Cornelia Schmachtenberg
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Heute reden wir zum ersten Mal über den Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens zur nachhaltigen Finanzierung der Maßnahmen der grün-blauen Infrastruktur. Kurz: Wir diskutieren heute über einen Gesetzentwurf, der ein Sondervermögen über die Verwaltung der Schlickgelder vorsieht. Bisher sind die freiwilligen Zahlungen, die wir aus Hamburg erhalten haben, als Ausgleich für die Verklappung an der Tonne E3 unmittelbar an die Nationalparkstiftung gegangen, ohne dass wir hier als Parlament auf die Verwendung Einfluss nehmen konnten. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Unerhört!) Vor diesem Hintergrund wurde in der letzten Legislaturperiode gemeinsam beschlossen, dieses Vorgehen zu beenden und ein Sondervermögen für die Verwendung der sogenannten Schlickgelder einzurichten. (Zuruf Oliver Kumbartzky [FDP]: Gut so!) Diesen Beschluss begrüßen wir nach wie vor ausdrücklich, denn es ist wichtig, dass wir hier als Parlament bei der Verwendung dieser Gelder eng einbezogen werden (Beifall ganzes Haus) und die Mittel nicht an der Mitbestimmung vorbeifließen. Nun kommt es also zur aktiven Ausgestaltung dieses Sondervermögens. Ehe ich direkt auf das Sondervermögen eingehe, bedarf es eines Blicks auf die Vereinbarung mit Hamburg, die der Minister eben schon angesprochen hat, da die für den Hintergrund und das Gesamtgefüge durchaus entscheidend ist. So wurde zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein vereinbart, dass nun sieben Euro pro Tonne Schlick bezahlt werden. Das sind immerhin zwei Euro mehr als in der letzten Vereinbarung. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Ein Euro pro Tonne steht für die Verwendung von Sediment im Küstenschutz zur Verfügung, eine lange erhobene Forderung, die nun endlich umgesetzt wird. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ein Euro pro Tonne geht unmittelbar in die Förderung und Entschlickung der Häfen – auch eine Forderung, die nun endlich umgesetzt wird. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fünf Euro fließen in das Sondervermögen, über dessen Gesetzentwurf wir heute zum ersten Mal sprechen. Bei diesem Gesetzentwurf war es uns von besonderer Bedeutung, dass die Mittel direkt der Westküste zugutekommen, denn die Region ist am stärksten von den Auswirkungen der Verklappung betroffen, sodass es nur folgerichtig ist, dass die Mittel prioritär für diese Region verwendet werden. (Beifall CDU, Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Marc Timmer [SPD]) (Cornelia Schmachtenberg) Für folgende Bereiche sollen die Mittel verwendet werden, das wurde zum Teil auch schon gesagt: zum einen für den Biotopverbund. Die Förderung eines Verbundsystems in Schleswig-Holstein ist von besonderer Bedeutung, denn wir können in diesem Land nur Naturschutz leisten, wenn wir ein Verbundsystem haben. Wir können Naturschutz machen, ohne dass die Biotope miteinander verbunden sind, und es wird nicht zum Erfolg kommen. Deswegen ist das ein wichtiger Beitrag zum Naturschutz in unserem Land. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ebenso soll das Sondervermögen für die Krabbenund Küstenfischerei genutzt werden, und dort vor allem für die noch schutzgebietsverträglichere Ausgestaltung. Weiterhin sollen die Gelder in die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie fließen, die wir in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen haben, und natürlich in die Stärkung eines Nationalparks, der bisher alleinig von den Mitteln profitiert hat. Schlussendlich – das ist auch neu – sollen die Gelder auch für die ökologische Weiterentwicklung von Häfen genutzt werden, beispielsweise für Landstromanlagen, für Anlagen für alternative Kraftstoffe, Verkehrsanbindungen an das Schienennetz, zur Emissionsminderung, für Hafeninfrastruktur, für Umweltbildung und vieles mehr. So profitieren unsere Häfen in Schleswig-Holstein gleich zweimal von den Schlickmitteln: einmal durch das Sondervermögen und einmal durch den einen Euro im Voraus zur Entwicklung der Häfen. (Beate Raudies [SPD]: Nee!) Uns war es wichtig, dass die Gelder dort ankommen, wo die Nachteile der Verklappung zu verspüren sind – sei es der Naturschutz, seien es die Häfen oder die Fischerei. Wichtig ist, dass die Folgewirkungen ausgeglichen werden. Um noch kurz auf den SSW- und FDP-Antrag einzugehen: Selbstverständlich werden sich die Ministerien abstimmen. Das steht auch sehr deutlich in der Begründung. Natürlich wird nicht das Umweltministerium alleine über die Fischereimittel oder die Hafenmittel entscheiden. Das geht natürlich nur gemeinsam. (Lars Harms [SSW]: Das steht auch im Gesetz!) Ich freue mich daher auf die Beratungen in den kommenden Wochen und beantrage die Überweisung in den Finanzausschuss und mitberatend in den Umwelt- und Agrarausschuss. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
