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88. Sitzung (WP20)

22.05.2025 · 143 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (19)FDP (16)CDU (15)GRÜNE (13)SSW (12)

Kristina Herbst

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die heutige Sitzung. Ich darf Ihnen mitteilen, dass sich unsere Ministerin Aminata Touré weiterhin im Mutterschutz befindet. Erkrankt sind weiterhin der Abgeordnete Hauke Göttsch von der CDU-Fraktion, die Abgeordnete Bina Braun von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der Landesregierung Dr. Sabine Sütterlin-Waack. Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtungen von der Landesregierung ist heute der Ministerpräsident für den Nachmittag entschuldigt sowie Minister Goldschmidt und Minister Schwarz ganztags. Ferner hat sich nach § 47 Absatz 2 die Abgeordnete Uta Wentzel entschuldigt. Sie wird also nicht an der Sitzung teilnehmen. Lassen Sie uns gemeinsam Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Bredstedt begrüßen. – Herzlich willkommen hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Herr Jan Christian Janßen, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbands Schleswig-Holstein, ist da. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 42 auf: Graue Emissionen verhindern – Anpassung der Bau- und Wohnungspolitik an neue Erkenntnisse Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3217 (Unruhe) Frau Abgeordnete, ich wäre dankbar, wenn Sie mir Ihr Gehör schenken würden. Ich habe nicht das Gefühl, dass alle die Aufmerksamkeit haben. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Michel Deckmann.

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Michel Deckmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielfach haben wir hier an diesem Ort schon über die Bezahlbarkeit, aber auch über die Zielerreichung der Klimaneutralität des Wohn‑, des Gebäudebestands gesprochen. Hier wird diskutiert, aber auch in Berlin, Brüssel und in vielen anderen Orten unseres Landes. Im Koalitionsvertrag der neuen schwarz-roten Bundesregierung sehen wir so bereits einige Punkte zu diesem Thema. Das Gebäudeenergiegesetz soll angepasst werden. KfWFörderbedingungen sollen vereinfacht werden. Die Bezahlbarkeit, aber auch die Klimaneutralität des Gebäudebestandes soll zukünftig noch stärker in den Fokus gerückt werden, und das ist auch richtig so. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vor genau diesem Hintergrund ist der heutige Antrag zu sehen. Er soll unser konstruktiver Beitrag für die kommenden Diskussionen sein, um genau hier voranzukommen. Der bisherige Ansatz der Bau- und Wohnungspolitik war sehr stark darauf ausgerichtet, maximal Energie zu sparen, maximal Energie im Gebäudebedarf, im Gebäudeverbrauch einzusparen. Dies war lange Zeit richtig. Denn lange Zeit war der Energiemix deutlich negativer fürs Klima als bisher. Er war CO -lastiger. Auch für die 2 wirtschaftlichen Betriebe des Gebäudes war das die maßgebliche Säule. Doch es hat sich einiges verändert, insbesondere in den letzten Jahren. Wir sehen beispielsweise, dass in den Diskussionen der Vergangenheit die Thematik der grauen Emissionen zu wenig Bedeutung gefunden hat. Die grauen Emissionen sind die, die bei der Produktion, beim Transport, beim Einbau von Gebäudeteilen entstehen. Diese wurden leider in der Gebäudebilanz häufig vernachlässigt, was dazu geführt hat, dass, wer zu schnell, zu tief saniert hat, manchmal leider Gottes über das Ziel hinausgeschossen ist und mehr Emissionen verursacht hat, als er am Ende des Tages im Betrieb einsparen konnte. Dies kostet nicht nur Geld, es ist am Ende des Tages sogar schädlich fürs Klima. Genau das wollen wir verhindern, liebe Freunde, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Gleichzeitig haben wir in den vergangenen Jahren wichtige technologische Weiterentwicklungen gesehen, beispielsweise bei unseren emissionsfreien Heizsystemen, bei den Wärmepumpen. Denn Forschung und Entwicklung bleiben auch hier nicht stehen. Der Wirkungsgrad von Wärmepumpen, der maßgeblich die Effizienz beschreibt, ist deutlich gestiegen. Vor diesem Hintergrund kann heute ein Gebäude deutlich früher wirtschaftlich und emissionsfrei beheizt werden, als gedacht. Dies ist ein klarer Erfolg in unserer Region, aber auch ein großer Verdienst von Forschung, Wissenschaft und Wirtschaft, die das erreicht hat. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch was bedeutet das jetzt tatsächlich für uns? Was bedeutet das hier für Schleswig-Holstein? Die vergangenen Debatten waren davon geprägt, dass sehr viel saniert werden muss, damit wir emissionsfrei heizen können. Diese beiden wichtigen Schritte zeigen aber: Klimaneutralität im Gebäudebestand und, man muss sagen, die wirtschaftlich erreichbare Klimaneutralität sind deutlich früher erreichbar und deutlich besser erreichbar als bisher gedacht. Das, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist eine wahnsinnig gute Nachricht für die Menschen hier in unserem Land. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun müssen wir diese Erkenntnisse nur noch in Politik gießen, in gute Politik für die Menschen in ganz Deutschland. Denn noch richten sich die Förderungen auch der Bundespolitik maßgeblich nach den ehemaligen Bedingungen, dass die Energieeffizienz im Vordergrund steht. Das soll sich ändern. Die Gesamtemissionen im Gebäudebestand, die Gesamtenergiebilanz muss maßgeblich dafür werden. Wir müssen dafür sorgen, dass die Förderungen daran ausgerichtet werden, das Gebäude möglichst schnell emissionsfrei beheizen zu können. Das spart nicht nur Geld bei den notwendigen Investitionen, es spart auch CO und kann am En2 de des Tages die Förderung deutlich besser handhabbar machen für die Leute, die damit umgehen müssen, die Eigenheimbesitzerinnen und ‑besitzer im Land, die Wohnungswirtschaft, die Bauunternehmen. Liebe Freunde, liebe Kolleginnen und Kollegen, (Zuruf: Freunde!) – es ist einfach schön, hier zu arbeiten, und ich sehe alle meine Kollegen auch als Freunde. (Beifall) Selbst der Kollege Buchholz grinst, das ist ein gutes Zeichen. (Michel Deckmann) (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP] – Heiterkeit – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Unser Zeichen aus Schleswig-Holstein soll der konstruktive Vorschlag sein, um die Debatten in den kommenden Wochen und Monaten zu prägen im Sinne der Zielerreichung der Klimaneutralität des Gebäudebestandes, aber wirtschaftlich. Ich glaube, wenn wir das heute hier beschließen, wäre das ein großer Schritt in die richtige Richtung und kann ein großer Schritt für die Menschen in unserem Land sein. Ich werbe ganz einfach um Zustimmung. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Nelly Waldeck das Wort.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Der Gebäudesektor trägt zu etwa 30 Prozent der CO -Emissionen bei. Darunter fallen sowohl der 2 Betrieb als auch der Bau. Für die Dekarbonisierung des Betriebs gibt es seit Jahren eine einfache und effektive Lösung: die Wärmepumpe und ihren Betrieb mit erneuerbaren Energien. Inzwischen ist die Wärmepumpe so weit entwickelt, dass sie bereits in weniger gut gedämmte Gebäude eingebaut werden kann. Das zeigen nicht nur die in unserem Antrag aufgezählte ARGE-Studie, sondern auch die Praxis in Skandinavien eigentlich seit vielen Jahren. Vor diesem Hintergrund ist meiner Meinung nach die deutsche Debatte um Wärmepumpen in den letzten Jahren wirklich ein bisschen bemerkenswert gewesen. Ich zitiere an der Stelle mit Erlaubnis der Präsidentin ein, zwei Artikel zu Wärmepumpen aus den letzten drei Jahren. So titelte die Süddeutsche Zeitung: Sind Wärmepumpen wirklich umweltfreundlich? – Der WDR: „Sind Wärmepumpen zu laut?“ – Focus fragte: „98 Prozent aller Wärmepumpen ineffizient?“ Diesen Artikel der Welt finde ich eigentlich am allerspannendsten: „Die Wärmepumpe als letzte Entfremdung des Menschen vom Feuer“. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Nicht nur für den Klimaschutz, auch für den Geldbeutel von Verbraucher_innen ist es essenziell, dass heute keine fossilen Heizsysteme mehr eingebaut werden. Jeder, der das Menschen heute noch vorredet, handelt verantwortungslos. Durch den steigenden CO -Preis wird das Heizen mit Öl oder Gas in 2 den kommenden Jahren massiv teurer werden. Deswegen ist es absurd, dass 2023 ein Rekordjahr des Einbaus von Öl- und Gasheizungen war. Klar ist: Der Einbau einer Öl- oder Gasheizung ist aktuell weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll. Wir wollen deshalb mit unserem Antrag bei der Dekarbonisierung der Heizsysteme und des Gebäudebestands schneller vorankommen. Wir wollen auch die Emissionen verringern, indem wir voranbringen, dass nicht jedes Gebäude perfekt gedämmt sein muss, um ein emissionsfreies Heizsystem einzubauen. Das bedeutet nicht, dass nicht mehr saniert werden soll. Der Fokus bei der Sanierung soll allerdings erst einmal auf die worst performing buildings, also die Gebäude, in denen keine Wärmepumpe sinnvoll eingebaut werden kann, gelegt werden. Das ist sowohl für die Heizkosten als auch für die dekarbonisierte Wärme zentral. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Unser Ziel muss es sein, Menschen, die in diesen Gebäuden wohnen, Sanierung möglichst einfach zu machen, sie umfassend zu beraten und eine finanzielle Förderung so zu ermöglichen, dass sie auch einfach genutzt werden kann, um später eine klimaneutrale Heizung einzubauen. Darauf soll in künftigen Förderprogrammen ein Schwerpunkt gelegt werden. Das entlastet Verbraucher_innen am effizientesten. Im Gebäudesektor haben wir noch einen ordentlichen Weg vor uns, um Klimaneutralität zu erreichen. Das gilt für die Sanierung und ebenso für den Bau. Es müssen mehr nachhaltige oder recycelte Baustoffe im Bau und auch in der Sanierung eingesetzt werden, um bestehende Gebäude, statt sie abzureißen und neu zu bauen, umzunutzen oder zu sanieren. Diesen Weg wollen wir mit unserem Antrag gehen und bitten heute um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Thomas Hölck das Wort.

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Thomas Hölck SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, (Thomas Hölck) Sie haben in Ihrem Antrag eine Menge aufgeschrieben, viel Prosa, viele Worte, aber um die harten politischen Forderungen in dem Antrag zu finden, muss man schon tief, tief graben. Gleichwohl will ich anerkennen, dass die Grünen sich von ihrer harten Position des Sanierens, des Dämmens um jeden Preis endlich verabschiedet haben. (Beifall SPD, FDP und SSW) Das ist aber kein Ergebnis, das man erst in der Studie der ARGE nachlesen konnte. Da kann man es nachlesen, aber das hat die Wohnungswirtschaft schon vor zehn Jahren gefordert, und Sie haben sich lange damit schwergetan, umzudenken. Milliarden an Förderungen sind da fehlgeleitet worden. Sie erkennen damit indirekt den Koalitionsvertrag auf Bundesebene für die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor an. Denn künftig soll die erreichbare CO -Vermeidung zur zentralen Steuerungsgrö2 ße werden. Die Abkehr von der maximalen Gebäudeeffizienz ist sinnvoll und richtig. (Beifall SPD) Denn Sanieren allein wird nicht ausreichen, um die Ziele der Wärmewende im Wohnungssektor zu erreichen. Zudem wird es für einen großen Teil der Menschen kaum bezahlbar sein. Deshalb wollen wir kein Dämmen um jeden Preis, sondern energetische Optimierung, wo es sich mit vertretbarem Aufwand lohnt und sinnvoll ist. Dabei sollten wir den Fokus auch auf schlecht oder gar nicht gedämmte Altbauten legen. Meist wird es ausreichen, Wohnungen fit für den Anschluss an ein Wärmenetz oder eine Wärmepumpe zu machen. Mieter und Mieterinnen können meistens nicht selbst entscheiden, woher ihre Energie zum Heizen kommt, wie viel sie kostet oder wann ihre Wohnung besser gedämmt wird. Auch für Menschen mit einem eigenen Haus ist es oft schwer, ihr Haus umfassend zu modernisieren. Die SPD-Landtagsfraktion will eine faire Wärmewende. Die Kosten müssen gerecht verteilt werden. Menschen mit weniger Geld dürfen nicht benachteiligt werden, nur weil sie zum Beispiel nicht in der Lage sind, sich eine Wärmepumpe einbauen zu können. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass alle, egal ob Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer, Zugang zu günstiger und erneuerbarer Wärme haben. Ein entscheidender Schlüssel dazu ist der Ausbau von Wärmenetzen. Wenn Nah‑ und Fernwärmenetze gut gemacht werden, sind es Solidarnetze. Ein Ausbau von Wärmenetzen wird nicht allein durch den Markt geregelt, sondern das Land und die Kommunen müssen hierbei Hand in Hand vorangehen und das Hand in Hand steuern, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall SPD) Die Studie der ARGE geht davon aus, dass 2040 im Idealfall rund 40 Prozent des Gebäudebestandes mit leitungsgebundener Wärme versorgt sein werden. Selbst wenn das gelingt – was machen wir denn mit dem Rest? Deshalb darf man nicht nur reden und reden, sondern man muss auch liefern, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Koalition. Sie beziehen sich in Ihrem Antrag immer wieder darauf, dass Energie zum Heizen klimaneutral werden muss. Der Hinweis auf Nah‑ und Fernwärmenetze fehlt aber komplett. Noch viel schlimmer ist die Tatsache, dass Sie sich um den Zeitpunkt für die Klimaneutralität im Gebäudebestand herummogeln. Sie wollen, dass „der Einbau neuer Treibhausgas ausstoßender Heizsysteme … im Einklang mit den europäischen, Bundes‑ und Landesklimazielen erreicht wird.“ Na ja! Die EU mit ihrem Green Deal will 2050 klimaneutral werden, die Bundesebene 2045 und das Land 2040. Welches Datum gilt denn eigentlich nun für Sie? Das ist überhaupt nicht klar. (Beifall SPD, FDP und SSW) Hätten Sie die Studie der ARGE genau gelesen, dann wüssten Sie, dass der Anteil von Heizungen mit einem Alter von unter fünf Jahren im Gebäudebestand bei fast 25 Prozent liegt. Was machen wir denn 2040, wenn wir hier in diesem Land klimaneutral sein wollen? Gibt es dann ein Heizungsverbot? Gibt es einen Heizungshammer der GüntherRegierung, und werden wir den Besitzern von Gasund Ölheizungen den Weiterbetrieb verbieten? (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Nein, wir müssen zu Lösungen kommen, und eine Lösung bedeutet: Wir müssen über den Zeitpunkt nachdenken, bis wann wir den Gebäudebestand klimaneutral gestaltet haben wollen. 2040 ist meiner Auffassung nach zu früh. Deshalb müssen wir den Übergang gestalten. Deshalb brauchen wir Zeit für diesen Sektor. Deshalb muss die Landesregierung mit der Wohnungswirtschaft und dem Mieterbund über einen Zeitplan re- (Thomas Hölck) den und verhandeln und diesen aushandeln. Dann muss er gemeinsam umgesetzt werden, damit die Menschen in diesem Land mit der Wärmewende nicht überfordert werden. Das haben Sie bisher abgelehnt. Hierbei sollten Sie schnell zu einem neuen Erkenntnisgewinn kommen, bevor es zu spät ist. Ihr Antrag ist gut gemeint, aber schlecht gemacht. So können wir ihm nicht zustimmen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Hölck, ich bin da weitaus weniger kritisch als Sie, was diesen Antrag angeht. Das muss ich einmal sagen. Kollege Deckmann, ich finde, das geht genau in die richtige Richtung. Ich finde den Antrag vom Grundsatz her richtig gut. Das muss ich einmal sagen, und das sage ich selten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde es richtig gut, weil es Ihnen gelungen ist, mit den Grünen gemeinsam einen Antrag zu beschließen, der noch vor fünf Jahren mit den Grünen niemals hätte beschlossen werden können, (Beifall FDP, CDU und SPD – Christopher

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Christopher Vogt FDP

Vor fünf Wochen!) weil der unsinnige Gebäudeeffizienz-Fetisch, der in den Fördermöglichkeiten der KfW zum Ausdruck gekommen ist, endlich überwunden scheint. (Beifall FDP) Es geht nicht mehr darum, die höchste Gebäudeeffizienzklasse zu fördern. Wir fördern im Bund mit der KfW immer noch den Standard 40 plus, also die höchste Gebäudeeffizienzklasse. Es muss vielmehr darum gehen, den geringstmöglichen CO -Ausstoß 2 zu prämieren. (Beifall FDP) Ehrlicherweise hat Robert Habeck das noch bis zum Ende der letzten Legislaturperiode verhindert. Das, was Herr Kollege Hölck gerade eben gesagt hat, ist ein Ding, das man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen muss: Über Jahre hinweg hat die KfW mit ihren Förderungsprogrammen Fehlanreize geliefert, (Annabell Krämer [FDP]: Ja, aber hallo!) indem Fördergelder in Dinge gesteckt worden ist, deren CO -Bilanz negativ ist. 2 (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Ja, Frau Kollegin von Kalben, und das können Sie sich von Herrn Professor Walberg, mit dem wir gerade gefrühstückt haben (Unruhe – Christopher Vogt [FDP]: Keine Details!) – das war lecker – sagen lassen. Eine Fehlallokation von Fördermitteln des Staates, die übrigens nach wie vor immer noch stattfindet, denn wenn ich mit meiner 21 Jahre alten Gasheizung heute darüber nachdenke, eine Wärmepumpe einzubauen, dann möchte sich der Steuerzahler insgesamt daran bei mir mit 15.000 Euro beteiligen. Das ist lieb von euch. Aber ehrlich gesagt, ist das sinnvoll, dass man einem wie mir auch noch 15.000 Euro extra gibt? (Heiterkeit und Unruhe – Dr. Heiner Garg [FDP]: Nein!) Es tut mir leid. Das tut nicht not. Deshalb gilt auch da, die Förderrichtlinien so auszulegen, dass wir die größtmögliche Effizienz damit erzeugen und damit diejenigen erreichen, die das Geld wirklich brauchen. Das wäre schon schlau. (Beifall FDP, SPD und SSW) Kollege Deckmann, eines haben Sie in der Tat nicht bedacht: Ihr Absatz, den der Kollege Hölck gerade eben zitiert hat, muss Ihnen jetzt zum weiterführenden Nachdenken verhelfen. Denn das weiterführende Nachdenken besteht darin, dass Sie sagen, es geht darum, unnötige vorzeitige Erneuerungsmaßnahmen zu vermeiden, weil sie in der CO -Bilanz 2 insgesamt negativ sind. Was hat das für Konsequenzen für die Tatsache, dass wir es mit drei unterschiedlichen Klimaneutralitätszielen in Europa, im Bund und im Land zu tun haben? Es hat die Konsequenz, dass in SchleswigHolstein mit dem kürzesten aller Ziele, nämlich dem Jahr 2040 unnötige vorzeitige Erneuerungsinvestitionen auf die Reise geschickt werden. Ihr vorzeitiges CO -Ziel führt zu unnötigen Erneuerungs2 investitionen für die Menschen in Schleswig-Holstein. Dass muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Sie sind unnötig. Das ist die Konsequenz aus Ihrem Antrag. Ich hoffe, Sie haben das bedacht, (Dr. Bernd Buchholz) denn dann müssen Sie jetzt ein Stückchen umsteuern. (Sybilla Nitsch [SSW]: Nein!) Auch das ist übrigens belegt durch das, was Herr Professor Walberg in seiner Studie zum Ausdruck gebracht hat. Er hat nämlich gesagt – das hat er dann in Absprache mit der Innenministerin etwas verklausuliert formuliert –, dass das Gebäudeklimaneutralitätsziel 2040 in Schleswig-Holstein so nicht erreichbar ist. (Beifall SPD und SSW) Warum sollte man dann weiter Menschen unsinnig in bestimmte Richtungen drängen, unnötige Erneuerungsinvestitionen zu machen, wenn man die Lebenszyklen der Heizungen im Lande betrachtet, von denen in der Tat ein 25-prozentiger Bestand noch sehr junger Gasheizungen unterwegs ist, die man tatsächlich lieber auslaufen lassen und erst dann weiter fördern sollte? Kollege Deckmann, im Kern – das will ich noch einmal sagen – ist das ein richtig guter Antrag, der auf Bundesebene in Ihren Koalitionsvertrag leider noch gar nicht richtig Einzug gehalten hat. Ich unterstütze Sie herzlich darin, dass sich Ihre Erkenntnisse jetzt Bahn brechen – nicht nur bei Ihrem grünen Koalitionspartner, sondern auch in der schwarz-roten Bundesregierung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Mein erster Gedanke war tatsächlich, wie neu diese Erkenntnisse aus dem schwarz-grünen Antrag sind. Die Studie der ARGE, die wir schon umfassend debattiert haben, enthält eine Reihe bedeutsamer Erkenntnisse für das Bauen der Zukunft. Aber schon vor zwei Jahren hatte eine Kommission für nachhaltiges Bauen beim Umweltbundesamt eine Studie vorgelegt, die genau das thematisiert. Wir müssen umdenken. Der Neubau auf der grünen Wiese löst die Probleme des Gebäudesektors nicht – auch dann nicht, wenn er am Ende klimaneutral ist. Ein Neubau hinterlässt immer einen großen ökologischen Fußabdruck. Das Gleiche gilt für Bestandsgebäude, die vor dem Ende ihrer eigentlichen Lebenszeit wieder abgerissen werden. (Beifall SSW) Viel zu oft lohnt es sich für Bauherren nicht, den Bestand zu sanieren, weil das weder günstiger noch schneller geht, als neu zu bauen. Hierfür braucht es einen geänderten gesetzlichen Rahmen. Es muss attraktiv sein, planungsrechtlich und förderrechtlich ein altes Gebäude zu erhalten, damit Bauherren nicht von vornherein sagen: Ich baue lieber neu. Da weiß ich, was ich habe, und teurer wird es auch nicht. Darüber hinaus darf der Neubau auf der grünen Wiese keine Option mehr sein. Was nützt es, wenn wir da energieeffiziente Neubauten errichten, aber gleichzeitig wertvolle und knappe Freiflächen versiegeln? Sanierung vor Neubau müsste daher eine Selbstverständlichkeit sein, und ich bin da ganz bei den antragstellenden Fraktionen. Gebäudesanierungen müssen mit Augenmaß durchgeführt werden. Sie sind kein Selbstzweck, sondern dienen dem Ziel, dass Gebäude weniger CO emittieren. 2 Wenn dafür die neue Heizung oder sogar nur der Austausch der Heizkörper ausreichend ist, dann ist es sinnvoll und richtig, das so zu machen. Es darf nicht so sein, dass maximal aufwendig saniert wird, damit man dann die Kreditanforderungen der KfW erfüllt. Der Antrag listet eine ganze Reihe an Maßnahmen auf, die sicherlich sinnvoll sind. Ich muss aber einmal an der Stelle sagen, dass wir uns nicht im Detail verlieren sollten. Denn eine Sache ist noch ganz wichtig – das haben wir als SSW hier immer gesagt –: Die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen muss überprüft werden, so, dass das Wohnen bezahlbar bleibt. (Beifall SSW und SPD) Denn letztlich steigen mit jeder Sanierung die Wohnkosten, und die Mieter sind kaum in der Position, sich dagegen wehren zu können. Gerade im Bereich der günstigeren Mietwohnungen ist es darum umso wichtiger, eben nicht die Maximalsanierung einzufordern, sondern mit Augenmaß auf das zu setzen, was Energiekosten senkt, ohne dass die Mietkosten in die Höhe schnellen. Denn der soziale Frieden auf dem Wohnungsmarkt, der aktuell in unseren Städten und den Ballungsräumen ins Wanken kommt, ist gesellschaftlich nicht weniger wichtig als die CO -Neutralität. 2 Ich erinnere mich noch gut, dass wir hier im Dezember 2024 große Töne von den Koalitionsfrak- (Sybilla Nitsch) tionen gehört haben, die meinten, ein Klimapakt für die Energiewende im Gebäudesektor sei nicht nötig. Jetzt erkennen sie immerhin einiges an. Daher haben Sie sich vielleicht doch einige Punkte zu Herzen genommen. In den Beratungen zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz sind zahlreiche dieser Fragen, die Sie hier im Antrag heute beschreiben, aufgeworfen worden. Am Ende blieben die Antworten für die Wohnungswirtschaft unbeantwortet. Gerade in der mündlichen Anhörung – ich erinnere Sie nochmals daran – war die Koalition nicht zu Gesprächen bereit. Sie fordern viel, am Ende bleibt aber immer noch die Frage, wie es gefördert wird. Auch der nächste Punkt, die Umnutzung von Gewerbeimmobilien zu Wohngebäuden, muss viel stärker in den Fokus rücken und im Idealfall durch Zuschüsse und günstigere Kredite rentabel gemacht werden. Da bin ich ganz einig. In der besten aller Welten passiert das durch Genossenschaften oder andere gemeinnützige Bauträger, damit wir verhindern, dass ein Investor von außen kommt, Förderung einstreicht und das Gebäude nach fünf Jahren zum Maximalpreis weiterverkauft. Was dringend geboten erscheint, um Neubau und Sanierung und die grauen Emissionen zu reduzieren, ist der verstärkte Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen wie Holz, aber auch der Einsatz von recycelten Baustoffen. Da haben wir in einigen Bereichen einen Konsens. Nur so wird Bauen nachhaltig. Wir können das Thema Umnutzung von Gewerbeimmobilien in Wohnraum gern im Ausschuss beraten und dort ein Fachgespräch durchführen. Aber die Frage, wie wir mit einem Antrag verfahren, möchte ich beim nächsten Mal gern im Plenum diskutieren und nicht im Antrag vorweggenommen haben, damit wir alle die Chance haben zu sagen, welche Fachgespräche wir im Ausschuss wünschen und welche wir nicht wünschen. – Vielen Dank. (Beifall SSW und SPD)

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Kristina Herbst

Für die Landesregierung hat in Vertretung von Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack Ministerin Dr. Dorit Stenke das Wort. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir befinden uns – wir haben es gehört – in einem der größten Transformationsprozesse der Geschichte unseres Landes, was das Thema Klimaneutralität angeht. Wir sind uns einig im Ziel, klimaneutral werden zu wollen, wir sind uns offensichtlich noch nicht ganz einig über das Jahr 2040. Ich finde, sich ambitionierte Ziele zu setzen, schadet nie. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Ich glaube, dass auch diese Debatte dazu beitragen wird, dass wir dieses Ziel noch ein bisschen besser erreichen können. Daher danke ich den regierungstragenden Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN für den vorliegenden Antrag, graue Emissionen zu verhindern. Generell trägt unser Gebäudesektor mit über 20 Prozent einen erheblichen Teil zu den jährlichen Treibhausgasemissionen bei. Wenn wir den Prozess nicht jetzt voranbringen, dann wird es für uns in Zukunft immer teurer und immer ungemütlicher. Gerade der Gebäudebereich ist im Transformationsprozess besonders sensibel, da Anpassungen in der Bau- und Wohnungspolitik weitreichende soziale Folgen haben können. Wir können und wollen diesen Prozess nur mit den Menschen im Land gestalten. Denn es ist wichtig, dass die Menschen die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand mittragen. Die heutige Landtagsbefassung unterstreicht daher unser aller Willen, den Menschen und Unternehmen in Schleswig-Holstein aufzuzeigen, wie die Transformation möglich ist. Diese Transparenz, wie wir mit welchen Mitteln, in welcher Zeit und mit welchen Kosten rechnen können, haben wir vor allem der Machbarkeitsstudie der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen zu verdanken. Mit diesen Erkenntnissen können wir in den Dialog mit den Menschen im Land gehen, wir können Unsicherheiten beseitigen und Akzeptanz fördern. Für uns ist die zentrale Erkenntnis dieser Studie, dass die Transformation des Wohngebäudebestands zwar mit hohen Investitionen verbunden ist, aber kostengünstiger und schneller möglich ist als bisher angenommen. Klar ist: Die Sanierung von Bestandsgebäuden bleibt ein wichtiger Baustein, und insbesondere der Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme, etwa Wärmepumpen, ist entscheidend. Aber der Fokus liegt nicht allein auf der Vermeidung von Emissionen im laufenden Betrieb, sondern auch auf der Vermeidung von grauen Emissionen, also jener Emissionen, die bei Bau, Instand- (Ministerin Dr. Dorit Stenke) haltung, Modernisierung und Rückbau entstehen. Die Studie zeigt: Unser Gebäudebestand ist bereits deutlich effizienter als früher angenommen. Dank technischer Fortschritte können wir viele Gebäude zunächst klimaneutral mit Wärme versorgen, ohne sofort weitere aufwendige Sanierungen vornehmen zu müssen. Wichtig ist dafür, dass sich ihr Zustand wirtschaftlich sinnvoll nutzen lässt. Die weitere Effizienzsteigerung der Gebäude kann dann entsprechend dem Lebenszyklus der Gebäudeteile erfolgen. Der vorfällige Austausch von Bauteilen kann in vielen Fällen vermieden werden. Das ist aus Kosten- und Effizienzgründen sinnvoll und vermeidet unnötige graue Emissionen. Damit plädieren wir nicht für eine Reduzierung der Sanierungsbemühungen, aber wir müssen unsere wertvollen Ressourcen so effizient wie möglich einsetzen. Wo wir darauf Einfluss nehmen können, haben wir das bereits getan: In der Wohnraumförderung haben wir die energetischen Anforderungen entsprechend gestaltet. Wir haben 2 Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt, damit in Kürze auch das schleswig-holsteinische Energieberatungsprogramm wieder zum Tragen kommt, um private Eigentümer und Selbstnutzer zu informieren und zum bedachten Sanieren zu motivieren. (Beifall Rasmus Vöge [CDU]) Dieser Kurs findet sich nun auch in den Koalitionsvorhaben der neuen Bundesregierung wieder; das bestätigt uns auf unserem Weg. Wir in SchleswigHolstein sind mit diesem Ansatz Vorreiter. Auf einen großen Teil der relevanten Rahmenbedingungen haben wir aber nur mittelbaren Einfluss. Daher freuen wir uns besonders über die schleswigholsteinischen Ideen im neuen Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Den Schwung der heutigen Debatte nehmen wir mit, um die Wärme- und Energiewende weiter zu beschleunigen und sozialverträglich zu gestalten. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Thomas Hölck SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen, Sie haben kurzfristig einen Alternativantrag vorgelegt mit folgendem Satz: „Der Landtag nimmt die im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung festgehaltene Verlängerung der Mietpreisbremse zur Kenntnis.“ (Zurufe) Oha! Meine Damen und Herren, wir sind nicht dafür da, das zur Kenntnis zu nehmen, sondern wir sind dafür da, Haltung zu zeigen. Das ist unsere Aufgabe, und das tun Sie nicht. (Beifall SPD und SSW) (Thomas Hölck) In keinem Flächenbundesland ist die Mietbelastungsquote so hoch wie in Schleswig-Holstein, in keinem westdeutschen Flächenland ist das durchschnittliche Lohnniveau so niedrig wie in Schleswig-Holstein. Diese beiden Tatsachen reichen als Begründung für die Wiedereinführung der Mietpreisbremse aus. (Beifall SPD) In Berlin haben eine vernünftige Partei und zwei zur Vernunft gekommene Parteien in Verhandlungen einen sinnvollen Kompromiss und die Verlängerung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten um vier Jahre vereinbart. (Christopher Vogt [FDP]: Sie glauben, Söder sei zur Vernunft gekommen? – Unruhe) Eine sozialdemokratische Wohnungsbauministerin und eine sozialdemokratische Justizministerin wurden ernannt, eine Expertengruppe mit Mieter- und Vermieterorganisationen soll über die Harmonisierung von mietrechtlichen Vorschriften reden – alles nachlesbar im Koalitionsvertrag ab Zeile 779. Und in Schleswig-Holstein? – Nichts! Moment mal, könnte man einwenden, das ist doch die gleiche CDU in Schleswig-Holstein, die der Verlängerung der Mietpreisbremse im Koalitionsvertrag auf Bundesebene zugestimmt hat (Serpil Midyatli [SPD]: Sollte man meinen!) – sollte man meinen –, und es sind die gleichen Grünen, die auf Bundesebene nun die Entfristung und Verbesserung der Mietpreisbremse fordern und einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht haben. (Zurufe) Das wollen Sie hier lediglich zur Kenntnis nehmen. Für Parteitaktik gibt es keinen Grund mehr. Aber, was soll ich Ihnen sagen: Der Schein trügt. (Beifall SPD) Es ist die Günther-CDU, der die Belange von Mieterinnen und Mieter in diesem Land egal zu sein scheinen. Es ist die Günther-CDU, die die Aussetzung der Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein initiiert und ihre Wiedereinführung blockiert. Es ist die Günther-Regierung, der die Mietbelastungsquote der Mieterinnen und Mieter in SchleswigHolstein ziemlich egal ist. Es ist die Günther-Regierung, die in Salto-Manier eine Rückkehr der Kappungsgrenzenverordnung veranlasst hat, weil ihr die eigene Deregulierung des Mietmarkts dann doch zu doll war. Ich frage mich an dieser Stelle: Reicht es nicht irgendwann einmal? Jahr für Jahr bringen wir einen Antrag ein, die Mietpreisbremse wieder einzuführen. Jahr für Jahr blockieren Sie und Ihre grünen Gefährtinnen und Gefährten diese für die Entlastung der Mieterinnen und Mieter in diesem Land so wichtige Wiedereinführung. Die stark steigenden Mieten stellen die wohnungspolitische A 20 dieser Regierung dar. (Heiterkeit SPD und SSW – Zuruf: Das ist gemein!) Es wäre jetzt richtig und wichtig, eine Datengrundlage für die Rechtsverordnung zur Wiedereinführung der Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein zu ermitteln. Das Herumdoktern und hoffen, dass sich die Situation von allein entspannt, hat nachweislich nichts gebracht. Menschen mit geringem Einkommen, Studierende, Rentner, Gesellen und Azubis haben unter weiter steigenden Mieten und nach der Inflation auch weiter unter hohen Lebensmittelpreisen zu leiden. Deshalb ist es wichtig, dass wir jetzt zu einer Entlastung der Menschen kommen. (Beifall SPD und SSW) Schleswig-Holstein muss jetzt tätig werden. Es kann nicht sein, dass wirksame Maßnahmen wie das Programm „Junges Wohnen“ oder die neue Wohngemeinnützigkeit ausschließlich vom Bund kamen. Hinzu kommt, dass die Baubranche nach der Krise nur langsam wieder auf die Beine kommt, Wohnungen oder gar Genossenschaftswohnungen nur sehr langsam fertiggestellt werden. Wieder einmal kommt Hilfe vom Bund. Wir haben durchgesetzt, dass in der Zukunft wichtige Milliarden investiert werden, dass in die Infrastruktur und in Wohnungsbau investiert wird. Das ist ein Verdienst der SPD auf Bundesebene. (Beifall SPD) Die Menschen in diesem Land sind eigentlich auf ein verlässliches soziales Handeln ihrer Landesregierung angewiesen. Dies stellt eine Verantwortung dar, der Sie sich offenbar nicht zu stellen bereit sind. Angespannte Wohnungsmärkte in Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein bleiben die bittere Realität. Bitte nehmen Sie diese jetzt zur Kenntnis und handeln entsprechend. Weil wir wissen wollen, wie ernst es die Kolleginnen und Kollegen beider Koalitionsfraktionen mit ihren Initiativen auf Bundesebene meinen, beantragen wir bei diesem für die Menschen in diesem Lande so wichtigen Thema eine namentliche Abstimmung. – Herzlichen Dank. (Thomas Hölck) (Anhaltender Beifall SPD und Beifall SSW)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Michel Deckmann das Wort. (Martin Habersaat [SPD]: Ein Geisterfahrer? Hunderte! – Lukas Kilian [CDU]: Sagst du deinem Parteitag? – Zuruf: Liebe Freunde!)

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Michel Deckmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Zurufe: Ah! – Beifall – Christopher Vogt [FDP]: Das sagst du, weil ich hier bin!) Heute reden wir – die Zahlen gehen da etwas auseinander – entweder zum sechsten oder gar zum neunten Mal in dieser Legislaturperiode zum Thema Mietpreisbremse im Plenum. Herr Kollege Hölck, das ist einmal ein Dank an Sie: Sie sind die beste Redezeitversicherung, die ich jemals in meinem Leben abgeschlossen habe. Wenn wir so weitermachen, sind mir regelmäßige Auftritte hier sicher. Vielen Dank dafür an dieser Stelle. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Kannst ja einen Antrag stellen! – Zuruf: Einmal selber arbeiten! Das geht auch! – Christopher Vogt [FDP]: Hat deine Fraktionsführung dir nicht erzählt! – Heiterkeit und vereinzelter Beifall) – Wir haben ja zum Glück beim letzten TOP einen guten inhaltlichen Beschluss getroffen. – Aber zuallererst, Herr Kollege, muss ich tatsächlich noch einmal auf eine gewisse Stilfrage eingehen. Ich glaube, die SPD hat aus dem Scheitern der Ampel nichts gelernt. Denn am Ende eines Tages haben Sie hier gerade differenziert: Ah, die SPD hat sich da ganz stark gegen die CDU durchgesetzt. – Ehrlicherweise: Den Streit von Tag eins an irgendwie in eine Bundesregierung zu transportieren, das wollen die Menschen im Land nicht. (Lachen Birte Pauls [SPD]) Die Menschen im Land wollen nach dem Scheitern der Ampel eine Regierung, die auf Augenhöhe, wie Erwachsene zusammenarbeitet. Das ist das Ziel, mit dem die kommende Bundesregierung wieder Vertrauen in die Politik stärken muss. Das ist das Erfolgsrezept, das wir hier in Schleswig-Holstein haben. Schwarz-Grün arbeitet auf Augenhöhe zusammen. Herr Kollege Hölck, ich wünschte mir, dass sich die SPD daran ein Beispiel nähme. (Beifall CDU – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Was für Freunde! Besser als in der CSU! – Weitere Zurufe) Inhaltlich hat sich nur wenig geändert. Ich könnte mich mit Freude aus den vergangenen Debatten selbst zitieren. (Zuruf FDP: Ja, mach mal!) – Ich werde es in kurzen Sätzen tun: Die Mietpreisbremse löst kein Problem auf dem Wohnungsmarkt. Die größte Herausforderung auf dem Wohnungsmarkt ist weiterhin der Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Wir schaffen es noch zu wenig, neue Wohnungen zu errichten, neue bezahlbare Wohnungen. Die Mietpreisbremse wirkt bei diesem Problem kontraproduktiv, weil sie den Bau von Wohnungen aktiv verhindert. (Beifall CDU und FDP) Auch ansonsten steht im Bundeskoalitionsvertrag nichts wahnsinnig Neues. Die Rechtsgrundlage im BGB wurde schon mehrfach verlängert, zuletzt 2020. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Selbst unter der Ampel gab es einen Entwurf für eine Verlängerung. Das hat sich allerdings am Ende des Tages nicht mehr in Gesetzeslage entwickelt, weil die Ampel vorher gescheitert ist. (Annabell Krämer [FDP]: Weil wir es verhindert haben!) Nun wird die Rechtsgrundlage verlängert. Das ändert aber in Schleswig-Holstein nichts, denn wir haben bereits in der Vergangenheit diesen Fehler an der Mietpreisbremse erkannt. Er wurde behoben, und die Mietpreisbremse wird nicht wieder eingeführt, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall CDU und Annabell Krämer [FDP]) Ich muss mit einem Punkt aufräumen, der aus Kreisen der SPD leider Gottes immer wieder ganz besonders nach vorne getrieben wird. Bei der ersten Verabschiedung der Mietpreisbremse wurde ein wichtiger Passus eingebaut, und zwar dass Neubauten, die ab dem 1. Oktober 2014 gebaut werden, nicht von der Mietpreisbremse betroffen sind. Auf dieser Vertrauensgrundlage haben sich die Bauherren im Land, in der gesamten Republik auf den Weg gemacht. Nun möchte unter anderem die SPD in einigen Kreisen diese Frist um fünf Jahre nach hinten verlängern, also nachträglich den Wirkungskreis der Mietpreisbremse ausweiten. Das zerstört Vertrauen bei der Bau- und Wohnungswirtschaft. (Michel Deckmann) Wenn wir das machen, können wir uns von den gemeinsamen Wohnungsbauzielen verabschieden, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Das wäre wirklich das Schlimmste, was auf dem Wohnungsmarkt passieren kann. (Beifall CDU) Vor diesem Hintergrund werden wir auch heute zum sechsten bis neunten Mal – da gehen die Meinungen noch auseinander – einen Antrag zur Mietpreisbremse ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Nelly Waldeck das Wort.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Der Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein ist angespannt. In vielen Städten steigen die Mieten schneller als die Einkommen, zum Beispiel in Kiel in den letzten vier Jahren im Schnitt über 20 Prozent, und das besonders stark bei Neuvermietung oder nach Modernisierung. Vor allem für Menschen mit kleineren Einkommen oder Familien ist das ein großes Problem. Es fehlen ausreichend bezahlbare Angebote. Wohnen ist Grundbedürfnis und Daseinsvorsorge. Deswegen setzen wir uns für eine Wohnungspolitik ein, die bezahlbaren und klimagerechten Wohnraum ermöglicht. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dabei geht es nicht nur um ein einzelnes Instrument, sondern um einen wirksamen Mix aus Förderung und Sanierung und da, wo nötig, auch um Mietrecht. Wir Grüne begrüßen ausdrücklich, dass auf Bundesebene die Verlängerung der Mietpreisbremse kommt. Sie ist kein Allheilmittel, aber ein wichtiges Signal, dass der Staat eingreifen kann, wenn Märkte nicht funktionieren. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Dass sie in Schleswig-Holstein bislang nicht wieder eingeführt wurde, ist bekannt und wurde hier schon ein paar Mal diskutiert. Es ist daher keine riesige Überraschung, was heute nicht passieren wird: eine Forderung des Landtags nach einer Landesverordnung zur Mietpreisbremse. Um es relativ deutlich zu sagen: Es ist mittlerweile das fünfte oder achte oder neunte Mal – je nachdem, welcher Abgeordnete recherchiert hat –, dass wir in dieser Legislaturperiode das Anliegen Mietpreisbremse diskutieren. Es ist auch das fünfte, achte oder neunte Mal, dass Grüne und CDU dazu eine unterschiedliche Haltung vertreten. Vielleicht nehmen wir diesen Sachverhalt einfach einmal zur Kenntnis. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Eine Neuigkeit gibt es in der ganzen Sache allerdings, und das ist ein vorliegender Bundeskoalitionsvertrag, der neben der Mietpreisbremse – herzlichen Glückwunsch, liebe SPD, dass das gelungen ist; (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) dazu kann man noch einmal eine Plenardebatte anmelden – weitere wohnpolitische Vorhaben benennt, die ich sehr spannend finde. Besonders hervorheben möchte ich deswegen diesen Satz: „Über eine Änderung der Modernisierungsumlage werden wir dafür Sorge tragen, dass zum einen wirtschaftliche Investitionen in die Wohnungsbestände angereizt werden und zum anderen die Bezahlbarkeit der Miete künftig besser als jetzt gewährleistet bleiben kann.“ Ein lobenswertes Ziel: Energetische Sanierung soll angereizt und die Bezahlbarkeit der Miete stärker als jetzt gewährleistet werden. Das klingt ein bisschen nach Wunschkonzert, aber wir sind extrem gespannt auf die Vorschläge, die aus dem Bund dazu kommen werden, und unterstützen an der Stelle gern. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Klar ist: Wenn wir die Klimaziele im Gebäudesektor einhalten wollen, brauchen wir energetische Investitionen im Bestand. Genauso klar ist: Diese Investitionen dürfen nicht dazu führen, dass Menschen aus ihren Wohnungen gedrängt werden. Bisher wurden diese Ziele sehr oft gegeneinander ausgespielt. Auch die nun geplante Anschärfung der Ahndung bei Mietwucher unterstützen wir ausdrücklich. Bis- (Nelly Waldeck) lang kam der Wucherparagraf – § 5 des Wirtschaftsstrafrechts – von 1954 praktisch nicht zur Anwendung, da sein Tatbestand so gestrickt ist, dass er eigentlich kaum nachweisbar ist. Also, wir sind gespannt, was an wohnpolitischen Vorhaben noch aus dem Bund kommt. Wir im Land sind schon einige wichtige Schritte gegangen. Mit der Kappungsgrenzenverordnung, mit dem Wohnraumschutzgesetz, mit der breit finanzierten sozialen Wohnraumförderung sind wirklich viele wichtige Schritte hier passiert. Die Mietpreisbremse wird in dieser Legislatur auch beim zehnten Antrag, denke ich, nicht kommen, auch wenn wir ihn sicherlich – entweder Bina dann, der ich gute Besserung wünsche, oder ich – diskutieren. Ich freue mich auf jeden Fall darauf. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, wir hatten heute Morgen einen kleinen Recherchedisput über die Frage, wie oft wir in den letzten drei Jahren über einen Antrag von Thomas Hölck zur Mietpreisbremse diskutiert haben. (Birte Pauls [SPD]: Acht oder neun!) Die Konservativen waren bei fünf- oder sechsmal, Thomas Hölck selbst war bei neunmal, aber er war auch der Einzige, der so hoch lag. (Zuruf Peer Knöfler [CDU]) Insoweit kann ich mir vieles an Argumenten ersparen und verweise auf meine inhaltlichen Beiträge mindestens vom 29. September 2022, 15. Dezember 2022, 21. September 2023, 30. Januar 2025 und so weiter und so weiter, weil wir es in der Tat diskutiert haben. Aber es gab einen Anlass, jetzt tatsächlich das Thema Mietpreisbremse noch einmal aufzurufen und dabei auszutesten: Wie standhaft ist die Landes-CDU? (Birte Pauls [SPD]: Genau!) Ich freue mich und beglückwünsche Sie, liebe Kollegen von der CDU, zu Ihrer Standhaftigkeit, (Demonstrativer Beifall CDU) die Argumente nicht wie bei der Kappungsgrenzenverordnung mit dem Ende der Legislaturperiode einfach wegzuschmeißen und andere zu erzählen, sondern dabei zu bleiben, was ökonomisch und in der Sache richtig ist. Denn lassen Sie mich nur noch einmal auf zwei Aspekte eingehen. Erstens. Kollege Hölck, wenn es so wäre, dass die Mietpreisbremse wirksam wäre, dann müssten ja die Mietbelastungsquote und die Mietentwicklungen gerade in den Regionen, in denen die Mietpreisbremse gilt, besonders abgedämpft sein. Das ist nicht der Fall. Die Mietbelastungsquote in Deutschland ist am höchsten in Bremen und am zweithöchsten in Hamburg, (Werner Kalinka [CDU]: Wo denn sonst?) beides Regionen, in denen die Mietpreisbremse seit ewigen Zeiten gilt. In Berlin ist sie etwas geringer, es liegt aber an einem anderen Wohnungsbestand. Zweitens. Die Mietentwicklungssituation in Schleswig-Holstein unterscheidet sich von den anderen Mietentwicklungssituationen in allen anderen Bundesländern kein bisschen. – Kein bisschen! Gucken Sie das nach, das können Sie bei Statista alles nachlesen. Das allein ist ein Zeichen dafür, dass das, was Sie da fordern, jedenfalls nicht die Wirkung hat, die Sie damit bezwecken. Ich will jetzt auch – ob zum sechsten oder neunten Mal – hier gerne noch einmal sagen: Wir sollten Politik schon danach ausrichten, was wir damit bewirken, (Beifall FDP) und nicht, was damit in den Köpfen passiert. Ich ahne, wie das bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin abgelaufen ist, und zum Schluss kann man sich dann gegen diese Mietpreisbremse irgendwo nicht mehr wehren. Das ist uns ja in der letzten Legislaturperiode auch nicht so rasend viel anders gegangen, weil das halt so schlagwortartig super ist: Die Mietpreise werden gebremst, wer will schon dagegen sein? – Aber der Kollege Deckmann hat es gerade eben gesagt: Die Wirkung ist eine fatal andere. Die Mietpreisbremse sorgt für die Verhinderung von Neubau (Beifall FDP und Patrick Pender [CDU]) und damit für eine ökonomische Fehlentwicklung. Das Einzige, was Mietpreise langfristig tatsächlich sinken lassen kann, ist die Steigerung des Angebots im Verhältnis zur Nachfrage. (Beifall FDP und CDU) (Dr. Bernd Buchholz) So einfach ist Volkswirtschaft. Hier, meine Damen und Herren, und das müssen wir jetzt mal offen sagen, haben wir in den letzten zwei Jahren in Deutschland ein riesengroßes Problem. Nach dem Thema Ukraine, nach den Finanzsituationen, haben wir einen Rückgang von Baugenehmigungen, einen Rückgang von Investitionsentscheidungen, selbst von gemeinnützigen Vereinen, die heute sagen: Mit dem, was ich an Mietpreisen erzielen kann, kann ich in den Neubau zurzeit vor dem Hintergrund der Kostensituation nicht einsteigen. Der Bruttoquadratmeter – ich weiß nicht genau – müsste in der Miete 17,50 Euro kosten, wenn ich heute mit ganz simplen Gestehungskosten baue. Da muss der Turbo ran, auch in der Bundesregierung. Da sehe ich allerdings im Koalitionsvertrag jetzt auch nicht so rasend viele Ansätze, wie die Baubeschleunigung durch irgendwelche Maßnahmen gelingen sollte, ebenso wenig, Herr Kollege Deckmann, wie Sie das in Ihrem Antrag an einer Stelle aus dem Koalitionsvertrag des Bundes zitieren: „Der Landtag begrüßt daher das Vorhaben einer Änderung der Modernisierungsumlage mit dem Ziel, wirtschaftliche Investitionen in die Wohnungsbestände anzureizen und zeitgleich die Bezahlbarkeit der Miete noch stärker als aktuell gewährleisten zu können.“ Ich finde den Satz super. Aber wie? Und was ist das Instrument dafür? Wie soll das gehen? Wenn ich modernisiere, dann muss es einer bezahlen. Und wenn es einer bezahlen muss, dann wird es für den, der es nutzt, teurer. Das ist so. Alles andere wäre unsinnig anzunehmen. Dass wir als FDP gegen die Mietpreisbremse sind, hat sich nicht verändert. Wir freuen uns darüber, dass es bei der CDU genauso ist. Deshalb lehnen wir den Antrag der SPD ab. Bei Ihrem Antrag würden wir uns dann enthalten, Herr Kollege Deckmann, weil solche Sätze, die so leer sind, nicht falsch sind, aber man kann sie nicht wirklich ernsthaft beschließen. Insoweit bitte ich, unser Abstimmungsverhalten zu verstehen. Kollege Hölck, tun Sie uns einen Gefallen: Verschonen Sie uns mal für die nächsten drei oder vier Plenartagungen mit einem Antrag zur Mietpreisbremse. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Nun wurde ja über die Häufigkeit der Plenardebatten zum Thema Mietpreisbremse gesprochen. Ich bin seit 7. Januar 2025 wohnbaupolitische Sprecherin der SSW-Fraktion, und ich habe schon eine Quote von zwei Reden zu diesem Thema innerhalb von vier Monaten. Das finde ich eigentlich erst einmal ganz gut. Vorher hat das immer der geschätzte Kollege Harms für uns beackert. Wir sind da aber nicht wie die FDP ablehnend, wir wollen uns dem Thema wie immer sachlich und ordentlich nähern. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Da kann ich Ihnen erzählen: Wir waren als Fraktion letztens auf Helgoland, und es dürfte niemanden überraschen, dass dort neben Ferienwohnungen und Hotels natürlich auch Wohnraum benötigt wird. Überrascht haben mich jedoch die Preise – wieder einmal. Denn laut Berechnung des Bürgermeisters zahlt man dort schnell zwischen 18 und 20 Euro pro Quadratmeter. Da kann man vielleicht sagen: Ach Mensch, das ist vielleicht gar nicht so teuer, weil man auf Sylt durchaus noch mehr zahlt. – Aber es gibt einen Unterschied zwischen Helgoland und Sylt. Nach Sylt kann man im Zweifel pendeln, wenn die Marschbahn denn fährt. Nach Helgoland kann man nicht pendeln. Es gibt schlichtweg kein Umland, auf das man ausweichen kann. Das bedeutet dann halt auch: Wenn es keinen Wohnraum gibt, dann gibt es keinen Arbeitsplatz, keinen Ausbildungsplatz und schlichtweg auch kein Leben auf der Insel. Das ist dann das Ende dieser Aufzählung, das findet dann einfach nicht statt – genauso wenig wie alle Vorhaben, die mit diesem Wohnraum verknüpft werden. Zwischen Helgoland und Sylt gibt es nicht nur Unterschiede, sondern auch Gemeinsamkeiten. Sie gehören unter anderem zu den angespannten Wohnungsmärkten des Landes. Genau vor diesem Hintergrund ist die Mietpreisbremse sehr wohl eine hilfreiche Maßnahme, damit Wohnen nicht zum Luxusgut wird. In meinen Augen gibt es andere Dinge, die dafür noch besser geeignet wären. Das sei an der Stelle gesagt. Dazu gehört natürlich – ganz klar – die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. (Sybilla Nitsch) Sind wir wieder bei Helgoland und Sylt, da haben wir auch ein Flächenproblem, weil irgendwann enden die Inseln, und daher wird es da schwierig, dann neue Einheiten zu schaffen. Noch einmal zum Antrag. Wie bereits eingangs gesagt, haben wir im Januar hier im Hohen Haus zuletzt über die Mietpreisbremse gesprochen. Das war nach dem Bruch der Ampel und vor der Bundestagswahl. Jetzt gibt es wieder Neues aus Berlin, und da ist es natürlich ein Klassiker, dass der Kollege Hölck auf den Tatbestand verweist, dass sich die neue Bundesregierung darauf geeinigt hat, die Mietpreisbremse zu verlängern. Das ist auf jeden Fall im Koalitionsvertrag vermerkt. Wie das mit Koalitionsverträgen so ist, das wissen wir ja. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen laufen also diesbezüglich demnächst aus. Daher gilt es nun, die Landesverordnung durch einen Erlass so aufzustellen, dass der Grundsatz auch bei uns im Land rechtskonform angewendet werden kann – das gerne ohne Verzögerung und Übergangsregelung. Man muss dazu auch noch bemerken, dass SchleswigHolstein eins der drei Bundesländer ist, die diese Verordnung und die Mietpreisbremse nicht haben. Da müsste man sehen, dass das im Bundesgebiet pragmatisch angepasst wird. Das ist für uns ein logischer und konsequenter Vorgang. Die Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfte der Vorarbeit für eine Landesverordnung über eine Mietpreisbremse dienen. Von daher denken wir, dass man relativ schnell zu einem Ergebnis kommen könnte. Die Mietpreisbremse allerdings nur zur Kenntnis zu nehmen, liebe Koalitionskollegen, reicht in unseren Augen nicht. Wir wissen ja: Grundsätzlich wollen die Grünen eine Mietpreisbremse, das ist noch mal ausdrücklich gesagt worden, als wir uns hier vor zwei Tagen zur FördeRunde zusammengefunden haben. Die CDU hat dann im Bund den Koalitionsvertrag unterzeichnet, über den wir heute sprechen. Ich kann Ihnen sagen, liebe Koalitionskollegen: Sie schlingern in Ihrem Kurs gewaltig. Das wird in dieser Debatte wieder einmal deutlich. Loben kann ich eine Sache, nämlich dass Sie nochmals betonen, dass Sanierung und Modernisierung die Mietpreise erhöhen, was Sie in zahlreichen Debatten zum EWKG als kein großes Problem wahrgenommen haben, wie wir es zum vorherigen Tagesordnungspunkt diskutiert haben. Trotzdem ist es sinnvoll, sich die Änderung der Modernisierungsumlage anzuschauen, ein Instrument, das den Mietwucher eindämmen kann. Zusammenfassend gesagt: Wir als SSW-Fraktion – da stehen wir immer an der Seite vom Kollegen Hölck – können dem Ansinnen der SPD nur zustimmen. Es wäre schön, wenn wir hier schnell sind. Wir müssen aber auch feststellen: Es gibt zahlreiche Themenfelder im Bereich Wohnen und Wohnbau. Die Mietpreisbremse ist in unseren Augen ein logisches Instrument, dem wir uns annehmen müssen. Deswegen stimmen wir dem SPD-Antrag zu. (Beifall SSW und SPD)

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Kristina Herbst

Zu einem Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Serpil Midyatli das Wort.

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch einmal ausdrücklich sagen, dass nicht nur Herr Hölck, sondern wir als SPD-Fraktion insgesamt hinter diesem Antrag stehen. (Zurufe CDU) Wir halten die Mietpreisbremse für eines der Instrumente, um dem angespannten Wohnungsmarkt tatsächlich entgegen zu wirken. Uns als SPD-Fraktion ist klar, dass es nur eines der vielen Instrumente ist, um den Mietmarkt tatsächlich etwas zu drosseln. Herr Kollege Buchholz, der Vorteil, wenn etwas schon so lange, seit 2015, eingeführt worden ist, ist: Es gibt mittlerweile Studien, die messen können, ob die Mietpreisbremse gewirkt hat. Ich will aber zunächst einmal die Kollegen von der CDU ansprechen. Der Neubau ist ja nicht betroffen, da kann die Miete frei gesetzt werden. Und wenn, gibt es eine zehnprozentige Erhöhung, die man trotzdem noch machen kann. Man kann auch modernisieren. Das heißt, die Mietpreisbremse hat klare Grenzen, wo sie eingesetzt werden kann. Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass wir natürlich weiter bauen müssen. Darüber haben wir ja gerade im vorigen Tagesordnungspunkt miteinander gesprochen. Seit die Mietpreisbremse eingesetzt und festgesetzt wurde, ist tatsächlich messbar, dass der Anstieg der Mieten in den betroffenen Regionen um im Durchschnitt ungefähr 2,5 Prozent gebremst worden ist. Das zeigen die Studien. Man muss einmal festhal- (Serpil Midyatli) ten, dass die Mietpreisbremse in Regionen mit günstigem Wohnraum dafür gesorgt hat, dass die Mieten sogar noch weniger angestiegen sind. Das heißt, die Mietpreisbremse wirkt gerade dort, wo die Mieterinnen und Mieter einen geringen Lohn haben, sodass ihre Miete noch bezahlbar bleibt. Die Mietpreisbremse wirkt, das zeigen Studien mittlerweile. (Beifall SPD, Christian Dirschauer [SSW] und Sybilla Nitsch [SSW]) In den Regionen, in denen zuvor sogar sehr, sehr stark steigende Mieten vorlagen, ist sogar einmalig ein Rückgang messbar gewesen. Das ist der Vorteil, das können Sie sich gerne auch in den Studien noch mal angucken. Die Sparkasse hat dazu auch Studien gemacht. Wir wissen also, dass sie ein Instrument ist, um zumindest den rasanten Anstieg von Mieten zu bremsen. Das ist es ja, was wir wollen. Über die Hälfte der Deutschen wohnt zur Miete. Wenn wir uns anschauen, wie die Preisentwicklung in den letzten Jahren gewesen ist – ob das die Energiepreise oder die Lebensmittelpreise sind, dazu gehören natürlich auch die Mietsteigerungen –, dann finde ich es schon sehr erstaunlich, dass Sie das hier so ins Lächerliche ziehen. (Beate Raudies [SPD]: Ja! – Beifall SPD und SSW) Viele Menschen können sich mittlerweile ihre Miete kaum noch leisten. Deswegen werden wir hier weiterhin Anträge zur Mietpreisbremse einbringen, bis die Günther-Regierung endlich einsieht, dass auch wir hier dieses Instrument brauchen. (Beifall SPD)

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Kristina Herbst

Für die Landesregierung hat nun in Vertretung von Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Dorit Stenke das Wort. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch im Innenministerium wurde gezählt: seit 2019 zum siebten Mal. Aber wir haben gehört, dass die Debatte noch nicht abschließend geführt ist, seit wann wir zählen und wie oft wir gesprochen haben. Selbstverständlich ist es das Recht der Abgeordneten, weitere Anträge zu diesem Thema zu stellen. Gleichwohl hat sich die Haltung der Landesregierung zu diesem Thema nicht verändert. Insofern kann hier festgestellt werden: Wir schlingern nicht. Schließlich gibt es auf die Frage, was gegen steigende Mieten hilft, nur eine Antwort, und die lautet: bauen, bauen, bauen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau das machen wir in Schleswig-Holstein. Unser Fokus liegt dabei darauf, unsere Instrumente so zu gestalten, dass der Wohnungsbau in diesem Land wieder Fahrt aufnimmt. Wenn die Rede von „Junges Wohnen“ und Bundesmitteln ist, dann kann ich an dieser Stelle nur sagen, wir haben bereits 40 Millionen Euro für „Junges Wohnen“ in unserem Land bereitgestellt und nicht auf den Bund gewartet. Weil das ein guter Kurs ist, finden wir mehrere unserer Initiativen und Ideen auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wieder. (Beate Raudies [SPD]: Ha, ha! Und die sollen wir dann aber alle umsetzen!) Mit dem Regelstandard Erleichtertes Bauen zeigen wir in der sozialen Wohnraumförderung, dass qualitativ hochwertiger Wohnungsbau auch kostengünstig geht. Zum ersten Mal seit Jahrzehnten ist es uns dadurch gelungen, die Herstellungskosten im Vergleich zum sonstigen Markt zu senken, in einigen Projekten sogar um mehr als 20 Prozent. Das ist ein großer Erfolg. Wir sehen in anderen Ländern, wie in einigen Tagen in Bremen, wird dieser Kurs ebenfalls eingeschlagen werden. Mit dem Gebäudetyp E sollen auch im frei finanzierten Bereich solche Einsparpotenziale genutzt werden können, ohne Sorge vor haftungsrechtlichen Risiken haben zu müssen. Ich freue mich daher sehr, dass im Bundeskoalitionsvertrag festgehalten ist, dass dieser Gebäudetyp rechtlich abgesichert ist. Überhaupt enthält der Koalitionsvertrag auf Bundesebene zahlreiche Maßnahmen, die den Wohnungsbau ankurbeln werden und bei denen wir als Land sogar beispielgebend mitgewirkt haben: die Wiedereinführung der Förderfähigkeit des Effizienzhaus-55-Standards, der geplante Investitionsfonds für die Schaffung von Wohnraum, die angekündigte Überarbeitung des Baugesetzbuches sowie alle Maßnahmen, die Bauen zukünftig erleichtern werden, und die neue Starthilfe Wohneigentum für Familien. All das sind Hebel, die die Bautätigkeit befördern werden. Die Mietpreisbremse hingegen ist nur eine (Ministerin Dr. Dorit Stenke) temporäre Option. Leider hemmt und verunsichert Sie in einem Markt, der ohnehin in einem schwierigen Fahrwasser ist. (Serpil Midyatli [SPD]: Auch das stimmt nicht! Es wird ja weiter gebaut! – Zuruf CDU: Oh Gott!) Auch die Wirkung steht infrage. Wie Sie alle wissen, hat die Mietpreisbremse weder in Berlin noch in München, weder in Hamburg noch in Hannover zu spürbaren Entlastungen der Mieterinnen und Mieter geführt. Deshalb haben wir uns in Schleswig-Holstein für die Kappungsgrenzenverordnung zum Schutz vor übermäßigen Mieterhöhungen bei Bestandsmieten entschieden. Wir können mit Sicherheit sagen, dass dieses Instrument wirkt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Steuerliche Anreize bei der Neuvermietung günstigen Wohnraums könnten eine weitere Möglichkeit sein, um einerseits Mieterinnen und Mieter vor Wuchermieten zu bewahren und andererseits das Vermieten wieder attraktiver zu gestalten. Denn wir brauchen strategische Weichen für mehr und bezahlbare Wohnungen. Genau daran arbeiten wir in Schleswig-Holstein für ein Ziel, was wir sicher alle gemeinsam haben: Wir wollen bessere Bedingungen für die Mieterinnen und Mieter und für die Bau- und Wohnungswirtschaft gleichermaßen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es war kurz vor unserer Konfirmation, als meine Freundin starb, vollkommen plötzlich. Wir hatten uns morgens noch für den Nachmittag verabredet. Ihre Mutter rief dann an und sagte, dass es ihr nicht gut gehe. Am nächsten Tag bekamen wir die Nachricht, dass sie gestorben sei. Das hat mich damals ziemlich aus der Bahn gerissen. Fragen über Fragen, kurz vor der Konfirmation natürlich nach dem Warum. Warum kann ein Gott das zulassen? Soll ich mich überhaupt noch konfirmieren lassen? Es gab zu dem Zeitpunkt keine Trauergruppen für Kinder und Jugendliche, und ich war ja auch nur die Freundin. Ich hatte aber das Glück, verständnisvolle Eltern und einen zugewandten Pastor zu haben, die mir irgendwie halfen, durch diese Krise zu kommen. Kinder und Jugendliche trauern anders als Erwachsene. Jüngere Kinder fallen oft in ihre früheren Entwicklungsphasen zurück, fangen wieder an einzuAnlage bei (Birte Pauls) nässen, den Daumen zu lutschen. Ältere leiden zum Beispiel unter Schlafstörungen oder haben Probleme in der Schule. Manche werden aggressiv und wissen nicht, wohin mit sich und ihrer Wut. Es fällt ihnen schwer, sich auszudrücken. Auch Schuldgefühle können genauso wie Verlust- und Trennungsängste eine Rolle spielen. Einige ziehen sich aus dem sozialen Umfeld zurück, während andere überhaupt nicht alleine sein mögen. Die Profis nennen den individuellen Umgang mit der Trauer „Pfützen springen“. Wie in Pfützen springen Kinder in die Trauer hinein und wieder hinaus. Sie sind in einem Moment tieftraurig, um dann ein paar Minuten später wieder fröhlich zu sein. Trauer ist also individuell wie jedes Kind, und deshalb brauchen Kinder und Jugendliche eine besondere Begleitung, um mit ihrer Trauer umzugehen. (Beifall SPD, FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie benötigen eine professionelle und behutsame Ansprache, den Raum, um sich spielerisch, künstlerisch und körperlich ausdrücken zu können. Ihnen hilft der Kontakt zu anderen, die das gleiche Schicksal erlitten haben. Trauer gehört wie das Sterben zum Leben dazu. Trauer ist keine Krankheit. Trauer ist ein Gefühl. Aber eine nicht bewältigte Trauer kann im Erwachsenenalter zu belastenden Spätfolgen führen. Depressionen, Angststörungen, Bindungsstörungen, Süchte und andere psychische Erkrankungen können die Folge sein. Deshalb ist die Bewältigung von und der Umgang mit der Trauer Präventionsarbeit. Die Begleitung von Kindern und Jugendlichen durch die verschiedenen Phasen der Trauer kann teure, behandlungsnotwendige Spätfolgen tatsächlich verhindern. In Schleswig-Holstein gibt es aktuell 15 Angebote für trauernde Kinder und Jugendliche. – All den hoch engagierten Menschen, die ihre Zeit den Kindern und Jugendlichen in einer so belastenden Situation schenken, gilt unser aller Dank. (Beifall ganzes Haus) Denn sie machen das alles ehrenamtlich und spendenfinanziert. Auch die Ausbildung zur Trauerbegleitung muss selbst getragen werden. Sie begleiten Kinder und Jugendliche zum Beispiel schon während der Erkrankung eines Familienmitgliedes zu Hause oder nach einem Todesfall individuell in einer Gruppe und in dafür besonders liebevoll eingerichteten Räumlichkeiten. Kindgerechtes, themenbezogenes Spielzeug spielt da ebenso eine große Rolle wie der Boxsack, an dem man dann wirklich einmal die Wut rauslassen kann. Erst wenn sich die Trauer manifestiert und zum Beispiel in eine Depression verwandelt, braucht es die notwendige Therapie. Die Krankenkassen sehen zwar Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken vor, also die reine Präventionsarbeit, aber Trauerarbeit – weder bei Kindern noch bei Erwachsenen – fällt nicht darunter. Und ich denke, da haben wir tatsächlich eine Lücke. (Vereinzelter Beifall SPD, FDP und SSW) Wie gesagt: Nicht verarbeitete Trauer kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. In der vergangenen Woche hatten wir im Sozialausschuss ein Fachgespräch, eigentlich zum Thema Kinderhospizarbeit; aber die Expertinnen und Experten machten neben der Betonung der Wichtigkeit des stationären und ambulanten Angebotes für Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzenden Erkrankungen auch auf die Trauerarbeit, zum Beispiel mit Geschwisterkindern, nämlich die sogenannten gläsernen Kinder, aufmerksam. Das sind Kinder, die nicht gesehen werden, weil das kranke Kind im Fokus steht. Der Tod eines Kindes verändert eine Familie. Eltern haben mit ihrer Trauer zu tun. Geschwister sind nach dem Tod eines Bruders oder einer Schwester meist die doppelten Verlierer. Sie leiden unter ihrer eigenen Trauer und darunter, dass sich ihre Eltern natürlich verändern. Hier bietet zum Beispiel der Verein der verwaisten Eltern und trauernden Geschwister eine wirklich segensreiche Hilfe. Ich finde, wir sollten diese Kinder und andere Kinder und Jugendliche, die einen Verlust erlitten haben, gut unterstützen. Lassen Sie uns bitte gemeinsam im Sozialausschuss schauen, wie wir diesen betroffenen Kindern und Jugendlichen besser helfen können. Ich möchte gern mit einem Zitat von Mascha Kaléko enden. „Bedenkt: Den eigenen Tod, den stirbt man nur. Doch mit dem Tod der anderen muss man leben.“ Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP, SSW, Werner Kalinka [CDU] und Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Dagmar Hildebrand das Wort.

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Dagmar Hildebrand CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion möchte, dass die Landesregierung die Trauerarbeit und Trauerbegleitung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig fördert und unterstützt. – Sie sieht diese Aufgabe als Präventionsarbeit, als Schutz vor kurz- und langfristigen psychischen und psychosomatischen Erkrankungen. Werte Kolleginnen und Kollegen, damit sprechen Sie einen wichtigen Punkt an. Ja, die Begleitung von Kindern und Jugendlichen in Trauersituationen ist überragend wichtig. Und ja, die Trauerbegleitung sollte landesweit verfügbar sein und im Rahmen der Landespräventionsstrategie Berücksichtigung finden. Man muss sich dazu einmal klarmachen, wie es sich für ein Kind anfühlt – meine Kollegin hat aus eigener Erfahrung eben einmal berichtet –, wenn die Mutter oder der Vater verloren ist und das Erlebte nicht von den Eltern oder einem Familienmitglied aufgefangen und erklärt werden kann, wie es für Kinder ist, die Geschwister oder einen Elternteil verlieren. Denn klar ist, dass eine Trauersituation in der Familie nicht immer alleine zu bewältigen ist. Insofern ist es wichtig und richtig, dass Hauptamt und Ehrenamt zur Verfügung stehen. Es gibt dazu zum einen ein hospizliches Angebot, in dem Trauerbegleitung geleistet werden kann und auch geleistet wird. Die Finanzierung der professionellen ambulanten Hospizdienste ist im Rahmen des § 39a SGB V über die Krankenkassen geregelt. Die ehrenamtlichen Koordinatoren ambulanter Hospize, die ihre Leistungen nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können, haben in Schleswig-Holstein seit Jahren die Möglichkeit, Fördermittel vom Land Schleswig-Holstein zu beantragen. So können Sie es auch in der Beantwortung der Kleinen Anfrage, Drucksache 20/2931, aus dem Februar nachlesen. Dort steht: „Seit 2020 sind diese Mittel in die Förderung der Landeskoordinierungsstelle Hospizund Palliativarbeit Schleswig-Holstein … integriert und können auf Antrag der Initiativen ausgezahlt werden.“ Die Trauerbegleitung – das hatte eben auch die Kollegin angesprochen – gilt nicht als Leistung des Sozialgesetzbuches und ist somit spendenfinanziert zu tragen. Die Angebote der Trauerbegleitung für Kinder und Jugendliche sind generell kostenfrei und werden ausschließlich über Spenden und Drittmittel finanziert. Diese finanziellen Mittel müssen die entsprechenden Träger der Kinder- und Jugendhospizdienste oder ambulanten Hospizdienste für Erwachsene über ihr Fundraising, also zweckgebunden, einwerben. Trauer ist keine Krankheit – auch das haben wir eben schon gehört – und gehört als natürlicher Prozess der Bewältigung und Heilung zum Leben. Aus diesem Grund werden Trauerbegleitungen für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert; das ist bei Privaten aber durchaus möglich. Dazu heißt es in der erwähnten Kleinen Anfrage klar: „Die zuschussfähige Förderung ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienste wie auch ambulanter Hospizdienste für Erwachsene nach § 39a SGB V erfolgt ausschließlich für Leistungen im Bereich der Sterbebegleitung.“ Das gilt also immer dann, wenn auch ein Hospizbesuch da ist. Wir sehen darüber hinaus andere Institutionen in der Pflicht, dort einzuschreiten. In unserem Antrag ist noch einmal aufgezählt, was wir in SchleswigHolstein für tolle Menschen – denen gilt ein ganz großer Dank – im Bereich der Hospizarbeit haben, die dazu beitragen, dass es den Menschen besser geht und sie gut mit ihrer Trauer umgehen können. (Vereinzelter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Auch die Kirchen sind ein großer Unterstützer und sorgen dafür, dass auch Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht Kirchenmitglieder sind, unterstützt werden und ihnen geholfen wird. Wir haben einen Alternativantrag, und aus diesem Grund bitte ich, unseren Antrag zu unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun dem Abgeordneten Jasper Balke das Wort.

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Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nicht zu vieles von dem wiederholen, was schon die Kolleginnen Pauls und Hildebrand gesagt haben. Ich möchte aber an dieser Stelle einen Dank an Frau Ohlsen von der Landeskoordinierungsstelle des HPVSH aussprechen, die uns gestern Abend noch einmal spannende Informationen übersandt hat: Umfragen von den Hospiz- und Palliativdiensten, die sich insbesondere mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen. Ich habe mir gestern Abend und heute Morgen ein bisschen mehr Gedanken darüber gemacht, als es vielleicht gut gewesen wäre. Es gibt einen Punkt, den ich ansprechen möchte, der zu dem Thema Trauerbegleitung passt. Das ist ein Ergebnis dieser Umfragen, nämlich die Erkenntnis, dass Trauerarbeit und Trauerbegleitung hauptsächlich von Frauen durchgeführt wird. Es gibt das eindeutige Ergebnis, dass Männer für ganz viele Kinder und Jugendliche in diesem Bereich nicht als Bezugsobjekte gelten. Das ist ein Umstand, den wir aus der Care-Arbeit kennen, und den wir – wie ich finde – noch zu häufig einfach als gegeben hinnehmen. Das ist nicht gut. Der Umgang mit Trauer, das Zulassen von Emotionen, aber auch sich jemand anderem hinzugeben, das ist keine Frauenarbeit. (Vereinzelter Beifall ganzes Haus) Das betrifft Männer und Frauen gleichermaßen. Wir müssen uns die Frage stellen, wie dieses Denken, Gefühle zuzulassen und zu äußern, für andere da zu sein, warum das für so viele Männer immer noch als Schwäche angesehen wird oder warum es für sie so schwierig ist, diesen Emotionen nachzugeben. Ich glaube, dass wir uns viel mehr mit dem Thema der toxischen Männlichkeit auseinandersetzen müssen. Sie verhindert sehr viel Miteinander, sehr viel Menschlichkeit. Ich finde, wenn wir über das Thema Trauerbegleitung, aber auch das Für-andereMenschen-da-Sein sprechen, dann müssen wir auch Männer in die Verantwortung nehmen. Das möchte ich an dieser Stelle vorweg einmal sagen, weil mir das ganz wichtig ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und Sandra Redmann [SPD]) Wir haben es schon gesagt, nicht aufgearbeitete Trauer kann sich langfristig auf den schulischen Werdegang, das Selbstwertgefühl und die psychische Gesundheit auswirken. Studien zeigen, dass Kinder mit unverarbeiteter Trauer ein erhöhtes Risiko für Depressionen oder Angststörungen haben. Frühzeitige Unterstützung kann dem entgegenwirken. Das ist nicht nur menschlich sinnvoll, sondern auch gesundheitspolitisch klug. Deshalb nehmen wir den Appell auch aus der Anhörung des Sozialausschusses mit und wollen die Trauerbegleitung nicht nur als Teil der Präventionsstrategie aufführen, sondern auch in den Dialog mit den Krankenkassen treten. Denn es ist doch recht absurd, wenn man sich einmal die Finanzierungsstrukturen unseres Gesundheitssystems anschaut, dass rund um die einzigen beiden Sicherheiten, die im Leben bestehen, nämlich rund um die Geburt und um den Tod eines Menschen, die Finanzierungsstrukturen häufig wenig ausreichend, wenn nicht sogar mangelhaft ausgestaltet sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das müssen wir aus meiner Sicht verändern. Im Hospiz- und Palliativbereich sind wirklich sehr viele Strukturen durch ehrenamtliches Engagement geprägt. Die Kollegin Pauls hat es gesagt: Vieles läuft über Spendenbasis. Die Themen Sterben, Trauer und Tod sind keine einfachen Themen. Es ist nicht notwendig, sich andauernd und täglich mit der eigenen Vergänglichkeit zu beschäftigen. Aber das ist trotzdem kein Grund dafür, dass diese Strukturen nicht ausreichend über unser Solidarsystem in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind und dass wir darüber nicht auch im Rahmen von solchen Plenartagungen oder Ausschusssitzungen sprechen. Trauer – das braucht Zeit, und sie braucht Menschen, die da sind, und es braucht vor allem Bewusstsein für die Situation vieler Betroffener. Deswegen danke ich nicht nur für die Aufmerksamkeit, sondern auch für diese Debatte hier. – Und ja, vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Annabell Krämer

Für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich würde gerne mit einem Zitat von Victor Hugo beginnen: „Du bist nicht mehr da, wo du warst, aber du bist überall, wo wir sind.“ (Dr. Heiner Garg) Damit der Tod eines geliebten Menschen irgendwann akzeptiert werden kann, um mit dem Verlust eines einem nahestehenden geliebten Menschen irgendwann irgendwie weiterleben zu können – das ist Trauerbegleitung, das ist die Arbeit, die Trauerarbeit, die das ermöglichen soll. Ich will Ihnen zwei Beispiele geben, die mich in den vergangenen 20 Jahren bei verschiedenen Besuchen, unter anderem einmal mit der Kollegin Redmann, bei den Kindern auf Schmetterlingsflügeln wirklich bewegt haben; denn das erlebst du halt nicht einfach so im Alltag, wenn dir von einer 14-Jährigen berichtet wird, dass sie ihre schwerstkranke Mutter gepflegt hat und sich dabei noch um die beiden jüngeren Geschwisterkinder gekümmert hat. Dann verstirbt die Mutter an ihrer schweren Krebserkrankung, und dieses junge Mädchen macht sich auch noch Vorwürfe oder hat Schuldgefühle. Oder da ist – Birte Pauls hat es schon angesprochen – das sogenannte gläserne Geschwisterkind, das völlig gesunde Kind, das das Geschwisterkind eines sterbenskranken Kindes ist und immer zurücksteht, das selber seine eigene Kindheit gar nicht so erlebt, wie eigentlich jedes Kind seine Kindheit erleben können muss, und das gleichzeitig mit der Krankheit und dem späteren Tod seines Geschwisterkindes, seines Bruders oder seiner Schwester, konfrontiert wird. Dass solche Menschen später, wenn sie weiter aufwachsen, nicht auch noch tatsächlich krank werden, auch das ist das Ziel von Trauerbegleitung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will auf die beiden Anträge zu sprechen kommen. Was ich bei diesem Thema nicht verstehe, ist: Im Ziel sind wir uns, glaube ich, einig. Das habe ich auch aus allen vorhergehenden Reden herausgehört. Ich verstehe nicht, warum man bei einem solchen Thema einen Konterantrag stellen muss. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich verstehe es wirklich nicht. Ich will Ihnen auch sagen, warum. Die Kollegin Pauls hat einen Antrag formuliert, dem die SSW-Fraktion und die FDPFraktion beigetreten sind. Die Kollegin Pauls hat den Antrag sehr vorsichtig formuliert. Sie hat die eigene Präventionsstrategie der Landesregierung aufgenommen. Die Ministerin selber hat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Kollegin Pauls gesagt, man muss einmal gucken – das ist in der Sache vollkommen richtig –, wie man das in die Präventionsstrategie des Landes, die ja erarbeitet wird, einbaut. Dann stellt die Kollegin Pauls einen Antrag und sagt: Lassen Sie uns einmal prüfen, wie wir das finanziell absichern. – Und Sie stellen einen Alternativantrag und wollen heute offensichtlich beide Anträge wegstimmen. Ich finde das nicht gut bei dem Thema, und deswegen belasse ich es dabei. – Herzlichen Dank fürs Zuhören. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion des SSW erteile ich das Wort dem Abgeordneten Christian Dirschauer.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir alle kennen das Gefühl, einen uns nahestehenden Menschen zu verlieren und um diesen dann auch zu trauern. Daher ist wohl auch allen klar, dass wir mit dem vorliegenden Vorstoß über ein sehr persönliches Thema sprechen. Dabei ist auch völlig richtig – das haben wir gehört –: Trauer ist sehr individuell. Jeder Mensch trauert auf seine Weise und auch in seinem eigenen Tempo. Gleichzeitig sind die Resilienz beziehungsweise die psychische Widerstandsfähigkeit von Menschen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Bei manchen kann die Trauer über den Verlust eines geliebten Angehörigen oder einer Freundin das eigene Leben völlig aus der Bahn werfen, und das durchaus über einen längeren Zeitraum und/oder wiederkehrend. Andere kommen in einer solchen Situation vielleicht sogar ohne weitere Hilfestellung zurecht. In jedem Fall braucht Trauer aber Zeit. Denn unabhängig von der Intensität kommt es oft vor, dass Gefühle von Trauer über einen längeren Zeitraum mal stärker und mal schwächer sind. Dieser Prozess braucht dann eben auch in vielen Fällen Begleitung. Das haben meine Kollegen schon dargestellt. Betroffene in ihrer jeweiligen Trauer zu begleiten, ist also in doppelter Hinsicht sensibel. Denn nicht nur das Thema selbst ist belastend, sondern die Begleitung erfordert einen sehr individuellen und damit differenzierten Zugang. Mit Blick auf den Fokus des Antrages und die Trauerbegleitung von Kindern und Jugendlichen gilt dies noch im besonderen Maße. Das haben wir gehört. Denn Kinder und Jugendliche trauern auf vielfältige Weise und anders als Erwachsene. Das liegt schlicht an ihrer Entwicklung und an ihrem Erfahrungshintergrund. Für sie ist Trauerbegleitung daher ganz besonders wichtig. Eltern oder Angehörige können sich den Kindern aufgrund der eigenen Trauer häufig nicht in dem Umfang zuwenden, wie sie es sich wünschen oder eben brauchen. (Christian Dirschauer) In diesen Situationen kann Trauerbegleitung eine ganz große Hilfe, eine enorme Hilfe sein. Denn sie hilft den Kindern, den Verlust in ihr Leben zu integrieren und kann gleichzeitig Eltern und Angehörige entlasten. Deshalb ist uns vom SSW sehr bewusst, wie wertvoll diese Angebote und die hier geleistete Arbeit ist. Ganz herzlichen Dank dafür. (Beifall SSW, SPD, FDP, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darüber, dass diese Aufgabe nicht nur bedeutungs‑, sondern vor allem sehr verantwortungsvoll ist, herrscht hier offensichtlich Einigkeit. Darüber, dass diese Arbeit nicht nur in Sonntagsreden gewürdigt, sondern auch vonseiten des Landes gefördert werden muss, aber offenbar nicht. Es kann jedoch nicht angehen, meine Damen und Herren, dass Trauerbegleitung – auch das haben wir gehört – grundsätzlich nur durch Spenden und gegebenenfalls durch Drittmittel getragen wird. Aus Sicht des SSW brauchen und müssen alterssensible Angebote der Trauerarbeit und der Trauerbegleitung nicht nur flächendeckend vorgehalten, sondern auch von Landesseite aktiv unterstützt und gefördert werden, und zwar ausdrücklich auch finanziell. (Beifall SSW, SPD und FDP) Denn man muss sich vor Augen führen: Nach jetzigem Stand sinkt oder steigt das Spendenaufkommen nahezu unkalkulierbar je nach individueller wirtschaftlicher Lage oder durchaus danach, ob die Aufmerksamkeit und Spendenbereitschaft der Menschen gerade auf andere Ereignisse gelenkt wird. Auch das kommt ja vor. Das ist alles andere als eine verlässliche Basis für diese unheimlich wichtige Arbeit, und das muss sich daher dringend ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist also schön und gut, wenn die regierungstragenden Fraktionen neben der Relevanz auch auf den präventiven Ansatz und Aspekt der Trauerarbeit hinweisen und bestehende Angebote im Land aufzählen. Darüber, dass wir eine echte Präventionsstrategie brauchen, herrscht hier spätestens seit der Debatte im Kontext meiner Großen Anfrage zum Thema der Prävention großer Konsens. Vor dem Hintergrund der beschriebenen finanziellen Unsicherheit reicht das aber leider nicht aus, meine Damen und Herren. Gerade dann, wenn wir im Rahmen einer solchen Strategie flächendeckend sicherstellen wollen, dass Trauer nicht in psychische Auffälligkeiten oder gar Erkrankungen mündet – wir haben es gehört –, müssen wir als Land hier ein wenig Geld in die Hand nehmen. Denn wenn wir Trauerbegleitung als präventive Maßnahme sehen und anerkennen – das ist sie in meinen Augen unbestritten; ich habe hier auch keine Gegenrede dazu gehört –, dann gilt, was nun einmal im gesamten Präventionsbereich gilt: Diese Dinge gibt es schlichtweg nicht zum Nulltarif, aber sie zahlen sich in Zukunft gleich mehrfach aus, meine Damen und Herren, (Beifall SSW, SPD und FDP) und zwar auch finanziell für die öffentlichen Haushalte, vor allem aber für die Betroffenen selbst, weil ihnen damit ganz, ganz viel Leid erspart bleibt. Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. In den letzten Sekunden will ich doch noch einmal appellieren: Lassen Sie uns die Anträge in den Ausschuss überweisen! Ich denke, das ist der Thematik angemessen. Also noch einmal die ganz inständige Bitte an die regierungstragenden Fraktionen: Lassen Sie uns schauen, was wir im Ausschuss gemeinsam hinbekommen! Ich glaube, der Weg ist nicht weit. Der Kollege Garg hat es beschrieben. Ich denke, für die Betroffenen, für die Menschen wäre es ganz, ganz wichtig, hier ein gemeinsames Signal zu senden. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Annabell Krämer

Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat nun die Abgeordnete Birte Pauls.

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Birte Pauls SPD

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte das zuletzt Gesagte und auch die Forderung des Kollegen Heinrich Garg gern unterstreichen. Dies ist wirklich und wahrlich kein Thema zum Streit. Wenn ich Ihren Antrag nehme und gegen unseren lege, dann vermute ich, dass Sie ihn einfach nur mithilfe von KI irgendwie verändert haben, (Widerspruch CDU) weil die Zielrichtung komplett gleich ist. Wir sind uns in der Zielrichtung doch komplett einig. (Dagmar Hildebrand [CDU]: Dann können Sie unserem Antrag doch zustimmen! Dann ist es doch gut! – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Warum müssen Sie einen eigenen Antrag stellen?) – Entschuldigung, wir haben diesen Antrag gestellt, und Sie hätten die Möglichkeit gehabt, gemeinsam mit uns einen Antrag zu formulieren. (Beifall SPD, FDP und SSW) (Birte Pauls) Das wäre an dieser Stelle richtig gewesen. Sie hätten sagen können: Da sind wir komplett einig, und gern gehen wir mit auf diesen Antrag. – Aber diese Größe haben Sie einfach nicht. Sie haben diese Größe nicht. Deswegen finde ich das wirklich schon sehr, sehr merkwürdig – ich will nicht sagen: verwerflich –, dass Sie bei so einem Thema nicht einmal dazu bereit sind, es noch einmal im Ausschuss zu besprechen. Ich habe es eben gesagt. Wir haben letzte Woche wirklich einen guten Austausch mit den Experten gehabt. Das war wirklich sinnvoll. (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das müssen wir an dieser Stelle gar nicht wiederholen. Dieses Fachgespräch müssen wir nicht wiederholen. Aber wir können mit anderen Menschen sprechen. Wir haben die Möglichkeit, diesen Antrag im Ausschuss zu einen. Ich glaube, für die Community der Trauerarbeit ist es sehr von Bedeutung, dass dieser Antrag einstimmig und gemeinsam vom Plenum verabschiedet wird. – Ich danke Ihnen. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Annabell Krämer

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Rasmus Vöge.

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Rasmus Vöge CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Entschuldigung, es fällt mir ein bisschen schwer. Ich möchte mich ganz herzlich für den Antrag, die Debatte und bei denjenigen Menschen bedanken, die heute Trauerarbeit leisten, (Beifall ganzes Haus) denn ich selbst komme aus einer solchen Familie. Ich bin das vierte von fünf Kindern meiner Eltern, aber wir sind heute nur noch vier Kinder. Mein Bruder ist vor über 40 Jahren im Westensee ertrunken. Die Beiträge hier wühlen mich sehr auf. Damals gab es das nicht, eine Trauerbewältigung. Sicherlich haben wir mit der Kirche gesprochen. Aber eine längere Begleitung der Familie war damals nicht vorgesehen, und so legt sich dieser Schatten, obwohl meine Eltern alles dafür getan haben, dass wir eine fröhliche und glückliche Kindheit hatten, doch über Jahrzehnte über die Familie. Es fällt uns auch in der Familie – so will ich es sagen – erst seit vielleicht zehn Jahren leichter, nachdem ich und meine Geschwister erwachsen und in der Mitte des Lebens angekommen sind, darüber zu sprechen. Insofern ist das tatsächlich ein wichtiges Anliegen. Als ich den Antrag das erste Mal gelesen habe und auch nun während der Debatte kommen so viele Dinge hoch, die mich mit diesem Thema verbinden. Deshalb an dieser Stelle ganz herzlichen Dank. Ich will aber auch um Verständnis dafür werben, dass ich mich meiner Stimme enthalten werde. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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Annabell Krämer

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Jasper Balke. (Wortmeldung Birte Pauls [SPD]) – Birte Pauls mit einem Antrag zur Geschäftsordnung!

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Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich schlage vor, dass wir die Abstimmung nach der Mittagspause machen und versuchen, in der Mittagspause noch einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. (Beifall ganzes Haus)

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Annabell Krämer

Ich denke, ich muss über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen lassen. Wer dem Geschäftsordnungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Dann werden wir so verfahren. Wir rufen den Antrag dann noch einmal zur Abstimmung auf. Der Abgeordnete Balke zieht zurück. Dann habe ich noch den Abgeordneten – – Er zieht auch zurück. Dann werden wir trotzdem noch die Ministerin hören. Damit erteile ich das Wort der Landesregierung, der Ministerin für Justiz und Gesundheit, Professor Dr. Kerstin von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich spreche zu Ihnen in meiner Funktion als Gesundheitsministerin und möchte darlegen, wie bei uns die Trauerbegleitung für Kinder und Jugendliche verankert ist. (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Wir haben es gehört, wir wissen es, und es ist auch wissenschaftlich erwiesen, dass unverarbeitete Trauer bei Kindern und Jugendlichen zu langfristigen psychischen Belastungen oder Erkrankungen führen kann. Es sind Depressionen, Angststörungen oder Verhaltensauffälligkeiten. Dabei durchleben Kinder und Jugendliche die Trauer meist nicht allein. Sie erleben den Verlust im Zusammenhang mit ihrem familiären oder sozialen Gefüge, und ihre Fähigkeit, die Fähigkeit von Kindern und Jugendlichen, mit diesem Verlust umzugehen, hängt maßgeblich davon ab, wie die Erwachsenen in ihrem Umfeld mit der Situation umgehen. Aus diesem Grunde muss die Trauerbegleitung von Kindern und Jugendlichen systemisch aufgebaut sein. Sie muss das gesamte familiäre Umfeld einbeziehen. Sie muss altersgerechte Unterstützung bieten. Sie muss emotionale Stabilität fördern. Eine solche Unterstützung finden die Betroffenen zum Beispiel in psychologischen und pädagogischen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe. Diese sind bei Erziehungsberatungsstellen, in der sozialen Gruppenarbeit, in den Familienhilfen und in weiteren niedrigschwellig zugänglichen Strukturen in den Sozialräumen angesiedelt. Dabei richten die Jugendämter der Kreise und der kreisfreien Städte diese Angebote nach den jeweiligen Bedarfen in ihren Gebieten aus. Auch gemeinnützige Vereine und Träger sind wichtige Anlaufstellen, die eine spezifische Trauerbegleitung für Kinder und Jugendliche anbieten. So stellen beispielsweise die Caritas, die Johanniter, der Kinderschutzbund und die Kirchen diese besondere Form der Betreuung haupt- oder ehrenamtlich zur Verfügung. Ich möchte an dieser Stelle allen Menschen, die diese wichtige Aufgabe übernehmen, von Herzen danken. (Beifall ganzes Haus) Trauer, familiäre Stabilität und das Wohlbefinden junger Menschen sind eng miteinander verknüpft. Deswegen ist dieses Thema vorrangig im Sozialministerium verortet. Dort werden Kinder- und Jugendhilfe sowie die Familienförderung zusammengeführt und können ganzheitlich gestaltet werden. Darüber hinaus, deswegen stehe ich als Gesundheitsministerin vor Ihnen, sollte die Trauerbegleitung aber auch ein Mosaikstein im Gesamtgefüge der Landespräventionsstrategie sein. Diese Landespräventionsstrategie wird gerade im Gesundheitsministerium erarbeitet. Sie ist bei uns strukturell verantwortet. Die Landespräventionsstrategie zielt darauf ab, dass die verantwortlichen Akteure in Schleswig-Holstein im Bereich der Prävention und im Bereich der Gesundheitsförderung ihre Ressourcen vollumfänglich, zielgerichtet und integriert einsetzen. Eine belastbare Grundlage ist die Gesundheitsberichterstattung auf Landes- und kommunaler Ebene, die wir dafür heranziehen. Derzeit werden die Arbeitsschritte und die Ziele der Landespräventionsstrategie erarbeitet. Wir sitzen zusammen mit den beteiligten Akteuren, insbesondere mit den Sozialversicherungsträgern, aber auch mit den Kommunen. Es wird derzeit diese Landespräventionsstrategie diskutiert, sie wird partizipativ erarbeitet, um unter anderem arbeitsfähige Gremienstrukturen zu entwickeln. Die Basis aller Überlegungen ist der Ansatz des Health in All Policies. Dieser Ansatz ist essenziell, denn er definiert den Erhalt der Bevölkerungsgesundheit als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Denn die wachsenden Herausforderungen erfordern einen ganzheitlichen Ansatz, der über das reine Gesundheitssystem hinausgeht. Menschliche Gesundheit entsteht nicht im Gesundheitssystem allein, sondern in allen Bereichen des Lebens, insbesondere im familiären und im sozialen Umfeld. Deswegen müssen wir die Gesundheitsprävention in alle Politikbereiche integrieren. Dieser Grundsatz spiegelt sich auch in der Notwendigkeit einer ganzheitlichen Herangehensweise bei der Trauerbegleitung für Kinder und Jugendliche wider. Wir setzen uns dafür ein, dass das Thema im Rahmen der Landespräventionsstrategie mitgedacht wird, um Prozesse und bestehende Angebote zu optimieren und zu koordinieren und so unverarbeiteter Trauer vorzubeugen und langfristige psychische Belastungen und andere Erkrankungen zu vermeiden. Die Landespräventionsstrategie dient nicht der Finanzierung von Projekten. Sie bietet einen Rahmen, um die Potenziale bestehender und meist fachübergreifender Angebote voll auszunutzen und ein zielgerichtetes Zusammenwirken zu ermöglichen. Meine Damen und Herren, es ist unser Anliegen, dass die Trauerbegleitung von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein weiter gestärkt wird. Durch Organisation, Koordination, Strukturen, die voneinander wissen, die aufeinander abgestimmt arbeiten, können wir viel erreichen. Trauernden Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien wird damit eine Unterstützung gegeben, die sie nach einem solchen Schicksalsschlag brauchen. – Vielen Dank. (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Die Ministerin hat die vorgesehene Redezeit um knapp zwei Minuten erweitert. Ich sehe nicht, dass die Fraktionen hiervon ebenfalls Gebrauch machen wollen. Somit unterbreche ich diesen Tagesordnungspunkt und werden ihn nach der Mittagspause erneut aufrufen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf: Kulturpolitische Leitlinien umsetzen: Kulturelle Teilhabe und Diversität im Schleswig-Holsteinischen Kultursektor fördern Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3047 Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Somit eröffne ich die Aussprache. Als Erste hat für die CDU-Fraktion die Abgeordnete Anette Röttger das Wort.

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Anette Röttger CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kultur ist ein wesentlicher Bestandteil für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und spielt eine essenzielle Rolle in unserer Demokratie. Nach dem Relevanzmonitor Kultur, der in diesem Jahr erstmals das Zusammenspiel von Kultur und Demokratie beleuchtete, zeigt sich, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung Kultur als verbindendes Element einer sich immer schneller verändernden Gesellschaft sieht. In einer Zeit, in der sich eine Spaltung der Gesellschaft verstärkt und antidemokratische Kräfte an Einfluss gewinnen, können Kunst und Kultur ein Gegengewicht (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Diskursräume schaffen und damit den Horizont der eigenen Überzeugung weiten. Bei aller wahrgenommenen Veränderung hin zu mehr Vielfalt in unserer Gesellschaft sage ich ausdrücklich: Im Kulturbereich ist Platz für alle. Das meint auch diejenigen, die die Angebote bereits seit vielen Jahren treu und gern nutzen. Ich danke an dieser Stelle allen, die einen Beitrag zur kulturellen Teilhabe im Haupt- oder im Ehrenamt leisten – sei es als kreative Akteure vor, hinter oder auf der Bühne, sei es als diejenigen, die für barrierefreie Zugänge sorgen. Ich freue mich über jeden, der dabei sein kann und die barrierefreien Zugänge nutzt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kultur bringt Menschen zusammen, sei es in Stadt oder auf dem Dorf. Kultur baut oftmals mit viel Kreativität ganz unerwartete Brücken der Verständigung. Kultur ist unverzichtbar und eine wesentliche Grundlage für Austausch, Teilhabe und Zusammenhalt. Kultur sorgt für unvergessliche Gemeinschaftserlebnisse. Kulturelle Angebote eröffnen Möglichkeiten der kritischen Auseinandersetzung mit Fragen und Themen unserer Zeit. Das alles dient unserem friedlichen Zusammenleben in Freiheit und Demokratie. Gerade deshalb ist kulturelle Teilhabe und Teilnahme eine wichtige Gemeinschaftsaufgabe und von zentraler Bedeutung. Damit uns die vielschichtigen kulturellen Angebote hier im Land erhalten bleiben und sich trotz knapper Ressourcen angemessen weiterentwickeln können, haben sich die kommunalen Landesverbände bereits vor vier Jahren gemeinsam mit dem Kulturministerium auf einen Kulturpakt 2030 verständigt. Dazu hatte die Kulturabteilung mit Kulturakteuren mehrere Kulturdialoge und Workshops in einem mehrstufigen Analyse- und Beteiligungsprozess durchgeführt. Die daraus abgeleiteten kulturpolitischen Leitlinien beschreiben in verschiedenen Handlungsfeldern wesentliche Leitplanken wie digitale Transformation, Nachhaltigkeit und Diversität, an denen sich die Kulturpolitik orientieren kann. Im vorliegenden Antrag geht es um die Umsetzung der kulturpolitischen Leitlinien mit dem Fokus auf kulturelle Teilhabe und Diversität. Dafür an dieser Stelle ein herzlicher Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei wird unter anderem der Wunsch nach einem Kompetenznetzwerk und der Schaffung einer zentralen Fort- und Weiterbildungsstelle als Grundlage für eine professionelle Weiterentwicklung zum Ausdruck gebracht. Beim Landeskulturverband gibt es bereits eine Stelle mit unterstützenden Beratungsfunktionen. Eine Weiterentwicklung würde zusätzliche finanzielle Mittel erfordern. Da die Förderung von kultureller Teilhabe aber nicht nur aus finanzieller Förderung, sondern (Anette Röttger) auch aus dem Hervorheben von besonderen künstlerischen und kulturellen Leistungen besteht, fordern wir eine bessere Sichtbarmachung in Form von Auszeichnungen, Wettbewerben und Preisverleihungen. Dabei freue ich mich an dieser Stelle auf eine gute Zusammenarbeit mit unserer neuen Kulturministerin Dr. Dorit Stenke. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin zuversichtlich, dass es uns gemeinsam gelingen wird, unseren Kulturschaffenden den Rücken zu stärken. Jede einzelne Begegnung mit Kunst und Kultur in unserem Land lohnt sich. Kultur bleibt eine der wichtigsten gesellschaftlichen Konstanten in Krisenzeiten. Stärken wir gemeinsam die vielfältigen kulturellen Angebote in unserem Land, indem wir sie nutzen! Ich bitte um Zustimmung zum Antrag. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Uta Röpcke das Wort.

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Uta Röpcke GRÜNE

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über Teilhabe und damit über Gerechtigkeit. Denn noch immer sind die Kultureinrichtungen für viele Menschen in Schleswig-Holstein nicht gleich weit geöffnet, sei es durch bauliche Hürden, finanzielle Einschränkungen, fehlende Ansprache oder fehlende kulturelle Bildung. Der Zugang zu Kunst und Kultur bleibt für viele erschwert. Doch Zusammenhalt in einer vielfältigen, demokratischen Gesellschaft braucht vielfältige und offene Kulturräume, sogenannte dritte Orte, Räume, in denen sich alle wiederfinden, mitgestalten, sichtbar werden können. Bereits 2020 hat das European Disability Arts Cluster in seinem Report „Künstler:innen mit Behinderung im Mainstream“ klare Forderungen formuliert: mehr Inklusion, mehr Teilhabe, mehr Sichtbarkeit für Menschen mit Behinderungen im Kulturbereich, sowohl als Akteur_innen als auch als Publikum. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Im EU-Programm Creative Europe ist dieses Ziel inzwischen als Querschnittsprinzip verankert, ein wichtiger Schritt. Aber auch wir im Land wollen aktiv gestalten. Unser Antrag ist ein weiterer Baustein zur Umsetzung der kulturpolitischen Leitlinien in Schleswig-Holstein. Wir wollen kulturelle Teilhabe und Vielfalt fördern, nicht nur im Sinne der klassischen Barrierefreiheit, sondern auch im Sinne einer sozialen Teilhabe, denn Kultur darf nicht vom Geldbeutel abhängen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Martin Balasus [CDU]) Kultur darf auch nicht ideologisch verzerrt oder politisch umgedeutet werden. Während die AfD in Sachsen-Anhalt ernsthaft vorschlägt, einen sogenannten Stolz-Pass für touristische Orte einzuführen, als Versuch, einen angeblich unbelasteten Bezug zur deutschen Geschichte zu propagieren, stehen wir für eine lebendige, reflektierte Erinnerungskultur, denn Geschichte lässt sich nicht wegrabattieren. Wir setzen auf kulturelle Bildung, auf Vielfalt, auf kritische Auseinandersetzung und nicht auf Nostalgie mit Stempelheft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD) Wenn wir wirklich wollen, dass Kultur offen und zugänglich für alle ist, dann braucht es mehr als symbolische Schlagzeilen, dann braucht es konkrete Schritte vor Ort. Die Kollegin hat die im März 2025 vom MBWFK veröffentlichte Kulturakteursbefragung erwähnt. Sie zeigt: Es braucht gezielte politische Maßnahmen, damit Kultureinrichtungen wirklich offen, vielfältig und beteiligungsorientiert arbeiten können. Besonders soziokulturelle Einrichtungen leisten hier seit Jahren wertvolle Arbeit. Ein Beispiel dafür ist das Projekt „Schleswig-Holstein feiert Diversität“ des Vereins Tontalente in Lübeck. Sechs kulturelle Einrichtungen werden über eineinhalb Jahre begleitet – mit Workshops, Beratung und Raum für kreative Projekte. Ziel ist, Strukturen zu öffnen, Angebote diversitätssensibel weiterzuentwickeln und neue Zielgruppen zu erreichen. So sieht gelebte kulturelle Teilhabe aus, konkret, kreativ und kooperativ. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) In unserem Antrag machen wir unter anderem folgende konkrete Vorschläge: Erstens. Die Servicestelle für Kultur und Nachhaltigkeit am Nordkolleg (Uta Röpcke) soll in einem partizipativen Prozess eine Handreichung entwickeln: Welche unterstützenden Angebote gibt es bereits? Wo gibt es Barrieren? Wie können die abgebaut werden? Wie können vorhandene Angebote vielfältiger und inklusiver werden? Zweitens. Die Kulturverwaltung des Landes soll sich bei Kooperationen, bei Kriterien für Personalauswahl, bei hausinterner Kulturberichterstellung, Konzeptentwicklungen, Förderentscheiden und Beteiligungsverfahren gezielt am Landesaktionsplan 2.0 sowie am Integrations- und Teilhabegesetz orientieren und für die Umsetzung der Gleichstellungsziele sorgen. (Beate Raudies [SPD]: Das ist ihre gesetzliche Aufgabe!) Drittens. Wir brauchen mehr Transparenz in Auswahlgremien, die über Ehrungen, Preise und Förderung entscheiden. Daher bitten wir die Landesregierung um einen schriftlichen Bericht an den Bildungsausschuss über die Besetzung von im Auftrag des Landes aktiven Jurys und anderen Auswahlgremien. Wer sitzt dort? Nach welchen Kriterien werden die Juroren ausgewählt? In welchen Abständen erfolgt eine Neuberufung? Teilhabe beginnt da, wo Verantwortung und Entscheidung geteilt werden. Kultur beginnt in den Köpfen, und Kreativität lebt von Unterschieden und Zusammenhalt von Vielfalt. Auf eine Zusammenarbeit mit unserer neuen Kulturministerin freue auch ich mich. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Annabell Krämer

Für die SPD-Fraktion hat jetzt die Abgeordnete Beate Raudies das Wort.

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Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift des Antrags klingt gut: „Kulturpolitische Leitlinien umsetzen: Kulturelle Teilhabe und Diversität im Schleswig-Holsteinischen Kultursektor fördern“. Wenngleich die Aufforderung, die seit 2023 bestehenden Leitlinien nun doch endlich umzusetzen, mich ehrlich gesagt ein bisschen schmunzeln lässt, sehe ich den guten Willen. Förderung von Teilhabe und Diversität – in keinem Bereich des öffentlichen Lebens finde ich so viel wie im Kulturbetrieb; das ist meine Wahrnehmung. Förderung von Teilhabe und Diversität heißt für mich aber auch: Kultur für alle anbieten, für Kinder und Jugendliche genauso wie für Seniorinnen und Senioren, für Einheimische und Zugewanderte, für Männer und für Frauen, für Menschen mit und ohne Behinderungen, für Menschen mit hohem Einkommen und für Menschen mit niedrigem Einkommen, für bildungsferne Schichten und für Bildungsbürger_innen. Das bedeutet für uns als Sozialdemokrat_innen kulturelle Teilhabe. Da fallen mir ganz viele Möglichkeiten ein. Wir könnten Kulturvermittlungsangebote ausbauen und diese möglichst kostenfrei gestalten. Wir könnten Eintrittspreise subventionieren oder noch mehr Schulausflüge bezuschussen. Wir könnten mehr ausgebildete Kunst- und Musiklehrkräfte in unseren Schulen beschäftigen. Wir könnten die Arbeitsund Ausbildungsbedingungen an unseren Kunsthochschulen verbessern und mehr Stipendien anbieten. Noch immer sind viele Kultureinrichtungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention nicht barrierefrei, die im Übrigen geltendes Recht ist und von der Verwaltung pflichtgemäß zu beachten ist; dazu müssen wir die Verwaltung hoffentlich nicht auffordern. (Beifall SPD und SSW) Es fehlt an Rampen, Fahrstühlen, Audioguides, Rollstuhlplätzen, Beschriftungen in Braille und vielem anderen mehr. Hier könnten wir als Land mit einem gezielten Förderprogramm viel Gutes tun. Aber für all diese sinnvollen Maßnahmen braucht man Geld, und damit sind wir beim Kern des Problems: Das Geld fehlt an allen Ecken und Enden. Im Haushalt 2025 wurden die Zuschüsse für Kulturprojekte um fast 1 Million Euro gekürzt, um damit die nicht weniger wichtige Förderung der Musikschulen zu finanzieren. (Zuruf SPD) – 1 Million Euro mehr für die Musikschulen – das habe ich nachgerechnet – ist wunderbar und toll, aber am Ende bleibt für die Kultur nichts übrig. Der traurige Höhepunkt dieser Streichorgie ist der Abschied vom Masterplan für Schloss Gottorf. Das ist besonders bitter, weil der Masterplan doch zum Ziel hatte, die Barrierefreiheit unseres Landesmuseums herzustellen. (Beifall SPD, SSW und Anne Riecke [FDP]) Schleswig-Holstein hält zuverlässig die rote Laterne bei den Finanzmitteln für die Kulturförderung. Kein anderes Bundesland gibt so wenig Geld für Kultur aus wie wir, und das wird sich so schnell (Beate Raudies) nicht ändern, nichts anderes lese ich aus Ihrem Antrag. Ich zitiere mit Erlaubnis der Frau Präsidentin aus der Antragsbegründung: „Die Förderung von Kultur besteht nicht nur aus finanzieller Förderung, sondern auch aus dem Hervorheben von für das Land Schleswig-Holstein besonderen künstlerischen und kulturellen Leistungen durch deren Sichtbarmachung in Form von Auszeichnungen, Preisverleihungen und Wettbewerben.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, seien Sie mir nicht böse, aber das erinnert mich an einen Werbespot, in dem es dann hieß: „Wir machen das mit den Fähnchen“. Das heißt: kostet nichts, sieht aber gut aus, wirkt aber auch nicht und vor allen Dingen nicht nachhaltig. (Beifall SPD) Um nicht falsch verstanden zu werden: Wettbewerbe, Preise und Auszeichnungen sind auch im Kulturbetrieb wichtig. Sie sind eine Form der Wertschätzung, der öffentlichen Anerkennung und der Sichtbarmachung von Kulturschaffenden, gerade für die, die man nicht sofort sieht. Ein wunderbares Beispiel dafür ist der „Special Art – Kulturpreis der Vielfalt“, den die Drostei Pinneberg und die Stiftung der Sparkasse Südholstein vergeben. Er ist ein Anerkennungspreis für künstlerisch schaffende Menschen mit Behinderung. Dieser Preis soll Wertschätzung vermitteln, ermutigen und die Gesellschaft an dem kreativen Potenzial von Menschen mit Handicap teilhaben lassen. Ich komme noch einmal mit einem Zitat: Jeder hat „das Recht …, sich in der Kunst auszuprobieren und zu zeigen, was in einem steckt. Alle Menschen sind schwer in Ordnung. Jeder ist in der Gesellschaft willkommen.“ So beschreibt das eine Preisträgerin, Hannah Kiesbye, Mitglied der Jury. Hannah ist übrigens die Erfinderin des Schwer-in-Ordnung-Ausweises, und sie ist Künstlerin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, solche Projekte sollten wir ausweiten. Aber dazu brauchen wir Geld. Denn ein Preis sollte nicht nur mit einer Urkunde oder einer hübschen Trophäe verbunden sein, sondern auch mit einer finanziellen Anerkennung. Ebenso sollten Ansprüche, die das Land an Kulturschaffende formuliert, erst recht, wenn sie so wichtig sind wie Teilhabe und Diversität, finanziell unterstützt werden. Denn für die meisten Kulturschaffenden gilt bereits jetzt: ohne Moos nix los. – Nur wenig Kulturschaffende können allein von ihrer Arbeit leben. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir fördern. Und was fordert Schwarz-Grün? – Eine Handreichung und einen Bericht. Das wird der Kultur in Schleswig-Holstein nicht helfen. Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall SPD)

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Annabell Krämer

Für die FDP-Fraktion hat nun die Abgeordnete Anne Riecke das Wort.

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Anne Riecke FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über einen Antrag, der im Kern das Richtige will, und zwar kulturelle Teilhabe stärken, Vielfalt sichtbar machen, den Kultursektor öffnen. Ich sage an dieser Stelle klar: Das sind ganz, ganz wichtige Anliegen. Die FDP steht für eine offene Gesellschaft, für Chancengerechtigkeit, für Freiheit der Kunst und der Kultur. (Lebhafter Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Danke, Bernd. (Zuruf CDU: Bernd!) – Genau. – Deshalb ist der Ansatz des Antrags auch richtig. Kultur muss für alle Menschen zugänglich sein. Ja, unsere Gesellschaft ist vielfältiger geworden, und das muss sich in der Kultur widerspiegeln. Aber – das ist unser entscheidender Kritikpunkt – dieser Antrag ist in der jetzigen Form ein typisches Beispiel für wohlmeinende, aber weitgehend erfolglose Symbolpolitik der Koalition. (Beifall SSW und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Es wird viel von Zielen gesprochen, aber es fehlen klare, überprüfbare Maßnahmen. Es fehlen Zielgrößen, es fehlt ein Zeitrahmen, es fehlt vor allem eine Vorstellung davon, wie diese Ziele überhaupt konkret erreicht werden sollen. (Anne Riecke) Der Antrag bleibt, wenn wir ehrlich sind, eine freundliche Willensbekundung, aber eine Handlungsanleitung für die Praxis ist er nicht. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP], Marc Timmer [SPD] und Sybilla Nitsch [SSW]) Da muss ich auch sagen: Ich habe in der Überschrift des Antrags das Wort „umsetzen“ gelesen, und „umsetzen“ geht halt anders. Wir erleben hier wieder den bekannten Reflex. Man will niemandem vielleicht etwas zu nahetreten, man verpflichtet sich nicht und möchte sich an keiner Zielmarke gemessen sehen. Aber das bringt uns nicht weiter. Wer wirklich Diversität und Teilhabe stärken will, muss die Kraft haben, klare Zielmarken zu stecken, damit wir das irgendwann einmal sehen können. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Beate Raudies [SPD]) Wir als Freie Demokraten stehen für eine evidenzbasierte, praxisnahe Kulturpolitik. Wenn wir über kulturelle Teilhabe reden, dann müssen wir sagen, wie sie konkret aussehen muss. Wer soll erreicht werden? Wie soll das geschehen? Welche Formate haben sich bewährt? Was kostet es, und wer bezahlt es? (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP], Martin Habersaat [SPD], Beate Raudies [SPD] und Marc Timmer [SPD]) Wir brauchen Standards, nach denen Kultureinrichtungen in der Fläche geprüft, aber auch gefördert werden und die Personalauswahl getroffen wird. Inklusion und Teilhabe müssen dabei mitbedacht werden. Aber wir müssen auch schauen, dass wir dafür die richtigen Wege finden. Diversität und Inklusion sind wichtige Ziele, aber wir müssen aufpassen, dass Besetzungen von Gremien und Jurys, so wie es in Ihrem Antrag steht, nicht nach gewünschten Kriterien ausgerichtet werden. Es muss auch um Kompetenz gehen. Es muss um Qualität gehen. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Marc Timmer [SPD]) Es muss darum gehen, wer die besten Ideen, die stärksten Impulse und die überzeugendsten Konzepte hat. Zum Schluss möchte ich noch ein Thema ansprechen, das mir persönlich sehr wichtig ist, wenn wir über Kultur und kulturelle Teilhabe sprechen, über Werte und Verantwortung im Kulturbetrieb. Das ist der zunehmende und zunehmend offen ausgelebte Antisemitismus. Dies ist explizit nicht unbedingt auf Schleswig-Holstein bezogen, doch leider sehen wir in Deutschland insgesamt nicht nur die Zunahme von allgemeinem Antisemitismus, sondern auch eine Verbreitung im Kulturbetrieb, die mittlerweile aktives Gegensteuern braucht und erfordert – siehe auch die Ankündigung unseres neuen Kulturministers Herrn Weimer. Gerade in einer Zeit, in der jüdisches Leben in Deutschland wieder unter Druck gerät, braucht es eine klare Haltung. (Vereinzelter Beifall CDU, Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Diese Haltung muss sich im Kultursektor widerspiegeln. Es darf nicht sein, dass mit öffentlichen Mitteln Projekte gefördert werden, in denen israelbezogener Antisemitismus relativiert oder gar verharmlost wird. Es darf nicht sein, dass sich staatlich unterstützte Kulturinstitutionen nicht eindeutig von jeglicher Form von Judenhass distanzieren. (Vereinzelter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Der Kultursektor trägt Verantwortung für die Demokratie und die Freiheit, aber eben auch für die Unverhandelbarkeit unserer historischen Lehren. Das bedeutet: Kulturelle Teilhabe endet dort, wo sie zum Einfallstor für antisemitische Narrative wird. Wir fordern deshalb, dass der Kampf gegen Antisemitismus nicht nur eine Floskel ist. Es muss zur Selbstverständlichkeit werden, dass sich geförderte Institutionen aktiv für jüdisches Leben, für Aufklärung und für eine klare Haltung gegen jede Form des Antisemitismus einsetzen. Wer kulturelle Verantwortung übernimmt, muss auch politische Verantwortung übernehmen, gerade in Zeiten, in denen es wieder notwendig ist, sich öffentlich und ohne Relativierung schützend vor unsere jüdischen Mitbürger zu stellen. – Vielen Dank.

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Annabell Krämer

Bevor wir fortfahren, begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne des SchleswigHolsteinischen Landtages Schüler und Schülerinnen der Hermann-Neuton-Paulsen-Schule von Pellworm auf Einladung unserer Kollegin Silke Backsen. – Seien Sie uns alle herzlich willkommen! (Beifall) Für die Fraktion des SSW erteile ich nun der Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin froh, dass wir heute mal wieder eine kulturpolitische Debatte führen. Die Krisen, die sich für viele von uns so erdrückend anfühlen, lassen Themen wie Kulturpolitik klein scheinen, unwichtig wirken, in den Hintergrund geraten. Vielen Menschen im Kulturbetrieb hängt sicherlich noch die in der Pandemie häufig gestellte Frage nach: Ist Kultur systemrelevant? – Dabei drohen wir zu vergessen, wie viel Kultur den Menschen gerade auch in Krisen gibt und wie wichtig es ist, dass die Landespolitik kulturpolitische Leitlinien abstimmt, Kulturszene gestaltet und Kulturwirtschaft antreibt. (Beifall SSW, SPD und FDP) Nach hitzigen Debatten und großen Schwierigkeiten hat der Neustart Kultur als pandemiebedingtes Bundesförderprogramm vielen kleineren Betrieben die Existenz gerettet. Aber jetzt merken eben doch alle: Auswärtige Kulturpolitik wurde auf Bundesebene stark heruntergefahren. Förder- und Investitionsprogramme, ob im Bund oder im Land, werden nicht neu aufgelegt, und die Kommunen sparen, wo sie können. Die kommunalen Landesverbände haben uns schon zu Beginn des Jahres darauf vorbereitet. In ihrer Pressemitteilung wiesen sie darauf hin, dass die Handlungsspielräume der Kommunen schwinden. Der Konsolidierungsdruck werde dazu führen, dass die freiwilligen Aufgaben gefährdet sind. Das sind erfahrungsgemäß einfach besonders zwei Bereiche: der Sport und die Kultur. Der Kreis Nordfriesland und der Kreis Segeberg sprechen unseren Kenntnissen nach derzeit schon über massive Kürzungen bei den Kulturausgaben. Der Kreis Steinburg hat bereits im letzten Jahr drastische Kürzungen in Aussicht gestellt und infrage gestellt, inwieweit der Kulturbereich in den nächsten Jahren überhaupt gefördert werden kann. Die Stadt Eutin hat dieses Jahr beim Kulturetat gekürzt und weitere Kürzungen in den kommenden Jahren angekündigt. Wir hören es aus allen Ecken. In Husum, Flensburg und Lübeck stehen die Kulturetats auf wackeligen Beinen. Das trifft vor allem die Soziokultur, die freie Szene und die Kultur in der Fläche. Das, meine Damen und Herren, ist tragisch. Denn besonders diese ist es, die den Menschen niedrigschwellige Teilhabe an Kultur ermöglicht. (Beifall SSW, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir als SSW haben die Landesregierung vor zwei Jahren aufgefordert, ein Kulturfördergesetz auf den Weg zu bringen. Schwarz-Grün hat das vor zwei Monaten abgelehnt. Ich halte das für eine große Fehlentscheidung, (Beifall SSW und vereinzelt SPD) ebenso wie die Entscheidung, das Investitionsförderprogramm für Kulturschaffende der freien Szene nicht wieder neu aufzulegen. Wir brauchen die Kulturlandschaft, und die Kulturlandschaft braucht ein Kulturfördergesetz. Den Koalitionsvertrag verstehe ich nun als den Versuch, über Kultur zu reden, ohne viel Geld für sie ausgeben zu müssen. (Beifall SSW und vereinzelt SPD – Beate

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Beate Raudies SPD

Genau so!) Inhaltlich können wir Ihrem Antrag dennoch zustimmen. Es geht Ihnen ja vor allem um eine Sensibilisierung der Kulturbetriebe seitens des Landes in Form einer Handreichung. Was aus meiner Sicht da eigentlich selbstverständlich ist, ist, dass diversitätssensible Handreichungen nicht geschrieben werden können, ohne die Menschen mitzunehmen, die später von ihnen gemeint sein sollen. Nach Antrag der Regierungskoalition sollen also Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund mitmachen. Dabei geht es nicht nur um Besucherinnen und Besucher, sondern auch um Kulturschaffende und Künstlerinnen und Künstler oder um jene, die sich zu ihnen ausbilden lassen möchten. Mit Blick auf Menschen mit Behinderung geht es vor allem darum, ihr Recht auf Teilhabe und Teilnahme durchzusetzen. Ich denke da an bauliche Maßnahmen genauso wie an Kunst- und Kulturvermittlungen und Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Beschäftigungsverhältnisse auch in Führungspositionen, die unbedingt ermutigt werden müssen. Ich hätte mir trotzdem mehr gewünscht als die Aufforderung zu einer Handreichung, deren Nichteinhaltung womöglich keine merkbaren Konsequenzen hat. Denn Barrierefreiheit kostet, und dieser Schlussfolgerung entspricht Ihr Antrag nicht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Annabell Krämer

Für die Landesregierung erteile ich nun das Wort der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bil- (Vizepräsidentin Annabell Krämer) dung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Dorit Stenke. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor anderthalb Jahren tatsächlich haben wir die kulturpolitischen Leitlinien beschlossen. Die Schwerpunkte haben wir zuvor gemeinsam in der Kulturszene erarbeitet, in einer großen Kulturakteursbefragung sowie in diversen Workshops, die im partnerschaftlichen Austausch stattgefunden haben. Ich freue mich sehr, dass wir seitdem trotz der notwendigen Haushaltskonsolidierung in der Umsetzung dieser Leitlinien konkrete Erfolge vorweisen können. In der Begleitung der digitalen Transformation des Kultursektors sind wir sehr gut aufgestellt, manche sagen, besser als andere Bundesländer. Nicht zuletzt zeigt sich das an der Weiterentwicklung der Landesbibliothek zum Zentrum für Digitalisierung und Kultur, deren Umsetzung weit fortgeschritten ist. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Bereich der ökologischen Transformation konnten wir neben der Förderung von Modellprojekten auch neue Strukturen aufbauen. Ich denke an die im Koalitionsvertrag 2022 angekündigte und bereits im Folgejahr eingerichtete Servicestelle Kultur und Nachhaltigkeit beim Landeskulturverband. Außerdem haben wir die Sicherung der kulturellen Teilhabe und der Diversität als einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit in unserem Haus definiert und sind gemeinsam an dieser Umsetzung dran. Ein Wort vielleicht an dieser Stelle zu Schloss Gottorf. Auch wenn der Masterplan in schweres Fahrwasser geraten ist, die Umsetzung der Barrierefreiheit ist davon nicht betroffen. Das wird barrierefrei werden. Das ist ein Versprechen, was wir gegeben haben, und das wird auch passieren, unabhängig davon, wie sehr andere einzelne Baumaßnahmen davon betroffen sein können. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb geht es insbesondere darum, mehr Menschen für Kunst und Kultur zu begeistern, auch solche, die bislang kaum erreicht worden sind. Es geht auch darum, zu kulturellen Bildungsangeboten Zugänge zu schaffen und Hürden abzubauen, damit alle mitmachen und mitgestalten können. Mit unseren Kulturfachberaterinnen, die wir schon vor einigen Jahren auf den Weg gebracht haben, haben wir eine sehr, sehr wichtige Funktion auch in unseren Schulen gesichert. Sie tragen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche sehr früh die Möglichkeit haben, kulturelle Orte kennenzulernen, gerade auch die Kinder, für deren Eltern ein Museumsbesuch oder das Aufsuchen eines Theaters nicht selbstverständlich ist. Über das Lernen am anderen Ort, eben auch an kulturellen Orten, können wir das ganz konkret fördern und ermöglichen. Um aber ein weiteres fundiertes Bild davon zu bekommen, welchen Bedarf die Kulturszene im Bereich kulturelle Teilhabe und Diversität derzeit sieht, haben wir im vergangenen Jahr eine Befragung unter diesen Akteurinnen und Akteuren des Kulturbereiches durchgeführt – im dialogischen und partizipativen Austausch gemeinsam mit den Kulturschaffenden selbst. Die Ergebnisse, es wurde schon erwähnt, haben wir im März 2025 vorgestellt. Auf dieser Grundlage werden wir gemeinsam mit der Kunst- und Kulturszene eine Handreichung für die nächsten Schritte entwickeln. Selbstverständlich werden in dieser Handreichung die Ziele definiert, werden die Wege beschrieben, auf denen die Ziele erreicht werden sollen. Diese werden uns dann als Prüfsteine dafür dienen, ob wir unsere Ziele tatsächlich erreichen können. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist selbstverständlich, dass wir dabei mit der schon erwähnten und von unserem Haus seit 2023 geförderten und angesiedelten Servicestelle Kultur und Nachhaltigkeit zusammenarbeiten und weitere Akteure einbeziehen. Ein weiteres wichtiges, zentrales Ergebnis der Umfrage ist, dass das Thema Diversität und Teilhabe für fast drei Viertel der teilnehmenden Kultureinrichtungen bereits jetzt eine hohe Relevanz hat. Diese Überzeugung drückt sich zwar häufig im inhaltlichen Angebot aus, allerdings noch nicht immer in der Zusammensetzung der Leitungsebenen oder der Aufsichtsgremien. Diese Zusammensetzung, diese Bewerbungsverfahren, diese Umsetzung ist tatsächlich an vielen Stellen eine Haltungsfrage und damit auch eine Leitungsfrage. Denn ich muss Diversität und Teilhabe in Kultureinrichtungen fördern wollen, ich muss sie begrüßen wollen, und ich muss sie dann in den Auswahlprozessen berücksichtigen. Das gilt insbesondere und vor allen Dingen natürlich für eine klare antisemitische Haltung, für ein Verständnis, auch das jüdische Leben, die jüdische Kultur in unserem Land weiter (Ministerin Dr. Dorit Stenke) zu fördern und sichtbar zu machen, und zwar in all unseren Kultureinrichtungen. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daher wird es zukünftig von Bedeutung sein, die Leitungen von Kulturinstitutionen noch stärker dafür zu sensibilisieren, sich innerhalb der eigenen Organisation dieser Aufgabe anzunehmen. Ein Pilotprojekt, das wurde schon erwähnt, unter dem Titel „Schleswig-Holstein feiert Diversität“ wird dazu übrigens bereits aus dem Kulturministerium gefördert. Wir freuen uns sehr darauf, dass da erste zahlreiche Projekte jetzt begonnen haben. Bei der Besetzung von Jurys, die im Namen des Landes Preise und Auszeichnungen sowie Mittel der Kulturförderung vergeben, wird auf eine möglichst geschlechterparitätische und in anderen Dimensionen vielfältige Besetzung ebenso geachtet wie bei der Entsendung von Vertretungen in Gremien und Jurys anderer Institutionen. (Beate Raudies [SPD]: Das steht im Gleichstellungsgesetz so drin!) Meine Damen und Herren, wir nehmen den Auftrag, den uns die Szene und den wir uns letztlich als Landesregierung mit den kulturpolitischen Leitlinien selbst gegeben haben, sehr ernst. Wir wollen kulturelle Teilhabe und Diversität als eines der zentralen Zukunftsthemen der Kulturentwicklung im Land nach Kräften unterstützen. Wir wollen die notwendigen Veränderungsprozesse nicht nur begleiten, sondern auch konstruktiv fördern. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich danke allen, die diesen Weg mit uns gehen, den vielen Kulturakteuren ebenso wie den kommunalen Landesverbänden, die diesen Prozess offen und konstruktiv begleiten. Ihre Mitwirkung ist ein wichtiger Beitrag für eine lebendige, offene und vielfältige Kulturlandschaft. Nur dann wird Kultur das tägliche Brot bleiben. – Herzlichen Dank.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn wir über Versorgungssicherheit sprechen, denken wir – jedenfalls meistens – eher an den ambulanten Sektor. Wie sieht das Angebot an Hausärztinnen und Hausärzten, an Fachärztinnen und Fachärzten aus? Oder – ganz großes Thema, Frau Ministerin –: Krankenhausstruktur deutschlandweit. Die Arzneimittelversorgung ist ehrlicherweise immer nur dann auf dem Schirm, wenn gerade ein besonderes Arzneimittel, das man gerade braucht, knapp ist, beispielsweise die berühmten Schmerzmittel oder Fiebersenker für Kinder. Dabei übersehen wir leider, dass es in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen regelhaft über 500 Arzneimittel gibt, die auf der kritischen Liste des BfArM gelistet sind, die also knapp oder gar nicht verfügbar sind. Darunter sind versorgungsrelevante, also lebenswichtige Arzneimittel. 1989 hat Norbert Blüm versucht, mit der Festbetragsregelung für Arzneimittel in den Arzneimittelpreisbildungsmechanismus einzugreifen, das war der damalige § 35 im GRG. Ich finde, es ist Zeit, dass wir uns dem Thema widmen: Wie machen wir eigentlich die Versorgung, insbesondere mit lebensnotwendigen Arzneimitteln, sicher und resilienter? Wie lösen wir uns wieder ein bisschen aus der (Dr. Heiner Garg) Abhängigkeit von einem einzigen Zuliefererland? China muss uns weder den Gashahn abdrehen noch mit sonst irgendetwas drohen. Wenn China nicht mehr bereit ist, Wirkstoffe für Antibiotika zu schicken, dann ist hier nach drei Monaten gesundheitsoder versorgungspolitisch das Licht aus, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich will gar nicht hier in die Fachlichkeit gehen; das würde ich gerne mit Ihnen im Ausschuss diskutieren, falls Sie bereit wären, diese Anträge in den Gesundheitsausschuss zu überweisen. Ich möchte mich zu diesen beiden Anträgen äußern, weil man bei diesen beiden Anträgen, lieber Kollege Hansen, lieber Kollege Balke, sehen kann, dass wir über unterschiedliche Dinge reden. Sie sprechen vor allem darüber, die Apotheke zu stärken. Das haben wir im letzten Jahr mal eingebracht. Ich gehe davon aus, dass der Antrag abgelehnt wurde, aber deswegen greifen Sie genau dieselben Ideen jetzt in Ihrem Antrag auf. Wir reden über die Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Industrie. Das ist ein entscheidender Unterschied. (Beifall FDP, SSW und Marc Timmer [SPD]) Denn damit Apotheken überhaupt etwas verkaufen können, (Beate Raudies [SPD]: Genau!) brauchen sie zunächst mal Arzneimittel, und die müssen produziert werden. (Beifall FDP und SSW – Zuruf: Plausibel!) Am Dienstagabend habe ich ja einige Kolleginnen und Kollegen beim VCI-Abend gesehen, die das unglaublich spannend fanden – wie ich übrigens auch –, was da für riesige bürokratische Hürden aufgewachsen sind. Das ist auch so. Ich will nur an den berühmten KARL – und damit meine ich nicht Karl Lauterbach – (Zurufe SPD) erinnern, das ist die Korrektur der Kostenaufteilung für die vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen, die vor allem denjenigen vor die Füße gekippt wurde, die das sauberste Wasser, quasi in Trinkwasserqualität, zurückleiten. Das ist die pharmazeutische Industrie. Ja, Herr Kollege Buchholz, auch so was gibt es. Deswegen mein Angebot: Ich erspare Ihnen heute einen fachlichen Vortrag, wie zum Beispiel ein Generikamarkt bei Einwirkstoffpräparaten auf Nifedipin-Basis funktioniert, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist aber schade!) und plädiere dafür, dass wir uns ernsthaft im Ausschuss darüber unterhalten, ob eine Anpassung zur Regelung zur erweiterten Bevorratung rabattierter Arzneimittel auf sechs Monate wirklich notwendig ist. (Beifall FDP) Diese Regelung ist dermaßen national-egoistisch. Erstens entzieht sie nämlich im Zweifel die Ressourcen für alle anderen Länder. Zweitens ist fast kein Hersteller heutzutage in der Lage, für sechs Monate im Voraus zu produzieren, weil er die Rohstofflieferungen überhaupt nicht kriegt. Das ist keine Sicherung der Arzneimittelversorgung. Das war in der letzten Legislaturperiode einfach blinder Aktionismus, das muss man sagen. Die pharmazeutische Industrie braucht anderes, um wieder sicher und dauerhaft in Europa produzieren zu können. Die Kollegin von Kalben kann da mit Sicherheit ein paar Beispiele nennen. Sie haben sich ja im letzten Jahr sehr intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Deswegen noch einmal der Appell, noch einmal die Bitte: Lassen Sie uns die beiden Anträge in den Gesundheitsausschuss überweisen. Dann können wir uns ja gerne mit beiden Problemfeldern – denn auch die Apotheken haben genügend Probleme – beschäftigen, die zum Teil ineinandergreifen, um vielleicht die ein oder andere Lösung gemeinsam hinzubekommen. – Herzlichen Dank fürs Zuhören. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Annabell Krämer

Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Hauke Hansen das Wort.

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Hauke Hansen CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine gute und stabile Arzneimittelversorgung ist einer der Grundpfeiler unseres Gesundheitssystems. Eine lückenhafte und unzureichende Arzneimittelversorgung kann zu erheblichen Risiken für die Versorgung unserer Bevölkerung führen. Daher freue ich mich, dass wir heute dieses Thema wieder auf der Tagesordnung haben. Herr Dr. Garg, Sie hatten es angesprochen, bereits im November 2023 sprachen wir in diesem Hohen Haus zum Thema Apotheken und Arzneimittelversorgung. Vielleicht erinnern Sie sich noch an die damalige Diskussion. Ich hatte Ihnen von meinem (Hauke Hansen) Praktikum in der Klaus-Groth-Apotheke in Bordesholm berichtet. Damals waren über 270 Arzneimittel, die im regulären Bestand dieser Apotheke waren, nicht lieferbar. Auch wenn das jetzt überhaupt nicht repräsentativ ist, hat mich schon interessiert, was sich seitdem getan hat. Ich kann Ihnen mitteilen: Gestern waren in der Klaus-Groth-Apotheke noch knapp über 200 Arzneimittel, die regulär im Bestand dieser Apotheke sind, nicht lieferbar. Da sich unter diesen 200 Arzneimitteln auch wichtige Cholesterinsenker, Psychopharmaka und Antibiotika befinden, ist die Situation weiter nicht zufriedenstellend. Die Verbesserung, die wir seit November 2023 erlebt haben, ist kein Grund für Jubelschreie. Gleichzeitig hat sich die Anzahl der Apotheken in unserem Land seit November 2023 von 582 auf 561 im März 2025 reduziert. Auf Einladung des Kollegen Deckmann war ich im Februar zum Austausch mit Apothekerinnen und Apothekern an der Westküste, wo die Schließung von Apotheken zu ernsten Versorgungsproblemen führt. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen ist es fast unmöglich, dort Betriebsnachfolger zu finden. Die Bundespolitik muss jetzt die Weichen stellen, um für eine zukunftsfähige Versorgung zu sorgen. Mit unserem Antrag bitten wir die Landesregierung, sich auf Bundesebene für eine zielführende Maßnahme einzusetzen. Wir wollen die wirtschaftliche Lage der Apotheken verbessern und damit dem Apothekensterben entgegentreten. Zusätzlich wollen wir den Apothekerinnen und Apothekern mehr Verantwortung übertragen. Konkret geht es darum, dass bei Mangelsituationen pharmakologisch-therapeutisch vergleichbare Arzneimittel nach Rücksprache mit dem jeweils behandelnden Arzt abgegeben werden dürfen. Das ist aktuell nicht der Fall. Meine Damen und Herren, Mangelsituationen bei einzelnen Wirkstoffen werden uns noch längere Zeit begleiten. Das haben die Zahlen gerade gezeigt. Wir müssen daher alle Möglichkeiten nutzen, um die bestmögliche Versorgung unserer Bevölkerung sicherzustellen. Unsere Apothekerinnen und Apotheker können dazu einen Beitrag leisten. Sie sind hervorragend ausgebildet und werden, wenn wir ihnen das Vertrauen schenken, die anderen Arzneimittel einzusetzen, diese Aufgabe mit Bravour meistern. Davon bin ich überzeugt. Damit mehr Medikamente in den Apotheken ankommen, wollen wir die Arzneimittelproduktion in Deutschland und Europa attraktiver machen. Ich denke auch an Situationen, die wir uns alle nicht wünschen, wie zum Beispiel den Kriegsfall. Wir kennen es noch aus der Coronapandemie. Besonders internationale Handelswege und Lieferketten können sich verändern oder brechen im schlimmsten Fall ganz zusammen. Auch daher muss Deutschland wieder zu einem attraktiven Standort für die Pharmaindustrie werden. Zudem ist es jetzt wichtig, zusätzlich die belastbaren innereuropäischen Strukturen in der Produktion und Lieferung von Medikamenten und medizinischem Material zu verbessern. Die Produktion von Wirkstoffen und Arzneimitteln in Europa muss dauerhaft gestärkt werden. Daneben ist es erforderlich, weitere regulatorische Hemmnisse, die uns aktuell im Weg stehen, abzubauen. Maßnahmen, die vom Verordnungsgeber gut gemeint sind, entwickeln sich in einigen Situationen zum Bumerang. Beispiel: Stärkung der Versorgungssicherheit durch die Verpflichtung, dass bei dem Pharmaunternehmen zwei Lieferanten für einen gewissen Rohstoff im Vertrag sein müssen. – Das klingt zunächst gut. Da in einigen Fällen nur sehr geringe Wirkstoffmengen benötigt werden, kann das dazu führen, dass Produkte komplett aus dem Markt verschwinden. Das trifft gerade mittelständische Arzneimittelhersteller in Schleswig-Holstein. Herr Garg, wir haben ja gemeinsam eines dieser Unternehmen besucht, das jetzt vor genau dieser Herausforderung steht.

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Hauke Hansen CDU

Das mache ich sehr gerne. – Wir sehen die Chance durch diese Maßnahmen und unseren Antrag, die Forschung auch in Europa voranzubringen, dass wir grenzüberschreitend zusammenarbeiten, dass wir einheitliche Standards bilden müssen. Ich bitte um Zustimmung. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun der Abgeordnete Jasper Balke das Wort.

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Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beide Vorredner sind gerade schon darauf eingegangen, was wir in der Debatte im November 2023 zu dem Thema schon einmal gesagt (Jasper Balke) haben. Damals habe ich darüber berichtet, dass ich mich in einer Situation befunden habe, in der ein Medikament, das ich jeden Tag brauche, tatsächlich Lieferschwierigkeiten hatte. Das war eine schwierige Zeit. Auch die Monate danach waren ziemlich schwer, denn ein vergleichbares Präparat zu finden, ist nicht wirklich einfach. Ich habe damals natürlich für mich gesprochen, aber diese Situation haben sehr, sehr viele Menschen im Land. Ich habe noch einmal beim BfArM nachgeschaut. 516 Präparate oder Ähnliches sind aktuell von Lieferschwierigkeiten betroffen. Deswegen halte ich es für ein unfassbar wichtiges Thema und finde es auch richtig, dass wir hier darüber diskutieren. Wenn wir über die Thematik Arzneimittel/Medikamente sprechen, sind es aus meiner Sicht zwei Herausforderungen, die besonders relevant sind. Deswegen sind wir in unserem Alternativantrag auf beide Herausforderungen eingegangen. Die erste Herausforderung ist: Wie schaffen wir es eigentlich bei einem steigenden Medikationsbedarf, weil die Gesellschaft eben immer älter wird und chronische Erkrankungen sowie deren Therapien zunehmen, diese steigende Anzahl an Medikamenten flächendeckend und möglichst niedrigschwellig unter die Bevölkerung zu bringen? Das Apothekensterben ist trotz verschiedener Maßnahmen der letzten Jahre weiterhin real, und wir können uns nicht darauf verlassen, dass die Onlineapotheke schon alles regeln wird. Denn neben der Ausgabe von Medikamenten spiegeln die Vor-Ort-Apotheken gemeinsam mit den Arztpraxen das Rückgrat unserer Gesundheitsversorgung wider und sind gerade für solche Fälle, wie ich sie geschildert habe: „Was mache ich eigentlich, wenn mein Wirkstoff nicht mehr lieferbar ist, und was kann ich vielleicht als Alternative nehmen?“, besonders relevant. (Beifall Hauke Hansen [CDU]) – Danke schön, Herr Kollege Hansen. – Die zweite Herausforderung ist: Wie schaffen wir es, den geopolitischen, internationalen Herausforderungen und dem Kampf um Lieferketten und Produktionssouveränität standzuhalten? Wenn die Vor-Ort-Apotheke nur noch dazu da ist, den Patientinnen und Patienten mitzuteilen, dass ihr Medikament wieder einmal nicht lieferbar ist, dann ist wirklich niemandem geholfen. Es könnte sogar noch schlimmer kommen, denn gerade jetzt, mit Blick auf die militärischen Spannungen und sicherheitspolitischen Herausforderungen, stellen sich lang bekannte Probleme in einem neuen, bedrohlicheren Licht dar. Die fatale Abhängigkeit von russischem Gas hat uns eindrucksvoll gezeigt, wie schnell strategische Abhängigkeiten zur Schwachstelle werden. Wenn uns also daran gelegen ist, das Gesundheitssystem nicht nur effizient, sondern auch krisenfest und souverän zu gestalten, dann müssen wir unsere Arzneimittelversorgung grundlegend stärken, national und vor allem europäisch. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Dazu braucht es nun schnelle, konkrete und zielgerichtete Maßnahmen. Wir wollen, dass das Bundesgesundheitsministerium – so ist es ja auch im Koalitionsvertrag zwischen Schwarz und Rot auf Bundesebene vereinbart – den Pharmadialog federführend wieder aufnimmt, und zwar nicht nur als reinen Austausch, sondern als Taktgeber für strukturelle Lösungen, gemeinsam mit Ländern, Herstellern, Forschung und Versorgung. Wir fordern eine neue europäische Arzneimittelpolitik, die sich nicht auf den globalen Markt verlässt, sondern bewusst in europäische Produktionskapazitäten investiert. Nur so gewinnen wir echte Souveränität bei lebenswichtigen Medikamenten – Herr Kollege Dr. Garg, Sie haben es angesprochen – von Antibiotika bis Krebstherapien. Außerdem braucht es eine Stärkung der Forschung: patientenzentriert, geschlechter- und altersgerecht und die Harmonisierung – das ist wirklich zentral – von Regularien auf europäischer Ebene, damit eben nicht in einem Land das eine gilt und im anderen Land das andere. Letzteres kann nicht dazu beitragen, dass Therapien schneller gemeinsam erarbeitet werden. Wir müssen deswegen die Arbeit zwischen den europäischen Nationen verstärken.

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Annabell Krämer

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine inzwischen Frage oder Anmerkung des Herrn Kollegen Dr. Garg?

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Dr. Heiner Garg FDP

Vielen Dank, Herr Kollege Balke. – Weil ich in der Sache mit Ihnen komplett übereinstimme, nur die Frage – das spart im Zweifel einen Dreiminutenbeitrag –: Sind die Koalitionäre bereit, über beide Anträge im Ausschuss intensiv zu beraten und im Zweifel eine ganze Liste zusammenzutragen, was man wirklich ma- (Jasper Balke) chen kann, damit man dort hinkommt? Oder spielen wir dasselbe Spiel, es wird ein Antrag eingebracht und die regierungstragenden Fraktionen schreiben etwas zusammen? Zwei Drittel davon haben wir im November 2023 schon mal diskutiert. – Ich muss sagen, dass wir aktuell noch eine bestimmte Absprache dazu haben. Mittlerweile bin ich aber in der Debatte dazu gekommen, dass wir hauptsächlich über Punkte sprechen, die die europäische Ebene betreffen. Das heißt, wir haben es hier nicht mit Landesgesetzgebung zu tun, sondern mit europäischer Gesetzgebung. Deswegen fand ich ehrlicherweise die Idee charmant, eventuell in den Europaausschuss zu überweisen. Das ist aber noch nicht abgestimmt, das würde ich gleich noch einmal klären wollen. (Birte Pauls [SPD]: Macht ja nichts! Da sitzen wir auch!) Ich hatte über die Länder in der Europäischen Union gesprochen, die besser zusammenarbeiten müssen, um Forschung und Kapazitäten zu bündeln. Aber, und das war für uns zentral, wir sprechen nicht nur über europäische Gesetzgebung, sondern eben auch darüber: Was können wir bei uns machen? Wir schauen da eben auch auf die Apotheken, weil sie unverzichtbar sind. Das Honorar der Apotheken muss angepasst werden. Das hatten wir damals in unserem Alternativantrag. Das ist jetzt auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene verankert. Das Honorar der Apotheken (Zuruf) – wie bitte? – ja, genau, es ist vereinbart – muss angepasst werden. Nullretaxationen dürfen nur in gravierenden Fällen zulässig sein. Und wir brauchen Mechanismen, um bei Lieferengpässen schneller als bisher zu reagieren. Apothekerinnen und Apotheker sollen in der Lage sein, in Rücksprache mit Ärztinnen und Ärzten gleichwertige Alternativen abzugeben – nicht irgendwann, sondern jetzt, weil die Patientinnen und Patienten ja jetzt die Versorgung brauchen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir in SchleswigHolstein sollten uns auch der Chance widmen, die der Ausbau der Arzneimittelproduktion für unseren Standort bedeuten kann. Wir haben mit dem Life Science Cluster, mit hervorragenden Ausbildungsbedingungen in der Molecular Life Science, der Medizin, guten Forschungsbedingungen, auch durch unser UKSH und die erneuerbaren Energien wirklich gute Voraussetzungen für die Arzneimittelproduktion und die Anforderungen an eine moderne, individualisierte Medizin der Gegenwart und Zukunft.

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Jasper Balke GRÜNE

Dabei setzen wir auf einen guten Dialog zwischen EU, Bund, Ländern und den Unternehmen, um eine konkrete Umsetzung der Nationalen Pharmastrategie und eine verlässlichere Versorgung für die ganze Bevölkerung zu erreichen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Annabell Krämer

Für die SPD-Fraktion hat nun die Abgeordnete Birte Pauls das Wort.

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Birte Pauls SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle erinnern uns an die verzweifelten Eltern, die in den letzten Wintern durch die Apotheken gezogen sind und versucht haben, Fiebersäfte für ihre Kinder zu bekommen. Das kann natürlich nicht angehen. Deshalb sind wir uns mit der FDP in der Sache und dem Ziel einig, nämlich: Die Arzneimittelversorgung in Deutschland und in der Europäischen Union muss gestärkt und vor allen Dingen unabhängig von globalen Entwicklungen sichergestellt werden. (Vereinzelter Beifall SPD) Zum Beispiel führt der Kaschmirkonflikt, der gerade wieder entbrannt, zu Sorgen im Bereich Generika, wenn der Konflikt weiter eskalieren sollte. (Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist es!) Das Vorhaben ist ein längerer Weg. Es geht dabei um die Stärkung der europäischen Herstellung kritischer Arzneimittel und der globalen Lieferketten. Wir wollen die Abhängigkeiten verringern. Allerdings – irgendwann hört die Freundschaft ja auch mal auf – können wir den Vorschlägen der FDP für den Weg dahin nicht so ganz zustimmen. (Birte Pauls) Im – ich verspreche, ich sage dieses Wort jetzt nur einmal – Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungsund Versorgungsverbesserungsgesetz (Heiterkeit und Beifall SPD und Rixa Kleinschmit [CDU]) – ja, das ist schon eine echte Kunst – sind erhöhte verbindliche Bevorratungspflichten von Arzneimittel geregelt. Pharmazeutischen Unternehmen wird für rabattierte Arzneimittel eine sechsmonatige Lagerhaltung vorgeschrieben. Dies beugt kurzfristigen Lieferengpässen vor, gleicht gesteigerte Mehrbedarfe aus und stellt somit eine bedarfsgerechte Versorgung sicher. Der Vorschlag der FDP, die Bevorratung von sechs auf drei Monate zu reduzieren, soll natürlich auch dazu dienen – so lese ich das jedenfalls –, die Lagerungskosten für die Pharmaunternehmen zu reduzieren. Die SPD schaut da eher auf die Patientinnen und Patienten, und da ist die höhere Bevorratung im Sinne der Versorgungssicherheit von sechs Monaten natürlich sinnvoll. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Eine Zwischenevaluation des – jetzt nenne ich nur noch die Abkürzung – ALBVVG braucht es unseres Erachtens nicht. In Artikel 2 sieht das Gesetz mit einer Änderung von § 425 Arzneimittelgesetz vor, dass die Berichte vom Spitzenverband der Krankenkassen und dem Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinproduktion zur Umsetzung der Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2025 vorzulegen sind. Und ja, der European Green Deal hat Auswirkungen, natürlich. Das ist ja Sinn und Zweck einer Wachstumsstrategie, die eine gerechtere, moderne, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft zum Ziel hat und die bis zum Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr produzieren will. Na klar hat das auch Auswirkungen auf die Pharmaindustrie. Bislang sind in Europa circa 11.700 Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte zu dokumentieren, und zukünftig werden es 49.000 Unternehmen sein. In Deutschland betrifft es statt der bisherigen 550 Unternehmen dann 15.000 Unternehmen. Man kann da natürlich von zu viel Bürokratie und zusätzlicher Belastung der Unternehmen reden. Aber wenn wir in Sachen Nachhaltigkeit auf die Freiwilligkeit setzen, mag ich ein positives Ergebnis bezweifeln. Das lehrt uns die Erfahrung. Ich komme zum letzten Punkt des FDP-Antrages. Mit der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie müssen Kläranlagen bis zum Jahr 2045 zum Teil mit einer sogenannten Viertbehandlung zur Reduzierung von Spurenstoffen ausgestattet sein. Hier gilt neu das Verursacherprinzip. Die Herstellerverantwortung bedeutet, dass Unternehmen, die giftige Mikroschadstoffe im Wasser verursachen, die Reinigungskosten tragen müssen. Ich muss gestehen: Ich finde es eigentlich gut und richtig, dass der Großteil der Reinigung des Abwassers künftig vom Verursacher und nicht vom Steuerzahler zu tragen ist. (Vereinzelter Beifall SPD) Das EU-Parlament hat nun jüngst beschlossen, dass die Auswirkungen der neuen Kommunalabwasserrichtlinie auf die Arzneimittelbranche noch einmal neu zu bewerten sind. Dieser Punkt aus dem FDPAntrag ist quasi schon in der Bearbeitung. Aber als überzeugte Europäerin möchte ich mich nicht nur auf den deutschen Standort konzentrieren, sondern wir sollten die Resilienz der Versorgung mit Arzneimitteln europäisch denken. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb ist es gut, dass die Europäische Kommission am 11. März 2025 einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt hat, um die Versorgung mit kritischen Arzneimitteln in der EU zu stärken. Ich kann jetzt die ganzen Punkte aufzählen, aber das lasse ich an dieser Stelle. Zum Antrag von Schwarz-Grün möchte ich nur sagen, dass der Koalitionsvertrag einiges für die Apotheken enthält. Das Apothekenfixum soll einmalig auf 9,50 Euro steigen, und in Abhängigkeit vom Versorgungsgrad kann es insbesondere für ländliche Apotheken einen Korridor bis zu elf Euro betragen. (Beifall Hauke Hansen [CDU]) Der Pharmadialog wurde als eine wichtige Maßnahme auch in der Antrittsrede der neuen Bundesgesundheitsministerin erwähnt – obwohl ich eigentlich lieber etwas zur Krankenhausreform gehört hätte.

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Birte Pauls SPD

Ich komme zum Ende. – Wie gesagt, wir sind uns einig: Eltern sollen nicht von einer Apotheke zur anderen rennen müssen, und im Sinne der staatlichen Daseinsvorsorge müssen sich die Menschen (Birte Pauls) auf die Versorgung verlassen können. – Ich bedanke mich. (Beifall SPD)

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Annabell Krämer

Das Wort für die Fraktion des SSW hat nun der Abgeordnete Christian Dirschauer.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben es gehört: Wir führen die Debatte hier und heute nicht zum ersten Mal. Aber es ist auch deutlich geworden, dass es leider wichtig ist, dass das Thema erneut auf unserer Tagesordnung steht. Denn die verschiedenen Unsicherheitsfaktoren, wie etwa die Abwanderung von Produktionskapazitäten oder die Überregulierung auf dem Markt, nehmen eher zu, als dass sie abnehmen. Gleichzeitig steigt der Wettbewerbsdruck für die pharmazeutische Industrie in Europa weiter, das wissen wir. Schlichtweg muss man sagen, ein Teil der Globalisierungswahrheit ist nun einmal, dass Konkurrenten aus Drittländern wie etwa Indien oder China oft vor weniger strengen Umwelt- und Sozialstandards stehen und damit einfach deutlich günstiger produzieren können. Weil es hier aber nicht um Heizdecken, sondern in Teilen ja sogar um überlebenswichtige Medikamente geht, können wir der antragstellenden FDP nur recht geben. Wir müssen hier wirklich dringend ins Handeln kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Natürlich kann man es sich hier auf Landesebene leicht machen und auf andere zeigen. So hat es die Landesregierung zumindest schon im Herbst 2022 auf meine Kleine Anfrage zu Lieferengpässen bei Fiebersäften hin getan. Da hieß es schlicht, man sei nicht zuständig. Das muss man vielleicht noch nicht als hochproblematisch bewerten, wenn zumindest andere an der Lösung arbeiten. Doch leider scheint mir das Problembewusstsein insgesamt nicht so ausgeprägt wie nötig. Denn der damalige Weg über sogenannte patientenindividuelle Rezepturarzneimittel, die Apotheken in Ausnahmefällen ja größere Spielräume eröffnen sollten, hat die bestehenden Engpässe weder flächendeckend noch dauerhaft behoben. Leider hat auch das sogenannte ALBVVG – ich muss es nicht aussprechen, herzlichen Dank, Frau Kollegin Pauls – bis heute nicht den gewünschten Effekt gebracht. Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – das haben wir auch gehört – stehen noch immer Hunderte Präparate auf der Liste der von Lieferengpässen betroffenen Arzneimittel, (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) hierunter wichtige Antibiotika, aber auch Schmerzmittel oder etliche Arzneimittel für die Anwendung am Auge. Das deckt sich sicherlich mit der subjektiven Wahrnehmung vieler Kolleginnen und Kollegen hier im Saal. Ich höre seit Jahren von Betroffenen, dass sie für sich selbst oder ihre Kinder wichtige Medikamente nicht bekommen; die sind in Teilen einfach nicht verfügbar. Ich kann da als Vater von drei Kindern selber ein Lied von singen. Das ist dann schon wirklich eine sehr große Sorge, die man hat, wenn man an den ersten drei Apotheken keine Antibiotika bekommt, die für das Kind geeignet sind, und irgendwie versucht, da ranzukommen. Aber eine echte Strategie der Landesregierung kann ich bis heute nicht erkennen. In den entsprechenden FAQs zum Thema heißt es, und ich zitiere: „Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern und die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu stärken. Es finden dazu regelmäßig Gespräche mit Akteuren der Pharmabranche statt.“ Und weiter: „Das Gesundheitsministerium … beobachtet die Versorgungslage kontinuierlich und steht im Austausch mit anderen Länderbehörden und den Behörden des Bundes.“ Abschließend wird noch einmal auf das Mittel der Ausnahmegenehmigung verwiesen, die durch das Landesamt für soziale Dienste gewährt wird, falls vom Gesundheitsministerium des Bundes ein Versorgungsmangel bekannt gegeben wurde. Wenn Sie mich fragen, dann klingt das jetzt nicht besonders tatkräftig oder zupackend. Gleichzeitig müssen wir doch leider gemeinsam feststellen, dass die Versorgungsprobleme in diesem Bereich fortbestehen. Sicher, hier ist vor allem die Bundes- und auch die EU-Ebene in der Pflicht. Aber nicht zuletzt, weil es um die Bevölkerung hier bei uns in Schleswig-Holstein geht, halten wir die Forderung nach einer Bundesratsinitiative für völlig legitim und richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Es ist im Interesse aller Länder, wenn wir nicht nur unsere Abhängigkeit von außereuropäischen Produzenten verringern, sondern auch bestehende (Christian Dirschauer) Regelungen, etwa beim Thema Rabattierung, kritisch hinterfragen und wettbewerbsfähiger gestalten. Nach meiner Auffassung müssen wir insbesondere mit Blick auf die Versorgungssituation von Kindern pragmatische Lösungen ermöglichen. Gerade hier müssen wir kleinliche Vorschriften, die die Entscheidungsfreiheit vor Ort einschränken, so schnell wie möglich beseitigen. Abschließend möchte ich noch kurz auf das Thema Standortpolitik zu sprechen kommen. Das ist natürlich ein dickes Brett, aber die Probleme um unsere Arzneimittelversorgung sind nun nicht wirklich neu, und sie sind ernst, meine Damen und Herren. Vor diesem Hintergrund wundert mich sehr, dass Regierungen weder im Bund noch in den Ländern nennenswerte Erfolge vorweisen können, wenn es um die Ansiedlung pharmazeutischer Unternehmen geht. Das ist schon traurig. Offenbar haben hier viele längst resigniert. Anders kann ich mir nicht erklären, warum man widerstandslos in Kauf nimmt, dass die wichtigsten Grundstoffe nicht einmal mehr in Europa produziert werden. Hier bleiben wir vom SSW bei unserer Forderung nach einer deutlich aktiveren Wirtschaftspolitik. Bund und Länder müssen diese Branche viel stärker berücksichtigen und im Zweifel direkt fördern, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW und FDP) Letztlich reden wir hier über konkrete Investitionen in die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger, und die brauchen wir ganz dringend. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)

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Annabell Krämer

Da ich noch Kurzbeiträge habe, möchte ich für den Fall, falls sich dadurch gegebenenfalls etwas erübrigt, im Vorwege schon einmal bekannt geben, dass die regierungstragenden Fraktionen mir mitgeteilt haben, dass sie bereit sind, beide Anträge in den Europaausschuss zu überweisen. Wir kommen jetzt zu den Kurzbeiträgen. Für den ersten Kurzbeitrag hat nun die Abgeordnete Eka von Kalben das Wort.

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Eka von Kalben GRÜNE

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Präsidentin hat mir sozusagen die Worte schon aus dem Munde genommen. Ich wollte natürlich gerne verkünden, dass wir das überweisen. Dazu nur ein Punkt: Ich war ja, wie Sie wissen, gestern leider nicht hier in diesem Hohen Hause. Ich war entschuldigt, weil ich im Ausschuss der Regionen war. Gerade gestern haben wir beschlossen, dass wir zu dem neuen Gesetz, das Sie genannt haben, zu der neuen Verordnung, Critical Medicines Act, eine Stellungnahme abgeben werden, und ich darf netterweise wieder die Berichterstattung dafür übernehmen. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass wir das jetzt im Europaausschuss übernehmen, weil wir dann natürlich die eine oder andere Expertin dazu einladen können und ich diese Dinge in einen hoffentlich guten Bericht direkt mitnehmen kann, den wir an die Kommission weiterleiten können. Wir als Schleswig-Holstein können dann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass irgendwann hoffentlich wirklich alle Menschen in Europa wieder ihre Medikamente bekommen, die sie brauchen. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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Annabell Krämer

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Dr. Heiner Garg.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Kollegin Pauls, ich dachte, wir hätten diesen Annäherungsschmerz des positiven Kennenlernens in den vergangenen drei Jahren hinter uns gebracht. (Heiterkeit) Ich will es deswegen noch einmal sagen. Ja, die FDP ist für die pharmazeutische Industrie, die SPD für die Menschen. Ich bin weder für die pharmazeutische Industrie noch bin ich für die hohen – „hohen“ in Anführungszeichen – Einkommen der Apothekerinnen und Apotheker. Ich beschäftige mich seit 1989, seit Blüm seine Arzneimittelfestbetragsregelung ins SGB V implementiert hat, intensiv und meistens ohne Unterbrechung mit der Arzneimittelpreisbildung und den Auswirkungen auf die Struktur der pharmazeutischen Industrie in Deutschland und Europa. Ich sage Ihnen, mir geht es um diejenigen, die davon abhängen, dass sie zu jeder Zeit mit dem Medikament versorgt werden, das sie brauchen. Dafür brauchen sie eine leistungsfähige pharmazeutische Industrie. Wir sind durch Festbetragsregelungen bei Arzneimitteln und durch Rabattverträge inzwischen in einer Situation, in der wir den Generikamarkt in (Dr. Heiner Garg) Deutschland, aber auch in Europa systematisch kaputtmachen. Und der Witz an der Sache – es ist kein Witz, die Tragik an der Sache – ist: Wenn Sie den Generikamarkt, also das Vorhandensein mehrerer Anbieter, kaputtmachen, dann machen Sie gleichzeitig den Preisbildungsprozess für Festbeträge kaputt; denn Sie können einen Festbetrag, jedenfalls Stand heute, nur festlegen, wenn Sie mehrere Anbieter haben. Wir haben inzwischen – dabei ist völlig egal, mit welchem Unternehmen Sie reden – bei den Beträgen eine Situation, dass Sie heute in Deutschland für bestimmte Arzneimittelspezialitäten nur durch Quersubventionierung überhaupt noch eine Versorgungssicherheit erzielen. Was ich möchte, was ich wirklich möchte – deswegen finde ich es klasse, dass wir das im Europaausschuss behandeln; dort ist es vielleicht noch sinnvoller als im Gesundheitsausschuss –, ist, dass wir uns gemeinsam überlegen, wie wir den pharmazeutischen Standort Europa krisenfest machen. Dazu gehören attraktive Produktionsbedingungen; denn ich möchte keine Produktionsbedingungen wie in Bangladesch oder Indien, woher wir inzwischen 80 Prozent unserer Grundstoffe importieren. Ich möchte, dass wir einen Teil davon wieder zurückkriegen. Das – Eka von Kalben wird das wissen – wird von den Unternehmen selber äußerst skeptisch betrachtet, die sagen: Das ist eigentlich eine verlorene Geschichte, weil die Rahmenbedingungen gar nicht so attraktiv werden können. Wir sollten versuchen, zumindest die versorgungsrelevanten Arzneimittel, die Arzneimittelproduktion und die Grundstoffproduktion, wenn irgend möglich, wieder nach Europa zu bekommen.

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Dr. Heiner Garg FDP

Darauf freue ich mich dann im Ausschuss. Herzlichen Dank für Ihre Gesundheit – ich meine, für Ihre Geduld und guten Appetit. (Beifall FDP, SSW, Birte Pauls [SPD] und vereinzelt CDU)

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Annabell Krämer

Für die Landesregierung hat nun das Wort die Ministerin für Justiz und Gesundheit, Professor Dr. Kerstin von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch in Schleswig-Holstein sieht sich die Arzneimittelversorgung mit großen Herausforderungen konfrontiert. Es ist allein dem besonderen Einsatz der Ärzteschaft, der Apotheken, des Großhandels und der pharmazeutischen Industrie zu verdanken, dass Lieferengpässe bislang nicht zu gravierenden Problemen in der Gesundheitsversorgung insgesamt geführt haben. Dafür gilt allen Beteiligten mein ausdrücklicher Dank. (Beifall CDU) Die nach wie vor hohe Zahl an Lieferengpässen verdeutlicht allerdings, dass es einer Neuausrichtung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Arzneimittelversorgung in Deutschland bedarf. Die entsprechenden Kompetenzen sind im Wesentlichen auf Bundesebene verortet, und wir wissen, dass die Gegenmaßnahmen des Bundes bis zuletzt viel zu kurz gegriffen haben. Ich möchte nur ein Beispiel erwähnen: das bereits genannte ALBVVG, das kaum zu positiven Effekten geführt hat. Die Länder haben sich in der Gesundheitsministerkonferenz und im Bundesrat wiederholt für dieses Thema eingesetzt und wiederholt Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Eine Bundesratsinitiative mit Forderungen an den Bund wäre ein guter und konsequenter nächster Schritt. Wir können so direkt zu Beginn der Arbeit der neuen Bundesregierung Lösungen für eine zukunftssichere Arzneimittelversorgung einbringen. Was kann der Bund machen? Es gibt Maßnahmen, die der Bund direkt umsetzen kann. Eine davon ist die Zwischenevaluation des soeben erwähnten ALBVVG. Prüfenswert erscheint vor allem eine Ausweitung des Frühwarnsystems für alle zulasten der GKV-abrechnungsfähigen Arzneimittel. Eine weitere Maßnahme wäre die Wiederaufnahme des Pharmadialogs, aber unter Einschluss der Länder. Wir könnten dann gemeinsam mit allen Beteiligten Lösungen erarbeiten. Unmittelbar regeln könnte der Bund eine Stärkung der Apotheken vor Ort. Wir wissen es alle: Apotheken geben nicht einfach nur Arzneimittel aus und beraten. Apotheken können fehlende Arzneimittel teilweise selbst herstellen. Wir beobachten mit Sorge, dass die Apothekendichte auf dem niedrigsten Stand seit Anfang der 80erJahre ist und sich auch weiter verringert. Erreichen lässt sich eine flächendeckende Präsenz der Apotheken vor Ort unter anderem durch eine Erhöhung des packungsbezogenen Apothekenfixums. Dieses (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) ist seit 2004 lediglich einmalig um 25 Prozent erhöht worden. Auch die Beschränkung von Nullretaxationen für Apotheker auf gravierende Fälle würde Apotheken stärken. Wichtig für eine Verbesserung der Arzneimittelversorgung ist ein weiterer Ansatz, nämlich eine rechtliche Änderung der Kooperation zwischen Ärzteschaft und Apotheke. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Dazu gehört zum einen die Möglichkeit der Ärzteschaft, Informationen darüber zu erhalten, in welchen Apotheken von Lieferengpässen betroffene Arzneimittel überhaupt noch verfügbar sind. Dazu gehört zum anderen die Möglichkeit der Apotheken, in Mangelsituationen und natürlich nach Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt ein nicht identisches, aber ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abzugeben. Nicht zuletzt – es wurde mehrfach erwähnt – kann und sollte sich der Bund stärker auf EU-Ebene einbringen. Denn wir müssen die Wirkstoff- und die Arzneimittelproduktion nach Europa zurückholen und in Europa stärken. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Der Bund sollte sich daher weiterhin aktiv in die grenzüberschreitende Forschung und in die Novellierung der EU-Arzneimittelgesetzgebung einbringen. Der Bund sollte aber auch zum Beispiel den jüngsten Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zu kritischen Arzneimitteln unterstützen und zugleich die darin vorgesehenen industriepolitischen Instrumente nutzen. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene – ich denke, wir alle haben ihn gelesen – finden sich einige Maßnahmen: eine Erhöhung des Apothekenfixums, eine Abschaffung der Nullretaxation aus formalen Gründen, die Erleichterung der Abgabe und des Austausches von Arzneimitteln. Das heißt, der Weg zu einer verbesserten Arzneimittelversorgung ist, denke ich, eingeschlagen, meine Damen und Herren. Aber das bedeutet nicht, dass eine Bundesratsinitiative dadurch obsolet wäre, ganz im Gegenteil. Wir können als Land weitere Impulse setzen und so unseren eigenen Beitrag zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung leisten. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Christian Dirschauer SSW

Kære fru landdagspræsident! (Der Abgeordnete wirft einen Blick auf die Zeitanzeige des Redepultes) Jeg skal først lige bede om lidt tid. – Tak! Så er den der. Kære fru landdagspræsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Situation Alleinerziehender beschäftigt uns hier im Plenum nicht zum ersten Mal. Bereits in diesem Jahr, nämlich im Februar 2025, haben wir über steuerliche Entlastungen für diese Gruppe hier im Hause debattiert – und das völlig zu Recht, wie ich finde. Denn berufstätige Allein- (Christian Dirschauer) erziehende haben im Bereich der Besteuerung mit Nachteilen zu kämpfen, die wir vom SSW dringend ausgleichen wollen. Daher noch einmal in aller Kürze: Die von der FDP vorgeschlagene Erhöhung des Entlastungsbetrages macht zumindest ab dem zweiten Kind einen wirklich enormen Unterschied zur aktuellen Staffelung. Daher begrüßen wir diesen Vorstoß ausdrücklich. Aber – auch das habe ich damals bereits betont – ein solcher Schritt ist und bleibt eben nur eine kleine Stellschraubenkorrektur. Er reicht nicht aus, um den vielfältigen Herausforderungen, denen Alleinerziehende gegenüberstehen, wirklich effektiv zu begegnen. Wie schon am Titel erkennbar, wollen wir die Situation dieser Familien umfassend und vor allem nachhaltig verbessern. Wir haben uns daher ganz bewusst für eine ganze Reihe von Forderungen entschieden. Handlungsleitend ist die Frage, welche Maßnahmen Alleinerziehende für ihre Unterstützung wirklich brauchen. Wer sich allein um seine Kinder kümmert, ist zum Beispiel besonders dringend auf funktionierende, niedrigschwellige Bildungs- und Betreuungsangebote angewiesen. Aber Alleinerziehende brauchen auch noch weitere konkrete Entlastungen im Alltag, etwa durch die Option auf eine wöchentliche Haushaltshilfe, einen erweiterten Anspruch bei den Kinderkrankentagen oder eine verbindliche Hausaufgabenbetreuung. Gleichzeitig fehlt ihnen häufig nicht nur die Anerkennung dafür, dass sie täglich etliche Dinge unter einen Hut kriegen, sondern auch der Zugang zu qualifizierter Beratung. Gerade die Beratung muss dringend auch für Trennungskinder und elternunabhängig organisiert werden. Diese Forderungen oder Angebote sind teilweise selbsterklärend und sollten eigentlich selbstverständlich sein. Sie sind für die Betroffenen aber eben noch längst nicht immer und vor allem nicht überall verfügbar. Doch es geht um mehr als fehlende Anerkennung und Angebote. Denn es ist nun einmal Fakt, dass Alleinerziehende ein deutlich erhöhtes Armutsrisiko haben. Noch dazu steigt dieses Risiko mit jedem weiteren Kind, das in der entsprechenden Familie lebt. In konkreten Zahlen heißt das für unser Land: Von den rund 100.000 Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, die hier leben, sind fast 40.000 armutsgefährdet. Bundesweit ist gar ein Drittel dieser Menschen aufgrund von Teilzeitarbeit, Niedriglöhnen oder Erwerbslosigkeit auf Grundsicherung angewiesen. Die meisten dieser Menschen sind demnach nicht von Armut bedroht, weil sie keiner Arbeit nachgehen, sondern schlicht, weil sie in ihrer Rolle als Alleinerziehende strukturell benachteiligt sind. Für uns vom SSW liegt damit auf der Hand, dass wir auch bei der finanziellen beziehungsweise steuerlichen Situation Alleinerziehender dringend Verbesserungen brauchen. Neben der erwähnten Erhöhung des Entlastungsbetrages muss vom Bund daher eine wirklich spürbare Erhöhung des Kindergeldes für alle Kinder und ein entsprechender Zuschlag für jene Kinder kommen, die aus Familien mit geringerem Einkommen stammen. Noch dazu brauchen wir vor allem endlich eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient und kindbezogene Bedarfe wie etwa Wohn- oder Heizkosten, aber eben auch Ausgaben für Klassenfahrten vollständig berücksichtigt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW und SPD) Ganz ohne Frage müssen Alleinerziehende trotz der häufig benötigten Flexibilität im Job in einem Maße abgesichert sein und verdienen, dass ihr Familienmodell nicht zur Armutsfalle wird. Mir ist voll bewusst, dass wir hier über einen wahren Katalogantrag voller Forderung sprechen, (Annabell Krämer [FDP]: Das stimmt!) aber wer sich die Situation Alleinerziehender genauer anschaut und mit dieser Gruppe in den Austausch geht, wird kaum zu einem anderen Ergebnis kommen. Es fehlen nicht nur die Anerkennung und das öffentliche Bewusstsein dafür, welche Herausforderungen Alleinerziehende in ihrem Alltag meistern, sondern es fehlt auch an verschiedener Unterstützung auf unterschiedlichsten Ebenen. Gerade weil hier an so vielen Schrauben gedreht werden muss, wäre es sinnvoll, die Situation Alleinerziehender in einem ersten Schritt umfassend im Rahmen der Ausschussarbeit zu beleuchten. Diese Basis halte ich für sehr wichtig, wenn wir uns auf den Weg machen und eine echte Verbesserung für diese Gruppe erreichen wollen. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Jette Waldinger-Thiering

Mange tak. – Für die CDU-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Dagmar Hildebrand das Wort.

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Dagmar Hildebrand CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der SSW hat einen durchaus umfassenden Forderungskatalog (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) in seinem vorliegenden Antrag geliefert. Das hat Herr Dirschauer eben auch schon selbst gesagt. Satte 13 Punkte kommen dabei zum Vorschein. Aufgrund der begrenzten Zeit werde ich nur einige Punkte herausgreifen. In dem Forderungskatalog ist beispielsweise wieder die sukzessive Absenkung der Kitagebühren aufgeschrieben und gefordert. Das haben wir hier in diesem Haus nicht das erste Mal. (Zuruf Sophia Schiebe [SPD]) Ich möchte darauf hinweisen, dass wir eine Finanzsituation haben, die uns leider im Moment nicht die Möglichkeit gibt, dort zu agieren und die Kitagebühren weiter zu senken. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass wir bereits eine Sozialstaffel haben, die in besonderen Situationen finanziell schwächer aufgestellter Familien und Alleinerziehender greift. Darüber hinaus fordert der SSW den Platzausbau inklusive der Randzeitenbetreuung im Kitabereich. Auch damit haben wir uns intensiv beschäftigt, auch im KiTaG. Die Bedarfsplanung ist eine bundesgesetzliche Pflicht der öffentlichen Träger. Das Kitagesetz ist so geregelt, dass die Bedarfe der Eltern hierfür durch die öffentlichen Träger zu erfassen sind. Natürlich gilt das auch bezogen auf die Gruppe der Alleinerziehenden, damit sie ihre Kinder gut betreut hat. Das Land unterstützt die Kommunen bei der wichtigen Aufgabe durch digitale Auswertungsmöglichkeiten der Kita-Datenbank. Es finden mit der FH Kiel Arbeiten statt, um Tools zu entwickeln, die das Ganze noch optimieren sollen. Des Weiteren geht es um eine Entlastung der Alleinerziehenden durch die Schaffung wöchentlicher Haushaltshilfe. Auch diesen Punkt finden wir in dem Katalog. Nun, in diesem Zusammenhang gilt, dass es für definierte Notsituationen zur Unterstützung bei der Betreuung und im Haushalt bundesgesetzliche Regelungen gibt, nämlich in § 20 SGB VIII und SGB V in § 38. Ich weise zudem auf ein Vorhaben der neuen Bundesregierung hin, das die Ausweitung der Frühen Hilfen auf Familien mit Kindern bis zu sechs Jahren, Alltagshelfer zur Entlastung von Familien mit Kindern oder auch pflegebedürftigen Angehörigen bei kleinen und auch bei mittleren Einkommen umfasst. Abschließend möchte ich etwas zu der Forderung sagen, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln: Wenn wir das tun, schaffen wir de facto Minijobs ab. Wenn jeder verdiente Euro versicherungspflichtig ist, wird es diese Art der Verdienstmöglichkeit nicht mehr geben. Wir sehen sie als sehr wichtig an, denn es gibt Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten oder auch Rentnerinnen und Rentner, die in der Lage sind, durch einen Minijob zusätzliches Geld zu verdienen. Für die Unternehmen bildet das zudem die Chance, Peaks abzufedern, wenn das Aufkommen hoch ist. Ich möchte warnen, denn ein Minijob gibt auch die Möglichkeit, für Menschen in haushaltshelfenden Tätigkeiten tätig zu sein, ohne Gefahr zu laufen, in die Schwarzarbeit gehen zu müssen. Wir haben dann eben eine Win-win-Situation in dem Bereich für die Menschen, die Geld dazuverdienen möchten, und Arbeitgeber mit Peaks mit hoher Belastung, wie zum Beispiel die Eisdielen oder die Gastronomie im Sommer. Wir haben damit eben auch einen Schutz gegen Schwarzarbeit. Ich weiß, dass das jetzt nur einige der 15 Punkte waren. Es ist mit Sicherheit noch ein großer, großer Gesprächsbedarf da. Aus diesem Grund würde ich mich freuen, wenn wir das noch einmal in dem Sozialausschuss miteinander besprechen. Ich beantrage also eine Überweisung in den Sozialausschuss. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Bevor wir mit der Debatte fortführen, lassen Sie uns gemeinsam hier bei uns im Hohen Hause Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaft Schule Bredstedt begrüßen. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich erteile nun das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordneten Catharina Nies. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bedanke mich beim SSW dafür, dass wir heute die Situation alleinerziehender Elternteile in den Blick nehmen. Das Thema Alleinerziehende (Catharina Johanna Nies) ist wichtig und wird zu oft nebensächlich behandelt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als alleinerziehende Mutter eines vierjährigen Kindes kann ich sagen: Die Alltagsherausforderungen sind enorm. Viele alleinerziehende Mütter und Väter fühlen sich zerrissen dazwischen, existenzielle Bedürfnisse ihrer Kinder absichern zu müssen und ausreichend Zeit für sie zu haben, um für ihr Wohl und ihre gute Entwicklung da sein zu können. Um das eine sicherstellen zu können, sind Alleinerziehende stark auf Fremdbetreuung ihrer Kinder angewiesen – mehr als andere Personen. Es ist nicht möglich, beides ohne Unterstützung hinzubekommen. Oft stehen – ich finde, das wird manchmal vergessen – hinter alleinerziehenden Familien sehr individuelle Lebenswege und Ereignisse, die eine Familie stark erschüttert haben: schmerzhafte Trennungen, lange Erkrankungen und Pflege, Flucht, häusliche Gewalt oder der Tod eines Elternteils. Wir hatten eben die Debatte zur Trauerbegleitung. Sorry. Die Doppelbelastung alleinerziehender Elternteile entsteht zum einen aus der Tatsache, dass sie das Familieneinkommen und die gesamte CareArbeit gleichzeitig erbringen müssen, was ja schon enorm ist, aber auch dadurch, Trennung, Schmerz, Wut und Trauer zu verarbeiten und die eigenen Kinder dabei gut zu begleiten. (Beifall) Der Staat und die Gesellschaft, und ich glaube, das ist auch nichts, was verlangt wird, werden diese Doppelbelastung nicht abnehmen können. Das ist nicht der Punkt. Aber wir sollten zumindest versuchen, die Bedingungen zu verbessern, unter denen alleinerziehende Elternteile das alles wuppen. Die letzte Bundesregierung hat damit begonnen, Familienleistungen zu verbessern. Das Kindergeld ist nun zwischen den Geschwisterkindern einheitlich und von 219 auf 255 Euro angehoben worden.

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Jette Waldinger-Thiering

Geht es, Frau Nies? (Abgeordnete Schiefer [CDU] bringt der Rednerin ein Glas Wasser) Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das tut mir sehr leid. – Der Kinderfreibetrag ist um etwa 1.200 Euro erhöht worden. Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten hat sich unter der Ampel wesentlich verbessert. Bisher konnten maximal 66 Prozent und bis zu 4.000 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Seit Januar sind das immerhin bis zu 80 Prozent und bis zu 4.800 Euro. Das ist schon ein ordentlicher Sprung. Das bringt aber auch nur denjenigen mit entsprechend hohem Einkommen etwas. Dazu gehören Alleinerziehende oft nicht. Insbesondere alleinerziehende Frauen und ihre Kinder unterliegen einem sehr hohen Armutsrisiko. Deshalb schlägt der Familienbericht der Bundesregierung zum Beispiel vor, die Berechnung des Unterhaltsvorschusses zu ändern. Das ist richtig. Das habt ihr auch drin, dass das ausbezahlte Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte bei der Berechnung anzurechnen ist. Denn derzeit wird das Kindergeld einem alleinerziehenden Elternteil, das den Unterhalt vom Jugendamt bekommen muss, zu 100 Prozent in Abzug gebracht, um den Mindestunterhalt auszurechnen. Bei Elternteilen aber, die den Unterhalt von dem anderen getrennt lebenden Elternteil bekommen, wird es nur zu 50 Prozent angerechnet. Warum dieser Unterschied? Das versteht kein Mensch. (Beifall) Die derzeitige Regelung hat Folgen. Das führt nämlich dazu, dass ausgerechnet diejenigen alleinerziehenden Elternteile, die ohne die finanzielle Unterstützung des zweiten Elternteils auskommen müssen, von den Erhöhungen des Kindergelds in den letzten Jahren überhaupt nicht profitieren konnten, weil diese Erhöhungen beim Unterhaltsvorschuss komplett wieder abgezogen werden. Das muss sich ändern. Das ist eine absolute Schräglage. (Beifall ganzes Haus) Einen Punkt möchte ich gern noch ansprechen. Wir brauchen ein Umdenken im Umgangs- und Sorgerecht. – Das ist bei euch ja so ein Spiegelstrich mit zwei, drei großen Schlagworten, aber was ich dahinter verstehen würde: Häusliche Gewalt, der Schutz des betroffenen Elternteils, meistens der Mutter, und die Mitbetroffenheit der Kinder bei häuslicher Gewalt müssen in familienrechtlichen Verfahren anerkannt werden. Umgang mit beiden Elternteilen ist nicht grundsätzlich die beste Variante für das Kindeswohl – nicht, wenn ein Elternteil gewalttätig ist und Gewalt vorlebt. Auch das Einigungsgebot zwischen getrennten Eltern, das Kooperationsgebot ist im Kontext häuslicher Gewalt anders zu beurteilen. (Catharina Johanna Nies) Lassen Sie uns gern über all diese Punkte, auch die vorher genannten, vertieft im Sozialausschuss sprechen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Ich erteile nun für die SPD-Fraktion der Abgeordneten Sophia Schiebe das Wort.

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Sophia Schiebe SPD

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleg_innen! Alleinerziehend bedeutet, dass man eigentlich nie eine Pause hat. Es ist ein 24/7‑Job, und etwas wie Feierabend gibt es eher weniger. Als alleinerziehendes Elternteil trägt man alle Sorgen. Dabei wäre es so wichtig, diese Gedanken mit jemandem zu teilen. Alle Entscheidungen werden allein getroffen. Für den einen ist das ein Segen, für den anderen jedoch ein Fluch. Wenn man selber erkrankt, hat man gelinde gesagt Pech: Krank sein gibt es nicht. Einkäufe, Wäsche waschen, Haushalt, alles muss weiterhin erledigt werden. Der Großteil der Finanzen bleibt in der Regel beim alleinerziehenden Elternteil hängen. Und immer sind da diese Schuldgefühle, dem eigenen Kind, den eigenen Kindern nicht gerecht zu werden. Ich glaube, an der Rede meiner geschätzten Kollegin Frau Nies gerade ist es noch einmal deutlich geworden, was das für eine Herausforderung ist. Ich möchte mich für Ihre zum Teil sehr bewegende Rede bei Ihnen bedanken. (Beifall ganzes Haus) Es zeigt: Frau Nies ist nicht allein. In Deutschland lebt jede fünfte Familie in einer alleinerziehenden Konstellation. Das bedeutet, dass rund 1,7 Millionen Familien mit minderjährigen Kindern von einem Elternteil abhängig sind. Dabei sind etwa 82 Prozent dieser Alleinerziehenden Frauen. Trotz Doppelbelastung sind viele Alleinerziehende erwerbstätig. 71,4 Prozent aller alleinerziehenden Mütter und 81,7 Prozent aller alleinerziehenden Väter gehen einer Arbeit nach. Dennoch, liebe Kolle_innen, sind die Alleinerziehenden überdurchschnittlich von Armut betroffen. Etwa 41 Prozent der alleinerziehenden Familien gelten als armutsgefährdet. Besonders alarmierend ist, dass fast die Hälfte aller Kinder in einer Familie, die auf Bürger_innengeldbezug angewiesen ist, mit nur einem Elternteil zusammenleben. Diese finanzielle Belastung hat weitreichende Konsequenzen. Alleinerziehende Mütter leiden zu 15 Prozent häufiger unter Depressionen und berichten von einem schlechteren allgemeinen Gesundheitszustand. Diese gesundheitlichen Belastungen wirken sich negativ auf das Wohlbefinden unserer Kinder aus. Es ist an der Zeit, dass wir als Gesellschaft und Politik handeln. Wir müssen die strukturellen Benachteiligungen von Alleinerziehenden beseitigen und ihnen die Unterstützung bieten, die sie verdienen. Zunächst einmal müssen wir die finanzielle Absicherung von Alleinerziehenden verbessern. Ein höherer Mindestlohn, die Einführung einer Kindergrundsicherung, die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie eine gerechtere Verteilung von Unterhaltszahlungen sind essenzielle Schritte. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Darüber hinaus sollte der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum und qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten erleichtert werden. Kinderbetreuung muss flächendeckend und flexibel verfügbar sein. Andernfalls können alleinerziehende Eltern nicht ohne zusätzliche Sorgen ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen. Wir müssen über Steuererleichterungen und finanzielle Unterstützungsprogramme für Alleinerziehende nachdenken. Diese Familien brauchen unsere Hilfe, und es ist unsere Pflicht, sie zu unterstützen. Auch die Wirtschaft ist gefordert, ihre Strukturen zu verändern. Unternehmen müssen flexiblere Arbeitsmodelle und Homeoffice-Möglichkeiten schaffen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser zu fördern. Arbeitgeber_innen sollten sich bewusst sein, dass alleinerziehende Eltern wertvolle Mitarbeitende sind, die, wenn sie ein unterstützendes Arbeitsumfeld haben, ihr volles Potenzial ausschöpfen können. Was aber vor allem wichtig ist, ist, dass Vorurteile gerade gegen alleinerziehende Mütter abgebaut werden müssen. Arbeitgeber_innen unterstellen ihnen oft mangelnde Flexibilität, hohe Fehlzeiten oder geringere Belastbarkeit. Die Annahme: Kinder und Karriere seien als Alleinerziehende nicht vereinbar. – Das ist falsch. Die Rahmenbedingungen müssen nur stimmen, und da sind wir als Politik gefragt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Auch wir als Gesellschaft haben noch Hausaufgaben zu erledigen, wenn es darum geht, Vorurteile (Sophia Schiebe) gegen Alleinerziehende abzubauen. Es wird oft unterstellt, dass eine Trennung oder das Alleinerziehen Ausdruck eines persönlichen Scheiterns sei; es sei in der Partnerwahl oder in der Beziehungsgestaltung zu begründen. Dahinter steht oftmals das idealisierte Bild der intakten Familie. Wenn die Trennung von alleinerziehenden Müttern ausging, wird ihnen oft mangelnde Opferbereitschaft oder Verantwortung unterstellt, gerade wenn Kinder im Spiel sind. Die Entscheidung für das eigene Wohl, zum Beispiel aufgrund von toxischen Beziehungen, wird moralisch einfach abgewertet. Auch Vorurteile über Sozialleistungen führen dazu, dass alleinerziehende Mütter pauschal als Sozialschmarotzerinnen bezeichnet werden, die einfach nicht arbeiten wollen, obwohl wir genau wissen, dass das Gegenteil der Fall ist. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Häufig wird Alleinerziehenden vorgeworfen, dass ihre Kinder schlecht erzogen und verhaltensauffällig seien. Sie werden allein für diese Probleme verantwortlich gemacht. Dabei wissen wir doch, dass die Last, die gerade diese Familien zu tragen haben, äußerst groß ist. Im Anschluss an diese Debatte wäre mein abschließender Wunsch, dass wir auch selbstkritisch mit uns selber umgehen, unsere eigenen Strukturen hinterfragen und bei der nächsten Stellenausschreibung gucken, ob wir wirklich ein attraktives Angebot für alleinerziehende Eltern schaffen. Wir stehen alle selber in der Verantwortung, Teil dieser Veränderung zu sein. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Ich erteile nun für die FDP-Fraktion der Abgeordneten Annabell Krämer das Wort.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Ich freue mich sehr, dass, nachdem wir Freie Demokraten bereits zwei Anträge zu Alleinerziehenden eingebracht haben, der SSW jetzt hier noch einmal draufsattelt, auch wenn es ein großes Potpourri ist und ich ein bisschen Angst habe, dass man, wenn man alles fordert, vielleicht ein bisschen weniger erreicht. Ich hätte mich mehr gefreut, wenn wir erst einmal die einzelnen Punkte abarbeiten würden, (Christian Dirschauer [SSW]: Das können wir auch so machen!) aber es ist jetzt, wie es ist, und es sind auch einige gute Positionen dabei. Eines ist mir besonders wichtig: Ich habe im Februar 2025 darauf hingewiesen, dass Alleinerziehende erheblichen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind, und die aktuellen steuerlichen Freibeträge – Entlastungsbeträge – ab dem zweiten Kind sind wirklich ein Hohn. Für das zweite Kind gibt es lediglich diese von mir benannten 240 Euro. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz – Alleinerziehende zahlen ja selten den Höchstsatz – von 20 Prozent beträgt der jährliche Freibetrag ab dem zweiten Kind 48 Euro oder, wenn wir mal so sagen, vier Euro im Monat oder, so würde mein Sohn sagen, einen halben Döner. Ich bitte deshalb darum, dass wir dieses Problem jetzt nicht als eines unter vielen betrachten. Deshalb bin ich auch ganz froh, dass das im Finanzausschuss verbleibt, und ich finde es sehr gut, dass der Sozialausschuss sich jetzt noch um die vielen anderen Themen kümmern soll. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Christian Dirschauer [SSW]) Mir ist es einfach echt wichtig: Es muss einen finanziellen Unterschied geben, wenn Alleinerziehende Anstrengungen unternehmen, um den Bezug von Sozialleistungen zu verhindern. Manchmal muss es sein, dann geht es nicht anders. Aber wenn die Anstrengung unternommen wird, den Bezug von Sozialleistungen zu verhindern oder zu reduzieren, dann muss diese Gesellschaft das auch irgendwo honorieren, finde ich. (Beifall FDP und Katja Rathje-Hoffmann [CDU]) Jede fünfte Familie in Deutschland ist alleinerziehend. Selbst in Beschäftigung, wir hörten es, besteht das höchste Armutsrisiko. Es ist doch unser aller Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen – strukturell, aber das muss auch finanziell der Fall sein. Deshalb lassen Sie uns bitte diesen Antrag nicht in Vergessenheit geraten lassen. Ich möchte noch kurz auf den zweiten Antrag von uns Freien Demokraten zum Thema Alleinerziehende kommen. Bei der Vorbereitung zu dem heutigen Antrag war ich, ehrlich gesagt, sprach- und fassungslos. Vor über eineinhalb Jahren habe ich mich unglaublich gefreut, dass wir alle in diesem Hohen Haus einstimmig beschlossen haben, dass es möglich sein muss, dass ein alleinerziehendes Elternteil ohne Zustimmung des zweiten Elternteils (Annabell Krämer) ein Taschengeldkonto für sein Kind eröffnen kann. Das darf es nämlich bisher nicht. § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches, Taschengeldkonto, ist uns allen bekannt. Kinder sollen ohne Zustimmung der Eltern in gewissem Umfang über kleine finanzielle Mittel bestimmen können. Wie widersprüchlich ist es in diesem Kontext, dass andererseits kein Elternteil allein ein Konto für sein Kind eröffnen darf, auf dem die von ihm selbst übertragenen Gelder verwaltet werden! Was ist die Konsequenz? – Beispiele aus der Praxis zeigen uns, dass Kinder von getrennten Eltern oft kein Taschengeldkonto haben oder die Eröffnung sehr langwierig und mit bürokratischen Hürden sowohl für die Eltern als auch für die Kreditinstitute verbunden ist. In diesem Fall werden Trennungskinder in ihrer finanziellen Bildung benachteiligt. Wir sprechen so oft über finanzielle Bildung in diesem Hohen Haus und wie wichtig das ist. Dieser Status darf einfach so nicht mehr aufrechterhalten bleiben. (Beifall FDP und SSW) Denn es ist doch unser gemeinsames gesellschaftliches Ziel, und das haben wir ja alle so gemeinsam beschlossen, dass der eigenverantwortliche Umgang mit Geld frühzeitig von allen erlernt wird. Wir Parlamentarier waren alle der Meinung, dass wir das so haben wollen. Frau Ministerin von der Decken, Sie haben damals gegen diesen Antrag gesprochen: Wir brauchten keine Änderung der Gesetze. Alleinerziehende hätten ja die Chance, die Kontoeröffnung gerichtlich einzuklagen. – Sie haben gemerkt, die Zustimmung in diesem Hohen Haus war zu Ihrem Standpunkt nicht gegeben. Wir haben einen einstimmigen Parlamentsbeschluss, und den missachten Sie bis heute. (Zuruf) – Doch! – Oh, dann nehme ich das zurück, dann nehmen Sie gerne dazu gleich Stellung. Ich bin der Meinung, Sie haben dazu noch keinen Antrag in den Bundesrat eingebracht. Sollte ich mich irren, dann werde ich mich dafür selbstverständlich gleich entschuldigen. Sollte es aber so sein, dass immer noch kein Antrag in den Bundesrat, keine Bundesratsinitiative dazu eingebracht ist, dann ist es aus meiner Sicht ein Skandal. (Beifall FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Eineinhalb Jahre ist unser gemeinsamer Entscheid her. Wie gesagt, Sie haben den Kopf geschüttelt, also nehme ich das zurück. Sie haben die Bundesratsinitiative anscheinend eingebracht, dann bin ich falsch informiert. Dann möchte ich mich dafür in aller Form entschuldigen. Ansonsten erwarte ich langsam Ergebnisse. Aber nun zurück zum Antrag des SSW. Bei dem Unterhaltsvorschussgesetz, der Senkung der Kitagebühren, dem Ausbau der Ganztagsplätze und den qualifizierten Beratungsangeboten haben Sie uns selbstverständlich an Ihrer Seite. (Beifall FDP und SSW) Sie wissen ja, ich verspreche ungern Dinge, die ich nicht halten kann. Das kann ich einfach nicht. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Beraten wir ja im Sozialausschuss!) Einige Positionen sind allerdings nicht finanzierbar, und ich bin der Meinung, es ist nicht richtig, wenn wir unrealistische Hoffnungen wecken. Aber bei der Ausschussüberweisung haben Sie uns selbstverständlich mit im Boot. Wir werden über einige Positionen und im Finanzausschuss – hoffe ich – auch noch einmal intensiv über unseren Entlastungsfreibetrag reden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und Christian Dirschauer [SSW])

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Insofern erteile ich nun für die Landesregierung in Vertretung für Ministerin Aminata Touré der Ministerin Dr. Silke Schneider das Wort. (Sandra Redmann [SPD]: Ich kann das sonst auch übernehmen!) Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Unbestritten ist das Armutsrisiko von Alleinerziehenden und ihren Kindern mit 40 Prozent sehr hoch. Der Bericht zur sozialen Situation von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein von 2023 zeigt das sehr deutlich. Eine Imagekampagne, wie sie gefordert wird, kann auf die besondere Situation von Alleinerziehenden aufmerksam machen. Aber damit ist es nicht getan, und das sagt der SSW ja auch zu Recht. Es braucht gute Rahmenbedingungen, damit sich die Realität am Ende auch verbessert. Genau das haben wir seitens des Landes mit den unterschiedlichsten Maßnahmen auch im Fokus. (Ministerin Dr. Silke Schneider) Gerade in Zeiten knapper Kassen muss natürlich gut abgewogen sein, an welcher Stelle investiert wird und wie Gelder dort auch wirklich ankommen, wo sie gebraucht werden. Viele Forderungen des Antrags wie die Erhöhung von Kindergeld und Kinderzuschlag, Änderungen im Bereich Unterhaltsvorschuss und Kinderkrankengeld sind nicht neu. Die Forderung nach einer Gewährung des vollen Kindergeldes beim Bezug von Unterhaltsvorschuss hat Schleswig-Holstein schon 2021 im Rahmen der Jugend- und Familienministerkonferenz unterstützt. Der unabhängige Beratungsanspruch für Trennungskinder ist erfreulicherweise bereits im SGB VIII verankert. Auch für definierte Notsituationen zur Unterstützung für Betreuung und Haushalt gibt es bereits bundesgesetzliche Regelungen. Einige Forderungen greifen wiederum zu kurz, wenn man sie nur aus der Perspektive Alleinerziehender betrachtet. Sie betreffen gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge wie den Arbeitsmarkt oder die Finanzierung der Sozialversicherung. Selbstverständlich sollten möglichst viele Menschen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Minijobs haben aber durchaus auch ihre Berechtigung. Es gibt Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen nur eine Hinzuverdienstmöglichkeit suchen. Das sind nicht nur Studierende oder Rentnerinnen und Rentner, das können auch Alleinerziehende sein. Ein Minijob bildet eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt und ermöglicht Unternehmen einen flexiblen Personaleinsatz. Deshalb spricht sich die Landesregierung ganz klar gegen eine Abschaffung von Minijobs aus. Aber diskussionswürdig ist für mich schon die Frage, wie denn zusätzliche Anreize geschaffen werden könnten für eine Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Bei anderen Forderungen wiederum lohnt sich, die Frage zu stellen, ob die vorgeschlagene Maßnahme und das Ziel wirklich zueinander passen. Ministerin Touré freut sich sehr darüber, dass auch die neue Bundesregierung an dem Ziel festhält, das Kindschaftsrecht zu reformieren. Und es liegt – völlig richtig – auch ein Fokus auf der Wohnraumbereitstellung. Aus familienpolitischer Sicht – ich will doch noch einmal ein bisschen mehr dazu sagen und gehe dahin zurück – ist es entscheidend, dass es keine Vorfestlegung auf ein bestimmtes Betreuungs- oder Umgangsmodell gibt, sondern im Einzelfall und im Sinne des Kindes entschieden wird. Ich möchte jetzt auf weitere Forderungen des SSW eingehen. Es ist völlig richtig, einen Fokus auf die Wohnraumbereitstellung für Alleinerziehende zu richten. Aus diesem Grund zählen auch Alleinerziehende zu der Zielgruppe im Rahmen unserer sozialen Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein – genau wie andere Gruppen, beispielsweise Familien mit vielen Kindern, Frauen, die sich in Frauenhäusern aufhalten, oder Personen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, die also Schwierigkeiten haben, passenden Wohnraum zu finden. Unser Ziel bleibt es, die Wohnraumschaffung so zu gestalten, dass insgesamt ausreichend Wohnraum bereitgestellt wird. Auch eine verlässliche und finanzierbare frühkindliche Bildung von Kita bis zum Ganztag ist für Alleinerziehende zentral. Mit dem neuen Kitagesetz haben wir dafür eine gute Grundlage geschaffen. Der Platzausbau ist gesetzliche Pflicht der Kommunen, die wir als Land gern unterstützen. Die Betriebskostenrichtlinie des Ganztags befindet sich bereits in der Anhörung und liegt bei unserer neuen Bildungsministerin, Frau Dr. Stenke, in guten und kompetenten Händen. Klar ist, und das ist hier heute auch in der Debatte sehr deutlich geworden: Alleinerziehende stemmen täglich den Spagat zwischen Familie und Beruf. Nicht alle von Ihnen haben ein Unterstützungssystem von Angehörigen, Freundinnen und Freunden, die Ihnen dabei unter die Arme greifen können. Genau aus diesem Grund haben wir die Förderung der Beratungsstelle des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e. V. seit 2023 Stück für Stück erhöht. Meine Damen und Herren, gerade weil der Antrag zu Recht so viele Themen berührt, von Bildung über Unterhalt bis zum Wohnraum, ist die Ausschussüberweisung genau der richtige Weg. Dort können wir tiefer einsteigen, differenzieren und gemeinsam beraten, wie wir Alleinerziehende konkret und nachhaltig besser unterstützen können. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Sybilla Nitsch [SSW])

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Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns interfraktionell auf einen neuen Antrag geeinigt, der jetzt als Tischvorlage vorliegt. Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die konstruktiv daran mitgearbeitet haben, und freue mich, dass wir da zu einer Einigung gekommen sind. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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Dr. Michael Schunck SSW

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mit dem nüchternen Bericht beginne, möchte ich erst einmal allen Kolleginnen und Kollegen für ihre Courage danken, die hier ihre persönlichen Schicksale mit der Öffentlichkeit geteilt haben. Dies macht uns Politiker und Politikerinnen, finde ich, ein Stückchen menschlicher, und deshalb sage ich einfach mal: Chapeau an euch, dass ihr das hier so mit uns allen geteilt habt! (Beifall) Ich weiß, so ein Schicksal ist schwer zu verstehen. Ich meine das nicht despektierlich: Dass ihr, ein gestandener Mann und eine gestandene Frau, das hier so geteilt habt, finde ich wirklich sehr toll, dass ihr uns daran habt teilhaben lassen. Jetzt kommen wir zum Tätigkeitsbericht. Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, ich freue mich, Ihnen heute die Tätigkeitsberichte des Petitionsausschusses für das erste Quartal 2024 und das letzte Quartal 2025 stellvertretend für unseren Ausschuss- (Dr. Michael Schunck) vorsitzenden Hauke Göttsch vorstellen zu dürfen. – Ich soll in dem Zusammenhang von Hauke Göttsch ganz herzliche Grüße ausrichten. (Beifall – Heiner Rickers [CDU]: Der hört zu!) – Nein, er kann leider nicht zuhören. In dem genannten Zeitraum hat der Ausschuss insgesamt 90 Petitionen abschließend beraten und zwölf öffentliche Anhörungen durchgeführt. Die gefassten Beschlüsse und statistischen Angaben können Sie, wie üblich, den schriftlichen Berichten entnehmen. Wir haben uns im Ausschuss wieder mit Einzelschicksalen, aber auch mit Fällen befasst, die tausende Menschen in Schleswig-Holstein betreffen. Der Ausschuss unterstützt die Petentinnen und Petenten im Rahmen seiner Möglichkeiten mit großem Engagement. Oft werden Fragen zu behördlichem Handeln beantwortet. Es wird aber auch in Streitigkeiten vermittelt, und es werden Themen, die über den Einzelfall hinausgehen, an die Fraktionen und Fachausschüsse zur weiteren Befassung verwiesen. Zwei interessante Fälle, in denen der Petitionsausschuss besonders unterstützen könnte, möchte ich Ihnen heute kurz vorstellen. In einer auf unserer Internetseite von über 2.200 Bürgerinnen und Bürgern unterstützten öffentlichen Petition setzte sich die Petentin für den Erhalt des Standortes Helse der Grundschule Marschenschool an‘t Wattenmeer im Kreis Dithmarschen ein. Die Petentin hat dem Ausschuss eindrucksvoll vorgetragen, wie wichtig die Erhaltung des Schulstandortes Helse für die Kinder, Eltern und die Gemeinde ist und welche Nachteile bei einer Schließung des Standortes zu befürchten sind. Die Ausschussmitglieder haben sich informiert, aus welchen Gründen das zuständige Amt die Umgestaltung der Schullandschaft geplant hatte, und haben auch das Amt dazu angehört. Durch die Petition selbst und die sehr konstruktive Anhörung kam Bewegung in die Sache, und der zuständige Amtsausschuss hat jetzt eine Entscheidung im Sinne der vielen Menschen vor Ort getroffen, für die sich die Petentin eingesetzt hat. Der Schulstandort Helse bleibt erhalten. Die kleinen Beine haben weiter kurze Wege und können in einer wohnortnahen, äußerst engagierten Grundschule aufs Leben vorbereitet werden. Das freut uns natürlich sehr. In einer anderen Petition hat sich eine Deutschlehrerin verzweifelt im Rahmen der regelmäßigen Sprechstunde der Geschäftsstelle an den Ausschuss gewendet. Sie bat um Hilfe, damit ihr türkischer Ehemann ein Visum zum Ehegattennachzug nach Deutschland erhält. Seit ihrer Verlobung wurde ihm eine Einreise nach Deutschland verweigert. Ihr Traum von einem gemeinsamen Leben in Deutschland drohte zu platzen. Bei der zuständigen Ausländerbehörde bekam die Petentin weder einen Termin noch Hilfe oder Beratung, obwohl ihrem Ehemann bereits eine Festanstellung in einem Restaurant zugesagt war, wenn er nur endlich nach Deutschland käme. Der Mann der Petentin sprach bereits gut Deutsch und hatte mehrere Sprachkurse besucht und privaten Sprachunterricht erhalten. Nur die abschließende Prüfung für das Sprachzertifikat hatte er bislang – aus nicht nachvollziehbaren Gründen – nicht bestanden. Die Petentin als verbeamtete Gymnasiallehrerin mit der Zusatzqualifikation „Deutsch als Zweitsprache“ hat ihrem Ehemann in der Vorbereitung auf die Deutschprüfung ebenfalls geholfen und alle Bemühungen sauber dokumentiert. Das Prüfungsinstitut in der Türkei, die deutsche Auslandvertretung und auch die zuständige Zuwanderungsbehörde haben das Paar aber nicht unterstützt und sich einer Kommunikation völlig versperrt. Nachweise der laufenden Bemühungen zum Spracherwerb wurden einfach nicht angenommen. Diese sind jedoch besonders wichtig, da gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung ein fehlender Sprachnachweis dem Visumsbegehren eines ausländischen Ehepartners dann nicht entgegengehalten werden darf, wenn – wie hier – zumutbare Bemühungen zum Erwerb der Sprachkenntnisse nachweislich ein Jahr lang erfolglos geblieben sind. Das Ehepaar konnte im Petitionsverfahren dann eng durch den Ausschuss begleitet und bei seinen Behördenkontakten unterstützt werden. Über das Innenministerium hat der Ausschuss beharrlich auf die beteiligten Stellen eingewirkt und auf die geltende Rechtslage hingewiesen. Im Ergebnis konnte schließlich eine erneute Prüfung erreicht werden, und der Ehemann der Petentin konnte im letzten Jahr nach Deutschland kommen. Für das Ehepaar endete eine emotionale und auch finanzielle Odyssee, die mit sehr viel Frust verbunden war. Wir freuen uns umso mehr, dass wir dazu beitragen konnten, dass die beiden ihren gemeinsamen Lebensweg in Deutschland beschreiten können, und wünschen ihnen alles Gute. (Beifall) (Dr. Michael Schunck) Ich sehe, dass ich keine Zeit mehr habe und komme zum Ende. Abschließend möchte ich unserem Ausschussvorsitzenden, Herrn Göttsch, herzliche Genesungswünsche ausrichten und hoffe, ihn bald wieder im Ausschuss begrüßen zu können. (Beifall) Ich habe gerade heute mit ihm noch konferiert. Er wird im Juli wieder da sein. Ich freue ich mich sehr darüber, dass ich den Ausschussvorsitz dann auch wieder an ihn abtreten darf. – Vielen Dank. (Beifall und Heiterkeit)

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Jette Waldinger-Thiering

Ich danke dem Herrn Berichterstatter, und wir wünschen natürlich dem Abgeordneten Hauke Göttsch weiter eine gute Genesung. Auf ein baldiges Erscheinen wieder hier in diesem Hohen Hause! (Beifall) Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? – Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt, die Berichte Drucksachen 20/3180 und 20/3181 zur Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW. Gibt es Stimmenenthaltungen? – Das ist nicht so. Somit ist das einstimmig so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 33 auf: Für eine Europäische Union mit Sinn und Verstand: Regelung für technische Inspektion von älteren Fahrzeugen beibehalten Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/3189 Gleiche Regeln in der EU Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3245 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile nun das Wort für die FDP-Fraktion dem Fraktionsvorsitzenden Christopher Vogt.

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Christopher Vogt FDP

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, man kann es nicht anders sagen: Ein starkes Europa ist derzeit so wichtig wie seit Jahrzehnten nicht mehr. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und vereinzelt CDU) Als Liberaler bin ich ein großer Anhänger des europäischen Gedankens und dementsprechend auch unserer Europäischen Union. Die EU-Kommission, der Europäische Rat und das Europäische Parlament stehen vor gewaltigen Herausforderungen und haben wahnsinnig viel zu tun: die Außen‑ und Sicherheitspolitik, die notwendige Steuerung der Migration, neue Handelsabkommen oder auch die Sicherung des Wohlstandes durch gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen insgesamt. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Darum muss sich die EU jetzt dringend kümmern und gute Lösungen für uns alle finden. Was die EU-Kommission aus meiner Sicht hingegen unterlassen sollte, sind sicherlich gut gemeinte Regelungen, die in das Alltagsleben der 450 Millionen EU-Bürger eingreifen. Gut gemeint ist bekanntermaßen nicht immer auch gut gemacht. Das jüngste Beispiel hierfür ist der, zumindest in dieser Großwetterlage, für mich etwas überraschende Vorschlag der EU-Kommission, eine jährliche TÜV-Pflicht für Fahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind, einzuführen. Dieser Vorstoß mag auf den ersten Blick vielleicht etwas unspektakulär erscheinen, aber man sollte sich dazu einmal die Zahlen allein für Deutschland anschauen, um die Auswirkungen dieser Maßnahme richtig einordnen zu können. Neuwagen müssen hierzulande nach drei Jahren zur TÜV-Prüfung, alle anderen Pkw bisher alle zwei Jahre. Die in Deutschland aktuell genutzten Autos sind im Durchschnitt 10,6 Jahre alt. Würde der Plan der EU-Kommission umgesetzt werden, müsste fast jedes zweite Fahrzeug in Deutschland zukünftig jährlich zum TÜV. Dies würde über 320 Millionen Fahrzeuge betreffen, allein in Deutschland. Eine TÜV-Prüfung kostet derzeit rund 150 Euro. Dies würde sich pro zusätzlichem Jahr, das man dann verordnet, auf 1,8 Milliarden Euro Kosten summieren, die vor allem von Menschen mit wahrscheinlich eher geringem Einkommen gezahlt werden müssten. Die EU-Kommission argumentiert vor allem mit der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Das ist na- (Christopher Vogt) türlich ein äußerst wichtiges Ziel. Allerdings sind die allermeisten bei der TÜV-Prüfung festgestellten Mängel gar nicht sicherheitsrelevant. Seriöse Studien, zum Beispiel der TU Dresden, zeigen, dass der positive Effekt einer jährlichen TÜV-Prüfung auf die Verkehrssicherheit praktisch kaum messbar ist. Um die Verkehrssicherheit tatsächlich zu erhöhen, wären eine ganze Reihe anderer Maßnahmen sinnvoll, wie zum Beispiel die Prävention gegen Alkohol am Steuer oder erhöhte Geschwindigkeit oder auch bauliche Maßnahmen zum Schutz der Verkehrsteilnehmer, zum Beispiel gerade im Bereich des Schutzes für Radfahrer. Die europaweite Festschreibung einer jährlichen TÜV-Prüfung wäre deshalb aus unserer Sicht völlig unverhältnismäßig. (Beifall FDP, vereinzelt CDU und Beifall Dr. Michael Schunck [SSW]) Ich denke, generell gilt: Es braucht endlich weniger unnötige Vorschriften und nicht immer mehr davon. Was mich dabei aber am meisten ärgert: Solche unausgegorenen Vorstöße wie jetzt der der EU-Kommission stärken im Zweifel leider erneut vor allem die rechten Populisten und Extremisten, die die EU schwächen oder sogar abschaffen wollen. (Beifall FDP und Rasmus Vöge [CDU]) Sie leben davon, dass die international zunehmenden Abstiegsängste der Mittelschicht dazu führen, dass viele Menschen immer weniger Vertrauen in die Lösungskompetenz der etablierten demokratischen Kräfte haben. Ich finde, alle staatlichen Ebenen müssen auch bei noch so gut gemeinten Maßnahmen immer sehr genau im Blick haben, dass das Leben für die Menschen der breiten Mittelschicht bezahlbar bleibt. Die große Mehrheit der Autofahrer kann sich eben nicht regelmäßig einen Neuoder Jahreswagen leisten, und das muss auch – ehrlich gesagt – gar nicht sein. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Das ist übrigens auch nicht immer zwingend ökologisch, wenn wir auch hier, wie heute Morgen ja bei der Modernisierung des Gebäudebestandes, etwas differenzierter auf den Lebenszyklus und nicht immer nur isoliert auf einzelne Maßnahmen schauen. Wenn jährliche TÜV-Prüfungen kaum einen Nutzen haben, aber eben einen nicht unerheblichen Aufwand verursachen würden, dann sollte man besser die Finger davon lassen. Anders als die Koalitionsfraktionen bin ich auch nicht der Meinung, dass es quasi ein Selbstzweck ist, solche Themen auf europäischer Ebene zu regeln. Das erinnert mich dann schon sehr an den leidig diskutierten, festhängenden Deckel bei Plastikflaschen, den wir wohl alle ständig genervt abreißen. Ich mache das zumindest, (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ich auch! – Weitere Zurufe SPD und FDP) auch wenn ich Plastik natürlich versuche zu vermeiden. Ich schraube den auch wieder drauf, keine Sorge. (Beifall FDP und Peer Knöfler [CDU] – Zurufe SPD: Ah ja! Klar! – Heiterkeit) – Meistens jedenfalls. Die EU-Kommission sollte den Bürgern und auch sich selbst den Gefallen tun und sich viel intensiver um die großen Fragen kümmern, die unbedingt auf europäischer Ebene gelöst werden sollen. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) – Beruhigen Sie sich, Herr Dr. Garg. (Heiterkeit) Mit immer neuen Ideen zur kleinteiligen Überregulierung des Alltagslebens sollte sich die EU-Kommission hingegen besser zurückhalten. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat ihre zweite Amtszeit mit dem erklärten Ziel angetreten, Entscheidungen so bürgernah wie möglich zu treffen. Das fand ich gut, und es wäre schön, wenn sie sich daran jetzt erinnern würde. Gerade Frau von der Leyens CDU sollte ihren Einfluss geltend machen und dafür sorgen, dass dieser Vorstoß der EU-Kommission nicht umgesetzt wird (Beifall FDP) und dass sich die EU-Kommission zukünftig um die Themen kümmert, bei der sie wirklich gebraucht wird. Ich setze da vor allem auf die Kraft und den Einfluss des Ministerpräsidenten und des Kollegen Rasmus Vöge, der gleich nach mir sprechen wird, dass das entsprechend umgesetzt wird. – Vielen Dank. (Beifall und Heiterkeit FDP und Ole-Christopher Plambeck [CDU])

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Jette Waldinger-Thiering

Somit erteile ich nun dem soeben genannten Abgeordneten Rasmus Vöge für die CDU-Fraktion das Wort.

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Rasmus Vöge CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Vogt, Ihre Rede be- (Rasmus Vöge) weist, dass es große innerliche Übereinstimmungen zwischen unseren beiden Positionen gibt, und deshalb kürze ich jetzt während der Rede ein bisschen raus, weil ich die Dinge nicht wiederholen möchte. (Sophia Schiebe [SPD]: Schmeißen Sie auch immer die Deckel weg?) – Nein, aber sehr geehrte Frau Kollegin, zu Ihrem Zwischenruf: Bei mir spielt auch der Deckel auf der Milchpackung eine Rolle, wenn es um die Gesetzgebungskompetenz der Europäischen Union geht. (Zurufe SPD) Meine Damen und Herren, wir diskutieren heute ein Thema, das wirklich nahezu alle Bürgerinnen und Bürger betrifft, denn das Auto ist in Deutschland nach wie vor ein sehr gefragtes Verkehrsmittel. (Vereinzelter Beifall CDU) Die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge – daran will ich hier gern noch einmal erinnern – in Deutschland wächst von Jahr zu Jahr auf mittlerweile 49,3 Millionen Pkw. Das ist eine Steigerung seit 2008 um 20 Prozent. Also ist dieses Thema, das wir hier diskutieren, alles andere als trivial, weil es Millionen von Menschen in unserem Land betrifft. Aus meiner Sicht sind die Pläne der EU-Kommission zur jährlichen HU-Untersuchung – es heißt HU-Untersuchung, lieber Kollege Vogt, und nicht TÜV-Untersuchung – kontraproduktiv. Lassen Sie mich das kurz erläutern. Die EU-Kommission argumentiert mit der Verbesserung der Verkehrssicherheit, und grundsätzlich ist das ja auch ein erstrebenswertes Ziel. Ich möchte betonen, dass die Sicherheit im Straßenverkehr für uns alle höchste Priorität hat, und wir haben erst kürzlich über das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten weiter zu reduzieren, diskutiert. Niemand möchte, dass Fahrzeuge auf unseren Straßen Mängel aufweisen, die zu Unfällen führen können. Doch ist die Frage ja: Ist die Verkürzung der Inspektionsintervalle wirklich der richtige Weg, um dieses Ziel zu erreichen? – Meiner Meinung nach nicht. (Beifall CDU, FDP und SSW) Denn die in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge sind im Durchschnitt zehn Jahre alt, das EU-weite Durchschnittsalter liegt bei 12,5 Jahren. Mit 33 Verkehrstoten pro 1 Million Einwohner sind Deutschlands Straßen deutlich sicherer als im EU-Durchschnitt von 44 Verkehrstoten pro 1 Million Einwohner. Die Gründe für Verkehrsunfälle auf deutschen Straßen sind vielfältig: überhöhte Geschwindigkeit, Aufmerksamkeitsmangel, Alkohol am Steuer, aber weit weniger liegt die Ursache in der Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs begründet. Deshalb greift das Argument bei uns nicht, sondern ganz im Gegenteil: Die technische Überprüfung alle 24 Monate, wie es üblich ist, stellt sicher, dass Mängel rechtzeitig erkannt werden. Eine Verkürzung auf beispielsweise zwölf Monate würde zwar den Eindruck erwecken, die Sicherheit zu erhöhen, führt aber in der Praxis zu einer erheblichen Mehrbelastung für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, ohne dass die Sicherheit signifikant nachweislich erhöht würde. Meine Damen und Herren, man darf auch nicht vergessen: Die Kosten für häufigere Inspektionen steigen. Das trifft Familien, Pendlerinnen und Pendler, Schüler, Auszubildende, Studenten, Rentner sowie mittelständische Unternehmen. Die Mehrkosten sind in Zeiten steigender Energie- und Lebenshaltungskosten kein unwesentlicher Faktor. Wir sollten viel mehr auf Qualität und Zuverlässigkeit der Inspektionen setzen, statt die Fahrzeugintervalle künstlich zu verkürzen. (Beifall CDU) Wie wäre es denn – man könnte ja auch einmal anders diskutieren –, wenn Anreize geschaffen würden, ältere Fahrzeuge regelmäßig und gründlich warten zu lassen? (Vereinzelter Beifall CDU) Senkung der Kfz-Steuer oder ein Benefit bei der Versicherung oder, oder, oder, also mal über Anreize zu diskutieren, statt die nächste Verordnungssau durch die Europäische Union zu jagen. Ich appelliere an die Verantwortlichen in der EU, diese Pläne noch einmal zu überdenken. Kollege Vogt, seien Sie sicher, die CDU als große Volkspartei der Mitte mit einer starken EVP im Europäischen Parlament und unseren Europaabgeordneten wird sich dafür einsetzen, dass es so nicht kommt. (Vereinzelter Beifall CDU – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Es geht um die technischen Details. Es geht um eine ausgewogene Balance zwischen Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit. Deshalb brauchen wir hier keine bürokratischen Hürden, sondern praktikable Lösungen, die den tatsächlichen Bedürfnissen unserer Bürgerinnen und Bürger gerecht werden. Abschließend möchte ich wiederholen: Die Sicherheit im Straßenverkehr ist wichtig, aber sie darf (Rasmus Vöge) nicht auf Kosten der Vernunft, der Wirtschaftlichkeit und des gesunden Menschenverstandes gehen. Lieber Herr Kollege Vogt – das hatte ich mir hier dazugeschrieben –, nun kommt auch der Deckel auf der Milchpackung. Es entsteht manchmal der Eindruck, als wenn die Europäische Union zu kleinteilig in den Alltag der Bürgerinnen und Bürger eingreift. Man fasst sich an den Kopf und sagt, erst der Deckel auf der Glasflasche oder Milchpackung, jetzt der TÜV. Für was Europa zuständig ist und für was es nicht zuständig ist und für was es zuständig sein sollte, das steht alles in den EU-Verträgen. Darüber kann man einmal diskutieren, und möglicherweise braucht das eine Nachschärfung. Deshalb schlage ich vor, die Anträge in den Europaausschuss zu verweisen, und bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich das Wort der Abgeordneten Eka von Kalben.

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Eka von Kalben GRÜNE

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Vogt, nachdem Sie hier sehr stark angefangen haben mit Ihrem positiven Bekenntnis zu Europa, an dem ich allerdings nie gezweifelt habe, muss ich, glaube ich, meine Rede doch ein bisschen ändern und ein bisschen Schärfe rausnehmen, zumal jetzt die emotionale Stimmlage hier wieder so nett geworden ist. Trotzdem habe ich mir am Anfang des Antrags wirklich überlegt: Spreche ich hier jetzt als Umweltpolitikerin, als Verkehrspolitikerin oder als Europapolitikerin? Ich muss schon sagen, ich fand diese Kombination in dem Antrag ein bisschen unglücklich. Wir sollen hier über TÜV reden. Das kann man machen. Da kann man die eine oder die andere Meinung haben. Aber Sie verbinden das mit der Aussage, die EU kümmere sich zu kleinteilig um alles Mögliche, und begründen das damit, dass dann die Rechtspopulisten gegen die EU sind. Deswegen fand ich den Antrag nicht schön, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Denn das ist gerade das Lied, das wir alle gemeinsam hier nicht singen wollen, nämlich dass die EU zu kleinteilig ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, das Auto und das Autofahren betrifft ganz viele Menschen. Auch das Plastik in Flüssen oder in Meeren betrifft sehr viele Menschen, aber es ist trotzdem nötig, das zu regeln, auch wenn es kleinteilig ist. Uns betreffen – vielleicht uns nicht, aber andere Menschen – die Migrationsregeln, andere Menschen betreffen Zollregelungen oder Wirtschaftsregelungen. Alle Regelungen in der EU betreffen uns im Grunde genommen, und das ist auch ganz gut, wenn man das wahrnimmt. Sie sagen in dem zweiten Satz Ihres Antrages, es soll sich auf bestimmte Themen konzentriert werden. Da taucht zum Beispiel die Sozialpolitik nicht auf, obwohl aus meiner Sicht die Sozialpolitik in Europa sehr wichtig ist – Frau Midyatli, das teilen Sie wahrscheinlich –, (Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Christian Dirschauer [SSW]) weil sie nämlich mit Wirtschaftspolitik ganz eng zusammenhängt. Wie sollen wir denn zu einer guten gemeinsamen Wirtschaftspolitik kommen, wenn wir uns nicht auch über Sozialpolitik und über fiskalische, steuerpolitische Themen auseinandersetzen? Wir können gar nicht vernünftig miteinander wirtschaften, wenn das völlig getrennt voneinander ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage/Anmerkung des Herrn Abgeordneten Christopher Vogt?

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Christopher Vogt FDP

Frau Kollegin, ich habe ausdrücklich gesagt, Europa muss sich um die großen Fragen kümmern, die auf europäischer Ebene gelöst werden können und gelöst werden müssen, und dazu gehören natürlich auch sozialpolitische Fragen. – Okay, Sie nennen sie halt nicht. Ich habe hier doch eine aktuelle Diskussion aufgegriffen. Viele Bürgerinnen und Bürger verstehen nicht, dass jetzt auf europäischer Ebene etwas geregelt werden muss, was tatsächlich zum Beispiel in Deutschland und auch in vielen anderen europäischen Ländern sehr gut geregelt ist, – Da antworten – – (Eka von Kalben) – wenn ich nur ganz kurz zu Ende sagen darf – – Selbstverständlich. dass diese Frage jetzt wieder angesprochen wird. Es ist ja nicht so, dass die Rechtspopulisten dadurch gestärkt werden, dass ich das Thema aufgreife, sondern die Rechtspopulisten werden durch solche Maßnahmen, die die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehen kann, gestärkt, und das ärgert mich. Deswegen sage ich: Lassen Sie uns gemeinsam darauf drängen, dass sich Europa um die großen Themen kümmert und nicht um diese kleinen Sachen, die in den Nationalstaaten ganz gut geregelt sind. Der Pkw-Bestand ist in den europäischen Ländern sehr unterschiedlich. Deswegen machen unterschiedliche Regelungen in Europa vielleicht Sinn. Lassen Sie uns in Europa die kleinteiligen Sachen lassen und auf die großen Themen konzentrieren. Das war mein Punkt. – Zu der Frage, ob es kleinteilig ist: Wenn wir sagen, wir haben eine Vision Zero in Europa beschlossen, wir haben Richtlinien dazu gefasst, wie die Luftqualität in den Städten sein soll, die übrigens in Brüssel zum Beispiel so ist, dass sie über die Hälfte der Zeit des Jahres gesundheitsgefährdend ist, dann kann man schon darüber reden, dass man ältere Autos gut kontrollieren muss, damit sie die Abgaswerte einhalten und verkehrssicher sind. (Peer Knöfler [CDU]: Das hat nichts mit TÜV zu tun!) Die Kommission hat sich auf Studien konzentriert, die nachgewiesen haben – die haben sie jedenfalls zu Rate gezogen –, dass Pannenhäufigkeit und Unfallhäufigkeit damit zusammenhängen, wie häufig Autos überprüft werden. Man kann darüber ja unterschiedlicher Meinung sein und das diskutieren, und das wird zum Glück im Europaparlament noch demokratisch besprochen. Ich sage nur, dass das sehr wohl eine europäische Frage ist, gerade wenn wir zum Beispiel gucken, wie viele Menschen zwischen Dänemark und Schleswig-Holstein oder in anderen Ländern pendeln. (Christopher Vogt [FDP]: Die dänischen Autos machen doch keine Probleme!) Bei uns fahren ganz viele Autos, die in anderen Ländern angemeldet sind. Natürlich kann man sich fragen: Will man in Europa einheitliche Standards für verschiedene Bereiche haben, oder will man das nicht haben? Wir sind der Meinung – –

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Eka von Kalben GRÜNE

Nein, ich würde den Satz gern beenden.

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Annabell Krämer

Ja. Wir haben uns gemeinsam auf eine kurze Frage, kurze Antwort vereinbart, Frau Abgeordnete. Dann machen Sie den letzten Satz dazu, und dann fahren Sie bitte mit Ihrer Rede fort.

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Eka von Kalben GRÜNE

Dann darf ich nicht weiter auf Ihre umfangreiche Frage antworten. Das ist dann halt so. (Christopher Vogt [FDP]: Aber dänische Autos machen doch keine Probleme!) – Gut, aber Dänemark gehört halt auch zu Europa. Wenn Sie sagen, mit dänischen Autos haben Sie kein Problem, vielleicht haben Sie aber ein Problem mit Land XY – ich nenne jetzt extra keins, damit kein Land hier gebasht wird –, weil die dort vielleicht sagen: Ach, wir überprüfen das gar nicht mehr, oder wir machen gar keine Richtlinie mehr. – Ich bin der Meinung, dass man so ein Sicherheitsthema und ein auch umweltpolitisch so wichtiges Thema sehr wohl europäisch regeln kann und regeln sollte. (Christopher Vogt [FDP]: Dann müssen Sie es in Deutschland doch nicht verschärfen!) – Ob man das verschärfen muss, ist dann eine Frage, die man unterschiedlich diskutieren kann. Mir ging es darum, dass ich nicht der Meinung bin, dass wir hier sagen sollten, dies und das sollte nicht in Europa geklärt werden. Es gibt auch sehr viele Stimmen in Europa, die zum Beispiel der Meinung sind, Arzneimittelsicherheit sei kein europäisches Thema, da kann sich doch jedes Land selber darum kümmern, zum Beispiel – die Diskussion hatten wir heute Morgen gerade –, wie viel Storage, also wie viel Vorratshaltung wir in unseren Apotheken machen wollen. Da hat Ihr Kollege Heiner Garg – dafür möchte ich ihn ausdrücklich loben – gesagt, dass man so natürlich gar nicht darangehen kann, sondern das schon eine Frage der Solidarität ist. Die Themen, die Sie aufgezählt ha- (Eka von Kalben) ben, sind wichtige Themen, aber es sind nicht die einzigen, sondern dazu gehört eben auch – –

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Annabell Krämer

Frau Abgeordnete, ich würde Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre Redezeit noch einmal zu verlängern, wenn Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Kollegen Knöfler zulassen.

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Eka von Kalben GRÜNE

Danke sehr. Ja, ich lasse sie zu.

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Peer Knöfler CDU

Kollegin von Kalben, dazu würde ich gerne beitragen. Also, ich möchte immer gerne etwas dazulernen und würde gerne den sachlichen Zusammenhang zwischen einer TÜV-Prüfung und einer Abgasuntersuchung verstehen. Ich verstehe umweltpolitische Diskussionen, da kann ich komplett folgen, und da kann ich mich auch darüber unterhalten, welche Abgasnormen welches Fahrzeug wann zu erfüllen hat. Aber ich würde gerne den sachlichen Zusammenhang verstehen, weil es tatsächlich so ist, dass ich eine gültige Abgasuntersuchung für eine Hauptuntersuchung haben muss, aber die ist nicht damit verbunden. Das heißt, ich muss es nicht vor Ort beim TÜV, bei der KÜS, bei der DEKRA machen. Insofern habe ich den Antrag schon so verstanden, dass es hier um die Hauptuntersuchung geht, was die Menschen bewegt, und nicht um Sozialgesetzgebung oder Ähnliches, und bin ein bisschen verwirrt, was den Zusammenhang betrifft. Aber ich lerne gerne dazu. – Gern. Der Zusammenhang war bei dem Antrag auch für mich verwirrend, weil sich der Antrag ganz speziell mit der technischen Überwachung beschäftigt. Übrigens wird in der EU-Verordnung zwischen AU und TÜV nicht unterschieden, weil in europäischen Ländern unterschiedlich geregelt ist, wie häufig das ist und wann das ist. Bei dieser Verordnung geht es darum zu schauen, ob wir einen Weg finden, dass wir einen europäischen Standard setzen, übrigens nicht nur für Autos, sondern für verschiedenste Sachen, die europäisch sozusagen ein Level haben sollen. Im zweiten Teil des Antrags geht es darum, dass sich Europa darum gar nicht kümmern solle, sondern nur um die Themen, die aus Sicht der FDP wichtig sind. (Christopher Vogt [FDP]: Nein!) Das finden wir falsch, weil wir glauben, dass man sich sehr wohl auch mit anderen Themen auseinandersetzen muss, zum Beispiel Umweltpolitik oder Klima. Klimaschutz steht im Antrag. Umweltpolitik sollte aus unserer Sicht auch auf Europaebene geregelt werden können. (Beifall SPD) Denn eine saubere Umwelt macht nicht an Grenzen halt. Deshalb sind Umweltschutz und Meeresschutz natürlich etwas, was wir auch in Europa mitregeln müssen. Natürlich fehlt das leider in Ihrer Aufzählung. Seit der Gründung der EU kamen mit jeder Reform der Verträge weitere Kompetenzen hinzu, so wie es in den Gründungsverträgen im Sinne einer „ever closer union“ steht. Das ist auch gut so. Denn erstens können wir allein unsere Probleme nicht lösen. Zweitens leben wir gerade in einer immer schwieriger werdenden Welt. Ja, auch Regelungen zur Verkehrssicherheit und zur Luftqualität können europäisch sinnvoll sein, auch wenn man natürlich im Detail darüber reden muss, wie lange und wie viel. (Christopher Vogt [FDP]: Wo ist der Zusammenhang?) Was mir wichtig ist, und ich glaube, das ist der Punkt, in dem wir uns einig sind: Gerade ältere Autos werden in der Regel von Menschen gefahren, die nicht so viel Geld haben wie andere. Deswegen finde ich es wichtig, dass wir in unseren gemeinsamen Antrag, dem der Koalition, aufgenommen haben, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zusätzlich belastet werden sollen. Ich weiß, dass es in anderen Ländern beispielhaft zwei jährliche Kontrollen gibt, die aber längst nicht so tief und deshalb nicht so teuer sind. Ob das der richtige Weg ist, werden wir besprechen müssen. Sie haben ja schon eine Ausschussüberweisung beantragt, Herr Kollege. Es wäre sicherlich sinnvoll, an der Stelle die Verkehrsexpertinnen und ‑experten dazuzuholen, die das gern mitdiskutieren. Mir ist es aus europäischer Sicht und als Europapolitikerin wichtig zu betonen, dass wir nicht jedes Mal, wenn wir eine Regelung nicht so toll oder nicht so sinnvoll finden, sagen: Das ist ein Problem Europas. – Es ist kein Problem Europas, sondern wir müssen dann im Detail über die Regelung reden und nicht sozusagen kritisieren, dass sich Europa damit beschäftigt. Das zu sagen, war mir wichtig. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Bevor wir mit der Rednerliste fortfahren, begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags bitte SPD-Mitglieder der Ortsverbände Schafflund, Großenwiehe und Medelby. – Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall) In den Startlöchern steht für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Marc Timmer.

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Marc Timmer SPD

Sehr geehrte, liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Antrag von SchwarzGrün finde ich tatsächlich gut, den Antrag der FDP im ersten Teil. Beide Anträge eint die richtige Feststellung, dass es keine weitere Inspektion für Fahrzeuge braucht, die älter als zehn Jahre sind. Zusätzliche Belastungen für Bürgerinnen und Bürger darf es hierbei nicht geben. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Aller Wahrscheinlichkeit nach haben gerade Personen, Familien, Rentnerinnen und Rentner, die sich eher im geringen und mittleren Einkommensbereich befinden, Fahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind. Insofern müssen wir diese Personengruppe stärken und nicht schwächen. Eine Harmonisierung der Regeln in der EU ist generell natürlich nicht schlecht, sondern gut. Aber zu einer Mehrbelastung darf dies nicht führen. Es gibt auch keine empirische Evidenz dafür – wir haben es gehört –, dass jährliche Überprüfungsintervalle bei Fahrzeugen älter als zehn Jahre zu weniger Unfällen führen würden. Ich möchte in dem Zusammenhang aber auch anmerken, dass das Thema im Europäischen Parlament und im Rat noch behandelt wird, dass also noch reichlich Zeit und Möglichkeit für Einflussnahme besteht. Auch sollte nicht der Eindruck erweckt werden, die EU verabschiede grundsätzlich schräge Gesetze oder Ähnliches – die Diskussion hatten wir gerade –, sondern sie hat tatsächlich eine überragende friedensstifte Funktion für die Staatengemeinschaft. In dem Zusammenhang möchte ich mit ein, zwei Mythen aufräumen, die in dem Zusammenhang öfter genannt werden, beispielsweise: Deutschland zahlt für den Rest Europas. – Ja, Deutschland ist Nettozahler, das stimmt, wenn man sozusagen den reinen Cashflow betrachtet. Aber die EU und der Binnenmarkt sowie die vier Grundfreiheiten sind gerade für die deutsche Wirtschaft unabdingbar. (Beifall SPD, CDU, FDP und SSW) Vom Binnenmarkt mit einer gemeinsamen Wettbewerbs- und Außenhandelspolitik profitiert besonders Deutschland als größte Volkswirtschaft in der Mitte Europas, da gerade die deutsche Exportindustrie Wertschöpfungsketten und Absatzmärkte in Europa hat. Falsch ist also der Mythos, Deutschland zahle unterm Strich drauf. Falsch ist auch: Die EU ist ein Verwaltungsmonster. – Die EU-Kommission hat 35.000 Mitarbeiter. Schleswig-Holstein hat in der Landesverwaltung fast doppelt so viele. Auch dieser Mythos ist also nicht zutreffend. Die Gurken sind übrigens nur deshalb gerade gemacht worden, weil sich die Industrie aus verpackungstechnischen Gründen gewünscht hat, die Gurken gerade zu machen. Selbstverständlich können auch die Landfrauen Kuchen auf Festen verteilen und verkaufen. Auch das ist europarechtlich überhaupt kein Problem. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Natürlich ist es erstrebenswert, dass EU-Vorschriften anwenderfreundlich ausgestaltet werden. Das hängt aber oft auch an Umsetzungsakten auf Ebene der Nationalstaaten oder sogar der Regionen. Selbstverständlich ist immer klar, dass bei sehr, sehr vielen Gesetzen ein Spannungsverhältnis zwischen der ethischen Verantwortung auf der einen Seite und auf der anderen Seite dem dringenden Bedürfnis, unsere Wirtschaft, die im internationalen Wettbewerb steht, flott zu machen, besteht. Dieses Spannungsverhältnis hat man immer. Man muss immer schauen, was gerade richtig und falsch ist. Aber das gilt grundsätzlich. Nicht einverstanden bin ich insofern auch mit dem zweiten Teil des FDP-Antrags, der die Aufgaben der EU verkürzt beschreibt. Richtig ist, dass die EU in den benannten Bereichen Regelungskompetenzen hat und nutzt. Falsch ist, dass diese Aufzählung abschließend ist. So steht es da. Gesundheit, Mindeststandards in der sozialen Sicherung – Frau von Kalben hat es erwähnt –, Bildung, Umwelt und Energie fehlen beispielsweise. Dies alles sind Bereiche, in denen die EU zur Integration und zu mehr Zusammenhalt beiträgt. Deshalb können wir diesem Antrag in der Form nicht zustimmen. Insgesamt sehen wir gerade in diesen Tagen, dass nur eine starke Europäische Union Garant für Sicherheit, Frieden und Wohlstand sein kann, also für all das, was Mitgliedstaaten allein nicht mehr im gleichen Maße gewährleisten können. Deshalb ist der Abgesang auf die Europäische Union durch die (Marc Timmer) AfD beispielsweise unerträglich, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall ganzes Haus) Was der EU schadet, das schadet auch Deutschland. Wer diesen Zusammenhang nicht versteht, ist entweder bösartig oder dumm. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Beides!) – Oder beides. Das geht auch. – Europa ist die Lösung vieler Probleme, nicht ihr Hemmschuh. Verbesserungsbedarf gibt es immer. – Vielen Dank für Ihre und eure Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, SSW, vereinzelt CDU und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP])

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Annabell Krämer

Wir kommen zur Fraktion des SSW. Ich erteile der Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die jährliche technische Überprüfung älterer Autos soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und die Zahl der Verkehrstoten in Europa weiter senken. Der Gedanke ist gut. Es muss viel mehr getan werden, um die Zahl der Verkehrstoten zu senken. Viele Länder in der EU haben allerdings schon heute eine jährliche Prüfpflicht für alle oder zumindest für ältere Autos. In Deutschland scheint das undenkbar. Die Freiheit des Autofahrers ist bei uns ein hohes Gut, (Vereinzelter Beifall CDU) so hoch, dass wir in Deutschland seit Jahrzehnten stoisch an Autobahnen ohne Tempolimit und kaputten Landstraßen mit Tempo 100 festhalten. Das gibt es sonst nirgendwo in Europa. (Beifall SSW, Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Serpil Midyatli [SPD]) Gerade Deutschland könnte also noch an einigen Stellschrauben drehen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Das ist bundespolitisch aber nicht gewollt, nicht einmal, wenn die Wählerinnen das mehrheitlich wollen, wie es beim Tempolimit der Fall ist. Ich sehe daher nicht, dass eine erweiterte technische Überprüfung der Fahrzeuge der Schritt ist, der gerade in Deutschland am dringendsten geboten wäre, die Zahl der Verkehrstoten zu senken. Die vorgesehene strengere Abgasprüfung hat aus Umweltgesichtspunkten hingegen eine Berechtigung. Aber sie würde auch dann greifen, wenn das Prüfintervall bei zwei Jahren bleibt. Was mich aber vor allem umtreibt, ist die Frage: Wohin wollen wir mit Europa? – Hat die EU wirklich Zeit, Fahrzeugüberprüfungen zu regeln? Die Weltordnung steht Kopf. Europa ist gefordert wie selten zuvor, gefordert als Gegenpol zum totalitären Russland und China, gefordert aber auch als Gegenpol zu einem Amerika, auf das wir uns nicht länger verlassen können. In der EU leben etwa 450 Millionen Menschen. Das sind 100 Millionen Menschen mehr als in den USA. Aber wir verzwergen uns, wir finden politisch kaum statt in der Welt. Auch militärisch haben wir uns abhängen lassen. Die USA werden es schon für uns richten. (Unruhe)

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Annabell Krämer

Frau Abgeordnete, ganz kleinen Moment bitte. Ich unterbreche Sie ungern, aber ich unterbreche die Herren da hinten gern. – Danke schön. – Sie können fortfahren.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Danke. – Also, auch militärisch haben wir uns abhängen lassen. Die USA werden es schon für uns richten – oder eben nicht. Wirtschaftlich liegt die EU gleich hinter den USA. Wir brauchen uns nicht zu verstecken, und doch bleiben wir unsichtbar. Das sind die Themen, die die Europäische Union bewegen muss. Wir brauchen ein starkes Europa wie nie zuvor. Was wir nicht brauchen, ist Bürokratie aus Brüssel. Das ist es, was die Menschen EU-müde macht. Brüsseler Verordnungen, über die man bestenfalls noch den Kopf schütteln kann. Vielleicht erinnert sich der eine oder andere an die Staubsaugerleistungsverordnung, (Unruhe) die festlegt, wie viel Watt ein Staubsauger haben darf. Das Ziel war gut, es sollte Energie gespart werden. Aber meines Erachtens hat man sich da im Detail verloren. (Beifall SSW, CDU und FDP) Ähnlich gelagert ist die Marmeladenverordnung, ersonnen, um Transparenz für Verbraucher zu schaffen. Nur wenn der Aufstrich aus Zitrusfrüchten besteht, heißt es Marmelade – außer in Deutschland, da ist das anders; dafür gibt es eine Ausnahme. (Jette Waldinger-Thiering) (Unruhe) Nun kann man sagen, bei der jährlichen Fahrzeugüberprüfung soll es um den Schutz von Menschenleben gehen, das ist ein wichtiges Ziel. Aber das soll es auch bei der Schnullerkettenverordnung von 2008, in der auf über 50 Seiten in acht Kapiteln mit zahllosen Unterpunkten geregelt ist, wie eine sichere Schnullerkette aussehen muss. Zehn Jahre hat man daran in Brüssel gearbeitet. Schon im Vorwort hat man zugegeben, dass es keinen konkreten Anlass für diese Regelung gibt, von schweren Schnullerkettenunfällen ist nichts bekannt. (Beifall SSW, CDU und FDP) Gut gemeint ist eben nicht immer gut gemacht. Ich bin daher ganz bei der FDP und bei dem Antrag der Koalition. Europa brauchen wir für die großen Themen, und zwar dringend. (Beifall SSW, CDU, FDP und Birte Pauls [SPD]) Das Klein-Klein kann Brüssel getrost anderen überlassen. Ich freue mich auf die Diskussion im Europaausschuss. – Vielen Dank. (Beifall SSW, CDU und FDP)

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Annabell Krämer

Für die Landesregierung erteile ich das Wort dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Claus Ruhe Madsen.

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Claus Ruhe Madsen

Vielen Dank, liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Debatte zeigt: Das Thema, so technisch es auch klingen mag, geht uns alle an. Die EU-Kommission schlägt vor, dass Autos, die älter als zehn Jahre sind, jährlich geprüft werden statt wie bisher alle zwei Jahre. Transporter sollen sogar von Anfang an jährlich geprüft werden. Was sich hinter der komplizierten EU-Gesetzgebung versteckt, hätte für Millionen Bürgerinnen und Bürger enorme Auswirkungen. In Deutschland sind derzeit etwa 50 Millionen Pkw zugelassen. Rund 40 Prozent davon sind älter als zehn Jahre. Das allein zeigt, dass das kein Randthema ist. Die Folgen sind gerade für unsere Bürgerinnen und Bürger nicht zu unterschätzen. SchleswigHolstein ist ein Flächenland, und die Menschen, gerade im ländlichen Raum, sind auf Autos angewiesen. Eine HU kostet circa 150 Euro. Wenn Sie das jetzt jedes Jahr statt jedes zweite Jahr machen müssen, macht sich das im Geldbeutel bemerkbar – vom Aufwand sowohl bei den Prüfunternehmen als auch bei den Menschen einmal abgesehen. Gleichzeitig sind Argumente der EU nicht komplett von der Hand zu weisen. Die Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein, und technische Defekte können Unfälle verursachen. Das wissen wir. Aber wir wissen laut vorliegenden Statistiken auch, dass technische Mängel nicht die Hauptursache von Verkehrsunfällen sind. Sie machen nur einen sehr kleinen Teil aus. Menschliches Fehlverhalten, überhöhte Geschwindigkeit oder schlechte Infrastruktur sind weitaus relevanter. Die jährliche HU soll zudem die Umwelt besser schützen. Ja, natürlich trägt der Straßenverkehr erheblich zur Luftverschmutzung bei, insbesondere bei älteren Autos. Aber auch hier stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit. Wird durch eine jährliche HU wirklich signifikant mehr erreicht, oder setzen wir Ressourcen möglicherweise an der falschen Stelle ein? Aktuell handelt es sich um einen Vorschlag der Europäischen Kommission. Es ist noch nicht beschlossene Sache. Das EU-Parlament, der Rat und somit der Bund müssen dem erst noch zustimmen. Der Bundesrat kann dazu Stellung nehmen. Mehrere Bundesländer haben bereits angekündigt, sich im Bundesrat dafür starkzumachen, die Regelungen nicht zu ändern. Ich sehe nicht, dass SchleswigHolstein den Vorschlag der EU-Kommission in dieser Form mittragen kann. (Beifall CDU, FDP und SSW) Wir müssen hier mit Augenmaß vorgehen und auf effektive Lösungen setzen, die verhältnismäßig sind. Wir werden die Entwicklungen auf europäischer Ebene weiterhin konstruktiv begleiten und prüfen, ob es alternative Wege gibt, um Sicherheit und Umweltschutz ohne unnötige Mehrbelastungen für Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Annabell Krämer

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Da zu diesem Antrag vier Europapolitiker gesprochen haben, gehe ich recht in der Annahme, obwohl es hier anders steht, dass die Anträge federführend an den Europaausschuss (Vizepräsidentin Annabell Krämer) und mitberatend an den Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss überwiesen werden sollen? (Zurufe) – Wenn Dr. Buchholz das so meint – sind die anderen auch einverstanden? – Gut, also es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 20/3189 sowie den Alternativantrag Drucksache 20/3245 federführend dem Europaausschuss und mitberatend dem Wirtschaft- und Digitalisierungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist die Ausschussüberweisung einstimmig beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 24 und 52 auf: Gemeinsame Beratung a) Der Überlastung von Strafjustiz und Justizvollzug begegnen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/3058 Die Antwort auf eine dynamische Kriminalitätsentwicklung: Eine starke Strafjustiz und ein konsequenter Justizvollzug Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3100 Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/3252 b) Bericht über die personelle und räumliche Situation in den Justizvollzugsanstalten Bericht der Landesregierung Drucksache 20/3174 Das Wort zur Begründung wird, wie ich sehe, nicht gewünscht. Somit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst die Ministerin für Justiz und Gesundheit, Professor Dr. von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Seit Beginn der Legislaturperiode setze ich mich dafür ein, Staatsanwaltschaften, Strafgerichte und den Justizvollzug angemessen auszustatten. Vieles ist erreicht, aber wir sind noch nicht am Ziel. Wir alle wissen, dass Strafjustiz und Justizvollzug derzeit mit erschwerten Bedingungen zu kämpfen haben. Lassen Sie mich mit dem Justizvollzug beginnen. Der Bericht der Landesregierung über die personelle und räumliche Situation in den Justizvollzugsanstalten, vorgelegt am 29. April 2025, gibt Ihnen ein umfassendes Bild. Der Justizvollzug ist mit all seinen Herausforderungen kein einfaches Arbeitsumfeld. Daher freut es mich umso mehr, dass trotz der körperlichen und seelischen Herausforderungen 73 Prozent der Bediensteten ihre Gesundheit als gut bis ausgezeichnet einschätzen und 68 Prozent der Bediensteten mit ihrer Arbeit zufrieden oder sehr zufrieden sind. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten tagtäglich mit unermüdlichem Einsatz für einen sicheren und professionellen Umgang mit den Gefangenen. Ihnen gebührt daher unser aller Dank. (Beifall ganzes Haus) Räumlich sieht sich der Justizvollzug mit einer hohen Belegungsquote konfrontiert. Seit 2023 ist der geschlossene Männervollzug, seit Mitte 2024 der geschlossene Frauenvollzug mit einer durchschnittlichen Belegungsquote von mindestens 90 Prozent fast durchgängig überbelegt. Für die Anstalten bedeutet dies einen großen organisatorischen Aufwand bei Aufnahmen und bei Verlegungen von Gefangenen. Vor diesem Hintergrund habe ich Ende Januar 2025 veranlasst, dass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe für drei Monate ausgesetzt wird. Im Männervollzug habe ich die Aussetzung aufgrund des anhaltenden Belegungsdrucks für weitere drei Monate fortsetzen lassen. Das Justizministerium arbeitet fortlaufend an weiteren Maßnahmen zur Entlastung des Strafvollzugs. Insbesondere wurde nach einer ausführlichen Prüfung entschieden, die Liegenschaft der Jugendarrestanstalt Moltsfelde für die Vollstreckung sowohl von Jugendarrest als auch von Ersatzfreiheitsstrafen zu nutzen. In wenigen Monaten werden durch entsprechende Umbaumaßnahmen unter strenger Beachtung des Trennungsgebotes mindestens 30 Plätze im Erwachsenenvollzug entstehen, während im Jugendarrest mindestens 16 Plätze verbleiben. Darüber hinaus schaffen wir in den nächsten Jahren durch unterschiedliche Baumaßnahmen alleine im Männervollzug circa 150 weitere Haftplätze für den geschlossenen Vollzug. Nach derzeitigem Stand werden im März 2026 hiervon 86 Haftplätze in der JVA Lübeck entstehen. (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Auch im Bereich der medizinischen Versorgung werden wir qualifiziertes Personal sicherstellen. In den Ausschreibungen sprechen wir daher eine möglichst große Bandbreite medizinisch ausgebildeten Fachpersonals an. Wir wissen um die Herausforderungen, die medizinische Arbeit im Vollzug mit sich bringt. Mit dem an den Justizvollzugsanstalten durchgeführten Projekt „Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen“ tragen wir diesem Umstand Rechnung. Lassen Sie mich auf die Strafjustiz eingehen. Deutschlandweit spürt unsere Strafjustiz den hohen Aufwand elektronischer Beweismittelerhebungen, die zahlreichen Änderungen im Strafrecht und im Strafprozessrecht sowie die zunehmende Komplexität der Verfahren. Die zuletzt 2014 erhobenen sogenannten PEBB§Y-Zahlen bilden den gestiegenen Aufwand nicht mehr hinreichend ab. Ich habe mich deshalb für eine turnusmäßige Neuerhebung im Jahr 2024 eingesetzt. (Beifall Marion Schiefer [CDU]) Dieses Vorhaben scheiterte jedoch am Widerstand der übrigen Länder. Eine Neuerhebung soll nun erst 2027 stattfinden, um zugleich die Einführung der E‑Akte bis Ende 2025 zu berücksichtigen. Wir in Schleswig-Holstein sind aber nicht untätig geblieben, sondern sind dem erhöhten Arbeitsaufwand in der Strafjustiz durch entsprechende Stellenzuwächse entgegengetreten, und ich bin dem Haushaltsgesetzgeber ausgesprochen dankbar für diese Maßnahme. Mit dem Haushalt 2023 wurden acht Richterstellen für die Stärkung der Strafkammern geschaffen. Dadurch konnte an allen vier Landgerichten eine zusätzliche Strafkammer eingerichtet werden. Hinzu kamen zwei neue Stellen für Wachtmeister. Bei den Staatsanwaltschaften wurden seit 2022 insgesamt 42 neue Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen. Das ist eine Steigerung um 16,4 Prozent. Auch in den Folgediensten der Staatsanwaltschaften wurden neue Stellen geschaffen: 23 in den Serviceeinheiten, drei bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern und zwei im Wachtmeisterdienst. Trotz der angespannten Haushaltslage streben wir weiterhin an, bis 2027 für alle Gerichtsbarkeiten und für die Staatsanwaltschaften in allen Diensten einen Deckungsgrad von 100 Prozent nach PEBB§Y zu erreichen. Es ist richtig, dass trotz all dieser Maßnahmen die Verfahrensdauern zunehmen. Zurückzuführen ist dies aber auch darauf, dass Altbestände abgebaut werden, was ja wiederum eine positive Nachricht ist. Meine Damen und Herren, wir werden unsere Arbeit sowohl im Justizvollzug als auch in der Strafjustiz mit aller Kraft fortsetzen, um eine Stärkung und eine Entlastung beider Bereiche zu erreichen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um eine Minute 30 Sekunden erweitert. Das steht nun auch allen weiteren Rednern zu. Wir fahren mit der SPDFraktion fort, mit dem Abgeordneten Marc Timmer.

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Marc Timmer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Ministerin! Ich nehme tatsächlich andere Zeichen aus dem Bereich der Strafjustiz und insbesondere der Justizvollzugsbeamten wahr. (Serpil Midyatli [SPD]: Aber deutlich andere!) Die Zeichen, die ich wahrnehme, sind in der Tat alarmierend. Ein Zitat der Vorsitzenden des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes vom Ende letzten Jahres bringt es auf den Punkt: „Der Landesregierung ist die Lage der Strafjustiz seit Langem bekannt. Das Personal reicht hinten und vorne nicht, um Straftaten, die in unserem Land begangen werden, vollsende Berg unerledigter Verfahren spricht für sich. … Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, für das nötige Personal zur Strafverfolgung zu sorgen – doch davon sind wir weiter entfernt denn je.“ Deshalb habe ich unseren Antrag verfasst. Wir können die Dinge schlicht nicht einfach so weiterlaufen lassen. (Beifall SPD) Grundsätzlich gilt: Im Bereich der Justiz darf es kein Spardiktat geben. Das Funktionieren der dritten Staatsgewalt ist Eckpfeiler unserer Demokratie. In der Staatsanwaltschaft liegt die Personaldeckung nach meinem Kenntnisstand im Vergleich zum PEBB§Y-Soll bei etwa 80 Prozent. Dies an sich ist Anlass zur Sorge. Die beschäftigten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ackern und versu- (Marc Timmer) chen, die Lücken zu schließen, und das ist extrem bemerkenswert. Das trifft gleichermaßen auf die Mitarbeitenden in den Geschäftsstellen und im Justizvollzugsdienst zu. – Dafür an dieser Stelle schon mal einen ganz herzlichen Dank. (Beifall SPD, vereinzelt CDU, FDP und Beifall Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dies kann aber natürlich kein Dauerzustand sein. Hinzu kommt, dass etwa 25 Prozent der Bediensteten bis 2030 in den wohlverdienten Ruhestand übergehen. Wir laufen also sehenden Auges in einen rechtsstaatgefährdenden personellen Engpass hinein. Erste Auswirkungen sind sichtbar: Bereits jetzt steigt die Ermittlungsdauer ebenso wie die sogenannte Resteliste mit alten Verfahren kontinuierlich an. U‑Häftlinge werden wegen überlanger Verfahrensdauer aus der U‑Haft entlassen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht haltbar. (Beifall SPD) Es ist erforderlich, sich endlich mit den Ursachen systematisch im Sinne einer Prozessabarbeitung zu beschäftigen. Wir brauchen in Schleswig-Holstein Klarheit über das Ausmaß des Problems, und wir brauchen Lösungen. Die Landesregierung muss sich die Prozesse intensiv anschauen. Sie muss die Nachwuchsgewinnung professionalisieren. Die hohen Durchfallquoten im ersten und zweiten Staatsexamen mit etwa einem Drittel sind nicht nur ein Problem für die Durchgefallenen, sondern auch für uns. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Aber statt bessere Studienbedingungen zu schaffen, leisten wir uns eine Verschärfung der Juristenausbildungsverordnung. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Prozesse zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgerichten sind in den Blick zu nehmen. Der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Entscheidungsvorbereitung, insbesondere bei geringfügigen Straftaten, zur Verfahrensbeschleunigung kann helfen. Selbstverständlich muss hierbei Artikel 92 Grundgesetz eingehalten werden. Das ist klar. Zu prüfen wären auch die Gründe für die zunehmende Verfahrensdauer. Oft genannt werden komplexe Wirtschaftsstrafverfahren oder aufwendige digitale Recherchen bei Straftaten im Netz. Daher ist denkbar, betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Wirtschaftsrecht und den KI-basierten Umgang mit Netzstraftaten angemessen in die Ausbildung zu integrieren. Die Einführung der E‑Akte krankt an einem zeitaufreibenden Handling. Das Hochfahren des Computers dauert zu lange. Programme müssen anwenderfreundlich ausgestaltet werden. Auch Dolmetscherinnen und Dolmetscher müssen in den Blick genommen werden, ebenso wie psychologische Gutachterinnen und Gutachter – auch da hakt es. Sie müssen Teil der Flaschenhalsanalyse werden. Länderübergreifende Prozesse gehören zum Untersuchungsgegenstand. Dass die Versendung von Dokumenten von einem Bundesland zum anderen nicht medienbruchfrei funktioniert, ist nicht zeitgemäß. (Beifall SPD) Gut ist, dass eine Neuauflage des Paktes für den Rechtsstaat zwischen Bund und Ländern im Koalitionsvertrag angelegt ist. Dies entbindet uns in Schleswig-Holstein aber nicht von unserer Verpflichtung, die Hemmnisse sauber zu analysieren. Sehr geehrte Damen und Herren, darüber hinaus nimmt der Antrag die Situation der Mitarbeitenden in den Justizvollzugsanstalten in den Blick. Die positiven Worte in dem entsprechenden Bericht halten aus meiner Sicht der Wirklichkeit nicht stand und halten vor allen Dingen nicht dem stand, was ich aus diesem Bereich höre und vernehme. Die Justizvollzugsbeamtinnen und ‑beamten hängen oft über Jahrzehnte in den gleichen Besoldungsstufen fest. Der Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst ist die absolute Ausnahme. Es kann nicht sein, dass dies allein an der formalen Anerkennung einer Hochschulzugangsberechtigung scheitert. Weiterbildung ist hier das Stichwort. Das medizinische Personal klagt über schlechte Arbeitsbedingungen. Sie wandern uns dort tatsächlich weg! Viele Stellen sind nicht besetzt. Unser medizinisches Personal ist, anders als zum Beispiel in Hamburg, nicht verbeamtet, und das kann und muss sich sofort ändern. Das werden wir als sozialdemokratische Partei aufgreifen, weil wir uns gerade für diese Berufsträger in einem so schwierigen beruflichen Umfeld einsetzen möchten. Diese Berufsträger verdienen unsere volle Unterstützung. (Beifall SPD) Der Staat muss seinen Kernaufgaben gerecht werden. Dies erwarten die Bürgerinnen und Bürger, (Marc Timmer) und zwar zu Recht. In dem Sinne muss die Landesregierung liefern. Bei allem Respekt, Frau Ministerin, hoffe ich, dass Sie die Kraft dafür aufbringen, wenn ich die Fachgerichtsstrukturreform sehe und wie viel Vertrauen Sie in dem Zusammenhang, auch in der Fachschaft, verloren haben. Das Gleiche gilt für den Staatssekretär – seine Doktorarbeit ist von der Uni Innsbruck aberkannt worden; das ist jetzt verwaltungsrechtlich bestätigt worden. (Marion Schiefer [CDU]: Unsachlich! –

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Dr. Hermann Junghans CDU

Zur Sache!) Es geht um Vertrauen in der Fachschaft, gewisse Prozesse durchzusetzen. (Unruhe CDU) – Das ist aus meiner Sicht ein wichtiger Punkt. – In dem Zusammenhang wünsche ich Ihnen viel Kraft dafür, dass Sie das hinbekommen und die Baustellen beseitigen. Das ist wichtig. Noch ein Tipp: Gehen Sie, anders als bei der Gerichtsstrukturreform, die Probleme bitte unter Einbindung des Fachpersonals an. Das ist sehr, sehr wichtig.

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Marc Timmer SPD

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, Sybilla Nitsch [SSW] und Dr. Michael Schunck [SSW])

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Marion Schiefer das Wort.

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Marion Schiefer CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich an unsere Strafjustiz und an unseren Justizvollzug denke, denke ich zuallererst an deren Leistungsfähigkeit, an die Kolleginnen und Kollegen, die dort mit Überzeugung und großem Einsatz ihren verantwortungsvollen Dienst für unseren Rechtsstaat tun. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Die SPD bringt mit ihrem Antrag ihre Sorge zum Ausdruck, dass die Effektivität der Strafverfolgung und die menschenwürdige Unterbringung der Gefangenen gefährdet sein könnten. Es ist absolut berechtigt, auf die Herausforderungen in diesen Bereichen hinzuweisen. Ich freue mich ausdrücklich, dass wir uns auf Ihre Initiative hin, Kollege Timmer, heute im Plenum mit der hohen Belastung beschäftigen, die unsere Bediensteten in Justiz und Vollzug täglich erfahren. Jedoch ist Ihr Ansatz meiner Ansicht nach nicht nur zu einseitig, sondern auch nicht zielführend, in Teilen auch nicht ganz richtig. Dass Sie nach der Debatte, die wir im Ausschuss zu der Aufhebung der Untersuchungshaftbefehle hatten, die wir einzeln durchdiskutiert haben, bei Ihrer These bleiben, ist meiner Ansicht nach wirklich nicht mehr haltbar. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das finde ich auch!) Deshalb haben die Koalitionsfraktionen dem einen eigenen Antrag entgegengesetzt, der sich ausgewogener mit den Gründen für die seit Jahren steigenden Belastungen auseinandersetzt. Denn nur wenn wir das tun, können wir prüfen, ob die Maßnahmen, die wir zugunsten von Justiz und Vollzug seit Jahren als erste und zweite Gewalt ins System geben, der dritten Gewalt angemessen zugutekommen. Aus meiner Sicht haben wir gerade in der vergangenen und der aktuellen Legislaturperiode ganz entscheidende Unterstützungen initiiert und finanziert. Deshalb greift, mit Verlaub, die pauschale Forderung der SPD nach einem Landesaktionsplan – zu dessen Inhalt Sie kein einziges Wort und keine einzige Idee formulieren – zu kurz. (Zuruf CDU: Genau!) Wir brauchen keine saubere Analyse mehr. Die Herausforderungen liegen auf der Hand. Deshalb ist es nicht das Ziel von Schwarz-Grün, die Landesregierung sechs Monate lang Papier beschreiben zu lassen. (Lachen Beate Raudies [SPD]) Wir begrüßen aber die Diskussion über die Bestandsaufnahme der Maßnahmen, mit denen wir Strafjustiz und Vollzug entlasten und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Vollzug verbessern, und darüber, worauf wir in der Zukunft noch Wert legen sollten. (Beifall CDU, Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Jan Kürschner [BÜND- (Marion Schiefer) NIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Komplexität der Verfahren hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Die Fallzahlen steigen, auch als Ergebnis einer erfolgreichen Polizeiarbeit. Verfahrensrechte wurden erweitert, und Fortschritte bei der Ermittlungstechnologie benötigen immense Ressourcen, die nicht in jedem Fall sofort verfügbar sind. Auch der Umgang mit Fällen mit internationalem Bezug erfordert Geduld und Ausdauer. Wirtschaftskriminalität, organisierte Kriminalität und Terrorismus stellen uns vor neue Herausforderungen, aber auch die ganz typischen Strafverfahren der mittleren und schweren Kriminalität kosten heute mehr Zeit und Einsatz als früher. In den Justizvollzugsanstalten knirscht es angesichts der Belegungszahlen und Herausforderungen im Alltag und angesichts von gesundheitlichen wie verhaltensbedingten Auffälligkeiten bei den inhaftierten Menschen. Der Bericht zur personellen Situation in den JVAen legt uns ganz plastisch die Herausforderungen der Tätigkeit in den JVAen für die Bediensteten dar und wie sie damit umgehen, außerdem welche Angebote der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorge für die Bediensteten bereithält. Für mich gibt der Bericht insgesamt ein ermutigendes Bild ab. Als Landtag haben wir in den letzten Jahren bereits wichtige Maßnahmen ergriffen, um diese Herausforderungen zu meistern. Die Ministerin hat einige Zahlen schon genannt. Seit 2022 haben wir 42 neue Stellen bei den Staatsanwaltschaften geschaffen. Dazu kommen korrespondierende Stellen für Serviceeinheiten, Rechtspfleger, Wachtmeisterdienst. Im Bereich des Justizvollzugs haben wir den Personalaufbau weiter vorangetrieben und 142 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den allgemeinen Vollzugsdienst gewonnen. Um die Nachwuchsgewinnung müssen wir uns weiterhin intensiv bemühen. Deshalb eine Anmerkung – die FDP spricht das Thema in ihrem Änderungsantrag zum Koalitionsantrag auch an –: Vor knapp zwei Jahren haben wir die JAVO novelliert und eine zweite Strafrechtsklausur im Ersten Staatsexamen eingeführt. Das war ein Baustein in der Nachwuchsgewinnung, den Sie damals abgelehnt haben. (Zuruf: Ja!) Wenn Sie schon einen stärkeren Fokus auf die Strafjustiz einfordern, könnten Sie auch einmal zugeben, dass es im Nachhinein richtig gewesen ist, diese Neuerungen zu unterstützen, anstatt sie zu geißeln. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Frau Kollegin, man muss gucken, was das bewirkt hat!) – Herr Timmer hat das damals als unnötig bezeichnet, das erinnerte ihn an schwarze Pädagogik, und Sie, Dr. Buchholz, haben die Schilderung des Bedarfs an gut ausgebildeten Strafrechtsjuristen durch die Strafrechtsprofessorinnen und ‑professoren der CAU markant mit der Bemerkung abgetan, das sei ja so, als gäbe ein Raucher ein Gutachten bei Dr. Marlboro in Auftrag. (Vereinzelte Heiterkeit – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Also, werte Kollegen der Opposition, bei allem Respekt: Im Gegensatz zu Ihnen haben wir damals schon angesetzt, um unsere Studierenden leichter als künftige Strafrechtler in der Justiz gewinnen zu können. Für die CDU sage ich außerdem: Die Abschaffung der zweistufigen Ausbildung, wie die SPD es vorschlägt und konkret erwägt, ist falsch. Wir wollen das Erste und das Zweite juristische Staatsexamen beibehalten. (Beifall CDU) Zum Pakt für den Rechtsstaat: Da sind wir heute schon weiter als im März. Was wir aus Berlin hören und im Koalitionsvertrag lesen, kann uns in hohem Maße erleichtern. Der Bund ist sich seiner Verantwortung für die Justiz auch im Rahmen der Unterstützung der Länder bewusst. Zu den extremen Engpässen bei den Haftplätzen: Wir müssen davon ausgehen, dass der Bedarf hoch bleibt. Deshalb gilt es nicht nur, die bereits konkret bevorstehenden Kapazitätserweiterungen in den JVAen mindestens im Zeitplan durchzuführen, sondern auch zusätzliche Plätze in Moltsfelde zu erschließen. Unser Jugendarrest ist hervorragend konzipiert und gestaltet, aber seit vielen Jahren ist klar, dass wir ihn gemessen am Bedarf überdimensioniert haben. Eine bauliche Teilung und Trennung ermöglicht es uns deshalb, dort mit einem vernünftigen Mitteleinsatz kurzfristig weitere Plätze zu erschließen. Auch hierfür werbe ich um Ihre Zustimmung. Im Übrigen bin ich gern bereit, die vielen gewichtigen Fragestellungen, die wir heute Nachmittag aufwerfen, im Rahmen eines Gesprächs mit dem Ministerium im Ausschuss weiter zu vertiefen. – Vielen Dank. (Marion Schiefer) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Jan Kürschner das Wort.

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Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe SPD, aus Sicht der Opposition das Thema Überlastung der Strafjustiz und des Justizvollzuges aufzuwerfen und zu sagen: „Man müsste da mal was tun“, und dann in der Problembeschreibung zu verharren, ist das gute Recht der Opposition. Was ich mir von der SPD wünsche: Rufen Sie die neue Bundesjustizministerin an. Der Pakt für den Rechtsstaat 2.0 muss jetzt gleich als Erstes kommen. Ringen Sie ihr das ab, falls Sie sozusagen die Kraft dazu aufbringen. Sehr wichtig wäre auch auf Bundesebene – da ist natürlich die Bundes-CDU genauso gefragt –, (Serpil Midyatli [SPD]: Zur Sache, bitte!) ein weiteres Ampelprojekt zu Ende zu führen, nämlich das Strafrechtspflegestatistikgesetz, damit wir mitten im 21. Jahrhundert endlich Verlaufsdaten aus der Justiz bekommen können. Auf Landesebene wollen wir in der Koalition Problemlösungen betreiben, indem wir möglichst konkrete Vorschläge machen, nämlich die aus unserem Antrag. Wenn man die Personalstärke der Polizei um zehn Prozent erhöht, wie es in Schleswig-Holstein geschehen ist, muss man eben auch bei den Staatsanwälten ran. Das tun wir bekanntlich. Dasselbe muss aber zwangsläufig auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und im Strafvollzug geschehen. Es hilft ja nichts, wenn wir nur eine Stelle in der Kette der beteiligten Behörden stärken. Dann entstehen Flaschenhälse, und das müssen wir vermeiden. Darauf achten hoffentlich auch alle. Wir schauen auf die gesamte Prozesskette und verstärken, wo es nötig ist. Das ist leider keine Selbstverständlichkeit und geht natürlich auch immer nur da, wo Mittel und Personal da sind. Wenn man die Polizei weiter ausbaut und die Aufgaben wachsen, Vorschriften komplizierter werden, aber man im Bund keinen zweiten Pakt für den Rechtsstaat auf den Weg bringt, dann wird der Flaschenhals nicht weiter, und es dauert länger, bis das hindurchfließt, was hindurchfließen soll. Der Pakt für den Rechtsstaat 2.0 muss daher auf jeden Fall kommen, damit unsere Justiz insgesamt überhaupt arbeitsfähig bleibt. Bei alldem dürfen wir auch nicht vergessen: Polizei, Justiz und Strafvollzug sind nur eine Seite der Medaille. Sie schreiten eigentlich erst ein, wenn es zu spät ist. Wir müssen da eher an die Wurzel ran. Mindestens genauso wichtig und vielleicht sogar noch wichtiger wäre es, wenn das Land noch mehr in Bildung, Integration und Resozialisierung investieren könnte; (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn das schafft Sicherheit bei den Menschen und einen optimistischeren Blick nach vorn im Leben und wirkt so der Kriminalität im Ganzen entgegen. Zum Schluss möchte ich für die Gesamtheit hier im Saal etwas hervorheben. Die Jugendkriminalität in Schleswig-Holstein ist laut der polizeilichen Kriminalstatistik für 2024 gesunken, nicht gestiegen – gesunken, nachdem sie 2023 zunächst einmal gestiegen war. Das war aus meiner Sicht wohl ein Corona-Nachholeffekt. Langfristig gibt es ohnehin ein deutliches Absinken der Jugendkriminalität, erst recht im Vergleich zu fast prähistorischen Zeiten ohne flächendeckende Verbreitung des Smartphones. Auch deswegen ist der Jugendarrest in Moltsfelde sehr wenig belegt, und die Arrestanstalt ist dort schon lange nicht mehr ausgelastet. Daher halte ich es für eine ganz hervorragende Idee, die Anstalt baulich zu halbieren und eine Hälfte für den Erwachsenenstrafvollzug zu nutzen. Das soll gemacht werden. Natürlich muss man sehr darauf Acht geben, dass die Jugendlichen keinen Kontakt zu den Erwachsenen bekommen, (Zuruf Birte Pauls [SPD] – Weitere Zurufe) aber ich habe Vertrauen in das Ministerium, dass das gelingen wird und die Situation im Vollzug deutlich entlasten kann. Ansonsten muss abgewartet werden, bis das Land den beschlossenen Personalaufbaupfad im Justizvollzug zu Ende gegangen ist. Erst dann kann man bewerten, wie sich dieser Weg auch am Ende bemerkbar macht, bevor man einen Landesaktionsplan aufsetzt. Aber wir können das gern im Ausschuss weiter diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es eine Kernaufgabe des demokratischen Rechtsstaates gibt, dann ist es, dafür zu sorgen, dass die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols tatsächlich in den Händen des Staates liegt und konsequent verfolgt wird. (Beifall FDP, SSW und Marc Timmer [SPD]) Das ist gerade in Zeiten, in denen an einigen Stellen Demokratiegefährder unterwegs sind, nicht trivial. Die Dinge selbst in die Hand nehmen zu wollen und dafür zu werben, dass man in einem Staat unsicher sei, das ist etwas, was Populisten gern ausnutzen. Deshalb ist es, und da bin ich dem Antragsteller dankbar, nicht von der Hand zu weisen, dass die Entwicklung, die wir da erleben, eine schwierige Entwicklung ist. Unsere Strafgerichte sind überlastet, unsere Staatsanwaltschaften nach wie vor unterbesetzt. PEBB§Y-Auslastung: 80 Prozent – das ist unterbesetzt, keine Frage. Kollege Timmer, es ist nur eines nicht ganz fair: Man muss anerkennen, dass diese Landesregierung in den letzten drei Jahren massive Schritte unternommen hat, um das zu ändern. Das, finde ich, gehört zur Fairness dazu. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Marc Timmer [SPD]) 42 zusätzliche Stellen – ehrlich gesagt, jeder andere von uns, der hier im Parlament sitzt, hätte viel mehr nicht machen können, auch gerade, weil es nicht so einfach ist, die personellen Ressourcen dafür zu bekommen. Das heißt, das Thema Personalaufbaupfad ist, nicht nur bei den Staatsanwaltschaften, auch im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, danach durch Umverlagerung im Hinblick auf mehr Strafkammern – ja, alles notwendig –, auch angegangen. Fairerweise muss man das sagen. Es ist kein Phänomen in Schleswig-Holstein allein, dass unsere Justizvollzugsanstalten in der Art und Weise belegt sind, wie wir es uns eigentlich für die touristischen Betriebe vorstellen. Das ist eine schwierige Entwicklung, wenn ich das einmal sagen darf, die wir etwas genauer in den Blick nehmen sollten. Wie kommt es eigentlich, dass die Verurteilung zu Freiheitsstrafen, nicht zur Bewährung, in dem Maße in den letzten Jahren ansteigt? Wo kommt das her? Welche Deliktstypen sind das? Warum kommen wir zu so einer massiven Auslastung, nicht nur in schleswig-holsteinischen Justizvollzugsanstalten, sondern insgesamt? Aber auch da, und das will ich ausdrücklich anerkennen, sagt die Landesregierung: Wir schaffen zukünftig insgesamt 150 zusätzliche Haftplätze. Aber dem Phänomen etwas näherzutreten und etwas mehr nach den Ursachen zu gucken, wie es eigentlich dazu kommt, das scheint mir schon auch wichtig zu sein. Denn wir werden, das ist meine schwierige Prognose, nicht einfach immer nur mit dem Nachsteuern an Personal dem ganzen Thema hinterherkommen können. Wenn Sie sich allein bestimmte Deliktsphänomene ansehen, ob sie aus dem Bereich der Cyberkriminalität kommen oder aus dem Bereich der sexuellen Darstellungen von Kindern – das Ansteigen der Ermittlungstätigkeiten dazu, weil im Internet durch amerikanische Zulieferung von Daten dazu Ermittlungsverfahren geradezu explodieren –, das werden wir nicht einfach mit dauerhaft immer mehr Personal beantworten können. Dazu steigt das zu intensiv. Ich finde, die Lage ist in Teilen wirklich schwierig. Ich teile Ihre Einschätzung nicht, Kollege Timmer, dass wir in Schleswig-Holstein davor stehen, dass in den Justizvollzugsanstalten menschenunwürdige Verhältnisse drohen. Die Einschätzung teile ich nicht. Mein letzter Besuch in Neumünster ist nicht so lange her, da ist zwar volle Belegung, aber da ist nichts von Menschenunwürdigkeit, sondern da ist eine Reaktion gewesen, die ich auch nicht anders getroffen hätte: Ersatzfreiheitsstrafen aussetzen und das jetzt weitere drei Monate machen, um damit etwas Entlastung zu schaffen – ja Gott, was willst du an der Stelle anderes machen? Da finde ich, ehrlich gesagt, die Reaktion völlig in Ordnung. Jetzt komme ich zu Ihrem Antrag, Frau Kollegin Schiefer, und zu dem, was Sie alles vorschlagen. Ihre Vorschläge sind interessant, aber ehrlicherweise, wenn es um die Personalrekrutierung geht, verweisen Sie hier auf eine Juristenausbildungsordnung, die Sie in der Tat verändert haben, und sagen dann, wir seien dagegen gewesen. – Ja, wir waren dagegen. Warum waren wir denn dagegen? – Weil wir nicht wollten, dass die Studentinnen und Studenten, die Jura studieren, bei ihrer Examensprü- (Dr. Bernd Buchholz) fung noch stärker belastet werden und das Land Schleswig-Holstein als ihren Prüfungsort meiden. Wir sind jetzt das einzige Bundesland, in dem eine zusätzliche Klausur geschrieben werden muss. Das hat – das werden wir prüfen, deshalb da unser Änderungsantrag – aus meiner Sicht nicht dazu geführt, dass wir mehr Menschen in die Strafjustiz in Schleswig-Holstein bekommen, bis jetzt jedenfalls nicht. (Beifall SPD – Zuruf Marion Schiefer [CDU]) – Aber das wird es auch nicht, Frau Kollegin Schiefer. (Marion Schiefer [CDU]: Doch!) Wir evaluieren das gern gemeinsam; aus meiner Sicht wird es das nicht. Lassen Sie mich abschließend noch einen völlig anderen Gedanken hier reinbringen. Wir werden auch im Bereich der Justiz- und Strafverfolgung die Frage nach der Effizienz von bestimmten Verfahren stellen müssen. Ehrlicherweise ist die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage zu den Einstellungen aus Opportunitätsgründen ja durchaus interessant. Ich will jetzt auf die genauen Zahlen und die Differenzen gar nicht eingehen. Aber wenn über 50 Prozent der Opportunitätseinstellungen wegen Geringfügigkeit ohne jede Auflage und ohne jedes zusätzliche Thema stattfinden, also über 50 Prozent der Verfahren von der Polizei ermittelt werden, anschließend in einen staatsanwaltschaftlichen Vorgang gepackt werden, um dann nach dem Prinzip „Entgegennehmen, lochen, abheften und Einstellungsbescheid ausfüllen“ behandelt werden und nichts anderes als ein Einstellungsbescheid resultiert, dann muss man sich fragen, ob das nicht anders geht. Ich finde schon, dass man sich dem Vorschlag der GdP einmal inhaltlich nähern muss, der Frage nachzugehen, ob es nicht mit Ermahnung auch Einstellungen direkt durch die Polizei geben kann. (Beifall Anne Riecke [FDP]) Das sind Themen, die wir ebenfalls als Entlastung unseres Systems brauchen. Wir sollten das alles, weil es ein wirklich sehr ernstes Thema ist und es uns noch viele Jahre begleiten wird, im Ausschuss erörtern. Ich bin dankbar dafür, dass die Kollegin Schiefer meinem Antrag auf Ausschussüberweisung schon vorher zugestimmt hat. Wir sollten das gern machen. Wir haben eine Große Anfrage zur Lage der Justiz gestellt, –

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Dr. Bernd Buchholz FDP

– die uns hoffentlich im Juli in die Lage versetzt, das ganze Thema hier noch einmal intensiv zu diskutieren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und Marc Timmer [SPD])

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat nun die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Öffentlichkeit bekommt über die Zeitungsberichterstattung Folgendes mit: Zehntausende Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte seien offen. Strafverfahren dauerten immer länger und würden komplexer, und die personelle Lage in der Justiz werde immer schlechter. Das sind nur die Aussagen aus einem einzelnen Artikel der KN vor ein paar Wochen. Das Thema ist an sich kein neues. Steigende Fallzahlen und immer komplexer werdende Ermittlungsverfahren werden schon lange aus Reihen der Strafjustiz und der Polizei moniert. Auch die Strafvollzugsbediensteten warnen seit geraumer Zeit vor Überbelegung im Strafvollzug. Sicher ist: Die Gefängnisse sind zu voll. Ansonsten hätten die Ersatzfreiheitsstrafen zu Beginn des Jahres nicht ausgesetzt werden müssen. Von den 1.116 Plätzen im geschlossenen Männervollzug waren im Januar 1.069 belegt, im geschlossenen Frauenvollzug zeitgleich alle 60 Plätze. Das Ministerium ließ verlauten, dass Behelfsbelegungsplätze genutzt würden, um der Situation zu begegnen. Wir hörten auch davon: 2024 sind in Schleswig-Holstein sieben Angeklagte vorzeitig aus der U‑Haft entlassen worden. Während das Ministerium bestreitet, dass es eine strukturelle Überbelastung der Strafkammern gebe, sehen der Richterverband und die Gewerkschaft der Polizei den Personalmangel bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten als ausschlaggebend dafür an. Jetzt stellt sich die Frage: Ist die Justiz in Schleswig-Holstein am Limit? Sind Strafjustiz und Justizvollzug momentan strukturell überlastet? – Die Regierung kann aus meiner Sicht diese Fragen bisher nicht beantworten und diese Tatsachen und Presse- (Sybilla Nitsch) meldungen aber auch nicht ausräumen. Da sehe ich ein Problem. Gleichzeitig habe ich im Ohr, wie Herr Güntge als Leitender Oberstaatsanwalt uns erst vor Kurzem versicherte, dass die vorzeitigen Entlassungen aus der Untersuchungshaft vor allem an individuellen Fehlentscheidungen und nicht an strukturellen Problemen gelegen hätten. Die Antwort auf die eben gestellte Frage wäre aus meiner Sicht momentan daher leider noch: Wir wissen es nicht, weil die Aussagen einfach zu sehr auseinandergehen. Man merkt das auch beim von der SPD eingebrachten Antrag, den ich in seiner Intention sehr gut verstehen kann: „Es ist … zu befürchten“, es erscheint „gefährdet“, man äußert sich „besorgt“. Wirklich diskutieren können wir, fürchte ich, erst in ein paar Monaten, wenn die Ergebnisse der Großen Anfrage vom Kollegen Buchholz zur Lage der Justiz in Schleswig-Holstein vorliegen. Der Bund der Strafvollzugsbediensteten warnt schon lange vor der angespannten Belegungssituation der Justizvollzugsanstalten im Land. So fänden zum Beispiel Doppelbelegungen teilweise ohne die Zustimmung der betreffenden Gefangenen statt. Ich kann für mich feststellen, dass ich mich in einem Bereich sehr gut informiert fühle, und zwar, wenn es darum geht, die personelle und räumliche Situation in Justizvollzugsanstalten zu bewerten. Da hat der geschätzte, jetzt in anderen Bereichen tätige Kollege Lars Harms diesen Berichtsantrag noch gestellt, und der schriftliche Bericht liegt uns für die Beratung heute vor. Auch als Lob an die Landesregierung kann ich sagen: Der Informationsgehalt ist gut, (Beifall Marion Schiefer [CDU]) sollte aber trotzdem in weiteren Beratungen vertieft betrachtet werden, weil einige Punkte doch Anlass bieten, ein bisschen besorgt zu sein. Zum Beispiel die personelle Situation in den Justizvollzugsanstalten stellt sich zum Stichtag 31. Dezember 2024 an einigen Orten besonders schlecht dar. Die Justizvollzugsanstalten in Itzehoe und Flensburg waren mit einer Quote von 0,88 besetzt, und die Jugendhaftanstalt Moltsfelde lag bei 0,89. Ebenfalls hatten wir die Lage für die Abschiebehafteinrichtung Glückstadt erfragt. Hier beträgt die Besetzungsquote 70,79 Prozent. Die Bewerbersituation ist laut Aussage der Landesregierung weiterhin schwierig. Wenn wir uns die Altersabgänge anschauen, beruhigt das nicht. 36,3 Prozent der Bediensteten sind 50 Jahre oder älter. Gucken wir dann auf den Gesundheitszustand und die Arbeitszufriedenheit, lassen einige der folgenden Ergebnisse aufhorchen. Nur 49 Prozent der Bediensteten schätzen ihre Arbeitsfähigkeit als gut bis sehr gut ein. Nur 73 Prozent der Bediensteten schätzen ihre Gesundheit als gut bis ausgezeichnet ein. Nur 68 Prozent der Bediensteten sind mit ihrer Arbeit zufrieden oder sehr zufrieden. Für mich heißt das: Es gibt offensichtlich einige Bereiche, in denen nachgesteuert werden muss. Wir brauchen mehr Haftplätze. Die angekündigte Gerichtsstrukturreform hat für enorm viel Wirbel und Frust gesorgt. Die Skandale einer einzelnen Jugendanstalt möchte ich hier heute gar nicht weiter thematisieren. Von daher passt es sehr gut, dass Marc Timmer die Landesregierung auffordert, bis zum Ende des Jahres einen Aktionsplan zur Entlastung von Strafjustiz und Strafvollzug auszuarbeiten. Bis dahin würde ich mich freuen, wenn wir im Innenund Rechtsausschuss die Themen erneut beraten, um herauszufinden, wo der Schuh wirklich drückt. Vielen Dank, Frau Schiefer, dass Sie als Koalitionsvertreterin hier auch schon ein positives Signal gegeben haben. – Danke schön. (Beifall SSW, Marc Timmer [SPD] und Dr. Bernd Buchholz [FDP])

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ging ein Gerücht um in Schleswig-Holstein, monatelang. Studierende waren verunsichert, Schulen waren verunsichert, viele andere Menschen auch, die sich mit dem Thema befassten. Es war die Frage: Plant die Landesregierung, das Referendariat in Schleswig-Holstein zu verkürzen? Damit wandte man sich fragend im Ausschuss an die damalige Bildungsministerin Prien, die keine Antwort auf diese Frage gab. Damit wandte man sich per Kleiner Anfrage schriftlich an das Bildungsministerium und erhielt zur Antwort, viele Optionen würden geprüft, und die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. (Zuruf Martin Balasus [CDU]) Man versuchte, sich per Zwischenfrage hier in einer Landtagsdebatte an die Bildungsministerin Prien zu wenden. Sie wissen alle, wie es die ehemalige Bildungsministerin mit Zwischenfragen hielt: keine Antwort. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Jetzt endlich herrscht Klarheit. Dafür, meine Damen und Herren von CDU und Grünen, ein großes Dankeschön. Mit Ihrem Antrag stellen Sie klar: Es wird in Schleswig-Holstein keine Verkürzung des Referendariats geben, und das ist gut so. (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Andreas

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Andreas Hein CDU

Die Panik hat nur die SPD gemacht!) Ansonsten ist das wieder ein Antrag, der viel Prüfen und viel Lyrik beinhaltet – und irgendwie auch Schönes. Sie wollen heute im Landtag beschließen, dass eine „hochwertige Lehrkräftebildung … Grundlage für guten Unterricht“ ist. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall SPD – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Oh!) Man müsste sich mal vorstellen, was passiert, wenn Sie das heute nicht beschließen. Wäre dann möglicherweise eine hochwertige Lehrerbildung nicht die Grundlage für guten Unterricht, meine Damen und Herren? Oder ist sie es bis heute nicht gewesen und wird es aber ab morgen sein? (Beate Raudies [SPD]: Ab morgen! Genau!) Was ich gut finde, ist, dass Sie die Prüfung der Frage, was eigentlich hochwertige Lehrkräftebildung ist, gemeinsam mit vielen Expertinnen und Experten und Betroffenen im Lande durchführen wollen. (Peer Knöfler [CDU]: Hört, hört!) Was ich besser fände, wäre, wenn Sie sich überlegen würden, was Sie für eine hochwertige Lehrerbildung und für die Grundlage für guten Unterricht schon heute hier beschließen könnten. Denn wer, wenn nicht der Landtag, ist dazu in der Lage, konkrete Beschlüsse für eine hochwertige Lehrerbildung zu fassen? Ich will Ihnen dafür nur zwei Beispiele nennen: Das eine ist, dass mich momentan nicht überzeugt, was ich zur neuen Grundfinanzierung unserer lehrkräftebildenden Hochschulen höre. Da scheint es so zu sein, dass die Lehrkräftebildung in Zukunft massiv schlechtergestellt werden wird. Wir hören, dass in Flensburg große Teile des akademischen Mittelbaus fürchten, ihre Verträge nicht verlängert zu bekommen. Wir hören, dass Verhandlungen zu Professuren, die offen sind, ins Stocken geraten sind, weil man nicht weiß, ob überhaupt noch Mit- (Martin Habersaat) telbau zugeordnet werden kann. Wir lesen, dass die CAU mit der neuen Grundfinanzierung vor allem deshalb nicht einverstanden ist, weil die Lehrkräftebildung schlechter finanziert wird. Wir haben das im Ausschuss diskutiert, und was mich da besonders überrascht hat, waren die Ausführungen zu der Frage: Wie viel Geld gibt es eigentlich für welchen Studierenden? – Das hängt zumindest zum Teil vom Zufall ab, nämlich von der Frage, ob jemand bei der Einschreibung angibt, er möchte gerne Lehrkraft für Physik und Deutsch werden – dann gibt es mehr Geld –, oder ob er einträgt, er möchte Lehrkraft für Deutsch und Physik werden – dann gibt es weniger Geld. Das kann doch nicht das Ergebnis einer jahrelangen Prüfung einer neuen Grundfinanzierung sein, und das kann auch nicht erst in fünf Jahren im Rahmen einer Evaluation geheilt werden! Da müssten Sie schon vorzeitig tätig werden. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Wenn ich diese beiden Punkte jetzt zusammenfasse – – Ach so, den zweiten habe ich noch gar nicht genannt. Gleichzeitig haben Sie sich überlegt, dass es eine gute Idee sein könnte, von den künftigen Lehramtsstudierenden wie von allen anderen Studierenden 60 Euro zusätzlich an Semestergebühr einzusammeln. Jetzt habe ich zwei Punkte im Raum, und wenn ich die zwei Punkte nehme – Sie wollen ein schlechteres Produkt verkaufen und dafür mehr Geld von den Studierenden nehmen –, dann sage ich Ihnen: Das ist in der Vergangenheit oft keine erfolgreiche Strategie gewesen. (Beifall SPD) Und das vor dem Hintergrund, dass an vielen Schulen die Lage ernst ist. Wir können uns weitere Fehler der Günther-Regierung in der Lehrkräftebildung nicht mehr leisten. (Beifall SPD) Wir haben heute an unseren Schulen zwölf Prozent Lehrkräfte, die gar keine Lehrkräfte sind. Zwölf Prozent der Menschen, die da unsere Kinder unterrichten, sind gar keine ausgebildeten Lehrkräfte. An Grundschulen sind es schon 17,3 Prozent. Fast jede fünfte Lehrkraft an unseren Grundschulen ist keine ausgebildete Lehrkraft, und Sie verschlechtern die Lehrerausbildung und verschlechtern die Studienbedingungen für die jungen Menschen, die wir doch so dringend brauchen. Was Sie immerhin versuchen – jetzt komme ich zum nächsten Antrag –, ist, mit der Abordnung Plus die Lage im Land ein bisschen gleichmäßiger zu gestalten und Lehrkräfte in die Provinz zu entsenden. Für drei Jahre muss da hin, wer an eine der beliebtesten Schulen im Land möchte. Das ist im Prinzip einen Versuch wert. Ich habe mich gefreut zu sehen, dass Sie mit Ihrem Änderungsantrag immerhin einen von unseren drei Punkten aufnehmen und das flexibler gestalten wollen. Aber es ist doch absurd, erwachsenen Menschen zu sagen: Wenn du an diese eine Schule in Kiel möchtest, dann musst du erst drei Jahre nach Wedel und darfst zum Beispiel nicht drei Jahre nach Geesthacht. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] – Martin Balasus [CDU]: Wedel ist sehr schön!) Diese Flexibilität wollen Sie möglicherweise schaffen. Was ich nicht verstehe, ist, warum Sie den Schulen, die für drei Jahre jemanden in die Provinz entsenden, nicht erlauben, für drei Jahre eine Vertretung einzustellen. Das ist doch absurd. Die stellen heute eine Lehrkraft ein, schicken die für drei Jahre in die Provinz und dürfen für diese gesamten drei Jahre keinen Vertrag mit einer Vertretungslehrkraft schließen, sondern immer nur für ein halbes oder ein Jahr. Der letzte Punkt: Erlauben Sie doch den Schulen, heute schon, jemanden für einen Platz einzustellen, den Sie in drei Jahren haben! Denn wir brauchen doch auch heute schon die Leute an den Schulen. Vielleicht geben Sie sich da auch noch einmal einen kleinen Ruck. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Balasus das Wort.

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Martin Balasus CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht: Aber was es gerade so Neues bei Harry und Meghan gibt, das ist mir persönlich ziemlich egal. Mich interessiert auch nicht, wer wen aus dem Adel gerade heiratet oder geheiratet hat – auch nicht, wenn ich beim Zahnarzt oder beim Friseur bin. (Martin Balasus) (Sybilla Nitsch [SSW]: Ach komm! – Zurufe SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch langweiliger kann es für mich – in meinen Augen zumindest – nur noch werden, wenn man Adelsverbindungen aus der Vergangenheit betrachtet. Das krönende Beispiel: „Das höfische Heiratsverhalten des spätmittelalterlichen Adels“. – Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nur etwas für richtige Feinschmecker – und für Kollegin Kleinschmit, sagte sie mir gerade. Genau dieses Seminar mit diesem Titel aber wurde während meines Geschichtslehrerstudiums an der Universität angeboten. Da fragt man sich doch: Werde ich das wirklich später an der Schule brauchen? Müssen Schülerinnen und Schüler das wirklich wissen? (Dr. Heiner Garg [FDP]: Und?) – Die Antwort kennen Sie alle: Nein, das kann man auch beim Friseur lesen. Es muss doch so sein: Das an der Uni Gelernte bildet die Basis für die spätere berufliche Tätigkeit. Für das Lehramtsstudium würde das bedeuten, Überblickswissen zu sammeln, exemplarisch bei einigen Themen in die Tiefe zu gehen, wissenschaftliches Arbeiten zu lernen, die pädagogischen Schwerpunkte bei Didaktik und Methodik zu setzen sowie erste Erfahrungen in der Praxis zu sammeln. Denn nur so kann man ja für sich selbst klären: Bereitet mir die Arbeit mit Kindern wirklich Freude? Ist das etwas für mich? Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine qualitativ hochwertige Lehrkräftebildung ist das Fundament eines guten Unterrichts. Die KMK empfiehlt, die drei Phasen der Lehrkräftebildung, also Studium, Vorbereitungsdienst und Berufseinstieg, enger zu verzahnen und Inhalte und Systematik aufeinander abzustimmen. Man könnte auch sagen: Ausbildung aus einem Guss. Nur so fühlen sich Referendare im Vorbereitungsdienst sicherer. Nur so kann frühzeitig erkannt werden, ob dieser Beruf einem auch wirklich gefällt. Nur so kann der Praxisschock, von dem manche Berufsanfänger berichten, gemildert werden. Das ist der richtige Ansatz. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deshalb bitten wir die Landesregierung, einen offenen, partizipativen Prozess mit allen relevanten Stakeholdern einzuleiten, um diese engere Verzahnung der drei Phasen der Lehrkräftebildung auf den Weg zu bringen. Wünschenswert wären dabei zum Beispiel eine intensivere Kooperation zwischen Hochschulen oder Hochschule und IQSH, Mentoringprogramme, Reflexionsseminare in der Berufseinstiegsphase oder Betreuungsangebote für den Übergang Studium–Beruf. Mit diesen Vorhaben befinden wir uns voll und ganz auf KMK-Linie. Aber einen Unterschied gibt es dann doch. Den sprach auch Kollege Habersaat eben an. Laut Kultusministerkonferenz könnte unter bestimmten Voraussetzungen der Vorbereitungsdienst von 18 auf zwölf Monate reduziert werden. Als ich anfing, waren das gerade 18 Monate geworden. Das wurde gerade eingeführt, vorher waren es 24 Monate. Das würde jetzt demgegenüber eine doppelte, eine erneute Verkürzung darstellen. – Das wollen wir aber hier in Schleswig-Holstein nicht. Schließlich bildet das Referendariat das Herzstück der Lehrkräfteausbildung. Hier sollen vielfältige Erfahrungen gesammelt werden. Man soll sich ausprobieren, man soll gegenseitig hospitieren, und man soll kooperieren. Dafür braucht es vor allem eines, nämlich Zeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch der FDP scheint die Weiterentwicklung der Lehrkräfteausbildung ein ganz wichtiges Anliegen zu sein. Sehr gut. (Annabell Krämer [FDP]: Schon immer, Herr Kollege! – Christopher Vogt [FDP]: Das merkst du erst jetzt?) – Das wusste ich schon immer! – Denn sie schlägt mit einem Antrag vor: „Duales Lehramtsstudium jetzt!“. (Beifall FDP) Ich möchte daran erinnern, dass wir dieses Thema – ich habe noch einmal nachgeschaut – vor elf Monaten hier ausführlich diskutiert haben. Wir haben damals den Vorschlag verworfen, da Experten erhebliche Zweifel an den Erfolgsaussichten haben, Gewerkschaften das Ganze kritisch sehen und unzählige Fragen offen geblieben sind. Zum Beispiel: Wer bezahlt das Ganze? Wer begleitet die Studenten und Studentinnen in der Praxis? – Das ist nur ein Auszug aus der Liste der offenen Fragen. Die KMK gibt übrigens zu bedenken, dass Dualstudierende in Hinsicht auf ihre Kompetenzentwicklung nicht in gleicher Weise von Lerngelegenheiten im Studium profitieren würden wie Vollzeitstudierende. Oder einfacher ausgedrückt: Wer zwei oder drei Tage in der Woche an der Schule ist, der studiert natürlich länger.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Balasus, gestatten Sie eine Zwischenfrage/Anmerkung des Herrn Abgeordneten Vogt?

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Christopher Vogt FDP

Lieber Herr Kollege, wir haben das auch deshalb noch einmal eingebracht, weil das ein Baustein sein kann in einer Strategie zur verbesserten Lehrkräftegewinnung, die ein bisschen breiter sein muss. Ihre frühere Bildungsministerin, Frau Prien, hat in der Debatte immer nur gesagt, das kann nicht das Allheilmittel sein. Das sagt auch niemand. Es ist ein Projekt oder ein Baustein, den viele Bundesländer derzeit verfolgen, zum Beispiel Länder wie BadenWürttemberg, Bayern, wie andere Bundesländer, Hessen. Also, es sind viele Bundesländer, die diesen Weg gehen, gerade im Bereich der Informatik, weil sie einfach sehen, es braucht sozusagen eine andere Klientel, die man anspricht, andere Möglichkeiten. Deswegen ist das, glaube ich, aus meiner Sicht – – (Ausfall Mikrofonanlage) – Ich glaube, Sie haben gesagt oder wollten sagen, dass es ein guter Vorschlag ist. Ich weiß, dass andere Bundesländer diesen Weg gehen oder diesen Weg prüfen. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) – Bitte? (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) – Ich kann antworten, ja. Also, andere Bundesländer gehen diesen Weg oder prüfen den Vorschlag. Nichtsdestotrotz würde sich – das ist eine ganz einfache Geschichte – die Studienzeit verlängern, und damit ist das momentan nicht dienlich. Das ist natürlich so. Du bist dann länger dabei oder kannst natürlich nicht so tief in die Materie eindringen, wenn du nur drei Tage in der Schule bist und zwei Tage eben nicht. Ist doch eine ganz einfache Sache. Die Qualifizierung in den Studieninhalten ist bei fünf Tagen die Woche Universität natürlich deutlich größer, als wenn man sofort in die Praxis eintaucht. (Beifall Peer Knöfler [CDU]) Aber unser Weg ist der Mittelweg, indem wir beides miteinander verzahnen, nämlich Studium und Vorbereitungsdienst. Das ist der Weg. So. Ich konstatiere, in den letzten elf Monaten hat sich die Faktenlage zum dualen Studium in dieser Situation nicht sonderlich verändert. Deshalb plädieren wir auch heute nicht für ein duales Studium. Nun liegt uns noch ein SPD-Antrag zu dem Konzept Abordnung Plus vor. Mit diesem will das Ministerium Nachwuchskräfte aus Regionen mit Lehrkräfteüberversorgung, zum Beispiel Kiel und Flensburg, für drei Jahre in Bedarfsregionen abgeben, um dort Personallücken, die sich aufgetan haben, temporär zu schließen. Es kann ja nicht jeder hier in Kiel oder Flensburg bleiben. Ich sage einmal, auch Pinneberg oder Dithmarschen brauchen dringend pädagogischen Nachwuchs. Und es ist sehr schön da, besonders in Pinneberg. Kollege Habersaat nennt Abordnung Plus in seinem Antrag eine interessante Idee, fordert aber eine bessere Umsetzung dieser. Natürlich ist die Idee gut, schließlich wirkt sie der ungleichen Verteilung, die de facto vorherrscht, entgegen, behält den ländlichen Raum und besonders die Mangelregionen im Auge. Und ja, die Idee ist noch frisch, ging gerade erst zum Halbjahr los, und in der jetzigen Form ist sie noch nicht der Weisheit letzter Schluss. Deswegen haben wir Ihnen einen Antrag vorgelegt, in dem wir diesen zentralen Aspekt, mehr Flexibilität bei der Wahl der Schule, berücksichtigen, und das Ganze möglichst zum Schuljahrsbeginn oder zum Einstellungsbeginn 1. August, also direkt nach den Sommerferien.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Balasus, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Habersaat?

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Herr Kollege. – Also, bei der Abordnung Plus sind wir in einem sehr konstruktiven Dialog, und da fordert, glaube ich, auch niemand Unmögliches. Mich würde interessieren, warum Sie nicht auch den anderen beiden Punkten unseres Antrags nähergetreten sind, die vor allem für die abgebenden Schulen eine Erleichterung des Verfahrens bedeutet hätten. – Das kann ich jetzt sagen. Ich war nämlich noch nicht fertig mit meinen Ausführungen zur Abord- (Martin Balasus) nung Plus. Ich glaube, beim Ihrem zweiten Punkt gehen Sie auf Mehrjährigkeit ein, also dass die Vertretungskräfte nicht nur ein Jahr an der Schule gebunden sein sollen, sondern das Ganze auf drei Jahre festgelegt werden soll. Nach unserer Auffassung konterkariert das die Zielsetzung von Abordnung Plus. Anders gefragt: Warum sollte sich jemand für Abordnung Plus und damit für den mutigen Schritt, die eigene Komfortzone zu verlassen, entscheiden, wenn man für drei Jahre erst einmal sicher an die Wunschschule gehen kann und dort unterrichten kann, Netzwerke sammelt und so weiter? Nein, in unseren Augen ist Ihr Vorschlag kontraproduktiv.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

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Martin Balasus CDU

Jetzt würde ich gern fortfahren. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gewinnung neuer Lehrkräfte und die vernünftige Ausbildung dieser sind der Garant für den Bildungserfolg unserer Kinder. Es braucht Mut, es braucht Entschlossenheit, um die Lehrkräftebildung fit für die Zukunft zu machen, und genau das tun wir in Schleswig-Holstein. Abordnung Plus, die Weiterentwicklung des Ganzen ist das jüngste Beispiel dafür. – Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Kristina Herbst

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir mit der Redeliste fortfahren, begrüßen Sie mit mir gemeinsam Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, zum einen Neumitglieder von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und zum anderen Neumitglieder der FDP. – Herzlich willkommen! (Beifall) Erlauben Sie mir noch den Hinweis, dass das Fotografieren von der Tribüne nicht erlaubt ist. Wir fahren fort, und für die FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Anne Riecke das Wort. Das ist die Rede zu Antrag c), dementsprechend in der Reihenfolge.

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Anne Riecke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser Bildungssystem steht von vielen Seiten unter Druck. Immer heterogenere Schülerschaften, ein beständig steigender Förderbedarf und dazu ein eklatanter Fachkräftemangel. Das belastet sowohl unsere Schüler als auch unsere Lehrer mittlerweile über das gesunde Maß hinaus. Dazu bescheinigen uns unsere Bildungsstudien fortwährend schlechte Ergebnisse. Es ist, denke ich mal, absehbar, dass viele dieser Schüler es später einmal schwer haben werden, zu einem guten Abschluss zu kommen und damit eine gute Berufsausbildung zu kriegen. Es ist daher ein unhaltbarer Zustand, dass in Schleswig-Holstein Woche für Woche viele Schulstunden ersatzlos ausfallen oder nur durch fachfremdes Personal notdürftig vertreten werden. (Beifall FDP und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Diese Realität ist in den Klassenzimmern, die übrigens fast alle überfüllt sind, leider längst Alltag geworden, ein Alltag, der weder den Schülern noch den engagierten Lehrkräften gerecht wird. Und das in einem Bundesland, das sich selbst den Bildungsaufbruch auf die Fahnen geschrieben hat. (Beifall FDP und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Die Wahrheit wird leider sein: Der Ausfall der Unterrichtsstunden und die Erosion der Unterrichtsversorgung von heute werden wir noch in den Ergebnissen vieler weiterer zukünftiger Bildungsstudien zu spüren bekommen. Es ist daher fatal, dass die Landesregierung bei der Bildung kürzt und diesen Zustand damit weiter verschärft. Der Hinweis, dass hier immer noch eine hundertprozentige Unterrichtsversorgung stattfindet – man hat eigentlich fast den Eindruck, dass das irgendwie auch ausreichend sei –, muss alle an Schule Beteiligten einfach nur noch staunen lassen. (Beifall FDP) Denn das, was wir derzeit in unserem Bildungssystem wirklich erleben, ist nicht weniger als eine schleichende, aber stetige Verschlechterung der Unterrichtsversorgung. Die wird sich in Zukunft sogar drastisch verschärfen, wenn die geburtsstarken Jahrgänge der Lehrkräfte in den Ruhestand gehen und dann der Lehrkräftemangel voll und ganz durchschlagen wird. Wenn wir hier jetzt nicht gegensteuern, wird der Unterrichtsausfall in Zukunft ganz andere Qualitäten und ganz andere Dimensionen annehmen. Es muss also unser Ziel sein, so viele Lehrkräfte wie möglich an unsere Schulen zu bekommen. Aus diesem Grund unterstützen wir den Antrag der SPD zur Weiterentwicklung des Programms Abordnung Plus. (Anne Riecke) Der Grundgedanke des Programms, Bedarfsregionen gezielter zu unterstützen, ist richtig. Allerdings hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Umsetzung zu starr, zu bürokratisch und nicht attraktiv genug für die Beteiligten ist. Dass die SPD hier nun nachsteuern möchte, ist ausdrücklich zu begrüßen. (Beifall FDP) Zum Alternativantrag der Koalition muss ich hier besonders hervorheben, es ist gut, dass es Beachtung findet, dass die sozialen Belange der einzelnen Bewerber endlich mit in den Vordergrund rücken; denn wir wollen nicht, dass sich Bewerberinnen und Bewerber in irgendeiner Weise dem ausliefern, dass sie dem ausgeliefert sind und unter Druck gesetzt werden, eine Stelle auch annehmen zu müssen. Deswegen ist diese Härtefallregelung, die nun hinzugefügt wird, nur zu begrüßen. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Insbesondere die Forderung nach einer Flexibilisierung der engen Eins-zu-eins-Zuordnung zwischen abgebenden und aufnehmenden Schulen ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wer bereit ist, Verantwortung in einer Bedarfsregion zu übernehmen, sollte nicht durch unnötige bürokratische Vorgaben in seiner Flexibilität eingeschränkt werden. Entscheidend ist doch, dass wir diejenigen unterstützen, die sich auf den Weg machen, nicht, dass wir ihnen noch unnötige Hürden in den Weg legen. Meine Damen und Herren, der Lehrkräftemangel braucht jetzt keine kosmetischen Korrekturen, sondern einen echten Aufbruch und diesen vor allem in der Lehrkräfteausbildung. Ein Baustein kann ein duales Studium sein, das Theorie und Praxis endlich konsequent miteinander verzahnt. (Beifall FDP und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Es ist einfach nicht mehr zeitgemäß, dass Lehramtsstudenten erst im Vorbereitungsdienst mit voller Wucht erfahren, was es heißt, vor einer Klasse zu stehen. (Beifall FDP und Jette Waldinger-Thiering [SSW] – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es! – Zuruf Martin Balasus [CDU]) Ja, ich weiß, es gibt Praktika, und wir haben bereits das duale Studium, Herr Balasus. (Zuruf Martin Balasus [CDU]) – Das weiß ich. – Wir haben das duale Studium schon vor elf Monaten – – Da war ich vielleicht nicht da, das kann man auch sagen, das haben wir gestern schon besprochen. Aber wer den Antrag gelesen hat, den wir gestellt haben, sieht, dass wir die Punkte, die in der schriftlichen Anhörung positiv hervorgehoben worden sind, in diesen Antrag geschrieben haben, um uns auf den Weg zu machen. Ich finde, wenn man eine schriftliche Anhörung macht, dann ist sie es wert, dass man versucht, das in irgendeiner Weise umzusetzen. (Beifall FDP – Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Hier wird gerade nur das Lehramtsstudium ausgebremst, nichts anderes. – Dass zu viele angehende Lehrkräfte trotz vollständiger akademischer Ausbildung den Lehrerberuf nicht antreten, ist nicht nur für junge Leute selbst tragisch, sondern für uns als Gesellschaft in vielerlei Hinsicht teuer. Dass es in dem Bereich ein Problem gibt, scheint auch der Landesregierung bekannt zu sein, wenn sie in ihrem Antrag fordert, dass die unterschiedlichen Phasen der Lehrkräftebildung besser miteinander verzahnt werden sollen. Leider finden sich in dem Koalitionsantrag viel zu kleinteilige Ansätze, die am System wenig ändern und in der Praxis kaum Auswirkungen haben dürften. Meine Damen und Herren, wenn wir immer noch Lehramtsstudenten und Studenten, die gerade anfangen, nach dem Studium bereits als Vertretungslehrkräfte einstellen, die eigenverantwortlichen Unterricht geben, dann ist es doch Zeit, hier zu handeln. (Beifall FDP und Jette Waldinger-Thiering [SSW] – Zuruf FDP: Richtig!) Meine Damen und Herren, wir brauchen junge Leute, die mit Lust und Überzeugung Lehrer werden, nicht trotz, sondern wegen einer guten Ausbildung und einer guten Ausbildungsstruktur. Wir können es uns nicht leisten, dass sich viele von einem Lehramtsstudium abschrecken lassen, weil ihnen die Praxisnähe fehlt, weil die Finanzierung zu unsicher ist oder weil der Weg zur ersten Unterrichtserfahrung zu lang ist. (Beifall FDP und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Mit unserem Antrag für ein duales Studium schaffen wir ein Angebot für genau diese Zielgruppen. Wir setzen auf ein attraktives, vergütetes Studium mit klaren Praxisanteilen, regionalem Bezug und einem echten Mehrwert für Schulen gerade dort, wo der Bedarf am größten ist. Die Studenten wissen von Anfang an, worauf sie sich einlassen, und die (Anne Riecke) Schulen können viel attraktivere und verlässlichere Personalplanungen vorantreiben, gerade an Schulen und in Landesteilen, wo es ohnehin an Lehrkräften und Unterrichtsversorgung mangelt. Ziel muss es sein, die Unterrichtsversorgung zu verbessern. Alles andere ist ein Bruch des Bildungsversprechens. Ich freue mich auf eine Diskussion im Ausschuss. (Beifall FDP und SSW)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ehrlich gesagt, ist heute ein besonderer Tag. Denn wir bringen hier einen Antrag zur Lehrkräftebildung ein. Ehrlich gesagt, ist dieses Thema einer der Gründe, warum ich überhaupt für den Landtag kandidiert habe, weil mir Lehrkräftebildung wirklich extrem wichtig und ein Thema ist, mit dem ich mich schon mein ganzes Leben auseinandersetze. Lehrkräfte sind zentral für gute Bildung an unseren Schulen. Sie lassen sich nicht einmal eben durch Maschinen ersetzen. Schülerinnen und Schüler kann man auch nicht einfach dem Computer oder der KI überlassen. Ich bin mir sicher, dass das hier niemand will. Deshalb brauchen wir gut ausgebildete Lehrkräfte. Wir haben viele sehr engagierte und kompetente Lehrkräfte an unseren Schulen. Der Großteil von ihnen arbeitet täglich daran, Kinder und Jugendliche bestmöglich auf ihr Leben vorzubereiten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Trotzdem können wir die Lehrkräftebildung natürlich weiter verbessern. Die Verantwortung dafür liegt genau bei uns, beim Land. Wir wollen dieser Verantwortung gerecht werden. Noch einmal: Auch heute leisten unsere Lehrkräfte Hervorragendes. Aber natürlich hat jeder und jede von uns auch einmal negative Erfahrungen mit Lehrkräften gemacht. Ich erinnere mich zum Beispiel an meine Klassenlehrerin auf der Realschule. Sie meinte damals, es sei keine gute Idee, dass ich mich am Gymnasium bewürbe und das Abitur anstrebte. Das würde ich nämlich eh nicht schaffen. Jahre später – da hatte ich mein Abi – habe ich sie noch einmal getroffen, und da sagte sie: Ja, die Gymnasiallehrkräfte hätten bessere Noten vergeben, weil sie gewusst hätten, dass ich von der Realschule gekommen sei. Das ist kein Unterstützen gewesen, wie ich das von Lehrkräften an unseren Schulen erwarte. Wenn ich heute mit Schüler_innengruppen spreche, höre ich solche Geschichten, ehrlich gesagt, häufiger. Ich betone dann immer: Das sind Ausnahmen. – Viele von ihnen haben natürlich auch Lieblingslehrkräfte, die Sie geprägt haben. Auch ich habe Lehramt studiert und mich während des Studiums oft gefragt: Wie schaffen wir es, Lehrkräfte an unseren Schulen zu haben, die junge Menschen bestärken, anstatt ihnen Steine in den Weg zu legen? – Ich glaube, ein ganz entscheidender Punkt dafür ist, dass wir eine bessere Verzahnung von Studium und Vorbereitungsdienst in unserer Bildungslandschaft bekommen. Viele von Ihnen haben sicherlich schon vom sogenannten Praxisschock im Vorbereitungsdienst beziehungsweise im Referendariat gehört. Das ist für manche der Moment, wenn sie direkt nach dem Studium an die Schule kommen und in den Vorbereitungsdienst einsteigen. Plötzlich kommen tausend Dinge auf sie zu: Unterricht vorbereiten, Fragen der Schulleitung beantworten, Schülerinnen und Schülern in den Pausen Fragen beantworten, Hospitationsunterlagen schreiben und sich schon darauf vorbereiten. Nicht alle erleben diesen Schock, aber viele berichten, dass sie das Studium nicht ausreichend auf diese Phase vorbereite. Genau da setzen wir mit unserem Antrag an. Wir wollen eine engere Verzahnung der ersten und zweiten Ausbildungsphase. Gemeinsam mit den Hochschulen soll ein Konzept dafür erarbeitet werden. Die Kooperation zwischen den Hochschulen und dem IQSH soll institutionell gestärkt werden. Zum Beispiel sollen regelmäßige Besuche der Studienleitungen in den fachdidaktischen Veranstaltungen der Hochschulen stattfinden. Das sind also nicht nur Prüfaufträge, wie es Martin Habersaat gerade gesagt hat – vielleicht müssen Sie das an der Stelle noch einmal lesen –, sondern das sind ziemlich konkrete Dinge. Frau Riecke, das ist doch auch kein Ausbremsen des Lehramtsstudiums. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Da frage ich mich wirklich, was Sie eigentlich gerade gelesen haben, jedenfalls nicht unseren Antrag. Zudem schaffen wir auch noch die Möglichkeit zur Abordnung von Lehrkräften an Hochschulen. Das gibt es zum Teil jetzt schon, aber wir wollen es auch umkehren. Wir wollen, dass zum Beispiel Hochschuldozierende an Schulen abgeordnet wer- (Malte Krüger) den können. Zumindest wollen wir prüfen, ob das möglich ist. Wir hören, dass das etwas sein kann, was wirklich zu einer Entlastung führen kann. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir schon bei Abordnungen sind, dann möchte ich natürlich noch auf den zweiten Antrag zu sprechen kommen, mit dem wir uns hier befassen. Darin geht es auch um Abordnung. Das ist eine andere Art von Abordnung. In den letzten Jahren war hier im Landtag der Lehrkräftemangel immer wieder Thema. Auch in früheren Legislaturperioden haben wir uns immer wieder mit dem Lehrkräftemangel beschäftigt. Besonders das Ungleichgewicht zwischen Stadt und Land, zwischen Ost und West, also zwischen Ostküste und Westküste in Schleswig-Holstein, wurde hier häufig diskutiert. Hier prallen zwei berechtigte Interessen aufeinander. Das ist ein Spannungsfeld. Es gibt auf der einen Seite das staatliche Interesse an einer gleichmäßigen Verteilung von Lehrkräften im Land, sodass alle Schulen genug Lehrkräfte haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auf der anderen Seite gibt es das individuelle Interesse vieler, insbesondere junger Lehrkräfte, die ihren Arbeitsort selbst wählen wollen. Das sind zwei Interessensebenen, die im Konflikt miteinander stehen. Lange war dieses Spannungsverhältnis sehr einseitig zuungunsten des ländlichen Raumes ausgelegt. Mit Abordnung Plus haben wir nun ein Instrument geschaffen, das vor allem Regionen wie die Westküste oder den Kreis Herzogtum Lauenburg stärkt. Das ist richtig, und deshalb sollte das Land an diesem Programm festhalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Es ist doch gar keine Frage, bei neuen Programmen, egal in welchem Politikfeld wir unterwegs sind, treten bei der Umsetzung natürlich praktische Probleme zutage. Das ist auch bei Abordnung Plus so. Diese Herausforderungen müssen natürlich analysiert werden. Unser Antrag fordert daher die Landesregierung auf zu prüfen, wie die Zuordnungen von Lehrkräften zu Bedarfsschulen flexibler und individueller gestaltet werden können, um mit den Problemen, die Abordnung Plus hervorruft, besser umzugehen. Ich will noch kurz etwas zum Antrag zum dualen Lehramtsstudium sagen. Der Kollege Balasus hat schon darauf hingewiesen, dass wir dieses Thema in dieser Legislaturperiode schon hatten. Ich finde gut, dass Christopher Vogt klargestellt hat, dass das auch für die FDP kein Allheilmittel ist. Grundsätzlich ist das keine schlechte Idee, aber man muss sich davon wegbewegen – ich behaupte nicht, dass die FDP das sagt –, dass das eine flächendeckende Lösung für alle Probleme ist. Es kann an der einen oder anderen Stelle sicherlich sinnvoll sein, aber derzeit halte ich es für sinnvoller, andere Herausforderungen anzupacken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zurufe FDP) Der Kollege Habersaat ist gerade auf die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes eingegangen. Das Lob nehmen wir sehr gern an. Ich stimme dem Kollegen Balasus zu: Eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes würde all die Probleme, die wir haben, nicht verbessern, sondern wir brauchen ausreichend Zeit für unsere Lehramtsausbildung. Deswegen halten wir an den 18 Monaten fest. Ich glaube, der Lehrkräftemangel hat schon längst einen Aufbruch, Frau Riecke. Wir haben schon drei Pakete zur Gewinnung von Lehrkräften verabschiedet. Das heißt nicht, dass bei den drei Paketen bleibt; es wird weitere Pakete geben. Den Aufbruch gibt es längst. Ich bin gespannt, was wir noch alles machen, damit wir bessere Lehrkräfte an unseren Schulen haben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Unruhe)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat nun die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort. – Ich bitte Sie, Ihre Gespräche dezenter zu führen oder besser draußen zu führen.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Egal, wie oft wir dieses Thema auf die Tagesordnung setzen, es herrscht nach wie vor Lehrkräftemangel in Schleswig-Holstein, obwohl seitens des Ministeriums viele Maßnahmen entwickelt und vorgestellt wurden, damit ausreichend Lehrkräftenachwuchs ausgebildet wird und hoffentlich motiviert an den Schulen landet. Die Neustrukturierung der Lehrkräftebildung durch den Handlungsplan mit den drei Phasen der Lehrkräftebildung hat bisher noch keine erkennbaren Erfolge geliefert. Vielleicht ist es dafür einfach noch zu früh, aber wovon man sich eigentlich mehr (Jette Waldinger-Thiering) versprochen hätte, ist die Allianz für Lehrkräftebildung. Immerhin ist dies eine teure Maßnahme, die die Lehrkräftebildung optimieren sollte. Warum bekommen wir heute wieder einen Antrag der Koalition mit dem Titel „Lehrkräftebildung weiterentwickeln: Bessere Verzahnung der drei Phasen der Lehrkräftebildung“? Es wird von neu zu gestaltenden Rahmenbedingungen gesprochen, von Ergebnissen der Bildungsforschung, und wieder geht es um Prüfaufträge. Das alles sind doch Aufgaben, an denen die Allianz für Lehrkräftebildung hoffentlich schon lange arbeitet! Es scheinen sich tatsächlich alle einig darüber zu sein, dass die Verzahnung zwischen dem Studium an der Universität und dem Vorbereitungsdienst an den Schulen noch nicht gut funktioniert. Ein junger Mensch, der sich für eine Ausbildung zur Lehrkraft entscheidet, wünscht sich doch einen gut abgestimmten und reibungslosen Ausbildungsverlauf mit ausreichender Fachlichkeit, Praxis und Unterstützung. (Anhaltende Unruhe – Glocke Präsidentin)

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Kristina Herbst

Es wäre wirklich schön, wenn der Abgeordneten zugehört wird. – Herzlichen Dank.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Hier liegt der Grundstein für ein leistungsstarkes Bildungssystem. Das muss das Ziel sein, auf das wir hinarbeiten. Genau das hätte ich mir von der Regierung bereits in den letzten drei Jahren gewünscht. Dann sprechen wir hier über den Antrag der SPD zum Thema Abordnung Plus. Die Maßnahme Abordnung Plus ist ein hilfloser Versuch, die eigentliche Lehrkräftemisere in den Griff zu bekommen. Durch Abordnung Plus werden die Probleme allerdings nur verschoben und nicht nachhaltig gelöst. Es fehlen Lehrkräfte, und es werden nicht mehr, indem man neue Verteilungsstrukturen einführt. Wenn wir dadurch Lehrkräfte in die unbeliebteren und schlecht angebundenen ländlichen Regionen abordnen, fehlen sie drei Jahre lang an beliebten Standorten in Kiel, Lübeck oder Flensburg. Hier muss dann wieder mit kurzfristigen Provisorien für drei Jahre überbrückt werden, bis die abgeordnete Lehrkraft zurückkommt. Wichtiger ist doch, dass wir ausreichend Lehrkräfte ausbilden, die von Beginn an in die ländlichen Randregionen wollen, zum Beispiel weil sie dort bereits während des Studiums mehrwöchige Praktika gemacht haben und somit bereits eine Verbindung zur Schule und Region aufbauen konnten. Abordnung Plus hingegen schafft noch mehr Chaos und Wechsel an den Schulen. Wir brauchen Kontinuität und Planungssicherheit in den Kollegien der Schulen, egal in welcher Region sie liegen. Dann geht es noch um den FDP-Antrag zum dualen Lehramtsstudium. Hierzu haben wir bereits im letzten Jahr eine sehr kontroverse Anhörung im Bildungsausschuss durchgeführt. Einerseits befürchtet man eine unzureichende Vertiefung in der jeweiligen Ausbildungsphase und somit eine unzureichende Vorbereitung der Studierenden. Andererseits befürworten fast alle an der Diskussion Beteiligten, dass die erste und zweite Phase der Lehrkräftebildung besser verzahnt werden muss. Konkrete Ideen finden wir hierzu nicht einmal im aktuellen Koalitionsantrag, obwohl der die Verzahnung sogar im Titel trägt. Gemeint ist doch, dass Universität und Schulpraxis früher zusammengeführt werden müssen, zum Beispiel durch die bereits erwähnten Praktika, wobei wir damit auch gleich frühe Verbindungen zu Schulen und Regionen schaffen können. Das duale Studium hat nur eine sehr begrenzte Zielgruppe, wie die Erfahrungen an der Europa-Universität Flensburg deutlich zeigen. Die Faktenlage macht deutlich, dass es bisher in der Sonderpädagogik gut gelingt, und auch für Quereinsteiger mit Master- oder Bachelorabschluss könnte ein duales Studium attraktiv sein. Ein duales Studium hat aber nur dann einen Mehrwert, wenn Praxis und wissenschaftsorientierte Ausbildung aufeinander abgestimmt sind. Hierfür fehlen bisher die nötigen Strukturen. Deshalb finde ich es gut, wenn wir alle drei Anträge an den Bildungsausschuss überweisen, damit wir vielleicht eine Anhörung durchführen können. Die Themen sollten noch einmal diskutiert und deshalb alle drei Anträge an den Ausschuss überwiesen werden, und dann gucken wir einmal. (Beifall SSW und SPD)

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Kristina Herbst

Zu einem Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Balasus, jetzt waren wir fast schon in einem Dialog, aber das können wir im Ausschuss (Martin Habersaat) vertiefen. Ich will nur meine Fragen noch einmal verdeutlichen. Erstens. Sie nehmen die beliebtesten Schulen in Schleswig-Holstein gewissermaßen als Köder. Lehrkräfte, die dahin wollen, müssen vorher drei Jahre an eine ungeliebte Schule. Das ist im Prinzip okay. Aber Sie versetzen damit die beliebten Schulen in die Lage, dass sie, wenn sie eine Lehrkraft einstellen, die sie nicht sofort bekommen, die für drei Jahre wegmuss, drei Jahre lang eine Lücke haben, die sie per Vertretung füllen müssen. Und just in dieser Zeit verschärft das Ministerium die Regelungen für Vertretungslehrkräfte und macht es schwerer, Vertretungslehrkräfte einzustellen. Das heißt, der Zeitraum ist verkürzt, für den die Schulen diese Leute einstellen dürfen. Meine Bitte ist, mindestens für die Abordnung-Plus-Fälle zu überlegen, ob man dafür nicht erleichterte Vertretungen schaffen könnte. (Beifall SPD und FDP) Die Ministerin hat das Problem verstanden, da bin ich mir sicher. Zweitens. Wenn ich Schulleiter einer beliebten Schule bin und eine 64-jährige Mathelehrkraft habe, von der ich weiß, dass sie in drei Jahren in den Ruhestand geht, warum darf ich dann nicht heute schon jemanden einstellen und per Abordnung Plus ins Land verschicken? Denn schon heute würde diese Mathelehrkraft ja in Geesthacht, Pinneberg oder Wedel dringend gebraucht, und in drei Jahren hätte ich die dann passgenau, wenn meine Lehrkraft geht. Das Schlimmste, was passieren könnte, wäre, dass meine Lehrkraft aus gesundheitlichen Gründen früher geht. Dann müsste ich eben vertreten, aber das muss ich sonst ja sowieso. Das ist ein konstruktiver Vorschlag, der nicht mehr kostet und aus meiner Sicht umgesetzt werden könnte. (Beifall SPD und FDP) Das war der konstruktive Teil. (Zurufe) Drittens. Herr Kollege Krüger, ich glaube, Sie merken es inzwischen gar nicht mehr. Sie beschweren sich darüber, dass ich Ihnen vorwerfe, Sie hätten schon wieder nur Prüfaufträge in Ihren Antrag geschrieben. Ja, Sie haben nur Prüfaufträge in Ihren Antrag geschrieben. (Beifall SPD, FDP und SSW) Der Kernsatz in Ihrem Antrag lautet: „Der Landtag bittet die Landesregierung, zu prüfen, inwieweit die Lehrkräftebildung ohne eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes weiterentwickelt werden kann.“ Das ist ein Prüfauftrag. Dann setzen Sie sechs Bulletpoints unter den Prüfauftrag, die berücksichtigt werden sollen. Sie schreiben, es soll ein offener, partizipativer Prozess sein. – Sehr schön. Es soll ein Konzept mit verschiedenen Varianten entwickelt werden. Warum verschiedene Varianten? – Wahrscheinlich, weil Sie hinterher prüfen wollen, welche davon Sie nehmen. (Vereinzelte Heiterkeit und Zurufe SPD und CDU) Und dann kommt zweimal „prüfen“. Und zweimal, da haben Sie recht, kommt in den Bulletpoints nicht „prüfen“, sondern „überprüfen“. (Zurufe SPD – Beifall SPD und FDP) Ein einziger konkreter Punkt steht da. Der einzige konkrete Bulletpoint lautet, dass Sie Beratungsangebote für den Übergang vom Studium in den Beruf schaffen wollen. (Beifall SPD, FDP und SSW – Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt doch gar nicht! – Unruhe) Das ist konkret, und das ist in Ordnung. Alles andere ist ein großer Prüfauftrag.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Kristina Herbst

Für die Landesregierung erteile ich nun der Ministerin Dr. Dorit Stenke das Wort. (Unruhe) Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Ich freue mich sehr über diese Diskussion, weil ich finde, es sind total viele wichtige Punkte angesprochen und genannt worden. Ich gehe gleich im Einzelnen darauf ein. Ich finde auch, dass (Ministerin Dr. Dorit Stenke) diese zusammengefasste Debatte schon an sich eine zentrale Botschaft enthält – das haben wir in diesem Raum jetzt schon ein paar Mal gehört –, nämlich dass es kein einziges Patentrezept, nicht die eine Maßnahme gibt, die es richten wird. Worauf es ankommen wird, ist wirklich ein schlauer Mix, ein schlaues Konzept, wie wir Lehrkräftebildung weiterentwickeln und wie wir damit die Lehrkräfteversorgung sichern. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde – das wird Sie nicht überraschen –, dass wir in letzter Zeit viele Maßnahmen dazu aufgelegt haben. Ich gehe gleich noch im Detail darauf ein. Ich finde es auch absolut richtig – auch das kommt ja immer wieder zum Ausdruck –, dass wir die Maßnahmen stetig evaluieren, sie weiterentwickeln und sie, wenn sie nicht funktionieren, sein lassen. Auch das finde ich absolut wichtig, weil wir mit begrenzten Mitteln unterwegs sind – so wie wir das im Leben immer haben. Deswegen finde ich es richtig, dass wir genau so vorgehen. Ich zeige auch gleich auf, an welchen Stellen wir das schon getan haben. Wir müssen dabei – auch das ist sehr, sehr wichtig – alle drei Phasen der Lehrkräftebildung im Blick haben, damit wir es schaffen, neue Personengruppen für das Lehramt aufzuschließen, und damit wir diejenigen, die wir schon im System haben, die schon an unseren Schulen arbeiten, dabei nicht aus dem Blick verlieren. Das heißt, es kommt auch auf die dritte Phase an, über die wir hier bisher noch ganz wenig gesprochen haben. Wir haben dazu ja tatsächlich einen Handlungsplan Lehrkräftegewinnung auf den Weg gebracht. Zahlreiche Maßnahmen der Allianz sind jetzt schon auf dem Weg, funktionieren, werden umgesetzt und sind zum Teil auch schon evaluiert. Auf sie kann ich an dieser Stelle jetzt nicht im Detail eingehen. Deswegen danke ich den Hochschulen, die sich an dieser Allianz beteiligen und ihre Energie dort einbringen, um gemeinsame Maßnahmen zu entwickeln, sehr. Die Vorsitzende der Allianz, Frau Professor Parchmann, ist eine Person, die wirklich sehr schlau mit diesen Themen umgeht und die Landesregierung sehr gut dabei berät, welche Maßnahmen wir in Angriff nehmen sollen und welche eben nicht. Dabei geht es auch um Geld für die Universitäten: Dabei geht es um Geld für die EUF, dabei geht es um Geld für die CAU, aber auch für die Musikhochschule und die Muthesius Kunsthochschule. In der Diskussion um die EUF, die gerade aufgemacht wurde, gab es eine einzige Perspektive, nämlich die Perspektive der GEW. Ich finde es völlig legitim, dass wir uns mit dieser Perspektive auseinandersetzen, aber es ist nur eine Perspektive. Es gibt eine Perspektive der Leitung der EUF, es gibt eine Perspektive des Wissenschaftsministeriums zu diesem Thema. Und die sieht anders aus. Wenn wir fair miteinander diskutieren wollen, sollten wir alle Perspektiven in den Blick nehmen. Gerade über die Mittel der Allianz für Lehrkräftebildung gibt es zusätzliches Geld für die Lehrkräftebildung, und es gab auch in den vergangenen Jahren schon zusätzliches Geld für die Lehrkräftebildung, und zwar zu ziemlich gleichen Teilen für die EUF und die CAU. Das kommt in diesem Bericht nicht mit einem Halbsatz vor, und deswegen ärgere ich mich sehr darüber. Dort wird eben nur die halbe Wahrheit berichtet. Ein weiterer Teil der Wahrheit ist, dass die EUF von dem neuen Grundversorgungssystem, von dem neuen Rechensystem profitiert und das auch weiß. Auch die EUF-Leitung wurde in diesem Bericht nicht zitiert. Ich glaube, es ist nicht so fair, das der Landesregierung ins Themenheftchen zu schreiben, weil es nicht das gesamte Bild zeichnet, und darüber haben wir ja auch im Bildungsausschuss in der vergangenen Woche diskutiert. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unser Engagement in diesen Bereichen zahlt sich tatsächlich aus: Zum vergangenen Schuljahr konnten wir 99,5 Prozent der Stellen besetzen. Das ist ein Teil der Wahrheit, und es gibt noch einen zweiten. Das räume ich absolut ein. Nicht alle Stellen sind mit ausgebildeten Lehrkräften besetzt. Manche Stellen sind mit anderen Professionen besetzt. Und es gibt regionale Lücken und weitere Bedarfe. Ja, das ist richtig, das haben wir auch nie verschwiegen, das haben wir immer benannt. Wir arbeiten genau daran, diese Lücken zu schließen und die Lücken möglichst kleinzuhalten. Dabei geht es eben auch um Maßnahmen, die zu einer besseren Verteilung der Lehrkräfte im gesamten Land führen. Deswegen freue ich mich sehr, dass Abordnung Plus als Konzept hier durchgehend begrüßt wird. Ich bin absolut dabei, dass wir es noch weiterentwickeln können, dass wir es noch besser machen können. Ich habe dem bisher an keiner Stelle widersprochen. Wir sind absolut der Meinung, dass es richtig ist, dass die Menschen, die wir einstellen, möglichst gute Bedingungen für (Ministerin Dr. Dorit Stenke) ihren Berufseinstieg haben, dass sie ihr Leben möglichst gut gestalten können. Deswegen werden wir diese Flexibilisierung umsetzen. Wir haben jetzt schon mit Einzelnen intensiv darüber gesprochen. Wenn es diese Beispiele gegeben hat, haben wir natürlich dafür gesorgt, dass eine andere Bedarfsschule angewählt werden konnte. Aber es musste eben eine Bedarfsschule sein und nicht irgendeine Schule im Land, denn dann hätten wir ja den Sinn der Maßnahme verfehlt. Auch das werden wir kontinuierlich weiterentwickeln. Deswegen werden wir die Flexibilisierung aufnehmen. Ich finde es eigentlich wirklich schade, Herr Habersaat, aber das mit den Vertretungsverträgen über drei Jahre können wir nicht machen, weil wir dann unsere Maßnahme konterkarieren würden. Das möchte ich gar nicht irgendjemandem zuschreiben. Aber wenn wir eine solche Stelle für drei Jahre ausschreiben würden, dann weiß ich, was passiert: Unsere Erfahrung ist, dass die Person dann eben nicht nach Geesthacht oder Wedel geht, sondern in Kiel bleibt, weil sie sich sagt: Dann mache ich drei Jahre Vertretungslehrkraft; anschließend bin ich an meiner Schule. – Dann hätte ich eben nicht die Möglichkeit, dieses kleine Bisschen der Steuerung noch in der Hand zu behalten. Deswegen können wir dem nicht folgen. Was mir jetzt gerade sozusagen eine Brücke gebaut hat, war Ihre Überlegung, doch zumindest für die Schule eine Erleichterung zu schaffen. Das will ich tatsächlich gerne mitnehmen. (Martin Habersaat [SPD]: Vielen Dank! – Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Mit Blick auf die Ausschreibung für die künftigen Bedarfe habe ich leider ein Problem mit der Landeshaushaltsordnung. Ich richte meinen Blick einmal an die Finanzministerin, die ganz bestimmt nicht begeistert wäre, wenn ich ihr erklären würde, dass ich, um Lehrkräfte im Land zu binden, schon mal ein paar – ich will gar nicht sagen 100, aber eine gute Handvoll – mehr Stellen bräuchte, die ich schon im Voraus besetzen dürfte. Das darf ich leider nicht, weil ich nur Menschen auf Stellen bringen darf, die ich tatsächlich im Haushaltsplan habe. Deswegen kann ich nicht über den Bedarf hinaus einstellen. Wir haben eine Vereinbarung darüber, wie wir diesem Lehrkräftebedarf entsprechen. Der Bedarf ist an die Schülerzahlen gebunden. Deswegen habe ich gar nicht die Möglichkeit, ein solches Vorgehen einer Vorratshaltung auf den Weg zu bringen, obwohl ich das, wenn Sie mich persönlich fragen, eine gute Idee finde. Aber es geht mit unseren rechtlichen Möglichkeiten leider einfach nicht. (Zuruf Beate Raudies [SPD] – Martin Habersaat [SPD]: An den Bedarfsschulen sind die Stellen doch da!) – Nein, die sind ja dann an der anderen Stelle. (Zurufe) – Genau, aber das können wir gerne noch vertiefen. (Zuruf Beate Raudies [SPD] – Unruhe) – Ich bin gerne bereit, das noch zu vertiefen. Ich finde auch, wir können noch weiter darüber nachdenken, ob wir es noch schlauer machen können. Ich freue mich über jeden Ratschlag dazu. Das sage ich ohne Polemik. Das ist wirklich so. Wir denken intensiv darüber nach, und ich glaube, das wissen Sie auch. Wir stellen intensiv Überlegungen an, wie wir die Situation verbessern können, und wenn uns etwas einfällt, wie wir das machen können, bin ich absolut dabei. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Gleiche gilt für das duale Studium. Wir haben uns bewusst dagegen entschieden, Konzepte für ein duales Gesamtstudium zu entwickeln, weil auch diese Konzepte an den unterschiedlichsten Stellen sehr viele Nachteile haben. Einer der Nachteile ist – und das sehen wir gerade in den Ländern, die es machen –, dass wir die Menschen damit nicht in die Bedarfsregionen bekommen, weil wir sie zum Studium ja auch immer wieder an den Hochschulen haben müssen. Das heißt, wenn ich sie sehr weit entfernt an einer Schule einstelle, wo sie den einen dualen Part machen, dann müssen sie sehr weit in die Universitätsstadt reisen, um dort dann das Studium zu absolvieren. Das funktioniert einfach nicht. Das Problem haben die Kollegen in Sachsen-Anhalt gerade. Ich bin intensiv mit denen im Gespräch. Die überlegen sich gegenwärtig, wie sie das machen können. Wenn wir da auf weitere Ideen kommen, würde ich mich damit gern noch einmal auseinandersetzen. Sie wissen – Frau Waldinger-Thiering hat es eben erwähnt –: Wir haben schon zwei duale Masterstudien auf den Weg gebracht. Der eine davon ist wunderbar gelaufen, ist aber nach drei Jahren gewissermaßen ausgelaufen, weil es dann keine Nachfrage mehr gab. Das muss ich akzeptieren. Dann muss ich dafür nicht teure Stellen weiterfinanzieren. (Ministerin Dr. Dorit Stenke) (Christopher Vogt [FDP]: Woran lag das denn?) – Ja, das lag daran, dass wir die Personengruppe, die wir anwerben wollten, nicht mehr gefunden haben. Das ist tatsächlich noch nicht entschieden, aber die EUF überlegt jetzt – was ich schlau finde –, dass sie ein grundständiges Bachelorstudium für die berufliche Bildung anbietet. Dann kommen wir wieder in eine andere Situation. Da sind wir aber im Fluss und in der Dynamik; das ist das Ergebnis der Evaluation. Genauso stelle ich es mir vor, dass wir arbeiten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ganz anders verhält es sich mit dem dualen Masterstudiengang in der Sonderpädagogik. Der ist super gut nachgefragt, der ist super gut evaluiert, und er erschließt neue Zielgruppen. Genau das wollten wir. Wir wollen nicht, dass die grundständig interessierten Lehrkräfte für die Sonderpädagogik alle in das duale Studium gehen. Die sollen grundständig Sonderpädagogik studieren, und das tun sie auch. Aber wir haben dort andere Berufe, wir haben andere Professionen, und die entscheiden sich nach ihrem ersten Bachelorabschluss für ein Lehramtsstudium. Das unterstützen wir im dualen Master, und das funktioniert sehr gut. Das werden wir weiter machen. Daraus werden wir weitere Erkenntnisse gewinnen, die uns dann – das ist ja das nächste wichtige Thema – sehr viel für die Verzahnung der drei Phasen der Lehrkräftebildung nutzen werden. Es ist nicht so simpel und trivial, wie es sich hier anhört. Deswegen kann ich verstehen, dass das noch sehr stark in einen Prüfauftrag gefasst ist. Denn wir müssen dazu tatsächlich intensiv mit den Universitäten sprechen. Sie wissen, dass wir sehr viel an unseren Schulen steuern können. Wir können sehr viel machen, was wir uns überlegen, wie wir an Schule die Themen weiterentwickeln. Aber bei den Universitäten verhält es sich anders. Da müssen Studiengänge umgebaut, da müssen sehr komplexe Strukturen verändert werden. Da geht es an Prüfungsordnungen, um Anerkennungsverfahren und natürlich um Praxisphasen. Das alles müssen und wollen wir gemeinsam mit den Universitäten entwickeln. Wenn ich mich jetzt hier hinstellte und sagte: „Wir machen das so und nicht anders“, würden Sie vielleicht applaudieren, aber die Unis würden mir sagen: Vergiss es, mache ich nicht, tue ich nicht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau das will ich vermeiden. Ich will diese Themen gemeinsam mit den Universitäten entwickeln. Diesen ersten Schritt – diese Entwicklung anzugehen – sind wir tatsächlich gegangen. Das ist nämlich genau das, was wir vor zwei Monaten getan haben. Wir haben einen Kongress durchgeführt, wir haben uns dort zusammengesetzt. Wir haben eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die jetzt daran arbeitet und genau das zum Ziel hat. Denn dieses Ziel teile ich absolut: Die Lehrerbildung muss von Anfang an praxisorientierter sein. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Sie muss Praxisphasen einbeziehen, und vor allen Dingen müssen die Studierenden diese Praxisphasen reflektieren können. Dafür müssen wir an dieser Stelle die Ressourcen aus den Phasen der Lehrerbildung ein bisschen stärker zusammenbringen. Das wird Synergieeffekte haben, weil wir dann nämlich über Modularisierung auch Anerkennungsstrukturen schaffen, sodass eben ein bestimmtes Modul nicht zweimal gemacht werden muss, nur weil es zufällig zweimal in der Ausbildung vorkommt. Das wollen wir, weil es für die Studierenden attraktiv ist. Das ist für ihr Lernen attraktiv und wird das Lehramtsstudium besser machen. Davon sind wir sehr überzeugt. Ich weiß, dass die Universitäten diesen Weg jetzt mit uns gemeinsam gehen wollen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Patrick Pender [CDU]: Sehr gut!) Wenn wir diesen Weg, diese Debatten, diese Auseinandersetzungen gemeinsam weiterführen, wenn wir unser Wissen, unsere Überlegungen und Erfahrungen zusammenschmeißen und das Thema dann tatsächlich im Bildungsausschuss noch einmal vertiefen und intensiver diskutieren – was zu sagen mir an dieser Stelle ja gar nicht zusteht; aber ich würde mich freuen, wenn es der Fall wäre –, dann können wir die Ideen noch besser bündeln. Wir werden uns auch freuen, Ihnen bei nächster Gelegenheit einen nächsten Baustein vorzustellen, der sehr viele Elemente aus der Arbeit der Allianz enthalten wird. Dann wird sehr gut deutlich werden, wie viel wir in der Zwischenzeit schon erreicht haben und dass wir auf einem sehr, sehr guten Weg sind. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

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Kristina Herbst

Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit mit ihrer engagierten Rede um sieben Minuten 18 Sekunden überzogen. (Heiterkeit und Zurufe – Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Peter Lehnert [CDU]: Dafür haben wir da extra eine Uhr!) Mir liegen aber keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe also die Beratung. Dann lassen Sie uns zur Abstimmung kommen: erstens zu a), Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/3122, sowie Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/3253. Es ist Überweisung an den Bildungsausschuss beantragt worden. Wer dem so zustimmen will, bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig, alle Fraktionen. Dann verfahren wir so. Dann kommen wir in der Abstimmung zu b), Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucksache 20/3151. Auch hier ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. (Unruhe) – Also beantragt ist die Ausschussüberweisung. (Anhaltende Unruhe) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind in der Abstimmung über den Antrag zur Ausschussüberweisung der Drucksache 20/3151. Wer dem zustimmen möchte – das steht ja jedem frei –, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. – Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Ausschussüberweisung zu diesem Antrag abgelehnt worden. Wir kommen dann zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag, Drucksache 20/3151, in der Sache zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD und FDP. – Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Fraktion des SSW ist der Antrag somit angenommen. Wir kommen dann zu c), Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/3196. Auch hier ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen, damit einstimmig. Dann ist auch dieser Antrag an den Bildungsausschuss überwiesen. Herausgegeben von der Präsidentin des Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss noch einmal die Tagesordnungspunkte 24 und 52 aufrufen: Gemeinsame Beratung a) Der Überlastung von Strafjustiz und Justizvollzug begegnen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/3058 Die Antwort auf eine dynamische Kriminalitätsentwicklung: Eine starke Strafjustiz und ein konsequenter Justizvollzug Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3100 Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/3252 b) Bericht über die personelle und räumliche Situation in den Justizvollzugsanstalten Bericht der Landesregierung Drucksache 20/3174 Zu b), Bericht über die personelle und räumliche Situation in den Justizvollzugsanstalten, hat die SSW-Fraktion mitgeteilt, dass sie zu dem Bericht Ausschussüberweisung beantragt hat. Deswegen müssen wir hierüber noch einmal abstimmen. Wer zustimmt, dass die Drucksache 20/3174 dem Innen- und Rechtsausschuss zur Beratung überwiesen wird, bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Dann verfahren wir so, und das Protokoll wird entsprechend geändert. Die Parlamentarischen Geschäftsführungen haben mitgeteilt, dass der Tagesordnungspunkt 27 morgen nach dem gesetzten Punkt aufgerufen wird. Dementsprechend schließe ich die heutige Sitzung und wünsche einen schönen Abend. Schluss: 18:08 Uhr Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst Namentliche 88. Sitzung am Mietpreisbremse verlängern und auch in Antrag der Drucksache (Seite 6566 des Name Abstimmung CDU Martin Balasus Nein Claus Christian Claussen Nein Michel Deckmann Nein Birte Glißmann Nein Hauke Göttsch Abwesend Daniel Günther Nein Hauke Hansen Nein Andreas Hein Nein Kristina Herbst Nein Dagmar Hildebrand Nein Thomas Jepsen Nein Dr. Hermann Junghans Nein Werner Kalinka Nein Lukas Kilian Nein Rixa Kleinschmit Nein Peer Knöfler Nein Tobias Koch Nein Peter Lehnert Nein Beate Nielsen Nein Volker Nielsen Nein Seyran Papo Nein Patrick Pender Nein Ole-Christopher Plambeck Nein Katja Rathje-Hoffmann Nein Heiner Rickers Nein Anette Röttger Nein Marion Schiefer Nein Cornelia Schmachtenberg Nein Sönke Siebke Nein Andrea Tschacher Nein Manfred Uekermann Nein Rasmus Vöge Nein Uta Wentzel Abwesend Wiebke Zweig Nein BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Silke Backsen Nein Jasper Balke Nein Oliver Brandt Nein Bina Braun Abwesend Eka von Kalben Nein Dirk Kock-Rohwer Nein Malte Krüger Nein Anlage Abstimmung 22. Mai 2025 Schleswig-Holstein konsequent nutzen Fraktion der SPD 20/3187 Plenarprotokolls) Name Abstimmung Jan Kürschner Nein Anna Langsch Nein Catharina Johanna Nies Nein Lasse Petersdotter Nein Uta Röpcke Nein Dr. Ulrike Täck Nein Nelly Waldeck Nein SPD Dr. Kai Dolgner Ja Niclas Dürbrook Ja Martin Habersaat Ja Birgit Herdejürgen Ja Thomas Hölck Ja Serpil Midyatli Ja Birte Pauls Ja Beate Raudies Ja Sandra Redmann Ja Sophia Schiebe Ja Kianusch Stender Ja Marc Timmer Ja FDP Dr. Bernd Buchholz Nein Dr. Heiner Garg Nein Annabell Krämer Nein Anne Riecke Nein Christopher Vogt Nein SSW Christian Dirschauer Ja Sybilla Nitsch Ja Dr. Michael Schunck Ja Jette Waldinger-Thiering Ja Zusammenstellung: Abgegebene Stimmen 66 davon Jastimmen 16 Neinstimmen 50 Enthaltungen -

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