Dagmar Hildebrand
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion möchte, dass die Landesregierung die Trauerarbeit und Trauerbegleitung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig fördert und unterstützt. – Sie sieht diese Aufgabe als Präventionsarbeit, als Schutz vor kurz- und langfristigen psychischen und psychosomatischen Erkrankungen. Werte Kolleginnen und Kollegen, damit sprechen Sie einen wichtigen Punkt an. Ja, die Begleitung von Kindern und Jugendlichen in Trauersituationen ist überragend wichtig. Und ja, die Trauerbegleitung sollte landesweit verfügbar sein und im Rahmen der Landespräventionsstrategie Berücksichtigung finden. Man muss sich dazu einmal klarmachen, wie es sich für ein Kind anfühlt – meine Kollegin hat aus eigener Erfahrung eben einmal berichtet –, wenn die Mutter oder der Vater verloren ist und das Erlebte nicht von den Eltern oder einem Familienmitglied aufgefangen und erklärt werden kann, wie es für Kinder ist, die Geschwister oder einen Elternteil verlieren. Denn klar ist, dass eine Trauersituation in der Familie nicht immer alleine zu bewältigen ist. Insofern ist es wichtig und richtig, dass Hauptamt und Ehrenamt zur Verfügung stehen. Es gibt dazu zum einen ein hospizliches Angebot, in dem Trauerbegleitung geleistet werden kann und auch geleistet wird. Die Finanzierung der professionellen ambulanten Hospizdienste ist im Rahmen des § 39a SGB V über die Krankenkassen geregelt. Die ehrenamtlichen Koordinatoren ambulanter Hospize, die ihre Leistungen nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können, haben in Schleswig-Holstein seit Jahren die Möglichkeit, Fördermittel vom Land Schleswig-Holstein zu beantragen. So können Sie es auch in der Beantwortung der Kleinen Anfrage, Drucksache 20/2931, aus dem Februar nachlesen. Dort steht: „Seit 2020 sind diese Mittel in die Förderung der Landeskoordinierungsstelle Hospizund Palliativarbeit Schleswig-Holstein … integriert und können auf Antrag der Initiativen ausgezahlt werden.“ Die Trauerbegleitung – das hatte eben auch die Kollegin angesprochen – gilt nicht als Leistung des Sozialgesetzbuches und ist somit spendenfinanziert zu tragen. Die Angebote der Trauerbegleitung für Kinder und Jugendliche sind generell kostenfrei und werden ausschließlich über Spenden und Drittmittel finanziert. Diese finanziellen Mittel müssen die entsprechenden Träger der Kinder- und Jugendhospizdienste oder ambulanten Hospizdienste für Erwachsene über ihr Fundraising, also zweckgebunden, einwerben. Trauer ist keine Krankheit – auch das haben wir eben schon gehört – und gehört als natürlicher Prozess der Bewältigung und Heilung zum Leben. Aus diesem Grund werden Trauerbegleitungen für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert; das ist bei Privaten aber durchaus möglich. Dazu heißt es in der erwähnten Kleinen Anfrage klar: „Die zuschussfähige Förderung ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienste wie auch ambulanter Hospizdienste für Erwachsene nach § 39a SGB V erfolgt ausschließlich für Leistungen im Bereich der Sterbebegleitung.“ Das gilt also immer dann, wenn auch ein Hospizbesuch da ist. Wir sehen darüber hinaus andere Institutionen in der Pflicht, dort einzuschreiten. In unserem Antrag ist noch einmal aufgezählt, was wir in SchleswigHolstein für tolle Menschen – denen gilt ein ganz großer Dank – im Bereich der Hospizarbeit haben, die dazu beitragen, dass es den Menschen besser geht und sie gut mit ihrer Trauer umgehen können. (Vereinzelter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Auch die Kirchen sind ein großer Unterstützer und sorgen dafür, dass auch Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht Kirchenmitglieder sind, unterstützt werden und ihnen geholfen wird. Wir haben einen Alternativantrag, und aus diesem Grund bitte ich, unseren Antrag zu unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
