Heike Sylvia Winzent
Lieber Kollege Marc Speicher, ich danke zuerst für die Berichterstattung. Da Sie heute schon Ihre Abschiedsrede gehalten haben, möchte ich Ihnen von hier aus danken und darauf hinweisen, dass wir selbstverständlich in der Oktobersitzung, zu der ich jetzt ganz herzlich die Einladung ausspreche, gerne eine angemessene Verabschiedung im Parlament vornehmen. Denn es bedarf ja auch noch der Formalität, dass das Mandat offiziell niedergelegt wird. Von dieser Stelle aber jetzt schon einmal persönlich meinen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne nun die Aussprache. Es sind keine Wortmeldungen eingegangen, sodass ich die Aussprache wieder schließen kann. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1127. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1127 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1127 einstimmig angenommen ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind somit am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen allen einen guten Nachhauseweg. Anlage 1 (Seite 2345 des Bericht des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 2021 auf der Grundlage des Berichts des Rechnungshofes des Saarlandes 2022 zur Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2021 Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Grundlage für die von der Landesregierung beantragte Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2021 ist der Bericht des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung, den ich im Auftrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen erstatte. Der Landtag hat der Landesregierung in seiner 17. Sitzung am 20. September 2023 Entlastung für die Haushaltsrechnung 2020 erteilt und diese gebeten, die in dem mündlichen Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen getroffenen Feststellungen und Bemerkungen zu beachten und dem Landtag bis zur Beratung über die mögliche erneute Entlastung der Landesregierung durch das Parlament über das Veranlasste Bericht zu erstatten. Die Landesregierung hat ihre Stellungnahme vorgelegt, mit der sich der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung in seiner Sitzung am 18. April 2024 eingehend befasst hat. Er konnte dabei feststellen, dass den Empfehlungen des Parlaments weitgehend Rechnung getragen worden ist. Auf folgende Punkte möchte ich dabei eingehen: 1. Bearbeitung von Haftungsfällen in den Körperschaftssteuerstellen (Textziffer 28) Der Rechnungshof moniert, dass die Bearbeitung von Haftungsfällen im Bereich der Körperschaften sich als äußerst uneffektiv erwiesen habe. Die Landesregierung hat zwischenzeitlich verschiedene Maßnahmen ergriffen, unter anderem wurde die Leitungsebene der Finanzämter bezüglich des Themas sensibilisiert, eine Checkliste erarbeitet. Auch sind entsprechende Schulungen vorgesehen. 2. Beschaffungsmanagement und Zentrale Materialbeschaffung (ohne Informationsund Kommunikationstechnik) in der saarländischen Landesverwaltung (Textziffer 29) Der Rechnungshof hatte im Rahmen seiner Prüfung Rechtsverstöße bei der Durchführung von Vergabeverfahren festgestellt, die überwiegend auf unzureichenden Vergabeunterlagen sowie der nicht rechtsfehlerfreien Anwendung von Plenarprotokolls) Vergabevorschriften beruhten. Zudem entsprachen die Beschaffungsrichtlinien nicht immer der geltenden Rechtslage. Die Landesregierung weist auf bereits vorgenommene Maßnahmen hin und sicherte zu, den Anregungen des Rechnungshofes Rechnung zu tragen, unter anderem durch die weitere Zentralisierung von Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der Landesverwaltung. Beschaffungsprozesse sollen weiter optimiert werden, um eine wirtschaftlichere Beschaffung zu erreichen. Für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie ist die Beschaffung beim IT-Dienstleistungszentrum gebündelt. Neben diesen Maßnahmen wurden und werden verstärkt Rahmenverträge für bestimmte Beschaffungsgegenstände ausgeschrieben, an denen sich die Bedarfsstellen sowohl des Landes als auch – sofern möglich und sinnvoll – der Kommunen beteiligen können. 3. Förderung des Ehrenamtes in Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingen und im Sozialbereich allgemein (Textziffer 30) Der Rechnungshof hatte festgestellt, dass die zugrundeliegende Förderrichtlinie weit gefasst ist und dem Ministerium eine umfängliche Förderung ehrenamtlicher Projekte ermöglicht. Er hat dabei jedoch massive Verstöße gegen das geltende Zuwendungsrecht festgestellt. Das Ministerium folgte den meisten Vorschlägen und Empfehlungen des Rechnungshofs und hat die Anregungen des Rechnungshofes bereits größtenteils umgesetzt. Die bisherige Förderrichtlinie ist zum 31.12.2023 außer Kraft getreten. Der Landtag des Saarlandes ist mit der Verabschiedung des Haushalts für die Rechnungsjahre 2024 und 2025 im Dezember 2023 dem Vorschlag des Ministeriums gefolgt, für die Jahre 2024 und 2025 weiterhin Haushaltsmittel für den Bereich der Förderung des Ehrenamtes auf Grundlage entsprechender Förderrichtlinie bereitzustellen. Im Doppelhaushalt 2024/2025 sind hierzu insgesamt 170.000 € p. a. eingeplant. Um dem vielfältigen ehrenamtlichen Engagement für geflüchtete Menschen in besonderer Weise Rechnung zu tragen wurde eine separate Zuwendungsrichtlinie für den Bereich der Flüchtlingshilfe erarbeitet. Gleichzeitig soll jedoch auch weiterhin das ehrenamtliche Engagement in sozialen Projekten gefördert werden. Hierzu wurde die bestehende Förderrichtlinie unter Berücksichtigung der Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofes und aufgrund der über mehrere Jahre gesammelten Erfahrungen in der Förderpraxis angepasst. 4. Haushalts- und Wirtschaftsführung der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) sowie Zuwendungen des Landes an die HWK (Textziffer 33) Der Rechnungshof hatte die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Handwerkskammer des Saarlandes (§ 111 LHO) sowie die Verwaltung und Verwendung der vom Land gewährten Zuwendungen (§ 91 Abs. 1 Nr. 3 LHO) geprüft. Aus Sicht des Rechnungshofs hatte die Handwerkskammer durch das von ihr in der Vergangenheit praktizierte Planungs- und Haushaltsgebaren gegen fundamentale Grundsätze des Haushalts- und Satzungsrechts verstoßen. Auch bei Vergütungen der Geschäftsführung, der Dienstwagenüberlassung an die Kammerleitung sowie bei Repräsentationsausgaben wurden nach den Feststellungen des Rechnungshofs geltende Vorgaben nicht beachtet. Bei den Zuständigkeiten von Kammerorganen und Geschäftsführung sowie den Entschädigungen für Ehrenamtsträger sieht der Rechnungshof einen Reglementierungsbedarf. Im Bereich Personalwesen hat er u. a. die Gewährung rechtsgrundloser Zulagen sowie die nicht tarifgerechte Anwendung leistungsabhängiger Stufenaufstiege moniert. Der Rechnungshof sieht außerdem die Aufsichtsbehörde in der Pflicht, ihrer Kontrollfunktion künftig in stärkerem Maße nachzukommen. Die Handwerkskammer hat die zahlreichen Empfehlungen des Rechnungshofs bereits umgesetzt bzw. entsprechende Maßnahmen angekündigt. So ist unter anderem das Haushaltsrechnungswesen deutlich verbessert worden. Die Kammer ist neu organisiert worden, es sind Zuständigkeiten angepasst worden, die Beschaffungsrichtlinie wurde neu gefasst und die Ablauf- und Kontrollorganisation ist deutlich verbessert worden. Es liegen neue Geschäftsordnungen für den Vorstand, für die Geschäftsführer und für die Vollversammlung vor. Weiter liegen neue Entschädigungsrichtlinien, neue Bewirtschaftungsrichtlinien sowie eine verbesserte Dokumentation im Personal- und Vertragswesen vor. Rechtssicher ausgestaltet wurde die Rücklagenordnung. Im Zuge der Vollversammlung der Handwerkskammer am 14. Dezember 2023 wurde das geänderte Binnenrecht sowie das neu eingebrachte Kammerorganisationsrecht beschlossen. Zudem befindet sich die Rechtsaufsicht nach wie vor im engen Austausch mit der Handwerkskammer insbesondere im Hinblick auf die Jahresabschlussprüfung und das Haus-haltsaufstellungsverfahren. Die Handwerkskammer hat die geforderte Erweiterung der Jahresabschlussprüfung nach § 53 HGrG implementiert. Ferner hat die Handwerkskammer die Einführung der doppischen Haushaltsführung erstmals für das Jahr 2025 zugesagt. Ebenfalls hat die Rechtsaufsicht auf eine adäquate Anwendung des saarländischen Besoldungsrechtes im Rahmen der Gehaltsfindung für die Hauptgeschäftsführung sowie die stellvertretende Hauptgeschäftsführung hingewirkt. Bezüglich der Zuwendungen des Landes betreffend der Saarländischen Meisterund Technikerschule (SMTS) hat der Ministerrat hat am 07.11.2023 einer neuen Verwaltungsvereinbarung zugestimmt. Diese soll rückwirkend zum 01.08.2023 für zwei Jahre gelten. Die Förderung der Saarländischen Meister- und Technikerschule (SMTS) seitens des MWIDE erfolgt ab 2024 auf Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplans. Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und stellt positiv fest, dass der überwiegenden Mehrheit der Feststellungen des Rechnungshofes zugestimmt wurde und diese zum großen Teil bereits umgesetzt wurden oder sich in der Umsetzung befinden. Er bittet um weitere Berichterstattung. 5. Sondervermögen zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Covid-19-Pandemie (hier: ,,Kleinunternehmer-Soforthilfe Land“ und „Mittelstandshilfe Corona Saarland“) Das Wirtschaftsministerium hatte unter enormem Druck innerhalb kürzester Zeit Verfahrensprozesse und Organisationsstrukturen entwickelt, um die Vorgaben für die Sonderhilfsprogramme möglichst umfassend erfüllen zu können. Das Saarland war hier sehr schnell, sodass die Landesförderung vor der Bundesförderung aufgenommen wurde. Die Landesregierung initiierte bereits im März 2020 zwei Soforthilfe-Programme zur Unterstützung der saarländischen Unternehmen. Nahezu 16.000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 69 Mio. Euro waren von der Administration unter ungünstigen Rahmenbedingungen zu bewältigen. Der Rechnungshof hat die außergewöhnliche Krisensituation und den zeitlichen Druck, unter dem die Förderung zustande gekommen und abgewickelt worden ist, bei seiner Prüfung berücksichtigt. Seine Feststellungen und Empfehlungen sollen für künftige und vergleichbare Situationen als Leitlinien Berücksichtigung finden. Infolge der fehlenden informationstechnischen Prozessunterstützung sowie unklarer bzw. nicht zweifelsfrei anwendbarer Rechtsvorschriften und Richtlinien ist das Verfahren hinsichtlich Effizienz und Rechtssicherheit jedoch an seine Grenzen gestoßen. Diese konzeptionellen Fehler führten zu einem übermäßigen Verbrauch personeller sowie finanzieller Ressourcen und letztlich aus Sicht des Rechnungshofes zu einer vermeidbaren Belastung des Landeshaushalts. Durch Abschluss der 4. Änderung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Saarland vom 20.06.2023 hat sich das Saarland gegenüber dem Bund verpflichtet, mit allen durch das bundesfinanzierte Programm „Soforthilfe Corona“ Begünstigten, ein digitales Rückmeldeverfahren zur Überprüfung des Liquiditätsengpasses durchzuführen, im Fall von Überkompensationen zu viel gezahlte Bundesmittel zurückzuführen und bis zum 31.12.2025 einen Schlussbericht über die Abwicklung des Programms „Soforthilfe Corona“ vorzulegen. Es ist beabsichtigt, die vorgenannten Rückmeldeverfahren in der ersten Jahreshälfte 2024 zu starten und im Jahresverlauf 2025 abzuschließen. Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht positiv zur Kenntnis und bittet um weitere Berichterstattung. 6. Sanierungs-und Umbauarbeiten an Bahnhöfen (Textziffer 35) Der Rechnungshof hat die vom Ministerium aus Landesmitteln und Bundeszuschüssen finanzierten Sanierungs- und Umbauarbeiten an den saarländischen Bahnhöfen geprüft und festgestellt, dass von den 77 Bahnhöfen im Saarland nur rund jeder Dritte vollumfänglich barrierefrei war und dass die finanziellen Mittel auf absehbare Zeit nicht für die Sanierung und den Umbau zur Barrierefreiheit aller saarländischen Bahnhöfe ausreichen. Er hat die diesbezüglichen Anstrengungen des Ministeriums anerkannt, aber auch zahlreiche Mängel bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahmen aufgedeckt. Die Landesregierung weist auf die Komplexität der Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn hin. Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Bahnhofsentwicklungsprogramm schreiten voran. Zuletzt wurden im Jahr 2023 die barrierefreien Umbauten der Stationen Bübingen und Perl abgeschlossen. Seitens der Landeshauptstadt Saarbrücken sind im Bahnhofsumfeld noch Restarbeiten zu tätigen. Für den Herbst 2024 ist der termingerechte Baustart am Bahnhof Ottweiler vorgesehen. Bei Ausgaben, die zu 100 Prozent vom Land zu tragen sind, wird seitens des Fachreferats künftig von der DB die Vorlage aller ausgabenbegründenden Unterlagen in einer prüffähigen Form eingefordert. Darüber hinaus werden zukünftig alle Verträge in digitaler Form abgelegt, sodass bei Auszahlungen immer darauf zurückgegriffen werden kann. Zu dem Missstand am Bahnhof Bous bezüglich der Bahnsteighöhe: Aufgrund der weit fortgeschrittenen Planung wurde die Bahnsteighöhe nicht mehr angepasst, um keine Verzögerungen bei der Modernisierung der Station herbeizuführen. Nach hinreichender Liegezeit des noch recht neuen Bahnsteigs, soll auch dieser Missstand behoben werden. Er ist bereits im Planungsvorrat der dritten Rahmenvereinbarung des Bahnhofsentwicklungsprogramms für die 2030er Jahre enthalten. In der Zwischenzeit wird an der Station Bous der stufenfreie Zugang zum Mittelbahnsteig durch den Einbau von Aufzügen und die Modernisierung der Personenunterführung in den Jahren 2025 bis 2027 mit umfangreichen Bauarbeiten und dem Einbau von Hilfsbrücken zur fast vollständigen Aufrechterhaltung des Zugverkehrs hergestellt, so dass bei Abschluss der Maßnahme der Zustieg für mobilitätseingeschränkte Personen durch die fahrzeuggebundenen Einstiegshilfen der dort verkehrenden Zügen möglich sein wird. Angestrebt wird die Umsetzung der Handlungsempfehlung hinsichtlich der Erarbeitung eines Grundsatzbeschlusses. Sofern baulich und wirtschaftlich möglich, soll auch für alle Maßnahmen an Stationen mit weniger als 1000 Reisenden eine vollständige Barrierefreiheit beispielsweise durch den Einbau von Rampen oder Aufzügen hergestellt werden. Inwieweit dies jedoch aufgrund der Komplexität der Gesamtthematik an jeder Station realisierbar ist, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass durch den Grundsatzbeschluss Kosten für das Land entstehen, deren Finanzierung geklärt werden müsse. Bei Stationen mit mehr als 1000 täglichen Reisenden erfolgt die Finanzierung des Einbaus der Aufzüge seitens der Deutschen Bahn durch Bundesmittel. Bei weniger als 1000 täglichen Reisenden obliegt die Finanzierung dem Land. Einzugehen ist noch auf die Pflege der Bahnhofsgebäude sowie Sauberkeit und Instandhaltung von Haltepunkten. Es ist festzuhalten, dass die Pflege der Gebäude Aufgabe der Eigentümer ist. Das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist bestrebt, im Rahmen seiner eingeschränkten Möglichkeiten, auf eine Verbesserung des Zustands zu drängen. Sofern bei den betroffenen Kommunen ein Interesse an einem Rückkauf der ehemaligen Empfangsgebäude, entsprechend der vom Rechnungshof aufgezeigten Sanierungsmodalitäten besteht, und sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung an das Land stellen, wird geprüft, welche Fördermöglichkeiten für ein solches Vorhaben in Betracht kommen. Hierzu steht das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz beispielsweise weiterhin in Gesprächen mit der Stadt Sulzbach bezüglich des dortigen Bahnhofsgebäudes. Es wird geprüft, das Empfangsgebäude durch das Land oder eine landeseigene Gesellschaft aufzukaufen und eine vollständige Sanierung durch das Land (Landesgesellschaft) – abgestimmt auf das Nutzungskonzept des von der Kommunen ausgewählten Projektpartners – durchzuführen. Dies unter der Maßgabe, dass der zukünftige Nutzer das sanierte Gebäude für einen definierten Zeitraum zu einem auskömmlichen Mietzins anmietet. Analog des vom Land finanzierten Programms der „Stationsinspektoren“, welche als schneller Eingriffstrupp Vandalismusschäden beheben sollen, wie beispielsweise die Entfernung von Graffitis und die Instandsetzung von Beschädigungen am Stationsmobiliar, finden Gespräche mit der Deutschen Bahn statt, um auch die Sauberkeit an Bahnhöfen zu erhöhen. Als Ergebnis hieraus ist die Schaffung einer mobilen Eingriffstruppe zur akuten Reinigung vorgesehen, welche anlassbezogen eingesetzt werden soll. Zur Auslastung der Truppe soll diese in die regelmäßigen Reinigungsintervalle der Reinigungskräfte integriert werden. Hier finden Gespräche zwischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz und Deutscher Bahn statt. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch das Land. Darüber hinaus wurden Kommunen mit Bahnhöfen über die Möglichkeit der Initiierung von Bahnhofspartnerschaften informiert. Diese sollen nicht nur zwischen der Kommune und der DB, sondern auch zusätzlich mit den Sicherheitskräften der Landes- und Bundespolizei sowie den kommunalen Ordnungsämtern geschlossen werden. Damit soll ermöglicht werden, dass sich die Negativspirale aus Vandalismusschäden durch zusätzliche Bestreifungen und Instandhaltungsmaßnahmen zu einer Positivspirale entwickeln kann. Entsprechende Ordnungspartnerschaften existieren bereits mit verschiedenen Städten. Neben der digitalen Ablage aller wichtigen Planungsunterlagen und Schriftstücke von Stationsmaßnahmen, wurde ein Register mit allen wichtigen Daten zu den einzelnen Schienenverkehrsstationen erstellt. Dieses soll sukzessive mit weiteren Daten ergänzt werden. Hierzu sind unter anderem ergänzende Erhebungen an Verkehrsstationen zu Themen der Barrierefreiheit, der Stationsausstattung und der intermodalen Verknüpfung geplant. Außerdem soll der Zustand der Stationen regelmäßig durch Begehungen mit Checklisten und Fotos dokumentiert werden, um ggf. Maßnahmen bei DB Station und Service anstoßen zu können. Des Weiteren arbeitet das Fachreferat an der Einbindung der Daten aus dem Register in ein geographisches Informationssystem. Zusätzlich zur internen digitalen Datenverarbeitung strebt das Fachreferat die Etablierung einer vernetzten Stationsdatenbank an, die neben den (Geo)Basisdaten auch mit Echtzeitdaten des Bahnbetriebs verknüpft und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden soll. Hierzu wurde durch das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, in Kooperation mit externen Projektpartnern, zum Jahresende 2023 eine Projektskizze zur Fördermittelakquise beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr eingereicht. Der Ausschuss nimmt die Berichterstattung und die vorgenommenen und beabsichtigten Maßnahmen positiv zur Kenntnis und bittet um weitere Unterrichtung. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte meinen Ausführungen zur Prüfung der Haushaltsrechnung 2021 vorausschicken, dass die Abschlüsse der Landesämter gesondert geprüft und bei der Bewertung zur Entlastung der Haushaltsrechnung berücksichtigt wurden. Der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat in diesem Prüfungsjahr folgende neun Landesämter geprüft: 1. Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL), 2. Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA), 3. Landesamt für Verbraucherschutz (LAV), 4. Saarländische Klinik für Forensische Psychiatrie (SKFP), 5. Landesamt für Zentrale Dienst - Statistisches Amt, 6. Landesamt für IT-Dienstleistungen (IT-DLZ), 7. Landesbetrieb für Straßenbau (LfS), 8. SaarForst Landesbetrieb (SFL), 9. Landesamt für Soziales (LAS) Die jeweils vorliegenden Berichte wurden in den Sitzungen des Ausschusses behandelt und durch die festgelegten Berichterstatter ausführlich dargelegt. Die Prüfungen der Jahresrechnungen bei den geprüften Ämtern haben zu keinen Einwendungen geführt, die einer Entlastung entgegenstehen würden. Allgemeiner Teil des Rechnungshofberichtes Der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat sich im Laufe seiner Beratungen mit den im Allgemeinen Teil des Rechnungshofberichts dargestellten grundsätzlichen Feststellungen und Bemerkungen befasst, soweit sie für die Entlastung der Landesregierung hinsichtlich der Haushaltsrechnung 2021 von Bedeutung waren. Bei seiner Prüfung zum Rechnungsjahr 2021 hat der Rechnungshof festgestellt, dass die in der Haushaltsrechnung und den Büchern der Landeshauptkasse aufgeführten Beträge übereinstimmten. Die Belegung der geprüften Einnahmen und Ausgaben gab keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. Das Soll des saarländischen Kernhaushalts 2021 betrug 5.008,2 Mio. Euro. Wegen zur Verfügung stehender Ausgabereste aus 2020 erhöhte es sich auf 5.330,5 Mio. Euro. Die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben im Kernhaushalt 2021 beliefen sich hingegen auf nur jeweils 4.919,3 Mio. Euro. Das kassenmäßige Gesamtergebnis war ausgeglichen (0 Euro). Unter Berücksichtigung von Ausgaberesten und Vorgriffen ergab sich allerdings ein rechnungsmäßiges Jahresergebnis von -110,0 Mio. Euro. Das rechnungsmäßige Gesamtergebnis lag aufgrund der nach 2022 zu übertragenden Ausgabereste bei 432,3 Mio. Euro. Ausgehend von den Ist-Einnahmen und – Ausgaben erwirtschaftete das Saarland gemäß § 82 Abs. 2 LHO ohne Berücksichtigung der vorgenommenen Netto-Schuldentilgung und den Rücklagenbewegungen im Grundstücksfonds einen positiven Finanzierungssaldo von 80,5 Mio. Euro. Die fundierten Schulden des Landes am Kapitalmarkt und beim Bund belaufen sich auf 14,59 Milliarden Euro. Positiv bewertet der Rechnungshof den Abbau des Forderungsvolumens auf 131 Millionen Euro, was seit 2012 einem Abbau um 28 Prozent entspricht. Kritisiert wird der Aufwuchs des Schuldenstandes, hier wird seit 2012 ein Anstieg um 10,1 Prozent verzeichnet. Für das Saarland belief sich der Schuldenstand nach dem Kennziffernsystem des Stabilitätsrates für 2021 auf 14.840 Euro je Einwohner. Es hat damit den Schwellenwert (10.356 Euro in 2021) überschritten. Bei den Ausgaben stellen die Personalausgaben mit über einem Drittel, nämlich 1.749,4 Millionen Euro, eine dominierende Größe dar. Hinzuweisen ist auf die Entwicklung bei Dienstbezügen, Versorgungsbezügen und Beihilfen ; für Dienstbezüge wurden knapp 999,4 Millionen Euro aufgewendet, für Versorgungsbezüge 588,6 Millionen Euro und für Beihilfen rund 149,2 Millionen Euro. Das sind jeweils 3 Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt hat sich seit 2017 eine Zunahme der Personalausgaben um 11,2 Prozent ergeben. Unter Berücksichtigung der Investitionszuweisungen und -zuschüsse von 76,8 Mio. Euro beliefen sich die Ausgaben für eigenfinanzierte Investitionen 2021 somit auf 314,0 Mio. Euro. Die Investitionsausgaben des Landes im Kernhaushalt sind damit gegenüber dem Vorjahr um 55,7 Mio. Euro gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von 12,5 Prozent und ergibt für 2021 eine Investitionsquote1 von 8,1 Prozent (Vorjahr: 9,3 Prozent). Beim strukturellen Finanzierungssaldo und bei der Kreditfinanzierungsquote sind die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten worden, der Abstand zum Länderdurchschnitt wurde reduziert. Die Zins-Steuer-Quote beträgt 6,2 Prozent. Die Zinslast hat eine deutliche Reduzierung erfahren, dies einerseits durch sparsame Haushaltsführung, andererseits aber insbesondere aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung. 252 Millionen Euro sind im Schuldendienst für Zinszahlungen aufgewandt worden. Der Rechnungshof erneuert dabei unter anderem seine Kritik betreffend zu hoher Rücklagen, Ausgabenreste sowie der Errichtung von Sondervermögen und weist auf die zu geringe Investitionsquote hin. Bezüglich des weiterhin zu hohen Schuldenstands fordert der Rechnungshof, diesen deutlich zu reduzieren. Die Landesregierung teilt die kritische Sicht des Rechnungshofes auf die Rücklagenbestände nicht und weist auf die Notwendigkeit der Abfederung künftiger Haushaltsrisiken hin. Auch wird auf die bekanntermaßen anders gelagerte Sicht der Landesregierung auf den Einsatz von Sondervermögen hingewiesen. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, aus dem Besonderen Teil der Rechnungsprüfung möchte ich nun noch einige Sachverhalte ansprechen, die der Ausschuss bei seinen Beratungen für berichtenswert erachtet hat. Insgesamt haben wir fünf Punkte in den Abschlussbericht aufgenommen. 1. E-Ladesäulen in der Landtagsverwaltung Die Entscheidung der Landtagsverwaltung, Ladesäulen für E-Fahrzeuge anzuschaffen und so einen Beitrag zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und Verbreitung der E ‑ Mobilität zu leisten, bewertet der Rechnungshof als nachvollziehbar mit Blick auf die Zielsetzungen der Saarländischen Nachhaltigkeitsstrategie und einen verbesserten Klimaschutz. Die kostenlose Abgabe von Strom an Mitarbeitende der Landtagsverwaltung zum Laden von E-Fahrzeugen stellt jedoch aus Sicht des Rechnungshofes eine haushaltsrechtlich nicht notwendige Ausgabe dar. Im Ergebnis ebenso bewertet der Rechnungshof die kostenlose Abgabe von Strom für Dienstwagen der Fraktionen und Fahrzeuge der Abgeordneten. Der Rechnungshof moniert, dass der Prozess der Anschaffung und Benutzung unter erheblichen Dokumentationsmängeln leidet. Wesentliche Verfahrensschritte sind nur aus der Erinnerung der Beteiligten rekonstruierbar. Sitzungen wurden nicht protokolliert, Abwägungsentscheidungen nicht dokumentiert. Der Rechnungshof empfiehlt der Landtagsverwaltung, künftig auf eine hinreichende Dokumentation von Verwaltungsvorgängen zu achten. Konkret hätten aus Sicht des Rechnungshofs abrechnungsfähige Wallboxen angeschafft und ein Abrechnungssystem etabliert werden müssen. Seitens der Landtagsverwaltung wurde angemerkt, dass seit über einem Jahr das Tanken an den E-Ladesäulen in der Tiefgarage des Landtages nur noch durch Dienstkraftfahrzeuge des Landtages möglich ist. Durch die Änderung von Verwaltungsabläufen in der Landtagsverwaltung und die Einrichtung einer Vergabeund Controllingstelle im Landtag des Saarlandes seit Ende des Jahres 2022 soll auch den vom Rechnungshof festgestellten Defiziten entgegengewirkt werden. Für die künftige Bereitstellung einer zeitgemäßen und auch finanziell nachhaltigen Lade-Infrastruktur nimmt der Landtag aktuell an der Bedarfsanalyse der Hochbauverwaltung für alle Dienststellen des Landes teil. Die getroffenen Hinweise und Empfehlungen des Rechnungshofs würden in die Planungen der Landtagsverwaltung maßgeblich miteinbezogen. Der Ausschuss nimmt diese Entwicklung und das beabsichtigte Vorgehen positiv zur Kenntnis. 2. Sanierung und Neubau der Unterkünfte in der Landesaufnahmestelle (Textziffer 18) Der Rechnungshof stellte hierzu Folgendes fest: Die aus den 1950er Jahren stammenden Bestandsgebäude der Landesaufnahmestelle in Lebach sind stark sanierungsbedürftig. Sie entsprechen weder heutigen Wohnungsstandards noch rechtlichen und baulichen Anforderungen. Eine angemessene und sichere Unterbringung der Flüchtlinge ist seit langem nicht mehr zu gewährleisten. Seit Jahren investiert das Land bereits Millionenbeträge in die Sanierung und in Ersatzneubauten. Die Bauverwaltung bezifferte im Jahr 2015 die notwendigen Investitionen für die Sanierung der Gesamtanlage auf ca. 35 Mio. Euro bis 40 Mio. Euro mit einer baulichen Entwicklung von ca. 20 Jahren. Fehlende Instandsetzungsmaßnahmen und die baurechtliche Einstufung der Bestandsgebäude als Sonderbauten führen zu erheblichem Sanierungsstau und langjährigem Leerstand. Für dringend erforderliche Funktionsgebäude fehlt jegliche Planungsgrundlage. Durch erhebliche Defizite in der Infrastrukturplanung ist keine prozessorientierte Gesamtplanung möglich. Langwierige Vergabehistorien führen zu erheblichen Bauverzögerungen und teuren Interimslösungen. Mittlerweile verursachte Mehrkosten in Millionenhöhe werden kritiklos hingenommen und sogar als wirtschaftlich bezeichnet. Das Ziel des Landes, bei dieser Großbaumaßnahme kleine und mittelständische Unternehmen zu fördern, wurde durch Vergaben an Generalübernehmer deutlich verfehlt. Der Rechnungshof kritisiert die Sonderbauzuordnung aller Gebäude. Diese sei nicht zwingend erforderlich und mit den Grundzügen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Landeshaushaltsordnung nicht zu vereinbaren. Er moniert Bauverzögerungen, Kostensteigerungen und Unterbringungsnotstand bei den Ersatzneubauten I bis V und empfiehlt, für weitere Investitionsentscheidungen und zur Sicherstellung einer zweckmäßigen, sparsamen und wirtschaftlichen Durchführung des Gesamtbauprojekts einen allumfassenden ganzheitlichen und strukturieren Planungsprozess mit allen erforderlichen baulichen und technischen Planungsparametern zu entwickeln, um die einzelnen Prozesse aller Teilprojekte korrekt planen zu können. Die Landesregierung weist darauf hin, dass inzwischen große Teile des Altbestandes abgerissen, die Ersatzneubauten I-VI neu errichtet und den Nutzern übergeben wurden. Die Ersatzneubauten sind in Gänze bezugsfertig. Um den baulichen Erneuerungsprozess der Landesaufnahmestelle weiter voranzutreiben und zu beschleunigen seien die personellen Kapazitäten in der Fachaufsicht deutlich erhöht worden. Um eine strukturierte und ganzheitliche Planung zu verstetigen sei eine Machbarkeits- und Entwicklungsstudie beauftragt worden. Diese wurde im November 2023 durch die SHB in einem ersten Entwurf vorgelegt. Hinsichtlich der seitens des Rechnungshofes kritisierten baurechtlichen Einordung der Unterkunftsgebäude wird sich das MIBS bei anhaltend hohen Flüchtlingszahlen jedoch auch künftig die erforderliche Flexibilität bewahren müssen, die Neubauten als Sonderbauten zu klassifizieren und begründet dies. Perspektivisch werde durch die Entwicklungsplanung eine Neuordnung der Landesaufnahmestelle erfolgen. Die durch den Rechnungshof geforderten Verfügungsgebäude sind zwischenzeitlich errichtet worden. Für weitere Ersatzneubauten wurde eine entsprechende Haushaltsvorsorge im Doppelhaushalt 2024/2025 getroffen. Gleiches gilt für die Fortführung der Städtebaulichen Rahmenplanung sowie die erforderliche Planung und Erneuerung der Infrastruktur. Insofern wird den Beanstandungen Rechnung getragen. Die Feststellungen des Rechnungshofes zur Generalübernehmer-Vergabe (GÜ-Vergabe) teilt das MIBS in dieser Form nicht. Im konkreten Fall dient die GÜ-Vergabe der beschleunigten Errichtung der Ersatzneubauten, sie minimiert die Dauer der Bauarbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen für die Bewohner der Landesaufnahmestelle. Der Mittelstand kann indirekt auch bei Totalübernehmer (TÜ)- bzw. Generalübernehmer (GÜ)-Vergaben gefördert werden, da viele Bauleistungen aus dem TÜ-/GÜ-Auftrag an Nachunternehmer vergeben werden. Zusätzlich zu den Ersatzneubauten befindet sich der Neubau des Kinderhorts der Landesaufnahmestelle in Planung. Aufgrund der gebündelten Ausschreibung und Realisierung mehrerer Ersatzneubauten in einem Zug sowie sich hierdurch ergebende größere Auftragsvolumen sollen weitere Ersatzneubauten noch wirtschaftlicher errichtet werden. Eine angemessene und städtebaulich vertretbare Nachverdichtung der Bebauung soll den bedeutsamen Zielen der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung gerecht werden. Der Ausschuss dankt dem Rechnungshof für die umfänglichen Ermittlungen und Darstellungen von Defiziten und erwartet seitens des Landesregierung eine weitere Berichterstattung über die getroffenen Maßnahmen. 3. Sondervermögen „zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Covid-19- Pandemie“ – Saarländischer Pflegebonus (Textziffer 21) Bei der Gewährung des Corona-Pflegebonus (Saar) ist es – so der Rechnungshof - durch die übereilte Umsetzung zu ansonsten vermeidbaren Fehlern gekommen. Den von der ersten Welle der Covid-19-Pandemie Anfang des Jahres 2020 besonders betroffenen Mitarbeitenden in systemrelevanten Bereichen sollte für ihre Anstrengungen ein Bonus gewährt werden. Im Saarland wurde von der Ermächtigungsgrundlage des neu geschaffenen § 150a SGB XI (Sonderleistung während der Corona-SARS-CoV-2- Pandemie) abgewichen. Die dort dezidiert aufgeführten Anspruchsvoraussetzungen wurden in der Richtlinie über die Gewährung eines Bonus für Pflegekräfte im Saarland (Corona-Pflegebonusrichtlinie) in drei Fallgruppen für „Pflegende“ im Bereich der Langzeitpflege „zusammengefasst“. Diese waren nicht hinreichend bestimmt und nicht praktikabel abgrenzbar. Letztlich wurden von der Bundesregelung abweichende „eigene“ Fördertatbestände geschaffen. In Verbindung mit dem entsprechend unzureichenden Antragsformular hat dies im Verwaltungsverfahren zu einem erhöhten Abstimmungsbedarf und massiven Umsetzungsproblemen, somit letztlich zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand geführt. Die Landesregierung weist darauf hin, dass mit der einmaligen Gewährung des Corona-Pflegebonus als höchstpersönliche Leistung das Saarland auch seiner sozialen Verantwortung gegenüber den in seinem Hoheitsgebiet Tätigen der Altenpflege nachgekommen ist. Die Leistung sollte die bisherigen überobligatorischen Anstrengungen, auf die das Gemeinwesen im Zuge der Corona-Pandemie dringend angewiesen war, belohnen und zu weiterem entsprechenden Verhalten anspornen. Der „Saarländische Pflegebonus" wurde einmalig an Pflege- und Betreuungskräfte ausgezahlt. Gewünscht war von allen damals politisch Verantwortlichen eine unbürokratische sowie niedrigschwellige Umsetzung. Von Juni bis Dezember 2020 waren insgesamt 56 Beschäftigte mit der digitalen Erfassung und Bescheidung befasst. Die nicht unbeachtlichen Kraftanstrengungen der Beschäftigten des Ministeriums beinhalteten auch regelmäßige Gespräche mit Trägern bzw. mit den entsprechenden Verbänden, so auch mit Ansprechpartnern aus nahezu allen Bereichen der Pflege, und dies gerade in den ersten Wochen und Monaten der Pandemie in engen zeitlichen Taktungen. Eine negative Rückkopplung zum Pflegebonus hat es in diesen Kreisen nicht gegeben. Dadurch, dass es im Vergleich zur Anzahl der eingereichten Anträge von 12.380 eine sehr geringe Anzahl von lediglich 43 Klagen gegeben hat und diese mit Ausnahme eines Verfahrens allesamt abgewiesen oder zurückgenommen worden sind, sieht sich das Ministerium durchaus in seiner Auffassung bestätigt, dass trotz im Nachhinein anzuerkennender Mängel, Förderrichtlinie, Bearbeitung und Bescheidung im Wesentlichen nicht zu beanstanden waren. Sowohl zum Zwecke der Gewährleistung rechtlich unangreifbaren Verwaltungshandelns als auch zum Zwecke des Schutzes von Bediensteten strebt das Ministerium im Zuge der weiteren Organisationsentwicklung an, ein standardisiertes Prozessmanagement zu implementieren, um in Zukunft bei vergleichbaren Krisensituationen – wie vom Rechnungshof erwartet – besonnener vorgehen zu können. Der Ausschuss dankt dem Rechnungshof für die aufgezeigten Defizite und nimmt positiv zur Kenntnis, dass die Landesregierung sich zukünftig bei vergleichbaren Krisenlagen entsprechend vorbereiten will. 4. Förderung von Kunst und Skulptur im Zusammenhang mit Baumaßnahmen (Textziffer 24) Der Rechnungshof hat hier Folgendes festgestellt: Das Saarland verfügt über beachtliche Kunstwerke im Zusammenhang mit Baumaßnahmen. Leider fehlt dem Land ein umfassender Überblick. So war es nicht möglich, die Anzahl der Kunst-am-Bau-Maßnahmen zu beziffern, geschweige denn monetär zu bewerten. Zudem mangelt es an Strategien, die Kunstwerke der Öffentlichkeit näherzubringen. Viele Kunstwerke sind vernachlässigt und ungepflegt, da sich weder die Nutzenden noch das Ministerium für sie verantwortlich fühlen. Dabei würden oftmals schon kleine Eingriffe reichen, die aus Steuergeldern finanzierte Kunst angemessen zu präsentieren. Die Landesregierung weist darauf hin, dass die „Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen an Bildende Künstler:innen bei Hochbaumaßnahmen des Landes“ in der Überarbeitung seien. Die Richtlinien nehmen ganz dezidiert die Kritik des Rechnungshofes auf und setzen die Änderungsempfehlungen um. Der Rechnungshof weist weiter darauf hin, dass nach seinen Ermittlungen auf der Grundlage der noch geltenden Richtlinie 1,3 Mio. Euro für eine Kunstmaßnahme beim anstehenden Neubau des Neurozentrums an der Uniklinik bereitgestellt werden müssten. Die Landesregierung erläutert die entstandenen Kosten und weist unter anderem darauf hin, dass in den zurückliegenden Jahrzehnten keine Maßnahme auch nur annähernd diese Größenordnung erreicht hat. In der Regel liegen die erforderlichen Mittel für künstlerische Maßnahmen in der absoluten Spitze zwischen 150.000 Euro und 200.000 Euro. Ein Großteil der Maßnahmen liegt deutlich unter 100.000 Euro. Die Aufnahme einer Obergrenze in die Förderrichtlinie soll dem Beirat zur Diskussion vorgelegt werden. Außerdem sollen zukünftig aus dem Sammeltitel nach Möglichkeit die Investitionen getragen werden, die der Rechnungshof bei der Dokumentation, der Pflege (inkl. Instandsetzung) und dem Nachweis (Print, Datenbank o. ä.) der künstlerischen Maß- nahmen angemahnt hat. Grundsätzlich hat das MBK die Anmerkungen des Rechnungshofes zu Poetry Slam anerkannt. Zur Kritik des Rechnungshofes, dass sich das MBK bzw. das Fachreferat durchgängig auf den Personalwechsel berufe und sich damit von den Kritikpunkten freisprechen wolle, wird angemerkt, dass gegenüber den Prüferinnen alles unternommen wurde, um den Vorgang aufzuklären. Bedauerlicherweise ließen sich im Nachhinein jedoch nicht alle Fragen klären. Zu der Kritik an der unzureichenden Wertschätzung sowie Unterhaltung und Pflege des Bestandes wird seitens der Landesregierung Folgendes angemerkt: Nach den noch geltenden Richtlinien geht mit der Übergabe des Bauwerks auch die Verantwortung für die Kunst am Bau auf die Gebäudenutzer bzw. -eigentümer über. Grundlegend wird sich daran auch mit der Umsetzung der neuen Richtlinie nichts ändern. Allerdings soll die neue Richtlinie in diesem Punkt enger an den „Leitfaden Kunst am Bau“ des Bundesbauministeriums angelehnt werden (aktualisierte Neuausgabe 2012). Das bedeutet, dass die jeweiligen Verantwortlichkeiten genau definiert und in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden. Zusätzlich hat das Fachreferat dem Beirat bereits vorschlagen (und wird einen Beschluss herbeiführen), dass zur Erhaltung, Instandsetzung, Sanierung oder Restaurierung eines Kunstwerks die Gebäudenutzer bzw. -eigentümer einen Antrag auf Förderung dieser Arbeiten einreichen können. Diese Förderung soll aus den Mitteln des Sammeltitels erfolgen. Alle Akteure, die mit in die Verfahren zur Umsetzung künstlerischer Maßnahmen bei Landesbaumaßnahmen involviert sind, sind sich ihrer Verantwortung sehr bewusst und arbeiten engagiert und sachorientiert zusammen. Die neuen Richtlinien sowie die Überarbeitung der Geschäftsordnung des Beirats unter Einbeziehung der Empfehlungen des Rechnungshofes werden entsprechende Impulse setzen und neue Wege für die Kunst am Bau erschließen. Der Ausschuss stellt positiv fest, dass die Landesregierung der überwiegenden Mehrheit der Feststellungen des Rechnungshofes zugestimmt hat und dabei ist, entsprechende Maßnahmen umzusetzen um die Missstände abzubauen. Er bittet um weitere Berichterstattung. 5. Wirksamkeit der Wirtschaftsplan-Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage 2021 gemäß Jahresabschluss 2020 am Universitätsklinikum des Saarlandes (Textziffer 27) Der Rechnungshof hat Folgendes vorgetragen: Das Jahresergebnis des Universitätsklinikums des Saarlandes (UKS) hat sich von einem Jahresüberschuss (886.019 EUro) in 2018 auf einen Jahresfehlbetrag (-10.432.994 Euro) in 2020 deutlich verschlechtert. Im Jahresabschlussbericht 2020 nannte das UKS insgesamt 17 Maßnahmen, um die Ertragslage 2021 zu verbessern. Hierdurch sollte ein Ergebniseffekt von 5.661.086 Euro erzielt werden. Überwiegend zeigte sich jedoch, so der Rechnungshof, dass die geplanten Maßnahmen nicht umgesetzt werden konnten bzw. der finanzielle Effekt nicht zu beziffern war. Des Weiteren waren verschiedene Maßnahmen grundsätzlich nicht geeignet, um die Ertragslage zu verbessern. Die geplante Verringerung der Instandhaltungsaufwendungen hätte sogar zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit führen können und somit langfristig die Ertragslage verschlechtert. 13 der 17 geplanten Maßnahmen machten nur einen Gesamtwert von 983.100 Euro bzw. 17,4 Prozent des insgesamt geplanten Ergebniseffekts aus. Alleine hiervon konnten vier Maßnahmen nicht umgesetzt werden, bei sieben Maßnahmen war die Erreichung der Ziele nicht bzw. nicht zweifelsfrei nachweisbar. Lediglich bei zwei Maßnahmen konnte das UKS die Erreichung der geplanten finanziellen Effekte in Höhe von 87.442 Euro nachweisen. Die vom UKS-Vorstand angestrebte Wirkung zur „Hebung von weiteren Effizienzreserven“ blieb damit überwiegend aus. Der Jahresfehlbetrag hat sich sogar von 10.432.994 Euro in 2020 auf 22.344.501 Euro in 2021 erhöht. Aufgrund der schlechten finanziellen Lage sieht der Rechnungshof hier einen dringenden Handlungsbedarf, um die Ertragslage durch geeignete und nachweisbare Maßnahmen zu verbessern. Das UKS hat in weiten Teilen dieser Darstellung zugestimmt und bereits erste Schritte unternommen, um die festgestellten Mängel zu beseitigen. Es weist jedoch darauf hin, dass der Prüfungszeitraum komplett in die Corona-Phase gefallen ist und ein Regelbetrieb eines Klinikums bei weitem nicht vorhanden war. Mit dem Wegfall der Corona-Beschränkungen, welche im Übrigen (zumindest teilweise) auch noch für das Jahr 2021 gegolten haben, wurde wieder der Zustand hergestellt, dass elektive Patienten nicht mehr abgewiesen werden mussten. Der Behandlungsbedarf in der Bevölkerung ist unzweifelhaft gegeben und führt zu einer vermehrten Nachfrage. Allerdings ist dies nicht der einzige Faktor, der die Kapazität des UKS begrenzt. Neben dem Mangel an Pflege-, Anästhesie- bzw. OP-Kapazität darf auch auf die Mindestbesetzungsvorgaben sowie auf weitere rechtliche Rahmenbedingungen (wie Arbeitszeitgesetz und Strukturvorgaben nach GBA) verwiesen werden, welche zunehmend verschärft wurden und die allesamt eine höhere Personalbindung bedeuten und damit eine Reduzierung der Leistungsfähigkeit nach sich ziehen. Zur Gewinnung eigener Kräfte wird die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte forciert; zwischenzeitlich seien mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Mexiko, Indien und von dem Balkan in Homburg ansässig. Der Vorstand des UKS hat außerdem im geprüften Zeitraum unter Zuhilfenahme externer Beratung Steuerungsgespräche mit den Klinikdirektoren und dem Pflegebereich geführt, mit dem Ziel, die Verweildauer im somatischen Bereich zu senken und darüber hinaus Fehlbelegung zu identifizieren und zu reduzieren. Diese Umsetzung der Empfehlungen führt demnach zu der Schaffung freier Kapazitäten zur unmittelbaren Erhöhung der Leistungsfähigkeit. Zusammenfassend ist daher die Feststellung des Landesrechnungshofes zwar dahingehend richtig, dass der Behandlungsbedarf in der Bevölkerung einen Anstieg der Fallzahlen impliziert, allerdings wäre die Fallzahlsteigerung ohne die Maßnahme nur in geringerem Umfang erfolgt. Das Ziel einer Reduzierung der Verweildauer kann daher nur mit einer Optimierung des Behandlungsprozesses und daraus resultierend mit einer Qualitätsverbesserung einhergehen. Zu dem Aspekt der Verringerung der Kosten für pflegerisches Leihpersonal besteht Einvernehmen mit den Ausführungen des Landesrechnungshofes. Der Beauftragung von Leihpersonal wurde nur nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls und nur in Notfällen zugestimmt. Maßnahmen wurden in den folgenden Wirtschaftsplänen nicht mehr aufgeführt, wenn sich zeigte, dass die finanziellen Effekte nicht in erwartetem Umfang eintreten konnten bzw. nicht transparent und nachvollziehbar errechnet werden können. Bezüglich einer möglichen Verbesserung der Erlössituation durch eine Verringerung der Instandhaltungsaufwendungen weist das UKS auf die schwierige Geländestruktur des Standortes sowie auf den bereits aufgelaufenen Investitionsstau hin. Zugesagt wird, dass künftig realistische Zahlen vorgelegt würden, die Nachweisbarkeit von Effekten gewährleistet werde und auch Steuerungsmöglichkeiten über das Berichtswesen optimiert würden. Der Ausschuss nimmt die Berichterstattung des UKS hinsichtlich der eingeleiteten Maßnahmen zur Kenntnis und erwartet eine weitere Unterrichtung. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Minister der Finanzen hat beantragt, der Regierung des Saarlandes für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2021 gemäß Artikel 106 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 114 der Landeshaushaltsordnung Entlastung zu erteilen. Der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat nach eingehender Beratung des Berichts des Rechnungshofes, der dazu abgegebenen Stellungnahme der Landesregierung und unter Würdigung der von der Präsidentin des Rechnungshofes über die Verwendung von Haushaltsmitteln verschiedener Titel abgegebenen Erklärungen die abschließende Feststellung getroffen, dass die Prüfung keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben hat, die für die Entlastung der Landesregierung in Bezug auf die Haushaltsrechnung 2021 von Bedeutung sein könnten. Der Ihnen als Drucksache 17/1127 vorliegende Antrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen beruht im Wesentlichen auf den im Jahresbericht vom Rechnungshof 2022 getroffenen Feststellungen über die Prüfung der Haushaltsund Wirtschaftsführung des Saarlandes und der Haushaltsrechnung 2021. Der Beschlussantrag des Ausschusses hinsichtlich der Entlastung der Präsidentin des Rechnungshofes basiert auf der Prüfung, die der Unterausschuss am 17. März 2023 durchgeführt hat. Beanstandungen, die einer Entlastung entgegenstehen würden, haben sich dabei erneut nicht ergeben. Ich bitte daher, dem Antrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zuzustimmen und sowohl der Landesregierung als auch der Präsidentin des Rechnungshofes Entlastung für die Haushaltsrechnung 2021 zu erteilen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
