Anton Baron
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die erwähnte Anhörung im Innenausschuss war leider sehr einseitig, Frau Goll. Da waren sich natürlich alle einig. Das ist ja meist hier im Parlament auch nicht anders. Wir hätten uns auf jeden Fall gern auch andere Sichtweisen von Vertretern der Verbände gewünscht. Denn es gibt auch sehr gute Argumente, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Beginnen möchte ich mit dem einfachsten und naheliegendsten Argument, nämlich der Einheitlichkeit des Systems. Das Volljährigkeitsalter in Deutschland liegt bei 18 Jahren. Erst ab diesem Alter sind Rechtsgeschäfte aller Art uneingeschränkt möglich und rechtswirksam, da der Gesetzgeber die Fähigkeit zur vollen Einsicht in die Folgen des eigenen rechtlichen und wirtschaftlichen Handelns erst mit diesem Lebensalter unterstellt. Es endet mit 18 Jahren das Erziehungsrecht der Eltern und deren – – (Glocke des Präsidenten)
