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Christoph Rudolf Schaufert

AfD 11.09.2024 Sitzungen 17/29

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Wir hörten in der Begründung vom Herrn Minister in teilweise gefälligem Gewerkschaftssprech die Forderungen, wie sie an uns gestellt werden, das, was man durchwinken soll. Natürlich steht für uns von der AfD eine ordentliche Personalvertretung außer Frage. Ebenso steht außer Frage, dass sich die Arbeitswelt auch im öffentlichen Dienst stark gewandelt hat, gerade in Bezug auf die rasante Entwicklung der Technik allgemein wie der digitalen Medien im Besonderen, obgleich bei uns in Deutschland in den öffentlichen Verwaltungen im Vergleich zu fast allen europäischen Ländern geradezu eine Technologieferne zelebriert wird, die ihresgleichen sucht, gut daran erkennbar, dass man stets bei den Kontaktdaten einer Behörde noch immer die Faxnummer findet, nicht als zusätzlichen Service, sondern als tatsächliches Mittel der Kontaktaufnahme. Hier sind uns fast alle europäischen Länder weit voraus. Daher sollte unser gemeinsamer Fokus auf der effektiven Verwaltung liegen und nicht in der Schaffung und im Ausbau von Biotopen für Gewerkschaftsfunktionäre in was auch immer. Personalvertretungen sollten dazu dienen, dem Personal, den Mitarbeitern, denen, die den vielbeschworenen Karren ziehen, Stimme, Einfluss und die Möglichkeit der Mitbestimmung zu sichern, um neben dem Ziel einer vernünftigen Arbeitnehmervertretung und der Wahrung der Rechte als Mitarbeiter vor allem die Hauptaufgabe des öffentlichen Dienstes effektiv zu erfüllen, die der Dienst am Bürger wäre. Dies haben (Abg. Schaufert (AfD)) Sie mit Ihren Gesetzentwurf in keiner Weise im Blick. Hier geht es in der Hauptsache darum, den noch rot-gelb-grünen Einfluss auf die öffentliche Verwaltung wie die Mitarbeiter aufrechtzuerhalten. Das Mittel der Wahl ist - Sie machen keinen Hehl daraus - der Ausbau von Freistellungen von Personalvertretern, sprich vom Steuerzahler bezahlte ganz oder teilweise freigestellte Mitarbeiter, die aus dem Dienst am Bürger gezogen werden und sich gewerkschaftlichen Aufgaben widmen. Die dabei natürlich entstehenden Kosten für die öffentliche Hand verschweigen Sie zugegebenermaßen nicht, Sie schlagen eine vermeintliche Lösung für die bereits jetzt weit überstrapazierten öffentlichen Haushalte vor. Das Motto ist: Wenn sie kein Brot haben, sollen sie eben Kuchen essen. - Das hat sich bei Ihnen auf Seite 6 des vorliegenden Antrags so anhört: „Sofern aufgrund der Anzahl der Angehörigen in der Dienststelle die neu geschaffene Freistellungsregelung greift, sind mögliche haushaltsrechtliche Aufwendungen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln für Personal durch entsprechende Priorisierung zu kompensieren.“ - Im Grunde ist das unfassbar und von einer Dreistigkeit und Unverfrorenheit, die ihresgleichen sucht. Es wird vom Steuerzahler bezahlte Arbeitskraft aus der Verwaltung durch teils überzogene Freistellung abgezogen und diese Lücke soll durch Priorisierung geschlossen werden. Ich übersetze: Was die einen weniger arbeiten, arbeiten die anderen eben mehr, ein altes Sozi-Prinzip eben. - Deshalb kommt in der vorliegenden Drucksache das Wort Freistellung ganze 57 Mal vor. Ihren roten Gesetzentwurf würzen und untermalen Sie mit den allzeit bekannten Schlagworten, die Sie bei allem möglichen universell einsetzen. So wird auch hier wieder die Bekämpfung von Rassismus in die Schlacht geführt. Der Begriff kommt in seinen Abwandlungen daher 11 Mal im Gesetzentwurf vor, obgleich der Begriff Rasse - ja, so schlimm - gar nicht existent ist, da Sie voriges Jahr an unserer saarländischen Landesverfassung herumschraubten und den Begriff der rassistischen Zuschreibungen erfanden, um Rasse aus der saarländischen Landesverfassung herausstreichen zu können und dennoch etwas zu haben, gegen das Sie allzeit bereit kämpfen können. Angst und Bange wird es einem endgültig, wenn man Sätze liest wie: „Eine Neuerung des Personalvertretungsrechts auf Bund-Länder-Ebene bietet die erstmals geschaffene Option, in Dienststellen einen Digitalisierungsausschuss zu bilden. Neben dem etablierten Beteiligungsverfahren kann durch dieses Gremium frühzeitig und umfassend die Gesamtthematik der Digitalisierung im Vorfeld von Maßnahmen aufbereitet werden. Die Entwicklung eines entsprechenden Know-hows für die komplexen Themen der Digitalisierung dient dabei nicht zuletzt auch der Beschleunigung von Beteiligungsverfahren.“ - Oh ha, Digitalisierungsausschüsse in Dienststellen zur Schaffung von Know-how für komplexe Themen der Digitalisierung, angesiedelt zum Teil bei den Vertretungen des öffentlichen Dienstes in Digitalisierungsausschüssen. Noch Fragen? - Wir auch nicht. Wir lehnen den vorliegenden Gesetzentwurf natürlich ab. Personalvertretungen? - Ja, aber in Maßen und mit dem Ziel der öffentlichen Verwaltung, sprich dem Dienst am Bürger verpflichtet. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD. - Vizepräsidentin Baltes übernimmt den Vorsitz.)

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