Stephen Brauer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits viel über den geplanten Nachtragshaushalt gehört. Schlank sei er, er verkörpere Maß und Mitte, und er sei natürlich unbedingt notwendig, um die Maßnahmen gegen die Pandemie zu finanzieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Gesamtverschuldung von 60 Milliarden € ist weder Maß noch Mitte. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Wie viel davon ist von der FDP?) Ein Haushalt mit einem Volumen von fast 55 Milliarden € ist nicht schlank. Wenn sich die Koalitionäre 72 neue Stellen in den Ministerien genehmigen und zusätzliche Posten für Staatssekretäre schaffen, hat das nichts mit einer Pandemie zu tun – das können Sie erzählen, wem Sie wollen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Ihnen wird nicht mehr geglaubt. Die Presse glaubt Ihnen nicht, der Rechnungshof glaubt Ihnen nicht, und wir glauben Ihnen auch nicht. Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht; denn bereits im letzten Jahr haben Sie unter dem Deckmäntelchen Corona Dinge in den Haushalt eingebracht, die offensichtlich nichts mit der Pandemie und deren Folgen zu tun hatten. In Ihrem Programm „Zukunftsland BW“ steckten die Digitalisierung des Straßenbaus und die Förderung der Holzbauweise. Nachdem über die Hälfte der Mittel ausgegeben sind, lassen Sie uns weiter darüber im Unklaren, was mit den verbleibenden Millionen geschehen soll. Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Und wer eine Katastrophenlage dazu benutzt, sein bisheriges Ausgabenverhalten nicht zu hinterfragen, sondern einfach weiterzumachen wie bisher, der lügt. Wer auf einer Liquidität von 20 Milliarden € sitzt und im Haushalt trotzdem keine Reserven findet, der lügt. Wer einen aufgeblähten Haushalt als schlank bezeichnet, der lügt. Und wer nach eigener Aussage am Jahresende einen Überschuss von 2,6 Milliarden € haben wird, der lügt, wenn er sagt, dass eine Schuldenaufnahme in Höhe von 1,2 Milliarden € unbedingt notwendig sei. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Andreas Stoch SPD) Sehr geehrter Herr Dr. Bayaz, wir haben als Haushaltsgesetzgeber das Recht, zu erfahren, was mit diesen Beträgen geschieht – Kollege Fink nannte das Ganze eine „Blackbox“ –, die Sie einfach der Rücklage für Haushaltsrisiken zuführen wollen, falls Sie diese irgendwann einmal brauchen. So verhält sich ein Eichhörnchen, meinte Kollege Stoch. So verhält sich ein Hamster, meine ich. Egal, welche Metapher man wählt, in jedem Fall trägt dieser Haushalt Ihre Handschrift, Herr Dr. Bayaz. Insoweit widerspreche ich unserem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Dr. Rülke, der meinte, er vermisse Ihre Handschrift. eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 (Lachen des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Diese Ihre Handschrift ist nach meiner Auffassung überdeutlich und zeichnet sich dadurch aus, dass Sie als Berliner Import noch willfähriger der Verschuldungswut der Koalition nachkommen, noch weniger Sparwillen erkennen lassen und noch fahrlässiger mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger im Land umgehen als Ihre Amtsvorgängerin. Das ist Ihre Handschrift. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Ich gehöre jetzt seit ziemlich genau drei Jahren dem Landtag von Baden-Württemberg an. Ich – aber auch andere, viel erfahrenere Kollegen – kann mich nicht daran erinnern, dass der Rechnungshof einmal so vehement Kritik an einem Haushalt geübt hat. Bereits beim Zweiten Nachtrag Ende letzten Jahres wurde vom Rechnungshof in Zweifel gezogen, dass ein Tilgungsplan über 25 Jahre der Generationengerechtigkeit entspricht. Finanzielle Nachhaltigkeit und Enkelgerechtigkeit sehen anders aus. Weiter bemängelte der Rechnungshof die Zwecke, für welche die Verschuldung hochgetrieben wurde. Der Bezug zu Corona war bereits damals nur teilweise oder gar nicht mehr herstellbar. Zusammen mit den übertragenen Ausgaberesten sowie den noch vorhandenen Verschuldungsrechten aus dem Jahr 2020 verursachen die neuen Schulden nicht nur dem Rechnungshof Bauchschmerzen. Jeder verantwortungsvolle Politiker, jede verantwortungsvolle Politikerin muss sich jetzt fragen: Brauchen wir diese neuen Schulden? Sind sie wirklich in diesem Umfang zur Pandemiebekämpfung notwendig? Können wir die Mittel nicht anderweitig aufbringen? Das sind die Fragen, die Sie sich selbst stellen müssten, die ich hier noch einmal aufwerfe und die in den nächsten 25 Jahren immer wieder aufs Tableau kommen werden, wenn die Schuldentilgung den Landeshaushalt jährlich mit zusätzlichen 325 Millionen € belastet. Ich habe Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieses Haushalts. Voraussetzung für ein Aussetzen der Schuldenbremse ist das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notlage oder einer Naturkatastrophe. Der Normalfall ist, dass keine neuen Schulden gemacht werden dürfen. Verschuldung soll die Ultima Ratio darstellen. Das ist der Sinn der Schuldenbremse. Bei Ihnen ist es genau umgekehrt: Verschuldung wird bei Ihnen zum Mittel der Wahl, der Normalfall sozusagen. Und ein ausgeglichener Haushalt ohne neue Schulden ist das letzte Mittel, das Ihnen in den Sinn kommt, auch wenn Sie jetzt groß angekündigt haben, dass 2022 das Schuldenmachen endlich ein Ende haben werde. Sie können mit qualifizierter Mehrheit das Fortdauern der Naturkatastrophe feststellen. Dazu brauchen Sie uns nicht. Aber auch, wenn das Coronavirus noch unter uns ist, ist es doch vermessen, zu sagen, dass nach all den Maßnahmen, nach all dem Missmanagement der Landesregierung beim Impfen, beim Homeschooling, bei den überzogenen Schließungen und bei der Informationspolitik noch von einer Naturkatastrophe gesprochen werden kann. Ihre Probleme sind inzwischen zum großen Teil hausgemacht, und das wissen Sie auch. Die andere Seite der Medaille ist die (Stephen Brauer) Frage, ob die Schulden wirklich der Pandemiefolgenbekämpfung dienen oder ob hier nicht andere Haushaltstitel bespielt werden, die eher dem „Wünsch dir was“-Konzert der Landesregierung zuzurechnen sind. Dies lässt mich, lässt uns zusätzlich an der Verfassungsmäßigkeit des Haushalts zweifeln. Auch wenn man sich jetzt noch trefflich darüber streiten kann, ob die Naturkatastrophe andauert, steht für mich und meine Fraktion außer Frage, dass eine Voraussetzung zur Aufhebung der Schuldenbremse auf gar keinen Fall vorliegt, und das wäre die erhebliche Beeinträchtigung der Landesfinanzen. Diese lag im letzten Jahr vor – in diesem Jahr eben nicht. Der Präsident des Rechnungshofs, Herr Benz, hat am Montag dieser Woche seine Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Nachtrags mehr als deutlich geäußert. Wir teilen diese Bedenken und bereiten deshalb eine Klage vor. Eine solche Klage ist im politischen Wettstreit sicher nicht das allerbeste Mittel, um seine Interessen und Ansichten zu vertreten. Es handelt sich in diesem speziellen Fall aber um eine Art Notwehr gegen die Verschwendungssucht der Regierung und auch um eine Art Nothilfe für die Bürgerinnen und Bürger, die diese Sucht finanzieren sollen. (Beifall bei der FDP/DVP) So viel zu unserer Klage. Unsere Änderungsanträge, die von den Regierungsfraktionen im Finanzausschuss bereits abgelehnt wurden, halten wir aufrecht. Insbesondere die zusätzlichen Stellen im Umweltministerium zur Umsetzung der Pläne für 1 000 Windräder im Staatswald lehnen wir ab, weil wir die Abholzung des CO -Speichers Wald für Windenergieanlagen und die dazugehörige Infrastruktur für blanken Unsinn halten. Des Weiteren halten wir die Kosten für die Regierungsbildung und den Stellenaufwuchs in den Ministerien für überzogen. Diese lehnen wir ab. Hier in einer angeblichen Haushaltsnotlage in die Vollen zu gehen, anstatt Einsparvorschläge zu machen, spricht für sich. Hier hätte Ihnen eine Nullrunde bei den Stellen gut zu Gesicht gestanden. Eine Individualförderung in Höhe von 1,9 Millionen € für eine Husten-App ist für die begünstigten Unternehmen und Institutionen im Wahlkreis des Kollegen Poreski sicherlich eine schöne Sache – für Herrn Poreski selbst bestimmt auch –; wir hätten hier aber lieber eine kompetitive Ausschreibung gesehen. Frau Hoffmeister-Kraut meinte, dass das in diesem speziellen Fall nicht möglich war. Warum das nicht möglich war, konnte sie uns aber überhaupt nicht plausibel erklären. Deshalb lehnen wir diese Einzelförderung ebenfalls ab. Herr Finanzminister Bayaz, heute war in der „Südwest Presse“ zu lesen, dass Sie Ministerpräsident Kretschmann bei den Beliebtheitswerten eingeholt haben. Herzlichen Glückwunsch dazu. Bei der Bekanntheit ist noch Luft nach oben. Aber Vorsicht: Falls Sie durch das Schuldenmachen bekannt werden wollen, ist es mit der Beliebtheit schnell vorbei. Denn in derselben Ausgabe der „Südwest Presse“ war zu lesen, dass eine periode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger das weitere Schuldenmachen in Baden-Württemberg ablehnt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)
