Barke
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich bringe den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Schaffung von Bündnissen für Investitionen und Dienstleistung ein. Das wird vielen nichts sagen, deshalb will ich kurz sagen, wie die Historie dazu aussieht. Es gab bereits in den Siebzigerjahren Business Improvement Districts in den Vereinigten Staaten und in Kanada. Der erste ist in Toronto 1970 gegründet worden. Im Kern ging es damals darum, beim örtlichen Einzelhandel in den Innenstädten in Marketing und Außenauftritt ein Gegengewicht gegen die großen Shopping-Malls, die großen Einkaufszentren auf der grünen Wiese, die damals in Scharen entstanden sind und den Innenstädten Konkurrenz gemacht haben, zu schaffen. Das ist lange her. Dies aufgreifend wurde das erste BID-Gesetz im Jahr 2005 in Hamburg in Deutschland etabliert. 2007 wurde das von der saarländischen Landesregierung aufgegriffen und es gab ein erstes BID-Gesetz im Land. Im Zuge dieser Gesetzgebung gab es insgesamt bis heute nur eine einzige Maßnahme, die ursprünglich in Burbach aufgesetzt worden ist und zum Ziel hatte, die Kaufmannschaft beziehungsweise die Eigentümer von Grundstücken in einzelnen Quartieren zu organisieren. Es ging darum, ein Sprachrohr zu haben, um auf die Attraktivität hinzuweisen, und über eine Art Geldsammelstelle über Abgaben aus den privaten Finanzierungen heraus bei der Kommune eine Zahlstelle für Marketing und Verbesserungsmaßnahmen in diesem Umfeld einzurichten. Wir müssen anerkennen, dass ob der Heterogenität der Zusammensetzung der Eigentümerschaft und der Gewerbetreibenden vor Ort die damit gesetzten eigentlich guten Ziele nicht erreicht werden konnten, und schlagen deshalb vor, weil es auch nur dieses eine - dann auch noch gescheiterte - Projekt gab, dieses Gesetz nunmehr aufzuheben. Es ist 2017 an die entsprechenden gesetzlichen Rahmenrechtsbedingungen angepasst worden. Wir haben im Zuge dieses Prozesses Anhörungen des Saarländischen Städte- und Gemeindetags, des Landkreistages, der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer, des Verbands der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer des Saarlandes e.V. und des Landesverbandes Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V. durchgeführt. Keiner der Verbände hat im Rahmen des Beteiligungsprozesses eine Stellungnahme abgegeben und sich gegen die Abschaffung dieses Gesetzes ausgesprochen. Mit der Abschaffung schaffen wir Klarheit für die Kommunen, die Kapazitäten vorhalten müssen, um auf entsprechende Bündnisanträge reagieren zu können. Diese Kapazitäten müssen nach Erledigung des Gesetzes nicht mehr vorgehalten werden. Das ist ein echter Beitrag zur Entbürokratisierung. Ich stehe Ihnen gerne im Rahmen der weiteren Beratung im Ausschuss für eine Aussprache zur Verfügung, falls Sie den Gesetzentwurf dorthin verweisen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
