von Weizsäcker
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Insbesondere sind natürlich auch Sie alle gemeint, die heute bei uns zu Besuch sind. Ich glaube, wir haben heute gesehen: In Krisen steht das Saarland zusammen. Das hat sich ganz besonders auch im Ausschuss gezeigt. Ich schaue zu Stefan Thielen, ich schaue zum einen oder anderen Abgeordneten, der im Ausschuss die Beratungen konstruktiv begleitet hat: Ganz herzlichen Dank für die guten Beratungen! Ich glaube, wir haben die entscheidenden Punkte miteinander besprochen und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir den Nachtragshaushalt in dieser Form tatsächlich einigermaßen vernünftig vorbereitet haben. Damit dürften Sie sich nun auch in der Lage sehen, dem zuzustimmen. Am Ende meiner Rede werde ich natürlich um Ihre Zustimmung bitten. Der Ablauf dieser Beratungen ist ein sehr wichtiges Zeichen. Es geht hierbei, daran möchte ich einfach noch einmal erinnern, um immerhin 93 Millionen Euro. 48 Millionen Euro davon dienen der Schadensbehebung auf der Ebene des Landes, es geht dabei beispielsweise um Straßen und ähnliche Infrastrukturen. 33 Millionen Euro sind eingeplant zur Unterstützung der Kommunen, die in vielen Landkreisen und in ganz erheblichem Umfang Schäden erlitten haben. Gut die Hälfte der Mittel dient also der unmittelbaren Schadensbehebung bei, so könnte man sagen, staatlichen Infrastrukturen. Hinzu kommen die Hilfen für die Betroffenen, dafür sind 18 Millionen Euro eingeplant. Ein Teil davon ging, um auch das hier auszuführen, in die Soforthilfe. Es gab dafür rund 4.000 Anträge, von denen deutlich mehr als 90 Prozent zwischenzeitlich abgearbeitet, positiv beschieden und ausgezahlt wurden. Es ist klar, dass es gelegentlich auch Grenzfälle gibt. Ich bin den Kommunen, die die Bearbeitung übernommen haben, außerordentlich dankbar, dass sie unbürokratisch, aber auch - es geht letztlich ja um Geld des Steuerzahlers - genau hinschauend dafür gesorgt haben, dass diese Hilfen sehr rasch ausgezahlt werden konnten. Des Weiteren verbergen sich hinter den 18 Millionen Euro die Hilfen im Rahmen der Elementarschäden-Unterstützung. Dabei geht es mit sehr substanziellen Beträgen um die Unterstützung des Staates für Menschen, die sich - das anzumerken ist in diesem Zusammenhang wichtig - nicht versichern konnten. „Staat“ meint hierbei, dass 50 Prozent das Land zahlt und 50 Prozent von der kommunalen Ebene getragen werden. Es geht dabei um Hilfen aus Geld des Steuerzahlers in Höhe von bis zu 75.000 Euro. Dafür liegen etwa 400 Anträge vor, also etwa ein Zehntel der Zahl der Anträge auf Soforthilfe. Dass man, da es um wirklich große Summen geht, doch ein wenig genauer hinschauen muss, dass man betrachten muss, wie hoch die Schäden tatsächlich waren und wie der Nachweis geführt worden ist, dass man sich tatsächlich nicht versichern konnte, das versteht sich, so glaube ich, von selbst. Ich glaube, das sind wir den Steuerzahlerinnen und -zahlern auch schuldig. Aber auch das wird zwar so gründlich wie nötig, aber eben auch so zügig wie möglich von den Kommunen abgearbeitet. Peu à peu, sobald die Schäden behoben und die Nachweise erbracht sind, werden auch diese rund 400 Anträge - 407 Anträge sind es nach meiner Erinnerung derzeit, vielleicht werden es noch ein paar mehr - bearbeitet werden. Wir sind sehr froh, dass wir mit dem Nachtragshaushalt Vorsorge treffen konnten, damit diese Hilfen auch tatsächlich bezahlt werden können. Das könnten wir nämlich aus dem laufenden Haushalt nicht leisten, da damit ganz klar die darin angelegte 5-Millionen-Euro-Schwelle überschritten würde. Die Verwendung von 48 Millionen Euro und 18 Millionen Euro wurde bereits angesprochen, es verbleiben von den 93 Millionen Euro also noch 17 Millionen Euro. Diese 17 Millionen Euro werden zur Vorsorge eingesetzt. An der Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass wir nicht jede Art der Vorsorge in diesem Zusammenhang aufnehmen können. Denn wichtig ist natürlich der Veranlassungszusammenhang, den wir zu beachten haben, da das Ganze ja kreditfinanziert ist. Wir müssen uns genau anschauen, welche Vorsorgemaßnahmen wir im Rahmen der Ausnahmeregelungen hierüber tatsächlich finanzieren können. Wir haben uns das genau angeschaut. Ich glaube, die 17 Millionen Euro stellen einen großen Schritt dar, sowohl hinsichtlich Prävention als auch hinsichtlich Einsatzvorbereitung. Dabei geht es zum Beispiel darum, künftig besser digital die Pegelstände beobachten zu können. Es geht, lieber Reinhold Jost, im Sinne der Vorbereitung auch darum, bestimmte Flutschutzvorrichtungen und Gerätschaften vorzuhalten, die uns in die Lage versetzen zu handeln, wenn der nächste Einsatz kommt. Und leider muss man sagen: Der kommt bestimmt, wir wissen lediglich nicht, wann genau das sein wird. Es geht hier also auch darum, dafür zu sorgen, dass wir besser ausgerüstet sind, sobald der nächste Einsatz kommt. Dazu dienen diese 17 Millionen Euro, und dass dieser Einsatz der Mittel sinnvoll ist, auch das ist, so glaube ich, unstrittig. Man kann also sagen, dass wir mit diesen Nachtragshaushalt zwar nicht jedes künftige Eintreten von Notlagen werden verhindern können, dass wir damit aber sicherstellen werden, künftig noch besser auf die Notlage vorbereitet zu sein. In diesem Nachtrag ist zudem eine zumindest kleine Anerkennung für die zahllosen Fluthelferinnen und Fluthelfer enthalten, die sich ja enorm engagiert haben. Ich glaube, die beste Anerkennung für Ihre fabelhafte Arbeit besteht darin, dass wir im Sinne von Prävention und Präparation dafür sorgen, dass Sie noch besser ausgerüstet sind, wenn der nächste Einsatz kommt, und dass Sie noch schneller und unter besseren Bedingungen Hilfe leisten können. Ihnen allen noch einmal einen herzlichen Dank für Ihr Engagement! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Ich möchte an dieser Stelle - diese Zeit muss sein - noch ein wenig auf ein wichtiges Detail der Haushaltstechnik eingehen. Im Ausschuss hatten wir ja schon die Gelegenheit, darüber zu sprechen. Ich glaube aber, es ist wichtig, dass für Sie alle, die Sie heute darüber zu entscheiden haben, die Wechselwirkung transparent ist, die besteht zwischen einerseits der außergewöhnlichen Notsituation, die heute zu beschließen ist, und andererseits den Demografie-Mitteln, die wir zusätzlich im Rahmen des Länderfinanzausgleichs bekommen werden, weil wir - eine freudige Überraschung, liebe Ministerpräsidentin - wieder mehr als 1 Million Saarländerinnen und Saarländer sind. Das führt nämlich dazu, dass wir in den kommenden Jahren im Rahmen des Länderfinanzausgleichs in erheblichem Umfang mehr Mittel, dies auch rückwirkend ab dem Jahr 2022, vom Bund und von den anderen Ländern, sozusagen in einer Kombination hieraus, bekommen werden. Zu meinem großen Bedauern wissen wir heute noch nicht, wann diese Mittel fließen werden. Das liegt unter anderem daran, dass andere Länder im Ergebnis des Zensus weniger Mittel aus dem Länderfinanzausgleich zur Verfügung haben werden, da ihre Einwohnerzahl geringer ausfällt, als ursprünglich angenommen. Bei uns ist sie eben höher ausgefallen. Damit ist die Interessenlage zwischen den Ländern natürlich unterschiedlich: Wir haben ein Interesse, dass die Mittel so schnell wie möglich fließen, andere Länder haben eher das Interesse, dass das Ganze langsamer und stufenweise erfolgt. Wir wissen daher heute nicht, wann die Mittel fließen werden, und deshalb haben wir im Rahmen des Nachtragshaushalts entsprechende Vorsorge getroffen. Im Fall, dass die Mittel sehr rasch fließen, könnten wir sagen, dass die Schuldenaufnahme doch nicht erforderlich wird und wir das aus den zusätzlichen Überweisungen finanzieren. Sollte es hingegen etwas länger dauern, haben wir mit dem Nachtragshaushalt Vorsorge getroffen, dass die infolge des Zensus erwarteten Nachzahlungen zur Tilgung der drei Sondervermögen - künftig werden es drei Sondervermögen sein: Flut, Pandemie und Transformationsfonds - dienen können. Sollte sich das Ganze etwas verzögern, wird man im Lichte der Lage, die dann eingetreten sein wird, zu entscheiden haben, wie man die Tilgungen vornimmt. Das Entscheidende ist, dass die Voraussetzungen zur Tilgung beziehungsweise zur Aufstockung der Eigenmittel im Transformationsfonds heute schon vorausschauend geschaffen werden, um insoweit nicht noch einmal in die Gesetzgebung gehen zu müssen. Ich glaube, so gehen wir mit einer etwas komplizierten Situation, die sich aber an dieser Stelle nicht vermeiden lässt, gemeinsam verantwortungsvoll um. Ich glaube, es gibt auch einen Konsens, jedenfalls zwischen den demokratischen Parteien, dass das ein vernünftiges Vorgehen darstellt. Ich möchte, was die Zusammenarbeit mit den Kommunen angeht - das ist schon angeklungen -, noch einmal betonen: Die kommunale Ebene hat riesige Herausforderungen zu stemmen, sie hat auch, was die Austeilung der Hilfen angeht, einen großen Aufwand zu betreiben, und sie beteiligt sich zu 50 Prozent an den Hilfen, die an die Bürgerinnen und Bürger, auch an betroffene Unternehmen, lieber Jürgen Barke, gehen. Dass es so schnell gelungen ist, alle Kommunen und alle Kreise zusammenzubringen, ist nicht selbstverständlich. Für das Land war es in gewisser Hinsicht sogar einfacher, wir sind ja nur ein Akteur, aber Kommunen und Kreise sind ganz viele, und jeder hat seine eigene Interessenlage. Dass es also gelungen ist, in Windeseile diese komplizierten, auch finanziell anspruchsvollen Prozesse gemeinsam zu bewältigen, das möchte ich noch mal hervorheben, war eine Meisterleistung seitens der kommunalen Ebene! Das unterstreicht, dass das Saarland in Krisen zusammensteht. Ich bin sehr froh, dass das in dieser Form gelungen ist. Als Neusaarländer erlaube ich mir diese Bemerkung: Das macht das Saarland aus, es ist wirklich ein Land der kurzen Wege. Am Ende muss man sagen, jeder kennt jeden - das gilt für mich noch nicht ganz, aber nach zwei Jahren immerhin fast. Es war für mich eine sehr erfreuliche Erfahrung, zu sehen, wie in der Krise bei allen Unterschieden, die man sicherlich im politischen Alltag hat, alle zusammenstehen, an einem Strang ziehen und dass wir jetzt auch, so denke ich, in der Lage sind, eine Zustimmung zum vorliegenden Notlagenbeschluss zu erreichen, zum Nachtragshaushalt und zu den flankierenden Änderungen am Haushaltsbegleitgesetz. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
