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Heike Sylvia Winzent

11.09.2024 Sitzungen 17/29

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Heib. Es liegen nun keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1132. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1132 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1132 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 18 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen eingebrachten Antrag betreffend: Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2021 (Drucksache 17/1127) Zur Berichterstattung erteile ich dem Vorsitzenden des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung, Herrn Abgeordneten Marc Speicher, das Wort. Die Berichterstattung wird auch zu Protokoll gegeben. (Anhang, siehe Anlage) Abg. Speicher (CDU), Berichterstatter: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich erteile Ihnen Bericht über die Arbeit des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung im ersten Halbjahr 2024. Zur Debatte und zum Beschluss stehen die Arbeit des Rechnungshofes im Bericht 2022 über das Rechnungsjahr 2021, die Prüfung und Entlastung. Zunächst ging es darum, dass wir am 20. September 2023 hier im Plenarsaal Entlastung erteilt hatten für die Arbeit im Jahr 2020. Wir hatten damals insgesamt sechs Punkte aufgenommen, von denen wir seitens der Regierung eine Rückmeldung über die weiteren Maßnahmen haben wollten. Ich greife die wichtigsten Punkte heraus. Ein Punkt war die Förderung des Ehrenamtes in Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingen im Sozialbereich. Hier ging es nach Ansicht des Rechnungshofes um ungerechtfertigte Zuschüsse aus dem Titel für Ehrenamt und Flüchtlinge. Das wurde abgestellt. Der Bericht über die Zuwendungen des Landes und die Arbeit der Handwerkskammer hatte (Abg. Speicher (CDU)) ebenfalls Aufmerksamkeit erregt. Hier wurden unter anderem neue Geschäftsordnungen für den Vorstand, die Geschäftsführer und die Vollversammlung erlassen, außerdem wurde unter anderem das Binnenrecht bei der Handwerkskammer geändert sowie die Aufsicht darüber verschärft. Bei den Kleinunternehmer-Soforthilfen wurde seinerzeit moniert, dass in einer sehr kurzen Zeit bei der Auszahlung der Hilfen der eine oder andere Fehler passiert war. Hier ist darauf hinzuweisen, dass in der Kürze der Zeit 16.000 Anträge bearbeitet werden mussten und in der Ausnahmesituation von März bis Anfang April 2020 den kleinen und mittleren Unternehmen im Saarland geholfen werden konnte. Die Berichterstattungen der Regierung wurden an uns weitergeleitet und waren insgesamt für uns ausreichend. Ansonsten haben wir die Prüfung der Berichte der Landesämter vorgenommen, es sind neun Stück an der Zahl. Es gab unsererseits keine Einwendungen bezüglich der Richtigkeit und der Arbeit. Dann kommt der vierte, der allgemeine Teil des Rechnungshofberichtes. Das heißt, wir haben insgesamt die Kerndaten des Haushaltes festgestellt. Der Haushalt belief sich 2021 auf 5.008,2 Millionen Euro. Es gab einen positiven Finanzierungssaldo von 80,5 Millionen Euro, die fundierten Schulden des Landes am Kapitalmarkt beliefen sich auf 14,59 Milliarden Euro. Der Hauptausgabenpunkt im zugrundeliegenden Rechnungsjahr waren die Personalausgaben. Sie machten über ein Drittel der Gesamtausgaben aus, nämlich 1,7494 Milliarden Euro. Bei den investiven Ausgaben gab es einen Rückgang um 8,1 Prozent auf 55,7 Millionen Euro. Von großem Interesse ist immer der besondere Teil des Rechnungshofberichtes. Unter anderem ging es um die Tiefgarage im Landtag, um den Bezug von Strom für E-Autos. Es war so, dass sowohl Autos von Abgeordneten als auch von Mitarbeitern kostenlos mit Strom betankt werden konnten. Zwischenzeitlich wurde das abgestellt, sodass nur noch Dienstfahrzeuge des Landtages betankt werden können. Der zweite Punkt war die Sanierung respektive der Neubau der Unterkünfte in der Landesaufnahmestelle in Lebach. Unter anderem monierte der Rechnungshof, dass es hier zu Verzögerungen und auch zu Kostensteigerungen gekommen ist. Diese Ansichten werden vom Ministerium nur zum Teil geteilt. Der Ausschuss dankte für die umfangreichen Berichterstattungen, forderte aber weitere Informationen ein. Ein dritter Punkt ist der Pflegebonus des Saarlandes. Hier gab es während Corona ebenfalls eine Ausnahmesituation. Vom Rechnungshof wurde bemängelt, dass die Einstufung der Fallgruppen nicht so gehandhabt worden ist, wie es rechtlich vollständig korrekt gewesen wäre. Auch hier der Hinweis der Regierung, dies bei künftigen Pandemien besser zu machen, allerdings wird auf die Besonderheit ebendieser Ausnahmesituation verwiesen. Der vierte Punkt betraf Kunstwerke im öffentlichen Raum. Es wurde darauf hingewiesen, dass entsprechende Richtlinien fehlen und vor allem auch der Überblick darüber, was an Kunst im öffentlichen Bereich ausgestellt ist. Hier wird es einen weiteren Bericht des Bildungs- und Kulturministeriums geben. Der vorletzte Punkt ist die Wirksamkeit der Wirtschaftsplanmaßnahmen zur Verbesserung im Bereich des UKS. Wir haben die neue Geschäftsführerin im Unterausschuss umfangreich befragt. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Fehlbetrag sich erneut erhöht habe, von rund 10 Millionen Euro in 2022 auf 22 Millionen Euro in 2021. Auch hier wird es weitere Berichterstattungen im Ausschuss geben. Summa summarum ist es so, dass wir im Ausschuss zu dem Ergebnis gelangt sind, dass der Regierung, aber auch dem Rechnungshof Entlastung zu erteilen ist. Das heißt, wir schlagen Ihnen seitens Unterausschusses und mit Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses vor, Entlastung zu erteilen für die Präsidentin des Rechnungshofes und für die Regierung. Den vollständigen Bericht gebe ich zu Protokoll. Ich darf mich für die Aufmerksamkeit bedanken. (Beifall von der CDU und der SPD.) Nun noch einige letzte Worte meinerseits hier am Rednerpult. Nach siebeneinhalb Jahren geht meine Zeit im Landtag zu Ende - selbst gewählt, das ist ein großer Unterschied. Wenn es eine gute Möglichkeit gibt, sein Landtagsmandat freiwillig abzugeben, dann um als Oberbürgermeister in Saarlouis weiterzumachen. Das wird am 1. Oktober der Fall sein. Ich sage ein Dankeschön an die vielen Kolleginnen und Kollegen der ganzen siebeneinhalb Jahre hier im Landtag, vor allem an die Landtagsverwaltung. Man hat hier wirklich sehr kompetente Mitarbeiter, ob das die Ausschusssekretäre sind, ob das die Mitarbeiter der Wache oder des Stenografischen Dienstes sind. Es war wirklich top Qualität und ich habe mich immer sehr gut aufgehoben gefühlt. Dafür vielen Dank! Es waren siebeneinhalb Jahre im Landtag. Zu sagen, dass die Oppositionsjahre die schönsten waren, wäre übertrieben. (Heiterkeit.) Trotzdem bin ich dankbar dafür, auch das erfahren zu haben. Auf der einen Seite Teil einer Mehrheitsfraktion zu sein, aber auch Teil der Opposition zu sein, das gehört zur Demokratie dazu. Offen gesagt, als Abgeordneter macht es (Abg. Speicher (CDU)) vielleicht auch mal mehr Spaß, in der Opposition Reden im Landtag zu halten als ausschließlich in der Regierungsfraktion - vorübergehend natürlich nur! (Verbreitet Heiterkeit und Sprechen.) Trotzdem hoffe ich, dass in zweieinhalb Jahren die Dinge für die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion wieder so sind, wie das für das Saarland am besten ist, nämlich mit einer CDU-Beteiligung. Ansonsten hoffe ich, Frau Ministerpräsidentin und Herr Minister des Innern, dass dieser Vorschlag zur Entlastung der Regierung der Stadt Saarlouis bei der Zuteilung von Bedarfszuweisungen durchaus zum Vorteil gereichen kann. (Erneut allgemeine Heiterkeit.) Ich werde an entsprechender Stelle darauf zurückkommen. Wir reden noch darüber. Einen Punkt habe ich noch: Ich glaube wirklich, das Miteinander im Landtag des Saarlandes ist schon besonders. Bei allen Debatten, die es gibt, die notwendig sind und die zur Demokratie dazugehören, trinken wir danach immer noch ein Bier zusammen und haben eine Gemeinschaft. Ich glaube, das ist einmalig innerhalb der Parlamente in Deutschland. Ich hoffe, das bleibt so erhalten. Ein letzter Punkt: Dass der Landtag nur in Saarbrücken tagen kann, steht nirgendwo geschrieben. Ich könnte mir vorstellen, dass der Landtag ausnahmsweise, wenn wir 2030 in Saarlouis 350 Jahre Gründung der Stadt feiern, auch mal in einer anderen Stadt oder Gemeinde des Landes tagen kann. Vielleicht passiert das spätestens 2030. Ansonsten Glück auf, „hallen eisch courage“ und bis bald! - Vielen Dank. (Anhaltender, stehender Beifall von der CDU und der SPD. - Beifall von der AfD.)

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