Plenarprotokoll 17/10
21.07.2021 · 162 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (18)CDU (17)FDP (16)AfD (16)GRÜNE (11)
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 10. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Katzenstein und Herr Abg. Schoch. Seitens der Regierung hat sich aus dienstlichen Gründen ab 16 Uhr Frau Staatssekretärin Kurtz entschuldigt. Im E i n g a n g befindet sich die Mitteilung des Rechnungshofs vom 15. Juli 2021 – Denkschrift 2021 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg –, Drucksachen 17/300 bis 17/326. Ich schlage vor, diese Mitteilung an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Vielen Dank. Meine Damen und Herren, wie Sie wahrscheinlich schon gesehen haben – der Blumenstrauß lag hier –, hat unsere Kollegin, Frau Dr. Susanne Aschhoff, heute Geburtstag. Liebe Frau Kollegin, im Namen des ganzen Hauses wünsche ich Ihnen alles Gute zum Geburtstag, viel Erfolg, Gesundheit, und auf gute Zusammenarbeit! (Beifall im ganzen Haus) Liebe Kolleginnen und Kollegen, unter Punkt 7 a unserer Tagesordnung ist die Zweite und Dritte Beratung des Gesetzentwurfs über die Feststellung eines Dritten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehen. Sie sind gemäß § 50 Satz 2 unserer Geschäftsordnung mit dieser Fristverkürzung zwischen Zweiter und Dritter Beratung des Gesetzentwurfs einverstanden. – Das ist so. Vielen Dank. Nun treten wir in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Aktuelle Debatte – Starkregen, Hochwasser, Sturzfluten – wie gut ist Baden-Württemberg auf Unwetterlagen vorbereitet? – beantragt von der Fraktion der SPD Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Ich darf die Mitglieder der Landesregierung bitten, sich ebenfalls an den vorgegebenen Redezeitrahmen zu halten. periode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 tokoll ng vom 21. Juli 2021 10:03 Uhr In der Aussprache erteile ich das Wort für die Fraktion der SPD Herrn Fraktionsvorsitzenden Stoch.
Andreas Stoch SPD
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die tragischen Unwetter, die vor allem Nordrhein-Westfalen und unser Nachbarland Rheinland-Pfalz heimgesucht haben, sind wahrlich eine Katastrophe, eine Katastrophe, die im Westen unserer Republik mehr als 160 Frauen, Männer und Kinder aus dem Leben gerissen hat – Opfer, derer wir sicher auch in diesem Haus gedenken. Neben all diesen Toten haben die Fluten Tausende Verletzte hinterlassen sowie Zigtausende, die ohne ein Dach über dem Kopf dastehen und sprichwörtlich alles verloren haben, die nur noch das haben, was sie am Leibe tragen. Wir schauen auf Ortschaften, die man von Grund auf wieder aufbauen muss. Die Menschen stehen vor vernichteten Existenzen. Sie stehen vor Milliardenschäden. Wir müssen etwas tun. Wir alle haben das Bedürfnis, dass so etwas nicht wieder geschehen darf. Es wird viel getan. Ich möchte deswegen an dieser Stelle zunächst und zuvörderst allen Danke sagen: Danke für all das, was vor allem auch aus Baden-Württemberg im Gedanken der gelebten Solidarität für die betroffenen Menschen getan wird. Ganz ausdrücklich möchte ich all den Helferinnen und Helfern danken – seitens der Sanitätsdienste, der Rettungskräfte, der Feuerwehr, des Technischen Hilfswerks –, die in den Katastrophengebieten im Einsatz sind: Danke Ihnen allen für das, was Sie in den letzten Tagen getan haben. (Beifall bei allen Fraktionen) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Unwetterkatastrophe hinterlässt nicht nur immenses Leid und immense Schäden – es wird Monate, es wird Jahre dauern, bis das wieder aufgebaut ist, was vorher dort stand –, sondern wirft auch Fragen auf. Die Unwetter hätten natürlich auch unser Land, hätten auch Baden-Württemberg überfluten können. Andere, zum Glück weniger katastrophale Unwetter haben unser Land gerade in den letzten Wochen getroffen. Ich erinnere an die Hagelstürme, an die Bilder aus Tübingen: Man hatte den Eindruck, es sei Mitte Januar oder Februar. Die Meteorologen sagen, die nächsten Unwetter könnten schon wieder vor der Tür stehen; noch schlimmer: Mit Unwettern dieses Ausmaßes oder sogar noch schlimmeren Ausmaßes müssen wir künftig rechnen. Das sind, meine sehr geehrten Damen und Herren, Aussagen, die wir sehr, sehr ernst nehmen müssen. (Andreas Stoch) Alle, die den vom Menschen gemachten Klimawandel noch immer herunterspielen oder gar leugnen wollen, sollten spätestens jetzt ganz leise werden. Eine solche Abfolge von Extremwetterlagen in diesem Gebiet, in Mitteleuropa, in Deutschland, in Baden-Württemberg, ist sicher beispiellos in der Geschichte. Es kann keinen Zweifel geben, dass der Klimawandel für diese Häufung extremer Unwetter sorgt. Deswegen müssen wir alle gemeinsam etwas dafür tun, dass der Klimawandel gestoppt wird. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Wir können nur hoffen, dass sich die Bemühungen des Landes um mehr Klimaschutz nicht nur in der Formulierung hehrer Ziele erschöpfen, sondern dass diese Ziele auch mutig, realistisch und mit den richtigen Prioritäten umgesetzt werden. Alles, was hier richtig und sinnvoll ist, werden wir, die SPD-Fraktion, sicherlich unterstützen. Aber es reicht nicht, nur über den Klimawandel zu sprechen oder zu lamentieren. Wir müssen natürlich auch fragen: Welche Lehren ziehen wir kurz- und mittelfristig aus diesen Ereignissen? So haben wir in den betroffenen Gebieten erlebt, wie der durchaus vorhandene Hochwasserschutz nicht mehr ausgereicht hat, um das Schlimmste zu verhindern. Wir haben auch erlebt, dass Infrastruktur, mit der wir heute selbstverständlich rechnen, zusammenbricht. Ich sage klar: Wir können nicht auf jeden erdenklichen Fall vorbereitet sein. Aber wenn aus Jahrhundertfluten jährliche Fluten werden, dann müssen wir etwas tun. An erster Stelle muss der Schutz der Menschen stehen. Wir verfügen in Baden-Württemberg über ein einzigartiges Bevölkerungsschutzsystem, das von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Organisationen getragen wird – von der Feuerwehr über das THW bis hin zu vielen anderen Hilfsorganisationen. Dafür dürfen wir unglaublich dankbar sein. Und ich schließe in diesen Dank ganz bewusst und ausdrücklich auch all diejenigen ein, die in den Landratsämtern und Rathäusern darüber entscheiden und für den Bevölkerungsschutz arbeiten, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Und dennoch ist aus unserer Sicht eine weitere Stärkung des Bevölkerungsschutzes erforderlich. Die letzten Tage haben das eindeutig gezeigt – gerade auch im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels. Das bedeutet, dass wir Konsequenzen für die Personalplanung ziehen müssen, auch für die Materialbeschaffung, und dass wir auch für Übungslagen noch mehr leisten müssen. So hat Gerda Hasselfeldt, die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, vor wenigen Tagen gesagt: Wir brauchen eine Bundesvorratshaltung, wie wir sie in ähnlicher Form bereits in den Zeiten des Kalten Krieges bis in die Neunzigerjahre hinein hatten. Wir müssen auch die Selbsthilfe der Bevölkerung stärker ausbauen, sie besser über Gefahren und Maßnahmen aufklären. Es traf dieses Mal gerade in Rheinland-Pfalz Gebiete, die eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 nicht an das übliche Flusshochwasser gewöhnt waren, in denen es keine Schutzübungen, keine Verhaltenspläne oder Flyer gab, um für solche Extremereignisse trainiert, vorbereitet zu sein. Das hatte – wir haben das Verhalten von Menschen gesehen, die in Keller gegangen sind, die bereits unter Wasser standen – bisweilen tödliche Folgen. Wir tun auch gut daran, die Alarmierung genau zu überprüfen. Erreichen wir auch noch, wenn alle Stromnetze, auch Mobilfunkmasten ausgefallen sind, alle Menschen? Es gibt nicht mehr überall Sirenen. Vielmehr wird auf Warn-Apps gesetzt – zusätzlich auf Fernsehen und Radio. Was aber, wenn die Mobilfunknetze lahmgelegt sind? Wir müssen in diesen Extremlagen alle Menschen erreichen können. Es gilt, auch darauf noch einmal einen Blick zu werfen. Ich bin wirklich froh, dass viele Zivilschutzmaßnahmen mit dem Ende des Kalten Krieges unnötig wurden. Aber ich habe mich in den letzten Tagen öfter gefragt, ob wir manche dieser Vorkehrungen nicht wieder brauchen – nicht weil uns der Ostblock den Krieg erklärt hat, sondern – ich sage es einmal ganz platt – weil uns das Wetter den Krieg erklärt hat. Wir brauchen den Schutz der Bevölkerung in unserem Land, wir brauchen effektive Warnsysteme, wir brauchen vorbereitete Menschen in Baden-Württemberg, in Deutschland, damit in diesem Land bei solchen Ereignissen möglichst wenig Schaden entsteht und es vor allem möglichst wenig Tote gibt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD) Wir brauchen ganz sicher auch Modellierungen und Risikokartierungen für Überflutungen, die eben durch Starkregen ausgelöst werden – nicht das klassische Hochwasser an den großen Flüssen, sondern Starkregenereignisse –, so wie wir diese Kartierungen für die meisten Flusstäler schon haben. Auch im Hinblick auf Hochwasserkonsequenzen für Strom, Mobilfunk, Wasserversorgung sowie für Standorte von Kliniken und Pflegeheimen müssen wir etwas tun. Wir haben gemerkt, was für ein Aufwand das ist. In Rheinland-Pfalz wurden Kliniken, wurden Pflegeheime evakuiert. Dort müssen Notfallpläne bestehen, die es erlauben, die betroffenen Menschen möglichst schnell in Sicherheit zu bringen. Es reicht auch nicht, wenn man nur die Kommunen dazu aufruft, sich endlich um den Schutz zu kümmern. Viele Kommunen haben das in den letzten Jahren getan. Es ist eine Herausforderung für das gesamte Land. Deswegen müssen Bund und Länder an der Seite der Kommunen stehen, um hier effektiven Schutz zu betreiben. Natürlich müssen wir genau prüfen, ob wir mit der Ertüchtigung klassischer Maßnahmen im Hochwasserschutz noch mehr Sicherheit schaffen können. Dafür braucht es hier auch einmal eine höhere Mauer und dort einen größeren Kanal, bessere Kenntnisse über Fließwege und auch ein Starkregenrisikomanagement. Das können am Ende nur die Kommunen machen. Aber das Land kann sie fördern; aus meiner Sicht muss es fördern. Das bedeutet nicht nur Geld, das bedeutet auch Rahmenbedingungen. Die kommunale Familie weiß, dass Hochwasserschutz oft nicht an den Haushaltsmitteln scheitert, sondern häufig an endlos langen Genehmigungsverfahren. (Andreas Stoch) Es gibt noch einen Punkt, an dem wir – zumindest finanziell – schnell bessere Vorsorge treffen können. Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz hat die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden gefordert. Auch aus der Landesregierung haben wir dies vernommen. Wir, die SPD-Fraktion, halten es für sinnvoll, wenn wir hier auch über eine Elementarversicherung Vorsorge betreiben, damit nicht einzelne Betroffene über Gebühr belastet sind, sondern wir auch hier im Solidargedanken gemeinsam dafür sorgen, dass niemand seiner Existenz beraubt wird. (Beifall bei der SPD) Ich glaube, wir sollten zuhören – zuhören, wenn uns Hilfsorganisationen darauf hinweisen, dass Gelder für die Akuthilfe im Katastrophenfall stagnieren, zuhören, wenn die Helferinnen und Helfer eine Landeskatastrophenschutzschule vermissen, die Akteure der DRK-Landesschule oder auch der Landesfeuerwehrschule zusammenbringt. Die Hilfsorganisationen müssen gut zusammenarbeiten und müssen auf diese Zusammenarbeit hin auch geschult werden. Wir sollten zuhören, wenn die, die uns warnen – die Wetterdienste und Meteorologen –, den Eindruck haben, dass ihre Unwetterwarnungen zu oft und zu sehr auf die leichte Schulter genommen werden, und wir sollten auch dann zuhören, wenn kritisch festgestellt wird, wie wenig unser öffentlichrechtlicher Rundfunk in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen darauf eingestellt war, das Programm für Katastrophenwarnungen zu unterbrechen. Offensichtlich ist hier in der Kommunikation, bei der Warnung der Menschen nicht das Ausreichende getan worden. Es geht hier nicht um Schuldzuweisungen; es geht darum, dass wir beim nächsten Mal deutlich besser und schneller sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen in enger Abstimmung mit unseren Hilfsorganisationen alles dafür tun, dass wir zukünftig gut auf solche Ereignisse vorbereitet sind. Wir haben in den letzten Tagen u. a. mit dem Roten Kreuz und der DLRG gesprochen und haben festgestellt, dass es dort auch aus baden-württembergischer Sicht durchaus Verbesserungsbedarf gibt. Drei Komponenten müssen insbesondere – so die Hilfsorganisationen – sichergestellt werden: Wasserversorgung, Stromversorgung und Kommunikation. Es ist eben nicht hinnehmbar, dass Helfer aus Baden-Württemberg nach Rheinland-Pfalz kommen, aber die Kommunikation dadurch verhindert wird, dass der Digitalfunk auf baden-württembergischer Seite noch nicht so weit ist, wie er sein müsste. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben diese Aktuelle Debatte deswegen auf die Tagesordnung setzen lassen, weil wir mahnen wollen. Wir wollen uns nicht streiten. Denn es gibt keinen Unterschied zwischen einem grünen, einem schwarzen, einem gelben und einem roten Hochwasser- oder Katastrophenschutz. Zum Schutz vor Hochwasser genauso wie vor Hitzewellen, aber auch zum Schutz bei Erdbeben oder für einen möglichen Ausfall unserer Infrastruktur – wie er heutzutage auch durch Hackerangriffe hervorgerufen werden kann – müssen wir gemeinsam Vorsorge betreiben. Diesmal hatte Baden-Württemberg – bei allen Schäden – noch Glück. Das nächste Mal sind wir hoffentlich besser vorbereitet. Herzlichen Dank. periode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)
Muhterem Aras
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Schwarz das Wort.
Andreas Schwarz GRÜNE
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bilder und die Nachrichten der letzten Tage haben mich sehr betroffen gemacht. Kollege Stoch hat es hier ja schon mit treffenden Worten angesprochen. Unser Mitgefühl gilt all denen, die Angehörige verloren haben, unser Mitgefühl gilt denen, die nach zwei Tagen Starkregen und Hochwasser vor vernichteten Existenzen stehen, und unser Mitgefühl gilt denjenigen, die durch ihre Hilfe selbst Opfer der Flut geworden sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Angesicht dieser Katastrophe gilt es, zusammenzustehen. Die Landkreise koordinieren unermüdlich die Arbeit der vielen Organisationen, der Helferinnen und Helfer, der Beamtinnen und Beamten der Polizei. Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr retten mit Hubschraubern Menschen von Hausdächern und Balkonen. Haupt- und Ehrenamtliche der Sanitäts- und Rettungsdienste evakuieren Altenheime und Kliniken. Die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk, die Bergwacht und viele andere Organisationen helfen, Menschen zu retten – auch unter Gefahr für das eigene Leben. Ganz besonders hervorheben möchte ich, dass diese Organisationen zu einem ganz deutlichen Anteil aus Ehrenamtlichen und Freiwilligen bestehen. Ihnen gilt mein ganz herzlicher Dank. (Beifall im ganzen Haus) Ja, sie haben Menschenleben gerettet, und jetzt machen sie sich daran, die Infrastruktur wiederherzustellen – gemeinsam und solidarisch. Helferinnen und Helfer aus den betroffenen Regionen im Rheinland, in der Eifel und aus der ganzen Republik – auch aus Baden-Württemberg –, sie alle krempeln die Ärmel hoch, haben mit Schaufel und Spaten begonnen, Häuser und Straßen von Schlamm zu befreien. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier zeigt sich doch wieder eines: Allen Unkenrufen zum Trotz wird Solidarität in Deutschland großgeschrieben. Das halte ich für ein ganz wichtiges Signal für unser Land. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD, der FDP/ DVP und der Abg. Carola Wolle AfD sowie auf der Regierungsbank) Diese Ereignisse sind ein Weckruf, ein Weckruf dafür, dass wir uns mit ganzer Energie daranmachen, gemeinsam Deutschland resilienter zu machen, damit wir unser Land für den erfolgreichen Umgang mit Krisen besser vorbereiten, damit wir Deutschland widerstandsfähiger machen. Ich möchte an dieser Stelle nochmals dafür werben, dass wir gemeinsam die Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“, die angeregt wurde, einsetzen. Denn es ist nicht nur die Coronapandemie, die uns vor Herausforderungen stellt. Nach dieser Naturkatastrophe schauen wir mit ganz anderen Augen auf den Katastrophenschutz, darauf, wie der Bevölkerungsschutz aufgestellt ist, und darauf, ob das, was wir als kritische Infrastruktur bezeichnen, ausreichend geschützt ist. (Andreas Schwarz) Wir brauchen in Deutschland daher eine neue Warnkommunikation, und zwar über die klassische Feuerwehrsirene und die Warn-App NINA hinaus. Denken Sie beispielsweise daran, dass in den Hochwasserregionen das Mobilfunknetz ausgefallen ist, weil dort auch die Stromversorgung weggebrochen ist. Internet und Fernsehen funktionieren dann nicht mehr. Damit sind wichtige Kanäle weggefallen, um die Bevölkerung mit Warnhinweisen zu erreichen. Wir brauchen also neue Konzepte, die uns bestmöglich auf solche Fälle vorbereiten. Oder denken Sie daran, dass die Warnmeldungen der Wetterdienste rechtzeitig weitergeleitet und auch ernst genommen werden müssen. Das alles sind Fragen, die wir auch hier in Baden-Württemberg nochmals ganz genau in den Blick nehmen müssen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Ich möchte daher schon heute ankündigen, dass wir das Katastrophenschutzgesetz des Landes grundlegend überarbeiten werden. Wir werden die Organisation des Bevölkerungsschutzes mit Blick auf Material, Ausrüstung und Geräte besser aufstellen. Nicht zuletzt – da das auch Ehrenamtliche sind, die sich dort engagieren; die bringen sich teilweise bei ihren Einsätzen selbst in Gefahr – ist es unsere Aufgabe, gerade die Ehrenamtlichen optimal auf ihre Einsätze vorzubereiten. Das werden wir im neuen Katastrophenschutzgesetz des Landes sicherstellen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Häufung dieser Starkregenereignisse ist kein Zufall. Wir werden morgen über die Sanierung der Oper sprechen, deren Dach vor wenigen Wochen vom Sturm zerstört und vom Gebäude herabgeweht wurde. Sie wissen, dass auch in Stuttgart das Wasser sehr hoch stand, dass Unterführungen überflutet worden sind. Die freiwillige Feuerwehr in meiner Heimatstadt hatte allein in den letzten Tagen 200 Unwettereinsätze abzuarbeiten. Dieselbe Wetterlage, die diese katastrophalen Fluten im Rheinland hervorgebracht hat, hat dazu geführt, dass beispielsweise in Lörrach der Notstand ausgerufen werden musste, dass in Bayern und in Österreich Hochwasseralarm herrschte. Ich finde auch, der Begriff „Jahrhunderthochwasser“ ist längst irreführend. Wir wissen nicht, wo und wann das nächste Starkregenereignis kommt, wo die nächste Flut auftritt. Doch wir können uns leider sehr, sehr sicher sein, dass es irgendwo und irgendwann im Land in den nächsten Jahren erneut zu solchen Ereignissen kommt. Der menschengemachte Klimawandel erhöht das Risiko für solche Katastrophen außerordentlich. Darauf müssen wir uns einstellen. Unsere Aufgabe ist es, dafür Vorsorge zu leisten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir erleben eine Häufung von Starkregenereignissen. Gleichzeitig – denken Sie beispielsweise an Nordamerika, an Kanada in den letzten Jahren – erleben wir auch eine Häufung von Hitzeperioden. Hinter beidem steckt der gleiche Mechanismus. Der Jetstream verliert an Kraft; deswegen bleiben Hochund Tiefdruckgebiete und mit ihnen eben Hitze und Dürre, eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 Niederschläge und Unwetterlagen länger an einer Stelle. Sie wissen es ja: Wärmere Luft speichert mehr Wasser. Das wird dann als stärkerer Niederschlag wieder abgegeben. Also, ganz klar: Die Klimakrise ist längst da. Darauf müssen wir reagieren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie auf der Regierungsbank) Auf lange Sicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist daher der Klimaschutz das wirksamste Gegenmittel. Wir wissen spätestens seit dem Jahr 2006, dass Klimaschutz sich auch finanziell rechnet. Jeder Euro, den wir jetzt für den Klimaschutz in die Hand nehmen, spart uns 5 €, die in Zukunft für Anpassungsmaßnahmen anfallen würden. Natürlich reden wir hier von längeren Zeiträumen. Die Maßnahmen, die wir jetzt ergreifen, um auf den 1,5-Grad-Pfad zu kommen, werden erst in einigen Jahren sichtbare Wirkung entfalten. (Abg. Ruben Rupp AfD: Oh ja!) Trotzdem sind sie gerade jetzt notwendig. Denn auf lange Sicht sind solche Maßnahmen viel wirkungsvoller als alle Klimaanpassungsmaßnahmen, und sie kosten wesentlich weniger Geld als die Katastrophen- und Wiederaufbauhilfen. Deswegen ist es richtig, jetzt in den Klimaschutz zu investieren, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Gabriele Rolland SPD) Der Klimaschutz für morgen entbindet uns aber nicht davon, heute alles dafür zu tun, die Folgen der Extremwetterereignisse abzumildern. Diesen Weg sind wir seit 2011 gegangen. Mit der Zweckbindung des Wasserentnahmeentgelts für den Hochwasserschutz ist es uns gelungen, hier gut voranzukommen, ein umfangreiches Investitionsprogramm aufzulegen. Ich sage es ganz klar: Zum Hochwasserschutz gehört auch der Schutz der Gewässerrandstreifen; dazu gehört es, den Flüssen Platz zurückzugeben; dazu gehört auch die Ausweisung von Retentionsflächen, also geplanten Überschwemmungsgebieten, in denen sich Hochwasser sammeln kann, ohne Schäden anzurichten. Jährlich investieren wir 80 Millionen € in Rückhaltebecken und Dämme für die großen Flüsse. Das ist dreimal so viel wie im Jahr 2011. Das zahlt sich aus, das sind wichtige Vorsorgemaßnahmen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Dabei ist klar: Hochwasserschutz ist eine Aufgabe, die uns überall im Land betrifft. Den Städten und Gemeinden kommt hier eine ganz besondere Rolle zu – bei der Ausweisung von neuen Flächen in den Flächennutzungsplänen und dabei, Städte so umzubauen, dass sie viel Wasser schnell aufnehmen können wie ein Schwamm und durch Begrünung, durch städtebauliche Maßnahmen, durch mehr grüne Infrastruktur in Hitzeperioden kühl bleiben. Ich glaube, da haben wir alle noch eine riesige Aufgabe vor uns. (Beifall bei den Grünen) Ich habe davon gesprochen, dass es uns gemeinsam und in großer Solidarität gelingen kann, Deutschland resilienter, wi- (Andreas Schwarz) derstandsfähiger und stärker gegen Krisen und Katastrophen zu machen. Aber ich habe schon eine Bitte an uns alle. Wir Menschen neigen manchmal dazu, Dinge einfach zu verdrängen. Deswegen habe ich die Bitte an uns alle: So schrecklich die Bilder der Zerstörung aus den betroffenen Regionen sind – schieben wir diese nicht einfach beiseite, wenn der Schutt weggeräumt und der Wiederaufbau angelaufen sind. Lassen Sie uns bitte die Bilder nicht einfach wegschieben – vor allem dann nicht, wenn wir gemeinsam entscheiden, wie wichtig uns Investitionen in den Hochwasserschutz sind, wie wichtig uns Investitionen in den Katastrophenschutz sind und wie wichtig uns der Klimaschutz ist. Denn jetzt geht es um beides: um die Anpassung an die Klimakrise, die ja heute schon da ist, und darum, zu verhindern, dass sie morgen mit voller Wucht zuschlägt. Packen wir es gemeinsam an! Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Gernot Gruber SPD)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Miller. Es ist die erste Rede unseres Kollegen Miller.
Matthias Miller CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir eine große Ehre, heute zu dem hochaktuellen und sehr wichtigen Thema hier sprechen zu dürfen. Zuallererst möchten wir allen Betroffenen in den Überschwemmungsgebieten unser aufrichtiges Mitgefühl aussprechen. Wir sind in Gedanken bei den Familien, die ihre Angehörigen in den reißenden Fluten verloren haben, bei den Rettungskräften, die ihren mutigen Einsatz mit dem Leben bezahlen mussten, und bei allen Betroffenen der Flut, die innerhalb weniger Stunden ihr gesamtes Hab und Gut verloren haben. Wir sehen Schicksale, die einen nicht kaltlassen können und die tief betroffen machen. In dieser schweren Not macht der Zusammenhalt in der Gesellschaft, der in so vielen Interviews und Radiobeiträgen zum Ausdruck gebracht wird und den wir in der Zusammenarbeit so vieler sehen, Mut und Hoffnung. Großer Dank und große Anerkennung gelten allen haupt- und ehrenamtlichen Rettungskräften, die von einer Sekunde auf die andere alles haben stehen und liegen lassen, die sich auch aus Baden-Württemberg auf den Weg gemacht haben in die Überschwemmungsgebiete, in einen lebensbedrohlichen Einsatz, und die nun Tag und Nacht die zerstörten Häuser durchkämmen und bei Aufräumarbeiten sowie beim Wiederaufbau tatkräftig unterstützen. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD) Es ist ein wichtiges Zeichen der Solidarität, dass unsere Einsatzkräfte unmittelbar nach Bekanntwerden des Ausmaßes der Verwüstung in die Überschwemmungsgebiete entsandt wurden. Wir können dankbar und auch stolz sein, wie zielgerichtet und wie schnell unser Innenminister Thomas Strobl Rettungshubschrauber und Rettungskräfte in die Überschwemmungsgebiete geschickt hat. So konnten unsere Rettungskräfperiode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 te dort schon in einem sehr frühen Stadium helfen und Leben retten. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Dadurch haben wir wieder einmal bewiesen: Baden-Württemberg hilft seinen Nachbarn in der Not. Die Debatte, die wir heute Vormittag führen, beschäftigt viele: „Starkregen, Sturzfluten, Hochwasser – wie gut ist Baden-Württemberg wirklich auf Unwetterlagen vorbereitet?“ Man muss diese Fragestellung aus zwei Blickwinkeln betrachten. Was haben wir bereits alles getan? Worauf müssen wir vielleicht noch ein verstärktes Augenmerk legen, und wo müssen wir noch besser werden? Der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz hat in Baden-Württemberg seit jeher eine herausgehobene Stellung. Das Land beobachtet schon seit vielen Jahren die zunehmende Zahl von Unwettern und heftigen Starkregenereignissen. Unwetter und Starkregen finden statt. In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz – das muss man sich einmal vor Augen führen – gab es Gebiete, in denen innerhalb von drei Tagen stündlich mehr als 150 l Regen pro Quadratmeter gefallen sind. Diese schier unvorstellbare Menge Wasser hat zerstörerisches Potenzial, auch in der Ebene, besonders aber in hügeligem Gelände. Gerade hier in Baden-Württemberg, in der bergigen Landschaft, können solche Starkregen häufig zu Sturzfluten führen. Solche Sturzfluten haben eine enorme Kraft und können große Mengen von Treibgut, Holz und Geröll mit sich reißen. Dadurch werden Abflüsse verstopft, Wasser staut sich auf, und all das führt schließlich zu dramatischen Überflutungen und zu schweren Schäden an Gebäuden und der öffentlichen Infrastruktur. Auch in Baden-Württemberg haben wir die Kraft von Unwettern bereits erlebt: im Jahr 2016 in der Gemeinde Braunsbach und jetzt, vor wenigen Wochen, hier in Stuttgart und auch in anderen Gemeinden rund um Stuttgart, so auch in Waldenbuch. Wir sind uns dieser Gefahren bewusst. Deswegen gibt es in Baden-Württemberg schon seit Jahren verschiedene Instrumente, um präventiv und zielgerichtet die Auswirkungen von Starkregen und Hochwasser abzumildern. Die Frauen und Männer im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in unserem Land sind auf Hochwasser und Sturzfluten vorbereitet. Wir sprechen nicht nur nach solchen furchtbaren Ereignissen über diese Themen, sondern wir handeln bereits seit vielen Jahren. Wir unterstützen – das gehört ganz besonders hinzu – in Baden-Württemberg mit voller Überzeugung unsere Bevölkerungs- und Katastrophenschützer. (Beifall bei der CDU, den Grünen und des Abg. Ger- not Gruber SPD) Erst vor wenigen Tagen hat Staatssekretär Wilfried Klenk elf neue Gerätewagen an die Wasserrettung, an die DLRG übergeben. Letzten Dienstag fand die Verleihung des Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichens durch Innenminister Thomas Strobl statt. Einige Kollegen sehe ich, die dabei gleichfalls anwesend waren. In einer sehr wertschätzenden Atmosphäre haben wir unsere Anerkennung gegenüber unseren Einsatzkräften gezeigt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) (Matthias Miller) Unsere Einsatzkräfte haben die höchste Anerkennung und auch die beste Ausrüstung verdient. Wir haben viel getan, und wir tun auch viel. Aber eines ist auch ganz klar: Unwetterereignisse und Hochwasser in Baden-Württemberg werden auch in der Zukunft stattfinden, und sie werden durch den Klimawandel zunehmen. Es ist daher wichtig und wird immer wichtiger werden, die Menschen frühzeitig in der Breite vor solchen Unwetterereignissen warnen zu können. Hier werden die vielleicht schon etwas angestaubten guten alten Sirenen wieder eine wichtige Aufgabe übernehmen. In diesem Zusammenhang möchte ich klar sagen: Es geht hier nicht um einen Kriegsfall, sondern es geht darum, Menschen zu warnen, Menschen zu schützen und konkret Leben zu retten. Wir müssen uns bewusst sein: Auch in einem Hochtechnologieland wie Baden-Württemberg sind wir nicht davor gefeit, dass wir von einem Katastrophenfall heimgesucht werden und unsere Technik ausfällt. Katastrophen finden nicht nur im Fernsehen statt, sondern ganz konkret und real bei uns. Gerade dann brauchen wir Sirenen, die überall in der Fläche präsent sein müssen und die wir überall hören können müssen – bei Tag und bei Nacht. Es gibt natürlich auch mobile Sirenen. Ich habe hier einmal eine mitgebracht. (Der Redner hält sein Smartphone hoch.) Wir haben es auch vorher schon ein paarmal gehört. Über die kostenlose Warn-App NINA können wir gewarnt werden. In Deutschland haben bislang allerdings nur neun Millionen Menschen diese App heruntergeladen. Daran sehen wir: Es gibt auf jeden Fall noch Potenzial; es ist noch Luft nach oben. (Zuruf von der FDP/DVP) Die Ereignisse der vergangenen Tage haben uns alle wachgerüttelt und haben aufgezeigt, dass wir mit mehr Sensibilität im Bereich von Hochwassergefahren vorgehen müssen. Denn niemand kann sicher voraussagen, welcher Bach oder welcher Fluss sich in welche Flut entwickelt und wo genau, konkret Hochwasser entstehen können. Gestatten Sie mir nur eine kurze Bemerkung zu der teilweise sehr deutlichen Manöverkritik, die man jetzt in den Medien wahrnehmen kann, und zu der Frage, ob rechtzeitig gewarnt worden ist oder nicht. Es ist doch selbstverständlich – das machen unsere Einsatzkräfte ohnehin immer –, dass man sich nach Einsätzen fragt: Was ist gut gelaufen? Was ist weniger gut gelaufen? Was müssen wir vielleicht besser machen? Und welche Konsequenzen müssen wir aus den Einsätzen ziehen? Aber es ist jetzt, während die Bergungsarbeiten noch laufen, nicht der richtige Zeitpunkt, diese Fragen zu stellen. Es ist auch jetzt nicht der richtige Zeitpunkt, den Föderalismus im Bevölkerungsschutz insgesamt infrage zu stellen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Bernd Gögel AfD) Der Bevölkerungsschutz – das möchte ich ganz klar sagen – ist beim Land und bei den Kommunen sehr gut aufgehoben. (Beifall bei der CDU) eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 Es ist jetzt an der Zeit, die Ärmel hochzukrempeln, eine Schaufel in die Hand zu nehmen und anzupacken. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Muhterem Aras
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Weinmann.
Nico Weinmann FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Entsetzen, die Sprachlosigkeit und der Schock weichen der Trauer und vielleicht der Dankbarkeit sowie hoffentlich einem zupackenden Optimismus und der Zuversicht und der aus Sicht der Betroffenen menschlich nur allzu verständlichen Frage: Hätte das Schlimmste nicht vielleicht verhindert werden können? Wir sind mit unseren Gedanken bei den Opfern und deren Angehörigen und Familien. Das Mitgefühl und unsere Solidarität gelten den vielen, die vieles verloren, und den vielen, die alles verloren haben. Der Tod und Verwüstung bringenden Welle aus Wasser, Schlamm und Geröll folgte eine bewundernswerte Welle der Selbstlosigkeit, der Hilfsbereitschaft und des Gemeinsinns. Insoweit gilt mein und unser besonderer Dank all denjenigen, die sich im Haupt- und im Ehrenamt so selbstlos eingebracht haben und dazu beitragen, dass die betroffenen Gebiete schnellstmöglich wieder auferstehen können. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen, der CDU und der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, was jetzt benötigt wird, sind nicht neunmalkluge, besserwisserische Aussagen, sind nicht Menschen, die die Katastrophe instrumentalisieren. Vielmehr sind Empathie, verlässliche Zuversicht sowie schnelle und unbürokratische Hilfen gefragt. Aber klar, es wird eine Aufarbeitung notwendig sein, allein schon um sicherzustellen, dass wir aus dieser Katastrophe die richtigen Lehren ziehen. Aber nach meiner, nach unserer Überzeugung gibt es heute bereits drei wesentliche Erkenntnisse, die wir mitnehmen können. Erste Erkenntnis: Den Katastrophenschutz wertzuschätzen heißt, den Katastrophenschutz zu stärken. Das fängt mit einer attraktiven, zuverlässigen und verlässlichen Ausstattung an, und da ist in Baden-Württemberg – gerade auch vor dem Hintergrund der traurigen Katastrophe in Braunsbach – etliches passiert. Aber die Resilienz einer Gesellschaft entsteht durch die Freiheit ihrer Bürger, entsteht durch das Engagement aus Verantwortung für sich und für andere. Das Ehrenamt ist das Fundament unserer Zivilgesellschaft. Insofern müssen wir fortwährend prüfen und fragen, wie wir das Ehrenamt attraktiver machen können. Dazu gehört natürlich auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt, und dies gilt auch bezüglich der zeitlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Familie. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Wir müssen die ehrenamtlichen Strukturen stärken, wir müssen dieses positive Miteinander, diese Kameradschaft, die ge- (Nico Weinmann) rade im Katastrophenschutz so elementar und wesensimmanent sind, unterstützen, und wir müssen auch dafür sorgen, dass professionelle Unterstützung letztendlich in den Strukturen ankommt. Der zweite Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der Klimaschutz. Es ist nicht so, wie es Friedrich Hölderlin den Protagonisten seines Romans „Hyperion oder der Eremit in Griechenland“ sagen lässt: Was kümmert mich der Schiffbruch der Welt, ich weiß von nichts, als meiner seligen Insel. Wir dürfen den Blick nicht verschränken. Allerdings gibt es, glaube ich, keinen anderen Bereich, wo die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit so groß ist. Und statt eines undurchsichtigen Labyrinths aus Verboten, Grenzwerten und Ausstiegsszenarien, nicht selten verbunden mit einer gewissen moralischen Überheblichkeit, und statt eines verkrampften Festhaltens an Konzepten und Mitteln, die sich nachweislich für den Klimaschutz nicht bewährt haben, müssen wir Anreize setzen, um notwendige Veränderungen herbeizuführen. Ein klarer CO -Deckel mit weniger Bürokratie im Einzelnen oder auch ein effektiver und in weiteren Sektoren unterlegter Zertifikatehandel könnten dazu führen – oder führen dazu –, dass im Sinne eines besseren Umweltschutzes lohnenswerte Entscheidungen aus eigenem Antrieb erfolgen und damit auch von der Gesellschaft in ihrer Breite mitgetragen werden. Oder nehmen Sie technische Innovationen: Gefragt sind Technologieoffenheit, z. B. auch bei der Möglichkeit der CO -Speicherung, sowie, nicht nur im Zusammenhang mit Cleantech-Infrastruktur, eine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. (Beifall bei der FDP/DVP) Der dritte Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist tatsächlich, mit den Klimaveränderungen leben zu lernen. Ich möchte deutlich hervorheben, dass zu diesem Punkt in den Debatten häufig viel Kritik kommt und es schnell heißt, das wäre eine Kapitulation gegenüber den klimatischen Veränderungen. Ich möchte deutlich machen: Wir alle müssen – da sind wir uns, glaube ich, weitestgehend einig – unsere Anstrengungen zur Dekarbonisierung weiter voranbringen. Aber bei allen – auch größtmöglichen – Ansprüchen, ob in Baden-Württemberg oder in Deutschland, und selbst bei einer sofortigen Verordnung der Klimaneutralität – dies wäre aber utopisch –: Extremwetterlagen werden bleiben. Deswegen dürfen wir bei allen Anstrengungen, die wir hier vor Ort unternehmen müssen, auch die Klimadiplomatie nicht unterschätzen. 2 % der globalen CO -Emissionen werden von Deutschland emittiert. Das heißt, wir müssen allein schon mit Blick auf China, die USA, Russland, Indien oder Japan hier eine gemeinsame Lösung anstreben. (Abg. Anton Baron AfD: Ja, genau! Richtig!) Aber, in der Tat: Wir müssen auch vor Ort aktiv werden. Da gilt es beispielsweise die Schutzmaßnahmen in den Kommunen, beim Städtebau zu berücksichtigen. Das Thema Schwammstädte ist angesprochen worden als Beitrag gegen die Hitze. Gegen Dürre ist das auch ein hervorragendes Instrument. Denken Sie an Retentionsflächen, auch unterirdisch – auch da gibt es Möglichkeiten –, das Starkregenrisikomanagement – da haben im periode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 Land Baden-Württemberg die Erfahrungen aus Braunsbach einiges beigetragen –, eine entsprechende Gefährdungsanalyse – darüber konnten wir lesen – bis hin dazu, auch die Kanalisation entsprechend anzupassen. Aber wir müssen auch die Bevölkerung mitnehmen, wir müssen unser Warnsystem verbessern. Die Warn-App NINA ist angesprochen worden. Lediglich 10 % der Menschen haben Zugriff auf diese Warn-App bzw. nutzen diese. Das heißt, in diesem Bereich ist noch viel zu tun. Insofern appellieren wir eindringlich, die Möglichkeit des Cell Broadcasts – also die Möglichkeit, in einer entsprechenden Gebietszelle diejenigen, die über ein Smartphone verfügen, mit einer Push-SMS zu informieren, dass ein Gefährdungszustand da ist – in das Programm aufzunehmen und hier schnellstmöglich eine Lösung vorzusehen. Heute Morgen kam die Meldung, dass hier aus datenschutzrechtlicher Sicht keinerlei Bedenken bestehen, dass im Gegenteil dieses System sogar datenschutzfreundlich ist und relativ effektiv und schnell Sicherheit bieten kann. (Beifall bei der FDP/DVP) Ein klassisches, bewährtes Mittel sind in der Tat die Sirenen; auch das ist angesprochen worden. Unsere Heimatstadt Heilbronn, Herr Innenminister Strobl, hat bereits 1993 die Sirenenanlage in die kommunale Daseinsvorsorge übernommen. Die Feuerwehren warten diese Sirenen. Auch wenn beim letzten Warntag vor zwei Jahren die Ausfälle etwas größer waren: Es besteht die Möglichkeit, diese Sirenen schnellstmöglich wieder zu aktivieren. Auch das Thema Lautsprecherfahrten und das Thema Radio – es wurde schon angesprochen: WDR 2 hat während der Katastrophe nicht sein Nachtprogramm geändert, sondern ist kontinuierlich mit der Übertragung der Aufzeichnung fortgefahren – sind wichtig. Schlussendlich ist auch ein elementarer Punkt: Wir müssen die Menschen darauf vorbereiten, was tatsächlich zu tun ist, wenn sie eine Sirene, wenn sie ein Warnsignal hören. Das heißt, wir müssen beispielsweise die Broschüre „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe flächendeckend unter die Menschen bringen, damit sie auch wissen, wie sie sich im Falle einer Katastrophe verhalten müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist viel zu tun. Wir müssen die richtigen Lehren aus dieser Katastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ziehen. Das sind wir den Opfern, den Familien, den Angehörigen schuldig. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Goßner. Auch er hält heute seine erste Rede. (Widerspruch bei der AfD) – Nein. Okay. Aber es ist trotzdem nett, zuzuhören. (Vereinzelt Heiterkeit)
Hans-Jürgen Goßner AfD
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Betroffenheit und Trauer reagieren wir auf die Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Über 150 Menschen haben ihr Leben, viele mehr haben ihre Häuser, Hab und Gut verloren. Die Fluten hinterlassen Milliardenschäden. Unsere Gedanken sind bei den Opfern dieser Katastrophe. Baden-Württemberg ist grundsätzlich gut aufgestellt, was die unmittelbare Bewältigung auch von Hochwasserlagen betrifft. Ehrenamt und Katastrophenschutz sind im Bundesvergleich finanziell und personell in einem guten Zustand. Natürlich müssen die Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen dazu herangezogen werden, Verbesserungspotenziale zu erkennen. Vor allem aber darf es auf keinen Fall wieder so sein, dass, wie geschehen, eine Warnung des europäischen Hochwasserwarnsystems EFAS und des Deutschen Wetterdienstes vor einer extremen Flut fast völlig ohne Resonanz bleibt, auch und vor allem in den öffentlich-rechtlichen Medien. Der WDR spielte ja lieber Schlager aus der Konserve. Wesentlich weniger gut aufgestellt und geschult als die Ehrenamtlichen sind aber offenbar die Hauptamtlichen. Ich erinnere an das fast komplette Versagen der Systeme beim sogenannten Warntag im vergangenen Jahr. Trotz dreijähriger Vorbereitung endete der Warntag im Desaster. Offensichtlich waren die Behörden nicht in der Lage, den geplanten Probealarm auszulösen, weil die technische Infrastruktur überlastet war. Die Sirenen in den Kommunen sind ja alle abgebaut worden, und die modernen Nachfolger, die Apps, haben total versagt. Übrigens: Die Neuauflage des Warntags im September dieses Jahres findet erst gar nicht statt. Die Blamage wäre dann wohl doch zu groß. Hier sehen wir ein gutes Stück Arbeit für Ihr Ministerium, Herr Strobl, auch und nicht zuletzt in der Digitalisierung. Wir halten die Wiedererrichtung einer Sireneninfrastruktur in Baden-Württemberg als Warnmittel mit Weckeffekt für unverzichtbar, (Beifall bei Abgeordneten der AfD) nicht nur wegen der zu erwartenden Häufung von Hochwasserereignissen, sondern beispielsweise auch für den Fall von Amoklagen, Bränden oder Chemieunglücken. Wenn die Sirenen heulen, werden nahezu 100 % der Bevölkerung augenblicklich erreicht. Diese Abdeckung erreicht kein anderes Warnmittel, auch nicht die Cell-Broadcast-Technik. Für besonders gefährdete Kommunen oder Objekte sind weiter gehende Maßnahmen denkbar. Ich erinnere nur an die Beinahekatastrophe im Dußlinger Tunnel, der vor Kurzem völlig überflutet wurde – hier fragen wir uns, warum dieser Tunnel nicht gesperrt wurde –, obwohl das Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Reutlingen diesen Tunnel nach seiner Ertüchtigung im letzten Jahr ständig überwacht. Auch die Kommunalpolitik ist gefordert. Eine der Ursachen urbanen Hochwassers ist der vernachlässigte Ausbau von Kanalisation, Rückhaltebecken und Kläranlagen. Jahrzehnte alte, teils marode Abwassersysteme, gebaut für dünn besiedelte Regionen, sind überfordert, Regenmengen abzuführen, die eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 auf mittlerweile gewachsene Städte treffen. Starkregen können mit den so bemessenen Einrichtungen nicht bewältigt werden. Das Positionspapier „Hochwasservorsorge und Hochwasserrisikomanagement“ des Deutschen Städtetags aus dem Jahr 2015 zeigt auf, welche Maßnahmen erforderlich wären. Allerdings kostet das Geld, viel Geld – Geld, das die Kommunen nicht haben oder das lieber für Denkmäler für ihre Bürgermeister ausgegeben wird, statt es im Boden zu vergraben. Investitionen des Landes und der Kommunen in die kommunale Abwasserinfrastruktur sind ebenso notwendig wie Generalentwässerungspläne und Überflutungsnachweise für Kommunen. Was aber in keiner Weise hilfreich ist, ist die Instrumentalisierung der Katastrophe und ihrer Opfer für Weltverbesserungsutopien unter dem Deckmantel des Klimawandels, (Beifall bei der AfD) der inzwischen für alles herhalten muss. Von Göring-Eckardt über Laschet bis zu Seehofer und – hier im Land – von Herrn Stoch über Herrn Schwarz bis zu Herrn Miller wissen es offenbar alle besser als die Fachleute. Diplom-Meteorologe Andreas Friedrich vom Deutschen Wetterdienst sagte: Ein solches regionales Unwetter ist ein Einzelereignis, das ist Wetter. Die Behauptung, der Klimawandel ist schuld, ist so nicht haltbar. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf von den Grünen: So ein- fach kann man es sich auch machen! – Gegenruf des
Anton Baron AfD
Ja, ja, die Klimaretter! – Weitere Zurufe)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Strobl das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der SPD-Fraktion ausdrücklich dankbar, dass sie in dieser Aktuellen Debatte den Landtag mit diesem aktuellen Thema befasst. Ich möchte allen Rednern sagen: Dass Sie nicht der Versuchung erlegen sind, diese schlimmen Ereignisse für bestimmte Zwecke zu nutzen, sondern eigentlich alle pietätvoll, mitfühlend, sensibel und der Sache dienlich gesprochen haben, fand ich sehr, sehr gut. Das unterscheidet sich von manchen Debatten, die in dieser Republik zu diesem Thema anderswo geführt werden. Dafür will ich dem Landtag von Baden-Württemberg meinen Respekt zum Ausdruck bringen. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD und der FDP/DVP) So großes Leid, so viel unvorstellbare Verzweiflung, so viel Not, so viel Trauer um eine dreistellige Zahl von Toten und auch noch so viel aktuelle Sorge und Verzweiflung über vermisste Personen, die man noch nicht gefunden hat, hat unser Land selten erlebt. (Minister Thomas Strobl) Braunsbach – es ist viel kleiner – ist mir noch gut in Erinnerung – ich war gerade einmal zwei oder drei Wochen im Amt des Innenministers –: ein Ort, der durch ein Unwetter völlig zerstört wurde. (Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) Gott sei Dank gab es keine Toten. Ich hatte vor Kurzem mit dem Ministerpräsidenten darüber gesprochen und gesagt: „Herr Ministerpräsident, nächstes Jahr können wir nach Braunsbach fahren, die Wiederaufbauarbeiten sind dann im Grunde genommen abgeschlossen.“ So lange dauert das. Knapp 50 Millionen € hat das Land Baden-Württemberg nach Braunsbach gegeben. Diese Bilder werde ich nicht vergessen. Aber, verehrte Damen und Herren, nach sechs Jahren sieht es in Braunsbach besser aus, als es vor 2016 ausgesehen hat. (Zuruf: Stimmt!) Aber es gab bei diesen Unwettern noch etwas anderes. Daran musste ich gestern Abend denken, als aus Ahrweiler in Rheinland-Pfalz vermeldet wurde, dass eine junge Feuerwehrangehörige infolge ihrer lebensgefährlichen Verletzungen verstarb. Infolge dieser Unwetter gibt es fünf Tote aus der Feuerwehr. Da ist es mir wieder vor Augen gekommen, dass es im Jahr 2016 nicht nur Braunsbach gab, sondern auch den Fall, dass ein ehrenamtlicher Feuerwehrmann, der in einer Unterführung eine Person retten wollte, das Gully hinuntergezogen wurde. Die Kameraden hatten ihn am Seil, und sie konnten ihn nicht halten. Die verweinten Augen dieser Kameraden, die ich am nächsten Tag besucht habe, werde ich mein Leben lang nicht vergessen, und die Besuche bei der Witwe des Kameraden auch nicht. Damit will ich Ihnen sagen: Das ist ein Ereignis, das diese Republik lange beschäftigen wird, über Jahre durch den Wiederaufbau, der sehr viel Geld kosten wird; aber die Narben, die in die Seelen der Menschen geschlagen worden sind, werden noch sehr viel länger da sein. Deswegen, Herr Fraktionsvorsitzender Stoch, ist es heute auch so wichtig, dass sich der Landtag von Baden-Württemberg mit diesem Thema beschäftigt: wegen der so vielen verzweifelten Menschen, wegen der Schwester, des Bruders, der Eltern, des Freundes dieser Feuerwehrkameradin, die gestern zu Tode gekommen ist. Es ist wichtig, dass sie aus dem Landtag von Baden-Württemberg das Zeichen erhalten: Ihr seid in Rheinland-Pfalz, in Nordrhein-Westfalen nicht allein. Wir im Württemberger sind bei euch: mit unseren Gedanken, mit unseren Worten und – freilich – auch mit unseren Taten. Wo wir unterstützen können, unterstützen wir. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP und der AfD) So ist es selbstverständlich, dass wir in Baden-Württemberg unverzüglich den insbesondere aus unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz geäußerten Bitten nachgekommen sind und unmittelbar starke Kräfte des Bevölkerungsschutzes und der Polizei in die Katastrophengebiete entsandt haben. Ich habe auch sogleich mit den beiden Kollegen, Herbert Reul in Nordrhein-Westfalen und dem Innenminister von Rheinland-Pfalz, Roger Lewentz, persönlich telefoniert. periode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 Wir hatten bzw. haben über 1 000 Kräfte aus ganz Baden-Württemberg – ungefähr 1 000 aus dem Bereich des Bevölkerungsschutzes und ungefähr 200 Polizistinnen und Polizisten – im Einsatz. Am vergangenen Samstag war ich selbst beim Kräftesammelplatz der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal und habe mir erstens ein Bild davon gemacht, wie gut die Organisation bei der Verlegung der Kräfte ist. Zweitens wollte ich mir ein Bild machen, wie die Stimmung unter den Einsatzkräften ist. Der Landtag war durch den Vorsitzenden des Innenausschusses, Ulli Hockenberger, dankenswerterweise vertreten. Ich habe mich sehr über die gute Motivation, die es dort gibt, gefreut. Sie müssen wissen: Das sind überwiegend ehrenamtlich tätige Menschen. Die sitzen gerade noch beim Frühstück mit ihrer Familie zusammen, und um 12 Uhr mittags sitzen sie auf dem KTW und fahren in den Einsatz. Eine Frau hat mir erzählt, sie lag noch im Bett, als sie alarmiert wurde. Einer hat mir gesagt, er sei zwar fix und fertig, da er schon im Einsatz gewesen sei, aber er gehe ein zweites Mal. Er sagte: Dieses Elend ist so schlimm, da muss man einfach helfen. Die Berichte, die mir gestern vor allem der Kollege Lewentz dazu gegeben hat, wie es im Augenblick in Rheinland-Pfalz aussieht, machen deutlich: Da werden wir uns darauf einstellen, dass wir noch lange Hilfe leisten werden. Gott sei Dank können wir das in Baden-Württemberg mit großem Einsatz tun. Trotzdem können wir einen sogenannten Grundschutz, der notwendig ist, um unsere eigene Bevölkerung zu schützen, aufrechterhalten. Der Titel der Aktuellen Debatte stellt die Frage: Wie gut ist Baden-Württemberg vorbereitet? Es ist eine Tatsache, dass wir mit über 1 000 Einsatzkräften sofort und wirklich signifikant und zielgerichtet gerade in Rheinland-Pfalz haben unterstützen können. Es ist beispielsweise sofort ein Hubschrauber, ausgerüstet mit einer Seilwinde, mit Höhenluftkräften der Berufsfeuerwehr Stuttgart losgeflogen, der bald darauf 37 Personen gerettet hatte. So könnte ich Ihnen viele, viele konkrete Beispiele benennen, wo Hilfeleistung aus Baden-Württemberg auch wirklich angekommen ist. Das zeigt, dass wir gut aufgestellt sind. Das lässt sich in drei Punkten darstellen. Erstens und zuvorderst haben wir über das ganze Land verteilt wirklich starke Kräfte, die kurzfristig operativ tätig werden können und die dort helfen, wo Hilfe benötigt wird. Deren Ausrüstung wird im Übrigen vor allem aus Landes- und Bundesmitteln beschafft. Wie von Abg. Miller bereits erwähnt worden ist, hat Herr Staatssekretär Klenk gerade vor wenigen Tagen – noch vor der Katastrophe – elf Gerätewagen im Zusammenhang mit der Wasserrettung übergeben. Wenn Sie die Bilder von der Strömung usw. aus dem Fernsehen vor Ihrem Auge Revue passieren lassen, wissen Sie, dass die Wasserrettung in einem solchen Katastrophenfall eine entscheidende Rolle spielt. Das haben wir aber nicht nach der Katastrophe, sondern wenige Tage zuvor gemacht. Daran können Sie erkennen, wie wichtig es ist, dass wir das auf einer langen Linie sehen und unsere Katastrophenschutzeinheiten immer auch beständig mit modernem Gerät ausrüsten. (Minister Thomas Strobl) Zweitens haben wir einen Überbau, der die nötige Koordination der Hilfeleistungen übernimmt. Wir alle wissen: Bei derart weitläufigen und unübersichtlichen Schadenslagen sind geordnete Strukturen zwingend. Erst diese ermöglichen eine wirksame und effiziente Einsatzsteuerung in schwierigen Einsatzlagen. Auch das haben wir in Braunsbach erlebt: Wir brauchen für einen schnellen und wirkungsvollen Einsatz klare und vorgeplante Strukturen. Wir müssen das auch immer wieder üben. Ich weiß, manchen hängt es zum Hals heraus, dass ich immer wieder vom Üben spreche. Aber diese Übungen, in die wir vielleicht in Zukunft in noch stärkerem Maß auch die Bevölkerung einbeziehen müssen, um die Selbstorganisations- und Selbsthilfekräfte der Menschen etwas zu stärken, sind einfach wichtig, damit es im Ernstfall funktioniert. Selbstverständlich haben wir im Innenministerium sofort den Verwaltungsstab hochgefahren, und zwar um 12 Uhr mittags, der seither 24 Stunden am Tag, rund um die Uhr, ansprechbar ist. Das gilt für die Stabsstrukturen in den Regierungspräsidien und dergleichen ebenso. Wichtig sind klare Strukturen und Mechanismen auch bei der Warnung der Bevölkerung. Wir werden uns anschauen, wie wir das in Zukunft noch einmal präzisieren, schneller machen und optimieren können. Drittens: Wir haben auf allen Ebenen Menschen, die konstruktiv mitmachen und da zupacken, wo sie gebraucht werden. Es ist wirklich sehr schön, dass die Hilfsbereitschaft der Menschen in einer solch katastrophalen Notlage sehr, sehr hoch ist. Ich bin im Übrigen dankbar – das Beamtenbashing ist ja wohlfeil allenthalben –, dass wir auch bei den Verwaltungen, bei der Polizei, bei den Feuerwehren, in den Regierungspräsidien, in den Landratsämtern, bei den Hilfsorganisationen, wirklich hoch engagierte und hoch motivierte Menschen haben, die dann, wenn eine solche Lage eintritt, eine erstklassige Arbeit leisten – grenzüberschreitend, kommunal –, im Land, im Bund, die Ehrenamtlichen und die Hauptamtlichen. Ein Rädchen greift da in das andere. (Beifall bei Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Haag zu? Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Nein, ich würde das gern im Zusammenhang zu Ende führen, Frau Präsidentin. Deswegen möchte ich festhalten, dass wir gut vorbereitet sind und deswegen auch tatkräftige Hilfe leisten konnten. Für gestern Abend hatte ich eine Sondersitzung der Innenministerkonferenz einberufen. Ich möchte das Parlament darüber informieren, dass sich die 16 Innenminister der Länder und der Bundesinnenminister – nach den Berichten insbesondere der Kollegen Roger Lewentz aus Rheinland-Pfalz und Herbert Reul aus Nordrhein-Westfalen – über drei Punkte einig sind. Erstens: Wir haben in Deutschland im Bevölkerungsschutz eine richtige, wirksame und erfolgreiche Struktur. Es soll und eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 wird in Zukunft so bleiben, dass die Länder und die Kommunen für den Katastrophenschutz zuständig sind. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Der Bund unterstützt, aber er entscheidet nicht. Das ist auch meine volle Überzeugung. Eine entscheidende Säule im Bevölkerungsschutz ist natürlich die Feuerwehr. Es gibt 112 000 Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner in Baden-Württemberg. Die Feuerwehr – das wissen Sie – ist eine kommunale Angelegenheit. Deswegen und aus vielen anderen Gründen, auch aufgrund der örtlichen Vertrautheit in einer solchen Katastrophe, ist es richtig, dass die Einsatzführung beim Land oder auf kommunaler Ebene erfolgt. Wir delegieren die Aufgabe ja auch häufig, nehmen das aber auch wieder zu uns, wenn eine Gemeinde oder ein Landkreis überfordert ist. Hier ist es richtig aufgehoben. Der Bund unterstützt. Er soll und darf in Zukunft mehr unterstützen; die Führung und die Kompetenz bleiben aber beim Land und bei den Gemeinden. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Das ist nicht nur die Auffassung der 16 Innenminister – parteiübergreifend –, sondern das ist auch die Auffassung des Bundesinnenministers, und es ist, wie ich gehört habe, auch die Auffassung der Bundeskanzlerin. Das wird heute Vormittag, wenn ich richtig informiert bin, im Bundeskabinett noch einmal so bekräftigt bzw. beschlossen. Zweitens: Natürlich können wir nach einem solchen Ereignis nicht sagen: „Alles ist wunderbar und in Ordnung.“ Ich hoffe, dass wir in die Optimierung des Katastrophenschutzes in der Bundesrepublik Deutschland, mit der wir uns seit Langem beschäftigen – ich habe das auch bereits auf der letzten Innenministerkonferenz zu einem großen Thema gemacht –, noch einmal etwas mehr Dynamik bekommen. Insbesondere für länderübergreifende Großschadenslagen ist eine Optimierung möglich. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass das BBK zu einer nationalen, zentralen Koordinierungsstelle wird – freilich ohne eine Kompetenzverschiebung zum Bund; vielmehr muss das eine Kooperation zwischen den Ländern und dem Bund werden. Und am besten führen dann Kommunen, Länder, Bund und Hilfsorganisationen das BBK gemeinsam und bauen es im Sinne einer solchen kooperativen Führung gemeinsam aus. Drittens: Bei den Warnungen, bei den Warnsystemen für die Bevölkerung brauchen wir mehr Präzision und Schnelligkeit. Da spielt die Digitalisierung eine wichtige Rolle. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen nach wie vor auch das Digitale. Herr Abg. Miller hat zu Recht auf die Sirenen hingewiesen. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Du meinst das Analoge!) – Ja, Entschuldigung. Das Digitale spielt zunehmend eine wichtige Rolle, aber wir brauchen auch das Analoge – (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) (Minister Thomas Strobl) Entschuldigung, wenn ich mich versprochen habe –, beispielsweise die Sirene oder den Lautsprecher an dem Lautsprecherwagen im Ort. Auch das wird in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Im Grunde brauchen wir einen wirksamen Mix, in dem wir das Digitale ausbauen. Die Sirene in der Hosentasche ist schon sehr wichtig – jedenfalls in der Phase, in der die Stromversorgung und der Mobilfunk noch funktionieren –, weil sie nicht nur alarmiert, sondern auch Hinweise gibt, was zu tun ist. Das ist ein Gewinn gegenüber der klassischen Sirene. Die klassische Sirene hat aber auch ihre Vorteile. Das liegt auf der Hand. Abschließend will ich noch ein Weiteres hinzufügen. Auch deswegen, Herr Fraktionsvorsitzender Stoch, ist diese Debatte wichtig: Sie haben sinngemäß gesagt: „Wir können diese Sirenen gut brauchen. Früher hatten wir die Sirenen, weil uns möglicherweise der Krieg hätte erklärt werden können.“ Und dann haben Sie sinngemäß mit einem Augenzwinkern gesagt: „Und jetzt hat uns das Wetter den Krieg erklärt.“ Ja, das wird nicht die letzte Unwetterkatastrophe gewesen sein. Ich habe aber, als Sie das gesagt haben – wenn ein Sozialdemokrat dieses Wort in den Mund nimmt, darf ich das auch tun –, auch noch an anderes gedacht: Cybercrime, Cybersabotage, Cyberspionage, ja auch Cyberwar, wo uns mit zunehmender Digitalisierung eine große Achillesferse entsteht und ich mir schon Sorgen darüber mache: Wie lange halten wir es in einer großflächigen katastrophalen Lage eigentlich ohne Strom, ohne Internet, ohne Mobilfunkversorgung aus? Das sind Fragen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Tatsächlich gibt es Menschen, die uns auf diese Art und Weise den Krieg erklären. Und im Unterschied zum Ostblock brauchen diese Menschen, die uns den Krieg erklären, nicht mehr Zehntausende oder Hunderttausende von Soldaten, sondern es reichen im Zweifel 100 IT-Spezialisten aus, um einen Cyberwar, diesen Krieg, gegen uns zu führen. Auch dagegen müssen wir uns in Europa – wenn ich Europa sage, meine ich immer gerade uns hier in Baden-Württemberg – resilient machen, und wir müssen uns auch schützen. Ich bedanke mich sehr für diese Debatte. Ich hoffe, ich habe Ihnen darstellen können, dass wir in Baden-Württemberg einen guten Aufbau haben, hoch motivierte und engagierte, insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz, dass wir im Grunde genommen die richtigen föderalen Strukturen in der Bundesrepublik Deutschland haben. Aber natürlich ist nichts so gut, dass es nicht noch besser werden könnte. Wir werden auch in Zukunft Herausforderungen zu bewältigen haben – auch neue Herausforderungen. Ich bedanke mich für diese Debatte, weil sie auch für die Hunderttausenden ehrenamtlichen Kräfte in unserem Land eine Stärkung ist, die dieses Zeichen auch verstehen. Das sind Menschen, die die Ärmel hochkrempeln und Solidarität üben. Als ich vor fünf Jahren in Braunsbach gewesen bin und diese Menschen dort im Dreck gesehen habe, als ich gesehen habe, wie sie im Schlamm standen, das Gesicht und die Arme verdreckt, bin ich heimgefahren und habe meiner Frau gesagt: Falls du jemanden kennen solltest, der an das Gute im Menschen nicht mehr glaubt, kannst du ihn nach Braunsbach schicken. periode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 Wenn man das sieht, wenn man sieht, wie die Menschen in unserem Land in einer großen Notlage doch zusammenstehen und sich helfen, dann kann man auch den Glauben an das Gute im Menschen zurückgewinnen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, nach dieser ersten Runde sage ich Ihnen, wer jetzt noch Redezeit in einer zweiten Runde hätte, falls davon Gebrauch gemacht werden sollte. Zum einen Kollege Miller von der CDU-Fraktion. – Kein Bedarf. Dann die Fraktion der FDP/DVP. – Auch kein Bedarf. Dann erteile ich für die AfD-Fraktion das Wort Herrn Abg. Dr. Hellstern. – Das ist jetzt – so glaube ich – tatsächlich seine erste Rede.
Dr. Uwe Hellstern AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch mein Mitgefühl gilt den Unwetteropfern, den Familien der Opfer und den zahlreichen Verletzten der Katastrophen in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen. Die Bilder sind erschütternd. Neben vermuteten globalen Ursachen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, gibt es auch eine Menge lokaler Faktoren, denen wir Rechnung tragen können und müssen. Die genaue Quantifizierung der einzelnen Faktoren, die im Klimawandel wirken, ist schwierig. Fast 40 Treibhausgase haben Einfluss auf die Lufttemperaturen. Es ist naiv zu glauben, wenn man einen Faktor davon begrenzen würde, wäre das Problem in den Griff zu bekommen. Auf jeden Fall bedingen die möglichen Änderungen eine Risikovorsorge für die Bevölkerung. Die müssen wir lokal treffen, und das können wir. Das gilt nicht nur bei Überflutungen, wie sie sich jetzt ereignet haben, sondern auch bei langen Dürreperioden, wie wir sie im letzten Jahr hatten. Unabhängig von der Häufigkeit der Unwetterereignisse beweisen die Klimadaten, dass Starkregen in dieser Größenordnung schon immer aufgetreten ist. Ich kann mich an solche Ereignisse auch in meiner eigenen Jugendzeit erinnern. Eindeutig zugenommen haben die katastrophalen Folgen aus diesen Wetterereignissen. Starkregen verursacht immer öfter lokale Sturzfluten. Das ist der zunehmenden Flächenversiegelung, der Drainage von Feuchtgebieten und der nachlassenden Rückhaltekraft von Böden geschuldet. Ständig steigender Bedarf an Wohnraum, Gewerbeflächen und Infrastruktur versiegelt immer mehr Flächen. Manche sind trotzdem der abwegigen Meinung, ein so dicht besiedeltes Land wie das unsere wäre ein prädestiniertes Einwanderungsland. Das ist widersinnig. (Beifall bei der AfD – Oh-Rufe von den Grünen und der SPD) Viele Gemeinden und Städte wurden historisch wegen der günstigen Nähe zum Wasser in Flusstälern angesiedelt. Diese Gemeinden und Städte haben oft genug nur freie Flächen (Dr. Uwe Hellstern) auf den angrenzenden Hügeln und Höhenzügen, um neue Siedlungen und Gewerbeflächen auszuweisen. (Zuruf) Dabei muss man aber in Zukunft verstärkt beachten, dass Stark regenabflüsse nicht in Richtung der alten Siedlungskerne fließen. Das Versprechen, Flächenversiegelung zurückzufahren, konterkariert die Landesregierung gerade durch die Ankündigung, bis zu 2 % der Landesfläche durch Solarpanels und Windkraftanlagen zu versiegeln. Es ist völlig klar, dass dies zu vermehrtem Starkregenabfluss und zu einem vermehrten Abfluss von Niederschlagswasser führen wird. (Beifall bei der AfD) Tatsächlich ist die Bilanz der grün geführten Landesregierungen in Sachen Flächenverbrauch ein einziges Waterloo. Dabei war das einmal ein initiales Wahlversprechen. (Zuruf: „Regierungen“?) Schnell und konkret kann man Hochwasserkatastrophen im Moment nur durch bauliche Änderungen beim Hochwasserschutz und durch die Steigerung von Rückhalte- und Puffervolumen begegnen. Leider musste ich in der Antwort auf eine Kleine Anfrage bezüglich des Hochwasserschutzes in meinem Wahlkreis lesen, dass es mindestens zehn Jahre dauert, bis die von Hochwasser betroffenen Bürger Abhilfe durch Schutzmaßnahmen erwarten können. So lange warten die Einwohner der Gemeinde Mühringen inzwischen auf den Hochwasserschutz und haben jedes Mal bei Starkregen wieder Angst. Wir haben gerade einen Antrag zur Förderung von Hauszisternen eingebracht. Die Idee ist dabei auch, zusätzliches Puffervolumen für Niederschläge zu schaffen. Dieses könnte sowohl in Trockenperioden als auch bei Starkregen helfen, die Niederschläge zu glätten. Wir hoffen deshalb verstärkt auf Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall bei der AfD) Fast 40 % der baden-württembergischen Landesfläche sind Wald. Nachhaltige Forstwirtschaft, die den Wald nicht nur als Holzacker betrachtet, sondern auch als Feuchtespeicher und Klimastabilisator, ist wichtig. Schade, dass die Regierung den Wald gerade als neues Gewerbebauland entdeckt hat, in das sie 1 000 Industrie-Windanlagen setzen will. Diese trocknen den Boden zusätzlich aus und bergen natürlich auch potenzielle Brandrisiken. Auch Waldbrände könnten katastrophale Ausmaße annehmen. Unzureichende internationale Verträge zur CO -Minderung, bei denen die meisten Staaten nicht mitmachen, werden die Bürger in unserem Land vor gar nichts schützen. Wir müssen jetzt dringend Maßnahmen zum Schutz der baden-württembergischen Bevölkerung vor möglichen lokalen Umweltkatastrophen priorisieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Zuruf von den Grünen: Wahn- sinn!) eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Aktuelle Debatte – Corona-Management BW 2.0 – statt der reinen Inzidenz-Fixierung brauchen wir neue Kennwerte – beantragt von der Fraktion der FDP/DVP Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Auch hier gilt natürlich die Bitte an die Landesregierung, sich ebenfalls an den vorgegebenen Redezeitrahmen zu halten. Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Haußmann.
Jochen Haußmann FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! SARS-CoV-2 ist nach wie vor eine Gefahr für die Gesundheit vieler Menschen. Ich denke, es ist weiterhin wichtig, dies auch in der heutigen Debatte zu betonen. Dennoch ist eine dynamische Ausbreitung im Sinne eines steigenden Infektionsgeschehens nicht mehr so gegeben, wie wir das beispielsweise im letzten Jahr erlebt hatten. Angesichts sehr guter Test- und Hygienekonzepte sowie einer beständig steigenden Impfquote kann derzeit keine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in ihrer Gesamtheit festgestellt werden. Insofern ist es aus der Sicht der FDP/ DVP-Landtagsfraktion angezeigt, den Ausnahmezustand zu beenden und die durch die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite erfolgte Ermächtigung der Bundesregierung, Maßnahmen des Infektionsschutzes durch Anordnungen oder Rechtsverordnungen zu erlassen, jetzt auch zu beenden. (Beifall bei der FDP/DVP) Die FDP-Bundestagsfraktion hat dazu einen entsprechenden Antrag eingebracht. Immerhin hat sich Regierungssprecher Steffen Seibert schon mal dazu geäußert, dass man womöglich künftig nicht mehr allein die Inzidenzzahlen als Maßstab anwende und auch die Bundesnotbremse ab einer Inzidenz über 100 kein Automatismus mehr sei. In Großbritannien ist aktuell sehr gut zu beobachten, dass bei einer steigenden Inzidenz durchaus keine nennenswerten Anstiege von Krankenhausbelegungszahlen zu verzeichnen sind. Aktuell – wir sehen es an der täglichen Statistik – sind in Baden-Württemberg 49 Coronapatienten in intensivmedizinischer Behandlung, 29 davon müssen beatmet werden. Aktuell sind 2 010 Intensivbetten belegt. Insofern haben wir noch eine sehr große Reserve. Jetzt hat Ministerpräsident Kretschmann in der letzten Woche erklärt, für das Land Baden-Württemberg gelte der Inzidenzwert als zentraler Maßstab im Kampf gegen Corona. Alle anderen Parameter sind weit nachlaufend. Alle Expertinnen und (Jochen Haußmann) Experten sind sich inzwischen einig, dass dieser Maßstab nicht mehr geeignet ist, um die aktuelle Coronasituation in Baden-Württemberg und der Bundesrepublik zu bewerten. Herr Ministerpräsident, da haben Sie offensichtlich eine eigene Einzelmeinung, die von Wissenschaftlern, die sich im Zuge der aktuellen Entwicklung damit auseinandersetzen, nicht mehr geteilt wird. Auch Minister Lucha hat in der Fragestunde am 1. Juli erklärt, das Land Baden-Württemberg müsse mit Einschränkungen rechnen, solange es Corona gebe. Das heißt, wir müssen in den nächsten Jahren, vielleicht sogar in den nächsten Jahrzehnten mit Einschränkungen rechnen. Ich glaube, es kann nicht die Politik des Landes Baden-Württemberg sein, auch dann, wenn das Coronavirus deutlich abnimmt und es keine Krankenhausbelegungen mehr dadurch gibt, dauerhaft Einschränkungen und Verordnungen zu veranlassen. (Beifall bei der FDP/DVP) Das heißt in der Konsequenz, dass wir möglicherweise im Herbst einen weiteren Lockdown in Baden-Württemberg zu erwarten haben. (Zuruf von der AfD) Denn wenn man jetzt diese Maßstäbe anlegt, dann heißt das, ein weiterer Lockdown steht uns bevor, unabhängig davon, wie die Entwicklung in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg ist. Insofern ist es, glaube ich, wichtig, dass Sie jetzt die für August angekündigten Corona-Verordnungen nutzen, um wegzukommen von der inzidenzbasierten Bewertung hin zu einer neuen Bewertung der Lage in Baden-Württemberg und auch zu einer einfacheren Handhabung der Corona-Verordnung. Nach wie vor gibt es eine große Intransparenz in den Verordnungen und auch weiterhin Ungleichbehandlungen. Ich will nur ein Beispiel nennen: Bei touristischen Busreisen haben wir eine Regelung zur Belegung von Reisebussen, wie sie sonst kein anderes Bundesland hat. Interessanterweise gilt diese Regelung für Reisebusse, nicht aber für Bahn, ÖPNV und Fernbusse. Das passt einfach nicht zusammen. Wir, die FDP/DVP-Fraktion, empfehlen: Machen Sie eine Verordnung, die einfach zu verstehen ist und in der wir die anderen Sonderverordnungen zusammenführen. Damit haben wir auch die Transparenz für Baden-Württemberg. (Beifall bei der FDP/DVP) Deswegen ist es für die FDP/DVP-Landtagsfraktion wichtig, künftig den Hospitalisierungsindex als zentralen Maßstab für die Bewertung der Infektionsgefahr und auch für die entsprechenden Verordnungen einzusetzen, also weg von der Inzidenz hin zu dem Hospitalisierungsindex. Als zweiten Faktor brauchen wir die Betrachtung der Impfquote in Baden-Württemberg. Wenn wir die aktuellen Entwicklungen, Stand 13. Juli, nehmen, dann haben immerhin schon 65 % der Impfberechtigten eine erste Impfung erhalten, wurden also einmal geimpft. Das ist ein ganz ordentlicher Wert. Wir erinnern uns an die langen Wartezeiten: Es ist noch gar nicht so lange her, da haben die Menschen oft wochenlang auf Termine gewartet. periode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 Wir sollten jetzt alles daransetzen, dass wir eine bessere Impfquote erreichen. Da unterstützen wir auch die Zielsetzung des Sozialministers. – Herr Minister, Sie haben in der letzten Woche im Ausschuss die Impfkampagne, die Sie durchführen, vorgestellt. Diese findet ausdrücklich unsere Unterstützung. Wir brauchen niederschwellige Angebote. Ein Beispiel: Wer jetzt im Urlaub den Schwabenpark besucht, hat dort die Möglichkeit – dort vor Ort, ohne große Terminvereinbarung –, eine Impfung durchführen zu lassen. Ich glaube, es ist der richtige Ansatz, niederschwellige Lösungen anzubieten. Die mobilen Impfteams sollten weiterhin eingesetzt werden; eine Impfpflicht für Baden-Württemberg sollte aber nicht eingeführt werden. Das wäre der richtige Ansatz, und diesen unterstützen wir seitens der FDP/DVP-Landtagsfraktion ausdrücklich. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Gernot Gru- ber SPD) Es ist ganz wichtig, dass wir keine monodisziplinäre Perspektive beim Coronamanagement mehr in Betracht ziehen. Wir müssen die Bildungspolitik krisenfest machen, es gibt psychosoziale Folgen, es geht um die Situation in den Familien. Wir haben in dieser Woche gelesen: Immer mehr jüngere Frauen sind berufsunfähig. Wir müssen uns auf die Branchen konzentrieren, die besonders unter Corona zu leiden hatten, und wir brauchen auch wieder ein stabiles Ehrenamt; Vereine müssen sich wieder auf planbare Strukturen verlassen können. Insofern stehen wir vor der dringenden Notwendigkeit, auch solche Perspektiven in den Blick zu nehmen, statt den Blick allein auf die Inzidenzzahlen zu richten, so, wie es die jetzige Verordnung vorsieht. Das Bürgerforum, das in der letzten Woche stattgefunden hat, hat ebenfalls noch einmal deutlich auf diese Notwendigkeiten hingewiesen. Ich komme in der zweiten Runde gern noch darauf zu sprechen. Die FDP steht bereit und unterstützt Sie dabei, neue Wege zu gehen und die Corona-Verordnung fit für Baden-Württemberg zu machen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Gernot Gru- ber SPD)
Daniel Born
Für die Fraktion GRÜNE hat Frau Abg. Petra Krebs das Wort.
Petra Krebs GRÜNE
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Inzidenzzahlen in Baden-Württemberg sind niedrig, und wir erfreuen uns in diesen Sommertagen an den Freiheiten, die wir uns in der Pandemie hart erarbeiten mussten. Das ist wirklich schön; denn danach haben wir uns alle gesehnt. Die Rufe nach Erleichterungen nehmen jetzt zu und werden lauter. England hat am 19. Juli den Freedom Day ausgerufen. „Wann, wenn nicht jetzt?“ Damit hat Premier Johnson die Entscheidung begründet, praktisch alle Schutzmaßnahmen auszusetzen. Er erklärte also das Ende der Pandemie – irgendwie aber dann doch nicht. Denn gleichzeitig werden in England alle Infizierten – die es zuhauf gibt; die Infektionszahlen liegen bei (Petra Krebs) über 450 pro 100 000 Einwohnern – weiterhin in Quarantäne geschickt. Das hat zur Folge, dass das öffentliche Leben Gefahr läuft, zu kollabieren. Der ÖPNV bricht zusammen, es gibt keine Müllabfuhr mehr usw. usf. Irgendwie scheint das Ganze nicht zu Ende gedacht; es scheint nicht stimmig; es ist weder Fisch noch Fleisch. (Beifall bei den Grünen) Die Zahlen bei uns in Baden-Württemberg sind, wie gesagt, niedrig. Gestern Abend lagen sie landesweit knapp unter 10 pro 100 000 Einwohnern. Nun bringt die FDP/DVP-Fraktion mit der von ihr beantragten Aktuellen Debatte heute ein Thema ein, das ich durchaus begrüße. Wir müssen sicherlich darüber diskutieren und debattieren, auf welcher Grundlage wir die Entscheidungen hinsichtlich der Coronapolitik und der damit zusammenhängenden Beschränkungen treffen wollen. Denn wir befinden uns in einer Phase der Normalisierung – Sie haben es gesagt, Herr Haußmann –, und das Entwerfen einer nachhaltigen Perspektive zur Überwindung der Pandemie ist folgerichtig und muss darum auch Ausgangspunkt unserer Debatte sein. Das mit der nachhaltigen Perspektive ist mir tatsächlich wichtig. Denn uns muss klar sein, was wir wollen: Fisch oder Fleisch? Festzuhalten ist nämlich zunächst einmal, dass wir inzwischen die erfreuliche Situation erreicht haben, dass die vulnerablen Gruppen, also vorwiegend ältere Personen über 60 oder besser noch über 80 Jahren, weitestgehend geimpft sind. Das führt dazu, dass die Entwicklungen der Fallzahlen sich von der Anzahl der Hospitalisierungen und der Anzahl der Todesfälle entkoppeln. Ja, das stimmt. Aber wir erinnern uns: Genau die gleiche Situation hatten wir letztes Jahr im Herbst schon einmal, kurz bevor dann die dritte Welle auf uns zugerollt ist. In diesem Kontext, also bei dieser Entkopplung, ist es natürlich richtig und notwendig, über Bewertungen und auch den Einfluss neuer Kennwerte zu debattieren. Ja, es ist beim Blick auf die Gesamtsituation Zeit, nicht nur auf die Inzidenz zu achten, sondern es sind verstärkt Parameter wie die Impfquote, die Hospitalisierungsrate sowie die Krankheitsverläufe und auch Todesfälle in den Blick zu nehmen. Die Versorgung der Bevölkerung mit Behandlungsmöglichkeiten – einfach gesagt: stehen Betten im Krankenhaus und vor allem auf Intensivstationen zur Verfügung? – und gleichzeitig den Regelbetrieb im Krankenhaus zu ermöglichen, darauf kommt es uns an. Das ist also die Kardinalfrage. Aber auch die neu hinzugekommenen Parameter können nicht das Allheilmittel sein; denn die Pandemie bringt so eine gewaltige Dynamik mit sich, dass deren Aussagekraft oft gar nicht so hoch ist. So hinkt z. B. die Zahl der Krankenhauseinweisungen immer dem aktuellen Stand der Infektionsquote hinterher. Auch enthält die Hospitalisierungsrate keinerlei Aussage über den Anteil moderater Krankheitsverläufe. Zum Stichwort „Long Covid“ – das ist uns allen bekannt – gibt es eine gute Studienlage. Zur Impfquote: Impfen ist der wesentliche Schlüssel zur Überwindung der Pandemie. Aber wir befinden uns – ich formuliere es jetzt einmal vorsichtig – in einer mittelprächtig immunisierten Gesellschaft. Wir leben in einer nur mittelprächtig eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 immunisierten Gesellschaft. Die Impfquote ist sicherlich ein geeigneter Parameter, im Moment aber leider noch deutlich zu niedrig. Da bin ich schon anderer Ansicht als Sie, weil es darauf ankommt, vollständig Geimpfte zu betrachten; die Erstgeimpften bergen die Gefahr, dass das Virus noch schneller mutiert. (Abg. Ruben Rupp AfD: Es gibt doch auch schon in- fizierte Gesundete!) Wir müssen also immer das Gesamtbild anschauen und dabei neben der Inzidenz auch die Hospitalisierungsrate und die Impfquote gewichten, ja, aber wir dürfen die bisherigen Bewertungsmaßstäbe wirklich nicht aus den Augen verlieren. Denn das Szenario einer vierten Welle ist wirklich real. Die hoch ansteckende Delta-Variante kann Infektionszahlen schon ganz schnell in die Höhe schnellen lassen. Eine Kaskade an Folgen ist nicht ausgeschlossen. Wir brauchen also weiterhin Maßnahmen, die ungeimpfte Personen, insbesondere Kinder und Jugendliche, schützen. Denn eine unausweichlich folgende Durchseuchung von Kindern und Jugendlichen, die nach der Aufhebung aller Coronaschutzmaßnahmen erfolgt, halte ich für wirklich unverantwortlich. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Denn auch wenn ein schwerer Verlauf bei Kindern und Jugendlichen in der Regel eher selten auftritt, so sehen wir immerhin bei 7 % bis 8 % der infizierten Kinder ein Long-Covid-Syndrom. Und noch schlimmer: Eines von 1 000 Kindern bekommt ein PIMS-Syndrom, eine ausgeprägte und oft lebensgefährliche Immunreaktion. Die Kennwerte allein werden also nicht helfen, die Pandemie zu überwinden. Helfen wird eines: Impfen, impfen, impfen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Lange war die Situation von Mangel an Impfstoff geprägt. Auch das haben Sie gesagt, Herr Haußmann. Nun sind wir aber in der angenehmen Lage, wirklich allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot machen zu können, die eines haben wollen. Ich appelliere wirklich an alle Bürgerinnen und Bürger: Nehmen Sie dieses Angebot an; denn wir müssen unbedingt bis zum Ende des Sommers alles dafür tun, um auf eine Impfquote von ungefähr 80 % zu kommen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich bin schon davon überzeugt, dass man nichts unversucht lassen sollte, diese Quote zu erreichen. Wir haben jetzt diese Impfkampagne gestartet, die ist wichtig und richtig. Wir müssen mit den Impfungen dahin gehen, wo gelebt wird, wo eingekauft wird, wo gefeiert wird, beim Fußball usw. Die Leute werden das auch annehmen. Die Angebote sind also da. Entscheiden müssen sich die Menschen aber schon selbst, ob sie sich impfen lassen wollen oder auch nicht. Aber – es ist mir wirklich wichtig, dies noch einmal zu betonen – die Impfung ist neben dem Selbstschutz vor der Pandemie schon auch eine große Herausforderung und eine große solidarische Leistung. Da geht es auch um gelebte Solidarität gegenüber anderen, die sich nicht impfen lassen können. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) (Petra Krebs) Unser erklärtes Ziel ist es, den Menschen so bald wie möglich wieder die eigene Verantwortung für ihre Gesundheit zurückzugeben. Wenn Appelle zum Impfen nichts nutzen und nicht weiterhelfen und wir gleichzeitig wieder in einen Lockdown laufen würden, können wir tatsächlich nur denjenigen Freiheiten geben, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind. (Zuruf: Das geht gar nicht!) Ich möchte einfach zum Schluss noch einmal sagen: Wir haben viel erreicht. Ich bin aber überzeugt, dass wir jetzt im Schlusssprint nicht unvorsichtig sein dürfen und können. Das sind wir den Bürgern in unserem Land schuldig. Bleiben Sie gesund! (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Daniel Born
Für die CDU-Fraktion hat das Wort Herr Abg. Dr. Preusch. Es ist die erste Rede unseres Kollegen hier im Landtag.
Dr. Michael Preusch CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist ja: „Corona-Management BW 2.0 – statt der reinen Inzidenz-Fixierung brauchen wir neue Kennwerte“. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP/DVP-Fraktion, lassen Sie mich für die CDU-Fraktion feststellen: Jawohl, wir brauchen neue Kennwerte. Aber lassen Sie mich präzisieren: Wir benötigen keine neuen Kennwerte, sondern sollten die vorliegenden Daten effektiv nutzen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Bei allen Problemen in der Interpretation von Inzidenzen, wie beispielsweise der Dunkelziffer von positiven Testungen, erlauben sie uns doch, die Entwicklung einer Infektionserkrankung innerhalb einer Population aufzuzeigen. Die Herausforderung für ein Gesundheitssystem ist jedoch nicht primär die Anzahl der positiv getesteten Individuen, sondern die Anzahl der zu erwartenden Erkrankten. Was haben wir aus der ersten und zweiten Welle – hoffentlich – gelernt? Aus den Daten der Neuinfektionen und der Altersverteilung ließ sich über Monate mittels mathematischer Modelle eine relativ gute Voraussage bezüglich der zu erwartenden Klinikaufnahmen treffen. Am Universitätsklinikum Heidelberg fußte die Bereitschaft zur Bereitstellung von Klinikbetten nahezu ausschließlich auf einem solchen Modell – und dies im Übrigen sehr erfolgreich. Eine solche Matrix ist immer dann ein probates Mittel, wenn verschiedene Faktoren konstant bleiben. Mit einer zunehmenden Durchseuchung und einem deutlichen Fortschritt in der Impfung bleiben allerdings viele Faktoren nicht mehr stabil. Diese Heterogenität zwingt uns, neue Parameter zu definieren. Welche Parameter können wir für das Management nutzen? Es bleibt die zu erwartende Anzahl von Erkrankten, die in den Kliniken stationär behandelt werden müssen. Hier bietet sich u. a. die von Ihnen bereits erwähnte Hospitalisierungszahl an, also die Anzahl der in den Kliniken aufgrund einer Infektion stationär aufgenommenen Patienten pro 100 000 Einwohner, periode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 und – noch viel wichtiger für das innerklinische Management – die Anzahl der intensivmedizinischen Behandlungen pro 100 000 Einwohner. Ich darf mich hier exemplarisch noch einmal auf die Auswertungen von Herrn Professor Heeg, Leiter der Mikrobiologie in Heidelberg, berufen, der diese Parameter zur Bettenplanung bereits lange nutzt. Die Hospitalisierungszahl in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis liegt demnach aktuell bei 1,8 deutlich unter dem Gipfel der zweiten Welle von 36. Vergleichbares zeigt sich bei der Zahl der intensivmedizinisch behandelten Patienten. Sie sehen, Herr Haußmann: Die Kliniken sind Ihrer Debatte doch schon einiges voraus. Das ist wichtig im Rahmen der Bekämpfung dieser Pandemie. Lassen Sie mich daher für die CDU-Fraktion zusammenfassen: Wir benötigen außerhalb der reinen Inzidenzen weitere Parameter eines Algorithmus, der uns eine Prognose der in den Kliniken stationär zu versorgenden Erkrankten ermöglicht. Diese Parameter müssen die Basis unseres politischen Handelns sein. Ein solcher Algorithmus muss Teil eines digitalen Tools zur generellen Infektionsüberwachung sein, welches wir in Zukunft übrigens auch außerhalb von Corona nutzen werden. Ich darf hier nur an das Auftreten von Influenza oder Legionellenerkrankungen erinnern. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die SPD-Fraktion hat das Wort Herr Abg. Florian Wahl.
Florian Wahl SPD
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der deutliche Impffortschritt, den wir aktuell feststellen dürfen, gibt Anlass für Änderungen; das ist völlig unstrittig. Deswegen hat es uns ein bisschen überrascht, dass dieses doch mittlerweile, wenn man genau hinschaut, ziemlich konsensuale Thema von der FDP/DVP für die heutige Aktuelle Debatte auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Aber es ist gut, manchmal auch grundlegend über dieses Thema zu sprechen. Die Sieben-Tage-Inzidenz war einmal sehr entscheidend, insbesondere, wenn es um den Schutz unseres Gesundheitssystems vor Überlastung und die Gefahreneinschätzung für den Einzelnen geht. Denn damals, am Anfang der Pandemie, galt die Rechnung: Bei 15 % aller Covid-19-Erkrankten war mit einem schweren Verlauf, bei 5 % gar mit einem lebensbedrohlichen Verlauf zu rechnen. Aber die Rechnung stimmt jetzt zum Glück nicht mehr. Deshalb gibt es innerhalb der Bundesregierung Arbeitsgruppen, die an neuen bzw. zusätzlichen Indikationen arbeiten. Es ist auch richtig, dass dies auf der Bundesebene, auch unter Beteiligung der Länder, stattfindet. Denn unterschiedliche Regelungen von Bundesland zu Bundesland lassen in der Bevölkerung – auch das haben wir in den letzten Monaten dieser Pandemie erfahren – die Akzeptanz der Einschränkungen sinken. Denn es geht neben der Sieben-Tage-Inzidenz, deren Erfassung mit Sicherheit zunächst auch weiterhin erforderlich ist, zunächst einmal um den Anteil der schwerwiegenden Krankheitsverläufe. Die allermeisten dieser Patientinnen und (Florian Wahl) Patienten werden in Kliniken aufgenommen. Die Erfassung dieser Zahlen ist deswegen unheimlich wichtig. Wir begrüßen auch, dass die Bundesregierung mehr Informationen von den Krankenhäusern über diese Patientinnen und Patienten einholen will. Wir brauchen mehr Daten, nicht nur zu den Covid-19-Sterbefällen in den Kliniken, sondern auch zu den betroffenen Altersgruppen, dem existierenden oder nicht existierenden Impfschutz, den vorhandenen Vorerkrankungen, den Krankheitsverläufen und auch darüber, ob sie wirklich geheilt entlassen werden oder ob sie an Langzeitfolgen der Erkrankung leiden. Das ist wichtig; denn nur so können wir im Herbst differenzierter festlegen, welche Personengruppen wir verstärkt schützen müssen und von welchen weiteren Indikatoren wir das abhängig machen. Wenn die Impfungen uns auch weiterhin in einem so hohen Umfang schützen, dann müssen wir natürlich auch die Impfquote mit in diesen Indikationen berücksichtigen. Da sind wir bei einer Gruppe, die ich ganz besonders ansprechen möchte – darüber können wir nicht genügend reden und nicht genügend nach Lösungen suchen –: Das sind die Kinder. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Bei den Kindern treten zum Glück nur selten schwere Krankheitsverläufe auf. Aber es gibt mittlerweile auch – die Erfahrungen und Studien zeigen es – immer mehr Fälle von Long-Covid- und Post-Covid-Syndromen. (Abg. Ruben Rupp AfD: Haben Sie sich mal die Di- agnose angeschaut?) Wir haben halt keinen zugelassenen Impfschutz für Kinder unter zwölf Jahren. Und selbst in der Altersgruppe ab zwölf Jahren, für die es einen zugelassenen Impfschutz gibt, ist der Anteil der Geimpften sehr gering, weil es noch keine Empfehlung der STIKO dafür gibt. Deshalb nützen die Impfquote und der Grad der Hospitalisierung als Indikatoren für die Schutzmaßnahmen bei Kindern nur sehr bedingt. Auch wenn es bei Kindern nur wenig schwere Verläufe gibt, so muss doch der Schutz vor der Infektion genauso wichtig sein. Denn eine Infektion in den Kitas, eine Infektion in den Schulen führt übrigens in der Regel dazu, dass nicht nur das eine infizierte Kind in Quarantäne kommt, sondern in der Regel ganze Klassen, ganze Kitagruppen. (Abg. Ruben Rupp AfD: Das sind die Maßnahmen dazu!) Deswegen ist wirklich noch immer unerträglich – und auch hier muss es gesagt werden –, dass wir noch immer keine Planungen für das neue Schuljahr zu einem krisenfesten Klassenzimmer haben. Wenn die Kultusministerin den Kommentar loslässt, Taschentücher würden reichen, dann kommt das vielen Eltern wirklich wie Zynismus vor. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Denn gerade in Bezug auf diese Kinder ist Solidarität gefragt. Übrigens auch gegenüber allen anderen Menschen, die nicht geimpft werden können, braucht es die Solidarität der gesameriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 ten Gesellschaft, auch von denjenigen, die bisher eine Impfung ablehnen. Genau die Expertinnen und Experten, die sich mit den neuen Indikatoren beschäftigen, sagen einen moderaten Anstieg der Infektionszahlen ab Ende August und einen starken Anstieg ab Oktober voraus. Das muss übrigens die Landesregierung bei ihrer Überarbeitung der Corona-Verordnung Ende dieses Monats auch berücksichtigen. Wir alle freuen uns, sehr geehrte Damen und Herren, dass wir momentan die Freiheiten erleben können, dass wir in unserem alltäglichen Leben fast keine Einschränkungen mehr haben, dass wir uns mit Freunden treffen können, dass wir die Familie sehen können, dass viele ziemlich normal in Urlaub gehen können. Das ist etwas ganz, ganz Schönes. Aber wir müssen wirklich aufpassen, dass wir diese Freiheiten, die wir uns hart erkämpft haben, wie es auch schon erwähnt worden ist, nicht mit einem erneuten Lockdown, mit erneuten Schulschließungen und Ähnlichem im Herbst oder im Winter bezahlen müssen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Deswegen ist es wichtig, dass wir verantwortungsvoll damit umgehen. Deswegen ist es auch wirklich schwierig, wenn man Stimmen hört, die plötzlich ein Aufgeben aller Schutzmaßnahmen fordern. Ganz ehrlich: Die Bilder, die ich aus Großbritannien sehe, lassen mich ziemlich sprachlos zurück. (Beifall bei der SPD und des Abg. Armin Waldbüßer GRÜNE) Ich denke, wenn wir sehen, wie es momentan läuft, kommen wir mit den Einschränkungen doch ganz gut klar. Dann tragen wir noch ein wenig die Maske, dann reißen wir uns noch ein bisschen zusammen und sehen, dass wir das wirklich nachhaltig hinbekommen. Es wird auch mit Hochdruck weiter geimpft, damit wir vorankommen. Ein Ende ist absehbar. Aber eines möchte ich noch ansprechen: das Thema Impfen. Kollegin Krebs hat gesagt: Das Einzige, was zählt, ist impfen, impfen, impfen. Das muss aber natürlich auch stattfinden. Ich habe gerade heute Morgen die Zahlen gehört: Wir sind bei den Erstimpfungen auf dem Niveau vom März, wenn auch aus ganz anderen Gründen. Das ist natürlich besorgniserregend. Deswegen unterstützen wir auch die Bemühungen, die im Sozialausschuss vorgestellt worden sind. Die neue Kampagne der Landesregierung „#dranbleibenBW“ ist richtig, auch wenn wir uns gewünscht hätten, dass wir das noch stärker an anderen Sprachen und impfferneren Lebenswelten ausrichten. Aber über eines wurde in der letzten Woche im Sozialausschuss nicht gesprochen, dafür im Ständigen Ausschuss. Das hat uns schon ein bisschen ratlos gemacht. Herr Minister, Ihr Ministerialdirektor Lahl hat am Donnerstag im Ständigen Ausschuss gesagt, es solle kein Impfzentrum mehr erhalten bleiben. Die zentralen Impfzentren sollen bis zum 15. August geschlossen werden und bis Ende September auch die kommunalen Impfzentren. Es soll nicht einmal eine Reserve, wie es z. B. in Rheinland-Pfalz der Fall ist, erhalten bleiben. Da haben wir schon die Frage, was da wirklich der Stand ist. (Florian Wahl) Wir haben Anfang der Woche, nachdem wir das im Bericht über die Beratung im Ständigen Ausschuss gelesen haben, bei den Landkreisen nachgefragt: Was wisst ihr denn davon? Seid ihr darüber informiert worden? Da gab es keine Information. Sie wussten nicht, dass das definitiv so stattfinden soll, wie Ihr MD das gesagt hatte. Daraufhin haben wir bei den Impfzentren nachgefragt; auch sie hatten diese Information nicht. Gerade weil wir an diesem kritischen Kipppunkt sind, ist es ganz wichtig, dass die Landesregierung klarstellt, was Sache ist, wie verfahren wird und wie die Zeitschiene ist. Wenn Sie nachher sprechen, bitte ich Sie, wirklich klarzustellen, wie da die Position ist. Denn ich glaube, jetzt geht es um Vertrauen. Es ist wichtig, dass die Landesregierung da eindeutig und klar kommuniziert. Da muss im Sozialausschuss das Gleiche gesagt werden wie im Ständigen Ausschuss. Auch die Landkreise sollten darüber Bescheid wissen. Für diese Klarstellung wären wir sehr dankbar. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)
Daniel Born
Für die AfD hat Frau Abg. Carola Wolle das Wort.
Carola Wolle AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der Regelmäßigkeit des Wetterberichts werden wir täglich über die Corona-Inzidenzen informiert. Die Inzidenz fordert uns Tag für Tag zu angemessenem Verhalten auf. Vor allem, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz Tag für Tag steigt, ängstigt die schiere Zahl weite Teile der Bevölkerung. Diese medial geschürte Angst ist ein massiver Angriff auf den Zusammenhalt der Menschen hier in Baden-Württemberg. Meine Damen und Herren, noch im März 2020 reagierte diese Landesregierung beschwichtigend auf unseren Appell, Corona endlich ernst zu nehmen. Sie, Herr Minister Lucha, sprachen von einem Virus, das nicht schlimmer sei als eine Grippe. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Damit können Sie nur den volkstümlich so bezeichneten grippalen Infekt gemeint haben. Ihnen ist hoffentlich inzwischen klar, dass es dabei einen Unterschied zur echten Grippe gibt. (Zuruf) Doch dann wendete sich das Blatt plötzlich. Alles schlug von einem Extrem in das andere um: Aus Verharmlosung wurde Panik. Spätestens da wurde allen klar, dass diese Landesregierung ihre Hausaufgaben hinsichtlich des Bevölkerungsschutzes bei Pandemien nicht gemacht hat. (Beifall bei der AfD) Bereits 2012 hat das Robert Koch-Institut ein Pandemieszenario, das praktisch genau so eingetreten ist, skizziert. Die grün-schwarze Landesregierung hätte also genügend Zeit gehabt, sich auf eine Pandemie vorzubereiten. Durch Ihre Ignoperiode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 ranz war Baden-Württemberg auf eine Pandemie dieser Tragweite nicht vorbereitet. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Viele Bürger hat das hart getroffen. Denken Sie nur an das Personal im Gesundheitswesen: Ärzte und Pfleger am Limit, es fehlte an medizinischer Grundausstattung wie Masken und Schutzanzügen. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Sie sind sicher begeistert gewesen von der Realität! – Gegen- ruf von der AfD) Es gab keinerlei Reserven, fast alles musste erst im Ausland, in Fernost, bestellt werden. Sie müssen heute Ihr eigenes Krisenmanagement infrage stellen. Es ist offensichtlich politisch katastrophal und ruinös, sich allein auf das Orakel der Sieben-Tage-Inzidenz zu verlassen. Die Inzidenz bildet das wirkliche Pandemiegeschehen nicht ab. Wer sich heute die Frage stellt, wo wir bei der Bewältigung der Pandemie stehen, findet eine Antwort in der FAZ vom 19. Juli 2021. „Die wissenschaftliche Debatte über das Corona-Management hat begonnen“ – so der Titel. Dieser schlichte Satz drückt in seltener Präzision die Qualität Ihrer Coronapolitik aus, meine Damen und Herren. Ihr Coronamanagement hat weit entfernt von einer breiten wissenschaftlichen Debatte stattgefunden. Der Autor benennt in seinem Artikel seine wichtigste Schlussfolgerung aus der Pandemie: Auf Landesebene sind „echte Krisenstäbe“ einzurichten, die unabhängig von den politischen Entscheidungsträgern arbeiten. Die Idee des unabhängigen Expertentums sei überholt. Mit anderen Worten: Die politischen Entscheidungsträger haben nur diejenigen Wissenschaftler einbezogen, deren Meinung in ihr politisches Kalkül passte. Für die FAZ sind aber alle Wissenschaftler und Fachleute relevant – auch diejenigen außerhalb des politisch gewollten Mainstreams, die Sie, liebe Kollegen von der SPD, als Aluhutträger, Coronaleugner und Impfgegner bezeichnet haben. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Michael Jou- kov-Schwelling GRÜNE) Herr Minister Lucha, es ist absurd, die Wissenschaft als Autoritätsbeweis getroffener und künftiger Entscheidungen zu missbrauchen. Ebenso wenig wie es die Wissenschaft als Einheitsmeinung gibt, kann Wissenschaft auf argumentativen Streit verzichten. Ansonsten wird Wissenschaft zur Hure gemacht. (Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) Jeder in diesem Hohen Haus weiß inzwischen, dass ein positiver Test wenig über eine tatsächliche Erkrankung aussagt. (Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) Trotzdem wollte Herr Ministerpräsident Kretschmann, der leider nicht da ist, weiterhin an der Sieben-Tage-Inzidenz als ausschlaggebendes Kriterium festhalten, meine Damen und Herren. (Zuruf: Eijeijei!) (Carola Wolle) Die Sieben-Tage-Inzidenz ist Ihre fragwürdige Begründung für unzählige Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens – vom Maskentragen bis hin zur Schließung ganzer Branchen, von der massiven Einschränkung des Bildungswesens bis hin zum Herunterfahren des kulturellen Lebens, von der Isolation alter Menschen bis hin zum Dämmerzustand von Vereinen. Welche Daten wären bessere Indikatoren zur Einschätzung der Pandemie? Hierzu zählen erstens die tatsächliche Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten – keine Fakes, meine Damen und Herren –, (Beifall bei der AfD) die Hospitalisierungsrate von Covid-Patienten und drittens die Anzahl von Menschen, die tatsächlich an Corona verstorben sind. Das letztgenannte Kriterium setzt voraus, dass die Obduktion von Coronatoten wieder zum Normalfall wird, meine Damen und Herren, (Beifall bei der AfD) wie es im Übrigen der deutsche Podologenverband gefordert hat. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Wer? –
Petra Krebs GRÜNE
Fuß? – Vereinzelt Heiterkeit) – Pathologenverband. (Zuruf: Ja, ja!) Wenden Sie sich konsequent von der Anbetung der Sieben-Tage-Inzidenz ab. Denn zahlreiche Fachleute bestätigen die Saisonalität des Virus. Zahlreiche Fachleute bestätigen, dass SARS-CoV-2 vorerst nicht ausgerottet werden kann. Zahlreiche Fachleute fordern, dass jede Maßnahme durch Wissenschaftler aus unterschiedlichen Perspektiven bewertet wird. Zahlreiche Fachleute fordern die Abwendung von der Allzweckwaffe Lockdown. Denn dieses Instrument ist nicht wirkungslos, sondern es ist vor allem schädlich. (Beifall bei der AfD) So kann man künftig weitaus differenzierter über die Rücknahme von Eindämmungsmaßnahmen entscheiden und folgenreiche Lockdowns vermeiden. Die schmerzhaften Auswirkungen des Lockdowns werden besonders bei Menschen sichtbar, die ohnehin ein Leben mit Einschränkung führen müssen. Mein Mitarbeiter ist Hilfstrainer in einer Sportgruppe von geistig behinderten Kindern. Als sich die Kinder im Juni wieder mit ihren Sporttherapeuten treffen durften, hat sich die Wiedersehensfreude in nicht enden wollenden Umklammerungen ausgedrückt. Mit ihrem begrenzten Ausdrucksvermögen haben diese Kinder Freude und Angst artikuliert – Freude darüber, wieder mit Artgenossen Sport treiben zu dürfen (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: „Artge- nossen“! Das ist entlarvend! – Weitere Zurufe) – mit Altersgenossen –, Angst davor, dass sie wieder von Woche zu Woche von ihren Eltern vertröstet werden. „Wird der Sportbetrieb wieder regelmäßig stattfinden?“, fragen die Kineriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 der meinen Mitarbeiter nach jeder Übungseinheit ängstlich. Und: „Nächste Woche kommst du?“ Bitte denken Sie bei jeder Ihrer Entscheidungen auch an die Auswirkungen auf die Schwächsten in unserem Land. Ich freue mich sehr darauf, wenn nach dem täglich zu hörenden Lockdown endlich der Begriff „Unlock“ zu hören ist. Meine Damen und Herren, die Coronakrise hat mich persönlich einiges gelehrt. (Zuruf: Oh!) Covid-19 ist eine ernsthafte Krankheit. (Zuruf: Aha!) Ich setze mich gegen jede Form der Hysterie zur Wehr und wage es gemäß Immanuel Kant, mich meines eigenen Verstandes zu bedienen. Ich weigere mich, Kollateralschäden an Menschen und in der Wirtschaft schulterzuckend zu akzeptieren. Herr Minister Lucha, in Anlehnung an letzte Woche – falls Sie es nicht wissen –: Mein Name ist Carola Wolle, und ich leugne nicht Corona, ich bin keine Coronaleugnerin, wie Sie behauptet haben. Zum Thema Impfen: Meine Damen und Herren, wenn Sie nicht die mRNA-Impfung gefördert hätten, sondern die bewährte Totimpfung, dann könnte ich mir vorstellen, dass sich viele Menschen, die Angst vor der mRNA-Impfung haben, gern impfen lassen würden. Danke schön. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Absurd! Hier geht es um Zulassun- gen!)
Daniel Born
Für die Landesregierung hat Herr Minister Lucha das Wort. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank für diese Aktuelle Debatte. Wenn Sie heute Morgen den Ticker durchgeschaut haben – vielleicht macht das gerade Ihr Herr Fraktionsvorsitzender –, werden Sie festgestellt haben: Frankreich verschärft seine Maßnahmen. In Japan gibt es bei der Ansteckungszahl ein Sechs-Monate-Hoch. Wenn Sie heute Morgen die Berichterstattungen gesehen haben, haben Sie vielleicht mitbekommen: Die Durchführung der Olympischen Spiele steht eventuell auf der Kippe. In weiteren europäischen Ländern herrscht Ausnahmezustand. Die Pandemie ist also mitnichten vorbei. (Abg. Anton Baron AfD: Das hat doch schon der Mi- nisterpräsident gesagt!) Frau Krebs hat richtigerweise angemerkt: Das große „Labor“ Großbritannien schauen wir uns schon länger wissenschaftlich an. Ich habe Ihnen bereits im Ausschuss gesagt, dass sich das Landesgesundheitsamt in einem sehr intensiven Austausch mit dem National Health Service befindet. Stand heute – vor der Freigabe der jetzigen Maßnahmen – sind in Großbritannien fast 20 % der Schülerinnen und Schüler in (Minister Manfred Lucha) Quarantäne; sie können aufgrund der Nichteinhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen nicht am realen Bildungs- und Schulleben teilnehmen. Ich glaube, das ist für uns kein Vorbild. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist seit einem Jahr so! Vor einem Jahr ist hier alles geschlossen worden, aber egal!) Natürlich haben wir Gott sei Dank eine gestiegene Durchimpfungsrate in der Bevölkerung. Ja, Gott sei Dank, Kollege Wahl, ist die Belastung im Gesundheitswesen spürbar zurückgegangen. Aber alle Kolleginnen und Kollegen aus dem Sozialausschuss wissen: Die Beschäftigten im Gesundheitswesen sind über ihre Belastungsgrenze gegangen. Ich habe jetzt wieder Gespräche dazu geführt. Es gibt Krankmeldungen. Es gibt Auszeitanmeldungen. Schon allein deswegen müssen wir uns alle impfen lassen, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeitsfähig bleiben. Wenn wir sie noch einmal über Gebühr belasten, schädigen wir uns alle. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Zum Grundprinzip unserer Arbeit: Schauen Sie sich den aktuellen Lagebericht des Robert Koch-Instituts an. Es hat seine Maßgabe eindeutig wiederholt: der Schutz vulnerabler Gruppen, die Überlastung des Gesundheitswesens verhindern, (Abg. Carola Wolle AfD: Es war nie überlastet! – Ge- genruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Überlastungsleugner!) zu jedem Zeitpunkt die notwendige Kontrolle über das Infektionsgeschehen behalten, Containment, also Infektionsketten ganz schnell unterbrechen. Wir alle wissen, was für eine Anstrengung es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern, in den Landratsämtern, in den Ordnungsämtern war, die Kontakte nachzuverfolgen. Schauen Sie sich die Inzidenzlage bei uns an. Diese ist auch ein Ergebnis der strengen Maßnahmen, der großen Disziplin und der Solidarität der Bevölkerung, aber auch ein Ziel, weil die Kontaktpersonennachverfolgung wieder möglich wurde und Infektionsketten verhindert wurden. Davon dürfen wir nie Abstand nehmen. Wir haben in der Bevölkerung eine höhere Immunisierung. Herr Kollege Haußmann, Sie haben es richtig gesagt: 66,5 % der über 18-Jährigen haben eine Erstimpfung erhalten, fast 54 % – wahrscheinlich sogar mehr – haben eine Zweitimpfung erhalten oder weisen eine vollständige Impfserie auf. Sie wissen, dass die betriebsärztliche Meldesystematik derzeit leider aus vielerlei Gründen nicht funktioniert. Weil Baden-Württemberg eine sehr gut ausgestattete betriebsärztliche Impfsystematik hat, können wir mit 1 bis 3 % Nachmeldungen rechnen. Vermutlich haben wir also eine etwas höhere Impfquote. Frau Kollegin Krebs hat es richtig angesprochen: Wir dürfen uns darauf nicht ausruhen. Wir brauchen die allerhöchstmögperiode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 lich erreichbare Zahl von Geimpften. Selbstverständlich werden Inzidenzwerte ein wichtiger Parameter zur Lagebewertung bleiben, weil sie uns die Gesamtsumme und sehr zeitnah mitteilen, wie das Geschehen in der Gesellschaft ist. Richtigerweise werden sie – das habe ich Ihnen auch mitgeteilt – nicht der einzige bestimmende Faktor sein. Wenn – das haben Sie richtigerweise auch alle herausgearbeitet – sich abzeichnet – wir tun wirklich alles dafür –, dass das Gesundheitssystem nicht überlastet wird und sich das Infektionsgeschehen in Bevölkerungsgruppen mit überwiegend milden Krankheitsverläufen verlagert, müssen wir noch zielgenauere, gruppenspezifische Maßnahmen in Erwägung ziehen. Aus diesem Grund hat Baden-Württemberg am 19. Juli das Thema in die Gesundheitsministerkonferenz eingebracht mit dem Ziel, dass es zu einem ländereinheitlichen Konzept mit Steuerungsparametern kommt, die die Sieben-Tage-Inzidenz ergänzen und der Bevölkerung trotzdem weiterhin ein verständliches Vorgehen vermitteln. Die Auslastung der Krankenhäuser und Intensivstationen mit Covid-19-Patienten als Parameter für die Schwere der Krankheit in der Maßnahmensteuerung wird zukünftig stärker berücksichtigt werden müssen, um der geänderten Lage Rechnung zu tragen. Insofern begrüßen wir es und haben das in der Gesundheitsministerkonferenz auch immer aktiv mitgetragen, dass zur Verbesserung der Datenqualität am 12. Juli die Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht – Kollege Wahl hat es angesprochen – nach § 6 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Hospitalisierungen verkündet wurde. Damit ist es uns in den nächsten Monaten möglich, die Hospitalisierungsinzidenz altersabhängig sowie land- und stadtkreisspezifisch zu betrachten. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt. Zusätzlich – das ist ganz entscheidend – müssen wir die Übertragungsdynamik einbeziehen, da vor allem hinsichtlich der Auslastung von Krankenhausbetten eine zielgerichtete und vorausschauende Steuerung notwendig ist. Wissenschaftler aus Heidelberg und Ulm sowie Professor Geldner aus Ludwigsburg, unser Clusterverantwortlicher für die Steuerung auch unseres Konzepts zur Intensivsteuerung, haben ja Hochrechnungen angestellt. Eine aktuelle Hochrechnung ist z. B. ein R-Wert, der nicht über 1,15 hinausgeht. Das zeigt uns an, dass wir in unseren Kliniken nach derzeitigem Stand bis Ende September keine Überlastungssituation zu erwarten haben. Das ist für uns ein sehr großer Faktor, weil die Inzidenzwerte durch einen Dynamikfaktor, einen modifizierten R-Wert weiterentwickelt werden müssen. Denn wir brauchen diesen Dynamikfaktor, um zu wissen, in welcher Geschwindigkeit sich das Krankheitsund Infektionsgeschehen entwickelt. Und – ich habe es erwähnt –: Unsere Maßnahmen werden und müssen zielgruppen- und lagegerecht sowie verständlich und nachvollziehbar sein. Denn ich glaube schon, dass die Reform und die Neuausrichtung unserer gültigen Verordnung mit einer klaren Inzidenz auch ein guter Beitrag zur Verständlichkeit sind, was man bei welcher Situation darf. Bei aller Vorsicht – – Dass Baden-Württemberg derzeit das Flächenland mit der geringsten Inzidenz ist, ist zwar nur eine Bestandsaufnahme, aber sicher auch ein Beleg für die gemeinsamen großen Anstrengungen der Bevölkerung, der Institutionen, aber auch der Politik im Ganzen. (Minister Manfred Lucha) Sie müssen noch eines wissen: Unsere Regelungen werden jede Woche mehrfach von den Gerichten überprüft. Auch dem hielten unsere Regelungen im Wesentlichen wirklich stand. Ich zitiere Gesundheitsminister Spahn aus unserer Debatte am 19. Juli mit der Aussage: „Leider haben wir die Weltformel noch nicht gefunden.“ Wir haben jetzt vereinbart, dass wir rechtzeitig vor dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. August und rechtzeitig vor der Änderung der Verordnung, die ab September gilt, die neuen Faktoren, die neuen Parameter bestimmen, denn wir müssen diese Parameter im Zusammenspiel miteinander und untereinander berücksichtigen.
Daniel Born
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Jung von der FDP/DVP-Fraktion? Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Herr Kollege, bitte.
Dr. Christian Jung FDP
Sehr geehrter Herr Minister Lucha, Sie haben darüber gesprochen, dass Sie die Corona-Verordnung noch verständlicher machen wollen, dass wir bei den Inzidenzwerten in Baden-Württemberg Ihrer Meinung nach sehr gut dastehen. Das, was ich nicht verstehe, ist, dass wir noch immer unterschiedliche Regelungen bei den Reisebussen haben. Wir haben ja in Baden-Württemberg bei den Reisebussen eigene Regelungen, die bundesweit einmalig sind. Im ÖPNV, auch bei Flix-Bussen gelten diese nicht. Deswegen meine Frage: Werden Sie jetzt auch bei der Reisebusbranche diese Restriktionen streichen? Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Wir sprechen hier nicht von Restriktionen. Wir haben uns in der Landesregierung auf diese Maßnahmen verständigt, und wir haben auch von den Unternehmen die Rückmeldung, dass diese Maßnahmen derzeit akzeptiert werden. Wir werden die jetzt gültigen Änderungen im Wesentlichen bis August beibehalten, denn wir wollen mit einer niedrigen Inzidenz, mit einer niedrigen Belastungslage insgesamt in den Herbst starten. Alle Prognosen, die wir kennen, zeigen ja, dass wir im Herbst zielgerichteter agieren müssen. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Die Branche, die ich auch selbst besucht habe, sieht das anders!)
Daniel Born
Herr Abg. Dr. Jung, vielen Dank für die Zwischenfrage. Ich glaube, sie ist beantwortet worden. Oder gibt es eine Nachfrage? (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Ja!) – Herr Minister, gestatten Sie die Nachfrage? Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Ja, bitte.
Dr. Christian Jung FDP
Herr Minister, ich will Ihnen da nicht zu nahe treten, aber die Branche, auch die Unternehmen, die ich selbst besucht habe, sehen das komplett anders. Offenbar sind Sie da falsch informiert. eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 Die ganze Reisebusbranche ist sehr pikiert und auch verwundert. Deswegen wäre es vielleicht gut, wenn Sie sich mit denen einmal in Verbindung setzen würden. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Ich werde dem natürlich nachgehen, wie ich es im Übrigen immer tue. Aber normalerweise erfahre ich morgens um sechs Uhr von der ersten Pikiertheit. Aber selbstverständlich, Kollege Jung, werde ich sofort, wenn wir fertig sind, nachfragen, wie die aktuelle Debatte dort ist. (Zuruf von der FDP/DVP) Hätte es da eine große Kritik gegeben, wäre mir das bestimmt angezeigt worden, hätte ich das erfahren. Aber ich gehe dem selbstverständlich nach – wie wir allen Hinweisen von Ihnen nachgehen würden. Also: Wir brauchen eine bessere Abbildung der Betroffenheit abhängig vom Alter, der Dynamik der Entwicklung bei der Belastung des Gesundheitssystems und – Kollegin Schopper – selbstverständlich den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die Betriebsfähigkeit unserer Kitas und Bildungseinrichtungen. Wir bekommen jetzt auch im Lenkungskreis „Masterplan Jugend“ diesen Personenkreis, den die Pandemie sehr belastet hat, noch einmal gespiegelt. Er hat unseren besonderen Schutz. Sie kennen meine Position. Baden-Württemberg ruft dazu auf: Nehmen Sie die Empfehlung der EMA wahr, sich ab zwölf Jahren impfen zu lassen. Ich weiß auch, dass von BioNTech und von anderen sehr intensiv an einem Impfstoff für unter Zwölfjährige geforscht wird, an der Anpassung von Impfdosen. Das alles sind notwendige Debatten. Wenn Sie sich ganz differenziert die baden-württembergischen Impfquoten bei den Zwölf- bis 16-Jährigen anschauen, werden Sie erkennen, dass wir da im Verhältnis dazu, dass die Empfehlungslage hier so ist, wie sie ist, keine schlechte Quote haben. Baden-Württemberg hat jetzt auf Bundesebene angeregt – gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut und der sogenannten AG Infektionsschutz –, ausgehend vom baden-württembergischen Dreistufenmodell das Mehrindikatorenmodell vorzulegen. Wir werden dann gemeinsam im September Vorschläge zu Modifikationen machen – immer eingedenk der Tatsache, wie viele Menschen betroffen bzw. schwer betroffen sind. Zu guter Letzt: Kollege Wahl, mich hat bei Ihren Ausführungen ein wenig die Einleitung gewundert. Denn das, was Amtschef Professor Lahl im Ständigen Ausschuss reportiert hat, ist das Ergebnis einer Kabinettsvorlage, die abgestimmt wurde, die auch mit der kommunalen Familie so vereinbart worden ist. Der Bund hat ja beschlossen, sich nur noch bis zum 30. September an den Impfzentren zu beteiligen. Die Regelung in Baden-Württemberg gilt erst einmal bis zum 15. August; diese haben wir jetzt verlängert. Wir werden die Impfzentren ab dem 30. September nicht mehr als Impfzentren betreiben. Es wird jedem Baden-Württemberger und jeder Baden-Württembergerin bis zum 15. September ein Impfangebot in den Praxen, in den Impfzentren gemacht. Wir werden aber über den 30. September hinaus weiterhin mobile Impfteams aufrechterhalten. (Minister Manfred Lucha) Sie wissen es – oder Sie wissen es vielleicht nicht –: Aller Voraussicht nach beginnen wir ab dem 1. Oktober mit den empfohlenen Auffrischungsimpfungen der vulnerablen Gruppen, der Menschen in Altenhilfeeinrichtungen. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung und unseren mobilen Impfteams gehen wir das als ersten Schritt an. Dann folgen die weiteren Empfehlungen zur Auffrischungsimpfung, zur dritten Impfung. Auch da sind wir jetzt wirklich gut aufgestellt. Wir wissen schon jetzt – im Juli –, dass wir im Oktober diesbezüglich tätig werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden die neuen Steuerungsparameter mit aller notwendigen pragmatischen und wissenschaftlichen Sorgfalt vorlegen, die uns so durch die weitere Pandemie bringen, dass eine Mischung aus Gesundheitsschutz und Freiheitsrechten immer aufrechterhalten bleibt.
Daniel Born
Herr Minister, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage? Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Ich bin fertig.
Daniel Born
Gut. Eine Zwischenfrage geht nicht, wenn man fertig ist. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Gut. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Daniel Born
In der zweiten Runde hat das Wort für die FDP/DVP-Fraktion der Kollege Haußmann.
Jochen Haußmann FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Das war jetzt doch eine lohnenswerte Debatte. Festzuhalten ist, dass der Ministerpräsident seine Meinung offensichtlich allein vertritt. Die Regierungsfraktionen und auch der Sozialminister haben sich in ihrer Darstellung heute völlig anders geäußert als die Meinung des Ministerpräsidenten, wonach die Inzidenz als alleinige Grundlage genommen wird. (Minister Manfred Lucha: Das habe ich nicht gesagt! Kein Wort! Das stimmt einfach nicht!) Das ist interessant, also ein König ohne Reich, wenn man das so schön sagen möchte. Hier hat er vielleicht auch noch mal Bedarf, sich zu informieren. Frau Kollegin Krebs, Herr Dr. Preusch, Sie haben das im Prinzip bestätigt. Sie sagen: „Wir brauchen den Hospitalisierungsfaktor, es gibt das Thema Impfquote.“ Dann wäre es doch jetzt an der Zeit und es wäre die Gelegenheit – Herr Minister, Sie haben ja auch vorgeschlagen, das auf Bundesebene einzubringen; (Minister Manfred Lucha: Haben wir doch gemacht!) Ihr Ministerialdirektor hat angekündigt, im August eine neue Verordnung zu machen –, das zu Beginn der Ferienzeit entsprechend einzubauen. Wenn Sie schon darauf hinweisen, dann wäre es doch die Gelegenheit, dass Sie – wenn Sie schon an der Inzidenz festhalten wollen – diese neuen Faktoren, wie sie in den Kliniken angewendet werden, einbauen. Worauf warten wir denn eigentlich? Das können wir doch jetzt im Auperiode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 gust machen, damit die Menschen Bescheid wissen, wie es in Baden-Württemberg weitergeht. (Beifall bei der FDP/DVP) Eine Bitte habe ich, nämlich dass wir für die Nachimpfungen, die Sie angekündigt haben, eine andere Impforganisation nehmen. Denn Sie haben ja selbst auch beschrieben, dass es so, wie wir das damals erlebt haben, ein Fehler war. Die Nachimpfungen, die dritten Impfungen sollten also in einer anderen Organisationsstruktur laufen. Der letzte Punkt – das möchte ich schon noch mal sagen, weil Kollegin Trauschel und ich in der letzten Woche bei dem Bürgerforum Corona dabei waren –: Wir waren schon überrascht, dass sich die Landesarbeitsgemeinschaft für soziale Stadtentwicklung und Gemeinwesenarbeit im Mai noch mal mit einem Schreiben an den Ministerpräsidenten und an Sie gewandt hat und auch angekündigt hat, dass sie enttäuscht ist über die geringe Wahrnehmung ihrer Aktivitäten. Deswegen ist es auch unsere Bitte: Wenn wir schon die zivilgesellschaftlichen Aktivitäten mit ins Boot nehmen – wie Sie es gemacht haben –, dann sollten wir doch auch deren Ergebnisse, die beispielsweise für die Quartiersarbeit, für die benachteiligten Quartiere wichtig sind, nutzen. Es hilft wenig, wenn wir die zivilgesellschaftlichen Aktivitäten hier mit reinnehmen, und nachher interessiert es niemanden. So stellt sich zumindest die FDP diese Arbeit nicht vor. Also nehmen Sie doch diese Ergebnisse, diese Arbeit in die künftigen Aktivitäten mit auf. Wir sind mit an Bord. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Daniel Born
Ich schaue in die Runde, ob es noch weitere Wortmeldungen gibt. – Ja. Herr Kollege Dr. Preusch von der CDU-Fraktion.
Dr. Michael Preusch CDU
Ich will eines nicht unkommentiert lassen. In meinem vorhergehenden Beruf musste ich Thesen, die ich aufgestellt habe, immer belegen. Das scheint manchmal auch anders zu sein. Weil es vorhin erwähnt worden ist: Es gibt – klar – eine Übersterblichkeit. Deshalb ist, gerade wenn es um das Thema Pandemie geht, wichtig: Das ist kein statischer, sondern ein dynamischer Prozess, erst recht, wenn es um Entwicklung und Forschung in diesem Bereich geht. Deshalb müssen Dinge in kurzen Abständen – wir haben es wochenweise gemacht – neu bewertet werden. Ich glaube daher nicht, dass man Dinge so einfach darstellen kann, wie Sie, Frau Wolle, es getan haben. Deshalb ist es auch wichtig, dass sowohl das Land als auch der Bund in diesem Bereich der Coronaforschung viel Geld in die klinische Forschung investieren. Ich muss auch noch erwähnen: Der erste Impfstoff ist in Deutschland produziert worden, übrigens von einem Migranten. Ich weiß nicht, ob dieser unter jeder Konstellation diese Forschungsmöglichkeiten gehabt hätte, die er jetzt in Deutschland genutzt hat. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Daniel Born
Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Wolle. (Zuruf)
Carola Wolle AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit Jahrzehnten ist die Totimpfung bewährt. Wenn nicht Lobbyisten durchgedrückt hätten, dass man jetzt hier einen mRNA-Impfstoff nimmt, weil man es endlich mal probieren wollte – das ist eine Vermutung, die man hier anstellen kann –, dann würden sich viele Leute impfen lassen. Denn der Totimpfstoff für die COVID-19-Impfung wäre ganz leicht möglich gewesen. (Zuruf: Der ist nicht zugelassen!) Ich habe den Eindruck, es war nicht von Interesse. Deswegen hat man das Geld woanders investiert. Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Daniel Born
Für die SPD-Fraktion hat sich noch Kollege Wahl gemeldet.
Florian Wahl SPD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gerade auf das, was zum Thema Impfen gesagt worden ist, noch mal eingehen. Sicherlich war die Diskussion – – Der Bund zieht sich am 30. September aus der Finanzierung zurück, Herr Minister. Aber Sie machen die regionalen Impfzentren schon zum 15. August zu. Ich glaube, das ist ein schwieriges Signal, zumal die Kommunen – ich habe es teilweise aus verschiedenen Landkreisen gehört – zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nicht darüber informiert sind. Wir haben in den vergangenen Tagen flächendeckend nachgefragt. Ich finde, gerade jetzt sollten wir ein Interesse an einer klaren, sauberen Kommunikation haben. Das hat leider nicht stattgefunden. Zum Thema Booster-Impfung: Warum halten wir keine Reserven vor, wie es z. B. in Rheinland-Pfalz gemacht worden ist? Ich glaube, gerade jetzt müssen wir sehen, dass wir garantieren, dass es funktioniert. Da sollten wir nicht alle Zelte auf einmal abbauen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)
Daniel Born
Meine Damen und Herren! Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte unter Tagesordnungspunkt 2 beendet. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Ergänzungswahlen zum Verfassungsgerichtshof – hier: Wahl des stellvertretenden Mitglieds ohne Befähigung zum Richteramt Meine Damen und Herren, in der Plenarsitzung am 1. Juli 2021 wurde die Wahl des stellvertretenden Mitglieds ohne Befähigung zum Richteramt vertagt. Wir kommen heute zum dritten Wahlgang für die Wahl des stellvertretenden Mitglieds ohne Befähigung zum Richteramt. Sie finden auf Ihren Tischen den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Anlage). Wir starten nun mit dem dritten Wahlgang. Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs werden gemäß § 97 a Absatz 3 der Geschäftsordnung ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 In die Wahlkommission berufe ich die folgenden Mitglieder des Landtags: Abg. Susanne Bay, Abg. Stephen Brauer, Abg. Raimund Haser, Abg. Andreas Kenner, Abg. Christine Neumann-Martin, Abg. Dr. Rainer Podeswa und Abg. Dorothea Wehinger. Der Ablauf wird sein wie bei den anderen Wahlen zu Beginn dieser Wahlperiode: Bitte holen Sie nach dem Aufruf Ihres Namens draußen in der Lobby Ihre Wahlunterlagen ab, und wählen Sie in einer der aufgestellten Wahlkabinen. Nach dem Ausfüllen des Stimmzettels in der Wahlkabine werfen Sie bitte, wie üblich, den Wahlumschlag mit dem Stimmzettel am Redepult in die Wahlurne ein. Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe Folgendes: Füllen Sie bitte den Stimmzettel aus, indem Sie bei dem Wahlvorschlag Ihre Stimmabgabe – also „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ – durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens vermerken. Da Sie an den Wahlvorschlag nicht gebunden sind, können Sie auch einen anderen Wahlvorschlag in das dafür vorgesehene Feld unten auf dem Stimmzettel eintragen. In diesem Fall dürfen Sie natürlich keines der oben vorgedruckten Kästchen ankreuzen. Stimmzettel, auf denen „Enthaltung“ vermerkt ist, gelten als Stimmenthaltung. Ungültig ist ein Stimmzettel, wenn mehr als ein Wahlvorschlag notiert oder gekennzeichnet wurde oder wenn der Stimmzettel nicht beschrieben ist. Bitte stecken Sie nach der Stimmabgabe den Stimmzettel in den Wahlumschlag. Kleben Sie den Wahlumschlag bitte nicht zu. Sie erleichtern damit der Wahlkommission die Arbeit. Ein Mitglied der Wahlkommission – ich schlage hierfür Frau Abg. Bay vor – nimmt vom Redepult aus den Namensaufruf gemäß § 97 a der Geschäftsordnung vor. Herr Abg. Brauer kontrolliert hinterher den Einwurf der Wahlumschläge in die Wahlurne, und Herr Abg. Haser hält in einer Namensliste fest, welche Abgeordneten gewählt haben. Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich, ihre Stimme am Schluss abzugeben. Wir treten in die Wahlhandlung ein. Frau Abg. Bay, ich darf Sie bitten, den Namensaufruf vorzunehmen. (Namensaufruf und Wahlhandlung) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ist noch jemand im Saal, der nicht gewählt hat? – Da sehe ich niemanden mehr. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Mitglieder der Wahlkommission, das Wahlergebnis festzustellen. Das Wahlergebnis werden wir später bekannt geben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten in die Mittagspause ein. Wir setzen die Beratungen um 14:15 Uhr fort. (Unterbrechung der Sitzung: 12:52 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 14:16 Uhr)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren! Ich rufe Punkt 4 unserer Tagesordnung auf: Regierungsbefragung Das erste Thema, gemeldet von der CDU-Fraktion: B i o ö k o n o m i e i n d e r P r a x i s Ich darf das Wort für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Burger erteilen.
Klaus Burger CDU
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst ein herzliches Dankeschön an das Ministerium – – (Der Redner trägt noch seine Mund-Nasen-Bede- ckung.)
Muhterem Aras
Herr Abg. Burger, ...
Klaus Burger CDU
Ja?
Muhterem Aras
... Sie dürfen die Maske während des Sprechens gern abnehmen.
Klaus Burger CDU
Wir merken es schon gar nicht mehr. (Vereinzelt Heiterkeit)
Muhterem Aras
Also, wie Sie wollen.
Klaus Burger CDU
Ja. Ich wiederhole es nicht; Sie haben es trotz der Maske gehört. – Ich bedanke mich ganz herzlich beim Ministerium und bei Minister Peter Hauk, dass wir Gelegenheit bekommen, Fragen zu einem ganz wichtigen Bereich zu stellen. Bioökonomie ist nicht nur im Wachstum begriffen, Bioökonomie ist auch ein Jobmotor. Aber mit Bioökonomie können wir weitere Chancen nutzen, und zwar beim Klimaschutz. Deswegen die erste Frage mit Blick auf unser Ziel, Baden-Württemberg zum Klimaschutzland Nummer 1 weiterzuentwickeln: Welche Bedeutung kommt der Bioökonomie dabei zu, Herr Minister?
Muhterem Aras
Jetzt warten wir noch, bis das Redepult desinfiziert ist. – Jetzt vergesse ich schon selbst, die Maske abzunehmen. (Vereinzelt Heiterkeit – Das Redepult wird desinfi- ziert.) – Vielen Dank. Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Hauk. Es wäre schön, wenn die Landesregierung – das werden Sie sicher machen – die Antworten möglichst kurz hält, damit möglichst viele Fragen gestellt werden können. Aber Sie halten das sowieso ein. Vielen Dank. Herr Minister Hauk, Sie haben das Wort. periode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich werde mich wie immer redlich bemühen. (Vereinzelt Heiterkeit) Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal herzlichen Dank, Herr Kollege Burger. Aber ich will doch einmal sagen: Die Landesregierung ist ganz unbeteiligt. Die Regierungsbefragung hat der Landtag in die Geschäftsordnung eingefügt, und die Fragenden, die Fraktionen, sind hier komplett autonom. Aber ich freue mich, dass Sie das Thema Bioökonomie aufgreifen, denn ich glaube, es ist angesichts der Thematik in dieser Legislaturperiode mit eines der wichtigsten Themen überhaupt. Die Landesverwaltung will sich bis zum Jahr 2030 klimaneutral organisieren. Die Landesregierung und die Regierungsfraktionen haben sich diesem Ziel verpflichtet. Dazu ist die Bioökonomie unerlässlich. Warum? Kohlenstoffe stammen derzeit hauptsächlich und überwiegend aus fossilen Ressourcen, nämlich aus Erdöl, Erdgas etc. Unser Ziel muss es sein, nicht aus der Kohlenstoffwirtschaft, sondern aus der fossilen Kohlenstoffwirtschaft herauszukommen. Wer dort aussteigen will, muss aber auch irgendwo einsteigen. Auf fossile Kohlenstoffe wird man verzichten können, aber Sie werden auch in Zukunft Verpackungen verbrauchen. Dies ist notwendig und unerlässlich, gerade aus hygienischen Gründen. (Der Redner hält einen Gegenstand hoch.) Ich habe Ihnen einmal etwas mitgebracht. Das ist eine übliche Blisterverpackung aus Plastik. (Der Redner hält einen zweiten Gegenstand hoch.) Anstelle dessen habe ich hier eine Verpackung aus Papier – das kennt jeder. (Der Redner hält einen dritten Gegenstand hoch.) Und hier – das ist schon ein wenig innovativer – habe ich eine Verpackung aus Silphie-Pflanzenfasern, die in der Kaskadennutzung – zu der ich noch mehr sagen könnte – hergestellt wird und die man im Prinzip noch deutlich breiter verwenden kann. Was will ich mit dem Hinweis auf die Silphie sagen? Mit der Silphie gibt es einen Eiweißträger auf dem Acker. Eiweiße werden wir brauchen. Wir leben in einem Proteinnotstandsgebiet; Proteine brauchen wir für die Ernährung etc. Insofern müssen wir versuchen, sie auch pflanzlich anzubauen, weil die tierische Form Veredeln bedeutet und Umweltwirkung sowie Effizienz bei der tierischen Form deutlich schlechter sind. Wir brauchen also eine pflanzliche Erzeugung. Deshalb ist es notwendig, dass wir versuchen, mit den Pflanzenfasern etwas Ordentliches anzustellen und diese Pflanzenfasern auch kaskadisch zu nutzen. Es ist nicht so, dass die Silphie nur verstromt wird und das Thema Biogas damit dann erledigt wäre. Vielmehr bleiben Faserrohstoffe übrig. Mit diesen Faserrohstoffen macht man etwas ganz Neues, etwas, was man mit Papier nicht machen kann. Papier ist für die Lebens- (Minister Peter Hauk) mittelverpackung zum Teil ungeeignet, weil Papiere – sinnvollerweise – 60 bis 70 % Altpapiere enthalten, die wiederum Druckerschwärze etc. enthalten. Diese Mesh-Substanzen können auch in Lebensmittel übergehen, was vermieden werden muss. Deshalb braucht man unbelastete Fasern. Da wäre Holz zu teuer. Ein nachwachsender Rohstoff wie die Silphie, die anstelle von Mais auf den Feldern angebaut werden kann, wäre geeigneter, weil sie auch massenhaft zur Verfügung stehen kann. An diesem Projekt arbeiten wir beispielsweise ganz zentral – wir, das Land, die Landesregierung. Die Zielsetzung ist aber, dass es Unternehmen übernehmen. So hat ein namhafter Lebensmittelhändler in Baden-Württemberg – im Unterland ansässig – eine Tochterfirma gegründet, die das Projekt Silphie in der Kaskadennutzung einsetzt. Das ist unsere Zielsetzung. Wir wollen Anstöße geben für einen sinnvollen Ersatz fossiler Kohlenstoffe durch regenerative Kohlenstoffe. Genau das machen wir. Dazu ist die Bioökonomie geeignet. Daher muss sie auch forciert werden. Ansonsten werden wir die Klimaziele nicht erreichen.
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Weber. Danach stellt Herr Abg. Epple noch eine Frage. Herr Abg. Weber, Sie haben das Wort.
Jonas Weber SPD
Vielen herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Minister, uns würde interessieren – Sie haben es angesprochen –, was denn das Land an Fördermitteln bereitstellt und wie viele Fördermittel für entsprechende ressourceneffiziente Produktionsverfahren auch abgerufen werden. Denn das eine ist die Bereitstellung und das andere das Abrufen.
Muhterem Aras
Herr Minister, Sie haben das Wort. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Im Haushalt sind strukturell derzeit 3,5 Millionen € verankert, im Umweltministerium ein ähnlich hoher Betrag. Wir haben uns mit dem UM auch klar abgesprochen, damit wir bei dem übergreifenden Thema „Biogene Abfallstoffe und Reststoffe“ nicht nebeneinander her arbeiten. Das MLR ist für die Urproduktion zuständig. Wir haben im Nachtragshaushalt für das Thema „Bioökonomie und Holzabsatz“ noch mal einen Nachschlag für eine Projektfinanzierung in Höhe von 40 Millionen € erhalten. Davon geben wir über 35 Millionen € für die Bioökonomie aus. Dazu gab es in einer ersten Tranche Ausschreibungen. Die Ausschreibungen sind erfolgt. Die Zuschläge sind für eine ganze Reihe von Projekten – weit über zehn – erteilt. Es sind auch sehr vielversprechende dabei, so auch zu der Frage: Wie können wir mit dem Lab, also einem Abfallprodukt der Molke aus der Milchwirtschaft, künstliches Fleisch als Ersatzstoff für tierisches Fleisch erzeugen? Ich bin eigentlich ganz zuversichtlich, dass wir damit Projekte anstoßen, die auch die Chance haben, sich am Markt zu behaupten, wenn es eine Anschubfinanzierung gibt. Die Mittel sind übrigens alle abgeflossen. Es ist also alles vergeben. Die Projekte sind alle begonnen. Wir warten noch auf eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 die zweite Tranche; das Finanzministerium hat signalisiert, dass sie demnächst mit dem Nachtragshaushalt kommt. Es gibt schon eine lange Warteschlange von Projektträgern, die sich für weitere Projekte interessieren.
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Epple.
Konrad Epple CDU
Vielen Dank, Herr Minister, für Ihre bisherige Beantwortung und den Bauchladen, mit dem Sie uns das alles dargelegt haben. Ich frage jetzt: Wo sehen Sie großes Potenzial für die Praxis der Anwendung und insbesondere die Chance für den ländlichen Raum? Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Die Chance für den ländlichen Raum besteht, glaube ich, einfach darin, dass wir für die pflanzliche Produktion Fläche brauchen. Das ist eine Chance für die Landwirtschaft. Die Landwirtschaft kann die eingetretenen Pfade der Lebensmittelerzeugung und der energetischen Erzeugung ein Stück weit verlassen. Wir transformieren die Landwirtschaft und machen sie zu einem Produzenten von Kohlenstoffen, die in andere Richtungen weisen. Das ist, glaube ich, die spannende Herausforderung, die damit verbunden ist. Es bedarf natürlich Innovationen und Technologieinnovationen; die sind dazu notwendig. Damit schaffen wir es, im Land Wertschöpfungsketten aufzubauen und hoffentlich auch auszubauen. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Sie bestehen im landwirtschaftlichen Sektor genauso wie außerhalb der Landwirtschaft. Ich nenne einfach einmal ein paar Anwendungsfelder im landwirtschaftlichen Sektor: Die Folienabdeckung der Spargel- und Erdbeerfelder besteht aus Plastik, einem fossilen Kohlenstoff. Dieser könnte durch nachwachsende Kohlenstoffe ersetzt werden. Dazu bedarf es der richtigen Verfahren. Das muss erst einmal erforscht werden. Dazu gibt es Bioökonomieprojekte, ebenso wie beim Thema Textilien. Sie kennen die grünen Wuchshüllen, die derzeit im Zuge der Wiederbewaldung in den Wäldern stehen. Diese werden derzeit aus einem fossilen Kohlenstoff, aus Erdöl, hergestellt. Wir versuchen derzeit – das ist bereits angestoßen – in einem Projekt, sie aus einem nachwachsenden Kohlenstoff herzustellen. Gewährleistet sein muss, dass die Wuchshüllen nach fünf Jahren wirklich zerfallen und nicht dauerhaft in den Wäldern verbleiben. Diese Projekte haben gewaltige Potenziale für die Entwicklung der Landbewirtschaftung und der nachfolgenden industriellen Entwicklung. Ich behaupte, das gibt einen Entwicklungsschub. Damit gibt es auch ganz neue Technologiefelder, die wir erschließen können. Insofern ist das für das Innovationsland Baden-Württemberg ein gewaltiger Schub, der sich auch in der Fläche zeigen kann, nämlich in den ländlichen Räumen. Ich glaube, da hat man Potenziale. Das Letzte, was ich erwähnen will, ist: Wir haben schon eine gute Infrastruktur. Wir haben durch die EEG-Förderung Anfang des Jahrtausends mittlerweile rund 1 000 Biogasanlagen (Minister Peter Hauk) im Land. Diese Biogasanlagen stellen fast eine Grundinfrastruktur im ländlichen Raum dar. Damit wird derzeit Gas hergestellt. Das Gas wird verstromt. Dann hat man noch ein Abfallprodukt, und zwar die Wärme. Das ist relativ simpel. Interessant wird es, wenn aus den Biogasanlagen regelrechte Bioreaktoren werden, bei denen die Stromproduktion vielleicht nur noch ein Abfallprodukt ist. Denn denkbar ist, dass das Gas nicht nur verbrannt und Strom erzeugt wird, sondern dass aus dem Gas auch LNG hergestellt wird, um damit Motoren zu betreiben. Das wäre eine Alternative zu bisherigen Kraftstoffen. In Biogasreaktoren kann – statt mithilfe der Elektrolyse – Wasserstoff hergestellt werden. Die Kosten für die Wasserstoffherstellung in Biogasreaktoren durch Dampfreformierung liegen derzeit bei 4,5 Cent pro Kilowattstunde, während die Kosten für Wasserstoff, hergestellt mithilfe der Elektrolyse, derzeit 15 Cent pro Kilowattstunde betragen. Das ist schon einmal ein deutlicher Startvorteil. Wir haben aber ein Netz von Biogasanlagen, das schon heute durch das EEG, durch die Einspeisung gefördert wird und als Potenzial vorhanden ist und das wir, glaube ich, nutzen müssen. Da werden jetzt die rechtzeitigen Zwischenschritte zur Erforschung weiterer Nutzungsmöglichkeiten folgen müssen. Das Letzte, was ich dazu sagen will, bezieht sich auf die Fraktionierung des Restbestands, auf die Fasern, das, was aus der Gülle herauskommt, wenn das Methan weg ist, egal, ob man Gas zur Verbrennung und zur Stromerzeugung nutzt oder als Biogas oder Wasserstoff zum Antrieb von Motoren. Die Gülle kann man auch fraktionieren – man kann sie ganz gezielt als Mineraldünger dosiert einsetzen – nach Stickstoff, Phosphor, Magnesium, Kalium etc. Es gibt also ungeahnte Möglichkeiten, was wir aus den Biogasanlagen machen können – zusätzlich zu dem, was aus heutiger Sicht schon ziemlich einfältig ist, nämlich einfach nur Strom und Wärme zu produzieren.
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Behrens.
Hans-Peter Behrens GRÜNE
Herr Minister, die Bioökonomie bietet ja große Chancen für die baden-württembergischen Firmen, sich zukunftssicher aufzustellen. Haben Sie das Gefühl, dass das Thema bei diesen Firmen schon angekommen ist? Muss man sie motivieren – außer mit Projektzuschüssen, sage ich jetzt mal? Und was für Kommunikationswege könnte man eingehen, um hier das Thema weiter voranzubringen? Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Ich glaube, einerseits muss schon auch der politische Druck vorhanden sein, damit man sich auf andere Wege einlässt. Das, was jeder Mensch jeden Tag macht, ist ja eingefahren, das läuft. Und wenn man etwas anderes machen will, braucht man einen Grund dazu. Der Grund kann ein wirtschaftlicher sein, das kann ein Kostengrund sein, indem einfach Alternativen günstiger sind und günstiger werden. Der Grund kann aber auch sein, dass allgemeine Zielsetzungen, Zielvorgaben entstehen, die man einfach erfüllen muss, für die man noch keine geeigneten Lösungen hat und deshalb erst einmal in die angewandte Forschung gehen muss. periode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 Deshalb ist es notwendig, dass die Politik insgesamt – nicht auf Landesebene, aber auf nationaler und europäischer Ebene – ein paar Rahmenbedingungen vorgibt, die in der Frage der Umstellung und eines neuen Denkens den Zwang, den Druck erhöhen. Wir sollten aber nicht in den Fehler verfallen, etwas vorschreiben zu wollen. Vielmehr sollten wir Ziele vorgeben, sodass auch die Unternehmungen die Freiheit haben, diese Zielsetzungen selbst zu erfüllen und letztlich geeignete Wege zu finden. Wir erleben, dass es dort, wo es keinen unmittelbaren Zwang gibt, aber trotzdem eine Bereitschaft besteht, unwahrscheinlich viele bioökonomische Ansatzpunkte gibt, wobei es bislang einfach an – in Anführungszeichen – „Geldgebern“ fehlt, um da einen Anschub zu machen. Wir haben es in der letzten Ausschreibungsrunde erlebt – im vergangenen Jahr – und werden es vermutlich auch jetzt wieder erleben, wenn wir in die nächste Ausschreibungsrunde gehen, dass es unwahrscheinlich viele Unternehmungen gibt, die sich mit dem Thema beschäftigen und die an der Schwelle von der Forschung zur Anwendung stehen. Da geht es nicht mehr um Grundlagenforschung. Da geht es darum, die Schritte von der Grundlagenforschung zur Anwendung hin zur Serienproduktion zu machen. Genau das sind die entscheidenden Punkte. Ich glaube, da können wir einen Anstoß geben und ein bisschen nachhelfen. Das kann man durch Förderung bewerkstelligen. Da sind viele, die sich auf den Weg gemacht haben, die gerade wirklich an der Schwelle stehen und einfach einen Anschub brauchen. Und diesen Anschub sollten wir auch geben. Ich glaube, für die Transformation der Grundstoffwirtschaft in Baden-Württemberg kann man schon einiges tun.
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Dörflinger.
Thomas Dörflinger CDU
Herr Minister, können Sie noch konkretisieren, was das MLR bisher unternommen hat, um die Bioökonomie gerade in der praktischen Anwendung zu unterstützen? Vielen Dank. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Vielen Dank, Herr Kollege Dörflinger, für die Frage. – Wir haben zunächst einmal versucht, speziell im MLR eine Plattform für bioökonomische Fragen in der landwirtschaftlichen Produktion zu bilden. Das greift natürlich sektoral immer ein bisschen über. Ich habe versucht, das am Thema Biogas deutlich zu machen. Da kommt man schnell in das Thema Energiewirtschaft hinein. Das ist klar, ist aber halt so. Das eine ist das Thema Plattform. Unternehmen brauchen kompetente Ansprechpartner, die fach- und sachkundig sind, damit sie wissen, an wen sie sich wenden können. Weiter brauchen sie Partner, die ihnen unter die Arme greifen. Das Erste ist also das Thema Ansprechpartner. Das zweite Thema ist das der Netzwerke. Ich glaube deshalb, ganz entscheidend ist die Netzwerkbildung. Es geht letztlich darum, Netzwerke zusammenzuspannen, weil sich allein dadurch Synergieeffekte ergeben. (Minister Peter Hauk) Beispielsweise ist es gelungen – einfach dadurch, dass der EU-Umweltkommissar vor 14 Tagen hier im Land war und auf unsere Initiative hin diese Firma besucht hat –, für ein Unternehmen aus Nordbaden, das Proteine aus Insekten für die Fütterung herstellt, einen Standort zu organisieren und an dem Standort auch weitere Netzwerke zu haben, die bei der Produktion dieser Proteine hilfreich sind. Ich glaube, es ist ganz entscheidend, dass solche Plattformen da sind, um Netzwerke bilden zu können. Das Dritte ist das Thema Förderung. In vielen Fällen braucht es eben eine Anschubfinanzierung, weil die Grundlagenforschung quasi in die Umsetzungsphase geht. Da muss man ein bisschen nachhelfen. Aber das ist auch kein Wunder. Das musste man damals beim Ottomotor oder beim Dieselmotor vermutlich auch. Das waren ja auch keine Selbstläufer. Insofern macht es durchaus Sinn, dass wir versuchen, diese Unternehmungen entsprechend zu unterstützen, damit sich daraus Selbstläufer entwickeln und dieser Pfad einer regenerativen Kohlenstoffwirtschaft auch technologisch beschritten werden kann.
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Dr. Hellstern.
Dr. Uwe Hellstern AfD
Herr Minister, das hört sich ganz gut an, und Nachhaltigkeit ist etwas Schönes. Was man mit Biogas anstellen kann, ist auch gut. Aber ich habe dabei immer das Problem mit der Flächenkonkurrenz. Wenn bei uns im Kreis z. B. eine Baumaßnahme für Infrastruktur durchgeführt wird, suchen wir Ausgleichsflächen. Die holen wir uns dann von der Landwirtschaft. Wenn nun aber 2 % der Landesfläche für Windkraft- und Freiflächensolaranlagen vorgesehen werden, handelt es sich vermutlich auch dabei um Flächen, die von der Landwirtschaft kommen. Daneben haben wir noch die traditionelle Nahrungsmittelproduktion und -versorgung. Es ist schön zu hören, dass man alles auf nachwachsende Rohstoffe umpolen will, aber die dürfen dann natürlich nicht aus abgeholzten Regenwäldern im Amazonasgebiet kommen, sondern müssten ja aus Flächen kommen, die für die Landwirtschaft schon immer da waren. Da habe ich ein Problem mit der Vielfachverwendung von Flächen, die diese Regierung propagiert. Beim Artenschutz gibt es dann auch mehr Fläche usw. Damit habe ich also ein Problem. Sie reden bei diesen Dingen immer so, als stünde Fläche unbegrenzt zur Verfügung. So groß sehe ich unser Land allerdings nicht. (Zuruf: Und die Frage?)
Muhterem Aras
Und jetzt die Frage. (Vereinzelt Heiterkeit)
Dr. Uwe Hellstern AfD
Die Frage ist, wie Sie die Biowirtschaft und auch die Rohstoffgewinnung aus Biowirtschaft ausweiten wollen, ohne dass die Lebensmittelproduktion darunter leidet. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Genau das, Herr Abgeordneter, ist die Kunst, dass wir beides zusammenbringen. Das ist auch in einem hoch industrialisierten Land wie Baden-Württemberg eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 die Kunst. Baden-Württemberg ist ein Industrieland und liefert trotzdem agrarische Rohstoffe sowohl für die Lebensmittelproduktion als auch für andere Zwecke. In Zukunft werden eben auch diese anderen Zwecke einen gewissen Anteil einnehmen. Es liegt an uns, das am Ende intelligent so zu gestalten, dass Naturschutz und produktive Flächen nicht im Gegensatz zueinander gesehen werden, sondern miteinander vereinbart werden können. Wenn die Maiskulturen oder auch die Silphiekulturen als Monokulturen gebrandmarkt werden, dann braucht man eben Instrumente, um Biodiversität hineinzubringen – das gibt es auch –, um sie damit einerseits naturverträglich und biodivers verträglicher zu machen und um andererseits auch negative Wirkungen ein Stück weit auszugleichen. Dann brauchen wir noch ordnungsrechtliche Instrumente, damit wir auch Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen in die Produktion integrieren können. Das ist, glaube ich, das Geheimnis. Wenn das gelingt, bin ich eigentlich ziemlich zuversichtlich, dass wir für Land- und Forstwirtschaft sowie für Industrie und Technik keine Flächenrestriktionen in diesem Sinn haben. Ich gebe zu, das ist eine ordentliche Herausforderung. Da wird es auch noch intensive Diskussionen geben. Aber ich bin überzeugt davon, das kann gelingen. Und anders wird es auch nicht gelingen, denn Sie sagen zu Recht: Ansonsten würden wir unsere Nahrungsmittel und in Zukunft übrigens auch regenerative Kohlenstoffe von anderen Ländern beziehen. Das kann ja nicht die Zielsetzung sein. Wir wollen selbst den Anspruch erheben, dass wir uns von unseren Böden ernähren – nicht Autarkie um jeden Preis, aber dass wir uns weitestgehend autark und nicht einfach zulasten Dritter ernähren oder nachwachsende Kohlenstoffe zulasten Dritter beziehen. Da wollen wir nicht zum Importland werden. Die Zielsetzung ist schon, dass wir eine eigene Investitionsoffensive starten und auch eine eigene industrielle Entwicklung in diesem Sektor befördern.
Muhterem Aras
Die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Heitlinger.
Georg Heitlinger FDP
Herr Minister, vielen Dank. Ich habe mir das mit Interesse angehört. Ich bin ja selbst Landwirt. Als Ackerbauer habe ich bisher von der Durchwachsenen Silphie noch gar nichts gehört. Ich habe jetzt gerade mal gegoogelt: Die Versuche sind aus dem Jahr 2010. Das ist schon ein bisschen her. Ich finde das alles gut – auch mit der Regionalität; sie liegt mir am Herzen. Was ich allerdings als Ackerbauer kritisch sehe: Wenn ich es richtig verstanden habe, wollen Sie die Kohlenstoffe praktisch vom Acker holen. Man will also eine Doppelnutzung haben. Als Landwirt denkt man aber normalerweise langfristig, sprich: Unsere Vorfahren haben uns die Äcker schon in einem guten Zustand übergeben, und wir wollen sie auch unseren Kindern in einem guten Zustand übergeben. Wenn ich z. B. Weizen dresche, bleibt das Stroh auf dem Acker, um den Humusaufbau zu fördern und die Struktur des Bodens zu erhalten. Wenn ich aber jetzt alles abernte und wenig zurückführe, (Georg Heitlinger) dann schädige ich mittelfristig, langfristig den Boden, die Bodenstruktur. In der Theorie, wenn Sie viel Kohlenstoff wegnehmen, bleibt der Kohlenstoff nicht im Boden. Also leidet der Boden. Sehe ich das falsch? Können Sie mich da aufklären? Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Ich weiß nicht, ob ich Sie aufklären kann, weil ich kein Ackerbauer bin und deshalb nicht vom Fach bin. Aber ich sage mal: Es ist doch vollkommen klar: Sie brauchen natürlich auch Kohlenstoffe im Boden zum Humusaufbau. Auch der Humusaufbau ist essenziell notwendig für die Kohlenstoffspeicherung auf der Fläche. Das ist überhaupt keine Frage. Aber die Frage ist ja immer: Wie viel von was? Sie brauchen den Humusaufbau. Wenn Sie keinen Halmverkürzer verwenden – was ich Ihnen nicht empfehlen würde und was auch mit den Leitlinien der Landesregierung nicht mehr im Einklang stünde; aber Sie dürfen es natürlich noch –, dann können Sie einen Teil des Strohs natürlich auch anderweitig als Kohlenstoff verwerten. Das heißt, dass wir Kohlenstoffe eben nicht insgesamt dort belassen müssen, wo sie anfallen und wachsen, sondern dass wir einen Teil davon auch ernten können. Das sollten wir auch tun. Wir ernten dann nicht nur die Proteine aus dem Weizenkorn, sondern wir ernten auch die Kohlenstoffe aus Teilen des Halmes. Andere Teile können Sie zur Humusbildung im Boden belassen. Diese Kohlenstoffe führen wir einer kaskadenartigen Folgeverwertung zu. Das halte ich auch für richtig und sinnvoll. Wenn Ihnen die Durchwachsene Silphie bisher entgangen ist: Ich meine, die Anbauerfahrungen in Baden-Württemberg gehen schon über 20 Jahre zurück. Mittlerweile ist es eigentlich eine bei uns etablierte mehrjährige Pflanze.
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Jetzt kann ich eine letzte, ganz kurze Frage zulassen, und zwar von Herrn Abg. Mack.
Winfried Mack CDU
Herr Minister, kann es sein, dass der vorletzte Fragesteller, der im Hinblick auf die Bioökonomie nach Flächenkonkurrenz gefragt hat, die Bioökonomie nicht ganz begriffen hat? (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Anton Baron AfD: Oje, oje!) Diesen Eindruck habe ich, weil er von Flächenkonkurrenz ausgeht, es aber bei der Bioökonomie ja gerade darum geht, Reststoffe zu verwenden, beispielsweise Sägemehl oder Hackschnitzel oder Stroh? Bioökonomie ist die Disziplin, in der man sogar gedroschenes leeres Stroh oder Reisstroh oder was auch immer noch verwenden kann. (Zuruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE) – Herr Kollege Sckerl, aus leerem Stroh kann man wirklich viel machen. – Können Sie das dem Kollegen vielleicht noch mal erläutern, Herr Minister? (Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf von der AfD: Danke für die Nachhilfe!) periode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Zu dieser Frage kann ich selbstverständlich nichts sagen, weil sich mir das aus der Frage nicht ganz erschlossen hat. Aber ich erläutere es natürlich gern noch einmal. Herr Kollege Mack, das mache ich mit Vorliebe. Erstens: Bei der Bioökonomie geht es in erster Linie zunächst darum, regenerative Kohlenstoffe einer weiteren, höherwertigen Verwendung zuzuführen – in Alternative zu den fossil gewonnenen Kohlenstoffen. Zweitens: Eine Flächenkonkurrenz muss sich daraus nicht zwingend ergeben, weil es in der Tat zur Wertschöpfung beiträgt, wenn eben auch Reststoffe, bisher ungenutzte Reststoffe oder nur weniger wertig genutzte Reststoffe wie z. B. Stroh, dabei zur Verarbeitung kommen können. Das muss aber nicht auf parallelen Flächen geschehen. Sinnvoll ist es, wenn ich alle drei vereine: Naturschutz und Biodiversität auf derselben Fläche wie bioökonomische Produktion, wie Lebensmittelproduktion. Das ist das Sinnvollste; dort müssen wir hin. Wenn wir dort sind, verwirklichen wir, glaube ich, das Prinzip einer flächensparenden, hoch produktiven Landwirtschaft im besten Sinn des Wortes.
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Damit ist die Zeit für dieses Thema vorbei. Deshalb kann ich auch keine Frage mehr zulassen, auch wenn es welche geben würde. – Vielen Dank, Herr Minister. Ich rufe das nächste Thema auf, und zwar gemeldet von der AfD-Fraktion. Das Thema lautet: B e t e i l i g u n g s f o n d s B a d e n - W ü r t t e m - b e r g Ich darf das Wort für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Dr. Podeswa erteilen.
Dr. Rainer Podeswa AfD
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Frau Ministerin Hoffmeister-Kraut! Ich wähle hier quasi die direkte Ansprache, um Ihren Beamten die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zu ersparen, und zwar ist es sehr naheliegend, nachzufragen, aufgrund welcher Bedarfsanalyse das Wirtschaftsministerium die Notwendigkeit zur Auflage eines Beteiligungsfonds festgestellt hat. Daran schließt sich natürlich die logische Nachfrage an, aufgrund welcher Analyse, aufgrund welcher Faktenlage das Fondsvolumen mit 1 Milliarde € bestimmt wurde. Immerhin ist 1 Milliarde € ein Volumen, das höher ist als das Haushaltsvolumen Ihres zukünftigen Ministeriums. Eine dritte Frage: Wie bewertet das Ministerium die Tatsache, dass zum heutigen Zeitpunkt von 1 Milliarde €, die man zur Verfügung gestellt hat, kein einziger Euro abgeflossen ist, kein einziger baden-württembergischer Unternehmer die Möglichkeiten dieses Beteiligungsfonds in Anspruch nehmen wollte? Und welche Ableitung hat das Ministerium angesichts dieser Umstände, aus dieser Faktenlage für die Zukunft erarbeitet? Vielen Dank.
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Danke für die Frage. Ich glaube, es ist wichtig und notwendig, dass wir noch mal über den Beteiligungsfonds diskutieren, dass wir uns darüber austauschen und dieses Instrument vor allem auch einordnen. Damals – wir erinnern uns an die Diskussionen, die wir über den Beteiligungsfonds wie auch über weitere Hilfsinstrumente geführt haben, um den Firmen in unserem Land in dieser schwierigen Zeit unter die Arme zu greifen –, im Sommer und im Herbst letzten Jahres also, Herr Podeswa, waren Ängste und Anspannung groß. Damals wusste noch niemand, dass es bald einen Impfstoff geben würde. Es herrschte große Unsicherheit in der Wirtschaft. Wir haben immer deutlich gemacht, dass wir ein breites Angebot für die Betriebe in Baden-Württemberg auf den Weg bringen werden, auch als Land Baden-Württemberg. Wir haben ja vielfältige Programme, die auf Bundesebene zur Verfügung gestellt worden sind und die wir zum Teil ergänzt haben, beispielsweise über den fiktiven Unternehmerlohn. Aber wir haben auch eigene Landesprogramme auf den Weg gebracht. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds, aus dem dann die Bundesrahmenregelung entstanden ist, wurde damals auf Bundesebene eingerichtet, um größeren Unternehmen in dieser schwierigen Zeit über die Zurverfügungstellung von Eigenkapital – sie waren aufgrund der massiven Einbrüche in dieser Zeit nicht mehr in der Lage, sich zu finanzieren, sich zu rekapitalisieren – zu helfen. Damals sind einige Länder, u. a. Baden-Württemberg, in die Verantwortung gegangen und haben die nach unten entstandene Förderlücke – der Bund hat laut KMU-Definition der EU Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern unterstützt – geschlossen. Baden-Württemberg ist ein starkes Mittelstandsland mit vielen kleinen und mittleren Unternehmen. Und das war unser Ansinnen – wenngleich wir in Baden-Württemberg auch die Möglichkeit offengelassen haben, in Einzelfällen auch größere Betriebe in dieser schwierigen Zeit durch die Zurverfügungstellung von Eigenkapital zu stützen. Die Faktenlage war damals also vielfältig. Wir haben, auch aufgrund der Entscheidung des Bundes, hier gemeinsam einen eindeutigen Handlungsbedarf identifiziert – Sie erinnern sich sicher noch an die Diskussionen. Jetzt möchte ich kurz einordnen, wie sich die Landesbeteiligungsfonds entwickelt haben: Der Bund hat bislang 20 Unternehmen Stabilisierungsmaßnahmen gewährt. Davon ist kein Unternehmen – ich glaube, darauf können wir wirklich stolz sein – aus unserem Bundesland; es ist kein Unternehmen aus Baden-Württemberg dabei. Dann haben andere Bundesländer, nämlich Bayern, Hessen und Hamburg, ebenfalls einen Beteiligungsfonds auf Landesebene auf den Weg gebracht. Weder Hamburg noch Hessen haben bislang einen bewilligten Antrag – so unser aktueller Kenntnisstand. In Bayern gibt es drei Anträge, die positiv beschieden worden sind. Bayern bietet aber auch noch Garantien und Bürgschaften im Rahmen des Beteiligungsfonds an; wir haben jetzt nur die Information, dass es drei Anträge gibt. eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 Ich wollte das einfach einordnen, damit Sie besser verstehen können, wie auch bundesweit mit diesem Instrument umgegangen wurde. Wir haben natürlich auf der Basis der Bundesrahmenregelung – der Wirtschaftsstabilisierungsfonds wurde von der EU-Kommission notifiziert – auch restriktive Vorgaben für die Ausgestaltung unseres Beteiligungsfonds bekommen, natürlich vor dem Hintergrund der Forderung nach gleichen Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union für alle Unternehmen. Es sollte ja verhindert werden, dass über Staatskapital Firmen, die nicht durch Corona in Schwierigkeiten geraten sind, finanziell gestärkt und dadurch im Wettbewerb im Vergleich mit anderen Firmen in der Europäischen Union bessergestellt werden. Deshalb auch diese restriktiven Vorgaben, die auch dazu geführt haben, dass es für einige Unternehmen, mit denen wir im Gespräch waren, letztlich doch nicht attraktiv genug war, den Beteiligungsfonds in der Situation, in der sich die Unternehmen befunden haben, zu nutzen.
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Herr Abg. Dr. Schweickert, bitte.
Dr. Erik Schweickert FDP
Frau Ministerin, Sie haben jetzt die Position – es ist ja eine Regierungsbefragung – dargestellt, wie man mit dem Beteiligungsfonds umgeht. Ich teile Ihre Meinung, dass es gut ist, dass er nicht gebraucht worden ist. Wir können uns darüber unterhalten, ob vielleicht die Hürden zu hoch waren und wie man es hätte anders machen können. Aber dazu ist es ja nicht gekommen. Wie sehen Sie als Parlamentarierin es denn, dass dieser Beteiligungsfonds, dieses Vermögen von 1 Milliarde €, den Entscheidungsmöglichkeiten des Landtags komplett entzogen ist? Der Ministerpräsident hat das gestern in seiner Regierungspressekonferenz als Beispiel für das Thema „Kredite und Kreditermächtigungen“ angeführt. Da passt es aber nicht so ganz, weil das Geld für den Haushalt des Landes erst einmal weg ist. Auf die Frage in der betreffenden Debatte in der letzten Legislaturperiode, wie ihr das zurückführen wollt, steht die Antwort noch aus. Deswegen die Frage: Wenn es so weitergeht und wir die Mittel nicht brauchen, was sind dann die nächsten Schritte, was wir damit machen? Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Zu den nächsten Schritten kann aktuell noch keine Aussage getroffen werden. Aber wenn Sie in das Beteiligungsfondsgesetz blicken, sehen Sie, dass darin klar geregelt ist, dass dann, wenn bis zu einem bestimmten Zeitpunkt keine Stabilisierungsmaßnahmen gewährt werden, der Beteiligungsfonds nach § 15 Absatz 4 des Beteiligungsfondsgesetzes per Rechtsverordnung vollständig abgewickelt und aufgelöst werden kann. Zu der Diskussion, die wir hier über diese Mittel führen: Im Beteiligungsfonds geht es nicht um Ausgaben. Es liegt aktuell noch ein Antrag zur Bearbeitung vor. Darüber ist noch keine Entscheidung getroffen. Es besteht durchaus auch die Möglichkeit, dass dieser Antrag vom Unternehmen eingereicht wird. Ich denke, über dieses Thema werden wir noch diskutieren. Bis zum 30. September 2021 können noch Anträge gestellt werden, bis wir den Status quo feststellen. Auf der Basis dieser Situation können dann die nächsten Schritte eingeleitet werden.
Dr. Erik Schweickert FDP
Und wie sehen die aus? Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Es kommt dann darauf an, ob es einen Antrag gibt oder nicht.
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist dieses Thema abgearbeitet. (Das Redepult wird desinfiziert.) Ich rufe das nächste Thema auf, während das Pult desinfiziert wird. Das von der SPD-Fraktion gemeldete Thema lautet: N e u e A u f g a b e n f ü r d a s M i n i s t e r i u m f ü r V e r k e h r Ich darf Herrn Abg. Storz das Wort erteilen.
Hans-Peter Storz SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Nach der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses durften wir im Verkehrsministerium zu Gast sein. Herr Hermann, Sie haben uns das Verkehrsministerium und die verschiedenen Abteilungen vorgestellt und deutlich gemacht, dass es wohl eine neue Abteilung geben wird. Die Mobilitätszentrale Baden-Württemberg, die sich jetzt noch im Regierungspräsidium Tübingen befindet, soll bei Ihnen quasi in eine Abteilung für Digitalisierung und Vermessung integriert werden. Meine Frage ist erstens: Wann soll diese Abteilung ihre Arbeit aufnehmen? Und zweitens: Werden die Beschäftigten und Personalvertreter über die Veränderung der Organisationsstruktur informiert und in die Abläufe einbezogen? Vielen Dank.
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Hermann. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Storz, für die Anfrage. Sie hätten ruhig auch sagen können, dass es im Verkehrsministerium schön war. (Heiterkeit – Zuruf des Abg. Hans-Peter Storz SPD) Gute Verköstigung, gute Atmosphäre usw. – Ja, wir haben das Ministerium vorgestellt, auch damit die Abgeordneten sehen, welche Abteilungen es gibt, welche Bereiche dort arbeiten. Viele haben nicht mitbekommen, dass es doch eine erhebliche Veränderung gibt. Ich darf vielleicht für die jungen Abgeordneten, die 2005 noch nicht im Landtag waren, erklären, dass 2005 der damalige Ministerpräsident eine große Verwaltungsreform gemacht hat. Mit dieser großen Verwaltungsreform hat er alle Sonderbehörden abgeschafft bzw. in die dreigliedrige Verwaltung eingefügt. So sind Sonderbehörden auch den Regierungspräsidien zugeordnet worden, u. a. auch die Landesstelle für Straßentechnik. Wie der Name schon sagt, stammt diese gewissermaßen aus der Zeit, als es noch Milchsammelstellen gab, und damals gab es auch die Landesstelle für Straßentechnik. Die hat man dem Regierungspräsidium Tübingen zugeführt – mit Sitz in Stuttgart. periode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 Das war eigentlich eine Sonderbehörde, die für das ganze Land da war. Ehrlich gesagt, war es mir schon lange ein Dorn im Auge, dass eine Behörde, die eigentlich für alle da ist, einem Regierungspräsidium zugeordnet ist und ich immer über Umwege mit ihr kommunizieren musste. Hinzu kommt, dass die Landesstelle für Straßentechnik natürlich ursprünglich tatsächlich Straßentechnik und Ausbildungen für Straßenwärter usw. gemacht hat. Inzwischen – beim Digitalisieren und Vernetzen und bei den ganzen modernen Geschichten der Verkehrssteuerung und des Verkehrsmanagements – stellt sich heraus, dass diese Themen nicht gut abgebildet waren. So haben wir in den vergangenen ein, zwei Jahren begonnen, diese Abteilung im Regierungspräsidium Tübingen, Landesstelle, systematisch in eine Mobilitätszentrale zu überführen, die mit dieser Abteilung 9 verschiedene Funktionen abdeckt – Vernetzung und Digitalisierung und die anderen Funktionen, die noch immer wichtig sind, Ausbildung, Weiterbildung, wissenschaftliche Begleitung. Das Ziel ist jetzt, dass wir ab dem 1. Januar 2022, wie wir in der Koalition vereinbart haben, die Abteilung 9 – so heißt sie im Regierungspräsidium Tübingen – ins Ministerium überführen und dort im Wesentlichen die Mobilitätszentrale aufbauen und zusätzlich Digitalisierung und das Vernetzungsthema im Verkehr bearbeiten. Ziel ist, dass wir landesweit möglichst viele Verkehrsdaten, die heute separat in verschiedenen Häusern, Abteilungen, bei Kommunen, bei regionalen Verkehrszentralen, bei der SSB-Verkehrszentrale – also alles dezentral – verteilt sind und nicht zusammengefügt sind, zusammen nutzbar machen. Das wollen wir gern aufbauen. Das ist eine der wichtigen Funktionen: landesweit Verkehrsdaten so zu sammeln, dass daraus eine landesweite Verkehrssteuerung und -beratung stattfinden kann, damit z. B. auch Navigationsgeräte daraus einen Nutzen ziehen können. Wir wollen z. B. Ratschläge geben können, wie man am besten fährt oder welche Linie man am besten nutzt. Das soll aber nicht unter kommerziellen Gesichtspunkten betrachtet werden, sondern unter möglichst umweltschonenden Gesichtspunkten, z. B. um Staus aufzulösen.
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von Frau – – (Abg. Hans-Peter Storz SPD: Halt! Der zweite Teil der Frage ist noch offen, wie das Personal mit einge- bunden ist!) Minister für Verkehr Winfried Hermann: Danke. – Das Personal war ein bisschen beunruhigt und hat mir sehr schnell geschrieben: „Nehmen Sie keine Zerschlagung vor, sondern behalten Sie uns zusammen. Wir wollen zusammenbleiben.“ Ich habe auch sehr schnell geantwortet und gesagt: Selbstverständlich werden wir integriert vorgehen. Wir werden alle mitnehmen und nichts zerschlagen. Wir werden auch alle gut behandeln und haben natürlich auch die Einwände und die Ideen der Mitarbeitenden aufgenommen. Denn ich habe schon die klare Vorstellung: Das beste Ministerium ist jenes, das nicht nur gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, sondern auch Beschäftigte, die sich im Haus wohlfühlen, weil sie das Ge- (Minister Winfried Hermann) fühl haben, dass sie etwas zu sagen haben. Damit fahren wir eigentlich ganz gut. Das werden wir auch mit dieser Abteilung 9 so machen.
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Jetzt hat Frau Abg. Gericke das Wort, um ihre Frage zu stellen.
Silke Gericke GRÜNE
Herr Minister, vielen Dank für die Einführung. – Wie machen das denn andere Bundesländer? Sind wir hier die Speerspitze des Fortschritts? Kann man sich vielleicht auch bei anderen Bundesländern etwas abschauen, wie sie die Digitalisierung oder die Datennutzung vorantreiben? Minister für Verkehr Winfried Hermann: Vielen Dank. – Wir machen da einiges. Wir laufen nicht hinterher. Aber ich glaube, ich würde übermäßig angeben, wenn ich sagen würde, wir wären da die Speerspitze. In Hessen z. B. gibt es ein House of Logistics & Mobility – das ist beeindruckend –, ein riesengroßes Haus am Flughafen in Frankfurt, in dem innovative Abteilungen von Unternehmen und die Mobilitätszentrale Hessen untergebracht sind. Dort finden vor Ort auch öffentliche Diskussionen über die Zukunft von Mobilität statt, z. B. zu den Fragen: Wie kann sich der öffentliche Verkehr weiterentwickeln? Wie kann Verkehrssteuerung weiterentwickelt werden? Ehrlich gesagt: So etwas hätte ich auch ganz gern. Aber ich glaube, in diesen Zeiten wird es nicht möglich sein, so ein schönes Haus zu bauen. Das zeigt schon, dass man noch mehr machen kann, als wir machen. Wir machen jetzt mal diese Zentrale mit vielen Funktionen. Die wird auch an dem Ort bleiben, wo sie heute ist. Sie befindet sich, grob gesagt, am Pragsattel. Wir haben da auch Möglichkeiten zur Erweiterung. Dort sitzt übrigens auch die Einheit, die der Bund bzw. die Autobahngesellschaft betreibt. Wir waren da bisher zusammen. Jetzt wird diese aufgelöst, aber vertraglich arbeiten wir noch einige Jahre zusammen, damit wir möglichst hohe Synergieeffekte erzielen und wir durch den Bruch nicht die wenigen Daten, die wir haben, auch noch verlieren.
Muhterem Aras
Die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Mack.
Winfried Mack CDU
Herr Minister, es gibt ja weitere Abteilungen in den Regierungspräsidien, die eine landesweite Zuständigkeit haben. Können Sie sich vorstellen, dass man diese auch jeweils in die Ministerien eingliedert? Beispielsweise könnte man doch das Landesdenkmalamt in das neue MLW eingliedern; dann gäbe es dort eine zusätzliche Abteilung. Auf diese Art und Weise könnte man den Zustand aufbrechen, dass die Ministerin dort über eine Landesoberbehörde handeln muss, und sie hätte dann immer direkt den Zugriff. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das ginge aber noch weiter! Straßenverkehr! Straßenbau!) Dadurch hätten wir auch einen anderen Verwaltungsaufbau in Baden-Württemberg. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Vielen Dank, Herr Abg. Mack. – Ihre Überlegungen finde ich interessant. Aber die Verhandlungen zum Koalitionsvertrag sind beendet. (Vereinzelt Heiterkeit) eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 – Ja, es ist so. Wir haben das eingebracht, und daraus ist es hervorgegangen. Prinzipiell glaube ich, dass die damalige Idee, zentrale Behörden Regierungspräsidien zuzuordnen, nicht der Weisheit letzter Schluss bei der Verwaltung sein sollte, sondern dass man da wahrscheinlich besser mit integrierten Lösungen arbeitet. Wobei: Das Landesdenkmalamt kenne ich nicht genau genug, um es der Kollegin Hoffmeister-Kraut anzudienen. Ich sage nur: Wenn es bei uns zu langsam geht oder die Leute im Stress sind, sage ich: Wir sind nicht das Landesdenkmalamt, sondern das Verkehrsministerium. (Vereinzelt Heiterkeit) Aber das ist echt nur Spott. Entschuldigung. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Späßle gemacht!)
Muhterem Aras
Herr Abg. Weber, Sie haben das Wort.
Jonas Weber SPD
Sehr geehrter Herr Minister, ich will mich jetzt da nicht einmischen, wenn die Koalition die Rückabwicklung der Verwaltungsreform vorantreibt. Aber Sie haben vorhin gesagt, dass Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitnehmen. Da würde ich für unsere Fraktion gern wissen, auf welcher gesetzlichen Grundlage das passiert und was das konkret bedeutet. Also: Kommt es zu Abordnungen? Kommt es zu Versetzungen? Gibt es eine Wahlmöglichkeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die z. B. am jetzigen Standort familiär gebunden sind? Minister für Verkehr Winfried Hermann: Wie gesagt: Der Standort ist Stuttgart und bleibt Stuttgart. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen nicht von Tübingen nach Stuttgart umziehen. Es ist ja das Absurde, dass das Regierungspräsidium Tübingen eine Außenstelle in Stuttgart hat; das ist sozusagen eine Folge dieser damaligen Entscheidung. Die können jetzt nicht wählen, sondern die Abteilung 9 wird komplett in das Verkehrsministerium direkt eingeordnet. Die Mitarbeiter werden übrigens eher Vorteile haben. Denn im Regierungspräsidium kann man auf bestimmten Stellen nicht so viel verdienen wie im Ministerium. Wir werden z. B. die Führungspositionen anpassen. Ein Abteilungsleiter im Regierungspräsidium ist einem Abteilungsleiter im Ministerium nicht gleichgesetzt und wird nicht gleich bezahlt. (Zuruf) Das wird angeglichen. Im Straßengesetz sind auch Elemente enthalten, die auf diese Landesstelle in Tübingen verweisen. So etwas müssen wir korrigieren. Aber wir brauchen jetzt keine gesetzliche Grundlage, dass wir das dürfen, sondern das darf Politik tatsächlich selbst machen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Politik oder Regie- rung?)
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Dr. Jung.
Dr. Christian Jung FDP
Sehr geehrter Herr Minister, auch wenn Sie den Verkehrsausschuss in Ihr Haus eingeladen haben, werde ich nicht untertänigst mit Ihnen Fragen absprechen. Wir haben manchmal den Eindruck, dass hier viel vorbesprochen ist, was ja bei Fragerunden von Abgeordneten eigentlich nicht der Fall sein sollte. (Vereinzelt Heiterkeit – Unruhe) Was mich immer wieder ein bisschen verwundert – ich hatte dazu auch eine Kleine Anfrage bzw. einen Antrag gestellt –, ist, dass Sie nicht beantworten konnten, ob wir in Baden-Württemberg genügend Planerinnen und Planer haben. Wir haben den Eindruck, dass bei vielen Projekten durchaus noch mehr Leute da sein könnten. Sie haben gesagt, Sie könnten das wegen der Autobahngesellschaft jetzt nicht richtig sagen. Könnten Sie kurz darstellen – das wäre vielleicht auch fürs Parlament wichtig –, welche Aufgabenschwerpunkte Ihre neue Staatssekretärin hat? Minister für Verkehr Winfried Hermann: Das ist jetzt ein neuer Fragebereich. Wir haben eigentlich nicht vor, bei der Mobilitätszentrale Planer einzustellen, sondern die Mobilitätszentrale ist im Wesentlichen für Fragen der Verkehrssteuerung, der Verkehrstechnologien und des Verkehrsmanagements gedacht. Im Wesentlichen dafür wird es, wenn überhaupt, neues Personal geben. Das sind keine Planer. Wenn Sie mir trotzdem die Frage zu den anderen Bereichen stellen, dann kann ich nur sagen, dass wir seit Langem dafür werben, dass junge Leute Berufe im Bereich der Infrastruktur, des Ingenieurwesens wählen. Übrigens: Mein Haus ist da sehr aktiv. Bei verschiedenen berufsvorbereitenden Tagen oder bei Berufsmessen werben wir auch für diese Berufe. Aber ich kann das, was jetzt über viele Jahre, vielleicht sogar über Jahrzehnte passiert ist, nicht ungeschehen machen, nämlich dass junge Leute aus den klassischen Ingenieurberufen herausgehen und in neue Berufe gehen, in deren Bezeichnung „Kommunikation“ oder „Medien“ vorkommt. Das ist ein neuer Schwerpunkt, der nicht zu dem passt, was wir wirklich brauchen. Wir brauchen deutlich mehr Planer. Das kann jede Kommune bestätigen. Wenn sie eine Stelle für Stadtplanung oder für Radwegeplanung ausschreibt, wird sie Schwierigkeiten haben. Ihnen als Liberalem kann ich sagen: Der Markt ist schwer kalkulierbar. Das wissen Sie doch, oder? (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Man kann auch ein bisschen etwas tun, wenn man will!) – Das sagte ich ja. Wir tun etwas. Wenn das Angebot nicht da ist, können wir zwar einen Anreiz setzen, aber ich kann Ihnen nicht sagen, wie sich das alles entwickelt. Ich kann eine Prognose abgeben und kann deutlich machen, dass wir mehr brauchen. Wir haben dort, wo es geht, nachgesteuert. Wir setzen auch mehr Mittel ein. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Wie ist das Auf- gabengebiet Ihrer Staatssekretärin? – Abg. Anton Ba- ron AfD: Keine Dialoge! – Glocke des Präsidenten) periode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 Wir haben keine strikte Aufgabenteilung, sondern die Staatssekretärin nimmt natürlich auch Termine wahr, die der Minister nicht wahrnehmen kann, weil er mit etwas anderem befasst ist. Es ist in der Vergangenheit häufig der Fall gewesen, dass ich mich hätte spalten müssen. Das habe ich dann doch bleiben lassen und bin dann entweder zu dem einen Termin oder zu dem anderen gegangen. Jetzt können wir zwei Termine gleichzeitig absolvieren. Ich kann Ihnen ein Beispiel geben. Es gibt Termine, bei denen ich hier im Parlament anwesend sein muss, während man draußen trotzdem einen Termin wahrnehmen muss. Da geht z. B. die Staatssekretärin hin. In der Sache haben wir uns so verständigt, dass sie sich schwerpunktmäßig mit Fragen der Verkehre innerhalb der Kommunen – also Fußverkehr, Radverkehr, kommunale Entwicklung, Ortsmitten – beschäftigt. Das werden ihre Themenschwerpunkte sein, die ich ihr in besonderer Weise gern überlasse. Wenn ich jetzt keine Fragen mehr gestellt bekomme, käme ich – –
Dr. Wolfgang Reinhart
Eine kommt noch, Herr Minister. Der Kollege Baron hat sich die ganze Zeit gemeldet und steht noch auf der Frageliste. Ich nehme an, dass nach der Beantwortung die Stunde ohnehin um ist. Bitte sehr, Herr Kollege Baron.
Anton Baron AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe mich schon gewundert. – Ich bin erstaunt, dass Herr Mack auch sinnvolle Fragen stellen kann. (Oh-Rufe – Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Ni- veaulos! Schauen wir mal, was jetzt kommt!) Kurz zu Ihnen, Herr Minister: Gerade beim Zugumstieg ist ja immer ein Problem, dass die Verkehrsunternehmen nicht miteinander kommunizieren. Ist vorgesehen, in dieser Abteilung ein Kommunikationsinstrument zu schaffen, damit die Verkehrsunternehmen sich untereinander abstimmen, auf die Fahrgäste zu warten, die weiterfahren wollen? Minister für Verkehr Winfried Hermann: Ich spare mir jetzt eine spöttische Eingangsbemerkung. Die Mobilitätszentrale soll sich vor allem auf die Straßenverkehre beziehen. Wir haben ja heute schon in der Nahverkehrsgesellschaft eine Organisation, die sich schwerpunktmäßig um den öffentlichen Verkehr, um Fahrpläne, um die Abstimmung der Fahrpläne kümmert, die sich auch um die übergeordnete Kommunikation, die Zwischenkommunikation und um Anschlüsse kümmert. Das wird wohl auch so bleiben, denn die Aufgaben sind sehr umfangreich. Um sie auch noch in die Mobilitätszentrale zu integrieren, ist sie im Grunde zu groß. Dann wäre sie nicht mehr schlagkräftig. Deswegen habe ich mich entschieden, dass wir den Schwerpunkt bei der NVBW belassen. Öffentliche Verkehre, Kommunikation und Digitalisierung dort, aber die Daten, die wir dort für den öffentlichen Verkehr sammeln, werden wir (Minister Winfried Hermann) auch der Mobilitätszentrale zur Verfügung stellen, weil wir dort eigentlich eine ganzheitliche Verkehrssteuerung und Beratung machen wollen. Angenommen, Sie kämen auf die Idee, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, (Abg. Anton Baron AfD: Mache ich!) und haben ein Auto, dann würden Sie die Information bekommen: Wenn Sie mit dem Auto fahren, brauchen Sie für die Route eine Stunde und 30 Minuten. Wenn Sie es aber mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mit dem Fahrrad kombinieren, geht es schneller – und dann steigen Sie um. (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Minister, die Zeit ist jetzt auch überschritten. Vielen Dank. Wir haben damit die Regierungsbefragung unter Tagesordnungspunkt 4 erledigt. Meine Damen und Herren, ich komme noch einmal zurück zu Tagesordnungspunkt 3: Ergänzungswahlen zum Verfassungsgerichtshof – hier: Wahl des stellvertretenden Mitglieds ohne Befähigung zum Richteramt Das Ergebnis des dritten Wahlgangs der Wahl des stellvertretenden Mitglieds ohne Befähigung zum Richteramt liegt nun vor. Ich gebe es Ihnen an dieser Stelle bekannt: Für das stellvertretende Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt wurden 148 Stimmzettel abgegeben. Auf Herrn Bert Matthias Gärtner entfielen 37 Stimmen. 32 Abgeordnete haben mit Nein gestimmt. 77 Mitglieder des Landtags haben sich der Stimme enthalten. Eine Stimme entfiel auf andere Namen. Ein Stimmzettel war ungültig. Damit ist Herr Gärtner zum stellvertretenden Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt gewählt. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Ich darf Herrn Gärtner fragen, ob er die Wahl annimmt. Bert Matthias Gärtner: Ich nehme die Wahl an. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Damit ist Tagesordnungspunkt 3 auch erledigt. Ich rufe sogleich Tagesordnungspunkt 5 auf: Vereidigung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Sehr geehrter Herr Gärtner, der Landtag hat Sie gemäß Artikel 68 unserer Landesverfassung in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof zum stellvertretenden Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg gewählt. Sie haben die Wahl angenommen. Nach § 4 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof haben die Mitglieder und ihre Stellvertreter vor Antritt ihres Ameriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 tes vor dem Landtag einen Eid zu leisten. Ich verlese zunächst den gesetzlich vorgeschriebenen Eid. Er lautet: Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter alle Zeit die Verfassung des Landes Baden-Württemberg getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe. Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. Sehr geehrter Herr Gärtner, Sie haben die Eidesformel gehört. Ich darf Sie deshalb bitten, zu mir auf das Podium zu treten. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Ich darf Sie bitten, zu mir auf das Podium zu treten – bitte sehr –, die rechte Hand zu heben und die Worte zu sprechen: „Ich schwöre es“ und – soweit gewünscht – „so wahr mir Gott helfe.“ Bert Matthias Gärtner: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Bitte sehr, Herr Gärtner. Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen im Namen des ganzen Hauses viel Erfolg in Ihrem hohen und vor allem verantwortungsvollen Richteramt. Alles Gute dabei. Bert Matthias Gärtner: Danke.
Dr. Wolfgang Reinhart
Herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD – Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.) Damit ist Tagesordnungspunkt 5 auch erledigt. Meine Damen und Herren, damit komme ich schon zu Punkt 6 der Tagesordnung: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen – Drucksache 17/273 Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 17/487 Berichterstattung: Abg. Andreas Deuschle Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. In der Allgemeinen Aussprache erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜNE dem Kollegen (Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Köhler!) Köhler. – Bitte sehr, Herr Kollege Köhler, Sie haben das Wort. (Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Die erste Rede!) Es ist eine sogenannte Jungfernrede.
Erwin Köhler GRÜNE
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen Landtagsabgeordnete! Als ehemaliger Jugendrat aus Lauffen am Neckar, meiner Heimatstadt, und jüngster Abgeordneter der Fraktion GRÜNE hier im Landtag weiß ich ganz genau, wie wichtig es ist, dass wir jungen Menschen in Prozesse bei uns im Land und auch in den Kommunen eingebunden sind. Außerdem ist es wichtig, in Zeiten der Krisen und vor allem auch in Zeiten der Klimakrise für eine bessere Zukunft zu demonstrieren und seine Stimme einzusetzen, wenn es um Wahlen geht. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Andreas Deuschle CDU) Gemeinsam mit den Kollegen der CDU wollen wir deshalb das aktive Wahlalter von 18 Jahren auf 16 Jahre absenken. Wir, die grüne Landtagsfraktion, setzen uns schon seit Jahren dafür ein. Die Argumente dafür sind auf unserer Seite schon längst bekannt. Kurz zusammengefasst: Junge Menschen, die in der Zukunft leben, die wir heute gestalten, haben ein Recht darauf, mitzuentscheiden, wie ihre Zukunft aussehen soll. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Außerdem entscheidet die Zahl der Lebensjahre nicht zwingend über die geistige Reife der Abgeordneten. (Heiterkeit bei den Grünen) Das hat uns die AfD in den letzten Jahren, aber auch heute wieder gezeigt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Lebensfindung? Was labert er da? Kaum zu fassen! – Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) Ich höre Ihren Beiträgen, Herr Stoch, wirklich gern zu. Ich bitte Sie, jetzt aber auch mir sehr genau zuzuhören, und bitte auch Ihre Fraktion, jetzt sehr aufmerksam zu sein. (Abg. Sascha Binder SPD: Wir sind immer aufmerk- sam!) Eine alleinige Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre wird dem Thema für uns im Gegensatz zu Ihrer Auffassung nicht gerecht. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir wollen mehr tun und setzen deshalb auf ein Gesamtpaket aus Maßnahmen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja, ja!) Dazu gehören auch die Absenkung des Wahlalters für das passive Wahlrecht für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie die Abschaffung der Altersgrenze für Bürgermeisterwahlen. Für diese Änderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja, eben!) Wir werden Ihren Gesetzentwurf deshalb ablehnen, und wir sind auch schon auf die anderen demokratischen Parteien zugegangen – auch auf Sie, sogar gerade vorhin erst. periode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 (Abg. Gabriele Rolland SPD: Wann sind Sie auf uns zugegangen? – Weitere Zurufe) Die SPD greift mit ihrem Gesetzentwurf zu kurz und wird damit den Interessen der Jugendlichen nicht gerecht. Bei der Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Innenausschuss haben sich der Verein „Mehr Demokratie e. V.“ und alle anwesenden Jugendorganisationen klar für ein Gesamtpaket und gegen Einzelmaßnahmen ausgesprochen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Gabriele Rolland SPD: Stimmt doch gar nicht!) Was die SPD mit diesem populistischen Schnellschuss erreichen will, ist für uns wirklich schwer nachvollziehbar. Lassen Sie sich bitte von einem jungen Menschen, von mir als jüngstem Mitglied der Fraktion GRÜNE sagen, dass Sie mit diesem Antrag über junge Köpfe hinweg sprechen und entscheiden wollen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das stimmt doch gar nicht!) Es geht Ihnen anscheinend nicht um wirkliche Veränderung. Sie tun also das Gegenteil von dem, was Sie fadenscheinig behaupten, tun zu wollen. Aber wir wollen Generationengerechtigkeit, Verantwortung und Gehör für die Belange junger Menschen in Baden-Württemberg. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Noch vor der Sommerpause wollen wir in Gespräche mit allen demokratischen Fraktionen gehen, um im Herbst dieses Jahres eine dementsprechende Initiative einzureichen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Noch vor der Sommer- pause?) – Nach der Sommerpause. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Aha!) Ich bitte um Verzeihung. – Diese Initiative wird mehrheitsfähig sein. Deswegen bitten wir Sie, dabei mitzumachen, um das Wahlalter entsprechend zu regeln und die Fairness in diesem Land herzustellen. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Ach!) In diesem Sinn freue ich mich auf den weiteren Austausch. Ich bin sehr zuversichtlich, dass sich die Kolleginnen und Kollegen der SPD und der anderen Parteien nach dem Bundestagswahlkampf im September genauso engagiert für die Belange von jungen Menschen einsetzen werden. Machen wir das gemeinsam, und machen wir es wirklich. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Nach dieser Jungfernrede des Kollegen Abg. Köhler darf ich einem Redner von der CDU das Wort erteilen. Herr Abg. Deuschle hat das Wort.
Andreas Deuschle CDU
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedaure etwas, dass wir heute keinen parteiübergreifenden Gesetzentwurf diskutieren. Bei der Senkung des Wahlalters geht es um unsere Demokratie, die überparteilich gestärkt werden muss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sage nicht ich, sondern das sagte Jürgen Dorn, Geschäftsführer des Landesjugendrings. (Zuruf: Zustimmung!) Das Zitat stammt aus der öffentlichen Anhörung, die wir im Innenausschuss am 7. Juli gemeinsam vorgenommen haben. Wenn ich mich recht erinnere, dann wurde Herr Dorn von der SPD als Sachverständiger benannt. Herr Dorn spricht aus, worum es uns in der Koalition von Anfang an gegangen ist, nämlich um Konsens, um einen Schulterschluss mit allen Demokratinnen und Demokraten. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wiederhole ich an dieser Stelle gern, was ich schon in der Ersten Beratung gesagt habe: Sie sind herzlich eingeladen, bei unserer umfassenden Wahlrechtsreform mitzumachen. Wir alle wollen das Gleiche, nämlich einen großen Wurf. Uns geht es darum, die Expertinnen und Experten ernst zu nehmen; sonst bräuchten wir keine Expertenanhörung. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Ich finde, das sollten Sie auch tun. Herr Dorn hat in der öffentlichen Anhörung deutlich gemacht – Zitat –: Ich finde es besser, wenn man das ... in einem Paket macht. Gemeint ist genau dieses Gesamtpaket zur Wahlrechtsänderung, das diese Koalition immer anstrebt; vor der Mittagspause ist Ihnen noch ein entsprechendes Schreiben zugegangen. (Vereinzelt Lachen) Das findet auch Sarah Händel vom Verein „Mehr Demokratie e. V.“ gut. Zitat: Ich unterstütze es sehr, dass man die Wahlrechtsaltersabsenkung nicht aus einem Paket herausnimmt. Auch das ist ein Zitat aus der öffentlichen Anhörung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem uns vorgeworfen wurde – Sie können es auch jetzt nicht lassen –, uns würde es nicht um die Sache gehen, sonst könnten wir dem Gesetzentwurf der SPD einfach zustimmen, möchte ich sagen: Die öffentliche Expertenanhörung hat genau das Gegenteil aufgezeigt. Wenn es um die Sache geht, dann liegen die Argumente auf der Seite der Regierungskoalition. Sie sollten spätestens jetzt Ihre Position überdenken. (Beifall des Abg. Christian Gehring CDU – Lachen bei Abgeordneten der SPD) eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 Denn Fakt ist: Wir sind bereits dabei, das Wahlrecht umfassend zu reformieren. Die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre gehört selbstverständlich dazu, ist aber nur ein Teil des Pakets, das im Koalitionsvertrag steht. Ich verstehe ja, dass die SPD gern einen eigenen Gesetzentwurf einbringen will, dass man sich als Oppositionsfraktion medial darstellt. Das haben Sie in der letzten Beratung versucht. Allein die Presseberichterstattung war dann doch nicht so, wie Sie sie sich erhofft haben. Die Kameras des SWR sind umsonst aufgebaut worden. Es gab dazu keinen Bericht in der Landesschau. Aber den Versuch war es wert. In der Sache springen Sie allerdings zu kurz. Die öffentliche Anhörung hat klar gezeigt: Rosinenpickerei und ein Hase-und-Igel-Spiel mit den Koalitionsfraktionen bringen uns keinen Schritt weiter. (Abg. Andreas Stoch SPD: Haben Sie mal ein Argu- ment zur Sache?) Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Gerade wenn wir das Wahlrecht ernst nehmen, sollten wir nicht an verschiedenen Stellen herumdoktern. Es braucht eine Entscheidung, einen Gesetzentwurf aus einem Guss, Stichwort: Wahlrechtsänderung erklären, bewerben und bekannt machen. Die Menschen sollen gleich wissen, was dann am Wahlrecht neu ist, was gilt und was nicht gilt. Auch andere Wahlrechtsfragen sollten – Zitat – „nicht auf die lange Bank geschoben werden“. So Frau Händel vom Verein „Mehr Demokratie e. V.“. Warum ein Wahlalter ab 16 wichtiger sein und schneller gelten soll als die anderen Anliegen aus dem Paket – beispielsweise die Einführung des Zweistimmenwahlrechts, damit man die gesellschaftliche Vielfalt hier im Landtag besser abbilden kann –, (Abg. Anton Baron AfD: Das ist doch völliger Un- sinn!) lässt sich jedenfalls sachlich nicht begründen. Insofern komme ich gern noch einmal auf Jürgen Dorn vom Landesjugendring Baden-Württemberg zurück, der in der Anhörung gesagt hat – Zitat –: Warum soll man Gesetzesvorhaben dreimal anfassen, wenn man es in einem Rutsch machen kann? Das ist die richtige Frage. Dem haben wir nichts mehr hinzuzufügen. Überdenken Sie Ihre Position über die parlamentarische Sommerpause. Sie sind herzlich eingeladen, im September dem gemeinsamen Gesetzentwurf, den wir hier auf den Weg bringen werden, zuzustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Nach dem Kollegen Deuschle ist nun für die SPD-Fraktion Herr Kollege Binder an der Reihe. – Bitte sehr. (Zurufe von der SPD)
Sascha Binder SPD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind im ersten Gesetzgebungsverfahren in dieser Legislaturperiode des Landtags, in der zweiten Lesung eines Gesetzentwurfs, der zum Ziel hat, die Verfassung zu ändern. Das ist im Übrigen auch der Grund, warum wir, die SPD-Fraktion, gesagt haben: Der erste Gesetzentwurf, den wir als Fraktion in diesen Landtag einbringen wollen, hat das Ziel, die Wahlaltersgrenze bei Landtagswahlen für das aktive Wahlrecht in Baden-Württemberg von 18 Jahren auf 16 Jahre zu senken. Denn wir finden es richtig, ein Signal zu setzen. (Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) – Ich weiß nicht, Herr Kollege Lede Abal, ob Sie bei der Anhörung dabei waren. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: War ich!) Der Vertreter des Dachverbands der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg hat es ausdrücklich begrüßt, dass man diese Änderung vorwegnimmt und nicht Wahlrechtsstreitigkeiten unterwirft. (Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) Und genau das haben wir mit diesem Gesetzentwurf machen wollen. (Beifall bei der SPD) Herr Kollege Köhler, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie sich heute auch in der Sache geäußert haben. Das war in der ersten Lesung bei beiden Regierungsfraktionen nicht der Fall. Heute, in der zweiten Lesung, hat sich die CDU-Fraktion mit dem Inhalt des Gesetzentwurfs erneut gar nicht erst auseinandergesetzt. (Abg. Andreas Deuschle CDU: So kompliziert ist es nicht, von 18 auf 16! – Gegenruf des Abg. Andreas Stoch SPD: Das verstehen doch sogar Sie!) Herr Kollege Deuschle, es geht in diesem Parlament noch immer um die Gesetzentwürfe, die die Fraktionen in den Landtag einbringen, und über diese wird diskutiert. Die Argumentationen, die Sie anbringen, haben mit diesem Gesetzentwurf gar nichts zu tun. Denn entweder man ist für den Inhalt, oder man ist gegen den Inhalt. Anders funktioniert parlamentarische Demokratie nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Abg. Andreas Deuschle CDU: So einfach ist die Welt!) Deshalb finden wir es richtig: mehr Mitsprache, mehr Beteiligung von jungen Menschen. Ich glaube, es gibt viele hier im Parlament, die sehr lange in der Jugendarbeit tätig waren und die auch heute noch in der Jugendarbeit tätig sind. Deshalb sollte man eines nicht tun: einander gegenseitig vorzuwerfen, man würde Politik auf dem Rücken der Jugendlichen machen. Das ist ein erheblicher Vorwurf. Jede Kraft hier im Landtag kann die Inhalte auf die Tagesordnung setzen, die sie für richtig hält. Daraus einen Vorwurf zu fabrizieren wird der parlamentarischen Demokratie nicht gerecht. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) periode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 Und ja, wir sind bereit, Inhalten zuzustimmen. Ich habe es in der ersten Lesung schon einmal gesagt: Es gibt eine große Koalition in diesem Landtag, die z. B. auch die Größe hätte zeigen können, diesen Inhalt und das verbale Aufeinander-Zugehen, was bis vor der Mittagspause – Kollege Deuschle hat es gesagt – eigentlich immer nur hier am Pult und über die Presse passiert ist, tatsächlich zu dokumentieren. Sie wissen genauso gut wie ich, dass das Ja-Sagen oder das Heben der Hand heute keine große Anstrengung darstellen würde. Und zumindest kann ich für meine Fraktion in Anspruch nehmen, dass sie auch jederzeit wieder bereit ist, dies bei weiteren Änderungen im Wahlrecht zu tun. (Beifall bei der SPD) Jetzt geht es ja um Zusammenarbeit, um einen Schulterschluss, Kollege Deuschle – Schulterschluss! Ich weiß nicht, wie Sie die parlamentarische Zusammenarbeit in diesem Landtag betrachten. Aber wir, die SPD-Fraktion, sind eigentlich davon ausgegangen, dass man uns, wenn von Schulterschluss, von einem großen gemeinsamen Kraftakt, von einem Gesamtpaket der Wahlrechtsreform die Rede ist, einmal ergebnisoffen zu Gesprächen einlädt und wir nicht aus der Zeitung erfahren, dass es bereits einen Referentenentwurf des Innenministeriums gibt. Ich darf erinnern: In der ersten Lesung hat der Innenminister gesagt, er mische sich in Wahlrechtsfragen nicht ein. Deshalb hat er sich damals auch nicht zu Wort melden wollen. Jetzt gibt es einen Referentenentwurf des Innenministeriums, auf dessen Grundlage nunmehr im Innenministerium ein Gesetzentwurf erstellt wird. Erst wenn dieser Gesetzentwurf des Innenministeriums vorliegt, sollen wir uns – zwei Wochen vor dem Ende der Sommerpause – zusammensetzen. Sie haben einen Fahrplan vorgelegt. Nicht einmal der ist irgendwie verhandelbar. Sie haben bereits gesagt, wie das Gesetzgebungsverfahren stattfinden soll. Da frage ich mich: Ist das wirklich der Beginn einer guten Zusammenarbeit, eines Schulterschlusses der demokratischen Fraktionen in diesem Parlament? Ich würde mir wünschen, wir würden gemeinsam an einem Tisch sitzen, gemeinsam über dieses Wahlrecht diskutieren, gemeinsam darüber verhandeln und – ja – dann auch mit Unterstützung des Innenministeriums an einem gemeinsamen Gesetzentwurf arbeiten. Das ist tatsächlich Schulterschluss und Zusammenarbeit und nicht nur Überschrift, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Nach dem Beitrag des parlamentarischen Geschäftsführers Binder (Zuruf von der SPD: Aha! – Heiterkeit des Abg. Sa- scha Binder SPD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Sascha, du bist einfach wichtig!) erteile ich nun der Kollegin Julia Goll das Wort für die FDP/ DVP-Fraktion.
Julia Goll FDP
Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, das Wahlrecht ab 16: Wir wären uns eigentlich ganz überwiegend so schön einig, dieses schöne Signal an die jungen Menschen zu senden. Darin waren sich auch die Vertreterinnen und Vertreter der Vereinigungen und Verbände, die wir dazu angehört haben, einig, dass das ein wichtiges Signal an die jungen Menschen wäre. Jetzt ist es richtig, dass die meisten der Angehörten relativ tapfer gesagt haben: Ja, da wäre ein Gesamtpaket schön. (Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU – Gegenruf: Nein, das stimmt nicht!) Aber, Herr Kollege Deuschle – daran darf ich Sie erinnern –, inhaltlich war gar nicht die Rede davon, was ein solches Gesamtpaket wäre. Es hieß immer nur „Gesamtpaket“. Aber die Vertreterinnen und Vertreter haben bei der Anhörung teilweise auch ganz unterschiedliche Dinge gesagt. Die Vertreterin von „Mehr Demokratie e. V.“ wollte ein Vielstimmenwahlrecht, sie wollte eine Ersatzstimme. Das alles sind vielleicht interessante Überlegungen, aber es ist beileibe nicht so, dass man sich dort einig gewesen wäre, welche Maßnahmen im Einzelnen bei einer großen Wahl – – (Abg. Andreas Deuschle CDU: Aber einig war man sich, dass man den Punkt allein nicht will! – Gegen- ruf des Abg. Andreas Stoch SPD: Märchen!) – Das stimmt so auch nicht. (Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU) Alle haben nämlich betont, dass es wichtig wäre, dass es schnell ginge. Das haben alle betont. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abg. Deuschle?
Julia Goll FDP
Selbstverständlich, gern.
Andreas Deuschle CDU
Vielen Dank, Frau Kollegin Goll, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Wann wäre Ihrer Meinung nach der frühestmögliche Zeitpunkt, an dem die jetzt 18-Jährigen und dann in Zukunft die 16- bis 17-Jährigen von dem Landtagswahlrecht Gebrauch machen können, wenn Sie sagen, es müsse jetzt schnell gehen? (Abg. Andreas Stoch SPD: Wenn diese Landesregie- rung nicht mehr existiert! – Zuruf des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD)
Julia Goll FDP
Herr Kollege Deuschle, ich habe ja gerade die Angehörten zitiert. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ja, ich war da!) Die haben gesagt, es soll schnell gehen. Das Signal soll schnell kommen. Es war nie davon die Rede, wann man dann konkret von diesem Wahlrecht Gebrauch machen kann. Es ging darum, dass man das Signal frühzeitig an die jungen Leute gibt. eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD – Abg. And- reas Deuschle CDU: Das war aber nicht die Frage! – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) – Doch, die Frage ist beantwortet. Ich glaube, Grün-Schwarz tut sich hier im Haus bei dem Wahlrecht mit der Schnelligkeit ein bisschen schwer, wenn ich einmal an das inklusive Wahlrecht erinnern darf. Da hatte das Bundesverfassungsgericht im Januar 2019 gesagt, (Abg. Andreas Stoch SPD: Sehr richtig!) dass es verfassungswidrig sei, Betreute vom Wahlrecht auszuschließen. Geschehen ist dann erst einmal nichts. (Widerspruch bei der CDU) Sie haben zur Kommunalwahl nur eine Übergangslösung hinbekommen. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Eben!) Dann ist wieder nichts geschehen. Dann kam ein Gesetzentwurf der SPD, und dann haben Sie es endlich geschafft, einen eigenen Entwurf einzubringen, der im Oktober 2020 verabschiedet wurde. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ja, richtig! Und?) Dabei hat Ihnen die Weigerung damals, dem Entwurf der SPD und der FDP/DVP zuzustimmen, im Ergebnis nichts gebracht. Denn man konnte selbst im „Staatsanzeiger“ lesen – gut, das war nicht richtig; aber so ist es dort von einer Journalistin festgehalten worden –, man habe einen Gesetzentwurf der Opposition verabschiedet. Lesen Sie es da noch mal nach. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD) Zweifel an der Schnelligkeit sind für mich jedenfalls durchaus begründet. Jetzt heißt es, es gebe da einen Entwurf. Ich kenne ihn auch noch nicht. Wo ist er? Man würde sich ja sehr gern inhaltlich darüber unterhalten. Aber selbst wenn wir den Entwurf jetzt hätten: Ist denn überhaupt eine schnelle Umsetzung zu erwarten? Ich möchte zwei Punkte beleuchten, die da beabsichtigt sind: zum einen ein Zweistimmenwahlrecht. Das haben schon die meisten Parteien im Programm. Da kämen wir zusammen. Allerdings: Sie hatten es doch auch im letzten Koalitionsvertrag. Warum ist daraus eigentlich nichts geworden? (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD) Ich habe das Gefühl, da besteht bei Ihnen innerhalb der Koalition noch Diskussionsbedarf – gar nicht mal mit uns, sondern Sie untereinander müssen sich doch einigen. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Beim The- ma Wahlrecht wäre ich als FDP vorsichtig! – Zuruf des Abg. Thomas Dörflinger CDU) Dann gibt es auch noch einen Punkt: Die SPD träumt offenbar von einem paritätischen Wahlrecht. Ich muss Ihnen jetzt sagen: Mit uns wird dieser Traum nicht umgesetzt, wird keine Realität. Für uns gehört das eher in die Kategorie Albtraum. (Lachen der Abg. Petra Krebs GRÜNE) (Julia Goll) Ein Plan ist auch noch, das Sitzverteilungsverfahren bei der Kommunalwahl zu ändern. Ich glaube, da gibt es einigen Diskussionsbedarf. Da sind die Interessenlagen ganz unterschiedlich – von kleineren Parteien, von größeren Parteien. Bei dieser Gelegenheit darf ich an eines erinnern: Schon manche kleinere Partei wurde zur größeren, manche größere zur kleineren. Viele haben das hinter sich, andere haben diese Transformation möglicherweise noch vor sich. (Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU) Vor allem wenn es um die Sitzverteilung geht, erwarte ich eine fundierte Vorberatung. Das kann man nicht so nach Gefühl machen, sondern da erwarte ich, dass man Vergleichsberechnungen macht, dass man im Einzelnen mit Experten darüber diskutiert. Für mich sieht das nicht nach „schnell, schnell“ aus. Schnell könnten wir jetzt die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre hinbekommen, (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Die Wahl ist 2026!) und das auch ohne dass diese Diskussion irgendwie von einem Klein-Klein rund um andere Themen des Wahlrechts belastet wird. Es wäre sehr schade, wenn dieses wichtige Thema in den Hintergrund gerät. Danke schön. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Baron.
Anton Baron AfD
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die erwähnte Anhörung im Innenausschuss war leider sehr einseitig, Frau Goll. Da waren sich natürlich alle einig. Das ist ja meist hier im Parlament auch nicht anders. Wir hätten uns auf jeden Fall gern auch andere Sichtweisen von Vertretern der Verbände gewünscht. Denn es gibt auch sehr gute Argumente, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Beginnen möchte ich mit dem einfachsten und naheliegendsten Argument, nämlich der Einheitlichkeit des Systems. Das Volljährigkeitsalter in Deutschland liegt bei 18 Jahren. Erst ab diesem Alter sind Rechtsgeschäfte aller Art uneingeschränkt möglich und rechtswirksam, da der Gesetzgeber die Fähigkeit zur vollen Einsicht in die Folgen des eigenen rechtlichen und wirtschaftlichen Handelns erst mit diesem Lebensalter unterstellt. Es endet mit 18 Jahren das Erziehungsrecht der Eltern und deren – – (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Kollege Baron, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Weinmann?
Anton Baron AfD
Ja.
Nico Weinmann FDP
Vielen Dank, Herr Kollege Baron. – Sie erwähnten gerade die Anhörung im Innenausschuss und deren Einseitigkeit. Jetzt hat ja auch die AfD periode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 grundsätzlich die Möglichkeit, jemanden zu benennen, der vorspricht. Warum haben Sie von der Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht, um dann auch wissenschaftlich fundiert zu unterstreichen, was Sie jetzt vortragen? (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Weil sonst die Einseitigkeit nicht gewährleistet worden wäre!)
Anton Baron AfD
Vielen Dank, Herr Weinmann, für die Frage. – Ich war nicht in dem Arbeitskreis Inneres vertreten. Ich müsste selbst bei den Kollegen nachfragen. (Abg. Sascha Binder SPD: Sie sind aber doch der par- lamentarische Geschäftsführer!) Tatsächlich hat man aber an der Auswahl gesehen, dass es natürlich nur in eine Richtung ging. (Zuruf) Klar, das kann man natürlich so sehen. Dennoch glaube ich – – (Abg. Andreas Stoch SPD: Das wird nichts mehr! – Weitere Zurufe – Unruhe) – Das wird nichts mehr, ja. – Letztendlich, die Kollegen im Arbeitskreis Inneres ... (Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich bitte um Ruhe. Das Wort hat Herr Kollege Baron.
Anton Baron AfD
... können es Ihnen beantworten, ich kann es Ihnen nicht beantworten. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Das ist doch peinlich! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/ DVP: Nehmen Sie einfach die Aussage zurück!) Mit 18 Jahren endet ja auch das Erziehungsrecht der Eltern und deren gesetzliche Verantwortung. In der Regel ist auch die Abhängigkeit von den Eltern nicht mehr so groß. Auf Europa- und Bundesebene darf auch erst ab 18 Jahren gewählt werden. Darüber hinaus beginnt die volle Strafmündigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs. Allerdings wird das Jugendstrafrecht in aller Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs angewendet, und zwar deshalb, weil im Strafrecht anerkannt ist, dass Jugendliche bzw. Heranwachsende häufig nicht vollständig für ihre Taten verantwortlich gemacht werden können; ihre Einsichtsfähigkeit wird als noch nicht vollständig entwickelt angesehen. Die Annahme, dass die Einsichtsfähigkeit im Strafrecht unter 18 Jahren zu Recht verneint wird, im Wahlrecht aber bejaht wird, lässt sich nicht begründen, außer durch reine Willkür. Dasselbe gilt für die Annahme, dass zwar im bürgerlichen Recht unter 18 Jahren die Einsichtsfähigkeit nicht gegeben ist, beim Wahlrecht aber schon. Mir ist nicht bekannt, dass eine der hier vertretenen Parteien jemals die Forderung aufgestellt hätte, das Alter, in dem die volle bürgerliche Geschäftsfähigkeit oder gar die volle Strafmündigkeit eintritt, auf 16 Jahre abzusenken. Ganz im Gegenteil: Gerade beim Strafrecht kann für die rot-grünen Linken dieser Republik und dieses (Anton Baron) Landes die Altersgrenze für das Erwachsenenstrafrecht gar nicht hoch genug liegen. (Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) Daher stellen wir uns natürlich die Frage: Warum möchte man von dieser Einheitlichkeit des Systems wegkommen und das Wahlalter absenken? Der Grund dafür ist ebenso durchsichtig wie unredlich: Der Wähleranteil der grünen und linken Parteien bei diesen jungen, begeisterungsfähigen und in Teilen manipulationsanfälligen Menschen ohne Lebenserfahrung (Lebhafter Widerspruch bei den Grünen) ist am höchsten. (Beifall bei der AfD – Zurufe – Unruhe) Der einzige Grund für dieses Wettrennen nach unten beim Wahlalter ist der billige Stimmenfang. Brächten Umfragen zutage, dass beispielsweise 60 % der 16- bis 21-Jährigen die AfD wählen – im Osten sind wir ja derzeit die stärkste Partei bei den Jugendlichen –, dann müssten die meisten hier nicht bezüglich ihrer ach so tollen Absichten heucheln; vielmehr würden wir heute über einen Gesetzentwurf der Sozialisten auf eine Anhebung des Wahlalters auf 22 Jahre debattieren. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, wir können also feststellen, dass sich das Alter von 18 Jahren als ein gewisser Benchmark beim Reifeprozess etabliert hat – (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Aber Sie sind ausgenommen! – Abg. Dr. Timm Kern FDP/ DVP: Das hat bei Ihnen jetzt auch nicht geholfen! – Weitere Zurufe, u. a.: Nicht bei der AfD!) nicht mehr und nicht weniger; das ist unsere feste Überzeugung. (Unruhe) Wir streiten die Reife von Jugendlichen, die Mündigkeit nicht ab. Dennoch sind wir der festen Überzeugung, dass dieses Alter das richtige beim Wahlrecht ist. Wir plädieren daher für einen Gleichklang in jeder Beziehung und lehnen den Gesetzentwurf daher ab. Was Herrn Köhler betrifft, der uns ja vorhin angesprochen hat: Wer sich mit 25 Jahren noch in der Lebensfindungsphase befindet, der ist ein veritables Beispiel für Unreife. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, Herr Binder hat vorhin davon gesprochen, es gehe darum, ein Signal zu setzen. – Sie geben damit im Grunde zu, Herr Binder, dass Sie als Volksvertreter die Jugend nicht repräsentieren können. Wir, die AfD, können das, wir trauen uns das zu. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Nach so einer Rede kann man Ihnen gar nichts mehr zutrauen!) eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, mir liegen seitens der Fraktionen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/273. (Zuruf) – Mir liegt keine Wortmeldung von der Regierung vor. Die Fraktion der SPD hat eine namentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf beantragt. Hat dieser Antrag die in § 99 der Geschäftsordnung vorgeschriebene Unterstützung durch fünf Abgeordnete? – Das ist der Fall. Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur namentlichen Abstimmung. Wir nehmen hierzu einen Namensaufruf vor. Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 17/273 zustimmt, den bitte ich, mit Ja zu antworten. Wer den Gesetzentwurf ablehnt, der möge mit Nein antworten. Wer sich der Stimme enthält, der antworte mit „Enthaltung“. Ich bitte die Schriftführerin, Frau Abg. Bogner-Unden, den Namensaufruf vorzunehmen. Der Namensaufruf beginnt mit dem Buchstaben A. (Unruhe) – Ich darf Sie um Ruhe bitten. (Namensaufruf) Ich frage: Ist jemand im Saal, der noch nicht abgestimmt hat? – (Unruhe) Das ist nicht der Fall. Damit ist die Abstimmung abgeschlossen. Ich bitte die Schriftführer, das Abstimmungsergebnis festzustellen. Wir fahren währenddessen in der Tagesordnung fort. Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf: a) Zweite und Dritte Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Feststellung eines Dritten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2021 – Drucksache 17/400 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/508 Berichterstattung: Abg. Norbert Knopf b) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Feststellung einer Naturkatastrophe, der Höhe der Ausnahmekomponente und zur Festlegung eines Tilgungsplans nach § 18 Absatz 6 der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg – Drucksache 17/476 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/519 Berichterstattung: Abg. Norbert Knopf (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für den gesamten Tagesordnungspunkt für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt. Ich darf das Wort für die Fraktion GRÜNE dem Kollegen Dr. Rösler erteilen. – Bitte sehr.
Dr. Markus Rösler GRÜNE
Werter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden heute den Dritten Nachtrag für das Haushaltsjahr 2020/2021 verabschieden. Mit diesem Nachtrag sollen erstens vor allem die Folgen der Coronapandemie abgefangen, (Abg. Rüdiger Klos AfD: Oh, bitte!) zweitens die Regierungsneubildung umgesetzt und drittens einige vordringliche Aufgaben finanziell abgesichert werden. Schwerpunkt Corona: Vor dem Hintergrund der Coronakrise wollen wir mit diesem Nachtrag die Coronarücklage wieder auf 1,2 Milliarden € aufstocken. Damit wollen wir u. a. die Innenstädte wiederbeleben, die Teststrategien an unseren Schulen fortführen, 125 befristete Stellen für Lehrpersonal schaffen und die Hochschulen in unserem Land bei pandemiebedingten Mehrkosten unterstützen, (Zuruf) damit die Studierenden endlich, nach teils drei Semestern rein digitalem Fernstudium, wieder Präsenzveranstaltungen wahrnehmen können. Mein ältester Sohn, der Informatik am KIT in Karlsruhe studiert, hat sich wie ein Schneekönig gefreut; er hat in dieser Woche die zweite Präsenzveranstaltung seit einem Jahr. Wir legen ein umfassendes Impulsprogramm für die Künstlerinnen und Künstler in unserem Land auf und damit für das Fortbestehen von Kultur in unserem Land. Das alles ist sehr gut investiertes Geld. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Außerdem unterstützen wir aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln unsere Kommunen mit insgesamt 827 Millionen €. Darunter sind 145 Millionen € für Krankenhäuser, 30 Millionen € für Kur- und Heilbäder, 12 Millionen € für Kunstschulen, Volkshochschulen, Musikhochschulen. Und wir spannen erneut einen Rettungsschirm für den Nahverkehr, den ÖPNV, auf und kofinanzieren Luftfilter für Schulen und Kitas. Der Präsident des Gemeindetags, Steffen Jäger, kommentierte wie folgt: Die nun zwischen Land und Kommunen gefundenen Ergebnisse stellen für die kommunalen Haushalte eine wichtige Stabilisierung dar. Damit sendet das Land auch für das Haushaltsjahr 2021 ein wichtiges Signal an die Kommunen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Der Präsident des Landkreistags, Joachim Walter, bezeichnet diesen Kommunalpakt als „eine partnerschaftliche Lösung für das laufende Haushaltsjahr“. periode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 Das ist vorzüglich investiertes Geld, und es zeigt: Das Land ist auch in Coronazeiten ein verlässlicher Partner der Kommunen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Seit Anfang 2020 haben wir alle die Erfahrung gemacht, dass sich unsere Welt in rasantem Tempo und auf völlig unvorhersehbare Art und Weise drastisch verändert hat. Auf diese Veränderungen und Herausforderungen haben wir schnell und beherzt reagiert. Das war aber nur möglich, weil wir durch Rücklagen vorgesorgt haben. So haben wir unseren Handlungsspielraum erhalten. Das war verantwortungsvoll. Daher werden wir weiterhin so verfahren und uns die Option eröffnen, insgesamt 1,2 Milliarden € neue Kredite aufzunehmen. Wir haben auch – das ist uns allen klar – in den letzten 18 Monaten alle viel gelernt, den einen oder anderen Fehler gemacht. „Errare humanum est“ gilt selbstverständlich auch für uns alle hier im Plenarsaal genauso wie für alle anderen Menschen auf dieser Welt. Um aber die Handlungsfähigkeit des Landes Baden-Württemberg weiterhin zu erhalten, kann – ich betone: kann – es erforderlich sein, weitere Notkredite aufzunehmen. Diese Option ist kein Fehler. Im Gegenteil: Mit den Kreditermächtigungen können wir seitens der Grünen und der CDU im Falle eines Falles flexibel und schnell auf neue Entwicklungen reagieren. Alles andere wäre verantwortungslos. Deshalb ist dieser Weg von Grünen und CDU richtig. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Beim Rechnungshof will ich mich bedanken für die gute Zusammenarbeit und das stete Bemühen – ich schaue gerade; Herr Benz dürfte doch sicher hier irgendwo sein –, Mittel und Wege zur Ausgabenreduzierung und Qualitätssicherung aufzuzeigen. Der Dritte Nachtragshaushalt wird vom Rechnungshof ja nicht grundsätzlich infrage gestellt. (Zuruf: Doch!) Rechnungshofpräsident Benz kritisiert die Verwendung des prognostizierten Rechnungsüberschusses für 2020 erst im Haushalt 2022. Aber dieses Vorgehen war, solange ich im Landtag bin – jetzt seit 15 Jahren inklusive meiner Zeit als parlamentarischer Berater –, schon immer so üblich. Der Rechnungsüberschuss, Stand heute, ist eine Prognose, und er steht nicht endgültig fest. Das Finanzministerium mit unserem Finanzminister Danyal Bayaz überprüft – wir haben es am letzten Freitag im Finanzausschuss gehört – auf der Basis von Daten, die teils nigelnagelneu, erst zwei Wochen alt sind, die Höhe von Ausgaberesten und die Höhe des Überschusses. Die schwäbische Hausfrau namens Danyal Bayaz (Vereinzelt Heiterkeit) gibt aber kein Geld aus, wenn sie noch gar nicht weiß, wie viel Geld sie in den Taschen hat! Und auch Sie wissen: Wir schaffen nur die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kreditermächtigungen für den Fall, dass der Verlauf der Pandemie diese zusätzlichen Gelder erfordert. Ob dies der Fall sein wird, kann aktuell niemand sagen. (Dr. Markus Rösler) Wir von den Regierungsfraktionen GRÜNE und CDU und auch unsere schwäbische Hausfrau Danyal und auch Sie von der Opposition und auch der Rechnungshofpräsident wissen alle nicht, was im Winter kommen wird. Gemeinsam hoffen wir ja wohl alle, dass wir möglichst wenig Kreditgeld aufnehmen müssen, und ebenso hoffen wir gemeinsam, dass wir nennenswerte Teile der Mittel aus dem Beteiligungsfonds – die Wirtschaftsministerin sprach vorhin darüber – nicht für Coronafolgen benötigen und daher in die Tilgung stecken können. Fest steht: Vieles werden wir erst wissen, wenn Herbst und Winter und damit die für Viren relevante Wintersaison endgültig vorbei ist. Aber wir sichern heute die Handlungsfähigkeit für morgen. Wir stellen uns schon heute an die Seite unserer Kommunen, der Schulen und Hochschulen in unserem Land. Wir stellen uns schon heute an die Seite der Künstlerinnen und Künstler sowie der Einzelhändler in unserem Land. Wir tun schon heute alles dafür, gewappnet zu sein. Damit kommen wir von den Grünen und der CDU unserer politischen Verantwortung für dieses Land nach, und zwar heute, (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) mit dem Ziel, dass Baden-Württemberg nicht nur stark durch diese Krise kommt, sondern noch gestärkt daraus hervorgeht. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Nachtragshaushalt. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Wald das Wort.
Tobias Wald CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Dritte Nachtrag, welchen wir heute in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschieden, ist geprägt von den Auswirkungen der weiter anhaltenden Coronapandemie. Diese ist nach wie vor eine der größten Herausforderungen für die Menschen, die Wirtschaft, die Gesellschaft und den Staat in Baden-Württemberg. Mit diesem Dritten Nachtrag stellen wir sicher, dass elementare und wichtige Maßnahmen in den Bereichen des Gesundheitswesens, der Bildung und der Wirtschaft weiter finanziert werden können. Im Gesundheitswesen stärken wir den öffentlichen Dienst und verstetigen das erforderliche Personal. Für die Fortführung der Impfzentren schaffen wir die erforderliche Vorsorge und auch für weitere Maßnahmen, um vollends gut durch die Krise und stark aus der Krise zu kommen. In den Bereichen Bildung und Wissenschaft bekennen wir uns zu den wichtigen Unterstützungsmaßnahmen für die Kinder, Jugendlichen, Familien und Studenten im Land. Über mehrere Monate mussten Schülerinnen und Schüler ohne Präsenzunterricht lernen, ohne Kontakt zu Gleichaltrigen auskommen. Nicht alles konnte im privaten Umfeld aufgefangen werden. Genau hier wollen wir gezielt eingreifen und Kindern, Jugendlichen und Studierenden die Möglichkeit geben, coronabedingte Lernlücken zu schließen und schlussendlich auch stäreriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 ker aus der Krise zu kommen. Das sind wir den Kindern in unserem Land schuldig, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Neben Finanzmitteln werden wir auch 125 Lehrerstellen, deren Wegfall vorgesehen war, weiter finanzieren. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport erhält auch weiteres Personal. Wir lassen unsere Städte und Gemeinden auch in der Finanzierung der Coronapandemie nicht im Stich. So werden wir – so hat es die GFK beschlossen – Hand in Hand mit den Kommunen das Kommunalpaket 2021 verabschieden und weitere Finanzmittel in Höhe von 587 Millionen € zur Verfügung stellen, meine Damen und Herren. Das ist ein starkes Paket; das Land Baden-Württemberg ist ein starker Partner für unsere Kommunen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Handel, Tourismus, Gastronomie, Kunst, Kultur und die Vereine in unserem Land müssen weiter bei der Bekämpfung der Coronafolgen unterstützt werden. Wir sind hier an der Seite der Aufgezählten. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Nur durch gezielte Fördermaßnahmen wie die neue Innenstadtstrategie kommen die gebeutelten Betriebe und Organisationen wieder auf die Beine. Damit wir stärker und schneller aus der Krise kommen, werden wir unsere erfolgreiche Förderlinie Invest BW und den Breitbandausbau im ganzen Land vorantreiben. Durch diese Fördermaßnahmen stärken wir die Unternehmen und Kommunen in Baden-Württemberg bei Innovation und Digitalisierung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, um es noch mal deutlich zu sagen: Der Schwerpunkt dieses Nachtrags liegt ganz auf der Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Da diese Folgen jedoch noch nicht abschließend bewertet werden können, werden wir coronabedingt die Rücklage für Haushaltsrisiken auf 1,2 Milliarden € aufstocken. Da wir umsichtig handeln, werden wir für die Finanzierung der Coronarücklage eine entsprechende Kreditermächtigung in Höhe von 1,2 Milliarden € schaffen und erteilen. Diese Kreditermächtigung dient als Risikovorsorge, da die weitere Entwicklung der Pandemie auch angesichts der Delta-Variante unklar ist. Hierfür kann man die Regierung kritisieren, aber ich denke, wir sind auf einem guten und richtigen Weg. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und den Grünen) Sollten die Finanzmittel nicht benötigt werden, ist ganz klar: Die Kredite werden nicht aufgenommen oder wieder zurückgeführt. Eine solide und generationengerechte Haushaltspolitik und das Einhalten der grundgesetzlichen Schuldenbremse sind für uns von elementarer Bedeutung und ein wichtiger Parameter. Dies gilt auch in dieser Pandemie. (Tobias Wald) Die Kritik der Opposition kann ich, ehrlich gesagt, nicht nachvollziehen, denn Sie stimmen sämtlichen Entnahmeanträgen aus den Rücklagen mehrheitlich zu. Auf die Kritik des Rechnungshofs der letzten Tage wird Herr Finanzminister Dr. Bayaz sicherlich noch konkret und dezidiert eingehen. Die aufgrund der Regierungsneubildung entstandenen Mehrbedarfe, die neuen Stellen beim Landtag und bei den Fraktionen sowie die weiteren politischen Schwerpunkte wie die Kofinanzierung zur Förderung der Wasserstofftechnologie werden durch Steuermehreinnahmen oder durch Einsparungen der Ministerien finanziert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Unwetterfolgen der letzten Tage haben uns alle sehr bewegt. Diese Bilder haben uns geschockt und werden uns noch lange in Erinnerung bleiben. Heute Morgen hatten wir auch eine Aktuelle Debatte zu diesem Thema. Ich greife dieses Thema bewusst noch einmal bei diesem Tagesordnungspunkt auf. Denn die Auswirkungen werden auch unseren Haushalt deutlich belasten. Denn zum einen wird der Hochwasserschutz in Baden-Württemberg noch stärker als bisher gefordert werden, zum anderen werden wir durch den Katastrophenfonds finanziell in der Verantwortung stehen – auch den anderen Bundesländern gegenüber. Für mich ist es ein Akt der Menschlichkeit und der Solidarität, dass den betroffenen Kommunen und Menschen bundesweit geholfen wird. Für mich als Föderalisten ist es eine Selbstverständlichkeit, dass sich auch Baden-Württemberg aus Gründen der Solidarität daran beteiligen muss und auch beteiligen wird, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auf ein Thema möchte ich nochmals eingehen, weil es die Menschen in Baden-Württemberg sehr berührt, wie wir auch den heute in den Tageszeitungen zu lesenden Umfrageergebnissen entnehmen können: bezahlbarer Wohnraum. In nahezu allen Regionen in Baden-Württemberg gibt es einen weiter wachsenden Wohnungsbedarf. Die Wohnungsnot verschärft sich. Deshalb: Mehr Wohnraum, weniger Bürokratie – das schafft Wohnungen und trägt zum sozialen Frieden in Baden-Württemberg bei. Der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen kann aber nur gedeckt werden, wenn der Wohnungsbau weiter als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen wird. Des Weiteren werden wir in dieser Koalition den Landesentwicklungsplan nach 20 Jahren erneuern. Diese Mammutaufgabe erfordert einen umfassenden Beteiligungsprozess, an dem alle Kommunen, Verbände und gesellschaftlichen Gruppen beteiligt werden. Dass dies uns und der Koalition sehr wichtig ist, sehen Sie daran, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir ein eigenes Ministerium für Landesentwicklung und Wohnungsbau geschaffen haben. Diese große Aufgabe bewältigen wir nur mit zusätzlichen Finanzmitteln und sehr gutem Personal, und beides gibt es nicht zum Nulltarif. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Diese Koalition nimmt die Themen auf, die die Menschen berühren, wie z. B. den Wohnungsbau. Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich mich bei den Mitgliedern der Landesregierung sowie den Mitgliedern meiperiode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 ner Fraktion und der des Koalitionspartners, namentlich bei Markus Rösler – es war ja sozusagen eine Premiere bei diesem Nachtragshaushalt; ich denke, wir haben gut zusammengearbeitet –, bedanken. Ferner danke ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums und der Landtagsverwaltung. Für die sachliche und gute Beratung danke ich allen Mitgliedern im Finanzausschuss. Die CDU-Landtagsfraktion wird dem Dritten Nachtragshaushalt einstimmig zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die SPD-Fraktion erhält Herr Kollege Fink das Wort.
Nicolas Fink SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Debatte ist ein guter Grund, kurz auf den bisherigen Verlauf der Beratungen zurückzublicken. Zu Beginn der Berichterstattung über diesen Nachtragshaushalt ging es ehrlicherweise weniger um Zahlen, Daten und Fakten, sondern im Mittelpunkt der Berichterstattung stand eher die Familiensituation des Finanzministers. Deshalb lassen Sie mich eines vorweg ganz klar sagen: Wer den Finanzminister des Landes Baden-Württemberg, vor allem auch in sozialen Medien, rassistisch oder sexistisch beleidigt, stößt auf den entschiedenen Widerstand dieses Teils des Hauses und insbesondere auch der SPD-Fraktion, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD, den Grünen, der CDU und der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) Nur noch einen Satz dazu: Gerade von einem grünen Ministerpräsidenten hätten wir eigentlich ein deutlich klareres Bekenntnis zur Vereinbarkeit (Abg. Ruben Rupp AfD: Teilzeitminister!) von Familie und Beruf auch in der Politik erwartet, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Aber zum Glück geht es mittlerweile um Zahlen, Daten und Fakten. Und auch die Berichterstattung dreht sich mittlerweile um den Inhalt des Nachtragshaushalts. Blicken wir in die letzte Woche zurück. Da brauchen Sie nur einen Blick auf die Titelseite der „Stuttgarter Zeitung“ zu werfen. Zum Thema Nachtragshaushalt titelte die „Stuttgarter Zeitung“: Grün-Schwarz verdummt die Leute Das war keine Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion. Wir hätten das auch nicht treffender beschreiben können. Es zeigt aber, was in diesem Land passiert. Woher kommt diese Einschätzung? Sie kommt daher, dass es sich bei dem Zahlenwerk, das uns vorliegt, nicht um einen Co- (Nicolas Fink) rona-Nachtragshaushalt handelt, sondern in Wirklichkeit um einen Nebelkerzenhaushalt, mit dem Sie tricksen, tarnen und täuschen. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP – Abg. And- reas Schwarz GRÜNE: Das haben wir doch schon einmal gehört! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Belege, bitte!) Jetzt können Sie da verächtlich zur Seite schauen. Sie können auch dem Rechnungshof für stetiges Bemühen dankbar sein. Das ist eine spannende Formulierung, geschätzter Kollege Rösler. Der Rechnungshof hat dieser Landesregierung und dem Finanzminister eine schallende Ohrfeige verpasst. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Das hat nichts mit stetigem Bemühen zu tun, sondern es hat etwas damit zu tun, dass Sie mit diesem Nachtragshaushalt gegen Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit verstoßen. (Abg. Andreas Stoch SPD: So sieht es aus!) Ich bin mir sicher, der Kollege Brauer wird gerade auf diesen Aspekt auch intensiv eingehen. Uns liegt aber noch etwas am Herzen: Wir haben vorhin viel zum Thema Kreditermächtigungen gehört. Sehr geehrter Herr Finanzminister, ich habe Ihnen in der letzten Woche sehr aufmerksam zugehört. Ein Satz ist mir besonders im Gedächtnis geblieben. Sie haben hier mit einem gewissen Stolz in der Stimme – auch im Hinblick auf das laufende Jahr – gesagt: „Wir haben weit weniger Schulden aufgenommen, als wir hätten aufnehmen dürfen.“ Ich übersetze das einmal: „Wir haben weit weniger Schulden aufgenommen, als wir hätten aufnehmen dürfen“ heißt: „Wir haben weit weniger gehandelt, als wir hätten handeln müssen“, sehr geehrter Herr Finanzminister. (Beifall bei der SPD – Abg. Tobias Wald CDU: Falsch! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Sollen wir mehr Kredite aufnehmen? – Weitere Zurufe) Genau das ist unser Kritikpunkt. Wir haben draußen in diesem Land eine Not. Wir sind mitten in einer Pandemie. Wir sind mitten in einer Naturkatastrophe. Laufen Sie doch mit offenen Augen durch dieses Land! (Abg. Andreas Stoch SPD: Schauen Sie in die Schu- len!) Schauen Sie, was in den Kommunen los ist, schauen Sie bitte, was in den Schulen dieses Landes los ist. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Täglich! – Abg. Tobias Wald CDU: Völlig abstrus!) Dann zu sagen „Wir sind froh, dass wir das Geld nicht in die Hand nehmen müssen“, das verspottet die Menschen in diesem Land, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Abg. Andreas Stoch SPD: So sieht es aus!) Wir können das noch anhand weiterer Fakten festmachen. Schauen Sie sich doch die Kreditermächtigungen an: 1,2 Milliarden € an Kreditermächtigungen. Davon sind 255 Millionen € die Konjunkturkomponente. eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Ja!) Die wurde uns im Finanzausschuss bestens dargestellt. Es gibt eine Formel, wie man die berechnet – alles fein. Die andere Seite sind 942 Millionen € wegen der Naturkatastrophe. Die 942 Millionen € müssen bestimmt, geeignet und erforderlich sein. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Ja, das ist auch so!) Dass sie erforderlich sind, stellt niemand, der vernünftig denkt, infrage. (Abg. Tobias Wald CDU: Detailliert zugeordnet, Herr Kollege!) Aber danach wird es spannend. Woher sollen wir wissen, ob diese Mittel geeignet sind, wenn dieses Haus nicht vorgelegt bekommt, wie diese Mittel bestimmt sind? Wir haben eine Blackbox, wo uns erzählt wird: Wir haben schon Ideen, was wir damit machen. (Abg. Tobias Wald CDU: Entnahmeanträge! – Glo- cke des Präsidenten) Ein Vermerk, ein Post-it auf einem Umlaufbeschluss ist nicht ausreichend, um für bestimmte Mittel zu sorgen, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Abg. Tobias Wald CDU: Sie stimmen doch überall zu!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Kollege Fink, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Rösler?
Nicolas Fink SPD
Gern.
Dr. Markus Rösler GRÜNE
Lieber Kollege Fink, jetzt haben Sie auf der einen Seite gesagt, wir würden zu wenig Geld aufnehmen, und auf der anderen Seite kritisieren Sie, dass wir nicht sagen, wofür wir das Geld aufnehmen. Dabei wissen Sie doch selbst, dass wir noch nicht wissen können, wofür wir es ausgeben, weil das nur eine Vorsorge ist. (Vereinzelt Lachen bei der SPD) Wie sollen wir denn jetzt sagen, welche Maßnahmen im Oktober, November oder Dezember erforderlich sind, wenn es nur darum geht, eine Vorsorge zu treffen? (Abg. Tobias Wald CDU zur SPD: Sind Sie Hellse- her?) Welche konkreten Maßnahmen sollen wir denn jetzt über das vorhin Gesagte benennen?
Nicolas Fink SPD
Kollege Rösler, ich bin Ihnen sehr dankbar für die Zwischenfrage. Erfreulicherweise sind wir von der SPD-Fraktion auf der hellen Seite der Macht und helfen, wo wir nur können. (Oh-Rufe – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Holla, die Waldfee!) Wir sagen Ihnen nämlich mit konkreten Anträgen, für was Sie dieses Geld in die Hand nehmen könnten. Es geht doch gar (Nicolas Fink) nicht darum, dass wir erwarten, dass Sie bis auf den letzten Cent genau sagen, wofür die Gelder da sind, aber Sie müssen eine Linie haben, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Haben wir doch: Kommunen, Schulen, Hochschulen, Künstler, Ein- zelhandel!) damit diese Gelder bestimmt sind. Diese haben Sie nicht. (Abg. Tobias Wald CDU: Detailliert dargelegt!) Jetzt kommen wir zu dem Punkt, was wir damit machen würden: Luftfilter – eines meiner absoluten Lieblingsthemen. Sie haben das gute Miteinander mit den Kommunen ausdrücklich gelobt. Beim Thema Luftfilter spielen Sie Schwarzer Peter und reichen den Ball mehr oder weniger elegant in die Stadträte und Gemeinderäte weiter. (Abg. Tobias Wald CDU: Wie bitte?) Denn mit dem, was Sie dort angeben, bringen Sie eben nicht in jedes Klassenzimmer Luftfilter, was aber notwendig wäre. (Abg. Tobias Wald CDU: Sind Sie Stadtrat?) Wenn Sie uns nicht glauben, dann schauen Sie sich doch die Onlinepetition des Schorndorfer Kinderarztes Dr. R. B. an. 70 000 Eltern haben diese Onlinepetition mittlerweile unterzeichnet, 70 000 Eltern, die genau wie wir sagen: Wir brauchen in jedem Klassenzimmer Luftfilter. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Und vor Ort?) Diese ignorieren Sie. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Nein, das tun wir gar nicht! Falsch! Falsch!) Wenn der Innenminister zweimal blinzelt, dann werfen Sie mit Staatssekretären um sich, als gäbe es kein Morgen. Aber wenn sich 70 000 Eltern melden, dann ignorieren Sie das. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das ist jetzt echt Quatsch! Du warst schon mal besser!) Nächster Punkt: Es geht nicht nur um die technische Ausstattung, sondern es geht auch um das Personal. (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Abg. Fink, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Wald?
Nicolas Fink SPD
Aber gern.
Tobias Wald CDU
Herr Kollege Fink, Sie sind Stadtrat, glaube ich.
Nicolas Fink SPD
Ja.
Tobias Wald CDU
Sind Sie für den Einbau von Luftfilteranlagen oder dagegen? Gab es dazu einen Antrag in Ihrem Stadtrat, und haben Sie in Ihrem Stadtrat für Filteranlagen oder gegen Filteranlagen gestimmt?
Nicolas Fink SPD
Ich bin für den Einbau von Luftfilteranlagen. Bei der Abstimmung im Stadtrat war ich leider nicht dabei. Aber alle Fraktionen im Stadtrat außer der CDU, periode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 inklusive der Freien Wähler, der FDP sowie der SPD, haben gegen den damaligen Antrag der CDU-Fraktion gestimmt, weil es einem Prinzip folgt. Ich erkläre es Ihnen so, lieber Kollege Wald, dass es auch jeder in der CDU-Fraktion versteht. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Hohes Niveau! –
Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE
Ein bisschen weniger Arroganz wäre auch gut! Ein bisschen weniger hochnäsig, bitte! – Abg. Thomas Dörflinger CDU: Sehr arrogant, sehr arrogant!) Wenn Sie sich mit einem wunderschönen Pony fotografieren lassen, das Bild Ihrer Tochter zum Geburtstag geben und sagen: „Dieses Pony kann dir gehören, wenn dein Onkel es bezahlt“, dann ist das nicht in Ordnung. Und so war das. Wir wollen, dass die Luftfilteranlagen von denen bezahlt werden, die die Notwendigkeit haben, die die finanziellen Mittel haben; das Land Baden-Württemberg wäre dafür zuständig. (Beifall bei der SPD – Abg. Andreas Deuschle CDU: Klassisch Sozialdemokraten: „Ich bin dafür, aber zah- len sollen es die anderen“! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf um Ruhe bitten. Das Wort hat Herr Abg. Fink.
Nicolas Fink SPD
Danke, Herr Präsident. – Ein weiterer Punkt: Wir brauchen mehr Personal. Sich für 120 Lehrerstellen zu feiern ist fast schon dreist. (Abg. Tobias Wald CDU: Nein, machen wir nicht!) Wir haben Ihnen gezeigt: Wir brauchen pädagogische Assistenzen und zusätzliche Lehrerstellen. Sie haben unseren Antrag vorliegen. (Abg. Tobias Wald CDU: Herr Kollege Stoch wollte doch 11 000 Lehrerstellen streichen! – Gegenruf des
Andreas Stoch SPD
Du laberst einen Scheißdreck!) Wir brauchen in diesem Land ein umfangreiches Nachhilfeprogramm, und zwar jetzt. Die SPD-Fraktion kämpft um jeden Tag Präsenzunterricht nach den Sommerferien, werte Kolleginnen und Kollegen. Wir brauchen gerade auch für die Sportvereine, die besonders zu leiden hatten, zusätzliche Mittel. Sehr geehrter Finanzminister, dieser Nachtragshaushalt ist ein klassischer Fehlstart. Kurz vor Beginn der Olympiade braucht man nicht den Hinweis auf Jürgen Hingsen, um zu wissen, dass man nach drei Fehlstarts disqualifiziert ist. Mit den Nebelkerzen, die Sie jetzt bei der Einbringung des regulären Haushalts zünden, kündigt sich der zweite Fehlstart bereits an. Für die SPD-Fraktion hat sich diese Regierungskoalition bereits mit ihrem Nachtragshaushalt disqualifiziert. (Abg. Tobias Wald CDU: Sie sich mit Ihrer Rede auch!) Die Menschen in diesem Land haben Besseres verdient. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Brauer das Wort.
Stephen Brauer FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits viel über den geplanten Nachtragshaushalt gehört. Schlank sei er, er verkörpere Maß und Mitte, und er sei natürlich unbedingt notwendig, um die Maßnahmen gegen die Pandemie zu finanzieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Gesamtverschuldung von 60 Milliarden € ist weder Maß noch Mitte. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Wie viel davon ist von der FDP?) Ein Haushalt mit einem Volumen von fast 55 Milliarden € ist nicht schlank. Wenn sich die Koalitionäre 72 neue Stellen in den Ministerien genehmigen und zusätzliche Posten für Staatssekretäre schaffen, hat das nichts mit einer Pandemie zu tun – das können Sie erzählen, wem Sie wollen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Ihnen wird nicht mehr geglaubt. Die Presse glaubt Ihnen nicht, der Rechnungshof glaubt Ihnen nicht, und wir glauben Ihnen auch nicht. Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht; denn bereits im letzten Jahr haben Sie unter dem Deckmäntelchen Corona Dinge in den Haushalt eingebracht, die offensichtlich nichts mit der Pandemie und deren Folgen zu tun hatten. In Ihrem Programm „Zukunftsland BW“ steckten die Digitalisierung des Straßenbaus und die Förderung der Holzbauweise. Nachdem über die Hälfte der Mittel ausgegeben sind, lassen Sie uns weiter darüber im Unklaren, was mit den verbleibenden Millionen geschehen soll. Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Und wer eine Katastrophenlage dazu benutzt, sein bisheriges Ausgabenverhalten nicht zu hinterfragen, sondern einfach weiterzumachen wie bisher, der lügt. Wer auf einer Liquidität von 20 Milliarden € sitzt und im Haushalt trotzdem keine Reserven findet, der lügt. Wer einen aufgeblähten Haushalt als schlank bezeichnet, der lügt. Und wer nach eigener Aussage am Jahresende einen Überschuss von 2,6 Milliarden € haben wird, der lügt, wenn er sagt, dass eine Schuldenaufnahme in Höhe von 1,2 Milliarden € unbedingt notwendig sei. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Andreas Stoch SPD) Sehr geehrter Herr Dr. Bayaz, wir haben als Haushaltsgesetzgeber das Recht, zu erfahren, was mit diesen Beträgen geschieht – Kollege Fink nannte das Ganze eine „Blackbox“ –, die Sie einfach der Rücklage für Haushaltsrisiken zuführen wollen, falls Sie diese irgendwann einmal brauchen. So verhält sich ein Eichhörnchen, meinte Kollege Stoch. So verhält sich ein Hamster, meine ich. Egal, welche Metapher man wählt, in jedem Fall trägt dieser Haushalt Ihre Handschrift, Herr Dr. Bayaz. Insoweit widerspreche ich unserem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Dr. Rülke, der meinte, er vermisse Ihre Handschrift. eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 (Lachen des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Diese Ihre Handschrift ist nach meiner Auffassung überdeutlich und zeichnet sich dadurch aus, dass Sie als Berliner Import noch willfähriger der Verschuldungswut der Koalition nachkommen, noch weniger Sparwillen erkennen lassen und noch fahrlässiger mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger im Land umgehen als Ihre Amtsvorgängerin. Das ist Ihre Handschrift. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Ich gehöre jetzt seit ziemlich genau drei Jahren dem Landtag von Baden-Württemberg an. Ich – aber auch andere, viel erfahrenere Kollegen – kann mich nicht daran erinnern, dass der Rechnungshof einmal so vehement Kritik an einem Haushalt geübt hat. Bereits beim Zweiten Nachtrag Ende letzten Jahres wurde vom Rechnungshof in Zweifel gezogen, dass ein Tilgungsplan über 25 Jahre der Generationengerechtigkeit entspricht. Finanzielle Nachhaltigkeit und Enkelgerechtigkeit sehen anders aus. Weiter bemängelte der Rechnungshof die Zwecke, für welche die Verschuldung hochgetrieben wurde. Der Bezug zu Corona war bereits damals nur teilweise oder gar nicht mehr herstellbar. Zusammen mit den übertragenen Ausgaberesten sowie den noch vorhandenen Verschuldungsrechten aus dem Jahr 2020 verursachen die neuen Schulden nicht nur dem Rechnungshof Bauchschmerzen. Jeder verantwortungsvolle Politiker, jede verantwortungsvolle Politikerin muss sich jetzt fragen: Brauchen wir diese neuen Schulden? Sind sie wirklich in diesem Umfang zur Pandemiebekämpfung notwendig? Können wir die Mittel nicht anderweitig aufbringen? Das sind die Fragen, die Sie sich selbst stellen müssten, die ich hier noch einmal aufwerfe und die in den nächsten 25 Jahren immer wieder aufs Tableau kommen werden, wenn die Schuldentilgung den Landeshaushalt jährlich mit zusätzlichen 325 Millionen € belastet. Ich habe Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieses Haushalts. Voraussetzung für ein Aussetzen der Schuldenbremse ist das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notlage oder einer Naturkatastrophe. Der Normalfall ist, dass keine neuen Schulden gemacht werden dürfen. Verschuldung soll die Ultima Ratio darstellen. Das ist der Sinn der Schuldenbremse. Bei Ihnen ist es genau umgekehrt: Verschuldung wird bei Ihnen zum Mittel der Wahl, der Normalfall sozusagen. Und ein ausgeglichener Haushalt ohne neue Schulden ist das letzte Mittel, das Ihnen in den Sinn kommt, auch wenn Sie jetzt groß angekündigt haben, dass 2022 das Schuldenmachen endlich ein Ende haben werde. Sie können mit qualifizierter Mehrheit das Fortdauern der Naturkatastrophe feststellen. Dazu brauchen Sie uns nicht. Aber auch, wenn das Coronavirus noch unter uns ist, ist es doch vermessen, zu sagen, dass nach all den Maßnahmen, nach all dem Missmanagement der Landesregierung beim Impfen, beim Homeschooling, bei den überzogenen Schließungen und bei der Informationspolitik noch von einer Naturkatastrophe gesprochen werden kann. Ihre Probleme sind inzwischen zum großen Teil hausgemacht, und das wissen Sie auch. Die andere Seite der Medaille ist die (Stephen Brauer) Frage, ob die Schulden wirklich der Pandemiefolgenbekämpfung dienen oder ob hier nicht andere Haushaltstitel bespielt werden, die eher dem „Wünsch dir was“-Konzert der Landesregierung zuzurechnen sind. Dies lässt mich, lässt uns zusätzlich an der Verfassungsmäßigkeit des Haushalts zweifeln. Auch wenn man sich jetzt noch trefflich darüber streiten kann, ob die Naturkatastrophe andauert, steht für mich und meine Fraktion außer Frage, dass eine Voraussetzung zur Aufhebung der Schuldenbremse auf gar keinen Fall vorliegt, und das wäre die erhebliche Beeinträchtigung der Landesfinanzen. Diese lag im letzten Jahr vor – in diesem Jahr eben nicht. Der Präsident des Rechnungshofs, Herr Benz, hat am Montag dieser Woche seine Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Nachtrags mehr als deutlich geäußert. Wir teilen diese Bedenken und bereiten deshalb eine Klage vor. Eine solche Klage ist im politischen Wettstreit sicher nicht das allerbeste Mittel, um seine Interessen und Ansichten zu vertreten. Es handelt sich in diesem speziellen Fall aber um eine Art Notwehr gegen die Verschwendungssucht der Regierung und auch um eine Art Nothilfe für die Bürgerinnen und Bürger, die diese Sucht finanzieren sollen. (Beifall bei der FDP/DVP) So viel zu unserer Klage. Unsere Änderungsanträge, die von den Regierungsfraktionen im Finanzausschuss bereits abgelehnt wurden, halten wir aufrecht. Insbesondere die zusätzlichen Stellen im Umweltministerium zur Umsetzung der Pläne für 1 000 Windräder im Staatswald lehnen wir ab, weil wir die Abholzung des CO -Speichers Wald für Windenergieanlagen und die dazugehörige Infrastruktur für blanken Unsinn halten. Des Weiteren halten wir die Kosten für die Regierungsbildung und den Stellenaufwuchs in den Ministerien für überzogen. Diese lehnen wir ab. Hier in einer angeblichen Haushaltsnotlage in die Vollen zu gehen, anstatt Einsparvorschläge zu machen, spricht für sich. Hier hätte Ihnen eine Nullrunde bei den Stellen gut zu Gesicht gestanden. Eine Individualförderung in Höhe von 1,9 Millionen € für eine Husten-App ist für die begünstigten Unternehmen und Institutionen im Wahlkreis des Kollegen Poreski sicherlich eine schöne Sache – für Herrn Poreski selbst bestimmt auch –; wir hätten hier aber lieber eine kompetitive Ausschreibung gesehen. Frau Hoffmeister-Kraut meinte, dass das in diesem speziellen Fall nicht möglich war. Warum das nicht möglich war, konnte sie uns aber überhaupt nicht plausibel erklären. Deshalb lehnen wir diese Einzelförderung ebenfalls ab. Herr Finanzminister Bayaz, heute war in der „Südwest Presse“ zu lesen, dass Sie Ministerpräsident Kretschmann bei den Beliebtheitswerten eingeholt haben. Herzlichen Glückwunsch dazu. Bei der Bekanntheit ist noch Luft nach oben. Aber Vorsicht: Falls Sie durch das Schuldenmachen bekannt werden wollen, ist es mit der Beliebtheit schnell vorbei. Denn in derselben Ausgabe der „Südwest Presse“ war zu lesen, dass eine periode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger das weitere Schuldenmachen in Baden-Württemberg ablehnt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die AfD-Fraktion erhält Herr Abg. Dr. Podeswa das Wort.
Dr. Rainer Podeswa AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landeshaushalt wird zu Recht als in Zahlen abgebildete Landespolitik bezeichnet. Der erste Haushalt der neuen Landesregierung und des neuen Finanzministers gibt den Bürgern und den Oppositionsfraktionen Hinweise auf die beabsichtigte Landespolitik. Hier ist der vorliegende Nachtragshaushalt wahrlich etwas ganz Besonderes, was ich zur besseren Übersichtlichkeit in fünf Punkten darstellen will. Erstens: Natürlich enthält der vorliegende Nachtragshaushalt viele richtige und wichtige Weichenstellungen für das Land Baden-Württemberg. Die Ausgaben für Bildung sind angesichts der coronabedingten Lernlücken essenziell wichtig. Hier hätte sich die AfD-Fraktion allerdings größere und vor allem auch zielgerichtetere Anstrengungen gewünscht. Angesichts der Lernlücken, die sich aufgetan haben, sind 125 zusätzliche Lehrerstellen nahezu – ich glaube, es wurde hier wörtlich schon so gesagt – frech. Die Unterstützung der Städte und Gemeinden ist vor demselben Hintergrund der Coronakatastrophe eine zwingende Notwendigkeit. Die Kofinanzierung elementarer Forschungsprojekte zur Wasserstofftechnologie ist für einen Technologiestandort wie Baden-Württemberg außerhalb jeder Diskussion. Und wenn sich das Verkehrsministerium beim öffentlichen Nahverkehr – hier genau bei den Zügen – einfach einmal um rund 600 Millionen € verrechnet, dann muss natürlich auch dieser Fehler im Interesse der Bürger von Baden-Württemberg korrigiert werden. Für Forschungsprojekte zum Thema „Künstliche Intelligenz“, die sogenannten KI-Projekte, gilt das Gleiche. Hier ist allerdings etwas mehr Bescheidenheit anzumahnen. Eine kürzlich veröffentlichte Studie ordnet Deutschland und Baden-Württemberg bei der KI-Kompetenz, den KI-Forschungsvorhaben und den KI-Forschungsaufwendungen weltweit auf Platz 52 ein. Wenn Herr Ministerpräsident Kretschmann hier vom schwäbischen Cyber Valley schwadroniert, lacht die gesamte Fachwelt. Das ist nicht nur weltfremd, das ist – mit Verlaub – einfach nur noch dumm. Es bleibt hier nur zu hoffen, dass die Regierung die KI-Initiativen dort schnell fördern wird, wo private Investoren schon Kompetenzcluster geschaffen haben. Die Dieter Schwarz Stiftung z. B. hat für regionale Aktivitäten hier bereits 100 Millionen € zugesagt. Das war es zu den im Wesentlichen positiven Aspekten. Der Nachtragshaushalt wurde aber leider hauptsächlich vor dem Hintergrund parteipolitischer Interessen aufgestellt. Schon im Gesetzentwurf kann jeder interessierte Bürger nachlesen, dass sich mehr als die Hälfte des Gesetzestextes dem (Dr. Rainer Podeswa) Aufbau zusätzlicher Beamtenstellen widmet. Über ein zusätzliches, einzig parteipolitisch motiviertes Ministerium wurde schon gesprochen, über die völlig absurde Ausweitung der Anzahl der Staatssekretäre auf nunmehr insgesamt 16 auch. Dass wir nunmehr über einen Aufwuchs von über 70 Stellen bei den Ministerialbeamten und in der Landtagsverwaltung sprechen, hat sich zwischenzeitlich auch bis zur Presse herumgesprochen. Was noch nicht thematisiert wurde: Planstellen für rund 800 Beamte – ich wiederhole: rund 800 Beamte –, die mit dem Vermerk k.w. für „künftig wegfallend“ im Stellenplan enthalten waren, werden im neuen Nachtragshaushalt kurzfristig eben nicht wegfallen. Mit diesen im Prinzip zusätzlichen 800 Beamten setzt die Landesregierung ganz so, als gebe es Corona oder Finanzengpässe nicht, den ungebremsten Stellenaufwuchs fort – ein Stellenaufwuchs, der vom Landesrechnungshof ebenfalls schon vielfach gerügt wurde. Auch das wurde schon gesagt: Der neue Finanzminister, Herr Dr. Bayaz, erweist sich hier natürlich als willfähriges Werkzeug. Drittens: Die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP/DVP unterstützen scheinheilig diesen gegen die Interessen des Landes, der Bürger von Baden-Württemberg erstellten Haushalt. Herr Stoch – mit Verlaub –, der Vorsitzende der SPD-Fraktion, und Herr Rülke, der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, stellen sich hier am letzten Mittwoch bei der Ersten Beratung des Nachtragshaushalts vor das Plenum und kritisieren völlig zu Recht den absurden Stellenaufwuchs in der Ministerialverwaltung. Herr Stoch zieht – wie der Volksmund sagt – richtig vom Leder. Herr Rülke kollabiert geradezu hysterisch (Vereinzelt Heiterkeit) und bemüht das unsägliche Bild einer Volkssturminitiative der Landesregierung. Wenn man nun weiß, dass sich an diesem Mittwoch zum Zeitpunkt dieser Reden alle Parteien – alle Altparteien, muss ich in diesem Fall ergänzen: Grüne, CDU, SPD und FDP – schon in einem gemeinsamen Antrag darauf verständigt hatten, zusätzliche 31,5 Beamte in der Landtagsverwaltung zu beschäftigen, die mehrheitlich in den Fraktionen als parlamentarische Berater arbeiten werden, dann kann man das nur als Heuchelei und als scheinheilig bezeichnen. (Beifall bei der AfD) Herr Stoch, Herr Rülke, bewerben Sie sich um eine Anstellung im Staatstheater. (Vereinzelt Heiterkeit) Hier im Landtag sollten Sie die Interessen der Bürger von Baden-Württemberg vertreten. Für theatralische und vor allem heuchlerische Auftritte ist der Landtag der falsche Ort. (Beifall bei der AfD) Viertens: Der Nachtragshaushalt erscheint verfassungswidrig. Am 18. Dezember 2019 haben wir hier im Plenum den Doppelhaushalt 2020/2021 verabschiedet. Schon am 18. Dezember enthielt dieser Haushalt auch die Position „Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre“, und zwar wörtlich nachlesbar: eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 Veranschlagt ist der rechnungsmäßige Überschuss des Haushaltsjahres 2018 und der erwartete rechnungsmäßige Überschuss des Haushaltsjahres 2019. Im Dezember 2019 konnte das Finanzministerium also schon den Überschuss vom selben Jahr im Haushalt verankern. In dem uns jetzt vorliegenden Nachtragshaushalt kann die Landesregierung heute, im Juli 2021, angeblich nicht einmal den Überschuss für 2020 genau bestimmen. Das ist pure Bürgerverdummung, und das hat die „Stuttgarter Zeitung“ zu Recht schon beschrieben. (Beifall bei der AfD) Würde dieser Überschuss berücksichtigt, wäre eine weitere Schuldenaufnahme nicht nötig, und diese ist damit voraussichtlich auch verfassungswidrig. Die Sachlage ist dermaßen eindeutig, dass der Landesrechnungshof seine Stimme erheben musste. Er wollte das mit Sicherheit nicht. Der Landesrechnungshof hat das mit Sicherheit auch nicht gern gemacht. Er war durch das Vorgehen der Landesregierung dazu gezwungen, um einen Reputationsverlust abzuwenden. Meine Damen und Herren Kollegen Abgeordnete von den Oppositionsfraktionen, wie steht es eigentlich mit Ihrer Reputation? Die AfD-Fraktion hat hier und heute vorgelegt und in ihrem Änderungsantrag Drucksache 17/569-14 die Etatisierung des erwarteten Überschusses aus dem Jahr 2020 im aktuellen Nachtragshaushalt beantragt. Etatisieren wir diesen Überschuss, ist eine Schuldenaufnahme – alle haben das unterstrichen – nicht erforderlich. Ich bin auf das Abstimmungsverhalten gespannt. Die AfD-Fraktion legt in der Erwartung, dass dieser vermutlich verfassungswidrige Nachtragshaushalt hier durchgewunken wird, gegen diesen Nachtrag Verfassungsklage ein. Ich unterstreiche nochmals: Wir haben diese Verfassungsklage bereits gestern um 16 Uhr eingereicht. Wir prüfen nicht, wir reden uns auch da nicht heraus. Fünftens und letztens: Herr Ministerpräsident Kretschmann straft seinen neuen Finanzminister, Herrn Bayaz, schon bei dessen erstem Haushalt selbst Lügen. Während Herr Finanzminister Bayaz hier im Plenum behauptet, die Haushaltsüberschüsse aus dem Jahr 2020 noch nicht zu kennen und sie deshalb nicht etatisieren zu können, sagt der Herr Ministerpräsident vor der Presse öffentlich, ein Großteil des Überschusses aus dem Jahr 2020 werde dafür eingesetzt, die coronabedingte Deckungslücke im Haushalt 2022 zu füllen. Weiter wörtlich – ich zitiere –: Sonst müssten wir in einer Größenordnung von zwei bis drei Milliarden Euro Einsparungen machen. Das ist doch ein Ding der Unmöglichkeit. Im Unterschied zum Finanzminister kennt Herr Ministerpräsident Kretschmann die Größenordnung der Haushaltsüberschüsse also sehr wohl und weiß auch, wo er diese einsetzen will. Jetzt wird mit diesem Nachtragshaushalt noch schnell die letzte Möglichkeit genutzt, Haushaltslöcher im Jahr 2021 mit Coronaschulden zu stopfen. Dafür stellt man fest, dass die (Dr. Rainer Podeswa) Naturkatastrophe andauert, und die Bürger von Baden-Württemberg werden in Geiselhaft genommen. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Landesregierung erteile ich nunmehr Herrn Minister Dr. Bayaz das Wort. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege Fink, ich finde es immer gut, wenn man hart in der Sache streitet, aber als Demokraten zusammensteht und solidarisch miteinander ist. Deswegen möchte ich mich für den Beginn Ihrer Rede ganz herzlich bedanken. Das ist eine gute Überleitung, denn ich habe eine demokratische Grundüberzeugung, und diese lautet: Demokratische Politik ist nie alternativlos. Es gibt immer Alternativen, und wir stehen vor der Frage, wie wir Alternativen unterschiedlich gewichten. Am Ende müssen wir uns für eine Alternative entscheiden und auch die Frage klar beantworten: Welche Folgen haben politische Entscheidungen? Ich habe heute hier viel Kritik gehört. Deswegen möchte ich auch über Alternativen und deren Folgen bei dem Thema Nachtragshaushalt sprechen. Wir in der Landesregierung – auch in der letzten Woche habe ich versucht, das deutlich zu machen – lassen uns von zwei Maximen leiten: Erstens: Wir wollen dieses Land weiter durch diese Krise bringen. Zweitens: Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger weiter gegen Coronarisiken absichern. Meine Damen und Herren, bei der Debatte über den Nachtrag bekommt man zuweilen das Gefühl, die Pandemie sei jetzt vorbei, das Virus sei weg. Auch wenn die Inzidenzwerte sehr erfreulich sind, wissen wir alle: Corona ist noch nicht vorbei. Gerade deshalb ist es wichtig, dass dieses Land gewappnet ist für eine mögliche vierte Welle, dass dieses Land gewappnet ist für mögliche Mutationen. Wir haben eine große Unsicherheit, und wir wollen keinen erneuten Lockdown, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Ich bin zutiefst davon überzeugt: Es ist gesundheitspolitisch, es ist konjunkturell, es ist sozial geboten, diese Krise im Kern weiter einzudämmen. Genau das ist doch der Schwerpunkt in diesem Nachtrag – und das werde ich immer und immer wieder verteidigen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Alles andere wäre fahrlässig, und man würde damit eine mögliche vierte Welle im Herbst auf die leichte Schulter nehmen. Das wird es mit dieser Landesregierung nicht geben. (Beifall bei den Grünen) In der Krise muss die Handlungsfähigkeit des Landes gewährleistet sein, ebenso wie die der Kommunen. Da kann es immer wieder vorkommen – das wissen Sie aus der letzten Leperiode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 gislatur wahrscheinlich viel besser als ich –, dass wir sehr kurzfristig Maßnahmen ergreifen und diese auch sehr kurzfristig finanzieren müssen. Diese Handlungsfähigkeit stellen wir auch über die Notkreditermächtigungen sicher. So schaffen wir finanziellen Spielraum für mehr Sicherheit. Es ist doch klar: Wenn wir diese Kredite nicht brauchen, dann zwingt uns auch niemand, sie aufzunehmen. Es sind Kreditermächtigungen, es sind keine Zwangskredite. Man kann das nicht oft genug sagen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Genau! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau! So ist es!) Jetzt komme ich auf die Alternativen zu sprechen. Wir hätten versuchen können, zumindest einen Teil des Überschusses für diesen Nachtrag zu verwenden. Das wäre gar nicht so einfach gewesen, weil der Überschuss einfach noch nicht feststeht. (Lachen des Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD – Zurufe von der AfD, u. a.: Ja, ja!) Aber mal angenommen, wir hätten das getan, so, wie es einige von Ihnen heute gesagt haben und wie es auch der Rechnungshof angemahnt hat, dann hätten wir für diesen Nachtrag möglicherweise neue Kredite vermeiden können, hätten aber im Haushalt 2022 bei einer Deckungslücke von 3,6 Milliarden € – und diese sind nicht hausgemacht, Herr Brauer; sie sind coronabedingt; auch das kann man nicht oft genug sagen – über 1 Milliarde € nicht abgedeckt – über 1 Milliarde €! –, (Zuruf) und das nicht wegen irgendwelcher Prestigeprojekte, nein, wir reden hier über den laufenden Betrieb. (Abg. Udo Stein AfD meldet sich.) Warum ist das so? Weil Corona die Finanzlage des Landes stark in Mitleidenschaft gezogen hat. Bei der einen oder anderen Rede heute hatte ich das Gefühl, das Land sei finanziell geradezu auf Rosen gebettet. Da kann ich nur sagen: Werfen Sie mal einen Blick in die mittelfristige Finanzplanung! Wir haben im nächsten Jahr eine Deckungslücke in Milliardenhöhe. Mindestens 1 Milliarde € wären im nächsten Jahr ungedeckt gewesen. Und jetzt gibt es ganz konkret zwei Alternativen, nämlich erstens, diese Milliarde über die Inanspruchnahme von Kreditermächtigungen zu decken. (Zuruf von der AfD) Dann hätten wir genau dieselbe Diskussion, die wir heute führen, nur eben in sechs Monaten. Die zweite Option: Wir hätten im Haushalt 2022 zusätzlich zur beschlossenen Konsolidierungsauflage entsprechend sparen und hätten auf Mehrausgaben verzichten müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage es Ihnen in aller Offenheit: Das wäre ein superhartes Sparprogramm gewesen, und zwar eines, das an die Substanz geht – mitten in der größten Krise – – (Glocke des Präsidenten) (Minister Dr. Danyal Bayaz) – Nein, Herr Präsident, ich lasse keine Fragen zu und möchte die Rede bitte im Kontext beenden. (Abg. Udo Stein AfD: Das wäre auch ein ganz dün- nes Eis geworden! – Vereinzelt Lachen – Zuruf: Gro- ße Klasse!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Fahren Sie fort, Herr Minister. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident.
Dr. Wolfgang Reinhart
Sie lehnen die Zwischenfrage des Kollegen Stein ab. Habe ich das richtig verstanden? Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Ja. – Welcher Kollege war das?
Dr. Wolfgang Reinhart
Kollege Stein. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Ja. Für diese Rede und für alle künftigen lehne ich Zwischenfragen von der AfD-Fraktion ab. (Abg. Udo Stein AfD: Toller Demokrat! Schämen Sie sich! – Abg. Anton Baron AfD: Sie sind für Demo- kratie? – Weitere Zurufe, u. a.: Das ist ein Skandal!) Mitten in einer der größten Krisen der Nachkriegszeit – – (Lebhafte Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Bitte Ruhe! Das Wort hat der Herr Minister. (Zuruf von der AfD: Antidemokrat! – Gegenruf des
Andreas Stoch SPD
„Antidemokrat“! – Abg. Bernd Gögel AfD zu Minister Dr. Danyal Bayaz: Aber Sie dienen dem Parlament, das wissen Sie?) Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Von Ihnen brauche ich ganz sicher keine Belehrungen über Demokratie, (Zuruf des Abg. Bernd Gögel AfD) sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – von Ihnen ganz sicher nicht. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU und des Abg. Dr. Timm Kern FDP/ DVP – Abg. Udo Stein AfD: Wenn ein Finanzminister eine Oppositionsfraktion ausschließt, dann braucht er Nachhilfe in Demokratie! – Gegenruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Das wird durch Schreien nicht besser, was Sie sagen! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich bitte um Ruhe. Das Wort hat der Herr Finanzminister. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Danke, Herr Präsident. – Mitten in einer der größten Krisen der Nachkriegszeit, mitten in der schlimmsten Pandemie hätte das Land auf eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 jegliche Investitionen verzichten müssen. Wir hätten wirklich einen rigorosen Sparkurs durchdrücken müssen. Werden wir einmal konkret, was das bedeutet hätte: keine Investitionen in den Klimaschutz, keine Investitionen in die Digitalisierung, keine in die Infrastruktur oder in die Bildung, auch keine Hilfen für die Kommunen, weniger Mittel für ländliche Räume, für die Polizei, für die Justiz. Sie können diese Liste fortsetzen. Herr Kollege Fink, das kann ich Ihnen nicht ersparen: Über Luftfilter brauchten wir uns dann gar nicht erst zu unterhalten. – Das wäre die Alternative gewesen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wer also fordert, wir sollten den Überschuss, der noch nicht einmal feststeht, für diesen Nachtrag nutzen, der sollte auch so ehrlich sein und klar sagen, was die Alternative gewesen wäre. Diese Landesregierung jedenfalls hat den Entschluss gefasst, nicht blind in die Krise hinein zu sparen. Das hat auch etwas mit Verantwortung zu tun. Auch deshalb verwenden wir den Überschuss für den Haushalt 2022, und genau dazu stehen wir auch, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Wie schon im- mer vorher!) Ich möchte jetzt nicht noch einmal die gesamten Details dieses Nachtrags wiederholen. Es ist viel darüber gesprochen und geschrieben worden. Herr Fink, ich hoffe, dass wir wenigstens Einigkeit darüber haben, wofür wir diese Coronarücklage bilden: Teststrategie, Impfzentren, ÖPNV-Rettungsschirm, Hilfspaket für die Kommunen. Ich möchte es auch klar sagen: Wenn wir die Mittel aus den Notkrediten nicht vollumfänglich benötigen, werden wir tilgen. Wir verwenden diese Gelder coronascharf, oder wir tilgen. Das gilt auch für den Beteiligungsfonds, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Manchmal hilft auch der Blick über den Tellerrand: Das Vorgehen, das diese Landesregierung gewählt hat, ist im Vergleich mit dem anderer Länder nichts Besonderes. Jedes Bundesland – jedes Bundesland! – hat mithilfe von Kreditermächtigungen Spielräume im Kampf gegen die Pandemie geschaffen. Das gilt übrigens allen voran für Bundesfinanzminister Olaf Scholz, der das auch für das kommende Jahr gemacht hat. Das gilt auch für die Landesregierung im schwarz-gelb regierten Nordrhein-Westfalen, die sich übrigens einen weitaus größeren Spielraum geschaffen hat. Wir schaffen in dieser Landesregierung auch kein Sondervermögen, sondern wir machen es durch einen Nachtragshaushalt mit dem Parlament zusammen. Das ist nachvollziehbar, das ist transparent, und das ist übrigens genau das, was die Opposition in anderen Ländern auch einfordert. Herr Fink und Herr Brauer, eines möchte ich deswegen schon sagen: Ich finde es immer gut, wenn wir in der Sache hart streiten, aber wir sollten dann schon auch bei der Wahrheit bleiben. Mich stört dieses Wort „Blackbox“. (Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) (Minister Dr. Danyal Bayaz) Ich habe es im Finanzausschuss und auch an anderer Stelle immer wieder gesagt: Wenn es eines gibt, was wir in dieser Coronapandemie machen, dann ist es, dass wir für Transparenz sorgen. Wir berichten dem Finanzausschuss wöchentlich über alle Einwilligungen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau! Als Ein- zige!) Wir berichten monatlich über die Abflüsse. Ich hätte mir als Oppositionspolitiker, der ich vor zweieinhalb Monaten noch gewesen bin, diese Transparenz gewünscht. Ich kann Ihnen nur sagen: Reden Sie einmal mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in anderen Ländern. Die wünschen sich diese Transparenz, die sie nicht haben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Dieser Nachtrag ist verantwortungsvoll, er ist vorausschauend, und er ist auch ein Nachtrag für die Zukunft. Selbstverständlich halten wir ihn für verfassungskonform, sonst hätten wir ihn nicht eingebracht. Herr Brauer, wenn Sie mich nach der Handschrift fragen, dann muss ich sagen: Er ist schlank, er sichert uns gegen Coronarisiken ab, und er ist auf das Notwendige beschränkt. Genau so soll ein Nachtragshaushalt sein. Wir haben uns dabei auf das Wesentliche konzentriert, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Deswegen komme ich in der Gesamtschau aller Alternativen auch eine Woche später zu dem klaren Schluss: Dieser gewählte Weg ist der beste für dieses Land. Deswegen möchte ich mich abschließend für die guten Beratungen hier im Hohen Haus, aber auch im Finanzausschuss ganz herzlich bedanken. Vor allem – auch das sollte erwähnt sein – möchte ich mich ganz herzlich bei meinem Haus bedanken. Dort hat man unter Hochdruck in wenigen Monaten zum dritten Mal einen Nachtrag auf den Weg gebracht – mit vielen Spätschichten, mit vielen Nachtschichten und mit vielen Wochenendschichten. Auch dafür ganz herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
In der zweiten Runde erteile ich das Wort dem Kollegen Dr. Rösler.
Dr. Markus Rösler GRÜNE
Verehrter Herr Präsident, verehrter Kollege Fink! Es ehrt Sie, dass Sie rassistische Äußerungen konsequent und glaubwürdig kritisieren. Es ehrt Sie aber nicht und es ist nicht glaubwürdig, wenn Sie im gleichen Atemzug einerseits die Verschuldung als zu hoch bezeichnen und andererseits Mehrausgaben – und damit mehr Schulden – einfordern. Das ist finanzpolitisch unseriös. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Andreas Stoch: Das ist doch Quatsch! Sie wollen es nicht verstehen!) Zweitens: Kollege Brauer, Sie haben gesagt, die Stellen hätten doch nichts mit der Pandemie zu tun, und haben uns das vorgeworfen. Ich habe eingangs in meiner Rede klar und deutperiode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 lich formuliert: Wir haben drei Anliegen: erstens Corona, zweitens Regierungsneubildung – und somit getrennt davon – und drittens Schwerpunkte. Behaupten Sie also bitte nicht erkennbar Falsches. Das ist eines fairen parlamentarischen Austausches unwürdig. Hinsichtlich der Liquidität sprachen Sie zudem von 20 Milliarden €. Das ist einfach abstrus. Was wir machen, ist eine Konsolidierungsvorgabe – der Finanzminister ist darauf gar nicht eingegangen – von 250 Millionen €. Die Ressorts müssen einsparen. Wir geben zusätzlich eine globale Minderausgabe von 10 Millionen € vor. Damit sparen die Ministerien – die Ministerinnen und Minister sind ja hier. Es wird bei ihnen nicht ganz so beliebt sein, 10 Millionen € zusätzlich einsparen zu müssen, um damit die zusätzlichen Ausgaben im Zuge der Regierungsneubildung zu finanzieren. Dem Land entstehen daher im Saldo keine zusätzlichen Belastungen durch die Regierungsneubildung. Daher ist dieser Nachtrag seriös, er ist solide, und er ist zukunftsfähig. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Andreas Deuschle CDU) Und ich darf, obwohl der Minister diesen Hinweis gerade vorweggenommen hat, einfach noch einmal sagen: Wenn Sie sich mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern über die Frage der Transparenz austauschen – hier sind Worte gefallen wie „Nebelkerzen“ –, dann werden Sie feststellen, dass der wöchentliche Bericht und der monatliche Bericht über die Abflüsse in puncto Corona, die Sie, alle Parlamentarier aller Fraktionen, erhalten, bundesweit einmalig sind. Niemand sorgt für so viel Transparenz wie Grün-Schwarz hier im Land. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Deswegen bin ich der Meinung, dass Vorwürfe bezüglich Nebelkerzen schlicht ungerechtfertigt sind, und werbe dafür, dass Sie diesem Dritten Nachtrag zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die SPD-Fraktion hat sich Kollege Fink in der zweiten Runde noch mal gemeldet. – Bitte sehr.
Nicolas Fink SPD
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege Rösler, Ihr Beitrag in der zweiten Runde hat mich doch provoziert, noch mal ans Redepult zu gehen mit dem Hinweis: Offensichtlich hat mich der Finanzminister dieses Landes deutlich besser verstanden. Vielleicht sprechen Sie noch mal mit ihm. Er hat nämlich kapiert, worum es ging. Die Zusammenhänge, die Sie gerade hergestellt haben, erschließen sich nicht wirklich. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Noch mal zur Frage der Transparenz: Ich habe überhaupt nicht widersprochen, was den Mittelabfluss und die Nachvollziehbarkeit des Mittelabflusses betrifft. Ich habe Ihnen aber klargemacht: Wenn Sie heute hier coronabedingte Kreditermächtigungen in Höhe von 942 Millionen € haben wollen, dann müssen Sie heute und hier sagen, wofür diese Mittel bestimmt (Nicolas Fink) sein sollen, und dürfen nicht nachträglich erklären, wofür Sie die Mittel ausgegeben haben. Das ist der entscheidende Unterschied, Herr Kollege Rösler. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Nachdem Sie ja offensichtlich der Opposition nicht glauben, erlaube ich mir, die „Stuttgarter Nachrichten“ von heute zu zitieren: Gut, dass es noch eine Opposition gibt. ... den beiden Fraktionschefs Andreas Stoch und Hans-Ulrich Rülke gelingt es doch, einen Gegenpol zu einer Regierung zu bilden, die in ihrem Auftreten immer stärker an den selbstherrlichen Gestus vergangener CDU-Alleinregierungen erinnert. Sozialdemokraten und Liberale sind nicht die besseren Menschen. Aber sie erfüllen ihren Auftrag, ... Und das werden wir auch in Zukunft tun. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Abschließend, bevor wir zur Abstimmung kommen, erteile ich Herrn Kollegen Brauer von der FDP/DVP-Fraktion noch einmal das Wort.
Stephen Brauer FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade bei den Ausführungen von Herrn Rösler auch gedacht: Da stimmt doch irgendetwas nicht. Vor einigen Minuten stand Finanzminister Dr. Bayaz hier und hat gesagt, „coronascharf“ werde das Geld ausgegeben. (Abg. Tobias Wald CDU: Ja, klar!) Herr Rösler erzählt etwas von anderen Prioritäten und Klimaschutz. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: „Klimaschutz“ habe ich nicht gesagt!) – Das haben Sie wahrscheinlich vergessen. (Vereinzelt Heiterkeit) Es ist seltsam, dass der Finanzminister ziemlich deutlich sagt, dass das Geld für die Pandemiebekämpfung ist (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Ja, ich doch auch!) und dass diese Kreditermächtigungen dafür verwendet werden, aber Herr Rösler ihm kurz danach widerspricht. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das stimmt doch gar nicht! – Abg. Tobias Wald CDU: Quatsch!) Herr Dr. Bayaz, Sie wollen für eine vierte Welle gewappnet sein. Sie gehen aber den Weg des geringsten Widerstands, indem Sie einfach in die Verschuldung gehen. Sie haben gesagt, Ihre Politik sei nicht alternativlos, aber Ihnen fällt eben nur eine Alternative ein. Aber die Alternative, die Ihnen überhaupt nicht einfällt, ist Sparen statt Verschuldung. (Abg. Tobias Wald CDU: Stimmt nicht! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Wir haben eine Konsolidie- rungsvorgabe!) eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 Sie haben gesagt, es wäre ein harter Sparkurs geworden. Das stimmt wahrscheinlich. Aber Sie versuchen es ja nicht einmal, und das werfen wir Ihnen vor. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: 250 Milli- onen!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Bevor wir nun in der Zweiten Beratung zur Abstimmung kommen, rufe ich noch einmal Punkt 6 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen – Drucksache 17/273 Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 17/487 Berichterstattung: Abg. Andreas Deuschle Hierzu gebe ich Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt, das mir nunmehr vorliegt: Beteiligt haben sich 145 Abgeordnete. Mit Ja haben 35 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 109 Abgeordnete gestimmt; enthalten hat sich ein Abgeordneter. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD abgelehnt. * Mit J a haben gestimmt: SPD: Sascha Binder, Daniel Born, Sebastian Cuny, Nicolas Fink, Dr. Stefan Fulst-Blei, Gernot Gruber, Jonas Hoffmann, Andreas Kenner, Dr. Dorothea Kliche-Behnke, Klaus Ranger, Martin Rivoir, Jan-Peter Röderer, Gabriele Rolland, Katrin Steinhülb-Joos, Andreas Stoch, Hans-Peter Storz, Florian Wahl, Jonas Weber, Dr. Boris Weirauch. FDP/DVP: Dennis Birnstock, Frank Bonath, Stephen Brauer, Rudi Fischer, Julia Goll, Friedrich Haag, Jochen Haußmann, Georg Heitlinger, Klaus Hoher, Dr. Christian Jung, Dr. Timm Kern, Nikolai Reith, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Dr. Erik Schweickert, Alena Trauschel, Nico Weinmann. Mit N e i n haben gestimmt: GRÜNE: Muhterem Aras, Dr. Susanne Aschhoff, Theresia Bauer, Dr. Andre Baumann, Susanne Bay, Hans-Peter Behrens, Andrea Bogner-Unden, Sandra Boser, Martina Braun, Ayla Cataltepe, Daniela Evers, Josef Frey, Silke Gericke, Martin Grath, Petra Häffner, Martina Häusler, Martin Hahn, Thomas Hentschel, Felix Herkens, Winfried Hermann, Oliver Hildenbrand, Cindy Holmberg, Michael Joukov-Schwelling, Catherine Kern, Norbert Knopf, Erwin Köhler, Petra Krebs, Daniel Andreas Lede Abal, Dr. Ute Leidig, Andrea Lindlohr, Manfred Lucha, Thomas Marwein, Bernd Mettenleiter, Ralf Nentwich, Jutta Niemann, Niklas Nüssle, Petra Olschowski, Reinhold Pix, Thomas Poreski, Dr. Markus Rösler, Barbara Saebel, Nadyne Saint-Cast, Alexander Salomon, Andrea Schwarz, Andreas Schwarz, Hans-Ulrich Sckerl, Stefanie Seemann, Peter Seimer, Swantje Sperling, Tayfun Tok, Armin Waldbüßer, Thekla Walker, Dorothea Wehinger, Elke Zimmer. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) CDU: Dr. Alexander Becker, Thomas Blenke, Tim Bückner, Klaus Burger, Andreas Deuschle, Thomas Dörflinger, Konrad Epple, Arnulf Freiherr von Eyb, Christian Gehring, Marion Gentges, Manuel Hagel, Manuel Hailfinger, Sabine Hartmann-Müller, Raimund Haser, Peter Hauk, Ulli Hockenberger, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Isabell Huber, Sabine Kurtz, Dr. Reinhard Löffler, Siegfried Lorek, Winfried Mack, Ansgar Mayr, Matthias Miller, Christine Neumann-Martin, Dr. Natalie Pfau-Weller, Dr. Michael Preusch, Nicole Razavi, Dr. Wolfgang Reinhart, Volker Schebesta, Katrin Schindele, Dr. Albrecht Schütte, August Schuler, Sarah Schweizer, Christiane Staab, Willi Stächele, Andreas Sturm, Stefan Teufel, Tobias Wald, Guido Wolf. AfD: Dr. Rainer Balzer, Anton Baron, Bernhard Eisenhut, Bernd Gögel, Dr. Bernd Grimmer, Dr. Uwe Hellstern, Hans-Peter Hörner, Miguel Klauß, Rüdiger Klos, Daniel Lindenschmid, Dr. Rainer Podeswa, Ruben Rupp, Udo Stein, Joachim Steyer, Carola Wolle. Der Stimme e n t h a l t e n hat sich: FDP/DVP: Daniel Karrais. * Punkt 6 der Tagesordnung ist damit erledigt. Wir kommen zurück zu Tagesordnungspunkt 7: a) Zweite und Dritte Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Feststellung eines Dritten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2021 – Drucksache 17/400 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/508 Berichterstattung: Abg. Norbert Knopf b) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Feststellung einer Naturkatastrophe, der Höhe der Ausnahmekomponente und zur Festlegung eines Tilgungsplans nach § 18 Absatz 6 der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg – Drucksache 17/476 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/519 Berichterstattung: Abg. Norbert Knopf Nachdem keine weiteren Wortmeldungen in der Allgemeinen Aussprache vorliegen, kommen wir in der Zweiten Beratung zunächst zur E i n z e l a b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/400: Gesetz über die Feststellung eines Dritten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2021 Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Drucksache 17/508. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf in der Fassung von Abschnitt I der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Ich rufe jetzt zuerst die §§ 2 bis 4 zur Abstimmung auf und im Anschluss § 1, da zu den §§ 3 und 4 Änderungsanträge geperiode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 stellt wurden, die bei Annahme in der Folge auch Auswirkungen auf die in § 1 genannte Anlage über die Übersichten zu den Einnahmen und Ausgaben haben. Zu dem Gesetzentwurf liegen insgesamt 15 Änderungsanträge der Fraktionen, Drucksachen 17/569-1 bis 17/569-15, vor, die ich jeweils an den betreffenden Stellen aufrufen und zur Abstimmung stellen werde. Ich rufe auf § 2 Wer stimmt § 2 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – § 2 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf § 3 Zu § 3 liegt der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/569-13, vor, der insbesondere die Personaltitel aufgrund der Regierungsneubildung ablehnt. Die Ziffern 1 bis 4 von Abschnitt I betreffen Änderungen des § 3. Abschnitt II des Antrags betrifft eine Folgeänderung in der Anlage zu § 1. Ich bitte, damit einverstanden zu sein, dass ich den Antrag hier insgesamt zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstanden. Wer den Abschnitten I und II des Änderungsantrags zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Abschnitte I und II des Änderungsantrags sind damit mehrheitlich abgelehnt. Zu § 3 liegt auch der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/ DVP, Drucksache 17/569-1, vor, der die Stellenmehrungen aufgrund des Regierungswechsels ablehnt. Die Ziffern 1 bis 4 von Abschnitt I betreffen Änderungen des § 3. Abschnitt II des Antrags betrifft eine Folgeänderung in der Anlage zu § 1. Sind Sie wieder damit einverstanden, dass ich den Antrag hier insgesamt zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall. Wer den Abschnitten I und II des Änderungsantrags zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Abschnitte I und II des Änderungsantrags sind damit mehrheitlich abgelehnt. Wer § 3 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – § 3 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf § 4 Zu § 4 liegt der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/569-2, vor, der eine Ausweitung der Neuverschuldung ablehnt. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Änderungsantrag ist damit mehrheitlich abgelehnt. Gleichzeitig liegt zu § 4 auch der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/569-14, vor, der auch die Anlage in § 1 betrifft. Mit diesem Antrag sollen die Überschüsse aus dem Jahr 2020 veranschlagt werden und wird gefordert, dass das Land keine zusätzlichen Kredite aufnimmt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich bitte, damit einverstanden zu sein, dass ich den Antrag wieder insgesamt zur Abstimmung stelle. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Wer jetzt § 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – § 4 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Jetzt rufe ich, wie zu Beginn der Abstimmung angekündigt, § 1 und die dazugehörige Anlage auf. Zu der Anlage des § 1 liegen vier Anträge der Fraktion der SPD sowie sechs Anträge der Fraktion der FDP/DVP vor, die ich jetzt nacheinander zur Abstimmung stelle. Wir beginnen mit dem Antrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/569-3, der Nummer 23 ändert und im Zusammenhang mit der Ablehnung des § 4 steht. Wer stimmt diesem Antrag der FDP/DVP zu? – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zu dem Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/569-9, der die Einfügung der Nummern 53 bis 55 für Mittel zur Beschaffung von Luftfiltergeräten in Klassenzimmern zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie fordert und im Gegenzug die Nummer 131 als Gegenfinanzierung ändert. Ich bitte, wieder damit einverstanden zu sein, dass ich den Antrag insgesamt zur Abstimmung stelle. – Das ist der Fall. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt. Jetzt rufe ich den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/569-10, auf, der die Neufassung der Nummer 61 begehrt, um bis zu 10 000 Stellen für pädagogische Assistenzen zu schaffen, die, ohne auf Lehrkräftestellen zu verzichten, schon im kommenden Schuljahr an den Schulen im Land eingesetzt werden können, und im Gegenzug die Nummer 131 als Gegenfinanzierung ändert. Ich bitte, auch hier wieder damit einverstanden zu sein, dass ich den Antrag insgesamt zur Abstimmung stelle. Ich frage: Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/569-11, der die Neufassung der Nummer 66 fordert, um zusätzliche Mittel für ein landesweites Lernunterstützungsprogramm bereitzustellen, das den Schulen ein dezentrales Budget zur Beauftragung zertifizierter Nachhilfe- und Unterstützungsinstitutionen zur Verfügung stellt, und im Gegenzug wieder die Nummer 131 als Gegenfinanzierung ändert. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt. Jetzt rufe ich den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/569-12, auf, der die Einfügung einer neuen Nummer 72 fordert, um damit eine Aufstockung der Mittel für Übungsleiter und Übungsleiterinnen und Kooperationsmaßnahmen in der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen und zur eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 Mitgliedergewinnung zu erreichen, und im Gegenzug die Nummer 131 als Gegenfinanzierung ändert. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist damit mehrheitlich abgelehnt. Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/569-4, der die Änderung der Nummer 90 begehrt und damit den für die Neuschaffung eines Technologiebeauftragten vorgesehenen Budgetaufwuchs in Höhe von 250 000 € streicht. Wer stimmt diesem Antrag der FDP/DVP zu? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Änderungsantrag ist damit mehrheitlich abgelehnt. Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/569-5, der die Neufassung der Nummer 91 begehrt und damit die Einzelförderung in Höhe von 1,9 Millionen € für die Husten-App ablehnt. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist damit mehrheitlich abgelehnt. Nun lasse ich abstimmen über den Antrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/569-6, der die Neufassung der Nummer 102 fordert, damit die Grundsteuerreform auf der Berechnungsbasis der Arbeit der Gutachterausschüsse ablehnt und eine Streichung der dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von 360 000 € vorsieht. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/569-7, der die Neufassung der Nummer 103 fordert und damit die Ausgaben in Höhe von 136 000 € für den forcierten Ausbau der Windkraft im Staatswald ablehnt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt. Ich lasse jetzt abstimmen über den Antrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/569-8, der die Nummern 168 bis 186 streicht, Ausgaben für das neue Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen ablehnt und in der Folge die verbliebenen Nummern wieder in den Einzelplan 07 integriert. Ich bitte, damit einverstanden zu sein, dass ich den Antrag insgesamt zur Abstimmung stelle. – Das ist der Fall. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Wer § 1 und der Anlage zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – § 1 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf § 5 Zu § 5 liegt der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/569-15, vor, der eine Ausweitung der Garantieermächtigung zugunsten der landeseigenen Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg AöR ablehnt. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Wer jetzt § 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – § 5 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf § 6 Wer § 6 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – § 6 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf § 7 Wer stimmt § 7 zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – § 7 ist mehrheitlich zugestimmt. Jetzt haben wir noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung abzustimmen. Wer Abschnitt II zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Abschnitt II ist mehrheitlich zugestimmt. Wir kommen nun gemäß dem zu Sitzungsbeginn getroffenen Beschluss in der Dritten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Entwurf des Nachtragsgesetzes der Landesregierung, Drucksache 17/400: Gesetz über die Feststellung eines Dritten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2021 Abstimmungsgrundlage sind die soeben in der Zweiten Beratung gefassten Beschlüsse. Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Abstimmung über die §§ 1 bis 7 zusammenfasse? – Das ist der Fall. § 1 bis § 7 Wer stimmt den §§ 1 bis 7 zu? – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Den §§ 1 bis 7 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 21. Juli 2021 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz über die Feststellung eines Dritten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2021“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Danke schön. Enthaltungen? – Dem Gesetz ist damit mehrheitlich zugestimmt. Nun kommen wir unter Buchstabe b dieses Tagesordnungspunkts in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE und der Frakperiode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 tion der CDU, Drucksache 17/476. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Drucksache 17/519. (Unruhe) Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur Feststellung einer Naturkatastrophe, der Höhe der Ausnahmekomponente und zur Festlegung eines Tilgungsplans nach § 18 Absatz 6 der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg mit den Nummern 1 und 2. Sind Sie damit einverstanden, dass ich Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung stelle? – Sie sind damit einverstanden. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Inkrafttreten Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 21. Juli 2021 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Feststellung einer Naturkatastrophe, der Höhe der Ausnahmekomponente und zur Festlegung eines Tilgungsplans nach § 18 Absatz 6 der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen damit zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Dem Gesetz ist damit mehrheitlich zugestimmt. Wir haben noch über den Entschließungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, Drucksache 17/578, abzustimmen. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Entschließungsantrag ebenfalls mehrheitlich zugestimmt. Damit ist Tagesordnungspunkt 7 erledigt. (Unruhe) (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion der AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration – Föderalismus erhalten – Bundesnotbremse stoppen – Drucksache 17/27 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort zur Begründung erteile ich zunächst für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Baron. (Unruhe)
Anton Baron AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Es ist für das Land wirklich beschämend, was für einen eingesetzten Minister wir hier haben. (Beifall bei der AfD – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜ- NE: Beschämend vielleicht, was für eine AfD-Frak- tion wir haben! – Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Das Jahrhundertereignis Corona hat nicht nur in den Biografien der Menschen unauslöschliche Spuren hinterlassen, sondern es ist auch auf einen hoch entwickelten Verfassungs- und Verwaltungsstaat getroffen, der zwar für einen militärischen Notstand im Grundgesetz Vorsorge getroffen hatte, nicht aber für ein ziviles, bundesweites Großschadensereignis. Zwar gab es schon immer ein Bundesamt für Bevölkerungsschutz und in den Bundesländern entsprechend ein weltweit vorbildliches Katastrophenschutzsystem, aber all das war ausgerichtet auf eine materialisierte, greif- und beherrschbare Notlage wie etwa eine Naturkatastrophe. Eine Naturkatastrophe der anderen Art, ausgelöst von einem unsichtbaren Feind, war aber nicht vorgesehen. – Ich korrigiere mich: Vorgesehen war es schon, aber politische Nachlässigkeit, um nicht zu sagen Fahrlässigkeit und Dummheit haben verhindert, dass dieser hoch entwickelte technokratische Staat rechtzeitig reagiert hat. Auch ich möchte in diesem Zusammenhang an einen Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012 – meine Kollegin hat ihn heute Morgen erwähnt – unter der Leitung des Robert Koch-Instituts, der 2013 veröffentlicht wurde, erinnern. Die Simulation endete mit dringenden Empfehlungen an die Politik. Damals hätte der Bund darauf bestehen sollen, dass die für dieses Thema zuständigen Länder Folgerungen daraus ziehen, und er hätte auch selbst gesetzliche Folgerungen ziehen sollen. Auch Baden-Württemberg hat damals im Übrigen nicht reagiert. Als der Notfall dann eintrat, folgte eine Panne der nächsten. Ich brauche es nicht aufzuzählen: Dilettantismus, wohin man blickte. Es stimmt, dass Katastrophenschutz in erster Linie Ländersache ist. Entgegen der Unkenrufe hat er dort allerdings immer funktioniert. Gewisse Abweichungen zwischen den Bundesländern hat es immer gegeben und wird es bei einer föderalen Verfassung immer geben. Aber getrieben durch eine Angst- und Medienkampagne geschah dann etwas Unerhörtes: Die Länder ließen sich in ihrer ureigensten Zuständigeriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 keit vom Bund freiwillig fesseln und knebeln, ja, sie schrien förmlich danach, ihnen die Verantwortung abzunehmen. Sehr geehrte Damen und Herren, mit den Treueschwüren zum Föderalismus ist es ganz offenbar nicht weit her. Beim kleinsten Lüftchen ziehen Sie die Notbremse – dies heißt hier auch passend „Bundesnotbremse“. Ihr gegenüber verhalten sich die sonst so selbstbewussten Länderfürsten überaus unterwürfig. Zum Glück für uns alle ist die Inzidenz unter 100 gesunken, und die Bundesnotbremse wurde wieder gelöst. Aber sie schwebt noch immer über dem Föderalismus wie ein Fallbeil. Sie muss abgeschafft werden. Sie war verfassungsrechtlich immer bedenklich, und das ist sie in der jetzigen Form weiterhin. Es kommt hier aber weniger auf Verfassungsrecht als vielmehr auf Politik an. Und politisch gesehen halten wir die Bundesnotbremse für einen Sargnagel des Föderalismus. (Beifall bei der AfD) Die Länder dürfen sich nicht daran gewöhnen, dass der Bund es ihnen leicht macht. Sie müssen sich vor ihren eigenen Bürgern und Wählern für die Maßnahmen verantworten, die sie ihren Bürgern und Wählern auferlegen. Die Landesregierung macht sich einen schlanken Fuß. Sie kann die erzürnten Bürger, die Leidtragenden von Grundrechtsklau und Ausgangssperren, achselzuckend auf die Bundesregierung verweisen. Das ist keine Politik, sondern Flucht von der Politik. Politiker müssen ihre Wähler überzeugen, und sie dürfen deren Sorgen nicht als unzustellbar an den Bund adressieren. Mit diesem Trick entledigt sich auf der nächsten Ebene auch der Bund seiner Verantwortung. Nun heißt das Mittel, sich für Politik nicht mehr verantworten zu müssen, Europäische Union. Und deswegen muss die Bundesnotbremse einfach weg – zurück zum Föderalismus, zurück zur Subsidiarität, hin zur Länder- und Kreisverantwortung, hin zur Wählerverantwortung. (Beifall bei der AfD) Keine Regierung braucht Angst vor ihren Wählern zu haben, wenn sie sachgerechte Politik macht. Das heißt, dieses irrationale Starren auf die Inzidenz war schon immer untauglich und absurd. Die Diskussion hatten wir ja vorhin schon. Die ganzen Lockdowns mit ihrem ungeheuerlichen politischen und sozialen Sprengstoff an nur einen einzigen Parameter zu koppeln ist irrwitzig. Jetzt muss endlich auf die objektive Wissenschaft gehört werden – nicht nur auf die handverlesenen Hofschranzen als Berater, mit denen sich die Bundesregierung umgab. Diese bliesen der Regierung ins Ohr, was sie hören wollte. Damit muss bei einer subsidiären Länderverantwortung endlich Schluss sein. Mit dem Impffortschritt ändern sich die Rahmenbedingungen bei einer vierten Welle ohnehin dramatisch. Die Infektionszahlen werden sich von der Zahl der Todesfälle und der Hospitalisierungszahl entkoppeln, da die Risikogruppen weitgehend geimpft sind. Die Hospitalisierungszahl muss daher gleichberechtigt berücksichtigt werden. Ausschlaggebend muss die Situation in den Landkreisen sein, um bei örtlichen Hotspots nicht das ganze Land lahmlegen zu müssen. Daher müssen als weiterer Indikator die nach Altersgruppen und Regionen aufgeschlüsselten Infektionszahlen sowie weitere Indikatoren zwingend hinzukommen. (Anton Baron) Nach alldem appelliere ich an Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Die Bundesnotbremse hat sich als untauglich erwiesen. Sie hat nur zu Massenpleiten, Verzweiflung und flächendeckendem Freiheitsentzug geführt. Meine Damen und Herren, das Land kann es eindeutig besser. Verlassen Sie endlich diesen Corona-Irrweg, und geben Sie den Bürgern wieder ihre Freiheit und ihre Grundrechte zurück. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Für die Grünen spricht Frau Abg. Petra Krebs.
Petra Krebs GRÜNE
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Irgendwie geht es mir schon so: „Und wöchentlich grüßt das Murmeltier“ – (Abg. Carola Wolle AfD: Uns auch! – Abg. Hans-Ul- rich Sckerl GRÜNE: Wenn es wenigstens ein Mur- meltier wäre!) ein unsinniger Antrag der AfD nach dem anderen. Ich muss schon sagen, Herr Baron: Das, was Sie sich hier leisten – jetzt über einen Minister zu schimpfen –, wobei Sie es heute Morgen in der eigentlichen Rede nicht fertiggebracht haben, das zum Ausdruck zu bringen, was Sie hier anscheinend sagen wollten, ist schäbig. Das ist wirklich schäbig. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) Der heute hier zu behandelnde Antrag von der AfD besticht wieder einmal durch erschreckende Ideenlosigkeit und Inhaltsleere beim Krisenmanagement. Auch dieser Zuckerguss, den Sie durch einen Änderungsantrag, den Sie heute Morgen eingebracht haben, über das verfaulte Brot ziehen, macht den Antrag noch immer nicht zu einem Kuchen. Darauf können wir wirklich verzichten. (Zuruf von der AfD: Ökologisch abbaubar!) Das Infektionsschutzgesetz ist der rechtliche Rahmen, innerhalb dessen sich unsere Coronapolitik bewegt. Dieser Rechtsrahmen wird von den Ländern – mit Ausnahme der Bundesnotbremse – auch ausgeübt. Der AfD-Antrag versucht jetzt, die Bundesnotbremse juristisch zu beanstanden. Aber seitens der Länder wurden überhaupt gar keine verfassungsrechtlichen Bedenken vorgetragen – keinesfalls. (Abg. Anton Baron AfD: Die Ausgangssperre!) Die Bundesnotbremse wurde vom Bundesrat mitgetragen. Die AfD hat versucht, dagegen Verfassungsbeschwerde einzulegen. Das wurde aber als nicht hinreichend substantiiert abgelehnt. Sie sehen, Sie haben da wirklich ein Bild von unserer Republik und auch von unserem Land, das überhaupt nicht dem unserer Wählerinnen und Wähler, unserer Bürgerinnen und Bürger da draußen gleichkommt. periode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Wichtig ist doch aber bei dieser ganzen Diskussion, einmal zu schauen, warum die Bundesnotbremse im April gekommen ist. Wir hatten extrem hohe und steigende Inzidenzzahlen. Auch das wurde alles heute Morgen schon besprochen. Aber da haben Sie das irgendwie nicht auf den Punkt gebracht. Immer weniger freie Plätze auf Intensivstationen, eine steigende Zahl von Todesfällen – das können Sie bestreiten, so oft Sie wollen. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Der Lebensgefährte meiner Mutter ist an Corona gestorben. Da möchte ich so etwas von Ihnen nicht hören. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Ein bundeseinheitliches Vorgehen und die Bündelung der Kräfte von Bund, Ländern und Kommunen waren eine notwendige Konsequenz. Denn dem Virus sind Grenzen über die Länder hinweg total egal. Das greift um sich. Da müssen wir schon gemeinsam vorangehen. Denn es ist doch ganz klar: Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland konnten nicht verstehen, warum es in Bayern anders ist als in Baden-Württemberg oder in Hessen anders als in Rheinland-Pfalz. Dieses Virus kennt keine Grenzen. Darum war es wirklich wichtig, der Pandemie Einschränkungen und Schutzmaßnahmen entgegenzusetzen. Höchste Priorität hat für uns natürlich das im Grundgesetz verankerte Grundrecht auf Leben und Unversehrtheit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ja, wir haben es heute Morgen schon gesagt: Wir sind in dieser Pandemie lange Wege gegangen, und wir haben auch einige Einschränkungen machen müssen. Aber wir sind auf einem guten Weg. Auch das wurde heute Morgen schon eindeutig herausgearbeitet. Wir werden auch jetzt weiter neue Wege gehen. Darüber herrscht ja Konsens. Wir haben es heute Morgen diskutiert. Darum verstehe ich wirklich nicht, was Sie jetzt mit dem noch einmal wollen. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Das entspricht wirklich diesem Murmeltier, das Sie in sich haben. (Zuruf von der AfD) Dazu gehört immer auch die Frage, welche Maßnahmen und Parameter wir jetzt ansetzen, um weniger Infizierte, weniger Tote und weniger Kranke zu haben. Denn die Rückkehr zu den Freiheiten müssen wir hinbekommen. Aber dafür brauchen wir eben Schutzverordnungen. Ich habe es am Anfang gar nicht gesagt: Diese Bundesnotbremse ist seit über sechs Wochen außer Kraft. Ich weiß überhaupt nicht, was Sie mit diesem Antrag wollen. (Abg. Anton Baron AfD: Darüber werden wir im Herbst diskutieren! – Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) (Petra Krebs) Sie haben es auch jetzt nicht fertiggekriegt, da noch irgendetwas hinzubekommen. (Abg. Bernd Gögel AfD: Die ist doch nicht außer Kraft! Wie kommen Sie darauf?) Also immer das Gleiche: Alles ist übrig, alles übrig. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Daniel Born
Für die SPD-Fraktion hat Herr Abg. Florian Wahl das Wort. (Widerspruch) – Entschuldigung. Wie konnte ich die CDU vergessen? (Heiterkeit) – Entschuldigung. Mea culpa! Für die CDU-Fraktion hat Herr Abg. Stefan Teufel das Wort.
Stefan Teufel CDU
Sehr geehrter Präsident, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich gefährdet die Bundesnotbremse den Föderalismus nicht, und natürlich ist die Bundesnotbremse auch sonst nicht verfassungswidrig. Zudem haben wir zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bundesnotbremse eine Zustimmung von über zwei Dritteln der Bevölkerung erhalten. Die Landesregierung und dieses Parlament haben sich bei ihrer Entscheidung zum Umgang mit der Coronapandemie immer vom aktuellen Stand des wissenschaftlichen Diskurses leiten lassen. Insgesamt sind wir dank der zielgerichteten und konstruktiven Zusammenarbeit von allen Bereichen in der Gesellschaft gut durch die Krise gekommen. Das zeigt auch der internationale Vergleich. (Beifall des Abg. Nicolas Fink SPD) Wir haben in aller Regel Lösungen gefunden, deren Rechtmäßigkeit von den Gerichten in Deutschland bestätigt wurde. Die AfD ficht das offensichtlich nicht an. Sie will mit ihrem Antrag zum wiederholten Mal entlang eines dafür ungeeigneten Sachverhalts den Eindruck erwecken: Die verantwortlichen Entscheidungsträger handeln willkürlich und ohne eine hinreichende rechtliche sowie demokratische Legitimation. Dadurch, dass man eine falsche Behauptung mantrahaft wiederholt, wird sie allerdings nicht richtiger. Ich möchte mich an dieser Debatte nicht länger unnötig beteiligen. Deshalb fassen wir von der CDU unsere Position in diesem Bereich kurz: Natürlich werden wir, die CDU-Fraktion, auch diesen Vorstoß der AfD ablehnen. Glück auf, und bleiben Sie gesund! (Beifall bei der CDU und den Grünen)
Daniel Born
Jetzt hat das Wort für die SPD-Fraktion Herr Abg. Florian Wahl. eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021
Florian Wahl SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank, Herr Präsident, dass Sie meinen Redebeitrag gar nicht abwarten konnten. Aber ich möchte es dennoch kurz machen. Wir werden natürlich diesen Antrag der AfD-Fraktion ablehnen, weil er – die Kollegin Krebs und die anderen Kollegen haben es auch schon gesagt – sich in eine unsägliche Reihe dessen einsortiert, was wir eigentlich jede Woche, in jeder Plenarsitzung zum Thema Corona von Ihnen hören. Kurz nach der Leugnung kommt wieder die Aberkennung, (Lachen des Abg. Ruben Rupp AfD – Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) dass es sich hier um einen freiheitlichen Staat handelt: Die Menschen werden geknechtet, alles wird geknebelt. – Nein, das Gegenteil ist der Fall. Die Bundesnotbremse hat dazu beigetragen, dass sich die Leute draußen vor der Eingangshalle wieder frei bewegen können, dass die Masken heruntergenommen werden können, (Vereinzelt Lachen bei der AfD) dass die Kneipen wieder offen haben – und dass übrigens ganz viele Menschen nicht sterben mussten. (Beifall bei der SPD und den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Sie haben Verfassungsbeschwerde eingelegt. Alles, was Sie versucht haben, wurde abgelehnt. Die Bundesnotbremse ist verfassungskonform, sie beruht auf einem breiten Konsens in der Bevölkerung. Deswegen ist es auch richtig, dass sie gefasst wurde. Wir können gottfroh sein, dass wir an dieser Stelle so agiert haben. Eines müssen wir auch sagen: Es ist doch ein Zusammenwirken von Bund und Ländern auf der Grundlage des Föderalismus, was letztendlich die Pandemiebekämpfung, wie sie bis jetzt gelaufen ist, relativ erfolgreich hat werden lassen. Deswegen ist es unsäglich – das muss man wirklich sagen –, wenn Sie mit diesen Anträgen immer wieder versuchen, den breiten Konsens, den es in der Bevölkerung gibt, zu zerstören. Sie versuchen, Salz in die Wunde zu streuen bei Maßnahmen, die wirklich legitimiert sind, die akzeptiert sind und die Leben retten. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen und der CDU)
Daniel Born
Für die FDP/DVP-Fraktion hat das Wort Herr Abg. Nico Weinmann.
Nico Weinmann FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Déjà-vu ist auch ein Ereignis im Leben. (Heiterkeit) Ein Déjà-vu ist es deswegen, weil einige Teile Ihres Antrags nahezu wortwörtlich aus Anträgen der FDP/DVP übernommen wurden. (Oh-Rufe von der SPD) (Nico Weinmann) Allerdings – das unterscheidet die Anträge auch in der Qualität – haben wir unseren Antrag zu einem Zeitpunkt gestellt, als es tatsächlich noch um die Bundesnotbremse ging, nämlich im April dieses Jahres, und eben nicht jetzt, weit nach dem 30. Juni, als die Bundesnotbremse ausgelaufen ist. In der Tat hatten wir Bedenken bei der Bundesnotbremse, weil wir eben auch gemerkt haben, dass der Föderalismus hervorragende Antworten bietet, um diese Krise zu bewältigen, weil dieser Föderalismus die Möglichkeit eröffnet, differenziert und verhältnismäßig auf die einzelnen Punkte einzugehen. Aber natürlich ist auch uns nicht verborgen geblieben, dass damals – wir erinnern uns – Bundeskanzlerin Merkel mit dem undurchdachten Vorschlag einer Osterruhe gescheitert ist und auch die Länderchefs keine Einigung herbeiführen konnten, und deswegen die Lösung über das Infektionsschutzgesetz gesucht wurde. Und – das gehört auch dazu – die Eilanträge wurden in der Tat abgewiesen, aber im Hauptsacheverfahren – in der Frage, ob die Bundesnotbremse in dieser Form verfassungskonform ist – (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) steht die Entscheidung noch aus. Vor dem Hintergrund der Aussage, die dann am 30. Juni in der „Tagesschau“ als Fazit zur Bundesnotbremse geäußert wurde, bin ich gespannt, wie denn das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. In der „Tagesschau“ wurde damals sinngemäß gesagt, dass, wenn die Bundesnotbremse selbst nicht den Anstieg der Inzidenzzahlen gebremst hat, dann womöglich aber die Diskussionen um sie, sodass die Menschen sich vorsichtiger verhalten haben. – Also insofern eine spannende Bewertung. Aber die AfD selbst macht sich mit diesem Antrag, auch wenn einige Positionen übernommen wurden, gänzlich unglaubwürdig. (Abg. Anton Baron AfD: Was?) Denn auf der einen Seite stellen Sie die Gefährlichkeit des Virus infrage, auf der anderen Seite unterminieren Sie die Impfkampagne des Landes, wobei wir alle wissen, dass die Impfungen tatsächlich zwingend notwendig sind, um die Freiheitsrechte bestmöglich wiederzuerwecken. Tatsächlich: Wenn wir diese zwei Komponenten nehmen und Ihre Aussagen, Ihr Verhalten in der Vergangenheit, dann soll genau die Impfquote jetzt der Gradmesser sein. Das ist unglaubwürdig und in der Tat nicht stringent. Vor diesem Hintergrund können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Landesregierung hat das Wort Herr Minister Lucha. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Antrag fordert die AfD, dass das Land sämtliche pandemiebedingten Gesetze, die in die Länderhoheit und in Freiheitsrechte eingreifen, im Bundesrat ablehnt periode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) und einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gemäß Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes beim Bundesverfassungsgericht stellt. (Lachen des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE) Meine Damen und Herren, bei aller unterschiedlichen Betrachtung, auch jetzt zum Schluss der FDP/DVP: Die im Vierten Bevölkerungsschutzgesetz verankerten bundeseinheitlichen Maßnahmen waren eine entscheidende Grundlage für das notwendige Brechen der dritten Welle. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Gerade vor drei Minuten ist der neue LGA-Bericht gekommen: Inzidenz etwas über 10, also auch keine Beruhigung. Aber schauen Sie sich mal die Sterberaten an, die wir am 28. Dezember hatten, und dann, nachdem die Entspannung im März war. Sie haben es angesprochen. Natürlich war die sogenannte Osterruhe – das wissen wir alle – kein Ruhmesblatt. Aber das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz war entscheidend. Sie wissen, dass wir damals knapp 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner hatten. Wir haben heute Morgen wirklich sehr klug über neue Steuerungsinstrumente gesprochen. – Herr Haußmann, wirklich, à la bonne heure! – Aber zu diesem Zeitpunkt habe ich jeden Tag Angst gehabt mit unserem Kleeblattkonzept – Dr. Geldner und Kolleginnen und Kollegen –: Haben wir noch die Ressourcen? Müssen wir verlegen? Sind die Intensivstationen noch gerüstet? Da ging es um Leben und Tod. Wir mussten nicht triagieren, wir haben alles im Land geregelt. Jeder hat seine Behandlung bekommen. Auch das müssen Sie bedenken: Im Unterschied zur ersten Welle haben wir andere Behandlungen nicht zurückfahren müssen. Wir haben die Leistungsfähigkeit bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Herzinfarkten, Schlaganfällen – all das, was uns auch die AOK in ihrem Report 2021 übermittelt hat – nicht drosseln müssen. Das konnten wir nur deshalb, weil wir die Infektionszahlen ganz abrupt heruntergefahren haben, und zwar durch diese Notbremse. Ich bitte also, da immer auch zu sehen – Frau Krebs hat es aus eigener Erfahrung gesagt –: Es ging um Leben und Tod. Es gibt auch Menschen, die daran gestorben sind. Dies alles wollen wir verhindern. Meine Damen und Herren, wir haben aber auch noch etwas anderes gemacht – ich habe gehört, ich solle mich kurzfassen; es wäre zu viel der Ehre, wenn ich nun lange zum Antrag sprechen würde, aber das möchte ich doch noch sagen –: (Zuruf von der AfD: Sagen Sie doch mal etwas zum Antrag!) Die Landesregierung hat im Rahmen der Corona-Verordnung weitgehende Maßnahmen zur Reduktion von Kontakten bereits bei einer Inzidenz unterhalb des zur Auslösung der Bundesnotbremse geltenden Inzidenzwerts in Kraft gesetzt – wir waren also teilweise voraus –, um dem Anstieg der Zahlen in der dritten Welle entgegenzuwirken. Denn wir haben das antizipiert. (Minister Manfred Lucha) Hier ist noch einmal ganz entscheidend, auf welcher Rechtsgrundlage dies erfolgte. Maßgeblich für die Corona-Verordnung – Kollegin Krebs hat es gesagt – ist § 32 in Verbindung mit den §§ 28 bis 31 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Bei der Erstellung dieser Verordnung wird immer der aktuelle Stand der Wissenschaft berücksichtigt. Die dritte Welle hatte in einigen Regionen, insbesondere in den östlichen Bundesländern, noch deutlich massivere Auswirkungen als in Baden-Württemberg. Man hat oftmals vergessen, welche Anstiege es da gab. Die mit der Bundesnotbremse im Vierten Bevölkerungsschutzgesetz bundesweit eingeführten Maßnahmen wie allgemeine Ausgangsbeschränkungen haben die im Land getroffenen Maßnahmen unterstützt, da so einem Ausweichverhalten aktiv entgegengewirkt wurde. Die Landesregierung hat den Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Rahmen des Bundesratsverfahrens vorab bewertet. Es waren dabei keine verfassungsrechtlichen Bedenken zu erkennen. – Bei Bundesgesetzen erübrigt sich eine Rechtsfolgenabschätzung vonseiten des Landes; diese ist Bestandteil des Verfahrens auf Bundesebene. Die Bundesnotbremse trat bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 in Kraft für den Fall, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass ein rein lokales Ereignis – sprich ein einzelner, scharf umgrenzter Ausbruch – ursächlich für die aufgetretenen Fallzahlen ist. In den allermeisten Fällen wurde die Sieben-Tage-Inzidenzschwelle durch eine generelle Fallzahlerhöhung in den betroffenen Kreisen erreicht, sodass das Eintreten der Regelungen der Bundesnotbremse mehr als gerechtfertigt war. Durch die in der Corona-Verordnung des Landes bereits unterhalb der Bundesnotbremse vorgesehenen Maßnahmen wird das Pandemiegeschehen schon vor dem Erreichen der Auslöseschwelle für die Bundesnotbremse eingedämmt. Somit sinkt durch die Maßnahmen des Landes die Wahrscheinlichkeit des Erreichens des Schwellenwerts. Sie selbst wissen aber, dass wir eine solche Situation nie gänzlich verhindern können. Lassen Sie mich nochmals kurz zusammenfassen: Eine abstrakte Normenkontrolle bzw. eine generelle Ablehnung von Regelungen, die in die Länderhoheit eingreifen, wird vonseiten der Landesregierung als nicht notwendig erachtet. Insbesondere die einheitlichen Regelungen bei hohen Inzidenzen über die Ländergrenzen hinaus erscheinen geeignet, um ein gleichförmiges und effektives Vorgehen in der Pandemiebekämpfung zu gewährleisten. Landeseigene Regelungen sind ebenfalls sehr geeignet zur Pandemiebekämpfung. Dabei treibt die Landesregierung weiterhin eine kontinuierliche und wissenschaftlich fundierte Entwicklung der Maßnahmen voran. Heute Morgen konnten wir uns davon überzeugen, dass die demokratischen Kräfte in diesem Haus im offenen Diskurs, bei aller Unterschiedlichkeit, ein gemeinsames Interesse haben. Den Antrag der AfD müsste man eigentlich gar nicht kommentieren. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021
Daniel Born
In der zweiten Runde hat für die AfD-Fraktion Herr Abg. Anton Baron das Wort.
Anton Baron AfD
Ja, und täglich grüßt das Murmeltier. Frau Krebs, die tägliche Angstmacherei, egal, ob beim Klima oder jetzt auch bei dem Virus, ist ja hinlänglich bekannt. Der Gesundheitsschutz – das sage ich Ihnen – ist natürlich wichtig. Aber es gibt auch andere Grundrechte, die es zu verteidigen gilt, auch die Verhältnismäßigkeit ist wichtig. Sie wollen doch jetzt ein Grundrecht ebenfalls nicht einfach abwerten. Das kann es nicht sein. Die Bundesnotbremse ist übrigens – auch für Sie – nicht außer Kraft gesetzt, sondern ich kann Ihnen schon jetzt sagen: In vier Wochen werden wir wieder hier stehen und über Maßnahmen und Verordnungen diskutieren, weil wir wieder über dem Inzidenzwert 100 sein werden. Dann greift die Bundesnotbremse wieder, und dann haben wir wieder die gleiche Diskussion. Herr Wahl, Sie brauchen vielleicht noch ein bisschen Nachhilfe in Sachen Recht. (Abg. Florian Wahl SPD: Von Ihnen?) Denn Sie haben gesagt, die Bundesnotbremse sei verfassungsrechtlich unbedenklich. Aber es ist so, wie Herr Weinmann richtig gesagt hat: Wir warten jetzt einmal das Hauptsacheverfahren ab. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat sehr wohl zwei Punkte scharf kritisiert. Da lassen wir einfach einmal auf uns zukommen, was dabei herauskommt. Herr Weinmann, die FDP redet sehr viel, nur bei den Abstimmungen tut sie wieder genau das Gegenteil. (Beifall bei der AfD) Es ist schon bezeichnend, dass Sie eigentlich auch Teilen Ihres eigenen Papiers nicht zustimmen wollen. Darüber hinaus werden Sie auch in allen AfD-Papieren zu Impfungen die Aussage finden, dass wir für freiwillige Impfungen sind. Der, der sich impfen lassen möchte, der soll auch einen Impfstoff bekommen. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) Das war ja in den letzten Wochen und Monaten nicht gegeben aufgrund des Versagens der Europäischen Union und insbesondere auch der Bundes- und der Landesregierung. (Zuruf von der CDU: Ein Quatsch!) Was ich von Minister Lucha gehört habe, war im Großen und Ganzen eine Kapitulation: Bei hohen Inzidenzwerten soll wieder der Bund eingreifen. Aber gerade Sie, Herr Minister, sind verantwortlich. Ich vertraue darauf, dass die verantwortlichen Politiker vor Ort genau wissen, wo ein Hotspot ist, was da zu tun ist. Ich glaube, das ist ein richtigerer Weg, als eine Bundesnotbremse einzusetzen und sie bei einer Inzidenz von 100 greifen zu lassen. In diesem Sinn vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/27. Abschnitt I des Antrags ist ein Berichtsteil und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Zu der Überschrift des Antrags und den Abschnitten II bis IV liegt der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/575, vor, der die Neufassung der Überschrift fordert und den Beschlussteil des Antrags in den Abschnitten II bis IV neu fasst. Ich bitte, damit einverstanden zu sein, dass ich über diesen Antrag insgesamt abstimmen lasse. – Sie sind einverstanden. Schluss: 1 periode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Punkt 8 der Tagesordnung ist damit erledigt. Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung findet morgen, 22. Juli, um 9:30 Uhr statt. Ich danke Ihnen und schließe die Sitzung. Ich wünsche einen angenehmen Abend. 17:59 Uhr Wahlvorschlag der Fraktion der AfD für die Ergänzungswahlen zum Verfassungsgerichtshof Zur Wahl wird vorgeschlagen: Stellvertretendes Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt: Bert Matthias Gärtner Diplom-Sozialwissenschaftler 30.6.2021 Bernd Gögel und Fraktion eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 Anlage
