Jonas Weber
Sehr geehrter Herr Minister, ich will mich jetzt da nicht einmischen, wenn die Koalition die Rückabwicklung der Verwaltungsreform vorantreibt. Aber Sie haben vorhin gesagt, dass Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitnehmen. Da würde ich für unsere Fraktion gern wissen, auf welcher gesetzlichen Grundlage das passiert und was das konkret bedeutet. Also: Kommt es zu Abordnungen? Kommt es zu Versetzungen? Gibt es eine Wahlmöglichkeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die z. B. am jetzigen Standort familiär gebunden sind? Minister für Verkehr Winfried Hermann: Wie gesagt: Der Standort ist Stuttgart und bleibt Stuttgart. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen nicht von Tübingen nach Stuttgart umziehen. Es ist ja das Absurde, dass das Regierungspräsidium Tübingen eine Außenstelle in Stuttgart hat; das ist sozusagen eine Folge dieser damaligen Entscheidung. Die können jetzt nicht wählen, sondern die Abteilung 9 wird komplett in das Verkehrsministerium direkt eingeordnet. Die Mitarbeiter werden übrigens eher Vorteile haben. Denn im Regierungspräsidium kann man auf bestimmten Stellen nicht so viel verdienen wie im Ministerium. Wir werden z. B. die Führungspositionen anpassen. Ein Abteilungsleiter im Regierungspräsidium ist einem Abteilungsleiter im Ministerium nicht gleichgesetzt und wird nicht gleich bezahlt. (Zuruf) Das wird angeglichen. Im Straßengesetz sind auch Elemente enthalten, die auf diese Landesstelle in Tübingen verweisen. So etwas müssen wir korrigieren. Aber wir brauchen jetzt keine gesetzliche Grundlage, dass wir das dürfen, sondern das darf Politik tatsächlich selbst machen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Politik oder Regie- rung?)
