Annabell Krämer
Ich denke, ich muss über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen lassen. Wer dem Geschäftsordnungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Dann werden wir so verfahren. Wir rufen den Antrag dann noch einmal zur Abstimmung auf. Der Abgeordnete Balke zieht zurück. Dann habe ich noch den Abgeordneten – – Er zieht auch zurück. Dann werden wir trotzdem noch die Ministerin hören. Damit erteile ich das Wort der Landesregierung, der Ministerin für Justiz und Gesundheit, Professor Dr. Kerstin von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich spreche zu Ihnen in meiner Funktion als Gesundheitsministerin und möchte darlegen, wie bei uns die Trauerbegleitung für Kinder und Jugendliche verankert ist. (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Wir haben es gehört, wir wissen es, und es ist auch wissenschaftlich erwiesen, dass unverarbeitete Trauer bei Kindern und Jugendlichen zu langfristigen psychischen Belastungen oder Erkrankungen führen kann. Es sind Depressionen, Angststörungen oder Verhaltensauffälligkeiten. Dabei durchleben Kinder und Jugendliche die Trauer meist nicht allein. Sie erleben den Verlust im Zusammenhang mit ihrem familiären oder sozialen Gefüge, und ihre Fähigkeit, die Fähigkeit von Kindern und Jugendlichen, mit diesem Verlust umzugehen, hängt maßgeblich davon ab, wie die Erwachsenen in ihrem Umfeld mit der Situation umgehen. Aus diesem Grunde muss die Trauerbegleitung von Kindern und Jugendlichen systemisch aufgebaut sein. Sie muss das gesamte familiäre Umfeld einbeziehen. Sie muss altersgerechte Unterstützung bieten. Sie muss emotionale Stabilität fördern. Eine solche Unterstützung finden die Betroffenen zum Beispiel in psychologischen und pädagogischen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe. Diese sind bei Erziehungsberatungsstellen, in der sozialen Gruppenarbeit, in den Familienhilfen und in weiteren niedrigschwellig zugänglichen Strukturen in den Sozialräumen angesiedelt. Dabei richten die Jugendämter der Kreise und der kreisfreien Städte diese Angebote nach den jeweiligen Bedarfen in ihren Gebieten aus. Auch gemeinnützige Vereine und Träger sind wichtige Anlaufstellen, die eine spezifische Trauerbegleitung für Kinder und Jugendliche anbieten. So stellen beispielsweise die Caritas, die Johanniter, der Kinderschutzbund und die Kirchen diese besondere Form der Betreuung haupt- oder ehrenamtlich zur Verfügung. Ich möchte an dieser Stelle allen Menschen, die diese wichtige Aufgabe übernehmen, von Herzen danken. (Beifall ganzes Haus) Trauer, familiäre Stabilität und das Wohlbefinden junger Menschen sind eng miteinander verknüpft. Deswegen ist dieses Thema vorrangig im Sozialministerium verortet. Dort werden Kinder- und Jugendhilfe sowie die Familienförderung zusammengeführt und können ganzheitlich gestaltet werden. Darüber hinaus, deswegen stehe ich als Gesundheitsministerin vor Ihnen, sollte die Trauerbegleitung aber auch ein Mosaikstein im Gesamtgefüge der Landespräventionsstrategie sein. Diese Landespräventionsstrategie wird gerade im Gesundheitsministerium erarbeitet. Sie ist bei uns strukturell verantwortet. Die Landespräventionsstrategie zielt darauf ab, dass die verantwortlichen Akteure in Schleswig-Holstein im Bereich der Prävention und im Bereich der Gesundheitsförderung ihre Ressourcen vollumfänglich, zielgerichtet und integriert einsetzen. Eine belastbare Grundlage ist die Gesundheitsberichterstattung auf Landes- und kommunaler Ebene, die wir dafür heranziehen. Derzeit werden die Arbeitsschritte und die Ziele der Landespräventionsstrategie erarbeitet. Wir sitzen zusammen mit den beteiligten Akteuren, insbesondere mit den Sozialversicherungsträgern, aber auch mit den Kommunen. Es wird derzeit diese Landespräventionsstrategie diskutiert, sie wird partizipativ erarbeitet, um unter anderem arbeitsfähige Gremienstrukturen zu entwickeln. Die Basis aller Überlegungen ist der Ansatz des Health in All Policies. Dieser Ansatz ist essenziell, denn er definiert den Erhalt der Bevölkerungsgesundheit als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Denn die wachsenden Herausforderungen erfordern einen ganzheitlichen Ansatz, der über das reine Gesundheitssystem hinausgeht. Menschliche Gesundheit entsteht nicht im Gesundheitssystem allein, sondern in allen Bereichen des Lebens, insbesondere im familiären und im sozialen Umfeld. Deswegen müssen wir die Gesundheitsprävention in alle Politikbereiche integrieren. Dieser Grundsatz spiegelt sich auch in der Notwendigkeit einer ganzheitlichen Herangehensweise bei der Trauerbegleitung für Kinder und Jugendliche wider. Wir setzen uns dafür ein, dass das Thema im Rahmen der Landespräventionsstrategie mitgedacht wird, um Prozesse und bestehende Angebote zu optimieren und zu koordinieren und so unverarbeiteter Trauer vorzubeugen und langfristige psychische Belastungen und andere Erkrankungen zu vermeiden. Die Landespräventionsstrategie dient nicht der Finanzierung von Projekten. Sie bietet einen Rahmen, um die Potenziale bestehender und meist fachübergreifender Angebote voll auszunutzen und ein zielgerichtetes Zusammenwirken zu ermöglichen. Meine Damen und Herren, es ist unser Anliegen, dass die Trauerbegleitung von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein weiter gestärkt wird. Durch Organisation, Koordination, Strukturen, die voneinander wissen, die aufeinander abgestimmt arbeiten, können wir viel erreichen. Trauernden Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien wird damit eine Unterstützung gegeben, die sie nach einem solchen Schicksalsschlag brauchen. – Vielen Dank. (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
