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Anton Baron

AfD 21.07.2021 Sitzungen 17/10

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Es ist für das Land wirklich beschämend, was für einen eingesetzten Minister wir hier haben. (Beifall bei der AfD – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜ- NE: Beschämend vielleicht, was für eine AfD-Frak- tion wir haben! – Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Das Jahrhundertereignis Corona hat nicht nur in den Biografien der Menschen unauslöschliche Spuren hinterlassen, sondern es ist auch auf einen hoch entwickelten Verfassungs- und Verwaltungsstaat getroffen, der zwar für einen militärischen Notstand im Grundgesetz Vorsorge getroffen hatte, nicht aber für ein ziviles, bundesweites Großschadensereignis. Zwar gab es schon immer ein Bundesamt für Bevölkerungsschutz und in den Bundesländern entsprechend ein weltweit vorbildliches Katastrophenschutzsystem, aber all das war ausgerichtet auf eine materialisierte, greif- und beherrschbare Notlage wie etwa eine Naturkatastrophe. Eine Naturkatastrophe der anderen Art, ausgelöst von einem unsichtbaren Feind, war aber nicht vorgesehen. – Ich korrigiere mich: Vorgesehen war es schon, aber politische Nachlässigkeit, um nicht zu sagen Fahrlässigkeit und Dummheit haben verhindert, dass dieser hoch entwickelte technokratische Staat rechtzeitig reagiert hat. Auch ich möchte in diesem Zusammenhang an einen Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012 – meine Kollegin hat ihn heute Morgen erwähnt – unter der Leitung des Robert Koch-Instituts, der 2013 veröffentlicht wurde, erinnern. Die Simulation endete mit dringenden Empfehlungen an die Politik. Damals hätte der Bund darauf bestehen sollen, dass die für dieses Thema zuständigen Länder Folgerungen daraus ziehen, und er hätte auch selbst gesetzliche Folgerungen ziehen sollen. Auch Baden-Württemberg hat damals im Übrigen nicht reagiert. Als der Notfall dann eintrat, folgte eine Panne der nächsten. Ich brauche es nicht aufzuzählen: Dilettantismus, wohin man blickte. Es stimmt, dass Katastrophenschutz in erster Linie Ländersache ist. Entgegen der Unkenrufe hat er dort allerdings immer funktioniert. Gewisse Abweichungen zwischen den Bundesländern hat es immer gegeben und wird es bei einer föderalen Verfassung immer geben. Aber getrieben durch eine Angst- und Medienkampagne geschah dann etwas Unerhörtes: Die Länder ließen sich in ihrer ureigensten Zuständigeriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 keit vom Bund freiwillig fesseln und knebeln, ja, sie schrien förmlich danach, ihnen die Verantwortung abzunehmen. Sehr geehrte Damen und Herren, mit den Treueschwüren zum Föderalismus ist es ganz offenbar nicht weit her. Beim kleinsten Lüftchen ziehen Sie die Notbremse – dies heißt hier auch passend „Bundesnotbremse“. Ihr gegenüber verhalten sich die sonst so selbstbewussten Länderfürsten überaus unterwürfig. Zum Glück für uns alle ist die Inzidenz unter 100 gesunken, und die Bundesnotbremse wurde wieder gelöst. Aber sie schwebt noch immer über dem Föderalismus wie ein Fallbeil. Sie muss abgeschafft werden. Sie war verfassungsrechtlich immer bedenklich, und das ist sie in der jetzigen Form weiterhin. Es kommt hier aber weniger auf Verfassungsrecht als vielmehr auf Politik an. Und politisch gesehen halten wir die Bundesnotbremse für einen Sargnagel des Föderalismus. (Beifall bei der AfD) Die Länder dürfen sich nicht daran gewöhnen, dass der Bund es ihnen leicht macht. Sie müssen sich vor ihren eigenen Bürgern und Wählern für die Maßnahmen verantworten, die sie ihren Bürgern und Wählern auferlegen. Die Landesregierung macht sich einen schlanken Fuß. Sie kann die erzürnten Bürger, die Leidtragenden von Grundrechtsklau und Ausgangssperren, achselzuckend auf die Bundesregierung verweisen. Das ist keine Politik, sondern Flucht von der Politik. Politiker müssen ihre Wähler überzeugen, und sie dürfen deren Sorgen nicht als unzustellbar an den Bund adressieren. Mit diesem Trick entledigt sich auf der nächsten Ebene auch der Bund seiner Verantwortung. Nun heißt das Mittel, sich für Politik nicht mehr verantworten zu müssen, Europäische Union. Und deswegen muss die Bundesnotbremse einfach weg – zurück zum Föderalismus, zurück zur Subsidiarität, hin zur Länder- und Kreisverantwortung, hin zur Wählerverantwortung. (Beifall bei der AfD) Keine Regierung braucht Angst vor ihren Wählern zu haben, wenn sie sachgerechte Politik macht. Das heißt, dieses irrationale Starren auf die Inzidenz war schon immer untauglich und absurd. Die Diskussion hatten wir ja vorhin schon. Die ganzen Lockdowns mit ihrem ungeheuerlichen politischen und sozialen Sprengstoff an nur einen einzigen Parameter zu koppeln ist irrwitzig. Jetzt muss endlich auf die objektive Wissenschaft gehört werden – nicht nur auf die handverlesenen Hofschranzen als Berater, mit denen sich die Bundesregierung umgab. Diese bliesen der Regierung ins Ohr, was sie hören wollte. Damit muss bei einer subsidiären Länderverantwortung endlich Schluss sein. Mit dem Impffortschritt ändern sich die Rahmenbedingungen bei einer vierten Welle ohnehin dramatisch. Die Infektionszahlen werden sich von der Zahl der Todesfälle und der Hospitalisierungszahl entkoppeln, da die Risikogruppen weitgehend geimpft sind. Die Hospitalisierungszahl muss daher gleichberechtigt berücksichtigt werden. Ausschlaggebend muss die Situation in den Landkreisen sein, um bei örtlichen Hotspots nicht das ganze Land lahmlegen zu müssen. Daher müssen als weiterer Indikator die nach Altersgruppen und Regionen aufgeschlüsselten Infektionszahlen sowie weitere Indikatoren zwingend hinzukommen. (Anton Baron) Nach alldem appelliere ich an Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Die Bundesnotbremse hat sich als untauglich erwiesen. Sie hat nur zu Massenpleiten, Verzweiflung und flächendeckendem Freiheitsentzug geführt. Meine Damen und Herren, das Land kann es eindeutig besser. Verlassen Sie endlich diesen Corona-Irrweg, und geben Sie den Bürgern wieder ihre Freiheit und ihre Grundrechte zurück. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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