David Maaß
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Herr Schaufert, bevor ich mit meiner Rede beginne, sage ich, um im Waffenjargon zu bleiben, Ihre Rhetorik ist wirklich unter aller Kanone! Es ist bemerkenswert, wie süß Sie immer schmunzeln, wenn Sie von „Abschiebung schafft Wohnraum“ sprechen. Das ist wirklich sehr schön mit anzusehen. Ich möchte Ihnen aber ein paar Argumente dahingehend liefern, dass das, was Sie jetzt fordern beziehungsweise schon vor einem anderthalben Jahr gefordert haben, eigentlich überholt ist beziehungsweise von uns absolut nicht so gesehen wird. Ich habe vorhin schon gesagt, dass man sich über die Bundesratsinitiative vom Juni 2024 dem Ansinnen angeschlossen hat, das Waffenrecht in Bezug auf Messer zu verschärfen. Ich habe vorhin in einer Rede schon genannt, dass es ein generelles Umgangsverbot für Springmesser gibt, dass feststehende Klingen von 12 auf 6 cm reduziert werden, dass es im ÖPNV ein allgemeines Führverbot geben soll und dass Kampfmesser und Dolche ebenfalls komplett untersagt werden sollen. Dabei sollte und muss man aber beachten - und deswegen verstehen wir eine mögliche Stigmatisierung von Jägern und auch Sportschützen nicht, wie sie die AfD und auch die CDU hier anprangert -, dass es Ausnahmen gibt, unser Innenminister hat es vorhin auch schon so anklingen lassen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, wenn es eine Ausnahmeregelung gibt. Das ist beispielsweise bei Jägern und auch Sportschützen der Fall, wenn wir vom Messerführen im öffentlichen Personennahverkehr sprechen. Da kann ich einen Passus vorlesen, wenn ich zitieren darf: Ausnahmen werden beispielsweise für Handwerker oder für den Transport von Haushaltsmessern in Behältnissen sowie auch für Jäger und Sportschützen und andere Personen mit berechtigtem Interesse ermöglicht. Ähnlich verhält es sich auch mit den Springmessern. Wie vorhin schon gesagt, soll es da ein generelles Umgangsverbot geben. Auch dort gibt es für Jäger, Handwerker, Sportschützen bei berechtigtem Interesse beziehungsweise einer beruflichen Notwendigkeit eine entsprechende Ausnahme. Dass jetzt bei einer Zuverlässigkeitsprüfung bei der Erteilung des Jagdscheins die Waffenbehörden zuständig sein sollen und nicht mehr die Jagdbehörden, finde ich persönlich auch nicht so extrem stigmatisierend. Ich überlege mir immer, wie es wäre, wenn ich Jäger oder Sportschütze wäre. Wir sprechen davon, dass wir Deutschland und auch das Saarland sicherer machen und vermeiden wollen, dass Extremisten oder andere Menschen mit einer psychischen Erkrankung in den Besitz von scharfen Waffen kommen, und von entsprechenden Regularien. Ich persönlich würde mich dort nicht als stigmatisiert sehen, zumal die Sachen, die angebracht worden sind, jetzt wirklich nicht so stark in die Grundrechte des Einzelnen einschneiden, dass man von einer wirklichen Stigmatisierung sprechen könnte. (Abg. Maaß (SPD)) Sie werfen der SPD eine voreilige ideologische Verschärfung vor. Wie vorhin schon gesagt, die eigentliche Verschärfung des Waffenrechts ist schon vor über einem Jahr angekündigt worden. Niemand hier versteht, warum es 135.000 kriegswaffenähnliche halbautomatische Feuerwaffen in deutschen Haushalten gibt. Die gehören generell verboten. Dass für den Besitz einer Armbrust zukünftig ein kleiner Waffenschein vonnöten sein soll und es ein ärztliches oder psychologisches Zeugnis für die geistige Eignung geben soll, wenn eine Person eine Schusswaffenerlaubnis beantragt, macht in meinen Augen vollkommen Sinn. Es wird mehr auf Eigen- und Fremdgefährdung geachtet, weil die Menschen letale Gegenstände im Besitz haben, und deswegen bietet es sich entsprechend an. Wir haben vorhin schon des Öfteren gehört, dass Fanatismus, Radikalismus und auch Extremismus in Deutschland zunehmen. Deswegen ist es doch einfach logisch, dass wir auch das Thema Messer betrachten. Ich muss etwas mit Ihrem Narrativ brechen. Die Kollegin Wagner-Scheid hat eine entsprechende Anfrage gestellt und dort sieht man, dass im Saarland entgegen dem Bundestrend die Messerkriminalität rückläufig sind. Wenn man sich die Aufteilung anschaut, wie viele deutsche und ausländische Betroffene beziehungsweise Tatverdächtige es gibt, erkennt man, dass bei den ausländischen die Zahl zurückgeht. Es passt nicht zu Ihrem Narrativ, dass wir von einer importierten Messerkriminalität sprechen. Wenn es mehr Migranten in Deutschland gibt, müsste die Messerkriminalität anwachsen. Das Gegenteil ist der Fall. Vielleicht noch ein Wort zur Forderung der CDU für eine Strafverschärfung. Es ist immer gut und vor allen Dingen schnell gesagt, reflexartig Strafverschärfungen zu fordern. Man sollte sich aber die einzelnen Tatbestände anschauen. Aus kriminologischer Sicht macht im Fall der gefährlichen Körperverletzung mit einem Messer eine Strafverschärfung wenig Sinn, weil sie keine abschreckende Wirkung haben wird. Messer werden aus den unterschiedlichsten Gründen mitgeführt, aber niemand führt oder die wenigsten führen ein Messer mit sich, um am Abend irgendeine Tat zu begehen. Oft ist es ein Männlichkeitssymbol et cetera pp. Es wird im Affekt oder im Rausch eingesetzt. Eine Strafverschärfung oder beziehungsweise eine Straferhöhung auf einen Verbrechenstatbestand würde dort in unseren Augen wenig Sinn machen. Deswegen sollte es so bleiben, wie es ist. Viel wichtiger ist, zu erkunden oder herauszufinden, warum Menschen Messer mit sich führen, und die Mittel einzusetzen, die wir über die neue rechtliche Änderung haben, um die Menschen zu entwaffnen. Ich sage es noch mal: Niemand hier in Deutschland muss im Besitz einer Schusswaffe oder eines Messers sein. Vor allen Dingen muss niemand im Besitz einer Schusswaffe oder eines Messers im öffentlichen Raum sein, es sei denn, es sind Sportschützen oder Jäger. Ich glaube, das ist hier wichtig festzuhalten. Deswegen lehnen wir die beiden Anträge ab. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
