Alwin Theobald
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute in Erster Lesung eine wirklich umfassende Novellierung des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes. Wir haben zu Beginn einen Beitrag des Kollegen der AfD gehört, der erneut einigermaßen skurril auf mich wirkte und der meiner Meinung nach in weiten Teilen respektlos gegenüber den Menschen war, die sich in unserem Land in Personalräten engagieren, und genauso respektlos gegenüber den Tarifpartnern hier in unserem Land. (Beifall von der CDU und der SPD.) Für uns als CDU-Fraktion steht völlig außer Zweifel, dass die Personalvertretungen in unserem Land eine tragende Rolle in der Zusammenarbeit zwischen Dienststellen und Beschäftigten spielen. Sie stellen die Mitbestimmung und die Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sicher und tragen damit entscheidend zur Funktionsfähigkeit unserer Verwaltung bei. In einem Personalrat Verantwortung zu übernehmen, ist alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Sich für andere einzusetzen, sich für sie stark zu machen und trotzdem das große Ganze im Blick zu haben, ist eine Aufgabe, die Engagement erfordert. Es ist eine Aufgabe, für die es gleichermaßen Stehvermögen und Hartnäckigkeit braucht, aber auch Empathie, Pragmatismus und die Fähigkeit zum Kompromiss. Umso wichtiger ist es, dass wir unseren Personalvertretungen das richtige Rüst- und Handwerkszeug für ihre Arbeit auf den Weg geben. Deshalb ist diese Novellierung und damit die Modernisierung unseres Personalvertretungsgesetzes im Grundsatz wichtig und richtig. Wir erkennen als CDU ausdrücklich an, dass eine Anpassung dieses Gesetzes in bestimmten Bereichen notwendig und vielleicht längst überfällig ist. Die Arbeitswelt, auch im öffentlichen Dienst, hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten stark gewandelt. Digitalisierung und Homeoffice, ebenso wie demografische Entwicklungen stellen uns vor neue Herausforderungen. Es ist daher selbstverständlich, dass das Personalvertretungsrecht mit diesen Veränderungen Schritt halten muss. Aber - und hier kommen wir zur Position der CDU-Fraktion - die Novellierung des SPersVG darf nicht dazu führen, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Führungskräften und Personalvertretungen unnötig erschwert wird oder dass statt eines gelebten Pragmatismus zusätzliche Bürokratie Einzug hält. Ein Mehr an Mitbestimmung muss nicht zwangsläufig ein Mehr an Verwaltung und zeitlicher Verzögerung bedeuten. Gerade in einem kleinen Flächenland, wie es das Saarland nun einmal ist, ist es von entscheidender Bedeutung, dass unsere Verwaltung handlungsfähig bleibt und effizient arbeiten kann. Der Entwurf der Regierung birgt aus unserer Sicht deshalb durchaus noch einige Punkte, die wir in den weiteren Beratungen hinterfragen und mit kritischem Blick begleiten werden. Nehmen wir einmal das Themenfeld Homeoffice oder mobiles Arbeiten. Diese Entwicklungen bieten viele Chancen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber. Das ist wahrscheinlich wichtiger denn je. Umso mehr müssen wir die Herausforderungen ganz konkret in den Blick nehmen. Sicherheit, Datensicherheit und Datenschutz müssen aber auch hier stets höchste Priorität haben, während gleichzeitig die Ausweitung von Mitbestimmungsrechten im Kontext dieser neuen Arbeitsformen keinesfalls zu zu starren Regelungen führen darf, die am Ende des Tages die Flexibilität sowohl der Beschäftigten als auch der Dienststellen einschränken. Kooperatives Miteinander, pragmatische Lösungen, die beiden Seiten Nutzen bringen, das muss letztlich das Ziel dieser Novellierung sein. Umso mehr möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen: Die Wertschätzung der Beschäftigten und ihre Mitbestimmung sind ein wichtiger Pfeiler einer funktionierenden Verwaltung. Doch Wertschätzung bedeutet auch, Verantwortung zu übernehmen. Es geht darum, faire und transparente Strukturen zu schaffen, die sowohl den Beschäftigten als auch den Dienststellen gerecht werden. Unser Bestreben wird es sein, dass in den kommenden Beratungen des Gesetzentwurfs genau diese Balance im Vordergrund steht. Wir werden deshalb als CDU-Fraktion den weiteren Prozess der Novellierung des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes konstruktiv begleiten und freuen uns schon jetzt auf die Anhörung zu diesem Gesetz, die sicherlich noch interessante Impulse mit sich bringen wird. - Glück auf! (Beifall von der CDU.)
