gesetzlichen Ziele bis 2040 zu erreichen. Natürlich muss dem weiter Nachdruck verliehen werden. Daher bitten wir die Landesregierung, zeitnah die Photovoltaikstrategie für Landesliegenschaften vorzulegen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
