Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Danke für die Frage. Ich glaube, es ist wichtig und notwendig, dass wir noch mal über den Beteiligungsfonds diskutieren, dass wir uns darüber austauschen und dieses Instrument vor allem auch einordnen. Damals – wir erinnern uns an die Diskussionen, die wir über den Beteiligungsfonds wie auch über weitere Hilfsinstrumente geführt haben, um den Firmen in unserem Land in dieser schwierigen Zeit unter die Arme zu greifen –, im Sommer und im Herbst letzten Jahres also, Herr Podeswa, waren Ängste und Anspannung groß. Damals wusste noch niemand, dass es bald einen Impfstoff geben würde. Es herrschte große Unsicherheit in der Wirtschaft. Wir haben immer deutlich gemacht, dass wir ein breites Angebot für die Betriebe in Baden-Württemberg auf den Weg bringen werden, auch als Land Baden-Württemberg. Wir haben ja vielfältige Programme, die auf Bundesebene zur Verfügung gestellt worden sind und die wir zum Teil ergänzt haben, beispielsweise über den fiktiven Unternehmerlohn. Aber wir haben auch eigene Landesprogramme auf den Weg gebracht. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds, aus dem dann die Bundesrahmenregelung entstanden ist, wurde damals auf Bundesebene eingerichtet, um größeren Unternehmen in dieser schwierigen Zeit über die Zurverfügungstellung von Eigenkapital – sie waren aufgrund der massiven Einbrüche in dieser Zeit nicht mehr in der Lage, sich zu finanzieren, sich zu rekapitalisieren – zu helfen. Damals sind einige Länder, u. a. Baden-Württemberg, in die Verantwortung gegangen und haben die nach unten entstandene Förderlücke – der Bund hat laut KMU-Definition der EU Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern unterstützt – geschlossen. Baden-Württemberg ist ein starkes Mittelstandsland mit vielen kleinen und mittleren Unternehmen. Und das war unser Ansinnen – wenngleich wir in Baden-Württemberg auch die Möglichkeit offengelassen haben, in Einzelfällen auch größere Betriebe in dieser schwierigen Zeit durch die Zurverfügungstellung von Eigenkapital zu stützen. Die Faktenlage war damals also vielfältig. Wir haben, auch aufgrund der Entscheidung des Bundes, hier gemeinsam einen eindeutigen Handlungsbedarf identifiziert – Sie erinnern sich sicher noch an die Diskussionen. Jetzt möchte ich kurz einordnen, wie sich die Landesbeteiligungsfonds entwickelt haben: Der Bund hat bislang 20 Unternehmen Stabilisierungsmaßnahmen gewährt. Davon ist kein Unternehmen – ich glaube, darauf können wir wirklich stolz sein – aus unserem Bundesland; es ist kein Unternehmen aus Baden-Württemberg dabei. Dann haben andere Bundesländer, nämlich Bayern, Hessen und Hamburg, ebenfalls einen Beteiligungsfonds auf Landesebene auf den Weg gebracht. Weder Hamburg noch Hessen haben bislang einen bewilligten Antrag – so unser aktueller Kenntnisstand. In Bayern gibt es drei Anträge, die positiv beschieden worden sind. Bayern bietet aber auch noch Garantien und Bürgschaften im Rahmen des Beteiligungsfonds an; wir haben jetzt nur die Information, dass es drei Anträge gibt. eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 Ich wollte das einfach einordnen, damit Sie besser verstehen können, wie auch bundesweit mit diesem Instrument umgegangen wurde. Wir haben natürlich auf der Basis der Bundesrahmenregelung – der Wirtschaftsstabilisierungsfonds wurde von der EU-Kommission notifiziert – auch restriktive Vorgaben für die Ausgestaltung unseres Beteiligungsfonds bekommen, natürlich vor dem Hintergrund der Forderung nach gleichen Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union für alle Unternehmen. Es sollte ja verhindert werden, dass über Staatskapital Firmen, die nicht durch Corona in Schwierigkeiten geraten sind, finanziell gestärkt und dadurch im Wettbewerb im Vergleich mit anderen Firmen in der Europäischen Union bessergestellt werden. Deshalb auch diese restriktiven Vorgaben, die auch dazu geführt haben, dass es für einige Unternehmen, mit denen wir im Gespräch waren, letztlich doch nicht attraktiv genug war, den Beteiligungsfonds in der Situation, in der sich die Unternehmen befunden haben, zu nutzen.
