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Christian Dirschauer

SSW 22.05.2025 Sitzungen 20/88

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir alle kennen das Gefühl, einen uns nahestehenden Menschen zu verlieren und um diesen dann auch zu trauern. Daher ist wohl auch allen klar, dass wir mit dem vorliegenden Vorstoß über ein sehr persönliches Thema sprechen. Dabei ist auch völlig richtig – das haben wir gehört –: Trauer ist sehr individuell. Jeder Mensch trauert auf seine Weise und auch in seinem eigenen Tempo. Gleichzeitig sind die Resilienz beziehungsweise die psychische Widerstandsfähigkeit von Menschen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Bei manchen kann die Trauer über den Verlust eines geliebten Angehörigen oder einer Freundin das eigene Leben völlig aus der Bahn werfen, und das durchaus über einen längeren Zeitraum und/oder wiederkehrend. Andere kommen in einer solchen Situation vielleicht sogar ohne weitere Hilfestellung zurecht. In jedem Fall braucht Trauer aber Zeit. Denn unabhängig von der Intensität kommt es oft vor, dass Gefühle von Trauer über einen längeren Zeitraum mal stärker und mal schwächer sind. Dieser Prozess braucht dann eben auch in vielen Fällen Begleitung. Das haben meine Kollegen schon dargestellt. Betroffene in ihrer jeweiligen Trauer zu begleiten, ist also in doppelter Hinsicht sensibel. Denn nicht nur das Thema selbst ist belastend, sondern die Begleitung erfordert einen sehr individuellen und damit differenzierten Zugang. Mit Blick auf den Fokus des Antrages und die Trauerbegleitung von Kindern und Jugendlichen gilt dies noch im besonderen Maße. Das haben wir gehört. Denn Kinder und Jugendliche trauern auf vielfältige Weise und anders als Erwachsene. Das liegt schlicht an ihrer Entwicklung und an ihrem Erfahrungshintergrund. Für sie ist Trauerbegleitung daher ganz besonders wichtig. Eltern oder Angehörige können sich den Kindern aufgrund der eigenen Trauer häufig nicht in dem Umfang zuwenden, wie sie es sich wünschen oder eben brauchen. (Christian Dirschauer) In diesen Situationen kann Trauerbegleitung eine ganz große Hilfe, eine enorme Hilfe sein. Denn sie hilft den Kindern, den Verlust in ihr Leben zu integrieren und kann gleichzeitig Eltern und Angehörige entlasten. Deshalb ist uns vom SSW sehr bewusst, wie wertvoll diese Angebote und die hier geleistete Arbeit ist. Ganz herzlichen Dank dafür. (Beifall SSW, SPD, FDP, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darüber, dass diese Aufgabe nicht nur bedeutungs‑, sondern vor allem sehr verantwortungsvoll ist, herrscht hier offensichtlich Einigkeit. Darüber, dass diese Arbeit nicht nur in Sonntagsreden gewürdigt, sondern auch vonseiten des Landes gefördert werden muss, aber offenbar nicht. Es kann jedoch nicht angehen, meine Damen und Herren, dass Trauerbegleitung – auch das haben wir gehört – grundsätzlich nur durch Spenden und gegebenenfalls durch Drittmittel getragen wird. Aus Sicht des SSW brauchen und müssen alterssensible Angebote der Trauerarbeit und der Trauerbegleitung nicht nur flächendeckend vorgehalten, sondern auch von Landesseite aktiv unterstützt und gefördert werden, und zwar ausdrücklich auch finanziell. (Beifall SSW, SPD und FDP) Denn man muss sich vor Augen führen: Nach jetzigem Stand sinkt oder steigt das Spendenaufkommen nahezu unkalkulierbar je nach individueller wirtschaftlicher Lage oder durchaus danach, ob die Aufmerksamkeit und Spendenbereitschaft der Menschen gerade auf andere Ereignisse gelenkt wird. Auch das kommt ja vor. Das ist alles andere als eine verlässliche Basis für diese unheimlich wichtige Arbeit, und das muss sich daher dringend ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist also schön und gut, wenn die regierungstragenden Fraktionen neben der Relevanz auch auf den präventiven Ansatz und Aspekt der Trauerarbeit hinweisen und bestehende Angebote im Land aufzählen. Darüber, dass wir eine echte Präventionsstrategie brauchen, herrscht hier spätestens seit der Debatte im Kontext meiner Großen Anfrage zum Thema der Prävention großer Konsens. Vor dem Hintergrund der beschriebenen finanziellen Unsicherheit reicht das aber leider nicht aus, meine Damen und Herren. Gerade dann, wenn wir im Rahmen einer solchen Strategie flächendeckend sicherstellen wollen, dass Trauer nicht in psychische Auffälligkeiten oder gar Erkrankungen mündet – wir haben es gehört –, müssen wir als Land hier ein wenig Geld in die Hand nehmen. Denn wenn wir Trauerbegleitung als präventive Maßnahme sehen und anerkennen – das ist sie in meinen Augen unbestritten; ich habe hier auch keine Gegenrede dazu gehört –, dann gilt, was nun einmal im gesamten Präventionsbereich gilt: Diese Dinge gibt es schlichtweg nicht zum Nulltarif, aber sie zahlen sich in Zukunft gleich mehrfach aus, meine Damen und Herren, (Beifall SSW, SPD und FDP) und zwar auch finanziell für die öffentlichen Haushalte, vor allem aber für die Betroffenen selbst, weil ihnen damit ganz, ganz viel Leid erspart bleibt. Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. In den letzten Sekunden will ich doch noch einmal appellieren: Lassen Sie uns die Anträge in den Ausschuss überweisen! Ich denke, das ist der Thematik angemessen. Also noch einmal die ganz inständige Bitte an die regierungstragenden Fraktionen: Lassen Sie uns schauen, was wir im Ausschuss gemeinsam hinbekommen! Ich glaube, der Weg ist nicht weit. Der Kollege Garg hat es beschrieben. Ich denke, für die Betroffenen, für die Menschen wäre es ganz, ganz wichtig, hier ein gemeinsames Signal zu senden. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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