landtag-saar.de ↗

Frank Dieter Schmidt

SPD 11.09.2024 Sitzungen 17/29

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitglieder aller Personalvertretungen im Saarland! Die Arbeitswelt, wie wir sie kennen, befindet sich in einem stetigen Wandel. Branchen verändern sich. Einige stehen vor einer ungewissen Zukunft, andere expandieren rasant. Ganze Berufsbilder entwickeln sich weiter und prägen so die persönlichen Lebensläufe von Millionen Menschen. Diese Dynamik betrifft nicht nur die Privatwirtschaft, sondern auch den öffentlichen Dienst, insbesondere die Landes- und Kommunalverwaltungen. Doch dieser Wandel kann nur erfolgreich gestaltet werden, wenn die Beschäftigten die Möglichkeit haben, aktiv mitzuwirken und ihre Arbeitswelt mitzugestalten. Das Saarländische Personalvertretungsgesetz, kurz SPersVG, befindet sich in wesentlichen Teilen - so unser Minister - auf dem Stand der letzten Novellierung aus dem Jahr 1973, auch wenn es 1989 neu bekannt gemacht wurde. Wir sprechen also heute über ein Gesetz, das 51 Jahre alt ist - so alt wie manche Abgeordnete in diesem Parlament. (Abg. Commerçon (SPD): Ist das eine An- spielung? - Heiterkeit.) Nein, keine Anspielung. Alles ist gut. - In dieser langen Zeitspanne hat sich die Welt um uns herum, insbesondere die Arbeitswelt, drastisch verändert. Herr Schaufert, zu Ihrem Kommentar: Ich glaube, Sie haben den Sinn des Personalvertretungsgesetzes nicht erkannt. Es ist für Personalräte und nicht für die Gewerkschaft. (Beifall von der SPD.) Krisen, Kriege, Generationenwechsel und neue Auffassungen von Arbeit haben ebenfalls da- (Abg. Schmidt (SPD)) zu geführt. Diese Veränderungen erfordern ein modernes Personalvertretungsrecht, das den heutigen Anforderungen gerecht wird. Und, liebe CDU-Fraktion, Sie haben in den Zeiten der Großen Koalition lange Zeit gehabt, die längst notwendige Anpassung des Gesetzes durchzuführen, haben es aber leider verhindert. Wir als SPD-Fraktion, als Partei der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nehmen unsere Verantwortung ernst und haben nun die erforderlichen Änderungen auf den Weg gebracht. Wir liefern endlich, was dringend notwendig ist: eine umfassende Modernisierung des SPersVG. - Unser Ziel ist es, ein Gesetz zu schaffen, das den heutigen Anforderungen gerecht wird und die Mitbestimmung stärkt. Deshalb haben wir im Vorfeld einen breiten Beteiligungsprozess initiiert. Alle relevanten Akteurinnen und Akteure von den Gewerkschaften, den Personalräten bis hin zu den Beschäftigten haben sich eingebracht. Der konstruktive Austausch hat gezeigt, dass es einen hohen Grad an Zufriedenheit und Annahme für die geplanten Änderungen gibt. Diese breite Beteiligung war und ist uns ein wichtiges Anliegen, um ein Gesetz zu schaffen, das tatsächlich die Interessen aller berücksichtigt. Mit der Novelle des SPers-VG gehen wir also den Novellierungsstau gleich mehrerer Jahrzehnte an, und zwar auf Augenhöhe mit sämtlichen Beteiligten. Die Entwicklungen und Veränderungen in den letzten Jahrzehnten berücksichtigen wir genauso wie die Rechtsprechung zu einigen Punkten, die Reinhold Jost eben schon angesprochen hat. Wir behalten dabei das legitime Interesse der Beschäftigten an Mitbestimmung ebenso im Blick wie das Interesse der Arbeitgeber an effizienter Aufgabenerledigung. Nur so können wir die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes aufrechterhalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Wandel der Arbeitswelt gelingt nur mit einer starken Mitbestimmung. Das ist nicht nur ein formales Recht, sondern eine demokratische Notwendigkeit. Und genau hierfür stehen wir als SPD-Fraktion ein. (Beifall von der SPD.) Beschäftigte sollen sich bewusst einmischen, mitreden und ihre Arbeitswelt aktiv mitgestalten. Nur durch Mitbestimmung auf Augenhöhe können wir sicherstellen, dass die Herausforderungen von Digitalisierung, Inklusion und Transformation erfolgreich gemeistert werden. Auch im öffentlichen Dienst gilt: Wo unterschiedliche Interessen zwischen Dienstherren und Beschäftigten aufeinandertreffen, brauchen wir klare Regeln, die faire Beteiligungsmöglichkeiten sicherstellen. Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht eine Reihe von wichtigen Neuerungen vor, um den Personalvertretungen die Werkzeuge zu geben, die sie im modernen Arbeitsumfeld brauchen. Wir können heute aber nur über diese modernen Werkzeuge für die Personalvertretungen reden, weil Minister Reinhold Jost und sein Team um Holger Antes bei der Erstellung des Entwurfs immer konstruktiv und an der Sache orientiert für einen Austausch auf Augenhöhe gesorgt haben. Es hat Spaß gemacht, in meiner Funktion als Gewerkschafter an dem Entwurf mitzuverhandeln, zu arbeiten und so eine Stärkung der Mitbestimmung umzusetzen. Vielen Dank, lieber Reinhold. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die fortschreitende Digitalisierung auch der Verwaltung beeinflusst zunehmend die Arbeitswelt und erfordert neue Wege der Beteiligung, um die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu sichern und die Rechte der Beschäftigten zu schützen. Personalräte brauchen die richtigen und effektiven Werkzeuge, um ihren gesetzlichen Auftrag zur Interessenvertretung der Beschäftigten auf Augenhöhe mit den Dienststellen erfüllen zu können. Ein Beispiel ist die Möglichkeit, Sitzungen des Personalrates digital zu machen. Corona hat es gezeigt und mit der Zeit hat es jeder gelernt: Video- und Telefonkonferenzen können Arbeitsabläufe enorm erleichtern. Im neuen § 38 Absatz 4 wird festgelegt, dass Personalräte künftig selbst entscheiden können, ob Sitzungen digital oder analog stattfinden. Diese Flexibilität ist ein wichtiger Schritt, um den Anforderungen der digitalen Arbeitswelt gerecht zu werden. Dasselbe gilt für die Sprechstunden des Personalrates: Diese können künftig ebenfalls per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden. Dies ist nicht nur effizienter, sondern verbessert auch die Erreichbarkeit der Personalvertretungen für alle Beschäftigten. Betroffene können sich so leichter Rat holen. Das verbessert ebenso die Arbeitssituation. Eine weitere wichtige Neuerung für den digitalen Bereich - der Minister hat es eben schon angesprochen - ist der Digitalisierungsausschuss. In den Dienststellen, in denen die Personalvertretungen mindestens sieben Mitglieder haben, kann ein solcher Ausschuss optional gebildet werden. Dieser Ausschuss kann aus drei bis sieben Mitgliedern bestehen und sich mit allen Themen rund um die Digitalisierung der Dienststelle befassen, von der Einführung neuer Software bis hin zur Nutzung von Videokonferenzsystemen. So können komplexe Fragen der Digitalisierung frühzeitig und umfassend beraten werden. Dies sorgt nicht nur für Transparenz, sondern unterstützt die Personalräte auch dabei, Beteiligungsverfahren zu beschleunigen und besser auf die sich wandelnden Anforderungen zu reagieren. Die Einrichtung dieses Ausschusses schafft zudem eine wichtige Schnittstelle zwischen Dienststelle und Personalrat. Dadurch (Abg. Schmidt (SPD)) kann die Personalvertretung die Herausforderungen der Digitalisierung sachgerecht bewerten und rechtzeitig auf notwendige Maßnahmen hinwirken. Zum Schutz von benachteiligten Gruppen und zur Förderung der Inklusion sieht der Entwurf eine weitere entscheidende Verbesserung vor: die Erweiterung des Aufgabenportfolios der Personalräte. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Stärkung der Inklusion und Verbesserung der beruflichen Entwicklung von schwerbehinderten Beschäftigten, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Dazu gehört weiterhin der Schutz von Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen, vor Benachteiligung bei Einstellung, Beschäftigung und beruflichem Aufstieg. Daneben ist die Förderung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes in der Dienststelle ein wichtiges Thema. Die Arbeit als Mitglied einer Personalvertretung benötigt Zeit. Diese erhalten Mitglieder nun durch die ausgeweiteten Freistellungsmöglichkeiten, die Herr Schaufert angesprochen hat. Um es klar zu machen: Die Freistellungsmöglichkeit ist herabgesetzt worden. Das heißt, dass dort, wo vorher erst ab 300 Beschäftigten die Freistellung in Vollzeit möglich war, jetzt ab 150 Beschäftigten eine halbe Freistellung möglich ist. Alles andere ist quasi nach oben gerückt. Von einer extremen Steigerung, wovon Herr Schaufert gesprochen hat, kann hier überhaupt nicht die Rede sein. (Beifall von der SPD.) Diese Freistellung ermöglicht die Arbeitsfähigkeit des Personalrates und sichert sie ab. Die Personalräte müssen nämlich auch zeitlich in der Lage sein, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Daher werden die Freistellungen zur Stärkung der örtlichen Personalratsarbeit ausgeweitet und das bisher hohe Niveau an Freistellungen auf Stufenvertretungsebene beibehalten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Informationsrechte der Personalräte ausgebaut werden - auch das hat Minister Reinhold Jost schon angesprochen. Durch die zunehmende Arbeitsverdichtung bleibt den Personalvertretungen oft nur wenig Zeit, um sich mit geplanten Maßnahmen auseinanderzusetzen. Die Novelle sieht daher vor, dass die Personalräte umfassend und frühzeitig über alle relevanten Entwicklungen informiert werden, gerade bei personenbezogenen Daten und Datenschutzfragen. Das ist sehr wichtig. Nur so können sie ihre Rolle als Interessenvertretung wirksam und richtig ausfüllen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein weiterer zentraler und aus meiner Sicht der wichtigste Aspekt der Reform betrifft die Erweiterung der Mitbestimmung. Die Novellierung sieht einen Paradigmenwechsel vor, der die Mitbestimmung in allen personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten ausweitet. Diese umfassende Allzuständigkeit in § 84 Absatz 1 stellt sicher, dass Beteiligungslücken geschlossen werden. Das bedeutet, dass der Personalrat in Zukunft nicht nur bei den bekannten Mitbestimmungstatbeständen in den Paragrafen 92 bis 94, sondern auch bei solchen Maßnahmen mitbestimmen kann, die bisher nicht im Katalog aufgeführt waren. Dies stärkt die Rechte der Personalräte erheblich und gibt ihnen eine rechtssichere Grundlage für die Mitbestimmung. Wir schaffen damit Klarheit und eine Struktur für die Beteiligungsverfahren, sodass die Personalräte auch bei neuen, unvorhergesehenen Maßnahmen eine Stimme haben. Dies ist ein großer Schritt zur Stärkung der Mitbestimmungsrechte und sorgt für eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Dienststellen und Personalräten. Zum Abschluss möchte ich noch den neuen - der Minister hat ihn noch nicht angesprochen - Rückgängigkeitsanspruch hervorheben, der in § 2 Absatz 2 Satz 1 SPersVG verankert ist. Das bedeutet: Wird durch eine Maßnahme der Dienststelle das Recht des Personalrats verletzt und stimmt dieser der Maßnahme nicht nachträglich zu, müssen die Folgen dieser Maßnahme rückgängig gemacht werden, und zwar ganz, soweit - völlig klar - keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen oder öffentlichen Interessen entgegenstehen. Das klingt im ersten Moment hart für die Arbeitgeberseite, aber es stärkt die Rechte der Personalräte und sorgt dafür, dass ihre Mitbestimmungsrechte nicht einfach umgangen werden können. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Fazit lautet also: ein starkes Gesetz für eine moderne Arbeitswelt. Mit der vorliegenden Novellierung des SPersVG schaffen wir die Voraussetzungen für eine moderne und zukunftsfähige Personalvertretung im Saarland. Die Erweiterung der Mitbestimmungsrechte durch die Allzuständigkeit, die Einführung des Digitalisierungsausschusses, der Rückgängigkeitsanspruch und die Verbesserung der Freistellungsregelungen sind nur einige Beispiele für die zukunftsweisenden Änderungen. Bevor ich nun zum Schluss meiner Rede komme, möchte ich mich bei allen Personalratsmitgliedern für die gute und wertvolle Arbeit im Sinne und zum Wohle der Beschäftigten bedanken. Wir, die SPD-Fraktion, unterstützen diesen Gesetzentwurf, weil er die Beschäftigten stärkt, ihre Mitbestimmung ausweitet und die Personalvertretungen auf Augenhöhe mit den Dienststellen bringt. So können wir gemeinsam die Herausforderungen der Digitalisierung, des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels bewältigen. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen und die Mitbestimmung im Saarland (Abg. Schmidt (SPD)) zukunftsfest machen. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Alle Reden von Frank Dieter Schmidt Protokoll ↗