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Dr. Michael Schunck

SSW 22.05.2025 Sitzungen 20/88

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mit dem nüchternen Bericht beginne, möchte ich erst einmal allen Kolleginnen und Kollegen für ihre Courage danken, die hier ihre persönlichen Schicksale mit der Öffentlichkeit geteilt haben. Dies macht uns Politiker und Politikerinnen, finde ich, ein Stückchen menschlicher, und deshalb sage ich einfach mal: Chapeau an euch, dass ihr das hier so mit uns allen geteilt habt! (Beifall) Ich weiß, so ein Schicksal ist schwer zu verstehen. Ich meine das nicht despektierlich: Dass ihr, ein gestandener Mann und eine gestandene Frau, das hier so geteilt habt, finde ich wirklich sehr toll, dass ihr uns daran habt teilhaben lassen. Jetzt kommen wir zum Tätigkeitsbericht. Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, ich freue mich, Ihnen heute die Tätigkeitsberichte des Petitionsausschusses für das erste Quartal 2024 und das letzte Quartal 2025 stellvertretend für unseren Ausschuss- (Dr. Michael Schunck) vorsitzenden Hauke Göttsch vorstellen zu dürfen. – Ich soll in dem Zusammenhang von Hauke Göttsch ganz herzliche Grüße ausrichten. (Beifall – Heiner Rickers [CDU]: Der hört zu!) – Nein, er kann leider nicht zuhören. In dem genannten Zeitraum hat der Ausschuss insgesamt 90 Petitionen abschließend beraten und zwölf öffentliche Anhörungen durchgeführt. Die gefassten Beschlüsse und statistischen Angaben können Sie, wie üblich, den schriftlichen Berichten entnehmen. Wir haben uns im Ausschuss wieder mit Einzelschicksalen, aber auch mit Fällen befasst, die tausende Menschen in Schleswig-Holstein betreffen. Der Ausschuss unterstützt die Petentinnen und Petenten im Rahmen seiner Möglichkeiten mit großem Engagement. Oft werden Fragen zu behördlichem Handeln beantwortet. Es wird aber auch in Streitigkeiten vermittelt, und es werden Themen, die über den Einzelfall hinausgehen, an die Fraktionen und Fachausschüsse zur weiteren Befassung verwiesen. Zwei interessante Fälle, in denen der Petitionsausschuss besonders unterstützen könnte, möchte ich Ihnen heute kurz vorstellen. In einer auf unserer Internetseite von über 2.200 Bürgerinnen und Bürgern unterstützten öffentlichen Petition setzte sich die Petentin für den Erhalt des Standortes Helse der Grundschule Marschenschool an‘t Wattenmeer im Kreis Dithmarschen ein. Die Petentin hat dem Ausschuss eindrucksvoll vorgetragen, wie wichtig die Erhaltung des Schulstandortes Helse für die Kinder, Eltern und die Gemeinde ist und welche Nachteile bei einer Schließung des Standortes zu befürchten sind. Die Ausschussmitglieder haben sich informiert, aus welchen Gründen das zuständige Amt die Umgestaltung der Schullandschaft geplant hatte, und haben auch das Amt dazu angehört. Durch die Petition selbst und die sehr konstruktive Anhörung kam Bewegung in die Sache, und der zuständige Amtsausschuss hat jetzt eine Entscheidung im Sinne der vielen Menschen vor Ort getroffen, für die sich die Petentin eingesetzt hat. Der Schulstandort Helse bleibt erhalten. Die kleinen Beine haben weiter kurze Wege und können in einer wohnortnahen, äußerst engagierten Grundschule aufs Leben vorbereitet werden. Das freut uns natürlich sehr. In einer anderen Petition hat sich eine Deutschlehrerin verzweifelt im Rahmen der regelmäßigen Sprechstunde der Geschäftsstelle an den Ausschuss gewendet. Sie bat um Hilfe, damit ihr türkischer Ehemann ein Visum zum Ehegattennachzug nach Deutschland erhält. Seit ihrer Verlobung wurde ihm eine Einreise nach Deutschland verweigert. Ihr Traum von einem gemeinsamen Leben in Deutschland drohte zu platzen. Bei der zuständigen Ausländerbehörde bekam die Petentin weder einen Termin noch Hilfe oder Beratung, obwohl ihrem Ehemann bereits eine Festanstellung in einem Restaurant zugesagt war, wenn er nur endlich nach Deutschland käme. Der Mann der Petentin sprach bereits gut Deutsch und hatte mehrere Sprachkurse besucht und privaten Sprachunterricht erhalten. Nur die abschließende Prüfung für das Sprachzertifikat hatte er bislang – aus nicht nachvollziehbaren Gründen – nicht bestanden. Die Petentin als verbeamtete Gymnasiallehrerin mit der Zusatzqualifikation „Deutsch als Zweitsprache“ hat ihrem Ehemann in der Vorbereitung auf die Deutschprüfung ebenfalls geholfen und alle Bemühungen sauber dokumentiert. Das Prüfungsinstitut in der Türkei, die deutsche Auslandvertretung und auch die zuständige Zuwanderungsbehörde haben das Paar aber nicht unterstützt und sich einer Kommunikation völlig versperrt. Nachweise der laufenden Bemühungen zum Spracherwerb wurden einfach nicht angenommen. Diese sind jedoch besonders wichtig, da gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung ein fehlender Sprachnachweis dem Visumsbegehren eines ausländischen Ehepartners dann nicht entgegengehalten werden darf, wenn – wie hier – zumutbare Bemühungen zum Erwerb der Sprachkenntnisse nachweislich ein Jahr lang erfolglos geblieben sind. Das Ehepaar konnte im Petitionsverfahren dann eng durch den Ausschuss begleitet und bei seinen Behördenkontakten unterstützt werden. Über das Innenministerium hat der Ausschuss beharrlich auf die beteiligten Stellen eingewirkt und auf die geltende Rechtslage hingewiesen. Im Ergebnis konnte schließlich eine erneute Prüfung erreicht werden, und der Ehemann der Petentin konnte im letzten Jahr nach Deutschland kommen. Für das Ehepaar endete eine emotionale und auch finanzielle Odyssee, die mit sehr viel Frust verbunden war. Wir freuen uns umso mehr, dass wir dazu beitragen konnten, dass die beiden ihren gemeinsamen Lebensweg in Deutschland beschreiten können, und wünschen ihnen alles Gute. (Beifall) (Dr. Michael Schunck) Ich sehe, dass ich keine Zeit mehr habe und komme zum Ende. Abschließend möchte ich unserem Ausschussvorsitzenden, Herrn Göttsch, herzliche Genesungswünsche ausrichten und hoffe, ihn bald wieder im Ausschuss begrüßen zu können. (Beifall) Ich habe gerade heute mit ihm noch konferiert. Er wird im Juli wieder da sein. Ich freue ich mich sehr darüber, dass ich den Ausschussvorsitz dann auch wieder an ihn abtreten darf. – Vielen Dank. (Beifall und Heiterkeit)

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