Dr. Heiner Garg
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Auf ein so klares Bekenntnis der Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, wie es gerade vom Kollegen Balke kam, hatte ich gar nicht gehofft. (Beifall FDP) Aber der Reihe nach! – Die Krankenhausfinanzierungsreform mit der einhergehenden notwendigen Strukturanpassung ist längst überfällig, liebe Kolleginnen und Kollegen; denn es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Sicherung der Zukunft der akutstationären Versorgung in Deutschland. Insofern, Herr Kollege Hansen, war Ihre peinliche Polemik – ich hätte mir wirklich gewünscht, dass wir einmal darauf verzichten könnten; Sie sagten, Berlin beschäftige sich mit Cannabis statt mit Krankenhäusern – an dieser Stelle, sorry, fehl am Platz. (Beifall FDP, SPD und SSW – Zuruf CDU: War sie nicht!) Zum ersten Mal seit Jahrzehnten stellt sich eine Bundesregierung dieser Mammutaufgabe. Dass es dabei knirscht und nicht alles wie erwartet läuft, ist verständlich. Ihre Landesregierung hat das Verfahren übrigens mit einer strammen Enthaltung begleitet. So kann man es natürlich auch machen, Herr Hansen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Vor diesem Hintergrund will ich mich auf die beiden vorliegenden Anträge – ich nenne sie einmal Haupt- oder Initiativanträge –, den von SPD und SSW und den von CDU und Grünen, konzentrieren. Der Antrag von CDU und Grünen, der ja aus der Ursprungsinitiative Nordrhein-Westfalens entstanden ist, ist fachlich vollkommen in Ordnung. Deswegen habe ich dazu auch einen Änderungsantrag gestellt. Der Antrag von SPD und SSW ist ein wenig spannender, weil er die Krankenhausfinanzierungssystematik im ersten Absatz etwas durchbricht. Deswegen würde ich darüber sehr gern auch im Ausschuss diskutieren, liebe Kollegin Pauls. Man könnte sich ja auch noch das Modell Rheinland-Pfalz anschauen. Dort ist ein Liquiditätssicherungspakt auf den Weg gebracht worden, mit dem Zahlungsströme an die Krankenhäuser ermöglicht werden, das heißt, die Betriebskosten werden sozusagen vorfinanziert. Einen Teil hat Schleswig-Holstein mit der Energiekostenhilfe schon umgesetzt. Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit den Kostenträgern im Zusammenhang mit den Pflegebudgets eine entsprechende Vereinbarung getroffen. So kann man Liquidität sichern. (Dr. Heiner Garg) Das große Problem vieler Häuser im Moment ist – das muss man ehrlicherweise sagen –, dass sie ein Liquiditätsproblem haben. Frau Ministerin, vielleicht können Sie noch etwas dazu sagen, ob das für Sie infrage kommt, ohne die Finanzierungssystematik im Krankenhauswesen zu durchbrechen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag von CDU und Grünen ist fachlich in Ordnung. Was mich daran stört, ist, dass Sie in Ihren Antrag keinen Satz zur Verantwortung des Landes geschrieben haben. Nicht ein Satz findet sich dazu! (Beifall FDP, SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Die Verantwortung Schleswig-Holsteins – wie die aller anderen Bundesländer; Kollege Balke hat darauf hingewiesen – ist es, für eine auskömmliche Investitionsfinanzierung zu sorgen, und zwar nicht nur, weil Krankenhäuser weiterhin gebaut und grundsaniert werden müssen, sondern auch deshalb, weil es ein Teil des Problems ist, dass seit Existenz des DRG-Systems die Krankenhäuser wegen der fehlenden Investitionsfinanzierung durch sämtliche Bundesländer über Jahre hinweg gezwungen waren, aus Fallpauschalen Investitionen zu tätigen. Natürlich fehlt dann das Geld an anderer Stelle. Vor diesem Hintergrund, finde ich, darf man eine Landesregierung in einer Debatte über dieses Thema – im Ziel sind wir uns übrigens einig – nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Es muss endlich Schluss sein mit der Verunsicherung, wie es mit den Investitionskosten weitergehen soll. (Beifall FDP, SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Im Übrigen, Herr Kollege Hansen, haben Sie bei Ihrem Appell an Ihren virtuellen Kollegen aus Nordrhein-Westfalen wohlweislich etwas verschwiegen: Die Nordrhein-Westfalen machen jetzt genau das zusätzlich. (Lebhafter Beifall FDP, SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Die nehmen noch einmal richtig Geld in die Hand und unterstützen ihre Krankenhäuser bei den Investitionskosten. Vor diesem Hintergrund wird aus Ihrem Antrag ehrlicherweise nur dann ein Schuh, wenn Sie tatsächlich auch zur eigenen Verantwortung stehen. Sie haben ein Rechtsgutachten in Auftrag geben, (Beate Raudies [SPD]: Ja, genau!) bei dem herausgekommen ist: Oh Wunder, die Länder sind für die Krankenhausplanung verantwortlich! – Natürlich sind sie das! Aber verdammt noch mal, dann muss man diese Planungsverantwortung auch wahrnehmen und sie mit Geld hinterlegen. (Beifall FDP, SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Liebe Kollegin Pauls, wenn Sie sich einen Ruck geben könnten: Ich würde über Ihren Antrag wirklich gern im Ausschuss diskutieren; vielleicht bekommen wir die Ausschussüberweisung hin. Dem Antrag von CDU und Grünen wird meine Fraktion zustimmen. Vor dem Hintergrund der notwendigen Verantwortung, der Sie ja nachkommen wollen, und auch vor dem Hintergrund des Appells des Kollegen Balke hoffe ich sehr, dass Sie als regierungstragende Fraktionen auch unserem Änderungsantrag, der sich genau auf diese Investitionskostenverpflichtung bezieht, zustimmen können. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SPD)
