Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Insofern erteile ich nun für die Landesregierung in Vertretung für Ministerin Aminata Touré der Ministerin Dr. Silke Schneider das Wort. (Sandra Redmann [SPD]: Ich kann das sonst auch übernehmen!) Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Unbestritten ist das Armutsrisiko von Alleinerziehenden und ihren Kindern mit 40 Prozent sehr hoch. Der Bericht zur sozialen Situation von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein von 2023 zeigt das sehr deutlich. Eine Imagekampagne, wie sie gefordert wird, kann auf die besondere Situation von Alleinerziehenden aufmerksam machen. Aber damit ist es nicht getan, und das sagt der SSW ja auch zu Recht. Es braucht gute Rahmenbedingungen, damit sich die Realität am Ende auch verbessert. Genau das haben wir seitens des Landes mit den unterschiedlichsten Maßnahmen auch im Fokus. (Ministerin Dr. Silke Schneider) Gerade in Zeiten knapper Kassen muss natürlich gut abgewogen sein, an welcher Stelle investiert wird und wie Gelder dort auch wirklich ankommen, wo sie gebraucht werden. Viele Forderungen des Antrags wie die Erhöhung von Kindergeld und Kinderzuschlag, Änderungen im Bereich Unterhaltsvorschuss und Kinderkrankengeld sind nicht neu. Die Forderung nach einer Gewährung des vollen Kindergeldes beim Bezug von Unterhaltsvorschuss hat Schleswig-Holstein schon 2021 im Rahmen der Jugend- und Familienministerkonferenz unterstützt. Der unabhängige Beratungsanspruch für Trennungskinder ist erfreulicherweise bereits im SGB VIII verankert. Auch für definierte Notsituationen zur Unterstützung für Betreuung und Haushalt gibt es bereits bundesgesetzliche Regelungen. Einige Forderungen greifen wiederum zu kurz, wenn man sie nur aus der Perspektive Alleinerziehender betrachtet. Sie betreffen gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge wie den Arbeitsmarkt oder die Finanzierung der Sozialversicherung. Selbstverständlich sollten möglichst viele Menschen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Minijobs haben aber durchaus auch ihre Berechtigung. Es gibt Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen nur eine Hinzuverdienstmöglichkeit suchen. Das sind nicht nur Studierende oder Rentnerinnen und Rentner, das können auch Alleinerziehende sein. Ein Minijob bildet eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt und ermöglicht Unternehmen einen flexiblen Personaleinsatz. Deshalb spricht sich die Landesregierung ganz klar gegen eine Abschaffung von Minijobs aus. Aber diskussionswürdig ist für mich schon die Frage, wie denn zusätzliche Anreize geschaffen werden könnten für eine Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Bei anderen Forderungen wiederum lohnt sich, die Frage zu stellen, ob die vorgeschlagene Maßnahme und das Ziel wirklich zueinander passen. Ministerin Touré freut sich sehr darüber, dass auch die neue Bundesregierung an dem Ziel festhält, das Kindschaftsrecht zu reformieren. Und es liegt – völlig richtig – auch ein Fokus auf der Wohnraumbereitstellung. Aus familienpolitischer Sicht – ich will doch noch einmal ein bisschen mehr dazu sagen und gehe dahin zurück – ist es entscheidend, dass es keine Vorfestlegung auf ein bestimmtes Betreuungs- oder Umgangsmodell gibt, sondern im Einzelfall und im Sinne des Kindes entschieden wird. Ich möchte jetzt auf weitere Forderungen des SSW eingehen. Es ist völlig richtig, einen Fokus auf die Wohnraumbereitstellung für Alleinerziehende zu richten. Aus diesem Grund zählen auch Alleinerziehende zu der Zielgruppe im Rahmen unserer sozialen Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein – genau wie andere Gruppen, beispielsweise Familien mit vielen Kindern, Frauen, die sich in Frauenhäusern aufhalten, oder Personen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, die also Schwierigkeiten haben, passenden Wohnraum zu finden. Unser Ziel bleibt es, die Wohnraumschaffung so zu gestalten, dass insgesamt ausreichend Wohnraum bereitgestellt wird. Auch eine verlässliche und finanzierbare frühkindliche Bildung von Kita bis zum Ganztag ist für Alleinerziehende zentral. Mit dem neuen Kitagesetz haben wir dafür eine gute Grundlage geschaffen. Der Platzausbau ist gesetzliche Pflicht der Kommunen, die wir als Land gern unterstützen. Die Betriebskostenrichtlinie des Ganztags befindet sich bereits in der Anhörung und liegt bei unserer neuen Bildungsministerin, Frau Dr. Stenke, in guten und kompetenten Händen. Klar ist, und das ist hier heute auch in der Debatte sehr deutlich geworden: Alleinerziehende stemmen täglich den Spagat zwischen Familie und Beruf. Nicht alle von Ihnen haben ein Unterstützungssystem von Angehörigen, Freundinnen und Freunden, die Ihnen dabei unter die Arme greifen können. Genau aus diesem Grund haben wir die Förderung der Beratungsstelle des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e. V. seit 2023 Stück für Stück erhöht. Meine Damen und Herren, gerade weil der Antrag zu Recht so viele Themen berührt, von Bildung über Unterhalt bis zum Wohnraum, ist die Ausschussüberweisung genau der richtige Weg. Dort können wir tiefer einsteigen, differenzieren und gemeinsam beraten, wie wir Alleinerziehende konkret und nachhaltig besser unterstützen können. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Sybilla Nitsch [SSW])
