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Heike Sylvia Winzent

11.09.2024 Sitzungen 17/29

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 29. Sitzung des Landtages und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen. Zur heutigen Sitzung darf ich ganz herzlich den neuen Jahrgang des Freiwilligen Sozialen Jahres im Bereich Politik begrüßen, der unter Leitung von Herrn Dominik Steinmann vom Paritätischen Wohlfahrtsverband im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit bei uns zu Gast ist. Seien Sie uns alle herzlich willkommen! (Beifall des Hauses.) Herr Minister Jakob von Weizsäcker muss die heutige Sitzung aufgrund seiner Teilnahme an dem Kamingespräch der Finanzministerkonferenz in Berlin gegen 13 Uhr verlassen. Herr Minister Jürgen Barke ist ebenfalls ab 13 Uhr aufgrund eines Termins entschuldigt. Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Zu Punkt 4 der Tagesordnung, Beschlussfassung über den von der CDU ‑ Landtagsfraktion eingebrachten Antrag „Zur Halbzeit der Wahlperiode: Das Saarland braucht ein klares Leitbild; die SPD-Alleinregierung hat keinen Plan“, Drucksache 17/1133, hat die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/1142 den Antrag „Stabilität heißt: Keine halben Sachen. Wir machen unser Saarland stark!“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/1142 als Punkt 19 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1142 als Punkt 19 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 4 in einem anderthalbfachen Redezeitmodul beraten wird. Zu Punkt 14 der Tagesordnung, Beschlussfassung über den von der CDU ‑ Landtagsfraktion eingebrachten Antrag „Bedrohungen unserer Sicherheit durch ungesteuerte Zuwanderung und Islamismus endlich stoppen - wir brauchen umgehend eine echte Wende bei der Zuwanderung“, Drucksache 17/1134, hat die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/1143 den Antrag „Sicherheitsbehörden stärken - Terrorismus bekämpfen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/1143 als Punkt 20 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1143 als Punkt 20 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit den Punkten 14 und 15 in einem ganzen Redezeitmodul beraten wird. Zu Punkt 16 der Tagesordnung, Beschlussfassung über den von der AfD ‑ Landtagsfraktion eingebrachten Antrag „Keine voreilige ideologische Verschärfung des Waffengesetzes für Jäger und Sportschützen! Verlässliche Datengrundlage von Vergehen mit Waffen erheben und veröffentlichen“, Drucksache 17/1131, hat die CDU-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/1144 den Antrag „Auf Messerangriffe nachhaltig und konsequent reagieren“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/1144 als Punkt 21 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1144 als Punkt 21 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 16 in einem halben Redezeitmodul beraten wird. Für die übrigen Tagesordnungspunkte haben sich die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums im Hinblick auf die Redezeit für die Aussprache auf Folgendes verständigt: Die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 werden gemeinsam in einem anderthalbfachen Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 5, 8, 10, 13 und 17 werden jeweils in einem halben Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 6, 7 und 18 finden ohne Aussprache statt. Tagesordnungspunkt 9 wird in einem ganzen Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 11 und 12 werden gemeinsam in einem halben Redezeitmodul beraten. Wer dafür ist, dass wir so verfahren, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann verfahren wir so. Wir kommen zu den Punkten 1, 2 und 3 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesenen Antrag betreffend: Beschluss zur Feststellung einer Naturkatastrophe im Saarland vom 16.-21. Mai 2024 Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2024/2025 (Drucksache 17/1010) Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2024/2025 (Drucksache 17/1011) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Stefan Thielen, das Wort. Abg. Thielen (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2024 den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend „Beschluss zur Feststellung einer Naturkatastrophe im Saarland vom 16.-21. Mai 2024“, Drucksache 17/1024, an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen, ebenso die von der Regierung eingebrachten Gesetzentwürfe über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2024/2025, Drucksache 17/1010, und über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2024/2025, Drucksache 17/1011. Mit dem vorliegenden Antrag soll festgestellt werden, dass das Hochwasserereignis im Saarland vom 16. bis 21. Mai 2024 eine Naturkatastrophe darstellt, die sich der Kontrolle des Landes entzieht, deren Bewältigung die Finanzlage des Landes im Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich erheblich beeinträchtigt und somit auch diesbezüglich die Voraussetzungen von § 2 Absatz 1 des Haushaltsstabilisierungsgesetzes vorliegen. Der Landtag des Saarlandes soll feststellen, dass die finanziellen Folgen der Bewältigung des Hochwasserereignisses die Finanzlage des Landes auch im Haushaltsjahr 2025 absehbar weiterhin erheblich beeinträchtigen werden. Die auf der Notsituation beruhende Kreditaufnahme soll spätestens ab dem Jahr 2027 über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren zurückgeführt werden. Die beiden Gesetzentwürfe, Nachtragshaushalt und Haushaltsbegleitgesetz, sind die gesetzgeberischen Umsetzungen dieser Feststellungen und ermöglichen damit die entsprechenden Hilfeleistungen des Landes in Höhe von über 93 Millionen Euro an die von der Naturkatastrophe Betroffenen. Daneben erfolgen noch einige wenige weitere Anpassungen. Der Ausschuss hat den Antrag sowie die beiden Gesetzentwürfe in seiner 50. Sitzung am 30. August 2024 aufgerufen und beschlossen, eine Anhörung zu diesen Punkten durchzuführen. Diese hat am 4. September stattgefunden. Angehört wurden der Saarländische Städte- und Gemeindetag sowie der saarländische Landkreistag. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Abwesenheit des Vertreters der AfD-Landtagsfraktion die Annahme des Antrages betreffend „Beschluss zur Feststellung einer Naturkatastrophe im Saarland vom 16.-21. Mai 2024“, Drucksache 17/1024. Ebenso einstimmig empfiehlt er die Annahme des Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2024/2025, Drucksache 17/1010, sowie des Gesetzes über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2024/2025, Drucksache 17/1011, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall von der CDU und der SPD.)

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