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Dr. Wolfgang Reinhart

21.07.2021 Sitzungen 17/10

Für die Landesregierung hat das Wort Herr Minister Lucha. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Antrag fordert die AfD, dass das Land sämtliche pandemiebedingten Gesetze, die in die Länderhoheit und in Freiheitsrechte eingreifen, im Bundesrat ablehnt periode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) und einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gemäß Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes beim Bundesverfassungsgericht stellt. (Lachen des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE) Meine Damen und Herren, bei aller unterschiedlichen Betrachtung, auch jetzt zum Schluss der FDP/DVP: Die im Vierten Bevölkerungsschutzgesetz verankerten bundeseinheitlichen Maßnahmen waren eine entscheidende Grundlage für das notwendige Brechen der dritten Welle. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Gerade vor drei Minuten ist der neue LGA-Bericht gekommen: Inzidenz etwas über 10, also auch keine Beruhigung. Aber schauen Sie sich mal die Sterberaten an, die wir am 28. Dezember hatten, und dann, nachdem die Entspannung im März war. Sie haben es angesprochen. Natürlich war die sogenannte Osterruhe – das wissen wir alle – kein Ruhmesblatt. Aber das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz war entscheidend. Sie wissen, dass wir damals knapp 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner hatten. Wir haben heute Morgen wirklich sehr klug über neue Steuerungsinstrumente gesprochen. – Herr Haußmann, wirklich, à la bonne heure! – Aber zu diesem Zeitpunkt habe ich jeden Tag Angst gehabt mit unserem Kleeblattkonzept – Dr. Geldner und Kolleginnen und Kollegen –: Haben wir noch die Ressourcen? Müssen wir verlegen? Sind die Intensivstationen noch gerüstet? Da ging es um Leben und Tod. Wir mussten nicht triagieren, wir haben alles im Land geregelt. Jeder hat seine Behandlung bekommen. Auch das müssen Sie bedenken: Im Unterschied zur ersten Welle haben wir andere Behandlungen nicht zurückfahren müssen. Wir haben die Leistungsfähigkeit bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Herzinfarkten, Schlaganfällen – all das, was uns auch die AOK in ihrem Report 2021 übermittelt hat – nicht drosseln müssen. Das konnten wir nur deshalb, weil wir die Infektionszahlen ganz abrupt heruntergefahren haben, und zwar durch diese Notbremse. Ich bitte also, da immer auch zu sehen – Frau Krebs hat es aus eigener Erfahrung gesagt –: Es ging um Leben und Tod. Es gibt auch Menschen, die daran gestorben sind. Dies alles wollen wir verhindern. Meine Damen und Herren, wir haben aber auch noch etwas anderes gemacht – ich habe gehört, ich solle mich kurzfassen; es wäre zu viel der Ehre, wenn ich nun lange zum Antrag sprechen würde, aber das möchte ich doch noch sagen –: (Zuruf von der AfD: Sagen Sie doch mal etwas zum Antrag!) Die Landesregierung hat im Rahmen der Corona-Verordnung weitgehende Maßnahmen zur Reduktion von Kontakten bereits bei einer Inzidenz unterhalb des zur Auslösung der Bundesnotbremse geltenden Inzidenzwerts in Kraft gesetzt – wir waren also teilweise voraus –, um dem Anstieg der Zahlen in der dritten Welle entgegenzuwirken. Denn wir haben das antizipiert. (Minister Manfred Lucha) Hier ist noch einmal ganz entscheidend, auf welcher Rechtsgrundlage dies erfolgte. Maßgeblich für die Corona-Verordnung – Kollegin Krebs hat es gesagt – ist § 32 in Verbindung mit den §§ 28 bis 31 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Bei der Erstellung dieser Verordnung wird immer der aktuelle Stand der Wissenschaft berücksichtigt. Die dritte Welle hatte in einigen Regionen, insbesondere in den östlichen Bundesländern, noch deutlich massivere Auswirkungen als in Baden-Württemberg. Man hat oftmals vergessen, welche Anstiege es da gab. Die mit der Bundesnotbremse im Vierten Bevölkerungsschutzgesetz bundesweit eingeführten Maßnahmen wie allgemeine Ausgangsbeschränkungen haben die im Land getroffenen Maßnahmen unterstützt, da so einem Ausweichverhalten aktiv entgegengewirkt wurde. Die Landesregierung hat den Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Rahmen des Bundesratsverfahrens vorab bewertet. Es waren dabei keine verfassungsrechtlichen Bedenken zu erkennen. – Bei Bundesgesetzen erübrigt sich eine Rechtsfolgenabschätzung vonseiten des Landes; diese ist Bestandteil des Verfahrens auf Bundesebene. Die Bundesnotbremse trat bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 in Kraft für den Fall, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass ein rein lokales Ereignis – sprich ein einzelner, scharf umgrenzter Ausbruch – ursächlich für die aufgetretenen Fallzahlen ist. In den allermeisten Fällen wurde die Sieben-Tage-Inzidenzschwelle durch eine generelle Fallzahlerhöhung in den betroffenen Kreisen erreicht, sodass das Eintreten der Regelungen der Bundesnotbremse mehr als gerechtfertigt war. Durch die in der Corona-Verordnung des Landes bereits unterhalb der Bundesnotbremse vorgesehenen Maßnahmen wird das Pandemiegeschehen schon vor dem Erreichen der Auslöseschwelle für die Bundesnotbremse eingedämmt. Somit sinkt durch die Maßnahmen des Landes die Wahrscheinlichkeit des Erreichens des Schwellenwerts. Sie selbst wissen aber, dass wir eine solche Situation nie gänzlich verhindern können. Lassen Sie mich nochmals kurz zusammenfassen: Eine abstrakte Normenkontrolle bzw. eine generelle Ablehnung von Regelungen, die in die Länderhoheit eingreifen, wird vonseiten der Landesregierung als nicht notwendig erachtet. Insbesondere die einheitlichen Regelungen bei hohen Inzidenzen über die Ländergrenzen hinaus erscheinen geeignet, um ein gleichförmiges und effektives Vorgehen in der Pandemiebekämpfung zu gewährleisten. Landeseigene Regelungen sind ebenfalls sehr geeignet zur Pandemiebekämpfung. Dabei treibt die Landesregierung weiterhin eine kontinuierliche und wissenschaftlich fundierte Entwicklung der Maßnahmen voran. Heute Morgen konnten wir uns davon überzeugen, dass die demokratischen Kräfte in diesem Haus im offenen Diskurs, bei aller Unterschiedlichkeit, ein gemeinsames Interesse haben. Den Antrag der AfD müsste man eigentlich gar nicht kommentieren. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021

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