Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes vor. Mit dem Gesetzentwurf soll das Personalvertretungsrecht, das sich noch in wesentlichen Teilen auf dem Stand der letzten Novellierung aus dem Jahr 1973 befindet, endlich modernisiert werden. Lassen Sie mich aber zunächst ein paar Worte zu der Genese des Gesetzentwurfs sagen. Die Einbindung der Personalräte bei Maßnahmen der Dienststelle genießt aus Sicht der Landesregierung einen äußerst hohen Stellenwert. Vor diesem Hintergrund war es uns besonders wichtig, die zeitgemäße Fortentwicklung des Personalvertretungsrechts im Saarland gemeinsam mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und den Interessenverbänden zu gestalten. Dementsprechend haben wir ihnen in einem bislang noch nicht dagewesenen Umfang die Möglichkeit gegeben, aktiv im Rahmen einer Arbeitsgruppe bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs mitzuwirken. Als Ergebnis dieses mehrjährigen Prozesses, der von einem durchaus kontroversen, aber stets konstruktiven Austausch geprägt war, ist es uns gelungen, die Beteiligungsrechte der Personalräte deutlich auszubauen und zu stärken. Darauf sind wir stolz, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Dies ist umso mehr von Bedeutung, als gerade die fortschreitende Arbeitsverdichtung, der demografische Wandel und nicht zuletzt die Digitalisierung zunehmend das Aufgabenportfolio des öffentlichen Dienstes bestimmen. Diese Entwicklungen stellen damit auch die Arbeitsprozesse der Beschäftigten und der sie vertretenden Personalräte vor neue Herausforderungen. Unter diesen Prämissen wurde das Saarländische Personalvertretungsgesetz grundlegend überarbeitet und eine Vielzahl von Gewerkschaftsforderungen zur Verbesserung der Personalratsarbeit fanden Eingang in den Gesetzentwurf. Er ist einer der modernsten, den wir in der Bundesrepublik vorzuweisen haben. Auch darauf sind wir stolz, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Exemplarisch möchte ich nur auf ein paar wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs eingehen, die aber allesamt Meilensteine darstellen. Einen Regelungsschwerpunkt bilden der Ausbau und die Präzisierung des Mitbestimmungskatalogs. Zu nennen sind hierbei beispielsweise die Stärkung der Mitbestimmung bei Digitalisierungsmaßnahmen, etwa durch die Möglichkeit des Abschlusses von passgenauen Dienstvereinbarungen, und die Ausweitung der Mitbestimmung bei der Besetzung von Leitungsfunktionen im ministeriellen Bereich, im Bereich der Schulen und im Bildungscampus. Zudem werden die Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere diejenigen zur Reichweite des Beschlusses der Einigungsstelle beim sogenannten Letztentscheidungsrecht, nachgezeichnet. Leitlinie hierbei war es, die Mitbestimmung systemkonform nach geltender Rechtslage so weit wie möglich auszubauen. Zur Stärkung der Transparenz im Einigungsstellenverfahren wurde zudem ein zusätzlicher Verfahrensschritt eingeführt. Dieser sieht vor, dass die Dienststelle auf Antrag der Personalräte eine Begründung abgeben muss, wenn sie sich über den Spruch der Einigungsstelle hinwegsetzt. Auch dies ist eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum Status quo. Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang, dass zur Stärkung des Einigungsstellenverfahrens die Anzahl der Mitglieder der Einigungsstelle, die paritätisch von der obersten Dienstbehörde und der zuständigen Personalvertretung gestellt werden, auf jeweils drei Mitglieder angehoben wurde. Überdies kommt der personalvertretungsrechtlichen Beteiligung zur Umsetzung der fortschreitenden Digitalisierung in den Verwaltungen künftig ein besonders hoher Stellenwert zu. Gerade in diesem Bereich ist es wichtig, den Personalräten Instrumente an die Hand zu geben, um ihren gesetzlichen Auftrag zur Interessenwahrnehmung bestmöglich erfüllen zu können. Dementsprechend wurde erstmals die Option geschaffen, in den Dienststellen auch einen Digitalisierungsausschuss zu bilden. Neben dem etablierten Beteiligungsverfahren kann durch dieses Gremium frühzeitig und umfassend die Thematik der Digitalisierung im Vorfeld von Maßnahmen aufbereitet werden. Die Entwicklung eines entsprechenden Know-hows für die komplexen Themen der Digitalisierung soll dabei nicht zuletzt auch der Beschleunigung der Beteiligungsverfahren dienen. Des Weiteren wurden die Informationsrechte der Personalräte durch ein umfangreiches Maßnahmenbündel deutlich ausgeweitet. Gesetzlich normiert wurde explizit, dass die Personalräte frühzeitig und umfassend in die Entscheidungsfindung der Dienststelle einzubeziehen sind. Hinweisen möchte ich besonders auf die Vielzahl an neu geschaffenen Erleichterungen für die Personalratsarbeit. Hierzu zählt die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik ebenso wie die künftige Möglichkeit, Sitzungen des Personalrates vollständig oder teilweise in Video- oder Telefonkonferenzen durchführen zu können. Zur Stärkung der Personalratsarbeit wurden auch die Freistellungskontingente für die örtlichen Personalräte erhöht. Künftig ist eine Pflichtfreistellung im zeitlichen Umfang von einer halben Vollzeitbeschäftigung schon bei einer Dienststellengröße ab 150 Wahlberechtigten zu gewähren. Weiterentwickelt wurden auch die Vorschriften über die Jugend- und Auszubildendenvertretung. So erhalten Jugendliche unter 18 Jahren nunmehr auch die Wahlberechtigung zum Personalrat. Durch diese doppelte Wahlberechtigung wird deren Interesse künftig mehr Gewicht beigemessen. Abschließend möchte ich auf einen weitreichenden Paradigmenwechsel im neuen Regelungswerk eingehen. Wir haben eine Allzuständigkeit der Personalräte für Angelegenheiten, die der Mitbestimmung unterfallen, eingeführt. Sie gilt für alle personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten in der Dienststelle. Damit werden Beteiligungslücken vermieden und die Mitbestimmung der Personalräte wird deutlich erweitert. Flankiert durch einen ausdifferenzierten Beispielkatalog bietet die neue Struktur eine rechtssichere Leitlinie für die künftigen Beteiligungsverfahren in der Praxis. Als Fazit kann aus Sicht der Landesregierung selbstbewusst und stolz festgehalten werden, dass der vorliegende Gesetzentwurf künftig die Basis für ein modernes und mitarbeiterorientiertes Personalvertretungsrecht im Saarland bilden wird. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie bitten, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur Beratung in den zuständigen Ausschuss weiterzuleiten, damit die anstehenden Personalratswahlen von März bis Mai 2025 nach dem dann neuen Recht und den neuen Wahlvorschriften durchgeführt werden können. - Versprochen und geliefert! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
