Anton Baron
... können es Ihnen beantworten, ich kann es Ihnen nicht beantworten. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Das ist doch peinlich! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/ DVP: Nehmen Sie einfach die Aussage zurück!) Mit 18 Jahren endet ja auch das Erziehungsrecht der Eltern und deren gesetzliche Verantwortung. In der Regel ist auch die Abhängigkeit von den Eltern nicht mehr so groß. Auf Europa- und Bundesebene darf auch erst ab 18 Jahren gewählt werden. Darüber hinaus beginnt die volle Strafmündigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs. Allerdings wird das Jugendstrafrecht in aller Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs angewendet, und zwar deshalb, weil im Strafrecht anerkannt ist, dass Jugendliche bzw. Heranwachsende häufig nicht vollständig für ihre Taten verantwortlich gemacht werden können; ihre Einsichtsfähigkeit wird als noch nicht vollständig entwickelt angesehen. Die Annahme, dass die Einsichtsfähigkeit im Strafrecht unter 18 Jahren zu Recht verneint wird, im Wahlrecht aber bejaht wird, lässt sich nicht begründen, außer durch reine Willkür. Dasselbe gilt für die Annahme, dass zwar im bürgerlichen Recht unter 18 Jahren die Einsichtsfähigkeit nicht gegeben ist, beim Wahlrecht aber schon. Mir ist nicht bekannt, dass eine der hier vertretenen Parteien jemals die Forderung aufgestellt hätte, das Alter, in dem die volle bürgerliche Geschäftsfähigkeit oder gar die volle Strafmündigkeit eintritt, auf 16 Jahre abzusenken. Ganz im Gegenteil: Gerade beim Strafrecht kann für die rot-grünen Linken dieser Republik und dieses (Anton Baron) Landes die Altersgrenze für das Erwachsenenstrafrecht gar nicht hoch genug liegen. (Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) Daher stellen wir uns natürlich die Frage: Warum möchte man von dieser Einheitlichkeit des Systems wegkommen und das Wahlalter absenken? Der Grund dafür ist ebenso durchsichtig wie unredlich: Der Wähleranteil der grünen und linken Parteien bei diesen jungen, begeisterungsfähigen und in Teilen manipulationsanfälligen Menschen ohne Lebenserfahrung (Lebhafter Widerspruch bei den Grünen) ist am höchsten. (Beifall bei der AfD – Zurufe – Unruhe) Der einzige Grund für dieses Wettrennen nach unten beim Wahlalter ist der billige Stimmenfang. Brächten Umfragen zutage, dass beispielsweise 60 % der 16- bis 21-Jährigen die AfD wählen – im Osten sind wir ja derzeit die stärkste Partei bei den Jugendlichen –, dann müssten die meisten hier nicht bezüglich ihrer ach so tollen Absichten heucheln; vielmehr würden wir heute über einen Gesetzentwurf der Sozialisten auf eine Anhebung des Wahlalters auf 22 Jahre debattieren. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, wir können also feststellen, dass sich das Alter von 18 Jahren als ein gewisser Benchmark beim Reifeprozess etabliert hat – (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Aber Sie sind ausgenommen! – Abg. Dr. Timm Kern FDP/ DVP: Das hat bei Ihnen jetzt auch nicht geholfen! – Weitere Zurufe, u. a.: Nicht bei der AfD!) nicht mehr und nicht weniger; das ist unsere feste Überzeugung. (Unruhe) Wir streiten die Reife von Jugendlichen, die Mündigkeit nicht ab. Dennoch sind wir der festen Überzeugung, dass dieses Alter das richtige beim Wahlrecht ist. Wir plädieren daher für einen Gleichklang in jeder Beziehung und lehnen den Gesetzentwurf daher ab. Was Herrn Köhler betrifft, der uns ja vorhin angesprochen hat: Wer sich mit 25 Jahren noch in der Lebensfindungsphase befindet, der ist ein veritables Beispiel für Unreife. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, Herr Binder hat vorhin davon gesprochen, es gehe darum, ein Signal zu setzen. – Sie geben damit im Grunde zu, Herr Binder, dass Sie als Volksvertreter die Jugend nicht repräsentieren können. Wir, die AfD, können das, wir trauen uns das zu. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Nach so einer Rede kann man Ihnen gar nichts mehr zutrauen!) eriode – 10. Sitzung – Mittwoch, 21. Juli 2021
