Daniel Born
Für die Landesregierung hat Herr Minister Lucha das Wort. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank für diese Aktuelle Debatte. Wenn Sie heute Morgen den Ticker durchgeschaut haben – vielleicht macht das gerade Ihr Herr Fraktionsvorsitzender –, werden Sie festgestellt haben: Frankreich verschärft seine Maßnahmen. In Japan gibt es bei der Ansteckungszahl ein Sechs-Monate-Hoch. Wenn Sie heute Morgen die Berichterstattungen gesehen haben, haben Sie vielleicht mitbekommen: Die Durchführung der Olympischen Spiele steht eventuell auf der Kippe. In weiteren europäischen Ländern herrscht Ausnahmezustand. Die Pandemie ist also mitnichten vorbei. (Abg. Anton Baron AfD: Das hat doch schon der Mi- nisterpräsident gesagt!) Frau Krebs hat richtigerweise angemerkt: Das große „Labor“ Großbritannien schauen wir uns schon länger wissenschaftlich an. Ich habe Ihnen bereits im Ausschuss gesagt, dass sich das Landesgesundheitsamt in einem sehr intensiven Austausch mit dem National Health Service befindet. Stand heute – vor der Freigabe der jetzigen Maßnahmen – sind in Großbritannien fast 20 % der Schülerinnen und Schüler in (Minister Manfred Lucha) Quarantäne; sie können aufgrund der Nichteinhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen nicht am realen Bildungs- und Schulleben teilnehmen. Ich glaube, das ist für uns kein Vorbild. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist seit einem Jahr so! Vor einem Jahr ist hier alles geschlossen worden, aber egal!) Natürlich haben wir Gott sei Dank eine gestiegene Durchimpfungsrate in der Bevölkerung. Ja, Gott sei Dank, Kollege Wahl, ist die Belastung im Gesundheitswesen spürbar zurückgegangen. Aber alle Kolleginnen und Kollegen aus dem Sozialausschuss wissen: Die Beschäftigten im Gesundheitswesen sind über ihre Belastungsgrenze gegangen. Ich habe jetzt wieder Gespräche dazu geführt. Es gibt Krankmeldungen. Es gibt Auszeitanmeldungen. Schon allein deswegen müssen wir uns alle impfen lassen, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeitsfähig bleiben. Wenn wir sie noch einmal über Gebühr belasten, schädigen wir uns alle. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Zum Grundprinzip unserer Arbeit: Schauen Sie sich den aktuellen Lagebericht des Robert Koch-Instituts an. Es hat seine Maßgabe eindeutig wiederholt: der Schutz vulnerabler Gruppen, die Überlastung des Gesundheitswesens verhindern, (Abg. Carola Wolle AfD: Es war nie überlastet! – Ge- genruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Überlastungsleugner!) zu jedem Zeitpunkt die notwendige Kontrolle über das Infektionsgeschehen behalten, Containment, also Infektionsketten ganz schnell unterbrechen. Wir alle wissen, was für eine Anstrengung es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern, in den Landratsämtern, in den Ordnungsämtern war, die Kontakte nachzuverfolgen. Schauen Sie sich die Inzidenzlage bei uns an. Diese ist auch ein Ergebnis der strengen Maßnahmen, der großen Disziplin und der Solidarität der Bevölkerung, aber auch ein Ziel, weil die Kontaktpersonennachverfolgung wieder möglich wurde und Infektionsketten verhindert wurden. Davon dürfen wir nie Abstand nehmen. Wir haben in der Bevölkerung eine höhere Immunisierung. Herr Kollege Haußmann, Sie haben es richtig gesagt: 66,5 % der über 18-Jährigen haben eine Erstimpfung erhalten, fast 54 % – wahrscheinlich sogar mehr – haben eine Zweitimpfung erhalten oder weisen eine vollständige Impfserie auf. Sie wissen, dass die betriebsärztliche Meldesystematik derzeit leider aus vielerlei Gründen nicht funktioniert. Weil Baden-Württemberg eine sehr gut ausgestattete betriebsärztliche Impfsystematik hat, können wir mit 1 bis 3 % Nachmeldungen rechnen. Vermutlich haben wir also eine etwas höhere Impfquote. Frau Kollegin Krebs hat es richtig angesprochen: Wir dürfen uns darauf nicht ausruhen. Wir brauchen die allerhöchstmögperiode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 lich erreichbare Zahl von Geimpften. Selbstverständlich werden Inzidenzwerte ein wichtiger Parameter zur Lagebewertung bleiben, weil sie uns die Gesamtsumme und sehr zeitnah mitteilen, wie das Geschehen in der Gesellschaft ist. Richtigerweise werden sie – das habe ich Ihnen auch mitgeteilt – nicht der einzige bestimmende Faktor sein. Wenn – das haben Sie richtigerweise auch alle herausgearbeitet – sich abzeichnet – wir tun wirklich alles dafür –, dass das Gesundheitssystem nicht überlastet wird und sich das Infektionsgeschehen in Bevölkerungsgruppen mit überwiegend milden Krankheitsverläufen verlagert, müssen wir noch zielgenauere, gruppenspezifische Maßnahmen in Erwägung ziehen. Aus diesem Grund hat Baden-Württemberg am 19. Juli das Thema in die Gesundheitsministerkonferenz eingebracht mit dem Ziel, dass es zu einem ländereinheitlichen Konzept mit Steuerungsparametern kommt, die die Sieben-Tage-Inzidenz ergänzen und der Bevölkerung trotzdem weiterhin ein verständliches Vorgehen vermitteln. Die Auslastung der Krankenhäuser und Intensivstationen mit Covid-19-Patienten als Parameter für die Schwere der Krankheit in der Maßnahmensteuerung wird zukünftig stärker berücksichtigt werden müssen, um der geänderten Lage Rechnung zu tragen. Insofern begrüßen wir es und haben das in der Gesundheitsministerkonferenz auch immer aktiv mitgetragen, dass zur Verbesserung der Datenqualität am 12. Juli die Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht – Kollege Wahl hat es angesprochen – nach § 6 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Hospitalisierungen verkündet wurde. Damit ist es uns in den nächsten Monaten möglich, die Hospitalisierungsinzidenz altersabhängig sowie land- und stadtkreisspezifisch zu betrachten. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt. Zusätzlich – das ist ganz entscheidend – müssen wir die Übertragungsdynamik einbeziehen, da vor allem hinsichtlich der Auslastung von Krankenhausbetten eine zielgerichtete und vorausschauende Steuerung notwendig ist. Wissenschaftler aus Heidelberg und Ulm sowie Professor Geldner aus Ludwigsburg, unser Clusterverantwortlicher für die Steuerung auch unseres Konzepts zur Intensivsteuerung, haben ja Hochrechnungen angestellt. Eine aktuelle Hochrechnung ist z. B. ein R-Wert, der nicht über 1,15 hinausgeht. Das zeigt uns an, dass wir in unseren Kliniken nach derzeitigem Stand bis Ende September keine Überlastungssituation zu erwarten haben. Das ist für uns ein sehr großer Faktor, weil die Inzidenzwerte durch einen Dynamikfaktor, einen modifizierten R-Wert weiterentwickelt werden müssen. Denn wir brauchen diesen Dynamikfaktor, um zu wissen, in welcher Geschwindigkeit sich das Krankheitsund Infektionsgeschehen entwickelt. Und – ich habe es erwähnt –: Unsere Maßnahmen werden und müssen zielgruppen- und lagegerecht sowie verständlich und nachvollziehbar sein. Denn ich glaube schon, dass die Reform und die Neuausrichtung unserer gültigen Verordnung mit einer klaren Inzidenz auch ein guter Beitrag zur Verständlichkeit sind, was man bei welcher Situation darf. Bei aller Vorsicht – – Dass Baden-Württemberg derzeit das Flächenland mit der geringsten Inzidenz ist, ist zwar nur eine Bestandsaufnahme, aber sicher auch ein Beleg für die gemeinsamen großen Anstrengungen der Bevölkerung, der Institutionen, aber auch der Politik im Ganzen. (Minister Manfred Lucha) Sie müssen noch eines wissen: Unsere Regelungen werden jede Woche mehrfach von den Gerichten überprüft. Auch dem hielten unsere Regelungen im Wesentlichen wirklich stand. Ich zitiere Gesundheitsminister Spahn aus unserer Debatte am 19. Juli mit der Aussage: „Leider haben wir die Weltformel noch nicht gefunden.“ Wir haben jetzt vereinbart, dass wir rechtzeitig vor dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. August und rechtzeitig vor der Änderung der Verordnung, die ab September gilt, die neuen Faktoren, die neuen Parameter bestimmen, denn wir müssen diese Parameter im Zusammenspiel miteinander und untereinander berücksichtigen.
