Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in Erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe. Kernelement ist eine Erhöhung der Blindheitshilfe für Erwachsene ab dem 1. Januar 2026 auf monatlich 460 Euro und ab dem 1. Januar 2027 auf monatlich 470 Euro. Kindern und Jugendlichen wird ab dem 1. Januar 2026 eine Erhöhung auf monatlich 327 Euro und ab dem 1. Januar 2027 auf monatlich 337 Euro gewährt. (Präsidentin Winzent übernimmt die Sit- zungsleitung.) Diese Anpassung ist notwendig geworden, weil die Lebenshaltungskosten insgesamt in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Das gilt insbesondere auch für die speziellen Sonderausgaben für blinde Menschen, die ebenfalls deutlich gestiegen sind. Die Blindheitshilfe ist dazu da, die Mehraufwendungen, die Menschen aufgrund ihrer Blindheit haben, zumindest teilweise auszugleichen. Dieser Entwurf ist, wie ich sagte, notwendig geworden, aber er ist eben auch möglich geworden. Er ist möglich geworden, weil der politische Wille in der Landesregierung vorhanden war, auf diesen gestiegenen Bedarf tatsächlich einzugehen und eine Erhöhung im Gesetz vorzunehmen. Das war in der Vergangenheit nicht immer der Fall. Das ist insofern ein deutlicher Schritt nach vorne. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde nach Erarbeitung in meinem Haus mit allen Ressorts in der Landesregierung abgestimmt. Am 9. Juli dieses Jahres wurde er vom Ministerrat zur Kenntnis genommen und zur externen Anhörung freigegeben. Die externe Anhörung erfolgte abschließend bis zum 9. August. Insgesamt sind drei Stellungnahmen eingegangen. Die LI-GA bedankt sich ausdrücklich für die Übersendung und zeigt sich mit dem Vorhaben einverstanden. Der Landesbeauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderungen ist ebenfalls erfreut, er begrüßt die Initiative grundsätzlich. Er wünscht sich jedoch eine stärkere Unterstützung. Das kann ich nachvollziehen. Es ist auch die Aufgabe des Landesbeauftragten, das zu nennen. Aber es ist gut, dass wir zumindest gemeinsam in die gleiche Richtung marschieren. Auch der Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland begrüßt das Vorhaben. Er merkt aber zusätzlich an, dass wir darüber nachdenken sollten, eine Dynamisierung für die Zukunft in das Gesetz aufzunehmen und einen zusätzlichen Nachteilsausgleich für taubblinde Menschen vorzusehen. Es gibt wohl aktuell vier Menschen im Saarland, die davon betroffen sind. Er regt außerdem an, uns auch noch einmal das Thema der Anrechnung beim Pflegegeld gemeinsam anzuschauen. Ich denke, die Beratungen des Gesetzes im Ausschuss sind eine gute Gelegenheit, dass wir uns diesen drei Anliegen noch einmal gemeinsam widmen. Der Gesetzentwurf wurde im Ministerrat am 3. September abschließend beraten und beschlossen und dem Landtag anschließend zugeleitet. Ich freue mich auf die Diskussion dazu in diesem Hause. Ich bitte um Zustimmung in Erster Lesung und um Übermittlung an den zuständigen Ausschuss zur weiteren Beratung. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Bei Wunsch und Bedarf werde ich nachher in der Debatte noch einmal das Wort ergreifen. - Vielen Dank! (Beifall von der SPD.)
