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Beate Raudies

SPD 11.10.2023 Sitzungen 20/38

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es nicht um das Für und Wider der Elbvertiefung oder des Sedimentmanagements. Es geht auch nicht um die Grenzen des Wachstums des Hamburger Hafens oder des Welthandels. Heute geht es um die Verwendung von Geld, das die Freie und Hansestadt Hamburg freiwillig an das Land Schleswig-Holstein dafür zahlt, dass wir beim Sedimentmanagement helfen. Es geht um Geld. Wir reden über ein Sondervermögen. Das tut die Freie und Hansestadt Hamburg bereits seit 2016. Damals haben die Landesregierungen eine Vereinbarung geschlossen. Diese sah vor, dass Geld an die Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein fließt, um Projekte in und um den Nationalpark Wattenmeer zu fördern; ein Deal vorbei am Landtag, dem Haushaltsgesetzgeber, der keinen Zugriff auf diese Mittel hatte. Fast 50 Millionen Euro sind inzwischen aus diesem Topf an die Nationalparkstiftung geflossen, und nur sehr wenige Förderprojekte wurden damit bezuschusst. Wer dies nachlesen möchte: Umdruck 20/904. Da finden wir die Zahlen. Im Jahr 2020 hat der Landesrechnungshof dieses Verfahren zu Recht beanstandet, und alle Fraktionen des damaligen Landtags waren sich einig, dass so ein Verfahren künftig nicht mehr vorkommen soll. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 19/2950, TOP 48, vom 18. Mai 2021, die wir einstimmig in diesem Haus beschlossen haben: „Einnahmen aus dem Hamburger Baggergut gehören in den Landeshaushalt Der Finanzausschuss teilt die Feststellung des Landesrechnungshofs. Er bittet das MELUND … um einen Entscheidungsvorschlag, wie die Zahlungen aus künftigen Vereinbarungen mit Hamburg unter Wahrung der Kontroll- und Entscheidungsrechte des Parla- (Beate Raudies) ments über den Landeshaushalt vereinnahmt und verwendet werden können.“ Kontroll- und Entscheidungsrechte: Das heißt, das Parlament entscheidet und nicht Landesregierungen in irgendwelchen Vereinbarungen, die sie schließen. (Beifall SPD und SSW) Meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf kommt die Landesregierung zumindest teilweise diesem Beschluss nach. So weit, so gut. Das ist auch noch ein Glücksfall für Schwarz-Grün, denn damit steht ein bisschen mehr Geld für diverse Wunschprojekte zur Verfügung, und wenigstens in diesem Bereich hilft der Hinweis auf die Haushaltslage jetzt nicht mehr, um Maßnahmen abzulehnen. Welche sollen das genau sein? Der Gesetzestext hat mir da wenig geholfen. Da hieß es, das wurde schon ein paar Mal zitiert: nachhaltige Finanzierung von Vorhaben für den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und grün-blaue Infrastruktur, insbesondere Biodiversitätsstrategie. Die Vorhaben sollen wegen des dortigen Eingriffs in den Wasser- und Naturhaushalt insbesondere an der Westküste umgesetzt werden. Soweit der Gesetzestext. Was in der Biodiversitätsstrategie steht, wissen wir alle. Die haben wir gemeinsam beschlossen. Dass diese von Anfang an nicht mit ausreichend Geld ausgestattet ist, sagt ihnen meine Kollegin Sandra Redmann seit zwei Jahren. Das ist also keine Überraschung. Schön, dass es jetzt Geld dafür gibt. Da kommt das gerade recht. Was sind bitte schön Maßnahmen der grün-blauen Infrastruktur? Diese Frage stand in meinem Text. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen Schmachtenberg und Backsen. Durch ihre Redebeiträge ist es mir ein bisschen klarer geworden. Vielen herzlichen Dank. Ich weiß jetzt also, dass da auch die Entschlickung der Häfen der Tideelbe-Nebenflüsse möglicherweise mit reingehört. Trotzdem finde ich es gut, dass SSW und FDP mit ihrem Änderungsantrag die Themen Hafeninfrastruktur und Investitionen aufgenommen haben. Ich finde es gut, dass wir dieses Thema mit in der Anhörung haben. (Beifall SPD und SSW) Im Gesetz steht auch „insbesondere“. Das heißt, dann hätten wir zum Beispiel auch Geld für den Ostseeschutz, für den wir auf jeden Fall Geld brauchen werden, nachdem die CDU den Nationalpark nun endgültig beerdigt hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was mich aber stört: Laut Gesetzentwurf sollen die in Textziffer 12 des gemeinsamen Eckpunktepapiers, Umdruck 20/1320, vereinbarten fünf Euro je Tonne Baggergut in das Sondervermögen fließen. Die Hamburg Port Authority, Frau Schmachtenberg hat es gesagt, zahlt aber sieben Euro pro Tonne. Wieso fließt nicht der gesamte Betrag ins Sondervermögen? Das ist nach unserer Auffassung ein klarer Verstoß gegen den Landtagsbeschluss und gegen die Vereinbarung, die wir hier getroffen haben. (Beifall SPD) Die Verwendung der Mittel für bestimmte Zwecke, wie sie mit Hamburg vereinbart ist, ist durchaus im Gesetz über Verwendung des Sondervermögens zu regeln und nicht nur durch Vereinbarung der Landesregierung. Sonst fließen die Mittel nämlich wieder am Landeshaushalt und am Parlament vorbei. Sollen da möglicherweise schwarz-grüne Kassen für die Ministerien geschaffen werden? Darüber würden wir im Finanzausschuss sehr gern sehr ausführlich diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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