landtag-bw.de ↗

Daniel Born

21.07.2021 Sitzungen 17/10

Meine Damen und Herren! Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte unter Tagesordnungspunkt 2 beendet. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Ergänzungswahlen zum Verfassungsgerichtshof – hier: Wahl des stellvertretenden Mitglieds ohne Befähigung zum Richteramt Meine Damen und Herren, in der Plenarsitzung am 1. Juli 2021 wurde die Wahl des stellvertretenden Mitglieds ohne Befähigung zum Richteramt vertagt. Wir kommen heute zum dritten Wahlgang für die Wahl des stellvertretenden Mitglieds ohne Befähigung zum Richteramt. Sie finden auf Ihren Tischen den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Anlage). Wir starten nun mit dem dritten Wahlgang. Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs werden gemäß § 97 a Absatz 3 der Geschäftsordnung ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021 In die Wahlkommission berufe ich die folgenden Mitglieder des Landtags: Abg. Susanne Bay, Abg. Stephen Brauer, Abg. Raimund Haser, Abg. Andreas Kenner, Abg. Christine Neumann-Martin, Abg. Dr. Rainer Podeswa und Abg. Dorothea Wehinger. Der Ablauf wird sein wie bei den anderen Wahlen zu Beginn dieser Wahlperiode: Bitte holen Sie nach dem Aufruf Ihres Namens draußen in der Lobby Ihre Wahlunterlagen ab, und wählen Sie in einer der aufgestellten Wahlkabinen. Nach dem Ausfüllen des Stimmzettels in der Wahlkabine werfen Sie bitte, wie üblich, den Wahlumschlag mit dem Stimmzettel am Redepult in die Wahlurne ein. Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe Folgendes: Füllen Sie bitte den Stimmzettel aus, indem Sie bei dem Wahlvorschlag Ihre Stimmabgabe – also „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ – durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens vermerken. Da Sie an den Wahlvorschlag nicht gebunden sind, können Sie auch einen anderen Wahlvorschlag in das dafür vorgesehene Feld unten auf dem Stimmzettel eintragen. In diesem Fall dürfen Sie natürlich keines der oben vorgedruckten Kästchen ankreuzen. Stimmzettel, auf denen „Enthaltung“ vermerkt ist, gelten als Stimmenthaltung. Ungültig ist ein Stimmzettel, wenn mehr als ein Wahlvorschlag notiert oder gekennzeichnet wurde oder wenn der Stimmzettel nicht beschrieben ist. Bitte stecken Sie nach der Stimmabgabe den Stimmzettel in den Wahlumschlag. Kleben Sie den Wahlumschlag bitte nicht zu. Sie erleichtern damit der Wahlkommission die Arbeit. Ein Mitglied der Wahlkommission – ich schlage hierfür Frau Abg. Bay vor – nimmt vom Redepult aus den Namensaufruf gemäß § 97 a der Geschäftsordnung vor. Herr Abg. Brauer kontrolliert hinterher den Einwurf der Wahlumschläge in die Wahlurne, und Herr Abg. Haser hält in einer Namensliste fest, welche Abgeordneten gewählt haben. Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich, ihre Stimme am Schluss abzugeben. Wir treten in die Wahlhandlung ein. Frau Abg. Bay, ich darf Sie bitten, den Namensaufruf vorzunehmen. (Namensaufruf und Wahlhandlung) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ist noch jemand im Saal, der nicht gewählt hat? – Da sehe ich niemanden mehr. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Mitglieder der Wahlkommission, das Wahlergebnis festzustellen. Das Wahlergebnis werden wir später bekannt geben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten in die Mittagspause ein. Wir setzen die Beratungen um 14:15 Uhr fort. (Unterbrechung der Sitzung: 12:52 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 14:16 Uhr)

Alle Reden von Daniel Born Protokoll ↗