Barke
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Bürgerinnen und Bürger dieses Landes! Ich bringe den Entwurf eines Gesetzes über die Zustimmung zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags ein. Was hat es damit auf sich? Der am 1. April 2010 in Kraft getretene Staatsvertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG, der sogenannte IT-Staatsvertrag, bildet den rechtlichen Rahmen für den IT-Planungsrat. Seit seiner Gründung im Jahr 2010 koordiniert der IT-Planungsrat die IT-Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltungen zwischen Bund und Ländern. Es gab eine erste Änderung im Jahr 2019, damals wurden die FITKO, die Anstalt des öffentlichen Rechts für föderale IT-Kooperation, ins Leben gerufen und ein Budget für die Weiterentwicklung der IT-Verfahren zur Unterstützung der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bereitgestellt. Nunmehr sprechen wir über einen Zweiten IT-Staatsvertrag, den der Bundeskanzler mit den Regierungschefinnen und -chefs ausgehandelt hat. Damit er ordnungsgemäß zum 01.01.2025 in Kraft treten kann, müssen alle Landesparlamente dem zustimmen. Im Kern geht es dabei um die Veränderung von Finanzierungsmodalitäten für die FITKO und darum, die Digitalisierung der Verwaltung - was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte - als Daueraufgabe zu beschreiben. Zudem sollen die Bedingungen der Arbeit des IT ‑ Planungsrates verbessert werden, damit die föderale Zusammenarbeit besser koordiniert werden kann. Das ist der Inhalt des Entwurfs, ich bitte um Zustimmung. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
