Jette Waldinger-Thiering
Geht es, Frau Nies? (Abgeordnete Schiefer [CDU] bringt der Rednerin ein Glas Wasser) Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das tut mir sehr leid. – Der Kinderfreibetrag ist um etwa 1.200 Euro erhöht worden. Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten hat sich unter der Ampel wesentlich verbessert. Bisher konnten maximal 66 Prozent und bis zu 4.000 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Seit Januar sind das immerhin bis zu 80 Prozent und bis zu 4.800 Euro. Das ist schon ein ordentlicher Sprung. Das bringt aber auch nur denjenigen mit entsprechend hohem Einkommen etwas. Dazu gehören Alleinerziehende oft nicht. Insbesondere alleinerziehende Frauen und ihre Kinder unterliegen einem sehr hohen Armutsrisiko. Deshalb schlägt der Familienbericht der Bundesregierung zum Beispiel vor, die Berechnung des Unterhaltsvorschusses zu ändern. Das ist richtig. Das habt ihr auch drin, dass das ausbezahlte Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte bei der Berechnung anzurechnen ist. Denn derzeit wird das Kindergeld einem alleinerziehenden Elternteil, das den Unterhalt vom Jugendamt bekommen muss, zu 100 Prozent in Abzug gebracht, um den Mindestunterhalt auszurechnen. Bei Elternteilen aber, die den Unterhalt von dem anderen getrennt lebenden Elternteil bekommen, wird es nur zu 50 Prozent angerechnet. Warum dieser Unterschied? Das versteht kein Mensch. (Beifall) Die derzeitige Regelung hat Folgen. Das führt nämlich dazu, dass ausgerechnet diejenigen alleinerziehenden Elternteile, die ohne die finanzielle Unterstützung des zweiten Elternteils auskommen müssen, von den Erhöhungen des Kindergelds in den letzten Jahren überhaupt nicht profitieren konnten, weil diese Erhöhungen beim Unterhaltsvorschuss komplett wieder abgezogen werden. Das muss sich ändern. Das ist eine absolute Schräglage. (Beifall ganzes Haus) Einen Punkt möchte ich gern noch ansprechen. Wir brauchen ein Umdenken im Umgangs- und Sorgerecht. – Das ist bei euch ja so ein Spiegelstrich mit zwei, drei großen Schlagworten, aber was ich dahinter verstehen würde: Häusliche Gewalt, der Schutz des betroffenen Elternteils, meistens der Mutter, und die Mitbetroffenheit der Kinder bei häuslicher Gewalt müssen in familienrechtlichen Verfahren anerkannt werden. Umgang mit beiden Elternteilen ist nicht grundsätzlich die beste Variante für das Kindeswohl – nicht, wenn ein Elternteil gewalttätig ist und Gewalt vorlebt. Auch das Einigungsgebot zwischen getrennten Eltern, das Kooperationsgebot ist im Kontext häuslicher Gewalt anders zu beurteilen. (Catharina Johanna Nies) Lassen Sie uns gern über all diese Punkte, auch die vorher genannten, vertieft im Sozialausschuss sprechen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)
