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Petra Berg

11.09.2024 Sitzungen 17/29

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich darf mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, mit einem Zitat beginnen, das ich auch schon einmal benutzt habe. Es lautet, dass „der Welt und Europa nur noch ein kurzes Zeitfenster bleibt, um eine lebenswerte Zukunft zu sichern, da sich die Wetter- und Klimaextreme häufen und irreversible Auswirkungen mit sich bringen, die über die Anpassungsfähigkeit der natürlichen und vom Menschen geschaffenen Systeme hinausgehen.“ Dieses Zitat stammt aus dem Bericht des Weltklimarates 2022. Er ist ein sehr wichtiges wissenschaftliches Gremium. Es verdeutlicht, wir müssen nach unseren Prinzipien beziehungsweise Leitprinzipien handeln. Wir müssen bewahren, beschützen und befähigen, indem wir den Klimawandel begrenzen, uns auf die Klimafolgen einstellen und damit absehbare Schäden minimieren, indem wir die Ursachen angehen und die Transformationsprozesse anregen, fördern, aber auch ermöglichen. Wir krempeln die Ärmel hoch und packen an mit allen Herausforderungen, die das mit sich bringt. Das ist der Ansatz dieser Landesregierung. Ja, wir setzen uns dabei ehrgeizige Ziele. Diese Ziele sind aber wissenschaftlich getragen sowie fundiert und sie sind erreichbar. Ich sage ganz deutlich, wir müssen sie erreichen. Ein Abwarten, Hinhalten beziehungsweise Hinauszögern ist mit Blick auf die möglichen Auswirkungen für die nachfolgenden Generationen, aber auch die heute lebenden Menschen in unserem Land nicht zu rechtfertigen. Heute schlägt die Landesregierung aufgrund der jetzt vorliegenden Erkenntnisse vor, das Saarländische Klimaschutzgesetz anzupassen, und zeigt gleichzeitig auf, wie wir dieses Ziel erreichen können. Ja, wir wollen diesen Schritt gehen, da die sehr intensive wissenschaftliche und fachliche Begleitung bei der Konzepterstellung aufgezeigt hat, dass wir im Klimaschutz schon sehr viel weiter vorangekommen sind als bisher gedacht. Denn innerhalb der Erstellung des vorliegenden Entwurfs dieses Klimaschutzkonzeptes wurde im Saarland erstmals eine vollständige Treibhausgasbilanz für die Zeitreihe zwischen 1990 und 2021 erstellt. Diese Bilanz beinhaltet sowohl energiebedingte als auch prozessbedingte, aber auch andere Treibhausgaseinträge in die Atmosphäre. Das ist erstmalig eine solche Bilanz. Aus dieser Bilanz folgt, dass das Saarland bei gleicher wirtschaftlicher Produktivität wie in der Dekade zwischen 2010 bis 2019 durch eigene Maßnahmen das bisher gesetzte Klimaschutzziel von minus 55 Prozent bis 2030 deutlich übertreffen wird. Voraussetzung bleibt dabei natürlich, dass sich die gesetzten Rahmenbedingungen der Europäischen Union und des Bundes nicht maßgeblich ändern. Deshalb ist es richtig und auch Ausdruck unserer Ambition, dass wir die Zielsetzung des Saarländischen Klimaschutzgesetzes an die neuen Erkenntnisse anpassen und damit die Bestrebungen im Saarland zum Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen wahren. Wir können, wollen und werden es schaffen, bis 2030 65 Prozent der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 einzusparen. Wie gesagt, als Landesregierung, die verlässlich ist und Klarheit, aber auch Orientierung bietet, zeigen wir mit dem Entwurf des Klimaschutzkonzeptes den Weg auf, dass wir dieses Ziel erreichen. Durch den offen gestalteten Prozess dieser Konzepterstellung nehmen wir die Menschen mit und schaffen Vertrauen - Vertrauen, dass gut geplante und strukturierte Veränderungen auch Gutes hervorbringen können. Das ist besonders wichtig in diesem Prozess. Neben uns als Landesregierung tragen alle Akteure in der Gesellschaft mit kommunikativer Reichweite - also alle Multiplikatoren - diese Verantwortung mit uns. Vertrauen in die Bevölkerung oder Vertrauen der Bevölkerung kann nur durch eine sachliche, differenzierte und transparente Berichterstattung erfolgen, in der auch die unterschiedlichen Positionen klar benannt und dargestellt werden. Im Sinne der Sache haben wir deshalb großen Wert auf die wissenschaftliche Begleitung gelegt. Wir haben bereits in der Erarbeitungsphase die Experten zahlreicher gesellschaftlicher Organisationen und Institutionen eingebunden und für alle Saarländerinnen und Saarländer die Möglichkeit geschaffen, Empfehlungen, Hinweise, Vorschläge und Ideen mit einzubringen, sei es digital oder sei es in den Beteiligungsforen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht heute auch um Ihre Befassung als Vertreter der saarländischen Bevölkerung damit. Auch Sie werden dabei helfen, das Klimaschutzkonzept zu einem gesellschaftlich tragfähigen Handlungsleitfaden für den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung im Saarland zu machen. Meine Damen und Herren, ausgehend von den besonderen Ausgangssituationen im Saarland umfasst das Klimaschutzkonzept dabei die wesentlichen Klimaschutzstrategien, Klimaschutzmaßnahmen und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen. Das ist genau der richtige Weg. Sie sehen, wir haben die spezifischen Lebenssituationen der Saarländerinnen und Saarländer und die Besonderheiten des Saarlandes - unserer Heimat - im Blick. Wir haben eine hohe Bevölkerungsdichte, wir haben eine hohe Eigenheimquote und eine hohe Pkw-Dichte im Land. Wir haben eine hohe Flächenkonkurrenz zwischen den verschiedenen Landnutzungsarten. Wir haben eine historisch bedingt hohe Kraftwerksquote und die Einbindung der Kraftwerke in die nationale Netzreserve und wir haben den andauernden Strukturwandel, insbesondere die grüne Transformation der Industrie - um nur einige Beispiele zu nennen. Aus dieser sektorenbezogenen Analyse der saarländischen Umstände leitet sich letztendlich der notwendige Reduktionspfad und damit leiten sich auch die notwendigen Maßnahmen zur Zielerreichung ab. Ganze 400 potenzielle Maßnahmen wurden auf Herz und Nieren überprüft. Der nun vorliegende Konzeptentwurf enthält 45 Maßnahmenbündel und 17 Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung. Diese Maßnahmen hält die Landesregierung für die effektivsten und die am besten geeigneten zur Umsetzung und Erreichung unserer Ziele. Meine Damen und Herren, wenn Sie sich diesen Entwurf ansehen, werden Sie feststellen, dass das Maßnahmenpaket mit dem Kapitel Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beginnt. Wir alle werden also Vorbild sein, was die Maßnahmen angeht, und werden bei uns selbst beginnen. Neben der öffentlichen Hand befasst sich das Klimaschutzgesetz in Anlehnung an das bundesdeutsche Klimaschutzgesetz auch mit den anderen Sektoren in den Bereichen der Energiewirtschaft, der Industrie, des Verkehrs, der Mobilität und der Land- und Forstwirtschaft. Im Anschluss werden wichtige Maßnahmen der Klimafolgenanpassung insbesondere im Hinblick auf den Hitzeschutz, die Landesliegenschaften und die Unterstützung von Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen dargestellt. Um die Umsetzung zu erleichtern und die vorgeschlagenen Maßnahmen übersichtlicher aufzubereiten, schließt das Klimaschutzkonzept mit einer Darstellung der Maßnahmen im Steckbriefformat ab. Meine Damen und Herren, das Thema Klimaschutz und Klimafolgenanpassung ist kontrovers, weil es uns alle als Betroffene, aber auch als Verursacher betrifft. Es ist mit Sorgen und Ängsten behaftet, auf der einen Seite mit Sorgen und Ängsten vor den Folgen des Klimawandels und auf der anderen Seite mit Sorgen und Ängsten vor der anstehenden Transformation. Diese zahlreichen komplexen Zusammenhänge sind nicht leicht zu begreifen und es sind ganz viele falsche Informationen im Umlauf, obwohl es, meine sehr verehrten Damen und Herren, wirklich keine vernünftigen Zweifel mehr an den klimatischen Veränderungen gibt. Es geht um eine zentrale Frage der Gerechtigkeit innerhalb der Gesellschaft, zwischen den Generationen, aber auch nationenübergreifend. Verantwortlichkeiten und Belastungen sind dabei gerecht zu verteilen, da es meiner Auffassung nach allen Menschen möglich sein muss, jetzt und auch in Zukunft ein gutes Leben zu führen. Aber gerade hier ist festzustellen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Menschen mit geringen finanziellen Mitteln oft besonders hart von den Schäden und Belastungen des Klimawandels betroffen sind. Das müssen wir im Blick behalten und da müssen wir für Ausgleich sorgen. Deshalb ist es nicht richtig, dass in der Debatte die individuelle Verantwortung meistens so sehr in den Mittelpunkt rückt. Es gibt vielleicht eine moralische Verantwortung, aber ich will sagen ‑ und das möchte ich ganz besonders betonen ‑ , solange die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung keine geeigneten Voraussetzungen für einen emissionsärmeren Lebensstil und Konsum bietet, so lange können auch staatliche Verbote nicht das Mittel der Wahl sein. Wir lehnen staatliche Verbote ab. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der CDU-Fraktion, Sie haben Ihre Unwissenheit heute Morgen in Ihrem Antrag zu Tagesordnungspunkt 4 hinterlegt. Ich gehe an dieser Stelle deshalb auch auf den Verkehrssektor ein. Es ist, wenn ich es nicht besser wüsste, schon fast eine boshafte Unterstellung, zu sagen, ich würde die Menschen im ländlichen Raum mit Verboten gängeln und das Auto zum Feind erklären. Das ist geradezu absurd, Herr Theis. (Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU).) Ich möchte noch mal sagen: Diese Art von Populismus verunsichert die Menschen in diesem Land und schwächt den Umwelt- und Klimaschutz. (Beifall von der SPD. - Zurufe des Abgeord- neten Theis (CDU).) Ich empfehle die Lektüre des Klimaschutzkonzeptes. Dort heißt es auf Seite 60 - ich darf zitieren: „Eine nachhaltige Mobilitätsplanung birgt das Potenzial, den innerstädtischen Verkehr zu verringern und somit die Lebensqualität in den Städten zu steigern. Ziel ist es, den Anteil der Wege, die mit dem motorisierten Individualverkehr“ - also mit dem Auto - „zurückgelegt werden, auf 40 Prozent zu reduzieren.“ Weiter heißt es: „Alternativen zum Individualverkehr müssen flächendeckend zur Verfügung stehen.“ Auch in der Opposition trägt man Verantwortung dafür, dass die jungen und heute noch nicht geborenen Menschen ausreichend Handlungsspielräume haben und keine unverhältnismäßigen dauerhaften Lasten von uns auferlegt bekommen. Ich habe eben einen Artikel im Tagesspiegel gelesen, in dem ein Immobiliendienstleister eine Analyse für Eigentümer, Besitzer, aber auch Entwickler erhoben hat. Danach steht Saarbrücken im Ranking von 18 analysierten großen deutschen Städten auf dem drittschlechtesten Platz, auch im Verkehrssektor. Das muss uns allen zu denken geben. Auf Ihren Vorwurf, wir hätten den Verbrenner abgeschafft, kann ich nur entgegnen: Sie haben gleichzeitig in Ihrem Antrag geschrieben, dass Sie eine CO₂-Bepreisung als wichtiges Steuerungselement sehen. Ja, das ist es auch. Dann sagen Sie den Menschen im Land aber auch, dass die fossilen Energieträger in den nächsten Jahren immer teurer werden. Dazu gehören die fossilen Brennstoffe Benzin und Diesel. All das wird teurer für die Menschen in diesem Land. Deshalb kann man vernünftigerweise nicht am Verbrenner festhalten. Wir müssen auf Elektromobilität setzen. Das ist der richtige Weg. Andere Nationen haben es uns gezeigt. (Beifall von der SPD.) Insbesondere mein Ministerium hat den ländlichen Raum im Blick. Wir wissen, dass das Auto dort ein sehr notwendiges Fortbewegungsmittel ist. Gerade deshalb kann ich Ihnen sagen, was wir wollen: Wir wollen den ÖPNV und weitere innovative Mobilitätsformen in Zukunft so gut machen, dass sich jeder vor der Benutzung des Autos die Frage stellt: Ist eine andere Mobilitätsform für mich nicht günstiger, bequemer und vielleicht auch klimaschonender? Das gelingt, wir haben es gezeigt: Mithilfe des Junge-Leute-Tickets sind die Abozahlen bei Schülerinnen und Schülern in dieser Legislaturperiode um 36 Prozent gestiegen. Schauen wir auf die gesamten Abozahlen: Sie sind in dieser Legislaturperiode sogar um 110 Prozent gestiegen - ja, auch dank des Deutschlandtickets. Dafür setzen wir uns aber auch vehement ein. Wir möchten allen Saarländerinnen und Saarländern in Sachen Mobilität mehr Auswahl und mehr Freiheiten bieten. Dafür haben wir die Mittel im Landeshaushalt seit 2019 mehr als verdreifacht. Insbesondere auf innerörtlichen Wegen wollen wir die Menschen befähigen, diese Wege sicher, komfortabel und selbstaktiv zurückzulegen. Das ist ganz nebenbei auch gut für die Gesundheit. Es belebt Stadt- und Ortszentren und kann langfristig mehr Raum für Grün-, Spiel- und Begegnungsflächen bieten. Das schafft mehr Lebensqualität. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen abschließend ein Zitat des Deutschen Ethikrates empfehlen: „Auf der politischen Ebene besteht die Aufgabe darin, die gesellschaftlichen Verhältnisse und rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass emissionsärmeres Verhalten ohne unzumutbare persönliche beziehungsweise unternehmerische Belastungen möglich ist und dass Lasten gerecht verteilt werden. Maßnahmen müssen effektiv, erforderlich und verhältnismäßig sein und demokratisch legitimiert werden. Außerdem sollten sie zeitlich vorausschauend strukturiert werden, damit Individuen und private Kollektive sich darauf einstellen können und Planungssicherheit (…) entsteht.“ Genau das ist der Weg, den wir beschritten haben und in diesem Klimaschutzkonzept gehen. Ich bin sicher, dass wir darüber noch viel miteinander statt übereinander reden. Ich stehe Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Nachfragen zum Klimaschutzkonzept zu beantworten, sehr gerne auch nachfolgend bei der Anhörung im Ausschuss. Wir haben schon viele Organisationen, Institutionen und Bürgerinnen und Bürger beteiligt. In den Foren erfahren wir gerade einen sehr hohen Zuspruch. Die Menschen in diesem Land wollen Klimaschutz, sie interessieren sich für Klimaschutz und nehmen uns zu Recht in die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Lebensqualität in unserer Heimat für uns und die nachfolgenden Generationen, also für alle Menschen hier gut bleibt. Lassen Sie uns bitte gemeinsam daran arbeiten. Wir sind auf einem richtig guten Weg. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

Alle Reden von Petra Berg Protokoll ↗