Nelly Waldeck
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg_innen! Ein Jahr dauert die Legislaturperiode, da wird es Zeit, Anträge ein zweites Mal zu stellen. (Annabell Krämer [FDP]: Nächstes Jahr wieder!) Wir führen die Debatte über die Verantwortung der Landesregierung, um Klimaschutz in und auf den Landesliegenschaften voranzubringen, gern ein zweites Mal. (Christopher Vogt [FDP]: Wenn ihr nichts macht!) Es ist richtig: Wir haben als Landesregierung ambitionierte Ziele für Solarenergie in Schleswig-Holstein. Wir wollen die erneuerbare Stromerzeugung bis 2030 auf 40 Terawattstunden bis 45 Terawattstunden anheben. Bislang hält der Solarausbau im Land mit diesem Ziel in Schleswig-Holstein ganz (Nelly Waldeck) gut Schritt, das allerdings vorrangig auf Freiflächen. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Gerade im Sinne einer effizienten Flächennutzung wollen wir den Ausbau von Solaranlagen dort, wo bereits versiegelte Fläche ist, noch stärker voranbringen. Dazu gehören natürlich vorrangig die Dächer. So sind wir auch bereits einige regulative Punkte angegangen, beispielsweise befindet sich unsere Landesbauordnung in der Überarbeitung, damit endlich auch Doppel- und Reihenhäuser Solar einfacher ausbauen können. Auch in der Landesverwaltung ist seit dem letzten Jahr einiges passiert. Die PV- Leistung auf Landesliegenschaften hat sich in den letzten drei Jahren immerhin verdreifacht. Während der Zubau 2020 noch bei etwa 200 Kilowatt-Peak lag, sind dieses Jahr fast 800 Kilowatt-Peak Zubau dazugekommen. Das ist der richtige Weg und zeigt, dass der Ausbau von Photovoltaik auf den Landesdächern zumindest vorangeht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich sind wir damit weitaus noch nicht am Ende. Die Ausbaukurve muss mindestens so steil weitergehen, wenn wir unsere Ausbauziele erreichen wollen. Dabei soll auch die PV-Strategie helfen. Für die Strategie muss klar sein, dass dort, wo der eigene Energieverbrauch besonders hoch ist, auch die Priorität gesetzt werden sollte. Eigenversorgung ist immer wirtschaftlicher als die Einspeisung ins Netz. Das heißt aber nicht, dass nur für den Eigenbedarf gebaut wird. Wir wollen unsere Dächer nutzen und mit den Landesliegenschaften zur Energieversorgung beitragen. Dazu reicht der reine Ausbau zum Eigenbedarf nicht. Es darf auch nicht das Kriterium maximaler Wirtschaftlichkeit gelten. Das haben wir bereits im Rahmen des § 7 der Haushaltsordnung festgelegt und mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz noch einmal verfestigt. Deswegen gilt es, über den eigenen Bedarf hinaus zu bauen und möglichst eine Vollbelegung der Dächer anzustreben. Genau das halten wir in unserem Antrag noch einmal sehr deutlich fest. Natürlich wird bei der Auswahl der Maßnahmen auch auf Effizienz gesetzt. Es ist sinnvoll, erst die Dachsanierung und Energieeffizienzmaßnahmen am Gebäude durchzuführen, bevor PV aufs Dach montiert wird. Die PV-Anlagen werden erst montiert, wenn die Sanierung bereits stattgefunden hat und keine Nachsanierung zum späteren Zeitpunkt mit Solaranlagen erfolgen muss. Auf diesen Bereich wurde die letzten Jahre ein größerer Schwerpunkt gelegt. Insofern sind die Ergebnisse bislang noch nicht so erfreulich, wie ich sie mir vorstellen würde. Aber der Blick auf die geplanten Solaranlagen im Vergleich zu den bestehenden zeigt doch: Es geht in die richtige Richtung. Das Wichtigste ist: Mit den Programmen IMPULS und EMiL stehen auch ausreichend Mittel zur Verfügung, um in den nächsten Jahren deutlich mehr Solaranlagen auf die Dächer zu bringen. Insofern sollte dem weiteren Ausbau nichts im Wege stehen. Wir können, wenn Sie den Antrag im September nächsten Jahres wieder stellen, hoffentlich auf noch erfreulichere Zahlen blicken. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Zurufe FDP: Noch besser! – Zurufe)
