Annabell Krämer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Ich freue mich sehr, dass, nachdem wir Freie Demokraten bereits zwei Anträge zu Alleinerziehenden eingebracht haben, der SSW jetzt hier noch einmal draufsattelt, auch wenn es ein großes Potpourri ist und ich ein bisschen Angst habe, dass man, wenn man alles fordert, vielleicht ein bisschen weniger erreicht. Ich hätte mich mehr gefreut, wenn wir erst einmal die einzelnen Punkte abarbeiten würden, (Christian Dirschauer [SSW]: Das können wir auch so machen!) aber es ist jetzt, wie es ist, und es sind auch einige gute Positionen dabei. Eines ist mir besonders wichtig: Ich habe im Februar 2025 darauf hingewiesen, dass Alleinerziehende erheblichen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind, und die aktuellen steuerlichen Freibeträge – Entlastungsbeträge – ab dem zweiten Kind sind wirklich ein Hohn. Für das zweite Kind gibt es lediglich diese von mir benannten 240 Euro. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz – Alleinerziehende zahlen ja selten den Höchstsatz – von 20 Prozent beträgt der jährliche Freibetrag ab dem zweiten Kind 48 Euro oder, wenn wir mal so sagen, vier Euro im Monat oder, so würde mein Sohn sagen, einen halben Döner. Ich bitte deshalb darum, dass wir dieses Problem jetzt nicht als eines unter vielen betrachten. Deshalb bin ich auch ganz froh, dass das im Finanzausschuss verbleibt, und ich finde es sehr gut, dass der Sozialausschuss sich jetzt noch um die vielen anderen Themen kümmern soll. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Christian Dirschauer [SSW]) Mir ist es einfach echt wichtig: Es muss einen finanziellen Unterschied geben, wenn Alleinerziehende Anstrengungen unternehmen, um den Bezug von Sozialleistungen zu verhindern. Manchmal muss es sein, dann geht es nicht anders. Aber wenn die Anstrengung unternommen wird, den Bezug von Sozialleistungen zu verhindern oder zu reduzieren, dann muss diese Gesellschaft das auch irgendwo honorieren, finde ich. (Beifall FDP und Katja Rathje-Hoffmann [CDU]) Jede fünfte Familie in Deutschland ist alleinerziehend. Selbst in Beschäftigung, wir hörten es, besteht das höchste Armutsrisiko. Es ist doch unser aller Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen – strukturell, aber das muss auch finanziell der Fall sein. Deshalb lassen Sie uns bitte diesen Antrag nicht in Vergessenheit geraten lassen. Ich möchte noch kurz auf den zweiten Antrag von uns Freien Demokraten zum Thema Alleinerziehende kommen. Bei der Vorbereitung zu dem heutigen Antrag war ich, ehrlich gesagt, sprach- und fassungslos. Vor über eineinhalb Jahren habe ich mich unglaublich gefreut, dass wir alle in diesem Hohen Haus einstimmig beschlossen haben, dass es möglich sein muss, dass ein alleinerziehendes Elternteil ohne Zustimmung des zweiten Elternteils (Annabell Krämer) ein Taschengeldkonto für sein Kind eröffnen kann. Das darf es nämlich bisher nicht. § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches, Taschengeldkonto, ist uns allen bekannt. Kinder sollen ohne Zustimmung der Eltern in gewissem Umfang über kleine finanzielle Mittel bestimmen können. Wie widersprüchlich ist es in diesem Kontext, dass andererseits kein Elternteil allein ein Konto für sein Kind eröffnen darf, auf dem die von ihm selbst übertragenen Gelder verwaltet werden! Was ist die Konsequenz? – Beispiele aus der Praxis zeigen uns, dass Kinder von getrennten Eltern oft kein Taschengeldkonto haben oder die Eröffnung sehr langwierig und mit bürokratischen Hürden sowohl für die Eltern als auch für die Kreditinstitute verbunden ist. In diesem Fall werden Trennungskinder in ihrer finanziellen Bildung benachteiligt. Wir sprechen so oft über finanzielle Bildung in diesem Hohen Haus und wie wichtig das ist. Dieser Status darf einfach so nicht mehr aufrechterhalten bleiben. (Beifall FDP und SSW) Denn es ist doch unser gemeinsames gesellschaftliches Ziel, und das haben wir ja alle so gemeinsam beschlossen, dass der eigenverantwortliche Umgang mit Geld frühzeitig von allen erlernt wird. Wir Parlamentarier waren alle der Meinung, dass wir das so haben wollen. Frau Ministerin von der Decken, Sie haben damals gegen diesen Antrag gesprochen: Wir brauchten keine Änderung der Gesetze. Alleinerziehende hätten ja die Chance, die Kontoeröffnung gerichtlich einzuklagen. – Sie haben gemerkt, die Zustimmung in diesem Hohen Haus war zu Ihrem Standpunkt nicht gegeben. Wir haben einen einstimmigen Parlamentsbeschluss, und den missachten Sie bis heute. (Zuruf) – Doch! – Oh, dann nehme ich das zurück, dann nehmen Sie gerne dazu gleich Stellung. Ich bin der Meinung, Sie haben dazu noch keinen Antrag in den Bundesrat eingebracht. Sollte ich mich irren, dann werde ich mich dafür selbstverständlich gleich entschuldigen. Sollte es aber so sein, dass immer noch kein Antrag in den Bundesrat, keine Bundesratsinitiative dazu eingebracht ist, dann ist es aus meiner Sicht ein Skandal. (Beifall FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Eineinhalb Jahre ist unser gemeinsamer Entscheid her. Wie gesagt, Sie haben den Kopf geschüttelt, also nehme ich das zurück. Sie haben die Bundesratsinitiative anscheinend eingebracht, dann bin ich falsch informiert. Dann möchte ich mich dafür in aller Form entschuldigen. Ansonsten erwarte ich langsam Ergebnisse. Aber nun zurück zum Antrag des SSW. Bei dem Unterhaltsvorschussgesetz, der Senkung der Kitagebühren, dem Ausbau der Ganztagsplätze und den qualifizierten Beratungsangeboten haben Sie uns selbstverständlich an Ihrer Seite. (Beifall FDP und SSW) Sie wissen ja, ich verspreche ungern Dinge, die ich nicht halten kann. Das kann ich einfach nicht. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Beraten wir ja im Sozialausschuss!) Einige Positionen sind allerdings nicht finanzierbar, und ich bin der Meinung, es ist nicht richtig, wenn wir unrealistische Hoffnungen wecken. Aber bei der Ausschussüberweisung haben Sie uns selbstverständlich mit im Boot. Wir werden über einige Positionen und im Finanzausschuss – hoffe ich – auch noch einmal intensiv über unseren Entlastungsfreibetrag reden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und Christian Dirschauer [SSW])
