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Dagmar Hildebrand

CDU 22.05.2025 Sitzungen 20/88

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der SSW hat einen durchaus umfassenden Forderungskatalog (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) in seinem vorliegenden Antrag geliefert. Das hat Herr Dirschauer eben auch schon selbst gesagt. Satte 13 Punkte kommen dabei zum Vorschein. Aufgrund der begrenzten Zeit werde ich nur einige Punkte herausgreifen. In dem Forderungskatalog ist beispielsweise wieder die sukzessive Absenkung der Kitagebühren aufgeschrieben und gefordert. Das haben wir hier in diesem Haus nicht das erste Mal. (Zuruf Sophia Schiebe [SPD]) Ich möchte darauf hinweisen, dass wir eine Finanzsituation haben, die uns leider im Moment nicht die Möglichkeit gibt, dort zu agieren und die Kitagebühren weiter zu senken. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass wir bereits eine Sozialstaffel haben, die in besonderen Situationen finanziell schwächer aufgestellter Familien und Alleinerziehender greift. Darüber hinaus fordert der SSW den Platzausbau inklusive der Randzeitenbetreuung im Kitabereich. Auch damit haben wir uns intensiv beschäftigt, auch im KiTaG. Die Bedarfsplanung ist eine bundesgesetzliche Pflicht der öffentlichen Träger. Das Kitagesetz ist so geregelt, dass die Bedarfe der Eltern hierfür durch die öffentlichen Träger zu erfassen sind. Natürlich gilt das auch bezogen auf die Gruppe der Alleinerziehenden, damit sie ihre Kinder gut betreut hat. Das Land unterstützt die Kommunen bei der wichtigen Aufgabe durch digitale Auswertungsmöglichkeiten der Kita-Datenbank. Es finden mit der FH Kiel Arbeiten statt, um Tools zu entwickeln, die das Ganze noch optimieren sollen. Des Weiteren geht es um eine Entlastung der Alleinerziehenden durch die Schaffung wöchentlicher Haushaltshilfe. Auch diesen Punkt finden wir in dem Katalog. Nun, in diesem Zusammenhang gilt, dass es für definierte Notsituationen zur Unterstützung bei der Betreuung und im Haushalt bundesgesetzliche Regelungen gibt, nämlich in § 20 SGB VIII und SGB V in § 38. Ich weise zudem auf ein Vorhaben der neuen Bundesregierung hin, das die Ausweitung der Frühen Hilfen auf Familien mit Kindern bis zu sechs Jahren, Alltagshelfer zur Entlastung von Familien mit Kindern oder auch pflegebedürftigen Angehörigen bei kleinen und auch bei mittleren Einkommen umfasst. Abschließend möchte ich etwas zu der Forderung sagen, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln: Wenn wir das tun, schaffen wir de facto Minijobs ab. Wenn jeder verdiente Euro versicherungspflichtig ist, wird es diese Art der Verdienstmöglichkeit nicht mehr geben. Wir sehen sie als sehr wichtig an, denn es gibt Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten oder auch Rentnerinnen und Rentner, die in der Lage sind, durch einen Minijob zusätzliches Geld zu verdienen. Für die Unternehmen bildet das zudem die Chance, Peaks abzufedern, wenn das Aufkommen hoch ist. Ich möchte warnen, denn ein Minijob gibt auch die Möglichkeit, für Menschen in haushaltshelfenden Tätigkeiten tätig zu sein, ohne Gefahr zu laufen, in die Schwarzarbeit gehen zu müssen. Wir haben dann eben eine Win-win-Situation in dem Bereich für die Menschen, die Geld dazuverdienen möchten, und Arbeitgeber mit Peaks mit hoher Belastung, wie zum Beispiel die Eisdielen oder die Gastronomie im Sommer. Wir haben damit eben auch einen Schutz gegen Schwarzarbeit. Ich weiß, dass das jetzt nur einige der 15 Punkte waren. Es ist mit Sicherheit noch ein großer, großer Gesprächsbedarf da. Aus diesem Grund würde ich mich freuen, wenn wir das noch einmal in dem Sozialausschuss miteinander besprechen. Ich beantrage also eine Überweisung in den Sozialausschuss. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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