landtag.ltsh.de ↗

Annabell Krämer

22.05.2025 Sitzungen 20/88

Für die Landesregierung hat nun das Wort die Ministerin für Justiz und Gesundheit, Professor Dr. Kerstin von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch in Schleswig-Holstein sieht sich die Arzneimittelversorgung mit großen Herausforderungen konfrontiert. Es ist allein dem besonderen Einsatz der Ärzteschaft, der Apotheken, des Großhandels und der pharmazeutischen Industrie zu verdanken, dass Lieferengpässe bislang nicht zu gravierenden Problemen in der Gesundheitsversorgung insgesamt geführt haben. Dafür gilt allen Beteiligten mein ausdrücklicher Dank. (Beifall CDU) Die nach wie vor hohe Zahl an Lieferengpässen verdeutlicht allerdings, dass es einer Neuausrichtung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Arzneimittelversorgung in Deutschland bedarf. Die entsprechenden Kompetenzen sind im Wesentlichen auf Bundesebene verortet, und wir wissen, dass die Gegenmaßnahmen des Bundes bis zuletzt viel zu kurz gegriffen haben. Ich möchte nur ein Beispiel erwähnen: das bereits genannte ALBVVG, das kaum zu positiven Effekten geführt hat. Die Länder haben sich in der Gesundheitsministerkonferenz und im Bundesrat wiederholt für dieses Thema eingesetzt und wiederholt Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Eine Bundesratsinitiative mit Forderungen an den Bund wäre ein guter und konsequenter nächster Schritt. Wir können so direkt zu Beginn der Arbeit der neuen Bundesregierung Lösungen für eine zukunftssichere Arzneimittelversorgung einbringen. Was kann der Bund machen? Es gibt Maßnahmen, die der Bund direkt umsetzen kann. Eine davon ist die Zwischenevaluation des soeben erwähnten ALBVVG. Prüfenswert erscheint vor allem eine Ausweitung des Frühwarnsystems für alle zulasten der GKV-abrechnungsfähigen Arzneimittel. Eine weitere Maßnahme wäre die Wiederaufnahme des Pharmadialogs, aber unter Einschluss der Länder. Wir könnten dann gemeinsam mit allen Beteiligten Lösungen erarbeiten. Unmittelbar regeln könnte der Bund eine Stärkung der Apotheken vor Ort. Wir wissen es alle: Apotheken geben nicht einfach nur Arzneimittel aus und beraten. Apotheken können fehlende Arzneimittel teilweise selbst herstellen. Wir beobachten mit Sorge, dass die Apothekendichte auf dem niedrigsten Stand seit Anfang der 80erJahre ist und sich auch weiter verringert. Erreichen lässt sich eine flächendeckende Präsenz der Apotheken vor Ort unter anderem durch eine Erhöhung des packungsbezogenen Apothekenfixums. Dieses (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) ist seit 2004 lediglich einmalig um 25 Prozent erhöht worden. Auch die Beschränkung von Nullretaxationen für Apotheker auf gravierende Fälle würde Apotheken stärken. Wichtig für eine Verbesserung der Arzneimittelversorgung ist ein weiterer Ansatz, nämlich eine rechtliche Änderung der Kooperation zwischen Ärzteschaft und Apotheke. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Dazu gehört zum einen die Möglichkeit der Ärzteschaft, Informationen darüber zu erhalten, in welchen Apotheken von Lieferengpässen betroffene Arzneimittel überhaupt noch verfügbar sind. Dazu gehört zum anderen die Möglichkeit der Apotheken, in Mangelsituationen und natürlich nach Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt ein nicht identisches, aber ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abzugeben. Nicht zuletzt – es wurde mehrfach erwähnt – kann und sollte sich der Bund stärker auf EU-Ebene einbringen. Denn wir müssen die Wirkstoff- und die Arzneimittelproduktion nach Europa zurückholen und in Europa stärken. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Der Bund sollte sich daher weiterhin aktiv in die grenzüberschreitende Forschung und in die Novellierung der EU-Arzneimittelgesetzgebung einbringen. Der Bund sollte aber auch zum Beispiel den jüngsten Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zu kritischen Arzneimitteln unterstützen und zugleich die darin vorgesehenen industriepolitischen Instrumente nutzen. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene – ich denke, wir alle haben ihn gelesen – finden sich einige Maßnahmen: eine Erhöhung des Apothekenfixums, eine Abschaffung der Nullretaxation aus formalen Gründen, die Erleichterung der Abgabe und des Austausches von Arzneimitteln. Das heißt, der Weg zu einer verbesserten Arzneimittelversorgung ist, denke ich, eingeschlagen, meine Damen und Herren. Aber das bedeutet nicht, dass eine Bundesratsinitiative dadurch obsolet wäre, ganz im Gegenteil. Wir können als Land weitere Impulse setzen und so unseren eigenen Beitrag zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung leisten. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Annabell Krämer Protokoll ↗