Plenarprotokoll 17/29
11.09.2024 · 148 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: CDU (22)SPD (21)AfD (15)
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 29. Sitzung des Landtages und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen. Zur heutigen Sitzung darf ich ganz herzlich den neuen Jahrgang des Freiwilligen Sozialen Jahres im Bereich Politik begrüßen, der unter Leitung von Herrn Dominik Steinmann vom Paritätischen Wohlfahrtsverband im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit bei uns zu Gast ist. Seien Sie uns alle herzlich willkommen! (Beifall des Hauses.) Herr Minister Jakob von Weizsäcker muss die heutige Sitzung aufgrund seiner Teilnahme an dem Kamingespräch der Finanzministerkonferenz in Berlin gegen 13 Uhr verlassen. Herr Minister Jürgen Barke ist ebenfalls ab 13 Uhr aufgrund eines Termins entschuldigt. Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Zu Punkt 4 der Tagesordnung, Beschlussfassung über den von der CDU ‑ Landtagsfraktion eingebrachten Antrag „Zur Halbzeit der Wahlperiode: Das Saarland braucht ein klares Leitbild; die SPD-Alleinregierung hat keinen Plan“, Drucksache 17/1133, hat die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/1142 den Antrag „Stabilität heißt: Keine halben Sachen. Wir machen unser Saarland stark!“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/1142 als Punkt 19 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1142 als Punkt 19 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 4 in einem anderthalbfachen Redezeitmodul beraten wird. Zu Punkt 14 der Tagesordnung, Beschlussfassung über den von der CDU ‑ Landtagsfraktion eingebrachten Antrag „Bedrohungen unserer Sicherheit durch ungesteuerte Zuwanderung und Islamismus endlich stoppen - wir brauchen umgehend eine echte Wende bei der Zuwanderung“, Drucksache 17/1134, hat die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/1143 den Antrag „Sicherheitsbehörden stärken - Terrorismus bekämpfen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/1143 als Punkt 20 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1143 als Punkt 20 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit den Punkten 14 und 15 in einem ganzen Redezeitmodul beraten wird. Zu Punkt 16 der Tagesordnung, Beschlussfassung über den von der AfD ‑ Landtagsfraktion eingebrachten Antrag „Keine voreilige ideologische Verschärfung des Waffengesetzes für Jäger und Sportschützen! Verlässliche Datengrundlage von Vergehen mit Waffen erheben und veröffentlichen“, Drucksache 17/1131, hat die CDU-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/1144 den Antrag „Auf Messerangriffe nachhaltig und konsequent reagieren“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/1144 als Punkt 21 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1144 als Punkt 21 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 16 in einem halben Redezeitmodul beraten wird. Für die übrigen Tagesordnungspunkte haben sich die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums im Hinblick auf die Redezeit für die Aussprache auf Folgendes verständigt: Die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 werden gemeinsam in einem anderthalbfachen Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 5, 8, 10, 13 und 17 werden jeweils in einem halben Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 6, 7 und 18 finden ohne Aussprache statt. Tagesordnungspunkt 9 wird in einem ganzen Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 11 und 12 werden gemeinsam in einem halben Redezeitmodul beraten. Wer dafür ist, dass wir so verfahren, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann verfahren wir so. Wir kommen zu den Punkten 1, 2 und 3 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesenen Antrag betreffend: Beschluss zur Feststellung einer Naturkatastrophe im Saarland vom 16.-21. Mai 2024 Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2024/2025 (Drucksache 17/1010) Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2024/2025 (Drucksache 17/1011) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Stefan Thielen, das Wort. Abg. Thielen (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2024 den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend „Beschluss zur Feststellung einer Naturkatastrophe im Saarland vom 16.-21. Mai 2024“, Drucksache 17/1024, an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen, ebenso die von der Regierung eingebrachten Gesetzentwürfe über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2024/2025, Drucksache 17/1010, und über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2024/2025, Drucksache 17/1011. Mit dem vorliegenden Antrag soll festgestellt werden, dass das Hochwasserereignis im Saarland vom 16. bis 21. Mai 2024 eine Naturkatastrophe darstellt, die sich der Kontrolle des Landes entzieht, deren Bewältigung die Finanzlage des Landes im Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich erheblich beeinträchtigt und somit auch diesbezüglich die Voraussetzungen von § 2 Absatz 1 des Haushaltsstabilisierungsgesetzes vorliegen. Der Landtag des Saarlandes soll feststellen, dass die finanziellen Folgen der Bewältigung des Hochwasserereignisses die Finanzlage des Landes auch im Haushaltsjahr 2025 absehbar weiterhin erheblich beeinträchtigen werden. Die auf der Notsituation beruhende Kreditaufnahme soll spätestens ab dem Jahr 2027 über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren zurückgeführt werden. Die beiden Gesetzentwürfe, Nachtragshaushalt und Haushaltsbegleitgesetz, sind die gesetzgeberischen Umsetzungen dieser Feststellungen und ermöglichen damit die entsprechenden Hilfeleistungen des Landes in Höhe von über 93 Millionen Euro an die von der Naturkatastrophe Betroffenen. Daneben erfolgen noch einige wenige weitere Anpassungen. Der Ausschuss hat den Antrag sowie die beiden Gesetzentwürfe in seiner 50. Sitzung am 30. August 2024 aufgerufen und beschlossen, eine Anhörung zu diesen Punkten durchzuführen. Diese hat am 4. September stattgefunden. Angehört wurden der Saarländische Städte- und Gemeindetag sowie der saarländische Landkreistag. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Abwesenheit des Vertreters der AfD-Landtagsfraktion die Annahme des Antrages betreffend „Beschluss zur Feststellung einer Naturkatastrophe im Saarland vom 16.-21. Mai 2024“, Drucksache 17/1024. Ebenso einstimmig empfiehlt er die Annahme des Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2024/2025, Drucksache 17/1010, sowie des Gesetzes über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2024/2025, Drucksache 17/1011, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall von der CDU und der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Es ist eine Wortmeldung eingegangen. - Ich erteile dem Abgeordneten Stefan Thielen für die CDU-Landtagsfraktion das Wort.
Stefan Thielen CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Das bisschen Haushalt macht sich von allein (…) das bisschen Haushalt kann so schlimm nicht sein“ - so beginnt ein bekannter Schlager aus meinem Geburtsjahr 1977. Ja, ich habe Bestandteile herausgelassen, die man heute entweder als zu ironisch oder sexistisch deuten könnte. Bei der Summe, über die wir heute reden, könnte man von dem „bisschen Haushalt“ sprechen. Auch wenn der Aufwand in den Beratungen reduziert war - wenn ich es so formulieren darf - im Vergleich zu normalen Haushaltsberatungen und die Kontroversen nicht so stark waren wie sonst, muss man sagen, das Ganze hat sehr reflektiert und anschaulich statt- (Abg. Thielen (CDU)) gefunden. Von daher kann es nicht so schlimm sein? - Nein, an der Stelle muss man sagen, dass wir dieses Fazit auf keinen Fall ziehen dürfen. Dieser Nachtragshaushalt ist wichtig und richtig, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das möchte ich zuerst einmal festhalten. (Beifall von der CDU und der SPD.) Das gebietet sich allein schon aus der Ausgangslage heraus, aus der dieser Nachtragshaushalt entstanden ist. Mit dem Pfingsthochwasser hat sich im Saarland eine außergewöhnliche Situation ergeben, die auch deutschlandweit beachtet worden ist. Es versteht sich von selbst, dass wir die Kommunen, die Bürgerinnen und Bürger, die Helferinnen und Helfer und alle, die diese Mammutaufgabe gestemmt haben, nicht alleine lassen. Daher ist es genau der richtige Ansatz, dass die Regierung beziehungsweise die Landtagsfraktion der SPD einen Antrag vorgelegt und sich dieser Situation angenommen hat. Dem sind wir als CDU-Fraktion gefolgt. Ich möchte zunächst noch einmal auf die Erklärung der Notlage eingehen. Wir haben diese Notlageerklärung, die von der SPD-Fraktion eingebracht worden ist, von Anfang an unterstützt, sie uns zu eigen gemacht und direkt zugestimmt. Auch im Haushaltsausschuss gab es keine Ergänzungen oder Änderungsanträge. Dies zeigt noch einmal generell, was wir im Sinne einer Haushaltsnotlageerklärung und der Schuldenbremse beachten müssen. Sie muss klar definiert sein, sie muss umfassend und begrenzt sein und sie muss der Sache gerecht werden. Auch im Hinblick auf andere Notlageerklärungen, die wir hier schon beraten und sehr heftig debattiert haben, kann man sagen, diese Notlageerklärung ist mustergültig und lässt keinerlei Zweifel zu, dass sie richtig ist. Man sollte sie sich sogar für weitere Notlageerklärungen als Vorbild nehmen. Das möchte ich hier ganz klar betonen. (Ministerpräsidentin Rehlinger: Hoffentlich brauchen wir es nicht.) Hoffentlich brauchen wir es nicht, aber es wird noch eine anstehen, Frau Ministerpräsidentin. Es wird nicht lange dauern, dann werden wir hier wieder eine Notlageerklärung beraten. Ich glaube, sie wird nicht so klar sein wie diese, auch wenn die Situation anders ist, aber wir können uns die Unterschiede noch einmal genau anschauen. Was die Notlageerklärung im weiteren Sinne im Nachtragshaushalt mit sich bringt: Gerade da jetzt im Bund Haushaltsberatungen laufen, kann man einen Vergleich ziehen. Die Kritik an der Bundesregierung ist mannigfaltig. Bundesbank, Bundesrechnungshof, Verfassungsrechtler, Ökonomen, Verbände und Organisationen von allen Seiten haben über den gestern eingebrachten Haushaltsentwurf ein vernichtendes Urteil gefällt. Ein Kommentator nannte es gestern „eine Beleidigung des Parlamentes“. In diesem Zusammenhang kann man klar sagen, das war hier nicht der Fall. Es war ein anständiger Haushalt, ein anständiger Nachtrag, der hier eingebracht worden ist. Wir konnten uns ein Bild davon machen, dass die Zahlen, die hier vorgelegt worden sind, überaus realistisch waren. Auch wenn wir einige Nachfragen hinsichtlich der Schäden bei den Kommunen mehrmals betonten, konnte man uns alle Zahlen plausibel erklären. Daher werden wir natürlich in Zweiter Lesung für den Nachtragshaushalt und für den Nachtrag zum Haushaltsbegleitgesetz stimmen. Wir helfen damit allen, die in eine Notsituation geraten sind, und setzen ein Zeichen der Solidarität zu allen Helferinnen und Helfern, die wichtige Arbeit für das Land geleistet haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. Damit bin ich nun bei der Kritik in diesem Bereich und die betrifft vor allen Dingen die Unterstützung der Bundesregierung. Der Bundeskanzler war hier und hat die Worte verlauten lassen: Wir werden natürlich auch hinterher die geübte Praxis der Solidarität, die wir in Deutschland haben, weiter voranbringen. Das haben wir an vielen Stellen in Deutschland getan und das werden wir auch hier machen. Das gehört sich so und so ist das in Deutschland. - Auch in weiteren kurzen Statements kam der Begriff der Solidarität mehrfach vor: Wir haben eine gute Praxis der Solidarität, Solidarität muss gelebt werden. - Es ist selbstverständlich, dass man miteinander verabredet, was zu tun ist, um denjenigen zu helfen, die in Not geraten sind - das sage ich an der Stelle. Ich denke, dass nicht nur ich nach diesen klaren Statements davon ausgehe, dass tatsächlich noch einiges an Bundeshilfen zu erwarten ist. Was wir bisher gehört haben, ist allerdings sehr enttäuschend. Es ist mehr eine Täuschung, man muss sich im Stich gelassen fühlen. Das muss man gegenüber allen Geschädigten, den Helfern und allen, die auf eigenes Risiko ihre volle Energie und ihr Herzblut in die Hilfe gesteckt haben, sagen. Da hätten wir wirklich mehr erwartet. (Beifall von der CDU und der SPD.) Man muss natürlich auch davon ausgehen, dass der Bundeskanzler so etwas einfach vergessen hat. Vielleicht hätten Sie mit der Zahl etwas höher greifen sollen. 90 Millionen Euro sind Beträge, die der Bundeskanzler schnell vergisst. Der Wert war der gleiche bei Cum Ex. Außerdem geht es auch darum, ob man den Bundeskanzler nicht stärker daran erinnert, was er versprochen hat. Ich mache mich jetzt vielleicht etwas lustig, aber es ist eigentlich traurig, dass man alles mit Fakten belegen kann. Wir als CDU-Fraktion können die Landesregierung nicht aus der Pflicht lassen. Frau Ministerpräsidentin, in der Regierungserklärung zum (Abg. Thielen (CDU)) Hochwasser sagten Sie, Sie seien in intensiven Gesprächen darüber, wie der Bund das Saarland bei der Schadensbeseitigung unterstützen könne, wie es auch der Bundeskanzler hier vor Ort angesprochen habe. - Sie sagten ebenso, Sie seien sogar mit uns einig, dass es nicht um Pauschalforderungen an den Bund gehe. - Ich sage es mal so: Wenn man doch schon die Hand zur Hilfe vonseiten des Bundeskanzlers gereicht bekommt und diese dann zurückgezogen wird, muss man doch immer wieder daran erinnern. Das ist Pflicht. - Bitte ersparen Sie uns jetzt die ganzen Hilfen der Bundespolizei und des THW. Diese und alle anderen Hilfsorganisationen haben tolle Arbeit geleistet. Das ist keine Frage. Es sollte aber auch bekannt sein, dass diese Kosten immer erstattet werden. Das ist kein Einzelfall in Deutschland, es ist die Regel. Deswegen sollte man sich das nicht immer ans Revers heften, sondern man sollte weitere Bundeshilfen einfordern. Das ist wohl nicht passiert. (Beifall von der CDU.) Es ist auch keine bloße Forderung von der Opposition, die hier in den Raum gestellt wird. Durch parlamentarische Anfragen ist uns bekannt, dass die Länder Bayern und Baden-Württemberg dies ganz konkret in der Ministerpräsidentenkonferenz im Juni angefragt haben. Das wurde schon von unserem Kollegen und Fraktionsvorsitzenden Stephan Toscani im letzten Plenum genannt. Dort wurde eingeräumt, dass die Sache solide darzulegen ist. Wir wissen, dass wir solide Zahlen haben. Wurde das an den Bund weitergeleitet, so wie es in der Ministerpräsidentenkonferenz gesagt worden ist? Haben wir das ausgeführt? Wie ist hier der Stand der Dinge? - Da würde ich noch einiges an Aufklärung in der Sache erwarten. Man muss auch andere Möglichkeiten nutzen. Es müssen nicht immer die öffentlichen Forderungen seien. Sie haben doch Kontakte, Sie sind Stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende. Wir haben zudem einen Finanzminister, den ich an der Stelle nennen muss. Sie waren jahrelang Abteilungsleiter beim damaligen Finanzminister Olaf Scholz. Da müssen doch Wege bestehen. Sie wurden uns am Anfang als jemand angekündigt, der die Fördertöpfe in Berlin und Brüssel bestens kennt. Gerade in solchen Notsituationen müssen Möglichkeiten mit diesen Kontakten eröffnet werden. Das kann doch nicht alles gewesen sein, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU.) Der Nachtrag, diese Notlageerklärung ist richtig und wichtig. Das unterstützen wir mit voller Kraft, aber wir hätten mehr Einsatz in der Sache erwartet. Wir hoffen immer noch, dass etwas in Richtung Berlin passiert. Ich sage ganz ehrlich, es muss der Bundeskanzler sein, der Entscheidungen trifft und Dinge möglich macht, wenn er sie verspricht, sonst wäre er hier besser nicht erschienen und hätte die Sachen so klar verkündet. - Herzlichen Dank für die guten Beratungen und auf weitere gute Debatten. (Beifall von der CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Thielen. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. ‑ Ich erteile nun Herrn Fraktionsvorsitzenden Ulrich Commerçon für die SPD ‑ Landtagsfraktion das Wort.
Ulrich Commerçon SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An Pfingsten haben wir gezeigt, dass das Saarland zusammensteht. Es steht zusammen, wenn es schwierig wird. Der Kampf gegen die Fluten lief solidarisch und geschlossen ab. Heute zeigen wir, dass wir als Parlament bei der Bewältigung der Folgen zu unserem Wort stehen: Wir lassen niemanden im Regen stehen! (Beifall von der SPD.) Wir beschließen heute einen Nachtragshaushalt, der die Hilfen absichert, die wir den Betroffenen zu Recht schnell zugesichert haben. Diese Soforthilfen wurden schnell und unbürokratisch ausgezahlt. Innerhalb kürzester Zeit war das Geld auf dem Konto, nur noch wenige Fälle sind offen. Insgesamt konnte die Landesregierung mit über 3,5 Millionen Euro schnell und zuverlässig helfen. Wir haben gezeigt, dass ein starker Staat in der Lage ist, Solidarität zu organisieren. Diese Landesregierung ist in der Lage, Solidarität zu organisieren, und das Parlament kann das konstruktiv begleiten. Wir schaffen es gemeinsam mit der demokratischen Opposition, mit den Kommunen und mit den vielen engagierten Menschen in unserem Land. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine gute Botschaft. Dafür ein herzliches Dankeschön an alle! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Wir hatten im letzten Plenum einen sehr guten Austausch darüber, wie wir unseren Staat insgesamt handlungsfähig halten in einer Zeit, in der eine Krise in die nächste Krise übergeht und in der sich Unwetterereignisse häufen. Aus meiner Sicht waren wir uns in einem wichtigen Punkt einig: Für vieles ist nicht genug Geld da, beispielsweise für Sicherheit, Infrastruktur oder Klimaschutz. Mit der Feststellung einer Naturkatastrophe können wir als Land Kredite aufnehmen, um deren unmittelbare Folgen abzumildern und uns künftig besser auf extremes Wetter vorbereiten zu können - aber eben nicht, um den Klimawandel zu begrenzen. Wir können aufräumen, aber nicht verhindern. Das ist doch ab- (Abg. Commerçon (SPD)) surd! Wir beschneiden uns als Politik. So geschieht es an vielen Stellen. Das ist nicht weiter hinnehmbar, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Ich will kurz aufgreifen, was Sie angesprochen haben, Herr Kollege Thielen. Es würde dem Bund wahrscheinlicher leichter fallen, mit Schecks durch die Gegend zu laufen, wenn die Einnahmeseite besser wäre. Wir haben aber auch in allen Debatten darauf hingewiesen, dass es einen Blankoscheck bei einer Naturkatastrophe niemals geben wird. Deswegen ist es mühsam, und diesen Mühen stellt sich die Landesregierung. Es muss nach Möglichkeiten gesucht werden, uns nach dieser Katastrophe zu unterstützen. Ich finde, man kann es nicht pauschal wegdiskutieren: Der Bund stellt uns die Kosten von 6 Millionen Euro für die Hilfe des THW nicht in Rechnung. Das ist eine ganze Menge Geld. Man kann nicht einfach sagen: „Das ist doch selbstverständlich.“ Das ist ein erster großer Batzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich gibt es viele Gespräche mit den Fachressorts. Frau Geywitz als Bundesbauministerin war hier und sorgt dafür, dass wir Möglichkeiten finden, wie die Städtebauförderung verbessert werden kann. Wir haben an vielen Stellen gemeinsam mit der Landesregierung darüber diskutiert, wie man diese Voraussetzungen schaffen kann. Das ist die Mühe, der man sich jeden Tag stellen muss, meine sehr verehrten Damen und Herren. Aber da ist die Landesregierung dran und ich sage Ihnen, dass man sich auf die Landesregierung verlassen kann. (Beifall von der SPD.) Zurück zur grundsätzlichen Handlungsfähigkeit des Staates: An vielen Stellen hat der Staat in den vergangenen Jahrzehnten nicht investiert. Er hat an den falschen Stellen und zu viel gespart, immer mit den gleichen neoliberalen Grundsätzen im Kopf, die ich bereits letztes Mal ausgeführt habe. Ein Ausdruck dieser Ideologie war und ist die sogenannte Schuldenbremse, wie sie bei uns im Moment ausgestaltet ist. Genau das fällt uns heute auf die Füße: bei der Bahn, beim Glasfaserausbau, bei der Digitalisierung, bei unseren Schulgebäuden, im Strukturwandel und eben auch beim Klimaschutz. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das alles sind Themen, die Sie und die Opposition in Berlin ständig ansprechen. Es ist aber nicht, wie immer wieder behauptet wird, die Ampel schuld, sondern das alles ist der Tatsache geschuldet, dass in diesem Land in diese Bereiche seit Jahrzenten nicht mehr investiert worden ist. (Beifall von der SPD.) Sie sprechen das jetzt an, wo die Probleme nicht mehr zu ignorieren sind, wo die Bundesregierung aber handelt und wir alle gemeinsam handeln müssen. Natürlich ärgern sich im Moment viele darüber, dass es zwischen Mannheim und Frankfurt stockt. Ich bin aber froh, dass es momentan zwischen Mannheim und Frankfurt stockt, weil das nämlich ein Zeichen dafür ist, dass die Deutsche Bahn und der Bund endlich einmal an einer Stelle investieren, an der es dringend nötig ist, damit in Zukunft mehr auf der Schiene laufen kann. Das geht nur, wenn das nötige Geld vorhanden ist. Leider ist der Staat dort in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten zu knapp weggekommen. Das müssen wir ändern! (Beifall von der SPD.) Das Gleiche gilt für den Glasfaserausbau. Wobei ich sagen müsste: Wären uns damals Helmut Kohl und Schwarz-Schilling erspart geblieben, wäre es uns vielleicht schon früher möglich gewesen. Helmut Schmidt hätte es sicherlich nach vorne gebracht. Aber das liegt tatsächlich sehr weit zurück. (Sprechen.) Deswegen ist es richtig, dass wir jetzt Nägel mit Köpfen machen, zwar ein paar Jahre später, aber es ist dringend notwendig. Andere Länder in Europa sind sehr viel weiter. Wir holen allerdings auf. Das haben wir dieser Ampelregierung zu verdanken und der Tatsache, dass endlich der Mut da ist, öffentliche Investitionen zu tätigen und zu ermöglichen. (Beifall von der SPD.) Zu sagen, die Ampel sei schuld, ist, wie Sie alle wissen, etwas unterkomplex, um es vorsichtig zu formulieren. Herr Kollege Thielen hat in der letzten Plenardebatte richtig gesagt, dass es bei der Finanzierung des Staates nicht immer nur um neue Schulden gehen kann. An diesem Punkt, lieber Stefan, bedanke ich mich für das humorvolle und wertschätzende Zwiegespräch im letzten Plenum. Ich habe es mir noch mal angeguckt. Das war wirklich hilfreich. So sollten wird das öfter machen, denn du hast ja recht: Manche Debatte über zusätzliche Schulden könnten wir uns sparen, wenn wir stattdessen die Einnahmeseite verbessern würden. Ich greife das deswegen auf, weil ich mich sehr darüber freue, dass der Kollege Thielen in der letzten Sitzung gesagt hat, man könne mit ihm über die Wiedereinführung der Vermögenssteuer und über die Erbschaftssteuer reden. Wir sollten dazu Anträge einbringen, statt es immer nur zu fordern. Darüber habe ich viel nachgedacht. Ich befürchte, wenn wir als SPD-Fraktion einen Vorschlag machen würden, ohne uns miteinander abzustimmen, diskutieren wir am Ende wieder über Details, die uns trennen, um unsere Unterschiede zu betonen. Wir kennen das auf anderer (Abg. Commerçon (SPD)) Ebene, wo gesagt wird, wir machen diese Vorschläge und wir laden ein. Man sagt: „Wir sind bereit, mit der Regierung oder der Mehrheitsfraktion zu reden“ - um dann Details zu finden, an denen es scheitert. (Abg. Wagner-Scheid (CDU): Details?) Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier geht es um Grundsatzfragen! Es gibt eine klare Rollenverteilung zwischen Mehrheitsfraktion und Opposition, aber ich frage ganz ernsthaft: Wenn wir der gleichen Auffassung sind, sollten wir vielleicht beweisen, dass wir uns bei den wichtigen Themen wie dem Hochwasser und seinen Folgen oder auch an anderer Stelle für unser Land einigen können. Deswegen schlage ich vor, dass wir uns zu dieser Frage einmal zusammensetzen. Was halten Sie davon? - Das soll als Einladung verstanden werden. (Beifall von der SPD.) Eine Angst kann ich Ihnen nehmen: Es gäbe immer noch genügend Themen, bei denen Sie sich als CDU abgrenzen können und bei denen wir klar auseinanderliegen. Ich skizziere das gerne am übergeordneten Thema dieser Debatte um den Nachtragshaushalt, dem Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen und dem Klimaschutz, und nehme zum Beispiel den Antrag, den Sie heute gestellt haben. Sie dürfen weiterhin so tun, als ob wir den Menschen das Auto wegnehmen wollten, auch wenn Sie wissen, dass das erstens nicht stimmt und wir zweitens die Voraussetzungen schaffen müssen, dass die Menschen auf Bus und Bahn umsteigen können, statt Ängste zu schüren. Sie dürfen meinetwegen auch weiterhin so tun, als gäbe es ein Diktum des Verbrenner-Aus, auch wenn Sie wissen, dass Verbrenner weiterhin zugelassen werden können, nämlich mit klimaneutralen Kraftstoffen. Das Problem ist aber nicht die Europäische Union oder die SPD, es ist auch nicht die Ampel, das Problem ist, dass die E-Fuels einfach viel zu teuer sind und immer viel zu teuer sein werden, weil man für die Herstellung wahnsinnig viel, viel zu viel Energie braucht. Kollege Theis, Sie dürfen meinetwegen auch weiterhin den Kulturkampf gegen die Windkraft führen, auch wenn ich das zunehmend als Gefahr für unseren Industriestandort sehe. (Sprechen des Abgeordneten Theis (CDU).) Sie dürfen auch weiter so tun, als hätte die rote Ampel, wie Sie das immer nennen - Was ist eigentlich eine schwarze Ampel? Ich glaube, das ist eine, die ausgefallen ist -, den Industriestrompreis in die Höhe getrieben und als läge er immer noch auf dem Niveau wie zu Beginn des russischen Angriffskriegs. Jetzt hören Sie einmal ganz genau zu. Ich weiß nicht, ob Sie wissen, wie hoch der Industriestrompreis zurzeit ist: Er liegt aktuell bei 16,65 Cent. Wissen Sie noch, wie er vor dem Amtsantritt der jetzigen Bundesregierung lag, beispielsweise im Mittelwert der Amtszeit des früheren Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier? - Liebe Kolleginnen und Kollegen, seinerzeit lag er bei 18,88 Cent. Heute liegt er bei 16,65 Cent. Das sind fast 12 Prozent weniger! (Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU).) Hören Sie doch bitte zu Ende zu! Das können Sie nie, Herr Kollege Theis, Sie können nicht zuhören, außer sich selbst. (Zurufe von der CDU. - Abg. Theis (CDU): Wer das so schönredet, der sollte sich einmal mit der Realität konfrontiert sehen!) Hören Sie doch bitte bis zum Ende zu! (Erneuter Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU).) Im Ergebnis sind wir uns einig, dass das immer noch deutlich zu hoch ist, vor allem im internationalen Wettbewerb. Da muss noch etwas kommen. Unsere Wirtschaft braucht konkurrenzfähige Strompreise, bis wir die Erneuerbaren so ausgebaut haben, dass die Preise hoffentlich irgendwann auf der Langstrecke wieder von alleine weiter sinken. Was ich mit diesem Beispiel aufzeigen will, und das wird ja gerade bewiesen, ist Folgendes: Wir unterscheiden uns, wir machen unterschiedliche Politikangebote, auch wenn wir uns bei zentralen Fragen ‑ ‑ (Weiterer Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU).) Sie können sich gerne zu Wort melden, ich liebe Zwischenrufe, aber ich würde jetzt gerne fortfahren. - Wir machen unterschiedliche Politikangebote, auch wenn wir uns bei zentralen Fragen wie der Finanzierung unseres Staates annähern würden. Ich für meinen Teil muss sagen, ich finde das gut so. Ich lade herzlich dazu ein, diesen Weg weiterzugehen. (Beifall von der SPD.) Zum versöhnlichen Abschluss: Ich freue mich, dass wir zusammenstehen, wenn es um die wirklich wichtigen Dinge für unser Land geht, so wie bei diesem Nachtragshaushalt und der Feststellung einer Naturkatastrophe. Hier ziehen wir an einem Strang. Darauf verlassen sich im Übrigen die Saarländerinnen und Saarländer, die vom Hochwasser Betroffenen und unsere Hauptund Ehrenamtlichen. Heute sind viele Vertreter anwesend, die damals im Einsatz waren. Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich Ihnen, den Kolleginnen und Kollegen und allen aus der Zivilgesellschaft ein ganz herzliches Dankeschön für dieses große Engagement über die Pfingsttage sagen. Schön, dass ihr heute hier seid! (Abg. Commerçon (SPD)) (Beifall von der SPD und der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir das heute unter den demokratischen Kräften einvernehmlich hinbekommen. Ich bitte um Zustimmung zur Erklärung der Naturkatastrophe und zum Nachtragshaushalt, mit dem wir deren Folgen bewältigen wollen. Dafür danke ich Ihnen allen und sage ein herzliches Glückauf. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Herr Abgeordneter Stefan Thielen hat eine Kurzintervention angezeigt, die ich gerne zulasse. Ich bitte um das Saalmikrofon für den Abgeordneten. (Ein Saaldiener reicht dem Abgeordneten Thielen (CDU) das Saalmikrofon, das sich je- doch nicht einschalten lässt.) Dann kommen Sie bitte zum Rednerpult. (Der Abgeordnete kommt zum Rednerpult. - Der Saaldiener: Sprechprobe - es funktio- niert!) In Ordnung, aber der Abgeordnete steht nun schon am Rednerpult. - Herr Thielen, Sie haben das Wort. Abg. Thielen (CDU) mit einer Zwischenbemerkung: Herr Kollege Commerçon, es juckt mich schon, jetzt eine Grundsatzdebatte zu führen, aber ich möchte nur kurz auf Ihren Beitrag eingehen und zwei oder drei Dinge der letzten Plenarsitzung präzisieren, die Sie mir in den Mund gelegt haben. Grundsätzlich bin ich nicht der Meinung, dass der Staat über zu wenige Finanzmittel verfügt. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall. Bei über 1 Billion Steuereinnahmen müsste man sich das noch einmal ganz genau anschauen. Das möchte ich also nicht so pauschal unterschreiben. Zum zweiten Punkt. Ich bin kein Freund der Vermögenssteuer. Ich habe das auch gesagt. Warum ist das so? - Weil der Aufwand viel zu groß ist, das Ganze zu erheben. Ich habe gesagt, für mich ist - wenn überhaupt - eine Erbschaftsteuer die bessere Vermögenssteuer. Darüber können wir uns unterhalten, wie Sie es vorgeschlagen haben. Ich nehme die Einladung gerne an. Wir können uns da bessere Möglichkeiten überlegen. Dazu bin ich immer gerne bereit. Zum dritten Punkt, der Einkommenssteuer. Ich habe gesagt, wir können gerne über die 53 Prozent reden, die Sie angeführt haben, aber dann reden wir auch darüber, wann sie beginnen sollen. Das kann nicht bei jemanden beginnen, der in der Mittelschicht arbeitet. Schauen Sie sich doch an, was dort mittlerweile gezahlt wird. Das kann aus meiner Sicht nicht der Fall sein. Auf dieser Grundlage können wir sehen, ob wir einen gemeinsamen Gesetzentwurf einbringen können. Ich bin gespannt. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Herr Kollege Commerçon, möchten Sie darauf erwidern? - Kommen Sie ausnahmsweise auch bitte ans Rednerpult.
Ulrich Commerçon SPD
Danke, Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Thielen, ich finde es gut, wenn wir in eine solche Debatte stärker einsteigen. Ich danke Ihnen sehr für diese drei Punkte. Ich stelle fest, von diesen Punkten scheinen wir bei zwei schon sehr nahe an einem Konsens zu sein. Wir können gerne über das Thema gerechte Erbschaftsbesteuerung reden, ohne gleich Ängste zu schüren, wer davon betroffen ist. Wir wissen alle, worum es geht. Es geht nicht um „Oma ihr klein Häuschen“, dieses wird weiterhin geschützt bleiben, sondern es geht darum, dass es eine gerechte Verteilung gibt. Die Sozialdemokratie steht für Gespräche hierzu jederzeit bereit. Vielleicht gelingt es uns, auf Bundesebene mehr Akteure davon zu überzeugen. Über den ersten Punkt können wir also schon einmal reden. Vielen Dank dafür. Zum zweiten Punkt. Sie haben das Thema Spitzensteuersatz angesprochen. Natürlich muss man darüber reden, und die Bundesregierung ist dabei, das zu diskutieren, dass wir beim sogenannten Mittelstandsbauch aufpassen müssen, dass nicht die Falschen zu früh getroffen werden. Das ist gar keine Frage. (Zuruf von Minister von Weizsäcker.) Herr Kollege, was sind das für Bemerkungen zum Mittelstandsbauch von der Regierungsbank?
Heike Sylvia Winzent
Ich bitte darum, die Zwischengespräche seitens der Regierungsbank einzustellen.
Ulrich Commerçon SPD
Es ist völlig klar, dass wir hier zu einer gerechten Besteuerung kommen müssen. Ich finde es aber schon mal gut, dass der Spitzensteuersatz nicht tabu ist. Beim dritten Punkt, der Vermögenssteuer, habe ich mich schlicht auf Ihren Lieblingsneoliberalen bezogen, den Sie mir beim letzten Mal (Abg. Commerçon (SPD)) genannt haben, nämlich Ludwig Erhard. Er ist immer noch nicht mein Lieblingsneoliberaler, ich stelle aber zumindest einmal fest: Die hohen Vermögen wurden zur Zeit von Ludwig Erhard in diesem Land besteuert. Es war gerecht, dass das so geschehen ist. Es ist in vielen anderen Ländern auch so. Sei‘s drum, wenn wir uns an dieser Stelle nicht einigen können, wenn wir es aber schaffen, unsere Bundestagsfraktionen davon zu überzeugen, dass wir die anderen beiden Punkte gemeinsam machen, dann wären wir schon einen großen Schritt voran. - Vielen Dank noch einmal, auch für Ihre Kurzintervention. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Dann fahren wir in der Aussprache fort. Es liegen weitere Wortmeldungen vor. ‑ Ich erteile nun Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr für die AfD ‑ Landtagsfraktion das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Nachdem die beiden Fraktionen der ehemaligen Großen Koalition und vielleicht auch einer künftigen Großen Koalition große Einigkeit demonstriert haben und auch viel Spaß dabei hatten, möchte ich nun unsere Ansicht darstellen, die etwas anders aussieht. An Pfingsten hat ein Unwetter im Saarland stattgefunden, bei dem viele und große Schäden entstanden sind. Wir haben es begrüßt, dass die Regierung direkt Soforthilfen geleistet hat. Wir sind der Ansicht, dass den Menschen, die betroffen waren und sind, und auch den Gemeinden unbürokratisch geholfen werden muss. Bis zu diesem Punkt sind wir einig, aber die Frage ist, wie dies geschehen soll. Hier wird ja vom Klimawandel gesprochen und darüber diskutiert, wer der Verursacher dieses Klimawandels ist. Inzwischen sind alle einig: Der Klimawandel besteht. Eine vorsorgende Regierung beugt Ereignissen vor, die der Klimawandel mit sich bringt. Der Fraktionsvorsitzende der SPD hat selbst gesagt, hier sind in der Vergangenheit massive Versäumnisse zu sehen. Wenn über die Schulden gesprochen worden ist, dann haben wir von der AfD immer gesagt, wir haben nicht nur Geldschulden, wir haben auch Schulden durch unterlassene Infrastruktur. Das heißt, wir sind nicht auf diese Unwetter vorbereitet, die in Zukunft öfter kommen werden. Dann fällt uns nichts Besseres ein, als gleich wieder Schulden zu machen, um diese Ausgaben zu bewältigen. Der Fraktionsvorsitzende der SPD hat schon den Vorschlag gemacht, dass die Einnahmenseite verstärkt werden sollte. Da muss ich in Erinnerung gerufen, dass der Bund im Jahr mehr als 1 Billion Euro einnimmt. 1 Billion sind 1.000 Milliarden! Sechs Millionen sind da überhaupt gar nichts. 1.000 Milliarden! Da soll die Einnahmenseite noch vergrößert werden! Das heißt auf gut Deutsch, wir müssen mehr Steuern zahlen. Oder wie soll ich das verstehen? Das wollen wir nicht. Jetzt kommen wir zu diesem Darlehen, das aufgenommen werden soll. Das ist wieder ein klassischer Fall. Wir haben die Schuldenbremse seinerzeit aus gutem Grund eingeführt. Weil wir mit unserem Geld nicht auskommen, wird diese Schuldenbremse bei jeder sich bietenden Gelegenheit umgangen. Um jetzt die Schuldenbremse zu umgehen, muss eine Naturkatastrophe festgestellt werden. Bei aller Liebe, ich war in geringem Maße in den letzten Jahren dreimal von Hochwasser betroffen. Ich habe im Keller ein bisschen etwas geschaufelt; ein paar Bücher sind kaputtgegangen. Andere haben größere Schäden gehabt. Aber wenn wir das mit dem Ahrtal vergleichen, was wirklich eine Naturkatastrophe war, dann ist das bei uns ein schlimmes Unwetter gewesen, aber keine Naturkatastrophe. (Sprechen.) Das sollte auch nicht herangezogen werden, indem wir das als Naturkatastrophe deklarieren, um Geld aufzunehmen. Dieses Geld, das wir leihen wollen, müssen unsere Kinder zurückzahlen. Das sind ja keine Geschenke! Kommen wir zu dem, was man im Augenblick machen könnte. Hier sitzen sehr viele Leute, die mit Haushalten zu tun haben. Wenn sie nicht im Landtag mit Haushalten zu tun haben, dann vielleicht in der Stadt, in der sie leben und im Stadtrat oder im Kreistag sind. Wie kommt denn so ein Haushalt zustande? Was ist ein Haushalt? Ein Haushalt ist im Grunde genommen nur eine Ermächtigung, Geld für gewisse Positionen auszugeben. Was stellen wir immer wieder fest? Wir haben es bei der Regierung auch jetzt wieder festgestellt: Es werden Millionenbeträge nicht abgerufen, weil man kein Projekt hat. Millionenbeträge! Ich wage zu behaupten, es gibt in allen Bereichen Haushaltsreste. Wenn der Haushalt aufgestellt wird, ist es immer ein Kampf um die Beträge, die eingestellt werden. Ihnen ist sicherlich das Schlagwort vom Dezember-Fieber geläufig. Dann geben die einzelnen Institutionen plötzlich Geld für Dinge aus, die sie gar nicht brauchen, weil das Geld noch da ist. Wenn man das Geld nicht ausgibt, dann bekommt man im nächsten Jahr weniger, weil der Haushaltsexperte sagt: „Die brauchen das ja gar nicht, sie haben im letzten Jahr weniger gebraucht.“ Das heißt, es gibt diese Haushaltsreste. Nehmen wir doch zum Beispiel diese Haushaltsreste. (Abg. Dörr (AfD)) Zweitens gibt es Vorhersagen von Steuereinnahmen, bei denen uns vorausgesagt wird, dass wir sehr hohe Beträge an Steuern mehr einnehmen als vorhergesehen. Dann nehmen wir die doch! Drittens ist von der CDU angesprochen worden, doch endlich einmal den Bund in die Pflicht zu nehmen. Er ist verpflichtet, für gleichmäßige Lebensverhältnisse in Deutschland zu sorgen. Der Bund muss hier helfen! Bundeskanzler Scholz war hier. Die Worte sind alle zitiert worden. Er hat Gummistiefel getragen. Es war alles prima. Aber jetzt soll auch Geld kommen. Das ist Aufgabe unserer Ministerpräsidentin und natürlich auch unserer Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen, beim Bund energisch nachzuhören, woran es hängt, dass wir das Geld, das wir brauchen, nicht bekommen. - Herzlichen Dank! (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile nun für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Alwin Theobald das Wort.
Alwin Theobald CDU
Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Vor allem aber auch liebe Vertreter von DRK, Feuerwehr, ASB, Malteser und THW! Herzlich willkommen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schäden, die in vielen Orten durch das verheerende Pfingsthochwasser entstanden sind, sind noch längst nicht alle beseitigt. Der Kollege von der AfD spricht von Peanuts. Ich will Zahlen nennen: Alleine in der Stadt Lebach liegen die Schäden bei über 7,65 Millionen Euro. Das ist eine Summe, die eine Stadt alleine so gar nicht aufbringen kann. Wenn das keine Notlage ist, dann weiß ich nicht, was Sie unter Notlage verstehen, wenn Sie hier von Peanuts reden - bei allem Respekt. (Beifall von der CDU und vereinzelt bei der SPD.) Man kann weiter aufzählen. Saarbrücken über 8 Millionen. In Marpingen und Eppelborn gab es hohe Schäden. In Blieskastel gab es sehr hohe Schäden. Überall im Land wird Geld benötigt. Genau hierfür ist dieser Haushalt gedacht. Was ist die Realität? - Straßen sind noch immer gesperrt. Ganze Ortschaften wie Neububach sind seit Pfingsten ohne Telefon und Internet. Noch immer sind die Schäden nicht behoben. Viele Familien kämpfen zu Hause immer noch mit den Folgen. So sehr die Einsatz- und Rettungskräfte jedes Wort des Dankes verdient haben und so zügig die Soforthilfen bis 1.000 Euro ausgezahlt wurden, so sehr und so dringend warten viele betroffene Familien auch heute noch auf die weitergehenden Hilfen. Menschen aus Ottweiler und von der Saarbrücker Rußhütte haben sich zwischenzeitlich in ihrer Verzweiflung an die Medien gewandt. Sie fühlen sich vom Landkreis Neunkirchen und vom Regionalverband und damit letztlich von der Landesregierung im Stich gelassen und von bürokratischen Hürden überfordert. Landrat Sören Meng bestreitet zwar gegenüber den Medien, dass eine Auskunft seiner Behörde an die Menschen in Ottweiler lautete, dass erst nach Beendigung der Antragsfrist am 31.12. mit der Bearbeitung der Anträge begonnen werden könne. Mal ehrlich, es ist genauso wenig ein Ruhmesblatt, wenn er im gleichen Atemzug - jetzt, ganze vier Monate nach der Katastrophe - die Menschen mit der Aussage vertrösten will, dass noch immer intensiv an der Klärung von Einzelfragen gearbeitet werde. Menschen, die Hab und Gut verloren haben und vor den Trümmern ihrer Existenz stehen, haben immer noch keine verlässlichen Zusagen über finanzielle Hilfen, die ihnen versprochen wurden. Deshalb fragen sie: „Wo bleibt die Unterstützung, warum kommen die Hilfsgelder nicht schneller und gezielter an?“. Frau Ministerpräsidentin, ich frage Sie, wo sind die versprochenen Hilfen des Bundeskanzlers? Ich zitiere aus Zeit online. „Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat den Opfern des Hochwassers im Saarland seine Hilfe versprochen. Jetzt steht akute Hilfe im Vordergrund, sagte er während eines Besuches in Kleinblittersdorf. Später werde es um finanzielle Hilfe gehen und daran werde sich der Bund beteiligen, versprach Scholz. (…) Alle könnten sich darauf verlassen, dass das im besten Sinne geschieht.“ Mittlerweile wissen wir, was von Aussagen des derzeit noch amtierenden Bundeskanzlers zu halten ist. Ich zitiere erneut, dieses Mal aus der Antwort der Bundesregierung vom 08.08. auf eine parlamentarische Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu den Hilfen für die Hochwassergebiete: Der Bund unterstützte bereits bei der Lagebewältigung unter anderem mit Kräften des THW. Grundsätzlich gilt, dass für den Ausgleich der Schäden die Länder zuständig sind. - Das heißt, der Bundeskanzler will sich klammheimlich aus der Affäre ziehen. Lieber Kollege Commerçon, das hat auch nichts mit der Schuldenbremse zu tun, wenn ich sehe, dass der Bund noch nie in seiner Geschichte so hohe Einnahmen hatte wie aktuell. Wir haben kein Einnahmeproblem, wir haben ein Problem mit falschen Prioritäten! (Beifall von der CDU.) (Abg. Theobald (CDU)) Wenn wir als Parlament heute aus guten Gründen einen Nachtragshaushalt beschließen, um den Menschen im Saarland Landeshilfe zur Verfügung zu stellen, dann muss doch die Frage erlaubt sein, was die Landesregierung, Finanzminister von Weizsäcker und vor allem die Ministerpräsidentin Anke Rehlinger ganz persönlich bislang unternommen haben, um Bundeskanzler Olaf Scholz an seine Versprechen zu erinnern, die er persönlich in Gummistiefeln, durch schmutzige Brühe stapfend, vor Ort im Saarland abgegeben hat, und sie ganz konkret einzufordern. Es sind genau diese Hilfen vom Bund, die unsere Kommunen so dringend brauchen, um der Schäden in vielfacher Millionenhöhe Herr zu werden, die aber auch genauso sehr gebraucht werden, um unsere Rettungs- und Hilfskräfte noch besser auszustatten. Gerade in Situationen wie diesen zeigt sich doch, wie wichtig es wäre, nicht nur vollmundig schnelle Hilfe zu versprechen, sondern tatsächlich den Versprechungen auch Taten folgen zu lassen. Es zeigt sich genauso, ob das Wort des Kanzlers auch in der späten Abenddämmerung seiner Amtszeit noch gilt oder ob die SPD insgesamt auch in dieser Frage die Menschen in unserem Land enttäuscht. Ich befürchte, wir kennen die Antwort. Eine weitere Antwort allerdings kennen wir noch nicht, liebe Saarländerinnen und Saarländer, und zwar auf folgende Frage: Was sind die konkreten Pläne der Landesregierung, um künftig Schäden dieses Ausmaßes entgegenzuwirken? Die Hochwasserschäden, die wir in den vergangenen Monaten erlebt haben, sind nicht einfach nur Naturereignisse, vielmehr zeigen sie, dass wir uns im Bereich des Hochwasserschutzes noch deutlich besser aufstellen müssen. Der Klimawandel und die erhöhten Wassermengen, die die aufgewärmte Atmosphäre aufnehmen kann, lassen befürchten, dass sich Starkregenereignisse immer öfter wiederholen und wir uns deutlich besser wappnen müssen. Wir müssen neue Maßnahmen ergreifen und wir müssen das bereits an den Oberläufen unserer Flüsse und Nebenbäche tun. Es reicht nicht, auch hier den Kommunen den Schwarzen Peter zuzuschieben, und es reicht genauso wenig, in den betroffenen Gebieten erst dann zu reagieren und Gelder loszueisen, wenn das Wasser bereits durch die Häuser strömt. Wir müssen den Schutz dort beginnen, wo die Flüsse und Bäche entspringen. Das bedeutet weitere gezielte Renaturierungsprojekte, die Schaffung von Rückhaltebecken, den Ausbau von Überschwemmungsflächen und einen effizienten Starkregenschutz, der schon an den Oberläufen ansetzt. Diese Maßnahmen sind nicht nur langfristig kosteneffizient, sondern auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die zu Recht auf die gesamtgesellschaftliche Verantwortung des Staates für ihre Sicherheit hinweisen. Es muss unser Ziel sein, solche Katastrophen in Zukunft zu verhindern oder zumindest deren Auswirkungen zu minimieren. Hierbei ist ein entschlossenes Vorgehen der Landesregierung zur Unterstützung unsere Städte und Gemeinden gefordert. Sehr geehrte Damen und Herren, die Menschen im Saarland brauchen jetzt klare Antworten und wirksame Taten, sowohl in der schnellen Auszahlung der Hilfen als auch in einem präventiven Hochwasserschutz, der wirklich funktioniert. Wir als CDU werden weiterhin darauf drängen, dass beides nicht nur versprochen, sondern endlich umgesetzt wird! - Glück auf! (Beifall von der CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Theobald. - Es liegt eine weitere Wortmeldung vor und ich erteile das Wort für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Pascal Arweiler.
Pascal Arweiler SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es liegt jetzt schon über drei Monate zurück, dass intensiver Dauerregen kleine Bäche in Flüsse verwandelt hat, die vieles mitgerissen haben, die vieles überschwemmt haben. Ob in Kellern, auf Straßen oder Feldern, es war überall Wasser, wo sonst nie Wasser ist. Mehr als drei Monate später ist im Saarland wieder Alltag eingekehrt. Für die vielen Betroffenen, die den Keller voll Wasser hatten, ist aber bis zum heutigen Tage immer noch kein Alltag eingekehrt. Viele haben ihr komplettes Hab und Gut, ihre Existenz verloren, teilweise sind auch wichtige immaterielle Erinnerungen für immer zerstört. Auch in unseren Städten und Gemeinden sind die Folgen des Hochwassers bis zum heutigen Tag zu spüren. Kollege Theobald hat es eben dargestellt, ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen: feuchte Keller, geschlossene Bäder, defekte Heizungsanlagen oder auch nach wie vor gesperrte Straßen und Brücken. Die Kommunen haben bis zum heutigen Tage Schäden in einer Höhe von etwa 42,6 Millionen Euro gemeldet. Zusätzlich kommen noch weitere 7,3 Millionen Euro an Schäden an der kommunalen Abwasserinfrastruktur hinzu. Ich habe es zwar schon in der Plenardebatte im Mai gesagt, aber mir ist wichtig, es auch heute im Laufe der Debatte zu erwähnen: Die Menschen in den Verwaltungen vor Ort, die Menschen in den Bauhöfen, in den unteren Katastrophenschutzbehörden, aber auch in den Krisenstäben vor Ort haben Großartiges, Grandioses geleistet. Vieles versteht man erst, wenn man es selbst gesehen hat. Ich war in betroffenen Kommunen vor Ort gewesen. Ich war in Quierschied, ich war mit (Abg. Arweiler (SPD)) meiner Kollegin Alexandra Becker im Rathaus in Kleinblittersdorf, ich war im Rathaus bei mir in Püttlingen. Das, was ich erlebt habe, hat mich sehr beeindruckt: Wie professionell und wie unaufgeregt in der akuten Phase des Hochwassers dort gehandelt wurde, und das, obwohl viele Menschen, die dort an diesem Tag gearbeitet haben, noch nie etwas Vergleichbares in dieser Dimension erlebt haben. Unser Katastrophenschutz ist lokal organisiert und das ist auch gut so. Die Verantwortlichen in unseren Rathäusern und in den Landratsämtern können am besten die Lage bei sich vor Ort einschätzen und sie wissen auch am besten, was das Notwendigste für ihre Städte, für ihre Gemeinden ist. Unsere kommunale Familie hat großen Anteil daran, dass die Krise so gut gemeistert werden konnte, wie sie gemeistert wurde. Sie hat großen Anteil an unserer Handlungsfähigkeit und es zeigt auch, dass die bestehenden Strukturen stimmen. Unsere Städte und Gemeinden haben unter Beweis gestellt, dass sie Krise können. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang ganz explizit bei unserer kommunalen Familie für ihren herausragenden Beitrag zur Krisenbewältigung recht herzlich bedanken. Ohne sie hätten wir vieles nicht so schnell und nicht so effizient durchführen können. Sie alle haben Grandioses geleistet, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Mit dem heutigen Nachtragshaushalt wollen wir unseren Städten und Gemeinden 33 Millionen Euro zur Verfügung stellen für die Bewältigung der Schäden an der kommunalen Infrastruktur. Zusätzlich wollen wir auch noch 10 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen einsetzen, um unseren Kommunen zu helfen. Mit diesem umfangreichen Paket unterstützt das Land unsere Kommunen so stark und so kraftvoll, wie es bislang nie zuvor bei der Beseitigung von Schäden der Fall war. Noch einmal für alle zur Erinnerung: Bei dem Hochwasser 2018 lag die Landesbeteiligung bei der Bewältigung der Schäden noch bei einem Viertel! Am heutigen Tag verabschieden wir einen Nachtragshaushalt, der uns in die Lage versetzt, die kommunalen Schäden zu zwei Dritteln zu übernehmen. Die schnelle und umfangreiche Hilfe der Landesregierung war notwendig und gut und sie zeigt: Das Land lässt die Kommunen nicht alleine. Die Landesregierung und wir im Hohen Hause meinen es mit der Unterstützung mehr als ernst. Gemeinsam haben wir die akute Krisensituation gemeistert und auch bei der Instandsetzung und beim Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur werden Land und Kommunen an einem Strang ziehen. Herzlichen Dank an unsere Landesregierung für dieses umfassende Unterstützungspaket für die kommunale Familie! (Beifall von der SPD.) Der Kampf gegen den Klimawandel und auch die Klimafolgenbewältigung gehören zu den wichtigsten Aufgaben unserer Zeit. Dementsprechend stellen sie auch die kommunale Familie vor zusätzliche Herausforderungen. Eines ist sicher: Das nächste Hochwasser wird kommen, die Frage ist nur, wann. Unsere Aufgabe ist es, die richtigen Lehren aus dem Pfingsthochwasser zu ziehen und unsere Infrastruktur entsprechend anzupassen und weiter zu verbessern. Hierzu gehört auch, dass wir beim Hochwasserschutz in unseren Städten und Gemeinden Verbesserungen herbeiführen und diesen Hochwasserschutz vorantreiben. Dazu wollen wir auch die Erstellung von Hochwasser- und Starkregenkonzepten in unseren Kommunen weiter fördern. In der Debatte wurde von Herrn Dörr, aber auch vonseiten der CDU so getan, als wäre hier in der Vergangenheit noch nie etwas gemacht worden, als wäre noch nie etwas passiert. Zur Erinnerung: 17 Millionen Euro wurden schon investiert und haben dazu beigetragen, dass die kommunalen Schäden in der Infrastruktur bei dem letzten Pfingsthochwasser nicht noch weitaus höher ausgefallen sind als ohnehin schon. Ziel bleibt, dass wir in den kommenden Jahren in allen Städten und Gemeinden Hochwasservorsorgekonzepte haben. Das wollen wir als Land unterstützen und im Anschluss dazu beitragen, dass die Infrastruktur auf der kommunalen Seite verbessert wird. Mit der Verlängerung der Förderung des Hochwasser- und Starkregenmanagements bis 2029 hat unsere Landesregierung nun den politischen, aber auch finanziellen Rahmen dafür geschaffen. Ich möchte explizit allen voran unserer Umweltministerin Petra Berg hierfür recht herzlich danken! (Beifall von der SPD.) Neben der Verbesserung des Hochwasserschutzes in unseren Städten und Dörfern wollen wir auch den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz weiter vorantreiben und verbessern. 11,6 Millionen Euro hat der Innenminister in Aussicht gestellt für Fahrzeuge, mobile Dämme, Sandsäcke und Hochleistungspumpen. Diese Anschaffung von Ausrüstung und Material entlastet auch unsere Kommunen, denn die kommunale Seite muss dieses Material nicht zusätzlich anschaffen. Es ist gut investiertes Geld, das allen hilft. Es ist ein Beleg für schnelles, nachhaltiges und effizientes Handeln unserer Landesregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) (Abg. Arweiler (SPD)) Weitere Belege dafür, dass die Landesregierung es ernst meint und an der Seite der Kommunen steht, sind zum Beispiel die Anpassung des Saarlandpaktes in den letzten Monaten oder die ersten Ergebnisse der Verhandlung zwischen dem Land und Berlin, wenn es um die Erstattung der Kosten der Einsätze des THW und der Bundespolizei geht. Diese Kosten werden nicht in Rechnung gestellt. Es sind 6 Millionen Euro, die vor Ort gut anders investiert werden können. Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass dieses Geld nicht in Rechnung gestellt wird. Dementsprechend waren diese Verhandlungen und Gespräche zwischen dem Land und dem Bund erfolgreich. Weil ansonsten bezüglich des Nachtragshaushaltes große Einigkeit besteht, war vorhersehbar und klar, dass der Ruf nach Berlin vonseiten der Opposition heute sehr stark in den Vordergrund gestellt wird. Ich habe mir noch einmal die letzte Debatte hierzu vom Juli angeschaut. Bei der Ersten Lesung hat der Fraktionschef der CDU gefordert, dass man Briefe an den Kanzler schreiben soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, ich habe gute Nachrichten, wir können die Brieftaube im Käfig lassen, wir brauchen keine Symbolpolitik. (Abg. Toscani (CDU): Was sind die Ergebnis- se?) Das, was wir brauchen, sind keine Briefe, wir brauchen weiterhin ernsthafte und intensive Gespräche und Verhandlungen zwischen Land und Bund. (Beifall von der SPD.) Das wurde in der Regierungserklärung damals nicht nur angekündigt, sondern im Nachgang auch entsprechend angegangen. Es wurde schon in der Ersten Lesung von unserem Innenminister mitgeteilt, wie diese Gespräche ablaufen. Ich empfehle Ihnen, sich die Erste Lesung bei YouTube anzuschauen. Dementsprechend bin ich zuversichtlich. (Zurufe von der CDU.) Ja, es ist zwei Monate her, aber die Gespräche laufen fort. Ich habe nicht gesagt, dass sie im Juli stehen geblieben sind. Natürlich laufen diese Gespräche. Es ist ein fortlaufender Prozess. Sie alle wissen, wie das in der Politik läuft. Dementsprechend läuft nach wie vor die Verhandlung zwischen der Landesregierung und dem Bund. Ich bin zuversichtlich. Jetzt sind die Schäden sozusagen da. Wir wissen, was uns die Kommunen gemeldet haben und dass es Verbesserungen gibt und auch noch Unterstützungsleistungen vom Bund beispielsweise im Bereich des Städtebaus kommen werden. Das Land, die Kommunen, unsere Städte und Gemeinden und auch die Landkreise sind in einer Solidargemeinschaft. Das hat unser Innenminister im jüngsten Landkreistag noch einmal klargestellt. Wenn es um Geld aus Berlin oder Brüssel geht, ist die Landesregierung die letzte Einheit, die sich dagegen versperrt. Natürlich steht die Landesregierung dann an der Seite unsere Städte und Kommunen. Dann ziehen alle an einem Strang. Das ist auch gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Abseits von diesem Nachtragshaushalt ist es mir wichtig, zu betonen, dass die SPD-Alleinregierung, seitdem sie die Verantwortung trägt, die Mittel im Katastrophenschutz ohnehin jedes Jahr verdreifacht - mindestens verdreifacht -, und zwar ab der ersten Haushaltsaufstellung. Jörg Kachelmann hat es auf den Punkt gebracht, als er mit Blick auf das Hochwasser - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin - gesagt hat, „das Saarland hat gezeigt, wie es geht“. Dass diese Katastrophe nicht noch weitaus schlimmer ausgefallen ist, verdanken wir insbesondere auch dem unermüdlichen und sensationellen Einsatz von weit mehr als 10.000 Feuerwehrmännern und Feuerwehrfrauen, den Mitgliedern des THW, der Landes- und Bundespolizei, der Bundeswehr, aber auch unseren hervorragenden Hilfsorganisationen, dem DRK, dem DLRG, dem ASB, den Maltesern und Johannitern - sie alle haben Großartiges, Sensationelles, sogar Übermenschliches geleistet. Ich möchte Sie an dieser Stelle noch einmal recht herzlich begrüßen. Es ist schön, dass Sie unserer Einladung so kurzfristig gefolgt sind. Ihnen allen noch einmal unseren herzlichen Dank für Ihre Leistung während der Pfingsthochwassertage. (Beifall von der SPD und der CDU.) In den Tagen des Hochwassers und den Folgetagen kam es zu weit über 5.000 Einsätzen, die überwiegend von Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern gestemmt wurden. In der Krise hat sich gezeigt, wie gut die Zusammenarbeit zwischen Hauptamt auf der einen Seite und Ehrenamt auf der anderen Seite läuft und dass sich die vielen Übungsstunden der Vergangenheit im Katastrophenfall tatsächlich auszahlen. Unter schwierigsten Bedingungen haben unsere Rettungskräfte tagelang unermüdlich gearbeitet, um Leben zu retten und Schäden entsprechend zu begrenzen. Viele waren zwischendrin nur kurz zu Hause, um sich ein bisschen aufs Ohr zu legen, ein paar Stunden Schlaf zu sammeln und sich vielleicht etwas Frisches anzuziehen. Ihr Mut, ihre Professionalität und ihr selbstloser Einsatz waren überragend und verdienen unseren tiefsten Respekt und unsere Dankbarkeit. Sie alle sind die stillen Heldinnen und Helden dieser Katastrophe, meine Damen und Herren. (Beifall von der SPD und der CDU.) (Abg. Arweiler (SPD)) Hoffnung gaben aber auch die vielen Freiwilligen, die zum Helfen direkt parat gestanden haben, die dazukamen, schippten, entrümpelten und an der einen oder anderen Stelle auch einmal Trost spenden mussten. Nachbarinnen und Nachbarn, Bauern, örtliche Bauunternehmer, jeder und jede hat geholfen. Das hat auch gezeigt, dass die Gesellschaft besser ist, als sie von manch einem in diesen Tagen gemacht wird. Ich bedanke mich bei allen Saarländerinnen und Saarländern, die ohne zu zögern ihre Hilfe angeboten haben. Die großartige Hilfsbereitschaft der Saarländerinnen und Saarländer ist mit keinem Nachtragshaushalt dieser Welt zu bezahlen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Eines zu sagen, ist mir zum Schluss noch wichtig. Wir leben inzwischen in einer Welt voller Bedenkenträger, in der viel zu oft, viel zu früh und viel zu unsachlich geurteilt wird, erst recht, wenn es um Politik geht. Dann wird der Staat gerne einmal kaputtgeredet. Das beste Mittel gegen solche Tendenzen sind gute politische Entscheidungen, auch hier im Haus, die sich spürbar positiv auf das Leben der Menschen auswirken und beweisen, dass unser Staat handlungsfähig ist. Deshalb war es richtig und wichtig, dass die Landesregierung dieses umfangreiche Hilfspaket so schnell und effizient geschnürt und mit dafür gesorgt hat, dass wir die Tage des Hochwassers, aber auch die Folgetage bis zum heutigen Tage so gut bewältigt haben. Auf diese SPD-Alleinregierung ist Verlass. Deshalb bitte ich um Zustimmung zum heutigen Nachtragshaushalt. - Vielen Dank und Glück auf. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Arweiler. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. ‑ Ich erteile nun für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.
Friedrich Josef Dörr AfD
Wie viele Minuten habe ich noch?
Heike Sylvia Winzent
Die Restredezeit ist 2 Minuten und 26 Sekunden.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich muss mich kurzfassen. Mein Dank gilt natürlich auch allen Beteiligten. Ich kann es nicht so weit ausdehnen, aber im Herzen ist es da, und zwar für alle, die damals geholfen haben, bis heute helfen, in Zukunft helfen und auch vorher schon geholfen haben, die sich freiwillig in den Dienst der Gemeinschaft stellen. Ich komme zum Thema. Herr Theobald hat gemeint, ich hätte hier von Peanuts gesprochen. Für diejenigen Saarländer, die nicht jeden Tag Englisch reden, erwähne ich, dass Peanuts Erdnüsse sind. (Heiterkeit.) Ich habe weder von Peanuts noch von Erdnüssen gesprochen, noch habe ich die Sache verkleinert. Ich habe nur gesagt, dass es Schäden sind, bei denen eine vorsorgende Landesregierung in der Lage sein müsste, sie zu bezahlen beziehungsweise zu bewältigen. Das war der Punkt. Ich habe auch nicht gesagt, dass die Landesregierung nichts gemacht hat. Die Landesregierung und vor allem die Gemeinden haben etwas gemacht. Sie haben viel gemacht und sind bei den Finanzen natürlich an ihre Grenzen gestoßen, weil - das habe ich auch gesagt - man in der Vergangenheit mehr darauf geschaut hat, wie viel Geldschulden wir haben, nicht, wie viel Schulden wir in der Investition von notwendigen Einrichtungen haben. Ich habe aber nicht gesagt, dass wir gar nichts gemacht haben. Nein, wir haben zu wenig gemacht. Insofern ist es tröstlich, dass eben gesagt worden ist, dass wir in Zukunft mehr machen müssen. Ich schließe mich meinem Vorredner Herr Arweiler an: Es geht auch nicht ohne die Gemeinden und Gemeindeverbände. Man muss die Gemeinden aber in die Lage versetzen, diese Dinge zu machen. Wichtig ist - das ist auch angesprochen worden, das möchte ich betonen, dafür sind wir natürlich auch -, dass man planmäßig vorgeht, dass man also einen Plan hat, wie man solche Probleme künftig mit Land und Gemeinden zusammen lösen kann. Alles zusammen entbindet uns beziehungsweise hauptsächlich die Landesregierung nicht von der Tatsache, dass wir unbedingt die Verpflichtung des Bundes einfordern müssen. Wir haben das in der Vergangenheit schon häufig gesagt, wir sagen es auch jetzt und in Zukunft: Das Saarland hat ein moralisches und juristisches Recht, vom Bund die entsprechenden Hilfen zu bekommen, die es braucht. - Frau Rehlinger, an Ihre Regierung und auch an den Finanzminister die Bitte: Setzen Sie sich mit aller Kraft dafür ein, dass unser Saarland nicht hinten runterfällt. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Wir fahren mit der Aussprache fort. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile Herrn Abgeordneten Pascal Conigliaro das Wort für die SPD-Landtagsfraktion.
Pascal Conigliaro SPD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Meine Kollegen Ulrich Commerçon und Pascal Arweiler sowie die Oppositionsfraktionen sind bereits auf den Sachverhalt der Naturkatastrophe und den Nachtragshaushalt für die Jahre 2024 und 2025 eingegangen. Zum Ende der Debatte möchte ich nochmals betonen, wie bedeutsam die Leistungen der Verbände und Hilfsdienste und des Ehrenamtes für uns alle sind. Ich darf alle anwesenden Vertreterinnen und Vertreter begrüßen. Kurz genannt seien von der Feuerwehr der Landesvizefeuerwehrpräsident Claus Kürsteiner mit Team - ich sehe Albert Zitt -, der Vorsitzende vom ASB Guido Jost, Bernd Schwarz vom Malteser Hilfsdienst und Herr Dirk Schmidt vom Deutschen Roten Kreuz. Das THW ist auch zu Besuch. Mein Gruß geht auch an die Vertretenden der kommunalen Spitzenverbände, auch wenn sie heute nicht da sind. Im Ausschuss haben Kai Hartz und Stefan Spaniol vom SSGT zu uns gesprochen. Ich will zweitens kurz herausstellen, wie bedeutsam es ist, dass auch die Opposition den Nachtragshaushalt grundsätzlich positiv sieht. Weiterhin werde ich einen kurzen Einblick zur und eine Bewertung der Arbeit im Ausschuss für Haushalt und Finanzen geben, wozu der Vorsitzende Stefan Thielen bereits ausgeführt hat. Jedem hier im Raum ist klar, dass ein Ereignis wie das Pfingsthochwasser mit seinen verheerenden Folgen für alle Betroffenen eine große Naturkatastrophe darstellt - dies im Übrigen auch ohne gesonderte Feststellung - und dass es die Hilfe eines starken Staates braucht, der da ist und handlungsfähig ist, wenn sich Katastrophen wie diese ereignen. Es macht sich sehr gut, wenn eine Landesregierung innerhalb kürzester Zeit unkomplizierte finanzielle Hilfen und weitergehende Unterstützung bereitstellt. Noch besser ist es, wenn eine Mehrheitsfraktion da ist, die das Ganze auf der parlamentarischen Seite positiv begleitet und mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt auch im Nachgang alles tut, was es braucht, damit die finanziellen Mittel fließen können und zur Halbzeit dieser Legislaturperiode ein Vertrauen in den Staat gegeben ist. Ich möchte ausdrücklich die Besonderheit hier erwähnen: Auch die große Oppositionsfraktion ist da. Es ist ein gutes Zeichen, wenn die demokratischen Parteien miteinander arbeiten und in der Sache vereint sind. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit im Ausschuss für Haushalt und Finanzen, lieber Stefan Thielen. Der Dank geht natürlich an die gesamte CDU-Landtagsfraktion. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Zur Arbeit im Ausschuss: Dort hatten wir den Landkreistag Saarland und den Saarländischen Städte- und Gemeindetag angehört. Zum Entwurf des Nachtragshaushaltes 2024/2025 äußerten sich die beiden Gremien durchweg sehr positiv. Ich darf als Bemerkung ergänzen: Nach meinen bisherigen Erfahrungen war dies bei den Anhörungen, bei denen ich dabei war, gerade bei diesen beiden Vertretungen eher ungewöhnlich. Das zeigt umso mehr, dass hier ein sehr guter Haushaltsentwurf vorgelegt wurde. - Also durchweg positive Äußerungen zu den Plänen. Auch die Nachfragen seitens der großen Oppositionsfraktion beziehungsweise deren kommunalpolitischer Sprecherin - die im Augenblick nicht da ist - haben keine Kritik des Landkreistages und des SSGT am vorgelegten Entwurf aufkommen lassen, im Gegenteil: Die Gelder reichen aus. Pascal Arweiler hat ausgeführt, wie hoch die Schäden beziffert worden sind. Darauf möchte ich nicht näher eingehen, weil die Zeit etwas knapp geworden ist. Auf die weiteren Zahlen im Nachtragshaushalt wie die 18 Millionen für Vorsorge und Prävention, 13 Millionen für Landstraßen und Radwege, 18 Millionen Euro für Private, Vereine und Verbände will ich auch nicht näher eingehen. Nur so viel - das ist eine kleine Bilanz: 4.000 Anträge auf Soforthilfe mit einem Volumen von 3,5 Millionen Euro und über 400 Anträge auf Finanzhilfen aus der Elementarschäden-Richtlinie mit einem zuletzt veröffentlichten Volumen von rund 14 Millionen Euro zeigen, dass die zur Verfügung stehenden 18 Millionen Euro sehr aktiv in Anspruch genommen werden und die Landesregierung mit diesem finanziellen Hilfsprogramm genau richtig gelegen hat. - Sehr gut. Dann noch ein technischer Aspekt zum Haushalt: Der Rechnungshof in Person von Frau Dr. Groh hat gesondert darauf hingewiesen, dass der Veranlassungszusammenhang gegeben sein muss, damit die Finanzierung des Nachtragshaushaltes erfolgen kann. Durch die heutige formale Feststellung der Naturkatastrophe im Parlament wird dies eindeutig gemäß den Anforderungen im Gesetz hergeleitet. Mit das Wichtigste, wenn wir über den Ausschuss sprechen: Das Ergebnis war - der Berichterstatter hat es vorgetragen -, dass es keinen einzigen Änderungsantrag gab und die Annahme des Nachtragshaushaltes in Zweiter Lesung einstimmig empfohlen wurde. Zu den Verbänden und Ehrenamtlichen könnte ich kurz meine Eindrücke wiedergeben, die ich damals erlebt hatte. Es war sehr interessant. Die Zeit ist knapp, deshalb spare ich das aus. Ich kann aber versichern: Ich war beeindruckt. Es war sehr gut. Noch mal vielen Dank von meiner Seite und im Namen der gesamten Fraktion an Sie alle, die wirklich sehr gute Arbeit geleistet haben, seien es die Hilfsdienste, die Verbände, die Ehrenamtlichen, die Hauptamtlichen, die (Abg. Conigliaro (SPD)) Krankenhäuser, die alles geleistet haben, was notwendig war. Also egal, wohin man im Land schaut: Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass wir im Saarland zusammenstehen und uns gegenseitig helfen, wenn Hilfe benötigt wird. - Sehr gut. Für Erwiderungen an die Opposition bleibt auch keine Zeit. Ich könnte dazu einiges sagen. Sie kritisieren, dass wir beim Bund, beim Kanzler nachfragen sollen. Ich appelliere immer wieder: Reden Sie mit Ihren Kollegen in Berlin. Wir brauchen Hilfen für die Kommunen in Form der Altschuldenregelung. (Abg. Schäfer (CDU): Es sind keine Gelder im laufenden Bundeshaushalt eingestellt.) Die werden insbesondere von den unionsgeführten Bundesländern blockiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Die Zeit ist abgelaufen. (Abg. Schäfer (CDU): Unglaublich! Immer das Gleiche!)
Heike Sylvia Winzent
Herr Abgeordneter Conigliaro, Ihre Redezeit ist zu Ende.
Pascal Conigliaro SPD
Jawoll. Ich bitte um Zustimmung zu den Punkten 1 bis 3 der Tagesordnung. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Conigliaro. Herr Fraktionsvorsitzender Josef Dörr hat eine Kurzintervention angezeigt, die ich zulasse. Ich bitte um das Saalmikro. Abg. Dörr (AfD) mit einer Zwischenbemerkung: Herr Kollege Conigliaro, Sie haben wieder von den demokratischen Fraktionen gesprochen. Das ist eine wiederkehrende Sache. Sie kommt vor allen Dingen von der SPD. Es wird so dargestellt - vielleicht verstehe ich das auch falsch -, dass die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion die demokratischen Fraktionen sind und die von Tausenden von Menschen im Saarland gewählte AfD-Fraktion nicht dazugehört. Ich stelle die Anormalität fest, dass wir hier im saarländischen Landtag eine sehr arme Demokratie sind, in der insgesamt nur noch zwei demokratische Fraktionen sind. Es gibt andere Parlamente, in denen es mehrere Fraktionen gibt. Wir haben sowieso nur drei Fraktionen und davon sind nur noch zwei demokratisch. (Anhaltendes Sprechen bei der SPD.) Ich bitte darum, in Zukunft darüber nachzudenken, ob „demokratische Fraktionen“ der richtige Ausdruck ist. Sonst ist man für Vielfalt und Erweiterung, grenzt aber die AfD aus, bei deren Vertretern es sich um Berufskollegen handelt, die von Saarländern gewählt worden sind. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Herr Kollege Conigliaro, möchten Sie antworten? - Ich bitte um das Saalmikro.
Pascal Conigliaro SPD
Herr Dörr, ich möchte Ihnen an dieser Stelle entgegnen: Sie stehen nicht für Vielfalt, diesbezüglich bin ich sicher. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile für die Regierung das Wort dem Minister der Finanzen und für Wissenschaft, Herrn Jakob von Weizsäcker.
von Weizsäcker
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Insbesondere sind natürlich auch Sie alle gemeint, die heute bei uns zu Besuch sind. Ich glaube, wir haben heute gesehen: In Krisen steht das Saarland zusammen. Das hat sich ganz besonders auch im Ausschuss gezeigt. Ich schaue zu Stefan Thielen, ich schaue zum einen oder anderen Abgeordneten, der im Ausschuss die Beratungen konstruktiv begleitet hat: Ganz herzlichen Dank für die guten Beratungen! Ich glaube, wir haben die entscheidenden Punkte miteinander besprochen und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir den Nachtragshaushalt in dieser Form tatsächlich einigermaßen vernünftig vorbereitet haben. Damit dürften Sie sich nun auch in der Lage sehen, dem zuzustimmen. Am Ende meiner Rede werde ich natürlich um Ihre Zustimmung bitten. Der Ablauf dieser Beratungen ist ein sehr wichtiges Zeichen. Es geht hierbei, daran möchte ich einfach noch einmal erinnern, um immerhin 93 Millionen Euro. 48 Millionen Euro davon dienen der Schadensbehebung auf der Ebene des Landes, es geht dabei beispielsweise um Straßen und ähnliche Infrastrukturen. 33 Millionen Euro sind eingeplant zur Unterstützung der Kommunen, die in vielen Landkreisen und in ganz erheblichem Umfang Schäden erlitten haben. Gut die Hälfte der Mittel dient also der unmittelbaren Schadensbehebung bei, so könnte man sagen, staatlichen Infrastrukturen. Hinzu kommen die Hilfen für die Betroffenen, dafür sind 18 Millionen Euro eingeplant. Ein Teil davon ging, um auch das hier auszuführen, in die Soforthilfe. Es gab dafür rund 4.000 Anträge, von denen deutlich mehr als 90 Prozent zwischenzeitlich abgearbeitet, positiv beschieden und ausgezahlt wurden. Es ist klar, dass es gelegentlich auch Grenzfälle gibt. Ich bin den Kommunen, die die Bearbeitung übernommen haben, außerordentlich dankbar, dass sie unbürokratisch, aber auch - es geht letztlich ja um Geld des Steuerzahlers - genau hinschauend dafür gesorgt haben, dass diese Hilfen sehr rasch ausgezahlt werden konnten. Des Weiteren verbergen sich hinter den 18 Millionen Euro die Hilfen im Rahmen der Elementarschäden-Unterstützung. Dabei geht es mit sehr substanziellen Beträgen um die Unterstützung des Staates für Menschen, die sich - das anzumerken ist in diesem Zusammenhang wichtig - nicht versichern konnten. „Staat“ meint hierbei, dass 50 Prozent das Land zahlt und 50 Prozent von der kommunalen Ebene getragen werden. Es geht dabei um Hilfen aus Geld des Steuerzahlers in Höhe von bis zu 75.000 Euro. Dafür liegen etwa 400 Anträge vor, also etwa ein Zehntel der Zahl der Anträge auf Soforthilfe. Dass man, da es um wirklich große Summen geht, doch ein wenig genauer hinschauen muss, dass man betrachten muss, wie hoch die Schäden tatsächlich waren und wie der Nachweis geführt worden ist, dass man sich tatsächlich nicht versichern konnte, das versteht sich, so glaube ich, von selbst. Ich glaube, das sind wir den Steuerzahlerinnen und -zahlern auch schuldig. Aber auch das wird zwar so gründlich wie nötig, aber eben auch so zügig wie möglich von den Kommunen abgearbeitet. Peu à peu, sobald die Schäden behoben und die Nachweise erbracht sind, werden auch diese rund 400 Anträge - 407 Anträge sind es nach meiner Erinnerung derzeit, vielleicht werden es noch ein paar mehr - bearbeitet werden. Wir sind sehr froh, dass wir mit dem Nachtragshaushalt Vorsorge treffen konnten, damit diese Hilfen auch tatsächlich bezahlt werden können. Das könnten wir nämlich aus dem laufenden Haushalt nicht leisten, da damit ganz klar die darin angelegte 5-Millionen-Euro-Schwelle überschritten würde. Die Verwendung von 48 Millionen Euro und 18 Millionen Euro wurde bereits angesprochen, es verbleiben von den 93 Millionen Euro also noch 17 Millionen Euro. Diese 17 Millionen Euro werden zur Vorsorge eingesetzt. An der Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass wir nicht jede Art der Vorsorge in diesem Zusammenhang aufnehmen können. Denn wichtig ist natürlich der Veranlassungszusammenhang, den wir zu beachten haben, da das Ganze ja kreditfinanziert ist. Wir müssen uns genau anschauen, welche Vorsorgemaßnahmen wir im Rahmen der Ausnahmeregelungen hierüber tatsächlich finanzieren können. Wir haben uns das genau angeschaut. Ich glaube, die 17 Millionen Euro stellen einen großen Schritt dar, sowohl hinsichtlich Prävention als auch hinsichtlich Einsatzvorbereitung. Dabei geht es zum Beispiel darum, künftig besser digital die Pegelstände beobachten zu können. Es geht, lieber Reinhold Jost, im Sinne der Vorbereitung auch darum, bestimmte Flutschutzvorrichtungen und Gerätschaften vorzuhalten, die uns in die Lage versetzen zu handeln, wenn der nächste Einsatz kommt. Und leider muss man sagen: Der kommt bestimmt, wir wissen lediglich nicht, wann genau das sein wird. Es geht hier also auch darum, dafür zu sorgen, dass wir besser ausgerüstet sind, sobald der nächste Einsatz kommt. Dazu dienen diese 17 Millionen Euro, und dass dieser Einsatz der Mittel sinnvoll ist, auch das ist, so glaube ich, unstrittig. Man kann also sagen, dass wir mit diesen Nachtragshaushalt zwar nicht jedes künftige Eintreten von Notlagen werden verhindern können, dass wir damit aber sicherstellen werden, künftig noch besser auf die Notlage vorbereitet zu sein. In diesem Nachtrag ist zudem eine zumindest kleine Anerkennung für die zahllosen Fluthelferinnen und Fluthelfer enthalten, die sich ja enorm engagiert haben. Ich glaube, die beste Anerkennung für Ihre fabelhafte Arbeit besteht darin, dass wir im Sinne von Prävention und Präparation dafür sorgen, dass Sie noch besser ausgerüstet sind, wenn der nächste Einsatz kommt, und dass Sie noch schneller und unter besseren Bedingungen Hilfe leisten können. Ihnen allen noch einmal einen herzlichen Dank für Ihr Engagement! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Ich möchte an dieser Stelle - diese Zeit muss sein - noch ein wenig auf ein wichtiges Detail der Haushaltstechnik eingehen. Im Ausschuss hatten wir ja schon die Gelegenheit, darüber zu sprechen. Ich glaube aber, es ist wichtig, dass für Sie alle, die Sie heute darüber zu entscheiden haben, die Wechselwirkung transparent ist, die besteht zwischen einerseits der außergewöhnlichen Notsituation, die heute zu beschließen ist, und andererseits den Demografie-Mitteln, die wir zusätzlich im Rahmen des Länderfinanzausgleichs bekommen werden, weil wir - eine freudige Überraschung, liebe Ministerpräsidentin - wieder mehr als 1 Million Saarländerinnen und Saarländer sind. Das führt nämlich dazu, dass wir in den kommenden Jahren im Rahmen des Länderfinanzausgleichs in erheblichem Umfang mehr Mittel, dies auch rückwirkend ab dem Jahr 2022, vom Bund und von den anderen Ländern, sozusagen in einer Kombination hieraus, bekommen werden. Zu meinem großen Bedauern wissen wir heute noch nicht, wann diese Mittel fließen werden. Das liegt unter anderem daran, dass andere Länder im Ergebnis des Zensus weniger Mittel aus dem Länderfinanzausgleich zur Verfügung haben werden, da ihre Einwohnerzahl geringer ausfällt, als ursprünglich angenommen. Bei uns ist sie eben höher ausgefallen. Damit ist die Interessenlage zwischen den Ländern natürlich unterschiedlich: Wir haben ein Interesse, dass die Mittel so schnell wie möglich fließen, andere Länder haben eher das Interesse, dass das Ganze langsamer und stufenweise erfolgt. Wir wissen daher heute nicht, wann die Mittel fließen werden, und deshalb haben wir im Rahmen des Nachtragshaushalts entsprechende Vorsorge getroffen. Im Fall, dass die Mittel sehr rasch fließen, könnten wir sagen, dass die Schuldenaufnahme doch nicht erforderlich wird und wir das aus den zusätzlichen Überweisungen finanzieren. Sollte es hingegen etwas länger dauern, haben wir mit dem Nachtragshaushalt Vorsorge getroffen, dass die infolge des Zensus erwarteten Nachzahlungen zur Tilgung der drei Sondervermögen - künftig werden es drei Sondervermögen sein: Flut, Pandemie und Transformationsfonds - dienen können. Sollte sich das Ganze etwas verzögern, wird man im Lichte der Lage, die dann eingetreten sein wird, zu entscheiden haben, wie man die Tilgungen vornimmt. Das Entscheidende ist, dass die Voraussetzungen zur Tilgung beziehungsweise zur Aufstockung der Eigenmittel im Transformationsfonds heute schon vorausschauend geschaffen werden, um insoweit nicht noch einmal in die Gesetzgebung gehen zu müssen. Ich glaube, so gehen wir mit einer etwas komplizierten Situation, die sich aber an dieser Stelle nicht vermeiden lässt, gemeinsam verantwortungsvoll um. Ich glaube, es gibt auch einen Konsens, jedenfalls zwischen den demokratischen Parteien, dass das ein vernünftiges Vorgehen darstellt. Ich möchte, was die Zusammenarbeit mit den Kommunen angeht - das ist schon angeklungen -, noch einmal betonen: Die kommunale Ebene hat riesige Herausforderungen zu stemmen, sie hat auch, was die Austeilung der Hilfen angeht, einen großen Aufwand zu betreiben, und sie beteiligt sich zu 50 Prozent an den Hilfen, die an die Bürgerinnen und Bürger, auch an betroffene Unternehmen, lieber Jürgen Barke, gehen. Dass es so schnell gelungen ist, alle Kommunen und alle Kreise zusammenzubringen, ist nicht selbstverständlich. Für das Land war es in gewisser Hinsicht sogar einfacher, wir sind ja nur ein Akteur, aber Kommunen und Kreise sind ganz viele, und jeder hat seine eigene Interessenlage. Dass es also gelungen ist, in Windeseile diese komplizierten, auch finanziell anspruchsvollen Prozesse gemeinsam zu bewältigen, das möchte ich noch mal hervorheben, war eine Meisterleistung seitens der kommunalen Ebene! Das unterstreicht, dass das Saarland in Krisen zusammensteht. Ich bin sehr froh, dass das in dieser Form gelungen ist. Als Neusaarländer erlaube ich mir diese Bemerkung: Das macht das Saarland aus, es ist wirklich ein Land der kurzen Wege. Am Ende muss man sagen, jeder kennt jeden - das gilt für mich noch nicht ganz, aber nach zwei Jahren immerhin fast. Es war für mich eine sehr erfreuliche Erfahrung, zu sehen, wie in der Krise bei allen Unterschieden, die man sicherlich im politischen Alltag hat, alle zusammenstehen, an einem Strang ziehen und dass wir jetzt auch, so denke ich, in der Lage sind, eine Zustimmung zum vorliegenden Notlagenbeschluss zu erreichen, zum Nachtragshaushalt und zu den flankierenden Änderungen am Haushaltsbegleitgesetz. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Minister von Weizsäcker. - Es liegt eine weitere Wortmeldung vor, ich erteile erneut das Wort für die Regierung dem Minister für Inneres, Bauen und Sport, Herrn Reinhold Jost.
Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! 11.500 Helferinnen und Helfer, fast 5.000 Einsätze saarlandweit, dabei eine unglaubliche Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, eine hohe Qualität in der Zusammenarbeit aller Hilfsorganisationen, aber auch der unteren Katastrophenschutzbehörden, und, das möchte ich sehr deutlich zum Ausdruck bringen, „kä Buddick, Zoores unn Balaawer“ im politischen Raum, sondern eine gute Zusammenarbeit, für die ich insgesamt herzlichen Dank sage. (Beifall von der SPD und der CDU.) Ich möchte hierzu ein Zitat anführen. Es stammt von Herrn Kachelmann, es ist bereits genannt worden, es ist im Spiegel abgedruckt: Wenn man sich mit solchen Herausforderungen auseinandersetzen will und ein Beispiel dafür sucht, wie man eine ausgezeichnete Zusammenarbeit aller Hilfsorganisationen, eine sehr, sehr gute Managementarbeit im Bereich der Umsetzung der jeweiligen Lösungen für die jeweiligen Herausforderungen sucht, so soll man ins Saarland schauen. - Auf der Zuschauertribüne sitzen Vertreter der Hilfsorganisationen, denen man nicht nur mit Blick auf dieses Pfingsthochwasser, sondern auch auf die danach laufenden Einsätze, die teilweise im August nach den Starkregenereignissen nötig wurden, gar nicht oft genug Danke sagen kann. Es ist eben schon von den Vertretern der beiden großen Parteien hier Dank und Anerkennung zum Ausdruck gebracht worden: Ihr seid in der Tat die Helden des Alltags, und dafür kann man gar nicht oft genug „denkmols merci“ sagen. (Beifall von der SPD und der CDU.) Das werden wir auch in geeigneter Art und Weise mit der Überreichung der Fluthelfer-Medaille tun. Wir werden das jetzt im Oktober angehen in einer, wie ich finde, angemessenen Art und Weise, die diese Wertschätzung zum Ausdruck bringen soll, dazu wird es geeignete Veranstaltungen geben. Ich bin an der Stelle der Ministerpräsidentin sehr, sehr dankbar, dass das überhaupt keine Frage war, eine solche Auszeichnung zu stiften und mit diesen Veranstaltungen in den Kreisen und in der Landeshauptstadt dieses Engagement zu „äschdamieren“, wie das auf Saarländisch heißt. Es ist nicht mehr als recht und billig euch gegenüber. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, im politischen Alltag neigt man oftmals dazu, die Handlungen des politischen Mitbewerbers nicht gern anzuerkennen. Deshalb bin ich dem Fraktions- und Landesvorsitzenden der CDU umso dankbarer für seine Einschätzung des Krisenmanagements der Landesregierung - ich will das jetzt nicht auf mich beziehen, sondern auf die gesamte Landesregierung. Er hat es als sehr gut bezeichnet. Das zeigt: Wir stehen in einer solchen Situation zusammen, da geht es darum, zu helfen, sich gegenseitig zu informieren und die Lösungen für Herausforderungen nicht nur zu suchen, sondern auch zum Tragen zu bringen. Das ist für mich auch ein Sinnbild dieser Herausforderung. Wir haben zusammengestanden, nicht „ääner dem anner sei deiwel“, sondern in der Überzeugung, dass es darum geht, den Hilfe suchenden Menschen Hilfe zukommen zu lassen. Auch dafür sage ich an dieser Stelle herzlichen Dank, lieber Stephan Toscani. (Beifall von der SPD und der CDU.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht um Solidarität, Hilfe und Unterstützung - in der Krise, aber auch danach. Dazu zählt auch, sich selbstkritisch Fragen zu stellen, die Einsätze und die gemachten Erfahrungen zu hinterfragen und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Ja, wir haben in den zurückliegenden Jahren insbesondere auch durch Kraftanstrengungen der kommunalen Ebene eine ordentliche Ausstattung für eine ganze Reihe von Herausforderungen, denen wir gerecht werden können. Aber wir haben mit Blick auf das Pfingsthochwasser auch feststellen müssen, dass wir in einigen Bereichen blank sind und dringend nachsteuern müssen. Dabei haben wir in den zurückliegenden Jahren schon nachgesteuert - die Kollegin Heib als Präsidentin der DLRG sitzt hier, die Kollegin Julia Harenz ist Mitglied im Strömungsretter-Team - beispielsweise mit der Ausstattung und der, wie ich finde, ausgezeichneten Expertise der Strömungsretter bei der DLRG, die wir noch verstärkt haben. Aber wir haben festgestellt, dass wir dort noch mal nachsteuern müssen, genauso wie bei Hochleistungspumpen oder watfähigen Fahrzeugen, die auch durch tiefere Gewässer fahren können, wir haben bei Wechselladern und Containern genauso Bedarf wie bei mobilen Deichsystemen, die dafür sorgen können, dass wir Zeit gewinnen - der Finanzminister hat das schon angesprochen. All das haben wir in diesem Zusammenhang an Erfahrungen zusammengetragen, wir haben den Nachsteuerungsbedarf aufgrund dieser Erfahrungen definiert, und ich bin an der Stelle insbesondere den unteren Katastrophenschutzbehörden, aber auch den Vertreterinnen und Vertretern der Hilfsorganisationen sehr dankbar für ihre Expertisen. Ihre Vorschläge finden sich zum Teil schon in diesem Nachtragshaushalt wieder. Ich sehe den Kollegen des DRK - es gibt auch Dinge, die wir in den kommenden Jahren abbilden möchten, etwa watfähige Krankentransportfahrzeuge, auch das werden wir in den kommenden Jahren angehen. Danke für diese Expertise, danke für das Einbringen eurer Erfahrungen, das hilft allen weiter, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Es geht aber nicht nur um den Bevölkerungsund Katastrophenschutz, der in den zurückliegenden Jahren massiv an Fahrt aufgenommen hat. Ich habe es mir noch einmal angeschaut, in den fünf Jahren von 2018 bis 2022 haben wir in Einzelplan 03 Titelgruppe 85 eine Summe von knapp 3 Millionen Euro für Bevölkerungsund Katastrophenschutz zur Verfügung gehabt. Das hört sich viel an, das waren aber teilweise Beträge, die gerade so um 500.000 Euro im Jahr lagen. Wir haben in den zurückliegenden drei Jahren meiner Amtszeit, der Amtszeit der SPD-Regierung, diese Summe auf über 5 Millionen Euro erhöht. Wir haben also in drei Jahren fast verdoppelt, was es vorher in fünf Jahren gab! Wir haben das auch in der mittelfristigen Finanzplanung fortgeschrieben, damit die entsprechenden Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände, und zwar zu 100 Prozent vom Land finanziert, den unteren Katastrophenschutzbehörden und damit den Einheiten der Feuerwehren, des DRK, des Arbeiter-Samariter-Bundes, der Johanniter und anderen zur Verfügung stehen. Wir lassen die Kommunen an dieser Stelle nicht alleine! Dazu kommen jetzt über 11,5 Millionen Euro aus diesem Nachtragshaushalt. Das zeigt, wir schauen nicht auf andere, sondern wir machen unsere Hausaufgaben, damit wir für den Fall der Fälle vor Ort gerüstet sind. Dafür bin ich sehr dankbar, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Es geht nicht nur um den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, sondern auch um den originären Hochwasserschutz, und an der Stelle, nicht nur, aber insbesondere auch, aus der eigenen Verantwortung und den Mittelmöglichkeiten, die wir im Umweltministerium haben. Es geht auch um die Kooperation beispielsweise mit dem Bund, der für das Thema Hochwasserschutz ebenfalls Mittel zur Verfügung stellt. Es geht auch über die GAK, über das Programm ELER oder über die Städtebauförderung. Ich will in Erinnerung rufen - es war damals in der Großen Koalition -, als bei dem schlimmen Unwetter in Quierschied das Rathaus „abgesoffen“ ist, sie vor den Trümmern standen und nicht wussten, wie es weitergeht, war es insbesondere das Instrument der Städtebauförderung, das dafür gesorgt hat, dass sie nicht nur eine neue Ortsmitte bekommen haben, sondern sie mit ihrem Kulturzentrum eine Aufwertung haben vornehmen können. Das sind die Instrumente, an denen wir arbeiten. Ich bin an der Stelle bereit, dem einen oder anderen Märchenonkel zuzuhören, der sagt, „da passiert überall nichts“, aber es ist eine Aufgabe, die man nicht innerhalb von zwei, drei, vier oder fünf Monaten bewältigt. Wer sich mit dem Thema auskennt, der weiß, dass das etwas längere Linien mit sich bringt, aber sie sind verlässlich. Ich sage das hier genauso, wie ich es auch gegenüber den Städten und Gemeinden gesagt habe: Man kann sich darauf verlassen, dass wir in dieser Frage auch den Bund nicht nur in der Verantwortung sehen, sondern mit ihm gemeinsam Lösungen erarbeiten über die Städtebauförderung, über die GAK. Über die ELER-Mittel sind wir sogar in der Lage, europäische Mittel zu aktivieren. Das sind klare Aussagen, auf die man sich verlassen kann, genauso wie auf die 10 Millionen aus Bedarfszuweisungen, die wir den Kommunen in den kommenden Wochen überreichen. Wir werden entsprechende Möglichkeiten nutzbar machen und am Ende gemeinsam mit den 33 Millionen Euro in diesem Nachtragshaushalt den Kommunen um die 90 Prozent der Schäden an der Infrastruktur erstatten. Das hat es so vorher noch nie gegeben. (Beifall von der SPD.) Ein ganz entscheidender Punkt dabei ist: Es geht auch um die Aktivierung der Eigenvorsorge. Wir kriegen diese Diskussion ja mit. Die Frage ist nicht, das wurde eben schon gesagt, ob es eine neue Herausforderung dieser Art geben wird, sondern die Frage ist nur, wo, wann und wie stark sie zuschlägt. Deswegen wollen und müssen wir auch dafür Sorge tragen, dass sich die Menschen selbst mit Versicherungen schützen, aber auch durch die eine oder andere bauliche Veränderung dafür Sorge tragen, dass sie nicht zu sehr getroffen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Landesregierung redet nicht nur, wir handeln und helfen, wir sind solidarisch, aber vor allen Dingen nachhaltig bei der Unterstützung. Das werden wir in den kommenden Haushaltsjahren sehen. Ich bin dankbar für und stolz auf die gute und verlässliche Zusammenarbeit in den Zeiten der Krisen, sowohl mit den unteren Katastrophenschutzbehörden als auch mit den Hilfsorganisationen. Ich bin dankbar für das stabile, verlässliche Zusammenarbeiten mit den Kolleginnen und Kollegen im saarländischen Landtag, vor allen Dingen aber auch dankbar für und stolz auf das Team in meinem Ministerium, das dazu beigetragen hat, dass tatsächlich aus dieser Krise keine Katastrophe wurde, wie es in anderen Teilen unseres Landes letztendlich war. Das war hoch professionell, hoch engagiert, am Ende aber auch hoch zielführend: Dafür noch mal herzlichen Dank und ein herzliches Glückauf! (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke dem Herrn Minister und weise gemäß unserer Regularien darauf hin, dass die Regierung die ihr zur Verfügung stehende Redezeit etwas überzogen hat und somit jeder Fraktion des Hohen Hauses zusätzlich 1 Minute und 20 Sekunden Redezeit zustehen. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile somit für die CDU ‑ Landtagsfraktion dem Abgeordneten Stefan Thielen das Wort.
Stefan Thielen CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde, das ist heute eine sehr wertvolle Debatte, nicht nur, weil sie inhaltlich wichtige Themen berührt, sondern auch, weil sie zeigt, dass Politik eben nicht immer nur, wie Herr Minister Jost es sagen würde, „Zoores, Buddick und Balaawer“ ist, sondern, dass man sich wirklich um die Sachthemen kümmert und sich damit beschäftigt, dass man die Nöte und Sorgen der Menschen ernst nimmt und dies auf den Punkt bringt, aber auch, dass man keine Differenzen schafft, wo eigentlich keine sind. Wir sind in der Debatte um diesen Nachtragshaushalt mit Ihnen einig. Ich hätte fast alles un- (Abg. Thielen (CDU)) terschreiben können, was die beiden Minister in ihrer Rede gesagt haben. Ich denke, man kann definitiv festhalten, dass wir in der Sache wirklich keinen Dissens haben. Wir unterstützen das Vorgehen, das haben wir beim Nachtragshaushalt bewiesen. Genauso haben wir den Dank an die Helferinnen und Helfer hier schon mehrmals ausgesprochen und unterstreichen auch, dass es eine besondere Leistung war, die hier erbracht worden ist. Genauso muss man aber sagen, dass es einen Dissens gibt zu dem, was die AfD gesagt hat. Herr Kollege Dörr, wenn Sie hier sagen, dass es keine Notlage war oder dass man das nicht gebraucht hätte, dann muss ich sagen: Das ist höchst abenteuerlich in der Sache! (Beifall von der CDU.) Dann muss man aber auch in der Haushaltsberatung zeigen, welche Alternativen es gibt. Wir hätten Änderungsanträge erwartet. Wir bringen immer welche ein, außer wenn wir keinen Bedarf sehen, dann lassen wir das. Hier haben wir keinen Bedarf gesehen, aber Sie hätten gerne zeigen können, wie Sie es aus dem Haushalt geschafft hätten, diese Mittel herauszuschneiden. Eine letzte Sache: Es gilt auch, sich selbst darzustellen. Auch wenn ich alles unterschreibe, was gesagt worden ist, noch mal der Verweis: Ja, wir hätten uns eine schnellere Zusage vom Bund erhofft, das ist ganz klar. Herr Kollege Jost, man muss kein Märchenonkel sein, wenn man das hier immer wieder fordert. Es ist in der Tat so, dass wir bisher noch nichts gesehen haben. Sie haben noch zweieinhalb Jahre Zeit, das vom Bund einzufordern und das zu liefern. Wir haben gleich die Debatte zur Halbzeitbilanz, wir sind gespannt. Ich kann aber sagen, bemühen Sie sich ein wenig, denn ich weiß nicht, wie lange es im Bund noch gut geht, dann wird eine neue Bundesregierung vielleicht nicht mehr diese Zusagen halten, die Olaf Scholz gemacht hat. Darauf muss man sich festlegen, ich erhoffe mir Einsatz hinter den Reihen. Vielleicht hören wir irgendwann, was Sie geleistet haben. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Thielen. Es liegt noch eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Josef Dörr das Wort. Ich weise noch mal darauf hin, dass Ihre Restredezeit 1 Minute und 20 Sekunden beträgt.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das wird mir dicke reichen. Ich möchte nur eine Richtigstellung vornehmen: Ich habe nicht bestritten, dass es eine Notlage gab, sondern es geht darum, dass wir hier beschließen sollen, dass es eine Naturkatastrophe war. Das ist ein Unterschied. Eine Notlage hat sicherlich bestanden, und zwar für viele Privatpersonen, aber auch für Gemeinden. Das streiten wir nicht ab. Wir glauben auch, dass man diesen Menschen helfen muss, auch den Gemeinden und Städten. Wir sind nur der Ansicht, dass man das aus Haushaltsmitteln machen muss. Sie sagten, wir sollten mal zeigen, wo man das im Haushalt machen kann, das können natürlich am besten die Mitglieder der Regierung, weil sie die Leute haben, die das dann herausschreiben können. (Zuruf des Abgeordneten Thielen (CDU).) Wir wüssten aber schon, wo man sparen kann. Wie gesagt, wir haben nie eine Notlage bestritten. Der Dank, der hier dauernd den Helfern zuteilwird, ist natürlich berechtigt. Wir haben nicht die Zeit, das so ausführlich zu machen. Ich nehme aber doch diese 20 Sekunden in Anspruch und möchte allen Helfern und denjenigen, die das organisieren, herzlich für die Arbeit danken, die sie gemacht haben und weiterhin machen werden, die im Großen und Ganzen auch freiwillig ist. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, somit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag Drucksache 17/1024. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1024 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1024 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1010. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1010 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1011. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1011 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 4 und 19: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Zur Halbzeit der Wahlperiode: Das Saarland braucht ein klares Leitbild; die SPD-Alleinregierung hat keinen Plan (Drucksache 17/1133) Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Stabilität heißt: Keine halben Sachen. Wir machen unser Saarland stark! (Drucksache 17/1142) Zur Begründung des Antrags der CDU-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Stephan Toscani das Wort.
Stephan Toscani CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor zweieinhalb Jahren war die Landtagswahl. Die Wahlperiode ist jetzt zur Hälfte vorbei, Zeit für eine Zwischenbilanz! Wir beginnen diese Zwischenbilanz damit, zu analysieren, was die SPD sich selbst als Ziel gesetzt hat. Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wir messen Sie also an Ihren eigenen Zielen, an dem, was Sie den Saarländerinnen und Saarländern versprochen haben, als da sind: 4.000 Pflegekräfte. Wie Sie die schaffen wollen, ist ein großes Rätsel. 5.000 Sozialwohnungen bis 2027. Schon heute ist klar, das schaffen Sie nicht, kein Plan erkennbar. 400.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Meine Damen und Herren, die sind nicht in Sicht, kein Plan dafür erkennbar. Schon zur Hälfte der Wahlperiode ist klar, die SPD reißt ihre eigenen Ziele mit Karacho. (Beifall von der CDU.) Vor zweieinhalb Jahren haben Sie, Frau Rehlinger, den Saarländerinnen und Saarländern mit Blick auf die Polizei versprochen - Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis das, was Frau Rehlinger damals gesagt hat -: Wir werden die Zahl der Anwärterinnen und Anwärter auf 150 erhöhen. Frau Rehlinger, dieses Versprechen haben Sie jetzt zum dritten Mal in Folge gebrochen. Man muss es so deutlich sagen, das ist Wortbruch, das ist Wählertäuschung! (Beifall von der CDU.) Was sehen wir noch nach gut zweieinhalb Jahren SPD-Alleinregierung? Viel Verpackung, wenig Inhalt, viel Show, wenig Leistung. Aber auch bei der Verpackung ist der Lack mittlerweile schon ab. Ich sage nur „Saarvenir“. Laut Ihnen, Herr Barke, ging es dabei ja nie um Ästhetik. Da kann man nur sagen, das sieht man dem Ding auch an! (Lachen bei der CDU.) Außer Ihnen findet dieses scheußliche Ding niemand im Saarland gut. Die Landesregierung hält es trotzdem für eine gelungene PR-Kampagne. Klar, wenn es das Ziel war, dass das Saarland negativ in der „Tagesschau“ oder bei „TV total“ landet, dann war es erfolgreich. Meine Damen und Herren, das „Saarvenir“ ist in Wahrheit ein echter Rohrkrepierer und es steht symbolisch für die gesamte Regierungsarbeit der SPD. (Beifall von der CDU.) Ein Rohrkrepierer aus dem Hause Barke war auch die Umzugsprämie - im Wahlprogramm der SPD groß angekündigt und danach schnell einkassiert. Ein weiterer Rohrkrepierer war das Tiny House - allesamt Schnapsideen, „nix, awer aach gar nix dehinner“. „Nix dehinner“ leider auch bei den wirklich entscheidenden Themen für unser Land. Bei den großen, strukturellen Weichenstellungen, bei den großen Zukunftsfragen hat die SPD keinen Plan, Beispiel Ford, das Barke-Debakel. Alles in allem sechs Ankündigungen, sechs Mal gerissen, sechs Mal Hoffnungen geweckt, sechs Mal Menschen enttäuscht. Da hat der Wirtschaftsminister zum ersten Mal so richtig gezeigt, was für eine Blendgranate er ist! (Beifall von der CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Herr Abgeordneter Toscani, wir pflegen hier im Hohen Hause einen würdevollen Umgang. Ich bitte, auf Beleidigungen zu verzichten. Mäßigen Sie bitte Ihre Wortwahl!
Stephan Toscani CDU
Das nehme ich zur Kenntnis, Frau Präsidentin. - Nächstes Beispiel: grüner Stahl. Was sind da die richtig großen Brocken? Wir brauchen erstens ausreichend und rechtzeitig Wasserstoff, zweitens eine gigantische Menge an Strom und drittens der Strompreis muss extrem niedrig sein. Das sind die Kernfragen. Nur dann gelingt grüner Stahl. Bis wann und in welchen Mengen kommt der Wasserstoff? Wir erwarten da von der SPD-Alleinregierung endlich einen konkre- (Abg. Toscani (CDU)) ten Fahrplan. Dazu gehören messbare Kriterien, überprüfbare Indikatoren, klare Zeitpläne. Aber da ist nichts in der Substanz - Fehlanzeige. Auch da zeigt sich: die SPD-Alleinregierung hat keinen Plan. Stichwort niedriger Strompreis. Olaf Scholz hat im Bundestagswahlkampf einen Industriestrompreis von 4 Cent pro kW/h versprochen, auch hier im Saarland bei seinem Wahlkampfauftritt. Frau Rehlinger, Sie sind stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende. Wenn Olaf Scholz sich nicht mehr daran erinnern kann, dann helfen Sie ihm auf die Sprünge. Sie wissen doch, dass mit den extrem hohen Strompreisen, wie wir sie in Deutschland haben, grüner Stahl nicht funktioniert! (Beifall von der CDU. - Vizepräsidentin Heib übernimmt die Sitzungsleitung.) Gestern gab es bei ZF eine große Demonstration. Frau Rehlinger, Sie waren ja auch dort. Aber interessant ist, was Frau Rehlinger dort den Arbeitern von ZF nicht gesagt hat. Haben Sie den Arbeitern bei ZF gesagt, dass die SPD im Bund und im Land das Verbrennerverbot durchgesetzt hat, dass die SPD nach wie vor daran festhält, und dass das eine der wesentlichen Ursachen für die Probleme ist, in denen ZF jetzt streckt? Frau Rehlinger, haben Sie den Arbeitern von ZF gesagt, dass Ihre Regierung vor ein paar Wochen das Auto zum Feind erklärt hat? Und das im Autoland Saarland, wo tausende von Arbeitsplätzen am Auto hängen! All das haben Sie den Arbeitern nicht gesagt. (Anhaltender Beifall von der CDU. - Minister- präsidentin Rehlinger: Doch! Ich habe ihnen ja erklärt, wie es ist.) Nächster Punkt SVOLT. Die Ansiedlung scheinen Sie ja schon komplett abgeschrieben zu haben. (Zurufe der Abgeordneten Commerçon und Braun (SPD).) Die SPD-Fraktion hat in ihrer Halbzeitbilanz alle größeren Ansiedlungsprojekte einzeln und konkret aufgezählt, nur SVOLT nicht. Wissen Sie etwa mehr, als Sie dem Parlament und der Öffentlichkeit sagen wollen? (Abg. Commerçon (SPD): Die CDU ist doch gegen das Projekt!) Meine Damen und Herren, ich mache mir große Sorgen. Ich mache mir Sorgen, dass der Strukturwandel mit der SPD im Saarland scheitert, dass er gegen die Wand fährt. Jetzt könnte man sagen, na ja, das ist die Opposition, die muss das ja sagen. Nein, dass der Strukturwandel scheitert, dass wir große Sorgen haben, das sage ja nicht nur ich. Von den Gewerkschaften, von der IG Metall über die Arbeitskammer bis zu den Unternehmensverbänden machen sich alle Sorgen, dass der Strukturwandel im Saarland scheitert, vor allem deshalb, weil die SPD die Weichen in der Wirtschafts- und in der Energiepolitik in die völlig falsche Richtung stellt. (Anhaltender Beifall von der CDU.) Bei den großen Fragen: kein Plan. Bei den entscheidenden strukturellen Fragen unseres Landes: keine Antworten. Da ist die SPD-Alleinregierung völlig blank. Das nächste Beispiel sind die Krankenhäuser. Ganze zwei Jahre hat es gebraucht, bis der Gesundheitsminister eine Kommission zur Zukunft der Krankenhäuser einberuft. (Lachen bei der SPD. - Sprechen.) Wenn es um die Finanzen geht, schiebt die SPD alle Verantwortung auf die Kommunen ab. Sie sind an der Regierung, Sie müssen sich daran messen lassen, ob Sie die Probleme lösen und angehen oder nicht. Ein weiteres Beispiel sind die kommunalen Finanzen. Da haben wir im Saarland kein Erkenntnisproblem. (Sprechen bei der SPD.) Wir wissen doch, was Sache ist, aber die Landesregierung will erst mal ein Gutachten machen lassen. Das Verfahren streckt sie gleich so in die Länge, dass es sich möglichst lange hinzieht. Meine Prognose ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie schieben die Entscheidungen bis hinter die nächste Landtagswahl. Der Landesentwicklungsplan ist das nächste Beispiel. Das ist sicherlich kein Thema, über das sich die Leute an der Wursttheke unterhalten. Aber es ist sehr wohl ein Thema für unsere Städte und Gemeinden. Für die Entwicklung unserer Städte und Gemeinden ist er sehr wichtig, und damit auch für alle Saarländerinnen und Saarländer. Den Landesentwicklungsplan hat die Alleinregierung mehrfach verschoben. Auch hier dasselbe Spiel: Die SPD-Landesregierung schiebt zentrale Entscheidungen auf die lange Bank. - Dieses Jahr passiert überhaupt nichts mehr. Und nächstes Jahr? - Unklar. Klar wird aber immer mehr, die SPD traut sich an die wirklich großen, zentralen, strukturellen Fragen unseres Landes nicht heran. Sie schiebt sie weg. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, Sie drücken sich vor Ihrer Regierungsverantwortung. (Beifall von der CDU. - Sprechen.) Und dort, wo Sie handeln, geht es in die völlig falsche Richtung.
Dagmar Heib
Entschuldigung, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen im Saal bitten, die Zwiegespräche einzustellen, sei es im Plenarsaal oder auf der Regierungsbank. - Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende Stephan Toscani.
Stephan Toscani CDU
Dort, wo die SPD mal handelt, geht es in die völlig falsche Richtung wie etwa in der Bildungspolitik. In Wahrheit geht es Ihnen darum, das Niveau zu senken, immer weniger Leistung. In Wahrheit will die SPD die Einheitsschule - verkrustete sozialdemokratische Ideologie, egal, wo man hinschaut. Ein Thema, bei dem das regelrecht eklatant ist, ist die Sprachförderung. Vor zwei Wochen war im Saarland Schulanfang, vor zwei Wochen wurden erneut hunderte Kinder eingeschult, obwohl sie nicht ausreichend Deutsch können, weil die SPD das erfolgreiche Sprachförderprogramm „Früh Deutsch lernen“ aus ideologischen Gründen eingestellt hat. Noch einmal: Hunderte von Kindern werden Jahr für Jahr im Saarland eingeschult, obwohl sie nicht richtig Deutsch können. Wie soll da vernünftiger Unterricht stattfinden? Da läuft doch etwas schief! Das kann uns doch nicht kalt lassen! Wer in die Schule kommt, muss Deutsch können. Wer die Grundschule verlässt, muss lesen, schreiben und rechnen können. Genau da müssen wir im Interesse von jedem einzelnen Kind, aber auch unseres Landes ansetzen. Dafür stehen wir als CDU. Wir kämpfen deshalb voller Überzeugung für einen grundlegenden Richtungswechsel in der Bildungspolitik. Wir brauchen einen Richtungswechsel! Unsere Kinder haben Besseres verdient als das, was die SPD hier abliefert. (Beifall von der CDU. - Zuruf des Abgeordne- ten Commerçon (SPD).) In der Bildungspolitik haben Sie, meine Damen und Herren, die völlig falsche Richtung mit einer sozialdemokratischen Ideologie eingeschlagen. Bei den großen, strukturellen Fragen unseres Landes, den großen Zukunftsfragen, haben Sie keine Lösungen und keinen Plan. Es hilft auch nicht, wenn Sie trotzig werden, wenn man das anspricht. Neulich haben Sie, Frau Rehlinger, gesagt, es gebe zu viele Motzer und zu wenige Mitmacher im Saarland. Ich teile diese Meinung ausdrücklich nicht, ganz im Gegenteil. Zu unterstellen, es gebe zu viele Motzer im Saarland, ist eine Beleidigung der Saarländerinnen und Saarländer. Wir Saarländer sind von Natur aus Mitmacher und keine Motzer. (Beifall von der CDU.) Es tut einem in der Seele weh zu sehen, wie das Saarland unter der SPD zurückfällt. Die SPD regiert unser Land unter Wert. Unser Land hat eine bessere Regierung verdient, (Beifall von der CDU) eine bessere Regierung mit besseren Lösungen, mit besseren Konzepten, mit besseren Ideen. Wir als CDU sind diese Regierungsalternative. (Spöttisches Lachen der SPD.) Das zeigen wir in unserer parlamentarischen Arbeit und auch mit unserem heutigen Antrag. Wir üben nicht nur Kritik, sondern machen viele konstruktive Vorschläge: mehr Sprachförderung an unseren Schulen, damit unsere Kinder richtig Deutsch lernen, bessere Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung für mehr Sicherheit und Entlastung unserer Kommunen, entschlossener Bürokratieabbau und stärkere Unterstützung des Mittelstandes. - Das sind nur drei Beispiele. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, verglichen mit der roten Ampel in Berlin gibt es einige Unterschiede zur SPD-Alleinregierung hier im Saarland. Sie streiten zum Beispiel weniger, zumindest mal nicht auf offener Bühne. Aber es gibt auch eine Gemeinsamkeit: Genauso wie die rote Ampel in Berlin ist die SPD-Alleinregierung im Saarland nur eine Übergangsregierung. In diesem Sinne gehen wir als CDU entschlossen und selbstbewusst in die Übergangszeit der nächsten zweieinhalb Jahre. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Zur Begründung des Antrags der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Martina Holzner das Wort.
Martina Holzner SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich erinnere mich gut: Vor zweieinhalb Jahren - es war der 27. März 2022 - haben uns die Saarländerinnen und Saarländer an diesem Abend großes Vertrauen geschenkt und uns mit unserer Ministerpräsidentin Anke Rehlinger an die Spitze gewählt. Wir wissen dieses Vertrauen sehr zu schätzen und haben diese Verantwortung gerne angenommen. Nun blicken wir auf die Hälfte der Legislaturperiode zurück, ziehen Bilanz und schauen nach vorne. Herr Toscani, ob Sie es hören wollen oder nicht, wir haben bereits vieles geschafft und wir werden uns sicherlich nicht darauf ausruhen, liebe Kolleginnen und Kollegen. In den nächsten Jahren werden wir noch viele Vorhaben umsetzen, denn wir machen keine halben Sachen. (Beifall von der SPD.) Liebe Christine Streichert-Clivot, erst letzte Woche wurden die Ergebnisse des neuen Bildungsmonitors veröffentlicht. Dieser bestätigt uns, wir sind auf dem richtigen Weg. Kein anderes Bun- (Abg. Holzner (SPD)) desland hat sich so stark verbessert wie das Saarland. Insbesondere bei der Bildungsgerechtigkeit und den Ausgaben für Bildung, haben wir kräftig zugelegt. Jeder dritte Euro fließt in die Bildung, und das ist gut so. (Beifall von der SPD.) Für uns als SPD war immer klar, Bildung ist der Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben der Kinder und eine Zukunft unseres Landes. Wir begrüßen daher, dass die Landesregierung massiv in Bildung und damit in die Zukunft unserer Kinder investiert. So garantieren wir beste Bildung von Anfang an, und das unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. In den letzten Jahren wurde eine Menge bewegt. Wir haben die Kitabeiträge gesenkt. Von den 25 Prozent des Elternanteils, der bisher gezahlt werden musste, ist bereits mehr als die Hälfte der Gebühren entfallen. Das ist ein großer Erfolg auf dem Weg zur beitragsfreien Bildung. Blicken wir zurück, so stellen wir fest, dass wir bereits über die Hälfte des Weges hinter uns gelassen haben. Seit dem 1. August beträgt der Elternanteil an den Kitapersonalkosten nur noch 7,5 Prozent und in den nächsten Jahren werden die Beiträge schrittweise weiter sinken, bis die Gebühren 2027 wegfallen. Das, meine Damen und Herren, ist die größte Nettoentlastung für Familien aus dem Saarland. Das lassen wir uns nicht schlechtreden. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, in Ihrem Antrag werfen Sie der Landesregierung vor, dass sie alles andere der Beitragsfreiheit unterordnen würde. Das ist nicht wahr. Wir haben viel in Qualität und Ausbau der Plätze investiert. Ja, wir halten die Abschaffung der Kitabeiträge weiterhin für richtig. Das hat übrigens auch die CDU den Familien bei der Landtagswahl versprochen. Jetzt sind Sie wohl wieder umgefallen, das ist schade. Wir aber bleiben dabei. Wir entlasten schon jetzt Familien um mehrere Hundert Euro pro Jahr, bis 2027 werden es sogar mehrere Tausend Euro sein. Wir finden das richtig, weil ein Abbau von Hürden mehr Bildungschancen eröffnet und uns die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig ist. Wir wollen, dass der Zugang zu frühkindlicher Bildung allen offensteht. Aus meiner eigenen Erfahrung in der Kitaleitung kann ich Ihnen berichten, dass sich viele - vor allem Frauen - überlegt haben, ob sie den teuren Krippenplatz bezahlen und wieder in den Job einsteigen können. Das kann nicht sein und mit uns wird das nicht mehr so sein. (Beifall von der SPD.) Dass die Beitragsfreiheit nur ein Teil des Dreiklangs in der Kitapolitik ist, habe ich schon sehr oft erwähnt. Ich erläutere es aber gerne ein weiteres Mal. Neben dem Abbau der Kita-Elternbeiträge sorgt die Landesregierung für mehr Kitaplätze und eine bessere Qualität in den Einrichtungen. Seit 2012 sind bereits über 9.000 Kitaplätze hinzugekommen. Um den Ausbau noch weiter voranzutreiben, unterstützt das Bildungsministerium seit 2022 die Kitaträger beim gesamten Prozess von der Idee bis zur Umsetzung einer Maßnahme. Auch in der Ausbildung hat sich viel getan. Seit fünf Jahren bildet das Land jedes Jahr 10 Prozent mehr Fachkräfte aus. Mit dem BBZ Homburg ist im letzten Jahr ein weiterer Schulstandort mit Plätzen für 124 angehende Erzieherinnen und Erzieher hinzugekommen. Neue Ausbildungsmaßnahmen wie die vergütete praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung PIA haben sich etabliert und werden stetig mit mehr Plätzen aufgestockt. Ein ähnliches Modell für die Ausbildung von Heilerziehungspflegerinnen und -pflegern ist zum Schuljahresbeginn gestartet. Diese und weitere Professionen werden mit dem Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz auch als Fachkräfte in den Kitas anerkannt. Leitungsfreistellung, Hauswirtschaftskräfte, Freistellung der Praxisanleitung - das sind alles Maßnahmen, die unsere Fachkräfte vor Ort stärken und bei den sicherlich nicht immer einfachen Herausforderungen in ihrem Alltag unterstützen. Sie sehen also, dass wir nicht nur die Familien finanziell entlasten, sondern auch für mehr Qualität schon vieles auf den Weg gebracht haben, meine Damen und Herren. So sieht beste Bildung aus! (Beifall von der SPD.) Wir haben nicht nur den frühkindlichen Bereich weiterentwickelt, wir gehen auch im Bereich der Schulen voran. Das ifo Bildungsbarometer, dessen Ergebnis gestern veröffentlicht wurde, zeigt, dass die Mehrheit der Saarländerinnen und Saarländer mit den Schulen im Land zufrieden ist. 78 Prozent bewerten die saarländischen Schulen mit den Schulnoten „sehr gut“ bis „befriedigend“. Damit liegt das Saarland auf Platz 6 im bundesweiten Vergleich. Zum positiven Ergebnis des ifo Bildungsbarometers hat sicher auch beigetragen, dass wir den Stellenabbau in den Schulen gestoppt haben und seit 2022 für mehr LehrerInnen und Sprachförderkräfte gesorgt haben. Das war nicht immer einfach und wir haben für jede einzelne Stelle gekämpft. Seit Beginn der Legislaturperiode waren es 1.200 Lehrkräfte und 200 Sprachförderkräfte. Ich finde, das kann sich sehen lassen, meine Damen und Herren! (Beifall von der SPD.) Mit dem Bildungscampus haben wir die Lehrerausbildung modernisiert. Wichtige Akteurinnen (Abg. Holzner (SPD)) und Akteure im Bildungswesen sitzen nun unter einem Dach, was den Austausch untereinander erleichtert und Synergien schafft. In den Grundschulen haben wir den Klassenteiler auf 25 Kinder gesenkt und kleinere Klassen geschaffen. Mehr Leitungszeit für Schulleitung ist ebenfalls ein wichtiger Baustein, der zu diesem Jahr umgesetzt wird. In der heutigen Zeit sind es aber vor allem die Gemeinschaftsschulen, die vor Herausforderungen stehen. Sie meistern Tag für Tag vielfältige Aufgaben aufs Neue. Die Anpassung der Funktionsstellenstruktur an die der Gymnasien war daher ein notwendiger und wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gleichwertigkeit der beiden Schulformen. Auch in Zukunft wollen wir starke Gemeinschaftsschulen bei ihren Herausforderungen unterstützen. Hierzu werden wir die Gemeinschaftsschulordnung final überarbeiten. Ich glaube, das war ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept. Die Ministerin hat es gestern vorgestellt. Der Leistungsbewertungserlass wurde für alle Schulformen überarbeitet und angepasst. (Beifall von der SPD.) Eine weitere Herausforderung, der wir uns stellen müssen, ist der Lehrkräftemangel. Hier hat unser Bildungsministerium mit dem Fünf-Punkte-Plan zur Lehrkräftegewinnung ein ganzes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Dazu gehört unter anderem die Erweiterung des Quer- und Seiteneinstiegs im Lehrerberuf. Noch heute werden wir ein Gesetz verabschieden, das neue Möglichkeiten für den Quereinstieg eröffnet. Damit begegnen wir nicht nur dem Fachkräftemangel, sondern gewinnen gezielt mehr Lehrkräfte für unsere Schulen. Wir haben auch den G8-Murks beendet und G9 wiedereingeführt. Damit schenken wir unseren Schülerinnen und Schülern ein ganzes Jahr mehr Zeit - mehr Zeit zum Leben und Lernen. Gleichzeitig steht G9 für starke Kernfächer und die Einführung von Informatik als Pflichtfach in Klasse 7 an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. So machen wir unsere Kinder fit für die Zukunft und vermitteln ihnen die notwendigen Kompetenzen. (Beifall von der SPD.) Der Informatikunterricht ist nur ein Grund, warum das Saarland bundesweit Vorreiter für die digitale Bildung ist. Die Online-Schule Saarland ist vorbildlich. Wir können stolz sein auf den Weg, der bereits hinter uns liegt. Ab diesem Schuljahr haben alle Kinder ab der dritten Klasse ein Tablet oder ein Laptop in ihrem Schulranzen. Fast 10.000 Geräte wurden seit 2022 an Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Pädagogen ausgegeben. Mit der Landesweiten Systematischen Medienausleihe Saar kommen digitale Schulbücher und Lernsoftware nun direkt auf die Tablets. Ein Fortschritt, der die digitalen Kompetenzen unserer Kinder und Jugendlichen fördert und bei dem wir vom Bund erwarten, dass klare Entscheidungen getroffen werden. (Beifall von der SPD.) Bundesweit steht das Saarland an der Spitze bei der Netzanbindung von Schulen. Mit dem Abschluss des Gigabitpakts Schulen Saar sind 96 Prozent der Schulen ans Glasfasernetz angeschlossen und haben Zugang zu schnellem und zuverlässigem Internet. Doch unser Engagement endet nicht bei der digitalen Ausstattung. Wir sanieren die Schulen im ganzen Saarland. Mit dem Schulbauprogramm in Höhe von über 200 Millionen Euro hat die Landesregierung das größte Förderprogramm für die Kommunen in der Geschichte des Saarlandes aufgelegt. Unsere Kinder verdienen moderne Lernumgebungen und Orte, an denen sie sich wohlfühlen und sich in einer sehr guten Lernumgebung befinden. Das kann sich sehen lassen, meine Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Neu in diesem Schuljahr startet das Startchancen-Programm. Vom Bund fließen in den nächsten zehn Jahren 120 Millionen Euro ins Saarland und auch das Land beteiligt sich finanziell. Davon werden 55 Schulen und rund 10.000 Schülerinnen und Schüler unterstützt. Das ist ein weiterer Schritt, um den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen. Wir müssen uns von der Opposition nicht erklären lassen, dass auf dem Weg zu diesem Ziel noch einiges geschehen muss. Das wissen wir selbst. Aber wir finden Lösungen, statt ständig alles schlechtzureden. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Woche haben wir Zahlen gehört, die uns beunruhigen. Die Zahl der Fälle von Kindern, die Schutz gegen Gewalt suchen, ist leider wieder gestiegen. Deshalb ist es richtig und gut, dass wir schnell in dieser Legislaturperiode das Saarländische Kinderschutzgesetz auf den Weg gebracht haben. Mit dem Kinderschutzbeauftragten, dem Kinderschutzkompetenzzentrum und dem Saarländischen Rat für Kinderschutz haben wir gleich mehrere Anlaufstellen zu dem Thema geschaffen. Das war ein wichtiger Meilenstein, um unseren Kindern eine Stimme zu geben und sie besser vor Gewalt und Missbrauch zu schützen. (Beifall von der SPD.) Kindern und Jugendlichen eine Stimme zu geben und diese zu hören, erachten wir als unsere Aufgabe und als eines unserer wichtigsten politischen Ziele. Aktiv mitzugestalten, wie man lebt, muss in jedem Alter möglich sein, egal ob jung oder alt. Deshalb sind wir mit dem Junge-Men- (Abg. Holzner (SPD)) schen-Beteiligungsgesetz gleich einen weiteren Meilenstein angegangen. Dieser Meilenstein wird dafür sorgen, dass Jugendliche bei Entscheidungen auf Landesebene und kommunaler Ebene mitwirken und ihre Zukunft aktiv gestalten können. Mit unserem Gesetz zur eigenständigen Jugendpolitik werden wir neue Maßstäbe setzen und das Erlernen und Erleben von demokratischen Prozessen fördern und umsetzen. Zusätzlich fördern wir Demokratie in Schulen mit dem Schulmitbestimmungsgesetz. Sie sehen und diese Gesetze zeigen es: Im Saarland haben Kinder und Jugendliche einen festen Platz in unserer Gesellschaft und in der Politik. Wir stehen für eine Kinder- und Jugendpolitik für und mit jungen Menschen ein und liefern auch hier, lieber Magnus Jung! (Beifall von der SPD.) Aber auf all diesen Maßnahmen werden wir uns nicht ausruhen. Wir werden unseren Weg in den kommenden zweieinhalb Jahren fortsetzen und mit klaren Schritten vorangehen. Wir werden beispielsweise den Dreiklang in der Kitapolitik weiter vorantreiben. Wir werden eine digitale Anmeldeplattform für Kitaplätze schaffen, die die Vergabe von Plätzen besser und schneller organisiert. Wir setzen uns für gleiche Startchancen für alle Kinder ein. Die Integration und der Ausbau der Sprachförderung bleiben ein zentraler Punkt, um allen Schülerinnen und Schülern bestmögliche Unterstützung zu geben. Hier werden wir kontinuierlich weiter dranbleiben und Lösungen finden, dies aber mit Maßnahmen, die inklusiv sind und die Kinder nicht separieren, wie von Ihnen, Kolleginnen und Kollegen der CDU, gefordert. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Und wie von Ih- ren Hamburger SPD ‑ Kollegen durchgeführt! Von Ihren Kollegen!) Wir werden die Nachmittagsbetreuung an Förderschulen ausbauen - Frau Schmitt-Lang, hören Sie mir zu - und eine gute Lösung für alle Kinder und Familien finden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir gestalten die Zukunft unserer Kinder und Familien und unseres Landes. Wir sorgen dafür, dass alle Kinder und Familien im Saarland Unterstützung erhalten, denn wir machen keine halben Sachen, wir haben das Ganze im Blick. (Beifall von der SPD.) Da können Sie weiter meckern, ich glaube aber, unsere Halbzeitbilanz gerade in diesen Bereichen kann sich sehen lassen. Wir werden weiter so machen. Wir haben viel geschafft und werden unsere Arbeit für die Saarländerinnen und Saarländer fortführen. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun Herr Fraktionsvorsitzender Josef Dörr für die AfD-Fraktion.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Man hält es fast nicht für möglich, dass die Hälfte der Legislaturperiode schon vorbei ist. Man fragt sich - so lautet auch der Antrag der CDU -, was die Halbzeitbilanz der SPD-Alleinregierung ist. Wenn Sie so wie ich noch unter den Leuten verkehren, werden Sie hören, dass es mit dem Saarland abwärts geht. Das ist das große Gefühl, das man hat: Es geht abwärts, es geht nicht aufwärts. Ich habe leider nur eine kurze Redezeit, deshalb kann ich nur Schwerpunkte ansprechen. Wie sieht es wirtschaftlich aus? - Die Menschen bangen um ihre Arbeitsplätze. Wir haben mit Ford ein Fiasko erlebt, mit ZF wird dasselbe wieder kommen. Es wird abgebaut. Man weiß nicht, wie viel und wann. Andere Unternehmen werden ebenfalls abbauen. Es ist keine konkrete Neuansiedlung in Sicht. Zum öffentlichen Personennahverkehr. Was hat sich außer Ankündigungen in den letzten zwei Jahren geändert? Wir sind auf Bundesebene, das ist das Thema des allgemeinen Verkehrs, schlecht angebunden, und wir sind im öffentlichen Personennahverkehr nicht vorangekommen. Man kann es einmal mit Luxemburg vergleichen. Dort ist der öffentliche Personennahverkehr kostenlos. Man hat natürlich gemerkt, dass das alleine nicht reicht. Man braucht mehr Fahrzeuge, wenn mehr Leute mitfahren. Man braucht auch einen Ausbau des Netzes, damit jeder von A nach B kommt. Man braucht andere, enge Takte, damit man sich nicht quasi einen Tag Urlaub nehmen muss, wenn man 10 km weiter ins nächste Dorf fahren muss. Von der Kollegin Holzner wurde eben in großer Breite die Bildungspolitik angesprochen. Dazu gäbe es sehr viel zu sagen. Ich beginne einmal mit den Kitas. Man kann nicht sagen, wir machen viel für unsere kleinen Kinder, die noch nicht schulreif sind, wenn man aber nur die Elternbeiträge senkt, und das auch nur schrittweise. Damit es nicht nur eine Behütung und Bewahrung der Kinder ist, sondern wirklich Bildung mit Qualität, wie es eigentlich die Aufgabe sein müsste, weil Kinder ein bestimmtes Bildungsfenster haben und mit fünf Jahren Dinge lernen, die sie mit sieben Jahren nicht mehr so gut lernen können, müsste man kein Entweder-oder, sondern ein Sowohl-als-auch haben. Das bedeutet: Eine kostenlose Benutzung der Kita und gleichzeitig Qualitätsverbesserung, sodass der Standard zumindest der Grundschule (Abg. Dörr (AfD)) erreicht ist. Es ist nicht einzusehen, dass ein Kind, das sieben Jahre alt ist und die Grundschule besucht, andere Rechte hat als ein Kind, das drei Jahre alt ist und keinen Kitaplatz hat. Wenn ich an die Grundschule denke, denke ich auch an Inklusion. Inklusion gleich Illusion. Da kommt mir ehrlich gesagt das Grausen. Da werden mit Kindern Versuche durchgeführt. Wenn ich mir die Statistik der Förderschulen anschaue und sehe, dass die Anzahl der Kinder über die Jahre wächst, ohne dass zu Beginn dieses Wachstums die Schüleranzahl gewachsen ist, dann frage ich mich, was die Inklusion bringt, wenn doch gleichzeitig die Förderschulen wachsen. Ich bin für Förderschulen, ich habe an Förderschulen gearbeitet, sie arbeiten sehr gut, aber man muss doch bemüht sein, dass möglichst wenig Kinder es nötig haben, eine Förderschule zu besuchen. Ich komme zur Gemeinschaftsschule. In dieser Schulform finden sich alle Probleme, die es in unserem Schulsystem gibt. Brandbriefe gibt es kaum noch, zumindest werden sie nicht mehr veröffentlicht, aber man hat vorher gehört, was die Probleme dort sind. Wer Kinder in der Gemeinschaftsschule hat, weiß das. Die Gemeinschaftsschule ist nicht gleichberechtigt mit den Gymnasien. Das ist ein großes Manko. Ein weiteres großes Manko ist, dass es immer noch Kinder gibt, die keinen Abschluss erreichen. Es ist eine Sünde, dass ein Kind, das sechs bis acht Jahre oder wie viele Jahre auch immer eine Schule besucht hat, am Ende aus dieser Schule ohne Abschluss entlassen wird. Da nutzen auch Mehrausgaben für Bildung nichts. Es ist ein alter Fehler, Zeitvorgaben zu machen, aber keine Zielvorgaben. Was nutzt es, wenn ich ein Jahr voranschreite, aber das Kind noch nicht lesen kann? Das heißt, man muss ihm erst das Lesen beibringen. Es ist eine Grundvoraussetzung für Bildung, dass Kinder lesen, schreiben und rechnen können. Sehr wichtig ist auch, dass Kinder schwimmen können. Das habe ich hier alles schon ausgeführt. Es ist ebenfalls sehr wichtig, dass man sonderbegabte Kinder fördert, und zwar nicht mit Kleckern, sondern mit Klotzen, indem man ein System für sonderbegabte Schülerinnen und Schüler schafft. Das alles muss gemacht werden. Das ist wichtig. Wenn ich noch weiter gehe, komme ich zu den Problemen der Universität und der Hochschulen, die sich beschweren, dass Abiturienten ankommen, die nicht studierfähig sind. Es gibt also auch ein Manko an den Gymnasien. Ich komme zur Universität des Saarlandes. Ich stelle fest, dass sie früher das Prädikat der Exzellenz hatte. Das hat sie verloren. In dieser Legislaturperiode hat sie einen neuen Anlauf genommen, sie hat es aber nicht erreicht. Ich gebe zu, das ist sehr schwierig, deswegen kann man auch nicht verlangen, dass es erreicht wird, aber die Anstrengungen müssen dementsprechend sein. Ich komme zu den ganzen Umfragen, etwa des Bildungsmonitors und von wem auch immer. Ich brauche in einer Schule nur über den Schulhof und durch die Korridore zu gehen und mir in zwei oder drei Klassenräumen die Hefte anzuschauen, dann weiß ich genau, wie es steht. Da brauche ich diese ganzen Untersuchungen nicht. Es tröstet mich auch nicht, wenn wir an sechster oder achter Stelle stehen und die anderen noch schlechter sind. Unter den Blinden ist der Einäugige ja König, aber das kann es doch nicht sein. Ich habe in der Zeitung gelesen, dass die Regierung plant, die Lernkontrollen zu vereinfachen. Das finde ich gut, denn, so sagt der Bauer, durch das viele Wiegen wird die Sau auch nicht fetter. Man muss also den Kindern etwas beibringen, sie bilden. Natürlich muss man das kontrollieren, aber das darf nicht zum Hauptzweck der Schule werden. Da ist noch unheimlich viel zu tun. Ich will nun schließen, weil meine Redezeit zu Ende geht. Die Regierung ist aufzufordern, das, was sie schon gemacht hat, auch wenn es nicht sehr sichtbar ist, fortzuführen, sie soll aber auch mal einen großen Sprung wagen und endlich etwas richtig Gutes machen. Das gilt insbesondere für die Sicherheit im öffentlichen Bereich. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Dörr. - Ich fahre fort in der Rednerliste und erteile nunmehr für die CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Jutta Schmitt-Lang das Wort.
Jutta Schmitt-Lang CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Keine politische Farbe ist davor gefeit, Positives manchmal ein bisschen üppiger ins Schaufenster zu stellen, als es es vielleicht wert wäre. Aber die Jubelarien der SPD-Alleinregierung auf ihre eigene Bildungspolitik in den letzten Tagen und heute hier von Ihnen, Frau Kollegin Holzner, gehen so dermaßen an der Realität in den Kitas und Schulen vorbei, dass man nur den Kopf schütteln kann. (Beifall von der CDU.) Meldungen aus Schule und Kita haben Sie entsprechend kommentiert. Vor allem weiß ich, Sie reden nicht gerne über Leistung, aber Sie scheinen völlig vergessen zu haben, dass die letzten Studien, die sich mit den Leistungen unserer Kinder beschäftigt haben - PISA, IGLU und Co. - für die Grundkompetenzen ein Desaster attes- (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) tiert haben. Da wird schnell vergessen, dass im Saarland fast 35 Prozent der Neuntklässler die Mindeststandards im Lesen nicht erreichen. In der Fremdsprache Englisch sind es sogar 40 Prozent, die die Mindeststandards nicht erreichen. Vergessen scheint die Zahl der Erstklässler mit unzureichenden Deutschkenntnissen, die sich von 2016 bis 2023 auf rund 2.300 Kinder im Saarland vervierfacht hat. Das sind nur Erstklässler, die wir nicht für die Schule fit gemacht haben. Das sind keine guten Botschaften zur Halbzeit. Da feiert man lieber den Bildungsmonitor. Man muss beim Feiern zwar ignorieren, dass wir auch dort in essenziellen Bereichen wie Berufsbildung oder Bildungsarmut auf dem absteigenden Ast sind und die meisten positiven Effekte aus dem Bereich Hochschule und IT kommen. Aber immerhin erklärt sich jetzt, warum Sie weiterhin versuchen, Standards einzureißen und zum Beispiel in weiteren Klassenstufen das Sitzenbleiben abzuschaffen, denn weniger Sitzenbleiben bei uns im Vergleich zu anderen Bundesländer führt dazu, dass wir in solchen Rankings ein bisschen hochrutschen, egal, ob das nur politisch verordnet ist und überhaupt nichts damit zu tun hat, dass unsere Kinder besser geworden sind und es ihnen besser geht. Das ist Augenwischerei! Das ist peinlich! (Beifall von der CDU.) Das zeigt gleich, dass alleine mehr Geld am Ende nichts bringt. Wir sind dafür, dass wir mehr Bildungsausgaben haben, aber es muss am Ende etwas dabei rauskommen. Diesen Beweis sind Sie noch lange schuldig. Wenn wir in diesem Raum ehrlich wären, dann müssten wir konstatieren, die Bildungslandschaft im Saarland ist eine Großbaustelle, auf der es nicht vorangeht. Wenn es auf einer Baustelle vorangehen soll, dann braucht es zunächst ausreichend qualifiziertes Personal. Sie haben im Bereich Lehrer und Sprachförderlehrkräfte weiter neue Stellen geschaffen. Gut so. Unverständlich ist aber, dass Förderschulen, Gymnasien und berufliche Schulen bei den Stellenplanungen zum wiederholten Male gänzlich leer ausgehen. In Ihren Ausführungen sind Sie wieder nur auf die Gemeinschaftsschulen eingegangen, die ganz große Probleme und einen ganz großen Anteil in diesem Land haben. Das zeigt wieder, dass Sie auf dem anderen Auge blind sind. Das darf nicht sein. Bei steigenden Schülerzahlen, bei steigenden Anforderungen, bei aufwachsendem Bedarf durch G9 ist die Unzufriedenheit enorm beim Kita-Personal, bei den Lehrkräften, bei den Sprachförderlehrkräften. Sie alle melden Überforderung, chaotische Zustände und fehlende Wertschätzung - in jeder einzelnen Rückmeldung. Auf einen Plan, wie Verbesserungen geschaffen werden sollen, also eine echte Fachkräfteoffensive anstatt einzelner Maßnahmen an diesem und jenem Schräubchen, warten Schulen und Kitas vergeblich. Eigene Vorschläge der Regierung: Fehlanzeige. Da sind wir schon beim nächsten Problem auf der Bildungsbaustelle. Es braucht nämlich einen Bauplan! Er fehlt. In allen Bereichen, auch bei der Digitalisierung; der Digitalpakt kommt, wenn überhaupt, dann in deutlich abgespeckter Form. Wie soll es denn weitergehen mit der Finanzierung? Die Medienausleihe in unserem Land rühmen Sie, aber Sie sichern sie nicht. Wo wollen wir mit den Tablets in den Schulranzen unserer Kinder inhaltlich hin? Was tun wir dafür, dass es ein echter Mehrwert ist, damit es nicht Selbstzweck ist, und die Technik sinnvoll genutzt wird? Keine Konzepte, kein Plan - seit Jahren. Es gibt auch keinen Plan bei der Sprachförderung; Stephan Toscani hat es angesprochen. Gehen Sie einmal einen Vormittag in manch eine Klasse im beruflichen Übergang in diesem Land, wo die Lehrkraft die einzige ist, die Deutsch spricht und vielleicht auch noch ein oder zwei Schüler. Da werden junge Menschen jeden Tag alleine gelassen, weil Sie keinen Plan haben. Nebenbei, 80 Prozent der befragten Saarländer im Bildungsbarometer, dessen eine Schlagzeile Sie gestern gefeiert haben, sprechen sich für verpflichtende Sprachtests mit Deutschunterricht im Vorschulalter aus, wie wir das als CDU fordern. Wenn Sie hier endlich gegensteuern würden, dann könnten Sie beweisen, dass es Ihnen zumindest beim Lesen von Studien nicht nur um das bisschen Lack an Ihrem eigenen Profil geht, sondern um die Kinder diesem Land. (Beifall von der CDU.) Es gibt keinen Plan für die Kitas. Sie setzen weiter stur und einseitig auf die Beitragsfreiheit. Auch wenn Sie anders tönen, die Realität zeigt es. (Sprechen und Zuruf von der SPD.) Viel zu viele Eltern warten noch auf einen Kitaplatz, häufig werden die Schließzeiten gekürzt und Familien können sich nicht auf die Betreuung ihrer Kinder verlassen, die Wissenschaft und die Fachkräfte sagen, statt frühkindlicher Bildung ist es nur noch Aufbewahrung. Solange der Rohbau nicht steht, Kollege Commerçon, muss man darüber nachdenken, wie man weiter vorgeht. Das ist richtig. (Abg. Commerçon (SPD): Beruhigen Sie sich einmal! Beruhigen Sie sich einmal! Beruhigen Sie sich einmal!) Für Sie ist die Beitragsfreiheit im Moment nur der Beruhigungsbagger, den Sie auf die Baustelle stellen, damit die Leute draußen denken, es (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) passiert etwas, und damit Sie nicht die Probleme anpacken müssen, denn das tun Sie nicht. (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Entschuldigung, Frau Abgeordnete. Herr Fraktionsvorsitzender Commerçon, ich glaube nicht, dass es angebracht ist, so gegenüber Frau Schmitt-Lang zu reden. Ich erinnere daran, dass die Präsidentin vorhin den Fraktionsvorsitzenden der CDU wegen seines Wortes gerügt hatte. Da ging es darum, wie wir miteinander umgehen. Ich fand Ihren Zwischenruf - ich wiederhole ihn: Beruhigen Sie sich einmal! Beruhigen Sie sich einmal! Beruhigen Sie sich einmal! - nicht gerade dem entsprechend, wie wir miteinander umgehen. - Frau Schmitt-Lang, Sie haben das Wort.
Jutta Schmitt-Lang CDU
Drittens steht und fällt zu guter Letzt alles mit der Bauleitung. Sie muss anpacken, Vorbild sein, Probleme erkennen, sich Expertise holen, auf Notrufe des Personals reagieren. Diesem Anforderungsprofil werden Sie, Frau Ministerin, nicht gerecht. Aussitzen und schönreden reicht nicht. Vom Kulturbereich will ich heute ausnahmsweise gar nicht anfangen. Da ist Ihr Agieren im Bereich Denkmalschutz genau wie bei der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz grundsätzlich eher vergleichbar mit dem einer Abrissbirne anstatt mit einer konstruktiven Bauleitung. Dort ist ein Trümmerfeld. Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit, genau wie die Arbeit auf einer Baustelle. Legen Sie also endlich die ideologischen Träumereien beiseite! Hören Sie auf, den Leistungsgedanken zu konterkarieren oder zu ignorieren und die Einheitsschule zu forcieren! Fangen Sie endlich an, die Wirklichkeit zu betrachten und für Ihre viel zitierte beste Bildung zu arbeiten! Das ist nämlich der Job einer Bauleitung und einer Ministerin. - Vielen Dank. (Anhaltender Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Danke, Frau Abgeordnete. Wir fahren fort in der Rednerliste. - Ich erteile nunmehr für die SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Kira Braun das Wort.
Kira Braun SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist gute Sitte, zur Mitte der Legislaturperiode Bilanz zu ziehen. Es ist wohl ebenso Sitte, dass sich die Bilanzen von Regierungs- und Oppositionsfraktion in ihren Färbungen unterscheiden. Natürlich schließt das auch Kritik ein. Das ist das gute Recht der Opposition. Wenn es aber nicht mehr um die Kritik in der Sache geht, sondern um „Hauptsache Kritik“, wenn von politischer Färbung nur Schwarzmalerei übrig ist, dann ist das vielleicht genug für eine Oppositionspartei. Für eine Oppositionspartei mit Regierungsanspruch ist es aber zu wenig. (Beifall von der SPD.) Lassen Sie uns zurück zu den Fakten kommen. Die Fakten sind, dass seit vielen Jahrzehnten keine Landesregierung mehr in einer vergleichbaren Krise ihre Arbeit aufgenommen hat. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie waren längst nicht vorbei, als der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine alles, aber wirklich alles verändert hat. Quasi über Nacht hat sich die Vorstellung von der Friedensdividende, also die Vorstellung, dass man nicht mehr so viel für die äußere Sicherheit ausgeben muss, als falsch erwiesen. Aus einem entscheidenden Standortfaktor unseres Landes, nämlich der Verfügbarkeit von billiger russischer Energie, wurde innerhalb weniger Wochen ein Standortnachteil. Wir diskutierten über Blackouts und darüber, ob man zuerst in der Wohnung das Licht ausschaltet oder den Strom in der Industrie. In nicht wenigen Unternehmen wurden ernsthafte Überlegungen angestellt, ob man Investitionen in die klimaneutrale Industrie überhaupt noch in Deutschland beziehungsweise im Saarland treffen sollte. Das war das politische Umfeld, in dem diese Landesregierung ihre Arbeit aufgenommen hat. Sie war von Tag eins an im Krisenmodus. Von Tag eins an galt es, Unternehmen und Arbeitsplätze zu sichern und akut drohende Insolvenzen in diesem Land abzuwenden. Wir können froh sein, dass Jürgen Barke und sein Team damals, gerade in der akuten Phase der Krise, rund um die Uhr für die Unternehmen in diesem Land ansprechbar waren. (Beifall von der SPD.) Wir können ebenso froh sein, dass neben dem akuten Krisenmanagement von Anfang an auch Überlegungen angestellt wurden, wie wir auf die beschleunigte und vor allem auch verteuerte Transformation im Zuge des Ukraine-Krieges reagieren können. So wurde direkt parallel zum Haushaltsentwurf über die Sommermonate an den Grundsätzen für den Transformationsfonds, und zwar dem ersten deutschlandweit, gearbeitet. Es ging um ein ganz klares Signal des Aufbruchs, um ein klares Signal, dass dieses Land seine Zukunft selbst in die Hand nimmt. Danke an Jakob von Weizsäcker und alle, die das möglich gemacht haben! (Abg. Braun (SPD)) (Beifall von der SPD.) Die Liste der Projekte, die nur durch den Transformationsfonds möglich sind, ist lang. Ohne Trafo kein grüner Stahl, kein Schulbauprogramm, keine CISPA-Erweiterung, kein Wolfspeed. Ohne Trafo keine massiven Investitionen in Arbeitsplätze und unser Klima. Natürlich kann man jetzt sagen, das-und-das geht nicht schnell genug und da haben wir noch offene Fragen. Das ist das gute Recht der Opposition. Genauso ist es aber auch unser Recht, noch einmal genau hinzuschauen, was passiert wäre, wenn wir den Vorschlägen der CDU gefolgt wären. Ich kann mich noch gut an den Vorschlag „Trafo light“ erinnern. Dass mit 1 Milliarde Euro viele Zukunftsprojekte nicht möglich gewesen wären - geschenkt! Aber viel entscheidender ist doch die Frage: Was wäre, wenn wir damals Ihrem Vorschlag gefolgt wären, (Zurufe von der CDU) den Transformationsfonds alleine mit dem Klimawandel zu begründen? Ich kann es Ihnen sagen: Dann gäbe es keinen Transformationsfonds mehr, dann wäre der 15. November 2023 das Aus gewesen für all die Zukunftsprojekte hier im Saarland. Dann hätten Jürgen Barke oder Anke Rehlinger den Hörer in die Hand genommen, bei der Stahlindustrie angerufen und gesagt: „Sorry, wir können die Landesanteile für Investitionen leider nicht mehr leisten.“ (Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU).) Liebe Kolleginnen und Kollegen, gut, dass wir damals den richtigen Weg eingeschlagen haben! (Beifall von der SPD.) So ziehen sich die Halb- und Unwahrheiten weiter durch Ihren Antrag, etwa wenn Sie von falschen energiepolitischen Entscheidungen in Bund und Land sprechen. Ja, eine falsche energiepolitische Entscheidung war mit Sicherheit das einseitige Abhängigmachen von russischem Gas. Zur Wahrheit gehört aber auch: Das waren keine einsamen Entscheidungen in der Politik, das waren nicht zuletzt auch Entscheidungen auf Druck der Industrieverbände, die weiterhin billiges Gas und Öl aus Russland beziehen wollten. Es ist wichtig, dass wir diese Fehler aufarbeiten und ich kann Ihnen sagen, wir in der SPD nehmen diesen historischen Fehler auch an. Dass aber ausgerechnet die Partei, deren Kanzlerin an oberster Stelle all diese Entscheidungen in den vergangenen 20 Jahren mit zu verantworten hatte, nun mit dem Finger auf uns zeigt, das ist grotesk! (Beifall von der SPD.) Es ist genauso grotesk, dass bis zum heutigen Tage die energiepolitische Agenda der Saar-CDU nichts weiter ist als das Verhindern von Windkraft. Aber es bringt nichts, mit dem Finger auf andere zu zeigen. Es geht jetzt darum, dass wir es hier besser machen, vor allem mit dem Ausbau der Erneuerbaren. In nur einem Jahr wurden die Genehmigungen für Windenergieanlagen bundesweit verdoppelt. Im Saarland haben wir die Genehmigungsprozesse massiv beschleunigt. Beim Netto-Windkraftausbau haben wir als kleines Saarland Bayern überholt. Beim Zubau von Photovoltaik sind wir sogar bundesweit auf Platz 1! Mit dem Solarpaket wollen wir diesen Vorsprung noch weiter ausbauen und dafür sorgen, dass überall dort, wo sich PV schon längst lohnt, künftig auch wirklich PV verbaut wird. Auch das gehört zur Halbzeitbilanz dieser Landesregierung, die Zeiten der angezogenen Handbremse sind nämlich jetzt vorbei! (Beifall von der SPD.) Und dennoch bleiben die Herausforderungen der klimaneutralen Transformation groß. Wir erleben das gerade beispielsweise beim Volkswagenkonzern. Wenn man jetzt aber - so wie Sie sowohl im Antrag als auch gerade eben hier am Rednerpult - so tut, als sei das Verbrenner-Aus die Ursache für die Situation der Autoindustrie, Herr Toscani, (Zuruf von der CDU: Was denn sonst?) dann ist das schlicht und ergreifend falsch. Auch hier empfiehlt sich ein Blick auf die Fakten. Fast jedes zweite Auto des VW-Konzerns wurde 2023 in China verkauft, dreimal so viele wie in Deutschland. Jetzt ist es aber in China so, dass dort der E-Automarkt massiv an Fahrt gewinnt. Die Neuzulassungen von E-Autos sind 2023 im Vergleich zu 2020 um fast 440 Prozent gestiegen. (Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU).) VW verliert seitdem massiv an Marktanteilen, einfach, weil sie im E-Markt nicht ausreichend wettbewerbsfähig sind. Zum Vergleich: BYD hat in vier Jahren seinen Marktanteil in China von 12 auf 34 Prozent erhöht und damit VW von Platz 1 verdrängt - in China, dessen größtem Absatzmarkt. Diese Entwicklung droht sich fortzusetzen, wenn im größten Absatzmarkt, Deutschland, 94 Prozent angeben, dass ihr nächster PKW ein E-Auto sein wird. (Lachen bei der CDU.) Ich fasse zusammen: Nicht das von Frau von der Leyen angetriebene Verbrenner-Aus ist die Ursache für Schwierigkeiten der Automobilindustrie, es sind ein Stück weit auch die mangelnden Innovationen im E-Sektor und im Technologiebereich in den vergangenen Jahren. Wenn man es ernst meint mit der Beschäftigungssicherung, dann wirft man nicht mit Placebo-Lösungen um sich, (Sprechen bei der CDU) (Abg. Braun (SPD)) sondern lässt sich auf die Frage ein, wie wir in Deutschland die Wettbewerbsfähigkeit sichern können.
Dagmar Heib
Entschuldigung, das Wort hat die Frau Abgeordnete Kira Braun.
Kira Braun SPD
Ich bin überzeugt, es wird auch in den nächsten Jahren darum gehen, den sozialen Zusammenhalt im Blick zu behalten. Es wird darauf ankommen, ob es uns gelingt, diese Gesellschaft inmitten der Transformation zusammenzuhalten, eine Gesellschaft, die immer weiter auseinanderzudriften droht. Schon heute erleben wir in Städten und Stadtteilen wie Burbach, Neunkirchen oder Völklingen besonders hohe Anteile an Arbeitslosigkeit und an Transferleistungen. Damit einher gehen oft soziale Ausgrenzungen und Armut. Es sind Stadtteile, die ehemals Hüttenund Bergbaustandorte waren. Wir dürfen diese Stadtteile nicht alleine lassen. Darum geht es bei der quartiersbezogenen Armutsbekämpfung. Unser Ziel ist es, den betroffenen Menschen durch konkrete und spürbare Veränderungen neue Perspektiven aufzuzeigen, ihnen vielleicht auch das Gefühl zu nehmen, man habe sie vergessen. Im Vordergrund steht dabei die Vernetzung aller politischen Ebenen mit den vorhandenen zivilen Akteurinnen und Akteuren, externen Fachkräften aus Wissenschaft und der Praxis und der betroffenen Bevölkerung. Lieber Magnus Jung, du hast der Armut den Kampf angesagt. Ich kann dir sagen, wir als Fraktion stehen dabei ganz fest an deiner Seite! (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zweieinhalb Jahre SPD-Alleinregierung stehen auch, wie ich finde, für einen anderen, vielleicht für einen neuen und moderneren Politikstil. Kein nerviges Gezanke, kein Gemaule, wie wir das vielleicht von anderen Stellen kennen. Sicherlich hätte man an der ein oder anderen Stelle Dinge anders machen können, besser machen können. Ich bin aber überzeugt, viele Saarländerinnen und Saarländer vertrauen zu Recht darauf, dass diese Landesregierung und die sie tragende Fraktion mit Hochdruck dafür arbeiten, dass wir dieses Land auch in stürmischen Zeiten auf Kurs halten, und genau das ist der Anspruch für die zweite Spielzeit. - Glück auf! (Lang anhaltender Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Wir fahren fort in der Rednerliste. - Ich erteile nunmehr für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer das Wort.
Raphael Schäfer CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zunächst einmal direkt auf die Vorwürfe, die Kritik von der Kollegin Kira Braun reagieren. Sie hat die CDU-Fraktion, die stärkste Oppositionsfraktion in diesem Hohen Hause, kritisiert, dass wir alles nur schlechtreden würden, alles nur madigmachen würden und ausschließlich Kritik am Regierungshandeln üben würden. Liebe Kollegin Braun, das Gegenteil ist der Fall! Die CDU-Landtagsfraktion versteht sich nicht nur als konstruktiv-kritische Oppositionsfraktion, sondern wir handeln auch entsprechend und gehen in den Wettbewerb um die besten Ideen für dieses Land. Ich will es Ihnen noch einmal konkret darlegen: Schauen Sie auf die Vielzahl von Vorschlägen, die wir im Bereich Migrationspolitik gemacht haben. (Zuruf der Abgeordneten Braun (SPD).) Was ist die Folge? So langsam legen Sie die Scheuklappen ab, so langsam erkennen Sie beispielsweise an - auch Ihre Bundesinnenministerin -, dass Grenzkontrollen ein gutes Mittel zur Steuerung der Migration sind. Das ist das erste Beispiel. Diese konkrete Forderung beziehungsweise dieser konkrete Verbesserungsvorschlag kam von wem? Von einer konstruktiven Opposition, nämlich der CDU. Ich könnte weiter fortfahren im Bereich Bildungspolitik, in dem die Kollegin Jutta Schmitt-Lang und der Kollege Frank Wagner immer wieder die Finger in die Wunde legen und deutlich machen, dass wir die Themen mehr Qualität und Leistung in der Schule voranbringen müssen. Auch das sind konstruktive Vorschläge. Ich könnte viele weitere nennen. Ich nenne noch den Trafo, weil Sie den angesprochen haben, den sogenannten Transformationsfonds. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass man die zentralen Transformationsprojekte in unserem Land, die wichtig sind, um voranzukommen, mit unserem Vorschlag, dem besseren Vorschlag, finanzieren könnte. (Abg. Braun (SPD): Es gäbe den Transforma- tionsfonds nicht mehr. - Weitere Zurufe von der SPD.) Das haben wir ausreichend dargelegt, und das bei einer geringeren Gesamtverschuldung - konstruktive Vorschläge, bessere Vorschläge, Antworten der CDU-Fraktion auf Ihr Regierungshandeln. (Beifall von der CDU. - Abg. Braun (SPD): Was ist mit der Begründung?) Ich will unsere Sicht der Dinge darlegen. Die letzten zweieinhalb Jahre - wir ziehen heute ei- (Abg. Schäfer (CDU)) ne Art Bilanz - sind zweieinhalb verlorene Jahre für unser Land gewesen. Unser Eindruck ist, dass es der SPD daran mangelt, den Mut aufzubringen, um ernsthaft die strukturellen, echten und nachhaltigen Probleme dieses Landes anzugehen. Stephan Toscani hat es gesagt, alle strukturellen Probleme schieben Sie. Sie schieben sie auf bis nach dem nächsten Wahltermin. Das ist ganz klar erkennbar, das müssen wir hier deutlich machen; ich werde gleich darauf eingehen. Die absolute Mehrheit, Kollegin Braun, scheint Ihnen wohl schneller zu Kopfe gestiegen zu sein, als man das Wort Sozialdemokratie aussprechen kann. (Zuruf der Abgeordneten Braun (SPD).) Unser Eindruck ist, dass im Saarland seit zweieinhalb Jahren die Arroganz der Macht dieses Land regiert. (Unmutsbekundungen bei der SPD. - Zurufe der Abgeordneten Braun (SPD) und Arweiler (SPD).) Das kann so nicht bleiben. Das wollen wir ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU.) Überall dort, wo Sie können, nutzen Sie Ihre Mehrheit, um das Land auf rote Linie zu bringen oder - wie der Kollege Commerçon es immer so schön vertont hat - es zu sozialdemokratisieren. Das kann nicht sein und das darf nicht sein. Ich gehe darauf ein, wo Sie das wirklich beispielhaft getan haben. Kucken wir einmal auf die Landesverwaltung, sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, es handelt sich nämlich um Ihren Zuständigkeitsbereich, die Staatskanzlei. Dort wurde in einer Nacht-und-Nebelaktion das Amt eines Strukturwandelbeauftragten geschaffen. Das ist ganz klares Posten-Geschachere der SPD. (Sprechen bei der SPD.) Wir haben - das ist Fakt - mehr politische Beamte und Staatssekretäre als zur Zeit der Großen Koalition, als zwei Parteien das Land sozusagen gemeinsam regiert haben. Das Schlimme bei der Sache ist aber eigentlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass durch dieses zusätzliche Amt in der Staatskanzlei, noch nicht einmal etwas Gescheites rauskommt. Das ist der entscheidende Punkt. Wir wissen zwar, dass der Kollege bei Ihnen, Frau Ministerpräsidentin, in der Staatskanzlei sitzt, aber ehrlicherweise, man hört überhaupt nichts von dort. Was macht der eigentlich den ganzen Tag? - Das muss man sich fragen. Was wir aber klar beantworten können, ist, er vergrößert den Fachkräftemangel, sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin. Er vergrößert den Fachkräftemangel in Ihrer Regierung, das ist Fakt, mehr Stellen, weniger Leistung, mehr Input in den eigenen Apparat, weniger Output. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das gehört auch zur Bilanz dieser Landesregierung. (Beifall von der CDU.) Jetzt leite ich zu einem weiteren ganz wichtigen Punkt über, dem Thema Personalausstattung beziehungsweise Kostensteigerung in den persönlichen Bereichen und im persönlichen Umfeld einzelner Minister. Ich will den Minister Jung aus dem Sozialministerium herausgreifen. Schauen wir dort einmal auf die sogenannten AdMs - wie gesagt, persönliche Bereiche der Minister. Ich komme zur Kostensteigerung im Vergleich zum Jahr 2021. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das wird Sie interessieren. Damals war der Bereich noch CDU-geführt. Die Kosten betrugen 696.000 Euro. 2024 betragen die Kosten laut einer aktuellen Antwort auf eine Landtagsanfrage von mir 975.000 Euro. Das heißt, es sind etwa 280.000 Euro Mehrkosten. Das sind in Prozent ausgedrückt 40 Prozent mehr Personalkosten im persönlichen Bereich des Ministers. Blicken wir auf das Innenministerium. Sehr geehrter Herr Minister Jost, Steuergelder werden in unseren Augen willkürlich verschwendet. Auch hier bringe ich einen Vergleich. 2021 waren AdM und Pressestelle CDU-geführt. Damals betrugen die Kosten 590.000 Euro. Stand jetzt - da fällt man wirklich fast vom Stuhl, liebe Kolleginnen und Kollegen - betragen sie 1.206.000 Euro. Das bedeutet eine Verdoppelung der Personalkosten im persönlichen Bereich des Ministers. (Unmutsbekundungen bei der SPD.) Das ist klar Steuerverschwendung. Das ist ungeheuerlich. Das ist ein Fall für den Rechnungshof. Das ist ein Fall für den Bund der Steuerzahler. Das Schlimme ist, es dient einzig und alleine der eigenen Profilierung sowie Selbstdarstellung und verstärkt den Eindruck: eine gute Verpackung und wenig Inhalt, der nach außen produziert wird. Das sind die Realitäten. Das müssen die Menschen in diesem Land wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU. - Lachen bei der SPD.) Ich komme zum Ende, weil der Kollege Theis noch sprechen wird. Sie haben viele Hausaufgaben zu machen. Ich will Ihnen eine Warnung mit auf den Weg geben, auch an Frau Kira Braun gerichtet. Wir sehen in Ostdeutschland, wo es hinführt, wenn man in einem Wolkenkuckucksheim lebt, wenn man die rosarote Brille aufhat. Das scheinen Sie nämlich zu haben. Es stärkt die extremen Kräfte in diesem Land. Wo die Ampel-Parteien stehen, brauche ich hier gar nicht auszuführen. Das wissen Sie selbst. (Zurufe der Abgeordneten Maaß (SPD) und Braun (SPD).) (Abg. Schäfer (CDU)) Wir stehen als Oppositionsfraktion bereit, die nächste Regierung zu bilden. Deswegen ziehen wir unsere Halbzeitbilanz und machen eigene Vorschläge. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU. - Abg. Haas (SPD): Wer führte in Sachsen die Regierung, Herr Schä- fer? Das ist gerade ein bisschen zu einfach.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung zunächst über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1133 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1133 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben SPD- und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 17/1142. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1142 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1142 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben CDUund AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Schaffung von Bündnissen für Investitionen und Dienstleistung (Drucksache 17/1122) Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Jürgen Barke das Wort.
Barke
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich bringe den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Schaffung von Bündnissen für Investitionen und Dienstleistung ein. Das wird vielen nichts sagen, deshalb will ich kurz sagen, wie die Historie dazu aussieht. Es gab bereits in den Siebzigerjahren Business Improvement Districts in den Vereinigten Staaten und in Kanada. Der erste ist in Toronto 1970 gegründet worden. Im Kern ging es damals darum, beim örtlichen Einzelhandel in den Innenstädten in Marketing und Außenauftritt ein Gegengewicht gegen die großen Shopping-Malls, die großen Einkaufszentren auf der grünen Wiese, die damals in Scharen entstanden sind und den Innenstädten Konkurrenz gemacht haben, zu schaffen. Das ist lange her. Dies aufgreifend wurde das erste BID-Gesetz im Jahr 2005 in Hamburg in Deutschland etabliert. 2007 wurde das von der saarländischen Landesregierung aufgegriffen und es gab ein erstes BID-Gesetz im Land. Im Zuge dieser Gesetzgebung gab es insgesamt bis heute nur eine einzige Maßnahme, die ursprünglich in Burbach aufgesetzt worden ist und zum Ziel hatte, die Kaufmannschaft beziehungsweise die Eigentümer von Grundstücken in einzelnen Quartieren zu organisieren. Es ging darum, ein Sprachrohr zu haben, um auf die Attraktivität hinzuweisen, und über eine Art Geldsammelstelle über Abgaben aus den privaten Finanzierungen heraus bei der Kommune eine Zahlstelle für Marketing und Verbesserungsmaßnahmen in diesem Umfeld einzurichten. Wir müssen anerkennen, dass ob der Heterogenität der Zusammensetzung der Eigentümerschaft und der Gewerbetreibenden vor Ort die damit gesetzten eigentlich guten Ziele nicht erreicht werden konnten, und schlagen deshalb vor, weil es auch nur dieses eine - dann auch noch gescheiterte - Projekt gab, dieses Gesetz nunmehr aufzuheben. Es ist 2017 an die entsprechenden gesetzlichen Rahmenrechtsbedingungen angepasst worden. Wir haben im Zuge dieses Prozesses Anhörungen des Saarländischen Städte- und Gemeindetags, des Landkreistages, der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer, des Verbands der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer des Saarlandes e.V. und des Landesverbandes Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V. durchgeführt. Keiner der Verbände hat im Rahmen des Beteiligungsprozesses eine Stellungnahme abgegeben und sich gegen die Abschaffung dieses Gesetzes ausgesprochen. Mit der Abschaffung schaffen wir Klarheit für die Kommunen, die Kapazitäten vorhalten müssen, um auf entsprechende Bündnisanträge reagieren zu können. Diese Kapazitäten müssen nach Erledigung des Gesetzes nicht mehr vorgehalten werden. Das ist ein echter Beitrag zur Entbürokratisierung. Ich stehe Ihnen gerne im Rahmen der weiteren Beratung im Ausschuss für eine Aussprache zur Verfügung, falls Sie den Gesetzentwurf dorthin verweisen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Herr Abgeordneter Damhat Sisamci für die SPD-Landtagsfraktion.
Damhat Sisamci SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wenn wir merken, dass ein Gesetz nicht mehr gebraucht wird, dann schaffen wir es ab. Das ist vollkommen logisch. Beim Gesetz zur Schaffung von Bündnissen für Investition und Dienstleistung sollte es darum gehen, Quartiere attraktiver zu machen, gerade dort, wo viele Geschäfte und Wohnungen leer stehen. Genau da sollte die Standortqualität mit dem Gesetz verbessert werden. 2007 wurde das Gesetz vom damaligen CDU-Wirtschaftsminister Rippel eingebracht und verabschiedet, also vor 17 Jahren. Seitdem wurde genau ein Projekt realisiert, ein einziges Projekt in 17 Jahren! Fazit: Brauchen wir nicht, kann weg! (Beifall von der SPD.) Dabei ist mir wichtig, was nicht wegkann, nämlich die Unterstützung unserer Städte und Kommunen, um unser Saarland weiter lebens- und liebenswert zu halten und um Leerstand zu verhindern und Quartiere attraktiver zu machen. Die Kassen der Kommunen im Saarland sind leer. Eine Kommune im Saarland kann bis zu 50 Prozent weniger investieren als eine Kommune in Bayern. Das ist nicht fair. Deswegen brauchen wir eine Altschuldenregelung und dürfen unsere Kommunen nicht alleine lassen. (Beifall von der SPD.) Dafür brauchen wir alle an Bord, auch Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der CDU. Ich weiß, es tut weh, aber ich kann es euch leider nicht ersparen. Kein Superlativ ist euch groß genug, wenn es darum geht, was diese Landesregierung in Berlin alles durchsetzen soll. Selbst bekommt ihr es aber nicht einmal hin, die CDU-geführte Landesregierung in NRW davon zu überzeugen, dass wir eine Altschuldenregelung brauchen. Wisst ihr, was mein Vater zu solchen Leuten sagt, und zwar in der einzigen Sprache, die er fließend spricht, nämlich Saarländisch Platt? „Immer große Schniss, awa nix uff em Lappe!“ (Beifall von der SPD.) Apropos große Schniss unn nix uff em Lappe: Kommen wir zurück zu dem unbrauchbaren Gesetz. Unbrauchbare Gesetze abzuschaffen, ist sicherlich nur ein kleiner Baustein für weniger Bürokratie. Um Bürokratie abzubauen, brauchen wir mehr. Auch darum kümmert sich diese Landesregierung. Ich nenne nur drei Beispiele, bei denen sich die Landesregierung auf den Weg gemacht hat, die Bürokratie abzubauen. Erstes Beispiel: Zentrale Ausländerbehörde. In der Zentralen Ausländerbehörde wird mit veralteten Abläufen und viel zu wenig Personal gekämpft. Das macht allen das Arbeiten schwerer. Nun werden die Prozesse digitalisiert und optimiert, damit alles schneller und einfacher läuft. Mit mehr Leuten werden jetzt die Rückstände aufgeholt und fast 160.000 Akten digitalisiert. 160.000! Das heißt weniger Papierkram, mehr Tempo. So muss das laufen! (Beifall von der SPD.) Zweites Beispiel: Das Bauen im Saarland wird einfacher. Die Bauvorschriften im Saarland werden einfacher und klarer formuliert. Bisher mussten Bauvorhaben von drei verschiedenen Stellen geprüft werden. Künftig sind es nur noch zwei Stellen, die den Bauantrag prüfen. Das spart Zeit und reduziert die Bürokratie. Gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Außerdem orientieren wir uns jetzt mehr an der Musterbauordnung des Bundes, anstatt sehr detaillierte, oft saarlandspezifische Vorgaben zu machen, besonders beim Brandschutz. - So viel Brandschutz wie nötig, so viel Freiheit wir möglich. Drittes Beispiel: Wer kennt es nicht - sei es als Unternehmer, Vereinsmitglied oder Selbstständiger: Man hat eine neue Idee und fragt sich, ob es für die Umsetzung eine Förderung gibt. Dann geht die Suche los. Um dem entgegenzuwirken, bringt die Landesregierung ein zentrales Förderportal an den Start. Im Wirtschaftsministerium wird es bald das neue Fördermittel-Informationssystem geben, wo Förderprogramme übersichtlich an einem Ort zu finden sind. Das Beste: Das System soll als Vorbild für alle Ressorts dienen. Einfach, klar und alles an einem Ort - gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Das sind nur drei Beispiele, die aber gut zeigen, dass wir das Tempo hochhalten müssen. Klar: Einige Maßnahmen werden nicht morgen, nicht in einer Woche oder gar in einem Jahr fertig umgesetzt sein, aber auch nicht erst in 23 Jahren, so wie das papierlose Kabinett vor 23 Jahren von einem CDU-Ministerpräsidenten angekündigt wurde und in dieser Legislatur von einer sozialdemokratischen Ministerpräsidentin umgesetzt wird. Die Landesregierung kümmert sich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, der Aufhebung des Gesetzes zuzustimmen und einen kleinen Schritt zur Entbürokratisierung mitzugehen. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Ich erteile nunmehr Herrn Abgeordneten Bernd Wegner das Wort für die CDU-Landtagsfraktion.
Bernd Wegner CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich die Gelegenheit habe, etwas zu diesem Gesetz zu sagen. Lieber Kollege Damhat Sisamci, ich glaube, Sie haben Ihre Rede eher auf den Tagesordnungspunkt vorher bezogen. Es ging nicht um den Business Improvement District, sondern eher um die Aussprache zur Halbzeitbilanz. Herr Minister, Sie haben festgestellt, dass dieses Gesetz in den vergangenen 17 Jahren erst ein Mal zur Durchführung gekommen ist. Ich glaube, man darf nicht sagen, dass es damals ein gescheiterter Versuch in Burbach war. Was dort in dieser Zeit vonseiten der engagierten Anwohner beziehungsweise Betreiber dieses Business Improvement Districts geleistet worden ist, war sehr gut. Das ging erst mal über die im Gesetz festgeschriebenen fünf Jahre und dann noch eine gewisse Zeit darüber hinaus. Man hat in allen Branchen mitgemacht, man hat ein Wir-Gefühl geschaffen. Gerade die Integration war ein wichtiges Thema. Man hat von einem Distrikt gesprochen, in dem hundert Nationen leben, und man hat ein Wir-Gefühl erreicht, sodass man nicht sagen kann, dass dieses Gesetz unnötig war. Ich habe mich ein bisschen gewundert, Herr Minister, dass Sie auf die interne Anhörung zu diesem Gesetz hingewiesen haben, bei der keine Rückmeldung gegeben worden sei. Seit ich weiß, dass das Gesetz abgeschafft werden soll, habe ich mit Wirtschaftsförderern, Stadtentwicklern und der IHK gesprochen und habe ein ganz anderes Feedback bekommen. Ich kann Ihnen sagen: Sie haben natürlich recht - auf diesen Punkt sind Sie gar nicht eingegangen -, dass das Beitragsbemessungsverfahren aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils so nicht mehr gelten kann. Ich würde Sie aber bitten, nicht über eine Aufhebung des Gesetzes nachzudenken, sondern eher, wie Sie es in den Alternativen formuliert haben, über eine Reformierung beziehungsweise Novellierung. Es gibt dafür auch ein recht gutes Beispiel; reden wir über Hamburg: Dort hat man 13 funktionierende Bündnisse für Innovation und Dienstleistungen. Dort hat der Senat einen Vorschlag erfolgreich umgesetzt, wie die Finanzierung und wie eine Beitragsbemessung der Quartier-Inhaber erfolgen können. Sie sagten und auch Kollege Sisamci sagte, dies reduziere Verwaltungsaufwand und sei Teil der Entbürokratisierung. Da hier eine gesetzlich gegebene Möglichkeit nicht wahrgenommen wird, frage ich mich schon, was dabei verwaltungsmäßig eingespart oder entbürokratisiert werden soll. Das passt nicht so ganz zusammen. Sie haben nun den Ansatz eingebracht, dies könnte durch Vereine oder andere Organisationen umgesetzt werden. In den Gesprächen habe ich eines deutlich gehört: Ohne eine gesetzliche Grundlage lässt sich eine weitreichende und verbindliche Form des Quartiermanagements nicht erreichen. Denn - das haben Sie richtig erläutert - das große Problem besteht ja gerade darin, dass alle Quartier-Besitzer, alle Hauseigentümer und alle Anwohner, den Beitrag über diese Beitragsgrenze hinaus mitbezahlen müssen. Löst man das über Vereine, besteht das Problem, dass Trittbrettfahrer auftreten werden, deren Immobile zwar aufgewertet wird, die sich aber letztlich finanziell nicht beteiligen. Es ist auch nicht ganz zutreffend, wenn gesagt wird, wir sprächen hier über „etwa nichts“. Ich habe dazu ein Gespräch mit der IHK geführt. Dort gibt es einen bereits fertig ausgearbeiteten Antrag zum BID-Gesetz, kurz vor Antragstellung: das Homburger BID „Talzentrum“. Auch das ist ein Verein, ein e.V. Setzten wir das, was Sie hier anregen, nun um, würden wir dort zwei Jahre Arbeit kaputtmachen. Denn dort arbeitet man daran, das voranzubringen. Das nun aufzugeben, wäre natürlich genau der falsche Weg. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind - so glaube ich, und das wird auch von den Menschen vor Ort gesagt - durch die Corona-Zeit in eine ganz neue Situation eingetreten. Unsere Städte und Gemeinden verändern sich. Wir hatten in der Corona-Zeit den Effekt, dass über zwei Jahre hinweg praktisch nichts in den Städten und Gemeinden gelaufen ist. Nun läuft das langsam wieder an. Es gibt aber viele Menschen, die Internetplattformen wie Amazon nutzen und auf diese Weise ihre Einkäufe gestalten. Wir brauchen also neue Lösungen für unsere Innenstädte. Reden Sie mit den Stadtentwicklern! Reden Sie mit den Wirtschaftsförderern! Herr Kollege Sisamci, Sie haben das richtig gesagt: Wir haben kein Geld. Genau deshalb müssen wir aber doch das Engagement der Hausbesitzer, das Engagement derjenigen, die bereit sind, für ihr Quartier etwas zu tun, einsetzen, um unsere Städte weiterzuentwickeln. Daher noch einmal mein Appell: Wir haben einen Gesetzesentwurf, den man zu einer Novellierung umschreiben könnte. Damit ginge man den richtigen Weg, alles andere wäre kein Dienst zugunsten unserer Städte und Gemeinden. Ganz klar ist: Die wirklich wichtige Städtebauförderung erreicht in der Regel nicht diejenigen, die Hausbesitzer sind. Die Hausbesitzer entscheiden aber, ob sie vermieten. Die Hausbesitzer entscheiden, an wen sie vermieten. Die Hausbesitzer entscheiden, wie ihr Haus aussieht und damit auch, wie der allgemeine Eindruck von einem Stadtzentrum ausfällt. Wir brauchen Sauberkeit, wir brauchen den richtigen Branchenmix und wir brauchen die Möglichkeit eines erlebnisreichen Einkaufens in unseren Städten. (Abg. Wegner (CDU)) Dafür brauchen wir die zusätzliche gesetzliche Absicherung der BID, und dafür bitte ich Sie um Ihre Stimme. Wir werden heute Ihren Gesetzentwurf ablehnen, ich hoffe aber, dass wir im Verfahren und insbesondere nach der Anhörung zu anderen Ergebnissen kommen werden. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wir fahren fort in der Rednerliste. - Ich erteile nunmehr für die AfD-Fraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich habe mir heute Morgen um 03.00 Uhr das Duell zwischen Trump und Harris bei der British Broadcasting Corporation, der BBC, angetan. Auch dabei war von Bürokratie die Rede und davon, dass beide sie bekämpfen wollten. Bei France Inter habe ich heute Morgen in den Frühnachrichten ein Interview gehört, bei dem jemand, der jetzt seinen Job aufgibt, gefragt wurde, was er in 40 Jahren in Sachen Entbürokratisierung erreicht habe und ob er bereit sei, sich bei der Bevölkerung zu entschuldigen. Er hat sich nicht entschuldigt. Er hat auch einen winzigen Punkt angeführt, bei dem er die Entbürokratisierung vorangetrieben hat. Klar ist also: Es ist weltweit ein wichtiges Thema, mit dem wir es hierbei zu tun haben. Nun hat die Regierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem ein Gesetz aufgehoben werden soll. Bravo! Das ist ein Schritt in Richtung Entbürokratisierung. Denn mit jedem Gesetz, so vorteilhaft es auch für den Einzelnen oder kleine Gemeinschaften oder auch für das Ganze sein mag, binden wir uns, fesseln wir uns ein Stück weit. Wir betreiben das geradezu in einem Wahn, sodass einzelne Menschen und Betriebe, die durch diese Bürokratie gefesselt sind, sich immer weniger bewegen können. Diesen Gesetzentwurf sehen wir von der AfD-Fraktion daher als einen Schritt in die richtige Richtung - dem natürlich noch viele weitere folgen müssen. Es ist aber immerhin ein Schritt, der gegangen wird. Man hat darüber nachgedacht und ein Gesetz gefunden, das man nicht mehr benötigt. Dieses will man nun per Gesetz abschaffen - wir sind dafür. (Beifall von der AfD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1122. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1122 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1122 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags (Zweiter IT-Änderungsstaatsvertrag) (Drucksache 17/1117) Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Jürgen Barke das Wort.
Barke
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Bürgerinnen und Bürger dieses Landes! Ich bringe den Entwurf eines Gesetzes über die Zustimmung zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags ein. Was hat es damit auf sich? Der am 1. April 2010 in Kraft getretene Staatsvertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG, der sogenannte IT-Staatsvertrag, bildet den rechtlichen Rahmen für den IT-Planungsrat. Seit seiner Gründung im Jahr 2010 koordiniert der IT-Planungsrat die IT-Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltungen zwischen Bund und Ländern. Es gab eine erste Änderung im Jahr 2019, damals wurden die FITKO, die Anstalt des öffentlichen Rechts für föderale IT-Kooperation, ins Leben gerufen und ein Budget für die Weiterentwicklung der IT-Verfahren zur Unterstützung der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bereitgestellt. Nunmehr sprechen wir über einen Zweiten IT-Staatsvertrag, den der Bundeskanzler mit den Regierungschefinnen und -chefs ausgehandelt hat. Damit er ordnungsgemäß zum 01.01.2025 in Kraft treten kann, müssen alle Landesparlamente dem zustimmen. Im Kern geht es dabei um die Veränderung von Finanzierungsmodalitäten für die FITKO und darum, die Digitalisierung der Verwaltung - was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte - als Daueraufgabe zu beschreiben. Zudem sollen die Bedingungen der Arbeit des IT ‑ Planungsrates verbessert werden, damit die föderale Zusammenarbeit besser koordiniert werden kann. Das ist der Inhalt des Entwurfs, ich bitte um Zustimmung. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1117. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1117 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Stiftungsgesetzes Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.
Reinhold Jost
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 1. Juli 2023 ist eine Neufassung der §§ 80 bis 88 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Kraft getreten. Nach dem erklärten Willen des Bundesgesetzgebers sollen durch diese Änderungen nunmehr bundeseinheitliche und abschließende Regelungen für das gesamte Stiftungsprivatrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten sein. Der Bundesgesetzgeber hat mit seiner umfassenden Änderung neue Vorschriften, insbesondere zum Namen, Sitz und Vermögen von Stiftungen sowie zur Änderung von Stiftungssatzungen und zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen, geschaffen und zahlreiche schon bestehende Normen geändert. Die bestehenden Vorschriften über die Organe der Stiftungen wurden erweitert und die Pflichten der Organe teilweise konkretisiert. Zahlreiche unübersichtliche Verweise auf Vorschriften des Vereinsrechts sind entfallen. Die Voraussetzungen für die Änderung des Stiftungszwecks sowie für die Auflösung oder Aufhebung von Stiftungen wurden geändert. Zusätzlich wird zur Schaffung von mehr Transparenz ab dem Jahr 2026 ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung eingeführt, das vom Bundesamt der Justiz geführt werden wird. Durch das Stiftungsregister soll den Stiftungen die Teilnahme am Rechtsverkehr erleichtert und die Transparenz über Stiftungen verbessert werden. Durch die abschließende Regelung des Stiftungsprivatrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch wurden die privatrechtlichen Regelungen der Landesstiftungsgesetze nach Artikel 72 Absatz 1 des Grundgesetzes unwirksam, weil der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit durch Gesetz abschließend Gebrauch gemacht hat. Die Länder haben also die ihnen bislang verbliebene Befugnis zur Regelung einzelner Gegenstände des Stiftungsprivatrechts verloren. Den Ländern verbleibt jedoch die Regelungsbefugnis für aufsichtsrechtliche Regelungen. Daher werden durch den vorliegenden Gesetzentwurf die bislang im Saarländischen Stiftungsgesetz enthaltenen zivilrechtlichen Vorschriften vollständig aufgehoben. Weiterhin werden entsprechende Anpassungen an die bundesgesetzlichen Regelungen und nun einheitlich vorgegebenen Terminologien des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgenommen. Weiter wird von möglichen Öffnungsklauseln, die der Bundesgesetzgeber gewährt, Gebrauch gemacht. Ein Beispiel: Es wird von der Befugnis Gebrauch gemacht, durch Landesgesetz die Möglichkeit für zeitlich begrenzte Ausnahmen von der Vermögenserhaltungspflicht zu schaffen. Hierdurch wird den wirtschaftlichen Herausforderungen, welchen sich Stiftungen gegenübersehen, wie zum Beispiel in einer Niedrigzinsphase, Rechnung getragen. Diese Ausnahmevorschrift bestand auch bereits nach dem bisherigen Saarländischen Stiftungsgesetz und hat sich in der Praxis bewährt. Gleichzeitig wird die Gesetzesänderung genutzt, um das Saarländische Stiftungsgesetz zu verschlanken und die Verständlichkeit und Anwenderfreundlichkeit des Gesetzes zu steigern. Darüber hinaus werden einzelne in der Praxis der Stiftungsaufsicht identifizierte Änderungsbedarfe aufgegriffen und die entsprechenden Vorschriften angepasst. Beispiele: Es wird die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen Maßnahmen der Stiftungsbehörde suspendiert. Dies ist für eine schnelle und effektive Stiftungsaufsicht sinnvoll, um möglichen Schaden von Stiftungen abzuwenden. Um eine effektive Stiftungsaufsicht zu gewährleisten, wird die Möglichkeit der Stiftungsbehörde, sich über Angelegenheiten einer Stiftung unterrichten zu lassen, nicht mehr auf einzelne Angelegenheiten beschränkt, sondern bezieht sich fortan auf alle Angelegenheiten einer Stiftung. Selbstverständlich ist diese Befugnis der Stiftungsbehörde stets durch rechtsstaatliche Schranken beschränkt. Schließlich werden redaktionelle Folgeänderungen vorgenommen. - Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich bitte Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf. - Danke schön. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1118. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1118 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes Zur Begründung erteile ich Minister Reinhold Jost das Wort.
Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Internet hat in den vergangenen Jahren zu einer stetig zunehmenden Vernetzung sowohl privater als auch öffentlicher Bereiche geführt. Als Folge dieser fortschreitenden Digitalisierung aller Gesellschaftsbereiche entstehen immer neue IT ‑ Anwendungen, die aber oftmals für die Anwender mit potenziellen Sicherheitslücken verbunden sind. Parallel zu dieser Entwicklung hat sich eine neue Form der Kriminalität herausgebildet, die Cyberkriminalität. Sie umfasst alle Straftaten, bei denen Täter die moderne Informationstechnik und elektronische Infrastrukturen für ihre Angriffe nutzen. Die Bandbreite von Straftaten im Bereich der Cyberkriminalität, die häufig durch professionelle und global vernetzt agierende Täter begangen werden, wächst stetig an. Cyberangriffe haben ein enormes Schadenspotential. Sie können für Wirtschaftsunternehmen existenzbedrohend und bei Angriffen auf kritische Infrastrukturen mit dramatischen Auswirkungen für die Einrichtungen des Staates und damit für die Bevölkerung verbunden sein. Eine vergleichbare Entwicklung ist im Bereich der Wirtschaftskriminalität zu verzeichnen, wo die Globalisierung und die neuen digitalen Technologien zu einer neuen Dimension von Wirtschaftsdelikten geführt haben. Sowohl bei der Cyberkriminalität als auch bei der Wirtschaftskriminalität haben wir es mit komplexen Sachverhalten zu tun, deren Aufklärung und Verfolgung besonderes Spezialwissen erfordert. In einem ersten Schritt wurden daher mit der Verordnung zur Änderung und Neuregelung dienstrechtlicher Verordnungen vom 18. August 2023 im Laufbahnabschnitt des gehobenen Polizeivollzugsdienstes die fachlichen Schwerpunkte des cyberkriminalistischen Dienstes und des wirtschaftskriminalistischen Dienstes geschaffen. Die Voraussetzungen für die Einstellung in den cyberkriminalistischen oder den wirtschaftskriminalistischen Dienst sind jeweils ein mit einem Diplom, einem Bachelor oder einer anderen Prüfung abgeschlossenes externes spezifisches Studium. Hinzu kommt eine mindestens zweijährige der Vorbildung entsprechende hauptberufliche Tätigkeit sowie eine mindestens einjährige polizeifachliche Qualifizierungsmaßnahme. Im Hinblick auf das besondere Qualifikationsniveau, das die Tätigkeit in den genannten Bereichen erfordert, sollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Eingangsämter für die dort eingesetzten Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei einer höheren Besoldungsgruppe zugewiesen werden, als es das allgemeine Eingangsamt des gehobenen Polizeivollzugsdienstes in der Besoldungsgruppe A 9 vorsieht. Die Hebungen des Eingangsamtes für die Beamtinnen und Beamten im cyber- und im wirtschaftskriminalistischen Dienst der saarländischen Polizei in die Besoldungsgruppe A 10 sind als wichtiger Beitrag zur Gewinnung von qualifiziertem Fachpersonal zu sehen und stärken die Position des öffentlichen Dienstes als attraktivem Arbeitgeber im Polizeibereich. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss zu überweisen. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD und bei der CDU.)
Dagmar Heib
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. Es liegen Wortmeldungen vor. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Maximilian Raber das Wort.
Maximilian Raber SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir leben in einer Zeit der Transformation, der technische Fortschritt schreitet unaufhaltsam voran. Szenarien, die wir noch vor einigen Jahren in Science-Fiction-Filmen verortet hätten, werden zunehmend zur Realität in unserem Land. Dadurch wachsen die Herausforderungen und Gefahren, denen wir uns stellen müssen, denn die Möglichkeiten von Vernetzung, Kommunikation und Austausch für Innovationen eröffnen nicht nur uns und denen, die Gutes im Schilde führen, neue Wege, sondern sie bieten auch Kriminellen nahezu unbegrenzte Möglichkeiten. Cyber- und Wirtschaftskriminalität sind keine abstrakten Gefahren mehr, die ausschließlich Unternehmen und Institutionen betreffen, sie dringen tief in unsere Gesellschaft ein, bedrohen unsere persönliche Sicherheit, erschüttern Vertrauen in die wirtschaftliche Stabilität und beeinträchtigen unser soziales Miteinander. Ein Cyberangriff kann nicht nur sensible Daten, sondern auch ganze Existenzen zerstören. Denken wir an den Mittelständler, der nach einem Ransomware-Angriff alle Firmendaten verliert und plötzlich vor dem finanziellen Ruin steht, oder an die Privatperson, deren Identität gestohlen wurde und deren Leben dadurch völlig aus den Fugen gerät. Dass wir nicht nur unsere Wirtschaft, sondern auch die Privatpersonen in diesem Land vor den Gefahren schützen müssen, steht in diesem Hause, glaube ich, außer Frage, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Staat muss handlungsfähig bleiben. Jede Verzögerung, jede Schwäche öffnet denen Tür und Tor, die nichts Gutes im Sinn haben, die diese Lücke für ihre Zwecke nutzen und missbrauchen wollen. Wenn wir heute von Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen sprechen, von der Manipulation von Finanzsystemen oder von weitverzweigten Netzwerken der Geldwäsche, dann wird deutlich, diese Bedrohungen erfordern sofortiges Handeln, nicht irgendwann in der Zukunft, sondern im Hier und Jetzt. (Beifall von der SPD.) Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dieser Schutz ist kein Selbstläufer. Der Staat muss sich kontinuierlich den neuen Herausforderungen anpassen, technologisch Schritt halten und rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, die es den Sicherheitsbehörden ermöglichen, auf Augenhöhe mit Kriminellen zu agieren. Eines ist sicher, ob digital oder analog, Kriminalität entwickelt sich ständig weiter. Wenn wir nicht mithalten, riskieren wir die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Beim Thema Cyberkriminalität muss aber auch die Wirtschaftskriminalität mitgedacht werden, denn, wie bereits beschrieben, trifft Cyberkriminalität unsere saarländischen Unternehmen besonders hart. Im Zweifel muss also beides miteinander verflochten und gedacht werden. Der Schaden, den Wirtschaftskriminalität verursacht, lag im Jahr 2023 bei 2,7 Milliarden Euro, das ist eine immense Summe. Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, braucht es neben der technischen Ausstattung eines ganz besonders, nämlich engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir als SPD-Fraktion sind dankbar, dass wir gut ausgebildete, hochqualifizierte, engagierte Mitarbeiter im Kampf gegen Cyber- und Wirtschaftskriminalität haben. Für ihren Einsatz gebührt ihnen Anerkennung und Dank, nicht nur von uns, sondern von der gesamten Gesellschaft. (Beifall bei der SPD und der CDU.) Aber neben Dank, Anerkennung und einer guten Ausstattung dürfen wir die MitarbeiterInnen zum einen nicht völlig überlasten und zum anderen müssen wir sie entsprechend bezahlen. Durch den hohen Fachkräftemangel gerade im Bereich IT sind auch die Arbeitsangebote für die Fachkräfte entsprechend groß. Wir konkurrieren im öffentlichen Dienst zum einem untereinander, also zwischen den Behörden und Verwaltungen, aber besonders konkurrieren wir mit den vielen innovativen Unternehmen in dieser Branche. Dazu kommt, dass sich die Verdienstmöglichkeiten in der Privatwirtschaft deutlich von denen im öffentlichen Dienst abheben. Um als Land also weiterhin Fachkräfte gewinnen zu können, müssen wir an unserer Attraktivität arbeiten. Dazu leistet der vorliegende Gesetzentwurf mit der Anhebung des Einstiegsamtes einen ersten Beitrag. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf in Erster Lesung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und ende mit einem herzlichen Glück auf! (Beifall von der SPD und bei der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wir fahren fort mit den Wortmeldungen. - Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Jonas Reiter das Wort.
Jonas Reiter CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Technisch gesehen sprechen wir heute über die Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes, praktisch gesehen reden wir über die Frage, wie wir für die Bereiche Cyberkriminali- (Abg. Reiter (CDU)) tät und Wirtschaftskriminalität in der saarländischen Polizei geeignetes und qualifiziertes Fachpersonal gewinnen. Ja, die vorgelegte Maßnahme ist ein Baustein dafür. Die Voraussetzungen für die Einstellung in die beiden genannten Bereiche sind andere als beim klassischen gehobenen Polizeivollzugsdienst. Wir haben es eben gehört, hier wird ein Studium im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik gefordert, zwei Jahre Berufserfahrung sowie ein Jahr Qualifizierungslehrgang. Das alles zeigt die Besonderheiten in diesem Fall. Auf diese besonderen Voraussetzungen braucht es daher auch besondere Antworten. Das Eingangsamt in der A10 mit ungefähr 200 Euro mehr pro Monat ist eine davon. Bemerkenswert ist, und das sei mir an der Stelle erlaubt zu erwähnen, die vergangene Ausschreibung im Bereich der Cyberkriminalität hat gezeigt, dass unsere Antworten bisher offenbar nicht überzeugend waren, denn nicht alle verfügbaren Plätze konnten besetzt werden, nur einer von fünf, vier sind also noch freigeblieben. Dabei nimmt die Kriminalität in diesen Bereichen zu, die Kollegen haben es schon erläutert, ich will nicht alles wiederholen. Der Bedarf für gut bezahltes Personal in der Polizei ist also mehr als belegt und gegeben. Herr Minister, Sie haben im Ausschuss von einem lernenden Prozess gesprochen. Vielleicht muss man auch schauen, ob die Anforderungen in der Form auch für die Zukunft das beste Modell sind. Das zwingend erforderliche Studium ist vielleicht einer der Aspekte, über den man sich noch mal unterhalten kann. Ich stelle mir bei dem Punkt die Frage, ob nicht auch ein Fachinformatiker das entsprechende Wissen mitbringt, das für die Polizei wichtig ist. Wir müssen aber auch insgesamt über die Attraktivität der Polizei als Arbeitgeber sprechen und diese steigern. Wir müssen über die Frage der Zulagen sprechen. Bei der Polizeizulage stehen wir bundesweit auf einem der letzten Plätze, es ist hier bereits mehrfach angesprochen worden. Wenn man den Blick über die Grenze nach Rheinland-Pfalz wagt, sehen wir dort eine Erhöhung um 37 Prozent. Das erhöht natürlich den Druck. Gerade ich als jemand, der an der Grenze zu Rheinland-Pfalz lebt, sehe, dass dort eine ernsthafte Konkurrenz herrscht, dass die Leute, die potentiell bereit wären, gerne ihren Dienst im Saarland zu verrichten, von Rheinland-Pfalz mit entsprechenden Angeboten abgeworben werden. Mein Appell ist: Hier müssen wir nachlegen! Das sind alles Bausteine und Anreize, die wohl nur in Summe wirksam sein werden. Heute geht es dabei um einen hilfreichen Bestandteil. Wir als CDU ‑ Fraktion stimmen diesem Gesetz heute deswegen in Erster Lesung zu. Wer gute Leute haben will, der muss ihnen auch etwas bieten. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Ich erteile nunmehr das Wort für die AfD ‑ Fraktion Herrn Abgeordneten Carsten Becker.
Carsten Becker AfD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländer! Die Vorredner haben es schon angesprochen. Wir reden heute über eine Änderung des Besoldungsgesetzes. Konkret geht es aber um das Eingangsamt im Bereich Cyberkriminalität und Wirtschaftskriminalität bei der Kriminalpolizei. Aus unserer Sicht ist der Entwurf der Regierung nicht nur vertretbar, sondern auch wünschenswert. Der Bereich wird in Zukunft immer wichtiger werden und wir werden uns, denke ich, auch bei steigenden Fallzahlen die Frage stellen, ob wir dort vielleicht noch nachpersonalisieren müssen. Den Punkten, die Herr Kollege Reiter angesprochen hat, kann man nur voll zustimmen. Wir müssen insgesamt versuchen, den Polizeivollzugsdienst im Saarland interessanter zu machen. Das eine ist das Finanzielle, aber man muss auch an die Belastung der Kollegen denken. Da ist es natürlich immer einfacher, wenn die Dienststellen personell ordentlich bestückt sind, als wenn man dort mit unterer Besetzung fährt. Dann ist es sehr schwierig und eine körperliche und psychische Belastung für die Kollegen. Wir werden die Beratung im Ausschuss weiter mitverfolgen und können diesem Gesetz nur voll und ganz zustimmen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1119. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1119 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Vielen Dank. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1119 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Anbetracht der Tatsache, dass der nächste Tagesordnungspunkt ein ganzes Redezeitmodul umfasst, möchte ich jetzt die Mittagspause einläuten. Wir werden uns um 13.45 Uhr noch einmal treffen. (Die Sitzung wird von 12.43 Uhr bis 13.46 Uhr unterbrochen.)
Dagmar Heib
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren fort nach der Mittagspause. Noch kurz Folgendes zur Info: Wir haben im Moment eine Pause in der Übertragung. Das wird aber von der Technik geregelt. Nichtsdestotrotz fahren wir jetzt in der Sitzung fort. Wir haben ja noch eine Tagesordnung zu bearbeiten. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Novellierung des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes (SPersVG) (Drucksache 17/1120 - neu) Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.
Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes vor. Mit dem Gesetzentwurf soll das Personalvertretungsrecht, das sich noch in wesentlichen Teilen auf dem Stand der letzten Novellierung aus dem Jahr 1973 befindet, endlich modernisiert werden. Lassen Sie mich aber zunächst ein paar Worte zu der Genese des Gesetzentwurfs sagen. Die Einbindung der Personalräte bei Maßnahmen der Dienststelle genießt aus Sicht der Landesregierung einen äußerst hohen Stellenwert. Vor diesem Hintergrund war es uns besonders wichtig, die zeitgemäße Fortentwicklung des Personalvertretungsrechts im Saarland gemeinsam mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und den Interessenverbänden zu gestalten. Dementsprechend haben wir ihnen in einem bislang noch nicht dagewesenen Umfang die Möglichkeit gegeben, aktiv im Rahmen einer Arbeitsgruppe bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs mitzuwirken. Als Ergebnis dieses mehrjährigen Prozesses, der von einem durchaus kontroversen, aber stets konstruktiven Austausch geprägt war, ist es uns gelungen, die Beteiligungsrechte der Personalräte deutlich auszubauen und zu stärken. Darauf sind wir stolz, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Dies ist umso mehr von Bedeutung, als gerade die fortschreitende Arbeitsverdichtung, der demografische Wandel und nicht zuletzt die Digitalisierung zunehmend das Aufgabenportfolio des öffentlichen Dienstes bestimmen. Diese Entwicklungen stellen damit auch die Arbeitsprozesse der Beschäftigten und der sie vertretenden Personalräte vor neue Herausforderungen. Unter diesen Prämissen wurde das Saarländische Personalvertretungsgesetz grundlegend überarbeitet und eine Vielzahl von Gewerkschaftsforderungen zur Verbesserung der Personalratsarbeit fanden Eingang in den Gesetzentwurf. Er ist einer der modernsten, den wir in der Bundesrepublik vorzuweisen haben. Auch darauf sind wir stolz, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Exemplarisch möchte ich nur auf ein paar wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs eingehen, die aber allesamt Meilensteine darstellen. Einen Regelungsschwerpunkt bilden der Ausbau und die Präzisierung des Mitbestimmungskatalogs. Zu nennen sind hierbei beispielsweise die Stärkung der Mitbestimmung bei Digitalisierungsmaßnahmen, etwa durch die Möglichkeit des Abschlusses von passgenauen Dienstvereinbarungen, und die Ausweitung der Mitbestimmung bei der Besetzung von Leitungsfunktionen im ministeriellen Bereich, im Bereich der Schulen und im Bildungscampus. Zudem werden die Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere diejenigen zur Reichweite des Beschlusses der Einigungsstelle beim sogenannten Letztentscheidungsrecht, nachgezeichnet. Leitlinie hierbei war es, die Mitbestimmung systemkonform nach geltender Rechtslage so weit wie möglich auszubauen. Zur Stärkung der Transparenz im Einigungsstellenverfahren wurde zudem ein zusätzlicher Verfahrensschritt eingeführt. Dieser sieht vor, dass die Dienststelle auf Antrag der Personalräte eine Begründung abgeben muss, wenn sie sich über den Spruch der Einigungsstelle hinwegsetzt. Auch dies ist eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum Status quo. Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang, dass zur Stärkung des Einigungsstellenverfahrens die Anzahl der Mitglieder der Einigungsstelle, die paritätisch von der obersten Dienstbehörde und der zuständigen Personalvertretung gestellt werden, auf jeweils drei Mitglieder angehoben wurde. Überdies kommt der personalvertretungsrechtlichen Beteiligung zur Umsetzung der fortschreitenden Digitalisierung in den Verwaltungen künftig ein besonders hoher Stellenwert zu. Gerade in diesem Bereich ist es wichtig, den Personalräten Instrumente an die Hand zu geben, um ihren gesetzlichen Auftrag zur Interessenwahrnehmung bestmöglich erfüllen zu können. Dementsprechend wurde erstmals die Option geschaffen, in den Dienststellen auch einen Digitalisierungsausschuss zu bilden. Neben dem etablierten Beteiligungsverfahren kann durch dieses Gremium frühzeitig und umfassend die Thematik der Digitalisierung im Vorfeld von Maßnahmen aufbereitet werden. Die Entwicklung eines entsprechenden Know-hows für die komplexen Themen der Digitalisierung soll dabei nicht zuletzt auch der Beschleunigung der Beteiligungsverfahren dienen. Des Weiteren wurden die Informationsrechte der Personalräte durch ein umfangreiches Maßnahmenbündel deutlich ausgeweitet. Gesetzlich normiert wurde explizit, dass die Personalräte frühzeitig und umfassend in die Entscheidungsfindung der Dienststelle einzubeziehen sind. Hinweisen möchte ich besonders auf die Vielzahl an neu geschaffenen Erleichterungen für die Personalratsarbeit. Hierzu zählt die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik ebenso wie die künftige Möglichkeit, Sitzungen des Personalrates vollständig oder teilweise in Video- oder Telefonkonferenzen durchführen zu können. Zur Stärkung der Personalratsarbeit wurden auch die Freistellungskontingente für die örtlichen Personalräte erhöht. Künftig ist eine Pflichtfreistellung im zeitlichen Umfang von einer halben Vollzeitbeschäftigung schon bei einer Dienststellengröße ab 150 Wahlberechtigten zu gewähren. Weiterentwickelt wurden auch die Vorschriften über die Jugend- und Auszubildendenvertretung. So erhalten Jugendliche unter 18 Jahren nunmehr auch die Wahlberechtigung zum Personalrat. Durch diese doppelte Wahlberechtigung wird deren Interesse künftig mehr Gewicht beigemessen. Abschließend möchte ich auf einen weitreichenden Paradigmenwechsel im neuen Regelungswerk eingehen. Wir haben eine Allzuständigkeit der Personalräte für Angelegenheiten, die der Mitbestimmung unterfallen, eingeführt. Sie gilt für alle personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten in der Dienststelle. Damit werden Beteiligungslücken vermieden und die Mitbestimmung der Personalräte wird deutlich erweitert. Flankiert durch einen ausdifferenzierten Beispielkatalog bietet die neue Struktur eine rechtssichere Leitlinie für die künftigen Beteiligungsverfahren in der Praxis. Als Fazit kann aus Sicht der Landesregierung selbstbewusst und stolz festgehalten werden, dass der vorliegende Gesetzentwurf künftig die Basis für ein modernes und mitarbeiterorientiertes Personalvertretungsrecht im Saarland bilden wird. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie bitten, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur Beratung in den zuständigen Ausschuss weiterzuleiten, damit die anstehenden Personalratswahlen von März bis Mai 2025 nach dem dann neuen Recht und den neuen Wahlvorschriften durchgeführt werden können. - Versprochen und geliefert! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. - Ich erteile Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert für die AfD ‑ Fraktion das Wort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Wir hörten in der Begründung vom Herrn Minister in teilweise gefälligem Gewerkschaftssprech die Forderungen, wie sie an uns gestellt werden, das, was man durchwinken soll. Natürlich steht für uns von der AfD eine ordentliche Personalvertretung außer Frage. Ebenso steht außer Frage, dass sich die Arbeitswelt auch im öffentlichen Dienst stark gewandelt hat, gerade in Bezug auf die rasante Entwicklung der Technik allgemein wie der digitalen Medien im Besonderen, obgleich bei uns in Deutschland in den öffentlichen Verwaltungen im Vergleich zu fast allen europäischen Ländern geradezu eine Technologieferne zelebriert wird, die ihresgleichen sucht, gut daran erkennbar, dass man stets bei den Kontaktdaten einer Behörde noch immer die Faxnummer findet, nicht als zusätzlichen Service, sondern als tatsächliches Mittel der Kontaktaufnahme. Hier sind uns fast alle europäischen Länder weit voraus. Daher sollte unser gemeinsamer Fokus auf der effektiven Verwaltung liegen und nicht in der Schaffung und im Ausbau von Biotopen für Gewerkschaftsfunktionäre in was auch immer. Personalvertretungen sollten dazu dienen, dem Personal, den Mitarbeitern, denen, die den vielbeschworenen Karren ziehen, Stimme, Einfluss und die Möglichkeit der Mitbestimmung zu sichern, um neben dem Ziel einer vernünftigen Arbeitnehmervertretung und der Wahrung der Rechte als Mitarbeiter vor allem die Hauptaufgabe des öffentlichen Dienstes effektiv zu erfüllen, die der Dienst am Bürger wäre. Dies haben (Abg. Schaufert (AfD)) Sie mit Ihren Gesetzentwurf in keiner Weise im Blick. Hier geht es in der Hauptsache darum, den noch rot-gelb-grünen Einfluss auf die öffentliche Verwaltung wie die Mitarbeiter aufrechtzuerhalten. Das Mittel der Wahl ist - Sie machen keinen Hehl daraus - der Ausbau von Freistellungen von Personalvertretern, sprich vom Steuerzahler bezahlte ganz oder teilweise freigestellte Mitarbeiter, die aus dem Dienst am Bürger gezogen werden und sich gewerkschaftlichen Aufgaben widmen. Die dabei natürlich entstehenden Kosten für die öffentliche Hand verschweigen Sie zugegebenermaßen nicht, Sie schlagen eine vermeintliche Lösung für die bereits jetzt weit überstrapazierten öffentlichen Haushalte vor. Das Motto ist: Wenn sie kein Brot haben, sollen sie eben Kuchen essen. - Das hat sich bei Ihnen auf Seite 6 des vorliegenden Antrags so anhört: „Sofern aufgrund der Anzahl der Angehörigen in der Dienststelle die neu geschaffene Freistellungsregelung greift, sind mögliche haushaltsrechtliche Aufwendungen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln für Personal durch entsprechende Priorisierung zu kompensieren.“ - Im Grunde ist das unfassbar und von einer Dreistigkeit und Unverfrorenheit, die ihresgleichen sucht. Es wird vom Steuerzahler bezahlte Arbeitskraft aus der Verwaltung durch teils überzogene Freistellung abgezogen und diese Lücke soll durch Priorisierung geschlossen werden. Ich übersetze: Was die einen weniger arbeiten, arbeiten die anderen eben mehr, ein altes Sozi-Prinzip eben. - Deshalb kommt in der vorliegenden Drucksache das Wort Freistellung ganze 57 Mal vor. Ihren roten Gesetzentwurf würzen und untermalen Sie mit den allzeit bekannten Schlagworten, die Sie bei allem möglichen universell einsetzen. So wird auch hier wieder die Bekämpfung von Rassismus in die Schlacht geführt. Der Begriff kommt in seinen Abwandlungen daher 11 Mal im Gesetzentwurf vor, obgleich der Begriff Rasse - ja, so schlimm - gar nicht existent ist, da Sie voriges Jahr an unserer saarländischen Landesverfassung herumschraubten und den Begriff der rassistischen Zuschreibungen erfanden, um Rasse aus der saarländischen Landesverfassung herausstreichen zu können und dennoch etwas zu haben, gegen das Sie allzeit bereit kämpfen können. Angst und Bange wird es einem endgültig, wenn man Sätze liest wie: „Eine Neuerung des Personalvertretungsrechts auf Bund-Länder-Ebene bietet die erstmals geschaffene Option, in Dienststellen einen Digitalisierungsausschuss zu bilden. Neben dem etablierten Beteiligungsverfahren kann durch dieses Gremium frühzeitig und umfassend die Gesamtthematik der Digitalisierung im Vorfeld von Maßnahmen aufbereitet werden. Die Entwicklung eines entsprechenden Know-hows für die komplexen Themen der Digitalisierung dient dabei nicht zuletzt auch der Beschleunigung von Beteiligungsverfahren.“ - Oh ha, Digitalisierungsausschüsse in Dienststellen zur Schaffung von Know-how für komplexe Themen der Digitalisierung, angesiedelt zum Teil bei den Vertretungen des öffentlichen Dienstes in Digitalisierungsausschüssen. Noch Fragen? - Wir auch nicht. Wir lehnen den vorliegenden Gesetzentwurf natürlich ab. Personalvertretungen? - Ja, aber in Maßen und mit dem Ziel der öffentlichen Verwaltung, sprich dem Dienst am Bürger verpflichtet. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD. - Vizepräsidentin Baltes übernimmt den Vorsitz.)
Christina Baltes
Danke, Herr Schaufert, für Ihren Beitrag. - Als nächster Redner hat nun Herr Frank Schmidt von der SPD-Landtagsfraktion das Wort.
Frank Dieter Schmidt SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitglieder aller Personalvertretungen im Saarland! Die Arbeitswelt, wie wir sie kennen, befindet sich in einem stetigen Wandel. Branchen verändern sich. Einige stehen vor einer ungewissen Zukunft, andere expandieren rasant. Ganze Berufsbilder entwickeln sich weiter und prägen so die persönlichen Lebensläufe von Millionen Menschen. Diese Dynamik betrifft nicht nur die Privatwirtschaft, sondern auch den öffentlichen Dienst, insbesondere die Landes- und Kommunalverwaltungen. Doch dieser Wandel kann nur erfolgreich gestaltet werden, wenn die Beschäftigten die Möglichkeit haben, aktiv mitzuwirken und ihre Arbeitswelt mitzugestalten. Das Saarländische Personalvertretungsgesetz, kurz SPersVG, befindet sich in wesentlichen Teilen - so unser Minister - auf dem Stand der letzten Novellierung aus dem Jahr 1973, auch wenn es 1989 neu bekannt gemacht wurde. Wir sprechen also heute über ein Gesetz, das 51 Jahre alt ist - so alt wie manche Abgeordnete in diesem Parlament. (Abg. Commerçon (SPD): Ist das eine An- spielung? - Heiterkeit.) Nein, keine Anspielung. Alles ist gut. - In dieser langen Zeitspanne hat sich die Welt um uns herum, insbesondere die Arbeitswelt, drastisch verändert. Herr Schaufert, zu Ihrem Kommentar: Ich glaube, Sie haben den Sinn des Personalvertretungsgesetzes nicht erkannt. Es ist für Personalräte und nicht für die Gewerkschaft. (Beifall von der SPD.) Krisen, Kriege, Generationenwechsel und neue Auffassungen von Arbeit haben ebenfalls da- (Abg. Schmidt (SPD)) zu geführt. Diese Veränderungen erfordern ein modernes Personalvertretungsrecht, das den heutigen Anforderungen gerecht wird. Und, liebe CDU-Fraktion, Sie haben in den Zeiten der Großen Koalition lange Zeit gehabt, die längst notwendige Anpassung des Gesetzes durchzuführen, haben es aber leider verhindert. Wir als SPD-Fraktion, als Partei der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nehmen unsere Verantwortung ernst und haben nun die erforderlichen Änderungen auf den Weg gebracht. Wir liefern endlich, was dringend notwendig ist: eine umfassende Modernisierung des SPersVG. - Unser Ziel ist es, ein Gesetz zu schaffen, das den heutigen Anforderungen gerecht wird und die Mitbestimmung stärkt. Deshalb haben wir im Vorfeld einen breiten Beteiligungsprozess initiiert. Alle relevanten Akteurinnen und Akteure von den Gewerkschaften, den Personalräten bis hin zu den Beschäftigten haben sich eingebracht. Der konstruktive Austausch hat gezeigt, dass es einen hohen Grad an Zufriedenheit und Annahme für die geplanten Änderungen gibt. Diese breite Beteiligung war und ist uns ein wichtiges Anliegen, um ein Gesetz zu schaffen, das tatsächlich die Interessen aller berücksichtigt. Mit der Novelle des SPers-VG gehen wir also den Novellierungsstau gleich mehrerer Jahrzehnte an, und zwar auf Augenhöhe mit sämtlichen Beteiligten. Die Entwicklungen und Veränderungen in den letzten Jahrzehnten berücksichtigen wir genauso wie die Rechtsprechung zu einigen Punkten, die Reinhold Jost eben schon angesprochen hat. Wir behalten dabei das legitime Interesse der Beschäftigten an Mitbestimmung ebenso im Blick wie das Interesse der Arbeitgeber an effizienter Aufgabenerledigung. Nur so können wir die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes aufrechterhalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Wandel der Arbeitswelt gelingt nur mit einer starken Mitbestimmung. Das ist nicht nur ein formales Recht, sondern eine demokratische Notwendigkeit. Und genau hierfür stehen wir als SPD-Fraktion ein. (Beifall von der SPD.) Beschäftigte sollen sich bewusst einmischen, mitreden und ihre Arbeitswelt aktiv mitgestalten. Nur durch Mitbestimmung auf Augenhöhe können wir sicherstellen, dass die Herausforderungen von Digitalisierung, Inklusion und Transformation erfolgreich gemeistert werden. Auch im öffentlichen Dienst gilt: Wo unterschiedliche Interessen zwischen Dienstherren und Beschäftigten aufeinandertreffen, brauchen wir klare Regeln, die faire Beteiligungsmöglichkeiten sicherstellen. Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht eine Reihe von wichtigen Neuerungen vor, um den Personalvertretungen die Werkzeuge zu geben, die sie im modernen Arbeitsumfeld brauchen. Wir können heute aber nur über diese modernen Werkzeuge für die Personalvertretungen reden, weil Minister Reinhold Jost und sein Team um Holger Antes bei der Erstellung des Entwurfs immer konstruktiv und an der Sache orientiert für einen Austausch auf Augenhöhe gesorgt haben. Es hat Spaß gemacht, in meiner Funktion als Gewerkschafter an dem Entwurf mitzuverhandeln, zu arbeiten und so eine Stärkung der Mitbestimmung umzusetzen. Vielen Dank, lieber Reinhold. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die fortschreitende Digitalisierung auch der Verwaltung beeinflusst zunehmend die Arbeitswelt und erfordert neue Wege der Beteiligung, um die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu sichern und die Rechte der Beschäftigten zu schützen. Personalräte brauchen die richtigen und effektiven Werkzeuge, um ihren gesetzlichen Auftrag zur Interessenvertretung der Beschäftigten auf Augenhöhe mit den Dienststellen erfüllen zu können. Ein Beispiel ist die Möglichkeit, Sitzungen des Personalrates digital zu machen. Corona hat es gezeigt und mit der Zeit hat es jeder gelernt: Video- und Telefonkonferenzen können Arbeitsabläufe enorm erleichtern. Im neuen § 38 Absatz 4 wird festgelegt, dass Personalräte künftig selbst entscheiden können, ob Sitzungen digital oder analog stattfinden. Diese Flexibilität ist ein wichtiger Schritt, um den Anforderungen der digitalen Arbeitswelt gerecht zu werden. Dasselbe gilt für die Sprechstunden des Personalrates: Diese können künftig ebenfalls per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden. Dies ist nicht nur effizienter, sondern verbessert auch die Erreichbarkeit der Personalvertretungen für alle Beschäftigten. Betroffene können sich so leichter Rat holen. Das verbessert ebenso die Arbeitssituation. Eine weitere wichtige Neuerung für den digitalen Bereich - der Minister hat es eben schon angesprochen - ist der Digitalisierungsausschuss. In den Dienststellen, in denen die Personalvertretungen mindestens sieben Mitglieder haben, kann ein solcher Ausschuss optional gebildet werden. Dieser Ausschuss kann aus drei bis sieben Mitgliedern bestehen und sich mit allen Themen rund um die Digitalisierung der Dienststelle befassen, von der Einführung neuer Software bis hin zur Nutzung von Videokonferenzsystemen. So können komplexe Fragen der Digitalisierung frühzeitig und umfassend beraten werden. Dies sorgt nicht nur für Transparenz, sondern unterstützt die Personalräte auch dabei, Beteiligungsverfahren zu beschleunigen und besser auf die sich wandelnden Anforderungen zu reagieren. Die Einrichtung dieses Ausschusses schafft zudem eine wichtige Schnittstelle zwischen Dienststelle und Personalrat. Dadurch (Abg. Schmidt (SPD)) kann die Personalvertretung die Herausforderungen der Digitalisierung sachgerecht bewerten und rechtzeitig auf notwendige Maßnahmen hinwirken. Zum Schutz von benachteiligten Gruppen und zur Förderung der Inklusion sieht der Entwurf eine weitere entscheidende Verbesserung vor: die Erweiterung des Aufgabenportfolios der Personalräte. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Stärkung der Inklusion und Verbesserung der beruflichen Entwicklung von schwerbehinderten Beschäftigten, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Dazu gehört weiterhin der Schutz von Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen, vor Benachteiligung bei Einstellung, Beschäftigung und beruflichem Aufstieg. Daneben ist die Förderung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes in der Dienststelle ein wichtiges Thema. Die Arbeit als Mitglied einer Personalvertretung benötigt Zeit. Diese erhalten Mitglieder nun durch die ausgeweiteten Freistellungsmöglichkeiten, die Herr Schaufert angesprochen hat. Um es klar zu machen: Die Freistellungsmöglichkeit ist herabgesetzt worden. Das heißt, dass dort, wo vorher erst ab 300 Beschäftigten die Freistellung in Vollzeit möglich war, jetzt ab 150 Beschäftigten eine halbe Freistellung möglich ist. Alles andere ist quasi nach oben gerückt. Von einer extremen Steigerung, wovon Herr Schaufert gesprochen hat, kann hier überhaupt nicht die Rede sein. (Beifall von der SPD.) Diese Freistellung ermöglicht die Arbeitsfähigkeit des Personalrates und sichert sie ab. Die Personalräte müssen nämlich auch zeitlich in der Lage sein, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Daher werden die Freistellungen zur Stärkung der örtlichen Personalratsarbeit ausgeweitet und das bisher hohe Niveau an Freistellungen auf Stufenvertretungsebene beibehalten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Informationsrechte der Personalräte ausgebaut werden - auch das hat Minister Reinhold Jost schon angesprochen. Durch die zunehmende Arbeitsverdichtung bleibt den Personalvertretungen oft nur wenig Zeit, um sich mit geplanten Maßnahmen auseinanderzusetzen. Die Novelle sieht daher vor, dass die Personalräte umfassend und frühzeitig über alle relevanten Entwicklungen informiert werden, gerade bei personenbezogenen Daten und Datenschutzfragen. Das ist sehr wichtig. Nur so können sie ihre Rolle als Interessenvertretung wirksam und richtig ausfüllen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein weiterer zentraler und aus meiner Sicht der wichtigste Aspekt der Reform betrifft die Erweiterung der Mitbestimmung. Die Novellierung sieht einen Paradigmenwechsel vor, der die Mitbestimmung in allen personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten ausweitet. Diese umfassende Allzuständigkeit in § 84 Absatz 1 stellt sicher, dass Beteiligungslücken geschlossen werden. Das bedeutet, dass der Personalrat in Zukunft nicht nur bei den bekannten Mitbestimmungstatbeständen in den Paragrafen 92 bis 94, sondern auch bei solchen Maßnahmen mitbestimmen kann, die bisher nicht im Katalog aufgeführt waren. Dies stärkt die Rechte der Personalräte erheblich und gibt ihnen eine rechtssichere Grundlage für die Mitbestimmung. Wir schaffen damit Klarheit und eine Struktur für die Beteiligungsverfahren, sodass die Personalräte auch bei neuen, unvorhergesehenen Maßnahmen eine Stimme haben. Dies ist ein großer Schritt zur Stärkung der Mitbestimmungsrechte und sorgt für eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Dienststellen und Personalräten. Zum Abschluss möchte ich noch den neuen - der Minister hat ihn noch nicht angesprochen - Rückgängigkeitsanspruch hervorheben, der in § 2 Absatz 2 Satz 1 SPersVG verankert ist. Das bedeutet: Wird durch eine Maßnahme der Dienststelle das Recht des Personalrats verletzt und stimmt dieser der Maßnahme nicht nachträglich zu, müssen die Folgen dieser Maßnahme rückgängig gemacht werden, und zwar ganz, soweit - völlig klar - keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen oder öffentlichen Interessen entgegenstehen. Das klingt im ersten Moment hart für die Arbeitgeberseite, aber es stärkt die Rechte der Personalräte und sorgt dafür, dass ihre Mitbestimmungsrechte nicht einfach umgangen werden können. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Fazit lautet also: ein starkes Gesetz für eine moderne Arbeitswelt. Mit der vorliegenden Novellierung des SPersVG schaffen wir die Voraussetzungen für eine moderne und zukunftsfähige Personalvertretung im Saarland. Die Erweiterung der Mitbestimmungsrechte durch die Allzuständigkeit, die Einführung des Digitalisierungsausschusses, der Rückgängigkeitsanspruch und die Verbesserung der Freistellungsregelungen sind nur einige Beispiele für die zukunftsweisenden Änderungen. Bevor ich nun zum Schluss meiner Rede komme, möchte ich mich bei allen Personalratsmitgliedern für die gute und wertvolle Arbeit im Sinne und zum Wohle der Beschäftigten bedanken. Wir, die SPD-Fraktion, unterstützen diesen Gesetzentwurf, weil er die Beschäftigten stärkt, ihre Mitbestimmung ausweitet und die Personalvertretungen auf Augenhöhe mit den Dienststellen bringt. So können wir gemeinsam die Herausforderungen der Digitalisierung, des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels bewältigen. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen und die Mitbestimmung im Saarland (Abg. Schmidt (SPD)) zukunftsfest machen. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Schmidt, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat nun das Wort von der CDU-Landtagsfraktion Herr Alwin Theobald.
Alwin Theobald CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute in Erster Lesung eine wirklich umfassende Novellierung des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes. Wir haben zu Beginn einen Beitrag des Kollegen der AfD gehört, der erneut einigermaßen skurril auf mich wirkte und der meiner Meinung nach in weiten Teilen respektlos gegenüber den Menschen war, die sich in unserem Land in Personalräten engagieren, und genauso respektlos gegenüber den Tarifpartnern hier in unserem Land. (Beifall von der CDU und der SPD.) Für uns als CDU-Fraktion steht völlig außer Zweifel, dass die Personalvertretungen in unserem Land eine tragende Rolle in der Zusammenarbeit zwischen Dienststellen und Beschäftigten spielen. Sie stellen die Mitbestimmung und die Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sicher und tragen damit entscheidend zur Funktionsfähigkeit unserer Verwaltung bei. In einem Personalrat Verantwortung zu übernehmen, ist alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Sich für andere einzusetzen, sich für sie stark zu machen und trotzdem das große Ganze im Blick zu haben, ist eine Aufgabe, die Engagement erfordert. Es ist eine Aufgabe, für die es gleichermaßen Stehvermögen und Hartnäckigkeit braucht, aber auch Empathie, Pragmatismus und die Fähigkeit zum Kompromiss. Umso wichtiger ist es, dass wir unseren Personalvertretungen das richtige Rüst- und Handwerkszeug für ihre Arbeit auf den Weg geben. Deshalb ist diese Novellierung und damit die Modernisierung unseres Personalvertretungsgesetzes im Grundsatz wichtig und richtig. Wir erkennen als CDU ausdrücklich an, dass eine Anpassung dieses Gesetzes in bestimmten Bereichen notwendig und vielleicht längst überfällig ist. Die Arbeitswelt, auch im öffentlichen Dienst, hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten stark gewandelt. Digitalisierung und Homeoffice, ebenso wie demografische Entwicklungen stellen uns vor neue Herausforderungen. Es ist daher selbstverständlich, dass das Personalvertretungsrecht mit diesen Veränderungen Schritt halten muss. Aber - und hier kommen wir zur Position der CDU-Fraktion - die Novellierung des SPersVG darf nicht dazu führen, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Führungskräften und Personalvertretungen unnötig erschwert wird oder dass statt eines gelebten Pragmatismus zusätzliche Bürokratie Einzug hält. Ein Mehr an Mitbestimmung muss nicht zwangsläufig ein Mehr an Verwaltung und zeitlicher Verzögerung bedeuten. Gerade in einem kleinen Flächenland, wie es das Saarland nun einmal ist, ist es von entscheidender Bedeutung, dass unsere Verwaltung handlungsfähig bleibt und effizient arbeiten kann. Der Entwurf der Regierung birgt aus unserer Sicht deshalb durchaus noch einige Punkte, die wir in den weiteren Beratungen hinterfragen und mit kritischem Blick begleiten werden. Nehmen wir einmal das Themenfeld Homeoffice oder mobiles Arbeiten. Diese Entwicklungen bieten viele Chancen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber. Das ist wahrscheinlich wichtiger denn je. Umso mehr müssen wir die Herausforderungen ganz konkret in den Blick nehmen. Sicherheit, Datensicherheit und Datenschutz müssen aber auch hier stets höchste Priorität haben, während gleichzeitig die Ausweitung von Mitbestimmungsrechten im Kontext dieser neuen Arbeitsformen keinesfalls zu zu starren Regelungen führen darf, die am Ende des Tages die Flexibilität sowohl der Beschäftigten als auch der Dienststellen einschränken. Kooperatives Miteinander, pragmatische Lösungen, die beiden Seiten Nutzen bringen, das muss letztlich das Ziel dieser Novellierung sein. Umso mehr möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen: Die Wertschätzung der Beschäftigten und ihre Mitbestimmung sind ein wichtiger Pfeiler einer funktionierenden Verwaltung. Doch Wertschätzung bedeutet auch, Verantwortung zu übernehmen. Es geht darum, faire und transparente Strukturen zu schaffen, die sowohl den Beschäftigten als auch den Dienststellen gerecht werden. Unser Bestreben wird es sein, dass in den kommenden Beratungen des Gesetzentwurfs genau diese Balance im Vordergrund steht. Wir werden deshalb als CDU-Fraktion den weiteren Prozess der Novellierung des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes konstruktiv begleiten und freuen uns schon jetzt auf die Anhörung zu diesem Gesetz, die sicherlich noch interessante Impulse mit sich bringen wird. - Glück auf! (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Danke, Herr Theobald, für Ihren Redebeitrag. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1120 - neu. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1120 - neu - in Erster Lesung und gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1120 - neu - in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD- und die CDU ‑ Fraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Fraktion. Wir kommen nun zu Punkt 10 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe (Drucksache 17/1121) Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Magnus Jung das Wort.
Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in Erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe. Kernelement ist eine Erhöhung der Blindheitshilfe für Erwachsene ab dem 1. Januar 2026 auf monatlich 460 Euro und ab dem 1. Januar 2027 auf monatlich 470 Euro. Kindern und Jugendlichen wird ab dem 1. Januar 2026 eine Erhöhung auf monatlich 327 Euro und ab dem 1. Januar 2027 auf monatlich 337 Euro gewährt. (Präsidentin Winzent übernimmt die Sit- zungsleitung.) Diese Anpassung ist notwendig geworden, weil die Lebenshaltungskosten insgesamt in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Das gilt insbesondere auch für die speziellen Sonderausgaben für blinde Menschen, die ebenfalls deutlich gestiegen sind. Die Blindheitshilfe ist dazu da, die Mehraufwendungen, die Menschen aufgrund ihrer Blindheit haben, zumindest teilweise auszugleichen. Dieser Entwurf ist, wie ich sagte, notwendig geworden, aber er ist eben auch möglich geworden. Er ist möglich geworden, weil der politische Wille in der Landesregierung vorhanden war, auf diesen gestiegenen Bedarf tatsächlich einzugehen und eine Erhöhung im Gesetz vorzunehmen. Das war in der Vergangenheit nicht immer der Fall. Das ist insofern ein deutlicher Schritt nach vorne. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde nach Erarbeitung in meinem Haus mit allen Ressorts in der Landesregierung abgestimmt. Am 9. Juli dieses Jahres wurde er vom Ministerrat zur Kenntnis genommen und zur externen Anhörung freigegeben. Die externe Anhörung erfolgte abschließend bis zum 9. August. Insgesamt sind drei Stellungnahmen eingegangen. Die LI-GA bedankt sich ausdrücklich für die Übersendung und zeigt sich mit dem Vorhaben einverstanden. Der Landesbeauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderungen ist ebenfalls erfreut, er begrüßt die Initiative grundsätzlich. Er wünscht sich jedoch eine stärkere Unterstützung. Das kann ich nachvollziehen. Es ist auch die Aufgabe des Landesbeauftragten, das zu nennen. Aber es ist gut, dass wir zumindest gemeinsam in die gleiche Richtung marschieren. Auch der Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland begrüßt das Vorhaben. Er merkt aber zusätzlich an, dass wir darüber nachdenken sollten, eine Dynamisierung für die Zukunft in das Gesetz aufzunehmen und einen zusätzlichen Nachteilsausgleich für taubblinde Menschen vorzusehen. Es gibt wohl aktuell vier Menschen im Saarland, die davon betroffen sind. Er regt außerdem an, uns auch noch einmal das Thema der Anrechnung beim Pflegegeld gemeinsam anzuschauen. Ich denke, die Beratungen des Gesetzes im Ausschuss sind eine gute Gelegenheit, dass wir uns diesen drei Anliegen noch einmal gemeinsam widmen. Der Gesetzentwurf wurde im Ministerrat am 3. September abschließend beraten und beschlossen und dem Landtag anschließend zugeleitet. Ich freue mich auf die Diskussion dazu in diesem Hause. Ich bitte um Zustimmung in Erster Lesung und um Übermittlung an den zuständigen Ausschuss zur weiteren Beratung. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Bei Wunsch und Bedarf werde ich nachher in der Debatte noch einmal das Wort ergreifen. - Vielen Dank! (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Minister, für die Begründung des vorgelegten Gesetzentwurfes. Ich eröffne nun die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Dagmar Heib.
Dagmar Heib CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Es ist gut, dass es diesen Gesetzentwurf gibt. Mein Kollege Hermann Scharf und ich haben das Thema in den Haushaltsberatungen angesprochen. Wir hatten damals den Antrag, die Hilfen für die sehbehinderten Menschen um 20 Prozent zu erhöhen. Das war unser Impuls in den Haushaltsberatungen. Von hier noch ganz liebe Grüße an Hermann Scharf, wir wünschen ihm gute Besserung. Ich übernehme heute seinen Part. Ich tue das gerne, aber ich hätte mich auch gefreut, wenn Hermann diese Rede selbst gehalten hätte. Das Thema ist ja eine Herzensangelegenheit von ihm. Wir haben das, wie gesagt, in den Haushaltsberatungen angesprochen. Es ging um 20 Prozent Erhöhung, natürlich nicht sofort in einem Schritt, aber immerhin haben wir eine Größe vorgegeben. Der Minister hat damals geantwortet, es gehöre ein Fachgesetz dazu. Das stimmt ja auch. Und er sagte, man werde sich des Themas annehmen. Jetzt haben wir im September diesen Gesetzentwurf. Ich komme zur Komplexität des Gesetzentwurfes: Es gibt zwei Artikel. Der eine beschäftigt sich inhaltlich damit, dass die Sätze neu definiert werden, und der zweite Artikel mit dem Inkrafttreten. Ich denke, man hätte vielleicht ein bisschen früher drangehen können, aber immerhin ist der Entwurf ja da. In diesem Gesetzentwurf gibt es zwei Daten, den 1. Januar 2026 und den 1. Januar 2027, ein Schelm, der Böses dabei denkt, dass es vielleicht im Jahr 2027 einen zweiten Schritt gibt. Es ist in dem Gesetzentwurf deutlich dargelegt, wie die Finanzierung aussieht. Dieser politische Wille, den der Minister eben genannt hat, ist dargelegt. Es wird dadurch Geld freigesetzt, dass es weniger Leistungsempfänger geben wird. Aber der politische Wille geht nicht so weit, dass man den gesamten Bedarf ausschöpft, der an der einen Stelle frei wird, ganz zu schweigen davon, dass der politische Wille vorhanden wäre, den Menschen mehr Geld ins System zu geben. - So weit zum politischen Willen. Ehe man noch mal sagt, wir würden alles schlechtreden, betone ich, dass wir an der Frage konstruktiv interessiert sind. Ich war neulich im Innenausschuss. Der Minister ist gerade nicht da. Da ist mir ganz deutlich geworden, wie das empfunden wird, wenn wir etwas kritisieren, was auch andere kritisieren. In der Pflanzenwelt gibt es eine Pflanze, die ein Bild für dieses Verhalten sein könnte. Ich komme gerade nicht auf ihren Namen, aber dieses Bild, diese Metapher der Pflanze zeigt ganz deutlich, wie empfindlich man reagieren kann auf Kritik, die berechtigt ist und die nicht nur von unserer Seite geäußert wird. - So viel dazu. Ich finde es ja positiv, dass die Beträge erhöht werden. Ich bezweifle im Moment den Zeitpunkt und ich bezweifle die Höhe. Wenn wir nämlich die zweimal 10 Euro nehmen, sind das insgesamt 5 Prozent, die hier aufgelegt werden. Wir hatten mehr gefordert. Ich bin davon überzeugt, es gibt noch mehr Möglichkeiten. Wenn es 2026 und 2027 kommen soll, dann könnten wir doch schon 2025 anfangen. Es wird damit begründet, die Inflation führe bei den Empfängern dazu, dass die Geräte und die Sachmittel teurer geworden sind. Die Menschen treten aber seit 2021 in Vorlage. Dabei wäre es nicht zu viel verlangt, wir würden einen Schritt nach vorne gehen. Von daher finde ich es gut, dass wir eine Anhörung haben werden. Vielleicht können wir in dieser Anhörung gemeinsam dazu beitragen, dass wir dem Kreis der Menschen, die diese Mittel unbedingt brauchen, ein Stück näherkommen können. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Heib. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile nun das Wort für die SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Christina Baltes.
Christina Baltes SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie ist es, wenn im Treppenhaus plötzlich das Licht ausgeht? - Dann erschrecken die meisten und suchen schnell den Lichtschalter. Im Dunkeln weitergehen, ohne etwas zu sehen? Viele denken: lieber nicht. Blinde machen dagegen fast alles, was Sehende auch machen. Sie gehen zur Schule und zur Arbeit, sind Vater oder Mutter von Kindern, treiben Sport. Nur selbst Autofahren, das geht nicht. Unsere Welt ist für Sehende gemacht. Was heißt das, als blinder oder sehbehinderter Mensch im Alltag klarzukommen? Welche Probleme haben sie? Welche Hilfsmittel gibt es, damit sie möglichst barrierefrei am Leben teilhaben können? Herr Minister, ich bin froh über diese Gesetzesvorlage. Um den Betroffenen diese Teilhabe zu ermöglichen, befassen wir uns heute mit den Leistungen der Blindheitshilfe. Das ist eine finanzielle Unterstützung, die blinde Menschen dabei unterstützen soll, die besonderen Mehrkosten, die mit ihrer Behinderung einhergehen, zu bewältigen. Damit geht es auch um Gerechtigkeit und um soziale Teilhabe für über 1.000 Saarländerinnen (Abg. Baltes (SPD)) und Saarländer; soziale Gerechtigkeit, die uns allen wichtig sein sollte. Blinde Menschen müssen lernen, in der Welt zurechtzukommen, ohne zu sehen. Dazu benutzen sie Hilfsmittel: den Weißen Stock oder Vorlesegeräte, sprechende Uhren, aber auch den Computer und die Blindenschrift. Manchmal bitten sie auch andere Menschen um Hilfe, damit diese ihnen zum Beispiel sagen, welcher Bus gerade vorgefahren ist. Blinde Menschen stehen im Alltag vor besonderen Herausforderungen, ob es darum geht, sich in der Wohnung oder auf der Straße zu orientieren, Einkäufe zu erledigen oder Arztbesuche zu organisieren. All das erfordert zusätzliche Hilfsmittel und die Inanspruchnahme von sehender Begleitung. Eine normale Küchenwaage kostet beispielsweise 20 Euro. Aber eine Küchenwaage mit Sprachausgabe für blinde Menschen kostet oftmals das Doppelte. Diese Mehrkosten können für blinde Menschen ohne Unterstützung eine große Belastung darstellen. Das heißt, die notwendigen Hilfsmittel und Hilfeleistungen führen zu erheblichen Mehrkosten, die ohne finanzielle Unterstützung kaum zu stemmen wären. Hier setzt die Blindheitshilfe an. Sie versucht, die Mehrkosten auszugleichen. Die Blindheitshilfe wird unabhängig vom Einkommen gewährt, also unabhängig davon, wie viel oder wenig jemand gerade verdient. Diese Unabhängigkeit ist von großer Bedeutung, da viele blinde Menschen im Alter zusätzliche finanzielle Belastungen haben, etwa durch Pflegeleistungen und teure Hilfsmittel. Die Kosten können schnell die Ersparnisse aufbrauchen. Sozialverbände wie der Blinden- und Sehbehindertenverband weisen auf die Wichtigkeit der Unterstützung hin. Von der SPD-Fraktion und mir ein herzliches Dankeschön an all jene, die sich aktuell für die Belange der sehbehinderten Menschen einsetzen. (Beifall von der SPD.) Aktuell beträgt die Blindheitshilfe im Saarland für Erwachsene 450 Euro und für Kinder 317 Euro. Diese Beträge wurden zuletzt 2021 angepasst. Doch seither sind die Lebenshaltungskosten durch die durch multiple Krisen verursachte Inflation deutlich gestiegen. Nicht nur die allgemeine Lebenshaltung ist teurer geworden, nein, auch die Dienstleistungen und Hilfsmittel, die für blinde Menschen unverzichtbar sind, sind teurer geworden. Der Entwurf sieht deshalb eine Erhöhung der Blindheitshilfe in zwei Schritten vor. Ab Januar 2026 sollen Erwachsene 460 Euro und Kinder 327 Euro pro Monat erhalten. Ab dem 01.01.2027 sollen die Beträge weiter auf 470 Euro für Erwachsene und 337 Euro für Kinder steigen. Diese gestaffelte Anhebung ist notwendig, um den Betroffenen zu helfen und gleichzeitig den Haushalt des Landes verantwortungsvoll zu planen. Frau Heib, wir gehen ja erst in die Planung; wir können gern darüber reden. Ohne diese Erhöhung würde die Blindheitshilfe zunehmend an Wert verlieren. Steigende Kosten bei gleichbleibenden Unterstützungsleistungen führen zu einer schleichenden Verschlechterung der Lebensqualität. Es wäre eine faktische Kürzung, da die Mehrkosten weiter ansteigen, während die Hilfsbeträge stagnieren. Das können und dürfen wir nicht zulassen. Die Erhöhung der Blindheitshilfe ist nicht nur eine finanzielle Frage. Vergangene Regierungen haben öfter die Blindheitshilfe sogar gekürzt. Wir hingegen stocken sie auf. Das ist eine Frage des Respektes, der Gerechtigkeit und der sozialen Teilhabe. Blinde Menschen sollen die Unterstützung bekommen, die sie benötigen, um ihr Leben so gut wie möglich zu führen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass blinde Menschen im Saarland mehr von der Hilfe erhalten, die sie verdienen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Baltes. - Das Wort hat nun für die AfD ‑ Landtagsfraktion der Abgeordnete Carsten Becker.
Carsten Becker AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländer! Ich bin grundsätzlich Herrn Minister Jung dankbar, dass er diese Gesetzesvorlage ins Parlament eingebracht hat, damit wir heute darüber debattieren können. Zumindest stimmt die Richtung, also eine Erhöhung von 10 Euro zum 01.01.2026 sowie weitere 10 Euro zum 01.01.2027. Die Inflation wurde schon angesprochen. Wenn man sich die Verbraucherpreisindizes anschaut, so waren es im Jahr 2021 etwas über 3 Prozent Inflation, 2022 7 Prozent Inflation und 2023 fast 6 Prozent Inflation. Dieses Jahr erwarten wir auch über 2 Prozent Inflation. Wir werden sehen, diese Erhöhung ist de facto real eine Kürzung, wenn man die Inflation betrachtet. Deshalb glaube ich schon, dass wir da ein bisschen nachlegen müssen. Aus unserer Sicht ist dieser Vorschlag der Dynamisierung auf jeden Fall sinnvoll, wenn man sagt, diese Blindheitshilfe ist ein sinnvolles Mittel und wir binden sie an die Inflation. Dann haben wir das auch für die Zukunft geregelt und haben uns vielleicht die eine oder andere Debatte gespart. Wie es Frau Heib angesprochen hat, bin ich neugierig, wie es im Ausschuss in der Anhörung (Abg. Becker (AfD)) läuft. Ich glaube, die Sozialverbände hätten kein Problem, wenn es dort eine Dynamisierung gibt, damit auch in Zukunft gewährleistet ist, dass die Kaufkraft bei der Blindheitshilfe gewährleistet ist und nicht verschwimmt durch eine weitere Inflation. Grundsätzlich gehen wir bei dem Antrag mit, den Gesetzentwurf können wir in Erster Lesung so mittragen und wir freuen uns auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. - Vielen Dank! (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Becker. - Ich erteile nun für die Regierung das Wort dem Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Herrn Dr. Magnus Jung.
Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wie angekündigt möchte ich noch mal kurz das Wort ergreifen, mich für die Aussprache bis dahin und für die Ankündigung aller Fraktionen, diesen Gesetzentwurf im Grundsatz zu unterstützen, bedanken. Ich finde, der Entwurf ist auch eine Gelegenheit, noch einmal die Lebenslagen von Menschen, die blind sind, und von den vielen, die zwar stark sehbehindert sind, aber nicht so stark, dass sie die Blindheitshilfe erhalten könnten, zu betrachten. Das wären dann am Ende doch wesentlich mehr als 1.000 Menschen, die stark eingeschränkt sind und die soziale Teilhabe nur mit großen Schwierigkeiten in gleichberechtigter Form ausüben können. Ich glaube, dazu gehört auch, dass wir beispielsweise mit der Schaffung der Landesfachstelle für Barrierefreiheit eine Maßnahme ergreifen, die ganz, ganz viele Maßnahmen in den Kommunen und im öffentlichen Raum nach sich ziehen soll, die viel Bewusstsein im Land verändern soll, eine Maßnahme, die gerade für blinde Menschen von sehr, sehr großer Bedeutung sein wird und die neben der finanziellen Unterstützung im Alltag eine echte Hilfe ist. So gibt es viele Bereiche neben der finanziellen Unterstützung, wo wir als Land tätig sind und Verantwortung übernehmen. Das sollte man in dem Zusammenhang auch sehen. Ich will mich zum Zweiten ganz herzlich bei den Menschen bedanken, die trotz starker Einschränkungen mit enormem eigenen Engagement einen Beitrag zu unserer Gesellschaft leisten. Heute ist einmal davon gesprochen worden, ob Leistung noch gewünscht und gefordert wird. Ich finde, das sind wirkliche Leistungsträger in dieser Gesellschaft, die trotz eines solchen Handicaps am Arbeitsplatz, in der Familie oder sonst wo ihren Mann oder ihre Frau stehen, sie sind wichtige Teile der Bevölkerung. Für dieses Engagement, diese Leistungen sollten wir heute Danke schön sagen. (Beifall von der SPD und der CDU.) Es ist drittens erwartungsgemäß die Frage diskutiert worden, ob die Höhe ausreichend oder angemessen ist, und liebe Dagmar Heib, es ist die Frage des Willens und wie man ihn denn bewerten will, angesprochen worden. Ich würde sagen, es gibt beim Willen unterschiedliche Ausprägungen, ob man das, was man sagt, auch tatsächlich machen will und kann, oder ob man das, was man sagt, nicht unbedingt hinterher machen muss, weil man zum Beispiel in der Opposition ist. Deshalb ist an der Stelle ein kleiner Blick in die Vergangenheit, nur rein informatorisch, nicht ganz schlecht. Wenn man zum Beispiel sieht, dass es in den Jahren 2005 und 2006 zwei Kürzungen bei der Blindheitshilfe im Saarland gab, insgesamt um rund 150 Euro im Monat, dass sich dann bis zum Jahr 2021 bei der Blindheitshilfe gar nichts getan hat und wir dann eine Erhöhung um 12 Euro hatten - so weit zum Willen, der da war -, dann sind die 20 Euro, die wir jetzt in dieser Legislaturperiode schaffen, zumindest in der Gesamtschau gar kein so schlechter Wille im Vergleich zu dem Willen, der sich in der Vergangenheit in der Praxis erwiesen hat. Natürlich kann sich jeder mehr vorstellen. Ich will nur noch einmal begründen, warum wir etwas Maß gehalten haben. Wir haben uns natürlich auch an der Höhe der Leistungen in anderen Bundesländern orientiert und wir sind mit dem, was wir bislang machen, ziemlich in der Mitte. Es gibt ein paar Länder, die mehr geben, es gibt auch ein paar Länder, die weniger geben, teilweise auch deutlich weniger. Wir werden jetzt in der oberen Mitte sein. Wir sind jetzt schon beispielsweise in der Leistungshöhe über Rheinland-Pfalz, wir werden zukünftig noch etwas mehr über Rheinland-Pfalz sein, falls sie nicht in der Zwischenzeit etwas machen. Aber ich glaube, wir treffen damit auch im bundesweiten Vergleich eine akzeptable Entscheidung. Ich habe weitere Themen genannt, die im Ausschuss noch einmal diskutiert werden sollen und wo man sich vielleicht noch etwas überlegen kann. Ich glaube, wir werden hier eine konstruktive Debatte miteinander führen, und ich hoffe, wir kommen zu einem Ergebnis, das wir dann auch in Zweiter Lesung gemeinsam tragen können. - Vielen Dank für die Diskussion. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Minister. Die Redezeit, die der Landesregierung zur Verfügung steht, wurde um 1 Minute überzogen, sodass diese 1 Minute zusätzlich allen Fraktionen des Hohen Hauses zusteht. - Es liegt mir jetzt eine erneute Wortmeldung der Kollegin Dagmar Heib vor, die für die CDU ‑ Landtagsfraktion erneut das Wort hat.
Dagmar Heib CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Es war ja geradezu eine Herausforderung für den Herrn Minister, dass ich mich noch einmal zu Wort melde. Kurz zwei Dinge, die ich noch sagen will, einmal zur Verantwortung: Opposition heißt Verantwortung und Handeln. Forderungen in der Opposition muss man im Blick haben im Hinblick auf Verantwortung. Dessen sind wir uns bewusst. Nur, meine Damen und Herren, Verantwortung bedeutet auch Priorisierung. Wir haben uns bei der Forderung gerade für diese Menschen - Sie haben selbst begründet, was sie alle leisten - entschlossen, schon in den Haushaltsberatungen eine deutliche Erhöhung miteinzubringen. Das bedeutet auch für uns natürlich Verantwortung für die Zukunft. Das Zweite, das ich noch anmerken möchte: Sie berufen sich auf die Vergangenheit vor nahezu 20 Jahren, auf die damalige politische Diskussion und auf die Höhe der Kürzungen. Sie verkennen, dass wir da Äpfel mit Birnen vergleichen. Damals war das Land in einer Situation, in der es in Haushaltsfragen mehr als gefordert war. Wir waren in der Vorbereitung, mit den Hilfen, die wir Gott sei Dank bis heute erhalten, unseren Haushalt zu sanieren. Heute noch kontrolliert uns der Stabilitätsrat in unseren Ausgaben, damit wir jedes Jahr in den Genuss der 500 Millionen Euro kommen. Das war damals eine ganz andere Ausgangslage, die uns dazu gezwungen hat, genau so zu handeln. Sie erzielen heute Überschüsse im Haushalt! Ich glaube, das sollte auch die Landesregierung weiter bedenken. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Heib. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit zu überweisen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1121. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1121 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1121 in Erster Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen ist. Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 11 und 12 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Klimaschutzgesetzes Beschlussfassung über die von der Landesregierung gemäß § 6 Absatz 4 Klimaschutzgesetz zugeleitete Erstfassung eines Klimaschutzkonzeptes (Drucksache 17/1070) Zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Petra Berg das Wort. (Vizepräsidentin Baltes übernimmt den Vor- sitz.)
Petra Berg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich darf mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, mit einem Zitat beginnen, das ich auch schon einmal benutzt habe. Es lautet, dass „der Welt und Europa nur noch ein kurzes Zeitfenster bleibt, um eine lebenswerte Zukunft zu sichern, da sich die Wetter- und Klimaextreme häufen und irreversible Auswirkungen mit sich bringen, die über die Anpassungsfähigkeit der natürlichen und vom Menschen geschaffenen Systeme hinausgehen.“ Dieses Zitat stammt aus dem Bericht des Weltklimarates 2022. Er ist ein sehr wichtiges wissenschaftliches Gremium. Es verdeutlicht, wir müssen nach unseren Prinzipien beziehungsweise Leitprinzipien handeln. Wir müssen bewahren, beschützen und befähigen, indem wir den Klimawandel begrenzen, uns auf die Klimafolgen einstellen und damit absehbare Schäden minimieren, indem wir die Ursachen angehen und die Transformationsprozesse anregen, fördern, aber auch ermöglichen. Wir krempeln die Ärmel hoch und packen an mit allen Herausforderungen, die das mit sich bringt. Das ist der Ansatz dieser Landesregierung. Ja, wir setzen uns dabei ehrgeizige Ziele. Diese Ziele sind aber wissenschaftlich getragen sowie fundiert und sie sind erreichbar. Ich sage ganz deutlich, wir müssen sie erreichen. Ein Abwarten, Hinhalten beziehungsweise Hinauszögern ist mit Blick auf die möglichen Auswirkungen für die nachfolgenden Generationen, aber auch die heute lebenden Menschen in unserem Land nicht zu rechtfertigen. Heute schlägt die Landesregierung aufgrund der jetzt vorliegenden Erkenntnisse vor, das Saarländische Klimaschutzgesetz anzupassen, und zeigt gleichzeitig auf, wie wir dieses Ziel erreichen können. Ja, wir wollen diesen Schritt gehen, da die sehr intensive wissenschaftliche und fachliche Begleitung bei der Konzepterstellung aufgezeigt hat, dass wir im Klimaschutz schon sehr viel weiter vorangekommen sind als bisher gedacht. Denn innerhalb der Erstellung des vorliegenden Entwurfs dieses Klimaschutzkonzeptes wurde im Saarland erstmals eine vollständige Treibhausgasbilanz für die Zeitreihe zwischen 1990 und 2021 erstellt. Diese Bilanz beinhaltet sowohl energiebedingte als auch prozessbedingte, aber auch andere Treibhausgaseinträge in die Atmosphäre. Das ist erstmalig eine solche Bilanz. Aus dieser Bilanz folgt, dass das Saarland bei gleicher wirtschaftlicher Produktivität wie in der Dekade zwischen 2010 bis 2019 durch eigene Maßnahmen das bisher gesetzte Klimaschutzziel von minus 55 Prozent bis 2030 deutlich übertreffen wird. Voraussetzung bleibt dabei natürlich, dass sich die gesetzten Rahmenbedingungen der Europäischen Union und des Bundes nicht maßgeblich ändern. Deshalb ist es richtig und auch Ausdruck unserer Ambition, dass wir die Zielsetzung des Saarländischen Klimaschutzgesetzes an die neuen Erkenntnisse anpassen und damit die Bestrebungen im Saarland zum Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen wahren. Wir können, wollen und werden es schaffen, bis 2030 65 Prozent der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 einzusparen. Wie gesagt, als Landesregierung, die verlässlich ist und Klarheit, aber auch Orientierung bietet, zeigen wir mit dem Entwurf des Klimaschutzkonzeptes den Weg auf, dass wir dieses Ziel erreichen. Durch den offen gestalteten Prozess dieser Konzepterstellung nehmen wir die Menschen mit und schaffen Vertrauen - Vertrauen, dass gut geplante und strukturierte Veränderungen auch Gutes hervorbringen können. Das ist besonders wichtig in diesem Prozess. Neben uns als Landesregierung tragen alle Akteure in der Gesellschaft mit kommunikativer Reichweite - also alle Multiplikatoren - diese Verantwortung mit uns. Vertrauen in die Bevölkerung oder Vertrauen der Bevölkerung kann nur durch eine sachliche, differenzierte und transparente Berichterstattung erfolgen, in der auch die unterschiedlichen Positionen klar benannt und dargestellt werden. Im Sinne der Sache haben wir deshalb großen Wert auf die wissenschaftliche Begleitung gelegt. Wir haben bereits in der Erarbeitungsphase die Experten zahlreicher gesellschaftlicher Organisationen und Institutionen eingebunden und für alle Saarländerinnen und Saarländer die Möglichkeit geschaffen, Empfehlungen, Hinweise, Vorschläge und Ideen mit einzubringen, sei es digital oder sei es in den Beteiligungsforen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht heute auch um Ihre Befassung als Vertreter der saarländischen Bevölkerung damit. Auch Sie werden dabei helfen, das Klimaschutzkonzept zu einem gesellschaftlich tragfähigen Handlungsleitfaden für den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung im Saarland zu machen. Meine Damen und Herren, ausgehend von den besonderen Ausgangssituationen im Saarland umfasst das Klimaschutzkonzept dabei die wesentlichen Klimaschutzstrategien, Klimaschutzmaßnahmen und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen. Das ist genau der richtige Weg. Sie sehen, wir haben die spezifischen Lebenssituationen der Saarländerinnen und Saarländer und die Besonderheiten des Saarlandes - unserer Heimat - im Blick. Wir haben eine hohe Bevölkerungsdichte, wir haben eine hohe Eigenheimquote und eine hohe Pkw-Dichte im Land. Wir haben eine hohe Flächenkonkurrenz zwischen den verschiedenen Landnutzungsarten. Wir haben eine historisch bedingt hohe Kraftwerksquote und die Einbindung der Kraftwerke in die nationale Netzreserve und wir haben den andauernden Strukturwandel, insbesondere die grüne Transformation der Industrie - um nur einige Beispiele zu nennen. Aus dieser sektorenbezogenen Analyse der saarländischen Umstände leitet sich letztendlich der notwendige Reduktionspfad und damit leiten sich auch die notwendigen Maßnahmen zur Zielerreichung ab. Ganze 400 potenzielle Maßnahmen wurden auf Herz und Nieren überprüft. Der nun vorliegende Konzeptentwurf enthält 45 Maßnahmenbündel und 17 Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung. Diese Maßnahmen hält die Landesregierung für die effektivsten und die am besten geeigneten zur Umsetzung und Erreichung unserer Ziele. Meine Damen und Herren, wenn Sie sich diesen Entwurf ansehen, werden Sie feststellen, dass das Maßnahmenpaket mit dem Kapitel Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beginnt. Wir alle werden also Vorbild sein, was die Maßnahmen angeht, und werden bei uns selbst beginnen. Neben der öffentlichen Hand befasst sich das Klimaschutzgesetz in Anlehnung an das bundesdeutsche Klimaschutzgesetz auch mit den anderen Sektoren in den Bereichen der Energiewirtschaft, der Industrie, des Verkehrs, der Mobilität und der Land- und Forstwirtschaft. Im Anschluss werden wichtige Maßnahmen der Klimafolgenanpassung insbesondere im Hinblick auf den Hitzeschutz, die Landesliegenschaften und die Unterstützung von Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen dargestellt. Um die Umsetzung zu erleichtern und die vorgeschlagenen Maßnahmen übersichtlicher aufzubereiten, schließt das Klimaschutzkonzept mit einer Darstellung der Maßnahmen im Steckbriefformat ab. Meine Damen und Herren, das Thema Klimaschutz und Klimafolgenanpassung ist kontrovers, weil es uns alle als Betroffene, aber auch als Verursacher betrifft. Es ist mit Sorgen und Ängsten behaftet, auf der einen Seite mit Sorgen und Ängsten vor den Folgen des Klimawandels und auf der anderen Seite mit Sorgen und Ängsten vor der anstehenden Transformation. Diese zahlreichen komplexen Zusammenhänge sind nicht leicht zu begreifen und es sind ganz viele falsche Informationen im Umlauf, obwohl es, meine sehr verehrten Damen und Herren, wirklich keine vernünftigen Zweifel mehr an den klimatischen Veränderungen gibt. Es geht um eine zentrale Frage der Gerechtigkeit innerhalb der Gesellschaft, zwischen den Generationen, aber auch nationenübergreifend. Verantwortlichkeiten und Belastungen sind dabei gerecht zu verteilen, da es meiner Auffassung nach allen Menschen möglich sein muss, jetzt und auch in Zukunft ein gutes Leben zu führen. Aber gerade hier ist festzustellen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Menschen mit geringen finanziellen Mitteln oft besonders hart von den Schäden und Belastungen des Klimawandels betroffen sind. Das müssen wir im Blick behalten und da müssen wir für Ausgleich sorgen. Deshalb ist es nicht richtig, dass in der Debatte die individuelle Verantwortung meistens so sehr in den Mittelpunkt rückt. Es gibt vielleicht eine moralische Verantwortung, aber ich will sagen ‑ und das möchte ich ganz besonders betonen ‑ , solange die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung keine geeigneten Voraussetzungen für einen emissionsärmeren Lebensstil und Konsum bietet, so lange können auch staatliche Verbote nicht das Mittel der Wahl sein. Wir lehnen staatliche Verbote ab. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der CDU-Fraktion, Sie haben Ihre Unwissenheit heute Morgen in Ihrem Antrag zu Tagesordnungspunkt 4 hinterlegt. Ich gehe an dieser Stelle deshalb auch auf den Verkehrssektor ein. Es ist, wenn ich es nicht besser wüsste, schon fast eine boshafte Unterstellung, zu sagen, ich würde die Menschen im ländlichen Raum mit Verboten gängeln und das Auto zum Feind erklären. Das ist geradezu absurd, Herr Theis. (Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU).) Ich möchte noch mal sagen: Diese Art von Populismus verunsichert die Menschen in diesem Land und schwächt den Umwelt- und Klimaschutz. (Beifall von der SPD. - Zurufe des Abgeord- neten Theis (CDU).) Ich empfehle die Lektüre des Klimaschutzkonzeptes. Dort heißt es auf Seite 60 - ich darf zitieren: „Eine nachhaltige Mobilitätsplanung birgt das Potenzial, den innerstädtischen Verkehr zu verringern und somit die Lebensqualität in den Städten zu steigern. Ziel ist es, den Anteil der Wege, die mit dem motorisierten Individualverkehr“ - also mit dem Auto - „zurückgelegt werden, auf 40 Prozent zu reduzieren.“ Weiter heißt es: „Alternativen zum Individualverkehr müssen flächendeckend zur Verfügung stehen.“ Auch in der Opposition trägt man Verantwortung dafür, dass die jungen und heute noch nicht geborenen Menschen ausreichend Handlungsspielräume haben und keine unverhältnismäßigen dauerhaften Lasten von uns auferlegt bekommen. Ich habe eben einen Artikel im Tagesspiegel gelesen, in dem ein Immobiliendienstleister eine Analyse für Eigentümer, Besitzer, aber auch Entwickler erhoben hat. Danach steht Saarbrücken im Ranking von 18 analysierten großen deutschen Städten auf dem drittschlechtesten Platz, auch im Verkehrssektor. Das muss uns allen zu denken geben. Auf Ihren Vorwurf, wir hätten den Verbrenner abgeschafft, kann ich nur entgegnen: Sie haben gleichzeitig in Ihrem Antrag geschrieben, dass Sie eine CO₂-Bepreisung als wichtiges Steuerungselement sehen. Ja, das ist es auch. Dann sagen Sie den Menschen im Land aber auch, dass die fossilen Energieträger in den nächsten Jahren immer teurer werden. Dazu gehören die fossilen Brennstoffe Benzin und Diesel. All das wird teurer für die Menschen in diesem Land. Deshalb kann man vernünftigerweise nicht am Verbrenner festhalten. Wir müssen auf Elektromobilität setzen. Das ist der richtige Weg. Andere Nationen haben es uns gezeigt. (Beifall von der SPD.) Insbesondere mein Ministerium hat den ländlichen Raum im Blick. Wir wissen, dass das Auto dort ein sehr notwendiges Fortbewegungsmittel ist. Gerade deshalb kann ich Ihnen sagen, was wir wollen: Wir wollen den ÖPNV und weitere innovative Mobilitätsformen in Zukunft so gut machen, dass sich jeder vor der Benutzung des Autos die Frage stellt: Ist eine andere Mobilitätsform für mich nicht günstiger, bequemer und vielleicht auch klimaschonender? Das gelingt, wir haben es gezeigt: Mithilfe des Junge-Leute-Tickets sind die Abozahlen bei Schülerinnen und Schülern in dieser Legislaturperiode um 36 Prozent gestiegen. Schauen wir auf die gesamten Abozahlen: Sie sind in dieser Legislaturperiode sogar um 110 Prozent gestiegen - ja, auch dank des Deutschlandtickets. Dafür setzen wir uns aber auch vehement ein. Wir möchten allen Saarländerinnen und Saarländern in Sachen Mobilität mehr Auswahl und mehr Freiheiten bieten. Dafür haben wir die Mittel im Landeshaushalt seit 2019 mehr als verdreifacht. Insbesondere auf innerörtlichen Wegen wollen wir die Menschen befähigen, diese Wege sicher, komfortabel und selbstaktiv zurückzulegen. Das ist ganz nebenbei auch gut für die Gesundheit. Es belebt Stadt- und Ortszentren und kann langfristig mehr Raum für Grün-, Spiel- und Begegnungsflächen bieten. Das schafft mehr Lebensqualität. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen abschließend ein Zitat des Deutschen Ethikrates empfehlen: „Auf der politischen Ebene besteht die Aufgabe darin, die gesellschaftlichen Verhältnisse und rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass emissionsärmeres Verhalten ohne unzumutbare persönliche beziehungsweise unternehmerische Belastungen möglich ist und dass Lasten gerecht verteilt werden. Maßnahmen müssen effektiv, erforderlich und verhältnismäßig sein und demokratisch legitimiert werden. Außerdem sollten sie zeitlich vorausschauend strukturiert werden, damit Individuen und private Kollektive sich darauf einstellen können und Planungssicherheit (…) entsteht.“ Genau das ist der Weg, den wir beschritten haben und in diesem Klimaschutzkonzept gehen. Ich bin sicher, dass wir darüber noch viel miteinander statt übereinander reden. Ich stehe Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Nachfragen zum Klimaschutzkonzept zu beantworten, sehr gerne auch nachfolgend bei der Anhörung im Ausschuss. Wir haben schon viele Organisationen, Institutionen und Bürgerinnen und Bürger beteiligt. In den Foren erfahren wir gerade einen sehr hohen Zuspruch. Die Menschen in diesem Land wollen Klimaschutz, sie interessieren sich für Klimaschutz und nehmen uns zu Recht in die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Lebensqualität in unserer Heimat für uns und die nachfolgenden Generationen, also für alle Menschen hier gut bleibt. Lassen Sie uns bitte gemeinsam daran arbeiten. Wir sind auf einem richtig guten Weg. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Ich danke der Ministerin für die Begründung des Antrages und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun Herr Roland Theis von der CDU ‑ Landtagsfraktion.
Theis CDU
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich bin Ihnen dankbar - lassen Sie mich das zu Beginn meiner Wortmeldung zum Ausdruck bringen -, dass Sie noch mal auf unseren Antrag zur Halbzeitbilanz dieser Landesregierung eingegangen sind. Ich habe es als einigermaßen befremdlich empfunden - das will ich so offen sagen -, dass sich die saarländische Landesregierung völlig wegduckt und kein Wort dazu sagt, wenn das Parlament Halbzeitbilanz zieht. Immerhin ist es die letzte Halbzeitbilanz einer SPD-Alleinregierung im Saarland. Ich finde es einigermaßen respektlos gegenüber der parlamentarischen Arbeit, dass das Parlament ohne die Regierung diskutieren darf. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, war keine Sternstunde des saarländischen Landtags. Deshalb ist es gut, dass wir jetzt darüber sprechen können. (Beifall von der CDU.) Es ist keine Majestätsbeleidigung, wenn eine Opposition ihrer verfassungsmäßigen Aufgabe nachkommt, die Regierung zu kontrollieren, im Gegenteil: Die Saarländerinnen und Saarländer haben einen Anspruch darauf, dass sich eine Landesregierung der Debatte nicht nur im geschützten Raum der Pressekonferenz stellt, sondern im Parlament. In einem Ausschnitt davon werden wir das in diesem leider nur halben Modul der Redezeit - wie wir es zusammen vereinbart haben - tun. Gemeinsames Ziel ist der Klimaschutz. So weit sind wir uns einig. Im Weg, in den Prinzipien und in der handwerklichen Umsetzung sind wir es nicht. Ich will aber das Gemeinsame vorwegschicken, denn wir haben als CDU-Fraktion bereits im Jahr 2023 eigene Vorschläge in diesem Haus gemacht. Ich bin froh, dass es trotz der intuitiven Abwehrreaktion des damaligen und heutigen SPD-Fraktionsvorsitzenden bei einigen wenigen Themen gelungen ist, beispielsweise bei der Regulierung der Photovoltaik im Saarland, Wege zu gehen, die denen entsprechen, die wir vorgeschlagen haben. Das ist gut, das gehen wir mit und das benennen wir auch als gemeinsamen Fortschritt. Andere, sehr geehrte Frau Ministerin, leider nicht. Das betrifft insbesondere die Klimaanpassungen. Sie und wir alle wissen: Das Saarland will, soll und muss einen lokalen Beitrag zu unserer globalen Verantwortung in Sachen Klimaschutz leisten. Für die Fragen der Klimaanpassung haben wir aber nicht nur einen Beitrag zu leisten, sondern sind in der Pflicht, das hinzubekommen, dafür zu sorgen, dass unsere Infrastrukturen, unser Land und unsere Kommunen für den Klimawandel fit werden. Ganz wesentliche Akteure dabei sind die Städte und Gemeinden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, von runden Tischen allein wird da nichts vorwärtsgehen. Was es tatsächlich braucht, das ist die Erfüllung der Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindetags, die Klimaanpassung zur Pflichtaufgabe der Kommunen zu machen. Das haben wir schon vor Jahr und Tag gefordert. Würden wir das tun, könnten wir tatsächlich vom Reden ins Handeln kommen. Die Kommunen jedenfalls stehen bereit, sie wollen das tun. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass sie nun auch in die Lage versetzt werden, das tun zu können, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU.) (Abg. Theis (CDU)) Ich will auf einen grundsätzlichen Unterschied eingehen, der offensichtlich wird, wenn hier über Klimaschutz gesprochen wird. Das wurde ja gerade zum Ende Ihres Beitrags wieder deutlich. Es geht mir um das Prinzip, wie man Klimaschutz betreibt, auf welche Instrumente man setzt. Es geht darum, ob man auf das Ordnungsrecht setzt oder ob man auf andere Instrumente setzt. Diesbezüglich sind wir uns nicht einig: Wir setzen, das gestehe ich ein, stärker, als Sie es tun, auf Anreize, ja, auch auf Bepreisung. Natürlich wissen die Menschen, dass eine stärkere CO₂-Bepreisung auch an der Zapfsäule etwas kostet. Für wie blöd halten Sie die Leute eigentlich? Glauben Sie, das verstehen sie nicht, nur weil wir das nicht jedes Mal aufs Neue auf das Plakat schreiben? Natürlich bedeutet die Forcierung des CO₂-Preises auch eine Verteuerung fossiler Energie. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ‑ ‑
Christina Baltes
Herr Theis, das Wort „blöd“ sollten Sie hier bitte nicht benutzen.
Theis CDU
Ah ja, das werde ich mir merken. - Aber, sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, ich fahre dann einfach einmal fort, ohne das Wort „blöd“ zu benutzen. Es werden mir gewiss Synonyme einfallen. - Wir setzen also, meine sehr verehrten Damen und Herren, auf einen anderen Weg, das gilt auch für die Verkehrswende. Liebe Frau Berg, Sie sagten vorhin, wir würden den Menschen Angst machen. Ich will Ihnen sagen, was den Menschen wirklich Angst macht, und ich zitiere dazu einmal Sie selbst aus Ihrer Pressekonferenz im vergangenen Sommer: Wir wollen Veränderungen im Verhalten der Menschen erreichen. Wir wollen direkt in die Lebensrealität der Menschen eingreifen. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, das macht den Leuten Angst! Es macht den Menschen Angst, dass Sie ihnen unmittelbar und direkt vorschreiben wollen, wie sie zu leben haben. Es macht ihnen Angst, dass Sie das tun, ohne die Lebensrealität im Saarland anzuerkennen, dass gerade im ländlichen Raum Freiheit auf vier Rädern daherkommt. Diese Freiheit lassen wir uns aber nicht nehmen. Sie machen eine Politik gegen das Auto, damit tun Sie dem Klimaschutz gerade keinen Gefallen. (Beifall von der CDU.) Ich will Ihnen an einem Beispiel zeigen, wie widersinnig das ist: Uns ist im vergangenen Umweltausschuss gelungen, ein Thema herauszuarbeiten, das mir vorher gar nicht so bewusst war: Sie wollen den motorisierten Individualverkehr auf 40 Prozent reduzieren - nachdem die Saarbrücker Zeitung auf diesen, ich nenne es einmal so, „Fauxpas“ in Ihrer Pressekonferenz hingewiesen hat, haben Sie es ja geschafft, das noch zu korrigieren zu „auf 40 Prozent“ -, und Sie wollen in diesem Zuge auch den motorisierten Individualverkehr, der elektrisch betrieben wird, reduzieren. Das meint auch denjenigen, der mit dem Tesla oder einem anderen Elektrofahrzeug auf die Arbeit fährt; auch dessen Wege wollen Sie sozusagen kürzen. Das ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Ausprägung genau dieser Ideologie, die widersinnig ist. Wir wollen den Menschen nicht vorschreiben, wie sie zu leben haben. Wir wollen dafür sorgen, dass die Menschen ihr Leben so leben können, dass es klimaneutral ist. Das aber geht nicht mit Verboten, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von der CDU.) Gestatten Sie mir, in den letzten 2 Minuten dieses Beitrags nun noch ein Thema anzusprechen, das mich wirklich umtreibt. Sie schreiben, und das trifft auch zu, dass die Ziele, die wir uns hier gesetzt haben, die Ziele, die Sie sich hier setzen, nur erreicht werden können, wenn die Transformation zum grünen Stahl gelingt. Damit haben Sie Recht: Das wird nur unter dieser Bedingung funktionieren. Deshalb bereitet es mir Sorge, dass eine notwendige Bedingung dieser Transformation, die zeitnahe Wasserstoffversorgung der saarländischen Industrie, leider nicht die erforderliche Unterstützung erhält. Notwendige Voraussetzung dafür ist nämlich, dass die grenzüberschreitenden Wasserstoffprojekte in Carling bis 2027 Realität werden. Seit dem Frühjahr dieses Jahres, seit April dieses Jahres, wissen wir durch Alarmsignale aus den Gewerkschaften, aus den Unternehmen in Frankreich, aus Paris, dass diesem Projekt in Carling leider nicht die Priorität der französischen Regierung zugeordnet wird. Leider müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass das Projekt auch wenig politische Unterstützung aus dem Saarland erfährt. Es gibt gerade einmal ein Schreiben der Wasserstoffagentur nach Paris, in dem mitgeteilt wird, das Projekt habe doch grenzüberschreitende Relevanz. Es gab bisher aber keinen Ministerbesuch. Nun hat Herr Barke ja angekündigt, es gäbe im November einen Termin im französischen Energieministerium. Dazu höre ich aber aus Paris - vielleicht könnte der Minister, so er denn da wäre, dazu auch etwas sagen -, dass es keinen Termin im Energieministerium gebe, auch keine Einladung ins französische Energieministerium, sondern eine Einladung des Pariser Büros an Vertreter des französischen Energieministeriums. Das hört sich zwar ähnlich an, ist aber der Unterschied zwischen „ich bin bei Mick Jagger auf den Geburtstag eingeladen“ und „ich habe Mick Jagger zum Geburtstag eingeladen“. Das (Abg. Theis (CDU)) eine wäre eine Riesennummer, das andere kann jeder sagen. (Sprechen bei CDU und SPD.) Indem Sie in dieser Frage, bei der es um Zehntausende Arbeitsplätze in diesem Land geht, den Menschen ein X für ein U vormachen, erweisen Sie der saarländischen Industrie und damit dem Wohlstand in diesem Land, aber auch dem Klimaschutz einen Bärendienst.
Christina Baltes
Herr Theis, Ihre Redezeit wäre jetzt ‑ ‑
Theis CDU
Das machen wir aber nicht mit, meine sehr verehrten Damen und Herren! - Herzlichen Dank, Frau Vizepräsidentin.
Christina Baltes
Nein, hören Sie mir doch mal zu! Ihre Redezeit wäre zu Ende, aber die Regierung hat überzogen und Ihnen stünden noch 9 Minuten und 30 Sekunden zu. (Zurufe von der CDU. - Abg. Toscani (CDU): Das hätten Sie vorher sagen müssen! - Abg. Theis (CDU): Sagen Sie das das nächste Mal früher!) Also, Sie müssen mich hier nicht maßregeln. Ganz bestimmt nicht. (Zuruf von der CDU: Dann machen Sie doch Ihren Job richtig! - Heftige Zurufe von der SPD.) Ich mache ihn richtig. Ich glaube, es reicht jetzt. (Zurufe des Abgeordneten Commerçon (SPD).) Ich bitte jetzt um Ruhe! (Sprechen. - Abg. Commerçon (SPD): Es reicht jetzt wirklich!) Wir fahren mit der Sitzung fort. Ihnen stehen noch 9 Minuten und 30 Sekunden zu, Sie können gerne davon noch Gebrauch machen. - Als nächster Redner hat von der AfD-Fraktion Herr Christoph Schaufert das Wort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Klimaschutz ist in diesen Tagen ja fast schon ein nostalgisches Thema. Was vor Kurzem noch das Thema Klimaschutz bei Ihnen war, ist heute notgedrungen und vom Wähler getrieben die Migrationspolitik. Gerade die CDU zeigt sich insoweit thematisch und moralisch besonders flexibel, dazu findet sich nachher noch ein wenig mehr auf der Tagesordnung. Aber beiden Themen, dem Thema Migration und dem Thema Klimaschutz, gemeinsam ist etwas, das auch darüber hinaus in der Politik oft gilt: Die AfD ist nicht extrem rechts, vielmehr hat die AfD extrem oft Recht. Die hier vorgeschlagene Gesetzesänderung, wonach die bislang festgeschriebene Reduzierung von 55 Prozent auf 65 Prozent zu erhöhen sei, ist im Grunde hinsichtlich der Zahl ziemlich egal. Denn der Weg, der mit Ihrer Politik der überbordenden Bürokratie und gepaart mit dem vollkommen überzogenen Klimaschutz, dem Atomausstieg und den fast unbezahlbaren Energiepreisen in Deutschland bislang schon beschritten wird, ist doch ohnehin der Weg zum 100 ‑ Prozent-Ziel: 100 Prozent Einsparung von CO₂ in der deutschen Industrie und im deutschen produzierenden Gewerbe. Denn machen wir so weiter, wird in Deutschland bald von Industrie und produzierendem Gewerbe nichts mehr übrig sein. Infolge Ihrer ideologischen Klimapolitik haben wir uns letztlich selbst in unvorstellbarem Maße durch Vertreiben der Industrie verarmt. Alle Ihre tollen Ideen zur CO₂-Reduktion sind beispielsweise ohne Atomkraft nicht einmal wirklich rechenbar, geschweige denn in der Praxis realisierbar. Sie verlagern lediglich sowohl das CO₂ als auch den Wohlstand ins Ausland. Das CO₂ wird dennoch freigesetzt, eben andernorts auf der Welt, allerdings haben wir wirtschaftlich nichts mehr davon, gar nichts mehr. Es war, ist und bleibt ein absoluter Irrweg, es ist geradezu Irrsinn zu denken, dass das Weltklima in Deutschland gerettet werden könnte. Da hilft auch dieser jakobinische Eifer, der dabei von Ihnen an den Tag gelegt wird, nichts. Schauen wir uns nur einmal - das beschreibt im Grunde alles - die Meldungen der letzten Zeit an, die Meldungen von gestern: Ford, ZF, Michelin - das haben wir alles noch gut in Erinnerung. Nun hat aber VW gestern den Tarifvertrag gekündigt und damit auch die Beschäftigungsgarantie, und das Unternehmen will und muss über kurz oder lang zwei Werke wegen Absatzproblemen schließen. Grund: Man hat, wie politisch-ideologisch gewollt, im Zuge des Klimathemas auf die E-Karte gesetzt. Wie sagte dazu dieser Tage der Automobilexperte Professor Dudenhöffer in einem n-tv-Interview: Wir „haben kein VW Problem, sondern ein Deutschland-Problem“. Hier nun auch noch ein Ceterum censeo, damit später niemand sagen kann, er hätte so etwas noch nie gehört oder das erahnen können: Ihre Idee zum grünen Stahl mit Wasserstoff führt definitiv zum endgültigen Aus der saarländischen Stahlindustrie. Es wäre, solange (Abg. Schaufert (AfD)) wir noch ein wenig Industrie haben, die übrigens unseren Wohlstand generiert, daher anzuraten, den überzogenen grün-rot-ideologischen Klimaschutz ein wenig in die Mottenkiste verschwinden zu lassen und die Deindustrialisierung nicht noch weiter zu forcieren. Denn davon hat wahrlich niemand etwas und schon gar nicht profitiert das Klima davon. - Wir lehnen sowohl die Gesetzesänderung als auch die vorgelegte Erstfassung des Klimaschutzkonzeptes ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
Christina Baltes
Danke, Herr Schaufert. - Als nächste Rednerin hat nun Frau Kira Braun von der SPD-Landtagsfraktion das Wort.
Kira Braun SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Im vergangenen Sommer haben wir das erste Saarländische Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht. Damit haben wir erstmals klare Ziele für den Klimaschutz gesetzlich formuliert. Deren Grundlage waren jedoch Energie- und CO₂-Bilanzen, die sich, wie wir inzwischen wissen, als fehlerhaft herausgestellt haben. Der tatsächliche Ausstoß von Treibhausgasen ist deutlich niedriger als ursprünglich angenommen. Genau deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es auch nur folgerichtig, dass wir das Gesetz heute anpassen. Ich will es an der Stelle positiv formulieren: Die neue Ausgangslage bietet uns die Möglichkeit, ambitionierter zu werden. Deswegen werden wir das Minderungsziel zum Treibhausgasausstoß bis 2030 auf 65 Prozent erhöhen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Schritt ist nicht nur konsequent, sondern auch notwendig. Es ist unsere Aufgabe, die Weichen für eine nachhaltige und klimafreundliche Zukunft zu stellen, und das tun wir heute auch. (Beifall von der SPD.) Erlauben Sie mir folgende Bemerkung. Die heutige Debatte rund um das Klimaschutzgesetz, aber auch das Klimaschutzkonzept, ist eine solch wichtige, dass ich mir ganz persönlich wünschen würde, dass wir sie mit Unaufgeregtheit und eher an der Sache orientiert führen würden. Ambitionierter Klimaschutz braucht mehr als Worte, er braucht konkrete Maßnahmen. Deshalb freut es mich besonders, dass wir heute die Erstfassung des saarländischen Klimaschutzkonzeptes zur Stellungnahme in den zuständigen Ausschuss verweisen werden. Das Konzept enthält nicht weniger als 45 Maßnahmenbündel, die gezielt dem Klimaschutz dienen, sowie 17 weitere Maßnahmen für die Klimafolgenanpassung. An dieser Stelle möchte ich dem IZES-Institut meinen ganz herzlichen Dank aussprechen, das mit der Beratung und konzeptionellen und inhaltlichen Begleitung der Landesregierung zur Erstellung des Klimaschutzkonzeptes beauftragt war. Die Maßnahmen, die das Konzept vorsieht, konzentrieren sich vor allem auf die international festgelegten Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und nicht zuletzt den Sektor Landnutzung einschließlich Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft. Diese Sektoren sind die zentralen Stellschrauben, an denen wir drehen müssen, um unseren Beitrag zum globalen Klimaschutz zu leisten. Ein Blick in das Klimaschutzkonzept verrät aber schon, die Umsetzung dieser Vorschläge ist mit einer enormen Kraftanstrengung in allen Bereichen verbunden. Deshalb möchte ich dir, liebe Petra Berg, und deinem gesamten Team im Klimaministerium danken. Ohne euer ambitioniertes Vorgehen wäre dieser Weg so nicht erreichbar gewesen, vielen Dank euch. (Beifall von der SPD.) Das letzte Jahr hat uns aber auch gelehrt, dass Klimaschutz nur dann funktioniert, wenn er als Gemeinschaftsaufgabe verstanden wird. Schon jetzt haben viele Expertinnen und Experten der Verbände und der Wirtschaft sich eingebracht und Vorschläge erarbeitet. Doch auch alle interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger waren herzlich zur Mitarbeit eingeladen. Nach den ersten Veranstaltungen des Beteiligungsforums Klimaschutz, das in allen Landkreisen und im Regionalverband stattfindet, kann man eine erste vorsichtige Bilanz ziehen und von einem vollen Erfolg und einem tollen und auch einmaligen Mitmachprozess sprechen. (Beifall von der SPD.) Auf das größte Klimaschutzprojekt dieser Landesregierung bin ich heute Morgen in meinem Wortbeitrag schon eingegangen, den Umbau der Saar-Industrie hin zu grünem Wasserstoff. Damit, und das kann man gar nicht oft genug betonen, sichern wir mit jedem Euro, der investiert wird, sowohl Arbeitsplätze als auch unser Klima. Das ist ein wahnsinnig großer Erfolg, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Diese Umstellung zeigt: Klimaschutz ist kein abstraktes Ziel, sondern bringt konkrete Chancen für unser Bundesland mit sich. Wir wissen heute aber auch, ein zentraler Aspekt für den Erfolg von Klimaschutzmaßnahmen ist die gesellschaftliche Akzeptanz. An dieser Stelle möchte ich mir noch eine weitere Bemerkung erlauben. Lieber Herr Theis, Sie sprechen am (Abg. Braun (SPD)) laufenden Band davon, der Klimaschutz wäre nicht ambitioniert genug und wir würden nicht schnell genug vorgehen, wenn dann aber endlich konkrete Vorschläge auf dem Tisch liegen, die wir auch miteinander diskutieren können, hören wir von Ihnen: „Das ist eine Gängelei der Saarländerinnen und Saarländer“ und solche Sachen. Ich sage Ihnen eines: Das führt nicht zu einer Akzeptanz des Klimaschutzes, und vor allem zeigt es, dass man es Ihnen überhaupt nicht recht machen kann. Denn Ihnen, habe ich das Gefühl, geht es, wie ich heute Morgen betont habe, einfach darum, dagegen zu sein. Ich habe wenig konstruktive Ansätze gehört. Das, finde ich, ist der Debatte nicht ganz angemessen. (Beifall von der SPD.) Wenn wir von Akzeptanz sprechen, müssen wir mit gutem Beispiel vorangehen, und zwar dort, wo ein wesentlicher Anteil am Gesamtenergiebedarf und an den Treibhausgasemissionen liegt, nämlich im Gebäudesektor. Um die genauen Potenziale zu ermitteln, soll ein Liegenschaftsmanagement in der Landesverwaltung etabliert werden. Zusätzlich braucht es eine Sanierungsoffensive für Hochbaumaßnahmen der Landesverwaltung. So sollen die Landeseinrichtungen bis 2035 weitestgehend netto-treibhausgasneutral werden. Dazu gehört auch die möglichst vollständige Umstellung der Versorgung der öffentlichen Liegenschaften auf erneuerbare Energieträger bei Strom und Wärme. Die EMAS-Zertifizierung, wie wir sie hier auch für uns im saarländischen Landtag anstreben, soll flächendeckend in allen Landesbehörden eingeführt werden. Dazu gehört auch der Ausbau der Möglichkeiten der nachhaltigen Mobilität für Beschäftigte und das nachhaltige Beschaffungswesen. Damit gehen wir übrigens einen erfolgreichen Weg weiter, den wir schon vor über 15 Jahren hier im Saarland eingeschlagen haben, denn vor 15 Jahren wurde unsere Landeshauptstadt die erste Fairtrade-Stadt. Diese Woche durfte ich an der entsprechenden Veranstaltung im Rathausfestsaal teilnehmen. Jetzt machen wir uns auf den Weg, das erste faire Bundesland zu werden, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Wir haben es eben von Ministerin Berg gehört, das Saarland ist seit jeher ein Eigenheimland. Viele von uns kennen die Eigenheime, in denen unsere Großeltern lebten und die sie oft selbst erbaut haben. Das sind Häuser, die uns zwar sehr vertraut vorkommen, die aber mittlerweile auch in die Jahre gekommen sind. Ein Blick auf die Zahlen bestätigt diese Entwicklung. Rund 83 Prozent aller bestehenden Wohngebäude im Saarland wurden vor 1978 errichtet und weisen deswegen einen sehr, sehr hohen Sanierungsbedarf auf. Doch trotz der gestiegenen Energiepreise in den letzten Jahren beobachten wir eine eher bedenkliche Entwicklung: Die Sanierungsraten sind rückläufig. Dabei schonen wird durch Sanierung nicht nur unsere Umwelt, sondern langfristig auch den Geldbeutel. Deswegen ist es gut, dass neben den Förderprogrammen auf Bundesebene, die ja zum Teil jetzt schon zur Verfügung stehen, zum Beispiel zum Einbau klimafreundlicher Heizungen, aber auch zum Dämmen von Kellern oder Dächern, auch die Einführung einer saarländischen Förderung geprüft wird. Doch um solche Sanierungsentscheidungen - und wir wissen alle, mit wie viel finanziellem Aufwand das verbunden ist - überhaupt treffen zu können, braucht es ausreichend Informations- und Beratungsangebote. Diese sollen durch die Landeskampagne Energieberatung Saar fortgeführt und auch erweitert werden. So können Sanierungsfahrpläne erstellt und langfristig durch die Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer umgesetzt werden. Schon heute sind viele Energieberaterinnen und Energieberater, beispielsweise der Verbraucherzentrale oder auch der ARGE Solar, tagtäglich im Einsatz und leisten damit einen enorm wichtigen Beitrag zur Bewältigung dieser Mammutaufgabe. Ihnen gehört heute auch unser herzlicher Dank. (Beifall von der SPD.) Ich komme zum Schluss. Mit dem Klimaschutzkonzept liegen nun ganz unterschiedliche Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele vor, von den großen Umbrüchen in den Bereichen Industrie, Energie, Mobilität und im Gebäudesektor bis hin zu kleineren Maßnahmen wie der Stärkung des Forstmonitorings, der Sicherung des Waldumbaus oder dem Aufbau einer Plattform für zirkuläre Wirtschaft, um saarländische Unternehmen und Organisationen zu unterstützen. In den nächsten Wochen und Monaten ist es nun unsere Aufgabe, für die Zustimmung bei den Saarländerinnen und Saarländern zu werben und in eine breite Debatte miteinander einzusteigen. Ich freue mich auf die Debatte und beantrage die Verweisung des Klimaschutzkonzeptes an den zuständigen Umweltausschuss. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Frau Braun, für Ihren Redebeitrag. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Wie gesagt, es stehen den Fraktionen noch 9 Minuten und 30 Sekunden zur Verfügung. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, ich schließe die Aussprache. Zu der von der Landesregierung gemäß § 6 Absatz 4 Klimaschutzgesetz zugeleiteten Erstfassung eines Klimaschutzkonzeptes wurde die Überweisung an den Ausschuss beantragt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1126. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1126 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1070. Wer für die Annahme dieses Antrages unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1070 mit Stimmenmehrheit angenommen ist und an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD ‑ Landtagsfraktion, enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 13 der Tagesordnung: Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Erweiterung des Quereinstiegs für die Lehrämter im Saarland (Drucksache 17/1013) (Abänderungsantrag Drucksache 17/1124) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Sascha Haas das Wort. Abg. Haas (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zum Gesetz zur Erweiterung des Quereinstiegs für die Lehrämter im Saarland, Drucksache 17/1013, in seiner 27. Sitzung am 10. Juli 2024 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Angesichts des bundesweiten Mangels an qualifizierten Fachkräften hat die Kultusministerkonferenz, kurz KMK, die Empfehlung ausgesprochen, Maßnahmen zur strukturellen Ergänzung der Lehrkräftebildung unter anderem in Form von Quereinstiegsmasterstudiengängen zu treffen - ein schwieriges Wort. Derzeit liegen im Saarland noch ausreichend Bewerbungen vor, um schulformübergreifend alle Planstellen besetzen zu können. Um mit anderen Bundesländern weiterhin wettbewerbsfähig in der Akquise von Lehrkräften zu bleiben, ist jedoch eine Erhöhung der Durchlässigkeit und der Flexibilität erforderlich. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen durch folgende kurz- und mittelfristige Maßnahmen zusätzliche Zugänge zum Lehramt geschaffen werden. Zum einen werden die Möglichkeiten zum Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst erweitert, sodass neben dem Wechsel zwischen Lehramtstypen auch der Wechsel zwischen den Lehrämtern möglich sein wird. Zum anderen soll auch der Quereinstieg in einen lehramtsbezogenen Studiengang aus einem nicht lehramtsbezogenen Studiengang künftig möglich sein. (Der Redner dreht sich zu Vizepräsidentin Baltes.) Frau Vizepräsidentin, auch wenn die Anzeige gelöscht ist, habe ich trotzdem noch Redezeit?
Christina Baltes
Ja. Abg. Haas (SPD), Berichterstatter: Okay, danke. - Jetzt bin ich aus dem Konzept. (Heiterkeit und Sprechen.) Schließlich werden Anerkennungsmöglichkeiten von Abschlüssen aus anderen Bundesländern ausgedehnt und die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen erleichtert. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf gelesen und entschieden, eine umfangreiche Anhörung unter Hinzuziehung des Ausschusses für Wissenschaft durchzuführen. Neben den Akteuren aus dem schulischen Bereich waren auch die Hochschulen im Saarland eingeladen, sich zum Gesetzentwurf zu äußern. Ein Abänderungsantrag der SPD-Fraktion wurde einstimmig in Abwesenheit der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der CDU-Fraktion angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, die Annahme des Gesetzes zur Erweiterung des Quereinstiegs für die Lehrämter im Saarland unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Ich danke dem Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. - Das Wort hat nun von der CDU ‑ Landtagsfraktion Herr Frank Wagner.
Frank Wagner CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben aktuell in Deutschland einen riesigen Fachkräftemangel, der sich quer durch sehr viele Berufsbereiche zieht und der auch nicht vor den Bildungseinrichtungen, sprich Kita und Schule, haltmacht. Der Lehrermangel bleibt auch im Schuljahr 2024/2025 das größte Problem in vielen Bundesländern, auch im Saarland. Die Schülerzahlen steigen, eigentlich ein gutes Signal. Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für Lehrerstellen im Saarland sinkt, in anderen Bundesländern auch. Ich will die aktuelle Zahl im Saarland nennen, damit klar ist, über welchen Umfang wir sprechen: 2.300 zusätzliche Schüler wurden in diesem Schuljahr eingeschult, das entspricht ungefähr 150 zusätzlichen Klassen. Gott sei Dank konnte in diesem Schuljahr im Saarland jede Lehrerstelle besetzt werden. Gerade so noch einmal gut gegangen. Wir befinden uns natürlich in Konkurrenz mit anderen Bundesländern, deshalb ist es wichtig, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Ein großes Problem ist aktuell auch die mobile Reserve. Ich spreche vor allem die mobile Reserve im Bereich der Grundschulen an, die zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich schon leergefegt ist. Eine mögliche Krankheitswelle - in den vergangenen Jahren hat man das immer wieder gesehen - wird sich vielleicht wieder um die Herbstferien abzeichnen, und dann ist das sehr problematisch. Von daher begrüßen wir, das möchte ich wirklich ausdrücklich herausarbeiten, dass die Landesregierung endlich konkret etwas gegen den Lehrermangel tut. Der Quereinstieg, der Q-Master, ist eine Möglichkeit, diese akute Lehrernot an den saarländischen Schulen zu lindern. Jedoch ist es nur die zweitbeste Lösung und die sollte auch nur kurzfristig sein. Es braucht Modelle, die dem anstehenden Lehrermangel nachhaltig begegnen. Uns ist sehr wichtig, zeitgleich die Qualität der Lehre nicht zu reduzieren, sondern an der Qualität festzuhalten. Quereinsteiger sorgen zwar für kurzfristige Entlastung, gut ausgebildete Lehrer sollten aber der Regelfall sein. Deshalb müssen wir schauen, dass hier nicht zwei Personengruppen gegeneinander ausgespielt werden und dass es keine Konkurrenzsituation gibt. Vor allem ist es in der Ausbildung wichtig, dass der fachwissenschaftliche und der fachdidaktische Bereich gleichermaßen behandelt werden. Das ist nicht ganz so einfach. Wir fordern deshalb die Landesregierung zu einem sensiblen Umgang mit diesem Q-Master auf und vor allem dazu, die eben angesprochene fachdidaktische Ausbildung mit in den Blick zu nehmen. Das gilt sowohl für die erste Ausbildungsphase als auch für den Vorbereitungsdienst. Wir stellen uns schon die Frage, wann der pädagogische und der fachdidaktische Teil mit bearbeitet werden. Es müssen entsprechende Lösungen erarbeitet werden. Ebenfalls sehr wichtig ist die Steuerung der Lehrkrafteinstellung. Ich habe es eben angesprochen, es darf nicht zu einer Konkurrenzsituation mit den bisher in zwei Fächern ausgebildeten Lehrkräften und den Quereinsteigern kommen. Von daher muss genau hingeschaut werden, dass nicht plötzlich ein Überhang auf der einen Seite, im Bereich der Quereinsteiger, vorherrscht, es muss frühzeitig reagiert werden. Für uns ist es wichtig, dass jetzt ein durchdachtes Fachkräftekonzept auf den Weg gebracht wird, und zwar für alle Schulformen. Es ist teilweise sehr unterschiedlich, was bedacht werden muss, das haben wir auch in der Anhörung von verschiedenen Stellen gehört. Wir fordern eine echte Fachkräfteoffensive, die nachhaltig ist und auf das reagiert, was die Zahlen eigentlich jetzt schon andeuten. Eine Maßnahme ist, das wird immer wieder gesagt, dass wir jetzt unbedingt ein größeres Studienplatzangebot im Bereich des Grundschullehramtes brauchen. Hier ist ein Riesenmangel. Wir haben Gott sei Dank ein Studienplatzangebot, aber es reicht nicht aus. Gleichzeitig brauchen wir im Bereich der Förderschullehrkräfte endlich die Einführung eines eigenständigen Studiengangs. Wir haben schon oft darüber diskutiert, aber passiert, Frau Ministerin, ist leider noch nichts. Von daher: Bitte hier handeln. Der Vorbereitungsdienst reicht nicht, sondern wir brauchen auch den entsprechenden Studiengang Sonderpädagogik. (Beifall von der CDU.) Um dem Thema Konkurrenzsituation zu begegnen und um auch konkurrenzfähig zu sein, zwei Anmerkungen an dieser Stelle, die uns immer wieder begegnen. Wir haben viele Anrufe und E-Mails bekommen. Die zeitlichen Abläufe bei den Bewerbungsverfahren müssen endlich schneller werden. Wir sind zu langsam. Vor allem mit Blick zum direkten Nachbarn Rheinland-Pfalz merken wir immer wieder, dass dort viel früher und vorausschauender agiert wird. Dort wird sehr früh auf die Absolventen zugegangen und viele werden abgeworben. Da müssen wir unbedingt schneller werden. Ein zweiter Hinweis, der kürzlich vom Philologenverband, aber auch von anderen Verbänden, herausgearbeitet wurde: Im Bewerbungsverfahren für die Sekundarstufe II gibt es nicht mehr die Möglichkeit, sich schulformspezifisch zu bewerben, sondern nur allgemein für die weiterführenden Schulen, sprich das Kästchen „Ich (Abg. Wagner (CDU)) favorisiere das Gymnasium“ ist entfallen. Auch das ist aus unserer Sicht der völlig falsche Weg. Das wird viele abschrecken und sie werden sagen, sie gehen auf Nummer sicher und gehen in ein anderes Bundesland, wo sie sich sicher sein können, dass sie Lehrkraft im Gymnasium werden. Auch das bitte wieder überdenken! Insgesamt erscheint der vorgelegte Entwurf eher an den laufbahnrechtlichen Gegebenheiten für die Lehrämter orientiert und bedauerlicherweise weniger an einem qualitätsvollen Anspruch an die Bildung der künftigen Generation. Noch einmal, der Schwerpunkt muss wieder in die fachdidaktische Ausbildung gelegt werden und es muss vielleicht auch darüber nachgedacht werden, dass man auf das Mentoring-Programm, das sich über viele Jahre bewährt hat, wieder einen besonderen Fokus legt. Die angehenden Lehrkräfte aus dem Bereich Q-Master brauchen Unterstützung von gut ausgebildeten Lehrkräften. Noch ein Punkt. Es wurden in einigen Fächern sehr gute Erfahrungen zum Beispiel mit Diplom-Lehrern gemacht. Da hat es sich auch bewährt, dass man ein zweites Fach anbietet und das entsprechend qualifiziert, beispielsweise Arbeitslehre. Auch hier muss unbedingt die Qualifikation „Arbeitslehre“ wieder überarbeitet werden, um mit anderen Bundesländern mitzuhalten. Abschließend das Anliegen der Schwerbehindertenvertretung. Der hierzu vorgelegte Abänderungsantrag ist uns nicht weit genug gegangen. Ein Anliegen der Schwerbehindertenvertretung ist es gewesen, dass nicht die Abschlussnote alleinige Grundlage für die Eignungseinschätzung ist, sondern die Regelung des SGB IX. Da ist unseres Erachtens der Antrag nicht weit genug gegangen, von daher haben wir dem nicht zugestimmt. Ich fasse zusammen. Der Fachkräftemangel ist gewaltig, wir müssen schnell reagieren. Der Q-Master ist ein Schritt in die richtige Richtung, von daher unterstützen wir dieses Vorhaben der Landesregierung. Er geht uns aber nicht weit genug bezogen auf das, was ich eben zur Fachkräfteoffensive gesagt habe. Es muss ein nachhaltiges Konzept her, quer durch alle Schulformen. Von daher unterstützen wir das heutige Vorhaben und appellieren an die Landesregierung, dieses Fachkräfteoffensive-Paket vorzulegen. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Wagner, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat nun der Fraktionsvorsitzende Josef Dörr von der AfD-Fraktion das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Idealzustand ist, bei angemessen großen Klassen in allen Schulformen genügend Lehrer zu haben. Das ist, seit ich das kenne, seit nach dem Kriege, noch nie erreicht worden. Man hatte entweder einen richtigen Mangel, dann hat man Vertragslehrer oder musisch-technische Lehrer eingestellt. Oder man hatte zu viele Lehrer, eine sogenannte Lehrerschwemme, dann gab es einen Einstellungsstopp. Aber das Gleichgewicht hat man bisher noch nie gefunden. Im Augenblick paart sich das auch noch mit einem allgemeinen Fachkräftemangel. Insofern kann man jetzt der Bildungsministerin auch keinen Vorwurf machen, dass wir Quereinsteiger brauchen. Nun sollten diese Quereinsteiger, diese Lehrpersonen, die nicht die volle Ausbildung haben, wenn sie eingestellt werden, auch die Möglichkeit einer Nachqualifizierung haben. Es wäre sehr wichtig, dass das mitbedacht wird. Was Herr Wagner eben hier angesprochen hat, dass auch Förderschul-Lehrpersonen hier im Saarland ausgebildet werden, haben wir schon vor zig Jahren gefordert. Die sind bisher in Stuttgart, Tübingen, Mainz und in Landau ausgebildet worden. Ich habe eine solche Ausbildung ja selber erlebt und es war nichts dabei, was wir nicht hier im Saarland mit unseren eigenen Leuten hätten machen können, zumal wir eine angesehene Universitätsklinik haben, wo diese Ausbildung oder Teile der Ausbildung angegliedert werden könnten. Um diese Situation, die wir jetzt haben, zu vermeiden, muss man den Lehrberuf attraktiver gestalten. Es sind schon ein paar Dinge angeführt worden, zunächst die Schnelligkeit der Einstellung. Dann gehört natürlich auch die Besoldung dazu. Da müssen wir aufpassen, dass wir nicht schwächer besolden als Nachbarländer, als Rheinland-Pfalz zum Beispiel. Von Homburg nach Zweibrücken ist es ja nicht weit. Es geht auch um Ermäßigung von Funktionsstunden, Schulleitungsstunden und so weiter, wie gesagt, in vielen Bereichen muss man den Lehrberuf attraktiver machen. Das ist eine große Aufgabe. Jetzt wird dieses Quereinsteiger-Modell vorgeschlagen. Weil kein besseres da ist, sind wir auch dafür. - Herzlichen Dank! (Beifall von der AfD.)
Christina Baltes
Danke, Herr Dörr, für Ihren Redebeitrag. - Als nächste Rednerin hat nun das Wort von der SPD-Landtagsfraktion Frau Julia Harenz.
Julia Harenz SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute spielt Bildung mehr denn je eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen. Gleichzeitig sehen wir uns mit einem zunehmenden Fachkräftemangel konfrontiert, der auch im Bildungssektor spürbar ist. Wir brauchen qualifizierte Lehrkräfte, die unseren Kindern und Jugendlichen sowohl Fachwissen als auch demokratische Werte vermitteln. Mit der Erweiterung des Quereinstiegs gewinnen wir noch mehr qualifizierte Lehrkräfte, die wir dringend brauchen. Diese Erweiterung ist nötig, um das System Schule auch in Zukunft am Laufen zu halten und um unsere Lehrkräfte, die bereits jetzt in den Schulen sind, zu entlasten. - Vielen Dank für Ihre Arbeit. (Beifall von der SPD.) Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz bezeichnet die derzeitige Situation auf dem Lehrkräftemarkt als historische Herausforderung. Machen wir uns nichts vor, diese Herausforderung ist mit den grundständig ausgebildeten Lehrkräften nicht zu bewältigen. Mit diesem Gesetz erweitert das Bildungsministerium die Zugangsmöglichkeiten zum Lehrerberuf und bildet heute schon die Fachkräfte von morgen aus. Ein Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, fachlich hoch qualifizierte Akademiker und Akademikerinnen didaktisch und methodisch so weiterzubilden, dass sie ihr Wissen auch adressatengerecht an die Schülerinnen und Schüler vermitteln können. Im Q-Master belegen die Quereinstiegsanwärter und -anwärterinnen dieselben bildungswissenschaftlichen Veranstaltungen wie die klassischen Lehramtsstudierenden. Damit sichern wir die Qualität, auf die die CDU-Fraktion eben eingegangen ist. Es ist nun einmal wichtig, dass die neuen Quereinstiegsanwärter*innen nicht nur ihr Fachwissen haben, sondern das Ganze auch vermitteln können. Deshalb müssen sie, was das angeht, genau das Gleiche machen wie auch die grundständig ausgebildeten Lehrkräfte. Mit dem Quereinstieg bringen Fachkräfte aus verschiedenen Berufsfeldern wertvolle Erfahrungen und Kenntnisse in unsere Klassenzimmer. Sie bereichern das Lehrerkollegium und fördern somit auch die bestmögliche Unterstützung der Schülerinnen und Schüler. Sie bringen praktische Erfahrungen mit, die sie dann direkt an die Schülerinnen und Schüler weitergeben. Sie bereichern den Unterricht mit realen Einblicken aus ihren Fachgebieten und schlagen eine Brücke zwischen Theorie und Praxis. Sie sehen also, vom Quereinstieg profitieren alle, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Die Anhörung hat gezeigt, dass wir mit diesem Entwurf auf dem richtigen Weg sind. Vielen Dank an dieser Stelle auch an alle, die anwesend waren oder sich durch ihre Stellungnahme am Prozess beteiligt haben. Die Mitarbeitenden des Bildungsministeriums haben viel Arbeit und Mühe in den Entwurf gesteckt, um den Quereinstieg sinnvoll und qualitativ hochwertig zu gestalten. Vielen Dank daher auch an dich, liebe Christine, und an dein Team. (Beifall von der SPD.) Dr. Marcus Hahn vom Saarländischen Philologenverband hat in der Anhörung betont, dass sich das Saarland mit diesem Entwurf zum Quereinstieg positiv von anderen Bundesländern abhebt. Die meisten Verbände und Organisationen begrüßen das Vorhaben. Die Arbeitskammer zum Beispiel sieht die Maßnahmen des Gesetzesentwurfs als effektive Antwort auf den Lehrkräftemangel. Vor allem die erweiterten Möglichkeiten für die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die sich nicht für den traditionellen Weg des Lehramtsstudiums entschieden haben, sieht die Arbeitskammer positiv. Die Doppelfachregelung oder der Quereinstieg nach einem nicht-lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang können laut Arbeitskammer die Attraktivität des Lehrerberufs steigern. Meine Damen und Herren, genau das wollen wir doch erreichen: mehr gut ausgebildete, qualifizierte Lehrkräfte in unserem System. Warum sollte sich jemand, der Kunstgeschichte studiert hat, nicht noch umentscheiden können und nach dem Bachelor in den Lehramtsstudiengang einsteigen? Er erhält dort alle notwendigen bildungswissenschaftlichen Kompetenzen, die er für das Unterrichten braucht, und kann sein Fachwissen gezielt im Unterricht einbringen. Die Option des Quereinstiegs ist ein wichtiger Baustein, der hilft, die Lücke im Lehrkräftemarkt zu verringern oder sogar zu schließen. Das ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Gewinnung neuer Lehrkräfte. (Beifall von der SPD.) Neben der Idee des Q-Masters wird auch die Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse positiv erwähnt, zum Beispiel von der GEW. In der Anhörung forderte die GEW, dass die Verfahren nicht nur vereinfacht, sondern auch beschleunigt werden müssen. Der Stellvertretende Landesvorsitzende des SLLV begrüßte ebenfalls die Maßnahmen, betonte aber auch, dass es neben dem Quereinstieg weitere Strategien gegen den Fachkräftemangel brauche. Das, meine Damen und Herren, sehen wir genauso. Deshalb will ich betonen, dass die Erweiterung des Seiten- und Quereinstiegs nur ein Teil des Fünf-Punkte-Plans der Landesregierung für die Lehrkräftegewinnung ist. Auch ich bin für weitere Maßnahmen, denke aber, dass (Abg. Harenz (SPD)) man dieses Paket an Möglichkeiten erst mal als einen wichtigen Schritt für die Gewinnung neuer Lehrkräfte anerkennen darf. Zu diesem Paket gehört die Groß- beziehungsweise Doppelfachregelung. Diese wurde in der Anhörung teilweise kritisiert. Mit der Groß- beziehungsweise Doppelfachregelung besteht die Möglichkeit, durch zwei Schwerpunkte in einem Fach kein weiteres lehramtsbezogenes Fach mehr studieren zu müssen. So sind dann Fächerkombination wie Französisch/Französisch möglich, wobei der zweite Schwerpunkt ein sprachsensibler Unterricht in Französisch sein könnte. Wir können nämlich nicht erwarten, dass die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger Bildungswissenschaften und ein zweites Fach im gleichen Umfang studieren wie diejenigen, die ein grundständiges Studium absolvieren, nur eben in viel kürzerer Zeit. Das funktioniert nicht. Manche Fächer bieten schulfachtechnisch gesehen mehr Synergieeffekte als andere. Wir benötigen in der Schule aber alle Fächer, und deshalb ist es auch gut, dass mit der Groß- und Doppelfachregelung für diejenigen, für die kein zweites Bedarfsfach in Frage kommt, eine Lösung geschaffen wird. Besonders die Option der Doppelfächer in Bildender Kunst als Mangelfach hat für den Fachverband für Kunstpädagogik Vorteile. Letzte Woche noch konnte man in der SZ lesen, dass sich einige darüber sorgen, dass der Musikunterricht aus den Schulen verschwinden könnte. Genau da setzen wir an. Mit diesem Entwurf stellen wir sicher, dass es weiterhin einen hochwertigen Musikunterricht an unseren Schulen geben wird und dass ausreichend Fachkräfte, die die musische Bildung an unsere Kinder vermitteln, vorhanden sind. Wer sich für den Quereinstieg Musik im Lehramtsstudiengang entscheidet, kann ebenso von dieser Doppelfachregelung profitieren. Die GEW hat gefordert, die Maßnahmen fortlaufend zu evaluieren. Das tut die Universität. Damit die Qualität des Q-Masters sichergestellt wird, begleitet die Universität das Vorhaben wissenschaftlich. Wir werden anhand empirischer Daten überprüfen können, ob der Q-Master qualitativ gut ausgebildete Fachkräfte hervorbringt oder ob nachgesteuert werden muss. Selbstverständlich ist weiterhin das Hauptziel, genügend junge Leute für eine grundständige Lehramtsausbildung zu begeistern. Sehen Sie diesen Gesetzentwurf als Ergänzung in Bedarfsfächern, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Ich möchte noch kurz auf die Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung eingehen. Aufgrund dieser Stellungnahme weisen wir in unserem Abänderungsantrag ausdrücklich darauf hin, dass die Eignung als Auswahlkriterium bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen hervorgehoben wird. Schwerbehinderte Menschen sind im Auswahlverfahren des Quereinstiegs in den Vorbereitungsdienst zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. So erhalten sie die Möglichkeit, sich zu präsentieren, ihre Situation darzulegen und mögliche Vorbehalte auszuräumen. Zum 1. August 2024 wurden 60 neue Planstellen geschaffen. Zu Beginn des Schuljahres haben wir über alle Schulformen hinweg 201 Lehrkräfte mehr als zum Ende des letzten Schuljahres. Um diese zusätzlichen Planstellen besetzen zu können, benötigt es ausreichend Lehrkräfte. Mehr Lehrkräfte, mehr Vielfalt und ein breiteres Fachwissen in den saarländischen Klassenzimmern - geben Sie dem eine Chance und lassen Sie den Q-Master schon im nächsten Monat starten. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag und dem Gesetzentwurf in Zweiter Lesung. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Frau Harenz, für Ihren Redebeitrag. Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. - Das Wort hat nun die Ministerin für Bildung und Kultur, Frau Christine Streichert-Clivot, für die Regierung.
Christine Ursula Streichert-Clivot
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Saarländerinnen und Saarländer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Und vor allem liebe Gäste! Ich freue mich sehr, heute Vertreter*innen meines Hauses begrüßen zu dürfen, die maßgeblich an diesem Gesetzentwurf mitgewirkt haben. Ich glaube, es ist ein schöner Abschluss zu sehen, wie die Debatte in diesem Hohen Hause zu diesem Thema geführt wird. Ich will mich zunächst für die positive Konnotation und vor allem für die positive Wertung dessen, was das Gesetz zum Ziel hat, bedanken. Ich glaube, wir gehen hier heute einen entscheidenden Schritt für die Zukunft der Bildung und für die Fachkräftesicherung im Saarland. Sie wissen, dass wir in Zeiten des Wandels leben, politisch, gesellschaftlich und auch technologisch. Unsere Welt verändert sich rapide. Nicht zuletzt spüren das Lehrerinnen und Lehrer, spüren es Schülerinnen und Schüler. Für uns als SPD-geführte Landesregierung hat Bildung höchste Priorität. Das wird von Dritten so bestätigt. Ich glaube, es lohnt, einen Blick auf diese Rückmeldungen zu werfen. Wir liegen auf Platz 5 im bundesweiten Vergleich bezüglich der Zufriedenheit in unseren Schulen - so das ifo Bildungsbarometer. Es ist eine Meinungsumfrage, in der es darum geht, die Arbeit der Schulen zu bewerten. Das Institut für Neue Soziale Marktwirtschaft ist sicherlich kein Institut, das sehr stark in die sozialdemokratische Richtung geht, aber mit dem Bildungsmonitor können sie schon seit vielen Jahren Vergleiche machen. Sie haben für die letzten zehn Jahre ein Dynamik-Ranking erstellt, in dem das Saarland auf Platz 1 liegt, im Übrigen vor dem gerne zitierten und befreundeten Bundesland Hamburg, das mit Sicherheit sehr viele Entwicklungen anstößt, auf die wir schauen können. Platz 1 im Dynamik-Ranking bedeutet für uns, dass wir eine enorme Entwicklung in den letzten zehn Jahren hingelegt haben. Ich zitiere an dieser Stelle, um die Brücke zu der Diskussion von heute Morgen zu schlagen: Das Saarland weist Bildung im öffentlichen Ausgabeverhalten im Vergleich der Bundesländer die höchste Priorität zu. - Ich ergänze an der Stelle: Im Grundschulbereich liegen wir mit 9.100 Euro bei den Ausgaben 1,4-mal so hoch wie die gesamtstaatlichen Ausgaben. - Mit Blick auf unsere Schulen setzen wir klare Prioritäten bei den Kleinsten und bei den Jüngsten, sowohl im Kitabereich als auch im Grundschulbereich. Ich glaube, das kann sich sehen lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Wenn wir uns die Zahlen des Bildungsbarometers angucken, ist es eine Bewertung des Engagements der Kolleginnen und Kollegen an unseren Schulen. Es geht um die Zufriedenheit mit der Arbeit der Schulen. Diese wird von den Saarländerinnen und Saarländern wertgeschätzt und das ist eine unheimlich schöne Feststellung. Auch die kontinuierliche Erhöhung des Bildungsetats mit der Unterstützung dieses Hohen Hauses, dem kontinuierlichen Aufbau von Stellen im Lehrerbereich - fraktionsübergreifend vorangetragen - zeigt, dass wir mit den verschiedensten Entwicklungen, was die Bedarfe unserer Schulen angeht, auf einem guten Weg sind. Aber wir wollen hier nicht innehalten. Bildung ist der Schlüssel zur Bewältigung vieler Herausforderungen, die durch die Transformation unseres Wirtschafts- und Gesellschaftssystems entstehen. Dass wir das gemeinsam und mutig gestalten wollen, gehört für mich dazu. Es ist nicht nur eine Frage technischer Anpassungen oder administrativer Weichenstellungen, es ist auch und vor allem eine Frage der Haltung. Wie können wir dafür sorgen, dass unsere Schulen Orte der Zukunft werden, die junge Menschen nicht nur auf die Welt von morgen vorbereiten, sondern sie ermutigen, diese Welt selbstbewusst, kreativ und frei mitzugestalten? Ein wesentlicher Baustein, um dies zu ermöglichen, ist die Fachkräftesicherung im Bildungsbereich. Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Starke Kinder und Jugendliche brauchen starke Lehrerinnen und Lehrer. Wir brauchen gut ausgebildete, motivierte, kreative und vor allem innovative Lehrerinnen und Lehrer. Wir brauchen Menschen, die im Team an Lösungen in ihrer Schule arbeiten. Wir brauchen Lehrkräfte mit verschiedenen beruflichen Hintergründen und unterschiedlichen Lebenserfahrungen. Das gilt auch für die Lehrerinnen und Lehrer, die ihre Lehramtsbefähigung im Ausland erworben haben. Heute greifen wir auf diese Ressource zurück und binden sie in der Sprachförderung ein. Das sind Menschen aus dem Ausland, die teilweise eine Fluchtbiografie haben und die unseren Schülerinnen und Schülern Deutsch beibringen. Es steht außer Frage, dass wir diese Lehrerinnen und Lehrer mit ihren Lehramtsbefähigungen genauso behandeln wie unsere europäischen Lehrerinnen und Lehrer. Die Vielfalt unserer Lehrkräfte ist eine Antwort auf die Vielfalt unserer Schülerinnen und Schüler. Da können und werden wir in Zukunft noch besser werden. Mit dem heute in Zweiter Lesung zur Verabschiedung stehenden Gesetz ermöglichen wir nicht nur neue Wege in den Lehrberuf, sondern setzen auch ein klares Zeichen. Wir öffnen das System für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die mit ihren unterschiedlichen Qualifikationen und Erfahrungen eine echte Bereicherung für unsere Schulen darstellen. Wir tun das mit hoher Qualität. Das ist für uns ein wichtiger Schritt, um der aktuellen Mangelsituation, die nicht nur im Saarland besteht, sondern bundesweit die Schulen erreicht, in bestimmten Fächern entgegenzuwirken - sei es der MINT-Bereich, seien es die künstlerischen Fächer oder sei es die heute schon angesprochene Sonderpädagogik. Dabei ist uns besonders wichtig, dass die neuen Wege nicht als Ersatz für den klassischen Lehramtsstudiengang gesehen werden, sondern als eine Ergänzung. Die Masse der Lehrerinnen und Lehrer, da darf ich Sie alle beruhigen, wird immer noch über das klassische Lehramtsstudium zu uns gelangen. Das ist gut und richtig so! Wir schaffen aber zusätzliche Möglichkeiten für all diejenigen, die sich während ihres Studiums oder nach Abschluss ihres Studiums entscheiden, den Weg in die Schule zu gehen. Ich kann Ihnen sagen: Seit wir das miteinander diskutieren, sind die Anfragen derer, die in der Schule arbeiten wollen, bei mir zahlreicher geworden. Viele haben mich angesprochen - auch einige, die wir mit dem Gesetz leider noch nicht erreichen können, weil wir Vorgaben machen, die mit einer hohen Qualifikation und einer hohen Zugangshürde zum Studium verbunden sind. Das zeigt aber, dass wir einen Nerv der Zeit treffen und dass es in unserem Umfeld Menschen gibt, die in der Schule arbeiten wollen. Das Besondere an unserem Vorhaben ist, dass wir nicht nur diese zusätzliche Möglichkeit geben, sondern dass wir zusätzlich eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis haben. Die Kolleginnen und Kollegen haben bereits kurz erläutert, was wir an der Universität vorhaben. Mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes werden weitere Meilensteine in unserer Fachkräftestrategie umgesetzt. Gemeinsam mit der Universität des Saarlandes haben wir schon im Juli angekündigt, dass bereits zu Beginn des Wintersemesters der erste Q-Master im Saarland an der Universität eingerichtet wird. Es wird ein lehramtsbezogener Doppelfach-Masterstudiengang für die Fächer Physik und Informatik sein. Wir haben den Bedarf im Fach Informatik mit selbst ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern decken können, aber wir brauchen auch in der Zukunft Expertinnen und Experten in diesem Bereich. Ich bin sehr froh, dass unter der Voraussetzung eines Masters oder eines einem Master gleichgestellten Hochschulabschlusses in diesem Bereich gearbeitet werden kann. Zum 1. Februar 2025 können Quereinsteiger für die Arbeit an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien in den Fächern Informatik, Physik, Bildende Kunst und Musik in den Vorbereitungsdienst einsteigen. Ab und an schwingt mit, dass diese Leute eine schlechtere Qualität mitbringen. Diese Menschen werden in unseren Studienseminaren auf die Arbeit in der Schule vorbereitet. Ich glaube, niemand in diesem Hohen Hause würde behaupten, dass die Studienseminare eine schlechte Arbeit machen. Ganz im Gegenteil: Dort ist viel Expertise und viel Erfahrung vorhanden. Dort kommen Menschen als Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger an, die einen Hochschulabschluss besitzen, im besten Falle von den Universitäten und Fachhochschulen hier im Land. (Beifall von der SPD.) Ich kenne die Diskussion und das Thema, dass wir eine eigene Ausbildung im Bereich der Sonderpädagogik an der Universität des Saarlandes aufbauen müssen. Das ist ein längerer Weg, kann ich Ihnen sagen. So lange können wir leider im Moment nicht warten. Deswegen bin ich froh, dass wir mit dem Gesetz schon zum 1. Februar 2025 Quereinsteiger für das Lehramt der Sonderpädagogik gewinnen. Damit werden wir auch Menschen erreichen, die bereits heute an unseren Förderschulen arbeiten. Voraussetzung dafür ist ein Hochschulabschluss im Bereich der Allgemeinen Sonderpädagogik, der Sprachtherapie, der Rehapädagogik, der Psychologie, der Heilpädagogik, der Inklusionspädagogik, der Sozialen Arbeit oder der Pädagogik der Kindheit. Aus all diesen Abschlüssen kann man wählen und sich auf den Weg in das Lehramt der Sonderpädagogik begeben. Das Studienseminar, das diese Arbeit macht, haben wir im Übrigen vor nicht allzu langer Zeit selbst eingerichtet. Denn wir haben gesagt: „Wir brauchen diese Arbeit und wir brauchen vor allem die Expertise.“ Das Studienseminar, das Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger vorbereitet, ist durch eine enge Verzahnung mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Studienseminare und des Landesseminars auch unser Motor, wenn es um inklusionspädagogische Angebote in allen Lehrämtern geht. Ich glaube also, man kann hier von sehr hoher Qualität und vor allem von einem verantwortungsbewussten Umgang mit diesem Thema sprechen. Dafür meinen herzlichen Dank an all diejenigen, die in der Ausbildung in den Lehrämtern, an den Hochschulen und in den Seminaren aktiv und unterwegs sind! (Beifall von der SPD.) Lassen Sie uns gemeinsam die Menschen finden, die mit ihrer Begeisterung in ihrem bisherigen Studium oder Beruf auch die Herzen der Schülerinnen und Schüler erreichen können! Ich glaube, gerade bei Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern ist dies der Fall. Wenn es um die Begeisterung geht, möchte ich ganz zum Schluss meinen herzlichen Dank den vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in meinem Haus aussprechen, die das Ganze juristisch geprüft haben, die mit ihrer Expertise und ihrem Einsatz in der Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsministerium im Hintergrund vieles auf den Weg gebracht haben und das immer noch tun. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen des Bildungscampus, die in der Ausbildung, Fort- und Weiterbildung nicht nur die Quereinsteiger in der Zukunft voranbringen, sondern auch die Kolleginnen und Kollegen eng begleiten, die sich im Beruf weiterentwickeln wollen. Ich danke den Hochschulen des Landes, der htw, der Universität und den künstlerischen Hochschulen, mit denen ein guter Diskurs darüber zu führen ist, wie wir Fachkräfte für unsere Schulen finden und Lehrerinnen und Lehrer gewinnen können. Wir müssen zusammen herausfinden, was in den eigenen Hochschulsystemen notwendig ist, um Wege zu öffnen. Ihnen allen gilt mein höchster Respekt für die Arbeit, die hinter den Kulissen stattfindet, damit all das, was der Landtag beschließt, schnell in die Umsetzung gehen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke Ihnen für den konstruktiven Diskurs zu diesem Gesetz. Lassen Sie uns gemeinsam den Mut aufbringen, Bildung in Zeiten des Wandels aktiv zu gestalten! Wir tun das für die Zukunft der Kinder und Jugendlichen im Land und die Zukunft unseres Landes. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihren Redebeitrag. Die Landesregierung hat die Redezeit um 4 Minuten und 30 Sekunden überzogen. Möchte noch jemand ans Rednerpult? - Dem ist nicht so. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen, ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat mit der Drucksache 17/1124 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 17/1124 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1124 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD- und AfD-Fraktion, enthalten hat sich die CDU-Fraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1013. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1013 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD ‑ , CDU ‑ und AfD ‑ Landtagsfraktion. Wir kommen zu den Punkten 14, 15 und 20 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bedrohungen unserer Sicherheit durch ungesteuerte Zuwanderung und Islamismus endlich stoppen - Wir brauchen umgehend eine echte Wende bei der Zuwanderung (Drucksache 17/1134) Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Der Anfang ist gemacht! Weitere Fortführung der Abschiebungen, Rückführungen und Remigration auch nach Syrien und Afghanistan (Drucksache 17/1130) Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Sicherheitsbehörden stärken - Terrorismus bekämpfen (Drucksache 17/1143) Zur Begründung des Antrages der CDU-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Anja Wagner-Scheid das Wort.
Anja Wagner-Scheid CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Terroranschlag von Solingen erschüttert ganz Deutschland und steht in einer Reihe mit anderen Taten islamistischer Täter wie etwa dem Mord in Mannheim an dem jungen Polizisten Rouven Laur oder auch der vereitelten Tat letzte Woche in München. Die Bundesregierung streitet und diskutiert seit Wochen und Monaten über eine Verschärfung des Waffenrechts und über ein Messerverbot, aber spätestens seit Solingen wissen wir: Die Messer an sich sind nicht das Problem, sondern die Menschen, die ein Messer führen. Nach dem aktuellen ARD-Deutschlandtrend vom 4. September wollen 77 Prozent der befragten Menschen eine neue Asylpolitik. Sie wollen, dass weniger Menschen nach Deutschland kommen, und sie wollen eine grundsätzliche Wende. Aktuell nennt jeder Zweite der Befragten die Themen Zuwanderung und Flucht als die wichtigsten Themen in der deutschen Politik. Eine Einführung dauerhafter Kontrollen an deutschen Grenzen sähen 73 Prozent als positiv an und fast genauso viele der befragten Menschen sprechen sich dafür aus, dass die Sicherheitsbehörden in Deutschland mehr Befugnisse erhalten. Wir sehen, und das sehen wir auch im Saarland in jeder Stadt und Gemeinde, dass die Aufnahmekapazitäten erschöpft sind. Wir sehen es daran, wie schwierig es ist, noch privaten Wohnraum in den einzelnen Städten und Gemeinden zu finden. Wir sehen es daran, dass es mit den Betreuungskapazitäten in den Schulen und Kindergärten immer schwieriger wird. Und die Menschen? - Sie erwarten Antworten von der Bundespolitik, aber auch von uns im Saarland. Sie erwarten ein entschlossenes und wirksames Handeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Landtagsfraktion ist der festen Überzeugung, dass wir eine echte Wende in der Migrations- und Innenpolitik brauchen. Dazu hat Friedrich Merz dem Bundeskanzler mehrfach Unterstützung angeboten. (Sprechen bei der SPD.) Der Druck der CDU und der CSU entfaltet auch Wirkung. Eine große deutsche Tageszeitung hat in den letzten Tagen getitelt: „Merz wirkt!“ (Zuruf von der SPD: Die BILD!) Er hat meiner Meinung nach auch recht. Die Bundesregierung hat letztlich auf diesen Druck reagiert und hat ein Sicherheitspaket vorgelegt. Nancy Faeser hat Anfang dieser Woche angeordnet, dass sechs Monate lang Kontrollen an den innerdeutschen Grenzen stattfinden, um die Zahl unerlaubter Einreisen stärker einzudäm- (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) men. Diese Forderung haben die CDU-Innenministerinnen und -minister viele Monate erhoben, aber es ist nichts passiert. Jetzt, nachdem diese schrecklichen Taten geschehen sind, passiert etwas. (Präsidentin Winzent übernimmt die Sit- zungsleitung.) Aber gestern wurde eine große Chance vertan. Gestern haben alle demokratischen Kräfte im Innenministerium zusammengesessen. Aus CDU ‑ Kreisen haben wir erfahren und wir lesen es jetzt auch in den Medien, dass in der Ampelkoalition leider nicht der politische Wille vorhanden ist für Zurückweisungen an den deutschen EU Grenzen. Die Vorschläge der Bundes-‑ innenministerin werden zu keiner raschen und deutlichen Reduzierung der illegalen Zuwanderung in Deutschland führen. Faesers Vorschläge - das sind die Informationen, die uns mittlerweile vorliegen - sind in der Sache letztlich Dublin-Verfahren. Sie würden nur einen Teil der illegal nach Deutschland einreisenden Personen erfassen. Es sollen nur Personen betroffen sein, die zuvor in Eurodac gespeichert wurden. Vor allem aber muss Deutschland, wenn man diesen Weg von Faeser geht, bei dem zuständigen Mitgliedsstaat eine Zustimmung im Rahmen von Dublin einholen, damit die Personen dorthin rücküberstellt und abgeschoben werden können. Damit könnte Deutschland weiterhin eigenständig keine Abschiebungen in den zuständigen Mitgliedsstaat durchsetzen. Letztendlich haben die Kolleginnen und Kollegen, die gestern von der Seite der CDU und CSU im Innenministerium verhandelt haben, nachvollziehbarerweise und aus meiner Sicht zu Recht entschieden, dass dieses Modell nicht ausreicht, um den Weg mitzugehen. Was gestern vorgeschlagen wurde, wird nicht dazu führen, dass die Zahl der illegalen Einreisen schnell sinkt. Die Ampel-Bundesregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat keine Kraft für eine echte Wende in der Asyl- und Migrationspolitik. (Beifall von der CDU.) Sie scheint intern offensichtlich zerstritten zu sein und kann sich, obwohl mehrfach vertont, auf keine wirksamen Maßnahmen einigen. Die von Nancy Faeser vorgeschlagenen Punkte bleiben sehr weit hinter dem zurück, was jetzt notwendig wäre: eine konsequente Zurückweisung an den deutschen EU ‑ Binnengrenzen. Nur so lässt sich der Zustrom nach Deutschland stoppen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten keinen Ampel-Minimalkompromiss, sondern die Lösung des Problems. Die Bundesregierung bleibt tatenlos. Bundeskanzler Olaf Scholz ist verantwortlich. Es ist eine Gefahr für die innere Sicherheit, dass eben kein entschlossenes Handeln möglich scheint. Die Ampel kapituliert vor der Herausforderung der irregulären Migration. Die Bundesregierung ist handlungsunfähig und führungslos. Die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion und damit die CDU in Gänze steht für Scheinlösungen und endlose Gespräche in immer neuen Arbeitsgruppen und sonstigen Gesprächsformaten nicht zur Verfügung. Die nun tatsächlich notwendigen Maßnahmen für eine neue Asyl- und Migrationspolitik sind bekannt. Es gibt keinen Redebedarf in Deutschland, es gibt Handlungsbedarf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu dem Thema, dass Deutschland keinen Alleingang in Europa machen darf, möchte ich anführen, dass in vielen anderen europäischen Staaten bereits Verschärfungen beim Asylrecht vorgenommen worden sind. Ich nenne Dänemark, Schweden, die Niederlande, Italien, Polen, Ungarn und auch die Slowakei. Sie haben die Asylbremse betätigt. Damit sind diese Länder für Asylsuchende unattraktiver, als es Deutschland ist. Ich finde es schade, wenn nicht sogar dramatisch und gefährlich, dass die Chance vonseiten der Bundesregierung gestern vertan wurde und es keinen politischen Willen gibt, wirksam illegale Migration einzudämmen. Ich nenne auch das Thema Bezahlkarte. Leider geht es auch da in Deutschland nicht voran. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach Berlin zu schauen, ist das eine. Das andere ist zu schauen, was wir hier im Saarland tun können. Wir haben vonseiten der CDU-Landtagsfraktion in den letzten Monaten immer wieder Papiere vorgelegt. Ich möchte noch einmal einige Punkte nennen und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Wir fordern heute erneut, den saarländischen Staatsschutz sowie den Verfassungsschutz personell, technisch und materiell so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben insbesondere im Bereich des Islamismus bestmöglich erfüllen können. Wir fordern, dass die Ausländerbehörde personell weiter aufgestockt wird und eine Außenstelle der Zentralen Ausländerbehörde in Saarbrücken, an der Universität oder auch in der Landeshauptstadt selbst eröffnet wird. Wir fordern, weitere Maßnahmen zur Beschleunigung des Aufenthaltsverfahrens zu schaffen und umzusetzen. Wir fordern ferner die versprochenen Neueinstellungen von 150 Anwärterinnen und Anwärtern bei der saarländischen Polizei. Und wir fordern darüber hinaus eine Einstellungsoffensive für Tarifangestellte und Verwaltungsbeamtinnen und -beamte, damit mehr Polizistinnen und Polizisten ihren ureigenen Aufgaben auch nachkommen können. Wir fordern abschließend, eine konsequente Rückführung aller Ausreisepflichtigen in ihre Herkunftsländer durchzuführen. Ziel aller Maßnahmen bundesweit und im Saarland ist der Schutz der Bevölkerung. Mein Kollege Raphael Schäfer wird gleich weitere Punkte unseres CDU-Antrags ausführen. Ich bitte Sie um (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) Zustimmung zu unserem Antrag. - Herzlichen Dank! (Beifall von der CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Wagner-Scheid. - Zur Begründung des Antrags der AfD-Landtagsfraktion erteile ich nun Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir haben heute Morgen Halbzeitbilanz gezogen. Von Regierungsseite - das ist ja verständlich - wurden die positiven Aspekte hervorgehoben. Es waren wenige, aber man hat die positiven Aspekte hervorgehoben. Von der Opposition wurde das, was die Bevölkerung draußen empfindet, für viele Bereiche vorgetragen, angefangen von der Sicherheit über die Bildung und so weiter. Die Probleme, die wir hatten, bevor diese Regierung ins Amt gekommen ist und auch bevor die Große Koalition regiert hat, haben sich durch die illegale Zuwanderung verschärft. Illegal - das hört sich bei Leuten, die das Wort nicht verstehen, vielleicht noch etwas nett an - heißt widergesetzlich. Gegen die Gesetze, die wir haben, dringen Leute ein. Sie wandern nicht ein. Sie tun es gegen unsere Gesetze. Weil das Massen sind, verschärfen sie unsere Probleme, die wir ohnehin haben, wenn wir zum Beispiel zu große Klassen haben. Dann kommen noch Kinder dazu. Die Kinder tun mir durchaus leid; sie möchten auch gebildet werden, aber die müssen zuerst noch Deutsch lernen. Dadurch entstehen Probleme. Also verschärfen sich die Probleme, die wir hier haben. Wenn Leute in Arztpraxen vorher vielleicht vier Wochen gewartet haben, bis sie einen Termin hatten, dann brauchen sie heute vielleicht Geduld für ein halbes Jahr Wartezeit. Also haben sich die Probleme verschärft. Sie haben sich verschärft bis zu einem Punkt, an dem die Bevölkerung nicht mehr mitmacht. Wir haben ja schon Länder in Deutschland, in denen die Bevölkerung in großen Prozentzahlen ihrer Unzufriedenheit Ausdruck verliehen hat. Nun haben wir einen Antrag gestellt, dass die Abschiebung streng gehandhabt wird und strikt durchgeführt wird. Der Innenminister hat schon vor ein paar Wochen oder Monaten - selbstverständlich glaubwürdig; er kennt ja die Zahlen - mitgeteilt, dass die Abschiebepraxis so gestaltet ist, dass wir jetzt mehr abschieben als vorher. Aber die Zahlen insgesamt, ich habe sie nicht mehr im Kopf, waren doch recht niedrig. Ich war längere Zeit Beigeordneter im Regionalverband und habe mit Abschiebungen zu tun gehabt, wenn ich Vertreter war. Das ist ein komplizierter, verwickelter Prozess, das ist nicht einfach. Wenn es nicht einfach ist und die Gesetzeslage schwierig ist, muss man darangehen, die Gesetze zu ändern. Aber selbst wenn wir in einem größeren Ausmaß abschieben als bisher, nützt uns das überhaupt nichts, wenn die Grenzen offen sind und diese Leute jederzeit wieder in unser Land eindringen können. Ich weiß nicht, wer von Ihnen heute Morgen die Diskussion Trump gegen Harris gesehen hat. Trump hat das Problem angeführt, das die USA mit Einwanderern oder Eindringlingen aus Südamerika oder Mittelamerika haben. Wir sind nicht die Einzigen, die diese Probleme haben. Trump hat auch gesagt, na ja, in Venezuela macht man die Gefängnisse auf und lässt alle Kriminellen raus. Man denkt, die können ja in die USA eindringen und dann haben die mit denen zu tun. Ich will jetzt nicht behaupten, dass bei uns Kriminelle einwandern, aber ich kann es auch nicht ausschließen, dass der ein oder andere Kriminelle dabei ist. Wenn bei uns die Zahlen von Straftaten steigen, dann muss man das annehmen. Das heißt, es ist eine Grundvoraussetzung - das müsste ja eigentlich jeder einsehen ‑ , dass wir die Leute, die in unser Land kommen wollen, kontrollieren, um zu wissen, wer es ist. Wenn dann einer seinen Personalausweis nicht dabeihat, aber sein Handy hat er nicht vergessen und die Kreditkarte auch nicht, dann muss man doch vertieft nachfragen, wo kommt diese Person her und was will diese Person hier in Deutschland machen? Das heißt, wir müssen strikt kontrollieren. Ich kann Frau Faeser eigentlich fast gar nicht mehr zuhören, wenn sie von Kontrollen während der Olympiade in Paris spricht. Sind Sie in dieser Zeit mal über die Grenze nach Frankreich gegangen? Ich war mehrere Male dort, ein Dutzend Mal vielleicht. Ich habe keinen einzigen Polizisten gesehen, keinen einzigen. Das ist also eine Null-Kontrolle, die ich locker mit einer weiteren Null-Kontrolle fortsetzen kann. Das heißt, diese Kontrolle findet in Wirklichkeit überhaupt nicht statt. Wenn dann endlich einmal Nägel mit Köpfen gemacht werden sollen und die Länder sich mit der Innenministerin treffen, kommt nichts dabei raus. Wir haben alle gewartet, was gestern dabei rauskommt. Jeder weiß ja, in 14 Tagen sind Wahlen in Brandenburg. Dann müsste man sich ja ein bisschen anstrengen, zumindest in der Rhetorik. Nein, es ist nichts dabei herausgekommen. Ich habe ja von Anfang an die Grenze erlebt, die ganz geschlossen war. Ich habe die Grenze erlebt, als sie ganz geöffnet war, weil wir im fran- (Abg. Dörr (AfD)) zösischen Markt waren, und nach Deutschland war sie geschlossen. Dann war sie später nach Frankreich wieder geschlossen, nach Deutschland geöffnet. Dann war sie teilweise geöffnet. Ich habe das alles erlebt. Es ist für uns eine Befreiung gewesen, dass die Grenzen geöffnet waren. Und es ist auch eine Befreiung gewesen - das ist jetzt nicht unser Thema, aber ich sage es trotzdem -, dass wir den Euro haben. Wenn der so gestaltet worden wäre, wie wir die Absicht hatten, so ähnlich wie die D-Mark, wäre das ja auch eine stabile Währung. Für uns war es eine Befreiung. Wir konnten über die Grenze, wann wir wollten, und auch wieder zurück. Wir konnten mit unserem Geld auch in Forbach oder in Luxemburg bezahlen. Aber wenn die Öffnung dieser Grenze dazu führt, dass Leute massenweise in unser Land kommen, die nichts Anderes wollen, als unser Sozialsystem auszuschöpfen, dann muss diese Grenze zum Schutze unserer Bürger geschlossen werden. Jetzt sagt die CDU zur FDP: „Die CDU wirkt.“ Ich sage umgekehrt: „Die AfD wirkt.“ Wir haben das schon vor zehn Jahren gesagt, als Frau Merkel gesagt hat, wir schaffen das. Wir schaffen es nicht. Was wären denn die Folgen, wenn wir unsere Grenzen schließen würden? Wir haben ja gesagt, die Innengrenzen können wir locker öffnen, wenn die Außengrenzen geschlossen sind. Mir kann niemand sagen, dass man die Außengrenzen nicht schließen kann. Man will das aber nicht. Das ist mein fester Eindruck. Man will es nicht. Wenn wir unsere Grenzen nach Polen schließen, dann werden die Leute von Weißrussland nach Polen ohne große Schwierigkeiten einwandern können. Diese Leute werden, wenn sie in Berlin oder in Frankfurt an der Oder angehalten werden, nicht mehr reingelassen. Dann wird Polen im Osten die Grenze schließen, dann können wir die Innengrenzen wieder aufmachen und das reihum. Das heißt, wenn wir einmal wirklich den Mut hätten, konsequent zu sein, dann bräuchten wir es kurz darauf gar nicht mehr. Also sind wir zunächst für eine konsequente Abschiebung aller Kriminellen, die nicht zu uns gehören. Wenn das schwierig ist, sind wir dafür, dass diese Verfahren vereinfacht werden. Wir sind selbstverständlich für vorübergehende Grenzschließungen im Verbund, solange die Außengrenzen nicht sicher dicht sind. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. - Ich erteile nun zur Begründung des Antrags der SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten David Maaß.
David Maaß SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Terroranschlag von Solingen hat, das hat die Kollegin Wagner-Scheid vorhin schon gesagt, unsere Gesellschaft tief erschüttert, sie ins Mark getroffen und uns auch gezeigt, wie angreifbar unsere Demokratie, unsere Gesellschaft ist. Es zeigt sich aber auch, dass der Islamismus kein neues Problem ist, sondern eine gegenwärtige Gefahr, die schon seit vielen, vielen Jahren hier in Deutschland existiert, mit der wir leben müssen. Eines muss klar sein: Wenn man sieht, wie Terroristen mittlerweile agieren, dass sie nicht mehr in Zellen organisiert sind wie noch vor einigen Jahren, sondern in aller Regel einsame Wölfe sind - so nennt man sie -, die sich im Internet, vor dem Bildschirm radikalisieren, zeigt uns das eben auch, dass es hier in unserer Bundesrepublik vermutlich nie eine 100-prozentige Sicherheit vor Terrorismus geben wird. Die Bevölkerung verlangt aber zu Recht den starken Staat, da sie extrem verunsichert ist durch diese Tat, weil sie nicht versteht, dass Menschen auf ein Volksfest gehen und nicht mehr heimkehren, weil sie dort erstochen werden - einfach unbegreiflich. Es ist wichtig, dass wir als Politik, als Regierungsfraktion, aber auch als - Herr Dörr, hören Sie gut zu - demokratische Opposition dort für eine reflektierte Politik stehen, eine Politik, die durchdacht ist, aber vor allen Dingen mit ruhiger Hand vorangetrieben wird. Denn eines dürfen wir nicht machen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen jetzt nicht in Panik verfallen und in einem Überbietungswettbewerb, uns mit unseren Forderungen versuchen Tag für Tag zu übertreffen. Das habe ich persönlich aber festgestellt, denn wer die Berichterstattungen im Nachgang des Attentats verfolgt hat, hat gesehen, dass am gleichen Tag, glaube ich, Söder beispielsweise gefordert hat, in München verdachtsunabhängige Personenkontrollen in Fußgängerzonen durchzuführen. Das macht sicherlich Sinn aus sicherheitspolitischer Sicht, ist aber für Terrorismusprävention absolut ungeeignet. Ich verstehe es nicht. Man versucht anscheinend, jetzt durch Aktionismus der Bevölkerung zu zeigen: „Wir sind da, wir haben ein mögliches Problem erkannt und wir haben eine Lösung.“ Aber ich habe bisher eigentlich nur Lösungen gehört, die keine wirklichen Lösungen sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen eine durchdachte Politik und keinen politischen Aktionismus, keinen Überbietungswettbewerb! (Beifall von der SPD.) (Abg. Maaß (SPD)) Fast reflexartig haben wir nach dem Attentat wieder die aktuelle Diskussion um Waffenverbotszonen gehört. Auch die machen absolut Sinn aus sicherheitspolitischer Sicht, insbesondere die Messerverbotszonen. Da bin ich übrigens genau wie meine Fraktion unserem Innenminister sehr dankbar, der eifrig an der Durchführungsverordnung zum Waffengesetz arbeitet, die es in Zukunft den Kommunen, aber auch dem Innenministerium erlauben wird, Messerverbotszonen in Kriminalitätsbrennpunkten einzurichten. Das Saarland hat sich erst kürzlich der Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Waffenrechts im Hinblick auf Messer angeschlossen. Es ist unverständlich, niemand hier im Saarland, in Deutschland muss mit einem Messer mit einer feststehenden Klinge von 12 cm in der Öffentlichkeit herumlaufen. Niemand muss ein Springmesser oder andere ähnliche gefährliche Gegenstände mit sich tragen. Wir brauchen dort eine Verschärfung und vor allen Dingen auch striktere Kontrollen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Aber auch hier stellt sich mir die Frage: Was haben Waffenverbotszonen denn wirklich mit Terrorismusprävention zu tun? Gar nichts! Man muss es einfach so sagen, kein Terrorist wird sich von einer Waffenverbotszone abhalten lassen, seine Tat zu begehen. Er wird sich von keinem Messerverbot abhalten lassen, das erkennt man, wenn man sich anschaut, welche Tatmittel denn von Terroristen weltweit in den letzten Jahren benutzt wurden. Das sind oft Alltagsgegenstände, es sind größere Küchenmesser oder Schraubenzieher et cetera. Keine Waffenverbotszone, keine Messerverbotszone wird Terrorakte in Zukunft verhindern können. Ähnlich verhält es sich auch mit dem Thema Abschiebung. Ich glaube, das ist heute der eigentliche Kern der Debatte. Ich persönlich stehe vielleicht auch für eine etwas geänderte Migrationspolitik, in der wir mehr Ordnung haben. Aber die aktuelle Diskussion um schnellere Abschiebungen im Hinblick auf Terrorismusprävention läuft vollkommen fehl. Kein Attentat wird verhindert werden können, wenn es schnellere Abschiebungen gibt. Das sehen wir in verschiedenen Bereichen, auch an verschiedenen Beispielen. Vorhin wurde der Attentäter aus Österreich genannt. Das war ein österreichischer Staatsbürger, der in Österreich geboren worden ist, der am Tag der Tat mit einer in Österreich erworbenen Waffe über die Grenze nach München gekommen ist und dort einen Terroranschlag verüben wollte. Keine schnellere Abschiebung hätte dort einen Terroranschlag verhindern können. - Herr Schaufert, wollen Sie etwas sagen? (Abg. Schaufert (AfD): Dann wäre er nicht dort gewesen!) Dann wäre er nicht dort gewesen? Okay, gut. Zu Ihnen komme ich gleich noch, warten Sie ab. - Im Moment hat die Bundesregierung ein Sicherheitspaket vorgelegt, bei dem es darum geht, dass eben geprüft wird, dass auch in Krisengebiete abgeschoben werden kann, zum Beispiel nach Syrien oder Afghanistan. Man spricht sich für eine Dublin-Taskforce aus oder auch einen biometrischen Abgleich von Internetdaten oder den Einsatz von KI. Man will auch die Reihe der Migrationsabkommen erweitern. Das Problem in der jetzigen Debatte ist einfach, dass man sich im Moment mit den Forderungen überbietet. Das war gestern mal wieder ein schönes Beispiel, Frau Kollegin Wagner-Scheid, ich glaube nicht, dass die Ampelregierung daran Schuld hat, dass die Gespräche geplatzt sind. Liebe Sevim, ich weiß noch, wir saßen gestern bei unseren Käsespätzle im Restaurant und haben darüber debattiert: Was passiert denn jetzt eigentlich? Wird Merz wirklich Scholz die Hand geben und sagen: „Ich als Oppositionsführer finde das, was die Regierung vorgeschlagen hat, toll?“ Wir waren uns relativ schnell einig, dass Folgendes passieren wird: Merz wird die Gespräche platzen lassen, weil egal, was man ihm vorlegt, er immer wieder sagen wird - das muss er ja irgendwo als Opposition -: „Das reicht mir nicht aus, das geht nicht, und deswegen haben wir keine Verhandlungsgrundlage mehr.“ Erklären Sie doch bitte einfach den Menschen in unserer Gesellschaft, im Saarland, aber auch in der Bundesrepublik, dass durch die Dublin-III-Verordnung der EU vieles, was Sie im Moment fordern, vieles, was Ihr Bundesvorsitzender fordert, überhaupt nicht umsetzbar sein wird. Sie schmieren der Bevölkerung die Augen zu mit irgendwelchen Forderungen. Merz gibt ein Interview in der Bildzeitung und denkt, er hätte die komplette Migrationsfrage gelöst. Dem ist nicht so, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Das EU-Recht bricht im Moment das nationale Recht und das ist auch gut so. Das bedeutet, dass es bei Zurückweisungen an den Binnengrenzen eben so ist, dass dort Flüchtlinge, die einreisen wollen, einem geordneten Verfahren zugeführt werden müssen. Das bedeutet, dass sie nach Deutschland kommen, dass dort ein Verwaltungsgericht entscheidet und dass im Schnitt fünf Monate vergehen, bis eine Zurückweisung gemäß Dublin in den entsprechenden Eingangsstaat erfolgt. Es gibt keine Sofortzurückweisungen, außer, die Bundesrepublik würde die nationale Notlage ausrufen. Aber daran, ob das möglich ist, gibt es erhebliche rechtliche Zweifel. Was Merz, was die CDU da im Moment macht, ist lauthals durch die Medien poltern und sagen: „Wir brauchen sofortige Zurückweisungen an den Grenzen, wir müssen die Grenzen dichtmachen.“ Aber er kennt anscheinend unser (Abg. Maaß (SPD)) Schengen-System nicht, nämlich, dass Grenzschließungen eben nur die Ausnahme sein dürfen und nicht die Regel. All das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist kein guter Umgang und verunsichert die Bevölkerung zunehmend weiter. (Beifall von der SPD.) Was wir tatsächlich brauchen, ist eine wirklich wirksame Terrorismusprävention, und die besteht aus zwei Bausteinen. Ich finde, nach den Attentaten und den vereitelten Attentaten sollten wir als Gesellschaft, aber auch als Politik an diesem Thema dranbleiben. Zum einen müssen unsere Nachrichtendienste personell und materiell gestärkt werden, dazu wird die Kollegin Sandra Quinten noch etwas sagen. Aber vor allen Dingen ist es doch wichtig, sie auch rechtlich zu stärken. Wir müssen den Nachrichtendiensten in Deutschland die Mittel an die Hand geben, dass sie die Möglichkeit haben, vor die Lage zu kommen, eben den Täter ausfindig zu machen, bevor es zu einer Tat kommt. Das ist das Wichtigste im Hinblick auf die Terrorismusprävention und das werden wir entsprechend vorantreiben, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Ich frage mich, wo bleibt denn die versprochene Vorratsdatenspeicherung im Lichte der EuGH-Entscheidung? Es gab vor vielen, vielen Monaten eine EuGH-Entscheidung, die die alte Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt hat. Es passiert nichts. Justizminister Buschmann spricht sich stattdessen für Quick Freeze aus. Die Ermittler sagen, das ist komplett nicht zu gebrauchen, wenn es darum geht, entsprechende Verkehrsdaten zu sichern. Oft dauert es bis wir von vielen Straftaten Kenntnis bekommen, dann ist es für Quick Freeze zu spät. Deswegen brauchen wir eine Vorratsdatenspeicherung. Wir brauchen aber auch die entsprechende Novelle des BKA-Gesetzes, damit die Sicherheitsbehörden die Möglichkeit haben, bei Terrorismusverdacht verdeckt Wohnungen zu durchsuchen und entsprechende Spähsoftware zu installieren. Uns muss klar sein: Wir leben in einer neuen Zeit, nicht erst seit Solingen, sondern schon seit vielen, vielen Jahren. Eines ist klar, es wird in Zukunft keine Freiheit mehr ohne Sicherheit geben. Deswegen gibt es den einen Baustein, aber auch den anderen Baustein, der nicht minder wichtig ist, der AfD aber sicherlich überhaupt nicht gefallen wird, nämlich die soziale Prävention in Form von Integration. Das hören Sie sicherlich gar nicht gerne, dass Menschen, die hierherkommen, auch entsprechend integriert werden sollen. Deswegen sind wir dankbar, dass unsere Landesregierung zusammen mit dem DRK die psychosoziale Betreuung durchführt, um bei Flüchtlingen frühzeitig erkennen zu können, ob Traumatisierungen vorliegen oder nicht, dass das Landesdemokratiezentrum gemeinsam mit PuDiS Entradikalisierungsmaßnahmen durchführt, dass die Bundesregierung den Job-Turbo angeworfen hat, um Menschen in Arbeit zu bringen, damit zu uns Geflüchtete nicht den ganzen Tag in ihren vier Wänden sitzen und die Decke anstarren, sondern sie die Möglichkeit haben, ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten und andere Menschen kennen zu lernen, damit sie sich integrieren können. Das ist ganz, ganz wichtig. Das größte Problem, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist aber eines, bei dem uns sicherlich die CDU helfen kann. Denn ich habe vorhin schon gesagt, dass Terroristen früher an analogen Orten radikalisiert wurden. Früher war es wichtig, die Ideologie zu verbreiten. Das hat sich mittlerweile geändert, denn heute läuft es ganz, ganz oft - ich habe es vorhin schon angesprochen - über das Internet. Es ist weniger die Ideologie, sondern viel, viel mehr die Emotion, indem mit Bildern gearbeitet wird, zum Beispiel mit Bildern von getöteten Kindern in Krisenregionen. Deswegen wirken die sozialen Medien als Brandbeschleuniger beziehungsweise Radikalisierungsbeschleuniger. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dort müssen auf EU-Ebene - das Saarland und auch Deutschland sind zu klein - entsprechende Gesetzgebungsverfahren - Stichwort Digital Services Act - eingeführt werden, die die großen Player wie Meta et cetera pp. dazu zwingen, ihre Algorithmen auszuschalten, wenn es um Extremismus geht. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es gibt viel zu tun. Das ist auch an die Opposition gerichtet. Lasst uns einen kühlen Kopf behalten und uns nicht gegenseitig mit Forderungen überbieten, die überhaupt keinen Nutzen oder Mehrwert haben. Ich habe vorhin etwas genannt. Wir werden daran weiterarbeiten und wir werden Deutschland und vor allen Dingen auch das Saarland ein Stück sicherer machen. Davon bin ich überzeugt. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Glück auf. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Maaß. - Ich eröffne nun die Aussprache. Es ist eine Wortmeldung eingegangen. Ich erteile nun das Wort für die CDU ‑ Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer.
Raphael Schäfer CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich will im Rahmen der lebhaften Debatte direkt die Argumente aufgreifen, die der Kollege Maaß genannt hat, (Abg. Schäfer (CDU)) aber auch die, die Sie, Herr Dörr, genannt haben. Es betrifft das Thema Zurückweisung an den Grenzen. (Abg. Maaß (SPD) trinkt aus seinem Glas.) Herr Maaß, es wäre vielleicht nett, wenn Sie mir gerade bei der wichtigen Debatte kurz zuhören würden. (Abg. Maaß (SPD): Entschuldigung.) Kein Problem. - Ich gehe davon aus, dass es sich um unterschiedliche Rechtsauffassungen handelt. Das ist der entscheidende Punkt. Der Kollege Maaß hat uns die Rechtsauffassung der SPD dargelegt. Dem will ich jetzt die Rechtsauffassung eines ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Herrn Papier, entgegenhalten. Ich zitiere aus dem TAGESSPIEGEL. Die Meldung ist vier Tage alt. Dort ist zu lesen - Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich -: „Ex-Verfassungsrichter hält Zurückweisungen an Grenzen für geboten. Es gebe keine europarechtliche Regel, die über dem Paragrafen 18 des deutschen Asylgesetzes stehe, sagt Hans-Jürgen Papier. Menschen aus sicheren Drittstaaten sei daher die Einreise zu verweigern.“ Damit kommen wir noch einmal zu dem Thema Dublin-Verfahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn uns hier von einer anderen Fraktion beziehungsweise von der SPD Populismus vorgeworfen wird, ist es entscheidend für uns, argumentativ dagegenzuhalten. Es handelt sich um unterschiedliche Rechtsauffassungen. Wir sind da als Union ganz klar aufgestellt. Sie haben immer noch die Scheuklappen. Sie haben beim Thema irreguläre Migration et cetera immer noch die rosarote Brille auf. Sie wollen die aktuellen Probleme, die wir haben, nicht anerkennen. Das ist das Kernproblem, das Sie haben. Das zeigt auch das Ergebnis der Landtagswahlen in Ostdeutschland. Sie leben in einem Wolkenkuckucksheim, was das Thema Migration anbelangt. Die Probleme sind so gravierend, dass wir handeln müssen. Wir hätten das eigentlich schon viel früher tun müssen. Deswegen ist es unredlich, wenn Sie uns Populismus vorwerfen. (Abg. Maaß (SPD): Das ist aber so.) Die Unionsbundestagsfraktion hat vor mehreren Monaten - ich glaube, es war Mitte 2023 - mit dem Antrag „Für Humanität und Ordnung in der Asyl- und Flüchtlingspolitik“ einen grundlegenden Richtungswechsel vollzogen. Den haben wir auch hier im Plenum mehrfach diskutiert und debattiert. Wir haben als Landtagsfraktion - ich schaue zur Kollegin Anja Wagner-Scheid - auch mehrfach eigene Vorschläge vorgelegt. Wir haben mehrfach deutlich gemacht, dass Sie auf dem falschen Gleis unterwegs sind. Glauben Sie mir eines, Herr Kollege Maaß, die Menschen draußen spüren das. Anja Wagner-Scheid hat es bereits gesagt, fast 80 Prozent wollen einen grundlegenden Richtungswechsel beziehungsweise Kurswechsel, eine echte Wende in der Migrationspolitik. Ich füge hinzu, wir als Union wollen das auch. Das hat nichts damit zu tun, dass wir nach wie vor eines ganz klar anerkennen. Ich nenne noch einmal das Stichwort Humanität. Es sind die zwei Seiten der Medaille. Wir brauchen eine gezielte und gesteuerte Einwanderung. Die Fachkräfteeinwanderung in den Arbeitsmarkt steht doch außer Frage, aber bei der anderen Seite haben Sie die Realitäten wirklich noch nicht erkannt. Ich will es an einem ganz konkreten Beispiel deutlich machen, liebe Kolleginnen und Kollegen, nämlich dem Chancenaufenthaltsgesetz - verkürzte Einbürgerungsfristen et cetera pp. Wissen Sie, was die BILD-Zeitung dazu getitelt hat? - Sie hat in meinen Augen recht, Sie hat es als Anti-Abschiebe-Gesetz bezeichnet. Das ist der entscheidende Punkt. Sie setzen in diesen zentralen Fragen völlig falsche Anreize. Das ist wie gesagt der zentrale Punkt, das muss in aller Klarheit gesagt werden. Das hat mit Populismus überhaupt nichts zu tun. Wir haben einfach fundamental andere Vorstellungen und Ideen im Bereich der Asyl- und Migrationspolitik. Das müssen die Leute wissen. Deswegen ist es wichtig, dass wir in diesen zentralen Fragen harte Debatten führen, nicht nur hier im Landtag. Parallel laufen im Bundestag die Haushaltsberatungen, dort wird sicherlich auch hart diskutiert. Das ist wichtig. Sie haben Ihre Auffassungen dargelegt, wir haben unsere Auffassungen dargelegt. Wir glauben wirklich, dass wir die besseren Lösungsvorschläge für die Migrationspolitik haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU. - Abg. Maaß (SPD): Die sind rechtswidrig.) Ich will deswegen einige ganz aktuelle Vorschläge der Bundestagsfraktion nennen, die in der letzten Woche auf den Weg gebracht wurden. Da hatte die Bundestagsfraktion eine Tagung in Neuhardenberg. Wir können gerne darüber diskutieren, wie Sie dazu stehen. Wir haben eine klare Haltung. Herr Kollege Dörr, unter anderem ist ein Grund, weshalb wir Ihren heute vorliegenden Antrag ablehnen werden, dass er zu kurz greift. Aus unserer Sicht beleuchtet er die Gesamtthematik zu einseitig. Deswegen will ich die Argumente nennen, und zwar anhand der Maßnahmen, die die Unionsbundestagsfraktion aktuell vorschlägt und die wir uns als Landtagsfraktion sehr gerne zu eigen machen. Erster Punkt, was ist notwendig? - Das ist auch mit ein Grund, warum die Gespräche in Berlin gescheitert sind. Das ist die Wahrheit, Herr Kollege Maaß. Es betrifft nicht singulär nur das Thema Grenzkontrollen. Die Union hat (Abg. Schäfer (CDU)) auch andere Dinge vorgeschlagen. Dazu müssen Sie eine klare Position vertreten. Erster Punkt: Beendigung des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigten. Das ist ein ganz klarer Punkt. Wir wollen das beenden. Ihre Antwort können Sie hier vorne gerne gleich vortragen. Zweiter Punkt: Beendigung der freiwilligen Aufnahmeprogramme, nicht nur Afghanistan, sondern auch Syrien und alle anderen betreffend. Das ist ein weiterer entscheidender Punkt. Die Antwort der SPD? - Gerne hier vorne am Rednerpult für die Menschen im Saarland. Ich komme zum dritten Punkt. Er zeigt, dass im Grunde genommen die SPD populistisch unterwegs ist. Wir haben vor einigen Monaten hier im Landtag das Thema Aufenthaltsgesetz, die Zielsetzung beziehungsweise den Zweck des Aufenthaltsgesetzes, mehrfach diskutiert. Die Ampel in Berlin hat vor einem Jahr in einer Nachtund-Nebelaktion zwei Wörter - ich wiederhole mich gerne - aus dem Aufenthaltsgesetz gestrichen, nämlich die Wörter „und Begrenzung“. Wenn Sie es ehrlich meinen mit einer Wende in der Asylpolitik, dann reden Sie einmal mit Ihrer Bundestagsfraktion. Mich würde Ihre Meinung dazu interessieren - gerne hier am Rednerpult -, ob Sie daran festhalten wollen, diese beiden Wörter nicht wieder in das Aufenthaltsgesetz reinzuschreiben. Wir sind der Auffassung, dass das unbedingt erfolgen muss. Die Begrenzung als Zweck beziehungsweise Ziel des Aufenthaltsgesetzes gehört wieder hinein. Das war die dritte Forderung. Die Antwort der SPD? - Gerne hier vorne. Jetzt komme ich zum vierten Punkt, dem Schutz der deutschen Grenzen. Dabei ist mir ein Punkt wichtig. Herr Kollege Dörr, Sie haben mehrfach von Grenzschließungen gesprochen. Ich glaube, das möchte niemand, gerade hier in der Grenzregion. Ich schaue auch zum Kollegen Roland Theis, unserem europapolitischen Sprecher. Es geht um offene Grenzen hier in unserer speziellen Grenzregion. Das ist wichtig. Jeder kennt den Pendlerverkehr, jeder weiß, wie viele Menschen jeden Tag nach Luxemburg und Frankreich und auch umgekehrt pendeln. Deswegen brauchen wir gezielte und systematische Grenzkontrollen, also keine Schließungen. Das ist ein entscheidender Unterschied. Ich will es nur klarstellen. (Abg. Dörr (AfD): So war es gemeint.) Also keine Schließungen, sondern Grenzkontrollen. Das ist der entscheidende Punkt. Dazu haben wir als Union eine klare Position. Wir haben nämlich gesagt: Grenzkontrollen an den Binnengrenzen, also zu unseren europäischen Nachbarländern, sind in dem Fall notwendig, den wir ehrlicherweise aktuell haben, wenn der Außengrenzschutz an den EU-Außengrenzen nicht funktioniert. Es muss das langfristige Ziel sein, die EU-Außengrenzen richtig zu schützen. Da wir aktuell aber die innere Sicherheit in unserem Land schützen müssen, weil sie massiv gefährdet ist, ist es jetzt ein notwendiges und probates Mittel, systematische Grenzkontrollen an den EU ‑ Binnengrenzen zu unseren Nachbarländern durchzuführen. Es war mir wichtig, das in der Gesamtdebatte zu sagen. Ich könnte noch vieles ergänzen. Das Kernproblem ist nach wie vor - das haben wir an den verschiedenen Äußerungen nach den Landtagswahlen oder jetzt im Nachgang zu den Beratungen und Gesprächen in Berlin erfahren, ich will explizit die Grünen erwähnen -, dass die teilweise wirklich nicht verstanden haben, was die Stunde momentan geschlagen hat, welche Probleme wir in diesem Land haben und wie wir damit seriös umgehen müssen. Dann hört man Antworten von Kolleginnen und Kollegen, die sagen, man müsse mal etwas an der Kommunikation ändern. - Ganz ehrlich: Das hört sich so an, als wollten Sie die Menschen da draußen, die Bürger, die Saarländer für dumm verkaufen. Das spüren sie und die Wahlergebnisse zeigen es. Wir sind also alles andere als populistisch unterwegs. Wir sind bereit, den Finger in die Wunde zu legen und bessere und kluge Vorschläge zu machen. Glauben Sie mir, Sie wären klug beraten, dem ein oder anderen Vorschlag der Union zuzustimmen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schäfer. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. ‑ Ich erteile das Wort Frau Abgeordneter Sandra Quinten für die SPD ‑ Landtagsfraktion.
Sandra Quinten SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute, am 11. September, erinnern wir uns an den verheerenden Terroranschlag in den USA, der vor 23 Jahren die Welt erschütterte - es ist ein Tag, der uns die Grausamkeit der Radikalisierung auf eindringliche Weise vor Augen führte. Auch wenn dieses Ereignis, diese Tat, Tausende von Kilometern entfernt von uns passierte, zeigt sie uns, wie gefährlich extremistisches Gedankengut für die freiheitliche Demokratie ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Realität hat uns in den vergangenen Jahren eingeholt. Besonders die jüngsten Ereignisse in Solingen und Mannheim haben unser Land erneut erschüttert. Diese verheerenden Taten sind weit mehr als tragische Einzelfälle. Sie fordern von uns allen eine dringliche und vor allen Dingen kompromisslose Auseinandersetzung mit den Themen Sicherheit und Migration. In Zeiten, in denen (Abg. Quinten (SPD)) die Werte unserer Demokratie immer wieder angegriffen werden und die Bedrohung durch Radikalisierung und Terrorismus steigt, gilt es entschlossen und konsequent zu handeln und unsere Sicherheitsarchitektur zu stärken. Was uns aber definitiv nicht weiterhilft, sind Scheinlösungen oder unrealistische und verfassungswidrige Pauschalforderungen. Damit kommen wir kein Stück weiter. Damit gehen wir nur zurück. (Beifall von der SPD.) Es braucht wirksame Maßnahmen, um unser Land tatsächlich sicherer zu machen. Terrorismus lässt sich nur dann effektiv bekämpfen, wenn unsere Sicherheitsbehörden sowohl personell als auch materiell gut ausgestattet sind. Sie brauchen die nötigen Befugnisse für ihre Aufgabenerfüllung. Diese müssen wir bereitstellen, dafür müssen wir Sorge tragen. Es ist richtig: Wir beobachten eine besorgniserregende Entwicklung, denn die staatlich gelenkten Akteure sind zunehmend Einzeltäter. Das ist kein Zufall, sondern eine ganz bewusst angelegte Strategie. Die vermeintlich einzelnen Taten sind Teil eines größeren, perfiden Plans. Jeder kann Täter werden. Das ist unabhängig von Herkunft und Nationalität. Bei der dringend zu führenden Migrationsdebatte dürfen wir aber auch eines weiterhin nicht aus den Augen lassen, nämlich dass wir ganz klar zwischen zwei Gruppen unterscheiden müssen: denjenigen, die Schutz suchen, die zu uns kommen und sich an Recht und Gesetz halten - das sind die meisten -, und denen, die unsere Werte ganz gezielt bekämpfen. Es ist auch völlig klar, dass es keinen Raum für Diskussionen gibt. Wer hierher kommt, hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Straftäter, Schwerstkriminelle oder auch islamistische Gefährder ohne deutschen Pass müssen abgeschoben werden, und das ganz konsequent. Um trotz komplexer Herausforderungen bei Abschiebungen, die es nun mal gibt, einen handlungsfähigen Rechtsstaat zu gewährleisten, braucht es effizientere Verfahren. Wir brauchen die Fortführung der Digitalisierung der Ausländerbehörden und den Abbau bürokratischer Hürden. Auch hier werden wir den eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen. Denn eines ist auch klar: Ein starker Staat ist nur dann in der Lage, die Bürger zu schützen, wenn er entsprechende Ressourcen hat. Starke Sicherheitsbehörden brauchen vor allem Personal. Die CDU hat das Land jahrzehntelang kaputtgespart. Bei den heutigen Debatten um Schuldenmachen und Investitionen muss man sich fragen, wie man immer mehr Ausgaben fordern kann, wenn man immer weniger Schulden machen will. Das passt nicht zusammen. Während andere reden und fordern, hat die Landesregierung bereits einiges hierzu umgesetzt. Bei den Sicherheitsbehörden haben wir mehr Personal eingestellt, die Zulagen erhöht und die Ausstattung verbessert, vor allem beim Verfassungsschutz. Wir haben das im Doppelhaushalt berücksichtigt, weil die dynamische Sicherheitslage überhaupt keinen anderen Schluss zulässt. Zum Einzelplan 03 hatten wir einen Abänderungsantrag eingebracht. Gott sei Dank sind wir die Mehrheit und konnten ihn durchbringen, weil die CDU das Ganze gemeinsam mit der AfD abgelehnt hat. Da stelle ich mir die Frage, wie das mit dem, was hier gefordert wird, in Zusammenhang zu bringen ist. (Beifall von der SPD.) Ich bin unserem Innenminister Reinhold Jost dankbar dafür, dass die Zeiten des Personalabbaus bei der saarländischen Polizei endlich vorbei sind. Wir als SPD-Alleinregierung haben die bis dato größte Einstellungsoffensive nicht nur des Jahrhunderts, sondern des Jahrtausends auf den Weg gebracht. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen wir von niemandem klein- oder kaputtreden. Das sind Fakten, die gilt es auch mal anzuerkennen. (Beifall von der SPD.) Die Opposition lamentiert jetzt, dass das alles nicht schnell genug geht, oder kommt wieder mit den 150 Stellen. Deshalb werden wir nicht müde, immer wieder daran zu erinnern, dass die CDU-Regierung im Saarland über zwei Jahrzehnte für Personalabbau und Dienststellenschließungen verantwortlich war. In Zeiten wie diesen fällt einem das Ganze wieder vor die Füße. (Abg. Schäfer (CDU): Schauen Sie sich mal die Einstellungszahlen an!) Dann holt einen die Vergangenheit schneller ein, als es manchem lieb ist. Die Stärkung der inneren Sicherheit erfordert aber weitere Handlungen. (Weitere Zurufe von der CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte darum, die Zwischenrufe jetzt einzustellen. - Das Wort hat Frau Abgeordnete Quinten.
Sandra Quinten SPD
Danke schön. - Wir werden deshalb den von uns als SPD-Alleinregierung konsequent eingeschlagenen Weg im Saarland auch unter diesem Aspekt weitergehen. Ein weiterer Punkt in Sachen Sicherheitspolitik ist die enge Zusammenarbeit von Landes- und Bundespolizei. Auch das ist Teil der Strategie, denn unsere Sicherheitsbehörden müssen in der Lage sein, präventiv zu agieren. Sie müssen vor die Lage kommen - das hat mein Kollege David (Abg. Quinten (SPD)) Maaß sehr ausführlich dargestellt. Im digitalen Zeitalter nutzen Extremisten soziale Netzwerke. Deshalb sind gerade in einer Welt, die immer stärker online stattfindet, Daten so wichtig wie Zeugenaussagen in der analogen, realen Welt. Wer heute potenzielle Terroristen aufspüren will, der muss auch in der digitalen Welt unterwegs sein können und das vor allen Dingen auch dürfen. Dafür sind die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dafür setzt das kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Sicherheitspaket mit Maßnahmen wie dem Ausbau der Befugnisse des Verfassungsschutzes und der Novelle des Waffenrechts richtige Akzente. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, bedarf aber weiterer entschlossener Maßnahmen und Präventionsangebote. Dazu zählen unter anderem die Überwachung der Telekommunikation, der verstärkte Einsatz biometrischer Erkennungsverfahren sowie die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, um effektiv gegen Gefahren vorgehen zu können. Aber auch in einem weiteren Sicherheitsfeld hat die Landesregierung bereits Maßnahmen ergriffen. Um das Risiko von Angriffen auch hier im Saarland zu senken, werden gesetzliche Regelungen geschaffen, die das Tragen von Waffen und Messern in bestimmten Bereichen untersagen. Das ermöglicht es der Polizei und den Ordnungsbehörden, gezielte Kontrollen durchzuführen und frühzeitig Waffen sicherzustellen. Die neue Verordnung zum Waffengesetz soll nach dem vorgeschriebenen Anhörungsverfahren ebenfalls im Oktober 2024 in Kraft treten. Ich komme zu einem weiteren wichtigen Punkt: Die Rechtsverordnung ist das eine, wir müssen aber auch die Kolleginnen und Kollegen angemessen ausstatten und sie auch im Umgang mit Messern schulen, insbesondere mit einem Fokus auf Eigensicherung. Auch hierzu wird es entsprechende Umsetzungen geben, es hat sie auch schon gegeben. Neben der Beschaffung der Schutzwesten vor drei Jahren ist auch der Schnittschutzschal beschafft worden. Auch dafür, lieber Reinhold Jost, einen herzlichen Dank! (Beifall von der SPD.) Richtig ist allerdings auch, David Maaß hat es dargelegt, dass Messerverbotszonen nicht jeden Angreifer abschrecken werden, auch Terroristen nicht abschrecken werden. Das ist richtig, nichtsdestotrotz ist das ein unverzichtbares Mittel, um das Risiko für solche Taten zu senken. Man erhöht so die Kontrolle, schafft sicherere öffentliche Räume; Kollege Theis ist gerade nicht anwesend, ich hätte ihn gerne gerade bei diesem Punkt angesprochen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Prävention und zum Schutz unserer Bürger und sorgt dafür, dass sich jeder wieder an den einschlägigen Orten sicher bewegen kann. Eines möchte ich aber noch betonen: Der Islamismus durchdringt die Gesellschaft tief und stellt dabei auch eine erhebliche Bedrohung für eine vielfältige Einwanderungspolitik dar. Diese Ideologie gefährdet insbesondere die Freiheit derjenigen, die vor dem Islamismus geflohen sind. Daher dürfen wir in der Maßnahmendebatte nicht in die Falle eines Generalverdachts gegen alle Muslime tappen. Eines ist unmissverständlich klarzustellen: Derjenige, der die Anschläge in Mannheim und Solingen als Argument für die Forderung einer „Remigration“ von Flüchtlingen missbraucht, unterstützt letztlich genau die Agenda der islamistischen Gewalttäter, denn eine solche Forderung bedeutet doch, Menschen in die Hände ihrer islamistischen Verfolger zurückzuschicken. Wir müssen entschlossen gegen den Islamismus als Ideologie kämpfen, ohne dabei unsere humanistischen Werte aufzugeben. (Beifall von der SPD.) Zum Abschluss meines Vortrags nun noch eine ganz herzliche Bitte an die Opposition: Indem Sie auf längst eingeleitete, auf bereits umgesetzte, auf bereits existierende Maßnahmen drängen, diese einfordern, wird der Kampf gegen den Extremismus sicherlich nicht voranzubringen sein. Das wird so nicht funktionieren, das sind lediglich Pauschalforderungen. Wir laden Sie ganz herzlich ein, gemeinsam mit uns konstruktive Lösungen zu finden und diese auch umzusetzen. Ein erster Schritt in diesem Sinne wäre, unserem Antrag zuzustimmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Quinten. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile für ‑ die Regierung das Wort dem Minister für Inneres, Bauen und Sport, Herrn Reinhold Jost.
Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zuallererst einmal für den in der Sache harten, aber trotzdem nicht der Verlockung des Populismus nachgebenden Debattenverlauf Danke sagen. Das hat alleine schon angesichts dieses speziellen Thema gutgetan. Es ist letztlich immer besser, mit Sinn und Verstand zu argumentieren und zu arbeiten, als mit Schaum vor dem Mund. Deswegen sage ich mit Blick auf diesen Austausch der Argumente herzlichen Dank, trotz der harten Kritik in der Sache. Ich sage das aber auch mit Blick auf die für alle und jeden in diesem Zusammenhang gebotene Selbstreflexion. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Saarbrücker Zeitung Recht hat mit ihrer Überschrift in der heutigen Ausgabe zum Kommentar von Jan Drebes: „Eine verpasste Chance in der Migrationspolitik“. Das ist nicht etwa nur eine verpasste Chance mit Blick auf das, was man vermeintlich gegenüber der Bundesregierung anzumerken hat, sondern auch - und Jan Drebes schreibt das sehr deutlich - eine verpasste Chance aufseiten der Opposition, an dieser Stelle zu einer tragfähigen Lösung beizutragen. Nun bin ich ja gelernter Schlosser und weiß deshalb um ein paar Mechanismen, die manchmal vielleicht auch ganz bewusst angesetzt werden. So gibt es beispielsweise, wenn es um das Drehen einer Schraube geht, bekanntlich den Spruch: „Nach fest kommt ab“. Aktuell habe ich manchmal schon den Eindruck, manche legen es wirklich darauf an, dass es Knack macht und die Schraube abbricht. Das wird, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur von mir, sondern auch von Jan Drebes und anderen Kommentatoren in den Medien so gesehen. (Beifall von der SPD.) Ich sage das an der Stelle auch selbstreflektierend: Alle handelnden Parteien in diesem Lande, wirklich alle, müssen ihr Handeln hinterfragen, müssen sich selbst reflektieren hinsichtlich Ursache und Wirkung. Alle müssen sich hinterfragen auch bei der nun geführten Debatte, dies nicht nur mit Blick auf die verwendeten Argumente, sondern auch hinsichtlich des ein oder anderen ganz bewusst im Dunkeln gelassenen Ziels. Das muss man einfach festhalten. Man sollte sich dabei immer darüber im Klaren sein, dass man - beim einen früher, beim anderen vielleicht später - auch wieder selbst in Regierungsverantwortung kommen kann und dann an den selbst gesetzten Erwartungshaltungen gemessen werden wird. Ich sage das ganz bewusst, denn wir müssen schon aufpassen, dass wir nicht in einen populistischen Überbietungswettbewerb geraten, der am Ende nur Enttäuschung zurücklässt. Dies mag teilweise sogar in der Gewissheit geschehen, dass man es selbst ja letztendlich auch nicht umsetzen könnte, man es aber trotzdem ja einmal fordern kann. Das aber wäre nun wirklich das Schlechteste. Das wäre, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Bärendienst, nicht nur mit Blick auf die konkrete Sache, sondern generell für die gesellschaftliche Diskussion. (Beifall von der SPD.) Ich sage das auch mit Blick auf das vom Bundeskabinett beschlossene Sicherheitspaket, bei dem es ja nicht nur um irreguläre Migration geht, sondern auch um die Bekämpfung von Islamismus, um das Waffenrecht und um ein Messerverbot. Ich bin der festen Überzeugung, dass das der richtige Weg ist. Das wird übrigens auch im Rahmen der Innenministerkonferenz als richtiger Weg gesehen, und zwar parteiübergreifend. Daher habe ich zumindest die große Hoffnung, dass man das aufseiten der CDU, wenngleich man es aus ihrer Sicht und durch die eigene Brille nicht als den großen Wurf ansehen mag, trotzdem mitträgt, weil man es eben als richtig erachtet, sodass das Paket nicht nachher in irgendeiner Bundesratsschleife hängen bleibt. Auch das wäre ein Bärendienst am verfolgten Ziel. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir in dieser Diskussion natürlich noch nachsteuern können und müssen. Das sage ich auch mit Blick auf grüne Koalitionspartner, die ja nicht nur die SPD im Bund hat, sondern die es, so hörte ich, auch in CDU-geführten Ländern geben soll. Auch dort muss man sich dann natürlich um Entscheidungen bemühen, beispielsweise wenn es darum geht, sich über die Erweiterung der Liste der sicheren Drittländer noch einmal Gedanken zu machen. Ihr habt uns dabei an eurer Seite; ich hoffe, ihr habt die, die an eurer Seite sind, dann auch mit im Boot. Das wäre das Entscheidende, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Es geht bei alledem auch um das Thema Grenzkontrollen. In diesem Zusammenhang ist es aus meiner Sicht schon ein wenig tricky, einerseits auf der Bundesebene den Eindruck zu erwecken, wir müssten, damit niemand mehr reinkommt, alles dichtmachen, auch und insbesondere die EU ‑ Binnengrenzen. Andererseits wird hier gesagt, und da gebe ich euch ja Recht, dass wir nicht zulassen dürfen, dass sich die Fehler aus Corona-Zeiten wiederholen. Deswegen werden wir diese Grenzkontrollen konstruktiv, aber eben auch kritisch begleiten. Sie dürfen nicht von unendlicher Dauer sein. Im Nachgang zu dieser Entscheidung für Grenzkontrollen darf es möglichst auch nicht dazu kommen, dass die Kontrollen Verzögerungen mit sich bringen. Insoweit habe ich höchstes Vertrauen in die hochprofessionelle und qualitativ sehr gute Arbeit der Bundespolizei. Vor allem müssen wir mit den Leuten auf der anderen Seite, mit den Leuten in Frankreich und in Luxemburg, reden. Ich bin der Auffassung, dass es wichtig ist, miteinander zu reden, dabei auch Ängste zu nehmen. Deswegen habe ich gestern und auch heute zahlreiche Gespräche geführt, nicht nur mit der Bundespolizei in Koblenz und in Potsdam, sondern auch mit meinem Kollegen Léon Gloden in Luxemburg und gestern auch mehrfach mit dem Kollegen Präfekt Touvet in Metz. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir in dieser Frage keine Sprachlosigkeit aufkommen lassen dürfen. Wenn es eine Lehre aus der Corona-Zeit gibt, dann ist das doch wirklich diese Erkenntnis. Diese Sprachlosigkeit möchte ich, möchte diese Landesregierung nicht noch einmal aufkommen lassen, und dabei weiß ich die größte Oppositionsfraktion an unserer Seite. Auch dafür bin ich sehr dankbar, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Wir kommen in diesem Zusammenhang auch nicht umhin festzustellen, dass diese Grenzkontrollen zielführend sein können. Das zeigen uns die Ergebnisse der Kontrollen anlässlich der EM und der Olympiade. Es kommen eben nicht nur Pendler, Grenzgänger und Leute, die in Saarbrücken, Saarlouis oder andernorts im Saarland einkaufen wollen, sondern es kommen auch Kriminelle und Strolche. Es kommen auch Menschen, die anderes im Schilde führen. Angesichts dessen ist mit den temporären Grenzüberprüfungen nun auch eine, wie ich finde, gute Grundlage gefunden. Eben nicht nur mit Blick auf die Bekämpfung der illegalen Migration, sondern auch zum Verhindern von Gewalt und Terror ist das, wie ich finde, der richtige Weg. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beschleunigen das Aufenthaltsverfahren, wir personalisieren auch die Ausländerbehörde besser. Wir arbeiten an den Vorbereitungen, um das wiedergutzumachen, was 2019, zu Zeiten der CDU im Innenministerium, falsch gemacht wurde. Sie verlangen ja heute selbst von uns, das jetzt wieder zu korrigieren, nämlich in Saarbrücken wieder eine Anlaufstelle zu schaffen. Wenn meine Vorgänger im Amt insbesondere in den Jahren von 2017 bis 2022 beim Thema Digitalisierung in der Ausländerbehörde das gleiche Tempo an den Tag gelegt hätten wie wir in den letzten zweieinhalb Jahren, dann wären wir nicht erst im dritten Quartal des nächsten Jahres, wenn alles gut läuft, mit der Digitalisierung durch, nein, dann hätten wir sie schon! Wir hätten dann auch viele Probleme weniger. Wir bekennen uns dazu, dieses Thema wird mit Hochdruck von meinen Leuten bearbeitet, ich bin dafür sehr dankbar, auch im Interesse der Unternehmen und derer, die zu uns kommen, um hier zu arbeiten. Wir wollen dieses Problem lösen, schneller geht es leider nicht, aber wir machen das zielgerichtet im Interesse vieler, dafür bin ich dankbar und darauf bin ich stolz, das wird sich auch hier in Saarbrücken wiederfinden. (Beifall von der SPD.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage das auch mit Blick auf die Frage der konsequenten Anwendung von Recht und Gesetz. Und ich sage das nicht erst seit Solingen oder seit Mannheim. Ich bin ins Amt gekommen mit einer klaren Ansage, nämlich der, dass wir in diesem Zusammenhang ‑ ‑ (Sprechen der Abgeordneten Schäfer (CDU) und Wagner ‑ Scheid (CDU).) Gibt es da vielleicht irgendwelche Rückfragen, die ich beantworten kann? (Abg. Wagner-Scheid (CDU): Nein, das ist ein Zwiegespräch unter uns.) Ich hätte gegebenenfalls gerne zur Aufklärung beigetragen. - Ich will an dieser Stelle sehr deutlich sagen, dass ich mit meinem Amtsantritt gesagt habe: Da kommt jemand ins Amt, der für das konsequente Anwenden von Recht und Gesetz ist, und das gilt insbesondere beim Thema illegale Migration. Hier steht jemand, der sich in der Saarbrücker Zeitung vor nicht allzu langer Zeit mit reißerischen Schlagzeilen dafür hat kritisieren lassen müssen. (Er hält den Ausdruck eines Artikels hoch.) „Ein Sozialdemokrat schiebt Arbeiter ab.“ Da ging es um einen Dublin-III-Fall, den wir sehr konsequent zurückgeführt haben. Das mag nicht jedem gefallen, das ist mir bewusst, aber wenn das in NRW - man kann die Fälle nicht eins zu eins vergleichen, auch wenn es sich dort auch um einen Dublin-III-Fall gehandelt hat - genauso behandelt worden wäre, wäre das in Solingen wahrscheinlich nicht passiert. Ich will an der Stelle sehr deutlich machen, dass hier jemand steht, der für diese Landesregierung diese konsequente Anwendung von Recht und Gesetz auch weiterhin, auch wenn er dafür kritisiert wird, als richtig erachtet. Dafür werde ich mich auch kritisieren lassen. Ich bin der Auffassung, wir müssen an der Stelle weiterhin konsequent handeln. Dass das letztendlich von Erfolg gekrönt ist, sieht man an der Entwicklung der Rückführungen in diesem Jahr. Wir haben alleine in den ersten sieben Monaten dieses Jahres 131 Rückführungen gehabt, im vergangenen ganzen Jahr waren es 152. Dazu kommen bisher noch über 200 freiwillige Rückführungen. Das zeigt, wir sind auf dem richtigen Weg. Man kann sich über die Anzahl natürlich gerne unterhalten und sich auch bemühen, sie zu steigern, das tun wir auch. Aber wir sind, und da bin ich dankbar, dass das wohl von allen so gesehen wird, an Recht und Gesetz gebunden, aber das, was wir an Möglichkeiten haben, setzen wir konsequent um. Auch dafür stehe ich, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Ich bin auch dankbar, dass ein anderes Thema angesprochen wurde. Man muss in der Selbstreflexion kucken, wo wir eventuell beim Thema Recht und Gesetz bei Verordnungen und den Grundlagen, nach denen wir handeln, nachsteuern müssen. Ich habe mich auch dafür kritisieren lassen müssen, dass wir im Saarland, obwohl wir Gott sei Dank im Vergleich zum Bundesdurchschnitt zurückgehende Zahlen bei Messerattacken haben, Waffen- und Messerverbotszonen einrichten wollen. Die Überschrift war: „Das ist Aktionismus gegen Populismus.“ Ich sage Ihnen, ich lasse mich gern dafür kritisieren und als Aktionslist gegen Populismus bezeichnen, wenn ich der Auffassung bin, es ist richtig, dafür zu sorgen, dass wir Räume definieren, in denen wir ganz strikt kontrollieren, ob dort Waffen oder gefährliche Gegenstände wie Messer mitgeführt werden. Im öffentlichen Raum haben Waffen und Messer von nicht berechtigten Personen nichts zu suchen. Diese Räume muss man definieren, und das muss man dann mit rechtlichen Möglichkeiten unterfüttern. Ich sage an der Stelle auch: Wir bereiten gerade die Beseitigung einer Gesetzeslücke im Saarländischen Polizeigesetz vor, die sich nicht erst seit zweieinhalb Jahren, seitdem wir im Amt sind, dort befindet; es gibt sie schon viel länger. Wir wollen nicht nur die Identitätsfeststellung in solchen Räumen machen können, sondern auch Durchsuchungen. Ich bin der Auffassung, das ist richtig, das ist konsequent und es ist am Ende auch die Durchsetzung des Rechtsstaates, zu der ich mich ausdrücklich bekenne. Ich hoffe, Sie werden das mittragen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Es gibt die Diskussion rund um die Frage, wer das dann kontrollieren soll. Dafür gibt es probate Beispiele und Möglichkeiten, nämlich Sicherheitspartnerschaften zwischen der Vollzugspolizei einerseits und den kommunalen Ordnungsdiensten andererseits, die ja an der ein oder anderen Stelle gelobt werden, sei es in Saarlouis, in Neunkirchen oder Saarbrücken. Das funktioniert ja. Wir werden dort Präsenz zeigen. Ich bin dankbar und froh, dass wir zum ersten Male seit Jahrzehnten in der Lage sind, eine Neuorganisation der saarländischen Polizei auf den Weg zu bringen, bei der es am Ende nicht darum geht, Personal abzubauen oder Dienststellen abzuwerten oder zu schließen, sondern dass wir zum Beispiel in Dillingen in der Vorbereitung sind, wieder eine Rund-um-die-Uhr-Dienststelle einzurichten. Wir sorgen dafür, dass mehr Personal in die Fläche kommt. Ich bin dankbar und froh für das, was mein Vorgänger an dieser Stelle auf den Weg gebracht hat. Ich will es aber noch besser machen. Deswegen werden wir in diesem Jahr nicht nur 143 Neueinstellungen haben, sondern auch zwölf, die abgebrochen haben, nachpersonalisieren. Das heißt, der Jahrgang P 46, der am 1. Oktober hier im Saarland seinen Dienst aufnimmt, hat 155 Polizistinnen und Polizisten! (Lebhafter Beifall und Jubelrufe von der SPD.) Das ist das, was an Politik bei uns gedacht wird und ankommt. Ich bin dankbar für jeden, der mich konstruktiv-kritisch begleitet. Ich habe überhaupt keine Probleme mit der Diskussion, dass wir zu wenig Kräfte einstellen. Ich sage aber auch, es wäre schon ein Stück weit redlich, sich daran zu erinnern, dass man selbst über Jahre hinweg einen Abbau bei der saarländischen Polizei auf den Weg gebracht hat, genau wie wir in den Neunzigerjahren mit einer sozialdemokratisch geführten Landesregierung, die auch dafür abgestraft worden ist. Eine Lehre kann ich daraus ziehen: Man sollte selbstkritisch reflektieren, man sollte das, was man falsch gemacht hat, auch als solches bezeichnen, und dann versuchen, es besser zu machen. Das tun wir. Allein in den kommenden vier Jahren wird es bei der saarländischen Polizei netto einen Aufwuchs von über 200 Stellen geben, das wird jeder merken. Die sollen dorthin kommen, wo sie gebraucht werden, in die WSDen, in die geschlossenen Einheiten, zur Kriminalpolizei, wo es darum geht, Halden abzubauen, aber auch zur Verkehrspolizei. Das haben wir versprochen, das liefern wir, das setzen wir um, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Dazu kommen auch Verbesserungen bei den Tarifbeschäftigten. Sie fordern das ja immer wieder, aber es wäre schön gewesen, wenn Sie das in der Zeit gemacht hätten, als Sie selbst in der Regierungsverantwortung waren. Das war ein Fall von „Gut gemeint, aber nicht gut gemacht“, beispielsweise bei befristet Beschäftigten. Wir haben bei den Tarifbeschäftigten nachgesteuert, wir haben 2023 15 Stellen gehoben und 17 neue Stellen geschaffen, und wir haben 2024 insgesamt 54 Stellen gehoben und sechs neue geschaffen, das heißt, wir gehen diesen Weg konsequent weiter, weil wir Perspektive für die Menschen und Entlastung für die Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei wollen. Das gilt auch für das Thema Beförderungsbudget. Ich freue mich ja immer, wenn die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten bei diesen Feiern anwesend sind, und ich lade Sie auch in diesem Jahr ein. Wir sind dankbar und froh, dass wir dieses Thema nutzen können, um zu zeigen: Wir freuen uns nicht nur über diejenigen, die neu zu uns kommen, sondern wir freuen uns auch über diejenigen, die sehen, dass sie Perspektiven von uns bekommen. Wir haben in den letzten Jahren über 280 Hebungen im Stellenplan auf den Weg gebracht mit der Folge, dass wir noch nie ein so hohes Beförderungsbudget ausschütten konnten wie jetzt. Es wird keine Regelbeförderung geben, wie es mein Vorgänger mal versprochen hat, die gibt es nirgends, aber es wird regelmäßigere Beförderungen geben - dafür bin ich dankbar und froh ‑ , vor allem für die Eingangsämter von A9 bis A11, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Ich könnte bei den Themen Ausstattung oder Verbesserung anderer Rahmenbedingungen weitermachen. Ich freue mich über die Diskussion, ich sage es noch einmal, darüber, dass wir sie nicht mit Schaum vor dem Mund führen, sondern mit Sinn und Verstand, ja auch im Wettstreit der Ideen, wenn der ein oder andere glaubt, bessere Ideen zu haben. Aber lassen wir uns an der Stelle nicht von denen treiben, die glauben, mit den Themen, vor allem aber mit den Menschen Schindluder treiben zu müssen. Das müsste uns allen eine Lehre sein. Deswegen herzlichen Dank für diese Debatte, und für die kommende Arbeit ein herzliches Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke dem Herrn Minister. Ich weise aus organisatorischen Gründen darauf hin, dass die Redezeit um 1 Minute überschritten wurde, sodass jeder Fraktion noch 1 Minute Redezeit zusätzlich zur Verfügung steht. - Ich darf feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, ich schließe die Aussprache. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion Drucksache 17/1134. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1134 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1134 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD- sowie die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 17/1130. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1130 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1130 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 17/1143. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1143 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1143 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu den Punkten 16 und 21 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Keine voreilige ideologische Verschärfung des Waffengesetzes für Jäger und Sportschützen! Verlässliche Datengrundlage von Vergehen mit Waffen erheben und veröffentlichen (Drucksache 17/1131) Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Auf Messerangriffe nachhaltig und konsequent reagieren (Drucksache 17/1144) Zur Begründung des Antrags der AfD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Das Thema und den Beschlusstext hatten wir bereits am 15.03.2023 auf der Tagesordnung. Wie aus unserer Vorbemerkung im Antrag hervorgeht, wurde die erneute Einbringung allerdings jetzt notwendig durch die eingebrachte Bundestagsentschließung Drucksache 263/24, in der es vordergründig um die Verschärfung von Vorschriften rund um den Themenkomplex Messer geht. Darauf soll hier jetzt nicht großartig weiter eingegangen werden, da es ja, für jeden ersichtlich, reine Symbolpolitik ist und wir das jetzt eben schon zur Genüge hatten. Alles folgt dem Motto: Wir tun so als ob. - Kürzen wir es ab, wir brauchen keine kürzeren Messer, wir brauchen weniger Messerstecher oder wie ich es auch gerne ausdrücke: Abschieben schafft Wohnraum, setzt Mittel frei, macht den Nahverkehr sicherer, beugt Messerkriminalität vor et cetera, et cetera. (Oh-Rufe und Sprechen.) Gar nicht geht aber, was Sie weiter in der Entschließung 263/24 umgesetzt sehen möchten. Mit „Sie“ ist sowohl SPD als auch CDU gemeint. Da nützt es auch nichts, in Ihrem heute nachgeschobenen Antrag davor zu warnen, im Zuge der Verschärfung des Waffenrechts legale Waffenbesitzer wie Jäger und Sportschützen zu stigmatisieren. Zum Gendern in Ihrem Antrag will ich jetzt mal nichts sagen. Der besagten Entschließung des Bundesrats mit dem Titel „Messerkriminalität wirksam bekämpfen und Novelle des Waffenrechts zügig voranbringen“ stimmten außer Bayern - die konnten dem Schmarrn widerstehen ‑ , bei Enthaltung von Brandenburg und Sachsen alle weiteren Bundesländer zu. Warum diese Aufzählung oder diese Erwähnung? Ganz einfach, um zu zeigen, dass auch die CDU fest mit im Boot sitzt, wenn gefordert wird, (Abg. Schaufert (AfD)) unbegründet Legalwaffenbesitzer weiter einzuschränken und zu drangsalieren. Dann nutzt der Versuch auch nichts, sich im nachgeschobenen Antrag ein wenig einen schlanken Fuß zu machen. Wie erwähnt, vordergründig in die Öffentlichkeit getragen, geht es darum, Messergewalt einzuschränken. Da sind die Zahlen, die Fakten wie die Täter ja eindeutig. In diesem Punkt, bezogen auf Messergewalt, kann man dann auch auf die spinnerte Idee kommen, durch Kürzen der Messerlänge, Ausweiten der Waffenverbotszone et cetera ein höheres Maß an Sicherheit zu erzielen. Kleiner Denkanstoß an die, die in ihren verschnörkelten Rokoko-Gedankengängen eine solche Problemlösung als Lösung sehen: Mord, Vergewaltigung, Körperverletzung, Raub et cetera sind bereits seit Längerem bei härtester Strafandrohung verboten. Nun zum Eigentlichen zurück. Sie von CDU, SPD und anderen Anhängseln möchten in der Entschließung - ich spare mir jetzt, den gesamten Text vorzulesen - jedenfalls die Verschärfung des Waffenrechts. Ihr Begehr im Grundsatz: Der bei Legalwaffenbesitzern ob seiner ideologischen Legalwaffenfeindlichkeit geradezu legendäre Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium von 2023 soll endlich das weitere Gesetzgebungsverfahren zügig durchlaufen - vielleicht hält die Ampel-Truppe noch so lange durch -, um weiteren Legalwaffenbesitzern das Leben über die Maßen und das Notwendige schwer machen zu können. Falls die Ampel ausgehen sollte, macht die CDU dann eben mit SPD, GRÜ-NEN, BSW oder was sich da jetzt noch so im linken Spektrum tummelt, weiter. Woher aber nehmen Sie überhaupt die Zahlen und Fakten, um Verschärfungen bei Legalwaffenbesitzern zu fordern? Wo ist die Datenbasis, solches zu fordern? Exakt nirgends, die gibt es einfach nicht. Einzig Ihr Gefühl, Ihre Haltung oder was auch immer sich in Ihnen regt, genügt als Grund, bei einer der gesetzestreuen Bevölkerungsgruppen, den Legalwaffenbesitzern, weiter die Daumenschrauben anzuziehen. Nicht weil Sie es in irgendeiner Weise begründen können, nein, nur weil Sie es eben wollen. (Sprechen.) An dieser Stelle muss ich Ihnen vielleicht ein wenig Basiswissen näherbringen. Nicht das Gewehr, egal wie es auch immer aussieht, ist gefährlich, sondern die Munition. Die aus der Masse und Geschwindigkeit resultierende Energie, wie die Geschwindigkeit des Geschosses und dessen Aufbau, entwickelt dann unter Umständen zielballistisch die tödliche Wirkung eines Schusses. Und, lassen Sie es sich gesagt sein, diese ist unabhängig vom Aussehen der Waffe, ob aus Opas Kipplaufbüchse oder aus einer kriegsähnlichen Anscheinswaffe, das abgefeuerte Geschoss ist gleich gefährlich. - Ihnen als Erfinder des Ausdrucks „rassistische Zuschreibung“ sollte doch klar sein, dass man in keinem Zusammenhang jemals nach Vorurteilen urteilen und handeln darf. Kurz und zum Schluss: Erheben Sie zuerst vernünftige Daten in Bezug auf Delikte mit legalen wie illegalen Waffen, unterteilen Sie diese noch, ob tatsächlich die waffenberechtigte Person das Delikt beging et cetera. Sie werden sehen, es gibt kein Problem, egal in welche Ecke des legalen Waffenbesitzes Sie sich quälen. Aber das wissen Sie ja, deshalb erheben Sie die Daten seit 2015 auch nicht mehr. Sie erheben sie höchstwahrscheinlich nicht, damit keine Fakten Ihrer ideologischen Abneigung von Legalwaffenbesitz im Wege stehen. Krisengebiete mit echten Kriegswaffen zum Zweck des Tötens von Menschen zu versorgen, ist bei Ihnen hingegen schon zur guten Gewohnheit geworden. Schaffen Sie eine ordentliche Datenbasis, dann sehen wir weiter. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit, stimmen Sie bitte unserem Antrag zu. - Danke. (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schaufert. - Zur Begründung des Antrags der CDU-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Anja Wagner-Scheid das Wort.
Anja Wagner-Scheid CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Messerangriffe nehmen bundesweit zu. In Deutschland gab es 2023 fast 14.000 Delikte, 38 Delikte pro Tag deutschlandweit, im Saarland 161, 8 Personen sind durch ein Messerdelikt gestorben. Jedes Delikt ist eines zu viel. Über die traurigen Höhepunkte Mannheim und Solingen hatten wir in der vorherigen Debatte bereits gesprochen. Meine Fraktion hat vor einigen Tagen die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zum Thema Tatwaffe Messer erhalten. Ich möchte einige wichtige Ergebnisse aus der Antwort wiedergeben, weil ich denke, dass der ein oder andere die Antwort noch nicht intensiv studieren konnte, weil in der letzten Woche so viele Antworten zurückgekommen sind: Die meisten Vorfälle mit Messern haben sich im Saarland im städtischen Bereich ereignet. Das überrascht jetzt nicht. Saarbrücken, Neunkirchen, Völklingen waren die Städte, die am meisten betroffen waren. Zwei Drittel aller Vorfälle mit Messern ereigneten sich im öffentlichen Raum, das heißt in Parks, auf Plätzen, auf Straßen, aber auch ein Drittel im privaten, im familiären Bereich. Ich (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) nenne hier einfach das Stichwort häusliche Gewalt. Im Jahr 2023 gab es im Saarland 147 Tatverdächtige, davon 72 Deutsche und 75 Nichtdeutsche. Aus der Anfrage wurde deutlich, dass im Land bereits eine Menge passiert bei der Ausund Fortbildung unserer Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, was wir sehr gut finden. Da ist in den letzten Jahren viel passiert. In der vorherigen Landesregierung, auch in dieser Landesregierung wurde viel Wert auf die Aus- und Fortbildung gelegt bei dem Thema „Wie kann man auf einen Messerangriff reagieren?“ Ich möchte hier auch das Einsatz- und Trainingszentrum nennen, das seit 2018 in Göttelborn am Start ist. Klaus Bouillon, der vorherige Innenminister, hat das ETZ in Göttelborn auf den Weg gebracht. Wir haben uns dadurch auf ein ganz neues Niveau gebracht. Wir haben die Ausbildung in Göttelborn nicht nur zentralisiert - vorher gab es ja drei Standorte, jetzt einen -, mit dem ETZ sind wir quasi im bundesweiten Geleitzug unterwegs, weil wir für besondere Einsatzlagen die Polizistinnen und Polizisten bestmöglich vorbereiten. In den letzten Tagen habe ich Hinweise aus dem Wach- und Streifendienst erhalten, dass sich die Polizistinnen und Polizisten noch mehr Termine im ETZ in Göttelborn wünschen würden, weil sie sich noch besser auf besondere Gefahrenlagen mit erhöhter Eigensicherungsrelevanz vorbereiten wollen. Das will ich Ihnen jetzt als Kolleginnen und Kollegen mitgeben. Der Minister befindet sich ja gerade leider draußen. (Zurufe aus der SPD: Nein! - Zurufe der Abgeordneten Jost (SPD) und Commerçon (SPD).) Ach, er sitzt da hinten bei Herrn Commerçon. Aber er kann uns ja genauso zuhören. Auch wenn er nicht hier vorne sitzt, ist er wahrscheinlich sehr aufmerksam. An der Stelle gibt es den Wunsch der Polizistinnen und Polizisten, im Bereich ETZ mehr Termine machen zu können, weil man den Bedarf sieht, Einsatztrainingsmöglichkeiten und Schießtraining stärker zu nutzen, als es derzeit angeboten wird. Ich möchte noch auf einen Aspekt aus der Antwort beim Thema Ausstattung hinweisen. Auch bei der Ausstattung ist in den letzten Jahren und Jahrzehnten einiges passiert. In Reaktion auf Mannheim, Herr Minister, wurden ja die Schnittschutzschals angeschafft. Auch da gibt es eine aktuelle Wahrnehmung, die uns zugetragen worden ist. Die 1.000 Schnittschutzschals, die beschafft worden sind, werden ja nicht für alle Kolleginnen und Kollegen der Operativen Einheiten ausreichen. Deshalb vermute ich, dass es sich nicht nur um eine Einmalbeschaffung handelt, sondern dass alle Kolleginnen und Kollegen, die jetzt mit der Ausbildung fertig sind, einen solchen Schnittschutzschal bekommen werden und sich das selbstverständlich als Teil der persönlichen Ausstattung gestalten wird. Ich denke, die Kolleginnen und Kollegen brauchen den Schutz, wenn sie unterwegs sind, und es sollen Messerangriffe abgewehrt werden, indem sie einen geschützten Hals haben. Es wurden uns Bedarfe aus dem Wach- und Streifendienst vorgetragen, aus den Operativen Einheiten, von der Bereitschaftspolizei, den Spezialeinheiten des Kriminaldienstes, der Kriminalpolizei, der Verkehrspolizei und aus Teilen des Ermittlungs- und Servicedienstes. Aufaddiert sind das deutlich mehr als 1.000. Deshalb will ich noch einmal den Wunsch nennen und die Forderung formulieren. Es kann nicht bei einer Einmal-Beschaffung bleiben, es müssen weitere Ausstattungsgegenstände beschafft werden. (Beifall von der CDU.) Aus besagter Anfrage wurde auch deutlich, dass Polizistinnen und Polizisten noch Opfer von solchen Messerangriffen geworden sind, im letzten Jahr fünf Kolleginnen und Kollegen, was uns noch einmal sehr deutlich vor Augen führt, dass unsere Polizistinnen und Polizisten im Dienst gefährdet sind. Deshalb werden alle Dinge, die Sie, Herr Minister, und auch Sie, Frau Rehlinger, tun, um den Schutz der Polizistinnen und Polizisten und die Ausstattung auf ein besseres Niveau zu bringen beziehungsweise auf dem Niveau zu halten, von uns als CDU-Fraktion begrüßt und von uns unterstützt. Bei den Dingen, die Sie beim vorherigen Punkt vorgetragen haben, Herr Minister, haben Sie uns an Ihrer Seite. Wenn den Ankündigungen, die Sie eben vorgetragen haben, auch ein konkretes Handeln folgt, dann werden wir als CDU-Fraktion Sie in allen diesen Punkten auch sehr gerne unterstützen. Fakt ist, nicht die Messer sind das Problem, sondern die Personen, die die Messer im öffentlichen Raum mit sich führen. Messer in den falschen Händen können tödliche Waffen sein. Es braucht deshalb sinnvolle und effektive Maßnahmen gegen Messergewalt. In der Realität werden Messerangriffe häufig, auch wenn das Opfer dadurch erhebliche Verletzungen davonträgt, als gefährliche Körperverletzung eingestuft und mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren geahndet. Deshalb ist ein wesentlicher Punkt unseres Antrags zu fordern, dass eine gefährliche Körperverletzung mittels Messers auch ein Verbrechenstatbestand werden muss, der dann mit 1 Jahr bis zu 15 Jahren bestraft wird. Wir fordern die saarländische Landesregierung auf, Frau Rehlinger, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, die vonseiten des Saarlandes für unsere Polizistinnen und Polizisten, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger im Saarland, genau diesen Aspekt im Bundesrat vorträgt, dass es zu Verschärfungen beim Strafmaß kommen muss. (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) (Beifall von der CDU.) Es ist uns ganz wichtig, bei allen Überlegungen rund um die Verschärfung des Waffenrechts, die legalen Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer, die Jägerinnen und Jäger und die Sportschützinnen und Sportschützen nicht unter Generalverdacht zu stellen, nicht zu stigmatisieren, sondern die in den Fokus zu nehmen, die illegale Waffen mit sich führen, die als Täter unterwegs sind, die solche Taten vollbringen, wie ich sie eben genannt habe. Ich möchte abschließend noch das Thema Rechtsverordnung zu Messer- und Waffenverbotszonen ansprechen. Reinhold Jost hatte hier im Juni dieses Jahres bereits die Rechtsverordnung angekündigt. Heute gibt es noch keine Rechtsverordnung. Jetzt ist die Rechtsverordnung für Oktober angekündigt. Ich will deshalb für unsere Fraktion formulieren, es braucht diese Rechtsverordnung, und es braucht Klarheit, wer die Rechtsverordnung abschließend kontrolliert. Es gibt Sorgen bei den Ortspolizeibehörden. Die werden das nicht leisten können. Sie sind nicht ausgestattet, sie sind nicht dafür ausgebildet. Eine Sicherheitspartnerschaft, Herr Jost, die Sie ansprachen, ist eine Möglichkeit. Dafür braucht es Klarheit und Transparenz. Die fordern wir als CDU-Fraktion ein. Wir brauchen bessere Möglichkeiten beim Schießtraining. Wir brauchen das bereits seit Jahren angekündigte Cyberausbildungs- und Trainingszentrum, das CATZ, in Göttelborn. Wir brauchen abschließend auch ein Sicherheitskonzept „Messer“ für die anstehenden Oktoberfeste und Weihnachtsmärkte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Ziel aller Maßnahmen, die ich gerade angerissen habe, ist der Schutz der Bevölkerung. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Wir werden den AfD-Antrag ablehnen. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Wagner-Scheid. Ich eröffne die Aussprache. Es ist eine Wortmeldung eingegangen. - Ich erteile nun das Wort für die SPD ‑ Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten David Maaß.
David Maaß SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Herr Schaufert, bevor ich mit meiner Rede beginne, sage ich, um im Waffenjargon zu bleiben, Ihre Rhetorik ist wirklich unter aller Kanone! Es ist bemerkenswert, wie süß Sie immer schmunzeln, wenn Sie von „Abschiebung schafft Wohnraum“ sprechen. Das ist wirklich sehr schön mit anzusehen. Ich möchte Ihnen aber ein paar Argumente dahingehend liefern, dass das, was Sie jetzt fordern beziehungsweise schon vor einem anderthalben Jahr gefordert haben, eigentlich überholt ist beziehungsweise von uns absolut nicht so gesehen wird. Ich habe vorhin schon gesagt, dass man sich über die Bundesratsinitiative vom Juni 2024 dem Ansinnen angeschlossen hat, das Waffenrecht in Bezug auf Messer zu verschärfen. Ich habe vorhin in einer Rede schon genannt, dass es ein generelles Umgangsverbot für Springmesser gibt, dass feststehende Klingen von 12 auf 6 cm reduziert werden, dass es im ÖPNV ein allgemeines Führverbot geben soll und dass Kampfmesser und Dolche ebenfalls komplett untersagt werden sollen. Dabei sollte und muss man aber beachten - und deswegen verstehen wir eine mögliche Stigmatisierung von Jägern und auch Sportschützen nicht, wie sie die AfD und auch die CDU hier anprangert -, dass es Ausnahmen gibt, unser Innenminister hat es vorhin auch schon so anklingen lassen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, wenn es eine Ausnahmeregelung gibt. Das ist beispielsweise bei Jägern und auch Sportschützen der Fall, wenn wir vom Messerführen im öffentlichen Personennahverkehr sprechen. Da kann ich einen Passus vorlesen, wenn ich zitieren darf: Ausnahmen werden beispielsweise für Handwerker oder für den Transport von Haushaltsmessern in Behältnissen sowie auch für Jäger und Sportschützen und andere Personen mit berechtigtem Interesse ermöglicht. Ähnlich verhält es sich auch mit den Springmessern. Wie vorhin schon gesagt, soll es da ein generelles Umgangsverbot geben. Auch dort gibt es für Jäger, Handwerker, Sportschützen bei berechtigtem Interesse beziehungsweise einer beruflichen Notwendigkeit eine entsprechende Ausnahme. Dass jetzt bei einer Zuverlässigkeitsprüfung bei der Erteilung des Jagdscheins die Waffenbehörden zuständig sein sollen und nicht mehr die Jagdbehörden, finde ich persönlich auch nicht so extrem stigmatisierend. Ich überlege mir immer, wie es wäre, wenn ich Jäger oder Sportschütze wäre. Wir sprechen davon, dass wir Deutschland und auch das Saarland sicherer machen und vermeiden wollen, dass Extremisten oder andere Menschen mit einer psychischen Erkrankung in den Besitz von scharfen Waffen kommen, und von entsprechenden Regularien. Ich persönlich würde mich dort nicht als stigmatisiert sehen, zumal die Sachen, die angebracht worden sind, jetzt wirklich nicht so stark in die Grundrechte des Einzelnen einschneiden, dass man von einer wirklichen Stigmatisierung sprechen könnte. (Abg. Maaß (SPD)) Sie werfen der SPD eine voreilige ideologische Verschärfung vor. Wie vorhin schon gesagt, die eigentliche Verschärfung des Waffenrechts ist schon vor über einem Jahr angekündigt worden. Niemand hier versteht, warum es 135.000 kriegswaffenähnliche halbautomatische Feuerwaffen in deutschen Haushalten gibt. Die gehören generell verboten. Dass für den Besitz einer Armbrust zukünftig ein kleiner Waffenschein vonnöten sein soll und es ein ärztliches oder psychologisches Zeugnis für die geistige Eignung geben soll, wenn eine Person eine Schusswaffenerlaubnis beantragt, macht in meinen Augen vollkommen Sinn. Es wird mehr auf Eigen- und Fremdgefährdung geachtet, weil die Menschen letale Gegenstände im Besitz haben, und deswegen bietet es sich entsprechend an. Wir haben vorhin schon des Öfteren gehört, dass Fanatismus, Radikalismus und auch Extremismus in Deutschland zunehmen. Deswegen ist es doch einfach logisch, dass wir auch das Thema Messer betrachten. Ich muss etwas mit Ihrem Narrativ brechen. Die Kollegin Wagner-Scheid hat eine entsprechende Anfrage gestellt und dort sieht man, dass im Saarland entgegen dem Bundestrend die Messerkriminalität rückläufig sind. Wenn man sich die Aufteilung anschaut, wie viele deutsche und ausländische Betroffene beziehungsweise Tatverdächtige es gibt, erkennt man, dass bei den ausländischen die Zahl zurückgeht. Es passt nicht zu Ihrem Narrativ, dass wir von einer importierten Messerkriminalität sprechen. Wenn es mehr Migranten in Deutschland gibt, müsste die Messerkriminalität anwachsen. Das Gegenteil ist der Fall. Vielleicht noch ein Wort zur Forderung der CDU für eine Strafverschärfung. Es ist immer gut und vor allen Dingen schnell gesagt, reflexartig Strafverschärfungen zu fordern. Man sollte sich aber die einzelnen Tatbestände anschauen. Aus kriminologischer Sicht macht im Fall der gefährlichen Körperverletzung mit einem Messer eine Strafverschärfung wenig Sinn, weil sie keine abschreckende Wirkung haben wird. Messer werden aus den unterschiedlichsten Gründen mitgeführt, aber niemand führt oder die wenigsten führen ein Messer mit sich, um am Abend irgendeine Tat zu begehen. Oft ist es ein Männlichkeitssymbol et cetera pp. Es wird im Affekt oder im Rausch eingesetzt. Eine Strafverschärfung oder beziehungsweise eine Straferhöhung auf einen Verbrechenstatbestand würde dort in unseren Augen wenig Sinn machen. Deswegen sollte es so bleiben, wie es ist. Viel wichtiger ist, zu erkunden oder herauszufinden, warum Menschen Messer mit sich führen, und die Mittel einzusetzen, die wir über die neue rechtliche Änderung haben, um die Menschen zu entwaffnen. Ich sage es noch mal: Niemand hier in Deutschland muss im Besitz einer Schusswaffe oder eines Messers sein. Vor allen Dingen muss niemand im Besitz einer Schusswaffe oder eines Messers im öffentlichen Raum sein, es sei denn, es sind Sportschützen oder Jäger. Ich glaube, das ist hier wichtig festzuhalten. Deswegen lehnen wir die beiden Anträge ab. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Maaß. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile nun Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert für die AfD ‑ Landtagsfraktion das Wort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Lieber Herr Maaß, glücklicherweise habe ich mir eben von der knappen Redezeit etwas aufgespart, weil ich meinen Text über ein paar Seiten ein klein wenig kürzen musste. Leider ist das eine oder andere nicht wirklich rübergekommen. Ich bin froh, noch die Kurve zu einem dieser Punkte bekommen zu haben, bei dem ich ein bisschen abkürzen musste. Zu diesen kriegsähnlichen Waffen. Ich weiß nicht, ob Ihnen das Prozedere bekannt ist. Bevor eine halbautomatische Waffe für den zivilen Markt freigegeben wird, muss eine Sonderbegutachtung des BKA stattfinden. Das, was Sie vom Aussehen her als kriegsähnliche Waffe einfach mal so bezeichnen und als gefährlich definieren, hat vom BKA praktisch einen Freigabebescheid, dass das Ding keine Kriegswaffe ist, sondern vielleicht nur so aussieht. Einfach aufgrund des Aussehens legalen Waffenbesitzern das Leben schwer zu machen, geht einfach nicht. Ich habe mich lange mit den Entwürfen des Bundesrates wie auch mit dem Waffenrechtsverschärfungsentwurf aus dem Bundesinnenministerium beschäftigt. Das Einzige, was dort angeführt wird, ist diese Tat in Rotenburg an der Wümme von vorigem Jahr, bei der ein 32- jähriger Soldat vier Leute mit so einer Waffe, die kriegsähnlich aussieht, an zwei unterschiedlichen, 10 km voneinander entfernten Tatorten erschossen hat. Das kann mit jeder Schrotflinte oder sonst irgendwas passieren - so tragisch, wie es ist. Wenn das der einzige Grund ist, ist es Drangsalierung von Legalwaffenbesitzern. - Jetzt ist meine Redezeit leider zu Ende. Danke. (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schaufert. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 17/1131. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1131 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1131 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Kommen wir nun zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion Drucksache 17/1144. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1144 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1144 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD- sowie die AfD-Landtagsfraktion. Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 17: Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Leistungsmissbrauch beenden - Konsequente Vermögensüberprüfungen bei ausländischen Antragstellern durchführen (Drucksache 17/1132) Zur Begründung des Antrags erteile ich Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Einmal trocken vorweg die gesetzliche und theoretische Ausgangssituation: Wer Sozialleistungen beantragt, muss Angaben zur Vermögenssituation machen. Grundsätzlich ist nach § 90 Abs. 1 SGB XII das gesamte verwertbare Vermögen mit Ausnahme der in § 90 Abs. 2 Nr. 1 bis 10 genannten Gegenstände einzusetzen. Insbesondere bei Immobilien und anderen Vermögensgegenständen, die sich in Kriegs- und Kriegskrisenregionen befinden, ist davon auszugehen, dass diese aktuell nicht verwertbar sind und daher gegenwärtig keine verwertbaren Vermögenswerte darstellen. Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass dennoch verwertbares Vermögen vorhanden, aber der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung nicht möglich ist, erfolgt eine Prüfung zur darlehensweisen Leistungsgewährung nach § 91 SGB XII. - So steht es vernünftig geschrieben, so sollte es geschehen, so sollte es sein. Aber ist dem so? Noch etwas vorweg, bevor es wieder mit Ihnen durchgeht, dass ich vieles in meiner Rede auf ukrainische Staatsbürger beziehe: Der heute vorliegende Antrag ‑ das ist ganz wichtig - gilt natürlich nicht nur für Ukrainer, sondern er gilt für alle ausländischen Staatsbürger, die in diesem Land Sozialleistungen beziehen, egal welcher Form. Wer kennt das nicht, vor allem, wenn man in deutschen Großstädten, insbesondere Berlin, unterwegs ist? – Man sieht Autos der Luxusklasse aller nur erdenklichen Marken, in der Mehrzahl besetzt mit jüngeren Männern in offensichtlich bester körperlicher Eignung zur Landesverteidigung wie bestem wehrfähigen Alter, meist in topmodisch durchgestylter weiblicher Begleitung. Auf dem Nummernschild prangen die Nationalfarben der Ukraine wie die Nationalitätskennung UA. Das ist bei weitem kein Einzelfall. Das können noch nicht mal Sie bestreiten, außer Sie sind wirklich so blind, wie Sie es bei der Migrationspolitik mindestens die letzten zehn Jahre waren. Jedem drängt sich bei dieser Beobachtung mehr als der Verdacht auf, ob hier tatsächlich in puncto Vermögensprüfung alles wasserdicht und gesetzlich überprüft abläuft. Ich möchte nichts unterstellen, aber ich bin nahezu sicher, dass sich unter den Insassen beschriebener Luxusfahrzeuge auch einige der über 700.000 ukrainischen Bürgergeldbezieher befinden. Aber wie kann das sein? - Ganz einfach. Es läuft so: Der Antragsteller - hier aus der Ukraine - kommt in die Behörde, füllt seinen Antrag aus und sagt, er bekomme keine Rente, er habe kein Auto, er habe auch keine Immobilie. Vielleicht hat er sowohl Rente wie Auto wie Immobilie. 80 Prozent der Ukrainer haben statistisch gesehen Wohneigentum in der Ukraine. Unsere Behörden müssen alle gemachten Angaben blind glauben, weil es keine Kontrollmöglichkeiten gibt, um zu überprüfen, ob die Angaben korrekt sind. Sie können es sich denken: Auf die Mithilfe ausländischer, leider auch ukrainischer Behörden ist in der Praxis nicht zu setzen. Gerade das Thema Immobilieneigentum ist aber entscheidend. Allerdings ist es sehr komplex und in sieben Minuten nicht darzustellen. Es ist davon auszugehen, dass die Vermögen vieler Ukrainer deutlich über den Freibeträgen zur Gewährung von Sozialleistungen liegen. Das ist schon deshalb plausibel, da für Ukrainer der Erwerb einer Wohnung meist fest zur Lebensplanung gehört und die Wohneigentumsquote laut Statistischem Bundesamt bei weit über 80 Prozent lag. Der ukrainische Staat hat Förderprogramme aufgelegt, die den Menschen beim Erwerb von Wohneigentum helfen sollen. Selbst bei möglicherweise zerstörtem Wohneigentum erhalten sie in der Ukraine Zuschüsse für den Neubau. Sie erhalten Zertifikate, mit denen sie überall im Land eine neue Wohnung erwerben können. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Immobilienwert des zerstörten Eigentums. (Abg. Schaufert (AfD)) Die pauschale Nichtberücksichtigung von Vermögen, das laut Selbstauskunft angeblich nicht verfügbar sei, weil es sich in der Ukraine befände, ist zum Beispiel und gerade bei Immobilieneigentum unter Berücksichtigung obiger Sachverhalte als schlicht lebensfremd einzuschätzen und erfordert daher eine grundlegende Korrektur des Behördenhandelns. Folglich sollte und muss es mehr Hartnäckigkeit deutscher Behörden bei Nachfragen zum verwertbaren Vermögen, vergleiche § 90 Sozialgesetzbuch XII, geben. Apropos verwertbares Vermögen: Es gibt bis heute keine Definition von verwertbarem Vermögen in Gänze, schon gar nicht bezüglich des geretteten Hab und Guts unserer Gäste. § 90 Sozialgesetzbuch XII spricht bei verwertbarem Vermögen beispielsweise von einem angemessenen Fahrzeug. Was ist ein angemessenes Fahrzeug? - Es ist nicht definiert. Ist ein Porsche Cayenne oder ein BMW 7er ein angemessenes Fahrzeug? - Ich glaube nicht. Deswegen brauchen wir eine genaue Definition und jedes Fahrzeug, das über diesem definierten Betrag liegt, ist zu veräußern. Der Gewinn ist unserem Land zuzuführen, damit wir davon die entsprechenden Kosten decken können. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Sie können sich die Punkte in unserem Antrag vielleicht durchlesen, bevor Sie ihn wegbügeln. Zuletzt muss ich kurz zusammenfassen, dass alle Punkte in unserem Antrag eigentlich selbstverständlich sind. Wir pumpen Milliarden in ein Land, das quasi einen Anschlag auf die deutsche Infrastruktur mitzuverantworten hat. Wir unterhalten nach wie vor mehr als 700.000 Menschen, von denen selbst die Erwerbsfähigen meist nach drei Jahren immer noch keine Arbeit angenommen haben. Das ist ein Schlag ins Gesicht unserer deutschen Bürger und Steuerzahler. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Land wird ausgenommen wie eine Weihnachtsgans - sei es durch die Versorgungssuchenden aus allen Ländern dieser Welt oder sei es durch den wehrtüchtigen Porschefahrer mit Begleiterin aus der Ukraine. Wir unterscheiden wegen Ihrer Politik nicht mehr zwischen denjenigen, die wirklich Hilfe brauchen und anspruchsberechtigt sind, und den Hunderttausenden, wahrscheinlich gar Millionen Menschen, die unser System missbrauchen und ausnutzen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schaufert. Ich eröffne nun die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Réka Klein.
Réka Klein SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Liebe Saarländer*innen! Gleich zu Beginn meiner Rede möchte ich deutlich machen, dass ich den Anschuldigungen, die Sie von der AfD mit diesem Antrag und Ihren Worten erheben, entschieden entgegentrete. (Beifall von der SPD.) Sie versuchen, den Eindruck zu erwecken, dass unsere ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger pauschal das Sozialsystem missbrauchen würden. Das ist nicht nur falsch und populistisch, sondern auch brandgefährlich. Es ist bezeichnend, wie die AfD mit diesem Antrag mal wieder bestimmte Bevölkerungsgruppen gezielt stigmatisiert. Das Thema Leistungsmissbrauch wird instrumentalisiert, um ausländische Antragstellerinnen und Antragsteller unter Generalverdacht zu stellen. Lassen Sie mich unmissverständlich klarstellen: Ich werde nicht hinnehmen, dass Menschen allein aufgrund ihrer Herkunft verdächtigt werden. Es werden bewusst Angst und Misstrauen geschürt, obwohl unser Sozialsystem bereits gründliche und gerechte Überprüfungen durchführt - unabhängig davon, ob jemand aus Deutschland kommt oder nicht. Genau das ist der Punkt, liebe Kolleg*innen. (Beifall von der SPD.) An die AfD: Wenn Sie nicht nur den Antrag der AfD-Fraktion des Landtages in Sachsen-Anhalt, Drucksache 8/4467, übernommen, sondern sich auch inhaltlich damit befasst hätten, wüssten Sie, dass der Sachverhalt dort gar nicht korrekt dargestellt ist. Oder wissen Sie es und wollen die Leute nur glauben machen, es wäre anders? - Das ist eine Frage, die ich mir stelle. Liebe Kolleginnen und Kollegen, statt pauschal Verdächtigungen zu verbreiten, sollten wir den Fokus darauf legen, wie wir unser Sozialsystem effizienter gestalten können, damit jeder und jede schnell und gerecht behandelt wird. Wir müssen dort investieren, wo es wirklich zählt: in Bildung, Integration und Maßnahmen, die verhindern, dass Menschen überhaupt erst auf Unterstützung angewiesen sind. Die AfD spricht davon, das Land zu schützen. Doch was sie tatsächlich will, ist die Spaltung unserer Gesellschaft. Schauen wir uns weitere Fakten an: Laut einer Anfrage an die Bundesagentur für Arbeit wurden im Jahr 2022 rund 119.000 Fälle von Verdacht auf Leistungsmissbrauch im Bereich der Grundsicherung dokumentiert. Dies betrifft sowohl deutsche als auch ausländische Leistungsemp- (Abg. Klein (SPD)) fängerinnen und -empfänger. Die Missbrauchsquote lag also insgesamt bei 4 Prozent. Das zeigt, dass es kein spezifisches Problem von Menschen mit Migrationshintergrund ist. Tatsächlich zeigt es, dass die Verhältnismäßigkeit dieser Debatte völlig verzerrt ist. Der Schaden durch Steuerhinterziehung wird auf über 100 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Das ist fünfmal so hoch wie der Schaden, der durch Sozialbetrug entsteht. Es ist erstaunlich, wie oft in der öffentlichen Wahrnehmung falsche Schwerpunkte gesetzt werden, statt das Problem an der Wurzel zu packen und dort Gelder zurückzuholen, wo es wirklich relevant ist. Statt Steuerhinterziehungen und Schwarzarbeit anzuprangern, hackt die AfD lieber auf den Schwächsten der Gesellschaft herum. Das ist nicht nur moralisch falsch, sondern auch wirtschaftlich absolut unsinnig. Die Regeln zu Einkommen und Vermögen nach dem SGB XII gelten gleichermaßen für alle, unabhängig von der Herkunft. Es ist die Aufgabe aller Demokratinnen und Demokraten, für ein faires und gerechtes Sozialsystem zu kämpfen, das auf Solidarität und Zusammenhalt basiert. Wer das infrage stellt, spielt mit dem gesellschaftlichen Frieden und untergräbt die Fundamente unserer Demokratie. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Vielen Dank, Frau Kollegin Klein. - Ich erteile das Wort der Abgeordneten Dagmar Heib für die CDU-Landtagsfraktion.
Dagmar Heib CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Dörr und Herr Schaufert, drei knappe Punkte, warum wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können. Es ist schon ausgeführt worden: Wir haben bereits grundsätzliche Regelungen dazu, wie Vermögen, Einkommen und so weiter anzurechnen sind. Es gilt, diese Regelungen umzusetzen. Man kann vielleicht sagen, hier muss man noch nacharbeiten, was die Personalisierung in dem einen oder anderen Amt betrifft, um das zügig umzusetzen. Zweitens ist Ihr Antrag meines Erachtens überfrachtet mit vielen Forderungen, Aspekten, Feststellungen, die wir auch in den unterschiedlichen Debatten schon miteinander diskutiert haben und die wir damals schon abgelehnt haben. Deshalb können wir dem Antrag nicht zustimmen. Als Letztes möchte ich sagen, dass wir von der CDU keinen Nachholbedarf haben, insbesondere keinen Nachholbedarf durch Ihre Überlegungen, um Forderungen zu formulieren und uns konstruktiv in die Diskussion einzubringen, sodass wir eine effiziente und effektive Migrationspolitik umsetzen. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Heib. Es liegen nun keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1132. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1132 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1132 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 18 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen eingebrachten Antrag betreffend: Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2021 (Drucksache 17/1127) Zur Berichterstattung erteile ich dem Vorsitzenden des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung, Herrn Abgeordneten Marc Speicher, das Wort. Die Berichterstattung wird auch zu Protokoll gegeben. (Anhang, siehe Anlage) Abg. Speicher (CDU), Berichterstatter: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich erteile Ihnen Bericht über die Arbeit des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung im ersten Halbjahr 2024. Zur Debatte und zum Beschluss stehen die Arbeit des Rechnungshofes im Bericht 2022 über das Rechnungsjahr 2021, die Prüfung und Entlastung. Zunächst ging es darum, dass wir am 20. September 2023 hier im Plenarsaal Entlastung erteilt hatten für die Arbeit im Jahr 2020. Wir hatten damals insgesamt sechs Punkte aufgenommen, von denen wir seitens der Regierung eine Rückmeldung über die weiteren Maßnahmen haben wollten. Ich greife die wichtigsten Punkte heraus. Ein Punkt war die Förderung des Ehrenamtes in Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingen im Sozialbereich. Hier ging es nach Ansicht des Rechnungshofes um ungerechtfertigte Zuschüsse aus dem Titel für Ehrenamt und Flüchtlinge. Das wurde abgestellt. Der Bericht über die Zuwendungen des Landes und die Arbeit der Handwerkskammer hatte (Abg. Speicher (CDU)) ebenfalls Aufmerksamkeit erregt. Hier wurden unter anderem neue Geschäftsordnungen für den Vorstand, die Geschäftsführer und die Vollversammlung erlassen, außerdem wurde unter anderem das Binnenrecht bei der Handwerkskammer geändert sowie die Aufsicht darüber verschärft. Bei den Kleinunternehmer-Soforthilfen wurde seinerzeit moniert, dass in einer sehr kurzen Zeit bei der Auszahlung der Hilfen der eine oder andere Fehler passiert war. Hier ist darauf hinzuweisen, dass in der Kürze der Zeit 16.000 Anträge bearbeitet werden mussten und in der Ausnahmesituation von März bis Anfang April 2020 den kleinen und mittleren Unternehmen im Saarland geholfen werden konnte. Die Berichterstattungen der Regierung wurden an uns weitergeleitet und waren insgesamt für uns ausreichend. Ansonsten haben wir die Prüfung der Berichte der Landesämter vorgenommen, es sind neun Stück an der Zahl. Es gab unsererseits keine Einwendungen bezüglich der Richtigkeit und der Arbeit. Dann kommt der vierte, der allgemeine Teil des Rechnungshofberichtes. Das heißt, wir haben insgesamt die Kerndaten des Haushaltes festgestellt. Der Haushalt belief sich 2021 auf 5.008,2 Millionen Euro. Es gab einen positiven Finanzierungssaldo von 80,5 Millionen Euro, die fundierten Schulden des Landes am Kapitalmarkt beliefen sich auf 14,59 Milliarden Euro. Der Hauptausgabenpunkt im zugrundeliegenden Rechnungsjahr waren die Personalausgaben. Sie machten über ein Drittel der Gesamtausgaben aus, nämlich 1,7494 Milliarden Euro. Bei den investiven Ausgaben gab es einen Rückgang um 8,1 Prozent auf 55,7 Millionen Euro. Von großem Interesse ist immer der besondere Teil des Rechnungshofberichtes. Unter anderem ging es um die Tiefgarage im Landtag, um den Bezug von Strom für E-Autos. Es war so, dass sowohl Autos von Abgeordneten als auch von Mitarbeitern kostenlos mit Strom betankt werden konnten. Zwischenzeitlich wurde das abgestellt, sodass nur noch Dienstfahrzeuge des Landtages betankt werden können. Der zweite Punkt war die Sanierung respektive der Neubau der Unterkünfte in der Landesaufnahmestelle in Lebach. Unter anderem monierte der Rechnungshof, dass es hier zu Verzögerungen und auch zu Kostensteigerungen gekommen ist. Diese Ansichten werden vom Ministerium nur zum Teil geteilt. Der Ausschuss dankte für die umfangreichen Berichterstattungen, forderte aber weitere Informationen ein. Ein dritter Punkt ist der Pflegebonus des Saarlandes. Hier gab es während Corona ebenfalls eine Ausnahmesituation. Vom Rechnungshof wurde bemängelt, dass die Einstufung der Fallgruppen nicht so gehandhabt worden ist, wie es rechtlich vollständig korrekt gewesen wäre. Auch hier der Hinweis der Regierung, dies bei künftigen Pandemien besser zu machen, allerdings wird auf die Besonderheit ebendieser Ausnahmesituation verwiesen. Der vierte Punkt betraf Kunstwerke im öffentlichen Raum. Es wurde darauf hingewiesen, dass entsprechende Richtlinien fehlen und vor allem auch der Überblick darüber, was an Kunst im öffentlichen Bereich ausgestellt ist. Hier wird es einen weiteren Bericht des Bildungs- und Kulturministeriums geben. Der vorletzte Punkt ist die Wirksamkeit der Wirtschaftsplanmaßnahmen zur Verbesserung im Bereich des UKS. Wir haben die neue Geschäftsführerin im Unterausschuss umfangreich befragt. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Fehlbetrag sich erneut erhöht habe, von rund 10 Millionen Euro in 2022 auf 22 Millionen Euro in 2021. Auch hier wird es weitere Berichterstattungen im Ausschuss geben. Summa summarum ist es so, dass wir im Ausschuss zu dem Ergebnis gelangt sind, dass der Regierung, aber auch dem Rechnungshof Entlastung zu erteilen ist. Das heißt, wir schlagen Ihnen seitens Unterausschusses und mit Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses vor, Entlastung zu erteilen für die Präsidentin des Rechnungshofes und für die Regierung. Den vollständigen Bericht gebe ich zu Protokoll. Ich darf mich für die Aufmerksamkeit bedanken. (Beifall von der CDU und der SPD.) Nun noch einige letzte Worte meinerseits hier am Rednerpult. Nach siebeneinhalb Jahren geht meine Zeit im Landtag zu Ende - selbst gewählt, das ist ein großer Unterschied. Wenn es eine gute Möglichkeit gibt, sein Landtagsmandat freiwillig abzugeben, dann um als Oberbürgermeister in Saarlouis weiterzumachen. Das wird am 1. Oktober der Fall sein. Ich sage ein Dankeschön an die vielen Kolleginnen und Kollegen der ganzen siebeneinhalb Jahre hier im Landtag, vor allem an die Landtagsverwaltung. Man hat hier wirklich sehr kompetente Mitarbeiter, ob das die Ausschusssekretäre sind, ob das die Mitarbeiter der Wache oder des Stenografischen Dienstes sind. Es war wirklich top Qualität und ich habe mich immer sehr gut aufgehoben gefühlt. Dafür vielen Dank! Es waren siebeneinhalb Jahre im Landtag. Zu sagen, dass die Oppositionsjahre die schönsten waren, wäre übertrieben. (Heiterkeit.) Trotzdem bin ich dankbar dafür, auch das erfahren zu haben. Auf der einen Seite Teil einer Mehrheitsfraktion zu sein, aber auch Teil der Opposition zu sein, das gehört zur Demokratie dazu. Offen gesagt, als Abgeordneter macht es (Abg. Speicher (CDU)) vielleicht auch mal mehr Spaß, in der Opposition Reden im Landtag zu halten als ausschließlich in der Regierungsfraktion - vorübergehend natürlich nur! (Verbreitet Heiterkeit und Sprechen.) Trotzdem hoffe ich, dass in zweieinhalb Jahren die Dinge für die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion wieder so sind, wie das für das Saarland am besten ist, nämlich mit einer CDU-Beteiligung. Ansonsten hoffe ich, Frau Ministerpräsidentin und Herr Minister des Innern, dass dieser Vorschlag zur Entlastung der Regierung der Stadt Saarlouis bei der Zuteilung von Bedarfszuweisungen durchaus zum Vorteil gereichen kann. (Erneut allgemeine Heiterkeit.) Ich werde an entsprechender Stelle darauf zurückkommen. Wir reden noch darüber. Einen Punkt habe ich noch: Ich glaube wirklich, das Miteinander im Landtag des Saarlandes ist schon besonders. Bei allen Debatten, die es gibt, die notwendig sind und die zur Demokratie dazugehören, trinken wir danach immer noch ein Bier zusammen und haben eine Gemeinschaft. Ich glaube, das ist einmalig innerhalb der Parlamente in Deutschland. Ich hoffe, das bleibt so erhalten. Ein letzter Punkt: Dass der Landtag nur in Saarbrücken tagen kann, steht nirgendwo geschrieben. Ich könnte mir vorstellen, dass der Landtag ausnahmsweise, wenn wir 2030 in Saarlouis 350 Jahre Gründung der Stadt feiern, auch mal in einer anderen Stadt oder Gemeinde des Landes tagen kann. Vielleicht passiert das spätestens 2030. Ansonsten Glück auf, „hallen eisch courage“ und bis bald! - Vielen Dank. (Anhaltender, stehender Beifall von der CDU und der SPD. - Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Lieber Kollege Marc Speicher, ich danke zuerst für die Berichterstattung. Da Sie heute schon Ihre Abschiedsrede gehalten haben, möchte ich Ihnen von hier aus danken und darauf hinweisen, dass wir selbstverständlich in der Oktobersitzung, zu der ich jetzt ganz herzlich die Einladung ausspreche, gerne eine angemessene Verabschiedung im Parlament vornehmen. Denn es bedarf ja auch noch der Formalität, dass das Mandat offiziell niedergelegt wird. Von dieser Stelle aber jetzt schon einmal persönlich meinen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne nun die Aussprache. Es sind keine Wortmeldungen eingegangen, sodass ich die Aussprache wieder schließen kann. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1127. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1127 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1127 einstimmig angenommen ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind somit am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen allen einen guten Nachhauseweg. Anlage 1 (Seite 2345 des Bericht des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 2021 auf der Grundlage des Berichts des Rechnungshofes des Saarlandes 2022 zur Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2021 Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Grundlage für die von der Landesregierung beantragte Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2021 ist der Bericht des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung, den ich im Auftrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen erstatte. Der Landtag hat der Landesregierung in seiner 17. Sitzung am 20. September 2023 Entlastung für die Haushaltsrechnung 2020 erteilt und diese gebeten, die in dem mündlichen Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen getroffenen Feststellungen und Bemerkungen zu beachten und dem Landtag bis zur Beratung über die mögliche erneute Entlastung der Landesregierung durch das Parlament über das Veranlasste Bericht zu erstatten. Die Landesregierung hat ihre Stellungnahme vorgelegt, mit der sich der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung in seiner Sitzung am 18. April 2024 eingehend befasst hat. Er konnte dabei feststellen, dass den Empfehlungen des Parlaments weitgehend Rechnung getragen worden ist. Auf folgende Punkte möchte ich dabei eingehen: 1. Bearbeitung von Haftungsfällen in den Körperschaftssteuerstellen (Textziffer 28) Der Rechnungshof moniert, dass die Bearbeitung von Haftungsfällen im Bereich der Körperschaften sich als äußerst uneffektiv erwiesen habe. Die Landesregierung hat zwischenzeitlich verschiedene Maßnahmen ergriffen, unter anderem wurde die Leitungsebene der Finanzämter bezüglich des Themas sensibilisiert, eine Checkliste erarbeitet. Auch sind entsprechende Schulungen vorgesehen. 2. Beschaffungsmanagement und Zentrale Materialbeschaffung (ohne Informationsund Kommunikationstechnik) in der saarländischen Landesverwaltung (Textziffer 29) Der Rechnungshof hatte im Rahmen seiner Prüfung Rechtsverstöße bei der Durchführung von Vergabeverfahren festgestellt, die überwiegend auf unzureichenden Vergabeunterlagen sowie der nicht rechtsfehlerfreien Anwendung von Plenarprotokolls) Vergabevorschriften beruhten. Zudem entsprachen die Beschaffungsrichtlinien nicht immer der geltenden Rechtslage. Die Landesregierung weist auf bereits vorgenommene Maßnahmen hin und sicherte zu, den Anregungen des Rechnungshofes Rechnung zu tragen, unter anderem durch die weitere Zentralisierung von Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der Landesverwaltung. Beschaffungsprozesse sollen weiter optimiert werden, um eine wirtschaftlichere Beschaffung zu erreichen. Für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie ist die Beschaffung beim IT-Dienstleistungszentrum gebündelt. Neben diesen Maßnahmen wurden und werden verstärkt Rahmenverträge für bestimmte Beschaffungsgegenstände ausgeschrieben, an denen sich die Bedarfsstellen sowohl des Landes als auch – sofern möglich und sinnvoll – der Kommunen beteiligen können. 3. Förderung des Ehrenamtes in Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingen und im Sozialbereich allgemein (Textziffer 30) Der Rechnungshof hatte festgestellt, dass die zugrundeliegende Förderrichtlinie weit gefasst ist und dem Ministerium eine umfängliche Förderung ehrenamtlicher Projekte ermöglicht. Er hat dabei jedoch massive Verstöße gegen das geltende Zuwendungsrecht festgestellt. Das Ministerium folgte den meisten Vorschlägen und Empfehlungen des Rechnungshofs und hat die Anregungen des Rechnungshofes bereits größtenteils umgesetzt. Die bisherige Förderrichtlinie ist zum 31.12.2023 außer Kraft getreten. Der Landtag des Saarlandes ist mit der Verabschiedung des Haushalts für die Rechnungsjahre 2024 und 2025 im Dezember 2023 dem Vorschlag des Ministeriums gefolgt, für die Jahre 2024 und 2025 weiterhin Haushaltsmittel für den Bereich der Förderung des Ehrenamtes auf Grundlage entsprechender Förderrichtlinie bereitzustellen. Im Doppelhaushalt 2024/2025 sind hierzu insgesamt 170.000 € p. a. eingeplant. Um dem vielfältigen ehrenamtlichen Engagement für geflüchtete Menschen in besonderer Weise Rechnung zu tragen wurde eine separate Zuwendungsrichtlinie für den Bereich der Flüchtlingshilfe erarbeitet. Gleichzeitig soll jedoch auch weiterhin das ehrenamtliche Engagement in sozialen Projekten gefördert werden. Hierzu wurde die bestehende Förderrichtlinie unter Berücksichtigung der Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofes und aufgrund der über mehrere Jahre gesammelten Erfahrungen in der Förderpraxis angepasst. 4. Haushalts- und Wirtschaftsführung der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) sowie Zuwendungen des Landes an die HWK (Textziffer 33) Der Rechnungshof hatte die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Handwerkskammer des Saarlandes (§ 111 LHO) sowie die Verwaltung und Verwendung der vom Land gewährten Zuwendungen (§ 91 Abs. 1 Nr. 3 LHO) geprüft. Aus Sicht des Rechnungshofs hatte die Handwerkskammer durch das von ihr in der Vergangenheit praktizierte Planungs- und Haushaltsgebaren gegen fundamentale Grundsätze des Haushalts- und Satzungsrechts verstoßen. Auch bei Vergütungen der Geschäftsführung, der Dienstwagenüberlassung an die Kammerleitung sowie bei Repräsentationsausgaben wurden nach den Feststellungen des Rechnungshofs geltende Vorgaben nicht beachtet. Bei den Zuständigkeiten von Kammerorganen und Geschäftsführung sowie den Entschädigungen für Ehrenamtsträger sieht der Rechnungshof einen Reglementierungsbedarf. Im Bereich Personalwesen hat er u. a. die Gewährung rechtsgrundloser Zulagen sowie die nicht tarifgerechte Anwendung leistungsabhängiger Stufenaufstiege moniert. Der Rechnungshof sieht außerdem die Aufsichtsbehörde in der Pflicht, ihrer Kontrollfunktion künftig in stärkerem Maße nachzukommen. Die Handwerkskammer hat die zahlreichen Empfehlungen des Rechnungshofs bereits umgesetzt bzw. entsprechende Maßnahmen angekündigt. So ist unter anderem das Haushaltsrechnungswesen deutlich verbessert worden. Die Kammer ist neu organisiert worden, es sind Zuständigkeiten angepasst worden, die Beschaffungsrichtlinie wurde neu gefasst und die Ablauf- und Kontrollorganisation ist deutlich verbessert worden. Es liegen neue Geschäftsordnungen für den Vorstand, für die Geschäftsführer und für die Vollversammlung vor. Weiter liegen neue Entschädigungsrichtlinien, neue Bewirtschaftungsrichtlinien sowie eine verbesserte Dokumentation im Personal- und Vertragswesen vor. Rechtssicher ausgestaltet wurde die Rücklagenordnung. Im Zuge der Vollversammlung der Handwerkskammer am 14. Dezember 2023 wurde das geänderte Binnenrecht sowie das neu eingebrachte Kammerorganisationsrecht beschlossen. Zudem befindet sich die Rechtsaufsicht nach wie vor im engen Austausch mit der Handwerkskammer insbesondere im Hinblick auf die Jahresabschlussprüfung und das Haus-haltsaufstellungsverfahren. Die Handwerkskammer hat die geforderte Erweiterung der Jahresabschlussprüfung nach § 53 HGrG implementiert. Ferner hat die Handwerkskammer die Einführung der doppischen Haushaltsführung erstmals für das Jahr 2025 zugesagt. Ebenfalls hat die Rechtsaufsicht auf eine adäquate Anwendung des saarländischen Besoldungsrechtes im Rahmen der Gehaltsfindung für die Hauptgeschäftsführung sowie die stellvertretende Hauptgeschäftsführung hingewirkt. Bezüglich der Zuwendungen des Landes betreffend der Saarländischen Meisterund Technikerschule (SMTS) hat der Ministerrat hat am 07.11.2023 einer neuen Verwaltungsvereinbarung zugestimmt. Diese soll rückwirkend zum 01.08.2023 für zwei Jahre gelten. Die Förderung der Saarländischen Meister- und Technikerschule (SMTS) seitens des MWIDE erfolgt ab 2024 auf Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplans. Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und stellt positiv fest, dass der überwiegenden Mehrheit der Feststellungen des Rechnungshofes zugestimmt wurde und diese zum großen Teil bereits umgesetzt wurden oder sich in der Umsetzung befinden. Er bittet um weitere Berichterstattung. 5. Sondervermögen zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Covid-19-Pandemie (hier: ,,Kleinunternehmer-Soforthilfe Land“ und „Mittelstandshilfe Corona Saarland“) Das Wirtschaftsministerium hatte unter enormem Druck innerhalb kürzester Zeit Verfahrensprozesse und Organisationsstrukturen entwickelt, um die Vorgaben für die Sonderhilfsprogramme möglichst umfassend erfüllen zu können. Das Saarland war hier sehr schnell, sodass die Landesförderung vor der Bundesförderung aufgenommen wurde. Die Landesregierung initiierte bereits im März 2020 zwei Soforthilfe-Programme zur Unterstützung der saarländischen Unternehmen. Nahezu 16.000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 69 Mio. Euro waren von der Administration unter ungünstigen Rahmenbedingungen zu bewältigen. Der Rechnungshof hat die außergewöhnliche Krisensituation und den zeitlichen Druck, unter dem die Förderung zustande gekommen und abgewickelt worden ist, bei seiner Prüfung berücksichtigt. Seine Feststellungen und Empfehlungen sollen für künftige und vergleichbare Situationen als Leitlinien Berücksichtigung finden. Infolge der fehlenden informationstechnischen Prozessunterstützung sowie unklarer bzw. nicht zweifelsfrei anwendbarer Rechtsvorschriften und Richtlinien ist das Verfahren hinsichtlich Effizienz und Rechtssicherheit jedoch an seine Grenzen gestoßen. Diese konzeptionellen Fehler führten zu einem übermäßigen Verbrauch personeller sowie finanzieller Ressourcen und letztlich aus Sicht des Rechnungshofes zu einer vermeidbaren Belastung des Landeshaushalts. Durch Abschluss der 4. Änderung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Saarland vom 20.06.2023 hat sich das Saarland gegenüber dem Bund verpflichtet, mit allen durch das bundesfinanzierte Programm „Soforthilfe Corona“ Begünstigten, ein digitales Rückmeldeverfahren zur Überprüfung des Liquiditätsengpasses durchzuführen, im Fall von Überkompensationen zu viel gezahlte Bundesmittel zurückzuführen und bis zum 31.12.2025 einen Schlussbericht über die Abwicklung des Programms „Soforthilfe Corona“ vorzulegen. Es ist beabsichtigt, die vorgenannten Rückmeldeverfahren in der ersten Jahreshälfte 2024 zu starten und im Jahresverlauf 2025 abzuschließen. Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht positiv zur Kenntnis und bittet um weitere Berichterstattung. 6. Sanierungs-und Umbauarbeiten an Bahnhöfen (Textziffer 35) Der Rechnungshof hat die vom Ministerium aus Landesmitteln und Bundeszuschüssen finanzierten Sanierungs- und Umbauarbeiten an den saarländischen Bahnhöfen geprüft und festgestellt, dass von den 77 Bahnhöfen im Saarland nur rund jeder Dritte vollumfänglich barrierefrei war und dass die finanziellen Mittel auf absehbare Zeit nicht für die Sanierung und den Umbau zur Barrierefreiheit aller saarländischen Bahnhöfe ausreichen. Er hat die diesbezüglichen Anstrengungen des Ministeriums anerkannt, aber auch zahlreiche Mängel bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahmen aufgedeckt. Die Landesregierung weist auf die Komplexität der Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn hin. Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Bahnhofsentwicklungsprogramm schreiten voran. Zuletzt wurden im Jahr 2023 die barrierefreien Umbauten der Stationen Bübingen und Perl abgeschlossen. Seitens der Landeshauptstadt Saarbrücken sind im Bahnhofsumfeld noch Restarbeiten zu tätigen. Für den Herbst 2024 ist der termingerechte Baustart am Bahnhof Ottweiler vorgesehen. Bei Ausgaben, die zu 100 Prozent vom Land zu tragen sind, wird seitens des Fachreferats künftig von der DB die Vorlage aller ausgabenbegründenden Unterlagen in einer prüffähigen Form eingefordert. Darüber hinaus werden zukünftig alle Verträge in digitaler Form abgelegt, sodass bei Auszahlungen immer darauf zurückgegriffen werden kann. Zu dem Missstand am Bahnhof Bous bezüglich der Bahnsteighöhe: Aufgrund der weit fortgeschrittenen Planung wurde die Bahnsteighöhe nicht mehr angepasst, um keine Verzögerungen bei der Modernisierung der Station herbeizuführen. Nach hinreichender Liegezeit des noch recht neuen Bahnsteigs, soll auch dieser Missstand behoben werden. Er ist bereits im Planungsvorrat der dritten Rahmenvereinbarung des Bahnhofsentwicklungsprogramms für die 2030er Jahre enthalten. In der Zwischenzeit wird an der Station Bous der stufenfreie Zugang zum Mittelbahnsteig durch den Einbau von Aufzügen und die Modernisierung der Personenunterführung in den Jahren 2025 bis 2027 mit umfangreichen Bauarbeiten und dem Einbau von Hilfsbrücken zur fast vollständigen Aufrechterhaltung des Zugverkehrs hergestellt, so dass bei Abschluss der Maßnahme der Zustieg für mobilitätseingeschränkte Personen durch die fahrzeuggebundenen Einstiegshilfen der dort verkehrenden Zügen möglich sein wird. Angestrebt wird die Umsetzung der Handlungsempfehlung hinsichtlich der Erarbeitung eines Grundsatzbeschlusses. Sofern baulich und wirtschaftlich möglich, soll auch für alle Maßnahmen an Stationen mit weniger als 1000 Reisenden eine vollständige Barrierefreiheit beispielsweise durch den Einbau von Rampen oder Aufzügen hergestellt werden. Inwieweit dies jedoch aufgrund der Komplexität der Gesamtthematik an jeder Station realisierbar ist, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass durch den Grundsatzbeschluss Kosten für das Land entstehen, deren Finanzierung geklärt werden müsse. Bei Stationen mit mehr als 1000 täglichen Reisenden erfolgt die Finanzierung des Einbaus der Aufzüge seitens der Deutschen Bahn durch Bundesmittel. Bei weniger als 1000 täglichen Reisenden obliegt die Finanzierung dem Land. Einzugehen ist noch auf die Pflege der Bahnhofsgebäude sowie Sauberkeit und Instandhaltung von Haltepunkten. Es ist festzuhalten, dass die Pflege der Gebäude Aufgabe der Eigentümer ist. Das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist bestrebt, im Rahmen seiner eingeschränkten Möglichkeiten, auf eine Verbesserung des Zustands zu drängen. Sofern bei den betroffenen Kommunen ein Interesse an einem Rückkauf der ehemaligen Empfangsgebäude, entsprechend der vom Rechnungshof aufgezeigten Sanierungsmodalitäten besteht, und sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung an das Land stellen, wird geprüft, welche Fördermöglichkeiten für ein solches Vorhaben in Betracht kommen. Hierzu steht das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz beispielsweise weiterhin in Gesprächen mit der Stadt Sulzbach bezüglich des dortigen Bahnhofsgebäudes. Es wird geprüft, das Empfangsgebäude durch das Land oder eine landeseigene Gesellschaft aufzukaufen und eine vollständige Sanierung durch das Land (Landesgesellschaft) – abgestimmt auf das Nutzungskonzept des von der Kommunen ausgewählten Projektpartners – durchzuführen. Dies unter der Maßgabe, dass der zukünftige Nutzer das sanierte Gebäude für einen definierten Zeitraum zu einem auskömmlichen Mietzins anmietet. Analog des vom Land finanzierten Programms der „Stationsinspektoren“, welche als schneller Eingriffstrupp Vandalismusschäden beheben sollen, wie beispielsweise die Entfernung von Graffitis und die Instandsetzung von Beschädigungen am Stationsmobiliar, finden Gespräche mit der Deutschen Bahn statt, um auch die Sauberkeit an Bahnhöfen zu erhöhen. Als Ergebnis hieraus ist die Schaffung einer mobilen Eingriffstruppe zur akuten Reinigung vorgesehen, welche anlassbezogen eingesetzt werden soll. Zur Auslastung der Truppe soll diese in die regelmäßigen Reinigungsintervalle der Reinigungskräfte integriert werden. Hier finden Gespräche zwischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz und Deutscher Bahn statt. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch das Land. Darüber hinaus wurden Kommunen mit Bahnhöfen über die Möglichkeit der Initiierung von Bahnhofspartnerschaften informiert. Diese sollen nicht nur zwischen der Kommune und der DB, sondern auch zusätzlich mit den Sicherheitskräften der Landes- und Bundespolizei sowie den kommunalen Ordnungsämtern geschlossen werden. Damit soll ermöglicht werden, dass sich die Negativspirale aus Vandalismusschäden durch zusätzliche Bestreifungen und Instandhaltungsmaßnahmen zu einer Positivspirale entwickeln kann. Entsprechende Ordnungspartnerschaften existieren bereits mit verschiedenen Städten. Neben der digitalen Ablage aller wichtigen Planungsunterlagen und Schriftstücke von Stationsmaßnahmen, wurde ein Register mit allen wichtigen Daten zu den einzelnen Schienenverkehrsstationen erstellt. Dieses soll sukzessive mit weiteren Daten ergänzt werden. Hierzu sind unter anderem ergänzende Erhebungen an Verkehrsstationen zu Themen der Barrierefreiheit, der Stationsausstattung und der intermodalen Verknüpfung geplant. Außerdem soll der Zustand der Stationen regelmäßig durch Begehungen mit Checklisten und Fotos dokumentiert werden, um ggf. Maßnahmen bei DB Station und Service anstoßen zu können. Des Weiteren arbeitet das Fachreferat an der Einbindung der Daten aus dem Register in ein geographisches Informationssystem. Zusätzlich zur internen digitalen Datenverarbeitung strebt das Fachreferat die Etablierung einer vernetzten Stationsdatenbank an, die neben den (Geo)Basisdaten auch mit Echtzeitdaten des Bahnbetriebs verknüpft und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden soll. Hierzu wurde durch das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, in Kooperation mit externen Projektpartnern, zum Jahresende 2023 eine Projektskizze zur Fördermittelakquise beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr eingereicht. Der Ausschuss nimmt die Berichterstattung und die vorgenommenen und beabsichtigten Maßnahmen positiv zur Kenntnis und bittet um weitere Unterrichtung. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte meinen Ausführungen zur Prüfung der Haushaltsrechnung 2021 vorausschicken, dass die Abschlüsse der Landesämter gesondert geprüft und bei der Bewertung zur Entlastung der Haushaltsrechnung berücksichtigt wurden. Der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat in diesem Prüfungsjahr folgende neun Landesämter geprüft: 1. Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL), 2. Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA), 3. Landesamt für Verbraucherschutz (LAV), 4. Saarländische Klinik für Forensische Psychiatrie (SKFP), 5. Landesamt für Zentrale Dienst - Statistisches Amt, 6. Landesamt für IT-Dienstleistungen (IT-DLZ), 7. Landesbetrieb für Straßenbau (LfS), 8. SaarForst Landesbetrieb (SFL), 9. Landesamt für Soziales (LAS) Die jeweils vorliegenden Berichte wurden in den Sitzungen des Ausschusses behandelt und durch die festgelegten Berichterstatter ausführlich dargelegt. Die Prüfungen der Jahresrechnungen bei den geprüften Ämtern haben zu keinen Einwendungen geführt, die einer Entlastung entgegenstehen würden. Allgemeiner Teil des Rechnungshofberichtes Der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat sich im Laufe seiner Beratungen mit den im Allgemeinen Teil des Rechnungshofberichts dargestellten grundsätzlichen Feststellungen und Bemerkungen befasst, soweit sie für die Entlastung der Landesregierung hinsichtlich der Haushaltsrechnung 2021 von Bedeutung waren. Bei seiner Prüfung zum Rechnungsjahr 2021 hat der Rechnungshof festgestellt, dass die in der Haushaltsrechnung und den Büchern der Landeshauptkasse aufgeführten Beträge übereinstimmten. Die Belegung der geprüften Einnahmen und Ausgaben gab keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. Das Soll des saarländischen Kernhaushalts 2021 betrug 5.008,2 Mio. Euro. Wegen zur Verfügung stehender Ausgabereste aus 2020 erhöhte es sich auf 5.330,5 Mio. Euro. Die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben im Kernhaushalt 2021 beliefen sich hingegen auf nur jeweils 4.919,3 Mio. Euro. Das kassenmäßige Gesamtergebnis war ausgeglichen (0 Euro). Unter Berücksichtigung von Ausgaberesten und Vorgriffen ergab sich allerdings ein rechnungsmäßiges Jahresergebnis von -110,0 Mio. Euro. Das rechnungsmäßige Gesamtergebnis lag aufgrund der nach 2022 zu übertragenden Ausgabereste bei 432,3 Mio. Euro. Ausgehend von den Ist-Einnahmen und – Ausgaben erwirtschaftete das Saarland gemäß § 82 Abs. 2 LHO ohne Berücksichtigung der vorgenommenen Netto-Schuldentilgung und den Rücklagenbewegungen im Grundstücksfonds einen positiven Finanzierungssaldo von 80,5 Mio. Euro. Die fundierten Schulden des Landes am Kapitalmarkt und beim Bund belaufen sich auf 14,59 Milliarden Euro. Positiv bewertet der Rechnungshof den Abbau des Forderungsvolumens auf 131 Millionen Euro, was seit 2012 einem Abbau um 28 Prozent entspricht. Kritisiert wird der Aufwuchs des Schuldenstandes, hier wird seit 2012 ein Anstieg um 10,1 Prozent verzeichnet. Für das Saarland belief sich der Schuldenstand nach dem Kennziffernsystem des Stabilitätsrates für 2021 auf 14.840 Euro je Einwohner. Es hat damit den Schwellenwert (10.356 Euro in 2021) überschritten. Bei den Ausgaben stellen die Personalausgaben mit über einem Drittel, nämlich 1.749,4 Millionen Euro, eine dominierende Größe dar. Hinzuweisen ist auf die Entwicklung bei Dienstbezügen, Versorgungsbezügen und Beihilfen ; für Dienstbezüge wurden knapp 999,4 Millionen Euro aufgewendet, für Versorgungsbezüge 588,6 Millionen Euro und für Beihilfen rund 149,2 Millionen Euro. Das sind jeweils 3 Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt hat sich seit 2017 eine Zunahme der Personalausgaben um 11,2 Prozent ergeben. Unter Berücksichtigung der Investitionszuweisungen und -zuschüsse von 76,8 Mio. Euro beliefen sich die Ausgaben für eigenfinanzierte Investitionen 2021 somit auf 314,0 Mio. Euro. Die Investitionsausgaben des Landes im Kernhaushalt sind damit gegenüber dem Vorjahr um 55,7 Mio. Euro gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von 12,5 Prozent und ergibt für 2021 eine Investitionsquote1 von 8,1 Prozent (Vorjahr: 9,3 Prozent). Beim strukturellen Finanzierungssaldo und bei der Kreditfinanzierungsquote sind die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten worden, der Abstand zum Länderdurchschnitt wurde reduziert. Die Zins-Steuer-Quote beträgt 6,2 Prozent. Die Zinslast hat eine deutliche Reduzierung erfahren, dies einerseits durch sparsame Haushaltsführung, andererseits aber insbesondere aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung. 252 Millionen Euro sind im Schuldendienst für Zinszahlungen aufgewandt worden. Der Rechnungshof erneuert dabei unter anderem seine Kritik betreffend zu hoher Rücklagen, Ausgabenreste sowie der Errichtung von Sondervermögen und weist auf die zu geringe Investitionsquote hin. Bezüglich des weiterhin zu hohen Schuldenstands fordert der Rechnungshof, diesen deutlich zu reduzieren. Die Landesregierung teilt die kritische Sicht des Rechnungshofes auf die Rücklagenbestände nicht und weist auf die Notwendigkeit der Abfederung künftiger Haushaltsrisiken hin. Auch wird auf die bekanntermaßen anders gelagerte Sicht der Landesregierung auf den Einsatz von Sondervermögen hingewiesen. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, aus dem Besonderen Teil der Rechnungsprüfung möchte ich nun noch einige Sachverhalte ansprechen, die der Ausschuss bei seinen Beratungen für berichtenswert erachtet hat. Insgesamt haben wir fünf Punkte in den Abschlussbericht aufgenommen. 1. E-Ladesäulen in der Landtagsverwaltung Die Entscheidung der Landtagsverwaltung, Ladesäulen für E-Fahrzeuge anzuschaffen und so einen Beitrag zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und Verbreitung der E ‑ Mobilität zu leisten, bewertet der Rechnungshof als nachvollziehbar mit Blick auf die Zielsetzungen der Saarländischen Nachhaltigkeitsstrategie und einen verbesserten Klimaschutz. Die kostenlose Abgabe von Strom an Mitarbeitende der Landtagsverwaltung zum Laden von E-Fahrzeugen stellt jedoch aus Sicht des Rechnungshofes eine haushaltsrechtlich nicht notwendige Ausgabe dar. Im Ergebnis ebenso bewertet der Rechnungshof die kostenlose Abgabe von Strom für Dienstwagen der Fraktionen und Fahrzeuge der Abgeordneten. Der Rechnungshof moniert, dass der Prozess der Anschaffung und Benutzung unter erheblichen Dokumentationsmängeln leidet. Wesentliche Verfahrensschritte sind nur aus der Erinnerung der Beteiligten rekonstruierbar. Sitzungen wurden nicht protokolliert, Abwägungsentscheidungen nicht dokumentiert. Der Rechnungshof empfiehlt der Landtagsverwaltung, künftig auf eine hinreichende Dokumentation von Verwaltungsvorgängen zu achten. Konkret hätten aus Sicht des Rechnungshofs abrechnungsfähige Wallboxen angeschafft und ein Abrechnungssystem etabliert werden müssen. Seitens der Landtagsverwaltung wurde angemerkt, dass seit über einem Jahr das Tanken an den E-Ladesäulen in der Tiefgarage des Landtages nur noch durch Dienstkraftfahrzeuge des Landtages möglich ist. Durch die Änderung von Verwaltungsabläufen in der Landtagsverwaltung und die Einrichtung einer Vergabeund Controllingstelle im Landtag des Saarlandes seit Ende des Jahres 2022 soll auch den vom Rechnungshof festgestellten Defiziten entgegengewirkt werden. Für die künftige Bereitstellung einer zeitgemäßen und auch finanziell nachhaltigen Lade-Infrastruktur nimmt der Landtag aktuell an der Bedarfsanalyse der Hochbauverwaltung für alle Dienststellen des Landes teil. Die getroffenen Hinweise und Empfehlungen des Rechnungshofs würden in die Planungen der Landtagsverwaltung maßgeblich miteinbezogen. Der Ausschuss nimmt diese Entwicklung und das beabsichtigte Vorgehen positiv zur Kenntnis. 2. Sanierung und Neubau der Unterkünfte in der Landesaufnahmestelle (Textziffer 18) Der Rechnungshof stellte hierzu Folgendes fest: Die aus den 1950er Jahren stammenden Bestandsgebäude der Landesaufnahmestelle in Lebach sind stark sanierungsbedürftig. Sie entsprechen weder heutigen Wohnungsstandards noch rechtlichen und baulichen Anforderungen. Eine angemessene und sichere Unterbringung der Flüchtlinge ist seit langem nicht mehr zu gewährleisten. Seit Jahren investiert das Land bereits Millionenbeträge in die Sanierung und in Ersatzneubauten. Die Bauverwaltung bezifferte im Jahr 2015 die notwendigen Investitionen für die Sanierung der Gesamtanlage auf ca. 35 Mio. Euro bis 40 Mio. Euro mit einer baulichen Entwicklung von ca. 20 Jahren. Fehlende Instandsetzungsmaßnahmen und die baurechtliche Einstufung der Bestandsgebäude als Sonderbauten führen zu erheblichem Sanierungsstau und langjährigem Leerstand. Für dringend erforderliche Funktionsgebäude fehlt jegliche Planungsgrundlage. Durch erhebliche Defizite in der Infrastrukturplanung ist keine prozessorientierte Gesamtplanung möglich. Langwierige Vergabehistorien führen zu erheblichen Bauverzögerungen und teuren Interimslösungen. Mittlerweile verursachte Mehrkosten in Millionenhöhe werden kritiklos hingenommen und sogar als wirtschaftlich bezeichnet. Das Ziel des Landes, bei dieser Großbaumaßnahme kleine und mittelständische Unternehmen zu fördern, wurde durch Vergaben an Generalübernehmer deutlich verfehlt. Der Rechnungshof kritisiert die Sonderbauzuordnung aller Gebäude. Diese sei nicht zwingend erforderlich und mit den Grundzügen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Landeshaushaltsordnung nicht zu vereinbaren. Er moniert Bauverzögerungen, Kostensteigerungen und Unterbringungsnotstand bei den Ersatzneubauten I bis V und empfiehlt, für weitere Investitionsentscheidungen und zur Sicherstellung einer zweckmäßigen, sparsamen und wirtschaftlichen Durchführung des Gesamtbauprojekts einen allumfassenden ganzheitlichen und strukturieren Planungsprozess mit allen erforderlichen baulichen und technischen Planungsparametern zu entwickeln, um die einzelnen Prozesse aller Teilprojekte korrekt planen zu können. Die Landesregierung weist darauf hin, dass inzwischen große Teile des Altbestandes abgerissen, die Ersatzneubauten I-VI neu errichtet und den Nutzern übergeben wurden. Die Ersatzneubauten sind in Gänze bezugsfertig. Um den baulichen Erneuerungsprozess der Landesaufnahmestelle weiter voranzutreiben und zu beschleunigen seien die personellen Kapazitäten in der Fachaufsicht deutlich erhöht worden. Um eine strukturierte und ganzheitliche Planung zu verstetigen sei eine Machbarkeits- und Entwicklungsstudie beauftragt worden. Diese wurde im November 2023 durch die SHB in einem ersten Entwurf vorgelegt. Hinsichtlich der seitens des Rechnungshofes kritisierten baurechtlichen Einordung der Unterkunftsgebäude wird sich das MIBS bei anhaltend hohen Flüchtlingszahlen jedoch auch künftig die erforderliche Flexibilität bewahren müssen, die Neubauten als Sonderbauten zu klassifizieren und begründet dies. Perspektivisch werde durch die Entwicklungsplanung eine Neuordnung der Landesaufnahmestelle erfolgen. Die durch den Rechnungshof geforderten Verfügungsgebäude sind zwischenzeitlich errichtet worden. Für weitere Ersatzneubauten wurde eine entsprechende Haushaltsvorsorge im Doppelhaushalt 2024/2025 getroffen. Gleiches gilt für die Fortführung der Städtebaulichen Rahmenplanung sowie die erforderliche Planung und Erneuerung der Infrastruktur. Insofern wird den Beanstandungen Rechnung getragen. Die Feststellungen des Rechnungshofes zur Generalübernehmer-Vergabe (GÜ-Vergabe) teilt das MIBS in dieser Form nicht. Im konkreten Fall dient die GÜ-Vergabe der beschleunigten Errichtung der Ersatzneubauten, sie minimiert die Dauer der Bauarbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen für die Bewohner der Landesaufnahmestelle. Der Mittelstand kann indirekt auch bei Totalübernehmer (TÜ)- bzw. Generalübernehmer (GÜ)-Vergaben gefördert werden, da viele Bauleistungen aus dem TÜ-/GÜ-Auftrag an Nachunternehmer vergeben werden. Zusätzlich zu den Ersatzneubauten befindet sich der Neubau des Kinderhorts der Landesaufnahmestelle in Planung. Aufgrund der gebündelten Ausschreibung und Realisierung mehrerer Ersatzneubauten in einem Zug sowie sich hierdurch ergebende größere Auftragsvolumen sollen weitere Ersatzneubauten noch wirtschaftlicher errichtet werden. Eine angemessene und städtebaulich vertretbare Nachverdichtung der Bebauung soll den bedeutsamen Zielen der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung gerecht werden. Der Ausschuss dankt dem Rechnungshof für die umfänglichen Ermittlungen und Darstellungen von Defiziten und erwartet seitens des Landesregierung eine weitere Berichterstattung über die getroffenen Maßnahmen. 3. Sondervermögen „zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Covid-19- Pandemie“ – Saarländischer Pflegebonus (Textziffer 21) Bei der Gewährung des Corona-Pflegebonus (Saar) ist es – so der Rechnungshof - durch die übereilte Umsetzung zu ansonsten vermeidbaren Fehlern gekommen. Den von der ersten Welle der Covid-19-Pandemie Anfang des Jahres 2020 besonders betroffenen Mitarbeitenden in systemrelevanten Bereichen sollte für ihre Anstrengungen ein Bonus gewährt werden. Im Saarland wurde von der Ermächtigungsgrundlage des neu geschaffenen § 150a SGB XI (Sonderleistung während der Corona-SARS-CoV-2- Pandemie) abgewichen. Die dort dezidiert aufgeführten Anspruchsvoraussetzungen wurden in der Richtlinie über die Gewährung eines Bonus für Pflegekräfte im Saarland (Corona-Pflegebonusrichtlinie) in drei Fallgruppen für „Pflegende“ im Bereich der Langzeitpflege „zusammengefasst“. Diese waren nicht hinreichend bestimmt und nicht praktikabel abgrenzbar. Letztlich wurden von der Bundesregelung abweichende „eigene“ Fördertatbestände geschaffen. In Verbindung mit dem entsprechend unzureichenden Antragsformular hat dies im Verwaltungsverfahren zu einem erhöhten Abstimmungsbedarf und massiven Umsetzungsproblemen, somit letztlich zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand geführt. Die Landesregierung weist darauf hin, dass mit der einmaligen Gewährung des Corona-Pflegebonus als höchstpersönliche Leistung das Saarland auch seiner sozialen Verantwortung gegenüber den in seinem Hoheitsgebiet Tätigen der Altenpflege nachgekommen ist. Die Leistung sollte die bisherigen überobligatorischen Anstrengungen, auf die das Gemeinwesen im Zuge der Corona-Pandemie dringend angewiesen war, belohnen und zu weiterem entsprechenden Verhalten anspornen. Der „Saarländische Pflegebonus" wurde einmalig an Pflege- und Betreuungskräfte ausgezahlt. Gewünscht war von allen damals politisch Verantwortlichen eine unbürokratische sowie niedrigschwellige Umsetzung. Von Juni bis Dezember 2020 waren insgesamt 56 Beschäftigte mit der digitalen Erfassung und Bescheidung befasst. Die nicht unbeachtlichen Kraftanstrengungen der Beschäftigten des Ministeriums beinhalteten auch regelmäßige Gespräche mit Trägern bzw. mit den entsprechenden Verbänden, so auch mit Ansprechpartnern aus nahezu allen Bereichen der Pflege, und dies gerade in den ersten Wochen und Monaten der Pandemie in engen zeitlichen Taktungen. Eine negative Rückkopplung zum Pflegebonus hat es in diesen Kreisen nicht gegeben. Dadurch, dass es im Vergleich zur Anzahl der eingereichten Anträge von 12.380 eine sehr geringe Anzahl von lediglich 43 Klagen gegeben hat und diese mit Ausnahme eines Verfahrens allesamt abgewiesen oder zurückgenommen worden sind, sieht sich das Ministerium durchaus in seiner Auffassung bestätigt, dass trotz im Nachhinein anzuerkennender Mängel, Förderrichtlinie, Bearbeitung und Bescheidung im Wesentlichen nicht zu beanstanden waren. Sowohl zum Zwecke der Gewährleistung rechtlich unangreifbaren Verwaltungshandelns als auch zum Zwecke des Schutzes von Bediensteten strebt das Ministerium im Zuge der weiteren Organisationsentwicklung an, ein standardisiertes Prozessmanagement zu implementieren, um in Zukunft bei vergleichbaren Krisensituationen – wie vom Rechnungshof erwartet – besonnener vorgehen zu können. Der Ausschuss dankt dem Rechnungshof für die aufgezeigten Defizite und nimmt positiv zur Kenntnis, dass die Landesregierung sich zukünftig bei vergleichbaren Krisenlagen entsprechend vorbereiten will. 4. Förderung von Kunst und Skulptur im Zusammenhang mit Baumaßnahmen (Textziffer 24) Der Rechnungshof hat hier Folgendes festgestellt: Das Saarland verfügt über beachtliche Kunstwerke im Zusammenhang mit Baumaßnahmen. Leider fehlt dem Land ein umfassender Überblick. So war es nicht möglich, die Anzahl der Kunst-am-Bau-Maßnahmen zu beziffern, geschweige denn monetär zu bewerten. Zudem mangelt es an Strategien, die Kunstwerke der Öffentlichkeit näherzubringen. Viele Kunstwerke sind vernachlässigt und ungepflegt, da sich weder die Nutzenden noch das Ministerium für sie verantwortlich fühlen. Dabei würden oftmals schon kleine Eingriffe reichen, die aus Steuergeldern finanzierte Kunst angemessen zu präsentieren. Die Landesregierung weist darauf hin, dass die „Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen an Bildende Künstler:innen bei Hochbaumaßnahmen des Landes“ in der Überarbeitung seien. Die Richtlinien nehmen ganz dezidiert die Kritik des Rechnungshofes auf und setzen die Änderungsempfehlungen um. Der Rechnungshof weist weiter darauf hin, dass nach seinen Ermittlungen auf der Grundlage der noch geltenden Richtlinie 1,3 Mio. Euro für eine Kunstmaßnahme beim anstehenden Neubau des Neurozentrums an der Uniklinik bereitgestellt werden müssten. Die Landesregierung erläutert die entstandenen Kosten und weist unter anderem darauf hin, dass in den zurückliegenden Jahrzehnten keine Maßnahme auch nur annähernd diese Größenordnung erreicht hat. In der Regel liegen die erforderlichen Mittel für künstlerische Maßnahmen in der absoluten Spitze zwischen 150.000 Euro und 200.000 Euro. Ein Großteil der Maßnahmen liegt deutlich unter 100.000 Euro. Die Aufnahme einer Obergrenze in die Förderrichtlinie soll dem Beirat zur Diskussion vorgelegt werden. Außerdem sollen zukünftig aus dem Sammeltitel nach Möglichkeit die Investitionen getragen werden, die der Rechnungshof bei der Dokumentation, der Pflege (inkl. Instandsetzung) und dem Nachweis (Print, Datenbank o. ä.) der künstlerischen Maß- nahmen angemahnt hat. Grundsätzlich hat das MBK die Anmerkungen des Rechnungshofes zu Poetry Slam anerkannt. Zur Kritik des Rechnungshofes, dass sich das MBK bzw. das Fachreferat durchgängig auf den Personalwechsel berufe und sich damit von den Kritikpunkten freisprechen wolle, wird angemerkt, dass gegenüber den Prüferinnen alles unternommen wurde, um den Vorgang aufzuklären. Bedauerlicherweise ließen sich im Nachhinein jedoch nicht alle Fragen klären. Zu der Kritik an der unzureichenden Wertschätzung sowie Unterhaltung und Pflege des Bestandes wird seitens der Landesregierung Folgendes angemerkt: Nach den noch geltenden Richtlinien geht mit der Übergabe des Bauwerks auch die Verantwortung für die Kunst am Bau auf die Gebäudenutzer bzw. -eigentümer über. Grundlegend wird sich daran auch mit der Umsetzung der neuen Richtlinie nichts ändern. Allerdings soll die neue Richtlinie in diesem Punkt enger an den „Leitfaden Kunst am Bau“ des Bundesbauministeriums angelehnt werden (aktualisierte Neuausgabe 2012). Das bedeutet, dass die jeweiligen Verantwortlichkeiten genau definiert und in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden. Zusätzlich hat das Fachreferat dem Beirat bereits vorschlagen (und wird einen Beschluss herbeiführen), dass zur Erhaltung, Instandsetzung, Sanierung oder Restaurierung eines Kunstwerks die Gebäudenutzer bzw. -eigentümer einen Antrag auf Förderung dieser Arbeiten einreichen können. Diese Förderung soll aus den Mitteln des Sammeltitels erfolgen. Alle Akteure, die mit in die Verfahren zur Umsetzung künstlerischer Maßnahmen bei Landesbaumaßnahmen involviert sind, sind sich ihrer Verantwortung sehr bewusst und arbeiten engagiert und sachorientiert zusammen. Die neuen Richtlinien sowie die Überarbeitung der Geschäftsordnung des Beirats unter Einbeziehung der Empfehlungen des Rechnungshofes werden entsprechende Impulse setzen und neue Wege für die Kunst am Bau erschließen. Der Ausschuss stellt positiv fest, dass die Landesregierung der überwiegenden Mehrheit der Feststellungen des Rechnungshofes zugestimmt hat und dabei ist, entsprechende Maßnahmen umzusetzen um die Missstände abzubauen. Er bittet um weitere Berichterstattung. 5. Wirksamkeit der Wirtschaftsplan-Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage 2021 gemäß Jahresabschluss 2020 am Universitätsklinikum des Saarlandes (Textziffer 27) Der Rechnungshof hat Folgendes vorgetragen: Das Jahresergebnis des Universitätsklinikums des Saarlandes (UKS) hat sich von einem Jahresüberschuss (886.019 EUro) in 2018 auf einen Jahresfehlbetrag (-10.432.994 Euro) in 2020 deutlich verschlechtert. Im Jahresabschlussbericht 2020 nannte das UKS insgesamt 17 Maßnahmen, um die Ertragslage 2021 zu verbessern. Hierdurch sollte ein Ergebniseffekt von 5.661.086 Euro erzielt werden. Überwiegend zeigte sich jedoch, so der Rechnungshof, dass die geplanten Maßnahmen nicht umgesetzt werden konnten bzw. der finanzielle Effekt nicht zu beziffern war. Des Weiteren waren verschiedene Maßnahmen grundsätzlich nicht geeignet, um die Ertragslage zu verbessern. Die geplante Verringerung der Instandhaltungsaufwendungen hätte sogar zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit führen können und somit langfristig die Ertragslage verschlechtert. 13 der 17 geplanten Maßnahmen machten nur einen Gesamtwert von 983.100 Euro bzw. 17,4 Prozent des insgesamt geplanten Ergebniseffekts aus. Alleine hiervon konnten vier Maßnahmen nicht umgesetzt werden, bei sieben Maßnahmen war die Erreichung der Ziele nicht bzw. nicht zweifelsfrei nachweisbar. Lediglich bei zwei Maßnahmen konnte das UKS die Erreichung der geplanten finanziellen Effekte in Höhe von 87.442 Euro nachweisen. Die vom UKS-Vorstand angestrebte Wirkung zur „Hebung von weiteren Effizienzreserven“ blieb damit überwiegend aus. Der Jahresfehlbetrag hat sich sogar von 10.432.994 Euro in 2020 auf 22.344.501 Euro in 2021 erhöht. Aufgrund der schlechten finanziellen Lage sieht der Rechnungshof hier einen dringenden Handlungsbedarf, um die Ertragslage durch geeignete und nachweisbare Maßnahmen zu verbessern. Das UKS hat in weiten Teilen dieser Darstellung zugestimmt und bereits erste Schritte unternommen, um die festgestellten Mängel zu beseitigen. Es weist jedoch darauf hin, dass der Prüfungszeitraum komplett in die Corona-Phase gefallen ist und ein Regelbetrieb eines Klinikums bei weitem nicht vorhanden war. Mit dem Wegfall der Corona-Beschränkungen, welche im Übrigen (zumindest teilweise) auch noch für das Jahr 2021 gegolten haben, wurde wieder der Zustand hergestellt, dass elektive Patienten nicht mehr abgewiesen werden mussten. Der Behandlungsbedarf in der Bevölkerung ist unzweifelhaft gegeben und führt zu einer vermehrten Nachfrage. Allerdings ist dies nicht der einzige Faktor, der die Kapazität des UKS begrenzt. Neben dem Mangel an Pflege-, Anästhesie- bzw. OP-Kapazität darf auch auf die Mindestbesetzungsvorgaben sowie auf weitere rechtliche Rahmenbedingungen (wie Arbeitszeitgesetz und Strukturvorgaben nach GBA) verwiesen werden, welche zunehmend verschärft wurden und die allesamt eine höhere Personalbindung bedeuten und damit eine Reduzierung der Leistungsfähigkeit nach sich ziehen. Zur Gewinnung eigener Kräfte wird die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte forciert; zwischenzeitlich seien mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Mexiko, Indien und von dem Balkan in Homburg ansässig. Der Vorstand des UKS hat außerdem im geprüften Zeitraum unter Zuhilfenahme externer Beratung Steuerungsgespräche mit den Klinikdirektoren und dem Pflegebereich geführt, mit dem Ziel, die Verweildauer im somatischen Bereich zu senken und darüber hinaus Fehlbelegung zu identifizieren und zu reduzieren. Diese Umsetzung der Empfehlungen führt demnach zu der Schaffung freier Kapazitäten zur unmittelbaren Erhöhung der Leistungsfähigkeit. Zusammenfassend ist daher die Feststellung des Landesrechnungshofes zwar dahingehend richtig, dass der Behandlungsbedarf in der Bevölkerung einen Anstieg der Fallzahlen impliziert, allerdings wäre die Fallzahlsteigerung ohne die Maßnahme nur in geringerem Umfang erfolgt. Das Ziel einer Reduzierung der Verweildauer kann daher nur mit einer Optimierung des Behandlungsprozesses und daraus resultierend mit einer Qualitätsverbesserung einhergehen. Zu dem Aspekt der Verringerung der Kosten für pflegerisches Leihpersonal besteht Einvernehmen mit den Ausführungen des Landesrechnungshofes. Der Beauftragung von Leihpersonal wurde nur nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls und nur in Notfällen zugestimmt. Maßnahmen wurden in den folgenden Wirtschaftsplänen nicht mehr aufgeführt, wenn sich zeigte, dass die finanziellen Effekte nicht in erwartetem Umfang eintreten konnten bzw. nicht transparent und nachvollziehbar errechnet werden können. Bezüglich einer möglichen Verbesserung der Erlössituation durch eine Verringerung der Instandhaltungsaufwendungen weist das UKS auf die schwierige Geländestruktur des Standortes sowie auf den bereits aufgelaufenen Investitionsstau hin. Zugesagt wird, dass künftig realistische Zahlen vorgelegt würden, die Nachweisbarkeit von Effekten gewährleistet werde und auch Steuerungsmöglichkeiten über das Berichtswesen optimiert würden. Der Ausschuss nimmt die Berichterstattung des UKS hinsichtlich der eingeleiteten Maßnahmen zur Kenntnis und erwartet eine weitere Unterrichtung. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Minister der Finanzen hat beantragt, der Regierung des Saarlandes für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2021 gemäß Artikel 106 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 114 der Landeshaushaltsordnung Entlastung zu erteilen. Der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat nach eingehender Beratung des Berichts des Rechnungshofes, der dazu abgegebenen Stellungnahme der Landesregierung und unter Würdigung der von der Präsidentin des Rechnungshofes über die Verwendung von Haushaltsmitteln verschiedener Titel abgegebenen Erklärungen die abschließende Feststellung getroffen, dass die Prüfung keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben hat, die für die Entlastung der Landesregierung in Bezug auf die Haushaltsrechnung 2021 von Bedeutung sein könnten. Der Ihnen als Drucksache 17/1127 vorliegende Antrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen beruht im Wesentlichen auf den im Jahresbericht vom Rechnungshof 2022 getroffenen Feststellungen über die Prüfung der Haushaltsund Wirtschaftsführung des Saarlandes und der Haushaltsrechnung 2021. Der Beschlussantrag des Ausschusses hinsichtlich der Entlastung der Präsidentin des Rechnungshofes basiert auf der Prüfung, die der Unterausschuss am 17. März 2023 durchgeführt hat. Beanstandungen, die einer Entlastung entgegenstehen würden, haben sich dabei erneut nicht ergeben. Ich bitte daher, dem Antrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zuzustimmen und sowohl der Landesregierung als auch der Präsidentin des Rechnungshofes Entlastung für die Haushaltsrechnung 2021 zu erteilen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
