Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wie angekündigt möchte ich noch mal kurz das Wort ergreifen, mich für die Aussprache bis dahin und für die Ankündigung aller Fraktionen, diesen Gesetzentwurf im Grundsatz zu unterstützen, bedanken. Ich finde, der Entwurf ist auch eine Gelegenheit, noch einmal die Lebenslagen von Menschen, die blind sind, und von den vielen, die zwar stark sehbehindert sind, aber nicht so stark, dass sie die Blindheitshilfe erhalten könnten, zu betrachten. Das wären dann am Ende doch wesentlich mehr als 1.000 Menschen, die stark eingeschränkt sind und die soziale Teilhabe nur mit großen Schwierigkeiten in gleichberechtigter Form ausüben können. Ich glaube, dazu gehört auch, dass wir beispielsweise mit der Schaffung der Landesfachstelle für Barrierefreiheit eine Maßnahme ergreifen, die ganz, ganz viele Maßnahmen in den Kommunen und im öffentlichen Raum nach sich ziehen soll, die viel Bewusstsein im Land verändern soll, eine Maßnahme, die gerade für blinde Menschen von sehr, sehr großer Bedeutung sein wird und die neben der finanziellen Unterstützung im Alltag eine echte Hilfe ist. So gibt es viele Bereiche neben der finanziellen Unterstützung, wo wir als Land tätig sind und Verantwortung übernehmen. Das sollte man in dem Zusammenhang auch sehen. Ich will mich zum Zweiten ganz herzlich bei den Menschen bedanken, die trotz starker Einschränkungen mit enormem eigenen Engagement einen Beitrag zu unserer Gesellschaft leisten. Heute ist einmal davon gesprochen worden, ob Leistung noch gewünscht und gefordert wird. Ich finde, das sind wirkliche Leistungsträger in dieser Gesellschaft, die trotz eines solchen Handicaps am Arbeitsplatz, in der Familie oder sonst wo ihren Mann oder ihre Frau stehen, sie sind wichtige Teile der Bevölkerung. Für dieses Engagement, diese Leistungen sollten wir heute Danke schön sagen. (Beifall von der SPD und der CDU.) Es ist drittens erwartungsgemäß die Frage diskutiert worden, ob die Höhe ausreichend oder angemessen ist, und liebe Dagmar Heib, es ist die Frage des Willens und wie man ihn denn bewerten will, angesprochen worden. Ich würde sagen, es gibt beim Willen unterschiedliche Ausprägungen, ob man das, was man sagt, auch tatsächlich machen will und kann, oder ob man das, was man sagt, nicht unbedingt hinterher machen muss, weil man zum Beispiel in der Opposition ist. Deshalb ist an der Stelle ein kleiner Blick in die Vergangenheit, nur rein informatorisch, nicht ganz schlecht. Wenn man zum Beispiel sieht, dass es in den Jahren 2005 und 2006 zwei Kürzungen bei der Blindheitshilfe im Saarland gab, insgesamt um rund 150 Euro im Monat, dass sich dann bis zum Jahr 2021 bei der Blindheitshilfe gar nichts getan hat und wir dann eine Erhöhung um 12 Euro hatten - so weit zum Willen, der da war -, dann sind die 20 Euro, die wir jetzt in dieser Legislaturperiode schaffen, zumindest in der Gesamtschau gar kein so schlechter Wille im Vergleich zu dem Willen, der sich in der Vergangenheit in der Praxis erwiesen hat. Natürlich kann sich jeder mehr vorstellen. Ich will nur noch einmal begründen, warum wir etwas Maß gehalten haben. Wir haben uns natürlich auch an der Höhe der Leistungen in anderen Bundesländern orientiert und wir sind mit dem, was wir bislang machen, ziemlich in der Mitte. Es gibt ein paar Länder, die mehr geben, es gibt auch ein paar Länder, die weniger geben, teilweise auch deutlich weniger. Wir werden jetzt in der oberen Mitte sein. Wir sind jetzt schon beispielsweise in der Leistungshöhe über Rheinland-Pfalz, wir werden zukünftig noch etwas mehr über Rheinland-Pfalz sein, falls sie nicht in der Zwischenzeit etwas machen. Aber ich glaube, wir treffen damit auch im bundesweiten Vergleich eine akzeptable Entscheidung. Ich habe weitere Themen genannt, die im Ausschuss noch einmal diskutiert werden sollen und wo man sich vielleicht noch etwas überlegen kann. Ich glaube, wir werden hier eine konstruktive Debatte miteinander führen, und ich hoffe, wir kommen zu einem Ergebnis, das wir dann auch in Zweiter Lesung gemeinsam tragen können. - Vielen Dank für die Diskussion. (Beifall von der SPD.)
