Birte Pauls
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle erinnern uns an die verzweifelten Eltern, die in den letzten Wintern durch die Apotheken gezogen sind und versucht haben, Fiebersäfte für ihre Kinder zu bekommen. Das kann natürlich nicht angehen. Deshalb sind wir uns mit der FDP in der Sache und dem Ziel einig, nämlich: Die Arzneimittelversorgung in Deutschland und in der Europäischen Union muss gestärkt und vor allen Dingen unabhängig von globalen Entwicklungen sichergestellt werden. (Vereinzelter Beifall SPD) Zum Beispiel führt der Kaschmirkonflikt, der gerade wieder entbrannt, zu Sorgen im Bereich Generika, wenn der Konflikt weiter eskalieren sollte. (Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist es!) Das Vorhaben ist ein längerer Weg. Es geht dabei um die Stärkung der europäischen Herstellung kritischer Arzneimittel und der globalen Lieferketten. Wir wollen die Abhängigkeiten verringern. Allerdings – irgendwann hört die Freundschaft ja auch mal auf – können wir den Vorschlägen der FDP für den Weg dahin nicht so ganz zustimmen. (Birte Pauls) Im – ich verspreche, ich sage dieses Wort jetzt nur einmal – Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungsund Versorgungsverbesserungsgesetz (Heiterkeit und Beifall SPD und Rixa Kleinschmit [CDU]) – ja, das ist schon eine echte Kunst – sind erhöhte verbindliche Bevorratungspflichten von Arzneimittel geregelt. Pharmazeutischen Unternehmen wird für rabattierte Arzneimittel eine sechsmonatige Lagerhaltung vorgeschrieben. Dies beugt kurzfristigen Lieferengpässen vor, gleicht gesteigerte Mehrbedarfe aus und stellt somit eine bedarfsgerechte Versorgung sicher. Der Vorschlag der FDP, die Bevorratung von sechs auf drei Monate zu reduzieren, soll natürlich auch dazu dienen – so lese ich das jedenfalls –, die Lagerungskosten für die Pharmaunternehmen zu reduzieren. Die SPD schaut da eher auf die Patientinnen und Patienten, und da ist die höhere Bevorratung im Sinne der Versorgungssicherheit von sechs Monaten natürlich sinnvoll. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Eine Zwischenevaluation des – jetzt nenne ich nur noch die Abkürzung – ALBVVG braucht es unseres Erachtens nicht. In Artikel 2 sieht das Gesetz mit einer Änderung von § 425 Arzneimittelgesetz vor, dass die Berichte vom Spitzenverband der Krankenkassen und dem Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinproduktion zur Umsetzung der Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2025 vorzulegen sind. Und ja, der European Green Deal hat Auswirkungen, natürlich. Das ist ja Sinn und Zweck einer Wachstumsstrategie, die eine gerechtere, moderne, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft zum Ziel hat und die bis zum Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr produzieren will. Na klar hat das auch Auswirkungen auf die Pharmaindustrie. Bislang sind in Europa circa 11.700 Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte zu dokumentieren, und zukünftig werden es 49.000 Unternehmen sein. In Deutschland betrifft es statt der bisherigen 550 Unternehmen dann 15.000 Unternehmen. Man kann da natürlich von zu viel Bürokratie und zusätzlicher Belastung der Unternehmen reden. Aber wenn wir in Sachen Nachhaltigkeit auf die Freiwilligkeit setzen, mag ich ein positives Ergebnis bezweifeln. Das lehrt uns die Erfahrung. Ich komme zum letzten Punkt des FDP-Antrages. Mit der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie müssen Kläranlagen bis zum Jahr 2045 zum Teil mit einer sogenannten Viertbehandlung zur Reduzierung von Spurenstoffen ausgestattet sein. Hier gilt neu das Verursacherprinzip. Die Herstellerverantwortung bedeutet, dass Unternehmen, die giftige Mikroschadstoffe im Wasser verursachen, die Reinigungskosten tragen müssen. Ich muss gestehen: Ich finde es eigentlich gut und richtig, dass der Großteil der Reinigung des Abwassers künftig vom Verursacher und nicht vom Steuerzahler zu tragen ist. (Vereinzelter Beifall SPD) Das EU-Parlament hat nun jüngst beschlossen, dass die Auswirkungen der neuen Kommunalabwasserrichtlinie auf die Arzneimittelbranche noch einmal neu zu bewerten sind. Dieser Punkt aus dem FDPAntrag ist quasi schon in der Bearbeitung. Aber als überzeugte Europäerin möchte ich mich nicht nur auf den deutschen Standort konzentrieren, sondern wir sollten die Resilienz der Versorgung mit Arzneimitteln europäisch denken. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb ist es gut, dass die Europäische Kommission am 11. März 2025 einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt hat, um die Versorgung mit kritischen Arzneimitteln in der EU zu stärken. Ich kann jetzt die ganzen Punkte aufzählen, aber das lasse ich an dieser Stelle. Zum Antrag von Schwarz-Grün möchte ich nur sagen, dass der Koalitionsvertrag einiges für die Apotheken enthält. Das Apothekenfixum soll einmalig auf 9,50 Euro steigen, und in Abhängigkeit vom Versorgungsgrad kann es insbesondere für ländliche Apotheken einen Korridor bis zu elf Euro betragen. (Beifall Hauke Hansen [CDU]) Der Pharmadialog wurde als eine wichtige Maßnahme auch in der Antrittsrede der neuen Bundesgesundheitsministerin erwähnt – obwohl ich eigentlich lieber etwas zur Krankenhausreform gehört hätte.
